1843 / 163 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

wenigstens eine halbe Aerndte. Die Erde zitterte noch immer. Die

; j H) Mai. Nachrichten geheu bis zum der an einem Schenkelbruh gefährlich Der Marquis d Al gee, den Doktor Lisfranc vollkommen wie=

j ist dur at eir r aa ape oiher, My ia Zeichen seiner Dankbarkeit für die ihm

\ómete aufmerksame und sorgfältige Pflege hat er dem Doktor ea das t Eomertwiirdige Mobiliar geschenkt, welches früher das Kabinet Napoleons shmüdckte. Es befindet sich darunter der Schreibtisch, au welchem der Kaijer in der Regel arbeitete.

„*x Paris, 8. Juni. Wir haben bereits bemerkt, daß die Budgets= Kommission der Deputirten - Kammer seit dreizehn Jahren zum erstenmale ansehnliche Reductionen mit den vom Ministerium verlangten Krediten vorgenommen hat. Diese Reductionen betragen 25,059,077 Fr., wovon 18,929,077 Fr. auf das gewöhnliche Budget und 6,130,000 Fr. auf das Budget der außerordentlichen öffentlichen Arbeiten kommen. Die Reductionen haben alle Ministerien , aber in sehr verschiedenen Verhältnissen betrossen. So sind die von dem Mis= nisterium der auswärtigen Angelegenheiten verlangten Kredite nur um 10,000 Fr. vermindert worden. Der Minister des Jnnern wollte die Gehalte von 31 Präfekten und 280 Unter=Präfekten vermehren; die Kommission hat dies verweigert, obwohl sie die Besoldung dieser

Beamten im Allgemeinen als unzureihend anerkennt. Achu- lihes is mit einigen Königlichen Gerichtshöfen und Tribu=

nalen erster Justanz der Fall, für die der Großsiegelbewahrer eine Gehalts -= Erhöhung verlangte. Ueber eine Modifizirung des Budgets des Kriegs-Ministeriums wird lebhaft debattirt werden ; die Kommission hat nämlich eine Verminderung des Effektiv-Bestandes der Armee um 14,000 Mann vorgeschlagen, wodurch eine Ersparung von 5,310,233 Fr. bewirkt würde. Die Kommission reibt dem Kriegs - Minister niht vor, auf welhe Weise er diese Verminderung der Armee, die dadurch auf 270,000 Mann reduzirt wird, bewirken soll. Sie is zwar der Meinung, daß man in dieser Beziehung dem Kriegs-Minister freie Hand lassen und es ihm anheimstellen müsse, ob er die Reduction allein auf die Jufanterie beschränken, oder zugleich auch auf die Kavallerie und Artillerie ausdehnen will; indeß hat sic do ein Mittel angeben zu müssen geglaubt, wodurch die Reduction sich auf eine regelmäßige Weise zur Ausführung bringen ließe. (Aus führlicher hat hierüber bereits ein Brief aus Paris in Nr. 161 der Staats=Ztg. berichtet.) hs | 2 Man sprach gestern auf unbestimmte Weise von einer Bestim mung, die das Ministerium in das Budget aufnehmen wolle, um eine Dotirung für den Herzog von Nemours zu erhalten. Auf diese Weise würde man eine gründliche Prüfung, einen Bericht und eine Diskussion vermeiden, auf die man im voraus vorbereitet worden wäre. Wir glauben nicht, daß dies gegründet ist, obgleich die Op: position bereits über Verrath geschrieen hat und die Sturmglocke \äutet, um die Mitglieder ihrer Partei, die sih zu früh beurlaubt unv die ländlichen Beschästigungen den legislativen Arbeiten vorge= zogen hahen, nah Paris zurückzurusen. Wäre etwas Wahres an der Satze, so hätte das Ministerium seine Zeit nicht gut gewählt, und es viuste seinen Zweck schwerlich erreichen; denn die Kammer i} auf dem Wege, Ersparungen zu machen, und sie würde in diesem Augen blide nicht leicht eine Dotirung bewilligen, die bereits zweimal ver

weigert worden ist. / E

Grossbritanien und Irland.

London, 9. Juni.

gestern von Claremout wieder im Buckingham - Palast eingetroffen. Dem König vou Hannover zu Ehren wurden vorgestern von der Herzogin von Gloucester und gestern von dem Marquis von Londou-

derry große Diners gegeben.

Der Staats - Secretair der auswärtigen Angelegenheiten, Graf Aberdeen, hat in der Sihung des Oberhauses vorigen Donnerstag

bereits eine Bill über die Beseßung von Pfarreien in Schottland durch Laien-Patroue eingereiht. Dieselbe führt den Titel: „Eine Vill zur Entfernung der Zweifel über Zulassung von Geistlichen zu Pfrün- den in dem Theile des Vereinigten Königreichs, der Schottland genannt wird.

O'Connell hat vorgestern von Dublin wieder eine Agitations- ‘Reise angetreten, die ihn zuerst nach Kilkenny führen wird. Jin Ha fen von Kingstown bei Dublin langte an demselben Tage das Schiff „„Rhadamanthus“/ mit 4 Compagnieen des 61sten Regiments von Waterford an. Die gestrige Times hatte durch cinen sehr beun ruhigenden Artikel über den Zustand Jrlaunds, welches danach am Vorabend einer Rebellion sh befinden sollte, niht wenig Aufregung an der Börse verursacht, heute aber sieht man die Sache wieder ru-= higer an, und der Standard is sehr bemüht, solche übertriebene Besorgnisse zu beschwichtigen, indem er die Ueberzeugung ausspricht, daß die düsteren Ansichten jenes Blattes über die Lage der Dinge in Jrland von den Ministern keinesweges getheilt würden. „Wir wie= derholen es zum hundertstenmale““, sagt das lebtgenanute Blatt, „daß Jrlaud niht am Rande eine Rebellion i, sondern daß es die Aussicht auf einen Friedens-Zustand vor sich hat, wie ihu Irlaud seit der Zeit nicht genossen, wo, vor etwa 605 Jahren, der Romanismus zur Qual der Jusel losgelassen wurde. Wir wiederho= len es, in Jrland is \o wenig die Gefahr einer Rebellion vorhanden,

wie in Kent oder Cssex. Jndeß überrascht uns der Alarm gar uicht, Ÿ

der hinsichtlich des Zustandes von Jrland erhoben worden ist, da so. vielerlei Klassen dabei interessirt sind, die Aussichten dieser Jusel als die _\hrecklichsten darzustellen. Die erste dies Connell und die Priester, welche, da sie einmal Lärm zu machen angefangen haben, natürlich alle Mittel aufbieten, um ihre Macht und ihre Wuth zu steigern, Dann kommen die Whigs, welche eigentlich unter demselben Banner marschiren, Sie drohten, als sie On Ruder waren, beständig damit, daß ihrer Entlassung eine Jrländische Rebellion folgen müsse, und bemühen sich nun natürlich zu zeigen, daß ihre Drohung in Erfüllung gehen werde. Drittens folgen die Amts jäger, die keine Stellen besiben und feine Aussicht dazu haben. Ferner die constitutionell Aengstlichen, die natürlichen Bundesgenossen aller Alarmisten, welche die alte Wahrheit vergessen, daß Kläffer sclten beißen, Den Beschluß des Reigens machen wir selbst, die Herren von der Presse, die, um doch die Wahrheit herauszusagen gar zu gern ctwas Spektakel machen, wenn wir dgs Publikum inter dem Einfluß der geringsten Aufregung sehen. Und wahrhaftig, wenn Connell und seine gedrohte Rebellion nit wären, so wüßten wir nit, was jebt Jemanden bewegen könnte, die Zeitungen zu lesen. Wer wird si also noch wundern, daß so viele auf einen Purkt zu= sammenwirkende Zufluenzen am Ende ein wenig panischen Schrecken hervorbringen.“ i

Sir Charles Bagot, der vorige Gouverneur von Kanada, ist A v. M. nach langer Kraukheit zu Kingston in Ober-Kanada ge= torben,

H London, 6. Juni. Die Judishe Post, welche uns die Nachricht von cinem neuen Siege bringt und die unbestimmten Ge- rüchte über Sir C, Napier's Leben widerlegt, hat keine Rechtfertigung von Lord Elleuborough's Politik in Sinde überbraht, Die Schlacht bei Mirpur fand eben so wie die frühere bei Miani gegen furchtbar

Die Königin und Prinz Albrecht sind

er Klassen sind Herr ?

überlegene Streitkräfte statt, denn die Armee des Emirs, welche aus 20,000 Mann und 11 Kanonen bestand, wurde von einem Britischen Corps, das niht über 5000 Mann stark war (worunter uur ein Europäisches Regiment), aus einer trefflihen Stellung mit großem Verluste vertrieben und völlig geschlagen. Dies Resultat wird haupt- sächlih der ausgezeichneten Britischen Artillerie, dem Geiste des 22sten Regiments und der Tapferkeit des Generals zugeschrieben. Ju dem Kriege auf der Halbinsel war Charles Napier's Unglück zum Sprich- worte gewordeu und in Coruña ließ man ihn für todt liegen, da er auf dem dortigen Schlachtfelde fünf Wunden empfangen hatte. Aber am Schlusse sciner Laufbahn hat er noch das Glück gehabt, in einem Monat zwei regelmäßige Schlachten zu gewinnen und unverleßt gus dem mörderischsten Feuer zu entkommen. Das 22ste Regiment hat 148 Todte und 400 Verwundete. i

Diese Ereignisse haben wahrscheinlich den Widerstand der Be- ludshen für jeßt beendigt; aber die Engländer haben sie als ihre furhtbarsten Gegner kennen gelernt, die sie jemals in Asien ange- troffen, und es is nicht wenig bemerkenswerth, daß sie nah ciner solchen Niederlage, wie sie am 17. Februar bei Miani erlitten, bereits am 24, März wieder 20,000 Maun aufstellen konnten, um bei Mir- pur eine neue Schlacht zu schlagen.

Die Verwaltung der Provinz, die so plöblih und auf so sum- marishe Weise dem Britischen Reiche in Jndien hinzugefügt wurde, isstt ein Gegenstand ernstliher Verlegenheit. nbor befohlen, daß in Bombay von den in Hyderabad eroberten Kanonen cin Denkmal gegossen werden soll, das die Namen der Offiziere und Soldaten, die bei Miani gefochten haben, in zwei Sprachen enthalten soll. Da Niemand, weder in Judien noch in England, etwas von sei nen unsterblihen Thoren wissen will, so wird er nunmehr eine mo- dernere Trophäe errihten. Aber die weit ernstere Frage über die Besibnahme und Verwaltung von Sinde is noch völlig unerledigt, und in gut unterrichteten Kreisen is die Behauptung ausgesprochen worden, Sinude werde das Jrland von Judien werden. N

Es fehlt hier in London keinesweges an Gelegenheit, sich über diesen Gegenstand zu unterrichten ; denn der Major Outram, welcher am besten geeignet is, über Sinde und alle neueren Verhandlungen Auskunft zu geben, is im Mai hier angekommen. Jch vermuthe, daß er seine Berichte der Regierung vorgelegt hat. Er verwirft be- kanntlich Lord Ellenborough's Politik, aber seitdem er sich in England befindet, beobachtet er die streugste Zurückhaltung in dieser Beziehung und geht eben deshalb wenig in Gesellschaft.

Die Nachrichten, welche ih erhalten habe, sind, wie ih fürchte, genau, Es war kcine Verrätherei von Seiten der Emire vorhanden der ihnen vorgeschlagene Traktat wurde, so demüthigend er auch für sie war, am 12. Februar unterzeichnet; allein bald darauf wurden, auf Befehl des General - Gouverneurs neue Forderungen an sie ge macht. Der Major Outram, in den die Emire das größte Vertrauen seten, war durchaus nicht im Stande, ihnen Schulz zu gewähren und es blieb ihnen nichts übrig, als Capitulation oder ein verzwei- felter Widerstand. Sie wählten den leßteren; aber sv groß war die Achtung der Sinder gegen den Major Outram, daß sie ihn selbst unter diesen Umständen im Geheimen guf die freundschaftlichste Weise warnen ließen, ex möge sih zurückziehen. Und dennoch beschuldigt

der General-Gouverneur die Emire ausdrücklih des Verraths gegen den Major Outram. E

Die ganze Angelegenheit i} noch in großer Dunkelheit gehüllt; aber kein Theil verselben ist mysteriöser, als die große Zurückhaltung, die man hier darüber beobachtet. Ju anderer Beziehung sind die Nachrichten aus Jubien nicht ‘{hlecht; die Unruhen in Chgtul und Bundelkund sind unbedeutend.

———————

Deutsche Bundesstaaten.

Dresden, 10. Juni. (Leipz. Z) Am 8. Juni begannen die ständischen Kammern wiederum ihre Sibungen. Ein auf der Ne gistrande der ersten Kammer eingegangener Autrag des Vice - Präsi: denten von Carlowiz wird die Frage zur Besprechung bringen : ob es durch Verordnung oder Geseh ausführbar sey, jeßt schon den bäuerlihen Grundbesiß an den Kreis-Versammlungeu Antheil nehmen zu lassen. Hauptsächlich wurde in dieser Sibung die erste Kammer durch die Berathung des anderweitigen Berichts über die Errichtung eines landwirthschaftlihen Kredit - Systems beschäftigt. Beide Kam- mern stimmen darin überein: daß sie die Begründung eines Kredit- Systems für den ländlichen Grundbesiß in Sachsen allerdiugs für wünschenswerth halten, und beiden erscheint es unbedenklih, die Er- rihtung zweier Kredit-Jnstitute in Sachsen, eins für die Erblande und eins für die Ober-Lausib, zuzulassen. Allein über einige Punkte schieu eine Vereinigung zwischen beiden Kammern wünschenswerth.

Dresden, 9, Juni. (Leipz. Z) Unser Wollmarkt läßt sich ziemlich gut an. Es is, bei zum Theil verminderten Heerden in Folge des vorjährigen Futtermangels, überhaupt weniger geschoren worden und weniger Wolle da, als voriges Jahrz allein shou am ersten Tage, heute, sind mehrere ansehuliche Particen verkauft wor- den, zum Theil zu den vorjährigen Preisci, hier und da etwas besser und selten darunter; es läßt sich daher cin ziemlih rascher Absab erwarten,

) )+ L

% Schwerin, 12, Juni, So eben (Mittags 127 Uhr) ha- ben die hier versammelten Landstände die Regierungs - Propositionen hinsichtlich der Eisenbahn zwischen Berlin und Hamburg mit der sehr bedeutenden Majorität von 145 gegen 17 Stimmen angenommen.

Detmold, 7. Juni. Das neueste Stück der Geseh- Sammlung für das Fürstenthum Lippe publizirt die auf dem leßten Landtage von den Ständen berathene neue Städte-Orduung als landesherrlihes Gesel, nachdem schon früher eine Landgemeinde- Orduung unterm 2, Mai 1841 erlassen war. Die ueue Städte Ordnung nähert \i{ch in vielen Punkten der Preußischen, uur mit dem Unterschiede, daß bei uns die Justizpflege vou den Städten selbst ständig geübt wird, während sie in Preußen den Königlichen Land= und Stadt-Gerichten überwiesen ist, Es wird demnach in jeder Stadt neben dem verwaltenden Magistrate cin Stadtgericht, dem ein Ju- stiz-Bürgermeister vorsteht, bestehen. Jede Stadt des Laudes erhält ihr besonderes Orts-Statut, welches die zur Zeit bestehenden Magi- strate unverzüglich nah dem Erscheinen der neuen Städte-Ordnung mit den Vertretern der Bürgerschaft zu berathen, und innerhalb drei Mo- naten zur landesherrlihen Bestätigung einzusenden haben, Nach Tit, V §. 72 steht der Magistrat in ciner doppelten Beziehung als Verwalter der städtishen Gemeinde - Angelegenheiten und als Organ der Staatsgewalt. Bei deu Wahlen wird ein landesherrlicher Kom- missarius abgeordnet, Das Wahl - Kollegium wird von den Stadt- verordneten und ihren Stellvertretern gebildet, Die Gewählten wer= den vom landesherrlichen Kommissarius in Eid und Pflicht genommen und von der Regierung in ihrem Amte bestätigt. Die Anstellung des Justiz = Bürgermeisters geschieht auf Lebenszeit, Die Mitglieder des Magistrats verwalten ihr Amt der Regel nah sechs Jahre hin- durch, ie abgehenden Mitglieder sind wieder wählbar. Der Bür= pg hu fann aus bewegenden Ursachen auch auf längere Jahre, ja

elbst auf Lebenszeit erwählt werden.

Lord Ellenborough hat |

Dem Vernehmen nach

M., 10. Juni. l die Frau Großherzogin von Baden in diesem Sommer auf einige Zeit im nahen Bade Soden (das uns

XX Frankfurt a. wird Jhre Königl. Hoheit

durch eine bestimmt auszuführende Eisenbahn im nächsten Jahre sehr nahe gerückt seyn wird) verweilen. Auch Se, Durchlaucht der Fürst von Hohenlohe-Oehringen is daselbst angesagt. i

Auf die Nachricht, daß die Königl. Niederländische Regierung Schah - Billets im Betrage von 97 Millionen Gulden zur Deckung des Defizits von 1841 und 42 ausgeben wolle und auf die niedrigeren Amsterdamer Course vom 7ten blieben Jutegrale heute hier fühlbar niedriger. Die Oesterreichishen und Polnischen Loose gingen auch etwas zurück, die übrigen Fonds blieben ohne Aenderung.

Jn unserer Nachbarstadt Hanau beging gestern Abend der Sohn eines Weinhändlers in der Altstadt die shreckliche That, sh mit einem Theil des älterlihen Hauses durch Pulver in die Luft zu spren gen, und wie es heißt, dadurh noch einigen Personen des Hauses das Leben zu rauben, Die Androhung des Vaters, streng gegen ihn zu verfahren, soll den Sohn zu der Unthat verleitei haben,

A

I :al b:L:W

Turíu, 31. Mai. Der erste Aft des Königs nach seiner Rück- kehr aus Sardinien war die Ernennung des Grafen Hyacinth Avet zum ersten Staats -Secretair und Minister der geistlichen Augelegen- heiten uud der Justiz an die Stelle des jüngst verstorbenen Grafen Barbaroux. Der neu ernannte Würdenträger legte diesen Morgen seinen Eid in die Hände Sr. Majestät ab.

Mailand, 31. Mai. Das Kaiserl, Namensfest wurde durch die feierliche Grundsteinlegung der Eisenbahn von hier nah Venedig verherrliht. Außerhalb der Porta Tosa, von welcher aus der Weg nach Lodi läuft, war cin prachtvolles Zelt errichtet. Um 5 Uhr Nach- mittags langte der Vice-König daselbst an, wo erx von dem Erzbischof, dem Gouverneur vou Mailand, Grafen Spaur, dem Feldmarschall Radezky und den übrigen dazu geladenen Civil- und Militair-Behör den empfangen wurde. Nach einer kurzen aber frästigen Rede jeg nete der Kardinal-Erzbischof den Grundstein ein, worauf Se, Kaiserl, Hoheit auf die herkömmliche Art den Akt selbst vollzog.

————————

DPantcu

O Madrid, 1. Juni, Auf die Regction, welhe am 26sten v. M. in Malaga zu Gunsten der Wiederherstellung der Ordnung stattfand, folgte am 27sten eine andere im entgegengesebten Sinne.

Am 26sten crfuhr man in Malaga, daß hier in Madrid die Ruhe nicht unterbrochen worden war, Diese Nachricht erregte einige Be stürzung, und die Mehrheit der Personen, aus denen die revolutio- naire Regierungs-Junta bestand, {lug vor, diese aufzulösen und die früheren Behörden wieder einzusehen. Das Volk zeigte jedo eine so große Aufregung, daß die Junta, in Schrecken geseßt, das auf gestellte Programm „bis zum Tode“ zu behaupten beschloß. Als Nachmittags die National - Miliz Generalmarsch schlagen ließ, stellte sich der Oberst Torremejia in Civiltracht ein, verlangte Gehorsam, verkündete, daß er au der Spiße der Besaßung seine Pflicht thun werde und überredete die Ruhestörer, nah Hause zu gehen. Kaum hatte er sich aber entfernt, \o ging der Lärmen an. Die Offiziere der National-Miliz suchten ihn guf; da sie ihn aber an der Spiße der Truppen antrafen, so zogen sie sich wieder zurück, uud der Oberst veraustaltete cine Versammlung der Provinzial - Deputation und des Ayuntamiento's, ohue die Regierungs Junta zuzuziehen, Um 10 Uhr Abends hielten jene Corporationen eiue geheime Sitzung welcher auch einige Mitglieder der National Miliz beiwohuten, "Dèr General-Kommandant Cabrera übernahm aufs neue den Oberbefehl an der Skelle des Obersten Torremejia. So weit reihen die Nach richten, die gestern mit der Post hier eingingen. Die Regierung er hielt jedoch mittelst Couriers Nachrichten vom 27sten, die sie zwar nicht bekaunt gemacht hat, aus denen jedoch hervorgeht daß an T6 terem Tage der Aufstand sih erneuerte, und der Oberst Torremejia sich genöthigt sah, aus der Stadt zu eutfliehen.

Unsere Nachrichten aus Granada gehen bis zum ministerielle Blatt, el Espectador, stellt die dortigen Creignisse folgendermaßen dar. Die Einwohner waren durch die Nachricht vou dem Sturze des Ministeriums Lopez in Aufregung geseßbt, die durch die Kunde von dem Aufstande Malaga's uo gesteigert wurde. Ein Capitain des in Granada garnisonirenden Regimentes Asturien über- redete am 20steu den Vice General - Capitaiu, Marechal de Camp Santa Cruz, sich an die Spibe der gegen die Regierung gerichteten Bowegung zu siellen, Der Oberst des Regiments Asturien weigerte sich jedoch, mit seinen Truppen die Kaserne zu verlassen, während der General Santa Cruz die Kavallerie formirte. Lebterer verfügte sich darauf in die Kaserne, verhaftete den Obersten, ließ die Truppen aus- rückon und {loß sich der gestern erwähnten Volls Junta an, Abends defilirten vor ihm die Truppen und National Milizen unter dem Aus- rufe: „Es lebe die Constitution, es lebe die Freiheit! Nieder mit den Verräthern, den Ayacuchos ! Ungeachtet man am 27sten erfuhr, daß Tages zuvor in Malaga eine Reaction im Sinne der Ordnung stattgefunden hätte, blieb Granada uoch am 27\ten Abends in vollem Aufstande begriffen, wie aus einer Abends 7 Uhr erlasseucnu Proclamation hervorgeht. Dirse beginut mit folgendem Wahlspruch : „„Baterlaud und Freiheit. Isabella 1. Programm des Mini- steriums Lopez. Es heißt darin unter Anderem : „Schmach den Uebelwollenden, die auf cinen Augenblick den guten Ruf der Ein wohner Malaga's beflecken wollten! Unsere Nachbarn, bewaffnet und zum Kampfe gerüstet, sind auf dem Marsche, um sich mit den Tapferen dieser Provinz zu verbinden und die Lorbeeren des Sieges zu erwor- ben, indem sie die National-Unabhängigkeit sicher stellen um das heilige Buch der Constitution den meineidigeu Händen derseuigen zu entreißen, die es mit Füßen traten, anstatt es in Achtung zu halten u. st. w.“

Das Militair und dessen Chef haben sih also in Granada dem Aufstand angeschlossen. Unter solhen Umständen is Besonnenheit die erste Pflicht der Regierung, und man weiß kaum, was man deukcn soll, wenn man in der gestrigen Gaceta jenen Aufstand nicht als Rebellion, nicht einmal als „Pronunciamiento“, soudern als eine bloße „Begebenheit“ (aconlecimiento), die nichts Erustliches auf sich habe, bezeichnet sieht. „Diese Begebenheit“, sagt die Gaceta, „hat sich im Ganzen auf eine Parade beschränkt, der die beiden, dem Re= genten und der Regierung treuen Regimenter beiwohnten, vermöge eines Aktes der Disziplin, um deu Befehlen des Generals Santa Cruz zu gehorchen.“ So lange das amtliche Blatt die straf barsten Handlungen in solchem Lichte darstellt, so darf man sich kaum wundern, wenn das Benehmen des Generals Santa Cruz Nachahmer finden sollte. Sobald hier die Nachricht cinging, daß der Aufstand von Malaga unterdrückt wäre, wurden die dortigen National-Milizen in der hiesigen Gaceta mit den größten Lobsprüchen überhäuft, Die Gaceta wird es bereuen, jene Lobeserhebungen niht um einige Stunden zurückgehalten zu haben. u

Am 27sten war in Cadix, Sevilla und Jaen die Ruhe noh nicht unterbrohen worden, obgleich einige Aufregung herrschte. Als man

Der

27s\ten. Das

S Ves 25

am 26sten in Almeria erfuhr, daß Malaga sih „„pronuncirt“ habe, versammelte sih das Ayuntamiento und richtete eine Adresse an den Regenten, in der er zu „strenger Beobachtung der parlamentarischen Vorschriften“ eingeladen wird.

__ Die Gaceta erklärt heute das Gerücht, als ob die Regierung die Errichtung von Freihäfen beabsichtige, für cine Verleumdung.

__ Der Finanz-Minister Mendizabal verwies alle Staats Gläubiger, die ihn bestürmen, an den General-Direktor der Staats-Kasse. Dieser konnte seinerseits nur auf die leere Kasse verweisen und reichte er- müdet seine Entlassung ein.

—— e —— Portugal.

___A Lissabon, 29. Mai. Die Rivalität zwischen dem Eng- lischen Einflusse und dem Französischen macht sich bier iu neuester Zeit wieder mehr bemerkbar, und in dem geringsten Umstande sucht man sogleich einen Beweis, daß der eine vor dem anderen einen Vorsprung erlangt habe. Aus dieser Rivalität Englauds und Frankreichs gelt die für den Portugiesishen Hof nur angenehme und seiner Stellung vortheilhafte Folge hervor, daß ihre Vertreter sich in Beweisen der &reundschaft und Zuvorkommenheit zu überbieten \{heinen. Lord Ho ward de Walden wird bei der bevorstehenden Anwesenheit der hohen Gäste aus Frankreich neue Gelegenheit dazu erhalten, da er, vermúüge seiner Stellung als am längsten bei hiesigem Hofe aklreditirt, bei allen Ehrenbezeigungen, welhe dem Bruder des Köuigs und seiner erlauchten Gemahlin, von Seiten des diplomatischen Corps dargebracht werden sollen, als Wortführer desselben erscheinen wird. :

y Mau sieht uun dem Eintreffen der hohen Gäste mit jedem Augenblicke entgegen, die Französische Brigg „Volage““ vou der hier stationirten Schisss-Abtheilung ist den Tajo hinabgefahren bis nach Belem, wo sie vor dem dortigen Schlosse vor Anker bleibeu wird, um die Ankunft des Dampfschiffes „Pluton‘“, auf welchem die Prin zen von Koburg die Ueberfahrt hierher machen, zu erwarten. Dort werden die erlauchten Reisenden ans Land steigen und nah dem Pa laste sih begeben, der für ihren Empfang in Bereitschaft gehalteu wird, Wenige Tage nach ihrer Ankunft gedenkt daun Jhre Majestät die Herzogin von Braganza ihre schon länger beabsichtigte Reise zum Besuche ihrer durhlauchtigen Mutter und übrigen hohen Verwand ten am Königlichen Hofe zu München anzutreten, Als Tag ihrer Abreise ist, wenn niht unvorhergesehene Umstände eine Aenderung nothwendig machen sollten, der 8, Juni bestimmt, Die Reise wird aller Wahrscheinlichkeit nach obne Berührung der Frauzösischen oder Englischen Küsten direkt nah Rotterdam gemacht werden, vou wo aus dann dieselbe auf cinem Dampfboote den Rhein hinauf fortgesetzt würde. Unter den Personen, welche Jhre Majestät begleiten wer den, neunt man außer dem gewöhnlichen Gefolge ihres Hosstaates auch ihren Hof=-Kaplan, der erst seit etwas über zwei Jahren aus Bayern hierher gekommen ift. i

Jch habe schon gestern mit wenigen Worten der Ausgleichung der Differenzen zwischen der Portugiesischen und der Spanischen Ne gierung in Betreff des Schiffes „General Marinho“ erwähnt. Dieses Schiss, welches der Reihe nach den angegebenen Namen (unter welchem es schon einmal au den Küsten vou Mozambique als des Sklaven handels verdächtig aufgebracht und nach Madagascar geführt worden war), dann den Namen „Gloria“ trug, und jeßt „Grande Antille““ heißt, war längere Zeit im hiesigen Hafen zurückgehalten worden, und zwar auf ausdrückliches Verlangen des Englischen Gesandten, Lords Howard de Walden, der neuen Verdacht gegen dasselbe gefaßt hatte, daß es nux absegeln wolle, um von neuem das alte Handwerk des Negerhandels zu treiben, Ju der That wurde demselben eine ge richtliche Geldstrafe zuerfaunt, die es auch bezahlen mußte, obgleich es nur un ter Protestationen und dem ausdrücklichen Vorbehalte der Eigenthümer, die es als Spanisches Cigenthum erklärten und gegen die Kompetenz der hiesigen Autoritäten Rekurs an ihre Regierung ergriffen, geschehen war. Äu- ßerdem hatte das Schiss durch den unfreiwilligen Auseuthalt hier mannigfachen Schaden erlitten, dessen Ausbesserung Kosten verursachten, deren Betrag von den Eigenthümern auf 250,000 Spanische Realen angeschlagen wurde. Es war nun Streit zwischen der Portugiesischen Regierung und der Spanischen darüber entstanden, wer für diese Kosten verantwortlich zu machen sey, da die Eigenthümer nicht blos Rückerstattung der ihuen, ihrer Behauptung zufolge, widerrechtlich auferlegten Geldstrase vou der Portugiesischen Regterung verlangten, fondern auch Ausprüche auf Schadloshaltung für die ihnen erwachsenen Nachtheile, und namentlich auf Ersaß der angegebenen Summe, mach ten. Allen diesen Verwickelungen ist nun dadurch ein Ende gemacht, daß die Spanische Regierung das Schiff als ihr Eigenthum erworben hat, indem sie die Verbindlichkeit übernahm, den bis herigen Eigenthümern sowohl die von ihuen hier bezahlte Geldstrafe zu vergüten, als sih zu verbürgen, daß dieselben keine weiteren An sprüche au die Portugiesische Regierung Behufs Schadenersalz-Leistungz für die an Reparaturen ausgegebene Summe machen werden. Das Schiff wurde unter diesen Bedingungen diesseits frei gegeben, alle nöthigen Veränderungen daran vorgenommen, um es in ein Kriegs {i} umzuwandeln, und am 23sten lief endlich das eigens deshalb hierher gesandte Spanische Dampfschiff „Peninsula“, von Cadix kom mend, hier ein, welhes die zur Bemannung der „Grande Antille““ be stimmten Offiziere und Mannschaften überbrachte, die sofort von der selben Besiß uahmen. Am 25sten zog die „Grande Antille““ zum er stenmale ihre Spanische Flagge auf und begrüßte sie mit 21 Kano-= nenschüssen ; gestern früh ist sie nah Cadix abgesegelt, und heute früh hat auch das Dampfschiff „Peninsula““ die Rückfahrt dahin angetreten.

——— ——LE— —— B00 Len

Nio Jaueiro, 13. April. (Engl. Bl,) Die Vermählung des Prinzen von Joinville mit der Prinzessin Francisca i} auf den

1. Mai festgeseßt, und cs werden {hon Vorbereitungen getroffen, um dies Fest mit çroßer Pracht zu begehen, Nach cinem Artikel der Brasiliguischen Verfassung hat die Prinzessin Anspruch auf unmittel bare Auszahlung einer Mitgift von 750 Contos (über 1,200,000 Thaler), eine Summe, die, wenn sogleich darauf bestanden wird, den Finanz- Minister in einige Verlegenheit seßen dürfte. Die Prinzessin Fran= cisca is die zweite Tochter Dom Pedro's, Anfangs hieß es, die Wahl des Prinzen von Joinville sey auf die älteste Schwester des Kaisers gefallen, und manu glaubt, daß die Bestimmung der Brasilia- nischen Verfassung, wonach der präsumtive Thronerbe, welches his jeßt die älteste Schwester des Kaisers is, das Reich nicht verlassen darf, einigen Einfluß auf Aenderung der Wahl des Prinzen ge habt habe. /

E ia 9 i 1 i.

§ Paris, 7. Juni. Wir haben heute über Havre Berichte

aus Haiti erhalten, die zwar auch nicht über die lebten Tage des

April hingusreichen, aber doh über manche Punkte nähere Aufschlüsse

bringen. Die Blätter von Port au Prince sind noch, wie dies nach

allen Revolutionen überall der Fall zu seyn pflegt, mit Proclamationen

und Dekreten angefüllt, aber über die Hauptsache, über die Lage der sogenannten regenerirten Republik, bringen sie keine bestimmten An-=

T2T7

gaben, Es scheint jedoch gewiß, daß die neueste Umwälzung noch keinesweges der ganzen Jnsel Herr geworden ist, denn das son in einem meiner leßten Berichte erwähnte Dekret der provisorischen Re= sagt unter Anderem: „Ju Betracht,

gierung vom 7. April t un :

daß es dringend nothwendig ist, ein Armee =- Corps in den nördlichen und östlichen Theil der Republik zu schicken, um die volksthümlihe Bewegung zu sichern, ihr eine Leitung

zu geben und den Grundsäßen der Revolution den Triumph zu ver

schaffen u. #. w.“/ Daun bekleidet das Dekret deu General Charles Herard den Aelteren mit diktatorisher Gewalt und fügt die folgenden sehr bezeichnenden Worte hinzu: „Jm Falle von Widerstand an ein

zelnen Punkten der Orte, welche es (das Armee-Corps) durchziehen wird, wird es der Gewalt die Gewalt entgegenseßen.“ Daraus scheint die Bestätigung der Angabe hervorzugehen, daß der Norden und Osten der Republik die neue Regierung noch nicht anerkannt ha- ben, und würde zugleich die schon früher über Boston eingetroffene Nachricht von dem Ausbruche einer contrerevolutionairen Bewegung, wenn auch nicht vollkommen sich bestätigen, doch einigermaßen sih er klären. Es ist indeß wahrscheiulih, daß der Widerstand der Anhän ger Boyer's uicht von langer Dauer war, sobald er sich dem Gene ral Herard gegenüber befand, der am 16. April mit allen verfügba ren Truppen von Port au Prince abmarschirt war.

JnulauDd.

X Stettin, 13. Juni. Se. Majestät der König wohnten gestern dem Gottesdienste mit der in die St. Johauniskirhe einge pfarrten Garnisou-Gemeinde bei, hielten daun die Parade ab und geruhten darauf, große Mittagstafel zu geben, wozu die Notabilitä ten vom Militair und Civil zugezogen zu werden die Ehre hatten. Nachmittags gegen 5 Uhr machten Se. Königl. Majestät auf dem reih geschmüdckten Schleppschiffe „Borussia“ des mit den Musik-Chü= ren der Garuison beseßten Dampfschiffes „Matador““, von noh 5 an deren hier befindlichen Dampfschiffen begleitet, eine fast 2 Meilen lange Spazierfahrt auf der Oder. Sämmtliche auf diesem Strome liegenden Fahrzeuge flaggten und waren festlich geshmückt und eben so wie die angränzenden Ufer mit Tausenden vou Bewohuern Stet tins und seiner Umgebung beseßt, welche den geliebten Landesvater mit cinem Hurrah, begleitet vom Donner der hier und da aufgestell ten Kanonen, begrüßten. Leider war das Wetter dieser Fahrt nicht günstig, deun ein ziemlich starkes Gewitter mit heftigem, lauge au= haltenden Plaßregen trübte die Freude. Bei der Rückfahrt klärte sich indeß das Wetter auf und kein Tropfen Regen störte mehr die allgemeine Lust, Bei dem Dorfe Goßlow legten sämmtliche Dampfschiffe anz Se. Majestät geruhten, einer Allergnädigst angenommenen Einla dung der hiesigen Kaufmannschaft zufolge, sich zu Wagen nach dem unweit entlegenen Juloberge zu begeben, welcher seit ungefähr Jahresfrist zu cinem der reizendsten Parks in der Umgegend Stettins umgeschaffen, eine weitumfassende Fernsicht gewährt. Dort nahmen Allerhüchstdie selben unter einem brillgut dekorirten Zelte die Bewirthung der Kauf mannschaft mit einem Thee huldreichst an. Nach einem ctwa drei- viertelstündigen Aufenthalte seßten Se. Majestät die Rückfahrt auf der „Borussia“ bis zu dem Dorfe Frauendorf fort, wo die hiesigen Handlungsgehülfen ihr jährliches Vogelschießen begingen. Se. Königl. Majestät geruhten auch hier die Landung zu befehlen und, von einer rauschenden Musik, Kanonendonner, dem neuen und alten Schüßen König und von den Fahnenträgern der Gilde mit geshwenkten Fahnen empfangen, durch ein Spalier der Schüben geleitet, das Königszelt mit Allerhöchstihrer Gegenwart zu beglücken. Gleichfalls hatten Se. Majestät die Gnade, in dem ehrerbietigst überreichten großen Pokale der Schützen - Gesellschaft den präsentirten Ehrenwein anzunehmen und mit eben so erhebenden als herzlihen Worten Allerhöchstihre huldreihe Theilnahme an dem Gedeihen des Justituts und dem damit verbundenen Volksfeste auszusprehen. Eben so thaten Se. Majestät einige Schlisse mit der Büchse nah dem noch auf der Stange besindlichen Wettvogel, worauf Allerhöchstdieselben in der obengedach ten Weise und unter gleichem Jubel zurückgeleitet, wiederum an Bord gingen und bei anbrehender Dunkelheit in der Stadt ankamen. Es war ein stolzer, begeisternder Anblick: das Dahineilen der ge shmückten und gedrängt beseßten Dampfschiffe auf dem wogenden exlussez die zahllose Menge derer, welche den geliebten König zu sehen herbeigeströmt waren ; das freudige Hurrahrufen, gesteigert durch die herablassenden Begrüßungen Sr, Masestät des Königs durch anhal tendes Winken mit dem Taschentuche vom Schiffe aus, durch freund liche Worte und Zeichen des Dankes an den verschiedenen Landungs punkten, Aber was dem gefühlvollen Herzen Sr. MasjeLät gewiß eine eben so große Genugthuung gewährt haben wird, als die vielen Beweise der Anhänglichkeit und treuen Gesinnung, ist, daß so weit bis jebt bekannt, auch nicht ein Unfall von Bedeutung den Tag ge trübt hat, der als cin hoher Freudentag stets in unserem Gedächtuisse fortleben wird.

Berlin, 13. Juni, Der in der Geseh -Sammlung enthaltene Vertrag mit Hannover, die Erweiterung der Ems -Schifffahrt und die auf der Ems zu erhebenden Schifffahrts-Abgaben betreffend, def sen Ratifications-Urkunden am 17, Mai 1843 gusgewechselt wurden, lautet folgendermaßen :

„Um die in dem Staats- Vertrage zwischen der Krone Preußen und Hannover vom 29, Mai 1815, so wie in der Wiener Kongreß - Alte vom 9, Juni 1815 euthaltenen Verabredungen über die Bestimmung einer Schiff fahrts-Abgabe auf der Ems zur Ausführung zu bringen, zugleich aber auch der Emsschifffahrt durch Beseitigung mancher seither bestandenen Hinde1 nisse und durch Einrichtung neuer, die bessere Benutzung dieses Flusses be zweckenden Anlagen eine größere Erleichlerung und Ausdehnung zu ver schaffen, haben

Se. Majestät der König von Preußen Allerhöchst Jhren General - Konsul, den Geheimen Negierungs - Nath August von Forckenbeck, MNitter des Rothen Adler - Ordens bvritter Klasse mit der Schleife 2e,, und Se. Majestät der König von Hannover Allerhöchst Jhren Hofrath Friedrich Ernst Witte, Nitier des Guelphen Ordens vierter Klasse 2c. zu Jhren Bevollmächtigten ernannt, welche nah vorhergegangener Verhand lung unter dem Vorbehalte der Natification , über folgenden Vertrag über eingekommen sind:

Art, 1, Die Königlich Hannoversche Negierung erneuert und wiederholt unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Protokolls vom 26. April 1820 wegen Schiffbarmachung der Ems, in deren Gemäßheit sie bereits einen Kanal und eine Neihe von Werken verschiedener Art auf dem Jhrer Hoheit unterworfenen Theile der Ems ausgeführt hat, um dort die Besah- rung der Ems möglich zu machen, die gleichfalls daselbst übernommene Verpflichtung, die Schiffbarkeit der Ems innerhalb der Hannoverschen Lan desgränze auch ferner in dem vertragsmäßigen Zustande zu erhalten.

Art. 2. Da indessen den gemachten Erfahrungen zufolge, die von der Emsschifffahrt erwarteten Vortheile dadurch nicht vollständig erreicht werden, so lange nicht auh die Schiffbarmachung der Ems auf Königlich Preußi- schem Gebiete fortgesezt wird, sv verpflichtet sih die Königlich Preußische Regierung: in einem Zeitraume von 4 bis höchstens 5 Babn vom Ab- \hlusse dieses Vertrages an, die Ems von der Hannoverisch - Preußischen Landesgränze aufwärts bis nach dem Preußischen Orte Greven, nicht allein von allen jeßt vorhandenen Schifffahrts - Hindernissen (namentli den bei Rheine bestehenden ) zu befreien, sondern auch derselben in jener Ausdeh-

| | | |

f

uung durch Anlegung der erforderlichen Schleusen in den bei den Hanno- verschen Emsschleusen zur Ausführung gekommenen, oder doch jedenfalls ín feinen geringeren Dimensiouen, die nämliche Wassertiefe zu geben und fort- während zu erhalten, welche durch das Protokoll vom 26, April 1820 für den Hannoverschen Theil der Ems verabredet ist.

Art. 3, Ju Beziehung auf den für die Schifffahrt erforderlichen Leín- pfad machen die beiden kontrahirenden Staaten sich anheischig, eine beson- dere Sorgfalt darauf zu verwenden, daß in ihrem Gebiete der Leinpfad überall in einen solchen Stand gescßt und darin erhalten werde, welcher dem durch die Erfahrung nachgewiesenen Bedürfnisse entspricht, Ueberhaupt versprechen beide Staaten, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die durch den gegenwärtigen Vertrag bezweckte Erleichterung der Emsschifffahrt für die Dauer erreicht und den etwa dur Natur-Ercignisse oder soust herbei- geführten Störungen möglichst schnell abgeholfen werde.

Art. 4. Um den Verkehr auf der Ems auch durch cinen erleichterten rLandtransport zu befördern, übernimmt ferner die Königlich Preußische Ne- gierung die Verpflichtung: gleichzeitig mit der nach Art, 2 zugesicherten wei teren Schiffbarmachung der Ems und binnen gleicher Frist eine Chaussce von Greven nah Münster anzulegen und solche stets in gutem Stande zu erhalten, auch auf derselben kein höheres Weggelv zu erheben, als nach dem allgemeinen Chaussecgeld-Tarif auf anderen Preußischen Chausscen er hoben wird.

Art. 5, Nicht minder macht sich die Königlich Preußische Regierung hierdurch anheischig, bei dem Haupt - Zoll - Amte zu Rheine alsbald und spätestens innerhalb der nächsten fünf Jahre solche Einrichtungen zu treffen, daß die zu Schiffe beförderten oder noch zu befüxdernden Waaren unmit telbar am Wasser abgefertigt werden können,

Art. 6. Der Erlaß besonderer Ufer- und Strom-Polizeí-Neglements bleibt unter der Beschränkung, daß dieselben mit keiner Bestimmung des gegenwärtigen Vertrages im Widerspruche stehen dürfen, der freien Berfü-

| gung jedes einzelnen der kontrahirenden Staaten hinsichtilih der zu seinem

(Gebiete gehörigen Flußstrecke überlassen, Ueber folgende dahin gehörige

| Punkte ist indessen eine gemeinsame Verabredung getroffen, und treten diese

daher mit dem gegenwärtigen Vertrage in Krast; 1) Zur Ausübung der Flußschifffahrt auf der Ems, welche an sich lediglih den Unterthanen der

| beiden fontrahirenden Staaten vorbehalten bleibt, bedarf ein jeder eines

| |

|

| | | | | |

(_—,

Legitimationsfcheines (Patents) seiner Obrigkeit, um sich dadurch über seine Befugniß zur Ausübung des Schiffergewerbes jederzeit ausweisen zu kön nen, Dieser Legitimationsschein berechtigt ihn, die ganze Ems bis in die

| offene See und umgekehrt so weit zu befahren, als er nt seinem Fahrzeug

gelangen kann. Ausschließliche Berechtigungen, Frachtfahrt auf der Ems zu treiben oder aus solchen Privilegien hervorgegangene Begünstigungen für Schiffergilden oder andere Corporationen und Judividuen bestehen nicht und sollen auch in Zukunft Niemandem ertheilt werden, Eben so wenig findet cin Stapel - und Zwangs - Umschlagsrecht auf der Ems statt, und lein Schiffer kann gezwungen werden, den Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages zuwider gegen seinen Willen aus- oder umzuladen. 2) Die Ein richtung von Reihefahrten zwischen zwei oder mehreren Emsplähzen, so wie die Bildung von anderen Schifffahrts -= Vereinen, wodurch einzelne

Schiffer vorzugsweise begünstigt werden könnten, soll ohne die gemeinschaft- liche (Genehmigung der von jeder Regierung für zuständig erklärten Behör- den beider Staaten nicht stattfinden. 3) Der freicn Wahl der Schiffer bleibt es gänzlich überlassen, ob sie sich zum Fortschaffen der Fahrzeuge, wie bisher, ihrer eigenen Pferde bedienen oder wegen Annahme f}remder Zug- kräfte in freier Vereinigung mit den Unterthanen der kontrahirenden Staa

ten über den Gestellungspreis dingen wollen. 4) Schießpulver in Quan

titäten über 5 Pfund joll uur in besonderen, mit ciner schwarzen, drei Ellen langen und eine Elle breiten Flagge verschenen Fahrzeugen geführt und selbst in geringeren Quantitäten niemals zwischen anderen Wagren verpackt wer den. Auch muß jeder Schiffer, welcher Schießpulver geladen hat, bevor er irgendivo anlandet, der Ortspolizei-Behörde oder den Wasserbau - Beamten hiervon Anzeige machen und die von denselben etwa anzuordnenden Sicher- heit8s-Maßregeln zur Befolgung gewärtigen. Versäumt er diese Anzeige, so unterliegt er da, wo nicht bereits Strafen dieserhalb festgeseßt sind, außer der Verpflichtung zum Schadenersaßze, einer Geldstrafe von 2 bis 100 Thalern, 9) Jedes zur Handels-Schifffahrt auf der Ems dienende, den Unterthanen cines der fontrahirenden Staaten zugehörige oder von denselben geführte Schi} soll unter Angabe des Orts, wohin es gehört, mit einer für diesen Ort laufenden Nummer und mit Angabe der höchsten Lastenzahl, welche es tragen kann, so wie mit einer Skala, woraus die jsedesmalige Schwere der Ladung zu erkennen ist, auswärts deutlich verschen seyn.

Art, 7. Für die Befahrung der Ems von dem Punkte an, wo sie schiffbar wird, bis in die offene Sce und umgekehrt, wie auch für die Holz- flößerei, soll außer einem Schleusengelde statt der Durchgangs - Abgaben, welche die Königl. Hannoversche, und des Schleusengeldes, welches die nigl, Preußische Regierung bisher von den auf der Ems ohne Berührung des Landes beförderten Waaren erhoben haben, unter dem Namen Ems zoll eine Schifffahrts-Abgabe entrichtet werden, die von den Ladungen an den durch gegenwärtigen Vertrag festgeseßten Hebestellen nah dem Brutto- (Gewichte erhoben wird, und welche weder im Ganzen noch theilweise in Pacht gegeben werden darf,

Art. 8. Dieser Emszoll wird zu seinem vollen Betrage auf Drei Thaler für jede Last der wirklichen Ladung festgeseßt, Beide Staaten haben sich jevoch zur größeren Belebung des Verkehrs vereinbart, diese Ab= gabe während der ersten sechs Jahre nach ihrer Einführung nur zu zwei Drittheilen oder mit zw ei Thalern für die Laft als volle Gebühr erheben zu wollen,

Art, 9, Bei den Behufs Berechnung des Ems-Zolles nöthig werden- den Gewichtsbestimmungen, wird die Last zu 4000 Pfund Kölnisches (Preu-= ßisches) Gewicht, bei allem Längenmaß der Preußijche oder Rheinläudische Fuß (1394 Französische Linien) zu Grunde gelegt, Alle, durch gegenwär-

| tigen Vertrag verordneten Zahlungen sind in Preußischem oder Hannöyvri-

schem Courant (14 Thaler aus der feinen Mark) zu leisten; Summen unter vier gute Groschen (5 Sgr.) aber in der Münzsorte des Landes der be-

| lressenden Empfangsstätte.

Art, 10, Auch soll, um die innere Judustrie und die Ausfuhr der Landesprodukte zu befördern und zugleich den Berkehr der ersten Lebensbe= dürfnisse zu begünstigen, so wie auh um mehrere Gegenstände von großem Gewichte und geringem Werthe zu erleichtern, rücksichtlich dieser folgende verhältnißmäßige Herabsezung stattfinden.

1) Auf die Hälfte des Ems-Zolles: Anis, Amidon, Alaun, Blei, Bleiweiß, Butter, Eisenblech, grobe geschlagene Eisenwaaren, Flachs, Graupen, Gries, Grüße, Hanf, Leinengarn, Leinsaamen, Leinwand, Klee= saamen, Käse, gedörrtes Obst, Oel, Pottasche, Neis, Seife, Stahl, Syrup, Talg, Thran, Waidasche, Weißenmcehl, Zink,

2) Auf ein Viertel der Gebühr: Vier, eiserne Gußwaaren, Eisen in Stangen, Farbehölzer, Getraide aller Art, Hülsenfrüchte und Sä- mereien, Beeren, Häringe und Laberdan, Hohlglas, gemeine Holzwaaren, Holz in Flößen, Hörner, Korbwaaren, frisches Obst, Oclkuchen, Pech, Rapp saat, Theer, gemeine Töpferwaaren, Vitriol.

3) Auf cin Sechstheil der Gebühr: Altes Eisen und Roh eisen, Asche, Borke oder Gerberlohe, leere Fässer, weiße Flechtweiden, Holz in Dauben, Klappholz, Bretter, so wie überhaupt alles Bau- und Nutholz in Schiffen verladen, hölzerne Reifen, Kartoffeln, Knochen, Salz,

4) Auf ein Zwölftel der Gebühr: Kalk, Steinkohlen, Ziegel- steine und Dachziegel, behauene Steine, Dachschiefer, Cement, Trast, Brenn- und Faschinenholz, Heu und Stroh.

9) Auf ein Achtzehntel der Gebühr: Thon, Kies, Dünger, Lehm und Sand.

6) Gänzlich frei von dem Emszolle: bleiben leer passirende, so wie neue, zum Verkauf bestimmte und die nicht mit einer halben Last beladenen Schiffe, desgleichen Neisende und deren Neise - Effekten und Wagen.

Art, 11. Eine Erhöhung der vollen Gebühr und des nach dem vor- stehenden Artikel für einzelne Gegenstände ermäßigten Tarifs kann nur nach gegenseitiger Uebereinkunft beider kontrahirenden Staaten stattfinden. Da- gegen steht es jedem derselben frei, auf der ihm rie, enire Stromstrecke

Bruchsteine, Kalksteine,

eine Herabsezung, sey es im Ganzen oder theilweise, eintreten zu lassenz O) rt betrag res B afßie zu

jedoch soll diese, so wie jede andere die Cmsschifffa ile « stigung den Unterthanen beider Staaten stets in gleichem

kommen, Art. 12. Das nach Art. 7 neben dem Ga Schleusengeld besteht in einer Abgabe von 4 (D E Fahrzeuge und jedem Holzslosse für jede, auf der Fahrt zu passirende LETte