1843 / 166 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

j der Gebornen übertraf im Jahre 1842 alle der

f 1816. Schon das Jahr 1841 hatte mit 591,505 Gebornen edes vorhergegangene ohne Ausnahme übertroffen; aber das Jahr 1842 überstieg diese Zahl noch um 32,198, indem darin 623,703 geboren wurden. Dieses Mehr war nicht bloß die natür= lihe Folge der wachsenden Bevölkerung; denn die Zahl der Gebor- nen war im Jahre 1842 um 5; pro Cent größer als im Jahre 1841, während die Einwohnerzahl gleichzeitig nur um wenig über 17 pro Cent zugenommen hat. Als nächste Ursache der zunehmenden Zahl der Gebornen is die Zunahme der neugeshlossenen Ehen zu betrahten. Schon im Jahre 1840, worin 132,281 neue Ehen ge- shlossen wurden, war dieselbe größer, als in irgend einem der frühe- ren Jahre seit 1816, und es folgte eben darauf die vorhin bemerkte große Ll der Gebornen im Jahre 1841; aber in diesem Jahre wuchs die Zahl der neuen Chen noch weiter auf 136,188, und in Folge davon nahm auch ebenso zu, wie bereits erwähnt worden, die Zahl der Gebornen im unmittelbar darauf folgenden Jahre 1842. In diesem leßtern ist nun wieder die Zahl der neuen Ehen noch weiter gestiegen, nämlih auf 140,744, und es if daher für das Jahr 1843 auch eine fernere Zunahme der Gebornen zu erwarten, Wahr= scheinlih dürfte die Theurung der ersten Lebensbedürfnisse, welche jeßt besonders Schlesien, Sachsen und die beiden westlihen Provinzen des Preußischen Staats betrifft, der weitern Vermehrung der Ehen im Jahre 1843 hemmend entgegentreten, wovon eine Verminderung der Ge- burten im Jahre 1844 die nächste Folge sein würde.

Die Vertheilung der im Jahre 1542 neugeschlossenen Ehen guf die einzelnen Regierungsbezirke zeigt nachstehende Zusammenstellung, worin zur Erleichterung der Uebersicht auch angegeben i}, wie viel neue Ehen durchschnittlich auf hundert Tausend am Ende des Jahres 1840 vorhandene Einwohner in jedem einzelnen Regierungs- bezirke kommen.

NEgteLrungobezirfe,

Davon kamen durcl): schnittlich auf 100,000 ; Einwohner.

1) Königsberg . 989

2) Gumbinnen

3) Danzig

4) Marienwerder

Neugeschlo\sene Ehen im Jahre 1842

6) Bromberg 7) Potsdam mit Berlin... S) E ebo iio n ive eve 9) Stettin 10) Köslin 11) Stralsund 12) Breslau 13) Oppeln 14) Liegniß Mee . 6,005 16) Merseburg 5,809 17) Crt 4 2,9 900 18) Münster 3,0 73 A N aen cia ee Z, 85 874 20) Arnsberg 21) Köln 22) Düsseldorf 23) Koblenz S P bee een bec Do) L go rartes

Im ganzen Staate

9,209 8,076

2,998 A4

Es heirathete hiernah im Jahre 1842 unter 106 Lebenden ein |

Paar, während gleichzeitig unter 24 Lebenden ein Kind geboreu wurde, und von 34 Einer starb. Die größte Zahl neuer Ehen hatten im Verhältnisse ihrer Bevölkerung die sechs Regierungsbezirke, welche die Provinzen Preußen und Posen bilden, und nebst ihnen noch Oberschlesien oder der Regierungsbezirk Oppeln. Weit voran steht hier der Regierungsbezirk Bromberg mit 1202, sodann unmit telbar nordwärts daran grenzend Marienwerder mit 1163 und süd= wärts Posen mit 1118 neuen Ehen auf hunderttausend Lebende durch- schnittlich; dann folgen shneller abfallend Danzig, Gumbinnen, Op- peln und Königsberg, welches leßtere nur noch 989, oder noch uicht ganz # der Anzahl neuer Ehen hatte, welche verhältnißmäßig unter einer gleihen Anzahl von Einwohnern in Bromberg geschlossen wur- den. Nahe dem lebtern {ließt si die ganze Reihe der Regierungs= bezirke an, welche die Provinzen Brandenburg, Pommern, Sachsen und Schlesien , leßteres mit Ausnahme von Oberschlesien, bilden. Breslau steht hier obenan mit 980, und Erfurt {ließt mit 900 neuen Ehen auf je hunderttausend Lebende. Nur zwei diesen Provin zen angehörige Regierungsbezirke hatten verhältnißmäßig gegen ihre Bevölkerung noch weniger neue Ehen als Erfurt, nämli Stralsund mit 845 und Merseburg mit 850 gegen hunderttausend Einwoh-= ner, Sie gleihen in dieser Beziehung den aht Regierungsbezirken, welche die beiden westlihen Provinzen des Staates enthalten, und worin Minden mit 874 die höchste und Münster mit 739 die nice- drigste Zahl neuer Ehen unter hunderttausend Lebenden hatte. Die Regierungsbezirke Bromberg und Münster stehen also in Bezug auf die neuen Ehen ebeuso an den %eiden entgegengeseßten Enden der Reihefolge, wie in Bezug auf den Zuwachs ‘durch das Ucber= gewicht der Geburten. Es heiratheten im Jahre 1842 in jenem hon unter 83, in diesem aber erst unter 135 Lebenden cin Paar. Aller- a sind die schnellern oder langsamern Fortschritte der Bevölkerung wesentlich abhängig von der Leichtigkeit, neue Haushaltungen zu grün- den, und es bestättigt sich auch hier im Allgemeinen, daß eben da die meisten oder wenigsten neuen Ehen geschlossen werden, wo die Bevölkerung am \chnellsten oder am langsamsten - zunimmt, Aber das Schließen neuer Ehen ist von sittlihen und gewerblichen Verhältnissen weit abhängiger, als die Zahl der Geburten und To- desfälle, und es läßt sich daher keine vollständig zu trefeude Ver- gleichung zwischen der Anzahl der Heirathen und dem Zuwachse durch das A der Geburten über die Todesfälle anstellen. ¿Vle evölkerungslisten weisen zwar nah, wie viel neue Ehen jährlich geschlossen, aber nicht wie viele von den bereits bestehenden durch Tod oder Scheidung wieder aufgelöst werden. Es ergiebt sicl demnach daraus nicht, ob die Zahl der stehenden Ehen theils an sid, theils in Bezug auf die Zahl der Einwohner sich mehrt oder min- dertz diese Verhältnisse sind nur für dreijährige Seitrüims bil die Zählungen erkenubar, welche am Ende jedes dritten Jahres Wlizwgen E Nah den statistischen Tabellen befanden h am Ende der unter Einwohner (e 1831 ….… 13,038,960 .…… 2211,739" 1834 .…... 13,509,927 ..,.. 2,284,390 1837 ..... 14,098,425 .... 2,302,445 1840 .…... 14,928,501 ..... 2,474,177 Hiernach kamen durchschnittlich auf hunderttausend Eiuwoh- ner stehende Ehen am Ende der Zipre | lbs 1001 516,561) 16,962 1834 .…......... 16,909 ABOA eres, LO,TOT 1840 .......... 16,573

738

In den hier betrachteten neun Jahren wuchs also die Zahl der stehenden Ehen zwar immer fort, aber doch minder schnell als die Bevölkerung, daher kamen durchschnittlich auf hunderttausend Lebende am Ende jedes dreijährigen Zeitraums immer weniger Ehen und namentlih waren am Ende des Jahres 1840 unter hundert- tausend Einwohnern 33,146, d. i. sehr nahe ein Drittheil Ver = heirathete. Gleichzeitig lebten im Preußischen Staate

überhaupt Personen männlichen Geschlehts .........., 7,448,582 davon hatten das 25ste Lebensjahr noch nicht vollendet 3,926,641

Es waren also unter hunderttausend mänulichen Einwohnern 92,716, also mehr als die Hälfte oder nahe 2 noch unter fünfund- zwanzigjährig. Die Sitte mißbilligt aus guten Gründen frühere Verheirathungen der Männerz es sind demnach nur 2; derselben als chefähig zu betrahten. Js nun ein Drittheil aller Personen männ= lichen Geschlehts wirklich verheirathet, so leben mehr als zwei Orit= theile derjenigen Männer, welche den bloßen Altersverhältnissen nach echefähig erscheinen, auch wirklich in der Ehe. Dieses Verhältniß er= scheint wohl befriedigend, wenn erwogen wird, daß unter den über fünfundzwanzigjährigen Männern sich einerseits doch viele bereits ver= wittwete befinden, und daß auch für die bei weitem größte Mehrzahl derjenigen Männer, welche über dem bloßen Handarbeiter stehen, das dreißigste Jahr heraukommt, ehe ihre Stellung in den gesellschaft= lihen Verhältnissen eine Verheirathung mit Schicklichkeit gestattet. Jn staatswirth schaftlicher Beziehung stehen hier zwei geradehin ent= gegengeseßte Forderungen einander gegenüberz einerseits gilt die Zu nahme der stehenden Ehen für ein Kennzeichen wachsender Wohlha- benheit und Sittlichkeit, anderseits wird aber über die große ¿Zahl allzu früh, ohne Sicherheit hinreihenden Erwerbes geschlossener Ehen gellagt. Die vorstehenden Wahrnehmungen ergeben für den Preu ßishen Staat einerseits immer noch ein befriedigendes Verhältniß der Anzahl Ehefähiger zu der Zahl der wirklich Verheiratheten, und zeigen anderseits doch eine Zunahme der Besonnenheit bei dem Schließen neuer Ehebünduisse dadurch, daß die Zahl der Ehen lang= samer als die Zahl der Einwohner wächst. Jn den hier betrachteten neun Jahren hatte sich die Zahl der stehenden Ehen im Verhältnisse gegen die Einwohnerzahl von 16,962 auf 16,573, d. 1, doh nux um 27 pro Cent vermindert,

Im Jahre 1842 wurden im Preußischen Staate überhaupt 45,966 Kinder außer der Ehe geboren. Der Antheil, welchen die einzelnen Regierungsbezirke hiervon haben, is nicht allein nah Maaß- gabe der Volkszahl, sondern auch nach sittlihen Verhältnissen sehr verschie= denz aber diese Verschiedenheit erstreckt sich selbst auf einzelne landräthliche Kreise eines und desselben Regierungsbezirks iu solcher Ausdehnung, daß wahrhaft fruchtbare Betrachtungen hierüber sehr viel ausführlicher werden müssen, als der Raum einer Zeitung gestattet. Es bleibt da her nothwendig, hier bei denjenigen Bemerkungen stehen zu bleiben, welche sih auf Zahlenverhältnisse für die Gesammtheit des Staates beziehn. So wie die Zahl der Neugebornen im Jahre 1842 über- haupt die größte derjenigen ist, welche im Preußischen Staate seit 1816 vorgekommen sindz so is auch ins Besondere die Zahl der dar= unter befindlichen unehelihen Kinder die größte während desselben Zeitraums. Jm Allgemeinen \{wankte während desselben das Ber= hältniß der unehelih Gebornen zu sämmtlichen Neugebornen derge- stalt, daß im Durchschnitte aus der Gesammtheit aller Geburten die unehelichen Kinder stets weniger als ein Dreizehntheil, aber auch

\tets mehr als ein S ech szeh nth eil aller Neugebornen waren. Jus= besondere waren unter hundertgusend Neugehornen Uneh eliche: in den Jahren 1816 7452. in den Jahren 1829... 6445.

» » ») L171 B9T, , » 1830 60689.

7156.

1504... 0091 18090987

S041 B20 1900, (20; 18536 6931. 1837 7063. 1838 7022. 1939010: 1540... .. 0991

» 141 1122. » » 1842... (900.

Während dieses ganzen 27jährigen Zeitraumes wurden im Preu

ßischen Staate

überhaupt Kinder geboreu 14,039,277

Darunter waren uneheliche 982,868 also unter hunderttausend durchschuittlih 7000, oder äußerst nahe sieben pro Cent. Hieraus i} jedo keinesweges zu folgern, daß auch sieben pro Ceut der Lebenden außer der Ehe Erzeugte sind z denn die Zahl, sowohl der Todtgebornen, als auch der vor Vollen= dung des ersten Lebensjahres Gestorbenen is unter den unehelichen Kindern bei weitem größer als unter den ehelichen. So waren bei- spielôweise im Jahre 1842 unter 578,137 ehelich Gebornen 21,959 Todtgeborne, und es starben ehelich erzeugte Kinder im er- s]ten Lebensjahre 100,026: dagegen waren gleichzeitig unter 45,566 Uncehelichen 2501 Todtgeborne, und es starben in demselben Jahre 12,110 unchelihe Kinder im ersten Lebensjahre. Da hier uur eine Annäherung an das wirklih bestehende Verhältniß übersichtlich darge- stellt werden soll, so erscheint es wohl statthaft, die vor vollendetem ersten Lebensjahre Gestorbenen mit den in demselben Jahre Gebor= nen zu vergleichen, Dies vorgusgeseßt, befanden sih unter zehn- tausend Neugebornen

bei den ehelichen Kindern Ua im ersten Lebensjahre Gestorbeue bei den unchelihen Kindern

E

im ersten Lebensjahre Gestorbene

Es wurden demnach der Bevölkerung shou vor Ablauf des er= sten Jahres bei den chelihen Kindern 21, bei den unehelichen dage= gen 32 pro Cent aller Gebornen durch deu Tod in und nah der Geburt wiederum entzogen, d. ist die Sterblichkeit beider verhielt sich in diesem frühesten Zeitraume des Lebens nahe wie Zwei zu Drei, Dieses Verhältniß is allerdings nur die nächste Folge der verschicde- nen Lage, worin sih die Mütter dieser Kinder befinden ; auch dauert es uicht fort in den folgenden Lebensjahren. Indessen wird es doch wahrscheinlich, daß deshalb unter den Personen, welche das kindliche Alter überlebten, niht mehr sieben sondern nur etwan noch fünf pro Cent unehelich Geborne find, wovon überdies noh viele durch die nachfolgende ehelihe Verbindung ihrer Eltern volle Familienrechte gleich den ehelich Gebornen erhalten. : x

Je mehr es von größtentheils zufälligen Umständen abhängt, ob der gußerehelihe Umgang beider Geschlechter Schwangerschaften zur Folge hat, um desto merkwürdiger bleibt es, daß denno das Ver- hältniß der Anzahl der unehelichen Geburten zu den ehelihen in ein- zelnen Jahren während eines so laugen Zeitraums \o wenig ver-= schieden warz es ist sogar als Regel anzunehmen, daß es nur zwischen ein Dreizehutheil und ein Funfzehntheil sämmtlicher Neugebornen {wankt, da während der 27 hier betrachteten Jahre nur in zweien, nämlich 1828 und 1829, weniger als ein Funfzehutheil der Neugebor-

» »)

Hierauf :

nen unehelih war. Jn Bezug auf Gewerbsamkeit und Wohlstand gehören aber die Jahre zunächst von 1827 ab zu den ungünstigsten ; sie waren besonders in den östlihen Provinzen des Staats durch Seuchen, Mißerndten und Uebershwemmungen ausgezeichnet, und die Stockungen im Verkehr, welche die Folge der ganz ungewöhnlich nie= drigen Getreidedreise der Jahre 1824 und 1825 gewesen waren, äußerten hier erst ganz ihren verderblichen Einfluß auf den Erwerb der zahlreihsten untersten Volksflasscu durch den Mangel an lohnender Arbeit. Die verhältnißmäßig größte Zahl unehelicher Kinder hatten die Jahre 1816 und 1817, welche dem Abschlusse des allgemeinen Friedens unmittelbar folgten. Nächstdem war die Zahl der uncheli= hen Kinder verhältnißmäßig am größten in den Jahren 1834 und 1842, wo die günstigen Erwerbsverhältnuisse des jedesmal unmittelbar vorhergegangenen Jahres neben der Ermuthigung zum freiern Lebens- genusse auh den Leichtsinn geweckt zu haben scheinen. Jm Allgemei= nen deutet aber doch die geringe Verschiedenheit des Verhältnisses der Zahl aller Geburten zu der Anzahl der darunter befindlichen un = ehelichen darauf hin, daß schr viel weniger bloß zufällige Gelüste, als vielmehr dauernde, sittliche und gewerbliche Gebrechen des geselli= gen Zustandes auh in dieser Richtung ihren verderblichen Einfluß äußerten.

Y.

me U La

Meteorologische Beobachtungen.

1843, | Morgens Nachwittögs Abends I5. Juni. 6 Ukr. 2 Ubr. ÍO Ubr.

Nacb einmaliger Beobachtung.

| Luftdruck ..,. [333,89 Par: | IIP,7 I Par. [336,8 “d Par.) Quellwärme 10° R.

Luftwärme .…. |+ 10,5° R. |+ L E. + 9,8? R.| Flusswärme 13,9° R. Thaupunkt .,. |-+ 8,1° R: —+ S6 R 82° R.| Bodeuwärme I R. 83 pCt. | 52 pCt. | 88 pCt, Ausdünstung0Ü,013 Rb. halbhbeiter. beiter, | trüb, Nicderschlag 148 | | |

Dunstsättizgunz Weiter Wind NO,

NO. NO, Würmewechsel-+ 17,5° Wolkenzug « « - -

NO, 1 8,7° R.

Tagesmittel: Am14,: 333,04 Par... +12, E 10,99 R... 88 pCNO, 15 : 339,48 2,5 -+ 8,3° i4- -

Ier Dos e

Den 15. Juni 1§43.

Ver. Cour: ; l Fonds. S| Aclien. ch| Brief. | Geld. |

B er

Pr. Cour. | Brief, | Geld. | Gem. | Brl. Pots. Eiscub,| 5 I 115 | |

St. Sebuld-Sch. (3% 103% | 1037 ldo. do. Prior. Obl 4 | 103 |

| | |

| | Mygd. Lpz. Eisenb, _— | Obligat. 30, [LUS | E do. do. Prior. Ob 4 104 | Präm. Sch. der | Brl. Anh. Eisenb. 1:39 138 Secbandluug. |- 93% | do. do. Prior. Obl. | 103% | 103 % | Kur- u. Neumärk. | Düss. Elb, Eiseub.| d V s | 76 Schuldverschr./34| 102 | do. do. Prior. Obl, 094 5 | Berliner Stadt- | Rheiu, Eisenb. 5 79 1023 do. do. Prior, Obl. -— Berl. Fraukf. Eis./| 5 | do, do, Prior. Obl. | | 0h -Secbles, Eisb.

Preuss. Engliscbe

Obligationen, [e | 103% Dauz,. do. in Th.|- 48 Westpe. Psandhbe. 33| 102 L E Grossh. Pos. do. 4 106; _——--

do. do. [r

| 32 1027 | [Brl.-Stet.B. Lt.A.| 3% | 3

5 103% do. do. do. Lt.B.— |ch ; | Ut | 102% do. do. _abgest.) ias Zu O H O

Ostpr. Psaudber. : Pomm. do, Kur- u. Neum. do. |-

Friedrich: d’or. Sechbles1sche do. |

| Aud.Gldm, à 5 Thb.

| | | Discouto.

Pr. Cour.

W echse ¿=Co0ouPn s Thir. zu 30 Sgr.

Brief. | Geld,

Amsterdam 250 yI. Kurz | do. 250 Fl, 2 Mi, S

| Hambur eccoovoo eco 00nd 300 Mk. Kurz 150?

do. 300 Mk, London - I LSi. Pas ce e Eo C0 E 300 Fr. Wien 10 A, evan ada ei 150 Fl. Mi. ies AUZSDON Se o S C 0000 000 a Es 150 Fl. Mi. E

2 Mi, | 150 3 2 A 2 : A0 le, 2M 994 S 2 2 3

Mi. 6 26

Mt. | S0,

100 Thlr. lage 100

Mt, I Frankfurt a. M. WZ. oooooooo) 100 v1, 100 SBhI.

Leipzig in Courant im 14 ‘Tbl. Fuss..

Mi. Woch. |

Petersburg... ooooo ce c c cou

Auswärtige Börsen.

Amstcrdam, II. Juni. Niederl. wirkl, Sch. 935. 5% Span. 18 E

Antwerpen, 10. Juni. Ziusl. 55. Neue Ant, 185.

Hambu Ee 13, Juni. Bank - Actien 1665. Eugl. Russ, 111.

Paris, 10, Juni. : 5% Rente fin cour. 121, 20, 3% Kente fin cour. £0). 2, 5% Neapl. au compt. 105. 90. 5% Span. Rente 287. Pass. 5.

Wien, 10, Juni, 5% Met, 1105, 4% 1014. 3% UCR 25% . 1% ——. Bank-Actien 16418. Anl. de 1834 1417. de 1839 1117.

Königliche Schauspiele.

Freitag, 16. Juni. Im Schauspielhause: Camoens. Drama tisches Gedicht in 1 Aft von Fr. Halm, Hierauf: Zum erstenmale : Strauß und Lanner, Lustspiel in 1 Akt, von Dr. C. Töpfer. Und: Zum erstenmale: Zwei neue Genrebilder, in Spauischer, Französischer und Deutscher Sprache, vou L, Schneider. Die Musik ist komponirt und arraugirt von dem Hof=Komponisten H. Schmidt. Ju Scene geseßt von L, Schueider. 1) Spanische Vaterlandsliebe, Burgos, 1809, 2) Ein Pas des deux vor hundert Jahren. Berlin, 1743.

Sonnabend, 17. Junk. Jm Schauspielhause: Der Roman. Erziehungs - Resultate, (Dlle, Lilla Löwe: Magarethe Western, als Gastrolle.) E

Sountag, 18, Juni. Jm Opernhause: Fernand Cortez.

Jn Charlottenburg: Doktor Wespe,

Königsstädtisches Theater.

Freitag, 16. Juni, Der Talisman. Posse mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Müller. (Herr Wallner, vom KK. privilegirten Theater in der Josephstadt zu Wien: den Titus Feuerfuchs, als Gast.)

Sonnabend, 17. Juni. Lebte Gast-Vorstellung der Ungarischen National-Tänzer aus Pesth, in 2 Abtheilungen. Erste Abtheilung (nah dem zweiten Akt des Stücks): Magyar Uárom á Táncz (Unga- rishes pas de trois), ausgeführt von den Herren Veßter Sándor, Fitos und Kilányi (im National - Kostüm). Zweite Abtheilung (nach dem vierten Akt des Stücks): Magyar Négyes-Táncz (Ungarisches pas de qualre), ausgeführt von Mad. Ruzsa Jlka und den Herren Veßter Sándor, Fitos und Kilänyi (in Ungarischer Magnaten-Tracht. Hierzu: Einen Jux will er sich machen,

Sonntag, 18, Juni, Der Alpenkönig und der Menschenfeind. (Herr Wallner: den Rappelkopf, als Gast.)

Verantwortlicher Redacteur Dr, J, W. Zinkeisen. Gedruckt in der De cker schen Geheimen Ober - Hosbuchdruerei,

Preis: 2 Rlhlr. für { Iahr. 4 Üthlr. - 2 Iahr. 8 Rihlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

Allgemeine

Preußische Skaats-Ze

Alle Post - Ansftalten des In- und Auslandes nehmen Bestel-- lung an, für Berlin die Expedition der Staats - Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

A h. 0.1L

Amtliche Nachrichten. : . :

Laudtags - Angelegenheiten, Rhein-Provinz. Fortgeseßte Er- örterungen über den Druck der Anträge. Ueber die Anstellung von Stenographen, Feuer-Versicherungs-Societät.

Frankreich. Deputirten-Kammer, Die Kredite für die Nieder lassungen in der Südsee, Schreiben aus Paris, (Lamartine.)

Großbritanien und Jrland, Unterhaus. Antrag gegen die Britische Apanage des Königs von Hannover, Beschwerde über Tür-= fische Zollerhebung. Junterpellationen hinsichtlich der Jrländischen Au gelegenheiten. Schreiben aus London. (Das Verfahren gegen Dr, Pusey ; Jrland und die Times.) |

Deutsche Bundesstaateu. Nürnberg. Jubelfest der Universität Erlangen, Dresden. Erste Kammer, Geseß- Entwurf über das literarische Eigenthum, Wollmarkt, Hannover, Verschiebung der Stadt-Direfktor-Wahl. Deßau. Wollmarkt,

ODejterreich. Wien, Gesandten - Ernennung.

Spanieu. Paris. Unruhen zu Barcelona z Herr Aston.

Bereinigte Staaten von Nord-Amerika, Schreiben aus New York. (Steigende Mißgunst des Nepudiations-Svystems; Entwendung von Schaß -Notenz die beabsichtigten Handels - Verträge und Webster's Stellung.)

Haiti, Schreiben aus Paris, (Die neuesten Nachrichten lauten gün- stigerz Freihäfen.)

Inland. Schreiben aus Stettin. (Weitere Nachrichten über die Neise Sr. Majestät.) Schreiben aus Greifswald. (Anwesenheit des «Freiherrn Alexander von Humboldt.) Stralsund. Wollmarkt. Magdeburg, Bekanntmachung hinsichtlih der Bezirks- und Lokal-Cen soren, Königsberg. Neue Statuten der Universität, Marien -

burg. Musikfest, Landsberg a, d, W., Wollmarkt,

Amtliche Uachrichten.

Krounif des Tages,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Kriminalrath Hassenstein zu Jnsterburg und dem Steuer- Einnehmer Harder zu Gülßow den Rothen Adler- Orden vierter Klasse zu verleihen.

Augekommen: Se. Excellenz der Wirkllihe Geheime Rath, anßerordentlihe Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserlich Russischen Hofe, von Liebermann, von Skt, Petersburg.

Landtags - Angelegenheiten.

Rhein-Provinz.

Düsseldorf, 10. Juni. Elfte Plenar = Sihung von 2 S Nach Verlesung des Protokolles der zehnten Sißung äußert ein Abgeordneter der Städte den Wunsch, diesem Pro

totolle ein besonderes Votum von ihm beifügen zu lassen, welches er von der Rednerbühne vorlesen zu dürfen bittet, wogegen der Land- tags-Marschall nichts zu erinnern findet, Auf die Frage eines Ab - geordneten der Ritterschaft: ob demnach ein solches Verfahren für die Folge allgemein gestattet seyn solle? bemerkte der Land -= tags=Marschall: sofern der Vortrag des Abgeordueten der Städte auf eine Berichtigung des verlesenen Protokolls der zehnten Sißung hinausgehe, gehöre er auch dahinz sollten aber Nova vorgebracht werden, so seyen diese Gegenstand des heutigen Protokolls, Ein Ah = geordneter der Städte erklärt : es sey 1hm gleichgültig, ob das Cine oder das Andere angenommen werde, wofern nur überhaupt der Protest, welchen er zu erheben beabsichtige, im Protokolle seine Stelle erhalte. Demgemäß stellt der Landtags =Marschall das verle- sene Protokoll der zehuten Sibung der Versammlung zur Genehmi- gung und erklärt, da keine Reclamation erfolgt, dasselbe für geschlos= sen, Hierauf verliest derselbe Abgeordnete, vom Stande des Redners aus, folgenden Vortrag:

„„ÎN der neunten Plenar-Sizung vom 31. Mai wird von der Majo- rität des siebenten Landtags mit 50 gegen 26 Stimmen der Manusfkript- Druck des Antrags eines Abgeordneten der Städte auf ein Preßgeseß ver- ordnet, Des Herrn Marschalls Durchlaucht haben bei der Majorität kon- kurrirt. Der alt übliche Gang wird eingehalten und beim Königlichen Kommissarius die Druckerlaubniß nachgesucht, Durch ein in der zehnten Plenar -Sißung am 1. Juni dem Landtag mitgetheiltes Neslript hat der Königliche Kommissarius die ihm allein zustehende Entscheidung Sr, Durch- laucht delegirt. Hochdieselben nehmen die Delegation an, uud in Wider- spruche mit sich selbst und mit der Majorität des Landtages verweigern Sie den Druck, Die erste sich darstellende Frage is: Kann der Landtags- Marschall, der zugleich organisches und geborenes Mitglicd des Landtages ist, eine Delegation übernehmen , wobei ex freiwillig oder unfreiwillig einen Beschluß des Landtags unwirksam macht? Die Antwort is: Er kann sich uur in den Gränzen des Gesetzes vom 27, März 1824 bewegen, das ihm fein solches Recht zulegtz er kann sich ferner, als Mitglied und als Vor- sißender, der Ausführung einer von Jhm Selbst geleiteten und ordnungs- mäßig zu Stande gebrachten Entscheidung des Landtags, nicht widersegzen, noch weniger sie verbieten, Da dies dennoch geschehen, so bittet der Ned- ner, seinen Protest dawider dem Protokolle der zehnten Plenar - Sipung einzuverleiben,

Der Landtags =-Marfchall eröffnet über diesen Vortrag die Diskussion, welche, wie er hofft, nur kurz seyn werde. Ein Abge - ordneter der Ritterschaft hält die von dem Redner beantragte Form, daß dem Protokoll der zehnten Plenar =Sibung sein Protest einverleibt werde, nicht für gerehtfertigt. Es stehe demselben nur zu, in der heutigen Sißung über den Gegenstand seiner Erklärung eine neue Diskussion zu eröffnen, sofern der Landtags-Marschall seine Zu- stimmung dazu ertheile, Der Landtags-Marschall bemerkt, daß in diesem Sinne der Antrag von ihm aufgefaßt und demgemäß die Debatte gestattet worden sey, damit die Versammlung ihre Ansicht über den Protest

Berlin, Sonnabend den 17e Juni

des Abgeordneten der Städte aussprechen könne, Die desfallsige Diskus sion werde nicht in das bereits verlesene Protokoll aufgenommen, sondern sey Gegenstand des heutigen. Ein Abgeordneter der Städte äußert: Er winde {on gestern gegen die Entscheidung des Herrn

Marschalls protestirt haben, wenn er nicht besorgt hätte, man möge | einem solchen Protest das Motiv verleßter Eitelkeit unterschieben, da |

auch von dem Drucke eines von ihm gestellten Antrages die Rede gewesen sey. Nunmehr aber \{liz2ße er sih dem Proteste des Ab geordneten der Städte an. Aus vielen Kammer-Verhandlungen habe | er ersehen, daß häufig von den Stände - Versammlungen der Dru | eines Vortrages beschlossen worden sey z niemals aber habe er gefun

dei, daß der Vorsißende den Abdruck einer solhen Pièce, im Wider

spruch mit der Majorität, verweigert habe, Ein Abgeordneter der

Nitterschaft: Nachder Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 8, Dezember | [833 stehe dem Landtags-Kommissar die Entscheidung darüber zu, ob der | Abdruck eines Autrags zu gestatten oder zu verweigern sey. Diese Be- | fugniß könne auf den Landtags-Marschall delegirt werden; darin, daß Se. | Durchlaucht für den Druck des Antrags gestimmt und dennoch den | Abdruck uicht gestattet hätten, liege kein Widerspruch; denn jene Ab- | stimmung habe vielleiht im Juteresse für den Antrag des Abgeordue ten der Städte ihr Motiv gehabt und sey zu einer Zeit erfolgt, wo | Se, Durchlaucht nicht voraussehen konnten, daß demnächst die Ent- scheidung über die Zulässigkeit des Abdrucks in Ihre eigene Haud ge= legt seyn würde, Als aber dieses Lebtere geschah, waren Se, Durch laucht gehemmt und in Jhrer Entscheidung an das von dem Land- tags-Kommissar aufgestellte Prinzip : daß von dem Abdrucke des An

trags eine Erleichterung der späteren Berathung zu erwarten stehe, gebunden, So trefflich und interessant der fragliche verlesene Antrag auch sey, so müsse er, der Redner, die Frage : ob dessen Abdruck für die künftige Debatte von erheblichem Vortheil sey, dennoch ebenfalls vernei

nen, weil seines Erachtens der durch die Verlesung {hon gewonnene Total - Eindruck für die Debatte hinreihe. Ein Abgeordneter der Städte findet keine Ursache, die Gründe, welhe zu Gunsten des Landtags-Marschalls geäußert werden, zu bestreiten; er will nur die Rechte der Majorität bewahrt wissen. Ein Abgeordneter der Städte: Bereits in der leßten Sißung habe er bemerkt, daß es den Landtag \{chmerzlich berühren müsse, einen von seiner Majori- tät ausgesprochenen Wunsch von Seiten des Herrn Vorsitzenden uicht erfüllt zu sehen, YJusofern nun der Protest eines Abgeordneten der Städte den Zweck habe, das verleßte Ansehen der Versammlung zu wahren, {ließe auch er sich demselben an. Ein Abgeordneter der Landgemeinden wünscht, daß die mit der Revision der Geschäfts - Ordnung beauftragte Kommission auh die vorliegende

| vom 19, Mai d. Q

| sehr erwünschten Lage befinde. | wann von dem ertheilten Rechte Gebrauh zu machen sey? Jn diesem

Frage zu reguliren sich angelegen seyn lasse. Ein Ab geordne- ter der Städte erhebt sich in der Absicht, die von einem Red- ner des Ritterstandes geäußerte Ansicht, daß der Landtags - Kom- missar das ihm zustehende Recht, über deu Druck von Auträgen, Gutachten und dgl. zu entscheiden, füglich dem Landtags - Marschall übertragen fönnte, zu bestreiten, Die Königliche Kabinets-Ordre vom %. Dezember 1833 sage, daß dieses Neht von dem Königlichen Land

tags-=Kommissar als solhem auszuüben sey; hätte sie es auch in die Hände des Landtags-Marschalls legen wollen, so würde es unbezwei

felt darin bestimmt ausgedrückt worden seyn, Seiner Stellung nach hätte es auch nicht geschehen können. Der Landtags-Kommissar stehe außerhalb des Landtags und in gewisser Beziehung über ihm: der Landtags-Marschall aber gehöre demselben au, leite seine Berathun= gen und nehme selbst Antheil an dergleichen Beschlüssen, deren Ge

nehmigung oder Versagung jenem zustehe. Es sey sonach klar, daß der Landtags-Kommissar sich dieses hochwichtigen Rechtes nicht wie geschehen entäußern und daß der Landtags-Marschall es nicht an seiner Stelle ausüben konnte. Er trete daher auh dem Proteste des Abgeordneten der Städte bei,

Der Landtags-Marschall äußert: Falls keine weiteren Be- merkungen gemacht würden, so hätte er auf das Vorgetragene dreierlei zu entgegnen. Wenn einmal gesagt worden sey: es dürfe nichts ge schehen, wodurch dem Ansehen der Versammlung zu nahe getreten werde, so wollte er keinem Mitgliede das Juteresse an der Erhaltung dieses Grundsaßes bestreiten, fönnte aber feinem ein größeres Juteresse zuer- kennen, als er selbst daran nehme. Wenn man sodaun in seinem Ver halten einen Widerspruch habe finden wollen, so hätte er bereits gestern erörtert, daß er dem Wunsche der Versammlung, den Druck des frag- lichen Antrages unter Beobachtung der herkömmlichen Form veran- laßt zu sehen, allerdings beigepflihtet; nachdem aber der Landtags- Kommissar die Entscheidung über die Zulässigkeit des Drucks in seine Hand gelegt und von der Frage abhängig gemaht habe: ob davon ein Vortheil für die spätere Berathung zu erwarten sey, hätte er nur seiner persönlichen Ueberzeugung hierüber folgen können, nah welcher jene Frage zu verneinen sey. Niemand könne begehren, daß er sich in einen Widerspru mit der ihm beiwohnenden Ueberzeugung, mit seinem Gewissen seße, wenigstens würde er einem solhen Begehren nie Folge geben, Wenn endlih die Befugniß des Landtags - Kom- missars zur Uebertragung cines ihm zuständigen Rechtes in Zweifel gezogen worden sey, so wollte er dies der eigenen Beurtheilung des Kommissars überlassen. Was ihn selbst zur Annahme der Delegation veraulaßt habe, sey die Rücksicht, daß nunmehr in allen ähnlichen Gällen seine eigene Ansicht über den aus dem Dru eines Schrift- sabes, eines Aus\huß=Berichtes u. st. f. für die Diskussion zu erwar= tenden Vortheil maßgebend werde, eine Rücksicht, welche ihm für die Bersammlung von Bedeutung geschienen habe, Jm Uebrigen hielte er die geschehene Delegation nicht für außerhalb der Befugniß des Herrn Landtags-Kommissars liegend und die vorliegende Frage durch die bisherige Debatte für erschöpft.

Ein Abgeordneter der Städte wiederholt das bereits in der gestrigen Sibung ausgedrückte Bedauern, daß der gewünschte Druck seines Antrages so zeitraubende und theilweise unangenehme Erörte- rungen veraulasse, Es gewinne aber auch nunmehr die Angelegenheit eine für ihn persönlich wenig erfreulihe Gestalt: indem nämli das Publikum durch dasjenige, was aus den Verhaudlungen uothwendig zur Oeffentlichkeit gelangen müsse, zu der Aunahme gedrängt werde, daß sein Antrag bedenklicher Natur gewesen sey, während er ih viel- mehr die Aufgabe gestellt habe, die Bereinbarlichkeit desselben mit einer aufrichtigen Anhänglichkeit an die Krone und an die Monarchie nachzuweisen, Es erwachse daraus für ihn die Pflicht, seinen Mitständen die förmliche Bitte vorzulegen, sich darüber aussprechen zu wollen, ob irgend

ein Ausdru seines Vortrages einen anderen Eindruck aufsie gemacht habe. Der Landtags-Marschall glaubt diese Frage im Namen der ganzen

| Versammlung dahin beantworten zu können, daß in dem ganzen ver-

lesenen Antrage auch nicht ein einziger mit der treuesten Gesinnung gegen Monarchie und Thron unvereinbarer Ausdruck zu finden sey. Diese seine gestern bereits geäußerte Ansicht wiederhole er heute gern und fände Nichts dawider zu erinnern, daß sich jedes Mitglied nah Wunsch eine Abschrift jenes Antrags nehme. Dieser Erklärung tritt die Versammlung einhellig bei.

Hierauf theilte der Landtags = Marschall ein Schreiben des

| Herrn Landtags-Kommissars vom 2ten d. M. mit, welhem der Be-

scheid Sr. Majestät des Königs auf die Denkschrift des Landtags in Betreff der Bewilligung eines Ste= nographen und die Uebertragung der Censur der zu veröf- fentlichenden Landtags = Verhandlungen an den Landtag beigefügt ist.

| Nach Verlesung dieses Bescheides äußert der Landtags - Marschall :

Es scheine ihm, daß sich der Landtag dadurch, daß seinem Antrage auf Bewilligung eines Stenographen überhaupt deferirt sey, in einer Cine andere Frage aber sey: wie und

Augenblicke sey, was die Protokollführung betreffe, die Lage der Ver= sammlung ganz erwünscht, wie die wenigen wider die verlesenen Pro- tofkolle erhobenen Reclamationen bewiesen; wolle man nun so bald darauf eingehen, einen Stenographen anzustellen, so werde man, bei der furzen dem Landtage noch zugemessenen Zeit, auf neue Schwierigkeiten stoßen, die sich vielleicht nicht so leicht beseitigen ließen. Ein Abge ordneter der Ritterschaft findet durchaus keine Veranlassung, gegen die jez= zige Protokoll = Führung irgend eine Bemerkung zu machen; dennoch aber blieben alle in seinem früheren Vortrage hervorgehobenen Nach= theile derselben bestehen. Aus diesem Grunde sey es im Interesse der Versammlung, von der ihr ertheilten Erlaubniß, einen Stenographen anzustellen, sofort Gebrauh zu machen. Er glaube auch, daß es die Absicht des Landtages gewesen sey, das in der Sißung Gesprochene wörtlich wiedergegeben zu sehen, als er seinem desfallsigen Antrage beigetreten. Es könne sich daher jeßt nur darum handeln, den Zeit= punkt der Ausführung jenes Beschlusses zu bestimmen, Se. Durchl. hätten auf die Schwierigkeit der Ausführung aufmerksam gemacht ; diese bestände darin, daß Vorbereitungen zu treffen, die geeigneten Personen aufzusuchen seyen u. \. f., sie wären aber überhaupt erst dann zu lösen, wenn der Landtag zusammentrete. Eine gewisse Zeit werde immer darüber hingehen; indessen bleibe es doch glei, ob diese Zeit dem gegenwärtigen hon versammelten oder dem künftigen Land- tage entzogen werde. Er schlage deshalb vor, schon jeßt die nöthigen Schritte zu thun, um Stenographen zu gewinnen: daraus werde fd zeigen, daß das, was der Landtag gewollt habe, au ausführbar sey. Wenn die anzustellenden Stenographen auch nur kurze Zeit der Ver= sammlung beiwohnten, so würden ste doch Gelegenheit haben, darzu= thun, inwieweit sie den Anforderungen genügten, und auf diese Weise werde der künftige Landtag schon in eine bessere Lage verseßt seyn. Er trage darauf an, sobald als möglich sich nach den geeigneten Fn= dividuen umzusehen. Ein anderer Abgeordneter der Ritter-= schaft tritt dieser Ansicht bei, Und ein Abgeordneter der Städte glaubt: Der Antrag auf Zulassung eines Stenographen habe nur die größere Veröffentlihung der Verhandlungen zum Zwecke gehabt. Solle diese nicht im ausgedehntesten Sinne gestat= tet seyn, so könne auch die Anstellung des Stenographen unterblei= ben, Ein Abgeordneter desselben Standes: Je größere Anerkennung dem jeßigen Protokollführer gebühre, um so größere Rücksicht sey auf dessen Erleichterung zu nehmen, Deshalb möge je eher je besser, der Stenograph berufen werden. Die Ermittech lung dazu geeigneter Subjekte habe, nach einer Aeußerung des Herrn Regierungs =- Präsidenten, keine Schwierigkeit. Ein Abgeordneter der Städte unterscheidet zwischen dem Protokoll= führen und dem Stenographiren ; ersteres müsse nah wie vor fort= dauern, leßteres diene nur für die Zeitungsblätter. Éin Abgeord- neter der Ritterschaft: Auch bei der Anstellung eines Steno- graphen bedürfe man noch immer eines Protokollführers oder Secre- tairs, der den Stenographen überwache und seine Notizen in Zusam= menhang bringe. Der Laudtags = Marschall pflichtet dieser Ansicht bei, immer werde der Secretair die Redaction des Protokolls besorgen müssen, welhes zu verlesen bleibe, auch wenn stenogra= phirt worden sey, Ein besonderer Vortheil des Stenographirens für die Zeitungsblätter sey niht abzusehen: das zur Publication Bestimmte müsse auch noch fernerhin redigirt werden, wie auch in ganz Deutschland Brauch seyz denn eine Zeitung könne ein stenographirtes Protokoll doh niht aufnehmen, ohne zum Landtags= Journal zu werden, Ein Abgeordneter der Städte ist der Ansicht, daß durch den Stenographen dem Protokollführer eine große Erleichterung gewährt sey, im Uebrigen aber alle Functionen des Lebteren nah wie vor bestehen bleiben, Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Der nunmehrige Stand der Dinge lasse wenig zu wünschen übrig. Durch die Zulassung des Stenographen sey dem Protokollführer die Möglichkeit gegeben, das Verhandelte wortgetreu aufzunehmen, und die Censur solle der Veröffentlichung keine Hinder- nisse in den Weg legen. YJusofern finde er dur den ergangenen Königlichen Bescheid seine Wünsche befriedigt. Der Landtags- Marschall formulirt die zu entscheidende Frage dahin : Ist die Stände-Versammlung der Ansicht, daß für die Berufung eines Steno- graphen so bald wie möglich Vorsorge getroffen werde? Nachdem ein Abgeordneter der Städte noch bemerkt, daß Ein Steno- graph nicht hinreichend und deren wenigstens zwei erforderli seyen, und ein anderer Abgeordneter dieses Standes, daß, so lange nicht die unbedingte Veröffentlihung aller Verhandlungen nachgegeben sey, die Berufung des Stenographen ohne Nuten bleibe, wird die gestellte Frage mit überwiegender Stimmenmehrheit bejaht. j Ein Abgeordneter der Landgemeinden verliest hierauf einen Antrag auf Ausdehnung des zur Berathung vorliegenden Ge= seßes über die Benußung der Privatflüsse vom 38. ar d. J. auf den Bezirk des Appellationshofes zu Köln. efügt eine Bittschrift mehrerer Einwohner von Ne! Petition von Bürgern aus Losheim, Wahlen und Merzig) auf Erlaß eines Ueberrieselungs-Gese ordneter der Städte erklärt, eine analoge diesem Antrage beilegen zu wollen. t an