1843 / 170 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

758 Fr.

Oeffentliche Arbeiten zum allgemeinen Besten des E oa 00.0000 090000 4009000500

Landes ausgeführt : Straßen, Brücken, Kanäle, Flüsse, See- dfe und Eisenbahnen... 87,798,455 Befestigung von Paris, Arbeiten in den festen Pläben und den militairischen Häfen 42,394,000) Spezial-Ausgaben für Algier... AT,708,/22

Vermehrung der öffentlichen Schuld aus folgenden Ursachen : i

Ergänzung der Zinsen der Renten, welche für die lebte unter der Restauration kon=- trahirte Anleihe geschaffen T aae 6 0E A A4 Zinsen der Renten, die ge- schaffen wurden für die seit een | Jahr 1843 beträgt daher wie oben .…......... u

gaben im Jahre 1843 if daher . Aber dieses lebte Resultat vermindert sih durch die verschiedenen von dem gegenwärtigen Ministerium vorge- nommenen Reductionen um 606,061,572 Fr., nämlich: Vis LUE ,, cietes eei vicávé enter 48,000,000 Fr, Ausgaben der Pairs-Kammer... 80,000 » Unterstüßungen für die Ehren-Legion 2,872,000 » Lebenslängliche Schuld des Schaßes 3,380,350 » Vollendung oder Aufhebung verschie- Beer QENAIEINE (47640446664 24,437,937 » Ersparung in den Ausgaben für das Personal und Material der allge meinen Dienstzweige des Staats. .

130,192,455

1,134,950\

17,891,285 »

Die Vermehrung der Ausgaben für das Finanz

Annullirung aus verschiede=- 18,631,466\ Die Hülfsquellen, welche dem Schabe die Mittel nen Ursachen ausgeführt | zu diesen neuen Lasten verschaffen sollen, sind: Wo oauepooas eee 14,369,833 | Allmälige Vermehrung der Einnahmen des Budgets

| in Folge der Vermehrung der besteuerbaren Gegenstände. 168,240,032 Vermehrung der Einnahmen als Folge der Verän derungen, die mit dem Tarif für die Erhebung der Re gistrirungs-Gebühren und der verschiedenen indirekten Steuern vorgenommen wurden .......... O fa

Vermehrung der Dotation der Tilgungs=Kasse für die leß- z ten Anleihen...» 6,126,683 A A

Zinsen temporairer Anleihen (spezielle Au= leihen für Kanäle und Arbeiten verschie- | dener Art, Cautionen und \{chwebende So bes SPAbes 0005). 10,861,045)

12,831,900

Einnahmen, die aus neuen Erhebungen und aus der Verbesserung oder Errichtung verschiedener Dienst

T, 0020400000000 24,294,906

Die Gesammt-Summe des Mehrbetrags der Aus-

dts ch« Sni i eo STLRAT 209

- 06,061,572

.… 306,275,630

Fr. Verbesserung des Ertrages der Staats-Domainen. (Verkauf von Domainen unnd Fällung von Wäldern.).. 7,692,999

Zusammen... 209,031,131

Abzuziehen sind:

Verminderung der Einnahme, welche dur die Ver= änderungen des Tarifs für die Erhebung der indirekten Steuern und Einkünfte entstand (Abgaben von dem Detail-Verkauf von Getränken ; Stempel-Gebühren von Handels-Cffekten und Musikwerkenm .…. 32,897,000 Fr,

Einnahmen, die aufgehoben sind oder aus verschiedenen Ursachen aufgehört ha- ben, (Spezial =Stempel der Journale,

Königliche Lotterie, Ertrag der Spielhäu=

ser, Verpachtung der Salinen und Salz-

gruben im Osten, Zinsen der Spanischen

Schuld und Einnahmen verschiedenen Ur- 2 pru j ener) 23,893,774 »

Bleibt mithin für die Vermehrung der Hülfsmittel für das Finanzjahr U rens ea iets: 102,640,007

Außerdem enthalten die Mittel und Wege dieses Finanzsahres auch den Theil der Anleihe in Renten, welcher durch das Finanz-Geselz von 1842 gutorisirt wurde und für die außerordentlichen Arbeiten von 1843 bestimmt is 75,000,0)0

Die Vermehrung der Einnahme für 1843 beträgt Der Bie DBEN angebe inie 227,240,357 | Der Unterschied zwischen diesem Resultat und dem der | Ausgaben giebt den Unterschied der in dem Budget für

56,790,774

0 Ed 00000/0 500006

Vermehrung des Privat-Budgets der Deputirten- N ic S Ed Ce o fa Uai Uls Zunahme der Kosten der Regie, der Erhebung und Benußung der Abgaben in Folge ciner Vermehrung der

sices) der Depots=

Bekanntmachungen.

Publlcandum Auf den Antrag des verordneten Kurators für die Güter Dönnie und adlich Boltenhagen wird hierdurch gemeinkundig gemacht, daß der im Jahre 1834 mit Tode abgegangene Gutsbesißer Carl von Wakeniß auf Clevenow, Passow, Wüsteney und Lüssow in seinem

|

1842 und 26, April d. J. das zum Weiterbau der Bahn von Oppeln bis zur Oesterreichischen Landesgränze erforderliche Kapital von 2,400,000 Thlr. aufgebracht werden soll,

b) die dem Staate zuzusichernden Befugnisse für die seinerseits dem Unternehmen zu gewährenden Be- günstigungen,

c) die hierdurch bedingten Abänderungen des Gesell-

l

| zweige entstanden. (Ertrag der Registrirung, Abgabe von | aal der Fabrication des inländischen Zuckers, spezielle Abgaben 122,000 | von den Getränken, Einkünfte aus Algier, Gewinn (bén(-

| “und Consignations-Kasse und Einnah-

| E O A a

20,266,200

Dane U Die diesjährigen regelmäßigen Fahrten des bekanut li mit Salon, Damen-Zimmer, Nestauration und allen Bequemlichkeiten eingerichteten Passagier-Schifss „Bo russia““, geschleppt von einem Dampfschi} mit kräftigen Maschinen, zwischen hier und Swinemuünde, werden am Sonnabend den 1. Juli von hier ab be

ginnen und während der Bade-Saison fortgeseßt,

1830 vorausgesehenen Einnahme... 6,917,256 Fr. und die auf die schwebende Schuld des Schaßes zu machende temporaire Anleihe | zur Deckung des aus dem Finanz -Geseß É | 4/4 Raa not Doe 9 E I: von 1843 hervorgehenden Destzifs. 72,088,014 79,035,273

Die Vermehrung der Ausgaben beträgt daher... 306,275,030

Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.

1. Sept. d. J. erledigt, Geeignete Kompetenten dazu fönnen sich, mit den gehörigen Zeugnissen versehen, binnen 6 Wochen in portofreien Briefen an den Se nior der Familie, Freiherrn von Hanstein, Kurfürstlich Hessischem Staats - Minister außer Dienst, in Hessen- Kassel wenden.

Kassel, den 6. Juni 1843,

am 27, November 1830 errichteten Testamente seine schafts-Statutes, Die Abfahrt geschieht: _ j 7 . t

im Grimmer Kreise belegenen Güter Berat ie d) eine Abänderung des §, 48, des Gesellschafts- E A A Literarische Anzeigen.

lih Boltenhagen nebst den dazu gehörigen Juventa- Statutes rücksichtlich der Art und Weise, wie die Montags l 9 Uhr Nachuittags, B M C0 1 Diimistast (0 efcilenen und rien, so weit olche den Pächtern derselben von ihm zu Legitimation des Directorii der Gesellschaft gegen und Sonnabends N Bei C, W. Ê eske in E it s avi un eisern gegeben sind, sammt Saaten und Aer - Arbeit, _ dritte Personen und Behörden zu führen ist. Mittwochs l 7 Uhr Morgens, | dur E, S, Mittler in Berlin (Stechbahn 3) zu mit einem immerwährenden Fideikommiß in der Maasse Bata der Herren Actionaire, welche dieser Ge- | und Freitags _ 9), H y | beziehen:

belegt habe, daß solches zum Besten der Kinder des | neral-Bersammlung beiwohnen wollen, haben in Ge- | von Swinemuünde E ; Ueber G jedesmaligen Fideikommiß - Besißers der Güter Cleve- mäßheit des §. 29, des Gesellschafts-Statutes spätestens Montags l 7 Uhr Morgens, die nothwendige Lösung des Widerstreites now, Passow, Wüsteney und Lüssow untheilbar ver- | am 2, Juli im Büreau der Gesellschaft (auf dem Bahn und Sonnabends ) N ; H

waltet werden soll und unter feinen Umständen mit | bose) ihre Actien zu produziren, oder deren am drit Dienstags | 2 Uhr Nachmittags. E R a d

Schulden belastet werden darf, wonach sich Alle, die es angehen kann, zu achten haben, Datnm Greifswald, den 26. April 1843, Königl. Preuß, Hofgericht von Pommern und Nügen, (L, S.) Quistorp, Königl, Hofgerichtsrath.

BDelanuntmacP Un g.

Bei dem Dorfe Canzig sind 11 Thlr, Courant ge- funden worden, Der Verlierer wird hiermit aufgefor dert, sih in termino f

den 34. Zuli d. F, Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokal hierselb zu melden und sein Eigenthum an dem gefundenen Gelde glaubhaft nach- zuweisen, widrigenfalls er mit seinen Ansprüchen dann präkludirt und dasselbe dem Finder zugesprochen wer den wird,

Berlinchen, den 4, Juni 1843.

Königliches Land- und Stadtgericht,

Berlannitwacmbung.

Die Zinszahlung für die Prioritäts - Actien der Berlin-Potsdamer Eisenbahn-Gesell \chaft für das 1ste halbe Jahr 1843 wird vom 41 sten bis incl. den 31. Juli d, J., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, mit Ausschluß der Sonntage, im Kas- sen-Lokale auf dem Berliner Bahnhofe statthaben. Ein jeder Coupons - Besißer hat demzufolge eine Specifica- tion derselben, nah den laufenden Nummern geordnet, mit seiner Namens - Unterschrift und seiner Wohnungs Anzeige versehen, einzureichen und gegen Abgabe der Coupons die Zahlung durch unseren Rendanten Herrn Plahn sofort zu gewärtigen,

Berlin, den 7, Juni 1843.

Die Direction der Berlin-Potsdamer Eisenbahn-

Gesellschast.

_Berlin- Frankfurter Cisenbahn. ers Rin der Prioritäts-Actien der Berlin-Frank- va E D pro 1stes Semester 1843 mit 2 Thlr, x R erden in unserer Hauptkasse auf dem hie- gen Bahnhofe in den Tagen vom 1, bis 31, Juli c,

M Ausnahme dex Sonntage, Morgens von 9 bis

41 Uhr, gegen Einlieferun 2 ç O g des ersten Zins-Coupons gezahlt, Die Juhaber von Prioritäts - Actien werden

zu diesem Ende ersucht, vi : ; genannten Zeit mit tinehi ten Coupons in der

lia t ch d ; neten Verzeichnisse in unserer N E aen pad, und den Betrag dafür in Empfang zu nehme he Berlin, den 13, Juni 1843, hmen,

ie Direction der Berlin - : J D ellscha utter Eisenbahn - Ge-

Ober - Schlesische Eisenbahn - Gesellschaft Die Herren Actionaire der Ober - Schlesischen Eisen- bahn-Gesellschaft laden wir hierdurch zu einer auf den 3. Juli, Nachmittag 3 Uhr, im hiesigen Börsen- Lokale anberaumten General-Versammlung ergebenst ein. Außer den Gegenständen, welche laut §. 24, des Gesellschafts - Statuts den ordentlichen jährlichen Ge- neral-Versammlungen überwiesen sind, wird zur Berg- thung und Beschlußnahme der General - Versammlung vorgelegt werden : der zweite Nachtrag zum Gesellshafts-Sta- tute, welcher betrifft: a) die Festscßungen, unter denen nah den Beschlüs- sen dex Genexal - Versammlungen vom 4, Oktober

ten Orte erfolgte Niederlegung glaubhaft nachzuweisen und zugleich ein doppeltes Verzeichniß der Num- mern derselben zu übergeben, von denen das eine zu- rüdbleibt, das andere, mit dem Siegel der Gesellschaft und dem Vermerke der Stimmenzahl versehen, als Ein- laßfarte dient, Breslau, den 10. Juni 1843.

Der Verwaltungs - Nath der Ober - Schlesischen Ciseu-

bahn - Gesellschaft,

Nieder - Schlesisch - Märkische Eisenbahn. Mit Bezug auf den Junhalt der von uns an die Actio nairs unserer Gesellschaft erlassenen Schreiben vom 25, Maic., betreffend die Einzahlung des ersten Einschusses auf die Actien - Beträge, mit denen dieselben bei unserer (Gesellschaft nah Reduction der Gesammt-Zeichnungen betheiligt worden sind, bringen wir hierdurch in Erin nerung, daß der Einzahlungs-Termine am 20, Juni c., Mittags 4 Uhr, abläuft, Berlin, den 9, Juni 1843, j Das Comité der Nieder -Schlesisch - Märkischen Eisen- bahn - Gesellschaft,

Prenssische National - Versicherungs- Gesellschaft.

Nachdem 1n1 der Gencral Versammlung am 23A, Mai und Asten dieses die Abänderung der früher ange- nommenen Firma: „Preuls. National-Versicherungs- Bank“ zur Vermeidung von Verwechselungen mit anderen Instituten, wie oben genannt unter Vor- behalt der Genehmigung der hohen Staats-Behörde beschlossen und der unterzeichnete Verwaltungs- Rath an Stelle des bisherigen nunmehro aufgelösten Comité eingesetzt worden, fordern wir die Herren Actionaire hierdurch auf, die von der General- Versammlung beschlossene vorläufige Einzahlung von 2% des Nominal - Betrages ihrer Actien- Zeich- nungen an den unterzeichneten Kommerzien - Rath Gribel, im Geschästs - Lokale der P Provinzial - Zncker- Siederei hierselbst, gegen dessen Quittung bis spätestens ultimo diescs Monats znu leisten.

Zur Bequemlichkeit der auswärtigen Herren Ac- tionalre haben wir die Veranstaltung getroffen, dals von diesen die Einzahlung der ausgeschricebenen 2% auch an die Herren F, M, M agnus in Berlin und Eichborn & Co, in Breslau gegen deren Quittung erfolgen kann,

Nach dem ferneren Beschlusse der General - Ver- sammlung soll das Actien- Kapital der Gesellsehafst vorläufig auf 2 Millionen Thaler Preuss, Courant wovon bereits 1,900,000 Thlr. gezcichnet sind, be- schränkt und die Ausgabe der im Statut vorbehal- tenen dritten Million dem Beschlusse einer künsti- gen General-Versammlung vorbehalten bleiben.

Bis zur Vervollständigung der ersten 2 Millionen werden wir fernere Actien- Zeichnungen noch bis zum Schlusse dieses Monats, sowohl hier als auch

1n Berlin bei Herrn F. M, Magnus,

1n Bresiau bei Herrn Eichborn & Comp. entgegennehmen. Stettin, den 410. Juni 1843. er glet e: Rath der Preuss. National - Ver- ; 531cherungs-Gesellschast. gez. Gribel. F retzdorff, Lemonius. Triest,

Arn old.

ommerschen

———

und Donnerstags ) Die Preise sind unverändert i; auf der „Borussia“ 14 Thlr, à Person, auf dem Dampfschiff 1 Thir. à Person, für Kinder unter 12 Jahren die Hälfte, | für Wagen 2, 4 und 5 Thlr., : Passagier-Gut bis 100 Pfd, {wer frei, das Uebergewicht à Ctr, od, 2 Kbfsß. 6 Sgr. Die Passagier - Billets werden eine Stunde vor der Abfahrt am Einschiffungs-Plaß ausgetheilt und sind da selbst zu lösen, Stettin, den 16. Juni 1843, Comité der Stettiner Dampfbugsirboot-Nhederei,

Stral U Nd

Zur Ermittelung des Lebens und Aufenthaltes der beiden Brüder, Herrn Johann Wilhelm Müllers und Herrn Johann August Müllers, von hier, von denen Ersterer vor ungefähr 37 Jahren, Leßterer aber vor län- ger als 40 Jahren nah Amerika ausgewandert 1st, Beide aber seit dieser Zeit nichts von sich haben hören lassen, und Erbtheil an 54 Thlr.

deren vâterliches 27 Ngr. im hiesigen Deposito sich befindet, ist von uns auf Antrag hiesiger Blutsverwandten der Ediktal-Prozeß nach Maßgabe des Mandats vom 13, November 1779 eröffnet worden, |

Die beiden Verschollenen oder, dafern diese nicht mehr am Leben seyn sollten, alle diejenigen, welche als Erben, Gläubiger, oder aus irgend einem anderen Grunde an deren Vermögen Ansprüche zu haben glau ben, werden daher hiermit geladen, i

den 23, September 1843 :

zu rechter früher Gerichtszeit vor uns au ordentlicher | Gerichtsstelle, unter der Verwarnung, daß beim Außen- bleiben die beiden Abwesenden für todt, deren etwanige Erben aber, so wie deren Gläubiger, ihrer Ansprüche und der Rechtswohlthat der Wiedereinscßung in den vorigen Stand werden für verlustig geachtet iverden, persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, sich in Ansehung ihrer Personen und zur Sache gehörig zu legitimiren, ihre Ansprüche anzumel den und zu bescheinigen, mit dem bestellten Herrn Kon tradiktor hierüber rechtlih zu verfahren, zu beschließen und sodann

den 21, Oktober 1843 der Jurotulation der Akten und endlich

den 16, Dezember 1843 : / der Publication eines Erkenntnisses, welches für die Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, gewärtig zu seum. E

Gericht Treuen N 44 An SONIOUO Säch-

is Voigtlande, am 24, April 1845. I S Mes "Warth 01, Ger. Dir;

Bekanntmachung.

Das handeltreibende Publikum wird hierdurch benadh- richtigt, daß die Meßhandelswoche der Laurentius-Messe 1843 mit dem 6. August ihren Anfang nimmt und das Auspacken der Kurzen Waaren am 31, Juli, aller übri- gen Waaren aber am 2, August von Mittags 12 Uhr an gestattet ist. :

A Swvtla, am 1. Juni 1843,

Herzogliches Haupt - Zollamt. E, Trumpff.

Bei dem von Hansteinschen Patrimonial - Gericht zu Wahlhaussen , Kreis Heiligenstadt, g E Erfurt, wird dic Stelle eines Aktuarius und Richter-Gehülfen mit einem Einkommen von 300 400 Thalern den

KirPengqlanb ens mit der S /

von dem Staate zugesicherten Glaubensfreiheit und mit der im Deutschen Bunde garantirten Gleichheit der

Rechte der christlichen Konfessionen. - Mit kritischen Reflerionen über den angeblichen Wider streit des Christenthums gegen die moderne Philosophie von Michael Aschenbrenner.

gr. 8, geh. Preis 20 Sgr. oder 1 Fl. 12K.

Es is unleugbar, daß die stets wiederkehrenden Kolli- sionen zwischen dem Staate und den in den Stkaats- chuß aufgenommenen religiösen Konfessionen auf eine genügende Art gehoben werden sollen, Zeitweilige Konzessionen und die Beseitigung der den Prinzipien ihres Kirchensvystems streng anhänglichen Kirchenlehre sind nur Palliativkuren, wodurch die prinzipielle Ver- besserung nur aufgeschoben, aber nicht entbehrlich ge- macht wird, Es wird in der genannten Schrift der unversöhnbare Widerstreit der bestchenden Prinzipien offen dargelegt und zeitgemäße Vorschläge zur gründ lichen Befestigung des Kirchenfriedens gemacht, Die Wichtigkeit des Gegenstandes und die klare, parteilose Behandlung desselben läßt die aufmerksame Theilnahme des Publikums erwarten, Im Verlage von Dunker & Humblot is so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu er-

halten : : Maria Schweidler, die Bernstein D èxe; der interessanteste aller bisher bekannten Hexenpro- zesse; nah einer defekten Handschrift ihres Vaters, des Pfarrers Abraham S chweidler in Coserow auf Usedom. Herausgegeben von W. Meinhold, Doktor der Theologie und 4 as geh. kl, 8, Preis 15 Thlr.

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Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

W140,

Bexlin, Mittwoch den 2e Juni

Alle ÞPost - Anstallen des In- und Auslandes nehmen HBestel- lung an, sür Berlin die Expedition der Staats - Zeitung: Fricdrihsstrasse Ur. 72.

1843.

Inh al

Amtliche Nachrichten.

Landtags-Augelegenheiten. munal - Ordnung und die in der Städte-Ordnung.

Fraukreich. Deputirten-Kammer. Das Budget für 1844: Die Un- terstüßung geistliher Körperschaften und die Stellung zu Spanien. Paris, Spanien. Brief aus Paris. (Die Reductionen im Bud get, namentlich für das Departement der auswärtigen Angelegenheiten ; die Spanischen Angelegenheiten.)

Großbritanien und Jrland. London, Hof-Nachrichten, Schrei- ben aus London, (Die Korngeseße; Graham nimmt seinen Unter- richtsplan zurü; Parlamentarisches.)

Spanien. Briefe aus Madrid. (Die angeblich beabsichtigte Entfernung der Königin z Blick auf die Provinzen) und Paris. (Proclamation der Junta zu Sabadell; der Aufstand in Catalonien greift weiter um sich; Stand der Dinge in den übrigen Provinzen; angeblicher Plan, die Königin aus Madrid zu entfernen.)

Portugal. Schreiben aus Lissabon. (Finanz-Arbeiten der Kammerz verjährter Prozeß; Porto und die Ereignisse in Spanien.)

Juland. Pascwalk, Aufenthalt Sr. Majestät des Königs.

Nhein-Provinz. Die ncue Kom- Stadt Weylar bereits eingeführte

Beilage. Großbritanien und Jrlaud. Comité der Coalition. London. Vermischtes, Deutsche Bun- desstaaten. Schreiben aus Frankfurt. (Personal - Nachrichten z Börse; Gustav - Adolph - Stiftung, Jtalien. Coneglianv. Nuhe störung durch Ungarische Soldaten. Genua. Vergiftete Häute aus Montevideo verbreiten einen Krankheitsstof. Wissenschaft, Kunst und Literatur. Gropius Panorama von Palermo, Verein für Pferdezucht und Pferde - Dressur.

Unterhaus. Wahl-

Amtliche Uachrichten. Kronit des Tages.

Se. Majestät der König baben Allergnädigst geruht : Dem Rittergutsbesiber, Freiherrn von Paleske auf Spengaws-

ken, im Regierungs - Bezirk Danzig, den St. Johanniter-Orden ; und

Den Fabrikanten Franz Wilhelm Collani und Gottlob Adolph Müller das Prädikat „Hof-Lieferanten““ zu verleihen.

Berat mau a

Nach einer Mittheilung der Königl. Poluischen Ober=Post-Be= hörde bedingen die neuen Zoll-Vorschriften im Königreiche Polen, daß jede aus dem Auslande kommende, nah dem genannten König- reiche bestimmte Päkerei=Sendung bei der Beförderung mit der Post von zwei gleichlautenden Declarationen begleitet werde.

Diese Declarationen müssen deutlih geschrieben seyn und eut- halten :

1) das Datum,

2) die Gattung der Waaren, entweder im Allgemeinen z, B. bagum-= wollene, seidene, wollene Zeuge c, oder besonders bezeichnet, als z. B. Atlas, Batik 2c.,

3) die Anzahl der Stücke jeder Gattung von Waaren,

) den Namen des Absenders und den Namen des Empfängers, »)

L je

die Angabe des Orts, woher die Waaren abgesandt und des Orts, wohin sie bestimmt sind, 6) die Zeichen und Nummern der Kollis, i Auf diese Erfordernisse bei Absendung von Päckereien nach dem Königreiche Polen wird das Publikum aufmerksam gemacht, Berlin, den 17. Juni 1843. General-Post-Amt.

Landtags- Angelegenheiten.

Rhein-Provinz. Düsseldorf, 17. Juni, Zwölfte Plenar-Sibßung, f M "S blu) Der Landtags-Marschall fordert den Referenten des Ausschusses für Kommunal - Angelegenheiten auf, das Referat über die Allerhöchste Proposition, den Entwurf einer neuen Kommunal-Orduung betreffend, vorzutragen, und erinnert an die be- stehende Observanz, wonach jedes Mitglied bei der Diskussion über denselben Gegenstand nicht häufiger als dreimal das Wort zu nehmen habe. Er hoffe, daß man in dieser Regel keine Beschränkung der Redefreiheit sehen werdez ihre Aufrechthaltung, wofür auch der Pro-= tokollführer Sorge zu tragen habe, sey durh die Pflicht bedingt, die möglichste Beschleunigung der Verhandlungen herbeizuführen. Ein Abgeordneter der Städte bemerkt: wie früher angeführt, sey die Geschäfts-Orduuug vou dem Landtags-Marschall, jedo in Ueber= einstimmung mit den geseßlichen Bestimmungen, erlassen, Das Gesebß enthalte feine Vorschrift darüber, wie ost ein Redner sprechen dürfe, Der Herr Landtags-Marschall könne in diesem Punkte die Geschäfts Ordnung modifiziren, Er müsse sih gegen die aufgestellte Regel wenigstens insoweit verwahren, daß nicht nothwendige Gegenbemer= fungen dadurch abgeschnitten würden. Auch ein anderer Abgeordneter dieses Standes fürchtet, daß jene Regel Beschränkungen der freien Aeußerung veranlasse. Ein Abgeordneter der Ritterschaft glaubt, daß dies lediglich dem Ermessen des Borsißenden zu überlas= sen sey, Wolle jedes Mitglied von der Erlaubniß, über jeden Parag- graphen des Kommunalgeseßes sih dreimal zu äußern, Gebrauch machen, o werde dieses schon 28,800 Aeußerungen zur Folge haben. Der Landtags-Marschall erwiedert: Jene Regel sey bei den früheren Landtagen überall befolgt wordenz indessen sollten nothwen-= dige Rectificationen, z, B. wegen Zahlen-Angaben u. dgl., nicht aus= geschlossen werden. L : | | Nachdem hierauf der Referent den Eingang des Ausshußberichts verlesen, erbittet sih ein Abgeordneter der Städte das Wort und verliest mit Rücksicht auf den von einem anderen Abgeordneten

| | | |

desselben Standes früher eingebrachten, auf die Kommunal -Ordnung bezüglichen Antrag nachstehende Darstellung :

„Es sind nun schon 17 Jahre, daß dem ersten Landtage die von dem Manue des Volkes, dem Minister Freiherrn von Stein, entworfene, ganz demokrätise Städte-Ordnung von 1808 zur Beg'tachtung proponirt wurde. Die Majorität der Abgeo1dneten der Rhein-Provinz sand cs bedenklich, diese libérale Städte-Ordnung pure anzunchmen, und machte daher den Entwuf zu ‘einer Städte- und Kommunal - Ordnung, worin den Städten die ihnen durch die Städte-Ordnung zugestandene Selbstständigkeit theilweise entzogen und den demokratischen Tendenzen aristokratijche substiftuirt wurden, Es wurde dadurch den Städten der Rhein - Provinz der volle Genuß einer Städte-Ordnung entzogen, welche die freisinnigste in Europa is und wah lich nicht -wenig dazu beigetragen hat, Preußen aus seinen Sklavenketten zu befreien, Der verewigte Landesvater fand sih durch diese vom Landtag vorgenommene Abänderung bewogen, die Städte-Ordnung von 1808 einer Nevision unterwerfen zu lassen, woraus ciíue neue, den Entwurf des ersten Landtags berücksihtigende Städte Ordnung, nämlich dicjenige von 1831, entstauden ist, Die Abgeordneten der Städte wurden gleich nach Abfassung dieser sogenannten revidirten Städte-Ordnung von 1831 hier in Düsseldorf versammelt, um sich unter dem Vorsitz eines Königl, Kommissarius zu berathen: Ob man dieselbe annehmen wolle, ihnen aber zugleich freigestellt, diejenige von 1808 zu wählen, Nachdem der Königl. Kommissarius die Abgeord- neten der Städte in der erstenSizung vom 18, April 1831 aufgefordert hatte, die Prüfung hierüber vorzunehmen, erklärten sich dieselben alle bereit dazu und beschlossen, sih darüber vertraulich zu besprechen, Die Folge dieser vertraulichen Besprechung war aber eine Opposition von 18 Mitgliedern. Für diese nahm nun in der zweiten Sizung cin Abgeordneter der Städte das Wort, um beide Städte - Orduungen abzulehnen und zu erklären, daß sie die Beibehaltung der- jeßigen Gemeinde - Verfassung wünschten, mit der Modification, „daß die Gemeinderäthe von wohlberehtigten Bürgern ge wählt, daß ihnen das Necht der Präsentation der Bürgermeister beigelegt, und der von Sr. Majestät bestimmte Grad von Unabhängigkeit von der Negierung zugestanden werde.“ Es wurde behauptet, der erste Landtag habe sich mit seinem Entwurf der Stadt- und Kommunal - Ordnung über- cilt und es sey ihm allgemein der Beifall versagt worden, welchem aber drei Abgeordnete der Städte widersprachen. Einer dieser Abgeordneten be- hauptete, daß im Gegentheil jener Entwurf in Aachen sich ciner sehr gnten Aufnahme zu erfreuen gehabt habe. Der Königliche Kommissarius be- merkte: Aus dem Bericht des Königlichen Landtags-Kommissars ginge auch hervor: „,„daß sih im Ausschusse ein großer Theil der Abgeordneten zu den Mitgliedern desselben gesellt, wodurch dann eine allgemeine Theil nahme entstanden und die einzelnen Verhältnisse der Oertlichkeit reiflicher erwogen und berücksichtigt worden seyen.“ Mehrere Abgeordnete der Städte fanden sich bewogen, die Städte-Ordnung von 1808 mit einigen Modificationen anzunehmen, um das Erscheinen einer Städte- und Ge- meinde=Ordnung nicht ins Unendliche zu verschieben, Die 48 opponirenden Abgeordneten beharrten bei ihrer Weigerung, und obschon der Landtags- Kommissar darauf hindeutecte, daß man in den übrigen Provinzen, so wie im Auslande den Grund dieser plöglichen Abweichung von den Vorschlä gent von 1826 nur der, aus den seitherigen Ercignissen im Auslande her- vorgegangenen Oppcesition beimessen werde, so konnten diese 18 Abgeord- neten doch nicht dadurch bewogen werden, beizustimmen ; sie gaben vielmehr folgende Erklärung: „„„Es widerstreite den Rheinländern, daß die Ge meinde - Verfassung durch cine getrennte Städte- und Landgemeinde -Ord- nung bestimmt sey, daß cs ein Bürger- und ein Nichtbürgerrecht gebe, daß Lokal - Bürgerrechte wieder eingeführt, die Stände gesondert, und getheilte Interessen wicder aufgeregt werden sollten, während die Provinz nur ein gemeinsames Kommunalgesez wünsche,“ ‘““ Ein Abgeordneter der Städte wiederholte seine Aeußerung: der Entwurf des Landtags von 1826 sey un- vollkommen und übereilt gemacht, worauf indeß ein anderer Abgeordneter diescs Standes entgegnete: er protestire nochmals gegen den jener Arbeit gemachten Vorwurf der Uebereilung. Er behaupte, daß noch keine Bera thung bei dem Landtage mit so viel Aufmerksamkeit, so vielseitiger Theil nahme geführt worden sey, als eben diese, und wenn man sie der Ueber- eilung beschuldigen wolle, was werde man erst von den übrigen Berathun gen sagen müsen? Auf eine Aeußerung eines Abgeordneten der Städte im nämlichen Sinne wiederholte der vorige Nedner nochmals: die damalige Kommunal-Ordnung sev cine Arbeit, welche mehr als jede andere der sorg- fältigsten Ausarbeitung und Berathung unterworfen worden scy, Es sey öfter hon von Trennung der Staatsbürger durch die Städte - Ordnung die Rede gewesen, er sehe aber nicht ein, wie dies durch sle mehr geschehe, als es hon ohne sle der Fall sey. Em Abgeordneter der Städte tadelte an der Städte - Ordnung, daß sie die Geschäfte sehr weitläufiig und lostbar machen müsse und protestirte deshalb dagegen, Der Königliche Kommissarius erwiederte: Diese vermeintlichen Mängel könnten ja auf dem Wege der Petiion zur Kenntniß Sr, Majestät gebracht oder zum Theil durch das Lokal-Statut beseitigt werden, und ein Abgeord- neter der Städte versicherte: daß nach reiflicher Berathung mit den ange- sehensten und gebildetsten seiner Mitbürger er sich für die Annahme der Städte-Ordnung von 1808, jedoch mit dem Wunsche mehrerer Modificatio- nen entschieden habe, und daß scine Kommittenten die baldigste Einführung derselben lebhaft wünschen. Nachdem hierauf der Königliche Kommissarius die Verhandlungen resumirt und wiederholt die Hauptfcage, welche von den beiden Städte - Ordnungen, die von 1808 oder die von 1831 angenommen werde, der Versammlung vorgelegt hatte, die Majorität von 18 Mitgliedern auf Ablehnung beider beharrte, wurde die Frage aufgeworfen: Will die Versammlung cine der briden Städte-Ordnungen mit vorzuschlagenden Mo- dificationen annehmen? Aber auch diese Frage wurde verneint, jedoch nur mit 14 gegen 11 Stimmen, welches zu der Vereinbarung führte: daß ein Ausschuß ernannt würde, um die wesentlichsten Einwürfe gegen die Städte Ordnung zusammenzustellen und ein Statut auszuarbeiten, das als Anhang zu einer dieser Ordnungen dienen könne. Das Protokoll wurde von cinem Abgeordneten der Städte mit Beziehung an seine zustimmende schriftliche Erklärung unterzeichnet, Jn einer folgenden S1ßung wurden die Abânde- rungen, welche der Ausschuß mit den Paragraphen der Städte - Ordnung vorgenommen, berathen und einstimmig genchmigt: daß dieselben in ein von Sr. Majestät zu erbittendes Provinzial - Statut aufzunehmen seyen.

Am 24. April 1831 wurde noch eine an Se. Majestät gerich- tete Adresse genehmigt und der Landtag für die Städte durh den Königlichen Kommissarius geschlossen. Der Entwurf einer Ordnung

für die Landgemeinden , welcher dem 1833 versammelten Landtage zur Be- gutachtung vorgelegt, aber einer Nichtachtung unterworfen wurde, is ge- druct, Ebensowohl is der von jenem Landtage zusammengestellte Eniwurf einer Gemcinde - Ordnung für die Nheinprovinz als Handschrift für die Mitglieder des Landtags gedrut worden, um daraus zu ersehen, was bis 1833 in der Gemeinde - Angelegenheit verhandelt worden ist. Aus dieser geschichtlichen Darstellung der früheren Verhandlungen am Landtage, glaube er vollfommen den Beweis geliefert zu haben, daß nicht die Regierung, wie uns von einem Abgeordneten der Städte in seinem Antrage behauptet wird, sondern der Landtag selbst die Schuld tragt, daß nach 18jährigen Verhandlungen die Rheinprovinz noch feine liberale Kommunal - Ordnung besißt. Er könne den Rednerstuhl nicht verlassen, ohne der scharfen Au- deutungen in dem vorliegenden schriftlichen Antrage zu gedenken: „Der Herr Abgeordnete verdächtigt nämlich die Regierung einer absichtlichen Täuschung in dem proponirten Entwurf der H ommunal - Ordnung, und sucht den Verdacht gegen sie zu erregen; die richtige Auffassung des Zu-

sammenhanges absichtlich schwierig gemacht zu haben.“ gierung wohl eine so schwere Verdächtigung verdiencn? Er sage mit der vollkommensten Ueberzeugung Nein! Er sey kein blinder Anhänger des Ministeriums habe niemals Gunst von Ministern verlangt noch erhalten

erfordere aber Gerechtigkeit für dieselben, wie für jeden anderen Staatsbürger. Als vor 14 Jahren ein Minister den Rheinbewohnern das Geseh, dessen (Geist schon damals tief in das Mak des Volkes eingedrungen, rauben, nur ihnen das Landrecht aufdringen wollte, da habe er den Ständen zugerufen: „Laßt uns ihn anklagen! denn er wird dem Landesvater die | Herzen der Nheinbewohner entfremden.“ Auch heute würde er Jhnen zuru- fen: „NKlaget sie an, die Minister!“ wenn ein Grund dazu vorhanden wäre. Aber keine Verdächtigung ehrenhafter Staats-Beamten, die hier keinen Sih haben, sich nicht persönlih vertheidigen können! Dies is undeutsh, ist auch nicht parlamentarish, Der Herr Abgeordnete hat auch einen An-

trag gemacht, womit cr sich einverstanden ertläre: Nämlich auf Ablehnung

des Entwurfs zu dem neuen Strafgeseßbuchz denn er habe sih überzeugt,

daß derselbe nicht in Einklang mit unseren Rheinischen Geseßbüchern zu

bringen ist, die im Zusammenhang ein harmonish Ganzes bilden, welches

man klar und behaglich nennen kann, anwendbar für alle Völker, die auf

der Europäischen Bildungs - und Civilisations-Stufe stehen. So is z. B.

der code pénal diltatorisch wie ein Strafgesey seyn soll und kennt keine

Ztandes-Verschiedenheit, Doch darüber ist es später an der Zeit, sich aus-

zusprechen.“

Demnächst erbittet sich ein Abgeordneter der Städte das Wort und trägt vom Sitze des Referenten Folgendes wörtlich vor : „Als aktiver Theilnehmer bci den öfteren ständischen Verhandlungen

über cine uns nöthigerweise zu verleihende Kommunal-Ordnung möge ihm

cilaubt seyn, cinige allgemeine Notizen und Bemeikungen über den jeßigen

Entwurf mitzutheilen, bevor zu den Diskussionen dessen einzclnen Paragraphen

geschritten wird, Sehr bald nach der Vereinigung mit der Krone Preußens,

namentlich von 1819 ab, haben ausführliche Berathungen über das seit 20 Jahren der vorhergegangenen Zwischenherrschhaft am Rheine bestandene

Kommunalwesen die Behörden dieses Landes vielfach beschäftigt. Jm Winter

1823— 1824 war eine beim Königlichen Ober - Präsidium in Koblenz zu-

fammenberufene Kommission während ein paar Monaten in täglicher Sizung

mit dem Aufsammeln und Prüfen von Materialien und Prinzipien beauf-

tragt, aus welchen nach vielen schon vorhergegangenen , ein zusammenhän- gender Entwurf zu einer „Gemeinde-Ordnung für die Rhein-Provinz““ von nicht weniger als 265 Paragraphen hervorging, der mit mehr Detail als (Grundsäßlichkeit alle Kommunal-Verhältnisse zu ordnen bemüht war. Bis dahin war von einer für Stadt und Land besonders und nach verschiedenen Prinzipien aufzustellenden Norm nirgend die Nede gewesen, und nirgend auch nur die Idee, vielweniger die Nothwendigkeit einer solchen Trennung irgend aufgetaucht. Beim ersten Rheinischen Provinzial-Landtage im Jahre 1826 veranlaßte jedoch die 6te Königliche Proposition die Stände zu der Bera- thung in cinem Ausschusse über den Entwurf einer Städte- und Kommunal- Ordnung, die ohne alle Nachweisung der Herkunft in gedruckten Exemplaren auf eines Jeden Play gefunden worden, und die nun in den leßten Sizungen

flüchtig berathen und vom Landtage summarisch angenommen wurde, im Lande aber, so weit sie übrigens bekannt geworden, keinen willkommenen Anklang fand, auch gänzlich ohne Folge blieb. Dieselbe war abgetrennt in Stadt- und Land -Ordnung, was übersehen und womit getäuscht wurde, da sie in einem und demselben Hefte zusammen gebunden waren, Jm April 1831 berief ein Königliches Dekret die 25 Landtags - Ab- geordneten des dritten Standes, denen ein Königlicher Kommissarius die alte und revidirte Städte-Ordnung vorlegte und ihnen zwischen beiden díe Wahl licß, wobci aber nicht gestattet war, keine von beiden zu wählen, Diese Fraction des Landtags hatte jedoch den Muth, beide abzulehnen und die Erklärung der Majorität durh ihr Protokoll vom 21sten näml. Mets. fkundzugeben, dahin lautend, daß dem Lande durch die längst bestehenden geseßlichen Einrichtungen und die Theilnahme aller Kommunen an sol- chen, längst gesichert sev, was den altländischen Provinzen hierdurch gewährt werden solle; ferner daß sih bei uns ein Staatsbürgerthum ausgebildet habe, welches in seiner Kraft, Thätigkeit und Nachwirkung in der Nhein- Provinz den Geist von Gemcinsinn und Gesetzlichkeit erschuf, der unter keci- nen Wechselfällen der Zeit sich verleugnet hätte und voh heute durch alle Nheinische Gauen sich vorherrschend und schüßend bewähre. Um jedoch

dem allzu starken Andringen des Königlichen Kommissarius zu genügen und

die Allerhöchste Proposition nicht absolut abzuwehren, bezeichnete man eventuell und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des ungetheilten Land- tags, die meisten Paragraphen der revidirten Städte-Ordnung, welche den hier bestehenden Einrichtungen gemäß den nöthigen Abänderungen zu unter- liegen hätten für den Fall, daß eine andere Kommunal - Verfassung am

Nhein eingeführt werden müsse, Beim zweiten und dritten Landtage 41828

und 1830 war der Gegenstand vorerst nicht wieder zur Sprache gekommen,

Erst das Königliche Propositions-Dekret vom 19, September 1833 verlangte

das Gutachten der zum vierten Landtage versammelten Stände über

eine beim Königlichen Staats-Rathe begutachtete, im Entwurfe mitgetheilte :

„Ordnung für die ländlihen Gemeinden der westlichen Provinzen“ über die vom Königlichen Staats - Ministerium entworfene Verord= nung wegen Einführung dieser Ordnung und über die unterm 17. März 1831 bereits geseßlich publizirte revidirte Städte - Ordnung, so wie über die unier dem nämlichen Tage ergangene Verordnung wegen Einführung derselben ; leytere sollte jedoch nur nach und nach provinzenweise und auf den (Srund besonderer Verleihungen stattfinden. Der Landtag unterzog sih der Prüfung des mitgetheilten Entwurfs, blieb jedoch der Ueberzeugung,

daß eine auch im (Grundsatz verschiedene Verwalrungs-Orduung für Stadi und Landgemeinden weder nöthig noch nüßlih seyn könne, und entwarf eine allgemeine Kommunal-Ordnung, theils auf den für die ländlichen Ge- meinden mitgetheilten Entwurf, theils auf die revidirte Städte-Ordnung sich gründend, so weit man beides mit den provinziellen Zuständen und wesent- lich bestehenden Einrichtungen, wie sie seit ein paar Generationen rechts- genügend und entsprechend herangebildet, bestanden hatten , vereinbar fand, Der ständische Vorschlag gab zu-weitläuftigen Verhandlungen bei der Staats- Behörde Anlaß, die im Jahre 1836 hier und da zur Begutachtung mitge- theilt waren, dann in mehrfah veränderter Gestalt den im Oltober v. J, zu Berlin versammelten Ausschuß - Mitgliedern vorgelegt, von diesen aber mit Ausschluß Einer Stimme nicht annehmbar gefunden wurden und nun noch- malige Modification zur Folge hatten die jeßt dem siebenten Landtage zur Begutachtung vorliegt. Es mag dies der achte oder neunte Entwurf sevn! Nach allem dem und bei dem während mehr als einem Menschenalter fortgedauerten faktischen Bestehen der jezigen Kommunal-Einrichtung neben so vielen Entwürfen und Diskussionen der für solche aufgefundenen Noti- zen, möchte es an Material und Eifahrungen zureichen, der Beur- theilung dessen, was Noth thut, nicht fehlen, und als leztes Resultat, wie auch die öffentliche Volksstimme es zu begreifen scheint, sih wobl dar- stellen: a) daß für Stadt und Land eine und dieselbe Gemeinde-Ordnung vollkommen und unter allen Umständen genüge; b) daß als Gemeinden nicht jede machtlose Vereinigung weniger Menschen und Kräfte, sondern nur solche kombinirte Einheiten Geltung behalten , deren geistige und materielle Elemente zur Erreichung aller Zwecke des bürgerlichen Vereins hinreichend erfannt werden; c) daß die Gemeinden durch gewählte - Reprä- sentauten, nach bestimmten Grundsäßen vertreten; uud d) durch eigene, unter ihrer Anhörung verordnete Beamte nah Ordnung und Erfolg sihernden Formen verwaltet werden Formen, die im Zusammenhang der Ursachen und Wirkungen mi

Sollte unsere Ne-