1843 / 178 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Streidelsdorf, welcher auf Anmelden die Güter vor- zeigen wird, eingesehen werden, Glogau, den 17. Mai 1843.

Königl, Ober-Landesgericht.

(L. S.)

I, Senat. v. Forckenbeck,

S I-19,

Folgende Verschollene : 2 ;

1) Martin Lieske aus Follstein, der in den 1782 bis 1792 sich don dort entfernt hat, Stevhan Matuszynski aus Skorki, der im Jahre 1806 in das Polnische Militair getreten is und sich im Jahre 1822 in Szydlowiec in Gallizien aufhielt, seitdem aber verschollen ist,

Franz Nawrot aus Ciencisfo, der sich im Jahre 1812, als er wegen Diebstahls zur Untersuchung gezogen werden sollte, auf flüchtigen Fuß gesetzt hat, Martin Pierzchalski aus Pakosc seit dem Jahre 1798 verschollen,

der Bediente Franz Xaver Nicolaus Lewandowski, der im Jahre 1814 oder 1815 zu Bromberg in die Dienste eines Russischen Offiziers trat und sich nach Rußland begeben hat,

Thomas Jankowski aus Jnowraclaw, der seit dem Jahre 1808, wo er in Polnische Militair - Dienste trat, nicht zu ermitteln gewesen,

Der Bauer Christoph Köttke aus Dembowo, Mo gilnoer Kreises, der sich iu Jahre 1814 von dort entfernt hat, um sih in Bessarabien niederzulaisen,

8) Stephan Jedrzejewski aus Janowice, der seit dem Jahre 1806, wo er sich nah dem Königreiche Po len begeben, unbekannt ist,

9) der Stabschläger Jacob Kaniewski aus Lazvska, der scit dem Jahre 1820 verschollen ist,

40) die verwittwete Marianna Mrugowska, geborene Salkowska, aus Wluki, die von dort seit dem Jahre 1830 verschwunden ist,

41) der chemalige Fahnenujunter im ersten Polnischen Kron-Infanterie-Regiment, Joseph v, Gorczyszewski aus Ostrowo, Kreis Wongrowiec, der seit dem Jahre 1794 aus der Schlacht von Szczekociny, die er mitgemacht, verschwunden ist,

Carl Tiedtke, der im Jahre 1807 zu Woydal in Polnische Militairdienste trat und seitdem ver

\chollen ift,

Franz Xaver Tiedtke, aus Pulfkowo gebürtig, und der in den Jahren 1802—1804 in Dulsk als" Knecht diente, soll nach einem Gerücht im Jahre 1805 oder 1806 in Dulsk gestorben und in (Bora beerdigt seyn. VLehteres hat jedoch nicht fest

gestellt werden können,

44) der Stellmacher Carl Bachmaun , welcher seit dem Jahre 1832 aus seinem Wohnorte Nuhnow ver ichwunden ift,

oder ihre Erben und Erbnehmer werden hierdurch auf

gefordert, uns von ihrem Leben, Aufenthalt sofort Nach

richt zu geben, oder in dem am 30. März 1844

vor dem Herrn Ober-Landesgericht8- Assessor v. Vauge

row in unserem Justructionszimmer anberaumten Ter- min persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, wozu ihnen die Justiz - Kommissarien Roquette, Vogel und Schulz 11. vorgeschlagen werden, zu melden, widrigen falls sie für todt erflärt und ihr Vermögen ihren näch sten legitimirten Erben und Erbnchmern ausgeantwo1 tet werden wird,

Bromberg, den 3, April 1843. Königliches Ober - Landesgericht.

Jahren

Mt: 0. 30-4

Alle diejenigen, welche au den Nachíaß des im Ja nuar d. Js. verstorbenen Gutspächters Johann Chri stoph Theodor Steffen zu Götemiß aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden zu deren Liquidation und Verifica tion in einem der dazu auf

Lei 6, Uno 27, Juni Und 18. Juli d I 8. Morgens 10 Uhr, hierselbst angeseßten Termine bei Strafe der in termino den 8, August d. Js. zu erkennenden Präklusion, hierdurh aufgefordert,

Datum Greifswald, den 8, Mai 1843, Königl. Preuß, Hofgericht von Pommern und Nügen,

l. 5) v, Möller, Praeses

S

Auf den Antrag des Gutsbesißers von Heyden auf Cartlow und mit Hinweisung auf die den Stralsundi schen Zeitungen in extenso inserirten Ladungen vout heutigen Tage, werden alle und jede, welche an die von demselben gegenwärtig verkauften, im Franzburger Kreise und Flemendorfer Kirchspiele belegenen (Güter Bartelshagen und Zühlendorf nebst Saaten, Aerar beiten und Inventarium Forderungen und Ansprüche haben, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in eci- nem der folgenden Termine

am ien Un 27 Junt ind 48. Juli di Je, Morgens 10 Uhx, vor dem Königl, Hofgericht, bei Vermeidung der am 8. August cr. zu erkennenden Präklusion, hiermit aufgefordert.

Datum (Greifswald, den 8, Mai 1843, Königl, Preuß, Hofgericht von Pommern und Rügen.

(L. S.) v, Mölle L) Praeses,

____ Nothwendige Subhastation. „Die dem verstorbenen Sparkassen - Nendant Luß ge- hörigen, zu 2örgau belegenen Häuser, als : i l) das Haus an der Esplanade Nr. 552 mit Zube hör, zu 8213 Thlr. abgeschäut f 2) das Haus in der Erzengasse mít Thlr. abgeschäßt, j und 3) die demselben in Gemeinschaft mit seiner Ehefr gehörige Badestubenseie M bgt, Cnte Ehefcau jeßt aus 2 Holzschuppen und einem wüsten Playe bestehend, zu 500 Thlr, abgeschäut, E sollen in Folge des eröffneten erbschastlihen Liguida tions-Prozesses den 24. August 1843 an Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhg- station an den Meistbietenden verkauft werden, Taxe Hypothekenschein und Grundriß können in der Registra- tur eingesehen werden.

Die unbekannten Juteressenten zu der Post von 30 Thlr, sub 4, Rubr. Il. auf das Haus Nr. 552 an der Esplanade für die Wilhelmine von Nappard eingetragen, so wie die Erben des Erblassers, Spar fassen - Rendant Carl August Lutz, werden zu diesem Termine hierdurch mit vorgeladen,

Torgau, den 18, Januar 1843. Königl. Land- und Stadtgericht.

Zubehör, zu 750

804

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 13, Mai 1843,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 9, Mai 1843. Das hierselbst in der verlängerten Brückenstraße be legeve Grundstück bes Zimmerpoliers Wildgrube, ge

soll Schulden halber

an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hv pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

A

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 4, März 1843. Das in der Spandauer Straße Nr.

14.790 Thlrc 6 Sgr. 3 Pf, oll

am 28 November 1843. Bormiti, 11: Upr, an dex Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Bekanntma u n 4. Die Zinszahlung für die Prioritäts - Actien der Berlin- Potsdamer Eisenbahn-Gesell \cchaft für das 1ste halbe Jahr 1843 wird vom 1 sten Dis tel, bent L Ul d) 3, VBoOlmitiags von 9 bis 12 Uhr, mit Ausschluß der Sonntage, im Kas sen-Lokale auf dem Berliner Bahnhofe statthaben, Ein jeder Coupons - Besizer hat demzufolge eine Specifica tion derselben, uach den laufenden Nummern geordnet, mit seiner Namens - Unterschrift und seiner Wohnungs Anzeige versehen, einzureichen und gegen Abgabe der Coupons die Zahlung durch unseren Rendanten Herrn Plahn sofort zu gewärtigen. Berlin, den 7. Juni 1843. Die Direction der Berlin-Potsdamer Eisenbahn (Gesellschast, Rheinische Eisenbahn - Gesellschaft. Zinsen - Zahlung von privilegirten Obli | gationen, | Die Zahlung der am 1, Juli d. J. fälligen halbjäh | rigen Zinsen der priviligirten Obligationen unserer (He | sellschaft erfolgt vom Verfalltage an, gegen Aushän | digung der betreffenden Coupons, bei unserer Kasse hier- selbs (Traukgasse Nr. 8) oder bei den Herren Gebrüder Schickler } | Mendelssohn & Co.) | Fe D, D efitatt „Oppenh eim 1. «C ol «S ch a asshausen 0) Wien Deer Co} * M. Weircnisb\sse) Köln, l Juni 1845, Die Direction der Nheinischen Eisenbahn Dirie, Spez Dr,

in Berlin, n Kol;

in Aachen.

Zubft,

| | BVetannt tal | Die diesjährigen regelmäßigen Fahrten des bekannt lih mit Salon, Damen-Zimmer, Nestauration und allen Bequemlichfeiten eingerichteten Passagier-Schiffs „Bo russia“, geschleppt von einem Dampfschiff mit kräftigen Maschinen, zwischen hier und Swinemünde, werden am Sonnabend den 1. Juli von hier ab be ginnen und während der Bade-Saison fortgesest, Die Abfahrt geschieht : von Montags / und Sonnabends Mittwochs i und ‘Freitags ( von Montags l und Sonnabends ) Dienstags ) und Donnerstags \ Die Preise sind unverändert auf der „Borussia“ 14 Thlr. à Person, auf dem Dampsschisf 1 Thlr. à Person, für Kinder unter 12 Jahren die Hälfte, sür Wagen 2, 4 und 5 Thlr., Passagier-Gut bis 100 Pfd. schwer frei, das Uebergewicht à Ctr, od. 2 Kbfß. 6 Sgr. Die Passagier - Billets werden eine Stunde vor der Abfahrt am Einschiffungs- Plaß ausgetheilt und sind da- selbst zu lösen. Stettin, den 16. Juni 1843, Comité der Stettiner Dampfbugsirboot-Rhederei.

Stettin

2 Uhr Nachmittags,

7 Uhr Morgens, Swinemünde

7 Uhr Morgens,

2 Uhx Nachmittags.

T T

Vereinigungs-Gesellschaft für Steinkfohlen- bau im Wurm-Revier. Bean mung.

Die Herren Actionaire unserer (Besellschaft werden hierdurch benachrichtigt, daß, da die leßten Zins - Cou- pons ihrer Actien mit dem 2, Juli d. J. eingelöst werden, eine Ausgabe von neuen Coupons auf zehn nach einander folgende Jahre, und zwar vom 2. Juli 1844 bis 2. Juli 1853, stattfinden wird. Der Termin dieser neuen Vertheilung is auf den 2. Juli d, J. festgeseßt, von welchem Tage an die in uuseren Büchern einge tragenen Herren Actionaire diese neue Zins-Coupons gegen Vorzeigung ihrer Actien - Dokumente und zu er theilender Quittung auf unserem Büreau hier, Wie richsbongard - Straße Nr. 12525, oder bei den Herren S. Oppenheim jr, & Co, in Köln in Empfang nehmen können,

Aachen, den 22. Mai 1843.

if Otti.

Vereinigungs-Gesellschaft fúr Steinkohlen- bau im Wurm-Revier. Die Herren Actionaire unserer Gesellsc / y ‘tio Hesellschaft werden hierdurch benachrichtigt, daß die am 2, Juli - I. fâl- ligen Zinsen von diesem Tage an gegen Aushändigung der betreffenden Coupons bei den Herren Oeder & Bret 2 e Herren S, Oppenheim jr. & Co. in Köln in Empfang genommen werden kön Aachen, den 22, Mai 1843, De Lrt Vilectivn,

Das in der Rosengasse zwischen den Zirzowschen und Hamannschen Grundstücken belegene Grundstück Nr. 32, gerichtlih abgeschäßt zu 7735 Thlr. 22 Sgr. 7 Pf., soll am 12. Dezember d. J, Vormittags 11 Uhx,

richtlih abgeshäßzt zu 16,305 Thlr. 13 Sgr. 6 Pf.,

am 12. Dezember 1843, Vormittags 11 Uhr,

18 belegene, zur Konkursmasse des Kaufmanns Joh. Carl Friedrich Mitscher gehörige Grundstück, gerichtlich abgeschaßzt zu

(Hesellschast,

D elan acGutg

Während des im Jahre 1841 im Dorfe Bocho, Amts Jüterbogk, Regierungs - Bezirk Potsdam, stattge- fundenen Brandes is auch die Polnische Partial-Obli gation Serie 1338, Nr. 133,767, die einen Bestand- theil der Anleihe von 150 Millionen Gulden Polnisch bildet und deren Junhaber ih gewesen, ein Raub der Flammen geworden. Von diesem Vorfalle habe ich die Königlich Polnische Bank bereits in Kenntniß ge seßt und fordere Jeden, der an diese Partial - Obliga tion Ansprüche machen zu können glaubt, hierdurch auf, dieselben binnen einer Frist von 6 Monaten bei der vorgedachten Polnischen Bank geltend zu machen, da ih in diesem Falle bereit bin, mein Eigenthumsrecht näher zu begründen.

Bocho, den 16. April 1843,

Gottfried Goelsdorf, Hüfner.

4 2 - F Verkauf von Landagutern.

Das Kommissions- und Adresse-Comtoir von n E S ch ulz in Graudenz, Marienwerderer Vorstadt Nr. 4g4, ist beauftragt, Landgüter zu Preisen von 120,000 Tha ler bis auf 5000 Thaler zum Verkauf nachzuweisen, und wird ein Nittergut mit cinem Arcal von 6290 Mo1 gen incl. 986 Morgen Wald, schönem Wiesen-Verhält niß, großer Brennerei, bedeutendem Torfstich, vollstän digem Junventarium und einer Schäferei von 2600 Häup tern, welches in dem leßten Jahre cine Gejammt-Cmn nahme von über 32,000 Thlr, und nach Abzug der Zin sen von 100,000 Thlr. à 4 pCt. und sämmtlicher Wirth schafts-Unlosten und Abgaben einen Nein Ertrag von 8000 Thlr, nachweiset, mit einer Anzahlung von mm destens 25,000 T hlr, und ferneren höchst soliden Zah lungs-Bedingungen, wichtiger Familien-Berhältni)je ha! ber bald zn verkaufen gewünscht. s

Nähere Auskunft wird auf mündliche oder schriftlich portofreie Anfragen ertheilt.

Direction des PolnischenLand- schaft-Kredit-Bereins. ;

In Folge eingegangener (Gesuche wegen Ausstellung und Einhändigung von Duplikaten nachstehender als vel nichtete oder gestohlene angegebene Pfandbriefe :

vom 1. Zeitraume 69552 pro 500 Fl. Poln, mit 13 Zins Coupons, vom 2. Zeitraume No. 227100 pro 20000 Fl. Poln, mit 10 Zins Coupons, No. 293687 pro 1000 Fl. Poln, mit 9 Zins Coupons, Fordert hiermit die Haupt - Direction des Landschaft Kredit - Vereins im Königreiche Polen, in Ausführung des Artikels 124, des Geseßes vom 7, Juni 1825, alle Besißer obiger Pfandbricfe und Zins - Coupons, so wie diejenigen, welche irgend ein Besißrecht dazu zu haben glauben, auf, sich mit denselben an die Haupt Direction zu Warschau in dem Zeitraume von Einem Jahre, von der gegenwärtigen Bekanntmachung 1n dffenilichen Blättern an gerechnet, unbedingt zu mel den, als widrigens besagte Pfandbriefe mit Zins-Cou pons amortirt und die Duplikate darüber an die be ireff}enden Juteressenten ausgeliefert werden. Warschau, den 2, März 1843. Der Präsident J

Die Haupt

Fit: D No.

J. Morawsfk i. Der General-Secretair Drewno w ski,

Ediktal-Ladung,

Nachdem auf geschehene Jnsolvenz - Anzeige zu dem Vermögen des hiesigen Webermeisters und Handelsmanns Daniel Finsterbusch der Konkurs-Prozeß zu eröffnen ge wesen, so werden alle bekannte und unbekannte Gläu biger desselben geladen,

den 29, September 1843, welcher als Liquidations-Termin anberaumt worden ist, Bormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle entweder in Person oder durh gehörig Bevollmächtigte zu er scheinen, ihre Forderungen bei Strafe der Aus\chließung von der vorhandenen Konkursmasse und resp. des Ver lustes der Nechtswohlthat der Wiedereinsezung in den vorigen Stand gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter, so wie der Priorität halber unter sich, rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wo chen zu beschließen und hierauf

den 14 November 1843 sih wiederum hier einzufinden und der Ertheilung eines Präflusivbescheids, der sür die Außenbleibenden in con tumaciam Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet wer den wird, gewärtig zu sevn, nicht minder endlich auch

den 28 November 1849 zur Abhaltung eines Verhörs hier zu erscheinen und sich des Vortrags der Sache und uach Befinden der Abschließung eines Vergleichs, an welchen die Nichter schienenen werden für gebunden erachtet werden, zu versehen.

Auswärtige Kreditoren haben endlich hierorts Be vollmächtigte bei 5 Thlr. Strafe zu bestellen.

Mittweida im Königreiche Sachsen, am §8, Mai 1813,

Das Stabe 1W l, Clauß, Stadtr,

U Oen 0:

Hinsichtlich der unter Aufsichtsführung der unterzeich neten Behörden stehenden Beyer von Kirchbach schen Stistung, welche die Konferirung verschiedener Familien - Stipendien zum Zweck hat und von Frau Boeronifka, verw. Hos-Kommissar Bever, geb, von Kirch bach, mittelst eines am 1, Mai 1671 gerichtlich nieder gelegten Testamentes errichtet worden is, sind zeither nur noch die beiden Linien der von Kirhbachschen Fa milie, nämlich die von Herrn Jonas von Kirchbach auf Lauterbach und die von Herrn Gottfried von Kirchbach auf Tauschwiß abstammenden, genußberehtigt gewesen.

Das Seniorat dieser letzteren Linie is jedoch seit längerer Zeit erledigt, wie denn auch seit einem größe- ren Zeitraume kein Mitglied dieser Linie sich zum Ge- nuß der Stiftung gemeldet hat, Es eutsteht daher die Frage, ob irgend Jemand aus der Descendenz dieser Linie noh am Leben und Ansprüche auf das Seniorat in derselben, so wie auf die Theilnahme am Genusse dieser Stiftung geltend zu machen berechtigt is.

Daher ergeht hiermit die öffentlihe Aufforderung, binnen einer Frist von sechs Wochen und 3 Tagen, und längstens

den 7, August dieses Jahres bei dem mitunterzeihneten Königl, Justizamte derartige Ansprüche anzumelden, widrigenfails nach Ablauf dieser Frist wegen anderweiter Uebertragung des Perceptions- Befugnisses der Gottfried von Kirchbachschen Linie an

jener Familienstiftung weitere Entschließung gefaßt wer- den wird.

Superintendentur und Justizamt Dresden, 1, Ab theilung, den 3, Juni 1843,

Dr, Heymann S, Lucius,

Auf den Antrag des Krameraltermanns Gottlieb Schroeder hierselbst is ein Liquidations -Termin zux Anmeldung aller Ansprüche an sein zu verkaufendes vorhandenes Waarenlager

auf den 28. August d. J., Vorm. 10 Uhr, angeseßt, und werden Alle, welche Ansprüche und For derungen an das Waarenlager qu. haben, solche in demselben zu liquidiren und zu justifiziren, unter den Nachtheilen der Abweisung und Ausschließung hierdurch geladen.

Gegeben im 23. Mai 1843.

Richter und Rath hierselb st.

Stadtgeriht zu Neubrandenburg, den

». . S . sCiterarische Anzeigen. Literarische Anzeige von W. Besser (Behrenstr. 44.) Stuttgart. Auf Kosten des liter ari schen Ber eins in Stuttgart sind so eben im Drucke fertig ge worden und durch Beck und Fränkel in Stuttgart und Sigmaringen an sämmtliche Herren BVereins-Ylit

glieder abgesandt : Weite Publication Stuttgart, enthaltend : 1) Leben des Shwäbischen Edelmanns Georg von Chingen. G) AcCNneae Svlvir 1tber dea SstI1 1 bu S, : 3) Handlungsbuch des Ott Ruland.

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Hu mer Fa uUsherxrn

A) Codex Hirsaugiens1s. 5) Liste sammtliGèer Bereitns- Zwanzig Bogen. Dritte Publication, enthaltend: Fratris F elicis Fabri, S terrac Arabiae et Aegypti

MeI Tae DeL,

itl ium 11

SANCTAE, peregrinationem ed L D. H a len O A 31 Bogen,

Die erste Publication, enthaltend:

Closener's Straßburgische Chronik, 10

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wurde bereits im Sept. 1842 ausgegeben.

Zugleich zeigen wir an, daß wir vom Vereine begau|/- tragt sind, alle Zusendungen amunehmen und die sul ihn bestimmten Gelder einzuzichen,

Im April 1843,

Fränkel

Sigmaringen,

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Neuigkeiten von Fr. Peter 1n Leipzigz zu beziehen durch die Evssenhardtsche Buchhdlg. (A. Fuh1 mann), Charlottenstr. 45 (nahe der Mohrenstr. ): _

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Marggraff, mit einem Nachworte von C. G.

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U Al L

Amtliche Nachrichten. Landtags - Angelegenheiten. Nhein- Provinz. Verhandlungen über den Kommunal (Hejez-Entwurf,

Frankreich. Deputirten-Kammer. Das Budget des Krieges. ris, Die Reduction der Armee. Brief aus Paris. (Das Budget des Krieges; die von der (ommission verlangte Reduction wird vom Ministerium mcht angenommen.) Großbritanien und Jrland, Oberhau Lord Melbourne e1 scheint wieder 1m Parlament. Jrländischer Branntwein- zoll Un Aufhebung der Jrländischen Branntwein Zoll-Erhohung. \uterpellation und Motion in Bezug auf die Jrländischen Zustände. uderzölle, London. Jrländische Angelegenheiten. Z reiben London. (Zur näheren Charakteristik de ng der Negierung zrland gegenuber.) Schweiz. Neuchatel. Spanien. Madrid. Briefe aus Madrid. Frohnleichnahmsfeste. ; Dinge in den 1837.) (Griechenland.

Fortsezung der

erhaus

Ztellu

Eröffnung des gesezgebenden Körpers.

Der Regent wird sich nach Catalonien begeben. (Näheres über die Nevue des Regenten am Zurbano vor Reus z Verschiedenes über den Stand der übrigen Provinzen. Jahrestag der Consti Schreiben aus Athen. (Der Umzug des Königs vel tagt; Otfried Müller's (Grabmal; die Sternwarte; archäologischer Fund.) Juland. Schreiben aus der Mark. (Entgegnung auf einen Artikel

Uachêner Zeitung) Stettin, Die neuerbaute Korvette.

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Erzbischof Koadjutor und die Bürger von Köln,

Amtliche Uachrichten.

Krouif des Tages.

ck eine König haben Allergnädigst zu verleihen Ierunt:

Den Rothen Adler

Majestät der

iden dritter Klasse mit dei ; chleife: n Oberst-Lieutenant von Plehwe, Commandeur des nen-Regiments. Den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

iten Ulg

N

Dem Oberst-Lieutenaut von Barby, Commandeur des 2ten Küraf sier-Regiments (gen. Königin). : Dem Oberst-Lieutenant von Voß, Commandeur des ten Husaren

Regiments (gen. Blüchershe Husaren). Dem Major Stöpel vom L2teu Jufanterie= (gen. Königs-) Regiment. Dem Premier-Lieutenant von Raven ], desselben Regiments. em Major von Owstien vom 9ten Jufanterie - Regiment (gen. Kolbergshes). em Hauptmann von Griesheim vom 14ten Jufanterie Regiment. Dem Major Richter vom 21sten Jufanterie-Regiment, Dem Major von Bagensky vom L2en Landwehr=Regiment. Dem Major Bahr desselben Regiments. em Major Hohmann desselben Regiments. Dem Major Grüzmacher vom 9ten Landwehr-Regiment. Dem Seconde - Lieutenant vou Gerhardt vom 21sten Landwehr Regiment, em Oberst-Lieutenant Grapow der 2en Artillerie-Brigade., Dem Hauptmann Meyer derselben Brigade. Dem Militair-Ober-Prediger Schulz vom L2ten Armee-Corps, Das Allgemeine Ehrenzeichen : Dem Sergeanten Suckow vom 9ten Junfanterie Kolbergsches). Dem Sergeanten Köl pin desselben Regiments, Dem Feldwebel Lin cke vom 21sten Jnsanterie-Regiment, Dem Feldwebel Kuhlacck vom 2ten Landwehr-Regiment. em Quartiermeister Birr vom 2ten Kürassier-Regiment (gen. nigin). ; Dem Trompeter No a ck vom 5ten Husaren-Regiment (gen, Blücher|che Husaren). Dem Trompeter Bahr desselben Regiments.

Regiment (gen.

«erner :

Den vortragenden Rath in der politischen Abtheilung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Kammerherrn (Grafen von Bernstorff, zum Geheimen Legations-Rath; so wie

Den bisherigen Gymnasial- Professor Dr. De ycks zu Koblenz um ordentlichen Professor in der philosophischen und den bisherigen Gymnasial - Professor He. Diekh off zu Münster zum ordentlichen Professor 1n der theologischen Fakultät der akademischen Lehr-Anstalt zu Münster zu ernennen,

Bekanntm U

Zur Beseitigung etwaniger Mißverständnisse findet sich das unter zeidnete Königliche Kredit = Institut sur Schlesien zu der Erklärung veranlaßt:

0 8 die Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 31, März d. J. (Geseb-Sammlung Nr. 2392), nach welcher die künftig auszu fertigenden Pfandbriefe ß nux 3? pCt. Zinsen tragen sollen, hin sichtlich der Verzinsung der vor der Publication der gedachten Ordre (dem 8. Juni d. J.) ausgefertigten Pfandbriefe Þ durchaus feine Veränderung eingetreten ist, lebtere vielmehr nah wie vor mit 4 pCt. jährlich den Jnhabern verzinst und, der Verordnting vom &, Juni 1835 (Geseb- Sammlung Nr, 1619) gemäß, durch jährlihe Verloosung amortisirt, übrigens aber die Zins-Coupons zu den neu auszufertigenden nur 34 pCk. Zinsen tragenden Pfand- briefen B zur besseren Unterscheidung von den Coupons der 4proc. Pfandbriefe mit rother Farbe gedrudk werden sollen,

Berlin, den 22. Juni 1843. g Königliches Kredit -Justitut für Schlesien. Se. Excellenz der General-Lieutenant unnd Gene-

Abgereist: g Rußland, vou Grobel,

ral-Adjutant Sr, Majestät des Kaisers von nach Warschau, ———--—

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Landtags-Angelegenheiten.

Dússeldorf, 10. Juni. Funufzeh! (Schluß.) Ein Abgeordueter aus dem N befauntlich Landtage vou vielen politischen Rechte der Juden Eingaben von an, die Berathung über diesen §8. \o la

tag darüber Beschluß gefaßt haben wei

zur Diskussion käme, so würde der Berathung der Juden gewissermaßen vorgegrifsfen Der Nef sich hier blos von der Zulassung der Juden als Mitglieder des Oemc1 Raths, micht vou deren Emancipation, Diejenigen Petitio

sih blos auf (

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Dem

Gemeinderehte bezögen, gehörten zum Referat zweiten Ausschusses und als solche auch hierher. Éin

neter der Städte unterstüßt den Antrag eines Abgeordneten de1 terschaft, dem auch ein Mitglied desselben Staudes beistimmt. Abgeordneter der Landgemeinden bemerkt, daß in den Anträgen, welche dem Landtage vorliegen, die Rede davon sey, den Juden gröperé Rechte zu gewähren, als sie gegenwärtig besißen; in dem vorl

den Entwurfe wolle man ilueu aber diejemgen, welche sie besißen, fogar rauben, daher man die Berathung darüber fortsetzen ohne auf die Entscheidung der Emancipationsfrage zu warten.

Ein Abgeordneter der Städte tritt dieser Aeußerung bei, weil 1huen das Recht gesetzlich zustehe und es sihch hier nur um Erhaltung dessel ben handle; denn wäre es ungeseßblich, so würden sie nicht in Bonn, in Simmern, in Kleve und in auderen Gemeinden Siß im Rath haben. Was sie hätten, dürfe ihnen nicht genommen werden ; dieses Je9 noch weit davon entfernt, ihnen etwas Neues zu verleihen.

Ein Abg. der Städte: Er müsse cs guffalleud finden, daß auch der Referent wie ein anderer Abg. der Städte das Kaiserliche Dekret vom Mai 1806 nicht berührten, sondern blos jenes vom März 1808. Ein Beschluß der National - Versammlung von 1791 habe allerdings den Juden alle bürgerlichen Rechte ertheilt und sie allen Franzosen gleich gestellt. Diese Gleichstellung habe aber nur 15 Jahre gedauert, wo sich der Kaiser genöthigt geschen , jenen Beschluß der National-Ver sammlung zu suspendiren, weil die Ackersleute in vielen nördlichen Depan tements, namentlich: Sare, Roer, Mount Tonuere, Haut et Bas Rhin, Rhin et Moselle, Moselle et Vages, von den Juden durch ihren Wu chergeist in die höchste Noth versetzt worden wären. D

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Das Kaiserl. De fret bestimmte, daß die Execution aller Urtheile gegen Akersleute qus bemerften Departements guf ein Jahr aufgeschoben werde, Dieses De kret wurde durch das vom Referenten angeführte Dekret von 1808 mo difizirt, aber nicht aufgehoben, Die Juden blieben einer Menge be schwerlicher Formalitäten unterworfen. Er wolle aus Freiheits-Prin zipien, nicht aus demokratishem Freiheits\{hwindel, in dem §. die Gemeinden nicht in ihren Rechten beschränkt und bevormundet wissen und gus diesem Grunde den Gemeinden das Recht nicht bestreiten, einem Juden, dem sie das Bertrauen \chenken, das Ehren

amt eines Gemeinderaths zu ertheilen; obschon er später das Wort gegen eine gänzlihe Emancipation nehmen werde. Ein Aba. des Ritterstandes: Jn Frankreich sey das Juden - Dekret, welches ursprünglih nur auf 10 Jahre Gültigkeit haben sollte, uach Ablauf dieser Frist, also im Jahre 1818, abgelaufen und nicht mehr er nouert worden. Nur in der Rhe Provinz bestehe dieses entehrend drückende Geseh. Ju Frankreich, Holland und Belgien seyen die Juden längst emanzipirt und im Genusse aller bürgerlihen Rechte, welche denselben auch bei uns nicht länger vorenthalten werden dürf ten. Jn Frankreih seyen Juden Mitglieder der Deputirten-Kammer, und bei uns würden sie, nah dem Geseß=Eutwurf, nicht einmal Mitglieder des Gemeinderaths werden, Ein Abg. der Ritter

{ha} muß nux bemerken, daß im ostrheinishen Theile des Regie

rungsbezirfs Koblenz sie nie ein Recht besessen haben, sondern nur Schutz-Einwohner seyen, welche noch immer in der alten Bedrückung leben. Wollte man den Juden feines Kreises aber diese Rechte ein

räumen, so würde ihnen ein Bedeutendes bewilligt und nichts ge

nommen, Cin Abgeordneter der Städte: Jn dem Geselz-Entwurfe \ey ausgesprochen, daß die zu wählenden Gemeindevertreter christlicher Religion seyn müßten, Die Prärogative, ein Christ zu seyn, sey so groß, daß ein Jude einem Christen unmöglich gleich gestellt oder dieser in irgend einem Verhältuisse einem Juden untergeordnet werden dürfe. Preußen nenne sih einen christlihen Staat; deswegen fönnten nur Jene, die sih zum Christenthum bekennen, Mitglieder von Verwaltungsbehörden seyn. Sonst müsse die Jdee des christ

lichen Staates aufgegeben werden, Er beantrage daher die Aus schließung der Juden.

Ein Abgeordneter der Ritterschaft : Die Versammlung müsse sich an die jeßt bestehenden Geseße halten und könne jeßt keine Eman- cipation zu Gunsten der Juden aussprechen; man könne später den Paragraphen abändern, falls die Emancipation bewilligt werden möchte. Ein Abgeordneter desselben Standes: Es sey nicht zu bestreiten, daß die Juden im Besiß aller Gemeinderehte seyen. Diese Frage häuge nit der Emancipationsfrage gar nicht zusammen, und es sey unerklärbar, wie in einem Augenblick, wo von allen Sei ten der Provinz Bittschristen auf Gleichstellung der Juden mit ihren cchristlihen Mithürgern eingegangen, man jeßt darauf komme, den Juden die Rechte, welche sie haben, im Gegensaße mit den Wünschen der Provinz zu nehmen. Der Referent : Auf die vorhin von einem Abgeordneten der Städte gemachte Be merkung, es müsse in einem christlichen Staate das christliche Re=- ligionsbekenntniß Bedingung aller Anstellung seyn, habe er zunächst zu erwiedern, daß nach seiner Meinung 1in staatsbürgerlicher Hinsicht eine religiöse Unterscheidung nicht stattfinden dürfe. Was den christlihen Staat angehe, so verstehe er darunter einen Staat, der nach christlichen Grundsäßen regiert werde; zu den obersten Grund säbßen des Christenthums gehören aber Duldung, Gerechtigkeit, Aner kennung der Menschenwürde in jedem Individuum, Ein Abgeordneter der Städte: Er habe dem Abgeordneten der Städte in dem näm lihen Sinne antworten wollen, wie es bereits der Referent gethan ; es handle sich von Ausübung politischer Rechte; die Juden trügen alle Steuern und Lasten gleih uns, und’ er sehe es als Unrecht, als unchristlih an, wenn man ihnen nicht auch gleihe Rechte verleihen

Alle Post -Anslalten des In- und Auslandes nehmen Sesfel- lung an, sür Serlin die Expedition der Staats - Zeitung: Friedrichsslrasse Ur. 72.

(Cin Abgeordneter der Ritterschaft kanu sich nur derjenigen hließen, die ganz zuerst ausgesprochen worden is, nämlich, vertagen ; würden den Juden alle politischen Rechte fo werde er sich auch nicht widerseßeu, daß sie Theil an den Sey das aber nicht der Fall, so müsse er sich im Jnteresse der Gemeinde der Anstellung der Juden widerseßen, und zroar so 1 Emancipation zur Ausübung politischer Rechte befähigt ae daher auf Ausf Berathung an, bis de1 darüber ausgesprochen, daß die Emancipation eintrete, eblihen Bestimmungen beibehalten derem beständen auf dem rechten Rheinufer Gesebe, Freizügigkeit der Juden widerseßen, Wie fönne ma! Ehrenrechte einräumen, dem man Thor und Thür ver: stelle ers den Grundsaß fest, bevor man einzelne n Anspruch nehme. Ein Abgeordneter der Städte: nicht die Absicht klar ausgesprochen wäre, die u ertludiren von einem Rechte, das sie faktisch ausüben , so e man auch nicht auf den Gedanken gekommen, ihrer zu erwähnen; ilznen aber etwas nehmen wollte, was sie besißen, so würde, uns dem micht widerseßen wollten, von dem Augenblicke an rfolgung beginnen. Ein Abgeordneter der Ritter t das „Wir“ zu gebrauchen, in sofern man niht ganze Versammlung, sondern den Theil derselben, welcher jene Absicht theile, darunter verstehe; wenn es nicht {on im Entwurf ausgesprochen worden, so würde er gleih die Frage gestellt haben, ob die Juden zu den Gemeinderechten zugelassen werden sollten. Ein Abgeordnete! Standes: Die Fragen, ob der Jude nicht Rucher treibe, ob ihm ein Patent zur Betreibung seines Gewerbes zu bewilligen seyn fönne, seyen Fragen, welche dem Stadtrath zur Begutachtung vorgelegt werden, es

(G 161 2 » P »1 Hemeindereckchten nehmen.

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würde also unpassend seyn, wenn ein jüdischer Gemeinderath bei einer solhen Berhandlung gegenwär tig wäre, oder wenn er sich bis nach gefaßtem Beschlusse entfernen müßte. Deshalb sey er der Meinung, bis nah der Berathung der Emancipgtionsfrage zu warten. Es handle sich nicht von bestehen den Geseßen, soudern ein neues werde berathen, und es gccroschire si) daran, was die Versammlung über die politischen Rechte der Juden als zweckmäßig beschließen werde. (Ein Abg. der Städte: Er beabsich tige, zu zeigen, daß der Antrag des Abgeordneten des Ritterstandes unzulässig sey, und die Gründe zu widerlegen, die ein anderes Mit alied zu dessen Unterstühung vorgebracht habe. Die Berathung über das vorliegende Geseß könne nämlich, nach seiner Ansicht, nicht un vollständig bleiben, weil über Petitionen, welche von Außen an den ‘andtag gelangt seven, die Arbeit des betreffenden Ausschusses noch nicht vorliege, um so weniger, als es sih bei §. 48 niht von den Juden einzuräumenden neuen Rechten handle, fondern von folchen, die sie gegenwärtig wirklich auszuüben befugt seyen. Es wäre auch wohl zu unterscheiden, daß der Landtag über jene Petitionen immer i111 eint Gutachten abzugeben, fein Geseß zu beschließen habe, und 0AM Dare jelbjt DIe ¡rage ganz identisch mit derjenigen, welche jene Petitionen zum Gegenstande haben, die Abstimmung übe d 8. 48 doch nur eine antizipirte Sinuesäußerung des Landtags lehteren seyn würde, worin er fein Uebel erfennen fönne. : Ein Abgeordneter der Städte: Es sey von zwei Seiten das deselz wegen der Judenpatente als unvereinbar mit der Zulassung der Juden zum Gemeinderathe hervorgehoben worden. Eine solche Unvereinbarkeit bej icht! ul

christ liche als jüdische Geselz denkbar, welches die Aufnahme derselben en Gemeinderath unter sagen, woraus aber nicht folgen fönne, cht uux die christlichen Wucherer, sondern alle Christen auszuschließen seyen. Die Einräu mung des Gemeinderaths stelle das Minimum der Konzession für die jüdische Bevölkerung dar, und er halte es für angemessen, über dieses Minimum sofort zu beschließen, worauf dann der mit der Frage im Allgemeinen befaßte Ausschuß einen Punkt bereits als erledigt anzusehen habe, Ein Abgeordneter der Landgemeinden M ich auch aus anderen Gründen, nämlich von dem pral tischen Gesichtspunkte aus, der Suspensionsfrage, indem es noch sehr weifelha[t soy, ob die von vielen Seiten beantragte Eman cipation der Juden 1m „zahre 1845 zur Berathung komme, es sey denn, daß man Konfe)stonsanfkragen emen Borzug gegen andere einräumen wolle, Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Bei dem Vorurtheil unter welchem die Juden noch leiden, fönne man dieselben um so ta higer zu einem Ehrenamte zulajjen, da es anzunehmen sey, das, wo eine solche Wahl auf einen Juden falle, er solche im höchsten Maße verdiene. Ein Abgeordneter der Ritterschaft : Wenn der Abgeord nete der Städte, wie es aus seinen Aeußerungen hervorzugehen cheine, für Emancipation der Juden stimmen werde, so erachte er es als durchaus zweckmäßig, daß er das Haus, welches er zu bauen beabsichtige, von Grund gus erbaue und einen Stein nach dem an deren dazu lege, Deshalb wolle man sie zuerst in den Gemeinde Rath und von der Gemeinde in den Staat bringen , dies sey ganz logish. So lange aber noch Geseße der Emancipation der Juden entgegen stehen, so lange könne er ihnen auch keine Rechte, die Ge meinde zu vertreten, einräumen, Cin Abgeordneter der Städte: Ér vernehme mit Vergulügen, daß der. Abgeordnete der Ritterschaf auf die Suspension der Frage verzichte und darin mit ihm überein= stimme, daß es sih gegenwärtig von dem ersten Schritte und mithin davon handle, ob dieser Schritt geschehen solle oder nicht. Der Referent : Es sey umfassend nachgewiesen worden, daß die vorliegende Frage weder formell noch materiell mit dem später zu verhandelnden Antrage auf Emancipation der Juden zusammenfalle, er habe nichts mehr hinzuzufügen. Zwei Wege lägen offen, der eine sey derjenige, welchen die größten Nationen Europa's, Frankreich, England, auch Holland, Belgien und ein Deutscher Bundesstaat, das Großherzog- thum Hessen, ruhmvoll eingeschlagen; es sey der Weg des Fortschritts und der Humanität, der andere Weg führe zurück zum finsteren Geiste der Jutoleranz. Die Versammlung möge wählen. Er trage darauf an, daß über den vorliegenden §. in der vom Ausschuß amen- dirten Fassung abgestimmt werde, Diese Fassung wurde mit 51 gegen 22 Stimmen angenommen,

Jn Betreff des §. 49 trug der Referent Folgendes vor: Gegen diesen Paragraph erhebt fih der Zweifel, ob durch die Bestimmung, daß jede Klasse eine gleiche Zahl von Wählern enthalten solle, nicht dem weniger bemittelten, der Zahl nach bei weitem überwiegenden

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