1843 / 3 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung, Die auf dem Rittergute Buschkau, Danziger Departements, eingetragen stehenden west- preußischen Pfandbriefe ohne alle Ausnahme sind zur Ablösung gekündigt. Es werden daher die Juhaber derselben aufgefordert, diese Pfandbriefe in coursfähi- gem Zustande nebst laufenden Coupons spätestens bis zum 15. November 1843

bei der betreffenden Provinzial - Landschafts - Direction niederzulegen und dagegen die Zahlung des Nominal- Betrages der hier gekündigten Pfandbriefe nebst Zinsen bis Weihnachten 1843 in dem nächstfolgenden , den 2. Januar 1844 anfangenden Zahlungs- Termine in Empfang zu nehmen.

Wird die Zahlung nicht bei der betreffenden Depar- tements - Kasse, sondern bei der General - Landschafts- Kasse hierselbst gewünscht, so muß dieses vier Wochen vor dem Zahlungs-Termine angezeigt werden.

Sollten die vorgedachten gekündigten Pfandbriefe nicht bis zum 15, November 1843 der Landschaft eingereicht werden, so haben die Juhaber, nach der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 11. Juli 1838 (Geseß-Sammlung pro 1838 S. 266), den daraus entstehenden Zinsen- Verlust sich selbst beizumessen und die Einleitung des vorschriftsmäßigen Präklusions-Verfahrens zu erwarten,

Marienwerder, den 27, Juni 1843.

Königl, westpreuß. General-Landschafts-Direction.

(gez) Freiherr von Rosenberg,

Oeffentliche Bekauntmachung.

Das - ín der Lindenstraße Nr. 121 belegene, im Hy- pothekenbuche des hiesigen Königl. Stadtgerichts von der Friedrichs\stadt Vol. 24. No, 1698 verzeichnete, den Er- ben des Gastwirths Berthold zugehörige Grundstück soll auf den Antrag der Erben Theilungs halber im Wege der Licitation aus freier Hand verfauft werden, Zur Abgabe der Gebote ist ein Termin

A Den 2/. Jl d J, Nachmitt, 4 Ubr, in dem genannten Grundstücke selbst vor dem Kammer- gerichts-Assessor Fleischer angeseßt, zu welchem Kausflu- stige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß im Falle cines annehmlichen Gebots mit dem Ab- \{lus}se des Kaufvertrages verfahren werden kann, Das Grundstück is gerichtlich auf 7229 Thlr, 28 Sgr. ge- schäßt. Die Taxe, der Hypothekenschein und die Kauf- bedingungen können vor dem Termin in der Registra- tur des unterzeichneten Gerichts eingesehen werden,

Berlin, den 16, Juni 1843.

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Königliches Vormundschafts - Gerichts,

Berpanntumachung: Die unbekannten Erben 1) der am 26, September 1840 zu Kirchhavn, Luckguer Kreises, verstorbenen separirten Lieutenant Beutler, Marie Caroline geborenen Hartmann, und 2) der am 31. Januar 1839 zu Züllichau verstorbe nen verwittweten Majorin von Troschke werden hierdurch aufgefordert , ihre Erbansprüche im Termine am 1. Dezember cr., Vormittags 11 Uhr,

- vor dem Deputirten, Referendar Riedel, im Justructions- zimmer des Königl, Ober-Landesgerichts hierselbst, ent- weder in Person oder durch einen Bevollmächtigten, wozu die Justizräthe Ulrici, v. Beyer und Justiz-Kom- missarius Marquardt in Vorschlag gebracht werden, an- | zumelden und ihre Legitimation zu führen, widrigenfalls bei ihrem Ausbleiben der Nachlaß der Verstorbenen als herrenloses Gut dem Königl, Fiskus zugesprochen wer- den tvird,

Frankfurt a, O.,, den 31, Januar 1843, Königl, Preuß. Ober - Landesgericht,

Jm Hypothekenbuche des im kottbusser Kreise belege- nen Nitterguts Laasow stehen sub Nr. 6 (Nr. 5) aus | der Schuldverschreibung vom 25, Januar 1812, gericht- | lih rekognoszirt den 5, Februar ejusdem anni, 200 Thlr. Conventionsgeld zu 5 pCt. Zinsen für den Domai- nen-Aftuarius Christian August Brunn in Peiß ex de- creto vom 6, März 1812 eingetragen. Diese Post soll nach einer Privat-Quittung des 2c. Brunu vom 18. Mai 1828 getilgt sein, zur Löschung derselben ermangelt es aber an der erforderlichen gerichtlichen oder notariellen Quittung des Gläubigersz der Aufenthalt desselben ist jedoch unbekannt, Es wird daher der vorbenannute Do- mainen-Aftuarius Christian August Brunn oder im Fall seines Ablebens dessen Erben, Cessionarien oder die sons in seine Nechte getreten sind, hierdurch aufgefor- dert, ihre Ansprüche an das gedachte Kapitab der 200 Thlr. und Zinsen in dem auf

den 25, Oftober c.,, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Referendarius Burscher, in unserem Jnstructions - Zimmer hierselb anberaumten Termine anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie wit denselben, unter Auferlegung eines ewigen Still- [Qweigens, prätludirt und demnächst auf den Grund

E A g der eingereichten Quittung über die

ventth UeS e RELNA das Kapital der 200 Thlr. Con-

Laasow gelöscht R Hypothekenbuche des Guts

E N O., den 13, Juni 1843. 19 Preuß, Ober-Landesgericht, P ————

Nachdem über das Vermö A o: 1 i Suthoff hierselbst durch Verfügung, zahrmacher Gustav Konkurs eröffnet worden, werden sämmtliche unbek s, Gläubiger hiermit vorgeladen, im Termin A E: tember, Vormittags c. 11 Uhr, vor bu Rep Landesgerichts - Assessor Pfeiffer persönlich öder d reh zulässige Bevollmächtigte, wozu die Justiz - Kommi} ) rien Harte und Pabst in Vorschlag ebracht werben, zu erscheinen, ihre Ansprüche an die ‘onfuramasse ge: bührend anzumelden und deren Nichtigkeit nachzuweisen

Diejenigen Gläubiger, welche in diesem Termin nicht erscheinen, sollen mit allen ihren Forderungen an die Konkursmasse präkludirt und es joll ihnen dieserhalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

Magdeburg, 23. Mai 1843.

Königl, Land- und Stadtgericht,

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Allgemeiner Anzeiger.

Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 16. Januar 1843.

Das in der Rittergasse Nr. 3 belegene Grundstü des Hauptmanns a. D. Roeder und der Geschwister Fuchs, gerichtlich abgeschägt zu 6709 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf., soll wegen Aufhebung der Gemeinschaft

am 1. September, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Tare und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die unbekannten Real-Prätendenten werden zu diesem Ter- wie bei Vermeidung der Präklusion hierdurch vorge- aden,

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 20. März 1843. Das in der Mühlenstraße Nr, 34 belegene, vorher Schmidtsche, jeßt Skodowskysche Grundstück, gerichtlich abgeschäßt zu 8209 Thlr. 24 Sgr. 7 Pf., soll wegen nicht erfolgter Belegung der 6850 Thlr, betragenden Kaufgelder am 3. November 1843, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle resubhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Negistratur einzusehen,

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 24. April 1843.

Das in der Papenstraße Nr. 22 belegene Sacuber- lihsche Grundstück, gerichtlich abgeschäßt zu §277 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf., soll

am 1, Dezember 1843, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Zu diesem Termine werden die unbekannten Neal Prätendenten unter der Warnung der Präklusion hier- durch vorgeladen,

Bekanntma ta Nothwendiger Verkauf zur Auflösung der Gemeinschaft. Stadtgericht zu Berlin, den 20. Mai 1843.

Das in der Lindenstraße Nr. 92 belegene Kemnihyz- {he Erb - Grundstück, taxirt zu 7979 Thlr, 25 Sgr., soll zur Auflösung der Gemeinschaft am

6. Februar 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Negistratur einzusehen,

Die unbekaunten Real-Prätendenten werden unter der Verwarnung der Präklusion und die nicht aufgefunde- nen Hvpotheken-Gläubiger, Kausmann Nehfeld, Buch- drucker Müller, oder deren Erben, und der Uhrmacher Winkler, zur Wahrnehmung ihrer Rechte hierdurch öf- fentlich vorgeladen,

Beranntmamun g. M Nothwendiger Verkguf.

_ Stadtgericht zu Berlin, den 40. Juni 4843. Das in der Linienstraße Nr. 29 belegene Richter che Grundstück, taxirt zu 7493 Thlr. 22 Sgr. 3 Pf, soll am

6, Sebrtar 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Bekanntma UuU4i g.

2 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 12, Juni 1843. Das in der Gartenstraße Nr. 25 belegene Sicbert {e Grundstü, taxirt zu 11,708 Thlr, 21 Sgr. 3 Pf.,

foll am

16. Februar 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Oeffentliche Vorladung.

Ueber den Nachlaß des im März d. J. gestorbenen hiesigen Kaufmanns David Block ist der Konkurspro zeß eröffnet und cin Termin zur Anmeldung und Nach weisung der Ansprüche aller unbekannten Gläubiger Ol Seen er D G Ot ad S 114 Uhr, vor Herrn Stadtgerichtsrath Pflücker in un- serem Parteien-Zimmer anberaumt worden.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

Breslau, den 23. Mai 1843,

Königl, Stadtgericht, 11, Abtheilung.

Eda Cat

Bei dem unterzeichneten Gerichte is auf die Todes- Erklärung des schon seit einer Reihe von Jahren ab- wesenden Johann Georg Hellmundt von hier, dessen Vermögen, zu Gelde veranschlagt, ungefähr 505 Thlr. beträgt, angetragen worden.

Es ergeht daher nicht allein an den 2c, Hellmundt selbst, sondern auch an seine etwanigen unbekannten Erben und Erbnehmer hierdurch die Aufforderung, sich schriftlich oder persönlich, spätestens aber in dem auf

den 17 April 1844 in unserem Geschäfts-Lokale zu Langensalza (Kornmarkt Nr, 172) anberaumten Termine zu melden, widrigen- falls der 2c, Hellmundt für todt erklärt und sein Nach- laß den sich legitimirenden Erben, nach Befinden aber dem Fiskus, als Eigenthum zufallen wird.

Denjenigen, welche die Wahrnehmung ihrer Gerecht- same einem Bevollmächtigten übertragen wollen, werden dazu die zu Langensalza wohnhaften Rechts-Anwalte, der Herr Justizrath Goeschel und die Herren Justiz- Kommissarien Bürger und Werner in Vorschlag gebracht.

Ufhoven, den 20. Juni 1843,

Adelig Goldackershes Patrimonial - Gericht.

Berlin- Frankfurter Eisenbahn.

Tägliche Dampfwagenzüge vom 2. Juli 1843 ab. Da Lens c. Mrg. 6 Uhr 30 M,, Ab. 6 Uhr 30 M. Ank » iStanffurt 6 - 40 1A s nkunft in Frankfurt - 9 - 15 - - 9 - 40 - Mit der Berlin - 9-30 - -40 - 10 - t den Personenzügen werden zwei Klassen von Per-

soniwagen |. und 11, Klasse, Equipagen und Eilfracht

A. Abfahrt von Berlin

B, Güter- Züge. Abfahrt von Berlin Morg. 11 Uhr Min,

- e Franfsurt:=: 44 - 30 -

Ankunft in Frankfurt Nchm, 2 Uhr 45 Min, - - Berlin - 3 -:45 -

Mit den Güterzügen werden Personen in Personen- wagen 11, Klasse und auf Stehpläßen, so wie Fracht- güter und Vieh, befördert.

Der Verkauf der Passagier-Billets geschieht bis 5 Mi- nuten vor dem Abgange der Zügez die Passagiere auf den Zwischenstationen haben ih jedoch / Stunde vor der bestimmten Abfahrt einzufinden. Das Passa - gier-Gepäck muß in jedem Falle mit dem Namen des Eigenthümers und dem Bestimmungsort deutlich

e »t » * A bezeichnet, (INC halb« Slunde vor Abgang der Züge, unter Vorzeigung des Fahrbillets, in die Passagier - Gepäck- Expedition abgelicfert werdenz die Einlicferung der Equipagen und Eilfracht

muß Cme Stunde, diejenige der Güter in die Waaren -Magazine auf den Bahnhösen zur Ver- sendung mit den Güterzügen jedoh AN Nbend Vor Abgang der betreffenden Züge erfolgen. Die näheren Bestimmungen ergiebt das Betriebs - Ne

glement, welches auf allen Stationen für 1 Sgr, zu haben ist.

Wegen der «Frankfurter Messe misendie Vergnügungsfahrten nah Erl: NLUY und zurüd am a l Ÿ u. {6. Juli ausgeseßt werden und beginnen in der bis- herigen Art mit den ermäßigten Preisen erstwieder am 19. Juli c.

Berlin, den 28. Juni 1843.

Die Direction der Berlin - Frankfurter Eisenbahn - Ge- sellschaft.

Jn Sachen den Naßlaß des am 7. Februar d. J. in hiesiger Stadt verstorbenen vormaligen Kastellans in Königlich Niederländischen Diensten, Johann Heinrich Grethen, aus Jsernhagen im Königreiche Hannover ge bürtig, welcher seit einer Neihe von Jahren zu Racot oder Radzot bei Kosten wohnhaft gewesen is, betreffend, werden auf den Antrag des Nachlaß-Kurators alle die- jenigen, welche Erb- oder sonstige Ansprüche an jenen Nachlaß zu haben vermeinen, Behuf deren Angabe und Klarmachung in dem dazu auf

den 7, Attaust d. D, Vormittags 10 Uhr, im Gebäude des Herzogl. Kreis- gerichts hierselbst angeseßten Termine zu erscheinen, bei Strafe des Ausschlusses hierdurch vorgeladen. Decr, Braunschweig, den 28. April 1843, Herzogl, Stadtgericht 2ten Bezirks. So. Miel

Packet: (Post-) Fahrt von Ham- burg nach New- L)ork.

Die rühmlichst bekannten Paket - (Post-) Schiffe des Unterzeichneten werden folgendermaßen von hier abgehen :

Franklin, Howard, Newton, Stephani,

Capt, Sleeboom, 25. Juli, Paulsen, 15. August, Wienholß, 15, September, Flor, 25. Oktober,

Washington, - Krüger, 25. November,

Franklin, - Sleeboom, 15. Dezember,

und so weiter monatlich in derselben Ordnung.

Bei allgemein anerkannter Vorzüglichkeit dieser Schiffe ist das Passagegeld in der Kajüte und Zwischendeck auf das billigste gestellt, und ertheilen nähere Nach- richten die bekannten Herren Agenten des Unterzeich- neten, so wie auf portofreie Anfragen Rob. M. Sloman in Hamburg,

Eigenthümer dieser Packetschiffe,

p? , . Literarische Anzeigen. Allen Freunden der Wasserheilkunde und Allen, welche sich mit dieser Kur bekannt machen wollen, fann fol- gende Schrift mit Recht empfohlen werden : Prießniß und Gräfenberg, Aus meinem Tagebuche zur Unterhaltung und Beleh- rung aller derer, welche auf dem Gräfenberg gewesen sind, oder solcher, die sih einer Wasserkur dort oder anderswo unterwerfen wollen.

Nebst einem Anhange, der die Behandlung einiger Krankheiten und mehrerer der jüngst dort vorgekommenen Krankheitsfälle enthält.

Von Theodor von Robbe.

8, Velinpapier, Geheftet. 1 Thlr. 75 Sgr. Das Buch is durch alle Buchhandlungen zu be ziehen, in Berlin (Stechbahn 3), Posen und Bromberg

durch E. S, Miittler.

Oldenburg, im Mai 1843, Schulz escche Buchhandlung.

Als Fortsezung is so eben erschienen :

Deuksches Familienbuch viertes Heft, Zu beziehen durh alle Buchhandlungen, in Berlin

durch Alexander Duncker, sövigl. vef- buchhändler, Franz, Str, 21,

V Ag 4:41 ü für die Literatur des Auslandes, Redigirt von J. Lehmann.

Auf diese in unseren Verlag übergegangene Zeit- schrift nehmen wir für den am 1. Juli neu beginnen- den Band Pränumerationen an: halbjährlih mit 15 Thlr., vierteljährlich 224 Sgr., wosür das Journal dreimal wöchentlich ins Haus gebracht wird.

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Königl. preuß. Kriminalgerichts - Direktor. Erster Theil. gch, 1 Thlr. 5 Sgr. Berlin, 1843, Neu-Köln a. W. 19. Rücker u. Püchler. Wir machen auf diese Schrift um so mehr aufmerk- sam, als sie unter Benußung der Vorarbeiten des Ent- wurfs bearbeitet is. Der zweite Theil wird in eini- gen Wochen nachfolgen.

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Verzeichniß der alten Manusfripte, Ur- funden, Münzen, Kupferstiche, Holzschnitte, Gemmen, Antiken uind Siegel- Abdrücke, ves Con- chilien- ubm Mineralien - Kabi- nets, der römischen un deutschen Alterthümer 2c, aus dem Nachlasse des ver-

storbenen Herrn Pastors Nieser t, welche zu Mün- ster in Westphalen nah Beendigung der Auction der Bibliothek (beginnend den 29, Juni), durch den Herr Komm. Diekh off verkauft werden sollen. Münster, den 2. Juni 1843, J, De M e1ters,

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Alle Post - Anslallen des In- und Auslandes nchmen Sestel- lung auf dieses Slatt an, für Serlin die Expedition der Allg. Preussischen Zeitung: Friedrichsfstrasse Ur. 72.

Berlin, Monilag den 3 Tul

Amtlicher Theil. / i l Inland. Landtags-Verhandlungen. Nhein-Provinz.

lesung eines Berichtes der Untersuchungs - Kommission über den Zustant ver Jrren-Heil-Anstalt zu Siegburg. Berlin, Hoheit des Prinzen Albreht. Erlaß der Landtags-Abschiede. Han dels-Verbindungen mit China. Breslau. Ankunst Sr. Kaiserl. Hoheit des Großfürsten Michael. Potsdam. Jahresfeier der Grün dung einer evangelischen Gemeinde zu Jerusalem.

Deutsche Bundesstaaten. Bayern, München. Abreise Kronprinzen, Sachsen. Dresden. Landtags-Verhandlungen. Großherzogthum Hessen. Darmstadt. Maßreg-ln zur Abhülfe der Noth bei der gegenwärtigen Theuerung, Freie Städte, Frauk- furt. Brodmangel.

Frankreich. Paris. Ueber die Zurücklegung des die Nordbahn betref fenden Gesetz - Entwurfs, Dlle, Lenormand +. Brief aus Paris, (Wiederauflebende Opposition gegen die Befestigung von Paris.)

Großbritanien und Jrlaud, London, Ursachen der Aufregung in Zrland, Falsche Beschuldigung hinsichtlich eines Einverständnisses der Truppen mit den Repealern. Offizielle Dokumente über die Besitz- nahme der Sandwich-Jnseln. Schreiben aus London, (Kirchliche Zustände in Jrland und Schottland.) i i

Niederlande. Amsterdam. Angeblicher Plan des Finanz - Ministers zur Konvertirung der Schuld. ;

Spanien. Madrid, Proclamation des Ayuntamiento an die Bewohner der Hauptstadt. Barcelona. Nachricht vom Anrücen Zurbano's und Zeoane'’s, Programm der obersten Junta. Schreiben aus Paris. (Stand der Dinge in Andalusien und Granada ; Esypartero's Feldzugs

_Planz Vermischtes.) E

Griechenland, Athen. Ankunft des französischen Gesandten. Re- „ductionen in der Armee und Entlassung der Universitäts-Professoren. 2Urfkel, Konstantinopel. Der Schwager des Sultans und der Minister der auswärtigen Angelegenheiten von dem Prinzen Albrecht von Preußen empfangen. Vermischtes. i

Ver-

I h al t |

des

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töniglihe Oper, Spohr's „Faust“.

Mün cchen* Die Aus-

Betlage, Deutsche Bundesstaaten. Bavern. ¿Fest der Liedertafel. Baden. Vom Ober-Rhein. schließung der bayerischen und württembergischen Dampfschiffe. U hessen. Kassel. Stände-Verhandlungen. Holstein. Rends burg, Felddienst - Reglement für das Herzoglich holsteinische Bundes- Kontingent, Freistädte. Hamburg. Uebungen des Bürger-Mili- tairs, Desterreichische Monarchie. Triest. Archäologisches Museum. Frankreich. Paris. Marine-Budget. Näheres über das Scheitern der Unterhandlung hinsichtlich der nördlichen Eisenbahn, Vermischtes, Spanien. Briefe aus Madrid. (Ernennungenz Abreise des Regentenz die Königin bleibt in Madrid.) und Paris. (Stand der Dinge in Catalonien und den übrigen Provinzenz angeb- liche Grund =- Jdee des Aufstandes.) Sevbien,. Von der Serbi \{chen Gränze. Die Abseßung des Kara Georgiewitsch und die Ent fernung des Wutsitsch und Petroniewitsh öffentlich proklamirt.

Offizielle Angaben über den Stand und Fortgang der Befestigung von Paris,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : - Dem Wundarzte G üssow zu Kalbe an der Mildez dem Sul lehrer und Kantor G öbel zu Welkersdorf, im Löwenberger Kreijez so wie dem vormaligen Kantor, - jeßigen Kirchendiener Hoppe n Hirschberg, das Allgemeine Chrenzeichen zu verleihen; und E Den Rittergutsbesißer von Wrochem auf Culendorf zum Land= rath des Ohlguer Kreises, im Regierungs - Bezirk Breslau, zu er

nennen,

Angekommen: Der Erbschenk im Herzogthum Pommern, von Heyden=Linden, von Tüßpaß,

Königliche Oper. Spohr „Gau , Es sind jeßt funfzehn Jahre her, daß das erste der beiden dramatischen Meisterwerke von Spohr, sein „Faust“, den der Komponist schon 1814, also eben so lange vor jener Zeit, für Wien geschrieben hatte, zum erstenmale auf der hiesigen Königlichen Bühne erschien, „„Jessonda“‘, welche später fomponirt is als „Faust“, war doch schon vor diesem hier zur Aufführung gelangt und verschwand auch nie ganz vom Repertoir, während die andere, nun durch den General-Musik-Direktor Meyerbeer mit besonderer Vorliebe wieder einstudirte und in Scene geseßte Oper damals nur cin paarmal gegeben und daun zurückgelegt wurde. Wer die Musik dieses „Faust näher kannte, dem mußte eine solche Zurücksezung unerklärlich erscheinen, und wer dieselbe erst bei der jezigen neuen Aufführung kennen gelernt hat, wird gewiß nicht minder dar=- über verwundert sein, daß eine so melodieenreiche und charafktervolle deutsche Oper uns so lange entzogen bleiben konnte. Aber es theilt noch manches andere trefflihe, gediegene und anziehende Werk von einheimischen und fremden Komponisten dieses Loosz wir brauchen nur an Mozart's „Bel- mnonte und Constanze“ und „Così lan tutte Cherubíni's „Lodoisfa“, „Abencerragen““ und „Ali Baba“, Salieri s „Axur , Winters „Unterbro- chenes Opferfest‘‘, Sacchini's „Oedip“, Marschner's „Templer und Jüdin“ zu erinnern, vieler anderen älteren und neueren Opern nicht zu gedenken, welche früher eine Zierde unserer Bühne waren. Man hat allerdings Gluck?s8 Meisterwerke „Armide“ und „Alceste““, die beiden „Jphigenien“ und „Or- pheus“’ in den leßten Jahren zur Aufführung gebracht, und von den Mo- zartschen Opern sind zuweilen „Don Juan“ und „Figaro“, sehr selten die 1ZAU=- berflöôte““, eben so selten Beethoven's „Fidelio“ gegeben worden, aber damit war auch der Kreis älterer Werke fast abgeschlossen, und selbst Weber s „Euryanthe“ und „Oberon“ sind seit mehr als Jahresfrist beiseitgelegt, Früherhin pflegte man über Dominiren der Spontinischen Opern zu klagen, aber diese waren es in der leßten Zeit auch nicht mehr, welche anderen Werkeu den Play wegnahmen, denn „die Vestalin““ sogar, dies größte Meisterwerk Spontini, ruht {hon ein paar Jahre, und „Cortez“ ist erst vor kurzem nach eben so langer Frist wieder auf die Bühne gekommen, . Dagegen haben wir die neueren französischen und italienischen Opern bis zum Ueberdruß immer wieder hören müssen, Jmmerhin möge auch diesen ihr Antheil an dem Re- pertoir eingeräumt sein, einige der besten Productionen von Auber, Adam

und Bellini verdienen ihn mit Recht, aber das kann man billig wunschen,

Reise Sr. Königl. |

«i

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Juspec=

teur der 2ten Artillerie-Jnspection, von Diest, nah Magdeburg.

llichtamtlicher Theil.

InlauDd. Landtags - Angelegenheiten

Ihein-Provinz.

Düsseldorf. Achtzehnte Plenar-Sibhung, am 14. Juni, (Schluß.) Hierauf wird nah dem Vorschlag eines Abg. der Städte der §. 80, welhen der Ausschuß nicht amendirt hatte, folgenderma ßen abgeändert :

„Ueber alle von den Gemeinden zu bestreiteuden Ausgaben und zu leistenden Dienste hat der Gemeinderath zu beschließen.“

Zu §. 81, Um das Prinzip ohne Exemplification einfach hin- zustellen, hatte der Ausschuß folgende Fassung dieses §. propouirt : ¡„Oinsichtlih aller Ausgaben und Dienste, welche zu Erfüllung der durch die Geseße den Gemeinden auferlegten Pflichten gegen den Staat, gegen Justitute und gegen Privatpersonen nothwendig sind, ist der Beschluß des Gemeinderaths als bloßes Gutachten anzusehen. Was nach der Festseßung der Staats-Behörde in Beziehung auf Angelegenheiten dieser Art erfordert wird, ist die Gemeinde zu leisten verpflichtet. Meinungs-Verschiedenheiten über das Maß dieser Lei- stungen zwischen Gemeinde und Regierung werden von dem Ministe- rium des Junern nah Anhörung der Kreisstände entschieden.“ Ein Abg. der Ritterschaft: Wenn man unter dem Worte „Justitute“ auch Schulen und Armen = Verwaltung begreife, so werde durch die Vorschrift des §. das Recht des Gemeinderaths und die Freiheit der Gemeinden zu sehr beschränkt. Ein Abgeordneter der Städte s{lägk folgende Fassung vor: „Hinsichtlich aller Ausgaben und Verbindlich keiten gegen den Staat, gegen öffentliche Justitute, gegen Privatper= sonen und gegen fromme Stiftungen, is der Beschluß des Gemeinde raths als bloßes Gutachten zu betrachten.“ Ein Abg. der Landgemein den findet es merkwürdig, wie sehr der vorliegende Entwurf von dem im vorigen Jahre dem jtändischeun Ausschusse in Berlin mitgetheilten abweiche. Es sei überhaupt wünschenswerth er gewesen, wenn man nebst der dem Landtage mitgetheilten Registratur über die Verhandlungen des

| ständischen Ausschusses in Berlin rücksi{tlih der Kommunal-Ordnung

übersichtlih diejenigen Punkte zusammengestellt hätte, in welchen der jeßige Entwurf noh weiter gehe în der Beschränkung der Gemeinden, als der damals vorgelegte. Jn dem lebteren heiße es: „„Angelegen= heiten, in welchen cs auf Erfüllung vou Pflichten gegen den Staat, gegen Justitute und gegen Privatpersonen aufommt, gehören zur Ent scheidung des Vorstehers und Amtmannes; eg muß aber, wenn hier= bei örtlihe Verhältnisse Einfluß haben, 3. B, bei der Anlage und Unterhaltung der Polizei und Armen-Anstalten, bei Angelegenheiten der Kirche, Schulen, frommen Stiftungen u. \, w., die Gemecinde= Versammlung mit ihrem Gutachten vernommen werden, Dieses soll insoweit beachtet werden, als es den Zwecken entsprechend und mit den allgemeinen Staats = Grundsäßen vereinbar is, Was nach den Fest- sebungen 2c,“ Diese Fassung sei eine andere und viel bessere als die vorliegende. Er trete dem Vorschlag des Abgeordneten der Städte bei, Das Amendement wird durch absolute Majorität angenommen fodann im 2. Alinea des Ausschuß = Paragraphen die Worte „nach den Festseßungen der Staatsbehörde“/ gestrichen und auf Autrag eines Abgeordneten der Ritterschaft im 3. Alinea den Worten „Ministerium des Innern“ das Wort „Ober-Präsidenten““ substituirt.

In §. 82 wird nah dem Vorschlage des Ausschusses das Wort „„verbindend““ in „entscheidend“ abgeändert.

Für §. 83 hatte der Ausschuß, um da, wo es auf örtliche Ver= hältnisse ankömmt, überall dem Gemeinde- Rath die primaire Be- stimmung zu belassen, folgende Fassung in Vorschlag gebracht : „Ueber

daß darüber nicht das Ernstere, Gehaltvollere und vor Allem das Vater

ländische vernachlässigt werde, und noch mehr, daß nicht die Leichtigkeit des Einstudirens oberslächlicher musikalischer Tages-Produkte eine Scheu vor be

deutenderen Anstrengungen und Schwierigkeiten erzeuge, Wir dürfen nun aber hoffen, daß unter Meyerbeer's Leitung unsere Oper einen neuen Auf- schwung gewinnen werde; was er uns seit der kurzen Zeit seines Hierseins außer seinen beiden eigenen Werken, „die Hugenotten“ und „Robert der Teufel‘‘, wiedergebracht hat, die Vorstellungen von Glucf??s „Armide“ und so eben von Spohr’s „Faust“, ist sowohl durch die Wahl, wie durch die Art der Ausführung, von der schönsten und erfreulichsten Vorbe- deutung. Dieselbe Sorgfalt, welche der Meister jenem ersteren Werke ge widmet hatte, leuchtete auch aus der Vorstellung des „Faust“ hervor, ganz besonders ín der Orchester-Partie, welche mit den ausgezeichneten Krästen, die ihr in der Königlichen Kapelle zu Gebot stehen, in jeder Hinsicht, was Präzision, Ansdruc, Energie und Zartheit betrifft, so vorzüglich ausgesührt wurde, als ob jeder Musiker als erster Virtuos sich zu zeigen hätte, aber ohne prätensiöses Vortreten, vielmehr stets mit strengster Unterordnung unter ken Gesammt-Effekt, Nicht minder jedoch zeigte sich diese sorgfältige Cin

studirung in dem Solo -, Ensemble - und Chorgesange, insoweit dabei der Einfluß des Dirigenten zu reichen vermag und nicht beschränktere

higkeiten einzelner darstellender Mitglieder einem durchaus vollendeten Kunst- genuß hemmend entgegentreten. Jndeß waren sämmtliche Mitwirkende von dem allgemeinen Geist, der die Vorstellung belebte, sichtbar gehoben, und auch diese geringeren Talente leisteten Besseres als gewöhnlich z selbs eine Novizin der Bühne zeigte wenigstens von Seiten des Gesanges eine aner- fennenswerthe Sicherheit und Gewandtheit, wenn auch ihr Mangel an Aus- druck im Spiel den dramatischen Theil ihrer Rolle und daher die Wirkung mancher Scene beeinträchtigen mußte. /

Das dramatische Elcment is zwar überhaupt die \{chwächere Seite der Oper „Faust“, aber desto mehr muß von den Darstellenden gethan werden, diese Seite zu heben. Das Streben hiernah war bei dem größten Theil der Mitwirkenden nicht zu verkennen, doch wollte die Ausführung nicht überall gelingen, während von Seiten des Gesanges fast Alles höchst lobenswerth und befriedigend erckutirt wurde, Vor Allen müssen wir hier die Herren Bötticher und Mantius (Faust und Hugo) nennen, welche sich mit Dlle. Marr (Kunigunde) den meisten und verdientesten Beifall erwar-

| 25 pCt. der Staats-Steuern nicht übersteigen,

| auf alle direkten Steuern und die Mahl- | chen Verhältniß sich ausdehnen,

ben, Die s{öne Baßstimme des Herrn Bötticher gewinnt immer mehr Fluß /

1843.

die Art, wie die Ausgaben gedeckt werden sollen, so wie über den Vertheilungs - Maßstab der Dienste (konf. §. 23), hat der Gemeinde= Rath einen Beschuß zu fassen, welher der Genehmigung der Regie- rung unterliegt. Verweigert der Gemeinde-Rath die Aeußerung oder

| die Abänderung eines ungeseblichen Beschlusses, so läßt die Regierung

die fehlende, nah §. §1 und §2 festgesebte Summe nah dem Maß-= stabe der direften Steuern auf die Gemeinde-Angehörigen vertheilen und zur Gemeinde - Kasse erheben.“ Wogegen sich kein Widerspruch erhebt, ]

An dieser Stelle hatte der Ausschuß einige zusäßliche Bestimmun= gen, welhe in dem von dem vierten Landtag ausgegangenen Ent-

| wurfe enthalten, jedo in den vorliegenden nicht aufgenommen sind,

einzuschalten vorgeschlagen. Die erste lautet: „Wenn zur Deckung des Bedürfnisses in einer Gemeinde va O EIGUN, insoseri ie » follen die als fzubri 1 Weldveitrage, so follen die alsdann aufzubringende1 bard Unsere Minister des Junern und der Finanzen in ihrem Maße genehmigt werden, übersteigen die Bedürfnisse lebteren Prozentsaß, so behalten wir uns die Genehmigung Allerhöchstselbst vor. a R S

Eiu Abgeordneter der Ritterschaft bemerft hierauf: Die Aufnahme dieses §. sei seines Erachtens um 9 nothwendiger, als die Kommunal Beiträge mit jedem Jahte zunehmen und in manchen Gemeinden be- reits eine solche Höhe erreicht haben, daß sie in Verbindung mit den übrigen Steuern beinahe unershwinglich werden und daher die Anord= nung denselben wohl in etwas er shwert werden müsse, Auch sei es schon an und für sich zweckmäßig, daß diese Steuer, wenn sie ein gewisses Maß übersteige, zur Kenntniß des Staats-Oberhaupts und der hohen Staats-Behörde gelange. Aber eine niht minder drückende Last sei in vielen Gemeinden der Komniunal Wegebau, und es dürfte daher auch dafür das Maß der jährlichen Leistungen hier festzuseßen sein, um die Pflichtigen gegen UÜeberbürdung zu \{chüßen. Er trage also darguf an, daß die in der am vierten Landtage berathenen Wege- Ordnung unter §, 53 des ständischen Entwurfs enthaltene betreffende Bestimmung auch aufgenommen werde. Einige Abgeordnete un= terstüßen diese Motive, weil das Maß der jährlichen Leistungen in Bezug auf den Kommunal-Wegebau nirgends bestimmt sei, daher zu Uebcrbürdung und Willkür veranlasse. Dagegen wollen andere keine Spezialbestimmungen, die in die Wege-Ordnung gehörten und dort schon ihre Stelle gefunden, in das allgemeine Kommunalgeseß aufgenommen sehen. Bei der namentlichen Abstimmung wird der fragliche Antrag mit 57 Stimmen gegen 14 abgelehnt und der Zusaß-Paragraph des Aus= husses angenommen. Der zweite vom Aus\{huß proponirte Zusaß Paragraph lautet wie folgt: „Diese Zuschläge pan in der Regel

und Schlachtsteuer im glei-

Der Gemeinderath ist jedoch be fugt, Ausnahmen sowohl in Bezug auf die Anwendung dieses Ver=

| hältnisses zu beschließen, als auch statt der Zuschläge zu den Steuern, | sonstige Auflagen für Kommunalzwecke in Antrag zu bringen; über | die Zulässigkeit der ersten werden die Behörden innerhalb des durch

den vorigen Paragraph festgeseßten Maßes entscheiden, Die Ein- führung der lebten kann nur mit unserer Genehmigung stattfinden.“ Ein Abgeordneter der Städte erklärt s{ch gegen diesen Para= graphen, weil derselbe die Freiheit der Gemeinden beschränke, denen man die Modalitäten der Umlage überlassen miisse. Mehrere Ab= georduete halten den Paragraphen für sehr zweckmäßig, weil derselbe Streitigkeiten mit der Regierung beseitige, eine feste Regel euthalte und (durch Zulassung von Ausnahmen) die Freiheit der Gemeinden nicht beeinträchtige. Der zweite Zusaß-Paragraph wird hierauf von der Versammlung gutgeheißen. e Ein dritter Zusaß - Paragraph war von dem Ausschusse in fol- gender Fassung vorgeschlagen : sind Ae Gemeinden Kapital - Vermögen besißen oder erwerben, Las Kapital aa zu den Gemeinde-Bedürfnissen zu verwenden; des Ministeriums. E erhalten oder doch nur mit Genehmigung wérden "D E, E Zunern zu Gemeinde - weden angegrissen o T, F rgermeister is für die Verwaltung des Vermöü= gens innerhalb der geseglih feststehenden Normen verantwortlich.“

und Ausdruck zu der ihr schon längst inwohnenden Fülle, und er revräsen- tinte auch den Faust würdig und kraftvollz nur die Galanterie will ihm noch nicht recht von der Hand gehen; für die Scenen mit Kunigunde und Nöschen hat er si leichtere Tournüre und weichere Hingebung anzueignen Sein Vortrag in den beiden großen Arien war trefflih, und in den Ench sembles dominirte seine kräftige Stimme, wie es der Hauptrolle der Oper geziemt, Herr Mantius sang seine Arie mit Chor im ersten Akte mit edlem Feuer und hinreichender Kraft, aber in den Finale?s möchte er sh bemühen seiner Stimme bei raschem Angeben des Tons noch mehr Klang abzuge- winnen. Dlle, Marr dagegen überbietet zuweilen ihre Mittel unnöthigerweise und bringt dadurch augenblickliche Disharmonieen in ihren sonst \o reinen und auch meist wohlklingenden Gesang. Jhr Ton wird dann unedel und scharf z freilich hat der Komponist ihre Partie mit einigen gar zu übertriebenen Passagen ausgestattet, wie denn überhaupt die Gesangs-Partieen bei Spohr zum Theil etwas unbequem für die Stimmen geschrieben sind und das aus-

| schmücfende Beiwerk, das Konzertirende im Gesange, ihm am wenigsten hat

gelingen wollen. Jm Spiel möchte die Darstellerin der Kunigunde auch eine mehr s{hwärmerische, sehnsüchtige Stimmung als Grundfarbe ilres Charafters anzunehmen und aus ihrem Gesichtsauedruck, so wie aus Stel- lungen und Bewegungen, den vorherrschenden Zug des Heftigen zu entfernen suchen. Dem Darsteller des Mephistopheles aber, einer allerdings im Text und in der Musik wenig dankbaren Partie, wünschten wir im Gegentheil etwas mehr Lebendigkeit und Elastizität im Gesange wie im Spiel, zu sei- ner taft- und notenfesten Sicherheit. Die Darstellung des Röschen, durch Mad. Burchardt, die in dieser Rolle erst zum dritten - oder viertenmale auf der Bühne debütirte, is {on oben erwähnt worden. Das Uebrige sind Nebenpartieen, in denen nah Kräften zu einem präzisen und lebendigen Ensemble mitgewirkt wurde, L. Betrachten wir nun Handlung und Musik des Spohrschen „Faust“ ctwas näher, Jun beiden is das lyrishe Element vorherrschend, und uur wenige Scenen haben eine lebhaftere dramatische Beweglichkeit; in diesen aber wird der Eindruck meist dadurch wieder ges{chwächt, daß die Katastrophe nicht durch menschlihe That, sondern durch Zauberei und Teufelsspuk her- beigeführt sind. Faust is an sich kein dramatischer Charakter; auch in Göthe's großer Dichtung is es nit der äußere Hergang, sondern S Geistes - Entwickelung, die dialektishe Durchkämpfung der Aelt om fragen in den Tiefen des Gemüths, welche uns so magis , so g