1843 / 4 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

¿dsten Landtage zur nohmaligen Prüfung vorgelegt werde. a ihm E vi A ber das Kompetenz - Reglement be- rathe, es nothwendig sei, diesen Schlußsaß zur Frage zu stellen; denn wenn dessen Annahme von Einer hohen Versammlung beliebt werde, so sei wohl eine weitere Berathung des Kompetenz = so wie des Strafgesebes selbst für jeßt unnöthig. Er schlage jedoch vor, in dem fraglichen Antrage das Wort „„nochmalig“/ zu trei en, weil nit angenommen werden dürfe, als habe der siebente rheinishe Landtag die Prüfung des Entwurfs schon vorgenommen; derselbe sei vielmehr gar nicht in der Lage, solche auch noch jeßt vornehmen zu können. Ein Gesehbuch, welhes von so großem Einfluß auf alle Verhältnisse sei, welches den Schlußstein der bürgerlichen Erziehung bilden solle, welches über die theuersten Güter dieser Erde, über Ehre, Freiheit, Leben und Vermögen entscheide, ein solhes Geseßbuch müsse aufs Sorgfältigste geprüft und erwogen werden. Daß der erste Ausschuß in dieser Beziehung das Mögliche geleistet, wolle er gern anerken= nen. Allein welche unübersteiglihe Schwierigkeiten er dabei gefun- den, habe der Referent so eben auseinandergeseßt. Dazu komme noch, daß die Motive des Entwurfs, welche erst vor einigen Tagen angekommen und zur Beurtheilung des Geseh - Projektes durchaus nothwendig seien, von ihm nit benußt werden konnten. Die Ple- nar-Versammlung müsse unter diesen Umständen, bei der kurzen Frist, welche ihr gegönnt sei, bei der Masse anderer Geschäfte, welche ihr oblägen, noch mehr außer Stande scin, dieses zu thun, um über= haupt eine gründliche Prüfung des Geseßes vorzunehmen. Wie könne man auch einer Versammlung zumuthen, ein Werk, woran die gelehr= testen Juristen viele Jahre lang gearbeitet hätten, in dem Verlauf weniger Tage zu berathen? Er bitte daher nochmals, den von dem ersten Aus\huß gestellten Antrag unter Berücksichtigung seines kleinen Amendements zur Abstimmung zu bringen.

Ein Mitglied der Städte: Zunächst müsse er ein Gefühl aus- sprehen, welhes sich gewiß jedem Mitgliede der Versammlung bei Durchlesung der Protokolle und Berichte des Ausschusses aufgedrängt habe; es sei das Gefühl des Dankes uud der Anerkennung gegen die Mitglieder des Ausschusses, die mit ausdauerndem Fleiße die ihnen gestellte Aufgabe so würdig gelöst, Den Lohn für diese sorg- fältigen Bemühungen würden sie aber auch darin finden, daß die Stände = Versammlung sih mit dem vom Ausschuß eingeschlagenen Wege einverstanden erklären und sich seinen Anträgen in allen Thei len anschließen werde. Diese Anträge beruhten guf der Ueberzeu- gung, daß der Strafgeseß -Entwurf nicht nur, seinem materiellen Inhalte nah, den Prinzipien der rheinischen Geseßgebung nicht ent- \prehe, sondern namentlich au mit dem ungeshmälerten Fortbestehen der rheinishen Gerichtsverfassung durchaus unvereinbar sei. Es möge ihm, dem Redner, erlaubt sein, aus dem Ausshuß=-Bericht folgenden Schlußpa}us vorzutragen :

„I| es die Ausgabe des Ausschusscs, über den mitgetheilten Entwurf im Ganzen ein Gutachten abzugeben, o muß er seine ge-

wissenhafte Ueberzeugung dahin erklären, daß der Entwurf, von dem Standpunkte des rheinischen Strafgeseßbuchs aus, keinen solchen Fort schritt der Gesehgebung darstellt, um im Juteresse der Provinz für die Abschassung des bestehenden Strafrechts und die Annahme des Entwurfs (f aussprechen zu können. Abgesehen von den Folgen, welche diese Maßregel sür das Strafrecht herbeiführen müße, würde solche unverkennbar auch in dem ganzen Systeme der rheinischen Ge= seßgebung eine Lücke hervorbringen und ein Ganzes zerreißen, zwischen dessen einzeluen Theilen der genaueste Zusammenhang herrscht. Der Ausschuß verkeunt das Gewicht nicht, welches gerade im materiellen Strafrehte auf die Beseitigung provinzieller Absonderung gelegt wirdz er hat deshalb versucht, den Entwurf zu modifiziren und mit dem der Provinz so theueru Kriminal - Prozeß - Verfahren und den Grundsäßen, deren Aufhebung sie aufs schmerzlihste verwuuden würde, in Einklang zu bringen. i „Gleihwohl ist der Ausschuß weit entfernt, seiner Arbeit ín ihrem jebigen Zustande irgend einen Grad der Vollkommenheit zu viudi- zirenz er hat damit nur die Hauptgesichtspunkte bezeichnen und ein Straf-System als ausführbar nahweiseu wollen, welches sowohl dem materiellen Jnhalte des Geseß-Entwurfs, als dem Kriminal-Prozeß= Verfahren entspriht. Eine weitere Fortbildung, die Ausgleichung eingeshlichener Zrrthümer und Abweichungen, müßte einer ander= weiten Revision vorbehalten bleiben, die vorzunehmen der Ausschuß weder Beruf noch Auftrag hat, Findet seine Arbeit in ihrer An- lage und Tendenz den Beifall der hohen Stände - Versammlung, so dürfte durch dieselbe die Umarbeitung des Entwurfs zu veranlassen, das neue Werk den Gerichten zur Begutachtung und demnächst dem folgenden Landtage zur abermaligen Prüfung vorzulegen sein. Bon der Richtigkeit dieser Ausichten hätten die Mitglieder der Versammlung sich durch Prüfung der Arbeiten des Ausschusses über= zeugtz es stehe fest, daß cine spezielle Berathung des Entwurfs in Plenum des Landtags immer wieder zu dem Punkte zurückführen werde, von dem man ausgehe, nämlich zu der Ueberzeugung von der Unver- einbarfeit des Entwurfs mit den rheinishen Jnstitutionen. Daher schließe er sich der Meinung an, daß auf eine nähere Berathung desselben nit einzugehen, vielmehr dem Antrag des Ausschusses inf beizu= treten sei. Meine Herren, fährt der Redner fort, die rheinishe Gesetzge- bung is die theure Errungenschaft einer schweren drangvollen Zeit. Noch steht sie, wenn auch im Einzeluen verleßt, in ihrer Lebensfülle da, cin kräf- tiger Baum, in dessen Schatten die bürgerliche Freiheit gedeiht. Unter seinem Schuy haben zwei Generationen sich entwickelt. Dank- bar umringt ihn das gegenwärtige Geschlecht, um ihn zu s{hüten, und wird die Axt angelegt, wird ein As abgelöst, so trifft jeder Hieb auch in das Herz des Volkes. Eine s{hwere Verantwortlichkeit ruht guf uns, den Vertretern der Provinz. Alle früheren Landtage haben für unsere Justitutionen , für der Rheinlande theuerstes Kleinod, mit Erfolg gekämyst; mögen au wir infere Mission nicht verkennen! Es kann die Absicht des Königs noch so eben ist uns die beruhi- gende Zusicherung geworden nicht sein, dieses Kleinod zu gefähr- den, und wir dürfen daher des Beifalls Sr, Majestät eben sv gewiß sein, wie desjenigen der Provinz, wenn wir uns furchtlos und offen aussprechen, wie unsere Pslicht ift. Der Referent : Der Ausschuß fühle sich geshmeichelt dur die An- erkennung, welche die vorigen Redner seinen Bestrebungen hätten wi- derfahren lassen; es liege aber in seiner Stellung zu bemerken, daß die Uebergehung oder eine kurze Abfertigung der Frage durch die Versammlung ihm sehr E erscheine. 3 den Aus auch sei, daß die Ausführlichkeit

erkannt werde, so müsse doch auch die V setnes Restrates an:

ersammlung von dem Jn

nehmen, damit sie nicht der Vorwurf treffe, Sr. Majestät mcht Folge geleistet und das

Wichtigkeit gemäß nicht geprüft habe. Es sei nicht undeukbar , daß

in einem solhen Falle das Strafgeseß, im Sinue der Staats= Regieru neu redigirt, ohue Weiteres eingeführt werde ; halte er sich für verpflichtet, diese Befürchtung auszusprechen. Wenn auch vielleicht die Versammlung, wenn sie von der gan= zen Arbeit des tue Einsicht genommen, cs nicht für nöthig lte, die einzelnen Paragraphen der Reihenfolge nah zu diskutiren, o bleibe eine Tan es Ganzen doch immer unerläßlich. Wenn er schmeicheln dürfe, eal die vorigen Redner, welche das ganze Sofie des Ausschusses gebilligt, damit zugleich die Ansicht der Plenar=

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Es | Versammlung ausgesprochen hätten, so würde dies ihn bestimmen, auf

die früher gestellte Frage in Beziehung auf das Kompetenz-Reglement zu verzichten, indem alsdann jene Frage mittelbar mit erledigt sein würde. Die Provinz habe sich bereits zu allgemein und zu bestimmt gegen die Annehmbarkeit des Gesebes in seiner jeßigen Gestalt ausgespro- chen, es haben sich, seit es dur die Staats-Regierung selbst zur Veröffent- lichung gebraht worden, Städte-Versammlungen und einzelne kundige Männer zu laut entschieden und zu gründlich dagegen ausgesprochen, als daß die sofortige Einführung desselben, so wie cs jeßt vorliegt, zu erwarten oder zu befürhten wäre.

Uebersichtlich möge hier das Verzeichniß der bei dem Landtage gegen das Strafgeseß eingegangenen Petitionen stehen: 1) Köln; 2 Aachenz 3) Trier; 4) Koblenz; 5) Düsseldorf; 6) Elberfeld ; 7) Bar- menz 8) Krefeld, Linn; 9) Neußz 10) Saarbrück ; 11) Bernkastel; 12) Andernach z 13) Lennep; 14) St. Goar, Boppardz 15) Eschweiler ; Geilenkfirhen, Jülih, Heinsberg, Wurm, Erkelenz; 16) Kleve, Gel- dern, Wesel; 17) Ottweiler , Münstermaifeld, Mayen, Kreuznach; 18) Eupen.

Selbst das, vielleicht nur etwas verspätete, Verfahren der Staats-

Regierung, dasselbe der Provinz, den Rechtskundigen und den Ge-= richts - Behörden zur Prüfung und freien Beurtheilung vorzulegen, fährt der Referent fort, scheint die Absicht hinreichend kund zu geben, daß man den Entwurf einer ferneren Revision und demnach hof- fentlich erst in einem besseren Zusammenhange mit der ganzen Rechts- verfassung einem künftigen Landtage wieder vorlegen wird. Um somit dem Allerhöchsten Auftrage zu genügen, ohne die ohnehin fo sehr gedrängte Zeit übermäßig in Anspruch zu nehmen, noch auch ih der Gefahr auszuseßen, daß der ungeprüft abgelehnte Entwurf dem rhei= nischen Landtage nicht ferner vorgelegt werde, macht der Ausschuß den Vorschlag: daß die Plenar-Versammlung ih zunächst, wo nicht ausschließlich mit der ihr vor Allem obliegenden Beantwortung der 64 Fragen beschäftige mit Hinsicht auf die von dem Ausschusse darüber vorgelegten Bemerkungen werde eine Uebersicht und Total- Anschauung des ganzen Entwurfs leiht zu gewinnen sein, und ein begründetes Urtheil der Versammlung darauf basirt werden können. Um aber auch in dieser Beziehung die bei dem Ausschusse maßgebend gewesenen Grundsäße desto deutlicher herauszustellen, will Referent der Versammlung den der ganzen Bearbeitung zugegebenen Schluß- Bericht vortragen und es anheim geben, die darin enthaltenen 30 Po= sitionen ihrer besonderen Aufmerkjamkeit zu würdigen, indem darin Alles zusammengefaßt sei, worauf es bei der über die Allerhöchste Proposition abzugebenden Erklärung hauptsächlich ankommen werde. Ein Abgeordneter der Städte glaubt, daß Erörterungen darüber, in welcher Ausdehuung über das Strafgeseß zu berathen sei, vermieden und dem thatsächlihen Fortgange dieser Berathung überlassen werden fönnten. Wesentlich erscheint ihm dagegen cine vorgängige Fest- stellung des Ganges, welcher für die Verhandlungen einzuhalten sei. Der Versammlung lägen vor: das Strafgeseß, das Geseß über dessen Einführung, das Geseß über die Kompetenz der Gerichte; 64 Fragen, das Strafgeseß betreffend; der Ae Antrag des Ausschusses wegen des Kompetenz= Reglements; der Schluß - Antrag des Ausschusses und die darauf bezüglichen Amendements zweier Mit- glieder. Er sei der Meinung, daß hiervon der Geseb - Entwurf des Gouvernements über die Kompetenz der Gerichte zuerst vorzunehmen sei, und daß nach dessen Erledigung der weitere Gang der Berathung sich in natürlichem Wege angeben werde. Sowohl die Versammlung als die Provinz erkenne der Straforduung eine niht minder große Wichtigkeit, als dem Strasrehte zu. Das rheinische Strafrecht sei auf der Strafordnung gegründet, und da die leßtere beibehalten wer- den solle, so müsse die Berathung nothwendig mit dem Kompetenz- Geseße, als der Grundlage, alle weiteren Beschlüsse beginuen. Die- ses Kompetenz - Geseß sei eine Königliche Proposition gleih dem Strafgesebße, und er wünsche, daß dasselbe zuerst in Berathung genom- men werde. (Fortseßung folgt.)

Berlin, 25. Juni. (W. M.) Ju der Kölnischen Zeitung vom 31, Mai d. J., Nr. 151, is ein Artikel aus Westphalen vom 28. Mai c. über die auf dem westphälischen Landtage unerledigt ge bliebenen Petitionen enthalten, worin angeführt wird, daß die Ver- längerung des Landtages vorgeschlageu, die Genehmigung dazu jedoch vom Landkags=Kommissarius nicht ertheilt worden sei. Derselbe Gegenstand wird auh in Nr. 130 des Westphälischen Merkurs erörtert, und dort gleichfalls darüber geklagt, daß der in der Stände= Versammlung geäußerte dringende Wunsch, den Landtag, wenn auch nur um drei Tage, ausgedehnt zu sehen, uicht in Erfüllung gegangen sei. Insofern hierin, wie es den Anschein gewinnt, hat angedeutet werden sollen, als ob die Regierung nicht willfährig gewesen wäre, den Ständen die zur Erledigung der ihnen vorliegenden Anträge er= forderliche Zeit zu lassen, so wird zur Widerlegung einer solchen Ansicht die Bemerkung genügen, daß nach den bestehenden Vorschriften der Landtags-Kommissarius nur befugt is, die vom Könige festgeseßte Dauer des Landtages um acht Tage zu verlängern, cine weitere Ver- längerung aber ausdrülicher Königlicher Genehmigung bedarf. Die ursprünglich auf vier Wochen festgeseßte Dauer des westphälischen Landtages lief am 2. April zu Eude: als am 24. März c. eine Ver= längerung des Landtages um aht Tage bei dem Landtags-Commissa- rius nachgesucht wurde, hat er dieselbe sofort bis zum 9. April c. bewilligt. Als indessen hierauf am 7. April bei ihm eine nochmalige Ver= längerung des Landtages um drei Tage mündlich erbeten wurde, konnte dieselbe seinerseits niht mehr gestattet werden, und er sah sich genö- thigt, sie mit dem Bemerken zu versagen, daß er selbst zu deren Er- theilung niht mehr befugt, und jeßt, zwei Tage vor dem Schlusse des Landtages, die Zeit zu kurz sei, um die erforderliche Königliche Genehmigung noch einzuholen.

Breslau, 30. Juni, Se, Kaiserl, Hoheit der Großfürst Michael passirte heute Morgen in der 10ten Stunde, von Trebniß fommend , unsere Stadt, indem er ohne Aufeuthalt seine Reise LE Dresden fortsezte. Die Nachricht der Schlesischen Zeitung, daß derselbe bereits gestern Abend angekommen und im Gasthofe zur golde= nen Gans abgestiegen sei, beruht auf cinem Jrrthum.

Düsseldorf, 30. Juni. (D. Z.) Aus zuverlässiger Quelle

‘ichtige ih Sie, daß das ganze für den Bau der Köln - Min= So erfreulich es für benahrichtige ih Sie, daß ganze f

dener Eisenbahn erforderlihe Kapital bereits gezeichnet ist, und zwar

Ÿ auf zweierlei Weise, d. h. von der einen Seite hat eine Anzahl Bankierhäuser, jedes, Summen von 100,000, 200,000, 300,000 und

YONE Fey eNEBes, wengnens ben Lonpt-Lunisfen nah, Kenntniß #1 Million Rthlr. gezeichnet; von der anderen Seite hat ein einziges sie dem Befehle Ÿ Berliner Bankierhaus sich anheischig gemacht, die ganze Summe zu

Geset \elb| seiner Æ liefern, in dem Falle, daß Düsseldorf Siß des Comités würde.

} Auch weiß ih aus zuverlässiger Quelle, daß der rheinischen Eisenbahn=

Gesellschaft von Seiten des Staats ein neuer Termin von 14 Tagen,

und \#vom 27. d. anfangend, gestellt worden is, innerhalb dessen ste sich definitiv erklären mnß, ob sie deu Bau der Bahn übernehme oder

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uicht.

Aacceu, 30. Juni. Das gestrige Amtsblatt der Köuiglichen Regierung enthält folgende Bekauntmachung:

___„ZUx Ausführung der mit 4. Juli d, J. ins Leben tretenden Aller-

höchsten Verordnung über die Organisation der Censur - Behörden vom

23. Februar d. J. sind von des Herrn Staats-Ministers des Jnnern Gra- fen von Arnim Excellenz nachstehende Anordnungen getroffen worden, welche hierdurch zur Kenntniß der betheiligten Behörden und des Publifums ge- bracht werden. 1) Zum Bezirks-Censor für den Regierungs-Bezirk Aachen ist der Herr Regierungs - Rath Heyse in Aachen ernannt, Demselben sind nach §. 1 der erwähnten Verordnung alle im Regierungs - Bezirk Aachen erscheinenden censurpflichtigen Schriften ohne Unterschied des behandelten Gegenstandes (mit Ausnahme der den Lokal-Censoren vorzulegenden perio- dischen Schriften) zur Censur einzureichen. 2) Lokal - Censoren werden gegenwärtig an denjenigen Orten bestellt, an welchen periodische Schriften erscheinen. Die Herausgeber solcher Blätter haben die- selben vor ihrer Vervielfältigung durch den Druck zur Einho- lung des Jmprimatur dem Lokal-Censor vorzulegen. 3) Zu Lokal-Cenforen sind ernannt: für die Stadt Aachen, der Herr Polizei-Rath Guisez, für die Stadt Düren, der Verwalter des Landraths-Amtes Herr Regierungs- Assessor Sturzz für die Stadt Erkelenz, der Herr Landrath Beermannz für die Stadt Eupen, der Herr Landrath von Reimann;z für die Stadt Jülich, der Herr Landrath von Bülow z für die Stadt Geilenkirchen, der Herr Landrath Geheime Regierungs-Rath Freiherr von Fürth; für die Stadt Schleiden, der Herr Landrath Graf von Beissel. 4) Die Censur der geringfügigen, weder für die periodischen Blätter noch für den Buchhandel bestimmten Drucksachen (§. 3 der Verordnung) licgt in der Negel den Orts-Polizei- Behörden obz an denjenigen Kreis-Orten jedoch, an welchen das Amt eines Lokal - Censors durch den Landrath wahrgenommen wird, sind auch diese Drucksachen dem Lokal-Censor vorzulegen. Jn Aachen wird ebenfalls der Lokal - Censor, Polizei-Rath Guisez, die Censur derartiger Drucksachen be forgen,““

Kosel, 27. Juni. (Schles. Z.) Heute Mittag um 12 Uhr starb nah mehrwöchentliher Krankheit der hiesige Kommandant, Herr General-Major von Zur Westen.

AuslanuDd. Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, 28. Juni. (N. K.) Jun der achtundfünf zigsten öffentlichen Sißung der Kammer der Abgeordneten erstattete der Abg. Bestelmeyer, als Referent für den 11. Ausschuß, Vortrag über den Geseß-Entwurf, „die Aufnahme eines Anlehens zur Deckung der Ko sten des Cisenbahnbaues von der Reichsgränze bei_ Hof nach Lindau“ betreffend. Die Berathung über denselben wird in der nächsten Sizung Statt finden. Darauf referirte der Abgeordnete Dr. Müller für den 111. Ausschuß über „die General-Uebersiht der Kreislasten und Kreisfonds für nothwendige Zwecke auf ein Jahr der IV. Finanz periode 1837—43, und deren Vertheilung unter die Kreise, in beson derer Beziehung auf die Verhandlungen der Landräthe, für 1840—41, 1841—42 und 1842—43‘“ und nah ihm der Abgeordnete Dekan Friedrich den summarischen Juhalt seines Korreferats zu dem Referat des Abgeordneten Pr. Müller „über die General-Uebersicht der Kreis lasten und Kreisfond&für nothwendige Zwecke auf ein Jahr der fünf ten Finanzperiode 1843—49‘/ und die Gesebentwürfe „über das Maximum der Kreisumlagen pro 1843—44, 1844-45 und 1845 46.“ Mit der Berathung dieser beiden Gegenstände wird sich dic Kammer in einer ihrer nächsten Sißungen beschäftigen.

Russland und Polen.

St. Petersburg, 27. Juni. Se, Majestät der Kaiser ha ben den Großherzog von Mecklenburg = Schwerin, der si jeßt zum Besuch am hiesigen Hofe befindet, zum Chef des Moskauer Kara binier-Regiments ernannt, welches nunmehr den Namen „Karabinic1 Regiment des Großherzogs Friedrih von Melenburg führen wird,

Der Herzog Maximilian von Leuchtenberg i dur cinen Kai serlichen Ufas vom 7. d, M. zum Mitglied der Kommission für den Bau der Jsaaks=- Kathedrale, und zwar für die artistishe Partie, ernannt worden.

Unterm 1sten (13.) d. M. is ein Kaiserl. Manifest erschienen, wodurch eine einförmige Papier-Valuta im russischen Reiche angeord net wird, in welche alles jeßt im Umlauf befindliche Papiergeld all mälig umgewandelt werden soll, Der Eingang und die ersten, wid) tigsten Artikel dieses Manifestes lauten folgendermaßen :

„Wir, von Gottes Gnaden, Nikolaus 1., Kaiser und Selbstherrsche1 aller Reußen u, st. w, Die Nothwendigkeit, den Schwankungen ein Ziel zu seßen, welche die Einheit und Regelmäßigkeit Unseres Geldsystems störten, bestimmte Uns, das Manifest vom 1. Juli 1839 bekaunt zu machen. Dgs in Rußland geschlagene Silbergeld wurde durch dies Manifest zur Haupt münze des Landes eingeseßt, und die Bank-Assignationen, welche cin bloßes Werthzeichen sind, erhielten einen festen Cours. Um aber das System des Papiergeldes mit dem System des Metallwerthes, welchen dasselbe haben soll, in Uebereinstimmung zu bringen und die für den wirklichen Werth dic nenden Zeichen auf Cinförmigkeit zurückzuführen, haben Wir Unsere Auf merksamkeit auf die Nothwendigkeit gerichtet, die Bank Assignationen durch anderes Papier zu erseßen, welches auch dem Namen nach die einge führte Landesmünze repräsentire. Jun dieser Absicht wurden zuvörderst einige transitorische Anordnungen getroffen, um die National-Gewolhnheiten nicht gewaltsam zu erschüttern. Von der Bekanntmachung des Manuifestes ab wurden allen Zahlungen und Berehnungen, sowohl denen der Krone wie denen von Privatpersonen, die Silber-Valuta zu Grunde gelegtz es wur- den Deposito-Scheine und dann Kredit-Billcts ausgegeben ; auch wurde der Werth der Kupfermünze in Silber festgestellt.

Wir halten dafür, daß jekt der geeignete Augenblick gekommen is, die Bank-Asjsignationen und das übrige Papiergeld durch eine einzige Art von Papiergeld zu erscßen, Diese Umtauschung soll nah und nach vorgenom men werden, ohne Ucebercilung und ohne eine Stockung im Verkehr herbei zuführen. Um dies zu bewerkstelligen, sollen Kredit-Billets ausgegeben wer- den, womit die Nation schon bekannt, deren Werth garantirt i, und die statt des baaren Geldes im Lande leicht ihren Cours erhalten haben.

In Folge dessen und auf Grund des vom Staats - Nath geprüften Vorschlages Unseres Finanz-Miuisters verordnen Wir, was folgt:

1, Die Bank - Assignationen , die gegenwärtig bis zu einer Summe von 597,776,310 Rubel zirkuliren, welches nach den ihnen gegebenen Cours eine Summe von 170,221,802 Rubel 85°; Kopeken repräsentirt, werdcn nach und nah durch Kredit-Billets erseßt, die den Namen „Staats-Kredit Billets“ führen sollen. j E 2

[I, Die Summe dieser Staats-Kredit-Billets, welche die Bank-Assig- nationen erseyen sollen, beträgt in Uebereinstimmung mit dem Werthe der leßteren, auf cine runde Summe festgestellt, 170,221,800 Rubel,

111, Betreffend die 30 Millionen Rubel in Kredit-Billets, welche durch das Manifest vom 1, (13ten) Juli 1841 den Depot-Kassen der Findelhäuser und den Leihbanken zugewiesen sind, so sollen 10 Millionen dem für den Unterhalt der oben genannten Zustitute bestimmten Kapital, in dem für jedes derselben durch das besagte Manifest bezeichneten Verhältniß, fernerhin verbleiben, die übrigen 20 Millionen aber auf das Reserve-Kapital über- tragen werden, Wir behalten Uns vor, über die ganze oder theilweise Emission dieser 20 Millionen das Weitere zu verfügen, wenn die Einzic- hung der Bank-Assignationen On erfolgt sein wird. A

“1V, Die an Stelle der Bank - Assignationen ausgegebenen Kredit- Billets werden durch die gesammten Staats-Domainen, so wie dadurch garautirt, daß zu jeder Zeit der Geldwerth derselben, in Uebereinstimmung mit den Artikeln 7, 11 und 13 dieses Manifestes, ausbezahlt werden soll.

V, Um das Rechnungswesen und die Verwaltung in Bezug auf die Ausgabe der Kredit-Billets, so wie auf die Einziehung der Bank-Assignatio- nen, zu centralisiren, is bei dem Finan - Ministerium, als Spezial-Kredit- Büreau, eine Expedition der Staats - Kredit - Billets errichtet, welche eine Section bei der Handelsbank in Moskau errichten wird; beide Etablissements werden Auswechselungs - Kassen haben, Das Reglement dieser Expedition,

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¡hr Personal-Bestand und ihre Ausgaben sind von Uns genehmigt und die- | diese chweren Opfer zur Erhöhung unjerer direkten Streitkräfte zur See

sem Manifeste angefügt. b ».) d, J. eröffnet werden, und die Filial-Erpedition in Moskau wird ihr folgen.

VI. Außer den Billets zu 50 Nubel, die gegenwärtig im Umlauf |

sind, sollen, um den Verkehr zu erleichtern, noch Staats-Kredit-Billets vou 29, 10, 5, 3 und 1 Rubel ausgegeben werden, und zwar nah den Formen und mit den Unterschriften, welche von Uns genehmigt worden. Diese For men sollen von dem Ministerium der Finanzen dem dirigirenden Senate mitgetheilt werden, um Veröffentlichung zu erhalten. Auch die Billets zu

50 Rubel werden in einer neuen Form ausgegeben z alle, welche bis jeßt |

in Circulation geseßt sind, behalten denselben Cours, wie bisher, bis sie gegen neue ausgetauscht worden sind (sei cs in Folge ihrèr Unbrauchbarkeit oder aus sonst einem Grunde). Jn Zukunft können, wenn das Bedürfniß es erheischt, auch Billeis von 100 Rubel ausgegeben werden.

V. Um den anugenblicklichen Umtausch der Billets gegen Metallgeld zu sichern, wird bei der Erpedition dieser Billets ein immerwährender Fonds von Gold mit dem Art. 5 des Manifestes vom 1. (13,) Juli 1841, mindestens das Sechstheil der Summe betragen soll, für welche Kredit - Billets an Stelle von Bank-Assignationen ausgegeben worden sind.

VIlI. Der ursprüngliche (Fonds, welcher dazu bestimmt is, die Aus wechselung der Kredit - Billets, die an Stelle der Bank - Assignationen aus gegeben werden, zu garantiren, und namentlih in runder Summe ein Kapital von wenigstens 28,500,000 Rubeln, wird aus einer Summe von 147 Millionen in Gold- und Silbermünzen gebildet werden, die in Folge ciner von Uns dem Finanz-Minister ertheilten Ordre in dem Augenblicke in die Kasse der Expedition flicßen sollen, wo diese eröffnet wird, und soll diese Summe aus dem Reserve-Fonds des Reichsschaßes genommen werden. Dieser Fonds soll durch Hinzufließen der Metall - Valuta vervollständiat werden, welche die Deposito - Scheine repräsentirt, die gegenwärtig in dem A Schayße vorhanden sind oder bei demselben als Zahlung cin gehen, ““

Die folgenden Artikel 9 bis 19 betreffen die allmälige Zurück ziehung der Deposito- Scheine aus dem Umlauf, die Ergänzung des Auswechselungs - Fonds, die Prozeduren für die Auswechselung und für die Emission der Kredit - Billets und die Kontrolle über diese sämmtlichen Operationen.

Ane

Paris, 28. Juni. Die Pairs - Kammer i heute zur Erö: terung der einzelnen Artikel des Zucker - Geseßentwurfs übergegaugen und hat die beiden ersten bereits angenommen, Jn der ‘heutigen Sißung der Deputirten - Kammer gelangte man mit der Disfussion des Kriegs-Budgets zum Schluß und ging sodann zu dem Marine Budget über, Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten zeigte an diesem Abend an, daß die Regierung den Kammern zu Anfang der nächsten Session einen Geseß-Entwurf über die Emancipation der Sklaven in den französischen Kolonieen vorzulegen beabsichtige.

Börse. Es waren heute verschiedenartige Angaben über den Stand der Dinge in Catalonien im Umlauf; unter Anderem hieß es, Zurbano sei von 30,000 Jusurgenten eingeschlossen gewesen, habe fapituliren wollen, sci aber von Prim zur Schlacht gezwungen wor den, worin er den Kürzeren gezogen; man ging so weit, zu verbrei ten, Zurbano sei den Jusurgenten in die Hände gefallen ; andererseits wurde berihtet, das Fort Montjuich habe angefangen, Barcelona zu bombardirenz diese Gerüchte blieben nicht ohne Einfluß auf die No tirungz gegen Ende der Börse wurde auch noch das Gerücht ver- breitet, der König befinde sich unwohl. :

m Paris, 28. Juni. Heute beginnt in der Deputirten= Kammer die Diskussion des Marine-Budgets. Die Wichtigkeit dessel- ben kann nicht besser dargethan werden, als Herr Bignon es in der Einleitung seines Berichtes gethan hat, wo er die Stellung, welche Frankreich als Seemacht einzunehmen hat, ermittelt und festsebt.

„Frankreich“, sagt der Berichterstatter der Budget Kommission, „muß eine Seemacht ersten Ranges bleiben. Es is dies heutzutage cine Wahr- heit geworden, die Niemand in Zweifel zu ziehen wagt. Wir brauchen nicht zu wiederholen, daß seine geographischen Lage zwischen zwei Meeren, die Thätigkeit und das Genie sciner Bevölkerung, die Bedürfnisse seiner Jndustrie und seines Handels, so wie das fortdauernde Juteresse seiner Politik ihm die Entwickelung aller Elemente sciner Seemacht zum Gesetze machen, Aber soll dies heißen, daß Frankreich zahlreiche Flotten auszu rüsten, alle Meere mit seinen Schiffen zu bedecken, und sich so mitten im Frieden zu erschöpfen hat? Nicht im mindesten. Aber Denen, die es nicht begreifen wollen, soll fortwährend vor den Augen schweben, daß wir selbst im Frieden zahlreiche und wichtige Interessen zu beshüßen und auf allen Meeren der Erde zu vertheidigen haben, und daß, da cine Seemacht nicht improvisirt werden kann, man im Frieden auf die Mittel denken muß, um im Fall eines Krieges die Ehre einer Flagge, die durch so viele Heldentha- ten verherrliht wurde, aufrecht zu erhalten.

„Unser Zweck is ein zweifacher: Die Interessen des Friedens zu för dern, und die Mittel für einen eventuellen Seekricg vorzubereiten. Wir kön nen einen solchen Zweck unter folgenden Bedingungen erreichen: Ausdch nung und Entwickelung der Marine - Conscription, Neservehaltung einer hinlänglichen Anzahl von Schiffen, die auf den ersten Wink in die See stechen können, Erhaltung von Schiffen auf den Werften, um nöthigenfalls die disponiblen Kräfte in Kürze zu vermehren, endlich gute Versorgung unserer See-Arsenale und Schiff8smagazine. :

„Entspricht die heutige Lage unserer Marine diesen Bedingungen? Nein. Man müßte wohl anmaßend sein, um behaupten zu können, daß wir für alle Fälle bercit dastehen, Wir können jedoch sagen, daß Frankreich nicht eben entwassnet dasteht, und daß die Interessen unserer Seemacht nicht eben vernachlässigt werden. Die Vorschläge des See - Mi nisters entsprehen niht nur den heutigen Bedürfnissen des Fric dens, sondern auch der Eventualität gewisser Ereignisse. Nach dem Vor- chlag des Sce- Ministers für das Budget von 1844, sollen 140 Kriegs- schiffe auf dem Meere, 16 in Disponibilität und 4 im Bau unterhalten werden, Die Kommission billigt diesen Bestand, unter der Bedingung, daß die sechzehn Fahrzeuge, die in Disponibilität zu erhalten sind, wirklih aus gerüstet die See halten, und nicht blos im Hafen abgetakelt liegen werden. Wir betrachten unsere disponiblen Scekräfte als einen wesentlichen Be standtheil der Vorkehrungen für eventuelle außerordentliche Ereignisse. Außer den angeführten Schifsen im effektiven Dienst, besißt Frankreich 149 abge- takelt oder noch nicht ausgerüstet, und 53 Schiffe, worunter 22 Linienschiffe und 20 Fregatten, auf den Werften.

„Die Kommission is der Ansicht, daß, so bedeutend die Reserveslotte auf den ersten Blick erscheinen könnte, sie dennoch nicht hinlänglich is, um cinen ausdauernden Seekrieg zu bestehen, daß mithin die Regierung und die Kammer klug daran thun werden, die Reserve-Flotte, wenn nicht eben sogleih zu vermehren, doch nicht zu vernachlässigen. Die Kommission nimmt mit Freuden wahr, daß unsere Dampfschifffahrt eine große Ausdch- nung erhält; die Dampfschifffahrt is berufen, cine große Nolle in einer nahen Zukunft zu spielen, denn sie is ein neucs und wesentlihes Element der modernen Seemacht geworden. Frankreich besißt gegenwärtig 55 Kriegs- Dampfböte, wovon 40 schon ausgerüstet, 9, die nächstens vom Stapel lau- fen werden und 6, die auf den Werften liegen. Der Kriegs-Minister verlangt zum Unterhalt der Dampfschifffahrt im Jahre 1844 32 Millionen Fr. Die Kom- mission beeilt sich, die Bewilligung eines solchen Kredits der Kammer anzuem- pfehlen, Jn Betreff des Marine-Budgets überhaupt, welches 106 Millionen beträgt , glaubt die Kommission der Regierung dringend ans Herz legen zu missen, die bewilligten Gelder vorzliglih zum Unterhalt und zur Vermeh- rung unserer materiellen Seemacht zu verwenden und nicht zur Vermehrung des Beamten - Personals, wie wir leider in allen Branchen dieses Departe- ments zu bemerken Gelegenheit hatten, und wozu im bloßen Budget von 1844 der Kriegs - Minister eine Summe von 582,990 Fr. mehr als im Jahre 1843 verlangt. Vor wenigen Jahren noch betrug das Budget der Marine in Frankreih_ nur 70 Millionen. Das Land hat begriffen, daß dies feine genügende Seemacht für Frankreich sein konnte. Darum hat es sih große Opfer auferlegt, damit unsere Marine auf dem Fuße, welche un- erer National-Würde gebührt, erhalten werde, Aber es will zugleich, daß

Díe Expedition wird am 1. (13.) September |

und Silbermünzen niedergelegt, welcher, in Uebereinstimmung |

| ostindishen Post, nah deren Aukunf

| Hill’'s Reform gemacht hätte,

| Publikums, | verschiedenen Zweigen des Post - Departements. Herr | Folge seiner Schrift vom Ministerium Melbourne auf zwei Jahre im

| Post-Einrichtungen fortwährende Hindernisse gefunden.

| heit

verwendet werden, und nicht, daß ein großer Theil davon von den Verwal- |

tungs-Beamten aufgezehrt werde, welche zur Vermehrung unserer Seemacht nichts beitragen. a

„Endlich drückt die Kommission ihren Wunsch aus, unsere Marínc- Conscription erweitert zu schen. Das beste Mittel dazu is der Schu und

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die Ermunterung des Sechandels. Die Kommission hofft, daß eine solche |

Jdee nicht immer im Stande der Theorie bleiben wird, sondern so oft die | j e i l : E | damit zu beweisen, daß die Regierung keine desfallsige Untersuchung

Gelegenheit dazu sich darbietet, ihre volle Anwendung finde.“

Diese Stelle aus dem Bericht des Herrn Bignon hat für die |

auswärtige Politik insofern eine besondere Bedeutung, als die Bud gets-Komumission, während sie auf die Verminderung der Streitkräfte zu Lande dringt, fortwähreud der Regierung anempsiehlt, für die Ver mehrung und Entwickelung der Marine zu sorgen. Man fköunte

[

daraus den Schluß ziehen, daß die Kommission den eventuellen Fall | eines Seekrieges für wahrscheinlicher hält, als eine etwaige Kollision |

mit den Kontinental - Mächten.

Grossbritanien und Irland. Or

Oberhaus. Sihung vom 27. Juni, Jm Oberhause warde heute nah furzer Unterhaltung zwischen dem Bischofe von Lon don, Lord Mouteagle und Lord Brougham die sogenannte Church Endowment-Bill zum zweitenmale verlesen, die von Sir R. Peel vor einiger Zeit im Unterhause eingebraht und von diesem fast einstimmig angenommen is. Der Zweck dieser Bill is die Verbesserung der ge ringbesoldeten Pfarrstellen durch Verwendung des Ertrags der Pfrün den und Sinecuren, welche in Folge der Beschlüsse der Kirhen-Kom mission eingezogen werden sollen, und welcher Ertrag vorläufig von gewissen müßig liegenden Kirchen-Fonds, denen er zur Hypothek ge stellt wird, genommen werden soll. i

Unterhaus. Sibßung vom 27. Juni. Die

E: S j glänzenden Wassenthaten Sir Charles Napier's in Scinde, sowie die

Tapferkeit

setner Truppen veranlaßten heute Herrn Roebuck, ein Dankes-Votum

des Parlaments für jene zu beantragen. Ju Abwesenheit des Pre mier-Ministers antwortete Lord Stanley darauf. Der Minister ver- weigerte jenes Votum keinesweges; er erfaunte, daß die Ereignisse in Scinde von militairischem Gesichtspunkt aus betrachtet, bei Jedem die höchste Bewunderung für das Heer und seinen Führer hervor: rufen müßten, indem die größten Hiudernisse, Terraiunschwierigkeiten, das heiße Klima, die bedeutende uumerische Ueberlegenheit des Feindes, mit einer Ausdauer und Tapferkeit überwunden seien, welche jene Thaten

| Jeder anderen Britischen Waffenthat, wie glänzend diese auch immer sei,

mindestens gleihkämenz die Regierung erkenne das an, und Sir Char

| waren sie wieder an Bord der „Waterwith“; um 6 Uhr 25

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les Napier habe außer einer Regiments Juhaberstelle das Großkreuz |

des Bath=Ordens erhalten; die Militair = Behörden berathen gegen wärtig die Belohuungen für die übrigen Offiziere und Soldaten. Dem bestehenden Brauche gemäß aber konnte Lord Stanley für die sen Augenblick das beantragte Dankes-Votum nicht zulassen, da die

| nöthigen amtlichen Berichte über die Beendigung der Operationen in | Scinde, welche die nächste ostindische Post wohl bringen wird, bis

jebt uo fehlen. Bis dahin muß deshalb die Erkärung über die Absichten der Regierung ausgeseßt bleiben. Auf die Frage des Herrn Hutt, ob die Regierung den Betrag

| der in Hyderabad erbeuteten Schäße in Erfahrung gebracht habe, | vertröstete Lord Stanley abermals auf das Eintreffen der nächsten

st er alle auf die Besißnahme von Sind bezüglichen Dokumente vorzulegen versprach. :

An der Tagesordnung war darauf die von Sir Thomas Wilde angekündigte Motion, in einem Spezial-Ausschusse zu untersuchen, welche Fortschritte die Verbesserung des Postwesens nah Herrn Rowland efo und ob es ferner dem Lande dienlich wäre, diese Reformen weiter zu verfolgen. Der Redner ließ sich

über die Unvollständigkeit der bis jeßt bewirkten PoSreforme, sowie |

über die Entlassung des Herrn Nowland Hill, des Urhebers dersel- ben, gleichsam in einer Geschichte des RNeformplanes ausführlich aus. Der gedrängte Juhalt seiner Rede is folgender: Der zuerst 1837 be fannt gemachte Neformplan bezwedte die Herabseßung des Porto's für den

| einfachen Brief auf 1 Penny ohne Unterschied der Entfernung, beabsich

tigte die Erleichterung und Beschleunigung der Communication, größere Sicherstellung des handeltreibenden Publikums und im Interesse des wie der Staats-Einnahme, möglichste Ersparung in den Hill wurde in

Schabamte, dem das Post - Departement untergeordnet ist, angestellt, und bekanntlich hat er einen Theil seines Plans, die Herabseßung des Porto’s, durchgeführt, dagegen in dem Reformiren der anderen | P ht Nach Ablauf seines zweijährigen Dienstes war der Ministerwehsel mit Gewiß= t schon vorauszusehen, und Herr Hill wurde deshalb nur auf ein Jahr länger wieder engagirtz nach Verlauf dieses Jahres entließ ihn alsdann Herr Goulbourn, der gegenwärtige Schahz= kanzler, aber mit der gusdrücklihen Erklärung, daß er gegen die

| Dienstleistung des Herrn Hill nicht den geringsten Tadel erhebe, viel- | mehr seinen Eifer lobend anerkenne.

l l l l ie. Das darauf erfolgende Aner bieten des Herrn Hill, der bisher jährli 1500 Pfd. Gehalt bezogen

| hatte, dem Staate unentgeltlich zu dienen, nur damit er seinen Re=

formplan fortseßen fönne, lehnte Sir R. Peel auf höfliche Weise

| ab, indem er bemerkte, daß die Postbeamten, dg das neue Gese be-

v,

| reits zwei Jahre bestanden habe, hinlänglich mit den Grundsäten dessel ben bekannt seien, um noch der Leitung des Herrn Hill zu bedürfen. Diese

Behauptung Sir R. Peel's is es besonders, gegen die Six Thomas Wilde zu Felde zog, denn sie beruhe auf der falschen Vorausseßung, daß der Plan des Herrn Hill bereits ausgeführt sei. Das wäre aber durch-

| aus nicht der Fall, denn nur die Pfennig- Portosäße, noch nicht aber

die übrigen Reformen seien in Anwendung gebracht, Der Mangel öfonomischer Arrangements mache sich in dem Ausfall der Staais-

| Einnahme fühlbar, die Vermehrung der Communication fehle noch, indem

cs 400 Landdistrikte gäbe, mit 4000 Einwohnern jeder, die ohne ein cin= ziges Post-Amt wären. Erklärlich sei indeß die Zurückweisung der Dienste des Herrn Hill daraus, daß die Post-Beamten ihr Thun und Treiben ungern den Vlien und der Kontrolle eines unabhängigen Mannes preis= geben, da dieser jeden Mißbrauch aufdecke und ihnen schon manches kleine Nebeuverdienst gerqubt habe, Sir Thomas Wilde führte dann meh= rere &âlle an, in denen die Nachlässigkeit der Postbeamten oder deren Konuivenz der Staats-Einnahme Nachtheil gebracht habe, wie z. B. einer Eisenbahn-Compagnie 400 Pfd. St. jährli mehr gezahlt wor= den seien, als ihr ua der Taxe gebührte, und gab endlich die muth- maßlihe Summe, welche der Staat auf solhe Weise einbüße, auf 100,000 Pfd. an, Der Zustand der Staats = Einnahme wäre also der wahre Grund seiner Motion, damit die Regierung veranlaßt werde, einen Beamten mit oberster Kontrolle über das Post - Depar tement zur Vermeidung von Jrrthümern und Abstellung von Mäu-= geln zu bestellen, da auf den Post-Beamten selbst fein Verlaß wäre

Das Engagement des Herr Rowland Hill bezog sich aber im Wesentlichen niht auf den Zwet der Durchführung seines ganzen Reformplanes, sondern nur auf die der Einführung des niedrigen Portosaßes von 1 Penny, und das hob als Antwort auf die Rede Sir Thomas Wilde der Kanzler der Schaßkammer besonders hervor. Die Entlassung desselben motivirte der Minister durch die Ungelegen=

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| und England is eine neue Erleichterung zu Theil geworden.

| Wagenzug in London.

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heiten, welche dessen normale Stellung als eines nur temporair ange= stellten Beamten verursacht habe, der vom Schaß -= Amte aus ein so wichtiges Departement wie die Post is, ganz allein beaufsichtigen sollte. Die Junteressen des Publikums berücksihtige die Regie- rung, so viel sie vermag, was nur die leßte mit Frankreich abgeschlossene Post-Convention noch beweise. Auch erklärte sich Herr (Goulbourn bereit, in die Einseßung eines Comités zu stimmen, um

scheue, aber er machte zur Bedingung, daß die Untersuchungen der- selben sich nur auf die Wirkungen der Pfennig-Porto-Taxe beschrän= fen dürften. So amendirt, wurde der Antrag Sir Thomas Wilde angenommen, nachdem noch Sir Robert Peel feinen festen Entschluß ausgesprochen hatte, das System des Pfennig = Porto, dessen soziale Vortheile unverkeanbar wären, auf jede Weise zu fördern und nuß- bar zu machen.

Das Haus vertagte sih hierauf, nahdem noch ein Antrag des Sergeant Murphy9, daß das Haus die Art und Weise, wie in Irland die Geistlichkeit von Corporations-Gemeinden nah einer Afte Karl's Il. besoldet würde, in Betracht nehmen sollte, da namentlich die armen Klassen darunter litten, auf die Antwort Lord Eliot's wieder zurück= genommen worden war.

Der Communication zwischen Frankreich Die Eisenbahn von Dover ist bis Folkstone eröffnet. Die Direktoren der Bahn sind in der Frühe um 6 Uhr mit zahlreicher Gesellschast zu einer Probefahrt von London aufgebrochen; um § Uhr 40 Minuten waren sie zu Folkstone; sie hatten §2 englische Meilen in 2 Stunden 10) Minuten zurückgelegt; nah Juspection der Arbeiten zu Folkstone schissten sie sih, 20 Minuten nah 9 Uhr, an Bord des Paketboots „„Waterwith“/ (Wasserhere) ein; um halb 1 Uhr, somit nach einer Ueberfahrt von Z Stunden 10 Minuten, landeten sie zu Boulogne z hier war ein Gastmahl von 100 Gedecken bereitet; die Direktoren tafelten mit ihren Freunden unter Ausbringung patriotisher und in- dustrieller Toasts bis 10 Minuten vor 3 Uhr; ein Viertel nah 3 Minu- ten wurde zu Folkstone gelandtz; ein Viertel nach 9 Uhr war der Die Reise von London nah Boulogne wurde, abgerechnet den Aufenthalt zu Folkstone, in 5 Stunden 50 Minuten gemacht ; funfzehn Stunden reichten hin, eine Gesellschaft von 100 Personen von London nah Boulogne und nah einem zweistündigen Banket wieder zurück von Boulogne nah London zu bringen.

Die Richter, denen die Feststellung der Fälle submittirt war, wann monomane Verbrecher den Schuß des Geseßes für Wahnsinnige erfahren fönnen, haben in diesen Tagen ihre Entscheidung abgegeben, die, wie man allgemein erwartete, darauf hinausgeht, daß nach der strengen Deutung des Gesetzes allen solhen Verbrechern, wenn sie nicht ohne die leiseste Regung eines geistigen Vermögens unter dem destructiven Impuls haudeln, jener Schuß versagt fein soll. Der Schuldige mag das Verbrechen unter dem Einfluß irrsinniger Täu= hung begangen; das Verbrechen mag einzig und allein in dieser

London, 28. Juni.

| Täuschung scinen Grund haben; aber sobald erwiesen werden kann,

daß er im Besi hinlänglicher geistiger Kraft war um zu wissen, ¡gegen das Geseg‘. handelte, fo: joll er: fortan der Strafe nah den Gesetzen unterworfen sein. Diese Entkschei- dung beschränkt den Schuß des Geseßes für Wahnsinnige auf die möglichst engste Grenze, und dürfte, wenn \reng beobachtet, kaum eine Anwendung desselben auf irgend einen Fall von Monomanin mehr zulassen. Unter den vielen Fällen der Losfprehung auf Grund des Wahnsinus is es gewiß schwer, ein Beispiel herauszusfinden, wo

| flar bewiesen werden fönnte, daß der Schuldige über die Geseh-

widrigkeit seiner Handlung im Zweifel war. Der bekannte Hadfield

| hatte dies Bewußtsein von seiner That, deun er schoß auf den

! genommen und den

König, damit das Geseß seinem Leben ein Ende machte, wie es er= wiesen warz ebenso begingen religiöse Shwärmer Kapital-Verbrechen unter dem Etnfluß dek dee, Da f bie Cf E Ol führen und sich als Märtyrer der dafür erfolgenden Strafe zu unterziehen verpflihtet wären. Nach dieser Definition der Richter erscheint es, daß in allen jenen Fällen die Jury nah irrigen Ansichten bisher verfahren hat und daß es in den Jrrenhäu= sern von Hanvell und Bedlam wenige geben mag, die nicht die Ver- antwortlichkeit für ihre Verbrechen hätten übernehmen müssen; denu die Vorausseßung, von welcher die Richter bei der gegenwärtigen Entscheidung der Frage ausgegangen sind, daß die Jury jeden Men= schen als einen von gesundem Verstande betrachten muß, \o lange das Gegentheil nicht Élar erwiesen ist, und die Bedingung, welche sie daran knüpfen, daß ein Vorhandensein von Wahnsinn uur angenommen

werden kann, wenn der Schuldige sih niht bewußt gewesen ist, gegen das Geseß gehandelt zu haben, (was bei Monomanne nicht statt findet) verbieten geradezu die Lossprehung solher Verbrecher. Die Freisprechung Macnaughten's war gleichfalls ungeseblih, denn

er fonnte Recht von Unrecht so gut unterscheiden, als im Durh- schnitt genommen alle seine Kameraden, und es kann kein Zweifel mehr darüber sein, daß bei Wiederholung eines ähnlichen Falles ein anderes Resultat erwartet werden muß, daß nämlih der \ul= dige Monomane künftig zum Tode verdammt werden wird. °

Vor einigen Tagen hatte der Marquis von Downshire eine Adresse mit 8000 Unterschriften an die Königin gerihtet, worin die Unterzeichneten ihren Unwillen und ihren Abscheu gegen die gegen= wärtigen Attentate in Jrland auf das Bestehen der Union, als Aus- druck der sih kund gebenden Stimme in der Grafschaft Down an den Tag legten. Sir James Graham benachrichtigt heute den Mar-= h daß Jhre Majestät die Adresse sehr gnädig entgegengenommen habe.

Uiederlande

* Mastricht, 28. Juni, Ju den Salons des Haag spricht man viel von Projekten des neuen Finanz= Ministers; die Einen sagen, seine Pläne wären bereits ausgearbeitet; Andere behaupten, er wolle sh zuvor der Meinung der Kammern versichern; und noch Andere endlich, die s{lecht hören und verstehen, glauben, das gegenwärtige Finanz-Gebäude werde von dem Finanz-Minister gänz= lich erneuert werden. Herr van der Heim gilt für einen großen Finanzier und man muß daher vorausseben, daß er bei allen seinen Projekten mit Klugheit zu Werke gehen wird. Die Wahrheit ist, daß man Mittel finden muß, um entweder die Einnahmen zu vermchren oder die Ausgaben zu vermindern. Aber wie? Das is weislich zu erwägen. Darf man den öffentlihen Gerüchten glauben, so würde der Plan, die Ausgaben zu reduziren, die Oberhand behalten, aber man spricht von nichts weniger, als von 20 pCt. auf die Rente, und die Kammern würden \sih nie dazu verstehen. Man glaubt au, es werde eine Verminderung aller hohen Gehalte, Pensionen u. st. w. vorgeschlagen werden, Und allen diesen Reductionen gegenüber versichern Andere, daß die Personal = und die Grund = Steuer erhöht werden sollten. Ju kurzem werden wir wisseu, woran wir uns in dieser Beziehu zu halteu haben. Unterdeß n das Vertrauen keine mindert, da die holländischen Fonds sih fast auf derselben

ten. E e -Minister hat von seinen Kollegen, :

D li i er chemalige Fie sud der Beamten