1843 / 5 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Stimme der Provinz gegen die körperliche Züchtigung protestirt wor- den. Die Festungshaft kaun nicht füglich als eine Strafe betrachtet werdenz der §. 19 enthält nur negative Kriterien, und fühlt man sich zu der Frage gedrungen, worin das Strafübel bestehe, wel- ches der zur Festungshaft Verurtheilte erleide. Es würde überflüssig scin, alle wider die förperliche Züchtigung geltend gemachte Gründe zu wiederholen; es ci nur gestattet, noch auf zwei Momente auf- merksam zu machen. Schon die Denkschrift giebt zur sechsten Frage zu, daß die Zulässigkeit dieses Strafmittels nach den in den _einzel- nen Provinzen herrschenden Zuständen in verschiedener Weise sich ge- stalte. Die Rhein-Provinz beruft sich darauf, daß sie dasselbe fast seit einem halben Jahrhundert niht mehr kennt, und sich kein faftischer Grund nachweisen läßt, aus welchem dessen Wiedereinführung zu rechtfertigen wäre. Durch das Kompetenz :Geseß wird die förperliche Züchtigung aus der Reihe der polizeilichen Strafen gestrichen, inden eine solhe nah §. 1 vou dem Polizeirichter nicht ausgesprochen wer den darf. Hat man der öffentlichen Meinung darin nachgeben zu

müssen geglaubt, daß man die Verhängung jener Strafe nicht von dem Willen eines Einzelrichters abhängig machte, weshalb soll dann der allgemeinen Stimmung der Provinz, welche die Wiederherstellung der Schläge für unmöglich hält, entgegen gehandelt werdet c. Daß Maß der entehrenden Freiheitsstrafen, d. h. der Straf arbeit und Zuchthausstrafe, welches der Entwurf annmmmt, schien zu gering, wenn die erstere mit drei Monaten, die leßtere mit einem Jahre beginnen sollte. Die Kriminalstrafe verliert durch solche An fänge ihren Charafter, sie erscheint faum noch als eime Avschreckung und sichert die bürgerliche Gesellschaft zu weng, wenn Verbrecher, welche mit solhen Strafen belegt werden müssen, schon nach kürzester Frist der bürgerlihen Gesellschaft wiedergegeben werden. Der Aus huß \{lägt daher vor, die Strafarbeit mit drei Jahren, die Zucht- hausstrafe mit fünf Jahren beginnen zu lassen. Es mag weiterer Erwägung unterworfen werden, wenn man diese Aufänge für ein ¿elne Verbrechen zu hoch erachtet, mit zwei Jahren bei der Straf- arbeit und mit drei Jahren bei der Zuchthgusstrafe zu beginnen. Eine noch bedeutendere Ermäßigung muß aber aus den oben an gegebenen Gründen bedenklih erscheinen. Die Kuratel während der Strafzeit würde überdies in den meisten Fällen faum uod einen Zweck haben, wenn sie einer so geringen Strafsdauer, wie ein jährige Zuchthausstrafe schon ihr Dasein zu verdanken hätte. _BVei dem Straf =- System des Ausschusses i nt zu übersehen, daß die Gefängnißstrafe ein Maximum nicht von einem Jahre sondern von vier Jahren hat, und daß hiernach die Gefängnißstrafe sih dadurch, daß î einzelnen Fällen ein Minimum von drei oder sechs Monaten angedroht wird, den Vergehen in verschiedenartiger Abstufung an- passen läßt, y : A d. So schr der Ausschuß geneigt ist, dem richterlichen Crmessen einen freien Spielrgum zu lassen, so dürfte in dem Entwurfe darin zu weit gegangen sein, als die Wahl zwischen den verschiedenen Strafarten zu sehr verstattet worden is. Eine besoudere Rücksicht verdienen hierbei die eigentlichen Verbrechen; die Ausdehnung der richterlichen Fakultät droht die Gleichförmigkeit der Strafe durchaus zu zerstören, da sich bei den einzelnen Gerichten wahrscheinlich sehr

abweichende Grundsäße ausbilden würden und sich selbst bei demselben | \elbit führe zu einer nachtheiligen

Gerichte \{chwerlich auf eine durchgreifende Consequenz in der Stras= anwendung rechnen ließe. S 3) Eine eigenthümliche Richtung hat der Entwurf in seiner Theo rie von der Zumessung der Strafen genommen und niht nur im 8. 107 eine umfangreihe Kategorie allgemeiner Zumessungs-Gründe aufgestellt, sondern fast bei jedem einzelnen Verbrechen noch besondere Momente dieser Art hervorgehoben. Der Ausschuß hat es gleichwohl hozweifelt. baß diese Serien erschipfend seien, und es Horgezngen, die Würdigung derselben dem richterlihen Ermessen zu überlassen. Die Erörterung, welche Umstände hauptsächlich zu berücksihtigen seten, faun der Wissenschaft und der Praxis anheimgegeben bleiben; es scheint bedenklih, sie dem Gesebbuche cinzuverleiben, Dazu fommt, daß, wie auch schon bei Gelegenheit der Erörterungen über ein einzelnes Verbrechen bemerkt worden is, sich zwar über die Existenz mildernder Umstände eine allgemeine Frage deuken läßt, weil deren Beantwortung oftmals von dem Gesammt = Eindrucke des einzelnen Falles abhängt, und weil dadurch die Lage des Beschuldig ten nicht ershwert wird. Fragt es sih dagegen, ob Umstände vor= hauden, welche die Strafbarkeit des Verbrechers erhöhen, jo muß stets über deren Existenz dem Angeschuldigten besondere Rechenschaft gege- ben werden. Will man über jeden Zumessungsgrund den Richter hören, so müssen in der Rhein-Provinz die Geschworenen darüber ent- scheidenz durch eine solche Einrichtung würden aber die Verhandlun- gen unendlich erschwert und in die Länge gezogen werden, Diese Schwierigkeit läßt sich dadurch nicht beseitigen, daß man dem Ge- rihtshofe die Würdigung der Zumessungsgründe überläßt; dies kann nur gesehen, wenn solche uiht im Gesebe spezifizirt werden. Hebt der Gesebgeber sie aber besonders heraus, \o verdienen sie ausdrücd- liche Beantwortung durch den Richter der That, weil sih feine genaue Gränze zwischen den Umstäuden ziehen läßt, welche als ershwerende den Thatbestaund des Verbrechens carakterisiren, oder als Schär- fungsgründe die Person des Verbrechers treffen, Ein Beispiel bietet der §. 416. 2, wonach die Hausgenossenschaft zu den Zumessungs=- gründen gerechnet wird, obgleih dieses Verhältniß nicht nur den Thäter, sondern auch die That charakterisirt. Nach der rheinischen Strafprozeßordnung i} es daher unerläßlich, daß sihch darüber der Richter der That ausdrücklich erkläre. Aus den angeführten Grün den fonnte der Ausschuß dem Entwurfe in diesem Punkte nicht bei= pslichten; die Zumessungsgründe sind daher sowohl im Allgemeinen als im besonderen Theile gestrichen, jedo sind hin und wieder die Gründe, welche die Strafbarkeit erhöhen sollen, als ershwerende Umstände eingeschaltet worden. Die §8. 114, 115, 116 hat der Q bei der zweiten Berathung als eine besondere Klasse der B Oigungdgründe angenommen, da nichts entgegensteht, deren Ema ensein durch Stellung besonderer Fragen (Art. 339 Krim, Pr, Ord.) festzustellen. 4) Cine sernere Cigenthümlichfkeit des Entwurfs besteht darin, daß derselbe nicht selten ganz allgemeine Definitionen strafbarer Handlungen Ee welche der richterlihen Willkür ein sehr weites ezeld gewähren, Der Grundsay, vaß keine Strafe ohne ein ent- sprechendes Strafgeseß verhängt werden soll, scheint zwar dem §. 7 des Entwurfes zur Basis zu dienenz er wird aber durch die fragliche Tendenz dcs Entwurfs erschüttert und seiner Bed Ak L - : ner Bedeutung beraubt. Es können hiernach Handlungen, welche dem Gebiete des Strafrecht , ; , Ly t )ts eigentlih nicht angehören, solchen generellen Geseven subsumirt wer- D e e , ; den. Der Richter kann nicht leiht in den Fall kommen, cin Straf geseb zu vermissen, weun er eine Schuld anzunehmen geneigt ist; die Stellung des Unterthanen wird aber dadur gefährdet, und der Ga- rantie, welhe das Prinzip : keine Strafe ohne Strafgesey, darbietet beraubt. Als Beispiele mögen gelten die §§. 235, 236, 363, 364 448, 449, 452, 453, 566, 621 und 622. Der Entwurf if also in dieser Beziehung vielleicht noch einer besonderen Kritik zu unterwerfen, und mit dem rhein. Strafgesebbucbe zu vergleichen, welches dem entgegengeseßten Prinzip huldigt und die strafbaren Handlungen möglichst genau präzisirt. 5) Die nahe Berührung, in welcher das Strafrecht mit den wichtigen Verhältnissen des Lebens steht, hat oft die Besorgniß ver=

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| anlaßt,

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daß seine Bestimmungen erheblihe Aenderungen in dem Rechts =- Zustande der Provinz veranlassen fönnten. Von dem Ein- flusse der nah den persönlihen Verhältnissen der Beschuldigten mo- difizirten Strafarten is bereits die Rede gewesen; die Fg. 286,

366 370 schienen bestimmt, ein Reht der Zucht und Züchtigung

und 022.

einzuführen, wie es dermalen (wenn etwa von dem Verhältnisse zwischen Lehrern und Schülern abgesehen wird) nicht besteht, und is daher wider cine solhe Tendenz cine Bemerkung in dem Protokolle niedergelegt worden; die §§. 624, 625, 626 umfassen Bestimmungen, deren Zulässigkeit vielfach bestritten wird. i /

6) Jn dem Entwurf sind die Strafen sehr häufig nicht direkt,

| sondern nur mittelst Verweisung auf frühere Paragraphen angedroht

worden. Das Strafgesetz entbehrt dadur die nöthige Klarheit und Anschagulichkeit, und hat daher das rheinische Strafgeseßbuch von einer solhen Oekonomie nur selten Gebrauch gemaht. Sie stimmt nicht mit einem Prozeß - Verfahren zusammen, welches die Verlesung des Strafgesetzes in der Sißung und die Einrückung desselben in das Urtheil vorschreibt, und is hiernach niht minder eine anderweite Re: daction der betreffenden Paragraphen zu wünschen. Das Verhältuiß, in welchem verwandte Strafbestimmungen zu etnander sehen, wird ohnehin schon aus dem Begriffe der verpönten Handlungen und dem Strafmaß sich entnehmen laffe!

Nachdem hierauf diese erste Hälfte des Aus\shuß=-Berichtes durch den Referenten verlesen worden, bemerkt der Herr Landtags-Marschall : es werde hauptsächlich darauf ankommen, daß die Versammlung aus sprehe, ob und was sie gegen die ganze Auffassung des Ausschusscs zu erinnern habe. Er stelle anheim, dieses entweder nah dem Vor trage des ganzen Berichtes oder nach Vorlesung einer jeden einzelnen der von dem Ausschusse aufgestellten 30 Positionen zu thun.

Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Ju dem so eben verlesenen Theile des Referats sei gesagt: „der Richter kaun nicht leiht in den Fall kommen, cin Strafgeseß zu vermissen, wenn er eine Schuld an= zunehmen geneigt iz die Stellung des Unterthanen wird aber da durch gefährdet und aus der Garantie, welche das Prinzip : feine Strafe ohne Strafgeseß, darbietet, beraubt. Als Beispiele mögen gelten die §§. 235, 236, 303, 364, 448, 449, 492, 403, 060, 021 | Der Entwurf is also in dieser Beziehung vielleicht noch einer besonderen Kritif zu unterwerfen.“ Er behalte sich vor, eme solhe Kritik aufzustellen; zu welcher Zeit, werde sich im Laufe der Zeit noch bestimmen lassen. / i:

Ein Abgeordneter der Städte hielt es für nothwendig, zuer|t den Schluß-Antrag des Ausschusses zu diskutiren, Entweder sei eme nochmalige Prüfung des Entwurfs nothwendig, oder nicht. Wenn der erstere Fall da sei (was der Ausschuß angenommen habe und worin er mit demselben übereinstimme), so sehe er nicht ein, wozu jeßt hon eine vorläufige Prüfung dienen, und weshalb die Versamm lung sich mit einzelnen Fragen beschäftigen solle. Dies könne jeden falls erst in späterer Zeit geschehen, nachdem der Landtag durch Ein sicht der vor furzem erst mitgetheilten Motive und durch die Arbeit des Ausschusses en pleine connaissance de cause gejeßt ét M Interesse der Sache selbst müsse er dem Schluß-Antrage des Aus

\chu}ses beipflichten; eine jede vorläufige Berathung des Entwurfs

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Zeitvershwendung.

Der Ansicht des vorigen Redners schließen sich mehrere Abgeord- nete im Allgemeinen an, jedoch mit der Bemerkung, daß die Versamm lung, auch weun sie mit dem Schluß-Antrage des Ausschuß=Berichtes völlig einverstanden Fei, doch nicht umhin könne, auch die Motive, welche jenem Antrage zu Grunde gelegt seien, sich auszusprechen.

Referent schlägt vor: Die von dem Ausschusse aufgestellten 30 Positionen, welche die Basis des Schluß-Antrages bilden, einzeln zu verlesen und über jede derselben die Ansicht der Berjammlung einzu holen.

Ein Abgeordneter der Städte hält diesen Gang der Disku für ungeeignet; man trete dabei gleih in den Jnhalt des Gesetzes selbst, was sonst vielleicht erst ganz zuleßt kommen werde, Er sehe die Frage über das Kompeteuz-Geseß als den ersten Gegenstand der Berathung an und glaube, daß diese Ansicht nicht nur logisch richtig, sondern auch durch die Achtung vor der hierauf bezüglichen speziellen Königlichen Proposition geboten sei.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Der Bericht des Aus {usses bilde ein systematisches, in seinen einzelnen Theilen zusam menlängendes Ganze, Durch eine stückweise Berathung der emzelnen Theile, vor Anhörung des Ganzen, könne ein richtiges Urtheil nicht gewonnen werden. Deshalb wünsche er, daß Referent zunächst den ganzen Aus\chußberiht verlese, uud sodann die einzelnen sich erge- benden Fragen, vor allen die über das Kompetenz - Reglement, be zeichne und zur Diskussion bringe. (Fortseßung folgt.)

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Diskussion

Berlin, 4. Juli, Se. Majestät der König haben Allergnä- digst geruht, die Annahme: dem Käthner Heinrich Gaedfke zu Rosendorf in der West-Priegnit, der Königlich Hannoverschen Kriegs- Denkmünze, und dem Tagelöhner Friedrich Sch marbeck zu Meyen=- burg in der Oft = Priegniß, der Großherzoglih Mecklenburg- Schweriuschen Kriegs-Denkmünze, zu gestatteu,

Berlin, 2. Juli. Zufolge der Verordnung über die Organ sation der Ceusur-Behörden vom 23. Februar d. J. hat am gestrigen Tage die feierliche Einseßung des Ober-Censur =- Gerichtes durch des Herrn Justiz-Ministers Mühler Excellenz stattgefunden,

Potsdam, 3. Zuli. (Spen. Z.)_ Des schlechten Wetters ungeachtet, fand hier gestern doch die Stistungsfeier des cehr Bataillons in herkömmlicher Weise statt. Nachdem sich das Bataillon, zu welchem auch eine Abtheilung der in Berlin stehenden Lehr-Csfka- dron kommandirt war, auf dem, zwischen dem neuen Palais und den sogenaunten Kommuns befindlichen, freien Plaße aufgestellt hatte, marschirte dasselbe nah dem, auf dem reten Flügel des neuen Palais belegenen Theil des Gartens von Sansjouct, woselbst en Altar errichtet war, und stellte sich hier in Parade auf, Seine Majestät der König erschien, begleitet von den Prinzen des König lichen Hauses und der Generalität, um 11 Uhr, musterte die Trup- pen und begab sich sodann in die Nähe des Altars, „worauf der Gottesdienst mit dem Choral: Allein Gott in der Höh fei Chr, begann. Nach abgehaltener Liturgie marschirten die Truppen nach den Kommuns zurück, wo sie unter den Kolonnaden festlich bewirthet wurden.

Kölu, 30. Juni. Zufolge einer Bekanntmachung des Dom- bau-Vereins-Vorstandes haben des Königs Majestät geruht, die An- nahme des der hiesigen Metropolitan - Kirche von dem Central-Dom- bau-Verein offerirten Geshenkes von Vierzigtausend Thalern für den diesjährigen Fortbau au dem nördlichen Querschiffe und dem nördli- chen Thurm des Domes zu gestatten.

Aachen, 28. Juni, (O. P. A. Z,) Auch hier steigen die Brod- preise auf L E Jn einem benachbarten Landstädt- hen is sogar das achtpfündige Roggenbrod an einem Tage um 14 Pf. aufgeschlagen, obglei die Aerndte bis jebt ganz gut steht, und man nux bei der noch vorherrschenden abwechselnd naßkalten Witterung

fürchtet, dieselbe möchte nicht eingebraht werden föunen., Fremde erblickt man vor der Hand noch nicht in allzu großer Anzahl, indessen beginnt unsere Saison auch erst Mitte Juli.

Wetlar, 29. Juni. (O. P. A. Z) Wenn man aus neueren Zeitungs - Artifeln mit Vergnügen entnimmt, welche thätige Fürsorge in größeren Handels- und gewerbreihen Städten jeßt unter der Lei tung der Ober- Behörden dem durch den Mangel an Lebensmitteln zunehmenden allgemeinen Nothstande gewidmet wird, so kann es wohl auch nicht unbescheiden erscheinen, des Beispiels der kleineren und an Erwerbsquellen armen Stadt Weblar (von kaum 50009 Einwohnern) öffentlich Erwähnung zu thun, da in dieser durch die Thätigkeit ihrer Armen - Verwaltung, unterstüßt von freiwilligen Beiträgen, seit dem Monat März laufenden Jahres nicht nur 460 Achtel Kartoffeln vom Auslande angeschafft und den bedürftigen Einwohnern um deu halben Einkaufspreis überlassen, soudern auch bereits 5000 Laib Brod an dieselben für den Mittelpreis abgegeben und wiederum 1300 Laib Abgabe für diesen Preis bestellt sind. Auch einzelne Vürger dermalen, wo der Brodpreis eine den täglichen Berdienst des geringen Haudwerkers und Taglöhners übersteigende Höhe erreidt hat, ibren Fruchtvorrath zum Vermahlen uud Verbacken hergegeben, indem sie mehr als an der Brodtaxe nachlassen, und in den näch sten Tagen werden von dem Stadt - Vorstand entscheidende Schritte geschehen, um Früchte zu Preisen, welche den Brod- Ankauf für Be dürftige mbglih machen, bis zur Aerndte zierher zu s{assen.

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Ausland. Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. ILúrzburg, 29. Juni, Ein an sämmtliche Pfarreien und Dekanate des Kreises erlassenes Cirkular des bischöflichen Drdinariats fordert die Land Geistlichkeit auf, dem überhandnehmenden Getraide Bucher bei den ihrer Seelsorge anvertrauten Gemeinden durch firch

liche Vorträge und Predigten aufs fräftigste entgegenzuwirkei.

Fegensburg im Juni. (N. Z) Fortwährend fommen Ge traideschiffe, die Donau aufwärts gehend, hier an, und am verslo}se nen Dienstag brachte sogar das Dampfschiff eine ansehnliche Ladung Korn. Diese reichlihen Zufuhren und die durch das eingetretene günstige Wetter gerechtfertigte Aussicht auf eine gute Aerndte werden den hinaufgeshwindelten Kornpreis bald wieder fallen machen.

Württemberg, Stuttgart, 29, Juni. Se, Majestät do König sind heute früh nach Livorno abgereijt, woselbst Allerh öchstdie selben einige Wochen zum Gebrauche der Seebader verweilen werden.

Friedrichshafen, 27. Zuni. (Schw. M.) Schon scheint man eingesehen zu habeu, wie die von badischer Seite angeort neten Repressalien, gegen die auswärtigen Bam pf\chi}} ahrt s: Gesellschaften gerichtet, dem eigenen Verkehr am empsfindlichsten fallen müssen, da jene dahin gemildert worden sind, daß wer mit einem fremden Dampfboot in einem badischen Hasen angekommen ist und sich darüber mit Retourkarten ausweisen kann, mit dem gleichen Schiff wieder abfahren dark. Es 11 dies_ wahrscheinlich auch zu Gunsten der badischen Schiffe selbst beschlo)jen „worden, weil dies auf die Abfuhr von Passagieren aus württembergischen und bayrischen Häfen verzichtend, doch die selbst mitgebrachten Reisenden zu verlieren fonsequenterweise feine Lust hatten. Jm Uebrigen besteht das Verbot der Abfahrt mit fremden Schiffen in den badischen Häfen noch fort.

Hannover. Hannover, 1. Juli. Am gestrigen Tage fand die Stadt-Direktor=-Wahl statt, welche, wie sih denken läßt, wegen der Wichtigkeit, die sie für Stgdt und Land hat, die Gemüther in großer Spamung erhalten hatte. Von eigentlichen Bewerbern hat- ten sich nur drei gemeldet, der Syudikus Evers, Mitglied des Ma gistrats und seit Rumann's Suspension Chef des verwaltenden Ma gistrats, und außer ihm zwei niht zum Magistrat Gehörige, nämlich der Justizrath Zsenbart und der Amts - Assessor Wedekind ( derjelbe, welcher als Deputirter von Esens auf dem Landtage vou 1841 sich die Allerhöchste Ungnade und eine bedeutende Verschlechterung seiner Stellung zugezogen hatte). Drei Kandidaten waren zu erwählen, von denen dann der König demnächst einen zu bestätigen hat. Zu dieseu drei Kandidaten wurden nun in folgender Ordnung erwählt: 1. der Syndikus Evers mit 23 Stimmen, ll. der Stadtrichter Oelen mit 54 Stimmen, Il. der Stadtrichter Meyer mit 16 Stimmen. (s sind also nur Mitglieder des Magistrats erwählt und Cvers, wie zu erwarten war, primo loco. Von den beiden, nicht zum Magistrat gehörigen Bewerbern hatte nur Justizrath ZJhenbart einige zerstreute Stimmen, Assessor Wedekind gar keme. Kassel, 2. Juli. Jun der Sihung der Stände- Versammlung vom 30, Juni war die Revision des Schulgesebes (111 der Tagesordnung. Nach einigen Debatten wurde das Gesetz in ge heimer Abstimmung mit 36 gegen 5 Stimmen angenommen, auch beschlossen, die Regierung zu ersuchen, die Confirmation wieder au] das Osterfest desjenigen Jahres, in welchem das Kind das i4te Jahr erreicht hat oder vor Michaelis noch erreiht, zu verlegen. Herr von Goddäus berichtete über das Geseb, betreffend die Beschränkung des Haltens von Feldtauben. Die Proposition ward unverändert an genommen und auch alsbald zur Revision geschritten, welche bei der geheimen Abstimmung ein gleiches Resultat ergab. :

Herr von Eschwege referirte noch über die in der vorhergehen- den Sibung erfolgte Erklärung der Staats-Regierung in Betreff eini

ger Verwilligungen, bezüglich deren leßtere die daran gefnüpsten Be- dingungen zurückweist. Unter Anderem erflärt die Regierung, daß dur den im Schreiben der Stände-Versammlung bei den vormaligen Dienern der hüchstseligen Kurfürstin Königl. Hoheit gemachten Vo1 y behalt, „die Zahlung des Dienst-Einkommens derjenigen Diener, Pte in den Hofdienst übergehen würden, cessire für die Dauer dieses Der- hältuisses“, der Laudesherr behindert werden könne,_L u der fraglichen Art bei dem Fortgenuß der Gehalte aus der tial 6 Halle zu Dienstleistungen bei Höchstdessen Hofhaltung gu Aan, E a Referent verlas den Entwurf eines Cd andi dn JTnha ts, it Stände - Versammlung nur von der Vorausseßung „Ausgehen fönne, daß durch die Publication des FinanzgeseLes cine Vaenaeuig der Regierung und der Stände über die Positionen des Staats- Grund- Etats in dem Sinne und mit der Zweck-Bestimmung, welche lehtere dabei in den betreffenden Schreiben an die hohe s ausgesprochen habe, eingetreten sei, die erklärten Berwahrungen ad an dieser Vereinbarung eine Abänderung nicht zu bewirken M ten, Das Schreiben wurde genehmigt und die Sibung geschlossen.

Kurhessen.

Großherzogthum Hessen. Darmstadt, 27. Juni. Nach einer Notiz im hier erscheinenden Vaterland hat die Sammlung wei=-

das Schwert zu dem Standbilde Hermanns im Jahre 1842

nah Abzug der Kosten, eingebracht, welche am 21, Juni nah Det-

rer Beiträge, welche mehrere hiesige Einwohner unternahmen, um bares, Dgs i 1g bei Detmold anzufertigen,

bis Juni 1843 die Summe von 369 Fl. 20 Kr.,

Das

mold abgesendet worden ist.

Gründe, warum das Ergebniß nicht reichlicher ausfiel , werden ange-

geben :

die schon für das Denkmal vorhergegangenen Sammlungen,

dann diejeuigen, welhe der Brand von Hamburg, mehrere andere be= I » » M, P N e , S. —_—

deutende Brandschäden veranlaßten , die Konkurrenz der Sammlung

sur den Kölner Dombau und überhaupt manche der Stimmung für

dergleihen Sammlungen ungünstige Vorgänge im deutschen Vater lande,“

Großherzogthum Luxemburg. Luxemburg, 26. Juni.

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Schon früher wurde

Thnen mitgetheilt, daß man mit

der Absicht umgehe, die Gendarmerie der Stärke des zu errichtenden

Bundes=-Kontingentes einzuverleiben.

werden, Die Gendarmen, heißt es, sollen die Uniform des Koutin

Es scheint jelzt damit Ernst zu

gentes erhalten und sih nur durch Achselschnüre unterscheiden, die sie

abnehmen, wenn sie bei Jnspizirungen in die Reihen genannter Trup pen treten müssen.

ezunctionen der Gendarmerie verträgt und ob niht daraus unange nehme Konflikte entstehen köunen, indem ihr dadurch ein die öffentlihe Sicherheit zu überwachen, besitzen muß, andere Grage.

Frei? Stadte, Vom Main, 27. Zuni. (N, K.) Die Reclamationen der kurhessischen Regierung wegen Auslieferung eines Orchester-Mitglieds in Fraufkfurt, das, ein geborener Kurhesse, #ch im vorizen Jahre, wie man behauptet in unzurechnungsfähigem Zustande, ungebührlihe Aeußerungen gegen eine hohe Person erlaubte und de nunzirt wurde, sind neuerdings wieder aufgegriffen worden,

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Paris, 29, Juni. Die Königliche Familie wird si, wie man jeßt veruimmt, niht nah dem Schlosse von Eu begeben, um den Prinzen und die Prinzessin von Joinville, so wie den Herzog von Aumale, dajelbst zu empfangen, sondern diese werden direft nach Schloß Neuilly fommen. Der Herzog von Aumale wollte am 27. d. von Algier nach Marseille abreisen. i ___ Die Gazette de France is sehr entzückt über den Muth, den 19r Freund, Herr von Larochejacquelin, in der vorgestrigen Deputir ten-Kammer, bewiesen habe; sie sieht die Wände des Saales, in wel chem Larochejacquelin das „große Wort“ ausgesprochen, schon wanken und den Einsturz drohen. „Die Bestürzung und die Wuth der Cen tra“, jagt sie, „läßt sich nicht beschreiben ; Guizot besonders war in außerst ausgereiztem Zustand; sein gebieterischer Blick schien dem Prü sidenten zu befehlen, er solle den Redner zur Ordnung verweisen; es it mcht geschehen; nur das hat noch dem Ruhme des Herrn von Larochejacquelin gefehlt,“ Das Journal des Débats bemerkt über dieselbe Debatte: „Wir machen uns keine Jllusionen; fo lange die ¿Festungswerke um Paris her nicht fertig sind, werden ähnliche Debatten jedes Jahr wiederkehren; die Masse soll erschreckt werden; nach diesem Ziel hin wirken die Einen aus Parteigeist, die Anderen, weil sie aufrichtig Besorgnisse hegen; man wird Schikanen aller Art erheben; aber es wird Alles nichts helfen; die Fortisicationen werden doch fertig. Die Kammer hat es gewollt und Fraukreih will es. Hier liegt einer der Entschlüsse vor, von welchen, wenn sie einmal gefaßt sind, ein großes Volk nie abgeht. Frankreich hegt keine Furcht vor seiner Regierung; es kann felbst über feine Freiheit wachen; es sühlt, daß seine Geschike im Junern des Landes ganz allein in seiner Hand liegen und alle Festungswerke der Welt seinem Willen nur ein s{hwaches Hinderniß entgegenstellen würden. Man wird die öffentliche Meinung nicht irre leiten: die Fortificationen um Paris her sind nur deu Fremden furchtbar. man auch aufbringen mag gegen sie es fömmt zu spät; man mußte, als es noch Zeit war, die Kammer überreden, sie uicht zu votiren; sie jeßt aufgeben,

wäre eine Schande, ja es wäre fast eine dritte Juvasion.“

Nach Toulon if jeßt auch der Befehl abgegangen, daß die Li menschife „Jemmapes“ und „Alger“/ nach den spanischen Küsten alb gehen sollen, um die min den tnsurgirten Küstenstädten ansässigen Franzosen zu schüßen. :

Die arabischen Fahuen, welhe der Herzog von Aumale über sandt hat, siud vorgestern durch einen Königlichen Ordonnauz-Offizier dem das Juvaliden- Hotel kommandirenden General übergeben und in der Kirche aufgestellt worden.

Graf Bresson, der französische Gesandte am preußischen Hofe, wird in diefen Tagen von Berlin hier erwartet, um eine zweimongt liche Urlaubszeit in Paris zuzubringen.

Die Reise des Herrn Thiers nah England i} jet bestimmt, wird dort den ganzen Monat Juli zubringen, um Notizen über Seekriege Napoleon?s mit England zu sammeln.

Börse. Die Reuten=- Notirung i} abermals gewichen; als Ursache wird das Ausbleiben der Nachrichten aus Catalonien ange geben; da auch die gewöhnliche Post von Madrid fehlt, so schließt man daraus, Biskaya sei der Jusurrection beigetreten; die Regierung soll durch deu Telegraphen die Bestätigung der Niederlage Zurbano's erhalten haben.

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m Paris, 29, Juni. Das Versprechen, welches Herr Guizot in der gestrigen Sißung der Deputirten-Kammer machte, in der nüäch- sten Session einen Geseß-Entwurf über die Sklaven-Emancipation in unseren Kolonicen einzubringen, konnte nur den besten Eindruck auf die Kammer machen. Schon öfter war von Seiten der Regierung deu Abolitionisten indirekt ein solches Versprechen gemacht worden, aber nie in so förmlichen und offiziellen Ausdrücken als gestern. Man befürchtete sogar, daß die Regierung in dem modifizirten Zuckergesebe cinen Vorwand suchen möchte, um die Ausführung ihres Versprechens abermals hinauszuschieben. Um so willfommener erschien die gestrige Erklärung des Herrn Guizot, daß das Votum des Zucker gesebes die aufrichtigen Absichten der Regierung nur verscho ben, niht aber aufgehoben habe. Man muß nicht die \chwie Ie vage ber Negierunig vertennen Dill) die Burleqitg eines Geseß-Entwurfes, welcher dem Kolonigl- Zucker eine schöne Zu- kunft sicherte, erwarb sih die Regierung ein unstreitbares Recht auf die Daukbarkeit der Pflanzer, und war um so mehr befugt, von dei selben Mäßigung und Bereitwilligkeit zu erwarten, wenn es sich darum handeln würde, die Sklaven-Emancipation zu vollführen. Das Re sultat der Zuker-Debatten hat aber weder die Rübenzuker-Fabrikgn- ten, noch die Pflanzer in den Kolonieen befriedigt. Die Regierung darf daher vou den Letteren uiht mehr jene Bereitwilligkeit, die Sklaven zu emanzipiren, hoffen, die sie gefunden hätte, wenn das Zuckergeseß nah den Wünschen der Kolonieen ausgefallen wäre. Ungeachtet nun nah der Berehnung des Herzogs von Broglie die Sklaven-Emancipation gegen Entschädigung dem Staate zwischen 230 und 250 Millionen Franken kosten würde, und ungeachtet der Stand unserer Finanzen von der Kammer nicht eben als blühend betrachtet wird, so wurde doch der Ausruf des Herrn Odilon Barrot : „La granle mesUre de l’abolilion de l’esclavage ne doit pas être sub N i à des considérations linancières“ mit sichtbarem Beifall gestern auf- genommen, Herr Mauguin selbst, dessen Verhältnisse zu den Kolonieen allgemein bekannt sind, wagte nicht mehr, sich zum Auwalt des Sklaven-

"rdonnée

Jnsofern damit eine Ersparniß bezweckt wird, möchte dies wohl zu billigen sein, ob sich dies aber auch mit den

Theil der Selbstständigkeit genommen wird, die sie, ihrer Bestimmung gemäß, 1jt freilich eine

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Vaterland bemerkt dazu: „Als

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thums aufzuwerfen, sondern verschanzte sih hinter der Garantie, die man in Häuden haben müsse, bevor die Neger eman- zipirt werden dürften. Also seibst für die Advokaten des Sfklaven- thums is die Sache niht mehr eine Prinzipien Frage, sondern nur eine Frage der Zeitgemäßheit. Wird es nur erwiesen, daß die Sklaven auf den Französischen Kolonieen für die Freiheit reif sind, so fallen die leßten Einwendungen gegen die Sklaven-Emaucipation von selbst weg. i

Die Vertheidiger des Sklaventhums führen fortwährend das

Beispiel des anarhishen Zustandes an, worin sich die Kolonicen, wo bereits die Emancipation stattfand, befinden sollen, uud darauf gestüßt behaupten sie, daß die nämlihe Maßregel die nämlichen traurigen Folgen auch in den französischen Kolonieen haben müßte. Alle unparteüscchen Reiseberichte schildern aber den Zustand der spanischen Kolonieen, wo die Sklaverei abgeschafft wurde, als höchst erfreulih, und führen als Beleg dazu an, daß die spanischen Kolonieen gegenwärtig die Hauptstüße des Mutterlandes und die Haupitquelle des spanischen Staats\schaßes bilden. Daß in einigen britischen Kolonieen die Emaucipation nicht alle jene günstigen Resul tate hatte, die man erwartete, rührt hauptsächlich von der tiefen Ent arung her, worin die Neger vor der Emancipation daselbst sich be fanden, und von den vielen Verbrechern, die vor der Gründung dei Veportations = Kolonie in Botany = Bai, aus Großbritanien und aus Ostindien nah den britischen Kolonieen ausgef Obwohl der sittliche Zustand der Neger in den französischen Kolouieen noch Vieles zu wünschen übrig läßt, so muß man doch anerkennen, daß die Unsittlich keit der Sklaven vorzüglih durch die Geld- und Gewinnsucht der Pflanzer begünstigt wird, welhe so viel als möglich dahin arbeiten, den Familiensinn im Herzen des Sklaven zu ersticken. Je mebr Kin

r eine Sklavin zur Welt bringt, desto mehr Sklaven besißt deu Pflanzer und desto reicher wird er. Bet aller dieser Ausgelassenheit zeichnet sih der Neger auf den frauzbsis{hen Kolonicen durch eine ge wisse treue Anhänglichkeit an seinen Herrn aus, wovon bei dem lebten Erdbeben auf Guadeloupe die rührendsten Beweise gesehen wurden. Wenn mitten unter dem Gewirre jenes schrecklichen Unglücks von Point à Pitre die Sklaven ein so menschenfreundliches und edles Be tragen bewährten, so is es reine Verleumdung, von ihnen zu behaup- ten, daß die Freiheit in ihren Händen zum Werkzeug der Anarchie herabsinfen müßte, Wenn sie nur einmal die Gewißheit besißen wer den, daß sie die Früchte ihres Gewerbfleißes dazu anwen den Tonnen, ihre und ihrer Familien Eristenz zu erleichtern, da wird bei ihnen Arbeitsliebe und Sparsamkeit nur gesteigert werden und anstatt, wie man befürchtet, einem zügellosen Leben fich zu über lassen, werden sie die festesten Stübßen des Gedeihens der Kolonieen werden. Denn durch die Begründung des Familienlebens unter den Sklaven mittelst der Emancipation muß der Wohlstand und das Ge deihen der französishen Kolonicen natürlicherweise steigen.

vermeintlichen

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Grossbritanien und Irland.

__ Lonudou, 28. Juni. Wenn man die unmittelbare Ursache für die gegenwärtige Aufregung in Jrland gegen die Tory-Regierung in dem erbitterten und siegreichen Kampfe der Tory=Partei gegen die vorige durch die irländische Partei unterstüßte Whig=Regierung findet, jo begreift man leiht, welhe Schwierigkeit auch für das Genie eines großen Staatsmannes sih darbot, Maßregeln zu finden, die jene Ur jache vergessen lassen und die Aufregung beseitigen. Robert Peel hatte die Aufgabe zu lösen, Jrland zu enttäuschen, denselben zu zeigen, daß die Konservativen von heute nicht die Tories von damals wären. Man war zu der Erwartung berechtigt, daß die Lösung die ser Aufgabe ihm gelingen, daß er die protestantische und orangistische Minorität in Jrland werde zügeln können, nachdem man den selte= nen Muth und die außerordentliche Kühnheit bewundert hatte, mit welcher dieser Minister în England alle ihm widerstre

benden Parteien in deu gewagtesten Reformen seinem Willen unter

warf. lder es 1st ihm bis seßt noch uicht gelungen; er hat in Eng

land alles, in Jrlaud noch nichts gewagt z er ist hier nit vorge

schritten, sondern hat sich darauf beschränkt, nicht zurückzugehen., Uebrigens ist die Politik Sir R. Peel's in Bezug auf Jrland noch feincSsweges vffeubar, denn er hat sich noch nicht vollstäudig darübez erflârt und nur uothgedrungen die nothwendigsten Antworten auf ein

Deshalb ergehen s\ch die Tagesblätter der

L

zelne Fragen ertheilt, L vorschiedenen Parteien in mannigfachen Muthmaßungen über diese Politik des Ministers; man speudet ihr Lob und Tadel, das erste je= dod) täglich in geringerem Maße, da man mehr und mehr zu zweifeln aufangt, ob der Unthätigkeit der Negierung in Jrland hinsichtlich der Be seitigung der Aufregung wirklich ein politisches System zum Grunde liegt. So enthält der Spektator, ein schr gemäßigtes Blatt, welches das Talent Peel’s bei früheren Gelegenheiten hoch gefeiert hat, in seiner leßten Nummer, eine ziemlich scharfe Kritik der Politik des Ministers, die wir nicht unbeachtet lasseu können; das geuagunte Blatt beginnt gleich folgendermaßen: „Ein Verdacht gewinnt täglich mehr Grund, daß Sir Robert Peel, als er die Regierung übernahm, eigentlich feinen anderen Plan als den, Zeit zu gewinnen, hatte. Die Ansichten, welche cinen Staatsmann zu einem solchen temporisirenden System veranlassen, kann mau leicht begreifen. Wenn er Alles im Kerne für gesund hält wenn er den unmittelbaren U Der Noth als einen jener Fieber-Anfälle betrachtet, die zu Zeiten auch den Gesundesten erschüttern so fann er vollfommen gerechtfertigt sein, wenn er der Natur es überläßt, die Heilung zu bewirken. Das mag Sir Robert Peel's Ansicht gewesen seinz die Maßregelu der vorigen Session mochten einfach die Beruhigung des Bolkes zum Zweck gehabt haben, indem man den Eindruck zurücklassen wollte, daß man den Willen habe, etwas zu thun, wie wenn Aerzte gefärbte Tropfen von „aqua fonmis” verordnen, um hypochondrische Patienten zu beruhigen.“ Hierin irrt der Spektator sicherlich, deun man braucht blos die eine Maßregel Peel’s aus der vorigen Session, die Aenderung des Tarifs zu betrachten, welche eine förmlihe Umge staltung des ganzen englischen Handelssystems zur dauernden Folge hatte, um überzeugt zu werden, daß der Minister uicht blos zum Schein diese Reformen traf; doch der Spektator will die zu erwar teude Politik der Regierung ia Bezug auf Jrlaund erklären und ta deln. Er fährt so weiter fort: „Solche Ansichten und das aus ihnen hervorgehende Verfahren sind ganz verständlich; und wenn der Staatsmann, welcher sie hat, klar sieht und richtig folgert, wenn er in seinem Erkennen Recht hat, so wird die Methode seines Ver fahrens mit Erfolg gekrönt sein. Aber wenn er geirrt hat, wenn die Noth, die er für leiht und vorübergehend hielt, das Resultat einer organischen Verleßung des politischen Körpers war, so kann seine hinhaltende Politik zu unheilvollen Konsequenzen führen. Zum Bei spiel Sir Robert Peel’s Haupt-Schwierigkeit liegt, wie er selbst zu- gab, in Jrland u. st. w.“ Der Spektator erweist nun, wie der Zu- stand Jrlands nicht eines vou jenen sozialen Uebeln ist, die, sich selbst überlassen, mit der Zeit ihre eigene Heilung bewirken und stellt eine Politik als falsch und gefährlih dar, die auf jenen Grundsaß des Zuwartens gebaut is. Diese Erklärung der Politik des Ministers verdient in sofern Beachtung, als sie gegenwärtig zugleich der Aus- druck der Gesinnungen eines großen Theils der Anhänger der Regie= rung selbst ist, Z : Die Kosten für die Ausführung der Verträge zur Unterdrückung

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| des

Sklavenhandels betragen für das Jahr 1842 nah einer Meldung des

Morning Herald für England 575,446 Pfd. Sterling.

Der Sun theilt die beiden folgenden Depeschen mit, welche

über die Mittheilungen, die zwischen der englishen und französischen Re=

gierung hinsichtlih Otaheiti's statt gefunden haben, einiges Licht werfen : Lord Cowley an den Grafen von Aberdeen,

Paris, deu 20, Mai. 3h habe gestern mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten über das Verfahren der Französischen Escadre im Stillen Ocean und be- sonders hinsichtlich Otaheiti's gesprochen. Herr Guizot sagte mir, daß die chouveraimetät über diese Jnsel dem Könige der Fran:osen von der Köni gin angetragen und vom Admiral Dupetit Thouars vcerläufig angenommen wurde; er fügte hinzut „,„Wir haben hinsichtlich unseres Verfahrens im Stillen Ocean nichts zu verbergen; wir werden mit Eifer jede Gelegenheit benußen, unsere Besizung zu befestigen und zu verbessern, aber darüber hin aus haben wir durchaus feine Eroberungs- und Ueberwältigungsplänez so

B. sind wir stets bereit, die Unabhängigkeit der Sandwichs Jnseln anzu- erkennen.“ Herr Guizot wiederholte dies nachdrücklich mehreremale. Er machte sodann noch bemerklich, daß wohl einiger Grund für die Besorgniß vorhanden wäre, daß die Ruhe der Inseln im Stillen Ocean durch den

Zwiespalt unter den verschiedenen Neligions - Sekten gestört werden tónnte,

doch jagte er nicht, daß solche Störungen schon stattgefunden hätten.“

Herr Gu1zot an Lord Cowley, : Paris, den 6. April.

. mit welchem Ew. Excellenz mich gestern beehrt haben, in welchem Sie von den Besorgnissen sprechen, die man in England künftige Wohlergehen der auf Tahiti bestehen-

protestantischen Missionen hegt. Die von dem ersten Augenblicke von

: ierung des Königs gesührte Sprache würde hinreichen, jede derartige Besorgnisse zu beseitigen, Mein Herx Gesandte, Sie erkennen selbst an, daß die Englische Negierung vollkommen darüber ruhig is. Indessen be- greife ih das Jnteresse, welches Sie veranlaßt, von mir in einem Geiste freundschaftlichen Vertrauens und von Versöhnlichkeit die Bckräftigung jener Bersicherungen zu fordern, und ih säume nicht, Jhnen zu wiederholen, daß

des Königs in dem Svsteme, welches sie in Bezug auf die

Marquesas- und Gesellschafts-Jnuseln zu befolgen sich vornimmt, drei großen Prinzipien treu bleiben und niemals davon abweichen wird, nämlich + Frei- heit des Kultus, Beschüßzung der Unterthanen befreundeter Mächte, endlich

der mzt wemger heiligen Pflicht, den bereits wirksamen Bemühungen zum chuß der Wohlthaten des Christenthums Beistaud zu leisten. Genehmi-

gent Qu 1e (Gez.) Guizot,“

Schreiben erhalten, 1D

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London, 30, Juni. Die Vermählung Jhrer Königl. Hoheit der Prinzessin Auguste von Cambridge mit dem Erbgroßherzog von Medlen- burg=-Streliß hat vorgestern in der Königl, Kapelle des Buckingham= Palastes stattgefunden. Eine Sißung des Parlaments fand an diesem Tage nicht statt, da nur 36 Mitglieder im Unterhause sich eingefun-= den hatten.

Gestern beschäftigte sih das Unterhaus mit der weiteren Erörte= rung der Klauseln der vertagten irländischen Waffen - Bill im Aus= huß. Eine längere Debatte, wie sie in den Ausschüssen selten i}, entspann sich über die eine Klausel, welche die Stempelung der Waffen anordnet. Lord John Russell, Lord Clements und der Staats= Secretair für Jrland, Lord Eliot, führten hauptsächlih das Wort. Das Resultat der Abstimmung war für die Klausel 178, gegen dieselbe 104, also für die Minister eine Majorität von 74 Stimmen. Ein Amendement für die uächste Klausel der Bill ward mit einer Majorität von 60 Stimmen verworfen. Die Debatten über diese beiden Klauseln füllten den ganzen Abend. Wir werden morgen weiter darauf zurückkommen. : Dienstag (27.) hat das Dampfschi} „Acadia, ‘“’ das am 16ten

und am 19. Halifax verließ, 5000 Dollars als Beisteucr zum Repealfouds gebracht. Die Zeitungen, welche das Schiff mit- bringt, sprechen viel von der Theilnahme, welche in Amerika für die Nepealers in Jrlaud sich zeigt; auch sind neue Geldbeiträge in Aus= sicht gestellt. | x London, 27. Juni. Die Verwaltung Sir Robert Peel's ist, wenn mcht im Sturz begriffen, wenigstens ernstlih bedroht und geschwächt durch das verhängnißvolle Uebel guter ZFutentionen. Die Session von 1843 begaun, wie Ste wissen, mit all dem Stolze uud Nuhme einer allmächtigeun Majorität, einem erleuchteten und ent= schlossenen Minister und einem einigen Kabinet, und gleihwohl wird sie als eines der am wenigsten ersprießlichen Jahre in der Geschichte des Landes in Erinnerung bleiben. Die Macht der Majorität ist dahin geshwunden, ohne selbs den Maßregeln der Regierung Geseßeskraft gegeben zu haben. Diese Maßregeln selbst sind hinter den erklärten Absichten und Meinungen des Ministers weit zurückgeblieben und im Angesicht des drohenden Zustandes Jrlands is das Kabinet in sich selbst gespalten, und noch vielmehr getrennt von seinen Anhängern. Wahr= scheinlich wird keine einzige Bill von Wichtigkeit durhgehen; und die wichtigen Anträge, welche noch aufgegeben werden oder schon auf-

gegeben sind, und die unwichtigen, die durhgebraht wurden, tragen

alle einen gemeinsamen Charafter und haben eine gemeinsame Wir= fung, nämlich die, daß sie die höchste Unzufriedenheit bei irgend

einer der wichtigeren Klassen des Landes erzeugen. Es war die Ge=

wohnheit des Lord Lyndhurst während der leßten Whig - Verwal=

tung, mit der grausamen Jronie eines strafenden Richters die Miß- grisfe oder vielmehr die mißlungenen Anstrengungen dieser Verwaltung aufzuzählen. Diese Verwaltung hatte wenigstens ihre eigene Schwäche und die Stärke ihrer Opponenten, um das Aufgeben ihrer Bills zu entschuldigen; aber Sir Robert Peel befindet sih mit einer überwiegenden Majorität und einer ohnmächtigen Opposition nichtsdestoweniger in derselben kläglichen Lage wie seine Vorgänger oder in einer noch schlechteren. Auch wird Lord Palmerston ¡nicht verfehlen zu gehöriger Zeit mit ebenso viel Geist und Bitterkeit wie fein in dieser Art Kriegführung gelehrter Vorgänger die Session zu fritisiren. Jeder Vorschlag zeigt die Geschichte eines Streites und einer Niederlage. Die Kanada =- Korn - Bill is durchgegangen, aber sie is eine Maßregel, welhe die Popularität der Regierung in den Land = Distrikten auf den niedrigsten Standpunkt drückte, und die Grundbesißer an den Rand parlamentarischer Revolte trieb, ohne eine ernstliche oder entsprechende Wohlthat für die Nation über= haupt oder selbst für die Amerikanischen Kolonieen zu sein. Auf die Bill über die geistlihen Gerichtshöfe wird wan, wie es heißt, beste- hen durchgehen wird sie mcht. Aber der Vorschlag hat die Ka- thedral-Städte und einen Theil der Juristen unnüßerweise aufgeregt. Die Rechtsgelehrten verlangen, daß sie im Ausschusse des Unterhau- ses diskutirt werde, wenn sie zugegen sein können und sie sind im Begriff, aufs Land abzugehen. Die Bischöfe verlangen dasselbe im Oberhause und ihre Pflichten rufen sie in ihre Divzesen. Nach einigen wenigen Kämpfen wird die Bill aufgegeben oder in einer sehr unbrauhbaren Form angenommen werden. Die Jrländische Armen- Bill wird durchgehen, nachdem sie die größte Aufregung verursacht hat, was wohl hätte vermieden werden können, indem die Regierung das Gesetz, welches abzulgufen im Begriffe stand, ohne Schwierigkeit und mit gleicher Wirkung wieder hätte in Kraft seßen können. Das Schicksal der auf den Unterricht bezüglichen Klauseln in der Fak= torei - Bill habe ih Jhunen schon als die erniedrigendste aller Nie- derlagen geschildert, und nun scheint auch Lord Aberdeen's Bill über die Angelegenheiten der schottischen Kirche allen Parteien lets e L fällig zu sein. Die Non - Jntrustonisten, welche si, E CORZ

losgesagt haben, stehen bereits außerhalb des Tgeffon Sibi

gebung; für diese war daher die vorgeschlagene Kon i