1843 / 6 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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L aeti watt,

15) Rüdfsichtlih des Zweikampfes fand es der Ausschuß ange- messen, den im Entwurfe angedrohten Strafen in mehreren Fällen noch Geldbußen beizufügen, weil daraus eine Verminderung des Duells sich erwarten lasse. Sodaun wurde auch eine Strafe wieder Die- jenigen angedroht, welche Personen, die den Zweikampf ablehnen, in Verruf zu bringen suchen. Endlich wurden für den Fall, daß der Zweikampf stattgefunden, die Strafen mit Rücksicht auf den Erfolg

»gestuft, 4

E Jn dem die Verbrechen wider das Leben betreffenden Ab schnitte wurden einige singulaire Bestimmungen gestrichen. (§§. 310, 314, 316.) L

17) Die Kriterien, an welhe der Abschnitt über die Körper Verletzung die Abstufungen derselben knüpft, schienen zu unsicher und \{wankend, um danach die Kompetenz der Strafgerichte feststellen zu fönnenz der Ausschuß erachtete es daher für erforderlich, als entschei dendes Moment die Krankheit und die Unfähigkeit zu den Berufs Arbeiten von längerer als zwanzigtägiger Dauer aufzunehmen, um diesem Uebelstande abzuhelfen und die Besorgniß zu beseitigen, daß das Urtheil über {were Körper - Verleßungen den Assisen in der Regel entzogen werden würde. N

48) Bei den Verbrechen wider die persönliche Freiheit ließ der Aus\chuß Abstufungen der Strafen nah Maßgabe der ershwerenden Umstände, unter welchen die Freiheits Beraubung statthatte, eintreten. Eben so wurden die Strafen der Ueberlassung eines Kindes an An dere (8. 357), je nah Verschiedenheit des Zweckes, zu welchem solches geshehen möchte, abgegränzt. Uebrigens hat sich der Aus\huß ausdrücklich darüber erklärt, daß nur die eigentliche Ueberlassung, die Entäußerung des älterlichen oder pflegschaft lihen Verhältnisses bestraft, nicht aber der Lehrvertrag untersagt wer- den soll, durch welchen Eltern u. #. w. ihre Kinder einem zwar er laubten, jedoch niht empfehlungswerthen Gewerbe widmen. Vie §8. 363 und 364 siud zwar angenommen worden; es wurde dabei aber cigentlih nur beabsichtigt, sie als Einleitung zu den speziellen Straf bestimmungen, welche später nachfolgen, (§. 442 und folgende 524, 529, 530) zu betraten und ist dieser Punkt schon oben in einer all gemeinen Auffassung vorgekommen. / E :

19) Jn Ansehung der Verbrehen wider die Sittlichkeit war der Ausschuß der Ansicht, daß zu dem Systeme des Rhein. Strasge)eb buch zurüzukehren, und nur das öffentliche Skandal oder die Gewalt, (welcher das widerstandslose, jugendlihe Alter gleichzustellen), odann die Verleitung jugendlicher Personen zur Unzucht, und der Mißbrauch der Autorität zu strafen sei, Auf diese Weise fielen Blutschande und | widernatürliche Unzucht aus; die leßtere wurde nur mnjosern berührt, | als solche den Charafter eines gewaltsamen Angriffs wider Personen |

des einen oder anderen Geschlechts annimmt, Bei Bestrafung des Ehebruchs wurde der Entwurf modifizirt; die vorgeschla genen Abänderungen {ließen sich zum Theil an das beste

hende Recht an. :

20) Den Diebstahl und die Unterschlagung anlangend, so wur den die im §. 405 und 425 angedrohten Strafen des nicht qualisizir ten Vergehens zwar angenommen, jedoch durch eine andere Fassung des 8. 433 bei geringfügigen Gegenständen und mildernden Umständen eine Herabsezung der Strafen möglich gemacht, Bei der Berathung über die Strafen der Hehlerei und des Rückfalls wurde vou dem Entwurfe abgewichen, und gilt diese Bemerkung auch für den Titel vom Raube. Vei der Lehre von der Erpressung wurde die Drohung mit Denunciation oder Civilklage gestrichen. y E

21) Die generellen Strafbestimmungen über Betrug und Untreue wurden, wie schon oben angedeutet, nicht angenommen und nur die Fälle des nah bestimmten Merkmalen erlennbaren Betrugs als sttras- bar bezeichnet. 5 /

29) Jn dem Titel vom Bankerutt erschien es angemessen, die Bezeichnung: „„Gewerbtreibende“ durch „Handelsleute“ zu erseben und den durch Ausshweifungen u. st. w. herbeigeführten Bermögeus verfall eines Nichtkaufmanns nicht mit Strafen zu bedrohen. _ :

93) Die Strafe des Zinswuchers wurde zwar nach dem Inhalte des Entwurfs (§. 485) angeuommenz jedoh die Ansichten darüber waren verschieden. 2

24) Der §. 487 wurde in veränderter Fassung angenommen, und hierbei in Antrag gebracht, alle Verträge civilrehtlih für wirkungslos zu erflären, welche ohne unter das Strafgeseb zu verfallen, die M währung von Vortheilen für den Rücktritt vom Mitbieten bei Ver steigerungen zum Gegenstande haben. E | E 25) Die Coalitionen zur Erzwingung höherer oder geringere Arbeitslöhne (§. 508 bis 510) wurden in Uebereinstimmung mit dem Cnk- wurfe angenommen, nachdem sich jedoch eine Diskussion darüber ent sponnen, ob nicht auch die Verabredungen der Arbeiter desselben ¿Ja brifherrn oder Meisters dem Strafgeseße zu subsumiren seien.

96) Bei der Brandstiftung (§. 529) wurde versucht , die Merkt- male des Verbrechens deutlicher hervorzuheben, in soweit die Tendenz des Entwurfs dahin geht, die Ansteckung der eigenen Sache alsdann zu verpónen, wenn dadurch Gefahr für fremdes Eigenthum oder für Menschenleben hervorgerufen, oder ein Betrug beabsichtigt wird,

97) Die allgemeinen Bestimmungen über die Vergehen der Ge werbtreibendeu (8. 559 folg.) wurden zwar angenommen; sie schienen jedoch mit einem noch nicht vorliegenden Gewerbe - Polizeigeseße in genguem Zusammenhange zu stehen. e -

28) Bei den Verbrehen der Beamten wurde die Bestimmung des §. 593 (Beugung des Rechts) in Zweifel gezogen, jedoch nach Juhalt des Entwurfs angenommen. Außerdem wurden die Strafen wider Erpressung von Geständuissen durch Zwangsmittel geschärft und die Strafen der Theilnehmer an Beamten-Verbrechen modifizirt.

29) Von dem die Verbrechen der Geistlichen betreffenden Titel i} bereits oben die Rede gewesen; die darin enthaltenen materiellen Bestimmungen wurden theils für zu generell, theils als die Gränzen

der weltlichen Sirafgewalt überschreitend erachtet.

30) Jn dem Entwurfe, die Einführung des Strafgesebbuches betreffend, wurde die Verjährung der Civilklage erwähnt, die mildere Bestrafung der Civilstands-Beamten und der Versäumung der Anzeige fristen bei Geburten vermittelt, und für das Bergische die Aufhebung einiger den Civilstand betressenden Verordnungen beantragt.

Jst es die Aufgabe des Ausschusses, über den mitgetheilten Ent- wurf im Ganzen ein Gutachten abzugeben, so muß er Tine gewissen- hafte Ueberzeugung dahin erklären, daß der Entwurf, von dem Stand=

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punkte des rheinischen Strafgeseßbuchs aus, keinen solchen Fortschritt

der Besehge eg darstellt, um im Interesse der Provinz für die Ab- e

affung des be id mosprece zu bönnen.,

henden Strafrechts und die Annahme des Entwurfs Abgesehen von den Folgen, welche diese

aßregel für das Strafrecht herbeiführen müsse, würde solhe uuver- fennbar auch in dem ganzen Systeme der rheinischen Sesevgebing eíne Lücke hervorbringen und ein Ganzes zerreißen, zwischen dessen einzelnen Theilen der genaueste Zusammenhang herrscht. Der Ausschuß

verkennt das Gewicht nicht, welches gerade im materiellen Strafrechte auf die Beseitigung provinzieller Absonderung gelegt wirdz er hat des-

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System als ausführbar nachweisen wolleu, welches sowohl dem mate-

riellen Juhalte des Gese - Entwurfs, als dem Kriminal - Pr ozeß- Verfahren entspricht, Eine weitere Fortbildung, die Ausgleichung eingeschlihener Jrrthümer und Abweichungen, müßte einer ander weiten Revision vorbehalten bleiben, die vorzunehmen der Ausschuß weder Beruf noch Auftrag hat. Findet jene Arbeit in ihrer Anlage und Tendenz den Beifall der hohen Stände-Versammlung, so dürfte dur dieselbe die Umarbeitung des Entwurfs zu veranlassen, das neue Werk den Gerichten zur Begutachtung und demnächst dem fol- genden Landtage zur abermaligen Prüfung vorzulegen sein. Der von dem Ausschusse zu proponirende Autrag würde hiernah dahin geben : S Die hohe Stände-Versammlung wolle des Königs Majestät unter thänigst bitten, die Einführung des mitgetheilten Entwurfs in der Rheinprovinz nicht zu befehlen, dagegen aber Allergnädigst zu ver- ordnen geruhen, daß unter Zugrundelegung der rheinischen Geseß- gebung und der von dem Ausschusse versuchten Arbeit ein neuer Entwurf des Strafgeseßbuches ausgearbeitet, solcher den rheinischen Gerichten zur Begutachtung, der Presse zur Veröffentlichung und sodann dem nächsten Landtage zur nochmaligen Prüfung vorgelegk werde.“

Nachdem der Referent den Ausschuß - Bericht bis zu Ende ver- lesen, fommt derselbe auf Veranlassung des Landtags - Marschalls auf die früher geäußerte Ansicht zurück, daß, insofern die Versammlung mit den Ansichten des Ausschusses überall einverstanden sei, auch die Frage über das Kompetenz-Reglement ihre Erledigung gefunden habe.

“Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Man fkönne sehr wohl mit dem Antrage des Ansschusses einverstanden sein, und sich dennoch veranlaßt sehen, der Arbeit desselben noch einiges Material hinzuzufügen, es werde am kürzesten zum Ziele führen, wenn hierbei die von dem Ausschusse angenommene Reihenfolge beibehalten werde. i:

Ein Abgeordneter der Städte: Nicht blos allgemeine Aeußerungen seien zulässig, sondern auch eine Besprechung einzelner Punkte, Sr müsse aber wünschen, daß sich die Diskussion auf die von dem Ausschusse aufgestellten Grundsäße beschränke und nicht auf die Anwendung der- selben ausdehne. Wenn auf solhe Weise die Versammlung, ohne auf eine materielle Prüfung des eseßes einzugehen, die Unverein- barkeit seiner Prinzipien mit deu Ansichten des Landtags nachwei|e, so werde sie sich nichts vergeben und dennoch der Sr, Majestät dem Könige schuldigen Ehrerbietung nicht zu nahe treten.

Hierauf erwiederte der vorige Redner der Ritterschaft : man habe sich eben geäußert, als handle es sih blos um die Grundsäße, welche der Ausschuß seiner Arbeit zum Grunde gelegt. Er musse aber dar auf aufmerksam machen, daß hier em Königliches Propositions-=L2 efret vorliege, welches, sei es deu Grundhäßen nach, oder im Einzelnen zu disfutiren, jedes Mitglied die Pflicht und das Recht habe. Wie weit ein Jeder dieses Recht ausüben wolle, miisse in sein Ermessen gestellt bleiben. Der Ausschuß selbs habe es ausgesprochen, daß jene Arbeit in einzelnen Beziehungen vielleicht noch ciner besonderen Kritik unter= worfen werden köune, und wünsche dies jogar. Sr, der Redner, nehme dies Recht für sich wiederholt in Auspruch. |

Der Referent: Die allgemeinen Grundsäße über die Kompetenz mußten von dem Ausschusse gleich von vorn herein begutachtet wer den, indem in dieser Beziehung der vorliegende Entwurf und die be stehende Gesehgebung von ganz entgegengeseßten Prinzipen ausgehen.

In dem Entwurfe Fei ein Verzeichniß der einzelnen Strafen gegeben, allein nirgends angedeutet, vor welchen Gerichtsho#s die Verbrechen gehören, so daß es unbestimmt bleibe, ob darüber von den Assisen oder von dem Kriminagl-Gerichtshofe zu erkennen sei. Dieser Grund=- saß stoße die ganze Oekonomie des jebigen Strafgeseßbuches um, welches die strafbaren Handlungen klassisizire und darnach die Kompe- tenz der Gerichte bestimme. Wenn dieses System nicht aufgehoben werden sollte, so blieb dem Ausschusse nur übrig, dasselbe mit dem neuen Strafgesez-Entwurf dadurch in Einklang zu bringen, daß er die in dem leßteren bezeichneten strafbaren Handlungen nach den Kompetenz-Grundsäßen ebenfalls klassisizirte. Diese Ansicht sei der von dem Ausschusse aufgestellten vergleichenden Uebersicht zum Grunde gelegt. Würde sich die Versammlung “mit diesem ersten (Hrundsaße niht einverstanden erklären, so müsse sie die ganze Arbeit des Aus chusses überhaupt zurlüickweisen, weil dieselbe von der Vorausseßung ausgegangen sei, daß die Kompetenz-Grundsäbße der jet bestehenden Strafgeseßzgebung beizubehalten seien. Hierauf wird folgende Frage: „billigt die Versammlung den von dem Ausschuß angenommenen Grundsalz, der Berathung des Geseb Entwurfs das 1n der Provinz bestehende Kompetenz-Reglement, mchk aber das von der Staais Behörde mitgetheilte, zum Grunde zu legen? zur Abstimmung ge bracht und von 67 Stimmen bejaht, von 7 verneint,

(Schluß folgt.)

Düsseldorf. Nach einer Allerhöchsten Kabinets Ordre vou 27, Juni c. haben des Königs Majestät die Berläugerung des rhein hen Provinzial-Landtages bis zum 16. Juli zu genehmigen geruht.

Düsseldorf, vom 2. Juli. (D. Z) Wie wir vernehmen, ist in mehreren Nachbarorten die Einrichtung getro\fen, daß aus Königl, Magazinen Roggen geliefert, ja sogar Brod gebacen, und h Me Preisen an die dürftige Klasse verabreicht wird. Sollte nicht dies wahrhaft wohlthätige Einrichtung auch für unsere Stadt und Um gegend ins Werk zu seben sein? Und würde nit durch ein Verbot, das den Branuntweinbrennern augenblicklih den Berbrauch der Kar toffeln gänzlich untersagte, einem fortwährenden Steigen dieses für das Volk so unentbehrlichen Lebens Bedürfmsses Schrauken geboten und zugleih ein Zweik theilweise verfolgt werden, Dei ail anderen Orten durh Mäßigkeits - Vereine freilich auch uur mit Mühe erreicht wird 7 Aachen, 1, Juli, (A. Z) Dem ungewöhnlich raschen Stei- gen der Fruchtpreise mußte der Preis des Roggenbrodes in unsere: Stadt in ciner solchen Höhe folgen, hiesigen Einwohner, welche 1

A L e Qui : Ke des Herrn Re tädtische Behörde hat diesen Zustand zul Kenntniß des er ? de Präsidenten von Cuny gebracht, und es freut uns, die Nah

amten gelungen ist, eine erste ansehnliche Ueberweisung von Roggen mehl aus den Königlichen Festung : Maßgabe des ferneren Bedarfs zweifelsöohne noch audere folgen wer den. Dem ferneren N wird durch diese Maß regel um so gewisser ein Ziel geseßt werden, verla en Nubien Vorrat( fi Lande nicht fehlt, und diejenige Produzenten und Händler, welche damit noch festhalten, sich woh

alb versucht, den Entwurf zu modifiziren und mit dem der Provinz

Aufhebung gen Glei

e aufs shmerzlihste verwunden würde, in Einklang zu brin-

0 ebn Kriminal - Prozeß - Verfahren und den Grundsäßen, deren wohl is der Ausshuß weit entfernt, seiner Arbeit in ihrem

ebigen Zustande irgend einen Grad der Vollkommenheit zut vindizirenz T at Jani nux bie Hauptgesihtöpunkte bezeichnen und ein Straf-

überzeugen werden, daß es zum Losschlagen Zeit ist,

(Köln, Z.)

ólu, 1, Juli, nde Detrai i daß binnen kurzer Zeit sehr reich

nach Getraide i die Gewißheit, i i lihe Vorräthe hier eintreffen werden, höchst erfreulich.

ringen allein 1850 Scheffel Roggen ; durch die nämliche schnelle Be

förderungs-Gelegenheit werden in rascher Folge mehrere hundert La- sten Korn hier gelangen, und dem Vernehmen nah sind in den Nie-=

daß es der großen Anzahl der in den Fabriken und jon|t vom “Tagelohn leben, \{chwer fiel, sich dieses erste Lebensbedürfniß anzuschaffen. Die

richt mittheilen zu können, daß es der Verwendung dieses hohen Be-

sbeständen zu erwirken, der nah | „Verweigerung des

da es nach zuverlässi-

Bei der steigenden Nachfrage

Die drei S hier ankommenden Schleppkähne der hiesigen b Br:

derlanden auch in Dampfschiffen und anderen Fahrzeugen nicht unbe deutende Partieen verladen worden. Durch diese beträchtlichen Zu- fuhren wird der Bedarf nicht allein unserer Stadt, sondern auch der Umgegend, und zwar nicht blos für die nächste Zukunft, hinlänglich

| gedeck werden. | | |

X Köln, 29. Juni. Als einen Beweis, wie leiht selbst das Widersinnigste, wenn es nur keck behauptet wird, in den Gemü thern der Menge Eingang findet, dürfen wir das Gerücht anführen, welches in den leßten Tagen unter den niederen Volksklassen ziemlich allgemein verbreitet war: der Dombau werde einstweilen eingestellt, weil man höchsten Orts aus dem Dom eine Simultankirche zu machen beschlossen habe. Zum Anhaltspunkte dienten diesem Gerücht theils

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das unerwartet lange Ausbleiben der Allerhöchsten Schenkungs-Genehmi | gung für die eingegangenen Geldbeiträge, theils der Umstand, daß zufällig | einige Arbeiter aus der Dombauhütte entlassen wurden. Ja man wollte sogar die Opposition der Rheinländer gegen die Einführung des Strafgeseß-Entwurfs mit jenem vermeintlichen Beschluß in Berbindung bringen. Da es sich gerade traf, daß in dieser Zeit eimge Kölner Bürger die Absicht befannt machten, dem Erzbischof Koadjutor bei Gelegenheit | seines Namenstags ihre Gesinnungen der Ehrfurcht und des Dankes für seine segensvolle Wirksamkeit auf eine feierliche Weise durch einen Fackelzug fundzugeben, so gab dies auf verschiedenen Seiten zu einem eigenthiümlihen Qui pro quo Veranlassung: man vermuthete den Koadjutor in einem Konflikt mit dem Gouvernement in Botresf der Dombau- Angelegenheit und legte dem Fackelzug, der von zahlreichen Theilnehmern unter einem außerordentlichen Menschen-Zulauf darge- bracht wurde, zum Theil Motive unter, die ihm an sich durchaus fremd waren. Die Rede des Koadjutors beim Empfang der Chren bezeugung, im hohen Grade geeignet, die obwaltenden Jrrthümer zu zerstreuen, einige anderweitig erfolgte Erflärungen der beim Dombau näher Betheiligten und die unleugbare Thatsache des fortgeseßten Baues reichten hin, diese Wölkchen so \huell wie sie sich gesammelt hatten, wieder zu zerstreuen. Wie es möglich war, die Absichten der Regierung in Bezug auf den Dombau einen Augenblick in Zweifel zu ziehen, müßte bei den so flar ausgesprochenen und so großmüthig bethätigten Gesinnungen des Königs als wahrhaft unbegreiflich er cheinen, wenn es niht bekannt wäre, daß gerade in unserem Rhem lande die Gemüther der Masse von jedem Hauche der Lust bewegt werden *).

NuslanudD. Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. Aus der Pfalz. (Allg. Z) König Ludwig hal seine jüngste Reise in der Pfalz durch einen hochherzigen Entschluß verewigt. Der kolossale Kaiserdom zu Speyer, an den sich so viele geschichtliche Erinnerungen für Deutschland knüpfen, soll mit resco Malereien vollständig geshmüct werden. So war es dem erlauch ten Hause der Pfalzgrafen, das in den Rheinlanden einstens die Kunst mit so großem Erfolg gepflegt, vorbehalten, dieje n unsere {öne Pfalz wieder zurückzuführen und das dio Gräber deutsche Kaiser aus mehreren berühmten Geschlehtern umschließende, von den

| Unbilden der Zeit hart mißhandelte Baudenkmal edler Pietät mcht | nux dem Untergange zu entreißen, soudern auch mit neuer Pracht | zu shmüccken. War König Maximilian der erste Wiederhersteller des | während der Französischen Revolutionszeit in Ruinen versunkenen | Kaiserdomes, f}o erscheint Köuig Ludwig als dessen Volleuder und Verschönerer. Schon zieren auf dessen Befehl die hohen Hallen des Domes die kunstvollen Chorstühle, ein sehenswerther Taufstein unt | eine an Schönheit und Güte gleih ausgezeihnete Orgel, Das aus | Schwanthalers Händen hervorgegangene, in Marmor ausgeführte Grabmonument Kaiser Rudolph's vou Habsburg wird sich bald im | Königs-Chore erheben, und die Fresken sollen unmittelbar folgen. | Auch auf den Besuch der Pfalz und der von herben Schicksalsschlägen | hart heimgesuchten loyalen Stadt Speyer, deren Geschichte jener des Kaiserdomes würdig zur Seite steht, durch viele, die anmuthigen Nheingegenden belebende Reisende wird die erwähnte Kunstschöpfung merflich einwirken.

| Sachsen. Leipzig, 2. Juli. (D. A. Z.) Das Nichtmehi | erscheinen des Journals Locomotive hat mehrfach zu der Annahme | veraulaßt, dasselbe sei wegen seiner Haltung und Tendenz verboten | worden. Dem is aber nicht so, sondern ein gar nicht vorherzusehen der, nur zufällig zur Kenutuiß der Behörden gelangender Umstand | hatte die Zurücknahme der Konzession zur unausweichlihen Folge. Cs | fand sich nämlich bei einer mit der Preßpolizei gar nicht zusammen hängeuden Gelegenheit, daß Derjenige, der als Unternehmer und Ei geuthümer des Journals die Konzession dazu erlangt, diescs Eigen thum \chon seit längerer Zeit aufgegeben uud au den Redacteur des Blattes abgetreten hatte. Nun blieb der Behörde , zu deren Kenut niß dieser Umstand gebracht wurde, nur die Wahl, entweder dem frü leren Eigenthümer auch den Konzessionsschein abzunehmen und damit die Konzession zu annulliren, oder sie auf den neuen Eigenthümer ausdrücklich zu übertragen, und daß das Leßtere nicht geschehen ift, | wird wohl Niemanden befremden. | Baden, Von der Nench, im Juli, (Manunh. J) Seit dem 14. Juni hat sich die Witterung sehr günstig verändert; wir (aben daher in dieser Gegend die Hossuung nicht aufgegeben, daß dieses eines der geseguetsten Jahre seit langer Zeit und in jeder Beziehung werde, An der Bergstraße ist bereits neue Gerste zum Markt gebracht und auf Austehen mehrerer Bedürsftigen vou dieser Frucht im Tausch gegen spätere Rückgabe von gleihem Maß ge mister Frucht (Roggen und Waizen) abgegeben worden, damit die | selben nicht länger gemüßigt sind, das theure Brod, wie seit eintgen | Monaten geschieht, warm aus dem Ysen zu nehmen, das dei Ge sundheit nachtheilig und oft nicht immer zu haben is, wie dies ns besondere an der Bergstraße der Fall gewesen,

Hessen. Darmstadt, 30, Juni, (Frankfurter Journal.) Der Großherzogliche Kreisrath des Kreises Großgerau hat am 419ten d. M. unter der Rubrik: Brodbackens mehrerer Bäcker ‘“, u eis “hreiben an sämmtliche Bürgermeister des Kreises erlassen: „Es 1} 0 s N vorgekommen, daß Bäcker, wenn die Brodfrucht plöb- lih im Preise aufschlug, auch auf der Stelle Erhöhung des Brod preises verlangten und das Brodbacken bis zur Erfüllung dieses Ber- {_| langens verweigerten. Nach den Zunsftsartikeln sind die Bäcker verbunden, immer mit einem Vorrathe von Korn j Spely= und Gerstemehl versehen zu sein, damit nie Mangel an Brod oder Wecken

Großherzogthum

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istebe; sie können also nicht verlangen, daß in den ersten Tagen, - g ruht aufschlägt , auch sogleich die Brod - und Wed

taxe erhöht werde, o wenig, als ihnen zugemuthet wird, auf

4 M inzwi ie Königli ; Annahme der Schen- E *) Daß inzwischen die Königliche Erlaubuiß zur hme | fung ves k "Dagbini- Bereits in Köln eingegangen is , hat die

A, Pr, Z, gestern berichtet,

der Stelle das Brod wohlfeiler abzugeben, wenn die Frucht: und Mehlpreise sinken. Es wird daher, damit niemals Mangel an dem unentbehrlihsten Bedürfniß des Lebens entstehe, jedem Bäder, welcher wegen Nichterhöhung des Brodpreises das Backen des, für die Brodbedürftigen nöthigen Brodes verweigert, eine Strafe für jede solche Weigerung von fünf Gulden, oder nah Umständen auch, wenn sammtliche Bäcker eines Orts ungehorsam sein sollten, die einst weilige Aufhebung des Zunftzwangs hiermit angedroht, Sie wollen dieses den Bäckern in Jhren Gemeinden bekannt machen.“ Der großherzogliche Kreisrath Heim hat au bei diesem Anlaß jene thä tige Borsorge im öffentlichen Juteresse und jene klare Einsicht in die Jeitverhältnisse gezeigt, welche das charakfteristishe Kennzeichen seiner gememnnüßigen Amtsführung sind, l j

_ Braunschweig. Braunschtveig, 2. Juli. (M. Z.) Se. Durchlaucht der Herzog Wilhelm is vorgestern von seiner großen ezrühlingsreise hier wieder eingetroffen. Das Juteresse an der, auf den 15ten dieses Monats festgeseßten Eröffnung der braunschweig-mag deburger Bahn nimmt hier das ganze Tagesgespräch lebhaft für sich in Anspruch, und Speculation und Vergnügungssucht baut darguf zahlreihe Pläne. Sicher is es, daß diese Bahn dem öffentlichen Le ben unserer Stadt eiîn Impuls zu neuer Thätigkeit werden und durch den «Fremdenverfehr reihen, materiellen Gewinn gewähren wird, wenn Braunschweig auch {hon dem Reisenden nur wenig ungewöhnliche Ge nüsse bieten fam, Am Bau der Bahngebäude ift bis jeßt kaum be gonnen und die Vollendung des Bahnhofes für die Nächstzeit kaum wahrscheinlich, die Erweiterung und Erhöhung des Bahul:ofs = Ter rams scheint für den Augenblick alle disponiblen Hände für sich allein in Anspruch genommen zu haben. Tag und Nacht wird noch durch

Pferde- wie durch Dampfkraft aus bedeutender Entfernung her Erde befördert und mehr als 500 Menschen sind gegenwärtig an der mag deburger und haunöverschen Bahn beschäftigt. |

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Paris, 30, Juni, Der König is nun {ou seit zwölf Tagen nicht nah Paris gekommen und hat auch St. Cloud und Versailles in dieser Zeit micht besuht, Dies hat ohne Zweifel zu den im Pu blifum verbreiteten Gerüchten, daß Se. Majestät unwohl seien, An laß gegeben, Der Gesundheits-Zustand des Königs scheint aber im Gegentheil jo vortrefflich zu sein, daß man ihu uoch lange dem Laude und jemer ¿Familie erhalten zu sehen hoffen darf. :

Ver Herzog von Nemours wird Paris in den ersten Tagen des August verlassen, um sih nah dem Lager von Plelan bei Renues zu begeben. Er wird dam einige der Kavallerie-Depots für die Re monte der Armee in der Normandie und Bretagne, \o wie die Ka vallerie-Schule von Saumur, besuchen. Auch heißt es, Se. Königl. Hoheit werde die bedeutendsten Häfen der Bretagne und demnächst das Lager bei Lyon inspiziren. Die Herzogin von Nemours wird, dem Vernehmen nah, ihren Gemahl guf dieser Reise begleiten.

Eine telegraphische Depesche aus Marseille meldet, daß der Her zug von Aumale vorgestern dort angekommen ist.

“Herr Raymond Lacave -Laplague, der älteste Sohn des Finanz ministers und Privatsecretair seines Vaters, is gestern plößlich gestor Ven, WabrenD er em Bad nabm, Er war erft 23 Sah alt nid es hatte sih bisher keine Spur von Kränklichkeit an ihm gezeigt.

_ Börse, Die Renten-Notirung ist an der heutigen Börse etwas gestiegen z in der spanischen 5 proc. aktiven Schuld wurden keine Geschäfte gemacht, und man hat keinen Cours derselben notirt; in Passiven wurde Einiges zu 4%, umgeseßt. Man erzählte sich an der Börse, eine Baarsendung vou 27 Millionen Fr., auf Ordre des Finanz-Ministers Mendizabal vou Marseille aus nah Barcelona au den treu geglaub ten General-Capitain Cortinez abgeschickt, sei vou diesem für die wee der Jnsurrection verwendet worden,

111 Paris, 90, Junt, Der Bericht des Herrn Duprat über das Budget der Einnahmen für das Jahr 1844 wurde heute den Deputirten mitgetheilt. Die Arbeit des Herrn Duprat bildet ein würdiges Seitenstük zu dem Berichte des Herrn Bignon über das Budget der Ausgaben. Die von der Kommission im Budget der Einnahmen vorgeschlagenen Reductionen belaufen sih auf 18,929,077 Franken, Die Kommission dringt um so mehr auf die Annahme ihres eigenen Berichtes von Seiten der Kammer, als nachweisbar die Berechnung des Ministers der «Finanzen für die muthmaßlihen Ein nahmen des Jahres 1844, nicht gauz richtig wäre. Unm diese Ein nahmen auf eine approximative Art zu bestimmen, hatte der Finanz Minister die Einnahmen des Monats Dezember 1841 und de ersten elf Monate des Jahres 1842 zum Maßstab genommen, und daraus das Produkt für 1844 gebildet. Seit das Budget der Kam mer vorgelegt worden ist, hat aber die Finauz-Konmmission die offiziellen Rechnungen der Einnahmen vom Jahre 1812 vollendet. Herr Lacave Laplagne sah sich dadurch veranlaßt, an dem Einnahme=-Budget von 1844 mehrere wichtige Modificationen vorzunehmen, welche die Ge fammtsumme der Einnahmen für 1844 auf 1,324,088,336 Fr. fest seßen, Nach der früheren Berechnung hätten sie 1,327,228366 Fr. betragen sollen. Der Berichterstatter berechnet weiter, daß, wenn die Kammer das Budget der Ausgaben nach der Vorlage des Finanz Ministers annehmen wollte, das muthmaßliche Defizit für 1844 uicht weniger als 77,285,344 Fr. betragen müßte, nämlich 33,783,344 Fr. aus dem Ueberschusse der ordentlichen Ausgaben über die ordentlichen Einnahmen und 43,900,000 Fr. wegen der verlangten außerordent lichen Kredite für Eisenbahnen.

Unter den verschiedenen Mitteln, welche der Bericht des Herrn Dupat in Vorschlag bringt, um dem bedrängten Zustand unsere Finanzen zur Hülfe zu kommen, befindet sih auch die Eintreibung der rik ständigen Forderungen, welche Frankreich mehreren fremden Staaten gegenüber geltend zu machen hat, Diese Staateu sind: Spanien, Griechenland, Belgien, Rußland und die Regentschaft von Tunis.

Die Forderungen in Betreff Spaniens rühren von der Zeit her, wo das Kabinet der Tuilerieen 1m Jahre 1523 bewaffnet zu Gunsten der damaligen Regierung von Madrid einschritt, unter der Bedingung, daß die Kriegskosten von der lebteren erseßt würden. Ein Vertrag, welher am 30, Dezember 1828 von den Bevollmächtigten beider Staaten in Madrid unterzeihnet wurde, seßte pro visorish die von Spanien an Frankreich zuzahlende Entschädi gung auf 80 Millionen Frauken fest, Nach diesem Bertrag ver pflichtet sich Spanien, jährlih eine Summe von 4 Millionen zu zahlen, nämlich 2,400,000 Fr. als 3 proc. Juteresse der Kapital Summe und 1,600,000 Fr. als Amortisations - Prämie zu 2 pCt, Bom Jahre 1829 bis 1834 wurden auf diese Art dem Französischen Staatsschabe 10,432,953 Fr. gezahlt, so daß die Forderung Frank reichs auf 09,567,047 Fr. reduzirt blieb; da aber vom Jahre 1835 his Ende 1842 Spanien die Zahlungen gänzlich einstellte, so muß man zur Summe von 69,567,047 Fr. die rückständigen Juteressen von s Jahren hinzuseben, wodurch die heutige Forderung Frankreichs zur Summe von 84,414,517 Fr, erwächst, Außerdem i Spanien der Französischen Regierung 1,748,713 Fr, s{huldig, wegen Abtretung von Waffen und Kriegs-Munitionen, als die Fremden Legion und die fran zösischen Freiwilligen, die vom Kabinet der Tuilerieen bewaffnet und ausgerüstet wurden, in den spanischen Dienst traten.

Nach der Berehnung des Herrn Duprat (vergl, damit die Auf

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| \{lü}se und Berehnungen des Baron Varenne in dessen Bericht über

| die Griehishe Anleihe, Staats-Ztg. Nr. 179, Beilage) hat Frankreich

| von der Griechischen Regierung folgende Summen einzufordern : i

Die Geld =- Vorstreckung von einer halben Million Fr.

| im Jahre 1830, wovon im Jahre 1835 nur zwei

| Drittel zurückbezahlt wurden; es bleibt der lebte

E a O E Für die Bezahlung der Juteressen der von Frankreich

| garantirten Griechischen Anleihe hatte Frankreich der Griechishen Regierung bis zum 1. Januar 1843 GOLA L e at ét t tao tate a So oi cer és es I

Endlich begehrt die Regierung gegenwärtig für die Bezahlung der Junteressen des Semesters 1. Mai O eee Cet e S N E a Tia G Sive voni . D A

Zusammen... 3,282,301 Fr.

| Die bewaffnete Hülfe, welche die Juli- Regierung der belgischen Nation in den Jahren 1831 und 1832 leistete, um die Freiheit und Unabhängigkeit der leßteren zu sichern, nöthigte Frankreich zu einer außerordentlichen Kriegs- Ausgabe, die, nah der Berehnung des fran zösischen Kriegs-Ministers, auf 15,294,530 Fr. anzuschlagen ist.

„1e Forderungen Fraukreihs, gegenüber Rußland, haben die

während der Kaiser -Regierung zwischen Frankreih und Sachsen ge

\chlossene Anleihe zum Grunde, zu deren Sicherstellung der König

von Sachsen die Bergwerke von Wieliska verpfändet hatte, welche | gegenwärtig von Nußland besessen werden.

___ Endlich verlangt Frankreich von der Regentschaft von Tunis die

Crstallung der Kosten einer vom Kabinet der Tuilerieen gugeordueteu außerordentlichen Kriegsrüstung zur Vertheidigung des Bey.

Als die Budget-Koumisston über diese verschiedenen Kreditforde rungen den Herrn Guizot interpellirte, erwiederte der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, daß bisher nur mit Spaguien, Griechen land und Belgien darüber Unterhandlungen gepflogen worden wären ohne ein Endresultat erreiht zu haben. Jm Jahre 1835 er- flärte die Spanische Regierung, daß ihre politische und finanzielle Lage sie zwinge, die bisherigen Semesterzahlungen der Schuld von 0 Millionen auszuseßen. Sie versprach, die Zahlungen, sobald ihre Finanzen _\ch besser gestaltet hätten, uicht nur wieder aufzunehmen, sondern die immzwischen rückständig werdenden Ju teressen nachzutragen, Das Kabinet der Tuilerieen versäumte feine Gelegenheit , Be Q Out ina Die Regierung von Madrid an ihr Versprehen und an ihre Pflicht zu mahnen, und wenngleich gegenwärtig nicht zu erwarten i, daß Spa men die ausgesebten Zahlungen so bald wieder aufnehmen könne, \o behält sich rankreich doch vor, allen aus jener Forderung hervorgehenden Rechten spätere Geltung zu verschaffen, Jn Betreff der griechischen Anleihe wiederholte Herr Guizot, was er bereits vor der Kom misjion, deren Berichterstatter Baron Varenune war, ertläart batte, daß nämlich nach der vollbrahten Emission der Rest der dritten Serie der griechischen Anleihe von 1834 zu Gunsten Frankreichs, die griechische Regierung dem Kabinet der Tuilerieen uur noch die Summe von 405,880 Fr, schulden wird, zur Abtragung welche Schuld Herr Piscatory angewiesen sei, mit dem Hof von Athen sich zu verständigen.

Was die Forderungen Frankreichs wegen der JultervLention in Belgien anbelangt, \o is zu bemerken , daß die Franzö sische Regierung zwei besondere Expeditionen unternahm, nämlich im „ahre 1831, allein uur nah dem ausdrücklichen Wunsche der belgi \chen Nation, während die zweite Expedition vom Jahre 1832 das Resultat eines Vertrages zwischen Frankreich und Großbritanien war, dem zufolge leßtere Macht die Operationen des Französischen Heeres

106,667 Fr.

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mit seiner Seemacht zu unterstüßen sich verpflichtete. Für beide ezalle hat das Kabinet der Tuilerieen nicht aufgehört, von der belgi schen Regierung den Ersaß der Kriegskosten zu verlangen. Das

Kabinet vou Brüssel hat seinerseits jeden Anspruch auf Entschädigung von Seiten Frankreichs beständig zurückgewiesen, und da das Kabinet von Skt, James hierin der französishen Regierung uicht au die Hand ging, so sind alle Versuche Frankreichs, vou Belgien einen Ersaßz der erwähnten Kriegskosten zu erlangen, fruchtlos ‘geblieben, Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten glaubt nicht, daß hierin etwas Anderes zu erwarten set, : :

Die Kommission hat Herrn Guizot aus Herz gelegt, die bis her vernachlässigten Unterhandlungen mit Nußland und mit der Ne gentschast von Tunis wegen der betreffenden Schuldforderungen wieder anzuknüpfen und zu pflegen, wozu der Minister der auswärti gon Angelegenheiten sich auch bereit erflärt haben soll,

Grossbritauien und Irland.

Unterhaus. Sihung vom 29, Juni. Wie wir gestern bereits gemeldet, bildete die Diskussion über die einzelnen Klauseln der irländischen Waffenbill im Ausschuß des Hauses heute den aus schließlichen Gegenstand der Debatte. Diese Bill \cheint eine beson dere Attraction für das Haus zu haben, da sie, obschon zwölf oder dreizehumal bereits erörtert, doch noch im Ausschuß \owolzl in ihrem Prinzip wie in ihren Details eine ausführliche Diskussion erfuhr. Die Haupt=T ebatte erhob si über die achte Klausel, welche alle Waffen mit einem Stempel zu verjehen anordnet, nachdem die siebente Klau sel über die Erlaubuiß-Bewilligung, Waffen zu führen, nah Verwer fung eines Amendements des Herrn Wyfe angenommen war, Ju der achten Klausel war es vorzüglich das Wort „gebrandmarkt““, das

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zuerst namentlih von Seiten des Lord Clements einen heftigen Ein spruch sand, worauf das ganze Prinzip dieser Bestimmung Lord John Russell angriff. Der Lebtere wiederholte, was er hon früher gesagt, dasz diese Bestimmung eine ungerechte und unpolitische sei, ungerecht weil sie der individuellen ¿Freiheit Fesseln anlege, ohne daß ein trifti ger Grund dafür vorhanden sei, unpolitisch, weil man Jrland in sei nem jeßigen aufgeregten Zustande eine Zwangs Maßregel auflege, deren unbedingte Nothwendigkeit uicht erwiesen sei. Lord Nussell griff damit nicht die Bill überhaupt an, deren Nothwendigkeit er zugege ben, fondern er wollte nur diesen neuen Zusaß zu dem bestehenden Oejeb, der ihm überflüssig und für Jrland beleidigend erschien, ver worsei sehen. „Der edle Lord, der Secretair für Frland (Lord Cliot) sagt, daß, weun eine Waffenbill nöthig is, auch eine wirksame erlassen werden muß; aber wenn, wie es zugegeben is, die alte Wasffenbill sh bisher als wirksam erwiesen hat, wozu diese Klausel einführen 2“

er Redner machte aufmerksam, daß es viele Dinge gäbe welche sehr unwichtig erschienen, die aber oft größeren Anstoß erregten, als die ernstesten Gegenstände. Solchen Anstoß müßte die gegenwärtige Bestimmung erregen, wenn jeder verpflichtet werden \ollte, seine Waffen vorzuzeigen, um se brandmarken zu lassen. „Und denkt doch auch nur daran, daß diejenigen, welche ihre Waffen nicht wollen ein registriren lassen, das Zeichen der Regierung nahmachen so wie auch daß Personen , die ein Verbrechen beabsichtigen , sich in Besilz privilegirter, Andexen zugehörigen Waffen, seten werden, die sie nad) vollführter That wegwerfen und so der Entdeckung nah wie vor ent. gehen,“ Ein Haupt-Argument Lord Rufssell's gegen die Einfiih-= rung der Klausel bezog sich endlih noch auf den Gesichtspunkt von welchem die Regierung bei Abfassung derselben ausgegangen sei ‘näm li, daß dieselbe glaube, der rathenden Stimme ihrer Beamten in Irland in diesem Punkte volles Gehör zu geben ; das sei fals,

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| dent „alle in einem besonderen Amte bestellten Personen, werden, weun über Dinge, mit denen sie in Berührung stehen, um Rath ge- fragt, Maßregeln angeben, die, is die Regierung geneigt, die Frei- heit der Unterthanen zu beshränken, ohne Zweifel die Wirksamkeit eines desfallsigen Geseßes erfolgreiher machen.

Gegen diese Argumente erhob sich der Staats-Secretair für Jr- land, Lord Eliot. Vor Allem stellte er die absolute Nothwendigkeit heraus, daß wegen der noch so häufig vorfallenden Verbrechen die bestehenden Restrictionen geshärft werden müßten, um dem Besiße von Waffen von Seiten gesecbßloser Uebelthäter zu steuern. Die Meiz nungen der Mänuer aber von praktischer Erfahrung in der Verwal- tung tes Gesehes seien der Beachtung niht unwerth, und die Re- gierung thue wohl, ihren Rath zu hören. Daß die Klausel eine Jn sultirung des irländischen Volks sei, is eine Uebertreibung, und daß sie alle Verbrechen beseitigen soll, niht möglich, aber würden Ver-= brechen dur gestohlene Waffen begangen, so führe der darauf ge- stempelte Name auf die Spur des Schuldigen. Zu gleicher Zeit durste unter den gegenwärtigen Umständen keine Gelegenheit gegeben werden, Waffen mit Leichtigkeit in die Hände des Volfs zu legen. Fn Betracht dieser Umstände hielt Lord Eliot es für feine Pflicht an der Klausel festzuhalten, L

Gegen dieselbe oder gegen die gebrauchten Ausdrücke in dersel- ben sprachen noch Lord Clements und SirzThomas Wilde in langeren Reden, worauf die Abstimmung das bereits gemeldete Re sultat, die Annahme der Klausel mit einer Majorität von 74 Stim men, ergab.

: Die neunte Klausel über die Art und Weise, wie und wann Per- sonen um die Bewilligung, Waffen zu führen, einkommen sollen, eine Bestimmung von gar feiner Wichtigkeit, veraulaßte doch wegen der (Hereiztheit der Parteien eine heftige vielfach unterbrochene Debatte. Sir Nobert Peel suchte das Haus zu beruhigen. Ein Amendement wurde verworfen, Nach achtstündiger Sihung, in welcher nur diese beiden Klauseln angenommen und über eine debattirt war, vertagte

sih das Haus,

: Loudou, 30. Juni. Ueber die gestrige Debatte im Unterhause jagt heute der ministerielle Standard: „Obgleich die Declamatio= nen Uber die Stempelungs - Klausel der irländischen Waffen = Bill sich über die ganze Bill verbreiteten und außerdem noch über viele andere Linge, so wurde doch hauptsächlich die Klausel selbst als beleidigend für das irländische Volk erwiesen. Welch ein außerordentlich zartfüh- lendes Volk müfsen doch unsere irländischen Mitbürger sein! Ein Maun wird beleidigt, wenn seine Waffen registrirt und gezeichnet werden, sagen Lord John Russell, Sir Thomas Wilde und Lord Clements. Aber, fragen wir, is denn das der Fall, wenn z. B. der Goldschmied sein Zeichen auf Löffel und Juwelenschmuck macht, oder wenn das Schild einer Assekuranz - Compagnie einem vor die Thür genagelt wird? Kein Mensch wird dadurch beleidigt. Wie dann sollte es ein Mann durch ein Zeichen auf sein Schießge- wehr werden, das, austatt eine Anzeige irgend einer Beeinträch- tigung zu sein, im Gegentheil ein Beweis für die Logalität und die zuverlässige Ehrenhastigkeit des Besibers i. Es giebt aber un- ter gewissen Klassen in beiden Ländern eine wunderbare Scheu vor dem Licht eine durchaus unverantwortliche Besorgniß um das, was wir das Privilegium der Schurkerei nennen möchten das Privi= legium, sich verborgen zu halten bei allen wihtigen Gelegenheiten. Die Ballottirung is der Modus, nach welchem diese Klassen das Wahl- ret ausüben möchten. Sie verabscheuen in ihren! Beisteuern zu den Staats - Einkünften nichts so sehr, als die Nothwendigkeit, Anderen ihre wirklichen pecuniairen Verhältnisse mitzutheilen, und sind jetzt höchlih aufgebraht über die Unterdrückung des Gebrauchs geheimer Waffen selbst in einem Theile des Vereinigten Königreichs, wo eine solche Unterdrückung durch häufige Mordversuche als nothwendig für den Schuß des Volks aufs klarste erwiesen is. Wir für unser Theil fönnen diese Vergötterung der Finsterniß nicht verstehen. Wir glauben, daß nur der Mann frei und glüdcklich is, nur derjenige frel genannt zu werden verdient, dessen Handlungen, Berhältnisse und Absichten so beschaffen sind, wie er sie gerade von allen, die ein Juteresse an ihnen haben, angesehen wissen will, der lein Geheimniß von seiner politischen Meinung macht, der sih nicht der Welt für reicher oder ärmer, als er in der That is, aufdrängt, und der mit uihts umgeht, wobei das Geseß und die Meinungen sei ner Nachbarn sich nicht wenigstens beruhigen. Die Rechte politischer Heuchler, Schwindler, Konspirirten, als solche, sind Rechte, die der Staat füglich nicht zu respektiren braucht, und sie sind die einzigen Rechte, zu deren Erhaltung Heimlichkeit nothwendig sein kann.“ __ Bei der vorgesirigen Vermählung der Prinzessin Auguste von Cambridge waren außer der Königlichen Familie, den Kabinets-Mi- nijstern und Kronbeamten auch das diplomatische Corps zugegen. Der Erzbischof von Canterbury verrichtete unter Assistenz des Bischofs von London die Trauung, Vou den Mitgliedern der Königlichen Fa milie fehlte nur die Königin Wittwe, welche durch Unpäßlichkeit ver- hindert war, Von den fremden Prinzen wohnten der Prinz Peter von Oldenburg und der Kronprinz von Württemberg der Feierlih- TEIE De i Der Großfürst Michgel von Rußland wird zu Ende des nächsten

Monats oder Anfangs August hier erwartet.

Bente. Juli,

Brüssel, 1. Durch Königl. Beschluß vom 21sten d. i} der Graf Camille de Briey, Mitglied des Senats, zum außerordentli= hen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei dem deutschen Bunde, bei den Höfen von Kurhessen und den Großherzogthümern Hessen Oarmstadt und Baden und bei dem Herzogl, nassauischen Hofe ernannt worden,

JILCLTEN

Nom, 20, Juni. Gestern Vormittag hatte der Papst im Vatikan ein geheimes Konsistorium versammelt, worin er nach einer furzen Anrede au die Versammlung zwei Prälaten zu Kardinälen ernannte, nämlich Monsignore Franz Soraiva da San Lodovico, Patriarh von Lissabon, geboren 1766 in der Divbzese von Braga, und Monsignore Anton Maria Cadolini, Bischof von Ancona, gebo ren in jener Stadt 1771. Hierauf erfolgte die Ceremonie des Mund\chließens bei dem im Konsistorium am 27. Januar d. J. er nanuten Kardinal Villadicani, der, nahdem er am 1. d. M. den Hut erhalten, gestern zum erstenmal als Mitglied des heiligen Kolle- giums erschien. Sodann wurde die Ernennung von folgenden Bischöfen vom Papst verkündet : 1) Metropolitan von Goa (in por= tugiesish Jndien), Mons. Joseph da Silva Torresz 2) Bischof von Joligno, Mons. N. Belletti, bisheriger Bischof von Acquapendente z 3) Bischof von Acquapendente , Mons. F. Salvini; 4) Bischof von Lucera, Mons. J. Jannuzzi; 5) Bischof von Lacedonia, Mons. Luigi

Giamporcaroz 6) Bischof von Capaccio, Mons. Joseph d'Al Bot 7) Bischof von Marsi, Mons. Michel Angelo Sorrentinoz; 8) O

von S. Severo, Mons. Roceo de Gregorio; Y Be von Porto, Mons. J. Costa Rebello ; 10) Bischof von Macao, Nonf N.

rih Pereira de Borja; 11) Bischof von Telmessus

Mattia Polliber, als Weihbischof für Wien, 12) Bischof von