1843 / 8 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

f f

vorzustellen und ihre Huldigungen zu empfangen. Er wird sih nah Lyon, Marseille und Bordeaux begeben und von da über Tours und Orleans im nächsten September nach Paris zurückehren. Herr Rossi, Pair von Frankreich, wird uah der Session im Auftrage des Mini- sters des öffentlichen Unterrichts eine Reise nah Preußen machen.

Grossbritanien und Irland.

London, 30. Juni, Die Anti = Repeal - Versammlungen in Jrland sind nohch so selten, als die der Repeal häufig sind, doh berichtet die Ulster Times, daß am 26sten zu Colein bei Belfast eine Versammlung von 8000 Protestanten (?) stattfand, in welcher eine Adresse an die Königin gegen die Repeal beschlossen wurde. Uebrigens geht aus der amtlichen Er flärung, welche der Lord-Lieutenant gegeben, daß weder die Yeo manry, die Hauptstüße der Orangisten, noch die Miliz einberufen, vielmehr die in den Händen der ersteren befindlichen Waffen nach dem Geseße, welches gegenwärtig noch berathen wird, gestempelt werden sollen, hinlänglih hervor, daß die Regierung ihre eigene Partei, die Anti-Repealer und Orangisten und deren mögliche Uebergriffe uicht weniger fürchtet, als die Repeal felbst. Das zur irländischen Flotten - Station gehörige Linienschiff „Malabar““ is am 26sten von Corf nah Cadix abgegangen.

Eine Bekanntmachung des General-Postmeisters enthält die Be= stimmung über die Einrichtung der mit dem 1. Juli von uun ab regelmäßig zweimal den Monat, am 1sten und 16ten, in Gang treten den Paketfahrten von London nah Westindien. Nach der Havana, der Bermudas, Bahamas, Mexiko und dem übrigen Festlaude finden die Fahrten nur einmal monatlich statt.

Aus Carmarthen in Wales wird vom 27sten geschrieben, daß, nachdem am 19ten die Rebekkaiten bei ihrem Angriff auf das Arbeits- haus durch das Ate leihte Dragoner-Regiment zerstreut waren, sie von neuem am lebten Sonntage, 15 bis 20,000 Maun stark, sich bei New-Castle Emlyn versammelt hatten, so daß man für nöthig fand, dorthin eine Abtheilung jenes Dragoner-Regiments zu beordern. „Der Haufe war so gut bewaffnet“, heißt es in dem Briefe aus Carmarthen, „und zum Handeln bereit, daß die Dragoner nicht eher als Montag Morgen in die Stadt dringen konnten; der Kampf, welcher an der New-Castle-Brücke stattfand, is über alle Beschreibung. Die Soldaten wurden von ihren Pferden gerissen, entwaffnet und später in den Fluß gestürzt,“ Der Pöbel verbranute das Vereins- Arbeitshaus und blieb im Besiß der Stadt, nahdem die Dragoner dieselbe zu verlassen gezwungen warenz er zerstörte darauf mehrere Schlagbäume in der Nähe von Brelon und Cardigan, und man er- wartete am Abend eine Abtheilung des 73sten Jnfanterie-Regiments, welche die Ruhe wiederherstellen sollte. Doch wird gefüchtet, daß ohne großes Blutvergießen ein Ende des Kampfes nicht erreicht wer den wird,

La Plata - Staaten.

Berichte aus Montevideo gehen bis zum 16. April und bestäti- gen, daß die Blokade des Hafens von Seiten des argentinischen Admirals Brown anzuerkennen die französischen und englischen Cs fadres sich geweigert haben. Die Stadt fkounte so mit Lebensmitteln, namentlih mit Vieh von Maldonado versehen werden.

Admiral Brown lief am 7ten mit mehreren seiner kleineren Schiffe in den Hafen von Montevideo ein, und nahm vou der Jusel Ratos ohne Widerstand zu finden Besitz. Die Pulver - Vorrätbe, welche er dort fand, wurden sogleih von den Engländern als Eigen thum einiger ihrer Kaufleute reklamirt.

Commodore Purvis genöthigt, wieder umzukehren. Tags darauf sah man das argenutinische Geshwader unter den Kanonen der britischen Korvette und Kriegsbrigg liegen uud am 14teu erschien dasselbe ohne Flagge uud Wimpel, woraus man s{chloß, daß es genommen worden sei, Man sagt, daß dies Verfahren des Commodore Purvis die Folge der Wegnahme eines britischen mit Schlachtvieh befrachteten Schiffes vou Seiten des Admiral Browu gewesen sein soll.

Rivera stand am 6. April bei Minas, nachdem er seine 7000 Mann starke Armee getheilt und davon eine Hälfte nah Paysandu, die andere zur Beobachtung des Geuerals Urquisa abgeschickt hatte, der nah der Versicherung der Anhänger Oribe?s bis zum Rio Negro vorgeschritten sei und mit Jgunacio Oribe eine Verbindung herge- stellt habe.

Jn Montevideo soll eine kleine Emeute uuter den dort ansässigen Franzosen entstauden sein, die einen ihrer Landsleute zum Komman danten erwählt und dem General Paz ihre Dienste auf etwas tu

Jn Folge dessen gab Brown den Plan, sie fortzuführen, auf und verlicß den Hafen am Vten, Bei seiner Rückkehr am 12ten ward er, wie es heißt, vom britischen

e T IRGE

44

multuarishe Weise angeboten haben, der sie annahm; der kriegerische Eifer soll indeß bald wieder vershwunden sein,

Ueber rheinisches Strafrecht, Von einem rheinishen Justiz-Beamten, (Aus der Düsseldorfer Zeitung.) (Vergl, die Beilagen zu Nr. 4und 5 der Allg. Preuß. Ztg.)

Fortseßung ad ll, Strafs9ystem.

Gleichheit der Strafen.

Keine der über den Entwurf eines neuen Strafrechts in der Rhein-Provinz verbreiteten Nachrichten, außer jener vou der Einfüh rung der körperlichen Züchtigung, hat in deu verschiedenen Lebeus- kreijen eine so große Sensation verursacht, als die Kunde, der neue Entwurf stelle die Standesuntershiede bei der Bestrafung der Ver- brechen wieder her.

Alle Gewöhnungen und Gefühle seit fast zwei Menschenaltern lehnten sih gegen solche Aenderungen auf, und die Vertreter der „Un zertrennlichkeit des Code pénal von den anderen Zweigen der Geseb- gebung“ haben hier eigentlich den Stübßpunkt für ihren Einfluß auf die Meinung des großen Publikums gefunden.

Wir würden uns für den Kreis dieser Blätter sicher eine zu hohe Aufgabe stellen, wenn wir es unternehmen wollten, diese Frage nach allen ihren sozialen und politischen Beziehungen zu erörtern; doch wollen wir versuchen, wenigstens eine Meinung, als Beitrag zu einer Ausgleichung verschiedener Ansichten, zu äußern, zufrieden, wenn man ihr das Verdienst einer völligen Unbefangenheit zugestehen will,

Was einer Ausgleichung der verschiedenen Ansichten förderlich zu sein scheint, is der Umstand, daß auch der Entwurf eine wirkliche Gleichheit des Rechtes vor dem Strafrichter bewirkt, ja, daß er eine solche selbst in einem vollkommenen Grade zu erreichen beabsichtigt! Der Zweck liegt also nicht als Streitgegenstaund in der Mitte: die Verschiedenheit der Ausichten betrifft vielmehr die Mittel zu dessen Ausführung.

n dem Entwurfe is man vou der Ansicht ausgegangen, daß überall, wo die Handlung an sich oder unter den besonderen Voraus seßungen eine völlige Verleuguung des Ehrgefühls oder einen hohen Grad von Bosheit vorausseße, Zuchthausstrafe zu erkennen sei, durch welche daun auch das Necht auf Auerkenuung der Judividualität, nach ihren persönlichen und bürgerlihen Beziehungen im Staate, verwirkt werde. Bei der Zuchthausstrafe (§. 11) findet deshalb nux eine Art der Vollstreckung gleichmäßig gegen alle Verurtheilte statt. :

Die Gefängnißstrafe dagegen, sagt man, sei ein leihteres Straf übel, welches, gleich der Strafarbeit, auch moralisch uicht verderbte Personen treffen könne : sie bestehe nah dem Gesebe (§. 14) in ein facher Entziehung der Freiheit: ein solches gesebliches Strafübel dürfe, ohne Ungerechtigkeit, nicht indirekt, durch eine daran gefnüpfte schäd liche Folge, nicht überschritten werden, eine Folge, welche unter Voraussetzungen vielleicht den Verurtheilten viel empsindlicher berühre, als die Strafe selbs. Jede niht zu einer {weren Strafart ver urtheilte Person behalte im Staate deu vollen, gegründeten Anspruch auf die Achtung, die Anerkennung ihrer Judividualität : dieser An spruch könne nicht verleßt werden, ohne die ersten Grundsäße wahrer Freiheit, wahrer Gerechtigkeit zu beeinträchtigen. Daraus folge dann, daß die Cigenthümlichkeit einer Person, daß die gegebenen per sönlichen und bürgerlichen Verhältnisse auch bei der Vollziehung der leichteren Strafarten ihre Geltung sinden mußten. Nux in Verbin dung mit diesem Anerkenntuisse sei eine eigentliche Gerechtigkeit gedenk barz jede andere, welche, um der Abstractionen willen, die Rechte der Persönlichkeiten aufhebe oder beeinträchtige, erscheine als eine verleßzende, dem Gemeinwesen s{chädlihe Willkür; sie möge wohl den Namen der Freiheit an sich tragen, in der meushlichen Gesellschaft, unter gebil deten Völkern, verdienen sie in Wahrheit diesen Namen nicht, Mit der Strafarbeit seien zwar, außer der Entziehung der Freiheit, auch angemessene Arbeiten verbunden (§. 13)z es dürfe aber auch hier über deu Begriff und Zweck der Strafe nicht hinausgegangen werden, da deren besondere Beziehung zu den Rechten jeder Persönlichkeit uur aufgehoben werde, wenn diese, wie bei der Zuchthausstrafe, durch Handlungen das Recht auf eine volle Geltung im Staate verwirkt habe,

Dieser Ansichtsweise, welcher allerdings der Beifall an sih nicht versagt werden mag, steht in der Rhein-Provinz aber auch feineêwe- ges ctwa jene entgegen, daß nur der Zufall darüber entscheiden solle, in welhem Gefängnßloïale und in welcher Gesellschaft uicht moralisch verderbte Leute aus den gebildeten Stäuden eine ihnen auferlegte

leichtere Strafe zu verbüßen haben? Die Praxis hat vielmehr, seit die Gefänguisse bestehen, in der Ausführung solcher Strafen stets die

Persönlichkeiten berüsihtigt: Die Rüge betrifst nit diesen Punkt, nur die Verleßung des Grundsabes, daß jeder vor seinem Richter ein gleiches Recht empfangen müsse, dessen tägliche Anerkenuung durch das Richteramt eben gewünscht wird. Was nach dem Entwurfe der Richter in seinem Urtheile festseßen soll, gehört in der!Rhein-Provinz im Wesentlichen zur Wirksamkeit der Gefängniß - Behörden und ihrer Vorgeseßten. Die Praxis wird also ziemlich ähnlich sein, die Ansichten über die formellen Rechtsverhältnisse bleiben doch wesentlich verschieden.

Prüft man die verschiedenen Ansichtsweisen näher, so zeigen sich bei einer jeden eigenthümliche Vorzüge und Nachtheile. s

Nach dem Systeme des Entwurfs siud durch die rihterlihe Be stimmung alle Willklichkeiten bei der Strafvollziehung ausgeschlossen : es bedarf keiner Jnsinuationen, keiner Sollizitationen bei den unteren oder oberen Behörden : der Verurtheilte findet in dem Urtheile selbst sein gesichertes Reht. Wenn wir diese Gesebßlichfeit als einen Vor zug anzusehen geneigt sind, so zeigen sih doch sonst Anstände von großer Erheblichkeit. Es wird bei uns oft unmöglich sein, {hon im Augenublicke der Verurtheilung alle persönlichen Verhältnisse sicher zu übersehen: zuweilen liegt ein beträchtlicher Zeitraum zwischen der Vei urtheilung und der Vollziehung des Strafurtheils: es können Aende rungen in den Verhältnissen der Personen seitdem in einem ihnen günstigen oder ungünstigen Sinne vorgegangen sein: wie sollen diese bei einer einmal rechtsfräftigen Festseßung berücisihtigt werden?

Noch mehr, es würde auch eine große Kränkung der Rechlsgt= fühle, deren Befestigung einen wahren Vorzug der Oeffentlichkeit und Rechtspflege ausmacht, darin liegen, wenn in Einer öffentlihen Sißung, dur dasselbe Urtheil, der schuldige Thäter oder Anstifter mit einer in der Ausführung an sich gelinderen Strafe belegt werden sollte, als der weniger schuldige Hauptgehülfe oder Gehülfe!

Bielleicht könnte dem Bedürfnisse entsprochen werden, wenn an jedem Sibe krimineller oder zuchtpolizeilicher Gerichte eine gemischte richterlich-administrative Behörde mit den Festseßungen über die Klassen Abtheilung unter den Gefangenen der Gefängnisse und Strafarbeits häuser beauftragt, und deren Anorduung bei der Strafvollstreckung vollzogen würde. Eiue solche Einrichtung gewährte den Vorzug, die Willkürlichkeiten zu beseitigen, ohne die Nachtheile einer Festseßung im Urtheile über dessen Vollziehung, wogegen so Manches zu erinnern ist,

und sie köunte auch blos provinziell an die Stelle der §. 17 f. durch

die Aufnalzme in das Einführungsgesel treten. E

Sollte aber das System des Entwurfs auf eine andere Weise der Ausführung näher gebracht werden, so würde es jedenfalls nicht unangemessen seinen :

1) in den Strafarten selbst (Gefängniß, Strafarbeit) keinen Un terschied gelten zu lassen, aber dem Richter zu gestatten, auzuordnen, daß die zu erkeunenden Strafen in einem Gefängnisse, einer Straf anstalt Nr. 2 verbüßt werden sollen. Diese Einrichtung würde zu gleih den Vorzug darbieten, die dazu geeigneten Gefänguisse und Strafarbeits-Austalten von einer solchen Vollziehung nicht völlig aus zuschließen, und bei furz dauernden Strafen und weit entfernten Festungen ohne sörenden Aufenthalt deren Benußung zu gestatten.

2) Die Wahl der Anstalten innerhalb dieser Begränzung, so wie es auch bei jeder zwischen Zuchthaus und Strafarbeit und zwischen Strafarbeit und Gefängniß geschehen i, ohne eine nähere Bezeich nung, dem richterlichen Ermessen anheim zu geben.

3) Für die Verwandlung der Strafarbeit in Festungshaft (§. 17) feine Regel aufzustellen, und die Vorschrift beim Zweikampfe (g, 290) als einzige geseßliche Ausnghme zu betrachten.

Jür die Behauptung, daß der neue Entwurf die Regel der Gleich heit vor dem Richter agufhebe, is auch der §. 272 angeführt, nach dessen Vorschrift Rang und Stand des Beleidigten bei der Zumessung der Strafe der Jujurien mit berücksichtigt werden sollen. Man hat aber nicht anzugeben für gut befunden, daß auf gleiche Weise andere Rücksichten, z. B. das Verhältniß des Beleidigten zu dem Belcidige1 Beachtung finden, sofern dieser jenem besondere Achtung oder Chre1 bietung schuldig war, und die Beschaffeuheit oder Beleidigung in Hinsicht auf Zeit uud Ort, wodurch dann dem Leser als einseitig erscheinen mußte, was vielmehr guf inneren Gründen beruht. Die Gefährdung eines besonderen Rechtes neben dem allgemeinen mensch lichen, kann bei der Wahl zwischeu dem höchsten und niedrigsten Strafmaße offenbar nicht ganz unbeachtet bleiben.

Es dürfte gleichwohl neben dem Range und Stande auch das Berufsverhältuiß in die Bestimmung aufzunehmen sein, da es reli giöse und bürgerliche Berufsverhältnisse giebt, welche zwar weder Nang noch Stand, also äußere Vorzüge verleihen, aber eben nur deswegen

0s

um so ehrwürdiger sind, auf welche demnach der Grundsaß des §, 272 in gleichem Grade anwendbar ift, T Ut: 5 at B25R A

Nllgemeiner

Seckanntmachungen.

ie Subhastation des in der Prenzlauer - Straße Nr. 41 belegenen Schumannschen Grundstücks und der auf den 5. Januar 1844 anberaumte Bietungs-Termin wird hierdurch aufgehoben.

Berlin, den 22, Juni 1843, Königliches Stadtgericht, Abtheilung sür Kredit-, Sub hastations- und Nachlaß-Sachen.

Berlin, den 3,

Vereins für Anhalt und S, Herz

Bekanntmachung. L Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 23. Mai 1843.

id hierselbst vor dem Kottbusser Thore belegene rundstück der Ehefrau des Holzhändlers Bruhn, ge borenen Werner, taxirt zu 13,461 Thlr, 20 Sgr, 6 Pf, soll Schulden halber am 9, Januar 1844, Vor- mittags 11 Uhr, an ver“ Gerichtsstelle subhastirt

werden. Taxe und Hopothekenschein sind i No! stratur einzusehen, pothekenschein sind in der Negi

bis 1 Uhr

Berlin - Hamburger Eisenbahn.

Die Verhältnisse haben es erfordert, die nach unserer estrigen Bekanntmachung zum 27\ten d. M. ausge- Fhriebene General - Versammlung nach Schwerin n convociren. Es is nöthig, daß bei dieser Versamia- lung die Zeichner so Vabireid) als möglich vertreten werden. Wir laden daher die in Berlin anw e- senden Subskribenten zur Berlin-Hamburx- ger Eisenbahn, welche Verpflichtun gsscheine

Denjenigen Subsfkribenten, welche dieser Aufforde rung nicht entsprechen, sind wir genöthigt, die Einla dung zu der nah Schwerin einberufenen General Versammlung auf ihre Kosten insinuiren zu lassen, Juli 1843,

Das Comité zur Begründung eines Actien - u die Eisenbahn zwischen Berlin und Hamburg.

VV agener. Jung. 7 Vlendelssohln & Comp. Moritz Robert. F, A. von Witzleben,

Ober-Schlesische Eisenbahn.

Die Bezahlung der am 1. Juli a. e. fälligen Zinsen auf unsere Stamm Ausnahme der Sonntage, täglich Vormittags von 8

in Bresl t in ZILCGUAU vom 1. bis 15, Juli in unserer Central-Kasse auf dem Bahnhofe;

in Berlin vom 1. bis 15, August im Comtoir der Herren IM. O » p en h t î m j Ö

Svöoh ck C , ls 6 97 W VYNE (Burgstraße Nr. 27), und zwar in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr. Breslau, den 20, Juni 1813. Das Direktorium der Ober - Schlesischen Eiseubahn-

Die Verkaufs - Bedingungen und

Verbindung

Klemme, Kunowski, von Moltke. M, Oppenheim Söhne,

Conrad und

theilen, . ; Schöppenstedt, den 1. Juli 1843,

gutes, und Prioritäts-Actien erfolgt, mit

(Gesellschaft.

vollzogen haben

auf ¿Freitag den 7. Juli, Nach- mittags 5 Uhr, in vas hiesige Bör-

senhaus hiermít ein, um daselbs sich entweder zum persönlichen Erscheinen ín dieser General - Versammlung bereit zu erklären oder einen Bevollmächtigten zu wählen und die Vollmacht für denselben zu vollziehen,

der Provocation

Termin guf

Auf freiwilligen Antrag der Erben des Amtsrathes Friedrich Ernst auf Küblingen, insbesondere in Folge G d der verwittweten Frau Amktsräthin fins aiaguse geborenen von Bothmer, auf Erbthei-

, wird zum ü i istbi S i Nachlafe t ONfentic meistbietenden Verkaufe des

den allodialen Rittergutes Küblingen sammt Zubehör

den 11, September 1843 Morgens 10 Uhr, guf dem Gerichts-Lofale des unter-

Amtsraths Friedrich Ernst gehören- privatrechtlichen Lasten sind abgelöst,

fónnen vor dem Termine an jedem Zonnabend auf der Gerichtsstelle eingesehen werden, liegen auch bei dem Konsulenten der Ernstschen Bor mundschast, Landsfiskal Schulz zu Wolfenbüttel, zur Einsicht bereit und wird derselbe auf Anfordern und gegen Erstattung der Kopialien Abschrift davon er

Herzogl, Braunschw,-Lüneb, Amt, W, V 0B, Beschreibung des zu verkaufenden Ritter-

Das allodiale landtagfähige Nittergut Küblingen im Braunschweigischen, etwa diei Meilen von Braunschweig und wenige Minuten von einem Bahnhofe an der die Küblinger Feldmark durhschneidenden Braunschweig Magdeburger Eisenbahn entfernt, so wie außerdem durch cine das Gatsgehöfte berührende Chaussee mit Braun- {weig in Verbindung stehend, is mit einem massiven elegant und neu eingerichteten Wohnhause, so wie mit guten, zum Theil massio und neu erbauten Wirthschasts- (Gebäuden versehen, und die nußzbaren Zubehörungen sind im wesentlichen folgende: 10 Morgen 118 Ruthen (Härten, 705 Morgen 32 Nuthen Ackerland, 19 Mor- gen 82 Ruthen Wiesen, 6 Morgen 25 Nuthen Hol- zung und außerdem einer Holzfläche von etwa 136 Mor gen entsprechende Holztheilungen, 15 Morgen 26 Ru then Privatänger, Schäferei-Gerechtigkeit mit vem Stab- rehte, Hut und Weide auf der Küblinger Feldmark und auf den benahbarten Weide-Revieren, zeither mit etwa 900 Stück benußt, Jagd und Fischerei, Gesälle , Wei- denstände und Maßgerechtigkleit , eine Wassermühle mit zwei Gängen und jeßt verpachtet zu 220 Thlr,, eine Ziegelbrennerei und 24 Häuslings - Wohnungen, Die

Nach Helgoland und zurü.

Um den vielseitig ausgesprochenen Anforderungen des

Nuzeiger.

zeichneten Herzoglichen Amts damit angeseßt, in wel- chem sich Kauflustige einfinden und nah Vernehmung der Berkaufs-Bedingungen ihre Gebote abgeben wollen.

Publikums zu begegnen, wird das der Hansealischen | Oampsschiffsahrts - Gesellschaft gehörige, rühmlichst be kannte, prachtvolle, große und besonders schnellfahrende (Gutsbescheibung S ee-Dampfschiff „Manchester“, Capitain J. Dudley, Dienstage und von 1609 Pferdekraft und 500 Tons Gehalt, am 8, und 22, Juli des Morgens nah Helgoland abgehen und am L0ten und 24sten von dort zurückkehren. Die Kajüten des Schiffes sind so vergrößert worden, daß sämmtliche Passagiere zur selben Zeit bequem darin aufgenommen werden können, Jm Monat August wird es jeden Sonnabend von | hier und jeden Montag von Helgoland abgehen,

Literarische Anzeigen.

Bei C. Flemming in Glogau erschien und is in allen Buchhandlungen vorräthig:

Die Heilkraft d. Calten Wassers. Eine allgemein faßliche Darstellung des Kaltwasser-Ge brauchs in diätetischer Beziehung, wie in den am häu figsten vorkommenden Krankheiten, mit besonderer Rück sicht auf die Gräfenberger Heilanstalt und die Pricß nische Heilmethode. Von Pr. E, W., N ensop, prakt. Arzte. Nebst einem Abriß der Geschichte und Litera- tur der Wasserheilkunde und einem Verzeichniß der be- fanntesten Wasserheilanstalten, 8, geh, 15 Sgr,

Die Eröffnung des A . . Hôtel du Nord in Berlin, unter den Linden Nr, 35, der Königl. Akademie gegenüber, beehrt sich Unterzeichneter den hohen Herrschasten und resp. reisenden Publiko hiermit gehorsamst anzuzeigen, und verspricht derselbe, bei der elegantesten Einrichtung, reelle und prompte Bedienung. Berlin, im Juni 1843, Johann Emanuel Roth, Be sitzer des Uôtel du Nord,

Das Abonnement beträgt: 2 Kthlr. sär { Iahr. 4 Kthlr. - 2 Iahr. 8 Klhlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr sür den Raum einer Zeile des Allg, Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nchmen Sestel- lung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preussischen Zeitung: Friedrichsftrasse Ur. 72,

Berlin, Sonnabend den Som Juli

1843.

IRhall

Amtlicher Theil. j j i :

Inland. Landtags - Angelegenheiten. Rheinprovinz. Die Veröffentlihung der Berathungs-Protokolle durch die Zeitungen nicht für zulässig erklärt. Fortseßung der Berathung des Entwurfs der Konm- munal-Ordnung. Königsberg. Festungsbau. Aus dem Pa derbornshen. Wahlen der Gemeinde - Räthe, Vom Rhein. Schule und Kirche, Köln. Getraide - Zufuhr. Trier, Organi sation der neuen Censur-Behörden,

Deutsche Bundesstaaten. Bayern. München. Ausgabe Budget. Aus Franken. Getraidemangel. Blattern. Wall

fahrten. —S achsen. Kammer-Verhandlungen, Großherzogth unt

Hessen, Darmstadt. Geburtsfest des Prinzen Wilhelm von Preußen. Abreise des Enzherzogs Stephan von Oesterreich. Freie Städte. Schreiben aus Frankfurt a. M, (Personal-Nach richten ; Getraidepreise; Börse.)

Frankreich. Paris. Audienz des neuen badischen Minister - Nesiden- ten. Frankreihs Verhalten hinsichtlich der griechischen Aaleihe. Maßregeln mit Hinsicht auf die Jusurrection in Spanien, Militair- Aushebungen für Algier,

Großbritanien und Jrland, Ueber die Ursachen des Aufstandes ín Wales.

Jtalien. Neapel, Flotte verschoben. Spanien. Paris, Telegraphische Nachrichten aus Spanien. Va- lencia. Ein Bataillon geht über zu Espartero. Bayonne, Ankunft

spanischer Deserteure.

Griechenland. Die Gesandten der Schußmächte verlangen weitere Re- ductionen,

Serbien. Belgrad. Alexander Kara Georgiewitsh wicder zum Für- sten von Serbien erwählt.

Ostindien. Paris. Telegraphische Depesche von Malta mit Nachrichten aus Ostindien und China. /

Die Abfahrt der Brasilianisch - Neapolitanischen

Königliche Schauspiele, Neue Dramen und Lustspiele z Gastrollen.

Beilage. Fuland. Breslau, Verein für Besserung der Straf

gefangenen. Deutsche Bundesstaaten. Großherz. Hessen. | Mainz. Aussicht auf Handels - Verbindungen mit China. Offen - bach Plan zur Anlage von Gemeinde - Magazinen. Holstein,

Schreiben aus Kiel, (Aufhebung des Transitzolles für Waaren-Trans- porte vom Altonaer Bahnhofe nach dem Bahnhofe der Berlin-Hamburger Eisenbahn.) Frankreich. Deputirten-Kammer. Budgets der Kammer und der Ehren - Legion, Votirung des Gesammt - Ausgabc- Budgets. Außerordentliche Kredit - Bewilligungen. Angebliche kar- listisch-esparteristische Jntriguen in Bordeaux, Vermischtes, Groß- britanien und Jrlaud. London, Versammlung der freien Pres- byterianer Schottlands in Excter Hall. Belgien. Lüttich. Eröff- nung der Eisenbahn durch das Vesdre-Thal. Schweden und Nor- wegen. Stockholm. Feier des Namenstages des Königs. Zu- stand der Reichsbank. Dänemark. Kopenhagen. Stiftung eines literarischen Vereins durch die Upsala - Reisenden. Aegypten. Alexandrien, Begünstigungen im russishen Zoll-Tarife. Projekt einer neuen Wasserstraße.

Ueber rheinishes Strafrecht.

Amtlicher Theil.

Das 22ste Stück der Geseß=Sammlung, welches heute ausgege-

ben wird, besteht aus der Nr, 2358, Die Verordnung, enthaltend die in Folge der Verord=- nung vom 23, Februar d. J. nothwendigen Ergänzungen

der die Presse und Censur betreffenden Vorschriften,

Vom 30, Junt 9 5 Berlin, den 8. Juli 1843, i F Debits= Comtoir der Geseß-Sammlung.

——

Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant, außer- ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich sardi-

nishen Hofe, Graf von Waldburg=-Truchseß, von Elbing.

Uichtamtlicher Theil.

Inland. Landtags - Angelegenheiten.

Nhein- Provinz.

Düsseldorf, 16. Juni, Zwanzigste Plenar=Sißung. Nach Eröffnung der Sibung theilt der Herr Landtags-Marschall der Versammlung zwei Schreiben des Herrn Landtags - Kommissars mit. Nach Junhalt des ersten hat der Herx Minister des Jnnern die in der Plenar =- Sibung vom T7ten d, M. gewünschte Veröffentlichung der Berathungs-Protokolle durch die Zeitungen nicht für zulässig erklärt, dagegen für die Bekanntmachung der Berichte über die Verhandlun- gen des Landtags die größte Ausführlichkeit gestattet. Der Landtags= Marschall ernennt zur Redaction der Zeitungs - Artikel ein Mitglied der Versammlung. Mit dem zweiten Schreiben des Herrn Land= tags - Kommissars werden zwei Exemplare von den Protokollen der Immediat-Kommission, welche den Entwurf des Strafgeseßbuchs aus-= gearbeitet hat, anstatt der (nicht besonders ausgearbeiteten) Motive zur Kenntnißnahme mitgetheilt.

Demnächst wird mit der Berathung des Entwurfs der Kommunal-

| Ordnung fortgefahren.

Für §. 90 des Entwurfs \{chlägt der Ausschuß folgende Fas= sung vor:

„Die freiwillige Veräußerung von Grundstücken kann nur auf den Antrag des Gemeinde-Raths mit Genehmigung der Regierung und der Regel nah nur im Wege der öffentlichen Licitation stattfinden.

„ur Gültigkeit der Licitation aber gehört:

1) Die Vorlegung eines beglaubigten Auszugs aus dem Grund steuer-Kataster nebst Taxe.

2) Eine öffentlih aushängende Ankündigung.

3) Einmalige Bekanntmachung durch das Amtsblatt der Regierung, durch die etwa im Kreise erscheinenden öffentlihen Blätter und durch öffentlihen Ausruf in der durch den Ortsgebrauch be-

stimmten Weise.

4) Eine Frist von 6 Wochen von der Bekanntmachung bis zum

Licitations-Termine. 9) Abhaltung des Licitations-Termins durch eine Justizperson oder durch den Bürgermeister.

„Wenn der Kataster-Ertrag des Grundstücks nicht 2 Rthlr. über= steigt, so bedarf es nur der örtlich üblichen Bekanntmachung. Vor Erlassung der Bekanntmachung is an die Regierung zu berichten, welche sich überzeugen muß, ob hinreichende Gründe zu der vorge- schlagenen Maßregel vorhanden sind und das Weitere zu verfügen hat, Js bei der Licitation der Taxwerth nicht erreiht worden, so ist, wenn der Gemeinde-Rath bei nohmaliger Vernehmung die Ver- äußerung doch beantragt, unter Einreichung der Verhandlung an die Regierung zu berichten, welche über den Zuschlag entsheidet. Jn besonderen Fällen kann die Regierung auch den Verkauf aus freier

| Hand, oder einen Tausch, und mit Genehmigung des Ministeriums

des Innern auch die Vertheilung unter die Gemeindeglieder gestatten, sobald sie sich überzeugt hat, daß der Vortheil der Gemeinde dadurch befördert ober solche doch nicht benachtheiligt wird.

„Jn denjenigen Theilen der Provinz, wo das allgemeine Land- ret oder das gemeine deutsche Recht gilt, kann der Besibtitel für den Erwerber eines Gemeinde - Grundstücks nur dann berichtigt wer= den, wenn die Beobachtung dieser Vorschriften nachgewiesen wird.

„Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf Veräußerun= gen von Realberechtigungen Anwendung.“

Ein Abgeordneter der Städte: Man möge in den Paragraphen die Bestimmung aufnehmen, 1) daß die Regierung, wenn sie si{ch vou dem Vorhandensein hinreichender Gründe zu der vorgeschlagenen Maßregel überzeuge, den bisberigen Modus der informatio de commodo vel incommodo beizubehalten babe, so oft der Katastral= Ertrag 2 Rthlr. übersteige; 2) daß niht die Regierung, sondern der Minister des Junern den Verkauf aus freier Hand und den Tausch zu gestatten habe, und gleichzeitig die Worte „oder solche doch nicht benachtheiligt“ streichen, Ein anderer Abgeordneter dieses Standes hält den ganzen Saß: „Jn besonderen Fällen u. st. w.“ für be- denklih, weil bei Güter-Verkäufern der Gemeinden der Bürgermeister jederzeit die Ansicht haben könne, der unter der Hand gebotene Preis sei konvenabel, während, wie die Erfahrung zeige, später bei der

öffentlichen Licitation ein weit höheres Gebot erzielt werde. Jedes Mitglied der Gemeinde habe ein Recht, bei jedem Verkaufe von Gemeindegütern mitzubieten. Umtriebe und Jutriguen, Besuche bei den Mitgliedern des Gemeinde =- Rathes u. dgl., um den unter der Hand gebotenen Preis als konvenabel darzustellen, seien nicht selten. Daher sei er dafür, daß der Verkauf nur öffentlich abgehalten werden dürfe, und beantrage die Streichung des allegirten Saßes. Vor der Licitation könne in den Bedingungen der Vorbehalt gemacht werden, daß derjenige, welcher unter der Hand geboten habe, event. an sein Gebot gebunden bleibe, Ein Abgeordueter der Landgemeinden ließt sich dem im Allgemeinen an und bittet, im ersten Alinea des Aus- \huß-Paragraphen die Worte „und der Regel nach nur“ zu streichen. Das Prinzip der Oeffentlichkeit des Verkaufs sei strenge festzuhalten. Jeder habe ein Jnteresse dabei, daß keine Unterschleife bei der Ver= äußerung statt finden; ja selbst die Vermuthung, daß solche möglich seien, müsse ausgeschlossen sein. Ein Abgeordneter der Städte tritt dem Redner bei und zieht seinen Vorschlag in Betreff der Zu= stimmung des Ministers zurück. Ein Abgeordneter der Städte: Eine informatio müsse allerdings vorhergehenz allein wenn Jemand auf dem Lande ein Stückhen Grundes von weniger als 2 Rthlr. Reiner= trag faufen wolle, seien weitläufige und kostspielige Förmlichkeiten nicht anzurathen. Ein Abgeordneter desselben Standes: Den Ge- meinden dürfe die Freiheit des Verkaufs unter der Hand nicht entzo= gen werden. Die informatio, die große Anzahl der Mitglieder des Gemeinde-Raths, die Entscheidung der Regierung, sichern gegen nach= theilige Veräußerungen. Die Licitation könne in einzelnen Fällen ungünstige Resultate herbeiführen, z. B. bei abgelegenen Grund-= stücken, an deren Erwerbe nur der Anschießende ein höheres Jnteresse habe. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Es handle sich hier von Grundstücken, die einen Katastral - Ertrag von weniger als zwei Thaler haben, mithin niht von wichtigen Öbjekten; au könne es manchmal im Jnteresse, namentli der Landgemeinden, wünschenswerth sein, dass von dem Grundsaße der öffentlihen Versteigerung abge= wichen werde, Etwaigen Nachtheilen sei dadurch vorgebeugt, daß die Objekte an und für sich von keinem hohen Werthe, und daß die Be- scheinigung beizubringen sei, daß in diesem Falle der Verkauf aus freier Hand der Gemeinde Vortheil bringe. Aus diesem Grunde seien auch die Worte: „der Regel nah““ beizubehalten. Ein Ab= geordneter desselben Standes: Die Licitationen seien nur durch Justiz- Beamte abzuhalten, weil sih erfahrungêmäßig sonst große Uebelstände ergeben würden, namentlih da, wo die Ankäufer nicht lesen und schrei= ben können. Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Er könne dem vorigen Redner nicht beipflichten; daß ein Kauf=- oder Tausch-Kontrakt vor Notar oder Gericht aufgenommmen werden müsse, leide keinen Zweifel. Aber die Abhaltung des Licitations-Termins sei unbedenklich den Bür= germeistern zu übertragen, wie es au im Kleveschen gehalten werde. In die BVersicherungs-Bedingung werde die Klausel aufgenommen, daß später, nah erlangter Genehmigung, ein förmlicher Kontrakt

Neue Lustspiele und Dramen; Gastrollen, Unter den Neuigkeiten im Schauspiel und Lustspiel, welche uns die

Königliche Bühne in diesem Jahre gebracht, hat sich das französische Drama

von Dumas, „Mlle, de Belle-Jsle““, ganz besonderen Beifalls er- freut, den es offenbar vorzüglih der gewandten, spannenden und pikanten Behandlung verdankt, Das Talent, welches den französishen Lustspiel- Dichtern so eigen is, auch das Untwahrscheinliche wahrscheinlich zu machen und uns über shlüpfrige Stellen leiht und rasch hinweggleiten zu lassen, hat Dumas in diesem Stück wieder in hohem Grade bewiesen. Zuweilen erinnert das gegenseitige Ueberlisten zwischen dem Herzog von Richelieu und der Marquisin an das Schachspiel der Jntrigue, welches im „Glas Wasser“ die Herzogin von Marlborough und Bolingbroke gegen einander durchfüh- ren, aber die Verhältnisse und Situationen sind doch ganz neu und die Verwickelung wie die Lösung geschickt erfunden, Jn dieser äußerlichen Ge- wandtheit, eine Jutrigue einzuleiten und zu entwirren, werden die Franzosen wohl stets unseren deutschen Lust/piel-Dichtern überlegen bleiben; man kann es also unseren Bühnen nicht verdenken, weun sie zur Unterhaltung des Pu- blikfums zuweilen auch eines jener graziös-leichtfertigen 3ntriguenstücfe zu uns verpflanzen. „Mlle. de Belle - Zéle““ gehört in dieses Fach und hat mehr vom Charakter des Lustspiels als des Dramas an sich, wenn es auch in der zweiten Hälfte cine ziemlich ernste Wendung nimmt,

Als eine Arbeit nach Scribe's „Jdee“ is ein kleines einaktiges Lustspiel, „der Ruf“, von J. von Plög, bezeichnet, Die Jdee dieses Stücks hat nun gerade nicht etwas \o Außerordentliches, daß ein deutscher Autor sie erst von einem französischen hätte entlehnen müssen; aber es pflegt manch- mal unter jenem beliebten Ausdruck der ganze Gang der Handlung, ja zu- weilen selbst der Dialog, bis auf einige den anderen Lokalitäten und Zu- ständen angepaßte Abänderungen, verstanden zu werden, Jutoieweit dies im vorliegenden Falle geschehen seyn mag, lassen wir dahingestellt; die stark aufgetragenen Farben und der schnelle Verlauf der Jutrigue scheint dafür zu sprechen, daß auch die Details französischen Ursprungs sind. Bei uns hat es der Journalisten-Puff wenigstens noch nicht zu solchem Einfluß ge- bracht, daß damit in einem Tage sich ein „Ruf“ begründen ließe, wie cs in diesem Lustspiel geschieht, Jndeß da doch das Ganze in chargirtem Cha- rakter gehalten i, so fragt man nicht viel nah der größeren oder geringe- ren Wahrscheinlichkeit und läßt sich den kurzen Spaß wohl einmal gefallen. Die am Schluß angehängte Moral war nur für eine solche Posse eiwas zu gravitätisch,

Die neuen deutschen Lustspiele dieses Jahres waren „Das Vor-

trait der Geliebten“, von Feldmann; „Herr Baron“, von E, De- vrient; „Ehemann und ZUunggeselle““, von A, P,z3 „Der aufrich- tigste Freund“, von ungenanntem Verfasser; und „Strauß und Lanner“, von Töpfer, Der Autor des ersten Stücks hat durch dieses das günstige Debüt, welches er früher mit dem „Sohn auf Reisen“ machte,

nicht geschwächt ; es ist ihm auch dort gelungen, durch glückliche Pointen | und Parodiecen in den Situationen das Juteresse der Zuschauer bis zum |

Schluß rege zu erhalten, Diese Sachen fallen nicht {wer ins (Hewicht, aber sie sind fließend und in raschen Wendungen gearbeitet und haben, als Nebenstücke, dem Publikum wiederholt gefallen. Bedeutender hat sich der Verfasser von „Herr Baron“ seine Aufgabe gestellt; er will nicht blos be- lustigen, sondern auch belehren z aber die Handlung wird zuleßt so ernst und fast peinlich, daß sie uns einerseits die Lachlust benimmt, während andererscits die Wirkungen, welche der Autor den vermeintlichen Gewinn des großen Looses auf seinen Helden ausüben läßt, anfangs einen zu burlesken Anstrich haben und dieser Charakter selbst zu kindisch gehalten is, als daß uns die Handlung ein rechtes Juteresse abgewinnen könnte. Das miscere utile dulci des Horaz, worauf Herr Devrient in scinen dramatischen Arbeiten \o deutlich hinzielt, will ihm überhaupt nicht immer ganz gelingen ; die Absicht des Moralisirens tritt eben zu sichtbar hervor, und der poetische Genuß leidet darunter, Jedenfalls aber würden wir seinen Schauspielen, „Verirrungen“ und „Treue Liebe“, den Vorzug vor diesem Lustspiel geben, denn der Ernst kleidet dem Ver- fasser sowohl als Schriftsteller wie als Schauspieler besser als der Humor. Das Lustspiel „Ehemann und Junggeselle‘““ von A. P, fann zwar feine besondere Ansprüche auf Neuheit der Erfindung oder Eigenthümlich- keit und Wig des Ausdrucks machen, aber es is auch frei von allem Er- zwungenen und Geschraubten und hat in seinem einfachen Verlauf, der nicht ohne Geschik lockere und gespannte Verhältnisse zwischen Mann und Frau, Liebhaber und Geliebten ausgleicht, das Theater-Publikum angespro- chen; etwas weniger Mondschein-Sentimentalität und gedrängterer Dialog,

das Stück würde noch besser sein, Zwei unbedeutende Kleinigkeiten sind dic Lustspiele „Strauß und Lanner“ und „der eige Freund“; in | ne seines Ver-

fassers, der so manches sehr unterhaltende Stück für das Eh geliefert hat; das lehtere war nur in Scene geseßt, weil Mad. Hai inger-Neumann, 4 , l sudite, und zwar diesmal in Gesellschaft ihrer talentvollen Tochter, in demselben Gelegenheit hat, ihr feines, anmuthiges und pikantes Spiel in aller Bravour di eigen. qule an-

dem ersteren vermißt man ganz und gar die sonstige Rout welche uns nah langer Zeit wieder cinmal als Gast be

Diese ausgezeichnete Schauspielerin, noch der gediegenen älteren

gehörend, welche die dramatische Kunst nicht so leiht nahm, wie die jüngere

Generation es größtentheils gewohnt is, erfreute von neuem durch die ge- hmackvolle Eleganz und schalkhafte Naivetät, welche stets ihre bedeutendsten Vorzüge waren, und in der Tochter zeigte sich eine der Mutter würdige Schülerin, die mit dem entschievensten Talent eine musterhafte Vildung vereinigt, Dlle, Neumann war in kurzer Zeit ein Liebling unseres Publikums geworden. und man wünschte, sie als Mitglied für die Königliche Bühne gewonnen zu sehen, auf welcher sie mit der kürzlih wieder für Berlin engagirten Dlle, Clara Stich ein treffliches Paar zweier jugendlichen Schauspielerinnen von schöner, unverkünstelter , aber durch edle, echte Kunst idealisirter Natur bilden würde. Solche Vereinigung von Anlage und Studium fanden wir weder bei Dlle, Lila Löwe, noch bei Dlle. Fleishmann und Dlle. Anna Löwe, welche ebenfalls in diesem Jahre hier Gastrollen gaben. Die beiden Dlles, Löwe haben von ihrem ausgezeichneten Lehrer, Herrn Löwe in Wien, äußerliche Fertigkeiten erlernt, aber es scheint ihnen an eigenem inneren Schauspielerberuf zu fehlen ; für das Lustspiel ist Dlle. Lila Löwe nicht ohnc Gewandtheit und Grazie, in der Tragödie jedoch vermißt man bei ihr Hoheit und Feuer z ihre Namensschwester scht noch hinter ihr zurück, Dlle. Fleisch- mann dagegen ist fast ganz Naturalistin, die sich Maß und Beherrschung ihrer Mittel erst noch anzueignen hat.

Von dieser Abschweifsang auf das Feld der Gastrollen kehren wir zut den Dramen selb| zurück und haben hier noch einige neue Schauspiele flüchtig zu überblicken. Als das interessanteste unter diesen, insofern es sich durch prägnante Charakterzeichnung , rasche und frappante Entwickelung der Handlung, gewählte und doch fließende Diction besonders auszeichnet, müssen wir „Ein weißes Blatt“ von Gußkow bezeihnen. Wenn es dennoch nicht den Beifall fand, wie die früheren Dramen dieses Autors, so liegt dies wohl hauptsächlih in_ der Beschaffenheit des Charakters der Haupt- person in diesem neuesten Stück, die, wenn man auch entsprechende Origi- nale in der Wirklichkeit finden mag, und die Zeichnung keine Jnukongrui- täten hat, doch ihres nichtigen und L LAD Wesens halber schon des poet nen Reízes überhaupt entbehrt, noch viel weniger aber eine bedeutende dra- matische Wirkung hervorzubingen vermag. Man hat eilih au Göthe den Vorwurf gemacht, daß er seinen Dramem durch solche Halbmänner gescha- det habez aber wie anders is das Verhältniß und das Loos, w diesen Schwächlingen zutheilt, e altun von der unüb U

gischen L mia g Ge altun Slosigtes zu schildern uns das meisterhafte Kunstwerk schon mit dem Charaëter führt einen Beialingen, Clavigo, Fernando E i von „Stella‘) dem Untergange entgegen und '