1843 / 8 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ausgefertigt werden solle. Aus diesem Grunde erkläre er sich für die von dem Ausschuß vorgeschlagene Fassung. Auch denjenigen Rednern, welche die so sehr verpönten Worte „in der Regel“ ge- strihen wissen wollen, könne er nicht beistimmen. Es föune Fälle

geben, wo die Gemeinden durch den Verkauf unter der Hand beson-

dere Vortheile erlangen würden, z. B, bei abgelegenen kleinen Stük-

hen Landes. Von allen bisherigen Reduern ri der Fall eines Tau= sches gar nicht berücsihtigt worden. Bei einem Tausche, durh wel- chen mitunter doch ein großer Vortheil zu erreichen stehe, sei eine

Licitation gar niht möglih. Wider die Streichung der Worte: „oder folhe doch nicht benachtheiligt“ habe er nichts zu erinnern, da ein positiver Vortheil für die Gemeinde jederzeit nahgewiesen werden müsse. Weun der Ankäufer uicht schreiben könne, so müsse der Bürge es ver= stehen; da wo das Landrecht gelte, sci au ein unterkreuztes Proto- koll rechtöbeständig, wenn der Bürgermeister die Kreuzzeichen attestirt.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden : Bei den Gemeindegüter- Verkäufen habe das französishe Geseß den Einfluß der Notarien um- gehen wollen, um sie durch einen administrativen, minder förmlichen oder ftostspieligen Modus durch die Landräthe (Unter = Präfekten) ab- halten zu lassen. Die Nichtverbindung dieses Geschäfts mit den Hunctionen dés Bürgermeisters scheine ihm einleuchtend, weil dessen Persönlichkeit zu sehr in dem Juteresse der Sache verflohten sei, um zugleich den öffentlihen Akt aufnehmen zu können.

Nachdem die Versammlung das Prinzip, daß in besonderen Fällen der Verkauf von Gemeinde - Grundstücken aus freier Hand gestattet sein müsse, angenommen hat, wird auf einer Abstimmung darüber, ob dazu auch die Genehmigung des Ministeriums erforderli sei, nicht bestanden und am Schlusse des Paragraphen die Worte: „oder solche doh nicht benachtheiligt‘““/, mit Zustimmung des Referenten und des Vorsißenden des Ausschusses, gestrichen.

Ein Abgeordneter der Städte: Wenn, nah dem Vorschlage des Ausschusses ein Gemeinde=Grundstück nur unter die Gemeinde- glieder vertheilt werden solle, so würden alle Forensen ausgeslossen bleiben und ihres früheren Eigenthums beraubt werden, Er \chlage deshalb vor, statt „Vertheilung unter die Gemeindeglieder“/ zu sagen „Vertheilung unter die Betheiligten.“ -— Dieser Vorschlag findet allgemeinen Beifall. Sodann entscheidet sih auf die Frage des RNe- ferenten die Versammlung im Sinne des Ausschusses dahin, daß die öffentlichen Licitationen auch durch den Bürgermeister abgehalten wer- den dürfen. Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Der ganze Sab: „Jn denjenigen Theilen der Provinz“ bis „nachgewiesen ist“ sei überflüssig; wer keinen reten Titel habe, könne auch die Unm-= schreibung nit verlangen; dies sei ein allgemeines gesetzliches Prinzip und brauche in der Kommunal = Ordnung nicht besonders ausgedrückt zu werden.

Hierauf wird der allegirte Saß mit allseitigem Einverständniß gestrichen, und dem ganzen Paragraph folgende Fassung gegeben :

„die freiwillige Veräußerung von Grundstücken kann nur auf

den Antrag des Gemeinderatlzes mit Genehmigung der Regie

rung, im Wege der öffentlichen Licitation, Statt finden. „Zur Gültigkeit der Licitation aber gehört :

1) Die Vorlegung eines beglaubigten Auszugs aus dem Grund-=

steuer-Kataster nebst Taxe.

2) Eine öffentlih aushängende Ankündigung.

) Einmalige Bekanntmachung durch das Amtsblatt der Regierung, durch die etwa im Kreise erscheinenden öffentlichen Blätter und durch ¡öffentlichen Ausruf in der durch den Ortsgebrauch be- stimmten Weise.

4) Eine Frist von 6 Wochen von der Bekanntmachung bis zum

Licitationstermin.

5) Abhaltung des Licitationstermins durch eine Justizperson oder dur den Bürgermeister.

„Wenn der Katastral -= Ertrag des Grundstüls nicht zwei Thaler übersteigt, so bedarf es nur der örtlih üblichen Be- kanntmachung, Vor Erlassung der Bekanntmachung is an die Regie- rung zu berihten, welhe sich, und zwar, wenu der Katastral = Ertrag 2 Thaler übersteigt, dur eine informatio de commodo vel in- commodo überzeugen muß, ob hinreichende Gründe zu der vorge- schlagenen Maßregel vorhanden sind, und das Weitere zu verfügen

hat. Js bei der Liciation der Taxwerth nicht erreicht worden, so ist, |

/

wenn der Gemeinde-Nath bei nochmaliger Vernehmung die Veräuße-= |

rung doch beantragt, unter Einreichung der Verhandlung an die Re- gierung zu berihten, welche über den Zuschlag entscheidet. Ju be= sonderen Fällen fann die Regierung auh deu Verkauf aus freier Hand oder einen Tausch und mit Genehmigung des Ministeriums des Innern auch die Vertheilung unter die Betheiligten gestatten, sobald | sie sih überzeugt hat, daß der Vortheil der Gemeinde dadurch beför= | dert wird. Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf Veräuße= | rungen von Realberehtigungeu Anwendung.“

Auf den Antrag eines Abgeordneten der Landgemeinden wird be- lossen, bei der schlicßlichen Redaction den Worten: „insormatio de | commodo vel incommaodo“ den entsprechenden deutschen Ausdruck | zu substituiren. |

sche Sühne. Dies that au Gußkow noch in seinem „Nichard Savage““, der uns, ungeachtet seines träumerisch-phantastischen, unmännlichen Beneh- mens, durch einzelne Momente auflodernder Thatkraft und durch den läu- ternden Tod mit sich versöhnt, wenngleich kein hochtragischer Konflikt in diesem Trauerspiel durchgekämpft wird. Jm Werner zeigt der Verfasser aber {hon eine Connivenz gegen seinen Helden, die wir mit der poetischen Ge- rechtigfeit nicht vereinbar finden lönnenz indeß die Resignation Werner's auf seine halb verheirathete Stellung in der Welt und das Ergreifen einer O Thätigkeit, die ihn ganz aus sich selbst befriedigen soll, i doch eine Art von Ermannung und Erhebung, wobei freilih immer cin weibliches Herz ohne Genugthuung gebrochen bleibt. Jm „weißen Blatt“ aber läßt ein Mann rem von der Großmuth seiner Braut, die cer noch vor wenig Jahren innig geliebt und von ver er noch eben so geliebt wird, mit seiner SERS Mee sich abfinven, um einem andcren Mädchen ih in die Arme werfen is # fida welches im Stillen eine Flamme für ihn nährt, die er Ea 9 tit be theilt, vie er mit ciner „\{windelerregenden Unbesangen- hei L bar O aTA hat, und die (hm sammt seiner Empfänglichkeit dafür erst offenbar wird, als er seine Braut nach ein- oder fünfjähriger Abwesen- heit wiedersicht. Dies Alles is in der That mit poetischer Wärme ent- wickelt und glaublich gemacht, und man folgt dem Stück N N stei- gendem Jnteresse, auch noch, als der ei iche Konfli Ae: 4 2 R gentliche Konflikt beginnt; aber gegen das Ende hin merkt man, daß der Dichter by i i ithli ; Ii fcai Y t rchaus eine quasi-gemüthliche Ausgleichung herbeiführen und seine weiblihen Nuf O E A ¿Achen Zuschauer durch ein groß- müthiges Opfer einer ihres Geschlechts zu Thränen s + E L l d E g L gu L rühren will; und das Stück fällt hiermit in eine Sphäre, in die wir Gugtow am weai sten ge- rathen zu sehen vermuthet Es : gten ge- | Ein Schauspiel vom Verfasser von „Lüge und Wz (41 i ti, elring“’, behandelt zwar fein neues Thema, Ede Ties noranten und Schmaroters, der sich mit Hülfe eines anderen für in arbeitenden Talents emporzuschwingen hofft, aber die Schürzun ind Lösung des Knotens ist neu und unterhaltend. Die Charaktere sind nft. quent gehalten und geben den Schauspielern dankbare Rollen, besonders Bie beiden Figuren eines alten Ministers und seiner ehemaligen Geliebten welche von Herrn Blume und Mad. Wolff vortrefflich dargestellt L f N Ad g werden, Pomphafter in Sprache und Kolorit, als diese bürgerlichen Schauspiele aber ohne dadurch größere O Ugerrag epa E sich drei roniantishe Dramen, das eine, „Anna Lovell““, von M. Löwenthal, mit historischem Hintergrunde, die bciden anderen, „Elisabeth“, von Mad. A g , I 1 / Birch-Pfeiffer, und „Dom Sebastiam“, von A, Wollheim, der Ge- schichte selbst entlehnt, Das erste derselben hat einen ret interessanten

Wider den von dem Ausschusse als zweckmäßig anerkannten §, 91 des Entwurfs wird kein Widerspruch erhoben.

Zu §. 92, welchen der Ausschuß gut geheißen, wüuscht ein Ab- geordueter der Städte zusäß!lih bestimmt zu sehen, daß bei Prozessen gen den Fisfus und bei Regreßklagen gegen Mitglieder der Staats- ehörden, die Gemeinde vorab das Gutachten eines Rechtsgelehrten Jn Beziehung auf Minderjährige sei eine ähuliche Vorschrift îm bürgerlichen Geseßbuch enthalten. Ein Abgeordneter der Städte und der Herr Landtags-Marschall bemerken, daß dic Einholung eines Nechtsgutachtens schon jeßt üblich sei und auch in der Folge blei- ben werde. Ein Abgeordneter der Landgemeinden : Es stehe zu ver- muthen, daß die Gemeinden für die Folge freigewählte Vertreter erhal- ten werden; die ganze Versammlung wünsche eine freiere Stellung der Gemeinden, und eine Beschränkung derselben uur da, wo sie unum- gänglich nöthig sei; deshalb sei eine Vorschrift, wie die beantragte, welche die Freiheit der Gemeinden einshnüre, nicht zulässig. Ein Äb- geordneter der Städte: Sein Antrag bezwee nicht, die freie Bewegung der Gemeinden zu beschränken, wohl aber leihtsinniges Prozeßführen zu erschweren. Es sei inkonsequent, zur Anstellung von gewöhnlichen Prozessen die Genehmigung der Regierung zu erfordern und bei den allergefährlichsten von jeder Vorsichts = Maßregel zu abstrahiren.

l Die Befürchtung vor leichtsinnigen Prozessen köune niht mehr Plaß greifen, weun die Gemeinde fortan nicht mehr wie jetzt, sondern tur einen zahlreichen, auf das Juteresse der Gemeinde wachenden Gemeinde-Rath vertreten sei. geordneter der Landgemeinden : solcher Prozesse werde man nicht leiht oder mit Uebereilung dazu übergehen. Ein Rehts-Gutachten habe an und für ih keinen Werth, weil man immer ein solches erhalten fönue, wie man es eben laben wolle.

Demnächst wird §. 92 des Entwurfs in unveränderter Fassung

Der §. 93 wird nah dem Vorschlage des Ausschusses |

Ein Abgeordneter der Landgemeinden findet es nicht zweckmäßiag, daß der Bürgermeister bei der Prüfung der revidirten Rehnung ab-= trete, weil er am besten im Staude sei, über jeden einzelnen Punkt Von seiner Theilnahme bei der Abstimmung sci kein Nachtheil zu befürchten, weil er doch in der Minorität bleibe, wenn seine Ansicht mit der des Gemeinderaths nicht übereinstimmt. Der Referent: Der Ausschuß habe es als durchaus nothwendig an- gesehen, daß der Bürgermeister bei der Prüfung der Rehnung uicht zugegen sei, da dieselbe einen Ueberblick über die gesammte Verwal tung gewähre und zur Besprehung von etwanigen Uebelstäuden, welche in Gegeuwart des Bürgermeisters niht wohl unbefaugeu erfolgen könne, geeiguete Gelegenheit darbiete.

Die Versammlung tritt dieser Ansicht bei.

Auf die Bemerkung, daß der Termin für die Legung der Rech= nung früher als auf den ersten Juni anberaumt werden müsse, damit aufe des Jahres abgewickelt werden Juni“ substituirt, „vor dem

Auskunft zu ertheilen.

einzuziehen habe.

die gezogenen Monita noch in fönnen, wird den Worten :

Ein Abgeordneter der Landgemeinden findet die für die Offen legung der Rechnung bestimmte Frist von 8 Tagen zu kurz; manche Mitglieder der Gemeinde könnten verreist und die Forensen während jener Frist au der Einsichtnahme verhindert sein. Lokal befinde sich oft in einer entfernt liegenden Gemeindez in zahl reich bevölferten Orten werde der Zudrang während dieser t so groß sein, daß der Eine den Anderen an der Einsichtnahme hindere. Er schlage deshalb einen Termin von wenigstens 14 Tagen vorz welhem Vorschlage die Versammlung beitritt.

Ein Abgeordueter der Städte: fönnten nicht aus der Hand gegeben werdenz deshalb sei die Rech nung auf dem Verwaltungs = Lokale des Bürgermeisters ofen zu le Ein Abgeordneter der Ritterschaft : Ju seinem Kreise sei ein Verwaltungs - Lokal für jede einzelne Gemeinde vorhanden, o daß feine Schwierigkeit entstehen könne. nicht sei, müsse man besondere Orts-Verwaltungs-Lokale beschaffen. Versammlung beschließt, nach betreffenden Gemeinde“ einzuschalten. hatte der Ausschuß die dem Landrath der Rechnung eingeräumte Frist von 6 Monaten auf 3 Auf die Bemerkung zweier Abgeordneten, daß natliche Frist bei den überhäuften Arbeiten der Laudräthe zu kurz sei, wird im Einverständnisse mit dem Referenten die ursprüngliche Fassung des §, 97 beibehalten. 2 ;

Zu §. 98 wird der von dem Ausschusse vorgeschlagene Zusaß, über alle Bestandtheile des Genieindevermögens soll der Bürgerme! ster cin Lagerbuch in duplo führen, wovon |

Bürgermeisterei und das audere bei dem Gemeindevorsteler beruht,

und außerdem auf Antrag eines Abgeordneten der Städte noch fol

gender Zusaß aufgenommen: -

„Die in dem Lagerbuch vorgekommenen Veränderungen sollen dem Gemeinderath jährlich bei Gelegenheit der Rehnungslage zur Ein sicht und speziellen Erklärung vorgelegt werden.“ , .

Jn §. 99, mit welchem der Ausschuß sich einverstanden erflärt hatte, wird in Erwägung, daß der Gemeiude, wenn sie die Befug- niß habe, Prozesse zu führen, auch die Wahl ihres “Advoïaten fre! zu geben sei, auf näheren Antrag das lebte Alinea in folgender Weije

Cin Abgeordneter der St@ Das Verwaltungs

der Gefährlichkeit |

Die Belege zu der Rechnung

angenommen. modifizirt wie folgt : „Auch die Einführung neuer oder erhöhter Gemeinde-Auflagen er fordert die Genehmigung der vorgeseßten Staats-Behördeu, nach näherer Bestimmung der §8. 67 uud 68,“ Zu §. 9, welchen der Auëshuß zur Aunahme vorgeschlagen, wird folgender Zusaß beantragt: ,„Die Anstellung und Besoldung von höheren Forst - Beamten kanu ohne spezielle Einwilligung ciner Gemeinde nicht erfelgen.

Laldungen dem nächsten Königlichen Ober Förster übertragen, so sind diese Beamte zur Uebernahme des | Amtes verpflichtet.“

Bereits auf dem Landtage von 1833 sei auf Aufhebung des cFnstituts der Kreis-Förster angetragen worden; später habe die Re gierung sich dazu bereitwillig erklärt; allein die Einrichtung bestehe Der Vorschlag bezwecke, den hieraus für die Ge meinden si herausftellenden Nachtheilen vorzubeugen.

Ein Abgeoidneter der Städte :

erwaltungs-Lokale‘“/ die Worte „der

zur Revision

eine dreimo

sie die Aufsicht ihrer

Exemplar auf der

noch theilweise.

E C 94 fer nuf em für die ganze Monarchie bestehendes Geseß verwiesen, welches abzuändern der Provinzial - Landtag keine Besugniß habe. dieses Standes muß dem widersprechen, weil der Landtag Anträge auf Abänderung von Gesetzen stellen dürfe. §. 94 vorgeschlagene Zusaß nicht ausführbar; wenn die Gemeinden die höheren Forstbeamten sich wählen sollten, so würde die eine Ge meinde von dieser Besuguiß Gebrauch machen, die andere nicht.

Nachdem der Referent den §. 6 des Gesehes vom 24, Dezem ber 1836 verlesen, findet der fragliche Vorschlag keine Unterstüßung und wird der §. 91 des Entwurfs angenommen.

§. 94 wird gleichfalls unverändert angenommen.

Von der Ansicht ausgehend, daß cine Veröffentlichung der Pro- tokolle und der Jahres-Rechnungen durch den Druck in denjenigen Ge-= latt besißen, die Theilnahme der Bürger= schaft an deu Gemeinde-Angelegenheiten weckcn, den Gemeinsiun beleben, hellere Ansichten über die Verwaltung verbreiten, manchen ungegründeten Tadel beseitigen, die Gemeinde-Bürger immer mchr zu einer förder- lichen Einwirkung auf die öffentlichen Angelegenheiten befähigen und einem in der Rheinprovinz tiefgefühlten Bedürfnisse entsprechen würde, hatte der Ausschuß mit Vorbehalt einer weiteren Bestimmung über die Veröffentlichung der Gemeinderaths-Ver dieses Abschnittes für den §. 96 folgende Fassung vorgeschlagen:

Die Rechnung über die Gemeinde - Kasse hat der Eiunehmer vor dem 1. Juni des folgenden Jahres zu legen und dem Bürger= meister einzureihen. Nach vorläufiger Durchsicht läßt der Bürger= meister in der Gemeinde befaunt machei, dasz die Rechnung auf | dem Verwaltungs = Lokale während acht Tagen offen liege. Gemeinde- Mitglied i befugt, die Rechnung daselbst einzuseLen und seine Erinnerungen dem Bürgermeister oder dem Gemeinde:

Rath schriftlich einzureichen, um davon bei der Prüfung der Rech-=

nung în geeigneter Weise Gebrauch zu machen. Der Bürgermeister

revidirt sodann die Rechnung und legt sie mit seinen Bemerkungen

dem Gemecinde-Rathe zur Abnahme vor, tritt aber bei der Prüfung

ab und überläßt den Vorsitz einem von dem Gemeinde-Rathe zu - erwählenden Mitgliede.

Ein Abgeordneter |

Uebrigens sei der zu

Bürge! meister

ein Prozeß - Regierung el

nöthig werden, o is dazu die Genehmigung

forderlich.“ (Fortseßung folgt)

Köónigsberg C D) ; den hiesigen Festungsbau betrifft, o vernimmt man, daß sämmtliche Werke um Königsberg im Ganzen 5 befestigte Kasernen und i halten sollen; von den ersten eine auf Herzogsacker, eine am hollän der Baum, eine în dem Bezirke der Frieorihsburg, eine am bran ore und eine am litthauishen Baum. bis jeßt nux noch an der ersten Kaserne, welche für eiu Regiment auf vollständigem Kriegsfuß bestimmt sein soll. Sie foll in Gestalt eines Fünf ecks erbaut werden und dem Auschlage nach nicht weniger als 5885 Achtel Steine erfordern, von welchen die gegenwärtig herbeigeshaffte Masse noch nicht einmal 700 Achtel beträgt. Und doch soll man bei diesem Bau 10h den für Königsberg uicht gewöhnlichen Vortheil haben, auf dem Her Fuß Tiefe gesunde Mutter= Erde zu finden, während man bei einem gleichzeitig auf dem L begriffenen Hause 40 Fuß graben nuß, ehe man den festen Erdboden Die Gewölbe der Kasernen werden lediglich aus Steinen aufgeführt, und eben so fünf Brunnen im inneren Hofe bis zu der enormen Tiefe von 185 Fuß mit Steinen ausgemauert. abgetragene Bastion des Walles wird weiter hingusgerüct, und der 5 Fuß hohem, mit Schießscharten und unterirdischen Gängen versehenem Mauerwerk abfallen, welches mit einem tiefen Festungsgraben umgürtet wird. ichtung gegen Tannenhof zu sollen 3 Blockhäuser,

meinden, die ein öffentliches D ier) W10clhaujer (

Gearbeitet wird

sammlungen am Schlusse

eidendamme im Bau

Wall selbst foll nah außen mit

Außerhalb desselben

in der nordöstlichen 9 F L TLANE T M MCERI NÔC A Lin A C ot U E ANE M u 1: T U A T E K 1E K ABGRT A OEI TaL E ute S 7E Ter

leicht verleiten fann. Von Seiten der Charakter-Auffassung der Nolle wür arstellung des Herrn Grunert mehr einzuwenden haben, als in Betreff seiner deklamatorischen und mimischen Leistung im Allgemei Doch müssen wir uns hier nur auf Andeutungen beschränken. Nathan is vor Allem Mensch, und diese Humanität der Gesinnung wußte H nert sehr wohl und treffend auszudrücken z aber er hat auch ein besonderes nales Gepräge z der Tempelherr sagt von ihm: „er will so ganz nur Jude sein“; dies Ethnographische aber, welches Seydelmann und Leum in dieser Nolle mit so würdiger Haltung durchzusühren wußten, ohne im entferntesten aus i j arstellung des Herrn Grunert durchaus vermißt; der geistige Theil dieses nationalen Kolorits liegt in dicser Nolle vorz'iglich in dem sarkastischen Zuge des edlen Nathan, der aber jene Gei stesrichiung durch shwerste Selbstüberwinvung zu einer milden, fast fokra tischen Jronie in sich umgewandelt hatz ein docirender oder gar meistern | der Ton, in welchen unser Gast z. B. an der Stelle: „Nur muß der Eine niht am Anderen mäkeln u. #. w.““ gerieth, {eint uns dem Charakter ganz unangemessen. Endlich klang uns aus der Stimme dieses Nathan, leuctete uns aus seinem Antliy und aus seiner Haltung zu wenig die durch Besie gung d:s tiefsten Schmerzes und Ertödtung des furchtbarsten Hasses erfämvfte, geläuterte, mildverklärte Hoheit der Seele entgegen ; Herr Grunert gab den Charafter zwar mit Adel und Würde, wie mit schöner Geistes - Heiterkeit, aber er ließ die Prüfungen nicht genug durchb Sharafter hervorgegangen. j j hi af dle Gemüther auszuüben, welche die obengenannten ssiheren Darsteller des Nathan hier iei uwe seinen wohlgesprochenen Re n verdienter Beifall zu Theil wurde. volle! | l Veavolin Das E Aiintrt abwarten, ehe wir ein bestimmtes Urtheil

: - Darstellungen aussprehenz auch dem be- der Auffassung t fast gleichzeitig is auch Herr Döring vom t Hannover zu Gastrollen hier eingetrosen, den der Ruf als den Nachfolger Sevdelmann's auf Deutschlands Bühnen bezeichnet, lich in der Eleganten Zeitung vor einiger Zeit über dicsen Mimen sehr interessante Kritiken von (G. Kühne, der Döring's „Lear“ als ein würdiges Seitenstück zu Ludwig Devrient's unvergeßlicher Ausprä- | Ueberhaupt hat Herr Döring sich dem um Shakespearescher Charakiere mit besonderem Fleiß und Eifer ge- widmet, und wir dürften daher seiner Anwesenheit auch die Wiedererweckung einiger Dramen des großen Briten zu verdanken haben,

aber cs leidet an Längen in der Ausführung und wird besonders in der leßten Hälste etwas s{chleppendz überhaupt zeigt der ganze Zuschnitt, daß der Verfasser auf der Bühne ein Neuling is, dem es jedoch an lebhaster Phantasie in Erfindung und Ausdruck nicht fehlt, nur daß er für das dramatische Maß Sebastiam“‘; überschwänglicher, und in demselben Verhältniß neigt er auch mehr zu grel len Effelten, wobei dann Decorationen und Aufzüge vollauf mitwirken miüs= Die Geschichte wird von ihm ziemlich in derselben Weise behandelt, wie von Mad, Birch - Pfeiffer, eine Art, die mitunter an die Haupt- und Staats-Actionen einer früheren Theaterzeit erinnert, dinnen sind Abenteurer, schreiten auf pathetischem Kothurn einher und er- gehen sih in sentimentalen Liebestlagenz Festzüge, Märsche, Schlachten, Gefängniß, Jnquisition, Meuchelmord, Henker und so fort, zwischen \char- lachroth und rabenschwarz wechselnd, das is der Charakter der Birch- Pfeifferschen Stücke, und ihre „Elisabeth“ erhebt sich zwar ein Weniges, aber auch nur ein Weniges, über dieses ihr gewöhnliches Niveau. ganz so bunt geht es in dem Drama von Wollheim her, doch if Verfasser in großer Gefahr, jenem Genre anheimzufallen, was wir seinem augenscheinlihen dramatischen Talent nicht wünschen möchten. ;

Zum Schluß noch ein vaar Worte über einen Gast, Herrn Grunert, Negisseur des hamburger Stadttheaters, der so eben auf der Königlichen Bühne mit Lessing's „Nathan“ einen Cyklus von Darstellungen begonnen Jn der Nolle des Nathan sich zu zeigen, is gewiß für cinen deuken- den Schauspieler, der das Talent fließender Rede besißt, eine schr anziehende Aufgabe, Der genannte Gast nun legte in der Ausführung derselben \o- wohl einen offenen Sinn für die feinen Distinctionen und Pointen des Lessingschen Dialogs, wie eine tüchtige Declamationsgabe an den Tag, und in diesen Beziehungen war seine Leistung größtentheils befriedigend. Sein Vortrag is einfach und edel, auch seine Gesticulation hält sich frei negativen Vorzüge tür- wo die darstel- Eine innigere Ver-

den wir gegen die

Aehnliches gilt

Satktirische zu streifen, wurde in der L

Die Helden und Hel-

lien, aus denen cin solcher

Daher vermochte er auch nicht die tiefe Wir-

Wir wollen indeß die ferneren

über sein Talent zu Charakter deutendsten Genie j Mit Herrn Gruner

und Uebertreibung z allein schon werth sein eine lende Kunst o sehr zum Chargirten hinneigt. S \hmelzung des an pathetischen Stellen angewendeten tragischen Nasaltons mit dem natürlichen Organ, so wie éine noch etwas mannigfaltigere Far- bengebung im Klang der Stimme, besonders bei der Hebung und Senkung, llfommnungen, die wir dem hamburger Gast in dem rhe- t noch wünschen möchten, so wie in den Handbewegungen ermeidung eines demonstrativen Gebrauchs des Zeigefingers, die analysirende Schärfe der Sprache in Lessing's Nathan

Wir lasen nament

dieses Charakters aufstellte.

wären die Vervo torischen Elemen ‘die möglichste V wozu allerdings

dann abermals ein Wall und außerhalb desselben noch 2 Block äuser er- richtet werden. Ueber die Speisung der Festungsgräben, welche, wie man vernünmt, aus dem Pregel bewerkstelligt werden soll, obwohl der- selbe 72 Zuß tiefer liegt als die ebene Grundlage der neuen Kaserne, haben wir bis jeßt nur so Unbestimmtes vernommen, daß wir uns jeder Mittheilung euthalten müssen. Ein anderes Blokhaus soll seinen Stand auf dem freien Plaß zwischeu dem Steindammer und Tragheimer Thor erhalten, so daß der Kirhof, welcher daselbst an der Außenseite des Walls liegt, planirt werden müßte. Auch vernimmt man bereits, daß um der Stadt die freie Zufuhr stets zu bewahren, in gewissen Zwi= schenräumen Vertheidigungspunkte auf der ganzen Strecke von Königs berg bis Pillau angelegt werden sollen,

Paderborn, 2. Juli. (W. M.) Die Landgemeinde - Ord- nung soll nun eingeführt werden, und {on vor einigen Wochen hat der Landrath zu Paderborn von der Königlichen Regierung die Wei- sung erhalten, in den verschiedenen Bezirken die Wahlen der Ge- meltude-Räthe vornehmen zu lassen. Diese Wahlen sind íîn allen Ge- meinden vollzogen, nur nicht in der Landgemeinde Delbrück. Diese hat erflärt, zur Wahl der Gemeinde-Räthe uicht {reiten zu wollen, so lange ihr die Wahl ihres Land-Amtmannes nicht freigegeben würde. Eine Partei will jeßt ausbreiten, daß die Geistlichkeit 1m Spiele ge- wesen sei und durhch ihren Einfluß auf die cinzeluen Gemeinden es dahin -gebraht habe, daß die Wahlen unterblieben scien; die ses ist aber durchaus grundlos. Jm vorigen Jahre hatten die Geistlichen der Gemeinden vereint an des Ober - Präsidenten Excellenz wegen der Beseßung der Delbrücker Land-Amtmanns=-Stelle eine Bitte gerichtet; seitdem hat die Geistlichkeit sich jedo ganz passiv verhalten. Das Elend auf dem platten Lande hat uod fein Eudez es fehlt an den nothwendigsten Lebensbedürfnissen, und die stets falte, regnerishe Witterung läßt Schlimmes befürchten. Der hochwürdige Herr Bischof Dammers zu Paderborn, welcher sein be deutendes Vermögen zur Gründung eines seminarit puerorum be stimmt hat, will, wenn das Elend noch länger anhält, einen Theil seines Vermögens angreifen, um den Nothleidenden zu Hülfe zu kom men. Man billigt dieses gußerordentlich.

Bom Nhein, im Juni. (H. K) Die kirhlichen Verhält nisse siud immer noch mehx und weniger sehr großer Besprechung unterworfen, Die vielverbreitete und künstlich zu 21 Bogen ausge: reckte Schrist des Erzbischofs von Köln hat eine solhe Sensation er regt, dasz bald mehrere evaugelishe Eutgegnungen vou sehr gewand=- ter Feder erscheinen werden: auch wegen der Kuiebeugung in Bayern werden noch mehr Synodal-Zeugnisse erscheallen. An diese knüpft sid cin interessanter Streit über die Stellung der Schule zur Kirche, zu nächst veranlaßt durch mehrere Schriften des Lehrers Emmerich über einige Ansichten Diesterweg's. Es hat sich varüber sehr großer Par teifampf erhoben, weil man nachweisen wollte, Diesterweg lege nicht die christlihe Lehre seinen pädagogischen Bestrebungen zu Grunde. Cs ist dies vom Direktor Hoffmeister in Köln bestritten wor denz jeßt weist der Juspektor Richter in Barmen uach, daß Diesterweg allerdings die Schule dem christlihen Leben entziehe und sih dem Naturalismus hingebe. Jun der vor kurzem heraus gegebenen Schrift (Zeugnisse in der Sache zwischen Diesterweg und Emmerich, von Dre. G, Nichter) wird dies aus Diesterweg's eigenen Schriften dargethan. Diesterweg?’s Schüler im Märkischen haben dies immer bestreiten wollen, desto größeres Aufsehen erregt aber eine Korrespoudenz aus Berlin în einem rheinischen Blatte, worin bei Ge legenheit des neulihen berliner Lebrerfestes offenbar von einem Freunde. Dieiterwegs Veriwtet wird, er lebe au der Suige der liberalen Partei, welche die Erziehung allein aus dem Geiste der freien Wissenschaft vollbracht haben wolle, und die Kirche müsse ihr ganz fremd sein. Ueberhaupt trete je6t der philosophisde Radi taliômus an die Stelle des Nationalismus, und auch der sächsische Licht Verein habe solhe Tendenz. Schwerlich will man die Seminarien diesem Radikalismus preisgeben, und so {ließt sich an kenfesfionelle Debatten die nicht minder wichtige, wie die Erziehung zu leiten sei, Diese frische Regsamkeit, an die sich wiederholt Synodal-=Zusamnmen künfte, Missionsfeste, Stiftung des Gustav-Adolph=Vereins für Rhein= land und Westphalen schließen, erwacht immer mehr in der evangeli hen Kirche und fkräftigt sie zum vollen Bewußtsein ihrer Einheit,

Kölu, 3. Juli, (K. Z.) Außer den in der heutigen Zeitung bereits angeführten Ladungen Getraide, sind heute noch vurch Schif fer Dormoelen und van Holt ungefähr 6000 und in anderen Fahr- zeugen etwa 1200 Scheffel Getraide hierher gebracht worden. Uebrigens dürfen wir bei dem Eintritt der besseren Witterung hoffen, daß die Gefahr einer Theuerung glücklih beseitigt sei, und daß die Früchte rasch zu angemesseneren Preisen zurückgehen werden. Dem Bernehmen nach sollen auch Seitens der biesigen Königl. Regierung höheren Orts Schritte geschehen sein, um für die unbemittelten Be-= wohner billigere Brodvreise herbeizufähren.

Trvríervr, 1. Juli. (Tr. Z.) Zum Bezirks=Censor für den Re gierungsbezirfk Trier if der Herr Regierungsrath Sekbaldt in Trier ernannt, Zu Lokal -Censoren sind ernannt: für die Stadt Saar- bricken der Herr Landrath Hesse; für die Stadt Saarlouis der Herr Landrath Jessez für die Stadt St. Wendel der Herr Landrath Re- gierungsrath Engelmann; für die Stadt Prüm der Herr Landrath Moritz für die Stadt Bernkastel der Herr Landrath von Gärtner. Der Lokal = Censor der Stadt Trier wird später namhaft gemacht werden; bis dahin verbleiben die Functionen desselben dem Herrn Landrath Görß in Trier.

1 T

Nuslau d.

Deutsche Bundesstaaten.

Bayern, Müúünchen, 30, Juni. (F. M) So eben i} das Referat des Abgeordneten Dr, Schwindl über das Ausgaben-Budget für die V. Finanz=Periode erschienen. Nach dem Budget ergiebt sich für ein Jahr der nächsten Finanz-Periode, jedo inklusive der Central- Fonds-Zuschlisse à 3,920,845 Fl. für die auf 4,642,669 öl. 104 Kr. be- zisferten Kreislasten und des erforderlihen Reserve-Fonds zu 500,000 Fl,, eine Gesammt-Ausgaben-Summe von 32,036,407 Fl. Nach dem An- trage des Referenten würden aber die Ausgaben um 41,078,565 Fl, mehr betragen, als obiger Regierungs - Voranschlag. Dieses Mehr vertheilt das Ref. wie folgt: Staatsschuld, 188,470 Fl, mehr, (Die- ses Mehr wurde nachträglih vou der Königlichen Regierung für dei Festungsbau von Ulm und Rastadt verlangt. Bayern wird während 10 Jahre jährlih so viel zu bezahlen haben. Die erste 1842 43 fällige Frist wurde bereits aus den Erübrigungen bestritten.) Mini- sterium des Junern um 84,000 Fl, mehr. Etat der Landgerichte 100,000 Fl. mehr auf Erziehung und Bildung 150,000 Fl. mehr auf Kreis- und Central-Fonds 9000 Fl. mehr auf den Kultus 93,800F[, mehr auf Judustrie und Kultur 40,000 Fl. mehr Straßen-, Brücken- und Wasserbau 180,000 Fl. auf Central=, und 335,552 Fl, auf Kreis - Fonds mehr besondere Leistungen an die Gemeinden 20,000 Fl. mehr Zuschüsse an die Kreis - Fonds 234,062 Fl,

der heimgefallenen Appanagen mit 218:

thums Jhrer Masestät der höchstseligen Königin Karoline mit 32,4

auf Moralität und Wirthschaftlichfeit so grof felbst derjemge, der sonst jedem Gewissenszwang abhold ist, dessen Ab= stellung wünschen muß, Maßregeln dagegen müßten aber natürlich nicht von den weltlichen, sondern nur von den geistlichen Behörden ausgehen. ;

bereits erwähnte L

stimmungen über die L zur Aufbringung des für ihre Kirchen und Schulen erforderlichen Auf= wandes betreffend, angestellt worden sind, wegen der ihnen dur das gedachte Geseß entzogenen persönlichen Befreiung von Parochial= Lasten, zu entshädigen.“ Der zweite Punkt betraf die Be- freiung der Volks - Schullehrer von Entrichtung des Schul= geldes für ihre Kinder. Die Deputation hatte hierbei empfoh- len, bei der hohen Staats - Regierung eine Erläuterung der §8. 29 und 60 des Geseßes vom 6, Juni 1835, das Elementarvolkss{hulwesen betreffend, in folgender Maße zu beantragen : „Volksschullehrer sind in den Schulklassen, in welchen sie als alleinige

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mehr und endlich auf Landbauten 90,000 Fl. auf Central- und 109,150 Fl. auf Kreisfonds. Eine Minderung beantragt der Referent nur beim Etat des K. Hauses und Hofes, uud zwar um 34,657 Fl. (Dieser Etat steht mit 3,204,957 Fl, im Budget.) Ueberdiese beautragte Minderung heißt cs im Referate : „Die à Conto heimgefallener Appanagen ein= gescbten Pensionen (und zwar 2183 Fl. für die Dienerschaft Jhrer Königl. Hoheit der Puinzessin Maria, jeßt Königin von Sachsen

Majestät, dann à 32,474 Fl. für jene Jhrer Majestät der Allerhöchst-

seligen Königin Karoline) müssen auf deu Grund des Art. V1, des Geseßzes über die permanente Civilliste, dann in Analogie der §8. 7 und 9 des Finanuzgeseßes vom 28, Dezember 1831 und im Nüdblik auf die desfalls vorliegenden früheren Kammer-Beschlüsse von 1837

abgeseßt und am Gesamint-Etat zurückgerechnet werden, indem die 4 ¿ f 6E

vom Königlichen Finanz-Ministerium abverlaugte und unterm 25. Mai d. J. gegebene Aufflärung wohl nicht befriedigen fann. Dieselbe lautet: „Behufs der vollständigen Erledigung der \häßbaren

Zuschrift vom 26. Mai l, J. beehrt sich das ergebenst un terzeihnete Ministerium der Finanzen, nachträglich zu den bereits ge=

gebezen Erläuterungen dem sehr verehrlichen Präsidium der Kammer

der Abgeordneten Nachstehendes mitzutheilen: Lie Pensionen à Conto

» Fl. sowie die im Budget- nahtrage sub Nr. curr. 9 vorgetragenen, zur Zeit nur mehr in einem jährlihen Betrage von 977 Fl. 36 Kr. bestehenden Hofven- sionen sind bereits auf früheren Landtagen erörtert worden, und es giebt über erstere der Landtagsabschied vom Jahre 1837 S )

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uber leßtere der Landtagsabschied vom Jahre 1831 S. 68 (Pit. c, Knt O) Rv On M s B Tin on ; 2 Mm; Abschnitt 2) näheren Auhalt. Die Pensionen 2 Conto des Wit=

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l. wurden, als auf Höchstdero witthumlichen Aversum vro 200/000 Fl

rußend, von dem Zeitpunkt angefangen, zu welchem dasselbe der niglichen Staats-Kasse heimgefallen war, in Folge Allerböchster Ent {ließung vom 28, Dezem j Der zweite Aus\{huß bat sämmtlichen Anträgen seines Referenten beigestinmmt, und zwar, mit Ausnahme des Etats der Eisenbahnen, immer einstimmig. Beim Etat der Eisenbahnen beschloß die Majori- rät des Ausschusses 1 Stimniten, dem Negierunas = Ansaß mit 1,200,000 Fl, beizustimmen, die Minorität 3 Stimmen wollten

ver 1841 guf diese Kasse übernommen.“

den Ausaß auf 800,000 Fl. ermäßigt haben.

Aus Franken, 30, Juni. (K Z) Die außerordentlich

hohen Getraidepreise dauern noch immer fort. Auf den lebten Schrannen zu Würzburg stieg der Preis des Korns bis zu 30 Fl, in Bamberg bis zu 25 Fl. Das Pfund \{chwarzes Brod fostet bei nahe 5 Kr, Bei der anhaltenden naßkalten Witterung sind die

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Uerndte-Aussichten fortwälrend schr unerfreulih, Das Kern kann mcch+ zeitigen und im günstigen Falle wird das Erträgniß hinsichtlich

der Qualität nur eín mittelmäßiges sein. Polizei und Regierung thun Alles, um der steigenden Noth und dem überhandnehmenden Wucher so viel als möglich z1 steuern; da es ihnen aber an zureichenden Vorräthen gebricht, fo f

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1 ind ihre Maßregeln immer nur von fecundai= E

rer Wirkung, Fn Ober=iFranken grassiren noch immer die büsarti= gen Blattern, welche häufig einen tödtlihen Ausgang nehmen.

La sich die da und dort angeordneten Absyerrungen der Häuser als unausführbar erwiesen, hat die Regierung ange-=

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orduet, daß au den Wohnungen, wo Blatterkranke \sih be finden, Tafeln mit der Aufschrift: „Hier PErVIen Ie DIAUEeY angebracht worden. Bei der großen Tveuerung aller wo die niedere Klasse nur zu häufig zur Stillung ihres unreifem Obste, Kartoffelu und auberen ungesunden Nahrungsmitteln greift, ist doppelte Wachsamkeit der Sanitäts- und Polizei-Behörden nöthig, wenn uicht bösartige Ruhren und andere Seuchen zum Aus bruch fommen sollten. Seit einigen Wochen sieht man wieder Schaa- ren von Wallfahrern zu den Gnadenorten ziehen, mit denen unfer GSranfen in gutem Maße geseguet is. Diese Leute konunen oft 30 und mer Stunden weit her und unterziehen sch auf dem Wege, sei es aus Armuth oder religiösen Gründen, allen möglichen Eutbehrun gen, so daß man nicht selten solchen begegnet, welche vor Erschöpfung auf den Straßen liegen bleiben. Das Wallfahrtswesen hat in Beziehung

Lebensmit, Hungers nach

;e Schatteuseiten, daß

Sachsen. Dresden, 4. Juli, (Leipz. Z.) In der ver-

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slojseuen Woche hatte die zweite Kammer unausgeseßt Sißungen gae- «osten, fo wie die erste Kammer die Berathung über das Ausgabe OUdget des Finanz= und Kriegs-Departements bald und ohne größere

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isfussion beendigt. Zum Anfange dieser Woche trat eine kleine,

morgen endigende Unterbrehung der Sißungen in beiden Kammern ein in Folge der zu Meißen fstattfiudenden Säkularfeier der Landes \hule zu St. Asra. Kcanmer heben wir fürzlih, und \o weit sie uns bis jeßt bekann sind, die Resultate derjenigen Debatten aus, welche, nachdem die

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Aus jenen jüngsten Berathungen der zweiten

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derathung über die Einführung eines neuen Grund=

steuer-Systems beendigt worden war, über den gründlichen, vom Ahb= geordneten ien Namens ber dritten Deputation erstatteten Bericht statt

fanden, der sih auf die verschtedenen Petitionen bezog, die von Geistli

chen und Schullehrern aus mebreren Evhoricen des Landes eingereiht wor: den waren, und Vitten um Befreiung vou Parochiallasten und beziehendlich um Entschädigung für Wegfall der ersteren, um Befreiung der Schul- lehrer vom Schulgelde, so wie um Erhöhung ihrer Gehalte und son

stige Verbesserungen ihrer Verhältnisse enthielten. Gleich im Ein

gange des Berichts waren vierunddreißig derartige Petitionen aufge= führt, und der sch aus ibuen eutwickelnde erste Hauptpunkt bezog sich auf die Beitragspflichtigkeit der Geistlihen und Schullehrer zu Pa- rochial- und Kommunallasten. Die Kammer bevorwortete, nah dem Rathe ihrer Deputation, a) die Befreiung der Geistlichen und Schul- ehrer von solchen Lasten gegen 16 Stimmen nicht und eben so wenig (gegen 4 Stimmen) þ) das Gesuch der Petenten um Entschädigung für jene Befreiung hinsichtlich der nah dem 8, März 1838

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Angestellten. Dann sprach sie sich (gegen 21 Stimmen) c) e- gen das Gesuch der Petenten aus, nach welchem sie Entschädi- gung für jene Befreiungen hinsichtlich der vor dem 8, März 1838 Angestellten verlangten. Durch diese Abstimmung wurde zugleich ein Ankrag des Secretair De. Schröder erledigt, nah welchem die hohe Staats = Regierung ersucht werden sollte: „Den Ständen \o bald als möglih Vorschläge zur Geuehmigung zu eröffnen, welche den Zweck haben, diejenigen Geistlichen und Schullehrer der Erblande, welche vor Erlassung des Geseßes vom 8 März 1838, einige Be-

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terpflihtung der Kirchen = und Schulgemeinden

| Lehrer ihre eignen oder Stieffinder selbst unterrihten, auf diese Zeit

von Entrichtung des allgemeinen Schulgeldes für gedachte Kinder für befreit zu erachten.“ Aus den während einer längeren Debatte von dein Vice-Präsidenten Eisenstuck und den Abgeordneten Sachße, von Thielau, Baumgarten und Jani gestellten Amendements und Unter- amendements ging nun folgende im ersten Saße einstimmig uud im zweiten und dritten Satze gegen cine Stimme angenommene Fassung hervor: „Volksschullehrer sind in den Schulen, în welchen sie entwe- der allein oder mit und neben anderen Lehrern Unterricht ertheilen, von Entrichtung des Schulgeldes für ihre leiblihen, Stief- oder an- genommenen Kinder für befreit zu achten, dafern nicht bei deren An= stellung durch Verträge oder in dem Lokalschulstatut bis jeßt ein An= deres bestimmt worden. Es sind aber bei künftigen Besezungen A ü is Bestimmungen auf keine Weise weiter zur Anwendung zu ringen.“

Die Sibung der 1. Kammer am 30. Juni brachte die Fortsez= zung der Berathung über vorliegenden Gegenstand und das damit „Zusammenhängende. Sie begann mit dem dritten Punkte, der sich auf die Befreiung der Dienstboten von Parochiallasten bezog, Um dieselbe war in der Petition des Pfarrers Beyer in Zabeltiy gebe- ten worden; doch sollte dieselbe nah dem Gutachten der Deputation auf sich beruhen bleiben, was denn au einstimmig beliebt wurde, während cin Antrag des Abgeordneten von Thielau: „Die hohe Staats =- Regierung zu ersuhen, der Städte - Versammlung noch auf diesem Landtage einen Geseß - Entwurf vorzulegen, in welchem die Befreiung des unverheiratheten Gesindes zu Kirchen- und Schulbauten ausgesprochen werde“, durch 36 gegen 22 Stim-= men abgeworfen wurde. Der vierte Punkt betraf die Ver-= besserung der gering dotirten Pfarrstellen auf mindestens 400 Thaler. Die Deputation glaubte von Bevorwortung dieses Antrags absehen zu müssen, insbesondere da bereits ein Postulat von 2000 Thalern

von der I. Kammer bewilligt worden, woruah 46 gering dotirte

Stellen im Durchschnitt auf mindestens 350 Thaler gebracht werden.

Die 11. Kammer trat auch dieser Ansicht nah einer längeren Debatte einstimmig bei, wobei unter Auderem auch die von den Abgeordneten von der Planiß und vou Thielau angeregte Frage erörtert wurde : ob gegenwärtig noch Reverse verlangt würden, und aus welchen Gründen das Ministeruum sich wohl bewogen gefunden, von dem Grundsaße des früheren Vorstandes des Ministeriums wieder ab= zugehen. Es war nämlich von dem Leßteren auf dem Landtage 1833 b

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is 1834 erflärt worden: „Daß dergleichen Reverse von

dem Kult Ministerium hinführo niht weiter gefordert werden soll=- ten‘, wobei ausdrülich ausgesprochen worden: „Daß dies zwar eine Verwaltungs - Maßregel fei, deren Erfüllung lediglich im Ermessen des Ministeriums liege, er (der dermalige Vorstand) selbst aber wünsche, daß seine Erklärung zum Protokoll genommen werden möge.“ Auf die jeßige Anfrage wurde erklärt, daß auf sie uicht sofort, ohne vor- herige Einsicht der Aften Antwort ertheilt werden könne. Man ging hierauf zu dem fünften Punkte über, welcher die zu verbessernde Stellung des Schullebrerstandes betraf, rücksichtlich dessen man aber in dieser Sißung noch zu keinem Resultate gelangte, daher wir uns vorbehalten, in der nächsten Mittheilung darauf zurileckzukommen.

Großherzogthum Hessen. Darmstadt, 4. Juli. Zu Ehren des Geburtsfestes Sr. Königlichen Hoheit des, mit Höchst- ihrer Gemahlin zum Besuche bei Sr. Hoheit dem Prinzen Karl hier anwesenden, Prinzen Wilhelm von Preußen fand gestern große Mittagstafel bei Sr, Königlichen Hoheit dein Großherzoge statt.

Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Stephan von Oesterreich, Höchstwelche während Ihres mehrtägigen hiesigen Aufenthaltes in Begleitung Sr. Hoheit des Erbgroßherzogs alle Kasernen, Zeug- häuser, Artillerie-Weréstätten und soujtigen Militair-Etablissements, gleich anderen öfentlihen und gemeinuüßigen Anstalten dahier besuch- ten, siud gestern Mittag von hier nach Biebrich abgereist.

Heute früh find auch Se. Königliche Hoheit der Prinz Waldemar von Preußen wieder von hier abgereist.

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Freie Städte. X*X Frankfurt a. M., 4. Juli, Se.

Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Stephan von ODesterreih wird heute hier erwartet und alsbald einen Besuch am Herzogl. nassauischen Hofe abstatten.

Se, Excellenz der Königl. preußische Staats = Minister und Mi=

nister der auswärtigen Angelegenheiten, Herr Baron von Bülow, verweilte vorgestern auf der Reise nah Schlangenbad einige Stunden in unserer Stadt. Der an der Stelle des abberufenen Herrn Ge= nerals von Wyssiak nach Mainz verseßte Kaiserl, österreichishe Ge= neral, Freiherr von Zelter, fam gestern hier an.

Die warme Witterung is zwar erst seit einigen Tagen eingetre-

ten, aber schon hat sich die Zahl der Fremden hier sehr vermehrt, und in den Taunusbädern wird es bald lebhafter werden. Auf die Getraidepreise scheint die günstigere Witterung noch keinen Einfluß zu üben; denn diese gehen noch in die Höhe, und da in der ganzen Um= gegend der Preis des Brodes bedeutend höher steht, besorgt man, daß er auch hier, troß der löblichen Fürsorge unserer Behörde, noch hö= her geßen werde. Während hier das Brod 4 Kr. kostet, kostet es in nahen Or= ten 6 Kr, Es joll indessen nun au Getraide aus Holland eingetroffen sein, Jür die Uebernahme der Beleuchtung unserer Stadt mit Gas, i eine Konkurrenz ausgeschrieben , die bis anfangs September offen steht.

Die Börse behauptet eine festere Haltung und heute waren die

meisten Fonds etwas höher, Das Geld is flüssiger, doch steht der Diskonto noch Z;;—

3% pCt, In den spanischen Ardoins wird jebt

wenig gethan, da die Sache Espartero's eine ungünstige Wendung nehmen zu wellen scheint. Die Personen - Frequenz der Taunus= Eisenbahn wird in diesem Monat bedeutend stärker sein, vorgestern fuhren an 5000 Personen. Die Unterhandlungen wegen des Baues der Kassel - Frankfurter Eisenbahn sollen noch nicht weiter geschritten sein; doch verweilt der kurfürstlih hessishe Kommissarius Herr Shwe-=

des noch hier.

Ca URTeE

Paris, 2. Juli. Der König hat gestern dem Herrn Andlaw-

BVirseck eine Privat-Audienz ertheilt, worin dieser die Kreditive über- reichte, welche ihn als Minister-Residenten des Großherzogs von Ba= den bei Sr. Majestät beglaubigen.

Die gestrige Bewilligung des Kredits für die Erfüllung der Ga-

rantie der griechischen Anleihe giebt dem Journal des Débats Anlaß, dieser Sache einige Worte zu widmen. „Die griehishe Re= gierung“, sagt dasselbe, „hat bis zum Jahre 1838 die Zinsen der Anleihe von 60 Millionen bezahlt, welhe im Jahre 1833 von Eng- land, Frankreich und Rußland garantirt wurde, und wovon nur zwei Serien Emissionen mit der Anleihe selbst stattgefunden hatten. Jm Jahre 1838 änderte Frankreich diese Zahlungsartz es bezahlte mit seinen Fonds die Zinsen und nahm die artei

rekten Schuldner an. Alle Welt billigte diesen vou Frankreich allein gefaß-= ten Entschluß, der von dem Wohlwollen E Regierung gegen die grie= chische zeugte und unserer Politik einen grö l :

Dieses Wohlwollen hat niht nachgelassen; aber die Auseinanderfepung der Motive des Geseß=- Entwurfs ließ die Möglichkeit qud tion und die Nothwendigkeit durchblicken, dere der Garantie wieder zurückzukommen, da der fra Ungedecktes nicht über die Maßen zunehmen lasse

e Regierung zum di=

eren Einfluß verleihen konnte.

einer st auf die

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