1843 / 9 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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iejeni e zur Vertretung des Privilegirten few gal arte gat a e Redacteur ín Vorschlag ges g Bestetigung dem Minister des Jnnern vorbehalten bleibt. Ei tee Redacteur hat zwar die Folgen seiner Handlungen selbst zu E doch is für die von ihm verwirkten Si t ug Na i ;-Privilegi ut seinem Vermögen subsidiarisch . Den- Feige P e verantwortlichen Redacteur zu bestellen haben nb. dicie Erforderniß uicht oder doch nicht in der vorstehend pez non Weise genügen, is, bis sie solches E: die Herausgabe des Blattes vo Di inisteri Junern zu untersagen. h E n P a Fállen wo geseplich der Verlust der Konzession oder des Privilegiums zur Herausgabe einer Zeitung nur wegen Mee ao AÄVII. der Verordnung vom 18. Oktober 1819 und resp. M De er Allg. Landrecht) eintritt, gebührt die Entscheidung dem Ober iben Mis (§8. 11 der Verordnung vom 23, Februar 1843), Für einen so E N brauch is es zu achten, wenn der Juhaber der Konzession oder des rad legiums die Censur umgeht oder zu umgehen sucht, oder E E fabren dem Ceusor gegenüber das bcharrliche Bestreben deutli E I giebt, für verbrecherische oder sonst offenbar gesezwidrige E M L Erlaubniß zu erreihen. Die Entziehung der Konzession oder Le p M iums soll jedoch nicht {hon beim ersten Falle eines Mißbrauc Ta wi prochen werden, vielmehr in diesem Falle nur eine shristihe Au 9 verfügt, in Wiederholungsfällen auf eine Geldbuße von 50 bis (

lern, und wenn diese Mittel fruchtlos geblieben sind also frühestens in | dritten Falle auf den Verlust der Konzession oder des Privilegiums ex | fannt werden. L a GUN

. 6. 18, Jffst für eine privilegirte Zeitung nach §. 17 rantworl ridièr Widacio pibeue so hat das Ober-Censurgericht, statt des S Us des Privilegiums, auf Entfernung des E e s. E diese Weise entfernter Redacteur darf binnen fünf E s F ne tion keiner anderen inländischen Zeitung oder Zeitschrift bes yäftig e E 8. 19, Da es ím Juteresse des Publikums liegt, daß in einzelnc

besonders wichtigen und dazu geeigneten Fällen die in den Se Blättern unrichtig vorgetragenen Thatsachen und Darstellungen f. E werden, so is der Herausgeber einer Zeitung, gleichviel ob sein, Rec A einer Konzession oder auf einem Privilegium beruht, ivenn as hd us tung aufgenommener Artikel einer Staats-Behörde Anlaß R n gegnung oder eine Berichtigung desselben zu veröffentlichen, n on Verlangen der Behörde jene Entgegnung oder Berichtigung, Be N ven etwas hinzuzuseßen oder daraus fortzulassen, und zwar O E E Dru gelangende Stück und in E Abtheilung des Blattes, in welc

ih jener Artikel befand, aufzunehmen. 5 N i fd "6, 90. Baritbente Bestimmungen §H, 15 19 A auch auf Zeitschriften Anwendung. Unter Zeitschriften werden jedoch L os solche Schriften verstanden, welche täglich oder in AIDELET Verme (4 räumen, die kleiner als Monatsfrist sind, blatt - oder hefiweife erschei 2 und hrem Plane nach nicht bestimmt sind, ein in sich S Wer zu bilden, Für Schriften dieser Art, welche in monatlichen oder noh grö ßeren Zeiträumen erscheinen, bedarf es fernerhin weder einer ri ag Ertheilung, noch finden die sonstigen für Zeitungen oder Zritschriften er theilten Vorschriften auf dieselben Anwendung. R e Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige- drucktem Königlichen Jusiegel. i

Gegeben Sanssouci, den 30, Juni 1843, (L. S.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen. v: Boyen. Mühler. v, Nagler. Rother. Graf v. Alvensle ben, Eichhorn, v, Thile. v, Savignv, Freiherr v. Bülow. v. Bodel i sch wingh. Graf zu Stolberg. Graf v. Arx nim.

Uichtamtlicher Theil. JulaudD. Landtags - Angelegenheiten.

F Hbein- Provinz. Ll isseldorf, 16. Juni. Zwanzigste enar=-Sibung. A 100, Mit Rücksicht auf S. 101 des ständischen Entwurfs von 1833 hatte der Ausschuß folgeude Fassung A O Urkunden, welche die Gemeinde verbinden sollen, müssen vom Bür- germeister und Vorsteher Namens derselben unterschrieben werden; die betreffeuden Beschlüsse des Gemeinderaths und die Genehmigung dez Regierung, wo solche erforderlih, ferner die zur Rechtsgültigfeit ein- zelner Geschäfte dur diese Ordnung sonst noch vorgeschriebeneu Taxen, Licitations = Protokolle e E Belagstücke siud den Urkunden in e vigter Abschrift beizufügen.“ b egt Es ler Städte: Er habe gegen diesen Paragra- phen selbst nichts einzuwenden. Allein bisher habe der Stempelfiskai verlangt, daß zu einer jeden Genehmigung der Regterung eiu Sten pel von 15 Sgr. adhibirt werde. Dies sei unbillig; wenn die Re- gierung ein Vormundschastsrecht ausübe, so dürfe dies nicht auf Kosten der Gemeinde zu Gunsten der Staatéfasse geshehen. Er beantrage folgenden Zusaß: - : : N der Ober-Behörde, wodurch sie bei Gemeinde Angelegenheiten ihre Genehmigung ertheile, sollen in Zukunft stem- velfrei sein.“ L x Dieser Zusaß wird angenommen, nachdem der Einwand o selbe gehöre uiht in die Kommunal-Orduung, dur die Bemerkung beseitigt worden, daß auch in vielen auderen Geseben allgemeinen Inhalts die Tax- und Sportelfreiheit einzelner Verhandlungen neben- bei angeführt werde. Mit Bezugnahme auf die zu §. 96 angeführ ten Motive und in Betracht, daß die vorherige Veröffentlichung wich- tiger Berathungs - Gegeustände, z. B. Feststellung des Staditplans, Errichtung eines Kraukenhauses u. st. w. eine nüßliche Besprechung und einen der Sache förderlihen Austausch der Ansichten herbeifüh- ren werde, hatte der Ausschuß zu diesem Abschnitte folgenden Zu- saß-Paragraphen beantragt : : j : „Auf den Beschluß des Gemeinde-Rathes sollen die Protokolle der Verhandlungen desselben, \so wie die Jahresrehuungen, durch den Abdruck veröffentlicht werden. Auch sind, dringende Fälle aus- genommen, wichtige zur Berathung kommende Gegenstände vier- zehn Tage vor der Verhandlung zur Kenntniß des Publilums zu bringen,

Beim Vortrage bemerkt der Referent, es sei präziser, statt „„Jahres-Rechnungen“ zu sagen „die Etats- und Jahres-Rechnungen““, welcher Vorschlag allgemeineu Beifall findet.

Ein Abgeordneter der Städte will, daß die Veröffentlichung nicht blos auf den Beschluß des Gemeinde-Raths, \ondern immer zu geschehen habe, und schlägt sodann, damit das Prinzip der Oeffeut- lichkeit mehr in das Gese eindringe, folgenden Zusaß vor :

„der Gemeinde = Rath is befugt, in dazu besonders geeigneten Fällen die Oeffentlichkeit seiner Sibungen zu beschließen.“

Der Refereut: Diese Ansicht, daß die Veröffentlichung uicht

fafultativ zu geben, sondern als bindende Vorschrift aufzustellen sei,

| lungen durch den Abdruck veröffentlichen zu lassen“, | |

52

Ein Abgeordueter der Städte: Er sei es, der im Ausschusse ge- gen jene Ansicht opponirt habe. Der Vorschlag, daß Her Memeinde- rath befugt sei, in dazu besonders geeigueten Zällen Ps feit seiner Sikungen zu beschließen, möge für größere Städte keine Schwierigkeiten haben; anders sei es für die Landgemeinden, welche die Kosten des Drucks zu ershwingen nicht im Stande sein würden, Ein anderer Abgeordneter dieses Standes : Nicht die sämmtlichen Protokolle der Verhaudlungeu des Gemeinderaths, sondern uur die Jahresrechnungen müßten jederzeit vollständig veröffentlicht werden, und würden durch deren Abdrucck keine besondere Kopen erwachsen, Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Die Vortheile dieses Vorschla- ges seien so, daß manche kleine Gemeinde sih dafür bedanken werde. Durch deu Druck der Rechnungen werde der beabsihtigte Zweck doch nicht immer erreicht, weil nicht so viele Exemplare abgezogeu werden l'önn- ten, als Mitglieder der Gemeinde vorhanden seien, Jm Uebrigen gebe bei der Fassung des Ausschusses das Wort „sollen“ zu einem Mißverständnisse Veranlassung, zu dessen Beseitigung er folgende Redaction vorshlage : „der Gemeinde-Rath kaun beshlicßen, daß die Protokolle der Ber- handlungen desselben, so wie die Jahresrehnungen, durch den 7 eue ver öffentliht werden.“ Die letztere Ansicht findet bei mehreren Mitglie-

dern vielen Beifall, von welchen die Umänderung des Wortes „ollen“ in „Fönnen““ beantragt wird. - Ein Abg. der Städte : Die Berös- fentlihung der Protokolle scheine ihm uicht zweckmäßig, auch H a Umfang zu voluminssz statt dessen reiche es aus, wenn alle zur De rathung zu bringenden Gegenstände frühzeitig publizirt e Dage- gen aber müßten die Jahresrechnungen auch ohne besonderen Beschluß des Gemeinde-Raths jederzeit gedruckt und auch die Etats 14 Tage vo1 ihrer Festseßung zu Jedermanns Kenutniß _Hebracht werden, Ein anderer Abg. dieses Standes hält die Vesfentlichkeit der „Sibungen nicht für zweckmäßig, ise aber daunt einverstanden, daß die Beröffeut lichung der Protokolle u. st. w. immer geschehen müsse, und nicht in die Willkür des Gemeinde-Raths gestellt werden dürfe, Cin Abg. der Städte protestirt gegen den Druck der Protokolle für die Land- gemeinden, wegen dessen Kostsptcligkeit ; dagegen möchten die E Rechnungen durch das Kreisblatt zu vorösfentlichen sein. Cin Ab geordneter der Städte: Ju seiner Gemeinde sei es schon jeßt üblich, das Budget für alle Gemeinde - Mitglieder abdrucken zu lassen, und erfenne die Gemeinde, obschon sie klein sei, diese Einrichtung mit sel vielem Dauke au. Ein Abgeordneter der Ritterschaft : Wolle mau auf den in Rede stehenden Autrag eingehen, o schlage 1 Pas E alsdann die großen und reichen Städte die Kosten des Drucks E n Landgemeinden mitbezahlen. Ein Abgeordneter der E An der Stelle des Drucks habe man in den Landgemeinden sich durch öffentliche Vorlesung des Budgets geholfen, O! Abgeordneter der Landgemeinden: Der Abdruck werde für die fleinen Gemeinden zu unuöthigen Kosten führenz die Offenlegung genüge, E Einsicht nehmen könne. Deshalb sei der Abdruck uur fatultativ zu gestatten, und dem Worte sollen“ das Wort „Ene zu L Ein Abgeordneter der Städte: Sein Antrag sei von, vie 2 a ten so abgefertigt worden, daß er erflären miisse, bei ciner e werde sich gewiß der größte Theil der Gemeinden fün E aussprechen, Er erbitte sich übrigens, über div „von A Redner abgegebene Erklärung Aft zu NLeron, indem L n in manchen Landgemeinden schon jeßt eine Art der Vesfentlichkeit de Sitzungen bestehe. : “ben, Cercait nah dem Vorschlage des Referenten dem ersten Sabe des von dem Ausschusse vorgeschlagenen Zusaß - Paragraphen folgende Fassung gegeben worden: E S LI den Jahres - Etats soll 14 Sage vor Bn E rathung im Gemeinde=Rathe im Verwaltungs - Lokale 4 E meinde - Mitgliedern zur Einsicht offen gelegt werden. Es steht dem Gemeinde- Rath frei, den Entwurf zu den Jahres E P wie die Jahres-Nechuung und die Protokolle aller seiner Berhan

wird die Diskussion über folgende Frage eröffnet: soll an dieser Stelle eingeschaltet werden: „Der Gemeinde= Nath ijt E / a ¡ a Ia a S 1 6feutlid) den ihm dazu geeignet erscheinenden Fällen seine Sibungen öffeutlich 11 abzuhalten ?“ E L Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Die dem Gemeindc Nath in diesem Zusaß eingeräumte Besugniß sei nur scheinbar und werds p / ; c | ( f 3 » N 6 Too in einen Zwang ausarten, sobald ein Gemeinde-Rath dem Beispiele der anderen nicht folge. Auch würden bedeutende Ausgaben hervor=

An manchen Orten werde uichts übrig bleiben, als daß N (Gemeinde Rath, wie die alten Deutschen, unter einer Cicho seine Bersawmlui= gen halte, was aber zu unseren heutigen Sitten nicht mehr N Deshalb miisse es bleiben wie es istz nt die Sibungen selbst, woe ol aber ihr Juhalt möge öffentlich iverden, Ein Abgeordnete der Städte: Die Versammlungen unter freiem Himmel zu „halten, sei hon in vielen Landgemeinden gebräuchlich; in den Städten werde man \elten vou der beantragten Oeffentlichkeit Gebrauch Ben, : Ein Mitglied des Zürstenstaudes: Der Zutritt des Publifums M den Versammlungen sei immer störend, Cin Abgeordneter A Städte: Ein Zwang für den Gemeinde-Rath trete nur in an r die öffentliche Abhaltung der Sißungen von der S geboten werde z einem solhen Zwang könne und dürfe der Geme Rath \ich überhaupt nit eutziehen.

40 Stimmen verneint, von 28 bejaht. Ein Abgeordneter der Ritterschaft : Aus\chusse vorgeschlagenen Aachen wedcklose und unausführbare Beschränkung der Demeinde- l (s E jederzeit gefragt werden: E zur Berathung kou stände wichtig seie: nit? und: menden Gegenstände wichtig sei u vder nich E E S die Mittheilung derselben au das Publikum bewirkt werden solle? Ein Abgeordneter der Städte stimmt die

, zur Berathung kommenden Gegenstände wenigstens 3 Tage vor- t D Mitgltedern des Gemeinderaths mitzutheilen seien, Ein Abgeordneter der Landgemeinden: schusses werde ein Austausch de gemacht, so daß uicht mehr die

Schwierigkeiten, uoh mit Kosten verknüpft, Der Referent:

Berathung vorab Kenntuiß gegeben werden,

Die Art und Weise

im Ausschuß ihre Vertreter gefunden. Allein man habe DirGN rivdtn, Las int solhe Vorschrift iu den kleineren Landge meinden sehr drückend werden könnte, indem das zu der Veröffent- lichung dienende Zeitungsblatt oft zu weit entfernt und zu eas verbreitet sei, wodurch große Kosten entstehen und der Zweck do

nicht erreiht werde.

gemacht,

Aus diesem Grunde habe man die Veröffent- lichung jederzeit von einem Beschlusse des Gemeinde-Raths abhängig

ebrauh, und erfolge entweder durch finddbtatt oder auf sonstige Weise.

j M CL! I c ige Fr 90 Bei der namentlichen Abstimmung wird die obige Frage von

Der lehtere Saß des vom nthalte eine nachtheilige, Gemeinde-Verwaltung.

auf welche Weise

ser Ansicht um so mehr bei, v Sr too Cos E weil in einem früheren Paragraphen {on vorgeschrieben sci, daß

Durch den Vorschlag des Aus- r Ansichten in der Gemeinde möglich Ansicht des Gemeinderaths allein maß-

i Die vor ‘i Bekanntmachung brauche sich nur gebend bleibe. Die vorgeschriebene mac e auf die Benennung der Gegenstände zu beschränken und sei e Mos i \ f in regeres Leben in den Gemein- die neue Kommunal = Ordnung ein regere : n béi entwidckeln solle , so dürfeu auch die Berathungen des Ge- meinderaths nicht vou der Theilnahme des N luden, bee

ssen bleiben ; Lehteren müsse von den Gegenständen der ausgeschlossen bleiben ; dem Lebte } e R Gemeinde

| ürfnis t ‘den fönne.

bwaltenden Bedürfnisse aufmerksam gemacht wer

Bi Art und V der Veröffentlichung- richte sich nah dem Vrts- das am Ort erscheinende Zei= Ein Abg. der Ritterschaft : Das

gerufen werden, wenn man von dieser Befugniß Gebrauh mache. |

Mittel der Geheimhaltung in solchen Dingen Tei noh nicht erfunden.

Die einzelnen Mitglieder des

Gemeinde-Raths haben Gelegenheit

genug, die im Publikum herrschenden Ansichten vollständig zu erfahren

und \ih mit Einzelnen zu besprechen. {ließt sh dieser Ansicht an.

Ein Abg. desselben Stanves Bei der namentlihen Abstimmung

wird die Frage: ob der leßte Saß des vom Ausschuß vorgeschlagenen

S S E E E E E E O r A S gea

Baragraphen angenommen werden solle? von 33 verneint und 28 \ejaht. m Ee: d F. 101, Jn Erwägung, daß dem Bürgermeister ein „üiberwie- gender Theil an der Gemeinde-Verwaltung, wenn sie zweckmäßig ver- cinfaht uud konzentrirt sein solle, eingeräumt werden müsse; bi mit- hin die Selbstständigkeit der Gemeinden ein frommer Wunsch Tee, wenn sie zu 1hrem ersten Verwaltungs-Beamten uicht deu Manu ihres Vertrauens berufen köunez daß sih jedo an die Selbstständigfkeit der Gemeinden die s{önsten Hoffnungen knüpfen, uicht nur für den Glor der Gemeinden selbst, sondern auch für die Wohlfahrt des gesammte " Vaterlandes, weil das Ganze nur gewinnen und erstarten könne, wenn die etuzeluen Theile durch ein inneres organisches Leben Fs kräftigen; daß die Gemeinden durch die Erlangung der Spa 8 feit die erste, aber unerläßliche Stufe nationeller EUERBAY e deu, und weit entfernt, sich dadurch vom Staate WEGIUWRUAGR o ks uur noch inniger mit dem Ganzen verbunden fühlen würden, in welhem ihnen eine so ehrenvolle Stelle eingeräumt ist; daß die beiden Städte-Orduungen den Gemeinden die Wahl des Bürgermei- sters aestatten: daß auch die dem vierten Landtag als Allerhöchste ters gestatten; daß auch die dem vierké etag „gus E Proposition vorgelegte Landgemeinde - Ordnung 1hnen 0 Ute dreier Kandidaten cinräume, daß durch diejen Modus as Zu Ee des Staats mit demjenigen der Gemeinde auf eine FweEmayige e vereinigt werde, enudlih im Hinbli auf den laut GREIAED e Wunsch der Provinz und vor Allem auf das T S fu H Majestät des Königs: „daß es läugjt O s ge E sci, den rheinischen Gemeinden eine größere ps fen Paragraphen leihen‘: hatte die Majorität des Ausschusses für diejen Paragrap folgende Va Y ung A hs ermeisters hat die Bürgernfeisterei- „Zu der Stelle eines Blrgermeitters M (s Wahl - Kommissar Versammlung unter Vorstß des Sanbrares als Wal S drei Kandidaten durch absolute Stimmen Mehrheit zu P ‘aa her Zahl jedoch die Regierung nach Umständen ispensire! E F elta einen zu ernennen, wie bei Bürgermeistereien, E Bevölkerung mehr als 10,000 Seelen beträgt, uns elbst vorbehalten z bei den übrigen bleibt die Ernennung der Regterung ¡iberlassen.““ : A gleicher Weise sind ein, oder wenn es Stellvertreter vorzuschlagen resp. zu ernennen. 4E ANaN des Bürgermeisters erfolgt guf Lebenszeit, diejenmge Ee auf 6 Jahre Dev Bürgermeister und die E Nr 4 zu den Meistbesteuerten in der Bürgermeisterei nah g. : l 28 gel vüren. Ausnahme hiervon fann nur eintreten, E Stellver germeisterei-Versammlung einen ander e br vie 0 a sie treter werden zu den Bürgermeisterei - Versammlungen, rid E ‘Îbo R ‘Stier N Ade Bi dieses H. Fin Abgeordneter der Städte: L L un stehe ti S e zwischen der s des ie, dem vorgeschlagenen Wahl- Verfahren wie He Ges ant E auge Fr habe die Ueberzeugung, daß die Regierung es me zug fIL Arbe, daß e Ce N ihre Bürgermeister en E uet ar man dieses den Städten erlauben, fur welche daher E Entwurfs ein entsprechender Zusaß zu machen t T Gíaaer er nicht dafür stimmen können, E A ot Tire meister auf Lebenszeit erfolge. : Ein ? t isten n haft: Er sehe nicht ein, warum man N 1 d E Befugniß zur Wahl A E v E Allge (gera Sh g ines Subsette u {0 ‘ausstellen, ob in der erjteren qua istzirkc y H a A Stelle vorhauden seien, bbs Ms der Fall sei, so halte er es für unbillig, die Laudaamolndon von Qua so wichtigen Rechte auszuschließen. Ein geo E E Ai r Der vorliegende Paragraph set aus vielen Gründen einer 7 R lichsten des ganzen Geseßes. _Die Regierung nehme das Rechi er Ernennung in Anspruch, weil sle die Bürgermeister auch als DERA S Beamte ansehe. Allein die Landräthe seieu noch mehr Saa eamte und werden dennoch gewählt. Man sage ferner, die freie Wahl werde zu Jutriguen führen; allein wenn man die Bürgermeister- Stellen zu bloßen Ehrenstellen mache, ihre Dauer auf sechs N adi beschränke und sie uur mäßig besolde, so stehe zu hoffen, daß auch diese Jutriguen niht vorkommen und dennoch der Würdigste gefunden werde. Man sage, in Folge der freien Wahl lönnten Stggungen an der Verwaltung eintreten und belege diese Behauptung dur L eispiele aus den Nachbarstaaten. Allein viele Jahrhunderte hindur hätten deutsche Gemeinden bei dem System der Wahl bestanden N E blüht. Daher seien solche Befürchtungen unbegründet; O Justitut der Landräthe werde allen Uebelständen vorgebeugt, zan | sage endlich, es werde an geeigueten Männern Pun, Diesem E denken habe schon der vorige Reduer begegnet, Man werde dech endlich einsehen, daß die Administration so vereinfacht O E: daß die Verwaltung einer Gemeinde feine Kunst N, E f E Zeit, au das viele Schreibwesen die Art an die Wurzel zu i 89. Schon vor achtzehnhundert Jahren sei die Schreiberkaste Mrjacye Me Untergangs der Römerherrschaft in Deutschland gewesen; möge D Beispiel für uns unverloren sein! Er sei im A Ne Vorschlag des Ausschusses, jedoch scheine es ihm, daß O r länglichen Amtsdauer des Bürgermeisters alle, guten F e Wahl-Systems gelähmt würden. Die lebens[augiche Ansie g nud die dadur gegebene unabhängige und sichere Lage werde gera Me umgekehrte Wirkung haben, als mau sich davon Ee, A Beamte, die für eine Jdee begeistert seien und die Mp ten ree Berufs in der Brust tragen, würden stets ihr M A O und Festigkeit verwalten ; mittelmäßigen S di e E benslängliche Austellung eine nachtheilige G Or R Folge ein übermüthiges, ja grobes Auftreten sei. Ei stin ne He, b dafür, daß auch die Wahl der Bürgermeister nur auf sechs Jahre erfolge. (Fortseßung folgt.) L L

Das heutige Amtsblatt E eine Verordnung zur Verhütung der 6 f } [he sich auf dié

nöthig, mehrere Die Wahl des

Breslau, 9°. e Königl. Regierung enthält eme Di un ) ren Sidnigas der gottesdienstlichen ‘Sebruae 1837 O E bas Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 7, Februar 1837 un N V aiiae Reskript der Königlichen O O Ou Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten und de# J l2ten d. M. bezieht.

Bei ‘oßen Nothstand, der

ov D A Tr. Z.) Bei dem großen ( dia y Frier 2 N, (2, 2 Sul! are Regle nig N fannt arben für den Kreis Bernkastel und angränzende gg Q i 2400 Scheffel Mehl von Koblenz aus

S rtscafto i ieder ae be B an Konsumenten verabfolgt und, sagt mau, ( + 1 :

; ickerstattet werden können; eine solhe Für- n e Ce ae in Anspruch nehmen und hat Peso benahbarten Ausland viel Anerkennung und Theilnahme e V » Subossei sind diese Maßregeln nur partiell wirkend und wäre ebl, 1 bt Referent, die geeignetste Zeit, auf einen Umstand auf Meran i machen, der, bei der (E Fin, (es N aller Lebensmittel und namentlich der Karto elu, E O Le Der

in: ih meine die hohe Besteuerung des - E Ctifsen wie b vorhandenen, Das Pfund Reis wird zu 2 Pfen-

nigen im Kleinen verkauft, nachdem es gegen zoll der Staatskasse entrichtet hat, momentanen Preise von einem während doch ein

es würde also unverzollt de

leicht beschafft werden. die hohe Besteuerung des Reises bei Mißwachs der Kartoffeln se dem Anschluß sehr gefühlt und oft besprohen worden,

…_ Aatbben, 5. Juli. (A. Z) Auf der Eisenbahn-Section vo hier zur belgischen Gränze, deren Vollendung man binnen sechs Woche eutgegensieht, befindet sich auch, zum erstenmal in wandt, ein elektrischer Telegraph , der aachener Stationsplaß uud aacheuer Busch dieuen soll,

zum Sigualisiren zwischen de1 dem Maschinenhause am Tunnel ù

___*X& Dússseldorf, 6. Juli. Der Beschluß des Dr. Majestät dem Könige auf Nichteinführung des Strafgesch=Ent wurfes anzutragen, hat unter zu dem sih vorgestern hier in dem Saale des Herrn Auto Beer etwa 400 Personen vereinigt hatten. Der Herr Ober Präsident der Provinz, so wie der Herr Regierungs - Präsident Frei herr von Spiegel, hatten sie gerihtete Einladung Präsident brachte die wie der stellvertretende Landtags-Marschall Pr, sundheit Jhrer Majestät der Königin. de Greiff aus Krefeld den rheinishen Ständen ein wofür im Namen derselbeu der Landtags - Marschall, Solms, seinen Dank aussprach. Dennächst brachte Herr von hier dem Herrn Landtags = Marschall und dem Herrn Präsidenten den Bechergruß, wofür der Herr Ober-Präsident daukte, der die Stadt Düsseldorf, den Siß des Landtages, leben ließ. Der folgeude Toast, welcher den rheinishen Jnstitutionen galt, wurde von Herrn Karl Hecker, Präsidenten der Elberfelder L ausgebracht, Heute euthält die hiesige Zeitung von dem Herrn Dr. von Groote, dem Vorsitzenden und Berichterstatter des Ausschusses, der zur Berathung des Strafgeseß-Entwurfes niedergeseßt war, fol gende Erklärung : / 4

C)

DOUsselborf, 5, Zuli, Um

angenommen; und der Herr Regierungs

von Groote die Ge

Diebe

i j jedes Mißverständniß fern zu halten,

Sanne ich, folgende Bemerkungen zur öffentlichen Kunde bringen zu müssen.

M „Nachdem bei dem gestrigen ¿zeste die Trinksprüche uf d

Majestät, auf Jhre Majestät die Konigin und das Königliche Haus, auf

die Stände und auf den Königlichen Landtags - Kommissarius und Ober

Präsidenten ausgebracht worden und den ungetheiltesten Anklang gefunden

hatten, folgte der Loast auf die Einheit der rheinischen Justitutionen, dem

die gleiche Zustimmung der Gescllschaft zu Theil wurde.

Als mit dem Vorsiß in den Zustiz- Ausschusse und dem Neoferate bei der Stände Versammlung beehrt, hielt ih es nun für angemessen, der Ge- sellschaft kurz noch den Standpunkt und die Grundsäße näher zu bezeich nen, welche bei der Berathung und Beschlußuahme über die Allerhöchste, das Strafrecht betreffende Proposition leitend gewesen sind. Jch wünschte auszuführen : :

l) daß nach der drückenden und unseligen Zeit der Fremdherrschaft, deren

Joch vor dreißig Jahren durch Deutschlands Kraft glücklich zerbrochen

wurde, der Baum einer geordneten, wohl begründeten , freisinnigen

Rechts - Verfassung am Nheine zurückgeblieben sei, bei dessen Schuu,

Blühen und Gedeihen die Rhein-Provinz sich bisheran wohl befunden

habe z 2) daß indessen die organische Entfaltung und Fortbildung dieser Nechts-

ZJnstitution in dem Lande, dem sie ihren Ursprung verdanke, den dor

tigen Zuständen gemäß in einer Weise lebendig fortshreite und sich

erner entwickele, wie sie bei uns in aller Folge bei ganz veränder ten Zeitverhältnissen nicht gleichen Schritt zu halten vermöge;

3) daß mithin, wofern in der Zukunft uicht eine vollstäudige Staguation, cin skarrer Tod in unsere Nechts-Justitutionen hereinbrechen, sie mithin nach und nach verdorren sollten, nothwendig auf vaterländischem Boden ein neues Leben und ein frisches Wachsthum ihrer Wurzel zugeführt werden müsse ;

4) zu diesem Zwecke sei von der Staats Berwaltung, deren lovale, red

liche und wohlmeinende Absichten wir noch so cben laut anzuerlennen

kein Bedenken getragen, den Ständen der Entwurf cines allgemeinen

Strafgesezes für die Monarchie vorgelegt worden z

die Stände haben sich dieser Prüfung nach Pflicht und Gewissen un

terzogen, demnach aber mit gleicher Gewissenhaftigkeit ihre Ueberzeu-

gung dahin ausgesprochen, daß die Prinzipien desselben den Nechts- begriffen, den Sitten und Gewohnheiten ver Nhein Provinz in vieler

Hinsicht zu fern stehen, als daß sie in ihr Anilang finden könnten,

weshalb des Königs Majestät gebeten werde, denselben nah den vou

der Stände-Versammlung in ihren Protokollen niedergelegten Grund- zügen von neuem bearbeiten, veröffentlichen, den rheinischen Gerichts

Behörden zur Begutachtung und demnach einer lünftigen Stände

Versammlung zu fernerer Prüfung vorlegen zu lassen.

6) Jn dieser Bitte ist mithin die Absicht und die Hoffnung ausgesprochen, daß es bei fortgeseßtem, gemeinsamem treuen Streben dereinst gelingen wird, die Gesetzgebung unseres Staates in ein lebendiges Ganzes, in einen organisch fortsprossenden Stamm zu vereinigen, wie er nit blos in den älteren Provinzen, sondern auch am Rheine mit Freude würde gedeihen lönnen,

War obige Bitte der Stände Versammlung nicht die, welche die Pro- vinz mit so laut kundgegebenem Beifall begrüßte, so würden ihre Vertreter es nur bedauern müssen, so gänzlich mißverstanden worden zu sein. War sie es aber, so is nicht wohl abzusehen, warum man auf eine solche künf tige glückliche Ausgleichung der noch s{chwebeuden Differenzen mit mir nicht eben so frei und freudig hätte anstoßen wollen, als auf jeden der übrigen Wünsche, die in der ehrenwerthen Gesellschaft Auklang gefunden haben, Der Landtags - Abgeordnete

Dr, von Groote,

Ausland.

Deutsche Bundesstaaten.

Negensburg, 2. Juli, (O. P. A. Z.) Auch bei uns zeigt sich in den lebten Tagen der Mangel an Brod in sehr fühlbarer Weise und es haben bereits lärmende Auftritte auf der Straße stattgefun- den, weil die Bäcker kein Brod mehr verabfolgen founten oder woll- ten. Der Stadtmagistrat hat demgemäß unterm heutigen Datum eine Bekanntmachung erlassen, in welcher er vor jeder ferneren Störung der Ruhe und Orduung, die zu noch gröberen Exzessen verleiten könnte, ernstlich warnt und diejenigen, denen bei irgend einem BVüäer die Abgabe von Brod verweigert wird, gusfordert, sogleich bei der Polizeiwache auf dem Rathhause darüber Anzeige zu machen. Man hofft, daß wenn der böse Wille der Bäcker dargethan werden sollte, der Magistrat energish eiushreiten wird.

Speyer, 30. Juni. (N. Sp. Z) Der lebte schr bedeutende Aufschlag der Getraidepreise wurde wohl zunächst großentheils da- durch veranlaßt, daß, als vor einigen Wochen ein Sinken dex Preise eingetreten war, die Spekulanten, in der Befürchtung von Verlusten, alsogleih die Einstellung fernerer Zufuhren den Rhein herauf anord= neten. Jebt, wo dieselben neuerdings im Gauge sind, und eine un- gewöhnlich reiche Aerndte in Aussicht steht, läßt es sih hoffen , daß

11 Pfennige Eingangs- _Pfund Roggen fast gleih kommen, p Pfund Reis so viel Nahrungsstoff besißt, als ein Pfund gut ausgebackenes Weizenbrod; dabei hat Reis den Vorzug,

Brod uud Gemüse zu erseßen, und faun in jeder billigen Qualität Ju unserem benachbarten Luxemburgischen i

Deutschland ange-

Landtages, bei | der

Anderem auch ein Festmahl veranlaßt,

die von den Veranstaltern des Festes an

Gesundheit Sr. Majestät des Königs aus, so

Darauf brachte Herr Moritz | Lebehodc, | Fürst | - | gehen zu lassen, so wird dies Ober-

Handels-Kammer |

auf des Königs |

93

sich übrigens nicht verkennen, daß, m | tions-Mittel, welche die Zufuhren von auêwärts wir dieses Jahr einen Mangel gehabt haben würden, des Jahres 1817 uur wenig nachgestanden sein möchte.

ohne die verbesserten Communica- so sehr erleichterten, welher jenem \ Die fort- währende Vermehrung und Verbesserung der Verkeßrsmittel durch Schifffahrt und Eisenbahnen wird uns vor der Wiederkehr ciner gleich

st | großen Noth, wie in früheren Zeiten, fünftig immer mehr und mehr it | sichern. Württemberg. Ulnx, 4. Shuli, (Schw, M.) Die Zahl

n} der zum Festungsbau hierher beorderten Offiziere wird au durch un | sächsische, hessische und nassauische Yfsiziere vermehrt werden. Täglich

| sieht man der Ankunft der von Wien fommenden vier Offiziere ent-= n | gegen, Ein sächsischer Offizier is {on seit einiger Zeit hier. Wf

| Baden. Karlsruhe, 3. Juli. Das Regierungsblatt vom

| lsten d. M, enthält eiue Bekanntmachuug großherzoglichen Ministeriums

auswärtigen Angelegenheiten vom 17. Juni

n | Ueberzeugung,

| nenen „deuts{chen Jahrbücher haben, zu ersuchen, eine demselben oder einem veränderten Titel in zu gestatten, und deshalb

- | hörden zu erlassen, und

ibren Staaten die geeigneten Weisungen an ihre Be

des Juneru durch höchsten Beschluß aus großherzoglichem Staats Ministerium angewiesen worden ist, die zum Vollzuge dieses Bundes beschlusses erforderlichen Weisungen an die betreffenden Behörden e1 öffentlich befannt gemacht. | IXANAEE d. | ___ Deputirten- Kammer. Sipung vom 1. Juli, Der Geseß- Entwurf, wodur der französischen Regierung ein Kredit von 927,241 Fr, bewilligt werden soll, um für den Fall, daß die griechische | Negierung nicht Zahlung leisten kaun, das am 1. Mai 1843 fällige | Semester der Zinsen uud der Tilgung der von dieser Regierung ne= gozurten Anleihe, #0 viel davon auf den Antheil des französischen Schalzes in Folge der durch das Geseß vom 14, Juni 1833 und der Königlichen Verordnung vom 9, Zuli desselben Jahres kömmt, zu decken, führte zu einer ziemlich lebhaften Debatte über Frankreichs Berhalten in den Angelegenheiten Griecheulands, namentlich in Bezug | auf die Finanz-Verhältuisse und die Schuld dieses Landes. | 2 Wer Herzog von Val ny wollte zwar gegen die Annahue des Geseßz- | Entwurfs nichts einwenden, wies aber die vorgeschlagene Liquidation zurück | und verlangte, daß die französische Negierung sich für die Zukunft sicher | Mellen solle, „Die Angelegenleiten (Hriechenlands“, sagte er, „sind ernst | | [

genug; die Parteien sind in lebhafter Bewegung und wenden mit Unruhe ihre Blicke auf Europa. Frankreich allein kann in dieser Krisis einen heil jamen und vermittelnden Einfluß ausüben; aber es muß auch den Muth | haben, den seine Lage erfordert, es muß seine Vortheile zu wahren wissen | Oder sie wenigstens nicht etwa als Austausch gegen eine ernstliche Mitwir- | kung seiner Verbündeten aufgeben.“ | Herr Glais-Bizoin: Jch billige die beiden Maßregeln, welche der | chrenwerthe Redner #o eben getadelt hat. Der erste Vorwurf, den unser | ehrenwerther Kollege der Negierung macht, ift, daß sie die Bahn, welche | man im Jahre 1838 betreten hatte, verlassen habe oder vielmehr verlassen | Tus ; Niet t ta ; | wolle, Der zweite, daß sie die von der griechis{chen Regierung begangenen argen Fehler ohne Schonung bezeichnet habe. Zch glaube, daß es nicht | genau is, zu sagen, daß wir von dem Gesichtspunfie ausgehen, den die | verbündeten Mächte, Rußland und England, annchmen. Es wüde den | Minister der auswärtigen Angelegenheiten leiht werden, zu zeigen, daß, | nachdem diese beiden Mächte die Auszahlung des ganzen Theiles der An leihe genehmigt haben, für den sie die Zinsen garautirten, es denselben | nicht möglich gewesen ist, auf den von uns im Jahre 1838 eingeschlagenen | |

Weg zurüc{zulehren, Wir habeu unsere Lage, unter Berücksichtigung Grie- chenlands, uur verwickelter gemacht, Die Absicht der gegenwärtigen Negie rung schcint zu sein, unsere Lage zu vereinfachen und unseren Finamen etne ausgedehnte Hülfsquelle zu schaffen ; ich fann ihr nur beipflichten, Aber vor Allem erkenne ich díe offene Freimüthigkeit an, womit unsere Regierung die Führung der griechischen Finanz-Verwaltung beleuchtet hat, und ich halte es für sehr nüglich, ihren ernsten und strengtadeluden Worten die möglichst größte Oeffentlichkeit zu geben. Gricchenland, wie die Weisheit der drei beschüßenden Mächte es konstituirt hat, hat nicht einmal die Vor | theile, die sonst eine absolute Negierung darbietet, die doch wenigstens einige | Körperschaften zu haben pflegt, deren Nath man begehrt, oder alte Gewolhn | heiten, oder endlih angestammte Verwaltungs - Gebräuchez nichts von alle dem, nicht einmal der Schatten einer Nepräsentativ Negierungz fein Conseil steht dem König Otto zur Seite. Das Schicksal des unglücklichen (Grie- chenlands fonnte kein anderes sein, Wenn Frankreich den Verbindlichkeiten (Ehre machen will, die es im Jnteresse dieser ihm befreundeten Nation über- nommen hat, so sollte die Regierung dur unseren Gesand'en wenigstens dahin zu wirken suchen, daß König Otto zur Bildung eines Staats-Rathes schreite, wenn dieser Fürst nicht bis zu den Institutionen einer Repräsentg- tiv-Regierung zu gehen wagt.

Herr von St. Marc Gira rdin, der zunächst das Wort nahm, vertheidigte den Bericht der Kommission über den Geseßz-Entwurf und be hauptete, das Benehmen Frankreichs gegen Griechenland sei höchst edel müthig gewesen. „Das Finanzjahr in Griechenland“, sagte der Nedner un ter Anderem, „hat den besonderen Charakter, daß die Beitreibung der Ein nahmen sich nur in zwei Jahren bewerkstelligen läßt und die Ausgaben da gegen pünktlich geschehen müssen; daraus folgt, daß ein bedeutender Rück stand unvermeidlich ist, Was hat Griechenland, was hat die Verwaltung gethan? Sie fuhr fort, bis zu dem Betrage von 20 Millionen einen Re- serve-Fonds zu bilden ; einen Reserve-Fonds, den man für sehr vortheilhaft | hielt, wenn man ihn aber näher prüfte, wenn man die Bestandtheile dessel-

ben ermitteln wollte, f man bald, daß er auch Nicht-Valuten be

b 1 sand stand. Diese Illusion is nah und nach verschwunden, und dies geschah

nachdem das großherzogliche Ministerium

in Folge höchsten Auftrages anmit

durch die vortrefflichen Berichte, die uns von den Herren Negny und Le- nuqcfre eingetandt wurden; sie geben ein genaues Bild von deu Hulfsquel len der griechischen Regierung, und deuten die Maßregeln an, die zu er g'eifen wären. Man muß übrigens die griechische Regierung nicht mit der griechischen Nation selbst vermengenz zwischen beiden ist ein Unterschied, der einem Jeden, der in Griechenland war, einleuchtet. Neben einer \{wg- hen, unzuverlässigen Negierung, welche Fehler über Fehler macht, steht eine Nation, die jeden Tag wächst, die jeden Tag neue Fortschritte macht, Der Bankerott hat auf den Wachsthum der griechischen Nation zurüdckge wirkt. Es lag etwas darin, das nicht blos eine Regierungs - Frage ist, sondern was ih, in Bezug auf Griechenland, cine National-Frage nenne. Sie sind also im September 1842 nicht der griechischen Negierung, son- dern der ganzen griechischen Nation zu Hülfe gekommen. Nachdem nun das im September 1842 zu Gunsten Griechenlands gebrachte Opfer anerkannt ist, fragt es sich, ob es nöthig sei, dasselbe noch länger fortdauern zu lassen ? Herr von Valmy erlaube mir, zu sagen, was das Resultat der Prüfung von Grie- chenlands Finanzen sei, Es geht daraus hervor, daß es schwierig is, ein Gleich- gewicht in dieselben zu bringen; sollen wir dies Gleichgewicht auf unsere Kosten wiederherstellen # Jch weiß wohl, daß man, wenn man eine Nation unterstüßen will, das Geld nehmen muß, wo man es findet, aber müssen wir denn immer das unserige nehmen? Sie haben {hon 900,000 Fr. bewilligt. Sehen Sie denn nicht, daß es in Griechenland eine Situation giebt, der Sie nicht ofen zur Hülfe kommen können? Js es Ihre Sache, das grie- ische Defizit auszufüllen? Was is jeßt zu thun? Da die griechischen Finanzen sich in einem solchen Zustand befinden, da die Jllusionen ver- flogen sind, und da Sie, aller Opfer ungeachtet, die Finanzen nicht haben

wiederherstellen können, was soll man jeßt thun? Sie müssen sih auf die

die Theuerung wenigstens nicht mehr lange anhalten fann. Es läßt

Garantie beschränken, und das thut der Geseß-Entwurf genau; er beschränkt

folgenden Juhalts: Nachdem die Bundes = Versammlung in ihrer 13ten Sibßung vom Âten 9. M. beschlossen bat, sämmtliche Bundes - Regierungen in der everzeugung, daß sie die Ansichten nur theilen können, welche die : j föniglich sächsische Negierung bei Unterdrückung der in Leipzig erschie= | für Wissenschaft und Kunst“ geleitet | Fortseßung der gedachten Jalrbücher unter | nicht

sich auf die Garantie und verzichtet auf alle unfruchtbare Freigebigkeit er verzichtet auf einen Beistand, der zu nichts fruchtet, und beschränkt sich auf eine einfahe Garantie, die durch Verträge geschlossen ist und díe in diesem Augenblicke von Jhnen gefordert wird, und zu deren Annahme Jhre | Kommission Gründe genug vorfand. L Herr Mauguin erinnerte die Kammer daran, daß er, als es sich im Jahre 1833 davon gehandelt, der griehishen Anleihe die Garautie Frank- | reichs zu geben, vorhergesagt habe, der französishe Schaß werde zahlen | muhsen, und Griechenland werde am Ende doch durch die Anleihe nichts gewonnen haben. Nun frage er, ob es nicht ganz so gekommen sei, Frank- reich hâtte wenigstens Griechenlands Verwaltung fortwährend überwachen | und die ruinirenden macht habe. | |

_Herr Dufaure: Seit einigen Jahren hat Frankreich ein anderes Verfahren als _ England und Rußland eingeschlagen, um vermittelst der 4 Millionen der dritten Serie, die es nach Belieben ausgeben kann oder nicht, ein direftes Mittel des Einflusses auf Griechenland in Händen zu haben. Dieser Plan scheint mir tlüger, als die Liquidation, ge\prochen wird.

Ausgaben verhindern sollen, welche jenes Land ge-

t PYES von der jeßt j h Diese scheint mir eine verkehrte Politik zu sein, die un- jeren politischen Einfluß in Griechenland gefährden würde. Jch glaube daß Griechenland immer noch die Aussicht auf finanzielles Gedeihen vor sich j hat, und daß es dereinst große Bedeutung in den orientalischen Angelegen= | heiten erhalten fann. Daher halte ich die Politik , welche Frankreich im | ahre 1828 angenommen , für besser als die, welche jeßt, nah dem Bei- | spiel Englands und Rußlands, im Vorschlage ist.

Herr Guizot: Meine Herren, ich betlage mich keinesweges über die Disfussion, die sich bei diesem Anlaß erhoben hat, noch über einen der geehr- ten Nedner. Die Eínen, wie unter Anderen der geehrte Herzog von Valmo, haben für Griechenland ein Wohlwollen an den Tag gelegt und der Po- litif, welche Frankreich gegen Griechenland befolgt hat, einen Beifall be- | zeugt, wozu ich mir nur Glück wünschen kann. Die französische Regierung

hegt dieses Wohlwollen noch heute, wie im Zahre 1838, sie will noch heute

bei derselben Politik beharren und sie auwenden, wie damals, Was an-

dererseits diejenigen betrifft, welche die Regierung, ih will nicht sagen wegen

der Nothwendigkeit, sondern wegen der Aufrichtigkeit der Vorwürfe gelobt haben, die sie an die griechische Negierung gerichtet hat, so danke ich für | diejes Lob nicht minder, es wird der Regierung desto mehr Stärke bei der | Regierung Griechenlands geben. Wir haben dieser Negierung die Wahr- | heit gesagt, meine Herren, und die Wahrheit zu sagen ist überall gut, in | Athen wie in Paris. (Sehr gut!) Es ist klar, daß die griechishe Re- gierung bei der Leitung der Staatsgeschäfte nicht die erforderliche Wachsamkeit und Geschicklichkeit in Ausübung gebracht hat; es is klar, daß daraus für Griechenland große Unannehmlichkeiten, nicht blos sinanzielle, sondern auch politische erwachsen sind. Alle unsere Bemühungen bei dieser Regierung, um sie zu bewegen, selbst ihre E zu refor= miren, sind erfolg!os geblieben; es wurde, ja es is în diesem Augenblicke eine Intervention, das Ansehen dreier verz nigten Mächte nothwendig, um jene Regierung zu veranlassen, selbs in ihren Finanzen die unerläßlichen Reformen vorzunchmen, Jch bin im Stande, schon jeyt der Kammer zu erklären, daß diese Reformen genehmigt wurden, und daß die griechische Re- gierung sie selbst ins Weik seßt; das Zusammenwirken aller 9 epräsentanten der Sitte hat dieselbe bestimmt, die nöthigen Schritte zu thun, um das Gleichgewicht in ihrem Budget wieder herzustellen ; sie hat gefühlt, daß dies geschehen konnte und mußte, und ich hoffe, daß der Uebelstand, der uns heute auffordert, über den Geseßz-Entwurf zu berathen, sich nicht wiederholen wird. Doch täuschen Sie sich nicht darüber, uur dem Freimuthe der Vor- würfe, die wir an die griechische Regierung gerichtet haben, und dem Ein- fluß de: drci Mächte guf dieselbe, wird dieses Resultat zu verdanken sein. Was den Geseßz-Entwurf anbetrifst, so wird er von Niemand bestrittenz Je- der s mmt damit überein, daß wir unsere Verpflichtungen crfüllen müssen. Was aber die besondere Schuld betrifft, die Griechenland an Frankreich zu entrichten hat, \o is dies eine ganz spezielle Frage, wovon im Geseßz-Ent- wurf nichts erwähnt wird; die Kammer hat darüber nicht abzustimmen. Die Auseinandersezung der Motive hat eine Art und Weise bezeichnet,

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wie diese Schuldforderung an Griechenland zu liquidiren iväre, nämlich durch Compensation zwischen dem, was von der dritten Serie noch übrig ist, und dem, was Griechenland uns schuldet; dies wäre in der That eines | von den Mitteln, die finanzielle Lage Frankreichs und Griechenlands zu ordnen, und ein Mittel, zu dessen Gunsten mächtige Gründe spre- chen; aber es is noch nicht entschieden angenommen worden; die Auseinanderseßzung der Motive sagt nit, daß es das einzige, sie behauptet niht einmal, baß es das beste sei, Es i über die- Gegenstand eine Unterhandlung zwischen Frankreih und Grie- chenland angeknüpft, Wenn es sich zeigen sollte, daß es im Juteresse der Politik Frankreichs, ja daß es im Interesse Griechenlands selbst sei, jene Schuldforderung von 2,700,000 Fr, als Mittel des Einflusses in unseren Händen zu behalten, so können wir sie behalten, wir können Griechenland Zeit lassen z noch ist nichts über diese Frage entschieden. Jch kann nicht wissen, zu welchem Nesultat die in dieser Hinsicht eingeleitete Unterhandlung führen wird; davon aber fann die Kammer sich versichert halten, daß das Wohlwollen der französischen Regierung gegen Griechenland noch eben so aufrichtig und thatkräftig is wie jemals; aber wir wachen auch ernstlich und thatkräftig darüber, daß die Fehler der griechischen Verwaltung nicht fortdauern. Herr Dufaure: Durch diese Erklärungen des Ministers der aus-= wärtigen Angelegenheiten bin ih für mein Theil vollkommen zufriedengestellt, Sehr wohl! Zur Abstimmung !) Der Geseß-Entwurf wurde nun Artikel für Artikel angenommen

und dam im Ganzen zur Abstimmung gebracht :

Zahl der Stimmenden .….... 234 Absolute Majorität... 118 Für den Entwurf... Geis 221 Gegen denselben 0a 13

Majorität zu Gunsten desselben 208 Stimmen. Paris, 3. Juli, Der Herzog von Aumale i heute Vormit- tag in den Tuilerieen angekommen, Eine telegraphische Depesche aus Brest meldet au die Ankunft des Prinzen von Joinville und seiner jungen Gemahlin, der Prinzessin Francisca vou Brasilien. Der Her= zog von Nemours wird morgen nah Brest abreisen, um die Neuver= mählten einzuholen.

Herr Odilon Barrot hat vorgestern seine einzige Tochter verlo-= ren, die er zärtlih liebte, und deren Tod ihn aufs tiefste erschüttert hat. Sie starb in der Blüthe ihrer Jahre an einem Fieber, welches nach kurzem Verlauf einen tödtlihen Charakter annahm. Noch vor aht Tagen erfreute \sich das achtzehnjährige Mädchen der voll- fommensten Gesundheit und war der Stolz ihres Vaters. Fast alle Mitglieder der Deputirten-Kammer haben Herrn Odilon Barrot per- sönlich ihr Beileid bezeigt, und man glaubt nicht, daß dieser vor dem Schluß der Session noch wieder in der Kammer erscheinen wird.

An der heutigen Börse war das Gerücht verbreitet, Espartero sei vor Valencia erschossen worden.

Grossbritanien und Arland.

Unterhaus. Sitzung vom 30. FU4i; Hume hatte, wie wir bereits nah der londoner Korrespondenz der Börsen=Halle gemeldet, heute einen Antrag zur Einziehung der bis jeßt dem Könige von Hannover als Herzog von Cumberland ge- zahlten Pension von 21,000 Pfd. gestellt, und Sir Robert Peel gegen den Antrag das Wort genommen. Der Minister machte be- onders bemerklih, daß man diese Pension im Jahre 1831 in der Voraussicht der Succession des Herzogs von Cumberland auf den A verschen Thron bewilligt, und das Haus bereits mehrere solcher Antr des Herrn Hume zurückgewiesen habe ; es wäre mithin eineUukonsequenz, Ls Antrage jevt Folge zu leisten. Nachdem Herr Wal e radikales Mitglied für und Herr Ferrand, ltra-L h den Antrag in wenig bemerkenswerthen, viel durh Ja unterstüßten Reden gesprochen, so der Erstere die entzogen wissen wollte, weil der Héèrzog zur Zei

(Schluß.) Herr