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3) weil ihr Jnhalt gegen ein riterlich zu vollstreckendes Straf- geseß verstößt (§§. 7 und 8); oder 4) weil derselbe sonst gemeinshädlih is (§. 9). ;
g. 5. Schon nah Art. XVI. Nr. 1 des Censur - Edikts vom 18. Oktober 1819 steht den Polizei-Behörden die Befugniß zu, die ganze Auflage einer Schrift in Beschlag zu nehmen, bei der den Cen- sur-Vorschriften niht genügt is. Was mit einer solhen Schrift dann weiter geschehen soll, is nicht gesagt. Es würde jedoh nicht bil- | lig sein, wenn man sie unbedingt für den Debit unbrauchbar machen | wollte, da der Jnhalt möglicherweise ganz unschädlich sein kann. |
Von diesem Gesichtspunkte aus erschien es angemessen, eine nach- | trägliche Prüfung derselben durch die Censur zu gestatten. Wird als- dann die Druck - Erlaubniß ertheilt, so is die Beschlagnahme wieder aufzuheben und nur die begangene Contravention zu ahuden. Wird das Jmprimatur versagt, so i außer der Bestrafung des Kontra venienten auch die Vernichtung der Schrift zu veranlassen.
Das Edikt vom 18. Oktober 1819 läßt den Kontravenienten wegen eines in der Schrift enthaltenen Verbrechens, außer der ihn treffenden Kriminal-Strafe, auch noch dur die Polizei-Behörde strafen. Diese Cumulation erschien nicht genügend motivirt, um ferner beibehalten zu werden. Deshalb is für den Fall, daß eine ohne Censur gedruckte censurpflichtige Schrift ein Verbrechen enthält, dem ordentlichen Richter die Ahndung ausschließlih übertragen, wie dies aus der in der Ver- ordnung enthaltenen Hinweisung auf die Bestimmungen im §. 7 her vorgeht.
§. 0. Schriften, welche der geseßlichen Form oder der erforder lichen Debits- Erlaubniß entbehren, sind hon gegenwärtig nah §. 9 des Bundes-Preßgeseßes vom 20, September 1819, nach Art. X VL. der Verordnung vom 13, Oktober 1819 und nah der Kabinets-Ordre vom 6. August 1837 §. 5 und 6 als geseßlih verboten zu betrach ten, und müssen nach der Verordnung vom 23. Februar 1843 §. polizeilich in Beschlag genommen und bei Feststellung der begangenen Contravention vernichtet werden, insofern sie für den Debit oder die Verbreitung brstimmt sind.
§. 7 und 8. Bei Schriften, deren Juhalt ein Strafgeseß ver- lebt, erfolgt die Unterdrückung durch den Richter. Daß der Polizei Behörde, die überhaupt die Verpflichtung hat, strafbare Handlungen zu verhindern, und den Strafrichter bei Ausführung seines Erkennt nisses zu unterstüßen, auch bei Schriften der hier in Rede stehenden Art das Recht der vorläufigen Beschlagnahme gebührt, ist bereits in der Verordnung vom 23, Februar 1843 §. 6 ausgesprochen. Dabei ist jedoh zu unterscheiden, ob die Schrift Aeußerungen enthält, welche ein von Amts wegen zu rügendes Verbrechen darstellen, oder aber, ob die Bestrafung nur auf den Antrag des Verletßten erfolgen darf. Ist ersteres der Fall, so muß die Polizei-Behörde, sobald sie von dem Dasein der Schrift Kenntniß erlangt, aus eigener Bewegung alle zum Debit oder sou} zur Verbreitung noch vorräthigeu Exemplare in Beschlag legen und hiervon demjenigen inländischen Ge rihte, welchem die Untersuchung gegen den strafbaren Urheber oder
Verbreiter der Schrift zusteht, Anzeige machen, damit dasselbe nicht nur über die Bestrafung des Verfassers oder Verbreiters , sondern auch wegen der Unterdrückung oder wegen der Aufhebung der Be
\hlagnahme entscheide. Js die Schrift im ausländischen Verlage erschienen und feiner ihrer Urheber oder Verbreiter einem inländischen Gerichte unterworfen, so kann auch keine inländische ordentlihe Ge= rihts-Behörde über die Unterdrückung derselben entscheiden, Gleich- wohl darf man im Juteresse des allgemeinen Besten die Verbreitung einer solchen Schrift uicht dulden, und es mußte daher in diesem Falle die Entscheidung dem Ober =- Censurgerichte übertragen werden. Bei Schriften, welhe solche Verleßungen der Ehre enthalten,
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die geseblih nur auf den Antrag des Verleßten geahndet | werden, würde durch ein Einschreiten von Amts wegen vou
Seiten der Polizei - Behörde den Rechteu des Beleidigten vorge- griffen werden. Es ist daher hier um so mehr der Autrag des Leßteren abzuwarten, als die Polizei in sehr vielen Fällen den Auf- enthalt des Beleidigten nicht feuut, also auch außer Stande sein
würde, durch Bestellung einer Frist zur Einreichung des Antrags guf |
Bestrafung die Aufhebung der Beschlagnahme oder die Unterdrückung der Schrift herbeizuführen. Ueberhaupt aber wird die Frage, ob eine Beleidigung vorliegt, nur von dem Richter beurtheilt werden können; deshalb is lediglih auf Requisition desselben eine polizeiliche Beschlag- nahme für zulässig erachtet worden,
F. 9. Der §. 9, wiederholt, augenscheinlih nur des Zusammen- hanges und der Vollständigkeit wegen, die Bestimmung der §§. 7. und 11. der Verordnung vom 23. Februar 1843 wegen des dem Ober - Censurgericht zustehenden Rechts, solhe dem gemeinen Wohl gefährliche Schriften zu verbieten, welhe niht wegen der mit densel- ben begangenen Contravention polizeilih, oder wegen des dadurch verleßten Strafgeseßes vom gewöhnlichen Richter zu unterdrücken sind.
F. 10. Ob das Debitsverbot sich auf die ganze Schrift oder nur auf einzelne Theile, Bogen und Blätter derselben erstrecken soll, hängt von dem Inhalte ab, Die Entscheidung hierüber muß dem Ermessen des Ober -Censurgerichts überlassen werden, dem es auch freisteht, den Umständen nah blos das öffentliche Auslegen einer Schrift oder deren Aufnahme in Leihbibliotheken, öffentliche Lesezirkel oder Lesekabinets zu verbieten.
F. 11. Die Vorschrift über die Art der Bekanntmachung der Debitsverbote beruht auf einem bisher niht mit geseblicher Kraft pu: blizirten Reskripte vom 9. November 1837 (von Kamphß Annalen Bd. 21. S. 145) und i} nun guch auf die richterlichen Confiscations-= Urtheile ausgedehnt worden.
_§. 12. Daß die Confiscation der Schrift durch gerichtliches Ur= theil, so wie das Debitsverbot des Ober-Censurgerichts die Vernich- tung sämmtlicher, zum Debit oder sonst zur Verbreitung noch vorhan- dener Exemplare nach si zieht, mußte im Gesetze ausdrücklich aus-
gesprochen werden, weil es bis jeßt an einer Bestimmung darüber, fehlte mit den in Beschlag genommenen Exemplaren geschehen soll,
Ergeht gegen eine Schrift auswärtigen Verlags ein solches Verbot oder Confiscations-Urtheil, \o erfordert es die Billigkeit, daß man dem be- treffenden Gewerbtreibenden, wie dies auch hon gegenwärtig geschieht (cl. Resfr. v. 1. Mai 1831, von Kamyh Aunalen Bd. 15, S. 354), gestattet, die sämmtlichen Exemplare an die Verlags - Handlung, wenn sie dieser noch gehören, zurückzusenden und, wenn er selbst das Eigenthum be- reits erworben hat, überhaupt über die Gränze dahin zu befördern, wo er sie wieder abseben zu können glaubt. Um hierüber eine Kon- trolle zu haben, mußte ihm eine kurze Frist bestimmt werden, während deren natürlih die polizeilihe Beschlagnahme, insofern solche stattge- funden hat, fortdauert. Unterbleibt die Zurücksendung, oder erfolgt eine Verbreitung innerhalb dieser Frist, so hat ver Betheiligte sich nicht zu beklagen, wenn daun von der Polizei - Behörde die Vernich- tung veranlaßt wird.
g. 13, Jn Bezug auf die Frage, ob der Staat, wenn er eine Schrift aus Gründen des öffentlihen Wohls unterdrückt, den Eigen- thümer at zu entschädigen hat, hat die Verordnung zwischen ge- seblih censurpflichtigen und censurfreien Schriften zu unterscheiden.
Was die ersteren betrifft, so steht nah §. 3 der Kabinets-Ordre vom 28. Dezember 1824 der Anspruch auf Entschädigung dem Ver= leger und diesem zunächst nur gegen den Censor zu, „bei dessen Zah- lungs - Unfähigkeit, oder wenn derselbe den Censurvorschriften völlig
| ihm oder seinen geseßlichen Vertretern zu fordern haben.
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genügt haben sollte, erst der Fiskus in Anspruh genommen werden fann.“ Diese Bestimmung is aufgehoben und dem Staate die un- bedingte Verpflichtung zur Entschädigung Derjenigen auferlegt wor- den, welche durch das vom Ober-Censurgeriht verhängte Verbot einer censurpflihtigen und wirkli censirten Schrift betroffen werden. Zweifelhafter gestaltet sih die Frage, ob auh für censurfreie Schriften, wenn sie zwar kein Verbrechen euthalten, doch aber dem allgemeinen Wohl gefährlich sind, Entschädigung zu gewähren sei. Das Ober-Censurgeriht wird keine Schrift dieser Art verbieten, wenn sie nicht wirklih verderblihen und verwerflichen Junhalts is. Solche Eigenschaften eines Buchs können aber dem Verleger nicht wohl un- bekannt sein, Js nun anzunehmen, daß sie ihm wirklich bekannt ge- wesen seien und daß also böser Wille oder Leichtsinn bei der dessen- ungeachtet stattgefundenen Herauêgabe und Verbreitung vorgewaltet haben, so liegt kein Anlaß dazu vor, die Staatskasse mit einer Ent-= schädigung für die Vernichtung zu belasten. Dies könnte sogar dazu führen, s{lechtgesinnte Schriftsteller und Verleger zu verwerflichen Spe- culationen zu veraulassen. Nur in den Fällen, wo Schriften nit Hinblick auf höhere Rücksichten als gefährlih für das gemeine Wohl von der Regierung anerkannt werden, ohne daß die Betheiligten dies voraus- zuseßen Anlaß hatten, würde die Versagung der Entschädigung be- denklih sein. Eine allgemeine, alle Fälle umfassende Bestimmung
| fonnte hiernach nit wohl getroffen werden. Es ift vielmehr zweckmäßig,
daß die Entscheidung über die Entschädigung nach diesen Grundsätzen dem Ober-Censur -= Gericht bei jedem einzelnen Verbot einer geseßlich censurfreien Schrift überlassen worden ift.
Zum §. 14. Diese Bestimmung ergiebt sich als nöthig, weil nach der Verordnung vom 23. Februar d. J. das Ober=Censur-Ge riht über den im dritten Contraventionsfall verwirkten Verlust des Gewerbes, der Ober = Präsident und in zweiter Justanz der Minister des Junern über die im Art. XVI. No. 5. neben jenem Verluste festgeseßte Geldbuße zu entscheiden haben, und einer etwai! gen Kollision der beiderseitigen Entscheidungen vorgebeugt werden mußte.
Zu §§. 15. und 16, Die hier gegebenen Bestimmungen können nur willkommen sein, um die seitherige Unsicherheit des Verhältn|jes, in welchem Verleger, Herausgeber, Redakteur der privilegirten und fonzessionirten Zeitungen zu einander und zu den Behörden stehen, zu beseitigen und diejenigen Personen bestimmt zu bezeihnen, an welche sich der Staat im Falle der Koutravention oder des Miß- brauchs zu halten hat, und welhe von der Verwaltung wie vom Ober-Censur-Gerichte bei Beschwerden als legitimirt auzunehmen sind.
Nach Art. 1X. des Censur=-Cdikfts vom 18. Oktbober 1819 liegt dem Herausgeber einer Zeitung die Verpflichtung ob, die Redaktion einem qualifizirten Subjekte zu übertragen. Der auf diese Weije bestellte Redacteur faun jedoch nicht sofort wegen Unfähigkeit entfernt, sondern dem Herausgeber nur die Alternative gestellt werden, ihn ent weder zu entlassen oder eine auf das Gutachten der Ober-Censur-Be- hörde zu bestimmende Caution zu erlegen. Dies Mittel kann bei kon- zessionirten Zeitungen nicht ferner zur Anwendung kommen, weil bei diesen künftig zur Handhabung ciner größeren Einheit in Befolgung des Verfahrens und ganz im Einklange mit der früher bei CErthei- lung von Konzessionen befolgten Praxis der Konzessionirte als ver- antwortlich betrachtet und behandelt werden soll, mithin ihm allein die Folgen solcher Handlungen treffen können und müssen, welche zu einem Einschreiten Veranlassung geben. Auch bei privilegirten Zei- tungen wird man sich ohne Nachtheil zunächst an den Juhaber des
| Privilegiums halten und denselben in gleicher Art behandeln können, wie den Herausgeber einer fonzessionirten Zeitung. Nur dann, weun derselbe, beispielsweise wegen Minorennität,
oder aus irgend einem anderen geseßlihen Grunde, über sein Ver mögen selbstständig zu verfügen nicht fähig is, wird man die Be-= stellung eines geeigneten, nah §. § der Verordnung vom 23, Februar d. J. vom Minister des Junern zu bestätigenden Redacteurs von } Ein solcher Redacteur bleibt dann für die Folgen seiner Handlungen verantwort- lih. Für die von ihm verwirkten Geldstrafen würde aber stets das Vermögen des Privilegirten nach Analogie ähnlicher Verhältnisse sub- sidiarisch haften müssen. (Csr. z. B. §§. 3, 4 des Geseßes vom 20, März 1837. G. S. S. 57.) Ju den Fällen, wo das Privile- gium geseßlich entzogen werden müßte, tritt da, wo ein verantwort- licher Redacteur bestellt ist, dessen Entfernung ein. (Clr. §. 18) Zum §. 17. Die Bestimmungen, nah welchen seither Konze] sionen oder Privilegien zur Herausgabe von Zeitungen entzogen werden konnten, sind im Art. XVI[, der Verordnung vom 15. V! tober 1819 und im §. 72 der Einleitung zum A, L. R. enthalten. Die erste dieser Vorschriften überläßt deu dem Censurwesen vorge- seßten Ministern die Zurücknghme von Konzessionen „wegen schäd lichen Gebrauhs.“ Das A. L. R. behält an der angeführten Stelle der richterlichen Entscheidung den Ausspruch über den Verlust eines Privilegiums „wegen groben Mißbrauchs“ vor. Nach §. 11 der Ver- ordnung vom 23. Februar 1843 ist das Ober-Censurgericht 1m ersten Falle an die Stelle der Censur - Minister, im zweiten an die des ordentlichen Richters getreten. Es is angemessen, daß 1hm die Verordnung bei dem s{chwankenden Begriff, welcher mit dem Aus- drude „Mißbrauch “ oder „ schädliher Gebrauch “ verbunden ist, be= stimmtere Anhaltspunkte für die Anwendung der betreffenden Gesebe giebt, Sie sind besonders auf solhe Fälle gerichtet, n welchen die Censur umgangen oder das beharrliche Streben deutlich bekundet wird, das Geseßz direkt oder indirekt dadurch zu verleben, daß die Wirksamkeit des Censors in Bezug auf die Ausschliezung verbrecherischer oder sonst offenbar illegaler Artikel paralysiren wird. „Fm Uebrigen schließt die Verordnung insofern eine bedeutende Milderung der seitherigen Bestimmungen in sich, als im Falle des Mißbrauchs nicht sogleich auf den Verlust der Konzession oder des Privilegiums erkaunt wer den, sondern zuerst eine Warnung erfolgen, dann eine Geldstrafe ein treten und „frühestens“ im dritten Falle die Entziehung der Berech igung stattfinden soll. id d: 6. 18, Die Bestimmung über die eventuelle Entfernung des Redacteurs einer privilegirten Zeitung entspricht der Analogie des §. 7 der Bundes-Beschlüsse vom 20. September 1819, : Zu §. 19, Die hier gegebenen Vorschriften waren erforderlich, um die Ausführung der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 14, Okto- ber 1842 für diejenigen Fälle zu sichern, in welchen die Widerlegung einer in einigen Blättern enthaltenen Angabe angemessen scheint. Daß die Bestimmungen, welche für Zeitungen gelten, auch auf Zeitschriften Anwendung sinden sollen, ist in der Kabinets-Ordre vom 6. August 1837 nur hinsichtlich der Konzessions=Ertheilungen ausge- | \prochen worden.
Ueber die Entziehung der Konzession zu anderen als den im Art. X V1, der Verordnung vom 18. Oktober 1819 ge- dachten Zeitschriften sagt die seitherige Geseßgebung nichts, Mit
| Ausfüllung der hiernach in derselben vorhandenen Lücke hat das neue
| Geseh die Erleichterung verbunden, daß die in längeren als monatli= cen Fristen erscheinenden Zeitschristen vou dem Erforderniß der Kon- | zession ganz befreit worden sind,
Ausland.
| Spanien,
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& Madrid, 27. Juni. Der Regent legt seinen Marsch auf | Valencia in kurzen Tagereisen zurück. Am 21sten übernachtete er in
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Ocaña, am 22sten in Quintanar, am 23sten in el Provencio, am 24sten in la Roda und am 25\ten traf er in Albacete ein, so daß er in fünf Tagen etwa zwanzig Meilen zurücklegte. Die Junta und National = Miliz von Albacete hatte sich nach Peñas de San Pedro zurückgezogen, und ein Provinzial - Bataillon war von Albacete nach Valencia abmarschirt, um sich der dortigen Junta zu unterwer fen, Der Regent hat den Minister des Junern nah sei nem Haupt - Quartier berufen, so daß hier in Madrid nur drei Minister bleiben, was auf den Gang der Berathschlaguugen und der Geschäfte keinen vortheilhaften Einfluß haben fann,
Als der Regent sich vor seiner Abreise von der Königin ver- abschiedete, drückte er ihr den Wunsch aus, sie nröchte während seiner Abwesenheit ihren Aufenthalt in la Granja nehmen. Die bloße Erwähnung dieses Lustschlosses rief in der jungen Königin die Erin- nerungen an die dort erlebten Schreckensscenen hervor, und sie brach in bittere Thräuen aus, Der Regent eutfernte sich darauf, ohne etwas hinzuzufügen.
Obwohl die Regierung die Post-Verbindung mit Andalusien ge- hemmt hält, so haben wir doch Nachrichteu aus Granada bis zum 22sten. Am 20sten gingen ein ganzes Regiment und mehrere ein zelne Compagnieen der Truppen des Generals van Halen zu den die Stadt vertheidigenden Jusurgeuten über, und da die Desertion immer mehr um sich greift, so fand van Halen für gut, sich mit seinen noch etwa 4000 Mann starken Truppen bis Jaen zurückzuziehen, wo er am 23sten aufam und die von Sevilla abgeschickte Artillerie vorfand. Wohin er von dort seinen Marsch rihten wollte, wußte man nicht. Unsere Nach rihten von Malaga gehen nur bis zum 18ten. Die Einwohner von Cordova erhoben sih am 21sten, und seßten eine Junta ein. Der General -Kommandant der Provinz marschirte am 22sten mit den Truppen in der Richtung von Andujar ab.
Was für unsereLage aber die größten Schwierigkeiten herbeiführt, i der Aufstand von Alt=- Castilien. Am 22sten empörte fich ein Lnicn-Bataillon in Briviesca und marschirte mit dem Ex-Depu tirten Collantes auf Burgos. Als sie dort am 24sten anulangten, pronunzirten sich die National - Milizen und seßten cine Junta ein. Die Truppen zogen sich in das Kastell zurück, übergaben aber dieses hon am Abend mit sämmtlicher Artillerie. Am 25s\ten {loß sich das in der Umgegend vertheilte Provinzial-Regiment Lerida und das zahlreiche Artillerie-Corps dem Aufstand an. Der General-Capitain Castañeda, der sih von deu Truppen verlassen sah, begab sich uach Santander. Miranda de Ebro, Pancorvo, Briviesca, sind auch gegen die Regie rung aufgestanden, und da diese die Maßregel ergriffen hat, die Poft Verbindung mit allen insurgirten Provinzen zu hemmen, so steht zu befürhten, daß unserer Verbindung mit Frankreich und dem übrigen Europa eine längere Unterbrechung bevorstehe. Heute ist die Fran zösische Post bereits ausgeblicben. Zum wenigsten werden keine Briefe ausgegeben. E
“Ganz Gallicien is gegen die Regierung aufgestanden. Jn Coruñia, Santiago, Lugo haben si seit dem 19ten Junten einge= seßt, und die Beamten, anstatt Maßregeln gegen die Bewegung zu ergreifen, \chlossen sich entweder an oder dankten freiwillig ab. Die Truppen verhielten sih meistens unthätig. Unsere Nachrichten aus Valencia gehen bis zum 25sstten. Am 2-sten trafen zwei Bataillone Linientruppen ein und stellten sich zur Verfügung der Junta. Dieje richtete an die übrigen Junten die Einladung, Abgeordnete nach Ba lencia zu \hicken zum Behuf der Errichtung einer Central-Junta.
In Murcia unterlagen die Anhänger des Regenten am 22sten. Die Vehörden entflohen.
Valladolid pronuunzirte sich am 24sten in Gemeinschaft mit den
Truppen. Der General - Capitain Don Santos San Miguel stellte sich unter det Schuß der National-Miliz. Unsere direften Verbindungen mit Catalonien reihen nur bis
Lerida, vou wo aus der General Seoane am 22sten die Junta von M . 4 “ T a S, BE . « N Barcelona zur Unterwerfung aufforderte.
Angekommene Fremde. Hotel de Saxe. Graf von Plater aus Posen, aus Lock in Ostpreußen. 3 Hotel de Nussie. von Puschtschin, Kaiserl. russisher Garde-Oberst aus St. Petersburg, Major von Sulstorf aus Schwerin. rath von Dogoloff aus Warschau. Ol e Non M Sala Es.
Professor Cludíius
Ligats
nebst Familie aus London.
Amtsrath Vogel aus Hedebronn. Freiherr von Hannstein nebst Tochter aus Kassel. von Poll, Kaiserl. russischer Staatsrath, nebst Familie aus Petersburg. Frau Priorin von Meding aus Ebstorf.
Frau Aebtissin von Meding aus Lune. Ober-Landesgerichtsrath von Stockhausen nebs Gemahlin aus Münster.
Hotel de Prusse. Rittmeister Neumann nebst Gemahlin aus Gerb städt, Nittergut8-Besißer von Karbe aus Staffelde, Hauptmann von
Dingelsfi aus Trier.
Hotel Stk. Petersburg. aus Mitau,
Stadt London. Oberst-Lieutenant von Plathen aus Schweidnit,
Kronprinz. Kaiserl. russischer Hofrath von Pawlow aus Petersburg,
S S U Gn Dr. philos. Bauer nebst Gemahlin aus Stettin. Kammerherr Graf von Leibiß=-=Piw nißfi aus Malsau.
Rheinischer Hof. Frau Geheime Räthin Werder, aus Magdeburg. Herr von Münchhausen, Particulier, aus Leipzig. Nittergutsbesizer Baron von Friesen und Particulier Baron von Friesen, aus Dres den. Particulier von Kleist nebst Familie, aus Stettin. Dr. Fried- länder, Professor und Kaiserl. Staatsrath, aus Dorpat.
Meinhardt's Hotel, Laura Assandri, Königl. Kammer-Sängerin, aus Mailand,
König von Preußen,
Baron Wilhelm von Hahn nebst Familie
Pastor Augustin, aus Sorau.
Fn Privathäusern. Ober - Appellationsgerichts - Rath Meyer, aus Pojen, Bellevuestr, 5 bei Neumann. Major und Commanteur des Garde - Landwehr - Bataillons zu Graudenz, Quierling, nebst Gattin, Potsdamerstr. 5 bei Schulenburg. Prof. Friedel aus Philadelphia, Fischerstr. 31 bei Krüger. Hof - Schauspieler Fen ske aus Hannover, Stralauerstr, 26 bei Fenéfe.
Aus wärtige Börsen. Amsterdam, 9. Juli. Niederl. wirkl, Sch. 5477, Kanz-Bill. —. 5% Span. 175. 3% do. 26%.
5% do. 100.
Pass. —. Ausg. —. Zins], —,
Preuss. Präm, Sch. 164. Pol. —. Oesterr. —. 4% Russ. TTope 89%, Antwer pen; 4. Juli. Zinsl. 5. Neue Anl. 177. Hambu rge. 7, Juli. Bank- Actien 1670. Engl. Russ. 111 E London, 4 Juli. Cons. 3% 935. Belg. 1025. Neue Aul. 18%. Pas- sìve 43. Ausg. Sch. 10%. 25% Holl. 525. 5% 99%. 5% Port. —. 3% E
Engl. Russ. 114. Bras. 715. Chili 93. Columb. 23. Mex. 28%. Peru 15%. Paris, 4. Jol. 5% Rente fin cour. 121. 45. 3% Rente fin cour. 79. 90. 5% Neapl. as compt. 106. 5% Span. Rente —. Pass. —., W ien, 4. Juli. 5% Met. 1115. 4% 1003. Actien 1624. Anl. de 1834 112%. de 1839 1114.
Königliche Schauspiele. Montag, 10. Juli. Jm Schauspielhause: Der Gefangene, Lustspiel in 1 Aft. Hierauf: Der Oheim, Lustspiel in 5 Abth. Dienstag, 11. Juli. Jm Schauspielhause: Jch bleibe ledig. Hierauf: Die zwei neuen Genre=-Bilder von L, Schneider, als: 1) Spanische Vaterlandsliebe, Burgos 1809, und 2) Ein Pas de deux vor hundert Jahren, Berlin 1743.
3% TT1. Bank-
A Verantwortliher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der De ck er schen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei, Beilage
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Zum ersten Schüppenstihe hatten sich unter den zahlreich ver
Us lei m Königreich S Sund ; E . 4 I | au D, sammelten Bewohnern der Baurath Neuenborn, die Direktoren und D e Ir E und das dritte und vierte Heft in Breslan, =, Ini. ‘Die gésiera abgehaltene General - Ver- | brigen Interessenten des Hafenbau-Actien-Vereins eingefunden. Geschick getroffen. ie zuleßt erschienene Folge hat nunmehr dasselbe
Der Bürgermeister Worten :
„Das Werk, welches jeßt begonnen werden soll, wollen wir vor allen der Obhut des Schöpfers des Himmels und der Erde emvfehlen unter dessen Fürsorge wir die besten Früchte dieser wichtigen Anlage hoffen dür- sen. Judem wir daher den Segen Gottes erflehen, danken wir den Ve hörden und insbesondere Seiner Excellenz dem Wirklichen Geheimen Nath uo Ober - Präsidenten Freiherrn von Vine für die bisherige Beförderung vodurch die Ausführung vorbereitet worden ist, Á
sammlung der Actionaire der oberschlesischen Eisen cinen Vortrag des Vorsißenden eröffnet, der die inzwische
(Fröffnung der Bahn von Brieg nah Oppeln erwähnte Und erfolgte höchst güustigen Resultate des Betricbes seit diesem Zeitpunkte ge!® wies, Jn der leßten General - Versammlung war dgs Direktoriu, autorisirt worden, zur Beschaffung der für die Bahn von Oppeln bis Berun auf 2,400,000 Thlr. verauschlagten Geldmittel mit einer (Gesellschaft abzuschließen. Der hiernah mit acht hiesigen Handlungs-
F (7 F 0 Ls M , , - bahn wurde dur Weuste eröffuete die Arbeit mit folgenden
; „Großherzogthum Hessen. Darmstadt, 5. Juli. (Gr. H. Z.) Nach uns so eben noch zukommenden glaubwürdigen Pri- vat Mittheilungen ist das Malter Brodmehl in der Bergstraße be- reits um drei Fl, abgeschlagen. Bei dem eingetretenen herrlichen So0mmerwetter dürfte ein weiterer Abschlag folgen. i i
Vout Main, 1. Juli. (S chw. M.) Die Erdarbeiten an der main-
häusern geschlossene Vertrag wurde vorgelegt. Unterdeß waren zwi= Menu 200 E e 7 E ,
) ( a : i tite E i N auch Einzelne die Vortheile dieser Anlage bezweifeln i neckar Eisenbahn werde r S p c:
schen dem Kommissarius des Staates, Geheimen Rath Pommer- | "" Ausnahme dieser Einzelnen ein allgemeines Berramis ns S rade Gebiet Oa qu e oper adet. welche das Großherzogl. hessische
Esche, und dem vom Direktorium deputirten Justizrath und Syn- | gz, „Nöge sich dieses Vertrauen erhalten und rechtfertigen, damit unser Ae O e auf mehreren Punkten in Angriff genommen ; ) Bestreben mit b erigen, damit unjer |} wogegen es mit diesen Arbeiten auf dem frankfurter Gebiet wohl bis
difus der Gesellschast Gräff, die Bestimmungen in Betreff der vom Bin T oem besteit Erfolg gekrönt werde. Staate zu leistenden Zinsengarantie und der Betheiligung des Staates Wohl zu ia pes sagen, daß unsere Absicht dahin geht, das allgemeine 2 , 0 r C Col . ta Ia 0 2E “ P d 4 psp S c; S Io r e mit / des Kapitals regulirt und festgeseßt worden. Diese Bestim jeder Vorwurf. - und wo diese Absicht wie hier vorherrscht, da scheitert mungen sind 1m® Wesentlichen dieselben, welche unter denselben Vor= „So lássen Sie uns | uses n für die niedersdlosic L Pt G ¿(o A E Sans H (Cimlae,e, Uns dann an dem Glauben des guten Erfolas und ausseßungen für die niederschlesish - märkishe Eisenbahn Gesellschaft } &riede und Einigkeit die Vollendung des Werkes bethätiaen ge Un Cs Abo C P / J - s , "e c E Ç e pu D P Wee J etl » festgestellt uud schon zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden sind. „Dem Beförderer der Landeswöhlfahrt e tag eine a Auf Grund jener Vereinbarung war ein Nachtrag des Statutes ent dem wir alle mit Liebe und Verehrung zugethan nd. E O, c É C E , V ea - E L, 7 Toy Top nit E lee Si ap U , ave V v worfen worden. Durch ein Reskript des Herrn Finanzministers vom E elegenheit Ursache, unjeren Lank auszusprechen und ihm i Vebe: 30, Juni c. 1 jedoch dem Direktorium eröffnet worden, daß des | "? fte S i i S di ae A 0 e s 5 16De Pr Y - 4‘ Königs Majestät gegenwärtig noch Anstand genommen habe, das ¡Ss lede unjer Komg hoch! hoch! hoch! M Ç S E , Coin or S Ö 2 “ dg ‘ S , Bau-Projekt in seiner ganzen Ausdehnung zu genehmigen, daß vielmehr
zum nächsten Jahr Anstand hat. Hier nämlich sind noch alle Vor- arbeiten zu bewirken, die im Großherzogthum Hessen hon vor meh- reren Jahren zur Ausführung kamen. Jndeß beträgt die ganze Strede der Bahn auf dem frankfurter Gebiet nur etwa drei Viertel deutsche Meilen, wo auch der Boden Schwierigkeiten darbietet, deren Oewältigung zeitraubend wäre.
Aus dem Großherzogthum Hessen, 1. Zuli, (Nh. u, M 3) Die Cisenbahun von Darmstadt nah Heidelberg ist bis Laudenbach, „dem ersten badischen Orte, abgesteckt. Sie soll von Laruistadt links der Chaussee an den großherzoglichen Lustschlössern Seeheim und Jugenheim vorbei, bei Zwingenberg über die Chaussee E bis „ortedrichsfeld rechts derselben hinführen. Man spricht davon, daß man in Worms die Absicht habe, eine Pferdebahn nah eppenheim zu bauen. (3% Stunden.)
(Des 89
b E erfolgte von den anwesenden Mitgliedern der Direction o E G at R P en Actionairen, dem Baur Neuenborn und übrigen Ruhe! nur 1 Betresf der Um von L ppeln bis Kosel die Königliche Sanction hrts-B E / ou E rath Neuenborn und ubrigen Ruhrschiff ertheilt werde. Hiernach wurde die Frage gestellt : ob die General-Ver sayrts=Deamten der erste Schüppenstih und die Arbeit nabm ihren a d dd A ‘ E , Ç e 4 F) E DlU=- cor P B ori Ì S P D a N H 4 T sammlung berechtigt sei, einen Beschluß zu fassen, durch welchen die in der Fortgang, wobei die hiesigen Bewohner den Borzug haben und qur (General-Versammlung vom 5, Oftober 1842 beschlossene Richtung der
sich und ihre Familien Unterhalt finden. E 4 N » R M1 ÁC E j 5) de 3 Diroctini N; A ¿ e Us Bahn von C ppeln bia zur österreichischen Landesgränze nur theilweise Nachdem das Directions Mitglied Krabb Sr. Excellenz dem Wirk 7 F ' (o , ç er, L , T E r, nämlich bis Kosel, in Ausführung gebracht, die weitere Linie von dort
Mie Ses A und Ober = Präsidenten von Vincke eine pas Bináen 9 A0 | 51110 » S9 “Bas E: c, 1° Í ; De p P ipsp wi 3 p Tj Unr ab bis zul Landesgränze aber in Frage gestellt würde 2 Die Ver c tel re r tet hatte und diesem bhochverdienten Beamten herzoal gs f U, rbe Eine Verordnung des Groß- sammlung trat einstimmig dem verneinenden Votum des Verwaltunos ein reimaliges Lebehoch gebraht worden war, begaben sih die au O g! i reisrathes vom 27\ten v. M. verfügt, daß jeder Bäcker catbaA Ll alaubte ben Maina des Gai A mur N E wesenden Autoritäten zu einem frugalen Frühstück, s e L Lan, von der Straße aus fichtbar, eine Tafel auszustel: ursprünglichen Fassung in Berathung nehmen zu fönnen, und L eden cu A P der Preis des Brodes und der i : : A E O E . en zwa ckvrueit angeschrieven t. Das Ro brod s\oll in Lat D um so mehr 3 J) ck 4 Bo es / ( aggenbvro ) Â die R Gas r O E, 1 _des teliy Majestät und 6 Pfund aeb ad A nur 6A dei Genie Vi ania il , nah der Unsic er Weneralverjammlung dem Inter » E tE a, T A S ie a Ae Ba t : A gen verkauft werden. Jeder Y : L ata Ÿ L iei ejjse der Provinz wie der Unternehmer vorzugsweise entsprechende Brod vorräthig baben ae S ht ae S Ps , B Ps . ge zvares, micht ausgeb S) y i: sundheit nachtheiliges Brod wird wee E E i ea
Mng über Gleiwiß nah Berun genehmigen werde. Auch sprach ich die Ve ‘instimmi nals DaB A. Ste Sn “f a ch die Berjammlung emjimmig dahin aus, daß durch die ¿Fuhrung Bäcker bestraft, wie überhaupt Zuwiderhandlungen gegen diese Be A E a : E gen ge( è VDe=- slimmungen mit einer Strafe von 3—10 Fl, bedroht sind.
Auslaud.
Deutsche Bundesstaaten.
E Bayern. München, 4. Juli. (A. Z) Jn der gestrigen F der „Kammer der Abgeordneten wurde zunächst von dem Abg. R S für den Zweiten Ausschuß Vortrag über das Ausgabe Oudget für die fünfte Finanz-Periode erstattet, daun aber zur Bera thung des Geseß- Entwurfs übergegangen, betreffend „die Aufnahme eines Anlehens zur Deckung der Kosten des Cisenbahnbaues von der Neihsgränze bei Hof nach Lindau“, oder nah dem Gutachten des “lusschusses: „den Bau einer Cisenbahn aus Staatsmitteln von der Reichsgränze bei Hof nah Lindau.“ Es hatten sih sechs Redner vorher einschreiben lassen, nämlih Freiherr von Schäzler, Freiherr von Welden, Rebmann, Freiherr von Gumppenberg und von Hagen für, Und dex erste Secretair, Freiherr von Thon =- Dittmer gegen den Geseb-Entwurf. Es sprachen uur die Herren von Schäzler von Thon=-Dittmer und von Welden, Der Minister nahm nach dem drit- ten Redner das Wort, um zu erklären, daß keiner der in der Allg
Ztg. und in anderen Blättern in neuerer zeit erschienenen Artifel über Eisenbahnbauten von der Regierung ausgegangen oder überhaupt offiziellen Charakters sei, In der heutigen Sißung sprachen die drei noch übrigen Reduer, welche für den Entwurf über die Staats
Eisenbahnen e einzeihnen lassen, wobei der Abgeordnete Reb
E e Bahnlinie vou Augsburg nah Lindau, und der R Brit L der Aufnahme der Stadt Bayreuth in die \ von L ( an die Nordgränze das Wort redete, Frei
der Bahn die wünschenswerthe Errichtung einer Zweigbahn vou Kosel über Ratibor nah Oderberg in keiner Ärt werde gehindert werden mdem beide Bahustrecken nicht als Konkurrenten erachtet werden köun- ten, daß im Gegentheil das Jnteresse der Gesellschaft dur Errich- tung dieser Zweigbahn wesentlich werde gefördert werden, indem sie unzweifelhaft dazu beitragen würde, die Frequenz auf dem Haupttheile der Bahn, nämlich von Breslau bis Kosel, zu erhöhen, Der Eut
wurf des Nachtrages zum Gesellschaftsstatute wurde hierauf nach einer kurzen Diskussion über einige der Bestimmungen angenommen.
„ Kur hessen, Hanau, 4. Juli, (H. Z.) Bei dem gegen- wartigen Mangel an Brod hat die hiesige städtishe Behörde be= s{lossen, dur die Central - Armen - Kommission au die ganz armen Cinwohuer der Stadt cine vermehrte freie Brod - Ausgabe bewirken E an solche, für welhe die hohen Brod-Preise sehr drückend sind, Orod zu billigerem Preis, als die Taxe, verabfolgen zu lassen.
/ Aus dem Herzogthum Nafçau, 4. Zuli. (F, J) Auch bei uns is der Mangel an Brod, welcher nicht blos in einem wucherishen Element gewisser Spekulanten und Bäder begründet ist, sondern zum größten Theil in dem wirklichen Mangel an Korn, das bei der vorjährigen Mißärndte an Kartoffeln, Heu und Gemüse von Menschen und Vieh allzusehr in Anspruch genommen worden war, \o groß, daß in den meisten Städten unseres Landes die amtliche Polizei die Kontrolle über die Abgabe des Brodtes hat überuehmen müssen, 1 einzelnen Orten werden die Bäder angehalten, verhältnißmäßig nir eine bestimmte Anzahl Brod an die einzeluen Familien zu ver= faufen. Die Amts-Armen-Kommissionen sind bei den geringen Mit- teln der armen Landgemeinden nicht im Stande, den ‘ärmsten Theil derselben vor Hunger zu schüßen und wenden ihre Blicke und Bitten
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Bin Rd eung) 8 ul, : (M. Z) Die iun den öffentlichen Gai der E erschienene Mittheilung über den gedeihlichen Vor@ beit geno Erfahrenen als eifrigen Techuikern übertragenen furbessischen Gi „oer thüringish - sächsischen, von Halle bis nah der E E anze, zum Anschluß au weitere Eisenbahnen nach Frauf urt a. M. 2c. zu führenden Bahn, und die hierbei aufgefundenen gunstigeren Baulinien mit Beseitigung mancher, früher als M s angenommener Schwierigkeiten, bestätigt ch nlcht allein vollkommen sondern es is auch zu erwarten, daß die Feststellun ommen, Projeït erforderlichen Anlage Kapitals sou in Fus R dieses gen wird. ‘ zer Zeit erfol
Düsseldorf, 6, Juli, (D Z9: Die Aiwvesenbett ou, i E, ; C {chen Provinzial Stände in unserer Stadt hat L Bete herr von Guwppenberg aber ganz ia Boh Ban Co zur Landesregierung e unserem durchlauchtigen Herzoge. Gleich- 2 E R x / ch l o c C Í Try by ä 1 A CI N L E N ' A too Ij 5 »f pÇ, “91 C4 ras f , gerufen, welcher dem Gesammt- Vaterlande der deutschen Nation M Ausschuß t s sich über dessen Heid Abschnitte, Rb E e die A E diesem Ernst unserer Zeit der hohes Juteresse einzufslößen geeignet is. Unter dem Namen eines breitete, ». Müller, welcher sich nahträglih als Redner este Trost, Nun kann doch die Noth nur von furzer Dauer sein,
den Entwurf hatte einzeihnen lassen, machte sich V ONMEIGATS bie
Beibringung statistischer Nachweise zur Aufgabe Gegen Mîi wurde die allgemeine Diskussion eröffnet, und es b en ME DeORE jojort dor zweite Secretair, vou Windwart, Dr A Wenn O Göß, Freiherr von Fraunhofen, Pr. Schwind und Dekiït Krsébrit Theil, worauf, da noch sechs Votauten vorgemerkt waren bie FER seßung auf morgen vertagt wurde. Für die Linie von. Augsbu nach Lindau, durchaus auf bayerishem Gebiet, erlläxte sich vorzugs: weise der zweite Secretair, den Anschluß an Württemberg dagegen Ai Mas Greiherr von Fraunhofen und Dr. Schwindl. S N achte dabei des neuesten _Froschmäusekrieges auf dem L und wünschte die Urheber desselben bei sharfem Seewein Rebmani me E D zu sehen, Bürgermeister S n, LROE das in dieser Stadt nothgedrungen
Eine ausgezeichnete Aerndte au Wintersaat is in diesen Tagen ein= gescheuert, Ueberhaupt stehen alle Feldfrüchte in unserem gebirgigen südwestlichen Landestheile vorzüglich und lassen eine reihlihe Aerudte hoffen. (
BRereins für deutsche Auswanderer hat sich, nah den Bestimmungen des rheinischen Haudels Gesebßzbuchs, eine anonyme Gesellschaft acbil det, welche in Actien von 100 Rthlrn. ein Betriebs-Kapital zusam meonlegt, womit sie, im Vertrauen auf den Schuß und Beistand derx hohen Souveraine deutscher Nation, genaue Nachrichten über die Länder, welche bisher das Ziel deutscher Auswanderer waren, wie über diejenigen, wohin diese künftig zu lenken sein möchten, einzuzie hen, danach die vom irrigen Wahne getriebenen Einwohner unseres Vaterlandes durch Hiülfs-Vereine in den verschiedenen Ländern, worin für das Unternehmen Anerfenuung und Theilnahme zu hoffen i, zu belehren und sie den Täuschungen überspannter Erwartungen zu entziehen; diejenigen dagegen, welhe unabänderlich in fremden Ländern ein neues Leben zu beginnen entschlossen sind, vor dem trau rigen Loose zu bewahren, wucherlichen Jnteressen anheim zu fallen, ihnen vielmehr durch geeignete Agenturen überall die Wege müg-= lichst zu sichern und durch Laud - Uebertragungen ein Unterkom men zu bereiten, welhes für die Folge in neuen Verbindungen fremder Läuder mit dem deutshen Vaterlande für dieses wie für seine verloreuen Söhne segensreich zu werden verspricht. Nachdem die Jdee kaum ins Leben getreten, sich in cinem vereinbarten Statut verkörpert hat, sind sehr viele und bedeutende Einzeihnungen von edlen Männern aller Stände erfolgt, und is ein Comité erwählt worden, welches die Vermehrung der Theilnahme, die Borbereitung der Staats- Genehmigung nah erlangter hinreichender Deckung des Gesellschafts-Kapitals und die Berufung der konstituirenden Genera[- Bersammlung veranlassen soll,
Herzogthum Anhalt-Deßan. Deßau, 2. Juli. (M. Z.) Unsere im Jahre 1833 ins Leben getretene Städteordnung hatte R E des Monats Juni d. J. nunmehr eine zehnjährige Periode an T ns und Wirkens zurückgelegt, und die auf den heu= f Wäl geschriebene und stattgefundene neue Wahlversammlung foridt dafür vie sechs Stadtverordneten und zwei Stellvertretern O 'aß dieses städtische Justitut sich noch eines weiteren
auernden Bestandes wird zu erfreuen haben, wenn die Ver- waltung sonst vom wahren und rechten Gesichtspunkte aus und im Sinne des betreffenden höchsten landesherrlichen Gesebes gehandhabt wird, auch andererseits die Anforderungen an dieselbe niht zu weit über die ihr angewiesene Sphäre hinausgestellt werden. Wie nun mehrentheils bei allen menshlichen Dingen immer Etwas zu wün - \hen übrig bleibt, sich auch mitunter Tadel und Unzufriedenheit da= ì ) fb gegen erhebt und ausspricht: so konnte es auch hier bei dieser, das Anfall. — Großen, man fann sagen den allgemeinsten und tiefsten E Ms bes L ORED mene Ap Mind rhon
Einrichtung nicht fehlen , daß hin und wieder Stimmen dagegen laut
Unwillen hat ein Freve rvorger 1 f
/ ezrevel hervorgerufen, welcher in einer Nad i
2 Ya / î - cht der mre v v 4 ad , B 6
vergangenen Woche an den von Rottmann nach Gedichtsstellen von Qr e Unzufriedenheit aussprachen. ZU der heutigen
Gta Ubi i i L G IEES \ Wahlver fanden s | derlältni i M e e O O unter den Arkaden Aen ne E pin “uts Li na Sn h Dazar, Unge den Dosgarten, beguigen wo M Da | s Ati D a2 L o eige nch auch bei diesen olcher V ismus beit Basen Mishâri „Me L0 | eine nicht zu verfennende Lauheit, i ‘er \chi hat so U N T6 ads dieson Bildern sich schon öfter geübt | Wählern “wabrdeniA me rid b °fntellef R Se e mte den Stone F E, daß es der Polizei gelingen sicht sich dadurch für zurü Paefeut: Ves “D iei M Elberfeld, im Juli. (K. Z.) Das Schicksal unserer kom= | gu sieben S at M U S begntait E e G Abts zugsweise zur Bekleidung ‘einer Stadt Verdrduében Stell “id merziellen Verbindungen mit den Vereinigten Staaten wird von Täg | obeuí 5 / j : Yacht begangen werden founte alifizivende Vor S adt = D - Stelle
zi indun; ) ( 4 ; ( erselbe besteht in tiefen Einschnitten), ohne daß die fortwährene ( allsizirende Personen zur Wahl, von Seiten der Wahl - Behör meen r 6 E [niffen ), ohne aß die fortwährend : o n L 1 Wahl - Behörde But v Tarifs 2 Vabe die Unmöglichkeit eiuer ires i E i A Wachen ihn verhindert oder nur wahr- bten E s 208 N vereinfaht und be- a U U A A Es s 4 : »l- } genommen haben. / leuni k “ augemein bekannte friedliebende Si A haften Exportation bewähré at in der ee Je my und mehr. Mitbürger bewährte sich übrigens auch bier S A Vene Ohue E t befr on Me die gängig alle Diejenigen mit absoluter Stimmen-Mebrheit zu diése eineren Häuser von der ‘enz bei diesem Hc ausschließt städtischen Chrenamte ä i Seiten d adt-9 | | i gewählt, die von Seiten des Stadt=-Raths ( 2 und
I 1 » T Ch , d H N! V L ALLS vai e *. Juli, (F. J) Die Abreise der Königlichen L ul Me aaa it wegen eingetretenen Unwohlseins e _Majestät der Königin guf einige Tage verschoben worden vorlausig bis übermorgen, Jhre Majestät leidet au einem Grippe
Negensburg, 3. Juli, (N. 3) Sicherem Vernehmen nah hat unser Magistrat, um den nachtheiligen Folgen des Wuchers vor-
und ob durch diesen Aus\{chluß auf die Dauer ctwas gewo e D i y S Än t so ist es doch geri, daß be vén 'iébigen Verhältnissen die Gesgegeee | zubeugen, beschlossen, aus städtischen Mittelu in einer mit Getreide | pie ie goerordneten gewünscht und vorgeschlagen wurden, obwohl ; ea / veschäfte | Vorräthen reichgesegneten Gegend eine bedeutende Quantität Korn die freie Wahl unbeschränkt blieb, — Wir wünschen ein ferneres Ge-
thin schwieriger sind, u ür so viele Chanc ì ai dorthin schwieriger f und daß für so viele Chancen des Verlustes deiheu und dem Streben unserer, gewiß mit Umsicht gewählten Re-
(f us L on 20 10 : ; l (wie es heißt, vorläufig ge 1000 Scheffel Gs Kto v C laubeit if tas Resultat eh Verhältnisse und e 4 allgemeine | sige Dampfscbisffahrts Suhr erfie (N vage Mer präsentanten der Stadt den besten Erfolg. ) Sri clbst | Uneigennüßigfeit bereit, dieses Korn gegen sehr mäßigen Ersatz anf |
scheint wenig geneigt, den bereits schr ershwerten Geschäftsbetrieb
zu erleichtern. Freie Städte. %X Frankfurt a. M., 5. Juli. Se.
Kaiserl. Hoheit der Erzherzog Stephan von Oesterrei
DoM erzog Step begab si von Darmstadt zuerst an den Herzogl, na}gui N ord j erst R Pnrhor kommen. ris E T Ver Baron Anselm von Rothschild i gestern aus Holland bier= her zurückgekehrt. Es verlautet noch alb L die Kapitalifirungs Unterhandlungen beendigt sind.
Lübeck, 24, Juni. (A. Z.) Vom 1. Zuli ab wird eine neue troß einer sehr heftigen Opposition . in den Kollegien endlich durhgegangene Steuer erhoben werden. Ju Folge des Bundes-
ihren Böten hierher zu bringen.
Mülheim a. d. Nuhr, 4. Zuli, Während mit dey ; Sahsen. Leipzig, 1. Zuli. (F. J.) Mittelst Beschlusses ) ,/ 5 "aYrend mit den im | der bayerischen Regierung a Oberfranken is der Debit i t
É S lilop » h ti s s ‘ ned iner Kettebriide fortgefabreN Mir, vENinbidte O Sdleuse Theils (Hest 5 und 6) des Me fistofeles von Fr. Steinmann ter gen ein Kanonendonner den Anfang des Hafeubaues unterbalk A falle d E M S ven prepolielige Maßnahmen auf ager 3ereits scit dem Jahre 1837 i eses Nrn ” auend verfolgt. as erste Heft wurde bekanntli j ri dal, desen Tflbrina R E S d B n ver- und ee 100 Gremplae via in Leipzig wirflilh vernidtet, wes: nei : egounen hat. \ E O “ Derausgeber eine Entschädigungs- age wid i gemeinen Yreube bege d Fiskus anhängig gemacht hat, Der Debit des zweiten Destes Vuete