i «lib in derselben Form, wie es erlassen et S Js sen dase LEO n nri des S iagts-Oberhaupies, mge id men werden kann. Nur wenn den Provinzialständen wieder zurue genom i hne ihre Zustimmung erlassen eingeräumt ware, ‘daß neue Gesege nicht ohne i re Zustin Sh werden sollen, würde auch die Aufhebung der Provinzialstände selbst ohne deren Zustimmung nicht erfolgen können. Es is ihnen dagegen nur ver heißen, sie vor dem Erlaß neuer Gescbe anzuhören , und es steht sogar in rage, ob bei dem Unstande, daß die Epoche ihrer Zusammen Frufung in den konstituirenden Verordnungen fur jede Provinz der Königlichen Bestim- mung vorbehalten worden, die Vertagung dieser Zusammenberufung auf un- gewisse Zeit als ein neues Gescß anzusehen sei. Selbst über die Frage ift das innere Staatsrecht der preußischen Monarchie nicht klar, ob die von dem Monarchen erlassenen Gesehe, so lange sie nicht wieder aufgehoben worden, ihre Gültigkeit behalten ; cs ist zweifelhaft, ob das Gesey vom 22, Mai 1815, wodurch dem Lande Reichsstände verheißen wurden, durch die gelegentliche Aeußerung der diescrhalb bestehenden Absichten zurückgenommen, oder ob dessen Zurücknahme durch ein besonderes Geseß auszusprechen sei; es 1k zweifelhaft, _ob das Gese vom 17. Januar 1820, welches die, Abschließung neuer Schulden von der Genehmigung der Reichsstände abhängig macht, und welches die wirkliche Abschließung neuer Schulden durch Mandatare des Staates, für Staatszivecke und unter Garantie des Staates nicht gehindert hat, durch die später hinsichtlich der Reichsstände ausgesprochene Absicht aufgehoben oder erst durch ein förmliches Geseh aufzuheben seiz es is zweifelhaft, ob die Verpflichtung, dem Staats - Rathe und den Provinzial „Ständen neue Geseße vor deren Erlaß vorzulegen, für die Krone bindend sei oder nicht ; es i endlich zweifelhaft, inwieweit Geseze unter Mitvollziehung des Skaats Ministeriums oder durch Kabinets-Befehle entstehen und inwieweit die leb teren der Publication bedürfen. Daß solche Zweifel wirklich bestehen, 1!t allerdings ein bedenklicher Uebelstand, ein llebelstand, der vorzugsweije 1m Interesse der Krone zu beseitigen wáärez deun die Aufstellung des allgemci ncn Grundsaßes, daß der Monarch selbst an die von ihm erlasse nen Geseze, auch so lange er sie nicht durch neue Geseze aufgehoben hat, nicht gebunden sei, würde keinesweges eine Ausdehnung der souverainen Gewalt, sondern thatsächlih eine bedenkliche Schmälerung derselben sein, wie näher nachzuweisen mix erlassen werden wird. Wenn daher der Versammlung der Antrag vorläge , von Sr. Majestät dem Kö nige eine authentishe Juterpretation des preußischen Staatsrechts rücksicht- lih der Beziehungen des Souverains zu der von ihm oder von seinen Vorgängern erlassenen Geseße und rüdsichtlih der zur Gültigkeit der Geseßze erforderlichen Formen zu erbitten, so würde ih mich verpflichtet fühlen, einem solchen mit dem Prinzip der Legitimität übereinstimmenden und dasselbe fördernden Antrage zuzutreten. Jn keinem Falle aber gehört diese oder irgend eine andere Verfassungs - Frage Preußens vor ein Bundesgericht ; vielmehr wären diejenigen Rechte, worüber ein Bundesgericht zu entscheiden haben könnte, erst zu shaffen, und sollte jegt oder künftig die Krone Preu- ßen einen Theil der gegenwärtig von ihr ausgeübten Souverainetäts Nechte auf das Volk übertragen, so würde es unendlich vorzuziehen jeu, die Auf rechthaltung dieses Uebertrags aus den Verhältuisscn im Lande selbst er wachsen zu schen, als dafür auf den unzureichenden Schutz eines auswärtigen Gerichts zu bauen. Auf die Gründe für diese Ansicht is hier nicht ferner einzugehen. Jch wiederhole, daß cine weitere Erörterung des Bundesgerichts in Bezug auf Preußen nur den Sonderrechten einzelner Jndividuen, Familien, Corvorationen oder Klassen förderlich sein könnte, und stimme gegen den Antrag.
Gleichergestalt verliest ein Abgeordneter der Städte von seinem Plate aus Folgendes :
Daß die dem Posener Landtage auf seine Adresse ertheilte Antwort allerdings Besorgnisse erregt hat, der Fortbestand unserer in so beschränktem Maße bestehenden Landesvertretung könne gefährdet sein, das wollen wir nichi leugnen, Cine andere Frage aber ist die, ob wir diese Besorgnisse zux Kenuiniß des Monarchen bringen sollen, welcher von der Vorschung beru- fen ist, über die Geschicke unseres Vaterlandes zu entscheiden. Jch glaube, daß es gut sei, dieses vor der Hand nichi zu thun. Wenn wix, wie schon aeschehen is, eine Erweiterung der Vertretung, eme Entwickelung unserer ständischen Justitutionen beantragen, so scheint es mir unpolitisch, zugleich ein Mißtrauen über den Bestand des Geseges vom 5. Juni 1823 über die
Fortdauer der darin oftroiirten provinzialständischen Verfassung zu gußern, 9er das Mehr will, sollte über das Minder keine Besorgniß hegen. Der Behauptung des Herrn Antragstellers, daß dic durch die Bundesakte garan tirten ständischen Verhältnisse durch das Geseß vom 5. Juni 1823, in cine staatsrechtlihe Form gebracht seien, muß ih widersprechen. Jch be trachte diese provinzialständische Verfassung, welche freilich auch nur eine einseitig oftroirte is, als eine blos transitorische, als die Einleitung zu de! jenigen Verfassung, welche das Bolk aus (Gründen, die ih in dieser Versammlung {chon auseinanderzuseßzen dic Ehre hatte, zu fordern berechtigt ware. Konnte das Bundesgericht, dessen Einseßung der Abgeordnete der Nitterschaft in Antrag gebracht hat, dazu dienen, cine solche Berfassung 1m Wege der Klage zu erlangen oder auch nur dic provinzialständische Einrichtung zu sichern, so würde ih für dasselbe stimmen. Allein vor dieses Bundesgericht sollen nur zur Entscheidung gebracht werden : a) Streitigkeiten einzelner Personen ge- gen einzelne Bundes Regierungen z b) Klagen tvegen Verleßung der inneren Landes-Verfassung und folche in derselben begründete einzelne Rechte, welche durch Bundes - oder cinen Staatsvertrag gesichert sind. — Alle dieje Kri terien sind in unscrer ständischen Verfassung nicht vorhanden, und so lange mich also der Herr Antragsteller nicht belehrt, welche Nußzanwendung das neue Gericht auf unsere dermalen bestehenden oder auf die uns noch wün \chenswerthen Verhältnisse finden soll, so lange kann ich seinen Motiven nicht beipflichten; denn ih möchte in Allem praktisch sein und eine Sache nicht wegen der Jdee selbst, sondern wegen ihrer Anwendung auf das Leben erstreben. :
Hierauf trögt ein Abgeordneter der Folgendes vor : s
Jn meinem Antrage habe ih gesagt: wo der Boden des Rechtes we- der durch Willkür eines Einzelnen noch durch die einer Majorität erschüttert wird, wo vielmehr gegenseitig anerkannte und geachtete Rechte und Pflich- ten die Grundlagen aller Verhandlungen zwischen Landeëherrn und Unter thanen bilden, da gedeiht Freiheit und Ordnung im Gegensaße zum Abso lutismus und zur S Das i} die Grundlage, auf welcher auch un- sere ständischen Verhältnisse erwachsen sind, auf der allein sie gekräftigt und belcbt werden können, deren Bestand für ganz Deutschland die Bundes-
Ritterschaft vom Sitze aus
| wegen
Akte sichern soll, und deren staatsrechtlihe Form für die vreußische Monarchie |
das Gesey wegen Anordnung der Provinzialstände vom 5. Juni 1823 ent- hált, Darum sollen Alle, denen die Sicherung dcr Freiheit und Ordnung, denen die Erhaltung des Vertrauens zwischen Landesherrn und Unterthanen am Herzen liegt, darum sollen vor Allem Regierung und Stände, die hierzu vorzugsweise berufen sind, trachten, daß auch der leiseste Schein eines solchen Abweichens von der Grundlage des Rechtes von allen Akten der Regierung wie der Stände gleich fern gehalten werde, und andererseits bemüht fein, eine Institution zu erlangen, welche diese höchste Nechts - Jdee verwirklicht, derselben eine praktische Bedeutung sichert und so den Schlußstein der Bun- des-Akte bildet, Jch habe in weiterer Entwickelung dieser Jdee, und ohne mich auf eine Prüfung der in der posener Adresse enthaltenen Wünsche und des diese Wünsche betreffenden Allerhöchsten Beschcides einzulassen, den Anirag gestellt
„daß es dem Landtage gefallen möge, Sr. Majestät dem Könige seine
Besorgniß über den Theil des Allerhöchsten Bescheides auf die posener stän-
dische Adresse auszudrücken, welcher eine Stundung des verfassungsmäßi-
ge Zusammenberufens der Stände und somit die Möglichkeit cines fakti-
chen Aufhebens der Verfassung für di A 2% t und daß der Landtag weiter L' r die ganze Monarchie in Aussicht stellt,
bitte, diese Besorgniß dadurch Allergnädigst zerstreuen ¿ lerhóchstdieselben Sich geneigt erklären, Preußens Einfiuß, in Teutschlanv geltend zu machen, damit in der Errichtung eines obersten Bundesgerichts die n erheit des deutschen Rechtszustandes endlich thätlih begründet werde.
Dieser Antrag zerfällt in zwei Theile, wovon nur der let il ei bestimmtes Petitum enthält. Beide Theile habe i G LUE E E in Verbindung gebracht, ohne daß jedoch der erste Theil, wie der Ausschuß es gethan, als die Ursache des zweiten zu betrachten ist. Der zweite Theil nämlich der Antrag auf ein Bundesgericht, ist, wie wir später sehen werden, an und für sich so sehr gerechtfertigt, daß cs hierzu der im ersten Theil be- rührten Veranlassung gar nicht bedurft hätte. Diese Veranlassung, die ich nit anders denn als ein wichtiges Moment in der Geschichte unserer Ver- fassungs-Angelegenheiten betrachten kann, glaube ih jedoch nicht mit Still- schweigen übergehen zu dürfen, — Der Ausschuß scheint anderer Ansicht zu
e. Majestät den König allerunterthänigst |
| |
| der Wiener Schluß-Alte bezeichnet 5 derselbe lautet, wie
| des betreffenden Landes), nicht die Rechissache selbst zu prüfen.
sein. Wir wollen damit anfangen, seine Gründe in dieser Beziehung nàä- her zu prüfen. Der Ausschuß meint : 1) der den posener Stäuden ertheilte Allerhöchste Kabinets - Bescheid könne uns nicht berühren, erstens, weil die
rovinz Posen nicht zum deutschen Bunde gehöre, und zweitens, weil die Stundung des verfassungsmäßigen Zusammenberufens der Posener Stände nur für den Fall in Aussicht gestellt sci, wenn die Ansicht, welche sich von dem gemeinsamen Bande mit der Monarchie lossagt, sih als die des po- senschen Landtags kundgeben sollte.
Che er zur Erörterung dieser Gründe übergehe, schicke er voraus, daß er weit entfernt sei, der posencr Adresse irgendwo seinen Beifall zu zollen. Er tadle die Nichtung der polnischen Nationalität, wenn sie dahin gehe, sich in engher.igem Hasse gegen alles Deutsche abzuschließen, wenn sie cs verweigere, sich mit allem Besseren in der Zeit in Berührung zu sczen und versäume, sich dasselbe auf eine ihrer Natur zusagende Weise anzueignen. Er tadle sie weiter, wenn sie die unseligen Begriffe einer demokratischen Frei heit verfolge, welche die Polen stets in Widerspruch mit sich selbs verwickelt und den Untergang ihrer Selbstständigkeit herbeigeführt haben. Allein er könne andererseits die in der Adresse enthaltenen Worte: „Wir wollen die Thatsache nicht verkennen, daß das Großherzogthum eincn Theil Ew. Ma- jestät Monarchie bildet“, nicht übersehen.
Die Verfassung, deren sih die Provinz Posen gleich uns erfreut, fährt der Nedner fort, is alle:dings keine Folge des Art. 13 der Bundes - Alte ; sie beruht also uicht auf dem Bundesstaatsrecht, aber sie beruht auf den Gesetzen vom 5. Mai, 23. und 21. März 1824, sie beruht also auf dem preußischen Staatsrecht, und wenn der Ausschuß demselben eine geringere Geltung, einen weniger sicheren Nechtsboden und somit der Provinz Posen einen rechtlosen Zustand vindizirt, so is uns derselbe hierfür die (Gründe schuldig geblieben, Die Provinz Posen hat also gleich uns das Recht, Bitten und Beschwerden vorx den Thron zu bringenz sie hat das Recht, zu begehren, daß ihre Verfassung weder faktisch, noch geseßlich ohne den Bei rath der Stände aufgehoben werde, und wenn leßtere von dem ersteren Necht einen ungceigneten, ja selbst verfassungswidrigen Gebrauch machen, so liegt bierin, meine Herren , keine Veranlassung, das Verfassungs - Necht selbst für die Provinz in Frage zu stellen, da die Posener Stände nur be ratbende Stände sind und folglich in den Gang der Regierung nicht hem mend eingreifen können, auch die angedrohte Strafe nicht sie, sondern die Provin treffen würde, Jsst der Landtag aber mit dem Ausschuß gleicher Ansicht, und erkennt er dieses Ju - Frage - stellen nach den Grundsäßen des preußischen Staatsrechtes für zulässig, s0 wid er für die übrigen Provinzen der Monarchie auch in dem Bundesstaatsrecht vergebens einen S chuß da gegen suchen, da der Bund meines Wissens eine Garantie für unscre Ver fassung nicht übernommen hat.
Der erste Theil meines Antrages leint mir daher, troß der Bemer fungen des Ausschusses, vollständig gerechtfertigt, Was den zweiten T heil desselben betrifft, so bedingt dessen Erörterung ein näheres Eingehen in dic Bestimmungen des deutschen Bundesrechts, und sind hier der Art. 13 der Bundes-Akte, welcher die Einführung landständischer Verfassungen in Aus sicht stellt, und die Art, 29, 20, 69 und 61 der Wieuer Schluß-Akte maß gebend. Was nun die aus diesen Bestimmungen hervorgegangene richter liche Gewalt des Bundes betrifft, so berufe ich mich bei Darlegung deiïsel ben auf die Autorität des Publizisten Pr. Maurenbrecher, der wenigstens nie im Geruch zu freisinniger Tendenzen gestanden hat. Derselbe bezeichnet die richterlichen Organe des Bundes und deren Kompetenz hinsichtlich der Nechte der Unterthanen, wie folgt: „Die bundesrichterlichen Organe sind 1) die Bundes - Versammlung; 2) das Bundes - Austrägalgericht; 3) des Bundes-Schicdsgericht.““ Die Bundes Versammlung verweist alle Streitig keiten der Unterthanen unter sich, selbs im Fall der Justiz-Verweigerung vo1 die Tarri-orialgerichte. Jeder Unterthan ist berechtigt, Privat-Reclamationen bei der Bundes-Versammlung anzubringen, wenn sie gegen seine Regierung Nichterfüllung oder Verlezung seiner dur die Bundes - Akte garantirten Rechte gerichtet sind. Diese Rechte sind in dem Art. 29 p folgt: die Bun des - Versammlung hat übrigens nur die Beschwerde (nach der Verfassung Wenn also in Preußen in einem Rechtsstreit mit dem Fiskus die Auslegung eincs Stagatsvertrags in Frage kommt, so sind die Gerichte des Landes gemäß der Allerhöchsten Kabincis - Ordre vom 25. Januar 1823 verbunden, vor Abfassung des Urtbeils die Erklärung des Ministeriums der auswärtigen An gelegenheiten einzuholen und demnach ihre Entscheidung zu geben. Dieses Landeëgeseß is also auch für die Bundes Versammsung bindend. Das
Bundes - Austrägalgericht erkeunt über Privatklagen der Unterthanen gegen Bundes - Negierungen, wenn die Erfüllung des privatrechtlichen Anspruchs ¿wischen mehreren Bundes-Negierungen streitig ist, aber nur über diese Vor- frage, nicht über den rechtlichen Anspruch selbst, Das Bundes - Schiedsge richt eutsheidet über Jrrungen zwischen Der Negicrung eines Bundesstaates und ihren Ständen. Ausgeschlossen von der Kompetenz des Bundes Schiedsgerichts sind alle Beschwerden einzelner Unterthanen über ihre Ne- gicrüngen, denn nur ständische Beschwerden sollen dahin gehöien, aber auch den Ständen isst nicht das Recht gegeben, ihrerseits die Hülfe dieses Ge rictes in Anspruch zu nehmen. Die Schlußakte giebt zwar dies Recht auch den Ständen, wenn die Bundes-Versammlung die Garantie der Verfassung übernommen hat, Die Schiedsgerichts-Ordnung redet dagegen blos von den „Regierungen““, dieselbe enthält mithin keine allgemeine Garantie-Uebernahme im Sinne der Schlußalte. Hiermit glaube ich auch den zweiten Theil meines Antrages gerechtfertigt zu haben. Gleichzeitig werden Sie Sich aus dem Borste henden überzeugt haben, daß ich, so wenig ich dem Prinzive der Volks Souveraini tät huldige, so sehr ih mich Allem, was daraus nur irgendwie hergeleitet wer den könnte, entgegenscße, so schr entfernt bin, in dem Rechte der Legitimität eine unbeschränkte, abstrakte, schrankenlose Allgewalt zu erblicken, ich sche darin vielmehr nach dem Geiste des deutschen Staatsrechts cin Aggregat sehr bestimmter positiver Rechte, welchem gegenüber das Volk durchaus nicht wie cin todter willenloser Stoff, sondern als cin Aggregat rechtsfähiger und
berechtigter Subjekte erscheint. Jch habe diese Lehren unter anderen in einer Scchule eingesogen , welche,
von geistreichen Männern gebalten , über die Thür ihres Einganges die Worte geschrieben hatte: Nous
ne voulons pas Ia contrerevolution, mats le contraire de la revolution. Ein Theil dieser Herren hatte noch einen anderen (Grundsaß in petto, nämlich den: folget unseren Worten und nicht unseren Werken. (Es begab sich nämlich, daß dieser Theil nach dem Ereigniß vom 20. November 1837 in die Reihen der alten Garde der Staats-Omnipotenz übertrat, die Fahne des Servilismus aufstefte und Zwiesvalt in das eigene Lager brachte. Sollten diese Herren vielleicht unsere Landez-Verhandlungen lesen, so werden sie sehen und, wie ich hoffe, sich freuen, daf der Saame, den sie ausgestreut, nicht ohne Früchte geblieben is und daß es auch in der Rhein-Provinz Mänue1 giedt, die, wo es sich um Vertheidigung des monarchisch legitimen Prinzips und der daraus erwachsenen Rechte handelt, es nicht mit weiland Hiob, sondern mit weiland Sr. Majestät Karl X11. halten.
Ein Abgeordneter der Städte: Der Autragsteller habe Besorgnisse ausgesprochen, deren Ungrund bercits nachgewiesen sei, — Etn Mitglied aus dem Stande der Städte sei weiter gegangen und habe eine Menge auderer Besorgnisse an den Tag gelegt, ja, €s habe die bestehende Verfassung und alle unsere staatsrechtlichen Verhältuisse dergestalt in Frage gestellt, daß uns gleichsam der Boden unter den (Füßen \chwinde. IGäre in unserem öffentlichen Leben eine solche Unsicherheit vorhanden, so müßte die Hand erlahmen, die zum Heil des Vaterlandes das Gute shaffen wolle, und auch wir, die wir hier zu solcher Wirksam- feit versammelt seien, müßten alle Freudigkeit verlieren. Er, der Reduer, theile diese Besorguisse nicht, er fühle sih beruhigt im Hin= blid auf das Geseb, auf das Volk und auf den König. Die Gesebe vom 5. Juni 1823 und 27. März 1824, auf welchen die provinzial- ständische Verfassung beruht, seien in gehöriger staatsrechtliher Form erlassen worden und enthalten die Bestimmungen, daß Veränderungen daran nur unter vorhergegangenem Beirath der Stände getrossen werden sollen. Eine weitere und sehr wesentliche Bürgschaft liege darin, daß sie in das Leben des Volís eingedrungen sei, ja, sie habe angefangen, ein integrireuder Theil dieses Lebens zu werden, und bald werde man sagen fönnen, es sei eben so unmöglich, daß diese Ver- fassung aufhöre, als es möglich sei, daß das Volk einen Mord an sich selbst begehe. Der König habe bei feierlichen Gelegenheiten er- klärt, mit wahrer Freudigkeit für die ständischen Verhältnisse eine le=- bendigere Zeit hervorrufen und ihnen eine größere Entwickelung geben
zu wollen. Ein Anfang dieser Eutwickelung sei bereits vorhanden, und die hierauf Bezug habenden, unter dem Beirath der Stände er- lassenen Geseße dienen ebenfalls zur Grundlage, zur Sicherstellung der ständischen JFnstitutionen. Dieselben würden aber ein weiteres Fundament erlangen, wenn die bcim Bundestage bestehenden, die Schlichtung von Streitigkeiten bezweckenden Einrichtungen in der Ait vervollständigt würden, wie namentlih Preußen es bei den Kongreß- Verhandlungen im Jahre 1815 mit Nachdruck verlangt hat. Se. Maje- stät haben nicht allein das Wohlwollen ihrer eigenen Staaten, sondern guch dasjenige des gesammten deutschen Vaterlandes im Auge; das eine wie das andere bedürfe wesentlich der immer festeren Begrün- dung eines rechtlichen Zustandes; aus diesen Gründen und mit Rück sicht auf die in Deutschland mehrfah stattgehabten Verwickelungen, die den Mangel eines eigentlichen Bundesgerichts sehr fühlbar macdh- ten, trete er dem Antrage bei, daß Se. Majestät gebeten werden möge, auf die Errichtung eines solchen hinzuwirken,
Hierauf entgegnet cin Abgeordneter der Städte: Er finde sich durch den Vortrag des vorigen Redners nur zu der Erinnerung ver- aulaßt, daß er nicht sowohl Besorgnisse ausgedrückt, als einfache, un- widerlegbare, in den Gesebßbüchern und offiziellen Dokumenten aufge- zeichnete Thatsachen angeführt habe. Juwiefern diese Thatsachen zu Besorguissen Anlaß geben, sei eine Frage für sich.
Der Herr Landtags-Marschall : Es sei nun zur Abstimmung zu schreiten und zwar über beide Gegenstände getrennt. Hinsichts des leßteren fönne den Gründen gegen den Antrag, welche ein Abgeord- neter der Städte aufgeführt habe, und denen er sich nicht überall an- schließe, noch hinzugefügt werden, daß es im §. 49 des Geseßes wc gen Anorduung der Provinzialstände heiße: „Bitten und Beschwer- den können nur aus dem besonderen Juteresse der Provinz und ihren einzelnen Theilen hervorgehen“, daß aber der Beweis, daß die Er- richtung eines Bundesgerichts im Juteresse der Provinz liege, noch zu erwarten sei. : :
Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Das allgemeine Juteresse, das die Provinz an der Erhaltung der bestehenden Verfassung habe, scheine ihm seinen Antrag vollständig zu rechtfertigen; aber es würde nicht schwer sein, aus dem Gebiete der Erfahrung spezielle Momente hervorzuheben, daß ein solches Bundesgericht der Provinz wünschens werth sein müsse. Er dürfe nur an einen uns und dem Landtage sehr nahe, jedoch leider jebt sehr fern liegenden Gegenstand erinnern, au die bergishe Gemäldegallerie, die, cin Eigenthum der Provinz, sich jeßt in München befinde. Der Landtag habe shon früher die betreffenden Anträge gemacht, sei aber immer mit denselben abgewiec sen worden, ohne daß der Rechtsfrage selbst cine Berücksichtigung und Erörterung zu Theil geworden sei. Wäre aber eimn solches Bundesgericht, so wäre es bald zu entscheiden, ob die Gallerie Eigen- thum der Provinz oder des damaligen Landesherrn set. |
Ein Abgeordneter der Städte: Unter Seiner jebt regierenden Majestät dürste allerdings eine Beschränkung der ständischen Verfassung nicht befürchtet, vielmehr eine Erweiterung im Sinne der Allerhöchsten Zusicherungen vertrauensvoll erwartet werden. Das Leben aber stehe nicht in Menschen-, sondern in Gottes Hand. Wenn nun von cinem anderen Mitglied auf die Mängel unserer Verfassung ausführlich hin gewiesen sei, so müsse gerade dic ausgesprochene Meinung über die bestehenden Rechtsverhältnisse ihn veranlassen, dem Autrage auf Sicherung des Rechtszustandes beizustimmen,
Es wird nun die Frage formulirt: „Beschließt die Versammlung, Seiner Majestät dem Könige Besorguisse in der fraglichen Angelegen- heit auszudrücken?“ Diese Frage wird mit 09 gegen l Stimmen verneint.
Die zweite Frage: „Soll Se, Majestät der König gebeten werden, auf Errichtung eines Bundesgerichts hinwirken zu wollen?“ wird mit 40 Stimmen gegen 30 abgelehnt. (Schluß folgt.)
Düsseldorf, 8. Juli. Ju der siebenundzwanzigsten Plenar Sißzung vom 24. Juni beschäftigten sih die Stände zuvörderst mit cinem von dem betreffenden Ausschusse unterstüßte: Antrage auf C1 leichterung der bisherigen Vorschriften in Bezug auf Beschaffung der Todtenscheine bei Heirathen. Der Antrag erhielt die erforderliche Mehrheit von , der Stimmen nicht. Darauf wurde der Ausschuß- Bericht über den Antrag auf eine Bitte um Beibehaltung der gegen wärtigen Besteuerung des Runkelrüben-Zuckers verlesen. Der Autrag wurde in der Fassung dcs Ausschusses mit 56 Stimmen gegen 2 an- genommen. Zum Schlusse kam der Ausschuß=-=Bericht über eine Pe- tition der Apotheker von Düsseldorf, Elberfeld, Barmen und Krefeld zur Berathung. Von den Anträgen des Ausschusscs wurde nur der erste angenommen, welher darauf ging, die B'ikte auszusprechen, „daß die Ministerial-Verfügung vom 13. August 1842 blos auf jene Konzessionen, welhe von nun an zur Anlegung neuer, für die allei nige Lebensdauer der künftigen Besißer gültiger Apotheken werden ertheilt werden, Anwendung finden möüge.
—tl--
Vom ANheín, 4. Juli. (Karlsr. Z.) Die Verlängerung des Termins für die Gültigleit der belgischen Zoll-Bestimmungen vom 28, August 1842 iu Betresf der Einfuhr der deutshen Weine und Seidenwaaren hat um \o angenehmer überrascht, als es geheißen hatte, es sei die Absicht des belgischen Ministeriums gewesen, die dur den Beschluß vom 28, August des verwichenen Jahres bis zum lebten 1. Juli für diese Erzeugnisse der deutschen Zoll - Vereinsstaaten ge= währten Erleichterungen wieder fallen zu lassen. Der kurze Zeitraum von vier Monaten, auf welchen die Gültigkeit jener Zoll-Bestimmun- gen weiter erstreckt worden ist, scheint jedoch das (Gerücht zu bestätigen, daß die belgische Regierung cine abermalige Prorogation eintreten zu lassen niht gewillt sei, wenn binnen dieses neuen Termins sich nicht eine sichere Aussicht dafür eröffne, daß die belgische Jndustrie ein oder das audere Zugeständniß von Seiten des deutschen Zoll - Vereins erhalte.
Bom Nhein, 5. Juli. (Rh.- u. Mosel-Z) Nachdem die günstigsten Aussichten zu einer baldigen Aerndte, verbunden mit den noch fortwährenden Verabfolgungen von Mehl (etwa 100,000 Scheffel) aus den Köuigl. Magazinen und mit den zu Köln noch fortwährend an- langenden Getraide-Transporten, bereits den Anfang zu einer Preis= ermäßigung gemacht haben, dürfen wix uns wohl der Hoffnung überlassen, daß jene trübe Zeit, die so manchen ¿Familienvater mit der bittersten , vft selbst laum durch Geldmittel zu beseitigenden Sorge erfüllt hat, nunmehr ihr Cude crrciht haben wird.
Auslaud.
Deutsche Bundesstaaten.
Bayern. Múnchen, 5. Juli (A. Z.) Vor der heutigen Sizung beschäftigten sich sämmtliche Mitglieder der Kammer der Ab- geordneten eine Zeitlang mit der Juaugenscheinnahme einer insdem Ne- benzimmer aufgestellten Maschine, auf welche der Abgeordnete Bestelmeyer gestern die ufmerksamkeit derselben gelenkt hatte und die eine Erfindung des Archivars, Raths Döllinger, is. Jhr Zweckck is, zur hnellstmöglichen Hemmung der Lokomotiven zu dienen, und allgemein
wird sie als diesem Zweck entsprehend bezeichnet. Nach Eröffnung der Sißung durch den zweiten Präsidenten wurde sofort die Berathung über das Eisenbahngeseß fortgeseßt. Es nahmen so viele Redner das Wort, theils um sich über die gesammte Eisenbahnfrage zu verbreiten, theils um ihre besonderen Wünsche bezüglih einzelner Bahustrecken zu cutwickeln, daß zwar die allgemeine Debatte bis zum Schluß gelangte, dann aber die Zeit schon zu weit vorgerückt war, um von Seiten des Ausshuß-Referenten noch eine Recapitulation zu gestatten, Es wird diese vielmehr erst morgen vor Eröffnung der speziellen Debatte er- folgen. Die Tagesordnung für morgen küudigt außer der Fortseßung der Berathung über das Cisenbahugeseß auhch die Erstattung eines weiteren Ausshuß-Vortrags an — über die Staats - Einnahmen für ein Jahr der fünften Finanz=-Periode.
Muüúüncheu, 5. Juli. (A. Z.) Jhre Majestät die Königin ist diesen Morgen 9 Uhr mit Jhren Königl. Hoheiten den Prinzessinnen Hildegarde und Alexandra und dem Prinzen Adalbert nah Aschaffen burg abgereist.
Baden. Karlsruhe, 5. Juli. (D. Z.) Ju hiesiger Stadt werden Besprehungen unter zu dem Behufe bevollmächtigten Mili- tair - Kommissarien der beim 8ten Armee-Corps des deutschen Bun- desheeres betheiligten Regierungen von Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt gepflogen, welche die Errichtung eines Scharfschüz- zen-Corps für gedachtes Armee-Corps betreffen. Großherzoglich hef sischer Seits is dazu der Hauptmann v. Bechtold vom Generalstabe abgeordnet worden. Die neue Waffe soll aht Compagnicen nach der Zahl der Jufanterie - Brigaden bilden, worin das &8te Armee-Corps getheilt ist; sie werden zusammen etwa 1200 Mann stark sein. Bei der Bewaffnung, Kleidung, dem Dienst-Reglement u. st. w. wird das Prinzip der Einheit und Gleichförmigkeit festgehalten werden, wodurch \ih das 8te Armee-Corps bet allen seinen Einrichtungen so vortheil haft auszeihnet, und wohin namentlich auch die gleichzeitig gepfloge nen Verhandlungen über ein gemeinschaftlihes Militair - Strafgesebß buch streben. N
__ Großherzogthum Medcklenburg - Schwerin. Schwe- rín, 8. Juli. Das offizielle Wochenblatt enthält folgende Bekanntmachung: „Da bundesbeschlußmäßig eine Fortseßung der in Leipzig erschienenen Deutschen Jahrbücher für Wissenschaft und Kunst unter demsclben oder cinem veränderten Titel in keinem deutschen Bundesstaate zu gestatten ist; so wird hiermit für die hie sigen Lande der Debit und die Verbreitung einer solhen Fortseßung der genaunten Zeitschrift, bei Vermeidung einer Geldbuße von 10 Rthlr, NZwdr. für jeden Contraventionsfall, untersagt.“
Lane.
Variís, 5. Juli. Der Prinz von Joinville is heute mit sei ner Gemahlin glücklich und im besten Wohlsein in Neuilly angelangt. Der Herzog von Aumale kam gestern von dort in Paris an und empfing hier die Glückwünsche einer großen Anzahl von Generalen wegen seines rühmlichen Feldzuges in Algier. Der Herzog von Ne mours geht am 8ten d. nah dem Lager in der Bretagne ab.
Am 2, Juli i} hier der berühmte Dr. Hahnemann, Begründer der homöopathischen Heilmittellehre, gestorben; ex war geboren zu Meißen in Sachsen am 10. April 1755, hatte also vor kurzem sein &8stes Lebensjahr zurückgelegt, scit 1835 war er in zweiter Che mit Melanie d’Hervilly vermählt.
Börse. Jn Folge eines Gerüchts, welches heute an der Börse umlief, Espartero habe sich mit seinen vertrautesten Öffiziren zu Ali caute eingeschifft, is die Rente - Notirung um 35 bis 40 Cent. ge stiegen. Gewiß ist, daß die Regierung gestern Nachmittag um 4 Uhr telegraphische Depeschen erhalten hat, die nicht bekannt gemacht wurden. Es geht auch das Gerücht, das Fort Monjuich habe sich am 2. Juli ergeben und die Junta habe beschlossen, es solle demolirt werden.
& París, 5. Juli. Fast alle Pariser Journale haben die Sache Espartero's verlassen. Der Courrier greist ihn an, der Constitutionnel spricht uicht mehr von ihm, der National ver hüllt seine Sympathicen für den Regenten, nur der Globe wagt es noch, Partei für ihn zu nehmen. Man hatte indeß ziemlich große Opfer gebracht, um die Pariser Presse günstig für Espartero zu stim= men und gewisse Federn, denen dies Geschäft Vortheil brachte, haben ihn tapfer vertheidigt. Heut zu Tage is dies uicht mehr möglich und Espartero ist von aller Welt verlassen. An dem fleinen Hofe der Königin Christine herrscht eine sehr große Bewegung, und täg lih werden neue Personen von dort nah Spanien abgesendet. Der General Narvaez, welcher bereits in Valencia angekommen is, hat die Reihe der von Paris nach Spanien abgegangenen Offiziere erö} netz er sifte sich in Port-Vendres auf einem zu seiner Disposition gestellten französishen Dampfboote ein, und man behauptet Fogar, dasselbe habe 7000 Flinten am Bord gehabt. Man spricht hier mehr als jemals von einer Truppenbewegung nach der spanischen Gräuze, und zwar sollen, wie es heißt, 3 Kavallerie - und 5 Jufanterie -Re gimenter die Armee der Ost-= Pyrenäen verstärken.
Die englische Regierung hat ihren Botschafter in Madrid, Herrn Aston, abberufen, und Herrn Bulwer, ersten Legations-Secretair bei der englischen Gesandtschaft in Paris, zu seinem Nachfolger ernannt. Herr Bulwer is ein feiner, gewandter Mann, der hier bereits mehr- mals als Geschäftsträger fungirt hat. Als neuer Gesandter wird er weniger unpopulair in Spanien sein, als Herr Aston, dessen Stellung inSpanien sehr delikat und sehr shwierig geworden war. Von Sei ten Frankreichs befindet sich nur ein ganz junger Manu, der Herzog von Glücksberg, in Madridz es is zu glauben, daß man nicht cher cinen anderen Gesandten dorthin senden wird, als bis die Angele= genheiten in Spauien eine entscheidende Wendung nehmen.
Die Deputirten - Kammer hat gestern mit dem Geseß=- Entwurf über die Eisenbahn von Avignon nah Marseille eine wichtige Ver- änderung vorgenommenz sie hat nämlich ein Amendement zu den Bedingungen angenommen, wodurch der Staat an dem Gewinn Theil nimmt, wenn derselbe 10 Prozent übertrifft. Diese Klausel hat die Gesellschaft Talbot veranlaßt, sofort auf die ihr ertheilte Konzession zu verzichten; so daß ebenso wie bei der Bahn von Orleans nach Tours in diesem Augenblick Niemand die Aus-= führung derselben übernehmen will. Diese Theilnahme des Staats am Gewinn, ist den Gesellschaften in sofern unange= nehm, als sie dadurch genöthigt sind, sih einer Kontrolle der Regierung zu unterwerfen und einen genauen "und detaillirten Bericht über die Bahn abzustatten. Dieser Nachtheil scheint indeß niht bedeutend genug, um eine Gesellschast zu bestimmen, deshalb auf ein Unternehmen zu verzichten, das mehr als 10 pCt, Gewinn abzuwerfen verspriht. Der Minister der öffentliheu Arbeiten zeigte sich niht sehr gewandt in der Bekämpfung des von der Kammer au= genommenen Amendements des Herrn Bineau, und seine Stellung wird mit jedem Tage s{hwierigerz er is in seiner Verwaltungs=Lauf= bahn nicht glücklich gewesen und mehrere sciner Geseß-Entwürfe, die er vorgelegt, seitdem er Minister ist, sind von den Kammern un-= günstig aufgenommen worden.
67 Grossbritanien und Irland.
Oberhaus. Sihung vom 4. Juli. Die Kanadische Kornbill ging in der heutigen Sizung durch den Ausschuß des Hau- scs mit einer Majorität von 57 Stimmen gegen 25. Die Argu mente zu Gunsten dieser Maßregel, welche aus den langen Debatten im Unterhause hinreichend bekannt sind, faßte Lord Dalhousie noch einmal zusammen, um die Einbringung der Bill in den Aus-= \chuß des Hauses zu motiviren. Die Vertreter der Agrikultur - Ju- teressen widerseßten sich hier wie im Unterhause der neuen Maßregel, besonders Lord Stanhope und der Herzog von Richmond, weil die Bill ein anderer Schritt zum freien Handel wäre und die Zulassung einer großen Menge, theils Kanadischen theils Amerikanischen Ge. traides zu einem uiedrigen Zollbetrage herbeiführen würde. Lord Wharnclifse, der Lordkanzler, Lord Monteagle und Lord
Nachdem der Redner noch den Kontrast des Verfahrens der gegen wärtigen Regierung zu deu Maßregelu der vorigen in Bezug auf Dänemark und den Sundzoll hervorgehoben, sprah er iudessen doch die Hoffnung aus, daß, da die Minister die Vorlegung der Korrespon= denz dem Lande für nachtheilig erklärt hätten, Herr Hutt seinen An= trag zurücknehmen werde. Herr Hutt nahm demgemäß seinen An- trag zurü.
Hierauf entspann fich eine lange Debatte über die Verhältnisse Irlands, die einen Antrag des Herrn O’Brien veranlaßte, „daß das Haus sich zum General-Comité constituire, um die Ursachen der jeßt in Jrland herrschenden Unzufriedenheit zu untersuchen, damit darauf die Abhülfe der bestehenden Beschwerden und die Einführung eines gerechten und unparteiüischen Verwaltungs - Systems in jenem Theile des Vereinigten Königreichs begründet würden.“ Die Debatte darüber wurde vertagt; wir werden sie morgen ausführlicher geben.
Ashburton sprachen für die Maßregel, worauf jene Abstimmung |
erfolgte.
Unterhaus. Sihung vom 3, Juli. Jm Hause der Gemeinen waren die weiteren Ausshuß-Verhandlungen der irländischen Waffenbill au der Tagesordnung. Die Debatte bietet nihts Bemer fenswerthes dar, indem über das Prinzip der Bill uicht mehr gespro chen und die Bestimmungen der cinzeluen Klauseln in abgerissener Diskussion erörtert wurden. Von der neunten Klausel, welche in der vorigen Sihung so viel Aufregung erzeugt hatte, und die heute bald mit 128 Stimmen gegen 69 angenommen wurde, kam man nur bis zur zwölften. Nach Annahme derselben vertagte sih das Haus.
Unterhaus. Sihung vom 4. Juli. Bevor das Haus zur Tagesordnung schritt, verlangte Herr Blewitt zu wissen, welche Stellung und welhen Grad von Verantwortlichkeit der Herzog von Wellington in der Regierung habe, da cr Ober Befellshaber der Truppen und ohne bestimmtes Civil - Amt, aber doch ein wirkliches Mitglied des Kabinets sei. Sir Robert Peel bedeutete den Frager, daß der Herzog v. Wellington, Ober-Befehlshaber der Truppen, zu- gleich einen Siß im Geheimen Rath und zwar in derjenigen Abthei lung desselben habe, welhe das Kabinet bildet, er mithin für alle Rathschläge, die er der Krone ertheile, verantwortlich sei; sein großer Einfluß auf die Staatsangelegenheiten aehe aus der hohen Meinung seiner Kollegen von scinen Talenten und seiner Erfahrung hervor.
Herr Hutt brachte demnächst die Angelegenheit der Stader Zölle wieder zur Sprache und beantragte die Vorlegung der Korrespondenz, welche zwischen der britischen und hannoverschen Regierung stattgefun- den habe. Er erklärte die Zölle für ungerecht in ihrem Prinzip und willkürlich in ihrem Betrage, verbreitete sich über die Unzulänglichkeit der Maßregeln, welche die Regierung zur Abstellung der Fesseln des für England so überaus wichtigen deutschen Handels treffe, der quantitativ nur dem Verkehr mit den Vereinigten Staaten nachstehe, wies auf die Staa ten am Ufer der Elbe hin, die sehulih nach ciner Aufhebung der Zölle ver langten, aber sie für si selbst nicht durhseben köunten, und tadelte Lord Aberdeen, daß für Tiverton (Lord Hannover fortfahre,
Palmerston) verlasse, während der König von von Britischen Kaufleuten seine black-mails (be
fanntlih eine im Mittelalter, besonders in ZJrland, nach Unterdrückung der dortigen Aufstände aufgelegte Steuer) zu erheben. Herr Glad- stone, Präsident der Handels-Kammer, widerseßte sich dem Antrage, da die Vorlegung der Korrespondenz für das allgemeine Interesse nur von Nachtheil fein könne. Uebrigens gebe es nichts, was zu der Voraussetzung berechtige, daß die Angelegenheit keinen günstigen Fort gang gehabt habe, wenngleich die direkten Unterhandlungen mit Hannover abgebrochen seien. Die Unterhandlungen wurden nämlich abgebrochen, weil die gegenwärtige Regierung diese Frage von Lord Palmerston bereits auf eine bestimmte Basis gestellt vorfand, daß nämlih der Zoll auf - ad valorem reduzirt werden sollte, und da sie auf dieser Basis zu beharren fortfuhr, war es niht möglich mit Hannover sich zu einigen, Herr Gladstone aber bemerkte, daß die Erledigung der Frage noch nicht hoffnungslos sci, da die Be- {lüsse der in Dresden gegenwärtig versammelten Elb Schissfahrts- Kommission noch zu erwarten wären, die den neuen Unterhaudlungen mit Hannover zum Grunde gelegt werden könnten. den die britishe Regierung zum Berichterstatter über die Beschlüsse dieser Kommission in Dresden bestellt habe, werde täglih in England
erwartet, um die Vorschläge oder Beschlüsse zu überbringen. Herr Labouchere wollte aus der Rede des Herrn Gladstone die Absicht
der Regierung errathen, daß sie gesonnen sei, den von Lord Palmer-
ston bestimmten Zoll von 7 ad valorem aufzugeben und unterstüßte
deshalb den Antrag. Er kounte überhaupt die Zweckmäßigkeit der
Anwesenheit Mac Gregor's in Dresden nicht einsehen, da Hanuover
den Stader=Zoll für einen See zoll und nicht für einen Flußzoll erklärt | habe: „was hat denn nun die Dresdener Elbschifffahrts - Kommission
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er die Politik seines Vorgängers, des Mitgliedes | welche sich demselben widersetiten, thaten
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Herr Mac Gregor, | Bewußtsein gebracht zu haben, das vorher
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London, 4. Zuli. Jhre Königl. Hoheiten der Erbgroßherzog und Erbgroßherzogin von Mecklenburg-Strelitß verließen gestern Mor= gen Kew, um sich nah dem Kontinent in Dover einzuschiffen.
Se. Majestät der König von Hannover, der am vorigen Frei- tage auf einer steinernen Treppe im Schlosse Kew gefallen und \ich den Arm und die Hüfte etwas beschädigt hatte, befindet sih bereits in der Besserung.
London, 5. Juli, Am leßten Sonnabend fand eine öffent- liche Versammlung der Verehrer des verstorbenen Herzogs von Sussex statt, welche eine Subscription zur Errichtung eines Denkmals für denselben eröffneten. Der Marquis von Northampton präsidirte der Versammlung; unter den Anwesenden befanden sich der Graf von Arundel , Lord Ebrington , Lord Fortescue, der Herzog von Suther= sand u. A. Damit an der Beisteuer eine möglichst große Anzahl von Personen Theil uchmen könnten, ward der höchste Betrag der Subscription auf 20 Pfd. festgestellt. Jn der Versammlung wurden 700 Pfd. gezeichnet.
Der Prinz von Koburg und die Prinzessin Klementine, seine Gemahlin, werden zum 15ten in London erwartet.
Nach dem Berichte des Münz-Meisters is der Werth der 6 Mil= lionen Dollars, welche die Chinesen zum ersten Termin der Kriegs- Contribution gezahlt haben, 1,334,485 Pfd. 12 Sh. 8 Pf., welche nach Abzug der auf ungefähr 72,000 Psd. berechneten Kosten für Fracht u, st. w. in den Schaß geliefert sind,
(5 London, 4. Juli. Sie erschen aus den Zeitungen, welche Sie mit dieser Post erhalten, daß Hume's Vorschlag, daß das Parlament dem König von Hannover das Jahrgeld, welches cs demselben als Herzog von Cumberland bewilligt, entziehen wolle, zwar dur eine große Mehrheit verworfen worden is, doch aber über 90 Mitglieder dafür gestimmt haben. Selbst mehrere von denen, welche gegen den Vorschlag waren, meinten, es wäre wünschenswerth, daß Se. Majestät von selbst dieser Appanage entsage; und die Minister und Andere, es vorzüglich aus dem Grunde, daß, da das Parlament einst dieses Gehalt ohue Bedingung ausgeworfen, es solches nicht ohne Treubruch zurücknehmen könne.
Im Oberhause haben Lord Brougham und alle rechtsgelehrte Pairs von der Whigpartei ihre Opposition gegen Lord Aberdeen's Kirchen-Bill erneuert, erstlich, weil sie gewissermaßen die vom Ober= hause gegebene Rechtsentscheidung, welche eigentlih zur Krise in jener Kirche geführt, umstürze, und zweitens weil sie den geistlichen Ge= rihten Rechte einräume, die sie bisher nicht besessen, und welche das Patronat um vieles s{hmälere. Lord Aberdeen und dic ministerielle Majorität, die es mit ihm hält, sind der Meinung, nur diese Maß= regel vermöge noch die schottishe National-Kirhe vom Untergange zu retten, und so wird sie ohne Zweifel in beiden Häusern dur= gehen.
Jch habe seit kurzem von mehreren Seiten erfahren, daß die Gährung unter der Laienschaft, nicht auf London oder auch nur auf den hiesigen Sprengel beschränkt ist. Die eigenmächtigen Verän- derungen, welche die Geistlichkeit an vielen Orten unternommen hat oder einzuführen versucht, scheinen den Gemeinden ein Verhältniß zum in der Praxis kaum be= nämlich, daß sie durchaus keine Geltung haben. Je lebhafter das Religionsgefühl bei den Leuten, desto em- pörender ist ihnen diese Entdecung, da bei den meisten hieses Gefühl weit mehr ein persönliches als ein kirhliches sein kanu. Aber auch die minder Religiösen empört eine aristokratische Bevor= mundung, die dem Geiste der Zeit so sehr zuwider is, und welcher man ja in den politischen Verhältnissen überall entgegenkämpft! Die stilleren Gemüther würden, wenn die Sache weiter getrieben werden sollte, freilich nur ganz geräushlos ihre Kirche verlassen, und si ir= gend ciner nahen Sekte anschließen. Andere aber, welche der Kirche
merft worden war -
mit einem Seezoll zu thun, da ihre Functionen durch den Kongreß zu | ihrer Väter nicht entsagen mögen, oder den Streit lieben, werden
Wien ausdrücklih auf Flußzölle beschränkt wurden?“ Darum müsse
eine Beschleunigung derselben von Seiten des Königs von Hannover
die britische für sich allein die Unterhandlungen aufnehmen, und da | |
nicht zu erwarten stehe, so müsse sie dur ein entschiedenes Auftreten die Sache {nell und vortheilhaft zu Ende führen. Worten des Herrn Ewart und Pr. Bowring für den Antrag übernahm Sir Robert Peel die Vertheidigung der Re= gierung gegen den Vorwurf der Nachlässigkeit und Unt hä- tigkeit, doch vermochte der Antrag des Herrn Hutt umchGk, neue Erklärungen der Regierung hervorzurufen. „Es ist kein Zwel- fel, daß England Hannover zwingen kann, seinen Forderungen nach zugeben, die es für sein Recht kraft seiner größeren Macht hält, aber gerade dies Bewußtsein der größeren Macht muß uns veran= lassen, nicht zur Gewalt zu schreiten. Der britische Handelsstand hätte allerdings Grund, sich über die Verzögerung der Unterhand= lungen zu beschweren, aber die Regierung miísse nah einer festeren Grundlage der Unterhandlungen suchen, die sie in der Ueber- einstimmung mit den bei der Sache direkt betheiligten Elb- Ufer-Staaten finde. Zugleich wiederholte der Minister, daß die Regierung durch keinen der Veschlüsse dieser Staaten gebunden werden könne. Endlich nahm noch Lord Palmerston das Wort und erklärte sih durchaus unbefriedigt durch die Gründe, welche die Regierung für die Verweigerung der Korrespondenz und für den Aufschub der Unterhandlungen gegeben habe. Sei der Stader Zoll ein Seezoll, so sei es Zeitvershwendung, die Dresdener Beschlüsse abzuwarten, sci er ein Flußzoll, so stehe das Ministerium mit sich selbst im Widerspruche, wenn es diese Beschlüsse abwarten zu roollen erkläre, ohne sich durch dieselben für verpflichtet zuhalten. Er habe übrigens die Festseßung des Zolles auf !- ad valorem feineôweges als ein äußerstes unumstößliches Recht hingestellt, sondern sich vielmehr bereit erklärt, ein Zoll - Mari- mum bewilligen zu wollen. „Es paßt sich für England nicht, auf ein extremes Recht zu bestehen, aber es darf auch nicht gestatten, daß sein Widersacher auf ein extremes Unrecht besteht. Lord Palmerston sah endlih keinen Grund dafür, daß England die Ansprüche seiner Handels - Jnteressen der Regulirung des Handels anderer Nationen nachstellen, und gleihsam der ritterliche Vorkämpfer für die Rechte derselben werden wolle; wenn es aber geshehe, so be= dauere er die anderen Nationen, die ihre Handels = Ange- legenheiten deu unthätigen Händen der jeßigen Regierung übergeben,
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zuerst einen Kampf gegen ihre Pfarrer erheben, und zunächst gegen das Patronat, welches ihnen solche Seelsorger aufdringt. Dissenters und alle Andere , denen die Kirche im Wege steht, würden sich mit den Unzufriedenen verbinden, und Alles in eine furchtbare Gährung
Nach einigen | fortreißen.
So eben hat denn auch Dr. Pusey seine vielbesprochene Predigt herausgegeben. So wie die Ansichten übershwenglich, so i} die Sprache \{hwülstig und uufaßbar ; die Universität hätte also hon recht, wenn sie ihm als unlogischen Redner das Predigen verboten hâtte. Der Grund des Verbotes lag indessen unstreitig darin, daß er über wich= tige Fragen vor einer unreifen Jugend, neue, wenigstens für unsere Zeit neue Ansichten auf die Kanzel brachte, und über die Agende hinausgehend, auf Zeiten hinwies, wo man das Abendmahl wieder täglich begehen würde.
Mit der irländischen Waffenbill machen die Minister nur langsame Fortschritte, und zwar nur indem sie der Opposition große Nachsicht erweisen. O'Connell aber steht nicht keinen Augenbli still, ohne daß er jedoh für den Augenblick seinem Ziel näher rücke; er erweitert viel- mehr nur immer den Boden, auf dem er weiter zu bauen verspricht. Da er aber ganz dicht an der Gränze steht, wo verfassungsmäßige Aufregung das Gebiet des Aufruhrs, wo uicht des Hochverraths be= rührt, so scheint die Regierung diesen Schritt abwarten zu wollen. Judessen fängt man in verschiedenen Landesgegenden an, die Folgen der Stockung in Handel und Gewerbe zu empfinden, welche die Auf= regung nothwendig verursachen muß. Wer von den höheren und reicheren Klassen niht dur ein Gefühl der Pflicht oder dur sonstige drin- gende Umstände zurückgehalten wird, geht mit seinen Familien ins Ausland, und Fremde, welche sonst im Sommer die {öunen Seen von Kilarny zu besuchen pflegten, und viel Geld brachten , bleiben aus. Ja gar manches tausend Pfund, welches von den armen Landleuten nah der Heuärndte aus Englaud zurückgebraht zu werden pflegte, fehlt jet, weil diese in ihrer Begeisterung lieber in der armseligen Heimat geblieben sind, um O'Connell reden zu hören. Alles diejes wird si aber im Winter noch fühlbarer machen, und dürfte vielleicht
die Begeisterung herabstimmen.
Heute Abend bringt O'Brien die ganze irländische Frage vor's Unterhaus und man ist etwas gespannt, ob die Minister nit etwa die Gelegenheit henuten werden, um dem Lande ir etwas ! zu versprehen, Dies ist um so wünschenswerthet, da die