1843 / 12 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

denten der beiden Kammern und der Präfekt des Seine-Depar= our bereiten große Festmahle zu Ehren des jungen Helden vor.

Man hâlt es jebt niht mehr für zweifelhaft, daß, obschon der Name der Köuigin Christine noch bei keinem der Pronunciamientos in Spanien ausgesprochen worden, die chemalige Regentin doch viele Anhänger unter den Jusurgenten zähle und von den Ereignissen, die dort im Gange sind, guten Erfolg für ihre Sache erwarte. Es ist bekannt geworden, daß Herr Lopez in direkter Korrespondenz mit der Königin Christine steht, und daß Espartero die ministerielle Combina- tion, an deren Spibe jener stand, nur deshalb zurückwies, weil er sie als eine ofene Vershwörung gegen seine Regentschaft betrachtete. Der Kriegs-Minister im Lopezschen Kabinet, General Serrano, der sich jeßt in Barcelona befindet, hatte vor seiner Abreise aus Fraukreich vielfahe Konferenzen mit den Haupt - Agenten der Königin Christine und insbesondere mit dem General Narvaez gehabt. Es wurde, wie man versichert, ein vollständiger Plan über die Leitung, die der Ju surrection gegeben werden solle, entworfen; man kam überein, daß der Name Christinens erst in dem Augenblicke, waun die Sache der Jusurgenten des Sieges vollkommen gewiß sei, ausgesprochen werden solle; dann aber solle sih die Königin Mutter selbs nach Spanien zurückbegeben und einen Umzug durch sämmtliche Provinzen halten, die sih gegen den Regenten pronunzirt haben. Es heißt, mehrere spanishe Notabilitäten hätten die Pläne Christinens zu begünstigen und zu unterstüßen nur unter der Bedingung eingewilligt, daß die Königin Christine nach ihrer Rückkehr nah Spanien sih mit einem von den Cortes ernannten Regentschafts-Rathe umgebe.

Die Zahl der Spanier, die in den beiden leßten Wochen von Paris nach der spanischen Gränze abgereist sind, beläuft sih auf mehr als hundert.

Der Gesehentwurf über die Staats-Minister dürfte, wie man glaubt, in der nächsten Session eben so wenig, wie in der gegenwärtigen, die in einigen Tagen zu Ende geht, zur Diskussion gelangen, weil er in beiden Kammern sehr zahlreihe Gegner hat.

Börse. Es wurden heute nur wenig Geschäfte gemacht; die Liquidation i} beendigt; die Spekulanten benußen das {&ne Wetter zu Landpartieenz man will nichts vornehmen, bis sih die Krisis in Spauien löst; die Autoritäten der Börse sind übrigens der Ansicht, daß Espartero’s Sturz leiht ein Steigen der spaunishen Fonds zur Folge haben fönntez einstweilen wird jedoch nichts in diesen Papieren umgeseßtz heute hat man gar keinen Cours notirt.

S MW el

Luzern, 1. Juli. (A. Z) Heute siud die Gesandtschaften der shweizerishen Kantone in die Bundesstadt Luzern eingefahren, auch sind bereits die meisten Glieder des diplomatishen Corps in unseren Mauern angelangt. Die Eröffnung der Tagsaßung findet den 3ten d. statt; in der Kirche des heiligen Xaver wird der Bun desshwur durch sämmtliche Gesandtschaften abgelegt, und die Tagsaßung durh eine Rede des Bundes - Präsidenten R. Rüttimann eröffnet werden. Bon der Kirche begeben sich die Gesandtschaften in den Tag= sabungssaal, wo der Präsident über die vorörtliche Geschäfts-Führung referirt. Die diesjährige Eröffnung der Tagsaßung i} ctwas inter essanter, weil zugleich das neue im Genre des frauzösi\hen Kammer- hauses erbaute Sibungslokgl ingugurixt wird. Mit Ausnahme der Klostersrage wird die Tagsabung sehr friedlicher Natux sein.

Vereinigte Staaten von Uord - Amerika.

O New-York, 13. Juni. Jch habe absichtlich einige Tage gewartet, ehe ih meinen Bericht über die Haltung der amerifanischen Presse in der wichtigen Angelegenheit der Beseßung der Sandwichs-=

einer Gener

70

Jnselu durch die Engländer niederschrieb, um so in den Stand geseht zu sein, eine größere Anzahl von Urtheilen der Organe derselben zu überblicken und einen Gesammtshluß daraus zu ziehen. Jch muß nun gestehen, daß die Sprache, welche sie jebt darüber führt, feines- weges mit der Haltung im Einklange steht, welche sie im ersten Au- genblickde annehmen zu wollen schien. Einige Blätter, die anfangs ganz geshwiegen hatten, nehmen die Sache mit einer auffallenden Gleichgültigkeit, die durhaus mit der im amerifauishen Publikum darüber vorherrschenden Ansicht und Stimmung im Widerspruche steht. Andere erblicken dagegen wohl der Wahrheit am nächsten fommend in dem Akte Lord Paulet's nur einen Handstreih , au dem die britishe Regierung ganz unbetheiligt sei und den sie wieder gut zu machen sich beeilen werde, ohne daß es dazu der Dazwischenkunft und der Protestationen anderer Regierungen bedürfen werde, die allerdings von einer Anzahl amerikanischer Blätter auch von der Re- gierung der Vereinigten Staaten verlangt werden.

Daß der Angriff des Lords Paulet im Februar nicht von dem Kabinette von St. James anbefohlen sein konnte, ließt man daraus, daß dasselbe einen Monat später, also zu der Zeit, wo die britische Flagge bereits auf den Sandwichs-Juseln wehte, ihre Unabhängigkeit verkündete und gewährleistete. Das is allerdings ein vollkommen logish richtiger Schluß, nur bliebe freilih die Frage, ob Eugland nicht von der Oberherrlichkeit, die ihm so unversehens zugefallen ist, Mißbrauh machen wird, bemerkt eiu auderes Blatt dagegen. Das halboffizielle Organ der Föderal - Administration zu New - York, die Aurora, sagt aber in ganz bestimmter Weise: „Die Wegnahme der Sandwichs-Juselu is uicht allein ohue Ermächtigung der britischen Regierung geschehen, sondern sie ist sogar den Juteressen und der Politik dice ser Regierung zuwider.“ Jch will hier nicht untersuchen, inwiefern der Be weis sich führen lasse, daß dieselbe der englischen Politik zuwider sei, aber unbegreiflih scheint mir die Behauptung, daß sie dem englischen Juter esse zuwider wäre. Die Sandwichs-Juselu sind der Ort der Zusammen kunft, der Mittelpunkt der Opergtionen der Wallfischfänger aller Na tionen, deren Fahrzeuge das ftille WWeltmeer durchfurchen, Sie sind ferner der am leichtesten zugängliche, der sicherste Zufluchtsort, den die Natur dort in die Mitte der großen Meerwüste geworfen hat, welche Curopa, Amerika und Asien von einander scheidet, Sie sind ferner ein vorgeschobener Posten gegen den Schauplaß hin, wo seit einigen Jahren die Juteressen und Nivalitäten der großen Seemächte sich konzentriren, die in der Ferne, in den noch jungfräulichen, noch niht ausgebäuteten Ländern Süd = Amerika's und China?s Absab6 Kanäle für ihre in der Masse ihrer Produkte erstickenden Jndustrieen, und Stütßzpunkte für ihre Macht und ihren Ehrgeiz suchen.

Wenn man aber erkennt, wie werthvoll für England diese neue Eroberung i}, so sieht man auch den Nachtheil und die Gefahr für die Vereinigten Staaten, für das in kommerzieller wie politischer Hin siht mit England rivalisirende Volk. Die Vereinigten Staaten ha- ben aber in der That ein doppeltes Juteresse und ein doppeltes Recht, die Coufiscation eines Territoriums nicht zu dulden, zu dessen Bedeutung sie mehr als irgend eine andere Nation beigetragen haben. Denn amerikanische Wallfischfänger waren es, die zuerst diese Gegen den erforschten ; amerifanische Kaufleute waren es, die zuerst den Verkehr mit diesen Juseln ausbreiteten; amerikanische Missionaire waren es, die zuerst das Licht der Religion und der Politik in den Schooß dieser wilden Völkerschaften getragen haben. Das Volk der Sandwichs -=Juseln ist gewissermaßen eine amerikauishe Schöpfung, und wäre nicht das Interesse Grund genug, so müßte eine Art | väterlicher Zuneigung die Amerikaner anutreiben, ihr Werk sich nicht | gus den Händen spielen zu lassen. | Die Beschüßung der Unabhängigkeit der Sandwichs-Juseln i} aber

I R G L. E":

Allgemeiner Anzeiger.

al-Versammlung auf Don-

für die Vereinigten Staaten niht bloß ein Juteresse und ein Recht, sondern auch eine Pflicht, die auf einem förmlihen Versprehen, auf einer Angesichts der Welt übernommenen feierlihen Verpflichtung be ruht, Zweimal hat die vollziehende Gewalt von Washington in diesem Betreffe auf die bestimmteste Weise, zuerst durch die Stimme des Präsidenten Tyler in einer Botschaft an den Kongreß, und daun durch jene des Herrn Webster, in einem von ihm an den Abgesandten

Haalilio gerihteten Schreiben sich ausgesprochen, Die Juitiative, welche Herr Tyler in der Sache nahm, erhielt eine noch höhere Be deutung dur die Umstände, welche sie veranlaßten. Es war unmit telbar nachdem man die Nachricht von dem Triumphe der Engländer in China erhalten hatte, uud die in der Botschaft des Präsidenteu vom 31. Dezember 1842 vorgeschlagenen Maßregelu hatten den dop pelten Zweck, den Vereinigten Staateu ihren Äntheil an den Voi theilen dieses Triumphes zu sichern, und zu gleicher Zeit denselben ein Gegengewicht entgegenzuseßen, indem man auf solide Weise den ame rikanischen Einfluß auf die Sandwichs=Juselu befestigte. Herr Tyler verlangte förmlich die Ermächtigung zu Absendung eines besonderen Repräseutanten, um dadurch die bereits in Prinzipe anerkannte Un abhängigkeit dieser Juseln au faktisch anzuerkeunen. Und in der That wies der Kongreß die sür diese Mission erforderlichen Gelder zugleich mit jenen für die Mission nach China an.

Einen Monat später knüpste der Abgesandte Haalilio mit Herrn Webster eine Korrespondenz über seine diplomatische Mission an, aber der ehrenwerthe Staats-Secretair weigerte sich, auf eine Verhandlung einzugehen, indem er sagte, es dedürfe keines feierlihen Vertrages, um die Unabhängigkeit des Königreichs Kamehamceha's zu proklamiren, die bereits von der Föderal-Regierung offiziell anerkannt worden sei, und er fügte hinzu, daß indeß an alle auswärtigen Regierungen eine Protestation gegen jeden Angriff oder Beeinträchtigung dieser Unab hängigkeit gerihtet werden solle. Die amerikanische Union i} also nicht allein verbunden, die unabhängige Existenz der Sandwichs Juseln zu respektiren, sondern auch respektiren zu machen, und ihre Ehre, Nechte und Juteressen sind daher gleich sehr dabei betheiligt, daß die von Lord Paulet zu Honolulu aufgepflanzte britische Flagge von dort verschwinde.

Cho

Macao, 25, März. Die Nachrichten, die zu geben sind, sind günstig, indeß von keiner besonderen Bedeutung. Oberst Malcolm war am 16ten vou Bombay mit dem Vertrage in Hongkong ange fommen, und lebte jeßt noch der erste Rathgeber des Kaisers, Elipu, so würde die Ratification desselben von Seiten der Chinesischen Re gierung innerhalb weniger Tage erfolgen; so aber dürften noch einige Monate darüber vergehen.

Sir Heury Pottinger hat so eindringlich um seine Zurückberu- fung gebeten, daß man seinen Nachfolger nächstens erwartet. Judoß ist nah anderen Nachrichten die Regierung nicht geneigt, ihn semer Functiouen zu entbinden, und soll ihm die oberste Kontrolle über die ganze britische Sce- und Landmacht in China übertragen haben.

Die Ex-Emirs von Sind, welche nah Bombay gebracht siud, hat man in das Fort von Sassuhr gesperrt, wo sie vermuthlich ih Leben beschließen werden,

Aus Lahore ist die wichtige Nachricht von dem Erkraufktsein (durch Schlagfluß) des Maharadscha eingetroffen, dessen Tod gewiß das britische Eintreten in die Verhältuisse jenes Landes uothwendig machen wird. Herr Clerk ift abgereist, um Se. Hoheit zu besuchen, auch heißt es, der General =Gouverneuxr selbst wolle sich von Agra nach Simla begeben.

Den Lehrern und Schülern, in deren Händen sich

Bekanntmachungen.

Nothwendiger Verkauf. Königl. Land - und Stadtgericht zu Senftenberg. Das in dem Dorfe Saalhausen suh No. 1, bele- gene im Hypothekenbuche Vol. l, No. 1. verzeichnete, dem Oekonomen Julius Eduard Vogt gehörige, brenn- und brauberechtigte Erbkrug -, Erbrichter- und Zwei hufengut, zufolge der mit dem neuesten Hypotheken schein in unserer Negistratur einzusehenden Taxe auf 11,850 Thlr. 17 Sgr. 11 Pf. abgeschäßt, soll am 16. Oktober c., Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die Kaufbedingungen sollen in dem Termine festge- stellt werden. Senftenberg, den 7. April 1843,

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 14. Februar 1843, Das in der Elisabethstraße Nr. 65 und resp. Waß mannéstraße Nr. 34 und 34a belegene Mißigsche Grundstück, welhes zum Theil noch nicht ausgebaut und in seinem jeßigen Zustande auf 5678 Thlr, 16 Sgr.

3 Pf. abgeschäßt i}, soll

am 13, Oftober d. J., Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

General - Versammlung

p . . au Konstituirung der Berlin-Ham- burger Eisenbahn-Gesellschaft.

Durch eine von den Herren Kommissarien der Groß - O Medcklenburg-Schwerinschen Leben

egierung und des hohen Senats dex freien und Hanse-Stadt Hamburg unterm 1. Juli d, J an das unterzeichnete Comité erlassene offizielle Mît- theilung, sind die Theilnahme dieser Regierungen an dem oben bezeihneten Unternehmen und die Bedingun- gen derselben definitiv festgestellt,

Hierdurch und durch die Actien-Unterzeihnungen Privaten is das zur Ausführung riner Eise, S gg fen Derlin undHam- burg, im Anschlusse an die bereits vollen- dete Hamburg - Bergedorfer Eisenbahn, für erfo CSENER KUP zulänglih erachtete Kapi- tal von 8 Millionen Thaler preuß. Court,, aufgebracht und gesichert.

Jn Gemäßheit der von den Subsfkribenten in den von ihnen vollzogenen Verpflichtungs scheinen dem un- terzeichneten Comité ertheilten Vollmacht,

ladet dasselbe sämmtlihe Unterzeichner von Actien zu der vorbezeshneten Eisenbahn - Unternehmung zu

nerflaz, den fiebenundzwanzig- ften Juli d. J, Vormittags um 10Uhr, nach Schwerin hiermit cin.

Der Zweck dicser Versammlung ist:

Die Vorlage des Entwurfs zu einem Statut der

Berlin - Hamburger Eisenbahn - Gesellschaft, die Prü

fung desselben und die Konstituirung der Gesellschaft

durch Vollziehung des Statuts in der von der Ma- jorität der erschienenen und gehörig vertretenen Sub skribenten genehmigten Fassung.

Nur die ursprünglihen Subskribenten oder diejenigen, welche sich durch beglaubigte Bollmach- ten derselben legitimiren , sind in dieser Versammlung zu erscheinen und zu stimmen berechtigt. Die Abstim- mung erfolgt nach der Zahl der von jedem Erschiene nen gezeichneten oder vertretenen Actien, Durch die Beschlüsse der hiernach zu berechnenden Majorität wer den sowohl die Minorität, als die in der Versamm: lung ausbleibenden und nicht vertretenen Subskriben ten verpflichtet.

Die Versammlung wird mit der Prüfung der Legi timation der Erschienenen beginnen, und werden den selben Auerkenntnisse über die von ihnen und ihrenMachtgebern gezeichnete Zahl von Actien ausgehändigt werden,

Berlin, den 2. Juli 1843,

Das Comité zur Begründung eines Actien- Vereins für die Eisenbahn-Verbindung zwischen Berlin und Hamburg.

Anhalt und VVagener, Conrad und Klemme. S. Herz. Jung. Kkunowski. von Molike, Mendelssolin & Comp. M, Oppenheim Söhne. Moritz Robert. F. A. von Witzleben,

Berlin- Frankfurter Eisenbahn.

Die Zinsen der Stamm - Actien der Berlin - Frauk- furter Eisenbahu pro 1stes Semester 1843 mit 2 Thlr. 15 Sgr. pro Actie werden in unserer Hauptkasse auf dem hiesigen Bahnhofe in den Tagen vom 1. bis 31. August c., mit Ausnahme der Sonntage, Morgens von 9 bis 1 Uhr, gegen Einlieferung des 1sten Zins- Coupons , gezahlt. Die Actionaire werden zu diesem Ende ersucht, die gedachten Coupons in der genannten Veit mit einem nach den Nummern geordneten Ver- zeihnisse in unserer Hauptkasse einzureichen und den Be- trag sofort dafür in Empfang zu nehmen. Die nicht

abgehobenen Stückzi 4 : en t tes Weise bezahlt. ückzinsen pro 1812 werden in gleicher

Berlin, den 1. Juli 1843, Die Direction der Berlin ¡Fignffurtei Eisenbahn - Ge- sellschaft,

i ———————————

Y Vi G h. l N 4 N 4 ‘ick Nach Helzoland und zurück.

Um den vielseitig ausgesprochenen Anforderungen des Publikums zu begeguen, wird das der Hanseatischen Dampfschifffahrts - Gesellschaft gehörige, rühmlichst be kannte, prachtvolle, große und besonders \hnellfahrende Se e- Dampfschiff „Manchester“, Capitain J. Dudley, von 160 Pferdekraft und 500 Tons Gehalt, am 22, Zuli des Morgens nach Helgoland abgehen und am 2sten von dort zurückkehren.

Die Kajüten des Schiffes sind #0 vergrößert worden, daß sämmtliche Passagiere zur selben Zeit bequem darin aufgenommen werden können,

Jm Monat August wird es jeden Sonnabend von ihre und jeden Montag von Helgoland abgehen,

d: » . Literarische Anzeigen. 7 Bei A. Wienbrack în Leipzig ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu bezichen, in B erx lin (Stechbahn 3), Posen und Bromberg durch N A S‘ E S. Peuller: Praktishes Handbuch derhistorischenChro- “nologie aller Zeiten und Völker, beson ders des Mittelalters, Mit Erläuterungen, ausführlihen Tabellen, Berechnungen und diplo matischen Hinweisungen, zur Prüfung, Bestimmung und Reduction der Daten histor. Ereignisse, Ur kunden, Diplome, Chroniken, Schriftsteller 2c., von den frühesten Zeiten der beglaubigten Geschichte an. Bearbeitet von Dre. Ed. Brinkmeier. Auch unter dem Titel: historisch-diplomatisch-chronologi- {he Anweisung, nah welchen sich alle und jede Data und Epochen der verschiedenen Schriftsteller und Urkunden aller Zeiten und Länder leicht und sicher bestimmen und nach jeder Aere und Kalen derform ausdrücken lassen 2c, Lex.-Format. geh, 2x Thlr. j Nach dem Urtheile sahverständiger Männer is dies Buch ganz besonders jedem Gelehrten und (Heschichts- freunde um deswillen zu empfehlen, als es mit großem Fleiße höchst genau und korrekt bearbeitet is, und wir auch in neuerer Zeit kein so vollständiges derartiges Werk besitzen, s

Bei J. J. Heine in Posen is so eben erschienen

und in Berlin in der (Enslin shen Buchhand- lung (F. Müller), Breitestr. 23, zu haben :

670 Wiederholungs-Fragen zu R. J. Wurst's Sprachdenklehre von K. A. Schönke, Lehrer an der Königl, Louisenschule, geh.

25 Sgr,

Wu r’ s Sprachdenklehre befindet, sind diese 670 Fra gen besonders zu emvfehlen, indem sie den Lehrern als Leitfaden dienen und den Schülern zur Recapitulation des aus der Sprachdenklelre Gelernten nux von Nutzen sein lönnen,

In der Besserschen Buch-

handlung

(NVelrénstralsc No, 44), o

wird ral IS ausgegeben .

O N en, Nachricht über das Gehülfen-Institnt als Seminar für die innere Mission unter dentschen Protestanten, im „Rauhen Wanse“ bei Hamburgs. Ebendaselhbst liegen Subscri plio ns Iz ogen aus zur Unterzeichnung milder Beiträge für oben

erwähntes TInstitnt. :

Bei Lud wig Hold, Buchhändler in Berlin, nigsstraße Nr. 62 neben der Post, ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben :

Müller, Wilhelm, Schattenseiten des mensc[i

chen Herzens. Kiiminal - Geschichten aller Völker. 8 Ou q 15 E

Ein geachteter Kuustrichter nennt Wilhelm Müller eine Kernfrucht, die aus sich selber Nahrung {höpft. Durch den Neichthum seiner Phantasie und seiner le bensfräftigen Darstellungen darf er sich den ersten Schriftstellern Deutschlands anreihen. Jch glaube da her, daß es blos dieser Anzeige bedarf, um dem oben genannten Werke recht viele Freunde und Leser zu ver schaffen.

ch L CAE 4 2 § s y. ( D V4 , Die ¿Fabrik gegossener Messing- % A V Bz E Buchstaben von Carl Tarasch-

e . 2 R: . A. % wiß in Berlin, Königsftr. Nr. 1, empfichlt ihr stets vorräthiges Lager gegossener Buch staben in verschiedenen Schriftarten von % 18 Zoll Höhe, welche sich vorzüglich zur Bezeihuung von öf fentlihen Gebäuden, Handlungs und Geschäfts- Firmen, Grab- und anderen Denkmälern 2c, cignen. Holz - und Blechschilder sind vorräthig und billigst be rechnet, Aufträge sowohl von hier als außerhalb werden schnell effektuirt. Preis-Courante gratis,

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Das Abonnement beträgt:

2 Rthlr. fär ; Iahr. 4 Rthlr. - # Iahr.

S8 Rthlr. - 1 Iahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

Insertions-Gebühr für den

Raum einer Zeile des Allg.

Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestel- lung auf dieses Blatt an, sür Berlin die Expedition der Allg. Preussischen Zeikung: vricdrichsstrasse Ur. 72.

g 12,

Berlin, Mittwoch den [2e Juli

1843.

In halt.

Amtlicher Theil. : ;

Inland. Landtags-Angelegenheiten, Rhein-Provinz, Ver- handlungen über das Feuer-Sozietäts-Reglement und über einen Antrag auf Errichtung von Zuchtpolizeigerichten. Koblenz. Abhülfe gegen den Getraidemangel.

Deutsche Bundesftaaten. Bayern. Würzburg. Reise der Königin, Hannover. Hannover, Durchreise des Erzher zogs Albrecht von Oesterreich, Freie Städte. Hamburg. Berlin- Hamburger Eisenbahn. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Perso- nal-Nachrichten; Sinken der Getraidepreisez Börse.)

Desterreichische Monarchie. Wien. Abreise des Kaiserl. Junter- nuntius, Grafen von Stürmer, nach Konstantinopel. Preßburg. Beschluß der Ständetafel, die Prinzen und Prinzessinnen der regierenden Familie zur Erlernung der ungarischen Sprache zu verpflichten.

Frankreich. Paris. Annahme des Geseß -Entwurfs über die Eisen bahn von Orleans nah Tours. Vermischtes, Brief aus Paris, (Eisenbahn zwischen Avignon und Marseille.)

Großbritanien und Jrland. London, Stimmen der Presse über Sir R. Peel und sein Ministerium.

Spauien. Paris. Telegraphische Depeschen. Barcelona. Empfang |

der Generale Serrano und Gonzales Bravo, Vollständige Amnestie für alle politisch Verfolgte. Stellung der catalonishen Truppen. Madrid, Schreiben aus Albacete über die Ankunft des Regenten und die Stimmung der Truppen und Einwohner, Bricfe aus Madrid, (Die Herrschaft der National-Miliz in der Hauptstadt; der Regent fort- während in Albacetez die Abdankung desselben gewinnt Glauben z zur Charafteristif seiner Politik.) und Paris, (Bewegungen der Trup pen; Eoalition der Ehristinos und der Exaltados in Barcelona und Valencia; Stand der Dinge in Catalonien und den übrigen Provinzen.) Absezung des Regenten durch die provisorishe Regierung von Barce- lonaz Stand der Truppen in Valenciaz Walten der Junta zu Bar- celona.) Türkei. Preußen,

Konstantinopel, Aufenthalt des Prinzen Albrecht von

Beilage, Juland. Landtags - Angelegenheiten. Nhein- Provinz. Fortseßung der Berathungen über das Kommunalgesez. Breslau. Gewerbe-Verein. Bürgerrettungs-Anstalt. Deutsche Bundesstaaten. Bayern. Nür M Neber die Getraide- Theurung. Schweinfurt. Getraide - Mangel. Hannover, Münster, Liederfest zu Osnabrück. Baden. Karlsruhe. Wis- senschaftliche Vorbereitung zum Staatsdienste im Postfache, Großherz. Hessen, Darmstadt. Turn - Anstalt. Nußland und Polen. Petersburg, Antritts-Audienz des neuen sardinischen Gesandten. Neskript der Kaiserin an die Präsidentín der Zufluchts\äle. Groß- britanien und Jrland. London. Repeal-Versammlung in Gal- way. Unruhen in Wales, Vermischtes. Portugal. Schreiben aus Lissabon, (Arbeiten der Kammern: Budget und Finanz - Maß- regeln; Herzogin von Braganza.) Türkei, Konstantinopel, Borschläge des Agrikultur - Conseils zur Beförderung des Acerbaucs und der Industrie. Erweiterung eines Stromes bei Tarsus. Haiti. Schreiben aus Paris. (Die französische Regierung besteht auf der (Frfüllung der finanziellen Verbindlichkeiten der Nepublik gegen Frankreich.) Chili. Feuersbrunst in Valparaiso. i

Amtllicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Freiherrn Franz Egon Ludwig von Fürstenberg zu Herdringen in Westphalen für seine Person und dem jedesmaligen rechtmäßigen männlichen Nachkommen desselben, welcher in das Für- stenberg - Herdringensche Haupt - Familien = Fideikommiß succedirt , die gräfliche Würde unter dem Namen: von Fürstenberg=-Herdrin- gen zu ertheilen; und

Den Ober - Landesgerichts » Assessor Dr. von Reinbaben zum Rath bei dem Landgericht zu Breslau zu ernennen.

Die Ziehung der lsten Klasse 88ster Königl. Klassen - Lotterie wird nah planmäßiger Bestimmung den Wsten d. M. früh 7 Uhr ihren Anfang nehmen, das Einzählen der sämmtlichen 85,000 Zie- hungs - Nummern aber, nebst den 4000 Gewinnen gedachter 1ster Klasse, hon den 19ten d. M. Nachmittags 3 Uhr durch die Königl. Ziehungs-Kommissarien öffentlih und im Beisein der dazu besonders aufgeforderten beiden hiesigen Lotterie-Einnehmer Seeger und Mestag im Ziehungssaal des Lotteriehauses stattfinden.

Berlin, den 12, Juli 1843.

Königl. General=Lotterie-Direction.

Jn der am 17. Juni d. J. zur Aufnahme neuer Mitglieder be= stimmten Plenar - Versammlung der Königl. Akademie der “Künste fanden folgende Wahlen statt :

Zu ordentlichen einheimishen und resp. auswärtigen Mit -= gliedern der Akademie der Künste wurden aufgenommen :

1) der Genremaler Edmund Rabe, aus Berlinz

2) der Historienmaler J. P. Hasenclever, in Düsseldorf;

3) der Historienmaler Karl Ludwig Rosenfelder, in Berlin; 4) der Historienmaler Jngres, Hosmaler zu Paris;

9) der Historienmaler Louis Gallait, zu Brüssel;

6) der Historienmaler E. de Biefve, zu Brüssel;

7) der Bildhauer August Wredow, zu Berlin z

8) der Schloßbaumeister Hesse, zu Berlin;

d) der Baurath K. Ottmer , zu Braunschweig z

0) der Kupfersteher Henriquel Dupont, zu Paris; 11) der Medailleur König, zu Dresden; 12) der Medailleur Christensen, zu Kopenhagen z 13) der Kapellmeister G. Rossini, zu Bologna ; 14) der Musiker G. Kastner, zu Paris; 15) der Musik-Direktor K. Sämann, zu Königsberg i. P. Zu außerordentlihen Mitgliedern wurden aufgenommen : 1) der Lithograph Fr. Jenben, zu Berlinz

2) der Lithograph Julius Tempeltei, zu Berlin z : 3) der Holzschneide-Künstler Friedrich Unzelmann, zu Berlin. Zu Ehrenmit gliedern wurden aufgenommen : 1) der Königlich großbritanische Gesandte am hiesigen Hofe, Graf | von Westmoreland, als Komponist; | 2) der Kaiserlih Königliche Hofrath Kiesewetter, zu Wien, als | theoretisher Musiker. | Jn der am 28. Juni d. J. stattgefundenen außerordentlichen | Sibßung des Senates und im Beisein der Mitglieder der musikalischen Section wurde, in Folge des Hohen Reskriptes vom 21. Juni d. J., | dem Musik-Direktor Rungenhagen das Patent als Professor der | Musik überreicht. Berlin, den 11. Juli 1843. Königliche Akademie der Künste, Dr. S, Schadow, Direktor.

| | J | |

Abgereist: Der Fürst Dimitrji vou Dolgoruckow, nach Dresden. | : Se. Excellenz der General -= Lieutenant und Commandeur des Kadetten-Corps, von Below, nah Schlesien.

E

Die neueste Nummer der Geseß-=Sammlung enthält folgende | Uebereinkunft der zum Zoll- und Handels=Vereine verbundenen Re- gierungen wegen Ertheilung von Erfindungs - Patenten und Pri-= vilegien.

__ Zur Ausführung des bei dem Abschlusse der Zoll - Vereinigungs - Ver trage medergelegten Vorbehalts einer weiteren Vereinbarung über die An- nahme gemeinschaftlicher Grundsäße hinsichtlih der Erfindungs-Patente und Privilegien is von den zum Zoll- und Handels - Vereine verbundenen Re- gierungen für die Dauer des Zoll- und Handels - Vereins nachstehende Uebereinkunft wegen Ertheilung von Erfindungs - Patenten und Privilegien unter dem 21, September 1842 verabredet und geschlossen worden :

Es bleibt zwar im Allgemeinen einem jeden Vercins - Staate vorbe- halten, über die Ertheilung von Patenten oder Privilegie 1 zur aus\cließ- lichen Benußung neuer Erfindungen im Gebiete der Svalte: es möge von einem Privilegium für eine inländische Erfindung (Erfindungs- Patent) oder von einem Privilegium für die Uebertragung ciner ausländischen Erfindung ( Einführungs - Patent) \sich handeln, nach seinem Ermessen zu beschlicßen und die ihm geeignet scheinenden Vorschriften zu treffen; die sämmtlichen Vereinsstaaten verständigen sich jedoch, um cinestheils die aus dergleichen Privilegien hervorge-

henden Beschränkungen der Freiheit des Verkehrs unter den Vereinsstaaten |

möglichst zu beseitigen, anderentheils eine Gleichmäßigkeit in den wesentlichen Punkten zu erreichen, in Folge des bei Eingehung der Zoll - Vereinigungs- Verträge gemachten Vorbehalts allerseits dahin, die nachfolgenden Grund- säße über das Patentwesen zur Ausführung zu bringen.

l, Es sollen Patente überall nur für solche Gegenstände ertheilt wer den, welche wirklich neu und eigenthümlich sind. Die Ertheilung eines Pa- tents darf mithin nicht stattfinden für Gegenstände, welhe vor dem Tage der Ertheilung des Patents innerhalb des Vereinsgebiets schon ausgeführt, gangbar, oder auf irgend eine Weise bekannt waren; insbesondere bleibt | dieselbe ausgeschlossen bei allen Gegenständen , die bereits in öffentlichen | Werken des Jn - oder Auslandes, sie mögen in der deutschen oder in einer | fremden Sprache geschrieben sein, dergestalt durh Beschreibung oder Zeich- | nung dargestellt sind, daß danach deren Ausführung durch jeden Sachver- | ständigen erfolgen kann. Die Beurtheilung der Neuheit und Eigenthüm lichkeit des zu patentirenden Gegenstandes bleibt dem Ermessen einer jeden Regierung überlassen. Für eine Sache, welche als eine Erfindung eines vercinsländischen Unterthans anerkannt und zu Gunsten des Leßteren bereits in einem Vereinsstaate patentirt worden ist, soll außer jenem Erfinder selbst, oder dessen Rechtsnachfolger, Niemanden ein Patent in einem anderen Ver- | einsstaate ertheilt werden.

ll. Unter den im Artikel l. ausgedrückten Voraussezungen kann auf | die Verbesserung eines schon bekannten oder cines bereits patentirten Ge- | genstandes ein Patent gleichfalls ertheilt werden, sofern die angebrachte | Aenderung etwas Neues und Eigenthümliches ausmacht; es wird jedoch | durch ein solches Patent in dem Fall, wenn die Verbesserung einen bereits | patentirten Gegenstand betrifft, das für diesen leßteren ertheilte Patent nicht | beeinträchtigt, vielmehr muß das Recht zur Mitbenußung des ursprünglich | patentirten Gegenstandes besonders erworben werden.

111. Die Ertheilung eines Patents darf fortan niemals cin Recht be- gründen: a) die Einfuhr solcher Gegenstände, welche mit dem patentirten übereinstimmen, oder b) den Verkauf und Absaß derselben zu verbieten oder zu beschränken, Eben so wenig darf dadurch dem Patent-Jnhaber ein | Recht beigelegt werden, c) den Ge- oder Verbrauch von dergleichen Ge- | genständen, wenn solche nicht von ihm bezogen oder mit seiner Zustimmung | anderweitig angeschafft sind, zu untersagen, mit alleiniger Ausnahme des | Falles: wenn von Maschinen und Werkzeugen für die Fabrication und | den Gewerbebetrieb, nicht aber von allgemeinen, zum Ge- und Verbrauche | des größeren Publikums bestimmten Handels-Artikeln die Rede ist.

[IV. Dagegen bleibt es jeder Vereins-Regierung überlassen, durch Er theilung eines Patents innerhalb ihres Gebietes dem Patent - Inhaber: 1) ein Recht zur ausschließlichen Anfertigung oder Ausführung des in Rede stehenden Gegenstandes zu gewähren. Jngleichen bleibt es jeder Regiernng anheimgestellt, innerhalb ihres Gebietes dem Patent-Jnhaber 2) das Recht zu ertheilen, a. eine neue Fabrications - Methode, oder þ. neue Maschinen oder Werkzeuge für die Fabrication in der Art ausschließlih anzuwenden, | daß er berechtigt is, allen denjenigen die Benußung der patentirten Me- | thode oder den Gebrauch des patentirten Gegenstandes zu untersagen, welche | das Recht dazu nicht von ihm erworben oder den patentirten Gegenstand nicht von ihm bezogen haben. . :

V. Es sollen in jedem Vereinsstaate die Unterthanen der übrigen | Vereinsstaaten sowohl in Betreff der Verleihung von Patenten, als auch hinsichtlih des Schußes für die durch die Patent - Ertheilung begründe- | ten Befugnisse, den eigenen Unterthanen gleih behandelt werden, | Die in einem Staate erfolgte Patent-Ertheilung soll jedoch keinesweges als | eine Rücksicht geltend gemacht werden dürfen, aus welcher nun auch in an- deren Vereinsstaaten ein Patent auf denselben Gegenstand nicht zu versagen | wäre. Die Entscheidung der Frage, ob ein Gegenstand zur Patent-Erthei- lung geeignet sei oder nicht, bleibt vielmehr innerhalb der gemeinsam ver einbarten Gränzen dem freien Ermessen jedes einzelnen Staates nach den von ihm für räthlih befundenen Grunden vorbehalten, ohne daß diesem Ermessen durch die Vorgänge in anderen Vereinsstaaten vorgegriffen werden darf. Die Gewährung eines Patents begreift ferner für den Unterthan eines anderen Vereinsstaates die Befugniß zur selbstständigen Niederlassung und | Ausübung des Gewerbes , in welches der patentirte Gegenstand einschlägt, nicht in iz vielmehr ist die Befugniß hierzu nah Maßgabe der Verfassung jedes Staates besonders zu erwerben, F

VI. Wenn nah Ertheilung cines Patents der Nachweis geführt wird, daß die Voraussezung der Neuheit und Eigenthümlichkeit nicht gegründet

ewesen sei, so Pi dasselbe sofort zurückgenommen werden. Jn solchen Fällen, wo der patentirte Gegenstand zwar Einzelnen schon früher bekannt

| sie von dieser Gebrauch machen, verpflichten

gewesen, von diesen jedoch geheim gehalten worden is , bleibt das Patent, jo weit dessen Aufhebung nicht etwa durch anderweite Umstände vedingt wird, zwar bei Kräften, jedoch gegen die gedachten Personen ohne Wirkung.

V1I, Die Ertheilung eines Patentes in einem Vereinsstaate i} \o- gleih, mit allgemeiner Bezeichnung des Gegenstandes, des Namens und Wohnortes des Patent - Jnhabers, so wie der Dauer des Patents, in den zu amtlichen Mittheilungen bestimmten Blättern öffentlich zu verkünden. In gleicher Art ist auh die Prolongation eines Patents oder die Zurü- nahme desselben vor Ablauf des ursprünglich bestimmten Zeitraums öffent- lich befannt zu machen.

VIlI, Die sämmtlichen Vereins - Regierungen werden sich nach dem Ablaufe jedes Jahres vollständige Verzeichnisse der im Laufe desselben er- theilten Patente gegenseitig mittheilen.

Vorstehende Uebereinkunft wird, nachdem solche allseitig ratifizirt worden ist, hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 29. Juni 1843.

Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf von Alvensleben.

Uichtamtlicher Theil. Landtags - Angelegenheiten.

Rhein-Provinz.

Düsseldorf, 23, Juni. Sechsundzwanzigste Plenar-Siz- zung (Schluß). Der Herr Landtags-Marschall veranlaßt hierauf den An- trag des Berichts des 10ten Ausschusses über die Allerhöchste Proposition, den Entwurf einer Verordnung wegen Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen des Feuer-Sozietäts-Reglements für die Rhein-Provinz be- treffend.

Der Referent trägt vor:

„Da die Erfahrung erwiesen, daß die §8. 14, 62 und 66 des Feuer- Sozietäts-Reglements dem Hypothekar-Gläubiger eines versicherten Gebäu- des nicht diejenigen Garantieen darbieten, die nach dem Begriffe des Ge- seßes dem Gläubiger zur Sicherung der Brand-Entschädigungsgelder dienen soll, so hat ver óte rheinische Landtag auf den Antrag der Provinzial-Feuer- Sozietäts-Direction unterm 15, Juli 1841 an Se. Majestät den König die allerunterthänigste Bitte gerichtet, zur Beseitigung dieser Mißstände eine ge- sepliche Verfügung zu erlassen, wonach 1) in allen Fällen, wo der Eigen- thümer eines in der Landes - Anstalt versichert gewesenen, durch Feuer be- schädigten Gebäudes von dessen Wiederherstellung überhaupt oder auf der

alten Brandstelle dispensirt werden will, er sich zunächst über die Hypothe- ken-Freiheit dieser Stelle oder über die Zustimmung sämmtlicher deren Real- berechtigten zu dieser Dispensation ausweisen müsse, hne solche Vorschrif- ten nur auf jene Berechtigten zu beschränkén, welche nach §. 14 des ange- führten Reglements in dem Feuer-Sozietäts-Kataster vermerkt sind; ferner 2) daß gleichzeitig den Parteien eine Frist bestimmt werde, um sich über den Bezug der Entschädigungsgelder rechtsgültig zu einigen, widrigenfalls leßtere, bis diese Einigung oder cine rechtliche Entscheidung erfolge, in der Königli- hen Bank zu deponiren seien, und endlich 3) daß in allen Fällen, wo die in Rede stehende Dispensation nicht verlangt werde, oder nicht erfolge, dem Beschä- digten zur Wiederherstellung die Frist eines Jahres bestimmt werde, bei deren erfolglosem Ablauf die Befugniß auf die betreffenden Hypothekar - Gläu- biger übergehe, die Herstellung der zerstörten Gebäude in weiterer Zahres- frist gegen Bezug der Vergütungsgelder nah Maßgabe des §. 65 des Re- glements zu bewirken. Analog dieser erbetenen Bestimmung liegt dem hohen Landtage der Entwurf zu einer Verordnung wegen Ergänzung und Abänderung der betreffenden Paragraphen vor, wonach festgestellt werden soll, daß ad §. 59 die Wiederherstellung eines abgebrannten und versicher- ten Gebäudes, insofern nicht eine Dispensation von dem Wiederaufbau erfolgt oder die Wiederherstellung desselben aus polizeilichen oder anderen höheren Rücksichten untersagt wird (§§. 62 und 66), in der Regel, und s\o- weit es nach dem Anfange des Baues ohne Nachtheil für die Ausführung desselben zulässig ist, binnen Jahresfrist, von dem Tage des Brandes ab- gerechnet, muß bewirkt werden, widrigenfalls die Hypothekar-Gläubiger die

| Befugniß, die Wiederherstellung gegen den Bezug der Brandentschädigungs-

gelder nach eigenem Plane zu bewirken, erlangen, dagegen aber auch, falls

Cin sollen, den Bau binnen Jahresfrist zu vollenden, Wenn mehrere Gläubiger konkurriren, so gebührt demjenigen unter ihnen, welcher nah der Eintragung der späteren im Range, und daher bei dem tüchtigen Wiederaufbau am meisten interessirt ist, der Vorzug. Jn Ermangelung gütlicher Vereinigung zwischen den Par- teien (Schuldner und Gläubiger) tritt richterliche Entscheidung ein. Ad §§. 62 und 66. Die Dispensation von der Wiederherstellung eines abge- brannten Gebäudes entweder überhaupt, oder auf der alten Baustelle, soll von den Regierungen, nur in seltenen Fällen und nur aus erheblichen Gründen, immer aber nur dann ertheilt werden, wenn der Versicherte ent- weder die Genehmigung der Hypothekar - Gläubiger beibringt, oder durch einen Hvpothekenauszug den Nachweis führt, daß das Grundstück hypothekenfrei sei, Wird die Dispensation ertheilt, oder die Wiederherstellung des abge- brannten Gebäudes aus volizeilihen oder anderen höheren Rücksichten un- tersagt, so sind die Hypothekar-Gläubiger berechtigt, aus den Brand-Ent- schädigungsgeldern, ohne Rücksicht auf die Verfallzeit ihrer Forderungen, sofort ihre Befriedigung zu verlangen, An den Versicherten dürfen die Brand-Entschädigungsgelder nur dann gezahlt werden, daß das Grund- stück hopothekenfrei ist, oder wenn er den Konsens der Hvpothekar-Gläubiger beibringt. Der Versicherte muß diesen Nachweis in der einen oder anderen Art binnen 6 Monaten von dem Dato der Dispensation oder der erfolgten Bekanntmachung der Untersagung des abgebrannten Gebäudes abführen. Geschicht dieses nicht, so ist die Provinzial - Sozietäts - Direction berechtigt, die Brand-Entschädigungsgelder bei der Bank , resp. bei dem kompetenten Gerichte deponiren zu lassen. Die erfolgte Deposition der Brand-Entschä- digungsgelder muß durch die Feuer - Sozietäts - Direction durch zweimalige Einrückung in das Amtsblatt des Regierungs-Bezirkes, in welchem das ab- gebrannte Gebäude liegt, bekannt gemacht werden. Da nun durch dic gesezliche Aufnahme dieser Bestimmungen alle seitherigen Mißstände aufs

| vollständigste beseitigt würden, so trägt der 10. Ausschuß des 7. rheinischen

Landtages darauf an, daß eine hohe Ständeversammlung Sr. Majestät dem König die ehrfurchtsvolle Bitte vorlegen möge, die vor éfiitagetie Ergänzung und Abänderung der §§. 59, 62 und 66 Allergnädigst befehlen zu wollen. Ein Abgeordneter der Städte: Zu §. 59 beantrage er folgenden Zu- saß: „Jn allen diesen Fällen haben die Bürgermeister für die chörige Verwendung der auf diese Weise dem Realgläubiger zu zahlenden â- digungssumme speziell zu wachen, und sich nach den Umständen biefi Caution stellen zu lassen.“ Der Referent: Zur Sicherstellung der depo nirten Fonds sei dieser Zusay nicht unwichtig, daher stimme er demselbe bei; wogegen ein Abgeordneter der Landgemeinden bemerkte, er finde i überflüssig, da die Gelder nah dem folgenden Para nur dant würden, wenn er entweder nachweise, daß das Gru teten oder wenn er den Konsens der Hy r- Abgeordneter der Städte: Der vorige Redner nur damit das Geld gehörig verwendet, solle au