j anier, daß sie nit länger verhöhnt sein wollen.“ So sage B Air, dal 8 der catalonische Im en Deer Dan Vicente de Castro am 23sten dem General Zurbano ertheilte , und, sollte der Regent darauf beharren, das Glilck der Waffen oder we- nigstens der Jutrigue nicht abermals versuchen zu wollen, so könnte er, dies ist hier die allgemeine Ansicht, in den Fall gerathen, die Ab- dankung ohne Mitwirkung der Cortes leisten zu müssen. Wenngleich die ungeheueren Folgen, die ein solches Ereigniß haben wird, nicht zu berechnen sind, so läßt ih doch nicht verkennen, daß dem seinem Schicksal überlassenen Lande heftige und anhaltende Stürme bevorste-
en, deren Ausbruch der Regent noch vor kaum zwei Monaten be- Ae tren konnte. Hätte er sich die Aufgabe gestellt gehabt, eine Aussöhnung oder selbst eine Bezwingung der Parteien , die dieses Land zerfleischen, zu bewirken, die ihm angeschuldigten gewaltsüchtigen Absichten mit Offenheit zu widerlegen, das Volk an Gehorsam vor dem Geseß, die Armee an Sittlichkeit und Disziplin zu gewöhnen, eine Verwaltung einzuführen, die durch Festigkeit und Ordnung allen fremden Mächten Zutrauen einflößen konnte, so würde die Nation in ihm ihren Retter und den Mann gefunden haben, der der jungen Königin auch nah Einhändigung des Scepters als erster Unterthan aber auch als fräftigste Stüße und höchster Rathgeber zur Seite blei- ben fonnte und mußte. Jebt aber hinterläßt Espartero der Nation als einziges Ergebniß seiner Regentschaft den zum und über das Ge- seß erhobenen Grundsaß der Recht- und Pflichtmäßigkeit des Auf= standes gegen die Regierung. Der Ursprung seiner Gewalt stübte ih auf die von ihm hervorgerufenen aufrührerischen Junten. Dies hätte man vergessen können, wenn niht ein Jahr später abermals von ihm dem Volke das Recht und die Pflicht, sich selbst vermittelst terroristischer Junten zu regieren, zuerkannt worden wäre. Kann man sich verwundern, wenn gegenwärtig das Volk aufs neue zu diesem leßten Mittel greift, das ihm als so rechtmäßig erscheint, daß an nicht we- nigen Punkten die Aufgestandenen sich dem Wahne hingeben , die Regierung bedürfe au jeßt der Junten und der Regent habe sie selbst hervorgerufen? Eine Vorausseßung, die um so verzeihlicher ist, wenn man sieht, wie die vertrautesten Freunde, die ergebensten und begünstigsten Die- ner des Regenten mit dem Beispiele der Treulosigkeit, Verrätherei und Feig= heit voraufgehen, und entweder unthätig vor den Junten zurücktreten, oder sich an ihre Spihe stellen. Die den früheren Junten durch den Re- genten ertheilten Lobpreisungen, die Ehrenzeichen, mit denen er ihre Mitglieder {müdckte, haben sie in den Augen des Volks so hoch ge= stellt, daß es nun den gewaltsamsten und drückendsten Maßregeln der Junten, den Zwangssteuern, dem Aufgebot in Masse u. \. w. willig Folge leistet, während die Regierung si selbst vermöge der bewillig- ten Abgaben-Erlassung, und sv vieler anderer auf die Vorurtheile der Massen berechneter Mittel, keinen Gehorsam zu verschaffen vermag. Dies is, ih wiederhole es, das Ergebniß der Regentschaft Espartero's. Seine Minister, ihr nahes Ende voraussehend, suchen nun Trost in dem Bewußtsein, ihren Nachsolgern die Ausstellung eines vernünstige= ren Regierungs-Systems aus besten Kräften erschwert zu haben. „Nach mir die Sündfluth!“ war von jeher der Wahlspruch Mendizabal's. Deshalb werden die angeblichen Intriguen eines benachbarten Kabi= nets nicht durch kräftige und politische Maßregeln zu vereiteln, son= dern vielmehr durch herausfordernde und beleidigende Sprache ein offener Bruch hervorzurufen gesucht, Und warum? weil man wahrscheinlich auf eine bewaffnete Dazwischenkunst Eng= lands und auf den Beifall der übrigen großen Mächte Eu= ropa’s rechnen zu können glaubt. Die amtliche Gaceta ent- hält heute einen langen Artikel, der offenbar ein gegen Frankreich gerichtetes Kriegs - Manifest ist. Die Jutriguen dieser Macht, wird behauptet, haben den Regenten Spaniens verhindert, das Glü Spaniens zu machen, und den gegenwärtigen Aufstand angestiftet, um eine Juterven- tion herbeizuführen. Mit voller Ueberzeugung darf ich dagegen den Sab aufstellen, daß Frankreich, falls es die obshwebenden Verwicklungen zu seinem Vortheile auszubeuten beabsichtigte, es Feine andere Politik zur Richtschnur nehmen könnte, als die, die Entwickelung der Dinge ihrem natürlichen Laufe zu überlassen. Jede Einmischung, jede Ent- hüllung der angeblihen Pläne Frankreichs dürfte Folgen herbeiführen, die außerhalb der Berechnungen des pariser Kabinets liegen möh- ten. Ein Volk, welches, wie das spanische, geringe Bedürfnisse hat, und Haus und Habe aufopfert, um seinen Willen gegen die von ihm selbst eingeseßte Regierung geltend zu machen, hat Kräfte im Ueber= maß, um seine Unabhängigkeit gegen jede fremde Macht zu behaupten.
XX Paris, 5. Juli. Neben den für die Sache der Regierung ungünstigen Nachrichten, welhe der Telegraph und das Gerücht heute gebracht haben , lernen wir dur die spanischen Blätter auch eimge fleine Erfolge des Regenten kennen. Der Regent hat sich von Alba- cete aus des Forts von Chinchilla bemächtigt, wohin sih ein Theil der Leiter und Haupt - Theilnehmer des Ausstandes der Provinz bei seiner Annäherung geflüchtet hatte. Von Lerida aus erfährt man, daß sih in Tarragona zwei Bataillone des Regiments von San Fer- nando von dem Aufruhr losgesagt haben, und daß man in Vich gensö= thigt gewesen ist, das dort stehende Bataillon des Regiments del Principe zu entwaffnen und seine Offiziere zu verhasten, weil man einen Brief aufgefangen, in welchem dieses Corps dem General Zurbano seine Unterwerfung anbot. Das Kavallerie-Regiment de la Constitution is von Sevilla aus zum General van Halen ge- stoßen, und die bei dem Aufstande von Cordova ausgerückte Garnison dieser Stadt is im Begriffe, sih gleichfalls mit den Truppen des in Andalusien befehligenden Generals zu vereinigen. A
Der General Serrano hat in seiner Eigenschaft als provisorische Regierung die von der Junta von Valencia ausgesprochene Amnestie für die christinishen Flüchtlinge vom Jahre 1840 bestätigt. So ist denn jebt in den beiden wichtigsten Städten, die die Fahne des
Aufruhrs gufgesteckt haben, die Verschmelzung der hristinishen und der exaltirten Partei amtlich ausgesprohen. Es fragt sich indessen, ob der große Haufen dieser Allianz seine unerläßliche Ratification geben wird. Bei der großen Lebhaftigkeit der Partei- Leidenschaften ist wenigstens auf keine lange Dauer jenes Bündnisses zu renen, Einen seltsamen Eindruck macht es noch, in den neuesten Madrider Blättern der Exaltirten die wärmsten Verwahrungen gegen den Verdacht einer Coalition mit den Christinos und einer Zulassung von ristinishen Generalen als Chefs des Aufstandes zu lesen, während wir auf der anderen Seite längst aus Valencia erfahren haben, daß die Herren Narvaez, Conha, Pezuela u. \. w. in dieser Stadt angekommen, daß sie mit dem größten Jubel aufgenom= men sind und daß der General Narvaez sogar zum General-Capitain von Valencia ernannt is, Die Reise der genannten Männer oder vielmehr ihre Expedition is übrigens, wie wir gleichfalls aus den madrider Blättern sehen, von langer Hand vorbereitet worden. Ein an den ministeriellen Espectador gerichtetes Schreiben von Mar- seille sagt hon am 20sten: „Man rüstet mit der größten Eile den „„Rubis““, ein französisches Dampfschiff von 114 Tonnen, aus, deren Be-
immung es mir gelungen ist, kennen zu lernen, obgleih man dieselbe ge- eim hält, Der „Rubis“ soll mehrere hristinische Flüchtlinge an der spanishen Küste ans Land seßen. Man nennt unter denselben den Brigadier Pezuela. Wer seine Begleiter sein werden, hoffe ih, Jhnen in meinem nächsten Schreiben sagen zu könnenz je= denfalls sind es große Vögel.“ Man weiß, daß si diese Angaben vollkommen bestätigt haben, indem der „Rubis“/ wirkli am 26sien
aus dem Hafen von Port- Vendres ausgelaufen is und die obenge- nannten Generale R P reen Tage in Valencia ausgeschift hat. Unter diesen Umständen darf man si nicht wundern, wenn das frag- lihe Schreiben aus Marseille hinzuseßt: „Die Französischen Behör- den lassen niht nur Alles ruhig geschehen, sondern sie leisten dem Unternehmen auch allen Vorschub. Zu gleicher Zeit werden von zwei hiesigen Handelshäusern zu Gunsten der catalonischen Fabri- fen große Ladungen Contrebande hergerihtet“ j
Auf dem Schauplate der Operationen der feindlichen Heere in Catalonien is es bis jeßt noch nit zu eigentlichen Ereignissen ge- kommen. Der Brigadier Vicente de Castro hatte sein Haupt- uartier am 27sten noch immer in Cervera, während der General Zurbano in Tarrega stand. Der General Seoane hat von Madrid eine bedeutende Geldsendung erhalten, nämlich 1 Million Realen in Wechseln auf Saragossa, und eine halbe Million Franken in Papier auf Marseille, Summen, mit deren Hülfe er seinen Aeußerungen nah dem Aufstande in Catalonien ein Ende machen zu können glaubt.
Jn Barcelona, in Malaga und Granada sind die Sachen im Wesentlichen beim Alten geblieben. Jn Galicien machen sih starke Reactions - Bestrebungen bemerklih. Zwei Offiziere, welhe an der Spitze des Provinzial-Regiments von Coruña dem Aufstande Stand halten, werden deshalb von der Junta von Lugo für Verräther, und außer dem Gesebe erklärt. „Gleiches Schicksal ‘“/, fügt der desfalls veröffentlihte Bando hinzu, „steht jedem militairischen Chef bevor, welcher das gegen seinen Tyrannen aufgestandene Volk feindlich be- handelt, angreift, oder Blutvergießen unter demselben verursacht.“ Der Madrider Patriote, der vom Beginn der gegenwärtigen Krisis für die Ergreifung außerordentlicher Maßregeln geeifert hat, sieht in jener Verordnung der aufrührerishen Junta von Lugo einen neuen Grund, auf die Annahme seiner Vorschläge zu dringen, weil die Regierung beim strengen Festhalten am Geseße offenbar im größten Nach- theile gegen die Jusurrection sei, die weder Reht noch Geseb respektire, und selbs die gewaltsamsten Mittel nicht scheue, um ihrer Sache Anhän- ger und den endlichen Sieg zu verschaffen. Der abermalige Wechsel des politischen Chefs von Madrid scheint in der That darauf hinzu- deuten , daß die Regierung daran denkt , gegen ihre Feinde 1n der Hauptstadt selbs energischer aufzutreten als bisher. Herr Sagastt gilt für einen Mann von eben so viel Verwaltungstalent als Cha- rakterstärke, und man glaubt, daß er die Zügel der öffentlihen Ord- nung in Madrid mit starker Hand führen und stra} anziehen werde. Bis jeßt übrigens is nicht die geringste Aussicht vorhanden, daß die Ruhe von Madrid gefährdet sei.
XX Paris, 6. Juli, Die provisorische Regierung 1n Barce- lona, das heißt der General Serrano, hat die Absezung des von den Cortes gewählten und von der Nation bestätigten Regenten des Kö- nigreiches durch ein vom 29s}en v. M. datirtes Dekret ausgesprochen. Diese Verfügung, welche durch die einfache Behauptung motivirt wird, „daß die Regentschaft des Herzogs de la Vitoria mit dem Staatswohle unverträglich sei'“, und die, wie zum Spotte „1m Na- men der Nation“ erlassen is, lautet wie folgt :
„Art. 1. Der General Don Baldomero Espartero, Herzog de
la Vitoria und von Morella, Graf von Luchana, is der A entsetzt, die er während der Minderjährigkeit der Königin Jsabella 1. ührte. is Art. 2. Die ganze Nation, und insbesondere die Beamten al- ler Verwaltungszweige aller Klassen und aller Grade sind des Ge= horsams entbunden, den" sie, kraft der bestehenden Gesebe, in dem Falle waren, dem Ex = Regenten zu leisten,“ : :
So deutlich auch durch amtlihe und halbamtliche Erklärungen
an den Tag gelegt worden is, daß der Regent die größte Bereit-
willigkeit hegt, die gegen ihn aufgeworfene Frage auf eine friedliche
Weise zu lösen, und deren Entscheidung den Cortes anheimzustelleu,
so is es do keinesweges glaublich, daß er sich vor dem Abseßungs= Dekrete des Generals Serrano beugen werde, besonders so lange er in Madrid einen starken militairischen sowohl als politischen Stüßh= punkt hat. Espartero, der am 29sten noch immer in Albacete stand, scheint in dieser Stadt eine ansehnlihe Truppenmacht zusammenziehen zu wollen, und da auch der General van Halen Befehl erhalten hat, mit seiner ganzen Waffenmacht zu ihm zu stoßen, so muß man viel- leiht annehmen, daß der Regent Valencia und Andalusien vorläufig sich selbs überlassen wird, um sich zuerst nach Catalonien zu wen= den, ehe ihm diese wichtigste aller Provinzen vollends verloren geht. Der General Zurbano und der Brigadier Vicente de Castro stehen sich einander noch immer gegenüber, vhne große Lust, ihre gegensei- tigen Kräfte zu messen. Der Erste hatte sein Haupt-Quartier am 28sten v. M. in Tarrega, der Zweite in Monmaneu, Alle Tage fommen Ueberläufer, sowohl im Lager der Regierungs-Truppen als in dem der Jnsurgenten an. S s Bau anbetrifft, so arbeitet man daselbst fleißig an
der Niederreißung der Festungswerke, und man sucht Monjuich und seine Batterieen so viel als möglich zu vergessen. Va nun aber zu jenen Arbeiten, bei denen Tausende ihr Brod verdienen wollen, und da überdies zum Unterhalte der Truppen und der Milizen viel Geld nöthig ist, so hat die oberste Junta der Provinz, nah dem Beispiele der Junta von Malaga, eime Zwangs - Anleihe von 4 Mil- lionen Realen ausgeschrieben, eine Maßregel, die durchaus kei- nen günstigen Eindruck gemacht hat, und der man sich aud) feinesweges besonders eifrig nachzukommen angelegen sein läßt, so daß bereits offentliche Drohungen gegen die Sâumigen nothwen- dig geworden sind, Eine andere Verfügung der Junta von Barce= lona, die vom 23sten v. M. datirt, aber erst acht Tage später, nach= dem die provisorishe Regierung bereits konstituirt war h veröffentlicht ist, verspricht allen Offizieren und Sergeanten, die dem Aufstande bei- getreten sind, oder binnen 24 Stunden beitreten werden, die Be= förderung um einen Grad. Diese mehr als bedenkliche Verordnung ist von der provisorischen Regierung noch nicht bestätigt worden , da- gegen hat dieselbe die zuerst von der Junta von Valencia auêgespro- hene Amnestie niht nur anerkannt, sondern auch noch erweitert. Ein Dekret des Generals Serrano vom 209sten v, M. erklärt, daß das vom Ministerium Lopez den Cortes am 18. Mai vorgelegte Amuestie-Pro= jeft von jebt an in gesebliche Kraft trete. Jenes Projeft begriff bekanntlich alle politischen Verbrechen und Vergehen, die in dem Zeitraum vom 4. Juni 1840 bis zum 15. Mai 1843 fallen, für welche es vollstän- dige Amnestie und Aufhebung aller geseblihen Folgen zusicherte.
Damit is denn allen politischen Gefangenen und Flüchtlingen, mit
Ausnahme derer, welche sih für Don Carlos kompromittirt haben,
Freiheit, Rückkehr in das Vaterland und Wiedereinseßung in ihre
früheren Grade und Aemter für den Fall in Aussicht gestellt , daß
der Aufstand, wie dies freilich immer wahrscheinliher wird, zuleßt die
Oberhand behält, ¿ TÜürkel.
Konstantinopel, 21. Juni. (A. Z) Heute hat die feier- lihe Audienz des Prinzen Albrecht von Preußen stattgefunden. Se, Königl. Hoheit wird bis zum 2bsten hier verweilen und dann über Wien nah Berlin zurückehren. Der preußische Gesandte, Herr Le Coq, hat dem Prinzen zu Ehren ein großes Diner gegeben, zu dem
das diplomatische Corps eingeladen war. —
Angekommene Fremde.
Hotel de Rome: Frau Generalin von Pankratjew aus Petersburg.
Hotel de St. Petersbourg: Reichsgraf von Kevserling nebst Fa- milie aus Rautenburg. Baron von Littrow, Doktor der Philosophie, Direktor der Kaiserl. Königl. Sternwarte, nebs Gemahlin aus Wien. Baron von Bvystram, Reichs-Marschall, aus Mitau.
Hotel de Saxe. F. Szymanowsfi, Vice-Prokurator, und C. Gra- bow sfi, Advokat beim Kaiserl. russischen Appellationsgericht zu War- hau, aus Warschau. Otto, Hofrath der KK, vereinigten Hof-Kanzlei nebst Familie, aus Wien, j
Hotel de Russie. Trie s, Ober-Landesgerichts-Rath nebst Gemahlin, aus Wittenberg. Pr, A. Brandenburg, Stadt - Syndikus, aus Stralsund. ;
Hotel de Prusse. von Bredow, Ritterschafts -Rath und Ritterguts- besizer, nebst Gemahlin, von Jlow. , E i
British Hotel. von Tschichatscho ff, Kaiserlich russisher General- Major, aus Leipzig. Graf von Schulenburg-Krankow, Ritter- gutsbesizer auf Groß-Krankow. von der Wensen, Drost und Landes- Oekonomie-Rath, aus Hannover.
Hotel du Nord. von Stempel, Saalfeld. l L /
Kronprinz. von Haindel, Obrist-Lieutenant a. D., aus Stargardt, E. Heideloff, Konservator und Professor , aus Nürnberg. ;
Rheinischer Hof. Baron von Kleist, Kammerherr und Gutsbesi! aus Radaß. von Stachow, Major a. D., Rittergutsbesißer, au Koßen. von Monod, Kaiserl. russischer Oberst, aus Riga. Frau Gutsbesißer von Spröngporten, aus Breslau. Frau Gutsbestzer von Schönfeldt, aus Schwiebus. 4 2 L i
Schwarzer Adler. von Arnim, Rittmeister a. VD., aus Alt-Temmen 1, M.
Kaiser von Rußland. ülle Afzelius, General-Konsul, aus Greifswald. l j König von Portugal. vonParpart, Rittergutsbesißer, aus Zogasto witz. Frau Baronin von Zedliß nebst Familie, aus Peßni, S Rother Adler. Staats, Justizrath, aus Prenzlow. Reichs -Gräfin von Schmettau, aus Topper in der Neumark. Dr. Lehmann,
Bataillons-Arzt, aus Dresden. 4
Hotel de Hambourg. Dr. Asmus, Arzt des petersburgischen Ulag- nen-Regiments, aus Petersburg. i
Jn Privathäusern. von Waldow, Ober - Landesgerichts - Direktor, “nebst Gemahlin, aus Fürstenau i. d. N., bei von Bülow, Louisenstr. 52. von Sülsstorff, Major in Großh. mecklenburgischen Diensten aus Schwerin, bei Reckerhans, Taubenstr. 32, Frau Generalin v on So hr nebst Fräulein von Luck, aus Stargard, bei Jacobi, Geh. Ober - Re- gierungs-Rath, Karlsbad 9.
Berlin - Potsdamer Eisenbahn. In der VVoche vom 4. bis incl. den 10, Juli C2 Ind Uf der Berlin-Potsdamer Eisenbahn 14,099 Personen gefahren.
“ Herlin- Frankfurter Eisenbahn. In der VVoche vom 2. bis 8. Juli 1843 sind auf der Berlin-Frank furter Eisenbahn 7892 Personen befördert worden. Ter Le | Den 11. Juli
Pr. Cour. Brief. | Geld.
Major, nebst Gemahlin, aus
D Müller, Professor, aus Posen, von
B 0 r e 1843.
F Fonds. |& |
| 1 : e Pr. Cour. Aclien. s N : | Brief. | Geld, | Gem. | | | i | St. Schuld-Sch. \35 104 | 103% Bel. Pots. Eiseub.' 5 | 1403 92 | Pr. Engl. Obl. 30.| 4 | 103 | 1027 ldo. do. Prior.ObI. 4 — | ral | Präw S b.d.Seeh.|—| 90 - Mgd. Lpz. Eisenb. — — | I: R: R | | do. do. Prior. Obl.| 4 | 104 1037
Kur- u. Neumärk. | | "n Sebuldverschbr. |32| 102 | — Brl, Anb, Eisenb. | 183 do. do, Prior. Obl. 103 í
Berl. Stadt-Obl. \35 | 103% | Danz. do. in Th. |— 48 | — Düss. Elb, Eisenb.| 5 | 86% Westpr. Pfandbr. 35| 1025 | 102! Ido. do. Prior. Obl. 4 | D% 95; | d — | 1067 Rhein. Eisenb. c T 78 do. do. 35 101 z | _ do. do. Prior. Obl. | « - 96 Ostpr. Pfandbr. 35 104 i | 1033 Brl, Frankf. Eisb,' € —_ 128 Pomm. do. 35 103% | — do. do. Prior. Obl. - 103% Kur- u. Neum, do. 35 1037 | Ober - Schlesische| | | 35] 102% | Eisenbahn. 4 | Brl.-Stet.E. Lt.A.|—| 1-1do. do, do. Li, l do. do. abge-| stempelte. | D 11 15 |
139! |
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Grossh. Pos. do. 4 |
Schlesiscbe do. 1015 Gold al marco, Friedrichsd’or. And.Gldm. a5 Th. Discouto.
Pr. Cour. Thlr, zu 30 Sgr. Brief. | Geld.
1425 —
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Amte oi D D Kurz ; do. L2G EE 2 Mt. A Hz Hambü@ i oa bte ee ebe é dap ep eat 300 Mk. Kurz 1507 — do 300 k. Mt. 1497 1495 London s I TiSi. | Mt. 6 263 - B ect ce bir O Po fl Mí. — | 80: Wien in 20 Xr. . 150 FI. | Mit. 104” | — Augsburg 150 FI. Mt. 1025 — i 100 Thie. 2M 996 994 100 Thlr. ; Tage 100 99 4
Mt. 99% 99;
Frankfurt a. M. WZ... ene 100 FI. Mt, — | 56 28
Pélersbüur@ «ooooo ere ooo 100 SRbI.| 3 Woch. — | 1077 Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 7. Juli. Niederl. wirkl. Sch. 545. 95% do. 100. Kanz-Bill. —. 5% Span, 17, 3% do. 247. Pass. —. Ausg. —. ZinsI. Preuss. Präm. Sch. —. Pol. —. Oesterr. 1095. 4% Russ. Hope 89 ie.
London, 9. Juli, Cons. 3% 937. Belg. —. Neue Aul. 18{. Pas- Ausg. Sch. —. 27% Moll. 525. 5% 1007. 5% Port. —. 3% — Engl. Russ. —. Bras. 71. Chili —. Columb. —. Mex. 28%. Peru 165.
P aris, G. Juli. 5% Rente fin cour. 121. 70. 3% Rente fin cour. 80, 15. 5% Neapl. au compt, 106. 10. 5% Span. Rente 28. Pass. 4%.
Wien, 6. Juli. 5% Met. 1117. 4% 10035. 3% 77. Bank Actien 1625. Aul. de 1834 142%. de 1839 112.
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 12, Juli. Jm Opernhause : Faust, dramatisches Ge= diht in 6 Abth., von Göthe. Ouvertüre, Entre-Akts und die sonst zur Handlung gehörende Musik ist thrils von dem verewigten Fürsten Radziwill, theils von dem Kapellmeister Lindpaintner. (Herr Grunert, Regisseur des Stadt - Theaters zu Hamburg: Mephistopheles, als
Gastrolle. ; i N ar ee Ah 13. Juli. Jm Opernhause: Die Nachtwandlerin.
(Herr Schmeber, vom Hof - Theater zu Braunschweig: Elwino, als Gastrolle.)
4‘
Breslau
Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. .
N N
sive 4%.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 10. Juli 1843.
de: Weizen 2 Nthlr. 6 Sgr. 3 Pf. Su Sti Weizen 2 Rthlr. 8 Sgr, 2 Pf, auch 2 Rihlr, 5 Sgr. z Roggen 2 Rihlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rihlr. 1 Sgr. 3 Pf-z Hafer 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rihlr, ; Erbsen 1 Rihlr, 25 Sgr. (schlechte
Sorte.) Sonnabend, den 8. Juli 1843. Das Schock Stroh 11_ Rihlr, 20 Sgr., au 9 Rihlr, 5 Sgr. Der Centner Heu 4 Rihlr, 15 Sgr, auh 1 Rthlr. 5 Sgr.
E a L Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W, Zinkeisen,
Gedruckft in der Decker schen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. Beilage
Inland. Landtags - Angelegenheiten.
ANhein - Provinz.
_ Düússseldorf, 16. Juni, Zwanzigste Plenar=-Sibßung. (Schluß.) *) Ein Abgeordneter der Städte : Einer der früheren Red= ner habe geäußert, das Prinzip der freien Wahl auch für die Land- gemeinden werde höheren Orts niemals nachgegeben werden, Selbst dann, wenn die Versammlung diese Ueberzeugung theile, dürfe sie dies niht abhalten, die Wünsche der Provinz über diesen Punkt auszu= sprechen. Er aber gehe noch weiter und hege die Zuversicht, daß diesem Wunsche werde deferirt werden, wenn die Majorität des Land= tages denselben kräftig befürworte. Er sei daher für das Prinzip der freien Wahl und mit dem Auss\chusse einverstanden. Nur bei dem ersten Abschnitte habe er zu bemerken, daß für die Fälle, in welchen ¿die Ernennung dem Könige vorbehalten bleiben solle, ein anderes Merkmal als die Seelenzahl anzunehmen sei, und schlage vor, die Jmmediat- Ernennung für alle Städte vorzubehalten, wo der Sihz der Regierung sei, weil es an solchen Orten darauf ankomme, dem Bürgermeister schon durch die Art der Ernennung ein höheres Anse hen zu verleihen. — Ein anderer Abgeordneter dieses Standes kaun sich diesem Amendement nicht anschließen. Der Zweck der ganzen Bestimmung sei nur der: in den größeren Städten, welche durch sich selbst eine Macht seien, die Verwaltung in eine zuverlässige Hand gelegt zu sehen, weshalb auh in den früheren Projekten und in den Städte - Ordnungen die nämliche Vorschrift enthal ten sei. Ein Abgeordneter der Landgemeinden kann sich weder mit den Ansichten des Ausschusses noch mit denen der früheren Redner einverstanden erklären. Er finde keine Garantie in der Wahl dreier Kandidaten durch die Bürgermeisterei-Versammlung, deren nicht zahlreiche Mitglieder durch verwandtschaftliche Rücksichten jeden nicht zu ihnen Gehörigen nicht aufkommen oder dur Neid, Mißgunst und Intriguen sih bestimmen lassen würden, einen Kandidaten zu ver drängen, der außerdem alle Stimmen gehabt haben würde. Deshalb {lage er vor, durch alle Meistbesteuerte der Bürgermeisterei nur Einen, nicht aber drei Kandidaten wählen zu lassen. Der Bürger- meister sei blos in Bezug auf die Polizei-Verwaltung Staats-Beamter z; aber auch diese Function habe er im Juteresse und zum Vortheil der Gemeinde wahrzunehmen. — Cin Abgeordneter der Ritterschaft: Bei der Wahl eines Bürgermeisters sei jeder Bezirk desselben am nächsten und meisten betheiligt, der ganze Kreis sei aber von mehr als einer Seite ebenfalls sehr betheiligt, daß einem jeden Bezirk ein tüchtiger Bürgermeister vorstehe. Er erlaube sich daher, den Vorschlag zu machen, daß bei Mangel an qualifizirten Kandidaten, oder wo durch Neben - Rücksichten drei Kandidaten vorgeschlagen werden, welche der Regierung nicht tüchtig genug erscheinen, um einem derselben das wichtige Bürgermeister-Amt übertragen zu können, die Kreisstände auf- zufordern, einen, zwei oder drei Kandidaten vorzugsweise aus dem Bezirk, sonst aber aus dem Kreise in Vorschlag zu bringen. — Ein Abgeordneter der Ritterschaft tritt dem vorigen Redner bei, weil alle Aem= ter überhaupt, mit Ausnahme des richterlichen, amovibel sein müßten. Ein Abgeordneter der Städte: Er könne sich durchaus nicht damit einver= standen erklären, daß bei der Wahl des Bürgermeisters in den Städten ein anderer Wahlmodus wie auf dem Lande stattfinde, so wie eben \o wenig, daß drei Kandidaten dazu gewählt werden sollen ; Beides sei ganz zwecklos; denn es solle zwischen Stadt und Land kein Unterschied bestehen und demnach müsse auch überall nach dem nämlichen Wahl: modus verfahren werden. Was uun die Wahl des Bürgermeisters betri, so müsse daran die Gesammt-Gemeinde Theil nehmen, und halte er es für ganz überflüssig, daß drei Kandidaten dazu gewählt werden z der Bürgermeister solle der Mann des Vertrauens sein, und die Wahl würde nur auf einen solchen Mann fallen, den man für den würdigsten halte und der das meiste Vertrauen genießt. Uebri gens müsse er sich ganz gegen die Ernennung des Bürgermeisters auf Lebenszeit aussprechen und finde cs am zweckmäßigsten und im Ju-= teresse der Gemeinde am geeignetsten , daß der Bürgermeister auf Jahre ernannt würde. Ju allen Fällen sei die Stelle des Bür- germeisters ein Ehrenamt, und wolle er denselben durchaus nicht als Staats - Beamten betrachtet wissen, was er nicht sei, noch sein solle. Ein anderer Abgeordneter der Städte: Man möge sich keiner Täuschung hingeben , damit die Städte nicht auch dasjenige verlieren, was man den Landgemeinden doh niemals ge= währen werde, Er berufe sich auf die dem ständischen Ausschusse in Berlin gemachten Mittheilungen. Ein Abgeordneter der Städte : Allerdings scheine eine gemeinschaftliche Kommunal-Ordnung für Stadt und Land gerade in diesem Punkte den meisten Anstoß zu geben. Allein den Städten der Rhein-Provinz dürfe das Recht, welches die Städte der alten Provinzen besißen, und welches in den Motiven des vorliegenden Entwurfs neuerdings geboten sei, nicht aus dem Grunde vorenthalten werden, weil sie cs in einer anderen als der angebotenen Form zu erhalten wünschen. Auch deu Landgemeinden müisse dies Recht zugestanden werden, und wenn man die Worte des Königl. Propositions - Dekrets vom Jahre 1235 sich ins Gedächt= niß zurückrufe, so stehe zu hoffen, daß bei Sr. Majestät dem König die Realisirung auch dieses Wunsches kein Hinderniß finden werde. Es sei in dem Entwurfe überhaupt darauf hingedeutet, daß der Bürgermeister ein Mann des Vertrauens sein solle; wie aber könne das Vorhandensein des Vertrauens konstatirt werden, als durch eine Wahl? Die Beschränkung der Amts= dauer auf 6. Jahre fei ein sehr wesentlicher Sporn für die Thätigkeit des Bürgermeisters; daher stimme er für das in dieser Beziehung vorgeschlagene Amendement, — Ein Abg. der Städte: Bei der bis= herigen Diskussion seien nur aus den größeren Städten Stimmen gegen die lebenslängliche Anstellung der Bürgermeister laut geworden, und zwar mit Recht, weil dort jederzeit geeignete Männer zu finden sein würden. Nicht so sei es auf dem Lande, wo sih ein Geschäfts= kfundiger zu einer so prekären Stellung ohne Aussicht auf längere Bei= behaltung derselben nicht leiht hergeben werde. Ein nur auf 6 Jahre gewählter Bürgermeister werde seine nächste Sorge immer darguf richten, sih in der Gemeinde angenehm zu machen, um seine Wieder= erwählung zu sichern, — Ein Abg. der Landgemeinden: Auch die Landgemeinden müßten sich gegen die Lebenslänglichkeit aus\prehen hauptsächlih aus dem Grund, weil künftighin die Bürgermeisterstellen überhaupt mehr Ehrenstellen sein würden. — Ein Abg. der Städte:
Man müsse von dem Prinzip ausgehen, daß der Bürgermeister nicht Beamter, sondern Bürger sei “und bleiben solle. Sei dies der Fall so möge er immerhin der Gemeinde zu Gefallen leben. — Ein Ab- geordneter der Ritterschaft: Zunächst sei klar zu machen, was die
*) Um mit der Mittheilung ‘der Verhandlungen des rheinischen Land- tags nicht zu lange in Nückstand zu bleiben, verden wir Vie Ad E vor bereits im Hauptblatt gegebenen sechsundzwanzigsten Sißung vorhergegan- gen, aber noch nicht mitgetheilt worden sind, in der Beilage erledigen,
Anmerk, d. Red,
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| Bürgermeister seien und sein sollten, Sie seien und könnten nur | sein — wenigstens auf dem Lande — nicht nur die Vertreter der Juteressen der Gemeinde-Corporation, sondern gleichzeitig auch öffent- liche Beamte, Polizei-Beamte, Richter — wenigstens nah dem Ge- seß, wenn dieses auch seit längerer Zeit nicht mehr zur Ausführung gebracht werdez sie konfurrirten bei der Steuer-Vertheilung, kurz, sie seien in solhem Maße bei der Staats-Verwaltung betheiligt, daß sie als Organe der Regierung und förmliche Staats-Beamte anzusehen seien. Der Regierung aber dürfe man ihre Organe nicht aufdrängen, ohne die Grundlage aller Freiheit , die öffentlihe Ordnung zu verleßen. Wo es sich um die Beseßung besoldeter Stel- len handele, sei das System der Wahl schlechthin unver- werflich. Unter den vielen Kreaturen der Schöpfung gebe es ein vielköpfiges Ungethüm ältesten Ursprungs, welches die Naturforscher noch nicht klassisizirt haben, welches aber die Provinz mit dem klassi- hen Ausdruck „ Klüngel “ bezeihne. Dieses Ungethüm mache seinen Einfluß stets geltend, so daß die Wahlen nicht Resultate des wohl- verstandenen Juteresses der Gemeinden, sondern der Jutriguen würden. — Einen Bürgermeister nicht auf Lebenszeit ernennen, heiße seiner Ausicht nach nichts anders, als ihn in die Hände der Ver- waltung geben, ihn seines Einflusses berauben, seine Energie und Wirksamkeit lähmen. Es sei dem Juteresse der Gemeinde zuwider, wenn der Bürgermeister nach Popularität haschen solle.
Ein Abgeordneter der Städte: Er habe sih vorgenommen, über die Wahl der Bürgermeister niht zu sprechen, weil die Stadt, die er repräfentire, sehr leiht ihre Bürgermeister finden werde und haupt sächlich nur kleine Gemeinden dabei auf Schwierigkeiten stoßen würden, Allein man habe jeßt das Wahlsystem überhaupt als ein Schrekbild darzustellen versucht. Er finde es uicht schicklich, daß man in einer Wahl- kammer, wie der Landtag sei, das Wahlsystem gewissermaßen mit einem vorweltlichen Mammuth, welches die Naturforscher auch noch nicht klassifi zirt hätten, in Vergleichung bringe. — Ein Abgeordneter des Ritterstandes: Die Mitglieder des Landtags seien nicht besoldete Beamte, sondern dic Vertreter der Provinzz eine Bürgermeisterstelle werde aber nie ein bloßer Ehrenposten sein. — Ein Abgeordneter desselben Standes : Wenn er sich auch im Allgemeinen dem Vortrage des vorigen Red ners anschließe, so müsse er doch nochmals auf die bereits in Bezie- hung auf die Wahl der Vorsteher gemachte Bemerkung zurückkommen und fragen, ob die Regierung, welcher es überlassen sci, einen der Gewählten zu ernennen, cin absolutes Veto, oder ob ihr, insofern sie glaube, die Ernennung verweigern zu missen, die Befugniß zustehen solle, eine zweite, dritte u. st. w. Wahl anzuseßen? — Der Referent: Er halte cine solhe Bestimmung nicht für nöthig, weil die Regierung selbst nach §. 112 des dem ten Landtage vorgelegten Entwurfs einer Landgemeinde - Ordnung sih mit dem Vorschlage dreier Kandidaten begnügt und den Fall, daß alle drei nicht qualifizirt seien, nicht vor- gesehen habe. — Jn Betreff der Andeutung, daß ein in der Rhein- Provinz umgehendes Ungethüm einen nachtheiligen Einfluß auf die Wahlen ausüben werde, fo glaube er, daß die Rhein-Provinz vollen Anspruch darauf habe, hinsichtlih der Jutelligenz und Befähigung zur Freiheit, mit den alten Provinzen gleichgestellt zu werden ; wenn dort die Städte-Ordnung und ihr Wahlsystem in Zeiten des Kampfes Großes gewirkt und glorreiche Resultate hervorgerufen habe, \o sei nicht abzusehen, weshalb das nämliche System hier so verderblich wirken solle. Ein Abgeordneter der Ritterschast: Er habe nicht von einem besonderen Uebelstande der Rhein = Provinz, sondern von den Nachtheilen des Wahl-Systems überhaupt gesprochen und dabei den provinziellen Ausdruck „Klüngel“/ erwähnt. — Ein Mitglied des Fürstenstaudes wünscht, ein Separat=Votum gegen die Wahl der Bürgermeister dem Protokolle beizufügen, worauf der Herr Land- tags - Marschall bemerkt, daß Separat=Vota nicht angenommen wür- denz es genüge der Vermerk im Protokoll, daß man sich für die Bei= behaltung des Entwurfs - Paragraphen ausgesprochen habe. — Ein Abg. der Landgemeinden: Unter den gegen die Wahl der Bürger= meister erhobenen Einwürfen sei der bedeutendste der, daß sie Staats- beamte, Organe der Regierung und zwar besonders auf dem Lande seien. Er begreife diesen Einwurf eben so wenig, wie den Grund, weshalb man zwischen den Städten und Landgemeinden einen Unter= schied habe machen wollen und die Besorgnisse äußere, als ob die Land- gemeinden gleih zu Schaden kommen und sich ein Loh in den Kopf fallen würden, sobald man sie vom Gängelbande loslasse. — Wenn das Kind falle, so werde es schon wieder aufstehen, und auch das Loch im Kopfe werde bald heilen, Der Bürgermeister sei vor Allem Ge-= meinde-Beamter; wenn die Regierung ihm besondere Functionen als ihrem Organ übertrage, sv sei dies ein Beweis von Vertrauen, dessen auch ein Gewählter würdig sein könne. Wolle der Staat einem sol- hen das Vertrauen nicht schenken, so möge er sich für seine Zwecke an= dere Organe anschaffen. Was den früheren, ihm wohl bekannten Zu= stand der Provinz aulange, so habe er bereits auf einem der vorigen Landtage angeführt, daß unter den Uebeln, welche die Fremdherrschaft gebracht habe, die zerstörte Selbstständigkeit der Gemeinden stets mit am tiefsten empfunden worden sei, wenigstens in den {hon früher unter preußischem Scepter glücklichen Herzogthum Kleve, wo namenut- lih die Gemeinden, in der Wahl ihrer Vorgeseßten und Beamten, in der Verwaltung ihres Gemeinde-Vermögens und Haushaltes eine Selbstständigkeit und Unabhängigkeit besaßen, welche in dieser Bezie- hung nichts zu wünschen übrig ließ. Wenn gesagt worden sei, daß bei dem Wahl - System der „Klüngel“, d. h, Leidenschasten, Pro- tectionen u. st. w. ihr Spiel treiben werden, so wolle er das uicht ganz in Abrede stellen, weil dergleichen in der menschlichen Natur liege. Aber auch wenn man die Wahl in eine andere Hand als die der Gemeinde=-Mitglieder lege, werden jene Mängel eben so wenig aus= geschlossen sein, Er stimme deshalb für die Wahl, und zwar für die freie Wahl, und nicht für den Vorschlag von drei Kandidaten, weil solhe \{hwierig zu finden seien und der Behörde auch uicht einmal die Auswahl zustehen dürfe. Die Anstellung auf Lebenszeit sei nicht zu billigen, indem der Bürgermeister in einem gewissen Grade von Abhängigkeit gegen die Gemeinde bleiben müsse, damit er si bestrebe, durch Beförderung des Wohles der Gemeinde deren Beifall zu er- werben, Es sei unrichtig, wenn ciner der früheren Redner die Ge- meinde-Mitglieder als „Verwaltete“ des Bürgermeisters bezeichnet habe, indem Lebterer vielmehr nur ihr Bevollmächtiger sei, — Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Der Bürgermeister müsse zu den Meistbesteuerten gehören, und sei möglichst darauf zu sehen, daß derselbe kein Gewerbe treibe, wodur er mehr oder weniger in eine abhängige Stellung zu den Gemeinde - Gliedern zum Nachtheil ähn- liher Gewerbtreibender verseßt werden könne, Er, der Redner, könne mehrere Distrikte bezeichnen, wo häufig über diesen Uebelstand geklagt werde, und sei der Meinung, daß, da das Bürgermeisteramt ein Ehrenamt sein solle, möglichst darauf zu sehen sei, daß dasselbe nicht dazu benußt werde, Privat =- Interessen zu fördern.
Hierauf wird die erste Frage dahin formulirt: „Soll der Bürger- meister gewählt werden?“ und von 52 Stimmen bejaht, von 14 verneint.
Die zweite Frage: „Soll die Wahl von dem Gemeinderath resp. der Bürgermeisterei - Versammlung ausgehen?“ wird allgemein
bejaht,
Die dritte Frage: „Soll der Bürgermeister auf Lebenszeit ge=
wählt werden?“ wird von 48 Stimmen verneint, von 15 bejaht. Die vierte Frage: „Soll der Bürgermeister auf 6 Jahre ge= wählt werden?“ wird von der Majorität bejaht.
Die fünfte Frage: „Soll die Wahl A Analogie des dem vier- ten Landtage vorgelegten Entwurfs einer Landgemeinden - Ordnung in der Form geschehen, daß Sr. Majestät dem Könige resp. der Regierung drei Kandidaten präsentirt werden?“ wird von 40 Stim- men bejaht, von 25 verneint.
__ Ein Abgeordneter der Städte: Er komme nunmehr auf die in einer früheren Plenar=Sibßung voy ihm verlesecne Petition von 27 Bürgermeistern und Geweinde=- Empfängern der Kreise Ahrweiler, Adenau und Mayen zurück, worin darauf angetragen werde, daß im Falle einer Veränderung der bestehenden Kommunal - Ordnung ihnen eine der Wichtigkeit ihres amtlichen Wirkungskreises angemessene Stel= lung und eine gesicherte Zukunft gewährt werden möge. Es sei um so rathsamer, diesen Gegenstand in nähere Erwägung zu ziehen, als die Billigkeit und Gerechtigkeit erheische, verdiente Familienväter, welche treue und lobenswerthe Dienste geleistet, vor Brodlosigkeit in dem Falle zu schüßen, daß Se. Majestät die jeßt berathene Kommu- nal - Ordnung der Rhein = Provinz verleihe. Die Provinz habe die Pflicht, für die bisherigen Kommunal-Beamten zu sorgen, da sie nicht blos dem Staate, sondern auch dem Lande gedient. — Auf die Be-= merlung eines Abgeordneten der Ritterschaft, daß der in Rede stehende Antrag im Ausschusse berathen und das Referat darüber bereits er= stattet sei, ajournirt der Herr Landtags - Marschall die Diskussion bis nach geschehener Offenlegung des Referates des Ausschusses.
Ein Abgeordneter der Ritterschaft : Nach der Herstellung des Paragraphen in seiner nunmehrigen Gestalt halte er die Hinzufügung eines neuen für unerläßlich. Die Bürgermeister seien, wie dies be-= reits näher berührt worden, niht blos Kommunal = Beamte, sondern auch Staats-Beamte und als solche Organe der Regierung. Leßtere haben mithin auh ein Recht, zu verlangen, daß sie diejenige Qualifi= cation haben, ohne welche sie die ihnen von der Regierung aufzutra= genden Functionen nicht wahrnehmen können. Somit \cheine es in der Sache selbst zu liegen, daß die Regierung die ihr überlassene Er- nenmmng keinem der drei gewählten Kandidaten zu ertheilen befugt sein müsse, und daher schlage er einen neuen Paragraphen des Jn= haltes vor:
„Findet die Regierung resp. der König keinen der drei gewählten Kandidaten geeignet, so is} eine zweite resp. dritte Wahl zu veran-= lassen, und falls sih auch dann kein besseres Resultat ergiebt, oder die Wahlversammlung überhaupt kein zu der Stelle qualifizirtes und geeignetes Subjekt präsentiren zu können erklärt, so erfolgt die Ernennung von Stagtswegen.““ Nur in dieser Art scheine ihm das Geseh die nöthige Vollständigkeit zu erhalten, um für jeden gewiß oft eintretenden Fall Vorkehrung treffen zu können. — Ein Abgeordneter desselben Standes: Er schlage vor, daß dasselbe Verfahren eintrete, wie bei den Landrathswahlen, daß die drei Kandidaten sich einer Prüfung unterwerfen müßten, und daß dann die Regierung einen zu ernennen hätte. — Ein Abgeordneter der Städte bemerkt, daß auch in anderen Fällen, wo das Staats- Oberhaupt sich die Wahl unter drei vorgeschlagenen Kandidaten vorbehalten habe, z. B. bei Landtags-Deputirten, Handels - Richtern u. st. w. nirgends eine solhe Bestimmung hinzugefügt sei. — Dem- nach wird das Amendement per majora abgelehnt. Sa Der §. 102 wird in folgender von dem Ausschuß vorgeschlagenen assung: „Jusoweit zum Dienste der Bürgermeisterei Unter- Beamte oder Diener erforderli sind, werden diese nah Analogie des §. 74 er= naunt resp. gewählt. Wegen Suspension, Entseßung oder unfrei= williger Entlassung der Unter- Beamten und Diener der Bürger- meisterei finden die Vorschriften des §. 77 Anwendung, jedoch auf den Bürgermeister nur die in Hinsicht auf Staatsdiener bestehenden Grundsäße“ angenommen und mit Rücksicht auf die neue Redaction des §. 78 am Schlusse folgende Worte hinzugesebt : „Auch stehen dem Bürgermeister gegen diese Beamten die im §. 78 bestimmten Disziplinar-Befugnisse zu.“ j
Auf die Bemerkung eines Abgeordneten der Städte, daß bei der Diskussion des §. 75 die Berathung über die Frage, ob die Bürger= meister Ansprüche auf Pension haben sollen, zu dem gegenwärtigen g. 102 verwiesen worden sei, sprechen sih mehrere Abgeordnete für die Verneinung dieser Frage aus, weil die Stelle eines Bürgermei= sters nicht als eine besoldete, sondern als ein Ehrenposten anzusehen sei, Ein Abgeordneter der Städte will nur dem drei Mal wieder- erwählten Bürgermeister , ein anderer Abgeordneter nur dann einen Pensions-Anspruch bewilligen, wenn zwei Drittel des Gemeinderaths es für nothwendig erachten.
Auf die Frage des Herrn Landtags =- Marschalls spricht die Ma- jorität der Versammlung die Ansicht aus, daß dem Bürgermeister kein Anrecht auf Pensionirung bewilligt werden möge. 5
Schließlih wird die nächste Sißung auf Montag den 19ten d. M. anberaumt.
_ Düsseldorf, 19. Juni. Einundzwanzigste Plenar- Sibung. Das Protokoll der 19ten Sibung wurde verlesen und nach Erledigung einiger Reclamationen genehmigt.
Der Herr Landtags - Marschall theilt der Versammlung folgende von dem Herrn Landtags-Kommissar eingegangene Schreiben mit, und zwar: 1) Ein Reskript, den Entwurf einer Verordnung, die Ablösung der Weide =- Berechtigungen betreffend, welche eingetretener Umstände halber erst dem nächsten Landtage vorgelegt werden könne. Zur Notiz, 2) Wahl zur Bildung der ständischen Ausschüsse, welche aus dem Grunde baldigst vorzunehmen sei, um die Bestätigung Sr. Majestät des Königs noch während der Dauer dieses Landtags möglich zu edes Es soll diese Wahl in der morgigen Sitzung vorgenommen werden.
___ Der Herr Landtags = Marschall eröffnet nunmehr die Diskussion über den vom 2ten Ausschuß vorgeschlagenen Paragraphen in Betreff der Forensen, welcher folaonbemmales lautet :
„Den auswärts wohnenden Grundeigenthümern (Forensen) soll Gelegenheit gegeben werden, sih von der Nothwendigkeit der dem Grundeigenthum aufzulegenden Leistungen zu überzeugen oder die Gründe ihrer abweichenden Meinung bei dem Gemeinde = Rath zur Erwägung zu bringen. Zu dem Ende hat der Bürgermeister vor der jedesmaligen Aufstellung des Etats 14 Tage vor dessen Berathung im Gemeinde-Rath den drei in der Grundsteuer am höchsten besteuer- ten Forensen, wenn sie zu diesem Zwecke ein Domizil in der Ge- meinde bezeihnet haben, Nachricht zu geben, ihnen denselben auf Verlangen zur Einsicht offen zu legen, ihre etwaigen G terun gen dem Gemeinde-Rath und, wenn sie von diesem nit worden," zugleih mit dem Beschluß des Gemeinde -Raths rung mitzutheilen.“ S
Ein Abgeordneter der Städte: Durch den
ihm die Sache eher umgangen, als gelöstz es sei dex