1843 / 13 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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und die Bewohner vernachlässigen die in ihnen schlummernden p A treiben es Ackerbau, noch Gewerbe. Dem Willen des Sultans gemäß wurde nun diesem Gegenstande die größte Aufmerksamkeit geschenkt und derselbe im Agrikultur-Conjseil reiflih erwogen. Das Resultat davon war, daß man vorzüglich auf Lösung folgender Fragen hinarbeiten

er s

ih Welche Gattung von Bodenfrüchten glaubt man aus jedem gegebe- nen Orte Rumeliens und Anatoliens zichen zu können, und womit beschäf- tigen sich die respektiven Bewohner? Jm Falle als man sie zum Landbaue und zur Jndustrie aneifern würde, welcher Gattung von Werkzeugen und Behelfen, und welcher Art von Unterstühung würden sie bedürfen 7“

„Was ließe sich thun, um morastige oder anderer schädlicher Einflüsse wegen verlassene und so ohne Grund unbebaut da liegende Landstriche ur- bar zu machen und die sich dagegen stemmenden Hindernisse zu beseitigen 7 ““

„Welches is jeder Gerichtsbarkeit und jedem Distrikte der nächste Ha- fen, und wie weit is er entfernt? Welches is in jedem jener Bezirke der vorzüglichste Handels8zweig? Auf welche Weise transportirt man die Waa- ren von dort an die Meeresküste ?‘‘

„Wie läßt sich allmälig durch Verbesserung der Straßen, Herstellung von Brücken, Regulirung der Stromläufe, durch Reinigung und Vertiefung der Flußbeete, endlih durch Kanäle und Dämme auf Vervollkommnung der Transportwege so wie weiter auf zweckmäßige Bewässerung der Gärten, Felder .und Weingärten hinarbeiten ?““

„Wie können jene Hindernisse beseitigt werden, welche der Erzeugung von Teppichen, bunten Stoffen und anderen Waaren, in der zum Behufe eines guten Absatzes erforderlichen Menge und Güte, im Wege stehen ?““

„Alle diese und andere hierher einshlagende Fragen, sah man, müssen zuerst an Ort und Stelle erörtert, von Sachkundigen darüber die genaue sten Notizen eingeholt und dann den Resultaten dieser Nachforschungen ge mäß die weiteren Verfügungen getroffen werden,““

„Alles dies braucht aber Zeit, somit kann wohl erst im nächsten Jahre ein Resuliat davon zum Vorschein kommen, um so mehr, als es sich hier um wichtige Gegenstände handelt, deren pro und contra wohl überdacht werden muß, auf daß man die geeigneten Beschlüsse fassen könne, Um je- doch jezt die Zeit nicht unbenußt verstreichen zu lassen und um gewisser maßen einen s{önen Anfang zu machen, so dachte das Agrikultur-Conseil jenen mittellosen Landbauern in Rumelien und Anatolien unter die Arme greifen zu sollen, welche sich gezwungen sehen, zur Anschaffung von Vich und Sämereien Geld aufzunehmen ; mcistens leihen es ihnen gewinnsüchtige Leute zu wucherischen Zinsenz wohl auch kaufen dieselben einige Monate vor der Aerndte die Frucht am Felde im Vorauskauf (Selem), um sie so weit unter ihrem Preise an sich zu bringen. Man hielt es daher für zweckmäßig, daß zugleih mit der Einziehung der nothwendigen Notizen über die oben angeführten Hauptpunkte auch für die Abstellung der so eben erwähnten für das Volk so nachtheiligen Mißbräuche Sorge getragen werde, Zu diesem Ende sollte für jene Jndi viduen, welche Geld zu borgen gezwungen sind, durch Vermittelung und unter Haftung der ersten und verständigsten Männer 1hres Dorfes gegen eine vollgültige Urkunde Geld aufgenommen werden, und zwar auf eine

Allgemeiner Anzeiger.

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angemesscne Frist und zu einem Zinsfuße von höchstens monatlich 5 pCt. pro Beutel. Wird nah Ablauf der Frist die Schuld nicht gezahlt, so sollen die Lokal - Behörden dieselbe sammt den betreffenden Interessen eben so eifrig eintreiben, als wenn es öffenilihe Gelder wären z sie sollen darüber wachen, daß die Kaufleute, welche Geld auf Waaren und Cerealien ausleihen, sie zur Zeit der Aerndte nicht etwa unter dem Markt- preise ihren Schuldnern abdringen, ferner auch, daß das dargelichene Geld in der That zu dem vorgezeihneten Zwecke verwendet, nicht aber unnüß vergeudet werde, Zu gleicher Zeit wäre es gut, auch die reihen Einwoh- ner in ihrem eigenen Interesse zur Betreibung des Aerbaucs einzuladen, damit ihre Thätigkeit nicht auf reine Geldgeschäfte sich beschränke. ‘“ „Diese Vorschläge des Agrikultur - Conseils wurden sodann im grofen Pfortenrathe in Erwägung gezogen und vollkommen gebilligt, nur fand man hinzuzufügen, daß in Betreff des oben erwähnten Vorauskaufes (Selem), so wie auch rücsichtlich des Wuchers die Bestimmungen des heiligen Ge seßes im Auge bchalten werden müssen, Jn dieser Weise erhielten dem nach sämmtliche vorhergehende Bestimmungen die Allerhöchste Sanction,“ Dasselbe Blatt meldet ferner: „Das Agrikultur = Conseil hatte in Antrag gebracht, den die Stadt Tarsus durhshneidenden Arm des etwa drei Viertelstunden von diesem Orte vorbeifließenden großen Stromes durch Sprengung der an manchen Stellen befindlihen Fel- sen zu erweitern. Dieser Vorschlag wurde Allerhöchstenorts genehmigt und der Befehl ertheilt, daß die Kosten dieses nübßlichen Unternehmens von den dort dem Staatsschaße zukommenden Geldern bestritten und das zur Sprengung der Felsen nothwendige Pulver aus den dortigen Aerarial=Pulver=Vorräthen verabreicht werden folle,““

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ch Paris, 5. Juli, Die neuesten Nachrichten aus Haiti reichen bis zum Ende Mai. Man ersieht daraus, daß damals noch immer keine feste Ordnung auf jener Jusel hergestellt war. Der 1. Juli is vorübergegangen, ohne daß die gewöhnliche Ziehung der Annuitäten und die Bezahlung der verfallenen halbjährigen Zinsen der Schuld hier stattgefunden hätte. Jn Folge davon sind die Staats = Gläubiger von Haiti wieder durch das Fallen der Papiere in Verlust gekommen. Doch haben diese sih jeßt wieder einigermaßen gehoben, da man aus sicherer Quelle wissen will, daß die französische Regierung nöthigenfalls Zwangs-Maßregeln gegen die Republik Haiti anwenden will, um sie zu Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten zu nöthigen, Der französische Konsul zu Port au Prince hatte gleih aufangs nach dem Sturze des Präsidenten Boyer Schritte bei der neuen proviso- rishen Regierung gethan, um sich zu vergewissern, welche Ge= sinnungen und Absichten dieselbe in Betreff der Schuld an Frankreich habe. Anfangs hielt aber die neue Regierung hinter dem Berge, gab ausweichende Antworten, und endlich, da der Konsul eine bestimmte

Erklärung verlangte, lautete diese sehr wenig befriedigend. Bericht hierüber wurde nah Paris erstattet, und darauf soll nun der Mini= ster des Auswärtigen, wie heute selbst ein ministerielles Blatt zu ver- stehen giebt, den Konsul zu Port au Prince zu der Erklärung beauf= tragt haben, daß, wenn die Zinsen des rüständigen Semesters nicht mit denen des laufenden zugleich zur Verfallzeit der leßteren bezahlt würden, die französische Regierung sich gezwungen schen würde, außer= ordentliche Maßregeln zu ergreifen, um die Republik Haiti zu zwin- gen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Eh l: f

Am 15, März ist in Valparaiso eine Feuersbrunst ausgebrochen, welche. einen großen Theil dieser Stadt zerstörte. Das Feuer zeigte sich um 8 Uhr Morgens zuerst in dem mit Schiffsmaterialien ge füllten Speicher der Herren Julian und Lopez und verbreitete jih mit reißender Schnelligkeit so weit, daß man für die Börse besorgt wurde, welche indeß durch Niederreißung der umstehenden Häuser ge- rettet wurde. Auf der entgegengeseßten Seite des Plaßes, an wel hem die Börse steht, verbreitete das Feuer sich unaufhörlich weiter, bis es an die See vorgedrungen war, und wandte sih darauf, um neue Nahrung zu suchen, nach der Straße, in welcher die Druckerei! des Mercurio liegt, Die Sprißen waren inzwischen unbrauchbar geworden, und man mußte daher den Flammen freien Lauf lassen, welche bis zu dem Zollhause vordrangenz; um dieses zu retten, hatte man ein vor demselben stehendes Haus niedergerisseu, und um 35 Uh fand hier die Flamme wirklih ihr Ende. Ein Versuch, durch Spren gung des Speichers cines Herrn Croß die Verbreitung der Flammen zu hemmen, war vorher mißglückt und hatte nur ein leichtes Erdbe ben verursaht, zum Schrecken der in dicht gedrängten Massen ver- sammelten Zuschauer. Der Schaden, den die Feuersbrunst angerich- tet hat, wird auf 2 Mill. Pesos, etwa 400,000 Pfd. St. angegeben, darunter für 115,000 Pfd. St. Waaren; nah andern Berichten be läuft er sih niht ganz so hoh. Unter denen, welhe zur Dämpfung der Feuersbrunst am meisten beitrugen, werden besonders die Mann schaften der im Hafen liegenden französischen und englishen Schiffe genannt. (Nach einem Privatberichte in der Börsenhalle hat das Feuer einen Schaden von ungefähr 800,000 bis 1 Mill. Dollars ver ursaht. Darin sind begriffen acht Zollhaus-Lager, wodurch fast eine halbe Million Dollars an Waaren verloren gegangen sein soll, welche größtentheils einigen englischen Häusern gehörten. Von deutschen Waaren kann der Verlust nicht sehr bedeutend sein, is aber erst spä= ter genau auszumitteln.)

Nebst einer klolorirten Karte des preuß. Staates nach

1 Bekanntmachungen.

Nachdem auf die am 1sten d. M. erfolgte Jusolvenz- Erklärung des hiesigen Kaufmanns und Materialhänd- lers Conrad Christian Peters sofort unter Zuziehung der von demselben designirten hierselbst anwesenden Kre= ditoren interimistisch ein Curator bonornm bestellt und die zur Sicherung und Konstatirung der Aftivmasse er- forderlichen Maßregeln getroffen worden, so werden zum Behuf gehöriger Ausmittelung des Status passivorum, Alle, welche aus irgend einem Necht8grunde an den vor- genannten Gemeinschuldner Conrad Christian Peters oder an dessen Vermögen und namentlih an das dazu gehörige, zwischen dem Langen- und Franken-Thor sub Litt. B. No. 322 belegene Wohnhaus und das Waa- renlager, Ansprüche und Forderungen zu machen berech tigt sind, hierdurch aufgefordert, solche in nachstchenden Terminen, als: am 20. Julius, oder am 3., oder endlih am 17. August dieses Jahres, Nachmit- tags 3 Uhr, auf hiesiger Weinkammer gehörig anzu- melden und zu bescheinigen, oder zu erwarten, daß sie durch das am 30. August d. J. in öffentlicher Diät zu publizirende Präfklusiv - Erkenntniß werden präkludirt und von aller Theilnahme an dieser Debitmasse ausge- \chlossen werden. Stralsund, den 8. Julius 1843,

Verordnete zum Stadtkammergericht. (L. S.) Erichson.

[39 b] D . . Zur Bequemlichkeit des Von Berlin über

Magdeburg nach Hamburg ee

zurückreisenden Publikums yaven wir

mit der Wohllöblichen Direction der Berlin - Anhaltischen Eisenbahn die Uebereinkunft

getroffen, daß dieselbe VON 15ten d. M. ab nigt nur direkte Einschreibungen

von Berlin über hier nah Hamburg bewirken läßt, sondern daß auch unsere Passagier- Expedition in Hamburg «mächtigt iß, vom gleichen Tage ab Passage-Villets von da über hier nach Berlin zu ertheilen, und

s demnach die in unserem Namen in Hamburg ge- ge enen Legitimationen für die Reise von hier per Ei- enbahn nah Berlin Gültigkeit haben.

Außer der Annehmlichkeit für die resp, Reisenden, daß dieselben NUX an einem Orte vas Abon-

nement für die ganzeReise und selbs au i s; : h ü die Hin- und Rüdckfahrt (Dn p edri ta Nba zahlen brauchen, gewährt dieses Arrangement auch noch

den Nuben billigererx Preise, unv

zwar hat eine Person:

von Berlin n Hamburg («s via ». Morgenschif}) fr vie einfache Reife

11. Wagenkl, 11, Wagenktl, und 1, Kajüte und 11. Kajüte : 97 Thlr, 7 Thlr, von Berlin nach Ham - burg und zurück (Dop- pelreise) ab hier per

Morgenschiff

vonBerlin nach Ham -

burg per Eilschiff,

164 - 12 -

Abends von hier abgehend, für |

* . d A . S die einfache Reise 11 296. 9 Thir, vonBerlin nah Ham-

burg u. zurü (Doy-

pelreise) ». Eilsch., Abends von hier abge

hend, S I

zu bezahlen. Wagen, Pferde 1c. werden ebenfalls be- fördert und gelten dafür die stipulirten Bedingungen der Eisenbahn und die auf unserem Tarife bemerkten billigen Frachtsäze.

Indem wir ein gechrtes Publikum auf diese Einrich- tung aufmerksam machen, beziehen wix uns noch auf die nachfolgende Bekanntmachung der Wohl- löblichen Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-Gesellfchaft.

Magdeburg, den 8, Juli 1843.

Die Direction der vereinigten Hamburg - Magdeburger Dampfschifffahrts - Compagnie. Holtzapfel., Jn Gemäßheit vorgedachter Uebereinkunft werden

bei unserer Billet-Erpedition ai hiesigem Bahnhofe vom 15. d. M.

ab Billette zur Fahrt auf der Eisenbahn bis Magdeburg und von dort per Dampfschiff hi8 Hamburg und zurück zu den oben bemerfk- ten Preisen zu haben sein. Es wird jedoch gebeten,

solche Billets entweder Tages vor der Fahrt

oder doh spätestens eine Stunde vor der Abfahrt des Dampfwagen-

zuges lófen zu wollen, Berlin, den 7. Juli 1843. Direction der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn- Gesellschaft.

[16 b] Bekanntmachung.

Die diesjährigen regelmäßigen Fahrten des bekannt- lih mit Salon, Damen - Zimmer, Restauration und allen Bequemlichkeiten eingerichteten Passagier - Schiffs »„Borussia“, geschleppt von einem Dampfschiff mit

fräftigen Maschinen, zwischen hier und Swinemiüinde, werden am Sonnabend

den 1. Juli von hier ab beginnen und während der Bade-Saison fortgeseßt, Die Abfahrt geschieht: von Stettin Montags ( , und Sl 2 Uhr Nachmittags, Mittwochs |} ; und Freitags ( 7 Uhr Morgens, von Swinemünde Montags |} F und Sonnabends ( 7 Uhr Morgens, Dienstags è ¿ und Donnerstags 2 Uhr Nachmittags. Die Preise sind unverändert auf der „Borussia“ 14 Thlr. à Person, auf dem Dampfschiff 1 Thlr. à Person, für Kinder unter 12 Voten die Hälfte, für Wagen 2, 4 und 5 Thlr., Passagiergut bis 100 Pfd. shwer frei, das Uebergewicht à Ctr, oder 2Kub fß. 6Sgr. Abfahri ael Wie Billets herbe eine Stunde vor der am Cinschiffungsplay ausgetheilt und sind da- selbs zu lösen. 1G SPIAA Aue ger | Stettin, den 16, Juni 1843. Comité der Stettiner Dampfbugsirboot-Rhederei.

[1268] i A _— KHalberstadtsche Stiftung. Die Betheiligten der Halberstadtschen Stiftung wer- den hierdurch benachrichtigt, daß in der Nr. 184 der Kasselschen Allgemeinen Zeitung, als zweite Beilage, die Bekanntmachung des Nechnungs - Abschlusses ent- halten, welche außerdem noch bei jeder Geschäftsfüh- rung und dem Vorsteher-Amte zu erhalten ist. Kassel, am 6. Juli 1843. Die Vorsteherin der Halberstadischen Stiftung. Wilhelmine von Wangenheim.

Citerarishe Anzeigen. “Jn der Gropiussfchen Buch- und Kunst

handlung, Königl. Bauschule Laden Nr, 12, ist in Kom- mission erschienen und durch alle Buch und Kunsthand lungen zu beziehen : Les peinture S E Giotto de l’eglise de l’incoronata a N 2 plít S Par Sitantelas ATO E avec huit planches, 3 Thlr. [22 b] A Bei C. Flemming in Glogau erschien so eben und ist in allen Buchhandlungen Deutschlands vorräthig : Kk . D . Tft Lehren der Weisheit u. Tugend. Ein Cyklus sorgfältig ausgewählter moralischer Erzählungen deutscher Dichter zur Bildung des jugendlichen Herzens in zweckmäßiger Stufenfolge. Herausgeg. von Pax und Schulß, Lehrer zu

Glogau, 19 Bogen in 8, gch. 74 Sgr.

Handblatt zum Tafelrechnen ni reinen Ziffern, von F W., Joachim, 1 Sgt. (50 Stück 1 Thaler.)

Auflösungen dazu 1 #4.

37 b] Bei G, Reimer, Wilhelmstr, 73, is eben erschie- nen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen : Iwein , eine Erzählung von Hartmann von Ane, mit Anmerkungen von G. F. Benecke u, K. Lachmann. Lte Ausg. 2 Thlr. 15 Sgr. Forschungen a. d. Gebiete d. Attischen Red- ner v. K G. Böhnee. 1, Bd. 3 Thlr. Sgr. Anatomische Abbildungen der HWaus- Säugethicere von Dr. E, F, Gurlt. Neue Ausgabe. 1—6, Hest, à 1 Thlr, 15 Sgr. Lectures françaises à l’usage d. écoles et d. col- lèges recuvillics p-L.Noël. T. I 1Thlr, 25 Sgr. Bilder antiken Lebens, herausg, v. T h. P a- nolka, 3tes Hesi mit 5 lithogr. Tafeln. 1 Thlr. Sammlungv. Ornamentenu. Fragmenten ant, Architektur, Skulptur, Mosaik u, "Torcntk auf einer Reise durch Griechenland, Ttalien u. Sicilien auf- genommen v. Carl Pop pe. 1stes Heft. 2 Thlr. Die schönsten Ornamente u, merkw. Gemälde aus Pompeji, Herculanumu.Stabiae, nebst einigen Grundr. u. Ans, herausg. v. W. Zahn,

2. Folge. 7, Hft. 6 Thlr, Prachtausg. 11Thlr, 10 Sgr.

[1261]

Jn unserem Verlage is \o eben erschienen und in allen Buchhandlungen vorräthig, Berlin bei J, S p rin- ger, Breite- and Scharrnstraßen-Ee :

Zur

Judenfrage in Deutschland. Vom Standpunkt des Rechts und der Gewissensfreiheit,

Im Vereine mit mehreren Gelehrten herausgegeben

von Dr, Wilhelm Freund,

|

den Gränzen seiner 18 Juden-Bezirke, 34 Bogen gr. 8. geh. à 5 Sgr.

Die Schrift, von der hiermit das erste Hest vorliegt, wird etwa 15—20 Bogen umfassen. Um die Anschaf fung auch dem Unbemittelten zu erleichtern / geben win dieselbe in Lieferungen von 5 Sgr. und hoffen wir das Ganze bis zum Ende dieses Jahres dem Publikum voli ständig liefern zu können. ; |

Berlin, am 10, Juli 1843, Veit & Comp.

Jägerstr, 25, [1266] i

Vorräthig in allen Buchhandlungen Preußens und

Siadt üge d C Cer Rußlands, in Berlin bei 2, »). T0, Linden 23, Jagorsches Haus, in St. Petersburg bei H, Schmißdorf f:

Bla

L U T - 5 N Geschichte der zehn Jahre ) ) Aus dem Französischen für deutsche Leser bearbeitet von S Cynamet l. Abtheilung. Die Juli-Revolution, ist so eben die erste Lieferung erschienen, der alle vier- zehn Tage E Ao folgen wird. Das ganze Werk wird in circa 16 bis 20 Lieferungen komplett sein.

Es erscheint hiermit das interessante Werk eines be- kannten französischen Publizisten, welcher alle bemer- kenswerthen Ereignisse von 1830—1840 mit vielem (Geiste behandelt, namentlih durch genaue Details uns die Fäden dieser miterlebten Ereignisse deutlich zeigt und somit ein näheres Verständniß der Gegenwart vermittelt,

Indem die Verlagshandlung zur Subscription erge benst ecinladet, verspricht sie regelmäßiges Erscheinen de! einzelnen Lieferungen, so daß das ganze Weik in wenig Monaten vollständig in den Händen der geehrten Abon nenten sein wird,

Leipzig, im Juni 1843, Ernst Goetz,

D menge T R E E R

[40 b] Ses Un Lei get.

Am Sten d, in der achten Morgenstunde endete ein sanfter Tod das mannichfah bewegte Leben des Pro fessors und Landschafts - Malers Samuel Nösel in sei nem 75sten Lebensjahre, welches seinen hiesigen und entfernten Gönnern, Freunden und Verwandten ergc benst angezeigt wird,

[41 b] ; h Berlin, den 10. Juli, Vor kurzem hat der Piano-

forte-Fabrikant , Hof - Instrumentenmacher Hornung, in Kopenhagen eines seiner daselbst patentirten Pianos auf Bestellung eines hiesigen bekannten Justrumenten machers nah Berlin kommen lassen, wo dies Jnstru- ment von Kennern allgemeinen und wohlverdienten Bei- fall und Lob gefunden hat, Das Justrument zeichnet sich nicht allein durh ein geshmadckvolles Aeußere und durch höchst angenehme flangvolle Töne aus, aber die eigenthümliche Festigkeit für den ganzen Saitenbezug (‘welches die eigentliche Patentsahe ausmacht) ge währt in mehreren Hinsichten große Vortheile gegen alle bis jeßt gekannten Constructionen, Kurz , der Fabrikant hat durch dieses Jnstrument gezeigt, daß er nicht allein ein guter, aber dabei ein einsichtsvoller und denkender Justrumentenmacher ist, von dem den grü- ßeren Productionen von Flügeln nah ähnlichen Prin- zipien nur mit Sehnsucht und gutem Erfolge gewünscht und erwartet werden können,

Das Abontnément beträgt: 2 Kthlr. für { Iahr. 4 Rthlr. - 7 Jahr. 8 Kthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den aaum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

eußishe Zeitung.

Alie Post - Anstalken des In- und Auslandes nehmen Sestel- lung auf dieses Slatt an, sür Serlin die Expedition der Allg. Preussischen Zeitung: _ Friedrichsstrasse Ur. 72.

M 13.

In halt.

Amtlicher Theil.

Fnulaud. Landtags-Angelegenheiten. Rhein-Provinz. Ver- handlungen über die Dauer des Landtages, über eine Adresse der Stadt Köln, über die Anschaffung von Todtenscheinen bei Heirathen und über

Besteuerung des Runkelrübenzuckers, Berlin. Erklärung in Betreff

der vorstehenden Verhandlungen. Düsseldorf, Maßregeln zur Ab- hülfe gegen den Nothstand.

Deutsche Bundesstaaten. Bayern, Aschaffenburg. Ankunft |

der Königin. München. Annahme des Eisenbahn - Gesezes. Hohenzollern - Sigmaringen. Sigmaringen. Unfall des regierenden Fürsten, Freie Städte. Frankfurt a. M. Erin- nerung an den Vertrag von Verdun. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Erzherzog Stephan; Kassel-Frankfurter Eisenbahn.)

Nußland und Polen. St. Petersburg. Ankunst des Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen. Feuersbrunst in Orel. Warschau. Ankunft des Unterrichts-Ministers.

Frankreich. Paris. Hof-Nachrichten, Vermischtes. Brief aus Paris. (Nückblick auf die Arbeiten der Kammer; Beschwerden der in Buenos Ayres ansässigen Franzosen z; der griechische Gesandte.

Großbritanien nnd Jrland. Unterhaus. Debatte über den An- trag O’Brien's zur Untersuhung der Lage Jrlands. London. Staats-Cinnahme des leßten Quartals. - - Vorschlag zur Befreiung des Oberst Stodoart und Hauptmanns Conolly. Hof-Nachrichten.

Spanien. Madrid. Angeblicher Plan Espartero's, die Königin zu ent- führen. -— Freicorvs, Barcelona. Operationen in Catalonien. Brief aus Madrid. (Verschiedenes aus den Provinzen.) Schreiben aus Paris. (Das Vertrauen zu Espartero’s Sache scheint selbst in Madrid zu wanken; Serrano's Walten zu Barcelona.)

Ehili, Berichtigung úber die Feuersbrunst in Valparaiso,

Beilage. Juland. Landtags - Angelegenheiten. Rhein- Provinz. Fortsezung der Berathungen über das Kommunalgeseß. Foblenz. Fallen der Getraidepreise. Deutsche Bundesstaaten. Bay ern, München. Verhandlungen der Abgeordneten-Kammer über das Cisenbahngesez. Rede des Ministers von Abel. Sachsen. Oresden, Stände- Verhandlungen über österreichische Gränz Regie- Maßregeln. Leipzig, Beispiele frommen Glaubens - Eifers. Württemberg. Stuttgart, Kirhlicher Skandal durch Wiedertäu- fer. Steigerung der Getraidepreise. Vom Neckar. Vereine der evangelischen Geistlichkeit, Aus Württemberg. Wirksamkeit des Wohlthätigkeits-Vereins. Hannover. Bevorstehende Zusammenzie hung des zehnten Bundes-Armee-Corps. Kurhessen. Fulda. Spruch des Ober - Appellationsgerichts zu Celle über das Stifts Vermögen, -— Großherz. Hessen. Darmstadt. Getraidenoth. Kommission zur Abfassung eines Militair-Strafgeseßbuches für das achte deutsche Armee Corps, Großherz. Baden, Konstanz. Zwistigkeiten über die Dampfschifffahrt auf dem Bodensee. Limburg. Von der Maas, Frankreich. Paris. Das Journal des Débats und der Globe über die spanischen Ercignisse, Vermischtes. Schweiz. Luzern. Borörtlicher Geschäftsbericht über die Handels- Verhältnisse, Eröf- nung der Tagsaßung. Rede des Bundes - Präsidenten, Bern, Zwei päpstliche Original - Bullen unter Glück?s Papieren gefunden,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Konsistorial-Rath, Mitglied des Königlichen Konsistoriums zu Koblenz und ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Universität zu Bonn, Dr. Nitz\cch, das Prädikat „Dber-Kon- sistorial-Rath““ zu verleihen;

Dem Regierungs -= und Schul - Rath Dr. Weiß in Merfeburg die nachgesuchte Entlassung in Gnaden zu ertheilen und ihm den Charakter eines Geheimen Regierungs-Raths; \o wie

Dem ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Universität zu Bonn, Pr. Bleek, den Charakter als Konsistorial- Rath; und

Dem Hosfstaats - Secretair Heinrich Theodor Jllaire den Charakter als Hofrath zu verleihen.

Der bisherige Land=- und Stadtgerichts - Assessor Melchers zu Münster is zum Justiz- Kommissarius bei dem Land= und Stadt- gerichte zu Dülmen und zum Notarius im Departement des Ober- Landesgerichts zu Münster, mit Anweisung seines Wohnsißes in Haltern, bestellt; und i

Dem Justiz = Kommissarius und Notarius Richters zu Haltern gestattet worden, seinen Wohnsiß nah Dülmen zu verlegen.

,

Angekommen: Der Ober=Präsident der Provinz Branden- burg, von Meding, von Karlsbad.

Abgereist: Se. Durchlaucht der General - Major und Com- mandeur der 6ten Landwehr-Brigade, Fürst Wilhelm R adziwill,

nach Antonin. - —R—

Das neueste Stück der Geseß-Sammlung enthält ferner das Publications = Patent, den Beschluß der deutschen Bundes - Versamm- lung vom 15. September 1842 wegen Anordnung einer richterlichen Instanz zur Entscheidung gewisser im Wege des Rekurses an dieselbe gelangenden Beschwerdesachen der mittelbar gewordenen ehemaligen Reichsstände und des ehemaligen unmittelbaren Reichsadels betreffend

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König vón Preußen 2c. 2c. thun Ls i non prons u wissen: ie deutsche Bundes - Versammlung hat in ihrer \echsun / vorjährigen Sißung am 15. September 1812 zur N v R Artikel der Wiener Schluß-Afte enthaltenen Bestimmung wegen Erledigun der im Rekurswege an dieselbe gelangenden Beschwerden der mittelbar I wordenen ehemaligen Reichsstände und des ehemaligen unmittelbaren Reltbs- adels den nachstehenden Beschluß gefaßt: /

Berlin, Donnerstag den 1Zw Juli

Da es in Folge des Art. 63 der Schluß-Akte der Bundes-Versamm- fung zukommt, über den Grund oder den Ungrund von Beschwerden zu ent scheiden, welche im Rekurêwege in Betreff des durch den Art, 14 der Bun des-Akte zugesicherten Nechtszustandes der vormaligen Reichs-Angehörigen an sie gelangen, und demnächst über die Art, wie solche Entscheidung jedes mal herbeizuführen sein werde, bestimmte, den rehtlichen Ansprüchen der Betheiligten angemessene Vorschriften zu geben, so wird auf das diesfalls eingebrachte Gesuch mehrerer vormaliger Reichsstände festgestellt :

|

1) Bei Neclamationen, welche von mittelbar gewordenen ehemaligen Reichsständen oder von Gliedern des vormaligen unmittelbaren Neichs- Adels auf den Grund des Art. 63 der Síluß - Akte, gegen die zur Vollziehung des Art. 14 der Bundes - Akte erlassenen landesherrlichen Verordnungen, insofern diese nicht auf Vertrag beruhen oder ohne dagegen erhobene Beschwerde in unbestrittener Wirksamkeit bestehen, bei der Bundes-Versammlung angebracht werden, soll jedesmal, und bei Reclamationen gegen spätere einseitige legislative Erklärungen der durch die Bundes-Akte ihnen zugesicherten Nechte, so oft das Bedürs- | niß dazu sich zeigt, dem in anderweiten Rechtssachen der Reklamanten | zuständigen Landesgerichte zweiter Instanz von der Bundes-Versamm | lung durch die betreffende Landes - Regierung der nicht abzulehneude | Auftrag ertheilt werden, den Streitfall in seinem ganzen Umfange | für eine definitive Entscheidung, nach der von dem Gerichtshofe über- | haupt beobachteten Partikular- oder gemeinrechtlichen Prozeß-Ordnung, | innerhalb der kürzestmöglichen Frist zu instruiren. U Die definitive Entscheidung is hiernächst nach den Umständen von | der Bundes - Versammlung oder auf cinen durch Stimmen-Mehrheit | zu fassenden Beschluß von einer richterlichen Instanz, so weit dersel- | ben der Streitfall von der Bundes-Versammlung zugetviesen wird, in | deren Austrag und Namen z1u erlassen. : j | Diese richterliche Jnstanz wird für jeden einzelnen Fall dadurch ge- | bildet werden, daß die Bundes Versammlung durch Stimmenmehrheit | vier Mitglieder für dieselbe aus der Liste der Spruchmänner für das | Bundes-Schied8gericht erwählt und in Abgangs - oder Sterbefällen | erseßt, so wie, daß von diesen erwählten vier Mitgliedern oder, bei Stimmengleichheit unter ihnen, von der Bundes - Versammlung ein | fünftes Mitglicd als Obmann gus derselben Liste gewählt wird. | Von dieser Justanz ist jedesmal zugleich darüber zu erkennen, von | welcher Seite oder in welchem Maße von beiden Seiten antheilig die | Kosten des richterlichen Verfahrens zu tragen feien. | Alle Bestimmungen des Bundes - Beschlusses vom 30, Oktober 1834 | über das Bundes-Schied8gericht mit Ausnahme derjenigen, welche sich | auf die anders normixte Bildung und die Kosten des Bundes-Schieds | gerichts und auf nur zwischen Regierungen uud Ständen vorkommende | Streitigkeiten beziehen, follen auch bei dieser rihterlihen Instanz und | ihren Aussprüchen eintreten. j |

(Bundesbeschluß vom 30, Oktober 1834 : |

Art, 1. Für den Fall, daß in einem Bundesstaate zwischen der |

Negierung und den Ständen über die Auslegung der Verfassung oder | über die Gränzen der bei Ausübung bestimmter Rechte des Regenten den Ständen eingeräumten Mitwirkung, namentlich dur Verweige rung der zur Führung einer den Bundespflihten und der Landes- verfassung entsprechenden Regierung erforderlichen Mittel, Jrrungen entftehen und alle verfassungsmäßigen und mit den Gesezen vereinbar- lichen Wege zu deren genügender Beseitigung ohne Erfolg einge schlagen worden sind, verpflichten sich die Bundesglieder als solche gegen einander, ehe sie die Dazwischenkunft des Bundes nachsuchen, die Entscheidung solcher Streitigkeiten durch Schiedsrichter auf dem

in den folgenden Artikeln bezeichneten Wege zu veranlassen. _ Art, 11, Um das Schiedsgericht zu bilden, ernennt jede der siebenzehn Stimmen des engeren Rathes der Bundes-Versammlung aus den von ihr repräsentirten Staaten von drei zu drei Jahren zwei durch Charakter und Gesinnung ausgezeichnete Männer, welche dur mehrjährigen Dienst hinlängliche Kenntnisse und Geschäfts bildung, der eine im juridischen, der andere im administrativen Fache, erprobt haben. Die erfolgten Ernennungen werden von den einzelnen Regierungen der Bundes Versammlung angezeigt und von dieser, sobald die Anzeigen von allen siebenzehn Stimmen einge gangen sind, öffentlich bekannt gemacht, Eben \o werden die durch sreiwilligen Rücktritt, durch Krankheit oder Tod eines Spruchman- nes vor Ablauf der bestimmten Zeit eintretenden Erledigungen von den Regierungen für die noch übrige Dauer der dreijährigen Frist | sofort ergänzt, Das Verhältniß dieser 34 Spruchmänner zu den

Regierungen, welche sie ernannt haben, bleibt unverändert, und es

giebt ihnen die Ernenuung zum Syruchmanne auf Gehalt oder |

Rang keinen Ansvruch. : : | Art. Ul, Wenn in dem Art. l, bezeichneten Falle der Weg |

einer schiedsrichterlichen Entscheidung betreten wird, so erstatiet die

betreffende Regierung hiervon Anzeige an die Bundes-Versammlung, und es werden aus der bekannt gemachten Liste der 34 Spruch männer in der Regel sechs Schiedsrichter, und zwar drei von der

Regierung und drei von den Ständen, ausgewählt; dic von der

betheiligten Negierung ernannten Spruchmänner sind von der Wahl

zu Schiedsrichtern für den gegebenen Fall ausgeschlossen, sofern nicht beide Theile mit deren Zulassung einverstanden sind. Es bleibt dem Uebercinkommen beider Theile überlassen, sich auf die

Wahl von zwei oder vier Schiedsrichtern zu beschränken, oder deren

Zahl auf aht auszudehnen. Die gewählten Schiedsrichter werden

von der betreffenden Negierung der Bundes Versammlung angezeigt.

Erfolgt, in dem Falle der Bereinbarung über die Berufung an

das Schiedsgericht, und nahdem die Negierung den Ständen die

Liste der Spruchmänner mitgetheilt hat, die Wahl der Schieds- |

richter nicht binnen vier Wochen, so ernennt die Bundes-Versamm-

lung die Leßteren statt des säumigen Theiles.

Art, 1Y. Die Schiedsrichter werden von der Bundes - Ver- sammlung, mittelst ihrer Regierung, von der auf sie gefallenen (Er- nennung in Kenntniß gescßt und aufgefordert, einen Obmann gus der Zahl der übrigen Spruchmänner zu wählen z; bei Gleichheit der | Stimmen wird ein Obmann von der Bundes-Versammlung ernannt,

Art. V. Die von der betreffenden Regierung bei der Bundes- Versammlung eingereichten Akten, in welchen die Streitfragen be- reits durch gegenseitige Denkschriften oder auf andere Art festgestellt sein müssen, werden dem Obmann übersendet, welcher die Abfassung der Relation und Korrelation zwei Schiedsrichtern überträgt, deren Einer aus den von der Regierung, der Andere gus den von den Ständen Erwählten zu nehmen ist,

Art. V1. Demnächst versammeln sich die Schiedsrichter , ein- schließlich des Obmanns, an einen von beiden Theilen zu bestim- menden, oder, in Ermangelung einer Uebereinkunft, von der Bun- des-Versammlung zu bezeichnenden Orte, und entscheiden nach ihrem Gewissen und eigener Einsicht den streitigen Fall durch Mehrheit der Stimmen, u

Art. V1I. Sollten die Schiedsrichter zur Fällung des definitiven Spruches eine nähere Ermittelung oder Aufklärung von Thatsachen für unumgänglich nothwendig erachten, so werden sie dies der Bun-

1843.

des-Versammlung anzeigen , welche die Ergänzung der Akten durch den Bundestags-Gesandten der betheiligten Regierung bewirken läßt.

Art. Vil, Sofern nicht in dem zuletzt bezeichneten Falle eine

Verzögerung unvermeidlich wird, muß die Entscheidung spätestens binnen vier Monaten, von der Ernennung des Obmauns an ge- rechnet, erfolgen und bei der Bundes-Versammlung zur weiteren Mittheilung an die betheiligte Regierung eingereiht werden. __ Art. IX. Der schiedsrichterliche Ausspruch hat die Kraft und Wirkung eines austrägalgerichtlichen Erkenntnisses, und die bundes- geseßlihe Erecutions-Ordnung findet hierauf ihre Anwendung. Bei Streitigkeiten über die Ansähße eines Budgets insbesondere erstreckt sich diese Kraft und Wirkung auf die Dauer der Steuer - Bewilli- gungs-Període, welche das in Frage stehende Budget umfaßt.

Art. X. Sollten sih über den Betrag der dur das schieds- richterliche Verfahren veranlaßten, dem betheiligten Staate in ihrem ganzen Umfange zur Last fallenden Kosten Anstände erheben, so werden diese durch Festseßung von Seiten der Bundes - Versamm- lung erledigt.

Art. X1l. Das in den vorstehenden Art. T—X. näher bezeich- nete Schiedsgericht findet auch zur Schlichtung der in den freien Ztädten zwischen den Senaten und den verfassungsmäßigen bür- gerlichen Behörden derselben sich ergebenden Jrrungen und Strei-

tigkeiten analoge Anwendung. Der 46}te Artikel der Wiener Kon- greß - Akte vom Jahre 1815 in Betreff der Verfassung der freien Stadt Frankfurt erhält jedoch hierdurch keine Abänderung.

Art. X11. Da es den Mitgliedern des Bundes unbenommen bleibt, sich darüber einzuverstehen, daß die zwischen ihnen entstandenen Strei- tigkeiten auf dem Wege des Art, 11. gebildeten Schiedsgerichts aus- getragen werden, fo wird die Bundes-Versammlung eintretendenfalls auf die hiervon von den streitenden Bundesgliedern gleichzeitig ge- machte Anzeige, nach Maßgabe der Art. 11 —X,, die Einleitung des schiedsrichterlichen Verfahrens veranlassen.)

Wir bringen hierdurch die vorstehenden Beschlüsse der Bundes-Ver- sammlung als eine weitere Entwickelung der in der deutshen Bundes- und Schluß-Akte bereits enthaltenen Grundsäße und Anordnungen über den Rechtszustand der vormals unmittelbaren deutschen Reichsstände und als geseßliche auf die Verhältnisse der Unserer Monarchie einverleibten vormals unmittelbaren deutschen Reichsstände anwendbare Bestimmungen zur allge- meinen Kenntniß sämmtlicher Behörden und Unterthanen in Unseren zum deutschen Bunde gehörenden Landestheilen.

So geschehen und gegeben Charlottenburg, den 7. Mai 1843,

(L/8) Friedrich Wilhelm.

Prinz von Preußen, v. Boyen. Mühler. Gr. v. Alvensleben. Eichhorn. v. Thile. v.Savign9. Frh. v. Bülow. v. Bodelschwingh. Gr. zu Stolberg. Gre v, Arnim.

Uichtamtlicher Theil. Landtags- Angelegenheiten.

Rhein-Provinz, _ Düsseldorf, 24, Juni. Siebenundzwanzigste Plenar- Sißung. Nach Eröffnung der Sißung durch den Herrn Landtags-Mar- schall bittet ein Abgeordneter der Städte ums Wort und trägt vor: Es habe sich eine Besorgniß darüber kundgegeben, daß die Dauer des Landtags nur noch auf aht Tage beschränkt sei. Sollte diese Befürchtung begründet jein, so werde ein sehr großer Theil der dem Landtage vorliegenden Arbei- ten, und darunter die wichtigsten Gegenstände, unerledigt bleiben, was einen schr übeln Eindruck in der Provinz hervorbringen würde. Es sei daher an der Zeit, an Se. Majestät den König die dringendste Bitte zu richten, dem Land- tage noch so viel Zeit zu lassen, daß es möglich sei, wenigstens alle Hauptsachen zu erledigen. Ein Abg. der Ritterschaft; Die von dem vorigen Redner geaußerte Besorgniß sei nicht begründet und könne es au nicht sein weil dem Landtage noch mehrere Königliche Propositionen von ausgedehntem Um- fange, z. B. das neue Bergwerks-Gesey, vorliegen, über welche bis dahin der Bericht des betreffenden Ausschusses noch nicht einmal erstattet sei. Au- sßerdem aber seien “auch die Angelegenheiten der Provinzial-Jnstitute (wie der Provinzial-Feuer-Sozietät, der Jrren-Heilanstalt zu Siegburg u. s. w.) nod nicht zur Berathung gebracht worden. Von einem nahe bevorstébenbên Schlusse des Landtags könne daher feine Rede sein. Den Provinzialständen dürfe die erforderliche Zeit zur Berathung derjenigen Gegenstände welche die wichtigsten Juteressen der Provinz berühren , nicht abgeschnitten werden und jet die obwaltende Nothwendigkeit einer Ausdehnung ‘der anfänglich firirten Dauer des Landtages zur Kenntniß Sr, Majestät des Köni é u e R e ra Age ani dite Städte spricht seinen Dank bofite aus ap der vorige Redner seinen Antrag von ein ‘en Gesi z Ca g einem anderen Gesichtspunkte aus Ein Abg. der Städte: Die vorhin geäußerte Besoraniß sei i

vorhanden und sei um so gegründeter, alé bereits aut ae ne S trag auf Verlängerung der Dauer abgegangen, ohne daß bis heute eine Antwort erfolgt sei. Das Petitionezecht werde dadurch beschränkt wenn dem Landtage nicht die Zeit gelassen werde, die bei ihm einge angenen Peti- tionen zu berathen, und ein höchst übler Eindruck in der Provinz hervor ebracht Er beantrage daher: es möge durch den Herrn Landtags-Marschall an Se. Maj. die Bitte gerichtet werden, dem Landtage die zur Erledigung seiner Arbeiten erforderliche Dauer Allergnädigst gestatten zu wollen, Ein Ubg. der Städte wünscht, daß in dem Antrage eine bestimmte Zeit, z. B. etiva 14 Tage Ad A werde, Cin Abgeordneter der Städte: Noch keinem Landtage eien sto viele und so umfassende Königliche Propositionen vorgelegt wordén ic dem gegenwärtigen, und doch habe man bei den früheren gegen eine Verlängerung der Dauer kein Bedenken gehabt, Ein Abgeordneter der Stadte; Es sei nicht zu verkennen, daß auf dem gegentvärtigen Landta durch viele unfruchtbare Diskussionen Zeitverlust entstanden sei. Ein Ab- V on E Um so nothwendiger sei es, daß für die ichtigen, das Interesse der ganzen Provinz berü isfussi j nöthige Zeit lassen vat. A E nete ga Ein Abgeordneter der Städte: Der Ausschuß, welchem die Bearbei- tung des neuen Bergwerks-Geseßzes übertragen sei, habe seine Arbeiten nicht mehr, wie geschehen , beschleunigen können z es sei jedoch erforderlich, daß sein Bericht, bevor der Gegenstand zur Berathung komme, zum Druck be- fördert werde, um an sämmtliche Mitglieder vertheilt zu werden. Ein Abgeordneter des Ritterstandes giebt zu bedenken, welche Fo en es haben

werde, wenn der Landtag schon jeßt eine Bitte an Se. E richte, und

eine Besorgniß ausspreche, die weder be werde genügen, wenn das in der heuti blos zu Protokoll genommen werde und die Versa reche, daß sie aus den angeführten Gründen jene Beso nicht

Demnächst bemerkte ein Abgeordneter “der Sk lichen Blättern sei dem Herrn E

tion von Köln eine für den Landtag