1843 / 14 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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erworben haben, daß sie über dieselben frei verfügen könn- S äagerung L keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden, vorausgeseßt, daß der neue Erwerber die gehörige Qualification besißez ferner, daß der Wittwe eines Apothekers das Recht gesichert werde, durch einen qualifizirten Provisor die Konzession fortzu- segen, und daß demjenigen, dem eine Apotheke durch Erbschaft zu- fällt, die Fortsezung dersclben, außer im Falle der Nichtgqualification, nicht solle entzogen werden. Ein Abgeordneter der Nitterschaft : Er könne sich auch mit diesem Vorschlage nicht einverstanden erklären, weil dadurch die Konzessionen verewigt würden. Die Verfügung, daß die Wittwen, die Vormünder minderjähriger Kinder u. \. w, die Apotheke durch einen quali fizirten Provisor fortführen lassen dürfen, bestehe schon jeßt. Es müsse der Regierung unbenommen bleiben, unter denjenigen, welche sich für das Apo- thekergeschäft vorbereitet haben, den Qualifizirtesten anzustellen. Man spreche überall gegen Privilegien, und wolle den Apothekern ein solches ertheilen ! Der Landtags-Marschall : Die Negierung habe keine Verpflichtung, die qua lifizirten Pharmazeuten der Reihe nach, ohne Rücksicht auf den höheren oder geringeren Grad der Qualification, anzustellen. Der Neferent : Man dürfe das Apothekergewerbe nicht unnöthig beschränken, während alie anderen Gewerbe frei seien, sondern nur insoweit, daß der Apotheker über- haupt qualifizirt sein müsse. E E Bei der Abstimmung wird der erste Antrag des Ausschusses mit 47 Stimmen gegen 13 angenommen. Der zweite Antrag wird, als in dem ersten {on enthalten, nicht weiter diskutirt und der dritte ganz fallen gelassen,

Düsseldorf, 26. Juui. Achtundzwanzigste Plenar-Sizung. Die Erstattung des Berichtes des 6ten Ausschusses, betreffend die Allerhöchste Königliche Proposition über die periodische Nevision des Grundsteuer-Kata sters der beiden westlihen Provinzen Rheinland und Westvhalen war au der Tagesordnung. : Der Referent trägt vor: Der gedachte Entwurf theile die Revision in eine spezielle und in eíne allgemcine, Erstere solle sogleich nach der Ver kündigung der Verordnung „ihren Anfang nehmen, nach und nach fortschrei ten und spätestens in 30 Jahren vollendet sein. Leßtere solle erfolgen nach Ablauf dieser 30jährigen Periode. Die bisherigen Grundlagen der Werth- schäßung sollen erst bei leßterer einer Nevision unterworfen werden, dagegen bei ersterer unverändert beibehalten werden, derartig, daß allgemcine Ver änderungen in diesen Grundlagen nur durch leßtere, nicht durch erstere be- rücksichtigt werden sollen. Unter diesen Veränderungen werden solche ver standen, welche auf den ganzen Kataster-Verband (die beiden Provinzen) thren Einfluß äußern, und namentlich in den Durchschnitts-Preisen der Boden- Erzeugnisse, so wie der davon abhängigen anderen Grundlagen der Werthschäz zung, Kauf-, Pacht- und Mieth-Preisen (in dem relativen Werthe des Geldes) ihren Grund haben, Dagegen sollen spezielle Werths-Veränderungen, solche, welche blos eine Gemeinde, einen einzelnen Verband, oder auch eine Anzahl der- selben berühren, bei der Spezial-Revision berücksichtigt werden. Die nach den französischen und westphälischen Grundsteuer-Geseßen vorgeschriebene zehn resp. fünfjährige Retaxation der Häuscr findet in dem vorliegenden Ent wurfe keine Stelle und soll nach der Denkschrift fortfallen, Die Revision soll stattfinden unter Leitung cines General - Kommissars und Mitwirkung einer ständischen Kommission. Dieses sind im Allgemeinen die Grundzüge des Systems, nach welchem der vorliegende Entwurf ausgearbeitet worden ist 5 der Ausschuß is| mit diesem Svstem einverstanden z hinsichtlich der Aus führung desselben in dem vorliegenden Entwurfe glaubt er jedoch im Allge meinen bemerken zu müssen: 4) Es is zwar im §. 5 angegeben worden, was die spezielle Revision nicht zu berücksichtigen hat; der Gegensatz hier von wäre eine Angabe desjenigen, was dieselbe wohl zu berücksichtigen hat. Leßteres besagt nur die Denkschrift. 2) Es if nicht klar ausgedrückt, daß auch solche Veränderungen der Miethpreise der Wohnhäuser, welche durch lokale günstige oder ungünstige Umgestaltungen der Lebens - und Verkehrs verhältnisse hervorgebracht worden, bei der Spezial-Revision zu berücsichti gen sind; die in der Denkschrift enthaltenen Aeußerungen lassen sogar Zwei- fel darüber entstehen, ob dicses wohl beabsichtigt werde, und dennoch ist unter allen Verrichtungen, welche die Revision vorzunehmen hat, gerade die Untersuchung und Berücksichtigung dieser Veränderungen die wichtigste, wenn cine Verhältnißmäßigkeit zwischen den Gebäuden an sich, so wie zwischen diesen und den Liegenheiten, erhalten werden soll. 3) Eine besondere periodische Retaxa tion der Häuser scheint zwar fortfallen zu fönnen, weil diejenigen Gemeinden in welchen solche am ersten nöthig wird, nach §. 3 vor allen anderen der Spezial-Ne vision unterworfen werden könnenz indessen, da erfahrungsmäßig und nach der Natur der Sache die Veränderungen in dem Miethwerthe der Gebäude viel rascher eintreten, und nah Oeitlichkeiten mehr abweichen, als bei dem Reinertrage der Grundflächen, so muß es der nach §. 3 zu bildenden Kom- mission freistehen, wo örtliche Umstände dazu Veranlassung bieten, die Ne vision der Häuser-Taren mehrmals während der 30 jährigen Periode eintre ten zu lassen. 4) Die Mitwirkung der ständischen Kommissarien läßt eine Erweiterung wünschen, wenn dieselben nicht sollen in den Fall kommen, die ihnen nach §. 8 obliegende Prüfung ohne Kenntniß der Sache vorzu nehmen, Diese allgemeinen Bemerkungen haben den Ausschuß bei der Prüfung des vorliegenden Entwurfs geleitet, und in Verbindung mit den besonderen Bemerkungen, zu welchen die einzelnen Paragraphen Veran lassung boten, die Abänderungen und Zusätze herbeigeführt, welche der Ausschuß zu der vorber gedachten Verordnung vorgeschlagen hat. Der §. 1 des Entwurfs lautet: : L Die Revisionen der Katastral-Abschäßungen haben den Zweck, die Ka- tastral-Erträge mit den seit der Aufnahme des Katasters, so wie später mit den seit einer stat:gehabten Revision in dem Ertrage der katastrirten Ob- jekte eingetretenen Veränderungen in Uebereinstimmung zu bringen und die Verhältnißmäßigkeit dieser Abschäßungen unter einander herzustellen, wo dieselbe niht vorhanden oder im Laufe der Zeit gestört worden is. Die Revision muß demnach eine doppelte sein: a. eine Spezial - Revision der Verbände zur Herstellung ihrer inneren Richtigkeit und ihrer Gleichstellung mit den Durchschnitts - Resultaten des vollendeten Katasters, þ. eine Ge- neral - Revision des ganzen Katasterwerths, um die Rein - Erträge der ein- zelnen Kultur - Arten mit der Wirklichkeit möglichst in Uebereinstimmung zu bringen und dadurch zugleich das wichtige Verhältniß derselben in sich her zustellen, L Ln S Der Ausschuß bemerkt zu §. 1h. Da die Werthsäße des Katasters anerfanntermaßen nux Verhältnißzahlen sind, welche nicht den wahren Nein- Erirag der Grundstücke darstellen, und außer den Kultur - Arten auch noch andere Steuer - Objekte vorkommen, so wird folgende Fassung dieses Ab- \hniits beantragt: „b. cine General- Revision des ganzen Katasterwerths,

Himmel möglich gut versinnlicht ; es wird dadurch Jedem sehr leicht wer- den, sich, bei Vergleichungen der Karten mit dem Himmel, zurecht zu finden. Sorgfältig i} alles vermieden, was jenen Ueberblick stören könnte. Die Figuren der Sternbilder durften zwar nicht auf den Karten fehlen, allein sie sind mit hellbraunerFarbe gezeichnet und so wenig auffallend, daß ste die Gruppi- rungen der Sterne nicht im Mindesten undcuilich machen. Man sicht sie uur, wenn man sie schen will; die dem Himmel, nicht wie die Bilder angedichteten, sondern angehörenden Sterne, treien dagegen {warz auf dem blassen Grunde her- vor, Wer eine ihm bekannte Sterugruppe am Himmel betrachtet, dem vergegenwärtigt sie die Umrisse des Bildes, mit welchem zugleich er sie ken- nen gelernt hatz er sieht z, B, in Gedanken den Schild, den Gürtel, das Schwert des Orion, indem er wirklich die zu ihnen gehörigen Sterne sicht. Die schwarzen Sterne EUN die hellbraunen Linien auf den Schwinschen Karten erzeugen einen Ade t dem, was das Auge sieht und was die Erinnerung E igt, Len werden mag. Die Entwerfungsart der Schwincfschen ¿ ar E R 1 treographische, welche bie Eigenschaft hat, selbst an den Bon ern 42 E m Berzerrung des Bildes hervorzu- bringen. Das artennceß if L e erungswürdiger Regelmäßigkeit und Schönheit gezeichnet ; es hat für jeden zweiten Grad cine Linie, für jeden zehnten eine stärkere. Jn dieses schöne, zum großen Vortheile des astrono- mischen Gebrauches der Karten gereichende Neß, sind die Sterne, mit ihm angemessener Genauigkeit, an den Oertern eingetragen, welche sie im Jahre 1850 einnehmen werden, Kein Stern des Piazzischen Verzeichnisses , inso- fern er nicht fleiner als Tter Größe ift, fehlt auf den Karten; und die nicht in diesem Verzeichnisse, aber in den Hardingschen speziellen Himmelskarten vorfommenden Sterne bis zu derselben Größe, sind gleichfalls auf ihnen verzeichnet, Die Schwinsschen Karten enthalten also alle Sterne bis zur 7ien Größe, welche aus diesen beiden Quellen geshöpft werden konnten ; sie sind im Ganzen als vollständig bis zu dieser Gränze anzusehen, wenn

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um die Katastral - Erträge der einzelnen Objekie mit dem wirklichen Rein- Ertrage möglichst in Uebereinstimmung zu bringen und dadurch zugleich das richtige Verhältniß derselben in sich herzustellen.“

Der §. 1 wird nach dem Entwurf und nah Fassung des Ausschus- ses ad b. angenommen.

Der §. 2 des Entwurfs lautet: Die erstere Revisions-Periode soll mit dem auf die Publication dieser Verordnung folgenden Jahre beginnen, die Revision in jedem Jahre mehrere Katastral-Verbände treffen und spätestens in 30 Jahren für sämmtliche Gebäude und kultivirte Grundstücke vollendet werden,

Zu §. 2 wird am Ende folgender Zusaß vorgeschlagen: „Doch soll die Revision der Häuser-Taxen mehrmals während der 30 jährigen Periode eintreten, dort, wo örtliche Veränderungen in den Miethwerthen solches zur Wiederherstellung der Verhältnißmäßigkeit erforderlih machen,“ Dieser Paragraph wird mit dem Zusay des Ausschusses angenommen,

Der §. 3 des Entwurfs lautet: „Die Neihenfolge, in welcher die Katastral-Verbände zur Spezial-Revision gelangen, wird aüf die Vorschläge des General-Jnspektors des Katasters durch eine ständische Kommission be rathen, zu welcher Unsere getreuen Stände der Provinzen Rheinland und Westphalen je fünf Abgeordnete und eben so viele Stellvertreter zu wählen haben, Der General - Jnspektor hat scine Vorschläge der §. 8 angeord- neten jährlichen Versammlung der ständischeu Kommission für das folgende Zahr vorzulegen, und erfolgt die Festseßung dieser Reihenfolge auf das Gutachten dieser Kommission durch das Finanz - Ministerium, Bei seinen Vorschlägen wird der General - Jnspeltor zunächst die Reihenfolge , in wel cher das Kataster der einzelnen Verbände definitiv abgeschlossen iverden, be rüdcksichtigen, jedoch davon abweichen, wenn die Nevision später katastrirter Verbande aus besonderen Gründen dringend erforderlich sein möchte. Die Revision soll in beiden Provinzen möglichst gleichmäßig fortschreiten, auch in allen Negierungsbezirten zugleich begonnen werden.

Der Ausschuß bemerlt hierzu Folgendes: Die beiden Provinzen Rheinland und Westphalen bilden in Beziehung auf das Kataster eine Totalität, eine Einhcit des Kataster - Verbandes und keine Zweiheit, in welcher provinzielle Sonder - Juteressen zu vertreten wären ; daher sollte dieser Gesammt - Verband auch nicht nah Provinzen vertreten werden, damit nicht von vorn herein die Ansicht Wurzel fasse, jeder Deputirte hâtte nicht sowohl den ganzen Verband, als nur seine Provinz zu vertreten, oder gar fur diese zu streiten; dagegen scheint es rathsam, daß die Depu- | tirten in dem Umfange des Kataster-Verbandes moglichst vertheilt werden, damit bei ihrem Zusammentreten alle örtlihen Sonderheiten berücksichtigt wer- } den konnenz daher der Vorschlag, daß für jeden Regierungsbezirk cin Kom- | missarius und ein Stellvertreter gewählt werde, und zu dem Ende in dem ersten Absay des Paragraphen die Worte „je fünf Abgeordnete“, durch die Worte „für jeden Negierungs- Bezirk cinen Abgeordneten“, so wie in dem leßten Abfaße die Worte „in beiden Provinzen“ durch „in allen Regice- | rungs-Bezirken““ ersczt werden, Diese dem §. 3 durch den Ausschuß gege | bene Fassung wird angenommen, Der §, 4 des Entwurfs lautet; Dic Revision sclbst wird unter Leitung des General-Inspektors bewirkt: „a, von einer für jeden Regierungs-Bezirk zu bildenden Classifications - Kommission, bestchend aus eincm Abschäßnngs-Jnspektor und zwei Taxatoreu, þ. von ciner für jeden zur Revision gelangenden Verband zu bildenden Classifica tion8-Kommission, bestehend aus dem betresfenden Fortschreibungs-Beamten | und zwei Taratoren, Die Taratoren werden durch die Negierung aus vier | für die Classifications- Kommission von den Kreioständen und aus vier für die Klassirungs-Kommission von den Vorständen der betreffenden Gemeinden | nach Stimmenmehrheit zu wählenden Personen crnannt. Die Taratoren zu b. dürfen in den Verbänden, für welche sie gewählt werden , nicht ansässig sein, Außerdem weiden der Kommission die nöthigen Geometer zugeordnet,““

Nach einigen Erörterungen wurde die vierte Alinea des Paragraphen von der Plenar- Versammlung in folgender Fassung angenommen: „Die | Kreisstände eines jeden Kreises des Regierungs - Bezirks wählen einen De putirten zu einer zu bildenden Wahl Kommission; die Kommission schlägt zu Classifications - Taxatoren füuf ökonomische Sachverständige vor, gus welchen die Regierung drei Taxatoren ernennt. Zu Klassirungs Taratoren iverden durch die betreffenden Kreisstände fünf Sachverständige vorgeschla- gen, aus welchen ebenfalls drei Taxatoren durch die Regierung ernannt werden.“

Der §, 5 des Entwurfs lautet: Die Revision beginnt mit der Berich tigung der Flurkarten und Flurbücher, welche rücksichtlich der Größen, Par zellar-Cintheilung und der Kulturarten mit der Gegenwart in Uebereinstimmung gebracht werden müssen. Gleichzeitig hat der General-Jnspekior des Kata sters unter Zuziehung der Classifications- und Klassirungs-Kommission (8. 4) zu prüfen? a) ob unter Beibehaltung des bestehenden Classifications-Sv- stems nur die seit der Kataster-Aufnahme bei einzelnen Grundstücken einge tretenen Veränderungen zu berüsichtigen sind, oder þ) eine theilweise Mo- dification des besteheuden Classifications-Svstems und der Tarise erforder lich ist, oder c) cine ganz neue Abschäzung noh erfolgen muß, um die verbältnifmäßige Gleichheit der Katastral-Erträge herzustellen. Bei diefer Prüfung sowohl, als bei der in Folge derselben amzuordnenden Nevision werden diejenigen Durchschnitts-Preise der Boden-Erzeugnisse und der mitt

leren Miethwerthe der Gebäude, so wie der davon abhängigen anderen ;

Grundlagen der Werthschäßung beibebalten und angewendet, welche bei der Aufnahme des Katasters festgestellt worden sind, so daß also allgemeine Ver- änderungen jener Preise und ihrer Verhältnisse gegen einander nicht berück- sichtigt (der Gencral-Nevision des Katasters vorbehalten) werden, Jn den unter þ und c gedachten Fällen is vor Beginn der Revision die Genehmi-

gung des Finanz-Ministers zu den beschlossenen Arbeiten einzuholen. |

Der Ausschuß schlägt vor, anstatt des Absatzes, welcher anfängt: „bei der Prüfung 2c.““, folgende Fassung zu substituiren: „Bei dieser Prüfung sowohl als bei der in Folge derselben anzuordnenden Revision werden die Durchschnittspreise der Bodenerzeugnisse, so wie der davon abhängigen an deren Grundlagen der Werthschäzung beibehalten, welche bei der Aufnahme des Katasters festgestellt worden jind, so daß also allgemeine Veränderungen jener Preise, so wie der damit im Verhältnisse stehenden Kauf-, Pacht- und Miethpreise nicht berüsichtigt (der General-Nevision des Katasters vorbe- halten) werden; dagegen müssen spezielle Veränderungen, welche blos cine | Gemeinde, einen einzelnen Verband oder eine Anzahl derselben berühren, allerdings berücfsichtiget werden, z. B. Verminderung der Transportkosten zum Marktplaze durch verbesserte Communicationsmittel (Eisenbahn, Ka- nâle) bei landwirthschaftlichen Erzeugnissen, Vermehrung oder Verminderung | der Micthpreise der Gebäude wegen örtlicher Umgestaltung der Lebens- und Verkehrs-Verhältnisse 2c.“

auch nicht augenommen werden kann, daß nicht noch hin und wieder ein Stern gefunden werden sollte, der irrig zu einer höheren Größenflasse ge- zählt worden is, wahrend er in die 7te gehört. Juteressant ist es, aus den Karten zu schen, wie nur die kleineren Sterne in gewissen Gegenden des Himmels sich stark zusammendrängen , während die helleren, bis zur 7ten | Größe einschließlich, nirgend einauder so nahe sind, daß ihre Darstellung | einen größeren Maßstab der Karten wünschen ließe. : L | Als einen großen Borzug der neuen Karten betrachte ih, daß sie den ganzen, bei uns sichtbar werdenden Theil des Himmels auf nicht mehr als | fünf Blättern, von nicht unbequemer Größe (Höhe 16 Zoll und Breite | 18 Zoll) abbilden. Die Uranographie von Bode enthält 20 Blätter, von etwa 21 Zoll Höhe und 28 Zoll Breite, und leistet, troß dieser viel grö- ßecren Ausdehuung, doch bei weitem nicht so viel, und das, was sie leistet, bei weitem nicht so vollkemmen, als die fünf Schwinckschen Blätter, Diese sind daher ein fehr werthvoller Besiß für die Astronomen geworden, Diese Unzeige ihres Erscheinens aber schreibe ih, um auch die Leser der Zeitung wissen zu lassen, wie leicht sie jcßt zu einer vortrefflichen und dem Zwecke gemäßen Abbildung des Himmels gelangen können, F W, Bes]el

Nom , 22. Juni. (A, Z.) Der unermütlich thätige und gelehrte Architekt Canina hat in einem Zeitraum von 70 Tagen ein Werk über die Construction der ältesten christlichen Kirchen publizirt, das 57 wohlausge- führte Kupfertafeln mit 147 Seiten Text in Folio - Format enthält. Ver- anlassung zu dieser Arbeit hat ihm der Gedanke gegeben, die Kathedral- Kirche S, Giovanui in Turin durch cine andere, dem gegenwärtigen Be- dürfniß gemäßere und geräumigere zu ersegen, Leider ist auch diese cine von den Schriften des Verfassers, welche in einer beschränkten Anzahl von

Der Schlußsaß: „Jn den unter þ und c gedachten Fällen“, is un- verandert beizubehalten.

Der Vorschlag des Ausschusses, so wie das Uebrige des §. 5, wird angenommen.

Der §. 6 des Entwurfs lautet:

Die Revision eines jeden Verbandes wird demnächst von der Classi- fications- und Klassirungs - Kommission nach den wegen der Ab- und Ein- shäßung bestehenden Vorschriften bewirkt, Die vollendeten Arbeiten werden dem General-Jnspeltor des Katasters und von diesem mit einem Gutachten der betheiligten Bezirks-Negierung vorgelegt.

Der Ausschuß schlägt folgenden Nachsaß am Schlusse des Paragraphen vor: „und dem ständischen Kommissarius des Bezirks mitgetheilt,“ Wird mit dem Nachfaße des Ausschusses angenommeu. :

Der §. 7 des Entwurfs lautet: Die Regierung leitet nach Prüfung und provisorischer Genehmigung der Resultate der Revision das Reclama tions-Verfahren ein, bei welchem die Grund-Eigenthümer gegen den Klassen Ansaß der einzelnen Grundstücke, die Gemeinden durch ihre Vorsteher oder gehörig bevollmächtigte Deputirte gegen das Classifications-Svstem und den Werthschäßungs-Tarif zu reklamiren berechtigt sind. Die Beschwerden der (Hemcinde-Vorstände oder Deputirten werden an einem demnächst festzu seßenden Tage zu Protokoll gegeben, Die Ausstellungen werden von der Negierung untersucht und vorbehaltlich der schließlichen Genehmigung Un seres Finanz-Ministers (§8. 9) entschieden, N i

Der Ausschuß bemerkt: Die Worte: „und provisorische Genehmigung“, dürften füglich gestrichen werden. Die Vorsteher der Gemeinden durfen bei diesem Geschäfte die betreffenden Grund-Eigenthümer nur dann vertreten, wenn sie dazu gewählt werden, daher der Anfang der ersten Zeile auf Seile l, folgendermaßen zu fassen: „Durch erwählte Deputirte“, und in det vor- sckten Zeile des nämlichen Absazes die Worte „Vemeinde I IEE oDeI zu streichen, Am Schlusse dieses Absatzes sei aus mehrbemerkten Gründen noch himuzuseßzen: „Der ständige Kommissars des Bezieks ist von dem angeseßten Termine frühzeitig in Kenntniß zu seßen und zur Beiwohnung desselben einzula den‘, endlich sei der leßte Absay folgendermaßen umzuändern: „Die Ausstellun aen werden von der Negterung untersucht, welche daruber vorbehaltlich der näheren Prüfung der ständischen Kommission und der (Genehmigung Unseres Finanz-Ministers (§. 8) vorläufig entscheidet.“

Wird nach der Fassung des Ausschusses angenommen.

Zu den §§. 8, 9, 10 und 11 fand der Ausschuß nichts zu erinnern, Diese Paragraphen wurden von der Plenar- Versammlung angenommen,

Der 8. 12 des Entwurfs lautet : :

„Nach dem Resultate dieser allgemeinen Revision werden die Kata- stral-Erträge der Verbände und einzelner Steuerpflichtigen umgerechnet, und die dergestalt berichtigten Katastral-Erträge von dem auf die Genehmigung der Schlußrevision folgenden Jahre an im ganzen Umfange der westlichen Provinzen der Besteuerung zum Grunde gelegt, imgleichen die Kataster dex (Gemeinden danach berichtigt.“

Hierzu bemerkt der Äusschuß: Eine bloße Umrechnung würde nicht genügen, daher das Wort „umgerechnet“ in „aufs Neue festgeseßt“ zu verwandeln. Wird in dieser Fassung von der Plenar-Versammlung ange nommen. Die noch folgenden §8, 13 bis 18 werden vom Ausschusse un verändert zur Annabme vorgeschlagen und von der Plenar - Versammlung in der Fassung des Entwurfs angenommen. E /

Der Referent bemerkt: Jndem der Ausschuß vorstehende Prüfung der hohen Stände-Versammlung zur näheren Beschlußnahme vorlegt, stellt dei felbe anheim, die Mitglieder der nah §. 3 zu bildenden ständischen Kom mission für die fünf Regterungs-Bezirke der Nheimn-Provinz zu wählen. : Ein Abgeordneter der Nitterschaft: Es sei uo bei jedem Landtage del Antrag gestellt worden, daß das Kataster auf alle anderen Provinzen aus- gedehnt ‘werde; er sei der Meinung, diesen Antrag auch M f neuern, Der Referent: Ob man sich davon große Resultate versprechen dürfe, müsse dahingestellt bleiben, es werde sich dies späterhin durch A Ausschüsse besser bewirken lassen; doch halte auch ex es qur i dieser Gelegenheit den Wunsch ciner allgemeinen Katasnung A R, auszudrücken. Der Antrag wird einstimmig unterstüßt, und ein #29! ordneter der Städte bemerkt hierzu: Es sei dies dem Verfahren der fran zösischen Deputirten - Kammer ähnlich, die bei jeder Session die Herstellung der Nationalität der Polen beantrage. Der Herr Landtags - Marschall fand dagegen nichts zu: erinnern und bemerkte, daß in der nächsten Sißung die nah §. 3 erforderliche ständische Kommission zu wählen sein werde, :

Der ‘Herr Landtags-Marschall veranlaßt hierauf den Bericht des ersten Ausschusses über die 9te Allerhöchste Königliche Proposition, betreffend die Sicherung der Eröffnung der bei Notarien in dem Bezirke des Appellations gerichtsbo fes zu Köln hinterlegten mvstischen Testamente. Der Referent in der Sache trägt vor:

Es sci nicht selten vorgekommen, bei Uebernahme der Akten von ver- storbenen Notarien derartige mvstische Testamente uneröffnet vorzufinden, wodurch die lebtwilligen Verfügungen mehrmals unberücksichtigt geblieben scien. Die bisherige Gescßgebung gebe kein Mittel an die Hand, um mit Gewißheit die Vollstreckung solcher mvstischen Testamente zu bewirken, da weder der Notar dazu verpflichtet sei, noch ciner der Jntestat-Erben Veran lassung zur Eröffnung haben mögez die dem jeßigen Landtage vorgelegte Verordnung dagegen verpflichte den Notar, sobald ihm der Tod des Testirers bekannt sei, dem Ober -Prokurator des Bezirks, ín welchem die Erbschaft eröffnet worden, von dem Vorhandensein eines solchen mystischen Testaments Anzeige zu machen, worauf dann die weitere Anzeige an den Landgerichts Práäsi- denten und die nöthigen Schritte zur Eröffnung des Testaments erfolgen. Obgleich die Notarien nicht von allen Todesfällen Kenntniß erhielten, so sci doch anzunehmen, daß ihnen der Tod von den Hinterlegern der not! schen Testamente nicht unbekannt bleiben werde, da die mostischen Testa- mente so selten vorkemmen, daß diese dem Gedaächluisse der Notarien nicht leicht entshwinden werden. Weil aber ferner in der vorgelegten Verord- nung für die durch die Eröffnung der mvsti}chen 2 ejiamente entstehenden Koften Vorsorge getroffen, ]o sei etn wesentliches Hindern beseitigt, (v0 durch wohl der Notar von der Anzeige abgehalten werden konnte, m Einverständuiß mit dem Referenten ist der Ausschuß von der Zwecckmäßig feit des Geseßz-Entwvurss überzeugt, und kann sich nur dahin aussprechen, daß des Königs Majestät gebeten werden möge, demselben Gesetzeskraft verleihen zu wollen. |

Der Geseß-Cntwurf lautet wie folgt: „§. 1. Jeder Notar im Be- zirke des rheinischen Appellationsgerichtshofes is verpflichtet, von dem Vor- handecusein eines bei ihm hinterlegten mystischen Testaments dem Ober-Pro kurator des Bezirks, in welchem die Erbschaft eröffnet worden is, Anzeige zu machen, sobald ihm der erfolgte Tod des Testirers bekannt geworden ist. Exemplaren aufgelegt sind, und deren Verbreitung daher nicht în dem Maße und der Ausdchnung stattfinden wird, wie es wohl das Interesse der Sache erhceischt, Wir werden daher in einer ausführlicheren Mittheilung auf den Inhalt derselben zurückkommen. e / -

Eine andere sehr bedeutende und überaus nüßliche Unternehmung ist die des befannten Kupferstehers Gruner, welcher auf die Grundlage des von Gutensohn und Thürmer begonnenen Decorationswerkes el n umfassendere, gründlichere und sorgfältigere Sammlung von Le L höheren Ornamentenlchre gebildet hat. Alle Sahverständigen, 4 ( b N Probeblätter dieses {önen Werkes einzusehen Gelegenheit ge a t l fonnten ihr Erstaunen nicht verbergen über die Sorgfalt, 2 2A el A den Geschmack, mit welchem dieselben ausgeführt sind. E far n Excmplare sind alle mit dem Pinsel kolorirt, S R La e bendrudck keine ausreichende Genauigfeit zu verhoffen g Da e theuer zu stehen lommen, so hat der Herausgeber Sorge ge ragen, das Werí

ingli je unbemittelt sind, indem er ein sinni-

auch denen zugänglich zu machen, die u! it dessen Anleit var ges System von Hülfstafeln erfunden hat, m! R L el A si Ie L Künstler sein Exemplar selbst illuminiren kann. ejoni E U Verra] jen treten uns die Wunder der Kunst, welche die Certosa bei Pavia verherrli- chen, entgegen. Auch ist hier zun erstenmale Mantua reicher ausgebeutet, als sonst hier, wo Giulio Romano die ganze Fülle seines Talents so prachtvoll entfaltet hat, wo jedoch leider auch alle Umstände dazu beigetra- gen haben , diese herrlichen Schöpfungen zu zerstören. Neben dieser um- fassenden Publication haben Gruner's anderweitige Unternehmungen günsti- ( die Deckengemälde der Stanza des Heliodor, die Herausgabe

N Moollarm des Doms von Orvieto und vor Allem die farbigen schönen Lithographieen nach den biblischen Compositionen des Naphael,

is

§. 2, Auf eine solche Anzeige, welche der Ober - Prokurator nah Fest- stellung des Todesfalles dem Landgerichts - Präsidenten vorzulegen hat, ist die Eröffnung des Testaments in der gesezlih vorgeschriebenen Form zu bewirken. §, 3. Die dabei entstehenden Kosten werden auf den Krimi nal-Fonds angewiesen und sind, auf den Grund einer mit dem Befehle der Bollstreckung versehenen Verfügung des Landgerichts-Präsidenten, von dem jenigen, welchem die Erbschaft anerfallen i, wieder einzuziehen, ““

_ Die Plenar-Versammlung nimmt nach furzer Erörterung den zur Ab- stimmung gebrachten Entwurf in allen 3 Paragraphen an.

Es famen hierauf verschiedene mit der Verwaltung der Provinzial Arbeits-Anstalt zu Brauweiler ín Verbindung stehende Angelegenheiten zur Berathung, die sämmtlich in Uebereinstimmung mit den Vorschlägen des 10ten Ausschusses erledigt wurden. : i

Darauf folgt der Bericht des 10ten Ausschusses, betreffend die Wahl der [tandischen Deputirten zur Mitverwaltung der Provinzial-Jnstitute.

Der Referent berichtet: Nach einer Mittheilung des Herrn Ober- Präsidenten seien von den beregten Deputirten ausgeschieden: Herr Stein- kauler aus Mülheim a. R,, Herr Hauptmann aus Boun, Herr Kamp aus Köln, Herr Günther aus Düren. Das Kommissorium der übrigen Mit- glieder werde mit dem Jahre 1844 ablaufen, weil solche nah der früher bestandenen Einrichtung, wo der Landtag nur alle drei Jahre zusammen berufen wurde, auch auf drei Jahre bezeichnet worden. Da nun aber der Landtag 1845 wieder zusammentrete, so frage es sich, ob die noch fungiren- den Mitglieder des Landtages in ihrem Kommissorium bis 1845 bestätigt werden, oder für deren Stellen auch jeßt schon neue Wahlen stattfinden sollen. Der Ausschuß könne es aber nur wünschenswerth finden, wenn die Functionen der Mitglieder der Verwaltungs - Kommissionen de1 Provinzial Znstitute möglichst lange durch Personen, die sih einmal damit bekannt gemacht haben, vertreten würden; daher trage derselbe dar auf an, „die jeßt noch fungirenden aftiven Mitglieder, die dazu bis zum Jahre 1844 ernannt sind, auch bis zum Jahre 1845 zu bestätigen.“ Dagegen seien für die oben genannten faktisch ausgetrete nen Mitglieder neue Wahlen in Antrag zu bringen, und zwar 1 Kommissar und 1 Stellvertreter für die Jrren-Heil-Anstalt zu Siegburg; 1 Kommissar für die Arbeits - Anstalt zu Brauweiler; 1 Kommissar für die Hebammen Anstalt in Kölnz 2 Stellvertreter für Trier, Die Herren Kommissarien, dercn Kommissorium dagegen noch bis 1845 auszudehnen scin würde, sind : Herr Merkens für Siegburg, Herr Schult für Brauweiler, Herr Merkens für die Hebammen-Anstalt zu Köln,

Nach einer Diskussion, worin der Bchauptung, daß die Kommissarien

in der Negel von einem Landtage zum anderen gewählt worden seien, fon krete Fälle entgegengeseßzt wurden, daß diese Functionen auch langer von denselben Personen ausgeübt worden, einigte sich die Plenar-Sizung dahin, daß der Antrag des Ausschusses einstimmig angenommen wurde. Dies Wahl zum Ersatze der bereits ausgeschiedenen Mitglicder werde der Herr Landtags-Marschall in einer der nächsten Sißungen veranlassen. : _ Hlerauf wurde dic Wahl eines Mitgliedes der Kommission für die Bezirksstraßen auf der linken Nhzinseite behufs der Vertretung des Negie rungs-Bezirks Koblenz vorgenommen, und fiel dieselbe mit 30 Stimmen von 99 Wählenden auf den Abgeordneten Brust. (Schluß folgt.)

Düsseldorf, 11. Juli. Die heutige Zeitung theilt den Schluß der Berhandlungen in der achtundzwanzigsten Plenar Sitzung des Land tages mit. Es wurde weitläuftig über den Autrag eines Abgeordne ten der Ritterschaft debattirt, der die Einführung gemeinsamer Han- dels- und Wechsel-Geseße und einer gleichförmigen Handels-Gerichts barkeit in den Zollvereins-Staaten wünschte. Von verschiedenen Sei ten wurde die Ansicht bevorwortet, daß sämmtliche Staaten des Zoll vereins nichts besseres thun könnten, als den in der Rhein Provinz gültigen code de commerce auch bei sich einzuführen. Nach lebhaften Erörterun- gen kam es darüber zur Abstimmung, ob die Bitte um Herbeiführung einer „„Einigung““ in den Zollvereins-Staaten unter Zugrundelegung der rhei- nischen Handels- und Wechsel - Gesetze beantragt werden sfollte. Die Stimmen waren gleich getheilt. Der Herr Landtags Marschall gab zwar durch seine Stimme für tie Annahme des Antrags den Aus- \chlag; da aber die erforderliche Mehrheit von 5 mccht erreicht war, so kann die Petition niht an Se. Majestät den König gelangen. Hierauf wurde aus Veranlassung verschiedener Petitionen über den Detailverkauf durh Muster-Reisende verhandelt. Es wurde beschlof sen, der Regierung die Bitte vorzulegen, die dabei obwaltenden Uebel- stände in Erwägung zu ziehen.

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Aus dem Kreise Paderborn, 6. Juli, (W. M.) Die Einführung der neuen Gemeinde-Orduung beschäftigt gegenwärtig in unserem Kreise die Lokal-Juteressen sehr lebhaft. Das in Nr. 8 die= ses Blattes mitgetheilte Schreiben berührt in dieser Beziehung na mentlih den delbrückter Wahl-Bezirk. Hierüber nachträglich noch Fol gendes: Der gedachte Bezirk wünscht in Beziehung auf das Wahlrecht des Amtmanns Gleichstellung mit den Stadtgemeinden, und hatte dieserhalb bereits an den jüngst versammelten Landtag eine Petition gerichtet, die aber mit vielen anderen unter den unerledigten geblieben ist, Sollte die freie Wahl den Gemeinden auch nicht zugestanden werden, so hoffen dieselben doch wenigstens mit ihren Wünschen in Bezug auf die Wahl gehört zu werden, und das um \o mehr, als ihnen die- ses schon im Geseße selbst zu liegen scheint, wenn es heißt, daß auf die an- gesehensten (also nicht größten) Grundbesißer besonders Rücksicht ge nommen werden solle, Aus diesen Gründen hat denn der gesammte Bezirk, der aus 7 Gemeinden besteht, die Wahl der Verordneten ab- lehnen zu dürfen geglaubt. Wenige Tage darauf wurde indessen, wie in Delbrück selbst, auch noch in 2 anderen Gemeinden, nämlich in Westenholz und in Dorfbauerschafst, eine neue Wahl vorzunehmen versucht. Ju Westenholz wählten, wie in Delbrück, außer dem de sigunirten Amtmanne drei und in Dorfbauerschaft cine Person, nämlich der Herr Landrath selbs als Meistbeerbte, Es wählten also aus den 7 Gemeinden, deren Wahlberechtigte sih auf wenigstens 400 be laufen, unter Ausschluß des Nichtwahlfähigen im Ganzen nur 7 Per fonen. Von Jnteresse is die Frage, ob die Wahl dieser Wenigen des Protestes der Majorität ungeachtet gültig ist? Die Kommunal Ordnung hat diesen Fall nicht vorgesehen.

NuslanDd.

Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. Múnchen, 8. Juli. (A. Z.) Das Geburtsfest Jhrer Majestät unser hochverehrten Königin wurde heute in hiesiger Residenzstadt eben so feierlih als herzlih begangen. Dem Gottes-= dienst in der Kathedrale und in der protestantischen Pfarrkirche woln- ten nebst den höheren Civil - Beamten auch je nah ihrer Konfession die Mitglieder der beiden Stände-Kammern bei. Zur großen Be- ruhigung des Publikums sind in heutiger Getraideschranne die Frudht= preise sehr bedeutend gefallen.

Hannover. Münden, 8. Juli, (Kass. Z.) Trotz der eingetretenen guten Witterung halten sich die Früchte hier so wie in Bremen noch im Preise, und die täglichen Nachfragen und Bestellun- gen aus allen sonst als Fruchtkammer bekannten Gegenden is der beste Beweis, daß wirklicher Mangel vorhanden is, Worin dieser scinen Grund hat, mag hier unerörtert bleiben, gewiß is nur, daß die vorigjährige Aerndte zwar gut an Qualität, nicht aber an Quan- tität war und daß sih das mittlere und südliche Deutschland Glü zu wünschen hat, durh Zufuhren von Königsberg, Danzig und Riga

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gegen eigentlihe Noth gesichert worden zu sein, Sreilih sind die

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Preise jeßt {hon denen von 1816 gleich und kaum von den ärmeren Klassen zu ershwingen, aber, würden wir diese Zufuhren nicht haben, würden dadurch die Obrigkeiten nicht in den Stand geseßt, für den Bedarf, wenigstens bis zur Aerndte, sorgen zu können, wahrlih, es würde bedenklich aussehen.

Auch der hiesige Magistrat läßt 400 Malter ankommen, und da auch hiesige Kaufleute noch Zufuhren erwarten, \o wird bis zur Aerndte für hier und die Nachbarn dem Mangel vorgebeugt sein. Daß nach ihr die Preise fallen werden, is wohl vorauszuseben, ob aber anhaltend? steht leider zu bezweifeln, denn Vorräthe \iud nicht vorhanden, die Magazine sind leer. Doch hoffen wir das Beste!

Gegen Ende diescs Monats wird das für die Ober- Weser be stimmte, in Paris verfertigte Dampfschiff „Hermann“ erwartet. Wäre die Dampfschifffahrt schon im Gange gewesen, so würden wir rascher und wohlfeiler die Früchte von Bremen haben beziehen kön- nen, mancher übertriebenen Angst wäre dadurch vorgebeugt worden, Die Wichtigkeit der Dampfschifffahrt auf der Weser wird sich immer mehr herausstellen, und Dank den Regierungen, welche sie unter- stüßen !

GOrh. Oldenburg. Oldenburg, 4. Juli. (D. A. Z.) Ein Unfall, welcher unserem Großherzog widerfahren, hat uns fehr erschreckt, Am Freitag (30. Juni) kam der Großherzog wie ge wöhnlich vou seinem Landsiß Rastede hereingefahren, um Audienzen zu ertheilen und der Kabinets-Sißung zu präsidiren. Nach geendigter Sibung, gegen 4 Uhr, pflegt er wiede! hinauszureiten; der Wagen, in welchem er gekommen is, fährt dann auch mit dem begleitenden Adjutanten oder Hof- Kavalier zurück. So auch diesmal. Kaum aber war der Großherzog zur Stadt hinausgeritten, als wix ihn hon im Wagen zurückkommen sahen. Etwa eine Viertelstunde von der Stadt war das Pferd mit ihm gefallen und er über den Hals desselben hinabgestürzt, glückliherweise im Sandweg neben der Chaussee und so kopfüber, daß er den Stoß des Falles nicht an Kopf oder Genick, sondern im Uebershlagen hauptsächlich au die Schulter bekommen hatte. Indessen ward er do von dem beglei tenden Bereiter ohne Besinnung aufgehoben. Der nach Rastede zu- rüdfehrende Wagen war nahe vor ihm, und so brachte man ihn in diejem zur Stadt. Die Besinnung war unterweges bald wiederge lehrt; die Wirkung der heftigen Erschütterung aber, wie si denken läßt, noch stark genug. Kopf und Unterleib waren jedoch von der selben verschont geblieben. Nach einer halben Stunde, die der Groß herzog in lebhafter Unruhe um die Sorge zubrachte, welche sein un gewohntes Ausbleiben der Großherzogin verursachen möchte, fand der Arzt kein Bedenken, die Fahrt nach Rastede zuzugeben. Nach dem jeßigen Befinden des Großherzogs scheint die Sache ohne \{limme e5olgen vorüberzugehen.

Großh. Hessen. Darmstadt, 9. Juli, Der Gemeinde= rath und die Armen - Kommission hiesiger Stadt haben in ihren wohlthätigen Maßregeln zur Minderung der herrschenden Theuerung fortgefahren, welcher auch dadurch \{chon wesentli Einhalt gethan worden i, Fortwährend werden Kartoffeln à 8 Kr. der Kumpf und Brod à 18 Kr. der 5 pfünd. Laib, ferner Hülsenfrüchte ( Erbsen, nsen, Bohnen) zum halben Preise, an Arme und Unbemittelte ausgegeben, fo daß schon etwa 1500 Mltr. Früchte und Mehl und 000 Mltr. Kartoffeln für diesen Zweck angeschafft wurden.

__ Aus der Wetterau, 9. Juli, (F. J) Wenn gegenwär tig ein („Fremder unsere gesegneten Fluren durh\chreitet und die üpPi= gen Saatfelder schaut, so wird er es kaum begreifen, wenn man ihm schildert, wie der Hunger eine Menge Bewohner diescr Kornkammer jo grausam heimsucht. Und doch sind die Klagen nur zu gegründet! Die vorjährige Mißärndte an Sommerfrucht, Kartoffeln, Futter und Gemüse, welche uns besonders traf, äußerte böse Folgen. Die Kar= toffeln, die Haupt-Nahrung der Armen, fehlten bei Vielen; der Bauer selbst mußte einen großen Theil seines Bedarfs an Kartoffeln und Brod kaufen, und so fam cs, daß wir jeßt vier Pfund Brod zu --¿ Kr. bezahlen müssen. Wie kann nun der Familienvater bestehen, wenn er niht 20 Kr. zu verdienen weiß! Der Bauersmaun sucht sich wo möglih ohne Taglöhner durchzuschlagen und der Arme muß nothwendig darben.

Grh. Sachsen-Weimar-=-Eisenacch. (W 3.)

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_ G r=E Eiseuach, im Juli. ),) Der Aufenthalt der Höchsten Landesherrshaft in Wilhelm- thal ist seither von manchen erfreulichen Ereignissen begleitet gewesen. Nachdem srüher der Prinz Karl von Preußen, Königl. Hoheit, einen Besuch gemacht hatte, langte Se. Kaiserl. Hoheit der Großfürst Michael von Rußland au und verweilte bis in die leßten Tage. Noch jebt erhöht die Gegenwart Jhrer Königl. Hoheit der Frau Prinzessin von Preußen mit Höchstihrer Tochter den Genuß der eJamiliensreuden und der reizenden Natur, die sich seit dem Eintritt der \chöneren Tage in wunderbarer Fülle entwickelt hat. Ausflüge nah der Wartburg, nah dem Garten der Karthause und anderen anziehenden Punkten der Umgebung bringen Abwechselung in das glückliche Stillleben. i :

Hrzth. Sach sen Meiningen -Hildburghausen. Hild- burghausen, im Juli. Se. Durchlaucht der Herzog von Sach sen-Meiningen hat einen bedeutenden Erlaß an der Grundsteuer, theilweise zu 5, ferner am Gruchtzins, und wo es noth thut Stundung der Gefälle bewilligt. Saamenfrucht , besonders Hafer, wird aus den herrschaftlihen Vorräthen zu geringen Preisen abge geben und den Behörden sind ansehnliche Summen zur Disposition gestellt, um den Bedrängten unverzinsliche Darlehen zum Ankguf von Saamen - Kartoffeln, Gerste, Vieh, Futter und Brod zu geben. Außer dem gewöhnlichen Bau - Etat sind noch 75,000 Fl. zu außer= ordentlichen Bauten und Erhöhung der Löhne aus dem Staats= ¿çonds bewilligt. Die Behörden und Armen Kommissionen sind an= gewiesen, sih der Armen, nicht blos durch Unterstüßungen, sondern durch zweckmäßige Ermittelung von Verdienst, Wegebau, Wald-Kul tur 2c. anzunehmen. Außerdem haben Se. Durchlaucht noch ein ansehnliches Gnaden - Geschenk für die Stadt Hildburghausen be- willigt. e

Russland und Polen.

Warschau, 9. Juli. Der Fürst Statthalter, Feldmarschall Paskewitsch, is heute mit seiner Familie nah den böhmischen Bädern abgereist.

Frankrei

Paris, 8, Juli. Zwischen dem Minister des Innern und Herrn J. Lefebvre fand in der gestrigen Sibung der Deputirten-= Kammer eine nicht uninteressante Unterredung über einen Finanzpunkt statt, hinsichtlih dessen von Seiten des Ministers baldmögliche Ab- hülfe in Aussicht gestellt wurde. Herr Lefebvre machte nämlich dar- auf aufmerksam, daß der Staat in der Bank 128 Millionen in Baar- schaften und Effekten besiße; andererseits befänden sich 122 Millionen aus den Sparbanken herrührend, wofür der Schaß 4 pCt, Ziuseu

bezahle, in der Kasse der Consiguationenz es sei daher iwünschens- werth, daß der Staat der Kasse der Consignationen für die 122 Millionen, welche dort in Deposito lägen, Schaßscheine zu= stelle und das baare Geld dazu verwende, die Summe von ungefähr 50 Millionen abzuzahlen, welche derselbe der Bank \{ulde und ver= zinse; es würde dann die auf dem Wege der Anleihe zu emittirende Summe um so viel verringert werden, Diese Bemerkungen versprach der Minister des Jnnern in ernstliche Erwägung zu ziehen, da es klar sei, daß der Staat, weun er einerseits das aus den Sparbanken auffommende Kapital unbeschäftigt liegen lasse und andererseits eine Anleihe negozüre, sich eine doppelte Ausgabe mache; dieser Zustand der Dinge müsse deshalb im nächsten Jahr der Anlaß zu einem mi-= nisteriellen Vorschlage werden, wie er schon im Jahre 1537 gemacht worden; ja, es würden sogar noch wichtigere Maßregeln erforderlich seinz man werde nämlich zu untersuchen haben, ob cs nicht rathsam sein möchte, Regierungs - Fonds an die Kasse der Consignationen als Sicherheit für die den Sparbauken schuldigen Summen einzuhändi= gen und selbst denjenigen, welhe Kapitalien in jenen Instituten de= ponirten, Regierungs- Fonds als Repräsentativ-Werthzeichen für ihr Kapital auszustellen, \sobald diescs sich auf eine gewisse Höbe beliefe. Herr Vuitry dankte dem Minister für diese Erklärungen und wünschte ihm Glück zu dem eben bezeichneten Plane, um so mehr als derjelbe mit den Wünschen der Rechnungs-Kommission für 1844 übereinstimme, deren Bericht vor wenigen Tagen abgestattet worden.

Das Journal des Débats spriht heute die Meinung aus, Espartero werde nicht, ohue das Loos der Waffeu versucht zu haben, von der Gewalt abtreten. „Obgleich wir“, sagt es in scinem Be-= richt über die spanischen Ereignisse, „die in Madrid umlaufenden Ge-= rüchte von Unterhandlungen und Abdankung in unsere Spalten mit= aufnehmen, so scheufen wir ihnen doch wenig Glauben. Noch hat keine offizielle Erklärung Espartero's dieselben bestätigt. Er ist nicht der Mann danach, die Gewalt abzutreten; die Demüthigung wäre zu stark. Alles läßt glauben, daß sich von neuem ein erbitterter Kampf auf dem Boden des edlen und unglücklihen Spanien entspinnen wird. Die politische Thatsache, daß die Oppositionsblätter zu Madrid unter= drückt werden, deutet an, daß die Regierung den Weg der Willkür betreten will. Es wird nun sehr {wer halten, über die auf der Halbinsel vorfallenden Ereignisse die Wahrheit zu erfahren, denn die esparteristischen Blätter wetteifern in Ungenauigkeit und Unredlichkeit mit denen der Coalition, welche unterdrüdt werden, und man wird jeßt die einen niht mehr durch die anderen fontrolliren können,“

Im Faubourg Saint Antoine, auf der Ostseite, und an dex Rue Traverfiere läßt die Stadt Paris ein großes Gefängniß bauen, das den Namen Nouvelle=Force erhält. Dieses Gefängniß wird zu 1200 Zellen eingerichtet, deren jede einen Kosten - Aufwand von 3650 Fr. erfordert, so daß das Ganze auf 4,380,000 Fr. zu stehen kommen wird, Die Aufficht kaun eine einzige Person führen, indem alle Korri= dore des fächerartigen Gebäudes auf einen gemeinschaftlichen Mittel= punft zulgufen, von wo gus sich jede Zelle übersehen läßt. -Jm nächsten Jahr wird es vollendet sein.

Nach einem Schreiben aus Miliana vom 19. Juni wäre Ge- neral Lamoriciere als Gefangener in die Hände des Emirs Abd el Kader gefallen; man hot indeß noch, die Nachricht werde sich nicht bestätigen.

Man bemerkt, daß der Gouverneur der Bank, Graf von Argout, seit einiger Zeit häufige Besuche bei der Königin Christine macht.

Gestern is der Kenotaph des Herzogs von Orleans aus der Werkstatt im Louvre unter Leitung des Herru Triqguetti nah der St. Ferdinands=Kapelle gebracht und sogleich auf die mit Basreliefs verzierte Basis von \{hwarzem Marmor gestellt worden.

Börse. Jn den Geschäften war au heute wenig Leben, doch hielten die Course sih fester als an der gestrigen Börse.

Grossbritanien und Arland.

London, 8. Juli, Jhre Majestät die verwittwete Königin befindet sich fortwährend sehr leidend, und wird sich deshalb, wie es beabsichtigt war, fürs erste niht aufs Land begeben.

Se. Majestät der König von Hannover bechrte vorgestern den Senior der Rechtsshule des Jnner - Temple, Sir Charles Wetherell, aus alter Anhänglichkeit mit einem Besuhe. Jun der Halle war ein glänzendes Diner veranstaltet worden, an welchem der Lord-Kanzler, die ansehnlihsten Tories, aber auch Lord Brougham Theil nahmen.

Nach Parlaments = Berichten betragen die Kosten für den leßten Krieg in China 4,215,413 Pfd., die Entschädigung (die noch aus= stehende Summe mit inbegriffen, deren lebte Rate mit dem Januar 1846 zahlbar ist) 5,787,904 Pfd., was einen Ueberschuß oder einen Geldgewinn von 1,572,091 Pfd. ergiebt. „Das wird sicherlich man= hen mit dem Opiumkriege aussöhnen““, sagt hierzu das Asiatic Journal, „denn es is das erste Mal, daß der Krieg dem Geld= säckel des Herrn John Bull einen unmittelbaren Profit gebracht hat; jeßt füllt er ihn mit dem chinesischen Sycee- Silber, das nur, wie es scheint, ein wenig niedrig steht.“

Cine große Repeal - Versammlung der Handwerker=Vereine fand am 3ten in Dublin statt. Man war vor den Resultaten derseiben bange, doch gingen die Versammelten ohne die mindeste Ruhestörung auseinander. V'Connell und Tom Steele führten wie gewöhnlich das Wort und dieselbe Sprache wie bisher. És sind bereits wieder mehrere Versammlungen gehalten worden, die indeß feine weiteren Folgen hatten. Die Regierung beharrt bei ihren militairischen Vor= kehrungs - Maßregeln und bei Ausübung des Repressiv = Mittels, der Absetzung der für die Repeal gesinnten Beamten. Mehrere derselben haben neuerdings wieder den Abschied erhalten. i

Ute oerlaub e

= * « Mastricht, 8. Juli, Die Provinzial-Stände vou Um- burg sind seit dem 4ten d. M. versammelt. Die große Frage wegen der Trennung des Herzogthums Limburg von Holland i noch von feinem Mitgliede zur Sprache gebraht worden. Es scheint, daß an= fangs die Mehrzahl der Mitglieder für die Trennung war, daß aber eine ernstliche Prüfung der Frage viele veranlaßt hat, ihre Meinung zu ändern. Die Meisten glauben gegenwärtig, daß eine solche Tren- nung den Bewohnern des Herzogthums in keiner Hinsicht vortheilhaft sein könne; daß die Uebelstände, über die man sih gegenwärtig be- klagt, dadurch nicht verschwinden würden, und daß endlich die einzige Rettung für das Herzogthum sich in den Händen Hollands befinde, da cine theilweise Verbindung mit Belgien politisch unmöglich sei. Das Budget des Herzogthums Luxemburg , welches 1,600,000 Fl. übersteigt , vielleiht ein Theil der großen Schuld, die Jísolirung des Herzogthums, seine inneren Lasten, dies Alles hat mehr als einen Anhänger der Trennung abgeschreck. Die Gegner dieses Planes sehen in der Trennung mehr cine Kasten-Frage, als eine Frage von wahrhaft materiellem Jnteresse. Und in der That, man hat Ret, zu glauben, daß der Adel mit Vergnügen eine Gelegenheit wahr- nehmen würde, um seine alten Privilegien, s altes Ueber ems! wieder zu erlangen, Er nimmt dort seinen influß wahr, jo i den der großen Grundeigenthümer, und eine Verwaltung, bei der er si der ersten Stellen würde bemächtigen können. Aber zu dem

Adel ist nun der junge Adel hinzugekommen, der mit dem 6 hundert fortschreitet, und der Schritt, den zu thun man :