Bekanntmachungen.
[857] Ediktal-Citation. i Nachdem über das Vermögen der Kaufleute Louis Knobbe und Rudolph Molkentin und über das Ver- mögen der Handlung, welche dieselben gemeinschaftlich unter der Firma Knobbe et Molkentin allhier geführt, zufolge Verfügung vom 15, April c. das Konkurs-Ver- fahren eröffnet worden, werden sämmtliche unbekannte Gläubiger hiermit vorgeladen, im Termine
den 16. August c., Vormittags 10 Uhr, vor dem Ober-Landesgerichts-Assessor Göring persönlich oder durch zulässige Bevollmächtigte, wozu die Justiz Kommissarien Harte, Grubiy und Pabst in Vorschlag
gebracht werden , zu erscheinen, um ihre Ansprüche an die Konkursmassen gebührend anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen. I j
Diejenigen Gläubiger, welche in diesem Termine nicht erscheinen, sollen mit allen ihren Forderungen an die Konkursmassen präkludirt und es soll ihnen dieserhalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. j
Magdeburg, 28. April 1843. _ |
Königliches Land- und Stadtgericht,
[1282] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 20. Juni 1843. Das in der Jerusalemerstraße Nr. 8 belegene Sarre {e Grundstück, tarirt zu 18,959 Thlx, 17 Sgr. 9 Pf.,
soll im Wege des Konkurses
am 13. Februar 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und ŸHy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
[1121] Berlin - Frankfurter Eisenbahn.
Die Zinsen der Prioritäts-Actien der Berlin-Frank- furter Eisenbahn pro 1stes Semester 1843 mit 2 Thlr, pro Actie werden in unserer Hauptkasse auf dem hie sigen Bahnhofe in den Tagen vom 1, bis 31. Juli c., mit Ausnahme der Sonntage, Morgens von 9 bis 1 Uhr, gegen Einlieferung des ersten Zins-Coupons gezahlt. Die Junhaber von Prioritäts - Actien werden zu diesem Ende ersucht, die gedachten Coupons in der genannten Zeit mit einem nah den Nummern geord neten Verzeichnisse in unserer Hauptkasse einzureichen und den Betrag dafür in Empfang zu nehmen.
Berlin, den 13. Juni 1843,
Die Direction der Berlin - Frankfurter Eisenbahn - Ge sellschaft.
[46 b]
Ein bei Pyriy in Pommern gelegenes Erbpachtgut von 300 M. M. des schönsten Raps- und Winter- bodens soll aus freier Hand mit vollständigem leben- den und todten Junventarium verkauft werden, Das Gut wird in Schlägen bewirthschaftet, is völlig speziell separirt und is im höheren Kultur-Zustande. Die Ge- bäude sind sämmtlich neu, auch is ein sehr bequemes herrschaftliches Wohnhaus, woran ein fruchtreicher Gar ten gelegen, vorhanden. Ein Näheres ertheilt auf portofreie Briefe das Kommissions - Büreau zu Pyriß bei Cohn,
1810] EodittalLad.1:1:g.
Von dem unterzeihneten Justizamte werden in Ver folg des diesfalls beantragten und in Gemäßheit des Mandats vom 13, November 1779, ingleichen des Pa tents vom 9, September 1826 eröffneten Ediktal - Pro- zesses die in der Anfuge sub © benannten Abwesen den, über. deren Leben und Aufenthalt seit der in ge dachter Beilage angegebenen Zeit ihres leßtbekannten Aufenthalts und resp. ihres Wegganges keine Nachricht zu erlangen gewesen is, so wie für den unten bemerk ten Fall der Todeserklärung, alle diejenigen, welche an deren Vermögen als Erben, Gläubiger oder aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit veremtorisch vorgeladen,
den 30, September 1843 j bei Verlust des ihnen etwa zustehenden Rechtes der Wie- dereinseßung in den vorigen Stand und unter der Ver warnung, daß außerdem sie, die Abwesenden, für todt, diejenigen aber, welhe an deren Verlassenschaften aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche haben fönnten, für präkludirt und deren für verlustig werden geachtet werden, zu rechter Gerichtszeit an hiesiger Amtsstelle in Person und, da nöthig, bevormundet, oder durch ge- nügend gerechtfertigte und, was Auswärtige anlangt, mit gerichtliher Vollmacht versehene Beauftragte, zu erscheinen, sich anzugeben, so weit nöthig die persönliche Identität darzuthun, sich, so viel insonderheit die Erben und Gläubiger betrifft, gehörig zu legitimiren, ihre An sprüche an das bezügliche Vermögen anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Kontradik- tor, nach Befinden auch unter sich, rechtlich zu verfah ren und binnen 6 Wochen zu beschließen, sodann
den 28, Dezember 1843 der Eröffnung eines rechtlichen Erkenntnisses, welches hinsichtlich der Außengebliebenen Mittags 12 Uhr des- selben Tages für publizirt erachtet werden wird, sich zu gewärtigen, „ Auch haben auswärtige Juteressenten zur
Annahme künstiger Ladungen Bevollmächtigte an hic-
sigem Orte zu bestellen, 3
; TIOMG Sächs, Justizamt Grimma, den 29, April
A Köderiß,
Vetrzéiwhni / j niß in ‘ b n 4 Q t , der in Obige1 y e dem Justizamte Grimma vorgela- enen Abwesenden.
I. Johann Gottlob Jaßm | aus So E O (auch Gaßmus)
eb. den 6. Oktober 1784, ältester S
enen Gärtnergutsbesitzers BeeN Gagiat cutestote daselbst, folgte im Jahre 1812 als Grenadier beim Königl. Sächs. Jnfanterie - Regiment von Nieschemeu- hel dem Feldzuge nach Rußland und befand sich zu- leßt im Januar 1813 beim Kranken-Transport in Wax- schauz sein Vermögen besteht in 143 Thlr. 1 Ngr. 3 Pf. 11. Gottfried Kluge aus den Amtshäusern
bei Grimma,
| | | |
eb, den 1. November 1787, des verstorbenen Johann Hottfried D allda Sohn zweiter Ehe, nahm im
Jahre 1812 a
s Gemeiner beim Königl, Sächs. Husa-
ren-Regiment am Feldzuge in Rußland Theil ; Vermö-
ent 32 Thlr. 8 Ngr. 8 Pf.
Il. Johann Friedrich Loose aus Clennen, geb, den 17. August 1789, ein Sohu des im Jahre
1838 zu Zeuní hann Friedrich
verstorbenen Gärtnergutsbesißers Jo- Loose, war Mühlbursche und diente im Zahre 1811 beim Königl, Sächs, Regiment Prinz Frie-
94 Allgemeiner Anzeiger.
geb. (den 10. April 1801, Sohn zweiter Ehe des ver- storbenen Nachbars und Häuslers Johann Georg Baum zu Burgberg, wird seit dem Jahre 1813 vermißt, wo er mit den Russishen Truppen fortgegangen seyn soll; es gehören ihm 18 Thlr.
VvIlI, Johann Gottlob Frißsche aus Klein- bothen,
geb, den 2. Februar 1783, sonst Gärtner in Neichen
und zuleßt Hausbesißer in Kleinbothen, verließ im
Jahre 1821 die Seinigen, ohne daß seitdem über ihn
etwas in Erfahrung zu bringen gewesen; sein Vermö-
gen besteht in 458 Thlr. 14 Ngr. 8 Pf.
Die sämmtlichen vorerwähnten Vermögens - Bestände sind hypothekarisch versichert, mit Ausnahme eines Theils von Nr. VII., welcher in die Grimmaische Sparkasse eingelegt ist.
drich als Musquetier, als solcher er dem Feldzuge in Rußland beiwohnte; es gehören ihm 10 Msl.
IV. Gottfried Michael aus Großsteinberg, geb. den 26. März 1787, ältester Sohn des verstorbe- nen dasigen Nachbars und Gärtnergutsbesizers Johann Gottfried Michael, folgte im Jahre 1812 als Gemei- ner beim Königl. Sächs. Garde du Corps - Regimente dem Feldzuge nah Rußland z besißt 200 Thlr.
V. Johann Georg Seiler aus Hohnstädt, geb, den 27. Oftober 1794, Sohn des im Jahre 1832 verstorbenen dasigen Gärtnergutsbesißers Johann Gott- lob Seiler, diente im Jahre 1813 beim Königl. Sächs. Jnfanterie-Regimente von Steindtel und wohnte zuleßt der Belagerung von Torgau beiz hat 430 Thlr, 1 Ngr. 6° Pf, im Vermögen.
Vi. Johann Gottlob Baum aus
bei Grimma,
| | | |
Burgberg
In T
FAURPTTAN die täglihen Dampfwagenfahrten
auf den . » . “ 0 Herzoglich Braunschweigischen Eisenbahnen in Verbindung mit den Dampfwagenfahrten a Mas be buUrs Uo L Oer STeb en
für die Zeit vom 16. Juli bis 14, Oktober 1843.
A. Cours von Brauuschweig nah Oschersleben. | Von Bon | Von Von Von Braunnschweig.| Wolfenbüttel. | Shöppenstedt.| YJerxheim. |Wegersleben. Morgens 6 Ur 15 Vini, | 6 E40 in, 7 e C0 Milt Tur 8D Dein, | 8 Uhr Nachmittags | 2 » 45 » | 2 00 » T 10 » | 3 T 4 )
B Cours Lon Dee: ad Brauns Gei. 7 A Bon Bon | Bon Von Von I | Oschersleben. Wegersleben. | Jerxheim. Schöppenstedt. Wolfenbüttel. Morgens | 9 Uhr 9 Uhr 15 Min. | 9 Uhr 10 Min. | 10 Uhr 5 Min, | 10 Uhr 45 Nin, Nachmittags | 5 O U - O A G 40S C. Cours von Harzburg nach Oschersleben. Bon 2 c Von Ben | Vienen- |ck A | N N 1 Ofens) Schöp- | | | PAELA burg. s E : O Vene Der lebéên. M5 M.|/5U.35MN.| 5U. 50M. | 6 U. 5M. | 61.40M.| 7U.10M. | 70, 35M. | 8 Uhr Ms 4, 0 O20 122401381100» 3,20» | 4» D. Cours Den nad Darzbitr ai Von Bon Von 'Wegers erx Schöp- |j Wolfen - leben. beim. |venstedt, | þuttéel, [9U. 15 M. [9 U, 40 M./10 U, 5M.[10U, 45 M.| l U, 5M. [0» 45 » [0 40 »/ 69 O» On
e Cours von Braunschweig nach Harzburg. V BEN Von | Von Bon | Bon S S ageszeil. Braunschweig. | Wolfenbüttel. Börßum., Schladen. Bienenburg. 7 6 Ur 15 Mitt [G6 Uhr 40 Min. N Uhr H Uhr m Min. j Uhr n Min.
» » 40 » | » 220 » | N ED ) ( 2 Uhr 15 Min. e Uhr 10 Mil | 31 A 3 Uhr 20 Min. | 3 Uhr E Min. 6» O L N e O T S Tours von Harzburg nach Braunschweig. Von Bon Bon Sar Bietomnbitrs: Schladen. B örßum, (5 Uhr 15 Mint. 5 Uhr 35 Min. |"5 Uhr 50 Vin. 6 Uhr 9 Min. S S O 4 O S 1 Os 15 A S (| 1 Uhr 15 Min. 1 Uhr 35 Min. | 1 Uhr 50 Min, 2 Uhr 5 Min. 2 U O 5 )
[1281]
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j / Bon Tageszeit, | 7
15 » 30 Mül, 1
Morgens
Nachmittags O E l G # 5 6 N
Fahrten zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel. Von Braunschweig. Von Wolfenbüttel. ( 6 Uhr 15 Minuten. (G E35 Mittuten, » » 4 ») 2 Uhr 15 Minuten. Sue as Miltéit Nachmittags Z L 4 : c 8 » A: ) i Bon den Stationen Braunschweig, Oschersleben und Harzburg wird, wenn nicht außergewöhnliche Umstände hindernd eintreten, regelmäßig zu den hier bestimmten zeiten abgefahren ; dagegen ist die für die Zwischenstationen angesebte Abfahrtszeit als derjenige
Morgens Morgens
Nachmittags .
»
Bemerkungen.
Zeitpunkt zu betrachten, vor welchem nicht abgefahren wird, doch können hier unbedeutende Verspätungen eintreten. L -
Ny / ck : er ‘ P t d Lb ad 4) 0 s » Ÿ j Auf sämmtlichen Stationen müssen die Fahrbillets spätestens 5 Minuten vor der Abfahrt des betreffenden Zuges gelöset sein, da dergleichen spater nicht mehr ausgegeben verden. Die Züge auf der Magdeburg-Halberstädter Bahn korresponc.ren dergestalt mit den Zügen auf der Braunschweig-Oschersleber Bahn , daß die von dieser Seite zu Oschersleben eintreffenden Reisenden stets nach einem halbstündigen Aufenthalte daselbst, und zwar Morgens 9 Uhr und Nachmittags 5 Uhr nach Magdeburg resp. Ha ersi,.di weiter befördert werden.
Ey zur / Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner, j
Nachdem in der vorjährigen fünften Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner zu Ulm für dicses Jahr Cassel als Ort der Zusammenkunft ge- wählt und durch Höchstes Reskript genehmigt worden if, laden die Unterzeichneten, mit der Führung der Ge- \häfte beauftragt, hiermit Alle, welche sich für die Zwecke dieses Vereins interessiren, insbesondere die Leh- rer an Universitäten und Gymnasien, ergebenst ein, die- ser Versammlung, welche vom 2. bis 5. Oktober statt- finden soll, geneigtest beizuwohnen, Zugleich ersuchen wir diejenigen Herren, welche Vorträge in den Sizun- gen des Vereins zu halten gedenken, den Statuten ge- mäß eine Abschrift, oder, im Fall frei zu haltender Vorträge, das Thema derselben nebst Andeutung der Hauptsäze, spätestens bis 8 Tage vor Eröffnung der Versammlung, an die Unterzeichneten gelangen zu lassen. Zusendungen , Anmeldungen und Briefe, welche den Verein betreffen, wollen die Herren Theilnehmer an das L R L Präsidium adressiren, welches auch den bis zum 10, Sep- i gr. 7 N Ly Las s LLAE As tember ihm zugehenden Wünschen wegen Privat- oder Halle, Juli 1843, C, A. Schwetshke u, Sohn. Gastwohnungen zu entsprechen möglichst bemüht sein wird. 2
l und Marburg, am 1. Juli 1843. i , e v Wehr Gyninat.-Direlio, Prof. T h. Bergk. Bei H, Schulße, Mohrenstr, Nr. 16, is so eben : erschienen : [49 b]
(1268) Halberstadtsche Stiftung.
Die Betheiligten der Halberstadtschen. Stiftung wer- den hierdurch bengchrichtigt, daß in der Nr. 184 der Kasselschen Allgemeinen Zeitung, als zweite Beilage, die Bekanntmachung des Rechnungs - Abschlusses ent- Sehe Und den B sY ‘bei jever’ Se(cästesih- rung und dem Vorsteher-Amte zu n ist.
Kassel, am 6. Juli 1843. e a
Die Vorsteherin der Halberstadtschen Stiftung. Wilhelminc von Wangenheim.
R
sCiterarische Anzeigen.
[1274] Bret schneider's neueste Schrift. E A e bei A So eben is bei uns erschienen und V(I 2.
[1280]
. » , a d r S - Ï ( ler in Berlin, (Franz. Straße 21, so wie in allen übrigen Buchhandlungen, zu haben : Die Tes E
Glaubenslehre nach der Vernunft und der Offenbarung für LeNtenbe Leser vargestellt von Dr. Karl Gottlieb Bretschneider, Ober-Konsistorial- Direktor und General-Supcrintendent zu Gotha, Comthur des Herzogl. sächs. Ernestin. Hausordens.
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[23 b] / i Bei C. Flemming in Glogau erschien so eben und i} in allen Buchhandlungen vorräthig :
Sicherer Rathgeber bei Unter- leibs S Krankh eiten. Nach den Grund
säßen der Erfahrung bearbeitet von Dr Nensop, pralt. Arzte. 8. geh. 117 Sgr.
Traité de l’accent appliqué à la V ersification
[44 b]
Théorie dé fla par Paul Ackermann de la Société de linguistique dé Paris el de la So iété des Antiquairí ; de Normandi« 1 Bogen No. 10 Sgr. Berlin 1843. A. Asher &€ Co
[1267] Jn der C otta schen lit.-art. Anstalt in München erschien
und is} stets vorräthig bei (2, »). Schrocder,
Linden 23, Jagorsches Haus : Die 2te Auflage Lon Handbuch fü E E L O Mit 12 in Kupfer und Stein gravirten Plänen S008 e S E O Cr
F
Dr. E: Reisende
Förster,
So eben erschien die 2te Lieferung von [4272] . K J L D, » f 0. . Germanien’s Bölkerslimmen. Sammlung aller deutschen Mundarten in Dichtungen, Sagen, Mährchen, Volksliedern u. \. w., herausgege-
(i. 4‘ ben von Dr. ¿Firmenidh. 81. 4. geh. 15 Sgr. Ein echtes deutsches Nationalwerk, dem von allen Seiten die verschiedenste Anerkennung geworden und welches bisher der deutschen Literatur gefehlt hat. Meh als 380 deutsche Mundarten sind vertreten, in 10 Lie ferungen is} dieses treffliche Werk vollendet und in kei ner Bibliothek sollte es fehlen, Alle Buchhandlungen nehmen Subscription an.
34 Linden. Schlesingersche Buch- u. MusikhdlIs,
In der Besserschen Buch-
handlung (Behrenstrass No 44),
wird L Tal IS ausgegeben :
O T D. Ms eler i Nachricht über das Gehülfen-ITnstitut al Senunar für die Mission
Protestanten, im „Rauben HWause“ Ebendaselbst liegen Subs« r1 P LiO ns aus zur Unterzeichnung milder Beiträge füx
[1263]
unter deutschen
bei Hambin g B ONCN
ob In
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erwähntes Institut.
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M 15,
: J nh alt Amtlicher Theil. Inland. Landtags-Angelegenheiten.
den Zoll-Vereinsstaaten und über den sende. — Düsseldorf. Getraidemangel. — Königsberg. Kaiser von Rußland. — Königs schießen, — Durchreise des Fürsten von Warschau.
Deutsche Bundesstaaten. Bavern. seier der Königin. — Würzburg. Grh. Hessen. Darmstadt. Fallen der Nhein - Hessen, Lieder - Verein. Grh. JZahresfest des evangelischen Missions-Vereins. Protestantischer Verein.
München. Brodmangel auf der Brodpreise. Baden.
Holstein.
Rhön.
Desterreichische Monarchie. Preßburg. Königl, Nesolution in | skemd war, und daß
_ Betreff der Religion der Kinder aus gemischten Ehen, Frankreich. Pairs-Kammer.
Deputirten-Kammer. sches Ende der Sißungen der Deputirten - Kammer und über die Session. der Session.)
Großbritanien und Jrland. vord Brougham's zur Unterdrückung des Sklavenhandels. — haus. Debatte über den
_Jrlands, — London. Vermischtes,
Schiveiz. Thurgau. Versteigerung des Arenenbergs. Neuchatel. Ankunft des General-Lieutenants und Gouverneurs von Pfuel. — Bern. Die bet der Angelegenheit der falschen päpstlichen Bulle Betheiligten in
_ Anklagestand verseßt. E
Spattïcu, Perpignan. Angebliche Uebergabe des Forts Monjuich an die Fnjurgeuten, — Von der spanischen Gränze. Cabrera's be- vorstehende Rückkehr nah Spanien. — Madrid, Errichtung eines aus OUrgern bestehenden Frei-Corps. — Schreiben aus Madrid. (Fortgang der „Fnjsuxrrection im Süden und in Afrika; Stand dersclben in Catalo- men und Valencia; Haltung Espartero's.)
Portugal. ein Bertrauens-Votum gegründet; Arbeiten der Kammern; Haltung der
Vermischtes, — Schreiben ans Paris.
Presse und der öffentlichen Meinung in Betreff der Ereignisse in Spanien z Septembristen-Verschwörung.)
Ruhe in den Gränz-Provinzenz angebliche Türkei, Konstantinopel. Aufenthalt des Prinzen Albrecht. Aegypten. Alexandrien. Kanalbau. Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. Schreiben aus New
York, (Präsident Tyler's Rundreise; das Fest zu Bunkershill 4 gün
stigere Aussichten für den Geldmarkt, ungünstige sür die Aerndte im
Süden; Meuterei in Kanada.)
Beiláäge: Juland. Landtags - Angelegenheiten. Provinz. Verhandlungen über das Weinsteuer Gesetz, Zivecke einer Auseinandersezung eingeleiteten gerichtlichen Subhastationen, über verschiedene provinzielle Angelegenheiten und namentlich über den -chuß der Fabrikzeichen in Rheinland und Westphalen.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
Den Ober=-Landesgerichts-Assessor Jacobi zu Gräß zum Rath bei dem Land=-= und Stadt-=Gericht zu Wreschen z
Den Land= und Stgdt-Gerichts-Direktor Reimann zu Schwe= rin a. W. zum Direktor des Land- und Stadt- Gerichts zu Woll- stein; und
Den Auctions-Kommissgrius Rau ch hierselbst zum Kommissions Rath zu ernennen.
Abgereist: Se. Excellenz der Königl. sächsishe General - Leu= tenant vou Schreibershofen, nah Stralsund. :
Der Ober= Stallmeister, General - Major von Brut nach dem Großherzogthum Posen.
—LE—
heute erschienene Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin enthält folgende Bekanntmachung:
„Se, Majestät der König haben in der Vorausseßung, day die SEPztg er, (E Deutsde Allgemeine. Zettung den Geisls und der Richtung treu bleibt, welche sie seit threr Redaction durch den Professor Bülgu kundgegeben hat, mittelst Allecl,öchster Kabinets= Ordre vom 28. Juni d. J. zu genehmigen geruht, daß das unter dem 28. Dezember v. J. ausgesprochene Verbot dieser Zeitung für die Dauer des gegenwärtigen Redactions-Verhältnisses außer Anweun- dung geseßt werde.
Diese Bestimmung bringe ich hierdurch zur Kenntniß des Pu= blifums und der Behörden.
Potsdam, den 4. Juli 1843.
Der Ober =- Präsident der Provinz Brandenburg. Jn dessen Abwesenheit und Auftrage : Der Regierungs=-Vice-Präsident. (gez.) von Metternich.“
Uichtamtlicher Theil. Landtags - Angelegenheiten.
1 L Rhein-Provinz.
Düsseldorf, 26. Juni. Achtundzwanzigste Plenar - Siz- zung, (Schluß) Der Herr Landtags-Marschall veranlaßte den Vortrag des Berichts des lsten Ausschusses über den Antrag eines Abgeordneten der Ritterschaft, bétreffend die Einführung gemeinsamer Handels- und Wech- selgescße und einer gleichförmigen Handels-Gerichtsbarkeit in den Zoll-Ver- einsstaaten. E
Der mit dem Referat beauftragte Abgeordnete bemerkt, daß der Antrag durch zwei Petitionen, der Handels - Kammer von Elberfeld und Barmen und des Handelsstandes des Kreises Gladbach, unterstügt sei, und nachdem die Sachlage von demselben dargelegt, so wie deren Dringlichkeit motivirt war, beantragt er wie folgt:
Jn der Uebersicht der Lage, in welcher sich die dur die früheren Land- tags-Abschiede für die Provinzialstände der Rhein-Provinz noch nicht exle-
nst ein,
Las
i ] heiten. Rhein-Provinz. Ver- handlungen über einen Antrag auf Einführung gemeinsamer Handels- | und Wechselgeseße und einer gleichförmigen Handels - Gerichtsbarkeit ín |
Geburtstags8-
Aus Weinheim. Kiel,
i i Annahme mehrerer Gesez-Entwürfe. Guizot über Englands Verlangen in Bezug auf die Marquesas. —
Bittschriften-Diskussion. — Paris. Fakti- Statistisches (Schluß
Oberhaus, Zweite Lesung der Bill l g des j Uiter- “ntrag O'Brien's zur Untersuchung der Lage
Schreiben aus Lissabon. (Weitere Finanz Maßregeln auf
— Entdeckung einer GBoldmine.
Nhein- über dic zum
Berlin, Sonnmadkd den
] Zten J u
--
N
Landrecht gilt, dem Staats Ministerium zur Ber.cthung vorliege.
solche Verordnung schon jeut isolirt erlassen werde.
technischen Mitgliedern, unter während da, wo die Handelsgerichte blos aus sind, diese leßtere Zusammenstellung nicht auch durch díe Erfahrung weit zweckmäkig.r | stellung bewährt hat, und wenn der Ha1 | sich für Einführung gemischter Handelsgerichte ausgesprochen hat, so ist an
als die gemischte Zusammen
| zunehmen, daß ihm cinerseits das einfache Verfahren bei den rheinischen | war, „daß ihm andererseits das fomplizirte Verfahren so wie die weitläufigen Bestimmungen des allgemeinen Landrechts vorschwebten,
Es hat sich nun aber in den gedachten Landestheilen jedenfalls das Be dürfniß zu ciner Nevision der Handels herausgestellt. Nicht selten
| Y ¿ i „selten befinden sich die ersten Banquierhäuser der | Vauptstadt in Ungewißheit
| Vau] j et darüber, an welchem Tage ein Wechselprotest | gültig zu erheben sei. — Der Entwurf zu einem neuen Wechselrecht für die | preußische Monarchie, über welchen vor cinigen Jahren das Gutachten der Handelsgerichte und der Handelskammern in der Nhein- Provinz erfordert | worden und gegen dessen Zweckmäßigkeit sich diese Kollegien fast alle über- | einstimmend aussprachen, steht mit dem Geiste der auf Oeffentlichkeit und | Pundlichfeit, so wie auf größtmögliche Einfachheit des Verfahrens, gestüßten | rheinischen und jonsligen neuen Wechselgeseße so sehr im Widerspruch, daß dessen Annahme von Seiten der Vereinsstaaten nicht erwartet werden darf. Vagegen steht mit Grund zu erwarten, daß die Prinzipien der rheinischen vandel®sgesche, dic den Handelsgescßen von Holland, Belgien, Frankreich und mehreren Zollvereinsstaaten ebenfalls zu Grunde gelegt sind, nicht uur bei den Zollvereinsstaaten, sondern auch bei den übrigen Provin- j zen unserer Monarchie großen Auklang sinden werden; es dürste da- her angemessen erscheinen, zwischen den betreffenden Staats - Regie- | rungen, mit Zuziehung von technischen Sachverständigen, zuvörderst | über die Haupt - Prinzipien einer gemeinsamen Handelsgesezgebung eine | Vervollständigung zu versuchen, und es ergeht deshalb das Gutachten des | Neferenten dahin: i : i | „Daß des Königs Majestät gebeten werde,
A auf die Einführung ge- meinsamer Handels
und Wechsel-Geseße o wie ciner gleichförmigen Handels-
Gerichtsbarkeit, gestüßt auf öffentliches und mündliches Verfahren, in den i Zugrundlegung und Wechsel-Gesebße, und mit Zuziehung technischer den betheiligten Staaten, im Jnteresse des gewerb- zuvörderst cine Verständigung
Zoll-Vereinsstaaten hinzuwirken, und zu dem Ende unter
der rheinischen Handels
Sachverständigen aus
lichen Verkehrs in den Zoll-Vereinsstaaten
über die Haupt-Prinzipien zu versuchen.“ Ein Abgeordneter der Städte bemerkt: Jm Anirgae heiße es:
| |
vielen fremden Ländern, in Griechenland, Amerika u, \. w. geltend gemacht weil sie an sich gut seiz der Antrag sei daher so zu modifiziren : zu bitten, darauf hinwirken zu wollen, daß unser Handels Geseßbuch cin-= geführt werde. Der Antrag in der aufgestellten Form könnte höchst gefähr- lich für die Folge sein, — Der Neferent: ÄÂls vor einigen Jahren die rheinischen | Handelsgerichte und Handels - Kammern über den Entwurf cines neuen | Wechselrechtes für die preußische Monarchie zu Rathe gezogen wurden, |* hatten diese Behörden fast übereinstimmend ihre Ueberzeugung dahin aus |_gesp” chen, daß das rheinische Handels - Gesezbuch von allen bestehenden | als .das beste zu betrachten sei, und daß die Provinz deshalb auf dessen | Beibehaltung den größten Werth lege, Dessenungeachtet sei nicht zu ver | kennen, daß einzelne Paragraphen einer Verbesserung fähig seien, und | stelle sich bei dem vorliegenden Antrage kein Grund zu der Befürchtung | heraus, das bestehende Handels-Geseßbuch zu verlieren. : | Ein Abgeordneter der Städte: Der Code de commerce sei so gut, | daß ihm kein anderer in der Welt den Nang streitig machen könne, und ¡tein Wechselrecht sei so gut wie das unsrige, Auffallend müsse es erschei- ¿ ten, daß bei neueren Wechselrehten das unsrige niht zum Grunde | gelegt worden sei, Es sei einmal Mode gewesen, die Institutionen anzu | l | l
,
Se. Maje stät
fechten, die Mode sei vorübergegangen, man fange an, sich von der Güte
der Sache zu überzeugen. Es sei eine Thatsache, die hier dafür spreche,
cs sei das thatsächliche \o langjährige Bestehen. Man müsse daher bean-
tragen, daß dieses Gesetzbuch in den Zoll-Vereinsstaaten eingeführt werde,
Das Bessere sei der Feind des Guten, und hier liege es am Tage, daß man nicht anders wählen könne, Bei dem Strafgesey sei es ein Anderes gewesen, da habe man etwas vorgeschlagen, was wir nicht besißen, und in- dem wir dieses nicht annahmen, geschah es, weil nicht anders verfahren werden konnte.
Der Referent; Es würde ihm sehr leid thun, wenn Jemand glaubte, daß er ein anderes Handels-Geseßbuch wünschen könne. Hier liege ein an- deres Motiv zum Grunde: es sei der Wunsch, daß ein allgemeines, gleich-
| förmiges Verfahren eingeführt würde. Es herrsche z. B. die größte Un gewißheit, wann in den altländischen Provinzen in gewissen Fällen protestirt erden solle, und nicht selten finden sich die ersten Bankhäuser der Haupt stadt darüber in Ungewißheit, an welchem Tage ein gültiger Wechselprotest zu erheben sei. Das rheinische Gesezbuch müsse allerdings zum Grunde gelegt werden; es sei aber der gegenwärtige Zeitpunkt besonders günstig, fine Einigung zu versuchen, weil man sih nicht nur für die übrigen Pro- vinzen unserer Monarchie, sondern auch in anderen Vereinsstaaten mit Ein- führung eines neuen Handelsgeseßbuchs beschäftigez die sächsische Regierung habe einen der sächsishen Kammer vorgelegten Entwurf gerade wieder zu- | rüdgezogen, was also auch für cine Einigung günstig sei. — Ein Abge- | ordneter der Städte: Wir können nichts Besseres thun, als das vollendete | Gesebbuch zu proponiren. Deuten wir in dem Antrage auf ein neues Ge- | seßbuch hin, so vergehen Jahre darüber, ehe etwas zu Stande kommt; fa- | gen wir aber: Da! nehmt es! so is der Sache mit einemmale abgeholfen. | Der Herr Landtags - Marschall: es müsse seinen, daß das, was | gesagt werde, gegen den Vorschlag seiz denn wenn jeder Staat, wie wir es mit unsexem Gesezbuch thun wollten, das seinige zur Annahme vor- schlüge, welches Recht doch eingeräumt werden müsse, so dürfte an einer Einigung zu zweifeln sein, — Ein Abgeordneter der Städte bemerkt, daß aus dem Antrage Alles entfernt werden müsse, was nux im geringsten un- terstelle, daß wir unser Handels-Gesebbuch nicht vollkommen aufrecht erhal- ten sehen wollten, Man könne Opfer materieller Natur bringen , wenn es sich darum handle, die Einheit zu fördern, was aber die Geseggebung be- trifft , wäre es unverantwortlich , den geringsten Rückschritt zu machen. — Ein anderer Abgeordneter dieses Standes: Wenn er gesagt habe, man müsse das rheinische Handels-Geseßbuch geradezu anbieten, so finde dics in dem Zollvereins - Münzwesen seine Bestätigung. Preußen habe an seinem Münzwesen unbedingt festgehalten, und die anderen Staaten haben sich da- nach gerichtet. So auch könne es mit der Handels-Gesepgebung gehen: wir wollen die unsrige behalten und es den anderen so nahe bringen, daß sie dic- selbe auch annehmen. Wir müssen keinen Gedanken Raum geben , als könne es anders sein, Ein Abgeordneter desselben Standes: Er müsse es
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digten Angelegenheiten befinden, is zum Landtags - Abschiede vom 7. No vember 1841 gesagt, daß der Entwurf einer Verordnung über die Errichtung von Handelsgerichten in denjenigen Gebietstheilen, in denen das allgemeine ( d Es findet sich diejer Gegenstand ín den Landtags-Verhandlungen nicht berührt, auch i Detail-Verkauf durch Muster-Rei- | erscheint es aus oben angeführten Rücksichten nicht / Bitte des Landtages um Abhülfe gegen den Schreiben der Jsraeliten an den Schauturnen. — Breslau.
wünschenswerth, daß cin eror 1 Zudem ist dem Vernehmen nach bei diesem Entwurfe von der Ansicht ausgegangen, daß die Handelsgerichte aus gemischten Kollegien, nämlich zur Hälfte aus Juristen und zur Hälfte aus | noch gehört werden, und diesen stände es dann immer noch frei
dem Vorsitz eines Juristen zu bilden seien, ' Í Éins L notablen Kaufleuten gebilde {ur vorgezogen wird, sondern sich
Handelsstand in anderen Provinzen
und Wechselgeseße als dringend
“E l der te bem „eine Verständigung über die Haupt-Prinzipien zu versuchen“, damit erkläre er sich nicht einverstanden; unsere Handeis-GBesezgebung habe sih schon in
Alle Post - Anstallen des In- und Auslandes nehmen HSestel- lung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der A llg Preussischen Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.
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1843.
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wiederholen, daß es nicht die Idee sei, daß unsere Gesezgebung gefährdet werde; aber wollte man pure den Antrag stellen, daß unsere Geseßzgebung angenommen werde, so würde der Erfolg in Zweifel gestellt sein. Unsere Gescßgebung sei unter den vorhandenen die beste, aber doch immer noch der | Verbesserung fähig; man würde uns mit unseren eigenen Verhandlungen e | schlagen, wollten wir das in Abrede stellen, Er meine, wenn wir beantra- gen, daß unsere Gesezgebung zum Grunde gelegt werde, so gewähre dies Sicherheit genug z zudem würden ja die Stände über cinen derartigen Entwurf
oder zu verwerfen. Ein Abg. der Landgemeinden : Daß andere Staaten unserc f} Gesebe annehmen sollten, würde er sich nicht für berechtigt halten vorzu- | schlagen; und wenn sie auch allen deutschen Staaten willkommen wären, so | hätten diese ihre Organe, um sich auszusprechen, Er könne nicht finden, | daß wir berufen dazu wären, den König zu bitten, dahin zu wirken, daß in | anderen Staaten unser Gesez eingeführt werde. — Ein Abgeordneter der | Städte: Jn den übrigen Provinzen der Zollvereinsstaaten habe sich aber das Bedürfniß herausgestellt; wenn also unser Handelsgeseßbuch das beste sei, jo sei die Sache nicht so ganz ungereimt. Es frage sih nur, in wel- cher Form dies am passendsten sei.
Der Herr Landtags - Marschall: Der Abg. der Landgemeinden habc nur gemeint, daß wir keinen Beruf haben, den König zu bitten, ohne alle formelle Abänderung der Geseße auf deren Annahme hinzuwirken. Jhm scheine der Ausdru „Zugrundelegung“ kein Bedenken auffommen zu lassen, und cs sei der gecignetste Weg, unserem Gesuche Eingang zu verschaffen. Ein Abg. der Städte: Er erlaube sich, auf die so eben vom Herrn Land= tags Marschall gemachte Aeußerung, daß es ihm hinreichend erscheine, wenn es in dem Antrage heiße, daß bei dem neu einzuführenden Handelsgeseßz- buche unser jeßiges, in der Nhein-Provinz geltendes zu Grunde gelegt wer- | den soll, die Anmerkung, daß er mcht damit einverstanden sei. Auch bei | dem uns vorgelegten Strafgeseßbuche habe man uns glauben machen wol- |
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len, daß demselben unser code pénal in allen Theilen zu Grunde gelegt {orden sei; bei näherer Prüfung habe sich aber das Gegentheil ergeben, und derselbe Fall könne auch mit dem neuen Handelsgesezbuche eintreten. Wir haben cinmal die Ueberzeugung, daß unter allen uns bekannten Gescybü=- chern das unsrige das beste sei, und deshalb müssen wir auch wünschen, daß kein anderes in den Zoll - Vercinsstaaten eingesührt werden möge. — Ein Abg. der Landgemeinden: Es sei in Zweifel gezogen, ob wir den Be- ruf haben könnten, den König zu bitten, auf die Annahme unserer Ge- seße Seitens anderer Staaten wirken zu wollen. Dazu hätten wir aller= dings Beruf, denn es liegen uns aus der Provinz Bitten und Beschwerden vor, denen nicht anders abgeholfen werden könne, als dadurch , daß wir | die Annahme unserer Geseßze anempfehlen, — Ein Abgeordneter der Land- | gemeinden: Er habe es allerdings ausgesprochen, daß es wünschenswerth sei, | wenn unsere Geseßgebung in ganz Deutschland eingeführt werde. Nur hin- | sichtlich des Weges, dies zu bewirken, sei er anderer Meinung. Dieser führe | mcht zum Ziele, sondern sei eher geeignet, vom Ziele abzulenken. Es könne | keinen guten Eindruck herbeiführen, dem Könige diese Bitte vorzulegen. Was | würden z, B. die Stände von Bavern, Baden, Württemberg 2c., die nicht nur Provinzial - Stände, wie wir, sondern Reichs -Stände seien, sagen, wenn wir sie einladen wollten, unsere Geseße anzunehmen ? Ein Abgeordneter der Nittershaft: Wir müßten davon ausgehen, daß wir etwas anzubieten haben, was gut ist, also dürften wir das auch ohne | Bedenklichkeiten thun. Es sei übrigens Sache der Redaction der Adresse, | es angemessen zu formíren, wenn wir den König bitten, unsere Geseßgebung | auch in den übrigen Provinzen einzuführen. — Ein Abgeordneter dex Land- | gemeinden: Es sei hier nicht die Rede von den übrigen Provinzen, son= dern von den übrigen Staaten. Er verfolge seinen Sab: für die übrigen | Provinzen, Was würden wir denken, wenn die Stände von Posen, Schle- sien u. st. w. beim Könige darauf antragen wollten, ihre Geseßgebung in der Nhein-Provínz einzuführen? Wir würden uns empören und antworten, daß wir selbst wissen, was uns gut sei. — Ein Abgeordneter der Städte : So wünschenswerth das Allcs wäre, so befürchte er doch sehr, daß auf diesem Wege der guten Sache mehr geschadet als genußt würde. Man müsse von einer Seite etwas zugeben, um auf der anderen etwas zu ge- winnen. — Ein Abg. desselben Standes: Er müsse bemerken, daß in dem An- trage ausdrücklich bemerkt sci: „unter Zugrundelegung der rheinischen Handels- und Wechselgeseße und mit Zuziehung technischer Sachverständigen aus den betheiligten Staaten.“ Jn den andern Staaten sei aber unser Geseßbuch so an= erkannt, daß keinerlei Befürchtung hieraus hervorgehe. Da gerade jeßt in anderen Staaten über diesen Gegenstand verhandelt werde, so könne er den Augenbli nur für höch| günstig halten, die Sache in Anregung zu brin- gen. Er halte nur dasür, daß es etwas hart klinge, so ganz unbedingt die rheinische Gesezgebung zur Annahme zu empfehlen.
Nachdem auf den Antrag eines Abgeordneten der Landgemeinden der Vorschlag des Ausschusses noch einmal verlesen worden, wobei der Schluß- say nun in folgender Art gefaßt war: „Jm Juteresse des gewerblichen Verkehrs in den Zollvereinsstaaten eine Einigung zu versuchen“, veranlaßte der Herr Landtags - Marschall die namentliche Abstimmung z dieselbe ergab 30 bejahende und 30 verneinende Stimmen; da aber der Herr Landtags- Marschall für den Antrag gestimmt hatte, so war derselbe angenommen.
Der Herr Landtags-Marschall: Unter diesen Umständen sei die Majo- rität nicht vorhanden, welche erforderlich ist, um die Petition an Se. Maj. den König zu bringen. Die Frage aber sei bejahend entschieden und müsse | auf ihrem Stande belassen werden. | Hierauf veranlaßt der Herr Landtags - Marschall den Berichterstatter des Sten Ausschusses, das Referat, die sämmtlichen eingekommenen, den | bet a durch Musterreisende betreffenden Anträge und Petitionen zu | verlejen. | Nachdem Referent die Nachtheile des beregten Mißbrauchs des Weiteren erörtert und eine vergleichende Ausstellung der Geseßgebungen anderer Staa=- | ten in dieser Beziehung dargelegt, auch die Mittel zur Abhülfe erörtert hatte, | l l |
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beantragt er Namens des Ausschusses wie folgt : Es sei der achte Ausschuß der Ansicht, daß hinreichende Veranlassung vorliege, Sr. Majestät Seitens der hohen Stände die unterthänigste Bitte vorzutragen, daß eine Verordnung möge erlassen werden, wonach den Musterreisenden für den Detail-Verkauf in Ibn fakturwaaren dieser Verkauf oder das Aufsuchen von Bestellungen bei Prí- vaten, Fremden durhaus und bei Strafe von 5 Rthlr. für jede Contra- vention untersagt, die Junländer aber in jeder Gemeinde, wo sie ein solches Detailgeschäft auf Musterung bei Privaten und Konsumenten in Anwen- dung bringen wollen, einer Gewerbesteuer zu Gunsten des Gemeinde-Aecrars unterworfen würden, welche wenigstens dem Mittelsaße unter Lit. A., der für diese Ortsgeschäfte in der betreffenden Gemeinde zu errichten if, gleich=- kommt und die alljährlich von den Steuervertheilern für die im Jau Jahre eventuell vorkommenden Fälle festzuseßen wärez gegen die Verstei- gerungen von Manufakturwaaren en detail aber in dem zu erwartenden Getverbe-Polizeigescße die geeigneten Remedur-Maßregeln anzuordnen; die Detail-Versteigerungen des Ausschusses der Königlichen Porzellan-Fabrik in den Provinzen aber Allergnädigst zu verbieten.
Ein Abgeordneter der Städte: So sorgfältig au der Referent seinett Bericht abgefaßt, so habe er, der Redner, aut einige Ausstellungen zu machen. Erstens habe der Referent den Begriff des Handels"
Verkehrs zu eng gefaßt ; wir seien jeßt Staatsbürger, aber keme- bürger. Zweitens scheine das Referat von dem fowie als ob der Staat verbunden sei, jedem Einzelnen cite Tinte heit in seinem Geschäfte zu gewähren; das aber sei nicht der