1843 / 16 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

48g A arE tre, Î N M

Tur iem; am

tra AS

Pa t Ta T S

daß demnach die in unserem Namen in Hamburg ge-

ebenen Legitimationen für die Reise von hier per Ci- P ibahn nach Berlin Gültigkeit haben. è

Außer der Annehmlichkeit für die resp. Reisenden, daß dieselben NUV an enem Orte vas Abon- nement für die ganzeNeise und selbst auch für die Hin- und Nückfahrt (Doppelreise) zu be- zahleu brauchen, gewährt dieses Arrangement auch noch

M) 5 [Pi . ; , X TPAL . 2 s den Nuben billigerer Preise, ui zwar hat cine Person:

von Berlin uo Hamburg (as bier p. Morgenschif}) f dic cinsache Reise

11, Wagenkl. 111, Wagenkl. und |, Kajüte und ||. Kajüte

i Thl. * 7 Thlf: vonBerlin nach Ham burg und zurück (Dov velretie] hier Pei D » L “- . f | Morgenshi} 1 - 1

vonBerlin nach Ham

burg per Cilfchiff,

Abends von hier abgehend, für . * - Z V „2 an

die einfache Reise 1 9 vonBerlin nach Ham-

burg u, zurü ( Dop-

.- Do A pelreise)»,. Eilsch., Abends von hier abge

hend, zu bezahlen,

Wagen, Pferde zc. werden chenfalls be fördert und gelten dafür die stivulirten Bedingungen der Eisenbahn und die auf unferem Tarife bemerkten billigen Frachtsäte.

Jndem wir ein gechrtes Publikum auf diese Einrich tung aufmerksam machen, bezichen wir uns noch auf dic nachfolgende Bekanntmachung der Wohl löblichen Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft,

Magdeburg, den 8. Juli 1843.

Die Direction der vercinigten Hamburg - Magdeburge1 Dampfschifffahrts - Compagnie.

Holzapfel.

Uebercinkunft

18; 16

Ju Gemäßheit werden

bei unserer Billet-Expedition au

ckck

vorgedachter

É

f

8 ,” a, L G D 4 - ¿ ard «ch Ç d Y hiesigem Bahnhofe vom 1 Z. d. M. ab Villette zur Fahrt auf der Eisenba hn bis Magdeburg und von dort per Dampfschiff bisHamburg und zurü zu den oben bemerk ten Preisen zu haben sein. Es wird jedoch gebeten, solche Billets entweder J Fahrt

Tages vor der oder doch pätestens cine Stunde vor der Abfahrt des Dampswagen-

Ugo [öfen zu wollen. Berlin, den 7. Juli 1843, Direction der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn (Besellschaft.

[32 b] M Be ad aat; Das Dampfschiff „Lammin““ wird ; F Beit.

seine regelmäßigen Fahrten zwischen : ultimo uli

Wollin und Cammin vom 10. bis

wie folgt machen :

Abfahrl: iu Stketkin vom vaupt- Eisen Magazin

jeden Moutag, Mittwoch und Freitag Vor

| u ttalgs Ubr,

in (Cammin

ledenDienstag, Dounerstag und Sonnabend Vormittags 9 Uhr,

Aufenthall in Yollin bs l Stunde Speziclle Auskunft wird ertheilt : in Cammin bei Herrn Krause, in Wollin bei Herrn Worms, in Stettin in unserem Comtoir, Junkerstr. Nr, 182, Die jedesmalige Abfahrt wird durch dreimaliges Lauten, in Zwischenräumen von 15 Minuten, ange kündigt. Mit dem lezten Glockenschlage tritt das Schiff seine Neisse an. Stettin, 6. Juli 1843, Sauer & Sapel.

Bereinigte Hamburg-Y _burger-Dampsschisssahr Compaguie.

Dienst für die Monate Juli und August c. Abgang von Magdeburg täglich cin- auch zweimal laut Fahrplan und zwar resp, 7 und 10 Uhr Morgens und 8 Uhr Abend; die um 10 Uhr Morgens und § Uh1 Abends abgehenden Danvpfboote korrespondiren genau mit der Ankunft der Cifenbahn-Züge von Berlin und Lelpzigz es nehmen jedoch die Abends am Dienstag und S onnabend abgehenden Eil Dampfschiffe nur Passagiere direkt nach Hamburg und Wittenberge, dg sie an feiner anderen Station weiter anhalten mit. E

Billets für die Fahrt vou Beilin uach Hambur d zurück ertheilt die Passagier-Exrpedition dex Woblvbli chen Berlin-Anhaltschen Eisenbahu Gesellscl A A lin, jedoh geben die Herren H errmann & M 200A daselbst, Werderschen Markt Nr, 4, auch jede civü deus Auskunft hinsichtlich Passagier- und Güter Befördert! e

Magdeburg, Monat Juli 1843, On, Die Direction der vereinigten Hamburg - Magdebux

Dampfschifffahrts-Compaguie,

Holßapfel,

ger

Preußische Neuten-Versicherungs-Anstalt, [50 b] Bekanntmachung.

Unter Zusammentritt der betreffenden Behörden hat am 22sten d. M, die Nevision des Abschlusses der Preu- ßischen Nenten-Veisicherungs-Anstalt für das Jahr 1842 und der, nah demselben vorhanden sein sollenden Geld- und Dokumenten- Bestände stattgehabt, und es sind die darüber aufgenommenen Verhandlungen dem

2) Darauf geleistete Nückgewähr D)

100

Königlichen Hohen Ministerium des Junern eingereiht worden.

Der mit dem kommissarishen Revisions - Attest ver- schene Abschluß nebst Nechenschafts-Bericht ist abgedrudckt

E Se D Weie

und liegt bei der Direction und den Haupt- und Spe- zial-Agenten zur Einsicht offen, 1

Im Nachstehenden wird daraus das Wichtigste mit- getheilt. i

ITWATTIEN B A4

Gegenstände. 1839. | 1 840, 1ST. 1) Abgang im Jahre 1842: E R E 4A 138 198 E e A 23 85 | 462 Thlr. Sgr. Pf Thlr. Sgr. M] Io. Sgr. Pf

Nachtragszahlungen und Rentengutschreibungen , nach Abzug der zurückzugewährenden Ueberzahlungen

i) Aus den Nachtragszahlungen und Rentengutschreibun

gen hervorgegangene Ucberschüsse sür den Neserve-Fonds Macht im Durchschnitt 15,2 pCt. vou Nr. 3,

Zinsen der NRenten-Kapitalien der Jahres-Gesellschaf-

ten 1839—41 und Verwendung derselben zu der Nen

qus

e

res 1842 B. abres Einlagen, nach Abzug der abgegangenen : vollständige . 2,44

unvollstandige .…. 26,54

4

2) Cinlagen-Kapital, abzüglich der Nück- Thlr. Sgr. gewähr für die abgegangenen Einlagen 624,400 - 5) Nentcn=-Kapital . Et 541,626 5 1) Bei der Bildung desselben, Ueberschuß ür den Reserve-Fonds c, 82,7 circa 13,2 pCt. von Posit. 2. 9) Eintrittsge!d, Aufgeld, Jutervallarzin sen und Zinsen des Ne“c

6) Erxtraordinaire Einnahmen Í 6 15 7) Aufgeld für verkaufte öffentliche Pa piere ¿4 2 1256642 C. Neserve- und Administratious osten-Fouds. Ausgaben bei diesem Fonds : ) Zuschuß zu den Nückgewährungen E Nentetl\äbé

tenzablung und Nentengutschreibung für das Jahr 1842 6) Stand der Nenten - Kapitalien am Schluß des Jah)

von 172 im Jahre 1842 wic

l Einlag.

ve- Fonds 36,947 11 11

Fil!

41484 115| 6 1479| 7 1,5111121 6

»

16,972118]| 6 66,225 18 | 61 85,443 | 16 7,326 | 4 9,848| 2|—| 13,122] 5/9 36,013] 5| 6 39,798 |18| 61 33816|125| 5

925,224 12810 290,300 115/10 für die Jahres-Gesellschaften 1839, Thlr. Sgr. Pf. O E s A «ena A h) Allgemeine und materielle Verwal- R für angekaufte öffentliche

908,736 |W | 2

10107 8 11 c) Aufgeld für Paviere E (Das beim Verkauf einkommende Auf geld geht diesem Fonds in Einnahme wicder zu. Conf. Abschn, B. Pos, 7.) D, Bestände am Schlusse des Jahres 1842. 1) Rentcn-Kapitalien der Jahresgesell- Thlr. Sgr. Pf. Masten 18394 1/2 2,865,324 7 10

2) Nenten - Kapital schaft 1842 N

3) Neserve- und Administrationsfkosten Nd ees L

1) Depositen an unabgehobencu Nen ten und Nückgewährungen, und an zurückzuerstattenden Ueberschüssen von ergänzten Einlagen 5920.43 6

Summa 3,203,611 13

79,000 24 11

der Jahresgescll Ï 5 i 1,626 5

390,740 16 8

das Ls

I 04

Die in den Monaten Januar und Februar 1844 zahlbaren Renten einer vollständigen Einlage von 100 Thl)

erfolgen in nachstehenden Säßen :

o

9 L C NUA E j i 12 d i t T P Hf F (f É Dye: 6 | 7A / Vei 4 | Wf Dye: 4 Jahres - Gesellschaft 1839 G: O1 01e DIS O4 O4 1127 O 6 Z 18410 3 3 112) 013 120 9 E O Bg ; 1841 13203 L M S6 1842 [3 L O } /20| 4 00 O 2

Zun demselben Vi Berlin, den 24, Junt 1843, Vas Küratbrtuni der

153 b] Die zu Johannis 1843 fällig gewescnen

e

ansen d

convertirten Westpreußischen Pfandbriefe werden gegen Cinlieferung der desfallsigen Coupons vom 1, bis 16. zormittags

August d. J., Sonutags ausgenommen , von 9 bis 12 Uhr, in meinem Comtoir, pandauc1 Brücke Nr. 9, gezablt. Den Coupons ist ein Verzeich niß beizufügen, welches Nummer und Namen des (Hu tes, so wie den Betrag der Zinsen eutbalteu muß. Beritt, Den 13 Ul 1848; Cid pg Lessitta; Kommerzien-Nath und westpreußischer General Landschafts-Agenut,

J

rhâltniß erfolgen für das Jahr 1843 dic Gutschreibungen auf unvollständige Einlagen,

preußische

2 Sdiktal= Ld ti q. Fm September 1822 verließ der vormalige Haupt-

mann und Regiments -Quartiermeister Karl Goithelf

Herrmann, der im hiesigen Amtsdorfe Großop!ß cin Gut besaß, von Dresden aus sein Vaterland Sachsen, ohne je wieder zurückgekehrt zu sein. Die leßten, von ihm eingegangenen Nachrichten rühren aus dem Monat April 1823 her, und läßt fich vermuthen, daß cr sich nach seiner Entfernung nah Preußen, zunächst abcr nach Berlin und Kolberg gewendet und in der dortigen Gegend auch späterhin noch gelebt habe, obne daß cs doch bis jeßt möglich gewesen, das Leben oder den Tod Herrmann's în juristische Gewißheit zu scizen,

Es wird demgemäß jeßt nach Verlauf der eforder lichen 20 Jahre auf Antrag der bekanuten Herrmann schen Erben mit Ediktalien verfahren, und ergeht des halb an den abwesenden vormaligen Hauptmann und Regiments-Quartiermeister

Karl Gotthelf Herrmann

oder, dafern er verstorben sein sollte, au dessen Erben jeder Art und Alle, die aus irgend cinem Nechtsgrunde Ansprüche auf sein Vermögen haben sollten, sie seien bekannt oder nicht, hicrdurch öffentliche Ladung,

den 4. Dezember 1843 an der unterzeichneten Justiz-Amtsstelle, resv. durch ihre Vormünder zu erscheinen, zur Person und zur Sache sich zu legitimiren, etwaige Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, unter sich über die Erstigleit, mit dem Kontradikior über die Wahrheit der Forderungen zu ver fahren, binnen 8 Wochen zu beschließen, sodann

demn S, Februar 1844 des Aktenschlusses zur Bescheid Abfassung oder aber zur Einholung rechtlichen Erkenntuisscs und endlich

de n-29 Man4-1844

der Bekanntmachung des Erkenntnisses fein.

Meldet sich der Abwesende in ersten Termine nicht, so wid er für todt erachtet und sein Vermögen den Crben ausgeantwortet werden.

Wer aber von den Erben und Gläubigern im ersten Termin ausbleibt, der i seiner diesfallsigen Ansprüche, auch der ihm etwa zuständigen Nechts- Wohlthat der Wiedereinsegung in den vorigen Stand verlustig.

Wer feruer im Publications - Termine bis Mittags 12 Uhr sich nicht anmeldet, rücksichtlich dessen wird dic Bckanntmachung des Erkenntnisses für geschehen erach tet, und endlich haben die Betheiligten, welche nicht un ter der Gerichtsbarkeit des unterzeichneten Justiz-Amtes Grislenburg wohnen, zur Annahme künftiger Ladungen hier- oder nahewohnende Bevollmächtigte zu bencnnuen.

Königl, sächsishes Justiz - Amt Grillenburg zu Tha- randt, den 8, Juli 1843,

gewärtig zu

Richter.

B86 . Beka nutmachung. Ee °ffentli6e Versteigerung raffinirter An G „Nickelspeise betreffend. l E hoher Anordnung soll en“ August 1843 früh 10 Uhr auf dem Königl, Blausarbenwerke zu Oberschlema bei

n Nenuten-Versicherungs-Anstalt.

Zc{hneeberg eine Quantität raffinirter Nickelspeise in ver schiedenen Raten, gegen sofort zu leistende Anzah lung eines Viertheils des Betrages der crstande nen Quanten und unter den fonstigen, anm Tage der Versteigerung zu eröffnenden Bedingungen, bis auf hohe Finanz-Ministerial-Genehmigung der, Seiten der Kon lurrenten ve:bindlichen Gebote, öffentlich versteigert wer den. Solches, und daß die Herren Konkurrenten eut weder in Person, oder durch gehörig legitimirte Bevoll mächtigte in dem Licitations-Termine zu erscheinen ha ben, wird hiermit bekannt gemacht, Blaufarbenwert Oberschlema, am 12. Juli 1843, Die Königl. sächs, Administration dasclbst. Graf von Holtzendorff,

[1230] l Rach Helgoland und zurück.

Um den vielseitig ausgesprochenen Anforderungen des Publikums zu begegnen, wird das dez Hanseatischen Dampfschifffahrts - Gesellschaft gehörige , rühmlichst be kannte, prachtvolle, große und besouders schnellfahrende Sce- Dampfschiff „Manchester““, Capitain I von 1600 Pferdekraft und 500 Tons Gehalt, am 22, Juli des Morgens nach Helgoland abgehen uud am Listen von dort zurückkehren.

Die Kajüten des Schiffes siud so vergrößert worden, daß sämmtliche Passagiere zur selben Zeit bequem darin aufgenommen werden können,

Jm Monat August wird es jeden Sonnabend von ihre und jeden Montag von Helgoland abgehen,

V E A N Ga D Packet: (Posi) Fahrt von Ham- 1217] ¿ V. « vf "burg nah New- Vork.

Die rühmlichst bekannten Packct (Post -) Schiffe des Unterzeichneten werden folgendermaßen von hier abgehen :

Fraullin, Capt, Sleeboom, 25. Juli, Howard, Paulsen, 15. August, Newton, Wicenholß, 15, September, Stephani, Flor, 25, Oktober, Washington, Krüger, 25, November,

Franklin, Sleeboom, 15. Dezember, und so weiter monatlich in derselben Ordnung.

Bei allgemein anerkanuter Vorzüglichkeit dieser Schiffe ist das Passagegeld in der Kajüte und Zwischendet auf das billigste gestellt, und ertheilen nähere Nach- richten die bekannten Herren Agenten des Unterzeich neten, so wie auf porlofreie Aufragen

Nob, M. Sloman in Hamburg,

Eigenthümer dieser Paetschiffe.

literarische Anzeigen. et Alex. Duncker, Königl. Hofbuchhänd-

ler (Franz, Str. 21), wurde ausgegeben : Der neue Kindersfreund. Mit 10 Zeichnungen von Th. Hosemann und vielen E Vignetten. Jn Zehn Lieferungen. gr. 8, Velinpapier. : __ ztertem Umschlag. Subscriptionspreis à Lief. £ Thlr,

ôte Lieserung.

In ver-

ellfahrende ¿5 VUdley, | | |

[1277 Anzeige für Lehrer, __Bet 2, Langewiesche in Barmen ist so eben er- schienen und in allen Buchhandlungen, in Berlin in der D - i Ç % ; Enslinschen Buchhdlg. . münter), _ (3) Breite Str. Z9, zu haben; Zeugnisse in der Sache zwischen Dr. A. Dieslerweg u L. Emmec- rich. ZurPrüfung gegeben von Dr.

ck 2 ] » - j [L T er. Inspektor der rheinischen Missions- Anstalt.

[1279]

Eine für Juristen und Jeden eebildeten Geschîchts- freund mlerressante, zeitgemässe Schrift ist S0 ch« T bi l T: V 1C6n b ac k in Leipzig erschienen

. und in allen Buchhandlungen, in Berlin bei L? » fes » . C i: Duüummilei . Linden No, 19, zu

bekommen : Beiträze Zz111 V Ike E its -=Ges und Wissenschaslt von Dr. K. Th. O er, 8. geb, 15 Thlr.

Inlialt: Ueber Begriff und Wesen des prakti

Grundzüge des

g eh.

E L Sgr.

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chi iti P üt

schen europätschen Völkerrechts. alterthümlichen Völkerrech1s. telalterlichen Völkerrechts,

recht in Seeckriegen,

Geschichte des nut Das Durchsuchungs

[8] + -

Bei DQ- * rautwein in Berlin, Breite Str, Nr. 8, i erschienen :

Michcls6en, Dr Cour. Philosop hie de! unter steter Leitung der Ge-

schichte entworfen. I. Band Kasuslehre der lateinischen Spra che vom kausal-lokalen Standpunkte aus, Preis 4 Thlr. 5 Ser,

Dirses Werk hat {hon das Lob vieler Gelehrten geärndtet, wie es auch eine Arbeit verdient, welche dic Frucht ciner zehnjährigen Forschung is und den Be dürfnissen in ihrem Gebiete vollkommen entspricht,

Grammatik,

Jlluflrirte Zeitung 3, den 15, Zuli. 5 Sgr. O E H

4

11284] Nr. Der Erzherzog Karl von Oesterreich. Unser Wo chenbericht. Der Tod des Herzogs von Sussex. Der Prozeß Caumartin. Briefwechsel mit Allen fün Alle, Ucd der norwegischen Matrosen, aus dem

fliegenden Holländer. Das Jubelfest der Schul pforta (2). Don Pasquale, Oper von Doußzetti.

Ehrengeschenk an Sir Moses Montefiore. Ein Neise-Mährchen (Fortseßung). Vater! laß mich den

Kometen sehen! Anzeigen. Modebericht.

Die cingedruckten Abbildungen 2c. bitten wir in deu bei der Gropius schen Buch- und Kunsthandlung niedergelegten Probenummer einzusehen.

Auf diese Zeitschrift nehmen alle Königl. preuß. Postämter und alle Buchhandlungen des Jn - und Auslandes Bestellungen anz der Prän, - Preis ist vier- telindrl 1% Thlx.

Zu geneigten Aufträgen empfiehlt sich

in Berlin die Oropiussche Buch- und Kunslhandlung,

Laden 12. in der Königl. Bauschule.

in Po!'sdam die Buchhandlung von F. Riegel.

[52]

Eingesendet. Salzungen, im Herzogthum Sachsen Meiningen, den 8. Juli 1843, Das hiesige Soolbad, welches seit 20 Jahren benußt wird, und in diesem Zeitraum viele cben so erfreuliche als überraschendc Wirkungen ergeben hat, verspricht im heurigen Jahre sehx frequent zu werden, wozu besonders die neue Ein richtung von Sool - Dampfbädern und Eisen - Sool und Mutterlaugen-Schlammbädern viel beitragen mag. Die hiesige Salinen - Verwaltung scheint es sich zur Ausgabe gemacht zu haben, keine Kosten zu scheuen, um ähnliche Soolbade- Anstalten zu überflügeln und die neuesten Ergebnisse der Badcheilkunde in Anwendung zu bringen, So is dur glückliche Bohrversuche eine gesättigte Soole erlangt worden, welche die Herstellung von Sooldunstbädern, gleich denen in schl, welche mit so bedeutendem Effekt benußt werden, möglich gemacht hat, Durch bedeutende Erweiterung und zweckmäßigere Einrichtung des Badehauses, Anlage und Verschönerung der Promenaden der ohnehin reizenden (Gegend, beson ders am See, werden auch solche Badegäste, welche auf nicht ganz einfache Einrichtungen Anspruch machen, nicht unbefriedigt bleiben, wie überhaupt das Soolbad als solches, bei der überaus kräftigen Soole welche hinsichtlich ihres Gehaltes und Hcilkraft faum von an deren erreicht werden dürfte wohl nichts zu wünschen übrig läßt.

Da mir in d. Bl. eine Anzeige des Salzunger Soolbades nicht vorgekommen is, so fühle ih mich aufgefordert, auf dasselbe aufmerksam zu machen, und zweisle nicht, daß mancher Leidende, welcher hierdurch veranlaßt werden möchte, das hiesige Bad zu besuchen, cs dankbar erfennen wird,

Kein Betheiligter der Soolbadc-Anstalt. [1289]

Bei Eröffnung der braunschweig-- magdeburg - hal- berstädter Eiscenbabn erlaubt Unterzeichneter cinem geebrten Poblikum sein Hold nit dem Be merken zu empfehlen, dass regelmässig bei Ankunst der resp. Bahnzüge seine Equipage zur Aufnahme der ihn bechrenden Reisenden am Bahnhofe berite

s1ch

steht,

J. F. Reuler. Hôlel d'Angleterre

in Braunschweig.

m ———

Theologen und Laien.

Das Abonnement beträgt: 2 Hthlr. sür z Iahr.

4 Kthlr. - 2 Jakr. 7 S Üthlr. - F Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den Raum etner Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

reußische

Ae Meine

Bexlin, Saguliég Len

eitung.

[G ten M U l i

Alle Post - Anstallen des In- und Auslandes nehmen Sestel- lung auf dieses Blatt an, für Serlin die Expedition der Allg. Preussishen Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

1843.

Inha lL Anitlicher Theil.

«Inland. Landtags-Angelegenheiteen. Nhein-Provinz. Ver-

À

handlungen über das Deichwesen und über Strom- und Ufer-Polizei der öffentlihen Flüsse. Schreiben aus Köln. (Die neuesten Bürger

Bersammlungen.) E S S Deutsche Bundesftaaten. Württemberg. Stuttgart. Eisen

bahuwesen, Nassau. Wiesbaden. Erhöhung der Beamten-

Besoldungen, Holstein. Glückstadt. Eisenbahn-Projekt.

Frankreich, Pairs-Kammer, Eisenbahn-Gesez-Entwürfe. Pa- ris, Militairische Beförderungen, Rückreise des Prinzen von Join- ville. Befehl an die Kriegsschiffe zu Toulon. Vermischtes, Briefe aus Paris. (Die Gaceta de Madrid und das Kabinet der Tuilerieen, Haltung der Börse in Betreff der spanischen Angelegen heiten.)

Großbritanien und Jrland. Unterhaus, Fortgescßte Debatte über den Antrag O'Brien's zur Untersuchung der Lage Jrlands. London. Rechtfertigung der Regierungs - Politik in Bezug auf Jrland durch den Standard, Deutsche Musik in London. Parlaments- Verhandlungen, Demonstration irländischer Parlamentsglieder,

Italien. Neapel. Abreise der Kaiserin von Brasilien.

Spanien. Madrid. Aufschluß über die Nichtbeförderung der Opposi- tions-Blâtter durch die Post. Das Eco del Comercio über die Ursachen des gegenwärtigen Standes der Dinge in Spanien. Briefe

y

aus Paris, (Angeblicher Vermittelungs-Plan Englands in der gegen wärtigen Krisis; Saragossa bleibt entschieden auf Seiten des Regenten. Stand der Operations - Corps in Catalonien z Zustände von Barcelona, (Herona, Valencia und den baskischen Provinzen.)

Der Traktat von Verdun.

Beilage. Julaund. Landtags - Angelegenheiten. Rhein- Provinz. Verhandlungen über den Schuß der Fabrikzeichen (Schluß), über die Königl. Proposition wegen der Zusammenrechnung der Zeit des Besißes von Grund - Eigenthum zum Behuf der Ausübung stäudischer Nechte und über den Antrag auf Untersuchung der Lage des Ackerbaues

in Bezug auf den Verkehr mit dem Auslande. Stettin. Schiff- barmachung der Ems. Getraidegeshäft am Nhein. Deutsche

Bundesftaaten. Bavcrn. Mün ch en, Rede des Ministers Abel.

Sachsen. Dresden. Sängerfest. - Meriko. Schreiben aus

Paris, (Angebliche Verschwörung gegen Santana z Aufruhr im Süden.) Zur Charakteristik des europäischen Handels mit den La Plata-Staaten.

1

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem Königlich Bayerischen Rath, Advokaten und Notar Dr. Schauß in München, so wie dem Magistrats-Journal-Vorsteher Fritsche, in Berlin, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, des gleichen dem Vice Unteroffizier Kauffmann vom ersten Dragoner Regiment die Rettungs - Medaille am Bande zu verleihen; Den bisherigen Regierungs- und Bau=-Rath Mellin zum Ge- heimen Regierungs = Rath ; E E E Den Fürstenthumsgerichts=Assessor P ovp po bei dem Fürstenthums= gericht zu Neiße zum Fürstenthumsgerichts-Rath; und j Den Schloßbaumeister Albert Dietrich Schadow zum Bau rathe zu ernemiecn.

Angekommen: Der Kaiserl, Russische General-Major von Duhamel, von Dresden.

Abgereist: Se. Excellenz der Geheime Stagats- und Minister der geistlichen, ÜUnterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Dr. E ich = horn, nah Z\chl.

Se. Excellenz der Geheime Staats Minister, General-Lieutenant und General - Adjutant Sr. Majestät des Königs, von Thile |l., nach Tepliß.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats = Minister von Bodelschwingh, nah Bromberg.

und Finanz-

Uichtamtlicher Theil.

Landtags =- Angelegenheiten.

Rhein-Provinz.

Düsseldorf, 28. Juni. Dreißigste Plenar-Sißzung. Nach Gras boa e L veranlaßte der Herr Landtags-Marschall den Vortrag des Berichts des fünften Ausschusses über die Allerhöchste Proposition, den Entwurf eines Geseßzes über das Deichwesen betreffend. . s

Der zum Bericht designirte Abgeordnete der Laudgemeinden äußerte sich über den fraglihen Gegenstand, wie folgt: s a.

Der Entwurf eines Geseßzes über das Deichwesen sei mit dem ver- wandten Gesez-Entwurfe über die Strom- und Ufer-Polizei der öffentlichen Flüsse ursprünglich nur für diejenigen Theile der Monarchie, in welchen das Allgemeine Landrecht in Kraft sei, bestimmt und dieser beengten Bestimmung gemäß nur wegen seiner Anwendung in den Kreisen Rees und Duisburg dem sechsten rheinischen Landtage zur Begutachtung vorgelegt worden. Der Landtag habe es indessen für wünschenswerth und nothwendig gehalten, daß ein solches Geseß gleichmäßig für die ganze Provinz erlassen werde, für beide Seiten des Rheins, ohne Unterschied, ob in denselben das Allge- meine Landrecht, das Gemeine Recht, oder die französische Geseßgebung gelte; dabei habe der Landtag jedoch nicht verkannt, daß zu diesem Zwecke der vorgelegte Entwurf in manchen Theilen einer Umänderung bedürfe, und daher gebeten :

„Daß es Sr, Majestät gefallen möge, daß vorerst das Gutachten einer aus Orts- und sachkundigen Regierungs- und Deich-Beamten, so wie aus ständischen Deputirten zusammengeseßten Kommission eingeholt und das fragliche Geseß dem nächsten Landtage unter Mittheilung des erwähnten Gutachtens wieder vorgelegt werden möge.“ U

Se. Majestät der König hätten geruht, diese Bitte in dem Allerhöchsten Landtags - Abschiede vom 7, November 1841 zu genehmigen und zu ver-

4 |

sprechen , daß dersclben Folge gegeben werden solle. Diesem gemäß habe der Ober - Präsident der Rhein - Provinz unterm 28, Februar v. „5. eine Kommission, bestehend aus dem Geheimen Regierungs - Nath Eversmann, dem Negierungs - Rath von Rabe und dem Refercnten, ernannt, um dice nothwendigen Abänderungen in dem fraglichen Gese - Entwurfe vorzunch- ter beni t, vei dieser Kommission sci unter dem 10, Oktober v. J. un 18 Ne A L Dber - Präsidenten von einer Versammlung, bestehend aus 2 egierungs Wasserbau- Und DeichN Í h mehreren Qanhtaad Abais ¡ agu Deich-Beamten nebst mehreren Landtags- “lvgeordneten, geprüft worden. Der Auschuß habe 4 roiflior H Rändlicher Vit ex beiden Verk eub chuß habe nach reifliher und um standliche Prüfung der eiden Derhandlungen sowohl, als der beiden Ge seß - Entwürfe mit dem abgeänderten Geseß - Entwurf im Allgemeinen \ich einverstanden erklärt und nur die bei den betreffenden Paragraphen ange mertten, im Ganzen nicht erheblichen Aenderungen für angemessen erachtet. Der Neferent stellte der Bersammlung anheim, den Entwurf paragra phenweise durchzugehen. Die Plenar-Versammlung ging darauf nicht ein,

und wurde demnächst der Entwurf mit den Bemerkungen des Ausschusses

einstimmig angenommen.

Der Herr Landtags-Marschall veranlaßte hierauf den Vortrag des Be= richtes des fünften Ausschusses über die Allerhöchste Königliche Provosition, den Entwurf eines Gesetzes über die Strom- und Uferpolizei der öffentli chen Flüsse betreffend. |

Der Referent bemerkt: Der Ausschuß habe \ch für die über diesen Gegenstand bereits durch eine besondere Kommission am 10, Oktober 1842 gepflogenen Verhandlungen erklärt, und schlage den hierdurch veränderten Entwurf der Plenar - Versammlung zur Annahme vor, und zwar mit den einzigen Veränderungen, daß in §, 47 das Wort „in der Regel“ und in F. 63 der Nachsaß: „Die Verwaltungs-Behörden werden innerhalb u. #, w.“ gestrichen werde, Da sich mehrseitig für diesen Antrag ausgesprochen wird, jo veranlaßt der Herr Landtags - Marschall den Referenten, die einzelnen Paragraphen nach einander vorzutragen. Der Referent bemerkt; Es frage sich, ob die Versammlung wünsche, daß der ursprüngliche Entwurf oder die neu umgearbeitete Fassung vorgetragen werde, Vicle Stimmen entscheiden sih für den Vortrag des bereits umgeänderten Entwurfs,

Der Referent verliest denselben :

Begriff des öffentlichen Flusses.

F. 1. Die von Natur oder durch Kunst schiffbaren Flüsse werden von dem Punkte an, wo die Schifffahrt beginnt, als öffentlich angesehen.

Ein Abgeordneter der Städte: Das französische Gese habe nicht nux die schiffbaren, sondern auch die flößbaren Flüsse (rivières navigables et flottables ) als Staats - Eigenthum bestimmt. Es scheine ihm, daß diese Bestimmung im Juteresse des Staats aufrecht erhalten werden müsse, und er stelle die Frage, ob nicht das Wort „flößbaren““ in den Paragraph auf zunehmen sei? Es fönne hieraus eine Beschränkung des Staats hervo gehen, und wo dieser ein Necht habe, dürfe man ihm dasselbe nicht ent ziehen, Der Referent: Die Kommission habe sich für diese Fassung ent- schieden, es sei nicht angemessen, den Begriff in gar zu vage Gränzen zu fassen, da schwer zu bestimmen sei, wo die Flößbarkeit anfange oder auf- hôóre.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Es seien nähere Bestimmungen hierüber dem Geseße über die Benußung der Privatflüsse vorbehalten, welche über die Flößercien das Nöthige enthalten. Da sich weitere Be merkungen nicht ergaben, wurde §. 1 von der Plenar-Versammlung ange- nommen.

_§. 2, Es soll für jede Provinz ein Verzeichniß derjenigen Flüsse und Flufsistrecfen, welche nah §, 1 als öffentlich anzusehen sind, aufgestellt und unter landesherrlicher Genehmigung bckannt gemacht werden.

Ein Abgeordneter der Städte: Durch die Art. 538, 561 und 644 des rheinischen Geseßbuches seien diejenigen Flüsse und Bäche unterschieden, welche dem Staate gehören, und welche als Eigenthum von Privaten an zusehen sind. Es scheine ihm, ehe cin Verzeichniß nah §. 2 aufgestellt werde, müsse solches bekannt gemacht werden, damit diejenigen, welche be gründete Rechte hätten, mit ihren Einwendungen gehört würden, was spä- terhin nicht der Fall sein dürftez er beantrage daher in diesem Sinne einen Zusaß zu diesem Paragraphen, Ein Abgeordneter der Landgemeinden : Die Definition, was unter einem öffentlichen Flusse zu verstehen, sei im §. 1 enthalten, Der §. 2 see nichts fest, das Eigenthum der Flüsse be- treffend, sondern bestimme nur eine Form, welche wahrgenommen werden solle, Seiner, des Referenten, Ansicht nach könnten die Nechte eines Privaten hierdurch nicht verleßt werden ; man würde nicht eher ein solches Verzeichniß guf- stellen, als bis man sich von der Sachlage informirt habe ; nähme man auch wirk- lich ein Privat-Eigenthum mit auf, so würde immer eine Reclamation statthaft sein und also dem Rechte eines Driiten nichts vergeben. Er halte daher einen derartigen Zusaß für überflüssig. Der. vorletzte Nedner bemerkt, ex könne diese Meinung nicht theilen; werde das fragliche Verzeichniß einmal publizirt, auch wenn es ohne Zuziehnng der Betheiligten aufgenommen , so habe dasselbe geseßlich Geltung, und es würde {wer sein, später im Ne- clamationswege dagegen aufzukommen.

Der Herr Landtags-Marschall stellt in Frage, ob das gestellte Amen- dement Unterstüßung finde? Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Er halte den Zusaß schon um dessentwillen für angemessen, weil dadurch Pro zesse für die Zukunft vermieden würden, und {ließe sh deshalb dem ge stellten Amendement an, Er sei selbs Eigenthümer und daher wesentlich dabei interessirt, um künftige Konflikte mit der Regierung zu vermeiden, Der Referent : Er könne sich nicht überzeugen , daß die hier vorgeschriebene Förmlichkeit im Gesetze irgend eine Beeinträchtigung hervorrufen könne.

Der Herr Landtags-Marschall bringt zunächst den §. 2 nah dem An- trage des Ausschusses zur Abstimmung, und dieser wird von der Plenar- Versammlung angenommen,

§. 3 bis 9 werden nah dem Entwurfe ohne weitere Erörterung un- verändert angenommen.

§. 10 lautet: Diejenigen, welchen er die Aufsicht auf die Schiffbarkeit des Flusses und auf deren Sicherung übertragen hat, sind für ein dabei begangenes grobes oder mäßiges Versehen verantwortlich.

Dazu bemerken zwei Abgeordnete der Städte, der Paragraph sei un- nöthig, da sich geseßlich dies schon von selbst verstehe. Der Neferent be- merkt: Wenn sih das Gesez blos auf den Bezirk des Appellations - Ge- richtshofes von Köln bezichen sollte, so würde er einstimmen können z es sei dasselbe aber für den ganzen Staat bestimmt; nah dem allgemeinen Land- recht bestehe ein Unterschied zwischen groben und mäßigen Verschen, und dies habe hier berücksichtigt werden müssen. Ein Abgeordneter der Städte: Diese Unterschiede seien auch in unserem Geseße gemacht, Der Referent : Es scheine ihm durchaus nicht überflüssig, daß hier für grobe und mäßige Versehen vorgesehen sei, damit die Beamten und das Publikum wissen, daß in dem betreffenden Falle schon ein mäßiges Versehen die Verantwortlich- feit nach sich ziche. :

Der Herr Landtags-Marschall bringt §, 10 zur Abstimmung, derselbe wird angenommen. j

§§. 11 bis 23 werden ohne Widerspruch angenommen, Dagegen ruft §. 24 eine längere Debatte hervor. Der Paragraph lautet: An Buhnen, Packwerken , Pflanzungen und den durch Warnungstafeln bezeichneten ab- brüchigen Uferstellen dürfen Schiffe nur im Nothfalle angelegt oder deren Anker angebracht werden.

Ein Abg, der Städte bemerkt; Es scheine ihm diese Bestimmung etwas

_— Ein Abgeordneter der Nitterschaft bemerkt, es sei dies besonders wichtig in Berg-Gemeinenz wo hier bisher der Staat Holz geflößt habe, habe er auh ein Recht dazu, und darüber sei hier nichts bestimmt,

zugeben,

bedenklich und für die freie Schifffahrt unbequem. Hierdurch werde den Zubaltern-Beamten zu viel Spielraum gegeben, allerlei Querelen zu machen z aus diesem Grunde sei es nicht gerathen, zu spezielle Bestimmungen hier- über zu machen. Ein Abg. der Landgemeinden: Auch er finde den Pa- ragraphen für die freie Schifffahrt zu beschränkend. Es trete öfters die Unmöglichkeit ein, daß der Schiffer anderswo landen fFfönne, als gerade an einer solchen Anlage, daher er, der Redner, es für zweck- mäßig halte, den Paragraphen ganz fallen zu lassen. Der Refe- rent bemerkt: Es fönne dieser Fall hauptsächlich wohl nur an großen Flüssen eintreten, obwohl er auch bei fleineren niht unmöglich sei. Er finde es aber für nothwendig, daß es verboten werde, damit der Gebrauch nicht in Mißbrauch agusarte. Die Schiffer seien ohnedies leiht bestimmt, den Anker in eine Buhne zu werfen, weil er hier am \chnellsten und am besten halte. Für Uferstrecken, wo eine andere Landung nicht möglich sei, enthalte der Ausdruck „im Nothfallce“ Berechtigung genug. Ein Abge- ordneter der Landgemeinden: Es sei hier zu berücksichtigen, daß die kleine- ren Flüsse in der Regel ein größeres Gefälle haben, als die größeren Flüsse bei hohem Wasserstandez wenn die Ufer gefüllt seien, müsse der Schiffer sich der Buhnen zum Anlanden und Ankern bedienen. Die mit Kohlen schwer beladenen Saarschiffe hätten nicht den freicn Raum, ohne Benußung der L

Buhnen, in den Landungsplaßz einlaufen können. Der Referent: Dann sci aber auch der Nothfall vorhanden , den das (Besetz vorgesehen. Ein Abg. der Städte: Das Schlimme an der Sache scheint ihm zu sein, daß der Schiffer immer den Nothfall zu erweisen habe. Der Referent: Man

müsse auf §. 23 zurückgehen. Hier würde als Negel aufgestellt, daß die

Schiffer allenthalben anlegen dürften, nur einige Ausnahmen seien verboten.

Cs tönne zuweilen gefährlich sein, das Anlegen überall frei zu gebenz es

gebe steile oder abbrüchige Ufer, wo es dann eine Pflicht der Polizei werde,

es zu verbieten, Außer diefem Falle könne dem Anlegen nichts im Wege

stehen. Es müsse aber das Aussezen der Ladung an anderen, als den dazu

bezeichneten Stellen verboten sein. Ein Abgeordneter der Städte: Er

müsse bemerken, daß \o viele Klagen wegen des Verbots des Anlegens an

solche Buhnen erhoben würden, man solle den Schiffern das nicht noch mehr ershweren. Er möchte daher beantragen, diesen Paragraphen zu streichen, Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Er sei der Meinung, das Wort „Anlegen“ müsse gestrichen werden, denn dadurch würden diese Anlagen nicht verdorben, Etwas Anderes sei es mit dem Ankern, das dürfe allerdings nur im Nothfalle gestattet werden. Der Referent: Er be- merke, es sei nicht anzunehmen, daß hierdurch die Schifffahrt erschwert werde; derartige Anlagen werden nur zum Wohle der Schifffahrt gemacht, und glaubte er, daß die Schiffer sie auch respektiren, und sich kleine Be- schränkungen gefallen lassen müssen. Auch das Streichen des Wortes „An- legen“, könne er nicht zugeben, denn anlegen und aufsteigen sei dasselbe, und leßteres verderbe die Pflanzungen, Ein Abgeordneter der Landgemeinden : An vielen Strecken des Nheines sei man jeßt mit Wasserbauten beschäftigt, so daß man nicht anders anlegen könne, als gerade da, wo gebaut werde. Dic Schiffer seien daher wegen des Anlegens in nicht geringer Verlegenheit, wenn ihnen hierzu nicht jeder geeignete Plaß gestattet werde, Ein Ab- geordneter desselben Standes; An der Mosel und Saar seien mehrentheils nur für größere Schiffe Anlegepläße geboten, die den kleineren fast gänzlich fehlten, weshalb sih häufig Unglücksfälle ereigneten. Der Referent be merlt; Wenn nicht ohne Gefahr anders angelegt werden könne, so trete der oft erwähnte Nothfall ein, der im Geseße vorgesehen set. Ent Abgeordneter der Landgemeinden: Wenn neue Wasserbauten der Schiff- fahrt augenblickliche Hindernisse in den Weg legen, so sei dies nur eine Ausnahme von der Negel. Mißgriffe seien auch bei guten Zwecken möglich, diese werden aber mit der Zeit verbessert. Für den Augenblick seien solche Anlagen allerdings oft beschwerlich, das gleiche sich aber mit der Zeit wieder aus, Wenn der Staat solche Arbeiten unternehme, müsse

er auch unterstüßt werden, da dieselben immer die Beförderung der Schiff-

fahrt bezwecken, Wenn Ursachen zu Beschwerden wirklich vorhanden seien, so würde Standes: Er müsse bemerken, daß die oberen Behörden oft entfernt wohn- ten, über die Nichtigkeit der Protokolle der Aufsichts-Beamten der untersten Klasse nicht wohl mit Sicherheit urtheilen könnten, auch deshalb meistens die Entscheidung zu spät eintreffen werde z es scheine ihm endlich nicht billig, daß den Schiffern die Beweislast aufzulegen sei, daß sie sih im Nothstande befunden haben. Der Referent: so gut man wolle, es könne niemals ganz vermieden werden , daß der ausführende Beamte mitunter Mißbrauch davon mache. nichts übrig, als die Remedur, und das habe Bezug auf alle Gesetze.

auch deren Abhülfe nicht fehlen. Ein Mitglied desselben

Man möge immerhin Geseße machen, Es bleibe dann

Der Herr Landtags - Marschall veranlaßt die Abstimmung des Para-

graphen nah dem Antrage des Ausschussesz derselbe wird nicht ange- nommen,

Der Referent: Er bitte jezt die Herren Opponenten, die Fassung an- Viele Stimmen erklären sich über das gänzliche Wegsallen des Paragraphen,

Der Herr Landtags-Marschall : Es sei vorgeschlagen worden, die Fas- sung des ursprünglichen Entwurfs anzunehmen. Der Referent: Im Zuteresse der Opponenten erlaube er sich, zu bemerken, daß es nicht rathsam sei, den Paragraphen zu streichen, es würde dies einen anderen herbeifüh- ren. Wir seien nicht Geseßgeber, sondern hätten nur ein Gutachten abzu- geben. Ein Abg. der Städte: So schlage er den Zusaß vor: „die Beweislast, es sei Nothfall vorhanden gewesen, \oll dem protokollirenden Beamten auferlegt werden.“ Der §. 25 des ursprünglichen Entwurfs, welcher der 24ste des abgeänderten sei, dürfe nicht angeführt werden, denn er erlaube das Anlegen an die Wasserwerke gar nicht.

Der Referent; Er bemerke nur noch, daß die Wasserwerke ohne allen Schutz sein werden, wenn der Paragraph ganz wegfalle, Ein Abgeordne- ter der Städte: Er beantrage, einzuschalten: „nur in dem Falle, wenn sich in der Nähe nicht ein Landungsplahz befindet,“

Der Herr Landtags-Marschall: Es stände also das Amendement in Frage, nämlich: „nur im Nothfalle, oder wenn in der Nähe kein andeier sicherer Landungsplahß sich vorfindet,“

Bei der Abstimmung wird das in Rede stehende Amendement von der Plenar-Versammlung angenommen.

(Schluß folgt) ——————_—————

7 Köln, 12. Juli, Vorgestern fand hier in dem Lokale der Börse eine jener Versammlungen von Bürgern und Nichtbürgern Statt, die neben der einen guten Seite, daß sie für regere Theil= nahme an den öffentlichen Angelegenheiten zeugen, doch auch gar manche s{chlimme haben. Wer weiß, wie es bei Tas die- ser Art gewöhnlich hergeht, kann ihnen unmögli eine hohe Wichtig- keit beilegen. Eine geringe Anzahl Personen vereinigen sich darüber,

| diese oder jene Angelegenheit, die geeignet ist, das allgemeine Jn=

teresse zu erregen, auf die Bahn zu bringen. Durch Anzeigen in zer Zeitung oder dur Laufzettel wird nun eine Vers L Bürger“ angesagt, zu der si denn neben den Betheiligten dem Zwecke Unterrichteten Müßige und Neugierige in hm Zahl einstellen. Einer der Unternehmer are den Vo! wesenden werden mit dem Zwecke ihrer ereini

kannt gemacht, und die Mehrzahl stimmt den

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