1843 / 17 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

[1058] Boelanuntmacchung. I

Die der hiesigen Stadt - Kommune gehörige, am Oderstrome gelegene Mahlmühle, die Neumühle ge- nannt, wird ultimo Dezember d. J. pachtlos und joll im Wege der Licitation verkauft werden. Wir haben hierzu auf den 15. September d. J., Vormittags um 11 Uhr, auf dem rathhäuslichen Fürstensaale einen Termin anberaumt, und werden die Verkaufs - Bedin- gungen vom 1, August d. J. ab, in unserer Naths- dienerstube zur Einsicht bereit liegen.

Die Neumühle mit den erforderlihen Böden, nebst einem Stallgebäude und einer Nemise, theils massiv, theils von Bindwerk gebaut, wird von vier unterschläch- tigen Rädern betrieben, ohne daß dadurch die Wasser kraft vollständig benugt ist.

Breslau, den 3, Juni 1843. Zum Magistrat hiesiger Haupt-

verordnete :

Ober - Bürgermeister, Bürgermeister und Stadträthe.

und Nesidenzstadt

[35b] . au - .. - Berlin- Frankfurter Eisenbahn.

Die Zinsen der Stamm - Actien der Berlin - Frank- furter Eisenbahn pro 1stes Semester 1843 mit 2 Thlr. 15 Sgr. pro Actie werden in unserer Hauptkasse auf dem hiesigen Bahnhofe in den Tagen vom 1. bis 31. August c., mit Ausnahme der Sonntage, Morgens von 9 bis 1 Uhr, gegen Einlieferung des 1sten Zins Coupons , gezahlt. Die Actionaire werden zu diesem Ende ersucht, die gedachten Coupons in der genannten Zeit mit einem nah den Nummern geordneten Ver- zeichnisse in unserer Hauptkasse einzureichen und den Be- trag sofort dafür in Empfang zu nehmen. Die nicht abgehobenen Stückzinsen pro 1842 werden in gleicher Weise bezahlt,

Berlin, den 1. Juli 1843.

Die Direction der Berlin - Frankfurter Eisenbahn - Ge- sellschaft, [1109]

Mit dem 20. Juni c., als dem Eröffnungstage des Bades in Swinemünde, beginnt das Dampfschiff „Kron- prinzessin“, Capt. Bluhm, seine regelmäßigen Sommer Reisen zwischen Stettin und Swinemünde \o, daß es an

jedem Dienstag,

Donnerstag und” Sonnabend, jedem Montag, Mittwoch und Freitag expedirt wird.

Mit dem 1. Juli ändert sich jedo scine Abfahrt an den acht oder neun aufeinander folgenden Sonnaben den und Montagen der Monate Juli und August da- hin, daß es an jedem Sonnabend 5 Uhr Morgens von Steitin abgeht, um nach einer kurzen Anlage in Swi- nemünde an demselben Abend bis Putbus zu gelangen,

am Montag Morgen 45 Uhr wieder von dort abgefer-

tigt wird und nach einem kurzen Verweilen in Swine-

münde am Montag Abend in Stettin eintrifft. Stettin, den 15, Juni 1843, A, Lemonius.

| Morgens 9 Uhr, ( von Stettin und an

Morgens 9 Uhr, von Stvoinemünde

[54 b] Berat mamung.

Der größeren Bequemlichkeit der resp. Reisenden wegen haben wir die Aenderung getroffen, daß vom 19ten c. an die Abfahrt des Passagier - Schiffs „Bo- russía“ von hier nach Swinemünde an den Tagen Mittwochs und Freitags nicht wie früher ange- zeigt um 7 Uhr, sondern erst um 8 Uhr Morgens stattfinden wird. An den Tagen Montags und Sonn- abends erfolgt solche wie bisher 2 Uhr Nachmittags.

Stettin, den 12. Juli 1843.

Comité der Stettiner Dampfbugsirboot - Rheederei,

[45 b] 7 Dampfschifffahrt zwi\euStettin, 2Wollin un» Cammin. das Dampfschiff „TWollin““ fähr

als bisher regelmäßig : jedenMontag undDonnerstag, Morgens 9 Uhr,

von Stettin nach 2WVollin und Cammin,

jeden Dienstag und Freitag Morgens 9Uhr,

S

von Cammin un» Wollin nas Stettin zurü.

Billets find auf den Dampfsch1iff selbst,

in Wollin beim Kaufmann Herrn Gotthilf Koppe,

und hier auf meinem Comtoir zu haben. Stettin, den 10. Juli 1843, sig. Friedrich Poll.

Der vierzchnte Rechenschafts - Bericht der [58 b] Lebensverficherungsbank f. D. in Gotha

I erschienen und legt die günstigsten Verhältnisse dieser Anstalt eben 9 wohl in Absicht der abermaligen be- trächtlien Erweiterung des Versicherungs - Geschäfts, als in Betreff der unter den Versicherten stattgefundenen Sterblichkeit dar, Jun Folge fortdauernden Zugangs zählt die Bank gegenw ärtig 11,900 Versicherte mit 19,200,000 Thlr. Versicherungs -Summez der Fonds derselben beträgt 3 Mill. Thlr 4 Versicherungen werden vermittelt dur

Carl Gottfr. Franz in Berlin,

Fr. Rosenberg in Brandenburg,

Stadt-Secretair S chulz in Jüterko

G. Finzelberg in Luckenwalde

E. Un en in Neuruppin,

F. W. Schneider in Neustadt-Ebera6s 41

J. F. Abt in Perleberg, / Male,

T. L. R, Stich in Potsdam,

G, Wittrin in Prenzlau,

C, Hübener in Rathenow,

C, Lemm in Schwedt,

F. G. Müller in Treuenbrietzen,

G, L, Paetsch in Wriezen.

gf,

[1288] Vorladung. Nachverzeichnete, in dem Jahre 1821 im Bezirke der Königl, Kreis-Dixection Dresden geborne militairpflich-

108

tige Mannschaften, welche sich weder bei der Rekfruti- rung im Jahre 1841, noch sonst zur Erfüllung ihrer Militairpflicht nah den diesfalls stattgefundenen Erör- terungen gestellt haben, werden in Gemäßheit des §. 66 des Gesehes über Erfüllung der Militairpflicht vom 26, Oktober 1834 hiermit peremtorish vorgeladen, bin- nen einer doppelten sächsischen Frist und längstens den 23. Oftober dieses Jahres sich bei den Orisgerichtspersonen des bei einem jeden Namen angegebenen Geburtsortes persönlich zu gestel- len und Behufs der Erfüllung ihrer Militairpflicht an zumelden, unter der Verwarnung, daß sie, im Falle des Außenbleibens, der bei freiwilliger Nachgestellung ihnen etwa zu Statten kommenden Milderungsgründe verlustig, als Ausgetretene angeschen und nach §. 74 des ob gedachten Geseßes hinsichtlich ihres Vermögens nah Berfluß eines Jahres, von obigem Anmeldungstage an gerechnet, den Deserteurs werden gleih geachtet werden. Uebrigens aber werden alle Obrigkeiten, welchen die namhaft gemachten Judividuen vorkommen oder sonst bekannt werden sollten, angewiesen und beziehendlich ersucht, dieselben von dieser Ladung in Kenntniß zu seßen und selbige nah Befinden mittelst Zwangspasses oder nöthigenfalls auf dem Schube an ihre Heimats Behörde zu verweisen oder einzuliefern, ein etwa die sen Maßregeln entgegenstehendes Bedenken aber anher anzuzeigen,

Dresden, am 10. Juli 1843,

Königl, sächsische Kreis - Direction.

D, Merbach.

O Berat ntl derjenigen Mannschaften aus dem Geburtsjahre 1821, welche sich weder bei der Rekrutirung im Jahre 1841, noch sonst zur Er füllung ihrer Militairpflicht gestellt haben.

Nr. | Vor- und Zuname des Absenten, | Geburtsort,

1/Altrock oder Bormann, Johann Gott- | fried

2/Amtsbiegler, Karl Anton 3|Budenschein oder Lauterbach, Julius | Herrmann | 4\Behr, Ernst Heinrich Nobert 5|Berndt oder Kühne, Karl August "Bode oder Thümmel, Karl Heinrich| 7\Beckert oder Bürger, Karl Christian| 8|Beck, Georg Friedrich Gerhard | 9\von Billerbeck, Karl Otto Wilhelm| 10/Büttner oder Ulbrich, Karl Julius | 11|Beyer, Franz Julius . | 12/Behrens, Karl Franz Joseph | 13\Burdach, Wilhelm

¿Friedrichstadt Dresden, Hayn.

Dresden, desgl. desgl. desgl, desgl. desgl, desgl. desgl. desgl. desgl.

Cotta bei

Brießnißt.

Strehlen.

Freiberg. desgl,

Dresden,

| | 14\Bauer oder Reimberg, Friedrich] | August Alexander | 15Burkert, Friedrich Wilhelm | 16 Büschel, Karl Gotttraut | 17\Dörn oder Bertram, Karl Ludwig 18|Döring oder Kappler, Herrmann) | Robert | 19\Erd, Eduard Julius 20 \Eisold, Johann Friedrich Ernst 21 Friedrich oder Leonhardi, Heinrich! Wilhelm Theodor | 2\Freigang, Karl Ferdinand ¿Friedrich oder Müller, Karl Gottlieb Fischer, Karl Gottlob 29|Geyer oder Scope, Karl Friedrich 26|Hraf, Karl Friedrich | 27|Gruner oder Büttner, Karl Friedrich August | desgl. 28\Gebauer, Karl Traugott [Neustdt.Dresd, 29/Große oder Büttner, August desgl. 30/Herrmann oder Stolz, Johann, | Heinrich | 31\Heinrich oder Mißbach, Ehrenfried | 32/Hensel oder Günßsch, Friedrich Ernst 33/Hofmann oder Bormann, Karl August 34\Hofmann oder Horn, Karl Gustav 35/Hüllner, Heinrich Ferdinand 36 Haupt, Karl Heinrich 37|Hofmann, Karl Albert Dittersbach. 38\Hünisch, Karl August | Freibergsdorf 39 Jäger, Karl August Robert | Dresden. 40/\Ittner od, Caspar, Friedrich August] Friedrichstadt | Dresden. «Freiberg. Dresden, desgl,

desgl. desgl, desgl,

desgl, desgl. desgl, Freiberg. Dresden, desgl.

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Dresden, desgl. desgl. desgl. desgl,

Bordorf.

Oberfkreischa.

| 41|Jhle, Samuel August | 42 Krause oder Frißsch, Karl Eduard | 43 Kopprasch, Karl Gottfried 44 Kühn, Karl August | desgl, 45 Knaust, Johann Christian Friedrich desgl. 46 Kühn oder Schmidt, Friedr, August Neustdt. Dresd, 47\Kubiß, Karl Moritz | desgl. 48 Kluge, Karl August desgl. 49 Kühnel, Heinrich Julius desgl. 50/Kaiser, Karl Bernhardt Dresden, 91 Kallbach, Johann Gottlob Hayn. 92 Kohlsdorf, Karl Wilhelm Neumarkt zu | Meißen.

Mulde. Dresden, desgl, desgl. desgl. Neustdt.Oresd, Neukirchen, Bärenklause. Freiberg. Dresden, desgl.

| desgl. Friedrichstadt Dresden. desgl. Dresden. Neuhirschstein, Stadt Wehlen, Freiberg. Neustdt.Dresd. Dresden. Radeberg. Dresden.

93[Kaden, Karl Friedrich

54 Lehmann od. Richter, Karl Otto 99 Lehmann od. Mitt, Johann Gottlieb| 56 \Legler, Benno Woldemar

97 Lindner, Friedrih Wilhelm Julius 98 Lange, Emil Fridolin

59 Lippmann, Johann Gottfried

60 Lohse, Johann August

61 Louis, Friedrich Moriß

62[Menzel od. Karg, Gottlob Leberecht 63 Marbach, Karl Heinrich Moriy 64[Magerstädt, Johann Ernst

695 Mebschke, Johann Gottlob Ernst

66 Mädiger, Friedrich Wilhelm Robert

67Modcs, Joseph

68 Müller, Karl Louis

69\Müller, Karl August Ferdinand

70 Menzel, Friedrich Heinrich

71/Nißsche, Ernst Emil

72Noack od. Schröter, Heinrich

73|Otto, Johann Rudolph

74 \Praßer, Friedrih Gustav

/9\Poltermann oder Hofmann, Johann | Friedrih August

76 Philipp, Fricdrich Heinrich

78/pe Bs, Friedrih Adolph

T oder Wolf, Franz August

| Theodor

79 Richter oder Axelt, Johann (

80 Nie, Karl Gol o tt00

81 \Rehfeldt, Johann Friedrich

desgl. Fest. Königstein Neichenau,

Dresden, desgl, desgl.

Neustdt, Dresd,

Nr. Vor- und Zuname des Absenten, Geburtsort.

82[Reißig, Gustav Heinrich 83\Rudolph, Karl August Ferdinand 84|Rößler, Ludwig 85|Richter, Peter Paul 86|Richter, Johann Gottlieb. Kleinopihß. 87|Rüdel, Christian Gottlieb [Berggieshübel, 88/Riez, Karl Moriz | Freiberg. 89/Schmidt oder Berger, Johann Goit- | lieb August 90|Sachse oder Weber, Friedrich Wil | helm | 91|Schubert oder Hesse, Karl August | 92[Schlecht, Fricdrih Wilhelm | 93/Schöne oder Eifrig, August Wilhelm 94/Schnell, Friedrih August 95|Schmidt, Karl Julius 96 |Schöne oder Hübner, Karl August 97|Sabeyki oder Thiele, Friedrich Ludwig 98[Schüt oder Peßold, Gustav Adolph 99 Schmidt oder Kölps, Karl Moriß | 100 Senmer oder Albrecht, Karl Friedrich Wilhelm | 101 Scheibe, Friedrih Wilhelm 102 Schlegel, Johann Christian 103 Schneider, Karl Theodo1 104 Schulze, Friedrich Wilhelm

desgl.

desgl. Dresden.

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Dresden.

desgl. desgl. desgl. desgl. desgl, desgl, desgl, desgl. desgl. desgl.

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| desgl. Friedrichstadt

| Dresden.

105 Schiller, Karl Wilhelm Gustav Dresden. 106 Schwarze oder Lorenz, Christian | desgl. 107|Schardein, Julius Otto [Niederlösniß, 108 Schneider, Christian Gottlob Wilhelm Mühlenaue. 109 Stenzel, Karl Gottfried Leberecht Friedersdorf. 110Tauscher oder Sträubler, Karl Robert Dresden. 111 /Trausfeld oder Svnapius, Karl Au

gust

112[Tilling, Karl Albert

113|Tobisch, Johann Heinrich Franz 114 Thiele, Friedrich August

115 Unger, August Gottlob Emanuel

Urban oder Reichenbach, Friedrich

August Adolph

doigt oder Hirsch, Johann August

Behland oder Rennert, Karl Frie-| drich | Wagner oder Pießsch, Karl Heinrich Wacherau oder Notsch, Friedrich August

Wolf, Friedrich August

Weitlich, Franz Herrmann Zimmermann, Karl Friedrich Gotthelf

desgl. desgl. desgl. desgl, desgl.

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desgl. Desgl, desgl.

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1268] e (S j. S Halberstadtsche Stiftung.

Die Betheiligten der Halberstadtschen Stistung wer den hierdurch benachrichtigt, daß in der Nr, 184 der Kasselschen Allgemeinen Zeitung, als zweite Beilage, die Bekannlmachung des Rechnungs - Abschlusses ent- halten, welche außerdem noch bei jeder Geschäftsfüh- rung und dem Vorsteher-Amte zu erhalten ist.

Kassel, am 6. Juli 1843.

Die Vorsteherin der Halberstadtschen Stiftung. Wilhelmine von Wangenheim.

S ° E Literarische Anzeigen. Im Verlage von C. W. Leske in Darmstadt ist erschienen und bei E. S. Mittler in Berlin (Stech bahn 3), Posen und Bromberg, zu haben :

Schalttenrisse und Querstriche E oen N S, pieren |

Des S! _— Michel Deut. Ans Licht gestellt durch Dr, Gustav Bacherer. 16, ae 1 Ir 20 C. Erste Abtheilung. In Böhmen, Wie- Zweite Abtherlung Um Aufzeichnungen am Gen

Sa. ner Eindrücke. Oberrhein und im Elsaß. fer See, An dex Aar. In diesem neuen Werke eines vielbekannten und na

mentlich durch seine ausgezeichneten Schilderungen neu

zeitliher Staats- und Vöülker-Zustände be liebten Autors breitet sich neuerdings ein höchst anzie hendes und interessantes Bild moderner Kultur- und

Gesellschafts - Zustände im Leben bedeutsamer Städte,

Land- und Völkerschaften aus, wo eben jeßt der Ge

schichtsgeist der Gegenwart die Spuren neuer Bildun-

gen und überraschender Entwickelungen emportreibt, Es wird Niemand ohne größtes Interesse den überaus man nichfaltigen und anregenden Jnhalt des Buchs, wie wir ihn oben nur allgemein angedeutet, durchlesen, Wir glauben noch besonders auf die Rubriken „Jn Böh men“’ und „Aufzeichnungen am Genfer See“ hinweisen zu müssen, in deren ersterer auf die neuerliche Erhebung des czechischen Nationalgeistes, überhaupt auf eine in politisch - und fkulturgeschichtlicher Hinsicht gleih groß und merkwürdig dastehende Nationalität, höchst pikante und charakteristishe Schlaglichter fal len, während sih in den „Aufzeihnungen am (Genfer See“ der politische und ethische Lebensinhalt der dortigen so vielfach interessanten Völkerschaften, so wie insonderheit auh der sich dort anknüpfenden deutschen Kulturbezüge, des deutschen Kom munis8mus u, st, w.,, auf überrashende Weise spie geln. Zugleich können diese „Aufzeihnungen am Gen- fer Sce‘“ als Führer für Alle dienen, welche die wun- derbaren Landschaften an den Gestaden dieses Feen- Sees durchwandern. Marta Ln oem Toni ge und des Königs Erziehung. Mit Untersuchungen über den christlihen Staat der Neuzeit von Dr. Karl Riedel. 10 qu, 41 L

[42b] Neuestes und bestes Werk über das i Niesengebirge. Bei Leopold Freund in Breslau is so eben erschienen und in allen Berliner Buchhandlungen zu haben ;

| |

Der e ck00 . Pn T 0 Reisende im Sudeten - Gebirge. Ein Wegweiser für Lust- und Bade-Reisende durch die interessantesten Partieen des Riesen -, Hochwald - und Glazer-Gebirges ; nebst einem Anhange: Die \chle- sishen Eisenbahnen. Von Bernhard Neu städt. Mit einer Spezialkarte der Sudeten. Gebun- den 224 Sgr. Die Karte besonders in Futteral 10 Sgr.

51 b]

British „i Foreign Review »FITISN na F OTeIgn NevIeW No. AAA,

Contents

1. Ethics of Puseyism, Dr. Sewell 2, The Sicilian Vespers. A mari 3, Modern French Metaphysi« ke 4. Repeal of the Union.

5. Navy ol the United States. 60, Ballad Poetry of Ancient Rome.

7, Poland before the Dismemberment. 8. The Austrian Empire. Military Statistics.

9, Literature of London: R. and J. h

Fleet Street. Berlin \ A 5hei Ä Comp.

VV 11 sind 50 frei, die \ufmerksamkeit des Publi kums ganz besonders für diesen Review in Anspruch Privat - Interessen, dieset Rücksicht besten gecignet, dem deutschen Publikum I 1 htig 6 Ans hit englischer und fremder Zustände zu verschaffen. Dei Subscription Preis für Berlin ist 8 Thlr. netto jährlich,

Coopei

and I ega!

1841, 1842, Ie. ‘Taylo1 I Red Lion

Germany 1n Ca

zu nehmen, der, frei von allen unabhängig dasteht r 156 10 einzig und am

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[1292]

Durch alle Buchhandlungen, 1n Berlin durch Dundcker, Königl. Hofbuchhändler, Franz. S ist von mir zu beziehen :

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Philosophie des Staats, oder

Alla emeine Sidi

von

D». Qua Cisenb ari

ar, S. a L Dol 6 C

Leipzig, im Juni 1843, F. Al B

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41

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[1293] / ter. Anzeige Lon Wilbdelnt Desset (Behrenstr. 44) Bei mir ist so eben erschienen : Verzeichniß der Theilnehmer an dem drei Vundertiabrigen ZubilauUunt preuß. Landesschule Pforta vom Mai 184 S Pförtner und sonstige Freunde der Schulpforte kön nen dieses Schriftchen durch jede Buchhandlung unent geltilich von mir beziehen, Leipzig, Juli 1843,

[1290] 20 eben erschien und is in

Berlin in der Plahnschen Q Je), Jagel

straße 37, Havelberg bei G, Westphalen, zu haben :

allen Buchhandlungen

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Bemerkungen über Spyrach- rhythmen und die schen Sprachlautez nebst Virgil's Idyllen, in quantitativ-korrekteren deutschen Hexametern, Friedr. Büttner, Oberlehrer. Geh. Diese Schrift steht in enger Beziehung zu der kurzem erschienenen: „Bemerkungen über die Q

xuant der deutschen Sprachlaute, wie den Hexameter im gemeinen ,

Musik t

deu

und des Grafen Aug. Platen, Sghlege: Wolf's und Voß's im Besonderen f.“ ten haben den Zweck, der deutschen und unserer unwürdige Mängel in dem behandelten Stoff zu seitigen und zu allgemeinem, nie wieder nachlassendem Fortschritt in ihm anzuregen. Es hat sie jeder wissen schaftlich Gebildete, namentlich jeder Deutsche und jed Deutsche, mit Sprache und Musik sich Beschäftigende, die hierin mit der Zeit fortichreiten wollen, besonders Lehrer und Schüler, fort und fort zu beachten.

Beide Sd

[57 b] Es 1st bei darl durch alle zoliden Buc hhandlung« n des In- 1nd

uns erschienen und direkt od: landes à Exemplar 3 Thir. von uns bezogen werder

nämlich : Die allerneueste Rum-F. bricalion.

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Amtlicher Theil. : i , E Inland. Landtags-A ngelegenheiten. Nhein-Pro vinz. Z2hluß der Verhandlungen über Strom- und Ufer-Polizei der öffentlichen Flüsse.

Düsseldorf. des Landtags - Berichtes über die 20ste Plenar-Sizung. hülfe des Brodmangels, Wetzlar.

Breslau, Verlängerung der oberschlesisen Eisenbahn.

Deutsche Bundesstaaten. Bayern. München. Badereise des Königs aufgegeben, Festes Vertrauen zu dem Staatshaushalt. Bom Oberrhein, Unterbrehung der Dampfschifffahrt auf dem Oberrhein, Konstanz, NReprocität bei NRequisitionen in Steucrsachen mit Würt- temberg.

Frankreich. Paris, Bevorstehender Zchluß der Session, Ope rationen in Algerien. Vermischtes in Betreff Spaniens, Schreiben aus Paris, (Einweihung der Ferdinand’s-Kapelle.)

Großbritanien und JFrland. London. Hof-Nachrichten. Sicg der Gegner der Korngeseße in Esser, Depeschen an Lord Paulet, Zchreiben aus London. (Verschiedene Ansichten im Kabinet und in der Presse und im Parlament über die irländischen Angelegenheiten ; Thätigkeit der League.)

Spanien. Paris, Telegraphische Nachrichten aus Spanien und Ei lauterungen dazu, Madrid. Ein Aitifel der Gaceta gegen die französische Negierung. Briefe aus Paris, (Grund der Zögerung Éspartero'’s; Pläne und Zerwürfnisse auf Seiten der Jnsurgenten; Stand der Operations-Corps; Vermischtes. Ein Wort über die Theilnalbme der Christinos an dem Aufstande gegen Espartero.)

Portugal. Lissabon, Die Cortes prorogirt, über die Vorfälle in Spanjen, (General Nomarino,

Griechenland. Anconàá, Unterhandlungen mit den über den Termin des Wiederbeginns der zahlungen.

Negypten. Alexandrien. Melmed Ali gesellt sich einen Gehülfen bei

Köln, Ab

Kabinets - Conseil

Schußmächten

Der Traktat von Verdün. (Schluß)

Deilaae. Din, neten. August, Ahaus,

Uo s 4 Cgben,

Julaud., randtags- Angelegenheiten, Rhein- Verhandlungen über verschiedene Anträge einzelner Abgeord- « Koblenz, Durchreise des Erzbischofs von Köln, Klemens Trier. Gesellschast deutsher Wein - Produzenten. Bischof Kaspar Maximilian von Münster in der Gemeinde -Münster. Ein wandernder Máäßigkeit8-Prediger. Erfurt. Abhülfe gegen den Brodmangel. Deutsche Bundesstaaten. Bavern. Bamberg. Dampfschifffahrt auf dem Main. Würt- temberg. Gmünd, Brodvertheilung durch einen Privat - Verein, - Turn-Anstalt, Kurhessen. Kassel. Wahl cin Commandeurs der Bürgergarde, Großherzogthum Hessen. Mainz. Assisen Sißung. SZachsen-Meiningen-Hildbuz ghausen. Hildburg- hausen. Vorsorge gegen Getraidemangel. Hefterreichische Monarchie. Venedig. Aktivirung des lombardisch - venetianischen Großpriorats des Johanniter-Ordens. Türkei. Kon stantinopel. \tiamil Pascha zum Mitgliede des Kriegs - Conseils ernannt. Ve1 mi1\chtes,

Amtlicher Theil.

cke, Majestät der König haben Allergnädigst geruht : E Dem Königl. dänischen Ober=Stallmeister, Grafen Danschiold "msse, den Rothen Adler-Orden erster Klasse; dem Hofmarschall Majestät des Königs, von Levelßow, dem Hofmarschall Fhre1 ¿jestät der Königin, Grafen von Blücher - Altona, dem Ge neral-Major und General - Adjutanten der Armee, von Ewald, dem Admiral und General - Adjutanten der Marine, L E Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Comman deur - Capitain und Flügel - Adjutanten der Marine, Zarthmann, den Nothen Adler-Orden zweiter Klasse; dem Rittmeister und Flügel fotanten von Blücher den Rothen Adler -Drden dritter Klasse : rleiben,

Abgereist: Der Ober =- Präsident der Provinz Posen, von rma nn, nach Posen.

Der Kaiserl. russische General Petersburg,

Major von Duh amel, nach

Uichtamtlicher Theil.

Landtags - Angelegenheiten.

Rhein-Provinz.

Düsseldorf, 28. Juni. DreißigstePlenar-Sißung. —(Schluß.) Die §§, 25 bis 29 des Geseßz-Entwurfs werden ohne weitere Bemerkung von der Plenar-Versammlung angenommen, i F. 30, lautet, wie folgt: Von dem im §, 29 bezeichneten Zeitpunkte ab kann das Recht, die der Erlaubniß der Landes-Polzei-Behörde bedürfen- den Anlagen in öffentlichen Flüssen, oder an deren Ufern, oder in deren Ufer-Gebieten zu benußen oder dergleichen Vorrichtungen zu treffen, durch Bersährung nicht erworben werden. E 1 Zu diesem Paragraph bemerkt ein Abgeordneter der Städte: Dieser gänzliche Ausschluß aller Verjährung erscheine gefährlich, Es sei dies cine Ausnahme von unserem rheinischen Geseßze, und bedünfe es ihn schon in Beziehung unstatthaft. Der Neferent: Er müsse es im Gegen- gerade sehr zweckmäßig finden, weil hier nux von Verjährungen die “ode lei, welche in der Zukunft wegen der Hindernisse, welche sie der Schiff 1 den Weg legen, nie mehr gestattet sein sollen. Ein Abgceordne- Städle; Es sei dies das erste Gesetz, wobei keine Verjährung ftatt c, Der Referent: Das müsse er in Abrede stellen, wir hätten viele unversährliche Rechte. Die Anlagen, von denen hier die Nede, seien solche, welche in und an öffentlichen Flüssen vorkommen, und zu deren Errichtung aus polizeilichen Gründen eine Erlaubniß eingeholt werden müssez habe nun Jemand solche ohne diese Erlaubniß dennoch angelegt, so könne der dadurch erlangte Besiß nicht dur die Verjährung geschüßt werden. Der §. 30 wird von der Plenar-Versammlung nach dem Antrage des Ausschusses angenomnien, Die §§, 31 bis 39 werden von der Plenar-Versammlung angenommen,

Berichtigendes Schreiben in Bezug auf eine Angabe

Abhülfe gegen den Brodmangel.

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Berlin

Ufergebiet, Beschränkung des Eigenthums an demselben,

F. 40. Die auf beiden Ufern längs der Uferlinie (§. 6) in einer Breite Lon 24 Fuß sich hinziehenden Landstriche werden als Ufergebiet ange)ehen und unterliegen den nachstehend (88. 41—44) angegebenen Beschränkungen.

Nach Verlesung die‘es Paragravhen sieht si der Herr Landtags Marschall genöthigt , die Bersammlung zu verlassen 5 der stellvertretende randtags-Marschall, Herr Dr. von ubernmnimt den Boi! si

Ueber den §. 40 entwickelt \sich eine mehrscitige lebendige Diéfussion, Einerseits wird behauptet, es müsse Alles weggeschaft werden, was die Nechte der Uferbesitzei beeinträchtigen | ne, daher ein Zusaß des I halts einzuschalten sei: „vorbehaltlich Uferbesitern schon erworbenen Nechte.“ à Mißbrauch, den sich bis jetzt häufig die Wasscrbau ben, durch ein Geseßz zu sanctionuiren. Viele aufgeführt, wo durch dieses unbedingte privateigentbümliche Juteressen hart verlei scien; der Rekurs eide unendlich erschwert, indem die Negierung cinen derartigen Pro zeß bis zum Apypellhofe bringe, und es den Betheiligten häufig falle, einen so langwierigen Prozeß durchzufülren. Das Gesetz durchaus wohlerworbene Nech‘e sichern oder eventuell die genügende Entschädigung aussprechen, Andererseits entgegnete man, es set hier ein Unterschied zu machen zwischen Eigenthum und Servitut. Gegen die Be- cinträchtigung des Eigenthums sei immer der Weg Nechtens offenz den Leinpfad aber betreffend, \o sei hier nicht vou Abtretungen des Eigenthums, sondern nur von einem Servitut die Nede, und zwar von einem nothweu-

u

(Hroote,

Beijahrung von den bedentklich, einen Beamten erlaubt ha 4 spezielle Fälle wurden Recht, den Leinvpfad betreffend,

( C Uo

worden

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digen Servitut, Der Referent war der Meinu 1g, die Versammlung müsse erst von den folgenden 5 Paragraphen Kenntniß nehmen, che sich eine be stimmte Meinung hinsichtlich des §. 40 bilden könne, und verlas dieselben, wie folgt:

__H§. 41. Innerhalb des Ufergebietes dürfen die zu Befestigung de! Ufer dienenden Pflanzungen ohne landesvolizeiliche Erlaubniß uicht weg geräumt oder verändert, und die im Boden befindlichen Baumwu zeln nicht ausgegraben werden. Erfordert aber die Nücksicht auf die freie Benutzung des Leinpfades die Wegräumung solcher Pflanzungen, so steht es der Lan- despolizei-Behörde frei, sie anzuordnen; auch hat diese Behörde die Besug niß der Wegräumung der im Ufergebiete vorhandenen Bäume, wie fie folche für nothwendig erachtet,

§. 42. ESteinbrüche, Sand-, Lehm- und Torfgruben, Teiche oder son stige künstliche Vertiefungen des Erdreichs dürfen innerbalb ves Ufergebietes nicht eröffnet oder angelegt werden.

G. 43. Die Behörden sind ohne Schadloshaltung des Uferbesitzers befugt, die zur Stromregulirung erforderlichen Bauwerke an das Ufer an zuschließen. Der Uferbesiber muß die Ablagerung der zu Strom- und Ufer bauten erforderlichen Materialien und der bei Flußräumungen ausgewor fenen, der Schifffahrt hinderlihen Gegenstände guf dem Usergebiete gegen Entschädigung für den verminderten Nußzungswerth des Grundstücks gestatten,

§. 44. Jnnerhalb des Ufergebietes muß sich dei Uferbesizer die An- lage und Berlegung des Leinpfades Seitens der Landes - Polizei - Bel und die Benußung desselben durh die Schiffer und Flößer gefallen lassen, und darf eigenmächtig an der Einrichtung desselben nichts ändern. Einen

Anspruch auf Entschädigung hat derselbe nur in solchen Fällen, wo nach den vor Erlaß dieses Gesezes bestandenen allgemeinen oder provinziellen Verordnungen der Leinpfad auf eine geringere Entfernung vom Ufer be schränkt Die Znstandsezung und Unterhaltung der Leinpfade erfolgt

/

orde

war. Die auf öffentliche Kosten.

§e. 45. Die Breite der Leinpfade wird für die durch die Landes-Polizei-Behörde festgestellt.

§. 46. Der Uferbesißzer kann eine Verlegung des vorhandenen Lein pfades verlangen, insofern dieser in Folge eingetretener Veränderung des Stromlaufes die Gränzen des Ufergebietes überschreitet.

Dor Referent: Die §. 35 und 26 ergänzen sih mit den eben verlesenen auf eine Weise, die jede Beeinträchtigung von Privatrechten umulässig mache, Ein Abgeordneter der Städte: Hier sei davon die Neve, daß in solchen Fällen volle Entschädigung geleistet werden müsse, wo eine Breite des Leinfades von 24 Fuß uicht erforderlich sei; es wäre zweckmäßig, hier zu bestimmen, daß der Leinsad bleibe, wie er jeßt bestehe, und für eine etwaige Erbreiterung auch Entschädigung zu leisten sei. Das würde eine Beschränkung der Nechte des Staates sein, der in den Fall kommen könne, von einem solchen Nechte Gebrauch machen zu müssen. Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Der Leinpfad sei nux ein Servitut. Ein Abgeord neter der Städte; Jn seiner Gegend, im Gebiete der Mosel, sei der Lein pfad kein Servitut, Würde man auf der hier angegebenen Breite bestehen, so würden häufig die besten Parzellen der Weinberge ohne alle Entschädi gung abgetreten werden müssen, und er werde es nicht verantworten fönneu, zu einem solchen Geseße seine Beistimmung gegeben zu haben,

Der Referent: Jn dem zu berathenden Gesetze seien keine Nechte vom Staate in Anspruch genommen, welche er nicht hon nach den besteheuden (Hesezen besitze z alle positiven Geseke nehmen für die schiffbaren Flüsse den Leinpfad als ein nothwendiges Servitut in Anspruch, ohne welches die Möglichkeit der Schifffahrt nicht gut* denkbar sei in specle sei die am lin- len Nheinufer wie für ganz Frankreich geltende Ordonnam von 1669 fün die Uferbesißer keinesweges günstiger; habe dieses bestehende (Heselz zu Miß brauchen Veranlassung gegeben, so trefe die Schuld doch nicht das noch erst zu erlassende Gesetz ; übrigens \êi?es zu verwundern, wenn von Seiten des Staates statt einer bloßen Servitut das Eigenthum in Anspruch ge- nommen tworden sei, daß die Eigner solches sich haben gefallen lassen, weil solches offenbar eine ungeseßzliche Verlezung des Eigenthums invol- vire, Hier hätten wir ein neues Gesetz zu berathen, und es fei unsere Aufgabe, solches möglichst vollkommen zu machen. Ueberschreitungen dessel ben durch die ausführenden Beamten würden dessenungeachtet immer mög lich bleiben. Ein Abgeordneter des Nitterstandes + Er habe Veranlassung genug, der Meinung des Abgeordneten der Städte beizutreten, er habe Bei spiele aufzuweisen, daß die UÜferbesiter zur Erweiterung des Leinpsades drei mal unentgeltliche Abtretungen haben machen müssen. Der Referent: Diese Fälle treten in seiner (Gegend fast jährlich ein, Hier sei nur von einem Servitut die Nede, wozu der Staat ein Recht habe. Es sei dics ein allgemeines Geseß, und müsse es überall seine Geltung haben.

Die §§. 41, 42 und 43 wurden von der Plenar-Versammlung ange nommen, Zu §. 44 bemerkt ein Abgeordneter der Städte; Er beantrage, daß die unveränderliche Breite des Leinpsades von 24 Fuß wegfalle, und schlage eventuell 18 und 24 Fuß vorz jene Bestimmung sei nicht überall anwendbar, Der Referent: Die 24 Fuß betreffen nur das Ufergebiet und nicht den Leinpfad, Die provinzielle Bestimmung der Breite des Lein- pfades sei im Herzogthum Kleve nur 12 Fuß. Ueberdies heiße es im §8.44, daß Entschädigung geleistet werde, wenn provinzielle Verordnungen eine ge- ringere Breite zugelassen haben. Wo der Leinpfad also beschränkt war“ bleibt er es, wo dies nicht der Fall, sei es allerdings ein Anderes.

Der §, 44 wird angenommen , eben so die §§, 45, 46 und 47, so tvie 47 a.

§. 48, Sind die Verlandungen durch Anlagen des* Staates entstan den, so sind solche ein Eigenthum des Staates,

Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Er wünsche, daß der §. 48 nicht angenommen werde. Es könne der Fall eintreten, daß Jemand einen qus- gedehnten Uferbesiz habe mit besonderen Lokal-Vortheilen, etwa einen gün- tig gelegenen VLadungsplay. Mache nun die Staats-Behörde Anlagen,

verschiedenen Flüsse

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nchmen Sestel- lung aus dieses Slatt an, für Serlin die Expedition der Allg. Preussischen Zeitung : Friedrichsstrasse Ur. 72.

1843.

wodurch eine Verlandung entstehe, so entgehen dem Besißer dic früheren Bortheile, der Besiy verliere an Werth, uud der Staat gewinne die Ver- landung. Er würde daher lieber die Annahme des §. 48 des ursprüng- licven Entwurfes vorschlagen, nah welchem dem Eigenthümer die Verlan-

dung bleibe, wenn er die Kosten erstattet habe. Der Neferent: Jn dem

rolgeuden §. 49 werde festgestellt, daß die Ausführung von Anlagen dem

Besißer nur unter Bedingungen versagt twerden könnez dem Eigenthümer

tomme immer der Vorrang zu, wenn er bauen wolle, thue er das nicht, so mujje er sch auch die Folge gefallen lassen. Ein Abgeordneter der Land- gemeinden; Er meine, es sei immer besser, den beregten Paragraphen bei zubehalten, er gewähre das, was nah dem Antrage exst auf administrativem Wege gesucht werden müsse. Wolle der Eigenthümer bauen, so müsse dies iach den Grundsäßen und Planen des Staates geschehen ; das sei aber in der Hegel schr kostspielig und könne mit den zu erwartenden Vortheilen in ungünsti- gem Verhältnisse stehen. Der Referent bemerkt; Das würde allerdings in der Regel der Fall sein, wenn die Bauten leicht scien, so übernehme fie der Cigenthümer und überlasse die kostspicligeren dem Staate. Ein Ab- geordneter der S Es sei häufig der Fall, daß ein Eigenthümer auf beiden Seiten des Flusses ansässig sei; die Alluvion sei mehrentheils eine Folge gemachter Wasser-Aulagen, und was dem neuen Ufer zuginge, ginge dem anderen ab, daher seien auch solche Alluvionen dem Eigenthümer zu- D Neferent: Es werde immer nur da gebaut, wo der

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taDdie:

zusprechen, Der D Z=irom das Ufer angreife; wo Alluvionen vorhanden seien, würden feine Werke angelegt, Zudem licßen sih von solchen Werken so bald keine frucht- bringenden Alluvionen erwarten. Ein Abgeordneter der Landgemeinden ; Der Abgeordnete des vierten Standes sühre hier einen Fall an, wo der Eigenthümer durch eine vom Staat ausgegangene Anlage vom Ufer abge schnitten worden sei; es sei daher von Wichtigkeit, hier einen einschlagenden Zusaß-Artikel zu beantragen.

Ein Abg. des Nitterstandes: An der Mosel komme es häufig vor, daß der Besißer an dem eineu Ufer, Weinberge am anderen habe, durch eine derartige Alluvion könne er also von der Verbindung mit seinem Eigen- thume abgeschnitten werden. Der Referent bemerkt; Zur Beseitigung dieses Uecbelstandes \ci also ein Zusaßz-Artikfel ves Jnhaltes zu beantragen, daß dem abgeschnittenen Eigenthümer ein freier Weg über die Alluvion ge- sichert werde. Ein Abg. der Landgemeinden: Ein Weg werde nicht genügen, der Besißer könne cinen Landungsplaß verloren haben, Der Rese- rent: Er schlage folgende Fassung vor: „Doch hat derselbe den durch die VBerlandung vom Ufer abgeschnittenen Eigenthümern einen Weg über die Alluvion zur Erreichung des Stromes, so wie cinen Aus- und Einlavungs- Play, zu gestatten.“

: Der Herr Vice - Landtags - Marschall veranlaßt die Abstimmung z der 8. 48 wird mit dem vorge ,chlagenen Zusaße von der Plenar-Versammlung angenomnien, ie §§, 49, 50 und 51 werden angenommen. 92, Wollen die Uferbesißer, nachdem sie dazu aufgefordert sind, die erforderlichen Pflanzungen innerhalb einer ihnen zu seßenden Frist nicht an legen, so steht es dem Staate frei, dies auf öffentlihe Kosten zu thun. Will auch der Staat die Anlage nécht übernehmen, so kann jeder dabci in teressirte anliegende Grundbesißer oder der zunächst liegende Deichverband oder die das Ufer begränzende Gemeinde dies auf ihre Kosten thun. Jn diesem Falle gehören uicht nur die Nuzungen der angelegten Pflanzungen demjenigen, der sie angelegt hat, sondern es geht auch das Eigenthum des bepflanzten Grundes und Bodens an ihn über.

Zu §. 92 bemerkt ein Abgeordneter der Städte: Es könne der Fall sein, daß der Grundbesißer nit gerade daran liegez er beantrage daher, daß das Wort „anliegend ““ gestrihen werde. Der Neferent: Er könne dies zugeben, da ketne Undeutlichkeit dadurch erzeugt werde. Ein Abge- ordneter der Städte: Um Streitigkeit unter den benachbarten Besißern zu verhüten, finde er zweckmäßig, zu seßen: „der zunächst liegende“, hierdurch würde der Berechtigte genau bestimmt. Ein Abgeordneter der Städte: Dem tönne er nicht beistimmen, Man stoße oft auf Eigenthümer, die nicht vom Eigensinne frei seien; es könne Jemand vielleicht nur eine schmale Parzelle am Ufer besißen und durch seinen Eigenwillen dem Mehrberechtig ten, dessen Grundeigenthum vielleicht einige Schritte weiter liege, den Vor- rang nehmen. Der Referent: Er müsse bemerken, daß, wenn hier Classi- ficationen gemacht werden sollten, man \ch{chwerlih eine Bestimmung auffin=- den würde, die ganz für das Allgemeine passe, Jn der Regel seien \olche Anlagen eher mit Opfern als nut Vortheilen verbunden, und es werde sich Niemand dazu hervordrängen. Damit aber sei er einverstanden, daß das Wort „anliegend“ gestrichen werde.

Vei der Abstimmung wurde der §. 52 mit der angeführten Aenderung von der Plenar-Versammsung angenommen,

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ie §§. 93, 54, 55 und 56 werden ohne Bemerkung angenommen.

97. Jm leßteren Falle geht das Eigenthum des Ufers, auf wel- chem die Befestigung oder Uferdeckung angelegt wird, an denjenigen über, auf dessen Kosten die Anlage erfolgt, und erwirbt derselbe eben so die in Folge dieser Anlagen entstehenden Alluvionen (§8. 52).

Ein Abgeordneter der Städte bemerkt: Jn der Praxis bestehe es allerdings, wo der Staat solche Anlagen mache, sei er auch in seinem Ei- genthume, Aber es sei die Gränze des Ufers nicht bestimmt, und es sei unerläßlich, ein Mittel anzugeben, wonach diese Gränze bestimmt werde z es lônne dies entweder nach einer zu normirenden Pegelhöhe, oder {on vor dem Angriffe der Arbeit durch ein contradiktorishes Verfahren festgestellt werden. Der Nesferent: Er glaube nicht, daß eine solche Nothwendigkeit vorhanden sei. Die Gränze sei das Ufer se!bs, und die Alluvion, die nach den Anlagen entständen, gingen öfter einen großen Theil des Ufers entlang, Der §. 57 wird von der Plenar-Bersammlung angenommen.

Berechtigung zur Haltung von Fähren und Prahmen.

§. 08. Fähren und Prahmen zum eigenen Gebrauche kann jeder An- wohner eines Flusses halten.

§. 99, Auch die am Flusse belegenen Gemeinden sind befugt, zum Ueberseßen ihrer Einwohner eigene Fähren einzurichten, insofern der dabei angeseßte Fährmaun von der Gemeinde eine feste Besoldung bezieht.

Nach Annahme des §. 58 bemerkt zu §. 59 ein Abg. der Landgemein- den: Er wünsche hinzugesezt, daß auch die Erzeugnisse übergeseßt werden können, Es gâbe viele Begüterte in der Gemeinde, die nicht gerade ihren Wohnsiß darin hätten, also nicht zu den Einwohnern gehörten. Diese seien doch wohl nicht von der Befugniß, ihre Personen und Produkte überseßen zu lassen, auszuschließen.

Ueber die aufgeführten Namen der verschiedenen Fahrzeuge, als: Prah- men, Fähren, Nachen u, \. w., erhob sich eine kurze Debatte, die mit der Einigung endete, daß es unmöglich sei, alle Provinzialismen aufzunehmen. Cin Abg. der Landgemeinden glaubte noch bemerken zu müssen, daß an der Mosel die Grundstücke meistentheils den Forensen gehören, und es also nöthig sei, auch diese hinzuzufügen. Ein Abg. der Städte: Die Bestim- mung betreffe im Allgemeinen die Einwohner, und dazu gehörten auch die Forensen, Der Referent: Er schlage vor, zu §. 59 hinter dem Worte „Einwohner“ einzuschalten: „der dort Begüterten und ihrer Erzeugnisse.“

Der mit N Zusaße zur Abstimmung gebrachte §. 59 wurde von der Plenar-Versammlung angenommen.

Die 6H. 60 bis 66 werden ohne weitere Erörterung von der Plenar- Versammlung angenommen, ; Ô

Der Dei Vice-Landtags-Marschall veranlaßt hierauf nos de ehre lesung zweier Adressen an des Königs Majestät, betreffend

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