1843 / 20 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

reduung giebt er nunmehr den Gläubigen al- ß wn der N Abreds S ligióse Ausübungen und Werkheiligkei- E um Besten, indem er z. B. an Sabbath= und Festtagen keine A als die hebräische Sprache spricht, sich an diesen Tagen ganz in Weiß kleidet und dergleichen Tartuffereien mehr ausübt, an deren Existenz wir heutzutage gar nicht glauben würden, wenn sie sich nicht vor unseren Augen zutrügen, und wenn wir nicht täglich mehrere Per- sonen zu dem neuen Heiligen in Israel wallfahrten sähen, sich scinen Segen zu erbitten und ihm dafür reichliche Spenden für seinen Zweck zu opfern. Wie sich dies Alles mit der vielgerühmten Intelligenz und Aufklärung der hiesigen Israeliten in Einklang bringen läßt, be-

greift sich freilih nicht. Russland und Polen.

St. Petersburg, 11. Juli. Se. Majestät der Kaiser hat dem Fürsten Basil Dolgorucky auf seine Vorstellung, daß seine Pri vat-Angelegenheiten ihn dringeud in Anspruch nähmen, seine Entlaf sung als Ober Stallmeister bewilligt und ihm gestattet, sih ganz aus dem Dienst zurüdzuziehen.

Um dem französischen Maler, Herrn Horace Vernet, ein Zeichen der Hochachtung für sein s{ch&önes Talent zu geben, hat Se. Majestät der Kaiser demselben den St. Annen =- Orden L2ter Klasse mit den diamantenen Jusiguien verliehen.

Frankreich.

ck= Paris, 12. Juli. Man hat heute Nachrichten aus Algier vom 5. Juli. Der General - Gouverneur befand sich am Asten zu Mostaganem von einem langen und mit großen Strapazen verknüpf ten Zuge durch das Gebirge der Ouanseris zurü. Nach der Ver= sicherung von Korrespondenzen soll jenes ganze Land sich unterworfen haben, eben so der Stamm der Beni-Ouragh ; das Kontingent dieser Stämme mit ihrem neuen Agha an der Spiße, hatte den General= Gouverneur auf seinem ganzen Zuge begleitet, und war mit ihm auch

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um dann zusammen gegen den abtrünnigen Stamm der Flittahs zu operiren, und für seinen Abfall Rache zu nehmen. Abd el Kader war aufs neue in Gefahr, gefangen zu werden, Ein Brief aus Maskara vom 27. Juni meldet darüber folgende interessante Details. Am 22sten früh um 6 Uhr wurde er dur die Kolonne des Obersten Gery, Ober - Kommandanten von Maskara, noch \{la= fend in seinem Lager überfallen, aus welchem Niemand ent-= fommen wäre, wenn die mit den Franzosen verbündeten Arag= ber nicht zu früh ihr übliches furchtbares Kriegsgeschrei erhoben hätten, wodurch Allarm im Lager des Emirs erregt wurde, Der Emir selbst \prang von seinem Lager auf, nahm nell sein Fern= glas zur Hand, und erkannte die Assassenas, die ihm kein großes Vertrauen einflößten. Er schickte soglei Leute ab, um sie im Zaume zu halten; während vie rüdte der Oberst Gery unbemerkt an der Syitze seiner Kolonne heran. Die Trommeln und Hörnersignale der regelmäßigen Truppen des Emirs ertönen, und rufen zu den Waffen; Oberst Gery wirft augenblicklich die ihn begleitenden 150 Spahis in das Lager, und er selbst an der Spiße seines Regiments dringt ebenfalls sogleih ein. Unter der regelmäßigen Jufanterie und Reiterei des Emirs entsteht Unordnung und Verwirrung, und in wenigen Augen- bliden war das Handgemenge allgemein. Die Spahis hauen mit dem Säbel Alles vor si nieder, und was nicht flicht, wird von der französischen Jufanterie mit dem Bajonett niedergestochen. 300 Leichen des regelmäßigen Fußvolks Abd el Kader's bedecken in furzem das Schlachtfeld, 150 Gefangene fallen in die Hände der Sieger, 3 Trommeln, 1 \höne Fahne des Emir und 1 Fahne seiner Kalifen, ferner 500 Kameele, 180 gesattelte Pferde, 100 beladene Maulthiere, 400 Gewehre, Säbel, Pistolen u, st. w. Das Pferd des Emirs wurde auf dem Plaße getödtet, und das prächtige Geschirr desselben wurde erbeutet, so wie die ganze Kor= respondenz des Emirs mit seinen Kalifen und anderen bedeu= tenden Anhängern, die andere reihe Beute nicht gerechnet, welche die verbündeten Araber machten. Am 26sten traf die sieg

ihm ein Pferd gab, als das seinige unter ihm tödlich verwundet zu= sammenstürzte, wurde von ihnen zusammengehauen. entfloh im Galopp nah 1 3 nur diejenigen cinzudringen vermögen, welche mit dem Lande aufs ge= naueste vertraut sind. 1 | l

verhalf, is, daß er sich ganz wie der gemeine Araber kleidet, keine Aus zeichnung an sich trägt, woran er so leiht zu erkennen wäre. Judeß soll dieser neue Schlag einen großen moralischen Eindruck auf die Araber hervorgebracht haben. blicklih wieder auf der Ferse. _fra Spahis verwundet, und vier oder fünf andere Araber theils getödtet, theils verwundet als naut, Grand Perrin, : da neu! Mann der regelmäßigen Jnfanterie Abd el Kader's mit eigener Hand niedergehauen habe. Vex Fahnenträger des Emir nieder, Als er mit deu Gefangenen zu Maskara ankam,

meiner Zuruf entgegen, 1 , welche j \ Waffenthat Theil nahm, ijt vom 56sten Linien-Jufanterie-Regiment,

umme Der Emir aber den unzugänglichen Bergschluchten, wohin

Was dem Emir schon einigemale nur zur Rettung

Oberst Gery folgte dem Emir augen Die französische Kolonne soll nur zwei

Verlust erlitten haben. Von einem Unterlieute von den Spahis wird erzählt, daß er neun

Marechal des Logis, Senac, hieb den und nahm die {öne Fahne weg. ertönte ihm allge - Die Jufanterie, welche an dieser s{önen

Der

S:ckch w'' 2-4/4. Zürich, 11. Sul Der Regierungsrath hat nah Anhörung

des Berichtes der Kommission, welche zur Untersuchung der Verhält nisse der Bericht soll l d übrigen | so wie auch den in der Schweiz rejtdirenden

Kommunisten niedergeseßt worden, beschlossen: 1) Dieser gedruckt und den übrigen \chweizerischen Regterungen, d fremden Gesandten zu gestellt werden; 2) die Theilnehmer an den fommunistischen Verbin dungen, insoweit sie Fremde sind, sind wegzuwcisen z 9) die Statt halter - Aemter sind beauftragt, ihr besonderes Augenmerk auf solche Verbindungen zu richten und Gesellen, die daran L heil nahmen, mit einer Note im Wanderbuch wegzuweijen ; blos der Betdinvung Der dächtige ohne Note z 4) bei fortgejeßtem Mißbrauch der Presse für

den Kommunismus sollen die geeigneten Anträge an den großen Rath gebracht werden;

nah Mostaganem gekommen, worfenen Provinz geformt werden soll. Gouverneurs sollte sich mit jene

Bekanntmachungen. Nieder-Schlesisch-Märk1-

is e) sche Eisenbahn. | In Gemäßheit §. 13 des Plans vom 3. Mai d. J. | werden die Actionaire der niederschlesisch- märkischen Ci- senbahn-Gesellschaft zu einer ; am 3, August d. J., Vormittags 9 Uhr bis 1 Uhr, und erforderlichenfalls Nachmit - tags 4Uhr, so wie an den c st folgenden Tagen zu denselben Stunden im hiesigen Bahuhafs -Gebäude der Berlin -Frank- furter Eisenbahn-Gesellschaft abzuhaltenden General-Versammlung eingeladen, um: 1) das Gesellschafts - Statut zu berathen und festzu- seßen, und: 2) die Wahl des Gesellschafts - Vorstandes nach der Bestimmung des Gesellschafts-Statuts vorzunehmen, Diejenigen Actionaire, welche der Versammlung bei wohnen wollen, haben die zu ihrer Legitimation dienen- den Zusicherungs-Scheine in der Zeit vom 24. bis 28. Juli incl. bei dem Herrn Rendanten Thimm im ber- lin-franffurter Bahnhofs-Gebäude niederzulegen, woge- gen ihnen eine von dem unterzeichneten Comité vollzo- gene Bescheinigung, die als Einlaßkarte zur General- Versammlung dient, so wie cin Entwurf des Statuts behändigt werden toird. Es Die Rückgabe der deponirten Zusicherungs - Scheine erfolgt an den Produzenten der Einlaßlarte und gegen deren Nückgabe am nächsten Tage nach beendigter GBe- neral-Versammlung. i Eine Vertretung findet nur durch Actionaire statt, die zu ihrer Legitimation schriftlicher Vollmacht bedürfen. _ Die durch Stimmenmehrheit zu fassenden Beschlüsse der in der General-Versammlung anwesenden Actionaire sind für die nicht erscheinenden verbindlich, Berlin, den 7, Juli 1843. 5 Das Comité der niederschlesisch - märkischen Eisenbahn- Gesellschaft.

l a}agier:-Dampsschiffsahrl zwischen Potsdam und der Pfaueninjel.

Donnerstag, den 20. Juli c. Abfahrt von Potsdam um T4, 9, 42,2, 4, 5% Nhr, - der Pfaueninsel - 8, 10, 1,2%, 45,05 -

D) : - g Zwischen Potsdam u. Hamburg. s A E O ee von Potsdam Freitag Dampfb, „„Falke““, O a2 Montag - ‘Prinz Carl“,\ Mittags 3 Uhr, Dauer der Reise incl. Aufenthalt 22 à 24 Stunden, Fahrbilleite werden gelöst bei Ankex , Taubensir, 10.

[4b Bektanntmachung. Der Aa Bequemlichkeit der resp. Reisenden wegen haben wix vie Aenderung getroffen, daß vom 19ten e u die Absahri des Passagier - Schiffs „Bo- vóia von hier nach Swinemündc an den Tagen Mittwochs und Freitags uicht wie früher ange- zeigt um 7 Uhr, sondern erst um 8 Uhx Morgens stattfinden wird, An den Tagen Montags und Sonn- abends erfolgt solche wie bisher 2 Uhr Nachmittaas Stettin, ven 12. Juli 1813, L RN Comité der Stettiner Dampfbugsirboot - Rhecderci

[1109] 20

Mit dem 20. Juni c., als dem Eröffnungst Bades in Swinemünde, begiunt das Dampssah Ledes prinzessin“, Capt, Bluhm, seine regelmäßigen Sommer- Reisen zwischen Stettin und Swinemünde \o, daß es au

Morgens 9 Uhr, von Stcttin und an

Morgens 9 Uhr, von Swinemünde

Donnerstag und Sonnabend, jedem Montag, Mittwoch und Freitag expedirt wird,

jedem Dienstag, |

Mit dem 1. Juli ändert sich jedoch scine]Abfahrt an den acht oder neun aufeinander folgenden Sonnaben- den und Ea der Monate Juli und August da-

hin, daß es an

wo ein neues Kalifat aus der unter= Die Division des General= r des Generals Lamoricière vereinigen,

furzen Verweilen in Swine- münde am Montag Abend in Stettin eintrifft. Stettin, den 15, Juni 1843. A, Lemonius,

[45 b] I ; Dampsfschisssahrt zwi\wenStellin, IVollin un» Cammin.

as Dampfschiff „Wollin“ ün

als bisher regelmäßig ' jedenMontag undDonner ]sttag, Morgens 9 Uhr,

von Stettin nach Wollin unv Cammin,

jeden Dicustag und Freitag Morgens 9Uhr, von Cammin un» LBollin nas Stettin zurü.

Billets sind auf dem Dampfschiff selbst, in Wollin beim Kaufmann Herrn Gotthilf

K 0pp e, ; und hier auf meinem Comtoir zu haben.

Stettin, den 10. Juli 1843. sig. F ricdrich Poll, [1309] S

Nachgenaunte im Jahre 1821 im Königreiche Sachsen geborene und hierländish militairpflichtige Individuen haben sich weder bei der im Monnt Dezember 18411 stattgefundenen Rekrutirung, noch auch später gestellt und werden, da ihr Aufenthalt nicht zu ermitteln gewe- sen ist, in Gemäßheit §, 66 des Gesezes vom 26, Of- tober 1834 über Erfüllung der Militairpflicht hiermit vorgeladen, binnen einer doppelten sächsischen Frist und längstens : den 6. November dieses Jahres sich bei der Obrigkeit des bei eines Jeden Namen an gegebenen Geburtsortes persönlich zu gestellen und be hufs der Erfüllung ihrer Militairpflicht anzumelden, un- ter der Verwarnung, daß, im Fall des Außenbleibens die durch freiwillige Nachgestellung ihnen ctwa zu Stat- ten kommenden Milderungsgründe keine fernere Beach- tung finden können, sie vielmehr als Ausgetretene wer- den angeschen, auch nach §, 74 des gedachten Gesepes hinsichtlich ihres Vermögens, nach Verfluß eines Jah- res, von dem Tage an gerechnet, wo sie sich zur Aus- hebung persönlich hätten gestellen sollen, den Deserteurs gleich geachtet werden. Zwickau, den 8. Juli 1843. S

Königl, sächsische Kreis-Direction. C, C. Freiherr von Künßberg. Verzeichniß der abwesenden Militairpflichtigen aus dem (Heburtsjahr 1821.

Friedrich Louis Döring aus Chemuiß, Carl August Haagen aus Chemniß, Carl August Hoppe aus Chemniß, Otto Herrmann Ihle aus Chemniß, Julius Ferdinand Löffert aus Chemniß, Carl Heinrich Mey aus Oederan,

ai

edem Sonnabend 5 Uhr Morgens von Stettin abgeht, um nach ciner kurzen Anlage in Swi-

Julius Robert Reinhardt aus Chemuiß, Carl Wilhelm Schmidt aus Chemniß, j August Georg Theodor Polkain aus Frankenberg, Carl Herrmann Albinus Schüße aus Chemnis, Gottlob Friedrih Berger aus Chemunib, Friedrich Wilhelm Dieze aus Chemuig, Johaun Heinrich Frißsche aus Chenmuniß, Friedrich Ferdinand Grünert aus Bernsdorf, Iohann Gottfried Günther aus Waldkirchen, Carl Friedrich Louis Graupner aus Chemniß, Johann Friedrich Henker aus Chemuiß, Carl Franziska Hopfer aus Chemni, | Friedrich August Klögmann aus Abtei - Lungwiß, Zulius Ferdinand Lange aus Chemniß, Benjamin Wilhelm Mehnert aus Chemnib, Carl Friedrich Trommer aus Chemniy, «Zohann David Veit aus Chemnitz Georg Friedrich Werthmann aus Chemunig Carl Friedri Winkler aus Chemniß, Friedrich Moriy Büschel aus Neustädtel Carl Fricdrich Kästner aus Voigtsgrün, Johaun August Reichelt aus Zwickau, Carl Ferdinand Schüppel aus Heinrichsort,

reiche Kolonne mit ihren Gefangenen und der gemachten Beute zu Maskara cin, wo sie glänzend empfangen wurde. Wunder is der Emir den Syaghis entkommen, denn der Mann, der

| | | |

5) eine Kommission wird niedergeseßt, um zu berathen,

Wie durch ein

Allgemeiner Anzeiger.

| nemünde an demselben Abend bis Putbus zu gelangen, | am Montag Morgen 47 Uhr wieder von dort abgefer- | tigt wird und nach einem

Friedrich Wilhelm Uhlemann aus Johanngeorgenstadt, | Johann Anton Müller aus Neustädtel,

Carl Friedrich Mehnert aus Kühnheide,

Carl Robert Priyscher aus Lengefeld,

Ferdinand Ludwig Hofmann aus Görsdorf,

Johann Friedri Wilhelm Schiefer aus Annaberg, Carl Wilhelm Walther aus Thum,

Johann Gottfried Strobel aus Drochaus,

Carl Friedrich Wolf aus Falkenstein,

Carl August Burkhardt aus Noßwiß,

Carl Gottlob Günther aus Reichenbach,

Johann Gottfried Hahn aus Drochaus,

Johann Gottlieb Lang aus Elsterberg,

Carl August Mehnert aus Hammerbrück,

Johann Gottlieb Pippig aus Pfaffengrün, Alexander Friedrich Runge aus Adorf,

Carl Heinrich Reh aus Plauen,

Franz Louis Schneider aus Reichenbach,

Anton Eduard Wahl aus Reichenbach,

Friedrich Wilhelm Wißgall aus Plauen,

286] Bekanntma ag

öffentliche Versteigerung tasiniirier

Nickelspeise betreffend,

Jn Gemäßheit hoher Auordnung soll

den 21. August 1843 früh 10 Uhr auf dem Königl. Blaufarbenwerke zu Oberschlema bei Schneeberg cine Quantität raffinirter Nickelspeise in ver- schiedenen Raten, gegen sofort zu leistende Anzah lung cines Viertheils des Betrages der erstande- nen Quanten und unter den sonstigen, am Tage der Versteigerung zu eröffnenden Bedingungen, bis auf hohe Finanz-Ministerial-Genehmigung der, Seiten der Kon furrenten verbindlihen Gebote, öffentlich versteigert wer den. Solches, und daß die Herren Konkurrenten ent weder in Person, oder durch gehörig legitimirte Bevoll mächtigte in dem Licitations-Termine zu erscheinen ha- ben, wird hiermit bekannt gemacht, Blgufarbenwerk Oberschlema, am 12, Juli 1843,

Die Königl. sächs. Administration daselbst.

J Graf von Holyzeundorff,

n? A Z . Literarische Anzeigen. [1308] Neue Bücher, welche im Verlage von Duncker & Hum blot er- schienen und durch alie Buchhandlungen zu beziehen sind: Boauvale. L Au Etudes historiques. "Tome s€- Ilistoire du R âge, extraite des ou-

cond, ; ¡acépède , de Robertson,

vrages de Guizot, de de Michaud, de Daru, de Capefigue, de Mar- nion , de Michelet, de Schoell, de Lacretelle, de Barante, d’Auguste Thierry, de Dusey, de Dn Rozoir, de Fauche, de Friess. 12, 1% Thlr, kart. 1% Thlr, i Daub's philosophische und theologische Vorlesun- gen, herausgegeben von Ph. Marheineke und T h. W. Dittenberger. 5x Band, 2te Ab- theilung: System der theologischen Moral. 2r Theil. 9te Abtheilung, Nebst einem zweifachen Anhang der Lehren von der Sünde und von der Natur des Bösen. gr. 8. Subscriptionspreis für Ab- nehmer des Ganzen 15 Thlr, , sür Abnehmer ein- zelner Vorlesungen 2 Thlr. : Hagemeister, J. v, des Rohr-Zuers Erzeugung, Verbrauch und Verhältniß zum Rübenzucker. Ein staatswirthschaftlicher Versuch, gr. 8. geh. Thlr. Heinsius, Dr. Th., Teut oder theoretisch - prafti- {es Lehrbuch der gesammten deutshen Sprach- wissenschaft. 4r Theil. Auch unter dem besonde- ren Titel + Geschichte der deutschen Literatur oder der Sprach-, Dicht- und Redekunst der Deutschen bis auf unsere Zeit. Sechste durchweg verbesserte und mit vielen Zusäßen vermehrte Ausgabe, s. 1% Thlr. ] j ' Heussi, Dr. J., Die Experimental-Phosik, metho- disch dargestellt. Erster Kursus. Kenntniß der hänomene. Mit 108 in den Teit cingedructen Holzschnitten. Dritte, ¿vermehrte und verbesserte Auslage. gr. 8. 5% Thlr. : i\chon, F. A., Leitfaden zur Geschichte der deut- {hen Literatur, Siebeute, vermehrte Auflage. gr. 8- L Thlr. 4E Denkmäler der deutschen Sprache von den frühesten Zeiten bis jeßt. Eine vollständige Bei- spiel-Sammlung zu seinem Leitfaden der Geschichte

ob nicht und zum Behuf der Verminderung der

i einer

in welhem Umfang das Wirthschaftsgeseb Wirthschaften zu revidiren sein möchte.

Zeitalter

deutsche Geschichte im gr. 8.

Ranke, Levy, | 3x Band. 2te Auslage,

der Reformation, Z Thlr. E Diebe, M U, or BUD, d 905 Thlr.

Roon, A, v., Grundzüge der E1d-, Völker- und Staatenkunde. Ein Leitfaden für höhere Schulen und den Selbstunterricht. 3te Abtheilung. Poli tische Geographie. 11. Erste Lieferung, mit 11 Ta- bellen. gr. 8. geh. 15 Thlr. i; til

Schweidler, Maria, Die Bernstein-Here. Ler interessanteste aller bisher bekannten Hexen-Proze)|e 3 nach ciner defekten Handschrift ihres Vaters, des Pfarrers Abraham Schweidler in Cojerow au] Üsedom, herausgegeben von W. Meinhold, s. geh. 15 Thlr.

Bei G. Reimer, Wilhelmsstr. 73, is eben erschie-

,

nen unv in allen Buchhandlungen vorräthig : [63 b]

Shakspeare's dramatiickch e Werle

übersetzt von A. W. v. Schlegel unv L. Tie ck. Neue Ausgabe in zwölf Bänden, S Lev! Dia 0, Subscriptionspreis für jeden Band 10 Sgr. Auf feinem Velinyapier 15 Sgr,

303 Î , Í Eine landesherrliche Domaine sehr fruchtbaren hochkultivirten Gegend, an Chausseen, Eisenbahnen, nahe an einem schiffbaren Flusse und nahe an ei ner großen Stadt gelegen, mit einem Areal von 4,500 Morgen größtentheils separirter Grundstücke, fast durhgängig neuen massi ven Gebäuden, ausgedehnten Berechtigun- gen und Nebennugzungen, völlig geeignet für zwei Familien, deren laufende Pachtzeit eine lange Neihe vonJahren umfaßt, beab- sichtigt der jeßige Pächter zu cediren, Bei den höchst unbedeutenden Stamm-Jnven- tarien is indeß ein bedeutendes Kapital zur Annahme erforderlich. Ÿ An qualifizirte Bewerber wird näherc Auskunft gegeben, wenn dieselben ihre rep. Adressen an das Kön igl. Jutelligenz-Com toir zu Berlin portofrei unter Z. Z. gelan gen lassen, Unterhändler werden verbeten,

0 D « D. - Ruchhandlungs - Berkausf.

In ciner der bedeutendsten Kreisstädte Schlesiens ist die einzige konzessionirte Buch-, Kunst- und Musikalien- Handlung, cingetretener Familien Verhältnisse wegen, bald zu verkaufen. Mit derselben ist eine schr gute, fast 2000 Bände starke, frequente Leihbibliothek, Papier-, Schreib - und Zeichnen - Materialien - Geschäft und ein Kunst- und Galanteriewaaren-Lager verbunden, letzteres kann jedoch von dem übrigen Geschäft getrennt werden, wenn Käufer es nicht mit übernehmen will, Die nä- here Auskunst hierüber giebt auf portofreie Anfragen Herr H.

64 b [l n ctauf cincs Braunkohlen - Lagers.

Unter einem sehr großen Theil der Feldmark Hol denstedt (Kreis Sangerhausen) steht cin Braunkohlen Lager von bedeutender Wichtigkeit,

lihe Kohlenlager reines

dieselben vereinigt,

en. Lam ist der Unterzeichnete beauftragt ,

Anfragen nähere Auskunft zu geben , darauf reflektirende Kaufliebh

wenden mögen. ; Holdenstedt, den 9. Juli 1843.

der deutschen Literatur. 3r Theil, welcher die Zeit

vom Jahre 1620 bis 1720 umfaßt, gr, 8. 25 Thlr,

Der Schulze Schumann,

Strauch in Breslau, Neue Welt Gasse Nr, 41.

Dasselbe is} schon seit dem Jahre 1826 an einer Stelle dur Betrieb in Angri genommen und außerdem unter sehr günstigen Resultaten an mehreren Stellen angebohït, so daß über dessen Er iebigkeit kein Zweifel obwaltet. Da das frag- Eigenthum der Grundbesizer

{ist und dem Bergregal nicht unterliegt, so haben sich dasselbe gemeinschaftlich zu verkagu-

Ueber die näheren Verhältnisse und Kaufbedin- auf portofreie weshalb sich aber gefälligst an ihn

Das Abonnement beträgt: 2 Üthir. für { Jahr. 4 Kthlr. - 2 Jahr.

: s üithlr. - 1 Iahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

Inusertious-Gebühr sür den

Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

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Allgemeine

lung.

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestel- lung auf dieses Slaft an, für Serlin die Erpedilion der Allg. Preussischen Zeitung : Fricdrichsstrasse Ur. 72.

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. Du all

Amtlicher Theil.

Inland, Landtags-Angelegenheiten. Nhein-Provinz. Ver- handlungen über Kultuskosten auf dem linken Nheinufer. Düssel- dorf, Köln, Aachen. Koblenz, Dankbarkeit der jüdischen Gemeinden für das Votum des rheinischen Landtages zu ihren Gunsten. Köü- nigsberg. Abreise des Prinzen August. #

Deutsche Bundesstaaten. Bavern. München. Theilnahme an den griechischen Verhältnissen. Mehrverwendungen für den Kanalbau. Pensionen. Bamberg. Das Schloß zur Nesidenz des Kronprinzen bestimmt. Passau. Herabsezung des Eingangszolles vom Getraide Holstein. A us dem Holsteinshen. Nachlaß an der Grundsteuer. «Freie Städte. Hamburg. Bericht über vorzuschlagende Verbesserun-

_ gen in der Verfassung. i t i

Fraukreich. Paris. Minister. Vermischtes.

Großbritanien und Zrland. Unterhaus. Fortsezung und Schluß der Debatte über dic Zustände Jrlands. London. Noth in den Cisenhämmern von Staffordshire. Nepeal-Bewegung in Zrland.

Abreise des Königs der Belgier. l :

Spanien. Von der spanischen Gränze, Vermischtes. Briefe aus Madrid, (Stärke und Stellung der Truppen beider Theile Narvaez zu Valencia und Serrano zu Barcelona z Theilnahme des (le- rus on dem Aufstande; ein Jnsurgentenheer gegen Madrid in An- marsch.) und Paris. (General Seoane zu Saragossa; das Gränz- Fort an der Bidassoa und die Festung Jaca erklären sich für die \nsur- genten ; reactionaire Stimmung in verschiedenen Provinzen ; Operations- Solin Gre N Burgos; dic geistlichen (Hüter zu ch. 3 (L 5 p ae 2 f R 3 geg ;z die Znsurgenten in Anmarsch gegen

Portugal. Schreiben aus Lissabon. (Haltung der Opposition und der Negierung in Betreff der spanischen Jusurgenten.) Uns

Berufung des Admiral Mackau zum Marine-

Beilage. Inland. Schweidniß. Begründung einer \chlesis{chen Hagel-Assekuranz-Gesellschaft. Verordnung gegen Nohheiten und Aus- s{hweifungen der Eisenbahn - Arbeiter, Posen. Oertliche Vcrhält- nisse. Aachen. Unterbrechung der Fahrt auf der Eisenbahu durch cinen Wolkenbruh. Deutsche Bundesstaaten. Bayern München. Kammer-Verhandlungen. Berathungen über den Staats- Haushalt. Bamberg. Hohes Wasser. Fallen der Getraide- preise! Württemberg. Stuttgart. Bekanntmachung der neuen Strafprozeß-Ordnung. Göppingen. Versammlung der württember- gischen Landwirthe. Kurhessen. Kassel. Schreiben des Abgeord- neten Wippermann an das Ministerium. G rh. Hessen. Darm-- stadt. Bericht über die Maßregeln der Negierung zur Abhülfe woälren E Getraidemangels. Mainz. Neue Bauwerke zur Berstärkung der Bundes - Festung, Stand des Getraidemarktes. Desterreichische Monarchie. Preßburg. Geses-Vorscblas tiber die “ungarische Sprache. Zahl der Dampfböte der Donau - Damypf- \chifffahrts-Gesellschaft. Frankreich. Paris. Reisceziel des Gra-

fen Pahlen. Kulturfähigkeit Algeriens. Vermischtes. Groß-

hritanien und Zrland. Schreiben aus London, (Nückblick auf die lezten Verhandlungen des Parlaments über Jrlandz Weiteres zur

Charakteristik der dortigen Agitation.) Schweiz. Luzern O

handlungen der Tagsaßung über Militair-Angelegenheiten. Türkei

Von der türkischen Gränze. Nükfehr der serbischen Flüchtlinge in

ihre Heimat. Besserung des Türkischen Geldkurscs. :

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Direktor der Königl. Porzellan-Manufaktur zu Sevres, Professor Brogniart, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse zu t leit ( / ne 3 verleihen,

Angekommen: Se, Excellenz der General-Lieutenant, Kom- mandant von Berlin und Chef der Land - Gensd'armerie, von C o- lomb, aus der Rhein - Provinz.

Nichtamtlicher Theil.

Inlau®D. Landtags - Angelegenheiten.

Rhein-Provinz.

Düsseldorf, 28. Juni. Dreißigste Plenar -Sißzung. (Schluß.) Demnächst verliest der Neferent den Bericht des 7ten Ausschusses über das Königliche Propositions-Dekret, die Aufbringung der Kultuskosten auf dem linken Rheinufer betreffend.

Der Aus\chuß erklärte sich im Wesentlichen mit dem Grund - Prinzip, daß jede Konfession für ihre eigenen Kultus - Bedürfnisse allein zu sorgen habe, ganz einverstanden, fand jedoch in den Bestimmungen des Gesetz- Entwurfs einen wesentlichen Zusay nothwendig. Am Schlusse desselben heißt es nämlich: daß die Kultuskosten, so weit sie nicht aus den Mitteln der Kirchen - Fabrik bestritten werden können, ausschließlih von denjenigen Einwohnern und Grundbesißern des Parochial - Bezirks aufzubringen seien welche der Konfession der betheiligten Kirche angehören. Auf diese Weise würde dort, wo Gemeinde - Vermögen vorhanden ist , dasselbe zu kirchlichen Zwecken nicht in Anspruch genommen werden können, was mit den jeßt bestehenden geseßlichen Bestimmungen ganz im Widerspruche stehe, da bis her die Gemeindemittel stets zur Deckung der Kultuskosten mit herange- zogen worden seienz der Ausschuß sprach sich dahin aus, daß dieselben auch fernerhin nicht davon ausgeschlossen werden möchten, und vereinigte sich in Beziehung auf den ferneren Juhalt der Allerhöchsten Proposition in seiner Majorität dahin, den Gesey - Entwurf in folgender Fassung einer hohen Stände-Versammlung zur Genehmigung vorzulegen : :

__ Die Civil - Gemeinden sind verpflichtet, zur Bestreitung der Kosten des firchlichen Gottesdienstes diejenigen Zuschüsse, welche von denselben in Folge des Dekrets vom 5. Mai 1806, 30, Dezember 1809 und 14. Februar 18

bei Ermangelung eines hinreichenden Einkommens der Kirchen - Fabrik seit- her als fortdauernd geleistet worden sind und bei Publication dieser Verord- nung als solche auf dem Haushalt-Etat der Gemeinden stehen, au ferner- hin, so lange das Bedürfniß dazu besteht, zu gewähren. Desgleichen sind

(sten L u

|

| lier Bedürfnis, its auf die Gemei Ftats s

| icher Bedürfnisse bereits auf die Gemeinde-Etats gebracht worden sind und | demgemäß in dem Jahre, in welchem diesc Verordnung publizirt werden wird, oder auch noch in den folgenden Jahren, wenn sie auf mehrere er | f | I l | |

theilt sind, geleistet werden müssen. Tritt dagegen künstig das Bedüifniß neuer oder erhöhter Ausgaben zu kirchlichen Zwecken ein, auf welche in deu Gemeinde- Haushalts - Etats bei Publication dieser Verordnung noch keine C in, E oEEE sind, insoweit dieses Bedürfniß nicht aus en Mitteln der Kirchen- Fabrik bestritten weiden kann, diejenigen Civil Gemeinden, deren Mittel zur Deckung eines solchen Bedürfnisses aus eichen zwar autorisirt, auch noch fernerhin den Kirchen-Gemeinden damit zu Hülfe zut kommen; es sollen jedoch în Gemeinden gemischter Konfession den at - deren Konfessions- Verwandten, und zwar im Verhältniß der Bevölfecung ähnliche Zuschtisse aus Gemeinde-Fonds bei entstchendem Kultus Bedüürfnik zur Disposition gestellt werden. Werden besondere Umlagen zu Qultuszween in irgend einer Gemeinde nöthig, so können solche aussc{lic:li nur dieje nigen Einwohner und Grundbesitzer des Parochial-Bezirts treffen, welche der Konfession der betheiligten Kreise angehören. Bci gemischter Che entschei det hierin die Konfession des Ehemanues. Ueber die Art der Aufbrin gung und Vertbeilung der von den Pfarrgenossen zu leistenden Beiträge bleiben die Bestimmungen der Geseze vom 30, Dezember 1809 und 14. t: A: SNIEE Krast oder, wo es nöthig is, entscheidet darüber der Ge- Die vorstehende Fassung des Gesetz - Entwurfs wurde bei der darüber stattgehabten Schluß-Berathung in der Sißung vom 23sten d. M. im Aus E Os einer Majorität von 5 Stimmen ‘gegen 4 angenommen. Die Minorität dagegen bestaud darauf, daß die in einer früheren Sizung auf- gestellten Prinzipien der Fassung zu Grunde gelegt werden möchten ; “solche sind ín folgenden drei Paragraphen enthalten: i / E S, l. ; E Kultus-Kosten, sowohl diejenigen, welche sich jeßt auf dem L aushalts - Etat der bürgerlichen Gemeinden befinden, als diejenigen, bei denen dies nicht der Fall is, sollen von der betreffenden Konfession ‘aus- schließlich aufgebracht werden, mit der unter §. 3 enthaltenen Modification und Aufhebung aller entgegenstehenden Bestimmungen und Obsfervanzen. __§. 2, Bei dieser Aufbringung sollen zunächst die Revenüen der Kirchen-Fabrik (des Kirchen-Vermögens) in Anspruch genommen werden _§. 3, Wo Kirchen - Vermögens - Revenüen fehlen oder nit zureichen da soll die Civil - Gemeinde auf Ansuchen der kirchlichen Gemeinde berech- tigt sein, die Gemeinde-Revenüen in Anspruch zu nehmen, \o weit es ohne Veranlassung ciner Umlage auf die Einwohner geïchehen kann. Befinden sich in der Gemeinde andere Konfessions-Verwandte, so soll denselben nach Verhältniß der Bevölkerung ihr natürlicher Antheil davon zugetheilt werden um guf solche Weise das Prinzip einer völligen Parität festzuhalten. : Es wurde ferner noch als Amendement vorgeschlagen, daß bei gemisch- ten Ehen der Ehemann zu den Kultus-Kosten beider Konfessionen, aber bei jeder nur zur Hälfte für scinen ratirlichen Antheil, herangezogen weiden müssez dasselbe wurde jedoch mit 5 gegen 3 Stimmen abgelehnt, Nach dem Vortrage des Referats bemerkt ein Abgcordneter der Städte:

sie verpflichtet, diejenigen Zuschüsse zu leisten, welche in Folge außerordent-

Das neue Geseß sei nichts weiter als eine in milde Form eingckleidete Aufhebung der auf dem linken Rhcin-Ufer bestehenden Gesetze vom 5. Maí 1806, 15. September 1807, 30. Dezember 1809 und 14. Februar 1810, Gegen diese Aufhebung, welche für einen großen Theil der aus circa 1,600,000 Seelen bestehenden katholishen Bevölkerung dieses Landes, theils die nachtheiligsten Folgen haben, ja, threm Kultus eine Sa ogiitbde YeL- seßen würde, müsse er sih im Junteresse derselben vertvahren. Er halte die Einführung dieses Gesetzes aber auch in staatlicher Beziehung für unpo- litisch und schädlich; denn die Kirchen-Gemeinden werden daturch von den Civil - Gemeinden, mithin auch vom Staate, welcher das Aggregat dieser bürgerlichen Corporationen sei, gänzlich losgerissen. Schwerlich habe man Gir an O erwogen, welche cine folche Losreißung mit sih führen Promemoria E (ias erste Behauptung erlaube er sich, folgendes Nach den Geseßen vom 5. Mai 1806, 15, September 1807, 30. De- zember 1809 und 14. Februar 1810 mußten bisher auf dem linken Nhein- ufer die Kultuskosten aufgebracht werden: a) zuerst aus den Mittelu der Kirchen- Fabrik z b) wo diese nicht zureichien, aus dem Gemeinde-Vermögen z c) wo Beides nicht ausreichte, durch Umlage auf persönliche und Mobilar- jet Klassen- und Grundsteuer, Der neue Gesez-Entwurf hebt diese Be- stimmungen inplicite guf, indem er an deren Stelle neue Vorschriften setzt. Ein durchgreifender Grund für diese Aufhebung läßt sich nicht finden. E Nach dem neuen Entwurfe sollen diejenigen Summen, welche bei Publi cation des Gesezes sih auf dem Gemeinde-tat befinden, so lange das Be- dürfniß dazu fortdauert, auch ferner von den Kommunen geleistet werden. Hiernach wird nun in Zukunft Alles, was bei Verkündigung des Gesetzes nicht im Gemeinde-Budget für Kultuskosten enthalten is, Alles, was durch eine vermehrte Bevölkerung oder durch sonstige Verhältnisse erforderlich sein wird, niht mehr von der Civilgemeinde , sondern von den einzelnen Paro chianen gufgebracht werden müssen. Keine katholische oder auch protestanti sche Gemeinden, wenn sie auch noch so viele Kommunalmittel besißen, wer den daher diese also mehr in Anspruch nehmen können. Wird das. schon in Bezug auf die zur Ausübung des Gottesdienstes nothwendigen laufen den Ausgaben schr nachtheilig sein, welche verderbliche Folgen wird es ha ben, wenn kostspielige Anschaffungen für Kirchen-Paramente gemacht wenn größere Reparaturen oder gar Neubauten von Gottes- und Pfarrhäusern ausgeführt werden sollen! Wahrlich! Nachdem die in dem Gesetze vom 15, September 1807 getroffene allgemeine Fürsorge für dergleichen Fälle auf- gehört hat, ist nicht abzuschen, wie es in den armen Mosel - und Landge- meinden der Gegend, welche ih bewohne, möglich sein wird, den Gottes- dienst zu erhalten. Die in Aussicht gestellten neuen Vorschriften enthal- ten aber auch eine Ungerechtigkeit. Die Geseße vom 21. August 1810 und 7. März 1822 haben die Gemeinden von allen Schulden entbun- den, welche sie gegen Kirchen - Gemeinden, deren Unterhaltung ihnen ge- seßlich oblag, kontrahirt hatten. Durch diese Verfügungen ‘ist eine große Masse von Kapitalien niedergeschlagen worden. Abgeschen von den Verfügungen der allegirten Geseße vom 5. Mai 1806, 20, De- zember 1809 und 14. Februar 1810 haben die bezüglichen Kirchen welche auf diese Weise ihren Kapitalstock vermindert sahen, ein jus quaec- situm auf die Beihülfe der Gemeinden erworben, Wie könnte man Aaten dieses Recht gegenwärtig entzichen? Auf diese Beihülse haben die ka- | tholischen Kirchen-Gemeinden noch einen besonderen Anspruch. Jn Frauk- reih sind nämlich die Güter der protestantischen Kirchen nicht eingezogen jene der katholischen Konfessionen aber alle als Staatsgut erklärt und gro- ßentheils veräußert worden. Die Pflichten, die der Staat hierdurch ge- gen die Kirchen in Bezug auf ihre Erhaltung übernahm, hat er zum Theil den Gemeinden geseglih übertragen; und wie kann man diese nun davon entbinden und die Parochianen lediglich auf ihre eigenen Kräfte anweisen ohne gegen die katholische Konfession ein offenbares Unrecht zu begehen 2 Der siebente Ausschuß hat zwar eine Abänderung des Entwufs vorgesclas gen, wonach die Gemeinden befugt sein sollen, den Kirchen eine nöthige Beihülfe zu gewähren, und wären in solchen den anderen Konsessiots-Bea amten pro rata ihrer Bevölkerung ähnliche Zuschüsse zur Disposition zu stellen. Diese Bestimmungen enthalten aber eine bloße Befugniß und fein Recht. Sie sind nicht ausreichend, und in Fällen, wo sich nur einzelne Einwohner einer anderen Konfession vorfinden, ohne eine kirchli é Gemeinde zu bilden, erscheinen sie unzweckmäßig und unausführbar. Beteien die bestehenden Geseze gegenwärtig, wo sich in der Rhein-Provinz manche neue

1843.

Kirhen-Gemeinden zu konstituiren anfangen derung, was ih bestritten habe, vürd vorschlagen ; : ,„§. 1. Die Verfügun der Geseze vom 5, Mai

vi 1800 I Ke Pf Seseße 0m 5 Mai 1806, 30. Dezem- a N S ar 1810 über Aufbringung der Kosten des fkirch- lichen Vottesdienstes bleiben in den auf dem linken Rheinufer gelegenen candestheilen der Monarchie nah wie vor in Kraft. §. 2. Jun Ge- nenden, wo sich feine Kirchen-Gemeinde ciner anderen Konfession befindet abcr einzelne Eingesessene derselben wohnen, sollen diese zu keinen anderen Bei- trägen fü! Kultuskosten herangezogen werden können, als auch die Forensen. F. 3. Bildet sich an Vrten, welche dermalen einer Konfession angehören, später cine Kirchen - Gemeinde einer anderen Koufession, so is leßtere von dem folgenden Jahre an, wo sie sich als solche konstituirt hat, berechtigt, an von der Gemeinde für Kultuskosten zu leistenden Zuschüssen einen mit ihrer Bevölkerung init Verhältniß stehenden Antheil zu verlangen, 8. 4. n Vrten, wo bereits verschiedene Kirchen - Gemeinden bestehen, sollen die nothwendigen Zuschüsse zu den Kosten des Gottezdienstes nah den Kräften der Civil - Gemeinde geleistet und unier die vorhandenen Konfessionen nach dem Maßstabe ihrer Bevölkerung vertheilt werden. Jm Falle der Unzu- länglichkeit der Kommunalmüitel wird das Erforderniß durch Umlagen auf die Pfarrgenossen gedeckt.“

Auf vorkommende gemischte Ehen habe ih mit Fleiß keine Nücfsicht genommen, weil wir nicht wünschen können, Verhältnisse dieser Art bei neuen Gesehen wieder in Frage zu stellen. Soll daher eine Neuerung ein- geführt werden, so erscheinen mir vorstehende Bestimmungen zweckmäßig, ein- fach und gerecht, Sie erhalien die bisherigen Gescße und Observanzen aufrecht, sie regeln, so weit es noth thut, die jetzt bestehenden oder künftig sich ergebenden Verhältnisse, und gewähren der Kirchen-Gemeinde dort, wo ich Kommunalmittel befinden, die gerechte und billige Beihülfe aus densel- ben. Sie stellen zwischen den Konsessions - Verwandten einen geseplichen Maßstab fest und verhüten dadurch mögliche Zwistigkeiten und Beschwerden, Sie sind endlich geeignet, den Geist der christlichen Duldung und Liebe zwischen den verschiedenen Bekenntnissen zu verbreiten und sie einander nä- her zu bringen, die Zeit also herbeizuführen, wo nah den Worten der Schrift nur scin wird+ Eine Heerde und Ein Schasffstall.

Der Referent bemerkt: Den ncuen Vorschlägen des vorigen Nedners sei im Wesentlichen schon durch die von der Majorität des Ausschusses pro- ponirte Fassung zuvorgekommen, wonach den Civilgemeinden die Befugniß ertheilt sei, aus ihren disponiblen Mitteln den Kirchengemeinden zur Deckung ihrer Bedürfnisse zu Hülfe zu kommen ; die bürgerlichen Gemeinden würden ia einem solchen Falle von dieser Befugniß jederzeit Gebrauch machen , che Me besonderen Ennagen E Kultuszwecke übergingen. Uebrigens sei er mit der von dem vorigen Nedner sub §, 2 vorgeschlage bliche - stimmung einverstanden. : E E ___ Ein Abgeordneter der Städte; Er gehöre der Minorität des Aus- schusses an, deren Ansicht bei den ersten Berathungen von der Majorität des Ausschusses getheilt worden und erst bei der leiten Berathung in der Minorität geblieben sei. Jn den Motiven des Gese - Entwurfs sei das Prinzip der bestehenden Geseßgebung als ungerecht anerkannt worden. Es heiße darin wêrtlih, wie folgt: „Das Prinzip, daß die bürgerliche Ge- meinde mit allen ihren einzeinen Gemeindegliedern für die firchlihen Be- dürfnisse aufzufkommen habe, erscheint nur ausführbar, wo die räumlichen (Gränzen der Parochieen und der Gemeinden wesentlih übereinstimmen, und wo die Bevölkerung ausschlieslih oder doch nur mit vereinzeltcn Ausnah- men derselben Konfession angehört. Wo aber, wie in vielen Gegenden der Nhein-Provinz, die bürgerlichen Gemeindegränzen von den Parochial-Be- zirken verschiedener Konfessionen mannigfaltig durhkreuzt werden, wo die rechtlichen Beziehungen der einzelnen Kirchen nnd Gemeinden unter einander cine eigenthümliche herkömmliche Gestaltung gewonnen haben, wo durch kirchliche Simultan - Einrichtungen in einzelnen Gemeinden wieder besondere Verbältnisse geschaffen worden: da erscheint ein Durchschneiden aller dieser Berhältnisse durch ein die kirchlichen Gemeindegränzen völlig außer Acht lassendes abweichendes Prinzip weder gerecht noch rathsam.“ Habe nun aber diese Beurtheilung des bestehenden Gescßes zu der Nothwendigkeit eines h Geseßes geführt, dann müsse das Prinzip, das einmal für das rechte n C O neuen Geseze auch unbedingt zur Anwendung kom- Es sci in den Motiven zwar mit Recht gesagt, daß der bestehende thatsächliche Zustand nicht ignorirt werden dürfe. Wenn aber dieser that- sächliche Zustand im Eingange des Gescz-Entwurfes dergestalt berüdsichtigt werde, daß die bürgerliche Gemeinde verpflichtet scin solle, diejenigen Zu- schüsse zu Kirchen-Bedürfnissen, die bei Publication des Gesetzes zufällig auf dem Haushaltungs-Etat stehen, nun auch zwangsweise auf alle Zeiten fecner- hin zu leisten, sv sei dies dem Prinzip des Nechtes und des neuen Gesehz- Entwurfes nicht entsprechend; es würde nämlich die in den Motiven ausgeführte bestehende Ungleichförmigleit in den verschiedenen Regicrungs-Bezirken, es würde das, as als Unrecht erkannt worden und der zufällige Zustand geseßlich für Necht erklärt werden. Jet stehe jeder der bürgerlichen Gemeinden jährlich das Recht zu, über die Zuschüsse zu kirhlihen Gemeinden zu dis- kutiren und zu beschließen, so wie den vorgeseßten Behörden das Recht diese Zuschüsse zu genehmigen und zu verwerfen, Diese Befugniß wolle nun der Entwurf den bürgerlichen Gemeinden nehmen, er wolle sie zwingen die Zuschüsse , die sie jeßt gerade freiwillig leisten, fünstig zwangs - ‘und geseßmäßig fortzugeben; das sei aber unbillig und ungerecht. Rechtsgültige Berpslichtungen könnten natürlich nicht aufgehoben werden. Wenn z cine bürgerliche Gemeinde den Vau einer Kirche beschlossen und zu ‘dem Ende Schulden kontrahirt habe, so habe sie diese Schulden auch selbst zu tilgen. Wo aber solche vertragsmäßige Verpflichtungen nicht bestehen, da müsse das neue Gefeß unbedingt in Anwendung kommen. Es müssen nämlich nicht nur für künftige neue und erhöhte Kirchenbedürsnisse, sondern auch für die bestehenden Bedürfnisse, sofern die Revenüen des Kirchen- Vermögens nicht ausreichen, blos die Konfessions- Verwandten und nicht die bürgerliche Gemeinde, oder mit anderen Worten, die Mitglieder anderer Konfessionen zur Aufbringung verpflichtet scin. Dies sei die Ansicht der Minorität des Ausschusses, die ihm nah Necht und Billigkeit die richtige zu sein scheine, Wenn ein Mitglied aus dem Stande der Städte vor- geschlagen habe, einzelne Mitglieder anderer Konfessionen als Forensen heranzuziehen, so könne er in solcher Heranziehung nur die ungerechteste Harte Und die größte Veranlassung zur Störung der Eintracht erkennen. vis Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Der Gesey-Entwurf gehe von der Absicht aus, eine konfessionelle Scheidung zu etabliren, und habe deshalb des Gemeinde-Vermögens nicht erwähnt. Eine solche konfessionelle Schei- dung könne sehr drücend wirken, weun z. B. in einer Gemeinde etwa nur 2 Einwohner eincr anderen Konfession angehörten, als sämmtliche übrige, Aus dicsem Grunde stimme er im Allgemeinen der Majorität des Aus- schusses bei, Außerdem aber sei die Bestimmung des Gescß-Entwurfs, wo- nach die bürgerlichen Gemeinden verpflichtet seien, alle einmal zu Etat ste- henden Zuschüsse zu den Kultuskosten fortzugewähren, so lange das Bedürf- niß dazu bestehe, schr drückend. Es gebe derartiger Ausgaben sehr viele, z. B, jährliche Zuschüsse zu dem Pfarrgehalte, wozu alle Gemei deglieder beitragen, Es sei unbillig, eine solche Last auf ewige Zeiten beizub und stimme er Bezihuns mit dem von der Linol des Ausschusses niedergelegten Vorschlage, indem der Gesep.= Str c wurf bei der betreffenden Bestimmung anscheinend nicht an ZUchGU} zu den gewöhnlichen Kultusfosten, sondern zu Bauten u. dg! L Ein Abgeordneter der Städtez Eine Aenderung der jept

ifangen, einer Ergänzung oder Abän- jo würde ich solche in folgender Weise

in dieser