1843 / 22 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Bekanntmachungen.

[318] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kammergericht in Berlin.

Das im Teltow -Storckowschen Kreise belegene, zur Nachlaßmasse des Hofraths Peter Ballif gehörige Vor- werk Colberg, abgeshäßt auf 21,709 Thlr. 13 Sgr. 2 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin- gungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 29. August 1843 an ordentlicher Gerichtsstelle sub- hastirt werden.

Die dem Aufenthalte nah unbekannte Benefizial-Er- bin des Hofraths Ballif, die Wittwe Taffu, Marie Margaretha Julie, geborene Bresson, wird hierzu öffent- lih vorgeladen, 5

[1297]

Auf den Antrag der Kinder und Erben des am 9. De- zember v, J. hierselbst verstorbenen Kaufmanns und Altermanus der Krämer - Compagnie, David Friedrich Uterhart, werden alle diejenigen, welche aus irgend ei- nem Rechts - Verhältnisse an den Nachlaß des genann- ten Altermanus Uterhart und namentlich au das dazu chörige, am Alten Markt sub Liu. D, No. 1 hier- FI6s belegene Wohnhans c. p. Ansprüche und Forde- rungen zu machen berechtigt sind, hierdurch aufgefordert, solche in nachstehenden Terminen, als: a m 20. Ju- lius, oder am 3., oder endlich am 17, August d. J., Nachmittags 3 Uhr, auf hiesiger Weinkammer gehörig anzumelden und zu bescheinigen, oder zu er- warten, daß sie durh das am 30, Au gust. d; J. in öffentlicher Diät zu publizirende Präklusiv - Erkenntniß werden präkludirt und für immer abgewiesen werden,

Stralsund, den 6. Julius 1843.

_ Verordnete zum Stadtfammergericht.

(L, S.) Erichson.

[38 b]

Nachdem auf die am 1sten d. M. erfolgte Jnsolvenz- Erklärung des hiesigen Kaufmanns uud Materialhänd- lers Conrad Christian Peters sofort unter Zuziehung der von demselben designirten hierselbst anwesenden Kre- ditoren interimistish ein Curator bonorum bestellt und die zur Sicherung und Konftatirung der Afktivmasse er- forderlichen Maßregeln getroffen worden, so werden zum Behuf gehöriger Ausmitktelung des Status passivorum, Alle, welche aus irgend einem Nechtsgrunde an den vor- genannten Gemeinschuldner Conrad Christian Peters oder an dessen Vermögen und namentlich an das dazu gehörige, zwischen dem Langen- und Franken-Thor sub Litt, B. No, 322 belegene Wohnhaus und das Wag- renlager, Ansprüche und Forderungen zu machen berech- tigt sind, hierdurch aufgefordert, solche in nachstehenden Terminen, als: am 20, Julius, odr am 3,, oder endlich am 17. August dieses Jahres, Nachmit- tags 3 Uhr, auf hiesiger Weinkammer gehörig anzu- melden und zu bescheinigen, oder zu erwarten , daß sie durch das am 30, August d. J. in öffentlicher Diät zu publizirende Präflusiv - Erkenntniß werden präkludirt und von aller Theilnahme an dieser Debitmasse ausge- shlossen werden. Stralsund, den 8. Julius 1843,

Verordnete zum Stadtkammenrgericht, (L. S.) Erichson.,

HSIOI G EN o S ret alts:

Auf dem Namen des als Drost zu Neuhaus im Lauenburgischen am 11. August 1790 verstorbenen Al bret Johann von Neinbeck steht in den Clausthali hen Berg - und Berggegenbüchern Ein Zehntheil Kux Dorothea, auf welches wegen unberichtigter erbschaftli- er Legitimation die Ausbeut seit dem Quartale Tri- nitatis 1813 nit hat ausgezahlt werden können. Es wird jedo jeßt von mehreren der durch das bisherige Legitimations-Verfahren ausgeniittelten Erb-Juteressen- ten auf Befriedigung ihrer Ansprüche gedrungen, und ist zur Erledigung der bislang zweifelhaft gebliebenen Legitimations-Punkte auf Ablassung einer Ediftal-Cita- tion angetragen, welhem Ansuchen hierdurch statt zu geben fein Bedenken gefunden hat.

Als des weiland Drosten Albrecht Johann von Reinbek unmittelbare Erben sind dessen nachgelassene eilf Kinder anzunehmen, nämlich :

I, aus erster Ehe mit weil, Aune Barthe Dorothea von Bülow:

a) die vor kurzem verstorbene Oberforstmeisterin Wil- helmine Johanne Eleonore Sara von Oldershau- sen, geborene von Neinbeck, zu Lüneburg , welche jedoch den ihr aus der Erbschaft ihres Vaters und ihrer sub h genannten Schwester angcefallenen Antheil an obgedachtem Kurtheile an Amalie Char- lotte Tormin, jezige Ehefrau des Postschreibers

_ Meder zu Hannover, shenkungsweise cedirt hat;

b) weiland Georgine Albertine von Reinbeck, gewe- sene Chanoinesse im Klostèr Jsenhagen, welche bald nach ihrem Vater verstorben is, und ihre sub a, e, d und e genannten vier vollbürtigen Geschwister zu ihren Erben nachgelassen hat;

c) Eleonore Charlotte verwittwete Drostin von Scharn- horst geb. von Reinbek zu Ochringen;z :

d) Juliane Marianne Sophie von Neinbeck, welche Voolaege elite Nittmeisterin von Krüdener in

icht , vhne Leibeserben over cinen lezten Wil- n zu hinterlassen, nach ihrem sub e genannten

) era verstorben sein soll; s 1, wee tiber ristian Friedrih von Rein-

verstorben u * fei 1816 zu Scharmbecck nd %on seiner W tt ; d

April 1817 gleichfalls verstorbener Cte (g 1B

derike Marie geb, von Greisenen Ayailotte Frle-

als deren Erben der Bait At, beerbt is,

Cornelius von Greiffencrans Gz erelben, Friedrich

bei Ottersberg (in vessen ‘Stell, zver zu Campe getreten is) und drei Geschwister : essen Konkurs

1) weiland Daniel Georç Au 4 crans, als Wagenmeister bel der Pop Orcise M s am 22, Januar 1836 unvercheliGt hs y , , heerbt; und angeblich von seinen Geschwistern 2) Heinrich Christian Wilhelm vo i L N Ma h on Greiffencrans 3) die verwittwete Anna Magdalene von Sand- beck geb. von Greiffencrans zu Saundbeck, be- fanut sind z ; 17, aus zweiter Ehe mit weil, Sophie Eleonore Mar- gararethe Agnese geb, v, Graeveniy : N) Zohann Friedrih Barthold von Reinbeck, welcher als Nittmeister ín Kaiserlich russischen Diensten im Zahre 1815 zu Neustadt im Medcklenburgischen,

138 Allgemeiner Anzeiger.

und so viel bekannt ohne Leibeserben oder cinen leßten Willen zu hinterlassen, verstorben ist; weiland Sophie Eleonore Juliane von Reinbeck, des Stall- und Gestütmeisters Johann (oder Phi- lipp) Peter Conzett zu “Wien gewesene Ehefrau z San Ludwig Wilhelm von Reinbeck zu Stras- vurgz August Heinrich Albrecht von Reinbeck, welcher als Feldwebel in Königl, s{wedischen Kriegsdien- sten gestanden hat uud späterhin auf der s{wedi- schen Flotte Dienste genommen haben soll, über dessen Leben oder Tod jedoch feine Auskunft zu erhalten gewesen und welcher als verschollen an zusehen ist z Georg David von Reinbeck, gewesener Liculenant in Königl, preußischen Diensten, welcher am 27, August 1839 zu Neuhaus, so viel bekannt ohne Leibeserben und ohne einen leßten Willen zu hin- terlassen, verstorben ist ; i

1) Henriette Dorothea Hedwig von Reinbeck, weiland vauptmanns und Postmeisters Tormin Wittwe zu Hannover.

Da nun über die bei dem angezeigten und den Um- ständen nach nicht füglich zu bezweifelnden Ableben der Rittmeisterin Juliane Marianne Sophie von Krüdener geb. von Neinbeck eingetretenen Erbschafts-Verhältnisse cine Nachweisung nicht hat beigebracht werden können, |0 werden diejenigen, welche an den hiesigen Nachlaß gedachter Rittmeisterin nähere oder gleiche Ansprüche, als deren sub a et e genannte vollbürtige Geschwister zu haben vermeinen möchten, hierdurch öffentlich vörge- laden, solche Ansprüche vor oder spätestens in dem auf Donnerstag den 12, Oftober d. J. vor hiesigem Königl, Berg- und Stadtgerichte anberaumten Termine allhier anzumelden und gebührend nachzuweisen, widri- genfalls die Ober -Forstmeisterin Wilhelmine Johanne Eleonore Sara von Oldershausen, geb, von Reinbek, jeßt deren anno zu legitimirende Erben, und die ver- wittwete Drostin Eleonore Charlotte von Scharnhorst geb, von Neinbeck als Erben der genannten Nittmeiste- rin von Krüdener für legitimirt werden angenommen werden, und denselben der Antheil der leßteren an dem erbschaftlichen Kuxtheile oder dem für selbiges auffom- menden Kaufgelde und an der rückständigen Ausbeut überwiesen werden wird.

Wenn sodann, so viel bis jetzt erhellt, bei dem Ab leben der Gebrüder, Nittmeisters Johann Friedrich Bar thold von Neinbeck und Lieutcnants (Georg David von Neinbeck, die Jutestat - Erbfolge zu Gunsten ihrer voll- bürtigen Geschwister eingetreten zu sein scheint, so „wer- den alle diejenigen, welche ein näheres oder gleiches Erb- recht, als diese, oder sonstige Ansprüche an den Nach- laß der genannten zwei Gebrüder zu haben vermeinen möchten, hierdurch öffentlich vorgeladen, ihre Ansprüche gleichfalls vor oder spätestens in dem auf D onner- stag den 12. Oktober d. J, anberaumten Termine anzumelden und gebührend nachzuweisen, widrigenfalls die Erben der verehelicht gewesenen Conzett, weil. Sophie Eleonore Juliane geb, von Reinbek, sodann Christian Ludwig Wilhelm von Neinbeck, August Heinrich Albrecht von Reinbek und die Hauptmannin Tormin, Henriette Dorothea Hedwig geb. von Reinbeck, als Erben jeuer Gebiüder für legitimirt werden angenommen werden, und ihuen die Antheile der Letzteren an dem erbschaft- lichen Kuxtheile oder dem für selbiges ersolgenden Kauf gelde und an der rückständigen Ausbeut sollen über- wiesen werden,

Ferner sind zwar als Erben der weil. Sophie Eleo- nore Juliane von Neinbeck, verehelicht gewesenen Con- zett, deren Tochter, die Schauspielerin Elisabeth Pau- line Aloysie Conzett zu Berlin, welche sich Elise Rein- beck zu nennen pflegt, und die von einer verstorbenen Tochter, Caroline Conzett, verehelicht gewesenen Nicci, nachgelassenen zwei Kinder, Franz und Carl Gebrüder Nicci zu Wien, anzunehmen, es erhellt jedoh nicht, daß diese die einzigen Erben der genannten Erblasserin geworden seien, und werden daher diejenigen, welche gleiche oder nähere Ansprüche als die Genaunten an den hier in Betracht kommenden Theil des Nachlasses der verehelicht gewesenen Conzett zu haben vermeinen möchten, zu deren Anmeldung und Nachweisung vor oder spätestens in dem auf den 12. Oktober d. J. anberaumten Termine unter dem Präjudiz öffentlich auf gefordert, daß widrigenfalls die ermeldete Tochter und

die genannten zwei Cukel der 2c, Conzett geb. von Rein- beck als deren einzige Erben für legitimirt sollen ange- nommen und demgemäß weiter soll verfahren werden.

Endlich werden der am 20, April 1778 geborene, verschollene August Heinrich Albrecht von Reinbeck, um sich anzumelden und wegen der Jdentität seiner Person sich auszuweisen, oder diejeuigen, welche, außer den Ge- schwistern und Geschwisterkindern desselben, nach etwa erfolgtem Ableben desselben auf dessen hiesige Verlassen- schaft vermöge Erbrechts oder aus irgend anderen Grün- den einen Anspruch zu haben vermeinen möchten, zu Bescheinigung des Ablebens des Verschollenen und be höriger An- und Ausführung ihrer Ansprüche am Don- nerstage, den 12. Oktober d. Î., in dem anberaumten Termine vor hiesigem Königl. Berg- und Stadtgerichte legitime zu erscheinen, hiedurh öffentlich vorgeladen, und soll, im Falle deren Nichterscheinens, dem Ver- schollenen sein Antheil an dem erbschaftlichen Kurtheile zugeschrieben oder, wenn es zum Verkaufe dieses Kux- theiles fommen sollte, der betreffende Theil des auf- fommenden Kaufgeldes nebst dem Antheile des Ver- schollenen an der rückständigen Ausbeut zum gerichtlichen Deposito genommen und darin nöthigenfalls bis dahin, daß nach Ablauf des siebenzigsten Lebensjahres des Verschollenen auf dessen Todes - Erklärung angetragen werden möchte, aufbewahrt werden.

Da übrigens von mehreren Juteressenten auf den öffentlichen Verkauf des erbschaftlichen 7 Kuxes Do- rothea angetragen ist, dieser Verkauf auch rathsamer er- scheint, als dessen Zersplitterung unter die einzelnen Er- ben, so werden alle diejenigen, welche bei jenem Kux- theile interessirt sind und über dessen Verkauf sich noch nicht erklärt haben, hierdurh aufgefordert , ihre Erklä- rung über den Verkauf bis zum 12, Oktober dieses Jahres allhier einzubringen, widrigenfalls angenommen werden soll, daß sie mit dem Verkaufe einverstanden sind.

Das Déeretum praeclusivum \oll nur an Gerichtê- stelle affigirt und in die öffentlihen Anzeigen für den Arz eingerückt werden.

Zellerfeld, den 26, Juni 1843,

Königl, Hannoversches Berg- und Stadtgericht,

—.

[1315] Bekanntm ; „„nntmachung, das ldriftögemäß wird hierdurch blaint ena, daß „unter unserer Administration stehende, von dem Uni- versitäts-Verwalter V inc en t, Hase zu Wittenberg 1561

gestiftete Stipendium zur Erledigung gekommen is, Es haben sich nun diejenigen von dem Stister oder seiner Ehefrau, einer geborenen Kirch ho ff, abstammenden Studirenden, welche auf genanntes Beneficium Anspruch zu machen gedenken, unter Bescheinigung ihrer Ver- wandtschaft, ihres Fleißes und ihrer Bedürftigkeit, so ivie diejenigen aus Plauen im Voigtlande gebürtigen Studirenden, welche in etwaniger Ermangelung von Verwandten des Stifters der Stiftung gemäß berü- sichtigt zu werden wünschen, unter Bescheinigung ihrer Bedürftigkeit und ihres Fleißes, schriftli bis spätestens

den 28. August d. Z. bei dem mitunterzeihueten Dekan shriftlich zu melden.

Leipzig, den 10, Juli 1843. Die theologische Fakultät. Dr, Winer,

v Ä s B 1 S 2 Literarische Anzeigen.

[1318]

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69 b ih heute Vormittag 7 11 Uhr erfolgten Tod mei nes innig geliebten Gatten, des Landschafts - Direktors von Debsch ih auf Polleutschine, zeigt, um stille Theil nahme bittend, ergebenst a Pollentschine bei Trebniß in Schlesien, den 14. Juli 1843, verw. von Debschiyß, geb, von Nandow.

1323 E E : A heute früh 105 Uhr nah mehrjährigen schweren förperlichen Leiden erfolgten tödtlichen Hintritt unseres geliebten Gatten und Vaters, des hies, ordentlichen Professors der Rechte, Geheimen Ju stizraths Dr. C. F. Mühlenbruch, in seinem 58sten Lebensjahre, bringen wir hierdurch zur Kenntniß unserer auswärtigen Verwandten und Freunde, mit der Bitte um deren stille Theilnahme an unserem unermeßlichen Verluste. Göttingen, am 17. Juli 1843,

Die Wittwe und Kinder des Verblichenen.

.. DZ 68 b] Für Bruchkranke vin iv ves Nag.

mittags von 2 bi8 5 Uhr, Nosenthaler Str, N eei Stahr.

[1321] ;

Kaltwasser - Heilanstalt bei der Schweizermühle im Bielagrunde.

Auch diese Anstalt erfreute sih im Sommer 1842 wieder eines zahlreichen Besuches und der zum größten Theile glücklichsten Heil-Erfolge. Jundem ich es aber vershmähe, diese Anstalt auf marktschreierische Weise zu empfehlen, so verweise ich diejenigen , welche sih über die Einrichtung derselben genauere Kenntniß verschaffen wollen, auf die von nir verfaßte Schrift: „Kurze Andeutungen über die Kaltwasserkur, ge- stüßgt auf Erfahrungen und erläutert durch Krankengeschichten, nebsteiner Beschreibung der Kaltwasser-Heilanstalt bei der Schwei- zermühle im Bielagrunde in der sächsischen Schweiz. Mit einer lithographirten An- siht, Dresden, Verlag von Ed. Piebs\ch u. Comp. 1842.‘ Die Eröffnung der Anstalt ist auch dieses Jahr auf den 1. Mai festgeseßt, und ich ersuche alle diejenigen, welche dieselbe als Kurgäste zu besuchen gedenken, entweder in portofreien Briefen, oder persönlich (bis zum 24. April in Dresden) sih an mich zu wenden. Den in die Anstalt selbst an mich gerich- teten Briefen bitte ih noch die Bemerkung: „Pirna poste restante“ beizufügen, Dresden, im April 1843,

Dr, Eduard Herzog,

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. sär £ Iahr. 4 Rthlr. - § Jahr. 8 Kthlr. - 1 Iahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestel- lung auf dicses Slatt an, sür Serlin die Expedition der Allg. Preussischen Zeitung: Friecdrichsstrasse Ur. 72.

V D

In halt. Amtlicher Theil. Inland Landtags-Angelegenheiten, Rhein-Provinz. Ver-

handlungen über die Anlage einer Eisenbahn von Hasselt nach Düssel- dorf, über die Aufnahme neu anziehender Personen, die Verwendung der Cholera-Fonds, Bestrafung der Bettler, Schuß gegen verschuldete Aus- wanderer, National - Schifffahrt, Errichtung eines landwirthschaftlichen Instituts, schiffbare Verbindung zwischen Rhein und Ems, Düssel - dorf. Aufbau des Schlosses. Berlin, Berichtigung eines Aufsazes der Rhein- und Mosel- Zeitung. Obcre Leitung der Geschäfte im Justiz - Ministerium während der Abwesenheit des Ministers, Dreis. Neue Post-Verbindung durch die Eifel.

Deutsche Bundesstaaten. Bavern, München, Erlaß des Mi- nisteriums in Bezug auf Erhöhung der Zuschüsse zu den Landes-Bedürf= nissen. Kurhessen. Marburg. Näheres über die Verurtheilung des Professor Jordan und Anderer, Grh. Hessen. Civilgeseßge- bung. Auswanderer. Grh. Sachsen - Weimar - Eisenach, Schreiben aus Weimar. Nückkehr des Hofes, Abhülfe gegen den Nothstand. Freie Städte. Frankfurt a. M, Haupt-Versamm- lung der Gustav Adolphs-Stiftung, Schreiben aus Frankfurt a, M. (Personal-Nachrichten ; Börse.)

Nußland und Polen. Skt, Petersburg, der Kaiserin. Vermischtes.

Frankreich. Pairs-Kammer. Ueberreichung verschiedener Kommis- sions-Berichte. P aris, Ministerial-Zustände. Vergleichender Be- richt über den Ertrag der indirekten Abgaben im ersten Semester der drei leßten Jahre. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Die Times über die Repeal - Partei in Jrland, Dr. Pusey. Elektrischer Telegraph. Schreiben aus London. (Ein Blick auf die Unruhen in Wales.)

Belgien. Brüssel, Modification der Eingangs - Zölle auf Wollen- Waaren, Lütticher Waffen-Lieferungen für Rußland,

Dänemark. Kopenhagen, Abreise des Königs und der Königin, Vermischtes.

Spanien. Paris. Telegraphische Nachrichten aus Spanien, Toulon. van Halen soll die Sache Espartero's verlassen haben. Briefe aus Madrid. (Narvaez entsegt Teruel ; Umsichgreifen der Insurrection in Estremadura und Alt - Castilien; die Junta von Madrid beabsichtigt ein Aufgebot in Masse gegen das Jnsurgenten-Corps des Generals Aspiroz) und Paris. (Monjuich kaum mehr haltbar ; Widerseßlichkeit gegen die gezwungene Anleihe; der Zwiespalt unter den Insurgenten tritt in ver=- schiedenen Provinzen immer bestimmter hervor.)

Feier des Geburtstags

Beilage. Deutsche Bundesstaaten. Sachsen. Dresden. Verhandlungen der zweiten Kammer über Bankwesen. Flachsspin- nerei, Veränderungen des Wahlgeseßes. Hannover, Hanno- ver, Erweiterung der Stadt. Konsistorial - Ausschreiben über den Andrang zum Studium der Theologie, Grh, Hessen. Vom Main. Stand des Getraidemarktes. Niederlande. Rotter- dam. Beschädigung cínes Kölner Schleppkahns, Schweiz. Aarau. Theilweise Zerstörung der Aar - Brücce, j

N Einführung baaren Geldes in Nord-Amerika, ihre Ursachen und Wir- ungen,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Die bei der Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden angestell= ten Ober - Buchhalter Jacubowsky und Geheimen expedirenden Secretair und Kalkulator Hehle n zu Rehnungs-Räthen zu ernennen.

Berlin, den 20. Juli 1843.

Se. Majestät der König und das ganze Königliche Haus sind durh die gestern hier eingetroffene Nachriht von dem Ableben Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrih Wilhelm Heinrich August von Preußen in tiefe Betrübniß verseßt worden,

Se. Königl. Hoheit waren auf einer Reise zur Inspizirung der Jhnen untergebenen Artillerie begriffen und wurden zuerst in Königs= berg von einem Unwohlsein befallen, welches sich bis zur Reise nach Bromberg verschlimmerte, und worguf am 19ten d, M., Morgens 87 Uhr, der Tod durch einen Lungenschlag folgte. :

Der hohselige Prinz war der jüngste Sohn des Prinzen August Ferdinand von Preußen, eines Bruders König Friedrichs des Zweiten Majestät und dér Prinzessin Anne Elisabeth Luise, gebornen Mark- gräfin von Brandenburg-Schwedt. Hochdieselben waren am 19. Sep= tember 1779 geboren und haben daher Jhr 64stes Lebensjahr nicht völlig erreicht. 4 j /

An allen Ereignissen, welhe während Jhres durch die Zeitum- stände vielfah bewegten Lebens den Staat und dessen Beherrscher trafen, haben Se. Königliche Hoheit den thätigsten Antheil genommen, insbesondere in denlebten glorreihen Kriegen durch Ta ferkeit und Kriegs- kunde Sich in hohem Maße ausgezeichnet, und eit langen Jahren hatten Dieselben als Chef der Artillerie mit dem rühmlichsten Eifer Jhr ganzes Streben der Fortbildung dieser Waffe gewidmet.

Die hohen Eigenschaften des Geistes und des Herzens und die seltene Treue, womit Hochdieselben Sich den Pflichten Jhres Betufs hingaben, sichern Hochdenenselben ein immerwährendes, ehrenvolles An-

* denken in der Armee und im Staate.

Der Königliche Hof legt heute am 21. Juli die Trauer auf

* vierzehn Tage für Se. Königl. Hoheit den Prinzen August von

* Preußen an. Berlin, den 21. Juli 1843. j i Jn Abwesenheit des Ober-Ceremonienmeisters, von Arnim, Oberschenk.

Bei der heute beendigten Ziehung der 1sten Klasse 88ster Königl. ‘Klassen-Lotterie fiel 4 Gewinn von 500 Rthlr. auf Nr. 51,385 und 9 Gewinne zu 100 Rthlr. fielen auf Nr. 25,033. 25,169 und 37,449, 5 Berlin, den 21. Juli 1843. h 4

Ÿ Königl, General=Lotterie-Direction.

Das 24ste Stück der Geseß- Sammlung, welches heute gus-

gegeben wird, enthält: unter ;: Nr. 2363. Die Allerhöchste Bestätigungs-Urkunde vom 30, Mai d. J, für die Allensteiner Kreis-Corporation als Unternehmerin

Berlin, Sonnabend den 22 Juli

| von Meliorations-Anlagen, so wie des Statuts der lehz= | terenz vom 15ten ejusd. m, Berlin, den 22. Juli 1843. Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Angekommen: Der General-Major und Commandeur der l5ten Kavallerie-Brigade, von Wolff, von Fürstenwalde. Abgereist: Se. Excellenz der Wirklihe Geheime Rath und Ober-Präsident der Provinz Westphalen, Freiherr von Vincke, nach Münster. ———————

Berlín, 21. Juli. Das heute ausgegebene Justi z- Ministe- rial-Blatt enthält folgendes Reglement vom 1. Juli 1843 für | das Verfahren bei dem Königlichen Ober-Censurgericht : |

,„„Die Verordnung über die Organisation der Censur - Behörden vom | 23, Februar d. J. (Gesez-Sammlung Seite 31) schreibt im §. 14 vor: daß die näheren Bestimmungen wegen des Verfahrens vor dem Ober- | Censurgericht einem besonderen Reglement vorbehalten bleiben, welches der | Justiz-Minister, im Einvernehmen mit dem Minister des Junern, zu erlas- | sen habe. Jn Folge dieser Allerhöchsten Vorschrift erhält das Königliche | Ober - Censurgeriht über das von demselben zu befolgende Verfahren die | nachstehenden Anweisungen : |

§. 1. Das Ober- Censurgericht hat in den seiner Amts - Wirksamkeit | zugewiesenen Angelegenheiten nie von Amts wegen, sondern nur auf den Antrag einer betheiligten Privat-Partei oder des Staats-Anwalts einzusehreiten,

S. 2, Jedem Erkenntnisse des Ober - Censurgerihts muß ein \criftli- hes Verfahren vorausgehen, in welchem 1) über die Anträge der bethei- ligten Privat-Partei der Staats-Anwalt, oder 2) über die Anträge des Lehz- teren die dabei betheiligte Privat-Partei zu hören ist,

§. 3. Das Verfahren is in der Regel auf eine Schrift und eine Gegenschrift zu beschränken, Außer dem Falle des §. 11 ist jedoh das Ober-Censurgericht befugt, nach Umständen einen nochmaligen Schriftwechsel zu gestatten.

§. 4, Jede Erklärung, zu welcher der Staats-Anwalt oder die Privat- Partei von dem Ober-Censurgericht aufgefordert wird, muß binnen einer angemessenen präflusivischen Frist abgegeben werden, welche das Ober-Cen- surgericht in der Verfügung ausdrülich zu bestimmen hat.

| pialien und andere baare Auslagen gefordert werden,

Eine Verlängerung dieser Frist findet nur in Fällen unbedingter Noth- wendigkeit statt.

§. 9, Die Thatsachen, auf welche in der Gegenausführung nicht geanlwortet wird, sind für zugestanden, niht angefohtene Urkunden und O für anerkannt, nicht angebrachte Einwendungen für ausgeschlossen 1 erachten, / H. 6, Die Entscheidungen des Ober-Censur-Gerichts erfolgen auf den schriftlichen Vortrag zweier Referenten. ;

§. 7. Jm Eingange der Entscheidungen - sind die beim Beschluß an- wesenden Mitglieder stets namentlich anzuführen. Die Akten-Exemplare der Entscheidungen sind vom Präsidenten und den anwesenden Mitgliedern zu

unterzeichnen. Die Ausfertigungen , welche dem Staats - Anwalt und der Privat-Partei zu erthcilen sind, werdet nur vom Präsidenten unterschrieben.

F. 8, Die Jusinuation der Verfügungen und Erkenntnisse des Ober- Censur-Gerichts erfolgt in Berlin durch den bei demselben angestellten Bo- ten, in den Provinzen und im Auslande entweder durh die Post oder durch Requisition der betreffenden Gerichts-Behörde.

§. 9. Den Beschwerden der Verfasser, Redacteure oder Verleger von Schriften über die Seitens der Censoren oder der Ober-Präsidenten erfolgte Versagung der Druck- Erlaubniß §. 11 zu 1 der Verordnung vom 23, Februar 1843 muß das Censurstück mit dem Original-Vermerk des Censors über das versagte Jmpriímatur und, wenn die Sache bereits in erster Jnstanz von dem Ober- Prásidenten entschieden ist, auch diese erste Entscheidung im Original beigefügt sein.

§. 10. Der Antrag des Staats-Anwalts auf ein vom Ober-Censur- Gericht zu erlassendes Debits-Verbot §. 11 Nr. 2 der Verordnung vom 23, Februar 1843 is durch Beifügung der betreffenden Schrift und durch Angabe der Gründe, aus welchen er dieselbe als gefährlich für das gemeine Wohl erachtet, zu begründen.

§. 11. Erachtet das Ober-Censurgeriht den Antrag für nicht gerecht- fertigt, so hat es den darüber gefaßten Beschluß dem Staats-Anwalt \chrift- lich zu eröffnen.

§. 12. Hält das Ober-Censurgericht dagegen den Antrag für gerecht- fertigt, so hat dasselbe die von dem Staats-Anwalt eingereichte Klage, und zwar, wenn die Schrift im Julande oder in cinem deutschen Bundesstaat erschienen is, dem Verleger, sons aber einem dem ausländischen Verleger von Amts wegen zu bestellenden Mandatar zur Gegenausführung mitzutheilen.

§. 13. Die Gesuche, in welchen die Ertheilung der Debits-Erlaubniß nach §. 11 zu 3 der Verordnung vom 23. Februar 1843 beantragt wird, sind mit den Schriften selbs dem Staats - Anwalt mitzutheilen, um scine Erklärung abzugeben, Nach deren Eingang i} der Beschluß über das Ge- such zu fassen. A

§. 14, Wird die Wiederentzichung einer solchen Debits - Erlaubniß, wie in der Regel nur bei Zeitschriften vorkommen fann, vom Staats-An- walt beantragt , \o is vor der Entscheidung derjenige zu hören, auf dessen Gesuch die Debits-Erlaubniß früher ertheilt worden war.

§. 15. Der Antrag des Staats Anwalts auf Entscheidung über den Verlust des Privilegiums oder der Konzession zu einer Zeitung oder ande- ren Zeitschrift, oder über die Zurücknahme der dem Redacteur ciner privi- legirten Zeitung ertheilten Bestätigung, oder über die Entfernung des Ne-

dacteurs einer fonzessionirten Zeitung oder Zeitschrift §. 11 zu 4 der Verordnung vom 23. Februar 1843 muß durch eine vollständige Klage- rift begründet werden.

F. 16. Hält das Ober-Censurgericht nah stattgefundenem schriftlichen Verfahren (§. 2) eine Bewcis-Aufnahme für erforderlich, so is solche dur die gewöhnlichen Gerichte nah Vorschrift der für den Bereich derselben

geltenden Prozeßgesche zu veranlassen. j

§. 17. Nach dem Abschluß der Sache wird sowohl dem Verklagten, als dem Staats-Anwalt eine kurze präklusivische Frist zur Einreichung etwa- niger Rechts-Ausführungen gewährt.

§. 18. Auf den Verlust des Nehts zum Gewerbe des Buchhandels, oder der Buchdruckerei §§. 5 und 11 zu 5 der Verordnung vom 23. Februar 1843 fann nur auf den Grund einer sörmlichen Untersuchungerkannt werden.

§. 19, Die Eröffnung der Untersuchung gegen den Angeschuldigten hat der Staats-Anwalt bei dem Ober-Censur-Gericht zu beantragen.

§. 20. Findet das Ober - Censur - Gericht den Antrag begründet , so veranlaßt es die Führung der Untersuchung durch das in Untersuchurkgen gegen den Angeschuldigten überhaupt kompetente Gericht und entscheidet nach Eingang der Akten und nach erforderter Erklärun des Staats-Anwalts,

F. 21. Soll das Verbot des Debits sämmtlicher Verlags- und. Kom- missions-Artikel einer ausländischen Buchhandlung §, 11 zu 6 der Ver- ordnung vom 23, Februar 1843 beantragt werden, so muß der Staats- Anwalt nachweisen, daß die geseßlih vorgeschriebene Verwarnung erfolgt sei, so wie, daß die betheiligte Buchhandlung vor und nach der Verwarnung verwerfliche Schriften im Julande verbreitet habe,

F. 22, Die Verfügungen und Entscheidungen des Ober-Censur-Gerichts erfolgen stets stempel- und kostenfrei. Eben so sollen in den Fällen der §§, 15 bis 20 von den requirirten Gerichten für die bei ihnen aufgenom-

1843.

menen Verhandlungen weder Stempel nocch Gebühren, vielmehr nur Ko- l Zur Erstattung der leßteren hat das Ober - Censur - Gericht den Angeklagten, falls derselbe in der Hauptsache schuldig befunden wird, zugleich zu verurtheilen.

§. 23, Sollten sich im Laufe der Zeit Ergänzungen oder Abänderun- gen des gegenwärtigen Reglements als wünschenswerth oder nothwendig ergeben, so hat das Ober-Censurgericht solche zu beantragen.

Berlin, den 1. Juli 1843. Der Justiz-Minister Mühler.

Das vorstehende Reglement wird hierdurch zur Kenntniß der Gerichts-

Behörden gebracht. Berlin, den 5. Juli 1843, Der Justiz-Minister Mühl er,

Inland. Landtags - Angelegenheiten.

Rhein-Provinz.

Düsseldorf, 1. Juli. Dreiunddreißigste Plenar -Sißung. (Schluß.) Der Bericht des VI. Ausschusses, über den Antrag eines Abgeordnetcn der Städte, betreffend die Anlage ciner Eisenbahn von Hasselt nah Düssel- dorf, wurde jeßt von dem Referenten vorgetragen. Nachdem derselbe sich zuvörderst über die Nüblichkeit der Eisenbahnen überhaupt und über die Nothwendigkeit derselben für die linke Rheinseite insbesondere ausgesprochen, äußert er sich, wie folgt : 7

Die Jndustrie und der Ackerbau der linken Rheinseite, wo überhaupt wenig gute Verbindungswege bestehen, haben übrigens Ansvyruch auf die wohlwollende Rücksicht des Staates, daß er auch hier hülfreid einschreite und auch diesen Distrikt an den Wohlthaten der Eisenbahnen Theil nehmen lasse, um so mehr, als die topographische Lage unserer Provinz wohl keine zweite Veranlassung um cine ähnliche Bitte von gleicher Begründung und Dringlichkeit bieten dürfte, Wie schr diese Wohlthat gewünscht und als ein Bedürfniß empfunden wird, zeigt der beiliegende Antrag von den nota- belsten Einwohnern von Gladbach, Vierssen, Rheydt, Neuß u. \. w., denen sich Krefeld und andere Städte lebhaft anschließen. Jeßt, wo fast in allen benachbarten Staaten der Werth und die Nothwendigkeit des Eisenbahnen- Systems stets mehr Anerkennung finde, wo die meisten Bundesstaaten eifrig in diesen Angelegenheiten begriffen scien, wo unsere Staats-Regierung mit

Energie sich dieser Bauten annehme, sei es an der Zeit, im Namen der sittarder Linie mit ihren unbestreitbaren Vorzügen zu befürworten, Es seien zwar dafür Vermessungen und Voranschläge noch nicht vorgenommen worden, doch habe sich {on vor mchreren Jahren ein Comité gebildet, das in Bel- gien wie im Bahnbereich die ermunterndsten Versicherungen erhielt, durch die spätere Ungunst gegen Actien - Unternehmungen jedoch von weiteren Schritten abgehalten wurde; der Staat werde daher auf die Befürwortung des Landtages auch dieser Bahn seinen Schuß und seine Theilnahme nicht entziehen, und es glaube demnach der Neferent, gestüßt auf die genannten Gründe, zum Wohle der Provinz und namentlich des niederrheinischen Fabrikdistrikts, sich dahin aussprehen zu müssen: „daß der hohe Landtag bei des Königs Majestät die Untersuchung der betreffenden Verhältnisse, so wie die generelle Vermessung und Veranschlagung der Linie erbitten möge, um demnach näher beurtheilen zu können, in wie weit sle sih zu einer fer- neren Unterstüßung des Staates eigne.

Der Herr Landtags-Marschall veranlaßt die Abstimmung, und die Plenar-Versammlung nimmt den Antrag des Ausschusses cinstimmig an.

Der Bericht des 2ten Ausschusses über den Antrag eines Abg. der Städte, betreffend: „Die Abänderung des Geseßes vom 31. Dezember 1842 über die Aufnahme einziehender Personen in eine fremde Gemeinde“, kommt jeßt zum Vortrage. i

Der Referent erklärt: Der Abg. der Städte trage darauf an, den F. 9 des Geseßes vom 31. Dezember 1842, wonach einem jeden Preußen der Einzug in eine Gemeinde ohne besonderen Nachweis, sich ernähren zu können, nachgelassen is, aufzuheben, weil er den Gemeinden , insbesondere den städtischen, wo die meisten Armenmittel vorhanden seien, eine roße Anzahl Bettler zuführe. Mit diesem Antrage erkläre er sich als Referent einverstanden und schlage vor, denselben zu befürworten und an dessen Stelle zu verordnen, daß es den Vorständen der Gemeinden anheimgegeben werde, die Einziehenden beim Mangel des gehörigen Nachweises, sich ohne Unter- stüßung der Gemeinden ernähren zu können, nach Jahresfrist ohne Weite- res zurückzuweisen, Der Ausschuß habe sich nah Erwägung der von dem Herrn Antragsteller vorgebrachten Motive und nach Berücksichtigung der Fassung des angezogenen §. 5 des Geseßes vom 31. Dezember 1842 in der Ansicht vereinigt, daß die gerügten Uebelstände we fallen würden, wenn in dem §. 5 das Wort „und“ gestrichen und statt dessen das Wort „oder“ geseßzt würde, und gebe es dem Ermessen ciner hohen Stände-Versammlung anheim, deshalb den geeigneten Antrag bei Sr. Majestät dem Könige zu stellen. Ein Abg, der Städte: Es heiße im §. 5 des Geseßes vom 31, Dezember 1842 über die Aufnahme neu anziehender Personen:

¡Die Besorgniß künftiger Verarmung eines Neuanziehenden genügt nicht zu dessen Abweisung z offenbart sih aber binnen Jahresfrist nah dem Anzuge die Nothwendigkeit einer öffentlichen Unterstüßung und weist die Gemeinde nach, daß die Verarmung schon vor dem Anzuge vorhanden war, so kann der Verarmte an die Gemeinde seines früheren Aufenthaltsorts zu- rückgewiesen werden.“

Er stelle die Frage, wie eine Gemeinde es beweisen solle, daß der Neuanzichende schon vor dem Anzuge verarmt gewesen sei. Er könne cin Beispiel anführen, wo sih schon in den ersten Monaten die Nothwendigkeit einer öffentlichen Unterstüßung erwiesz der Bürgermeister trug auf Rückwei- sung an, die Regierung nahm aber Anstand, weil der Bewcis erst erbracht werden müsse, daß die Verarmung schon früher stattgefunden. Die Ge- meinde, woher die Bettler - Familie gekommen , werde sich wohl hüten, zu diesem Beweise behülflih zu sein.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Ihm scheine das Geseß schon viel zu streng, er könne sich daher nur gegen den Antrag erklären , der die Freizügigkcit noch mehr erschweren würde. Ein Abgeordneter der Städte: Der Antrag stehe auch im offenbaren Widerspru mit §. 1 des beregten Gesehes, worin es heiße:

Keinem selbstständigen preußischen Unterthan darf an dem Orte, wo er eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen sich selbs zu verschaffen im Stande ist , der Aufenthalt verweigert oder durch lästige Bedingungen er- \chwert werden.

aa gelte auch für den, der sich ein Unterkommen sucht, also noch ni at,

Ein Abgeordneter der Städte: Es heiße, die Gemeinde solle diíe- frü- here Verarmung nachweisen, Was solle das bedeuten? Wenn Jemand gesunde Glieder habe, so sei er nit als verarmt zu betrachten, wenn er auc sonst nichts habe. Er, der Nedner, halte es für besser, die Sa Stillschweigen zu übergehen. Ein Abgeordneter der Städte: Es E gut sein, wenn sih die Sache mit Stillshweigen übergehen E E L s is aus SeMtra e Parte in rdsore Dee S a 2M Be ng, sh

er zu verbessern, und dürfen niht zurückgewiese : s die Städte zu Bettler-Depots, und es sammle eine große Zahl Pro