und man wollte wissen, daß der Regent vorher zu Baylen eine Kon- ferenz mit britischen Emissaren gehabt, die ihm bedeutende Summen zur Besoldung seiner Truppen überbracht hätten,
x Paris, 25. Juli. Am 22sten Vormittags um 11 Uhr war die Ankunft der Fregatte „Belle Poule“ zu Brest signalisirt worden ,. und Nachmitags 1 Uhr lief dieselbe unter dem Douner der Artilleriesalven, die von allen auf der Rhede vor Anker liegenden Schiffen ertönten, und deren Equipagen auf Raeu und Segelstangen Plaß genommen hatten, im Hafen ein, Unter dem tausendfachen Rufe der Sceleute und des in Masse herbeigeströmten Volks am Ufer erfolgte die Landung. Unaufhörlih ertönte es: Es lebe der König! Es lebe der Prinz und die Prinzessin von Juinville! Jhre Königlichen Hoheiten beabsichtigten nur noch den folgenden Tag in Brest zu verweilen, Abends einem von dem Marine-Corps veraustal teten Festballe beizuwohnen, und heute deu 25sten Morgens die Reise hierher anzutreten, wo sie übermorgen erst erwartet werden, da ihnen auf der Durchreise in verschiedenen Städten veranstaltete Empfangs Feierlichkeiten noch einigen Aufenthalt verursachen werden, Hier und in Neuilly ist Alles zu ihrer Aufnahme vorbereitet, und wenn die offiziellen Vorstellungen vorüber sind, \o wird die Königliche Familie ¡hren gewöhnlichen Sommer - Ausflug nah dem Schlosse von Eu machen, wo auch die Prinzessin Clementine mit ihrem Gemahl wieder mit derselben zusammentreffen wird. Nach der Rückkehr vom Schloß Eu bezieht dann die Königliche Familie wic alljährlih ihre Herbst-Residenz zu St. Cloud.
Gestern Nachmittags begab sich der König mit den hier anwe- senden Mitgliedern der Königlichen Familie nah dem Hotel der Kö nigin Marie Christine von Spanien, um derselben die Glückwünsche zu ihrem Namenstage darzubringen, Schon zuvor waren auch die beiden Minister, Marschall Soult und Herr Guizot, zu gleichem Zwecke von ihr empfangen worden, zu allererst aber die jeßt niht mehr \o zahlreich hier anwesenden Spanier, welche als die Haupt-Chefs ihrer Partei gelten, Man bemerkte darunter nur wenige Generale, wie den General = Lieutenant Francisco Narvaez, den jungen Brigadier Herzog von San Carlos, der erst seit dem Oktober - Aufstande von 1841 Madrid verlassen hat, und einige wenige Andere, während fast alle Militairs von einiger Bedeutung, welche dieser Partei angehören, in diesem Augenblicke unter den Fahnen der Insurgenten selbst zum Theil als Heerführer an deren Spitze dienen. Von Notabilitäten aus dem Civilstande waren Graf Toreno mit seiner Gemahlin, Herr Zea Bermudez, der berühmte Parlaments-Redner und ehemalige Minister Alcala Galiano, der ehemalige Finanz-Minister San Millan, der von dem Aufstande von Pampelona und dem Bombardement dieser Stadt durch O'Donnell her bekannte Banquier Carriquiri u. s. w. auwesend. Herr Martinenz de la Rosa, der sicherlih nicht gefehlt hätte, befindet sih in diesem Augenblicke zu Bayonne, von wo er nach den Pyre- näenbädern sih begeben will.
Daß gestern vorzüglih die gegenwärtige Lage der Dinge in Spanien Gegenstand der Conversation an dem kleinen Hofe der Königin Christine war, is wohl natürlich, und wenn ih den Mit theilungen eines der Anwesenden Glauben beimessen darf, so wurden manche besorgliche Aeußerungen über den hartnäckigen Widerstand laut, welchen die Hauptstadt Madrid dem General Narvaez entgegen set, und wodurch dieser sih gezwungen sah, die Blokade derselben vorläusig aufzugeben. Man hofft zwar, daß unter den Truppen der Generale Zurbano und Seoane noch Abtrünnigkeit Plaß greifen werde, allein mehr noh rechuet man auf das richtige Eintreffen der Division des Generals Serrano, um der Armee der esparteristischen Generale in den Rücken zu fallen, während Narvaez sie von der Front gus angrisfe. Alles dies sind aber nur Suppositionen, deren Re- alisirung noch abgewartet werden muß. Auch tatelnde Stim men unter deu Anhängern der Königin Christine über die allzu große Heftigkeit und die Drohung mit Mord und Brand, welche Narvaez der Hauptstadt machte, und die nur zur Folge hatte, die Erbitterung der Einwohner auf einen noch höheren Grad zu steigern, stnd laut geworden. Die Königin selbst aber \sprah iun den Erwiede rungen auf von verschiedenen Seiten gemachte Anregungen der ge genwärtigen Sachlage stets nur im Allgemeinen den Wunsch aus, daß recht bald Friede und Eintracht in dem unglücklichen Lande wieder hergestellt sein möchten, und das is sicherlih au der Wunsch, welcher allein der Stellung der erlauhten Frau angemessen ist.
Die Spannung, mit welcher man die sung der Krise in Spa nien erwartet, dauert in gleichem Grade hier fort: Die Juhaber der spanischen Fonds haben noch keinesweges alle Hoffnung aufgegeben, daß der Regent Espartero am Ende doch noch die Oberhand behal- ten werde. Bis jeßt is von beiden sih bekämpfenden Parteien fast nirgends eine große Lust hervorgetreten, mit der anderen handgemein zu werden, den Kampf Zurbano's gegen Prim zu Reus ausgenommen, und jeßt den Widerstand der National-Miliz von Madrid, welche eine unter allen Umständen bewundernswerthe Haltung zeigt, hat sich Alles auf Hin = und Hermärsche, Uebergang der Trup-= pen von einer Partei zur anderen, theilweiser Rückkehr derselben zu der früheren Fahne u. dgl., beschränkt. Nur eine Figur tritt in dem Drama, das aber in der That viele komische Seiten darbietet, Achtung und Bewunderung gebietend hervor: es is der Gouverneur Echalecu des Forts Monjuich, den weder Gold noh Drohungen von dem Pfade der Pfliht und des treuen Festhaltens an seinem ges{chworenen Eide abzubringen vermochten. Wie und zu wessen Gunsten die Wirren Spaniens enden werden, läßt sich durhaus nicht absehen , im Falle des Sieges der Jusurrection hatte man anfangs vielseitig an eine Rückkehr der Königin Christine nah Madrid geglaubt; aber mehrere Unzweideutig zu Tage getretene Symptome an vielen Orten Spaniens lassen dieses Resultat wieder sehr zweifelhaft erscheinen. Besonders
zeigt sich in Catalonien eine Stimmung, welche den Anhängern der Königin Christine wenige Aussichten für sich übrig läßt.
Ls Grossbritanien und Irland. on ou, 25. Juli Der 1 iligp Fi 4 lrt p i N Mrs ' nachtheilige Einfluß, welchen die Bolksbewegung in Jrlaud auf den Handel, den Verkehr und die Be- schäftigung der sons \o betrieb Bevöl ;/ R ho L D : nevjamen Bevölkerung ausübt, wird be-= reits so fühlbar, daß zahlreiche Adres ie Nogat 3 E )e Adressen an die Regierung und das Parlament von angesehenen Privatverso R legien gezeichnet werden welch d en E Gen O lung der Ordnung ersuchen und ih e S ae Perle ans: E t pa „hre thätige Mitwi : T3 Zwette versprechen. “Die Regierung us eitung Ju diesem tine S t O M wartet und verstärkt die dor= ge Sir t, jeden Augenblick berei | h ; Geseße nachdrülich zu bestrafen. G Vaueue DeNebuia ae Truppen dahin geschickt, \o is eben ein neues Nukiia L Que, E aus Liverpool in Dublin eingetroffen. Nath einer Ui gabs s Mah ist seit dem Beginn des Sommers die gewöhnliche Besa x im Ganzen um zwei Regimenter Garde - Dragoner end Ss Husaren, neun Regimentern Infanterie, einem Bataillon Bn und einer Compagnie Artillerie von der Marine verstärkt worden L _„Aus allen Theilen des Reichs“ berichtet der Sun, erhalten wir Nachrichten von der beunruhigenden Ausbreitung des Puseyismus unter der Geistlichkeit der Staatskirche. Einer von unseren Korre- spondenten spricht es als unbestreitbare Thatsache aus, daß wenig= stens 9000 Erz-Puseyiten unter 12000 Pfarrern sich finden, Wenn
204
das protestantische Volk von England \ich nicht bald erhebt, \o {milzt in wenigen Jahren die englische Kirche mit der römisc- katholischen zusammen, die vom protestantischen Klerus fo lange, als die „Babylonierin“ verschrieen worden is, Wo bleibt dann der alte No Popery =-= Ruf? “
Atl tee
Von der italienischen Gränze, 20. Juli, Der Zustand Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin von Lucca hat sich nach den leßten Nachrichten bedeutend gebessert; die frühere Verschlimmerung wird von den Aerzten einer vorübergehenden Nerven - Aufregung zu- geschrieben. S
Ein Schreiben aus Venedig meldet, daß Se, Kaiserl. Hoheit der Herzog von Modena daselbst augekommen sei, um dem Herzog von Bordeaux den von diesem am modenesishen Hof vor kurzem ab gestatteten Besuch zu erwiedern.
Se. Majestät der König von Württemberg wird am 29sten d, Livorno verlassen und nah Stuttgart zurückkehren,
Sani en
Telegraphische Depeschen aus Spanien.
Der am 20. Juli Morgens von Madrid Die Stadt war el Pardo ; nicht
Paris, 25. Juli.
VaAvonte, 22: Juli. abgegangene Post-Courier is so eben angekommen. nicht mehr blofirt; nur die Division Aspiroz stand in Narvacz war noch zu Torrejon, Seoane und Zurbauo waren über Guadalajara hinausgefommen.
Perpignan, 24. Juli. Serrano hat Daroca am 418. verlassen; er ist in der Richtung nach Madrid aufgebrochen. Esfadron von Zurbano’'s Kavallerie hat sich mit ihm vereinigt.
Juli
Eiue
Als der General Seoane am 417. Juli mit seinem Corps in Guadalajara (etwa 9 Meilen von Madrid) eintraf, sandte er sogleich eine Depesche nah Madrid, worin er erklärte, daß er dem General Narvaez in forzirten Märscheu folgen, und ehe zwölf Stun den vergangen sein würden, im Rücken angreifen und vernichten werde, Diese Depesche wurde, um den Muth der National = Miliz zu erhöhen, in Madrid an den Straßen-Ecken angeschlagen. Seoane hat indeß, wie aus den telegraphischen Depeschen hervorgeht, weder das Corps des Generals Rarvaez vernichtet, noch überhaupt Guada= lajara verlassen, obwohl schon sechsmal zwölf Stunden vergangen sind. Diese Zögerung unter solchen Umständen beweist zur Genüge, daß die Generale des Regenten sich nicht mehr stark genug fühlen, ihren ursprünglichen Plan zur Ausführung zu bringen. Da das ca talonische Armee = Corps unter Serrano erst am 18. von Daroca aufgebrochen, folglich noch vier Tagemärsche zurück is}, so konnten sie, ohne von jener Seite her etwas befürchten zu dürfen, gegen Narvaez vorrücken und den Versuch machen, die Jusurgenten von den Thoren von Madrid zu vertreiben. Daß sie es nicht thaten, geschah wohl theils, weil sie sich uicht auf ihre Truppen verlassen können, wie der Uebergang einer Schwadron Zurbano'ss zu Serrano beweist, theils weil sie sich über die Stärke der vor Madrid befind lichen Jusurgenten getäuscht hatten, die jebt, nachdem wohl auch die beiden von Alt = Kastilien und Navarra auf Madrid losmarschirenden Kolonnen, jede zu 2000 Mann, bereits dort eingetroffen sein werden, nahe an 10,000 Mann stark scin müssen, während die Generale Espartero?s bei ihrem Abmarsche aus Saragossa noch nicht 8000 Mann hatten, deren Zahl noch durch Desertion sehr zusammengeschmolzen is. Ueberdies hat Narvaez zehn Schwadronen Kavallerie, mithin auch in dieser Beziehung ein bedeutendes Uebergewicht. Es fragt sich nun, was die beiden Generale des Regenten unternehmen wer den, da doch vorauszusehen is, daß Narvaez, sobald er die Nachricht von der Aunäherung Serrano?s erhält, uach Guadalajara marschiren wird, so daß Seoane und Zurbano zwischen zwei Feuer kämen und sich geuöthigt sehen dürften, zu fapituliren. Í
Die Korrespondenzeu von der spanischen Gränze, welche die französischen Blätter enthalten, sind uicht einig in Bezug auf den Regenten, von dem man seit dem 15. Juli, zu welcher Zeit er in Baylen war, uichts gehört hat. Die Einen behaupten, van Halen habe am 12ten Sevilla unterworfen und der Regent sei daselbst mit mit den ihm treu gebliebenen Truppen, 1500— 1800 Mann, einge rüdt; Andere dagegen versichern, daß er das Pronunciamiento von Cadix erfahren und deshalb auf seinen Plan, sih dort einzuschließen, verzichtet und nunmehr beschlossen habe, nah der portugiesischen Gränze zu marschiren, Diese leßte Version findet in den Blättern an der spanischen Gränze den meisten Glaubeyz nur die Sentinelle des Pyrénées theilt uicht diese Ansicht, sie betrachtet vielmehr den Marsch Espartero’'s nah Baylen als den Anfang eines ausge= dehnten Feldzugplaus in Andalusien in Verbindung mit van Halen und Carratalá, welcher Lebtere Cadix mit 3000 Mann verlassen haben soll. —
Der Ex= Deputirte Ortega is am 19. Juli mit eiínem Jusur= genten-Corps vor Saragossa erschienen und hat diese Stadt guf gefordert, ihm die Thore zu öffnen. Da das Ayuntamiento dies ent= schieden verweigerte, so shuitt er der Stadt das Wasser ab und stellte sich mi seinen Truppen bei Alagon auf. :
Die. obere Junta von Alava hat in ihrer Sißung vom 15ten beschlossen, daß das Dekret des Regenten, welches den Begiun der Deputirten«Wahlen auf den 26. August festsebt, für null und nichtig erflärt wird.
XX Paris, 25. Juli. Obgleich es in Spanien keinesweges an Ereignissen fehlt, so wirkt doch die dortige Krisis nur äußerst langsam vorwärts. Die Unthätigkeit der Chefs auf beiden Seiten ist die eigentliche Ursache der Ergebuißlosigkeit aller der Thatsachen, welche die Geschichte der leßten beiden Monate in Spauien bilden. Wir sind indessen weit entfernt, diese Unthätigkeit schelten zu wollen, insofern sie darauf hinausläuft, eine blutige Entscheidung durch die Waffen zu verzögern oder vielleiht ganz zu verhüten. Es- heißt — denn seit einer ganzen Reihe von Tagen sind wir sogar in Bezug auf die topographische Stellung des Regenten auf bloße Gerüchte an gewiesen —, daß der Regent auf dem eiligen Marsche nah Madrid begrif fen sei, daß er hier, überzeugt von derUnhaltbarkeit seiner Regentschaft, die Regierung in die Hände der Königin Isabella niederlegen werde, deren Volljährigkeit er anzuerkennen bereit sei, und daß auf diese Weise, und unter Einberufung des Ministeriums Lopez, eine befriedigender und wenigstens unblutiger Ausgang des Bürgerkrieges zu hoffen stehe. So freundlih aber auch eine solche Aussicht sich zeigt, so darf mau doch über derselben die früheren mehrmals wiederholten Erklärungen Espartero’s nicht vergessen, daß er dem Aufruhr um keinen Preis weichen werde. Wahrscheinlich is es jedenfalls, daß Espartero wirk lih nach Madrid zurüdckehrt, und daß die Entscheidung der \{weben- den politishen und militairischen Frage nicht ohne seine Mitwirkung vor sih gehen wird. n S
Auch über die Lage der Generale van Halen, Seoane und Zur= bano und des Brigadiers Enna siud wir seit einigen Tagen in völli ger Ungewißheit, Der Telegraph berichtet uns zwar, daß die Ge- nerale Seoane und Zurbano nicht über Guadalajara hinaus gekommen; aber andere Nachrichten behaupten, daß sie gar nicht bis zu dem genannten Orte gelangt seien, daß sich wenigstens Zurbano, durch den fortwährenden Abfall einzelner Abtheilungen seiner Truppen
entmuthigt, nah seinem Geburtslande, der Rioja, gewendet habe, wo er, mit Hülfe seiner alten Verbindungen und seines alten Ein flusses, dem Ausstande leichter die Spiße bieten zu können hoffe. Diese Angabe hat übrigens handgreiflicherweise alle Wahrscheinlichkeit gegen sich.
Eine der rückständigen Nummern der Gaceta de Madrid, welche heute eintrifft, enthält ein Antworts = Schreiben des General: Capitains Don Evaristo San Miguel auf die Aufforderungen des Generals Aspiroz, sich dem Aufstande anzuschließen, aus welchem wir einige Stellen ihres s{chlagenden Raisonnements wegen ausziehen. Nachdem der General-Capitain die Zumuthungen“ des Generals “spiroz mit Berufung auf die abzuwartende Versammlung der näch sten Cortes zurückgewiesen, fährt er folgendermaßen fort :
Kann man dem Ayuntamiento und der Einwohnerschaft von Madrid ein Verbrechen daraus machen, daß sie der Entscheidung der großen Streit
srage durch die Cortes nicht vorgreifen, daß sie nicht die Fahne des Aufruhrs auspslanzen, daß sie sich nicht gegen die geseßgebende Gewalt, gegen die ganze Nation und gegen sich felbst versündigen wollen? Und hat man denn ctwa irgend eine Jdee, irgend einen Grundsaß, irgend ein öffentligzes Znteresse mit deutlichen Worten auf das Panier der Pronunciamientos ge- schrieben? Jun mehreren Städten verlangte man die Regentschaft des Her=- zogs de la Vitoria mit einem bestimmten Ministerium, in anderen beseitigte man die Person Espartero's, und an einigen Oiten wollte man die Köni gin, die noch nicht 13 Jahr alt is}, für volljährig erklärt wissen. Einige unten wechselten sogar ihr Programm mehrmals, Die Junta von Valla
dotid, von welcher Ew, Excellenz abhängt, hat den gegenwärtigen Regenien feierlich anerkannt, denselben, welchen Ew. Excellenz, laut Jhrer beiden Mitthei- lungen, abgeseßt sehen will, Wie können Sie unter solchen Un!ständen den Auf
stand als einen nationalen, als ein Ergebniß des Volkswillens darstellen ? Jch will die Herzen nicht prüfen, ih will die Beweggründe der Anstifter des Aufstaudes nicht untersuchen, aber ih behaupte, daß kein Mensch die Merklmale des Nationalen in cinem Dinge schen kann, das sich so unllar, so wechselvoll, so ungleichartig zeigt. Um aber auf die blos militairische Frage zurückzukommen, so muß ih Jhuen sagen, daß ih mein Kommando von der Regierung des Negenten erhalten habe, und daß ih es daher auch nur in die Hände der rechtmäßigen Negterung niederlegen fann. Von wem haben Sie die Vollmacht erhal:en, in meinen Verwaltungs - Bezirk einzu
dringen? Von der Junta, von der Sie abhängen? Die Gewalt derselben reicht nicht bis hierher. Oder von der Nation? Die Nation hat noch nicht gesprochen. Von einer anerkannten Regierung? Die bis jetzt beste
hende, von den Cortes eingescßte Negierung i offenbar die des Regenten, und Ew. Excellenz kanu sich auf kein anderes Recht berufen, als auf das
der Starke,“
ZAngekommene Fremde.
Hotel du Nord. A. von Smitten, Kaiserl, rus}. Obers und Com- mandeur des Grenadier-Regiments Sr. Majestät des Königs von Preu ßenz von Markow, Major; von Wlassow, Stabs-Capitain+ von Samoni, Capitainz von Wendrich, Lieutenant; vou Truchín, Sec.-Lieutenant; von Schir mann, Fähndrich, alle von demselben Re- gimente, aus St. Petersburg. Frau Gräfin von Buinska und Fräu- lein von Kalkstein, aus Glesno.
British Hotel. John Turny Ferier, Edelmann, mit Gemahlin, aus Cleves, Graf von Cartanaty, aus Valence, Masche, Ober- Bürgermeister und Geh. Neg. Rath, nebst Gemahlin, aus Stettin.
Siadt London Parhiculier von Oos, qus Desait, Jufliz Amtmann Nichter, aus Naumburg.
Meinhardts Hotel, Graf von Wartensleben, aus Schulzendorf. Comtesse E, Stanitßka und Comtesse N. Stanitßzka, aus Pakusrof.
Kronprinz, C. von Stankewit sch, Kaiserl, russ. Hofrath, aus St, Petersburg.
otel de Sre Con N (lich mahlin, aus Stettin.
König vou Portugal. Friedrich, Freiherr von GrimschUß, Kal serl. österr. Gubernial - Nath und Kreis - Hauptmann, nebst Gemahlin, aus Triest.
Kaiser von Nußland. Kammerherr von jor von Dresler, aus Königsberg.
Hotel de Brandebourg. von Jasinski, Ritterguts-Besißer, aus Bo- vice, Frau von Oschan, aus Fredersdorf, Frau Oberst-Lieutenant On De, Us SNIAID, Canal von aub abel ans Fredersdors,
Rother Adler (Kölnischer Hof). Baron Lon Eückstädt, Ritter guts-Besißer, nebst Familie, aus Kublenz.
Hotel de Nussie. Regierungs-Rath Jachmann, aus Bromberg.
Hotel de Rome, Frau vou Bo rnfeld, aus Naugarten, Fräulein von Krause, aus Freiberg.
Rheinischer Hof. Frau Gräfin Lon Bülow von Bülow, aus Königsberg.
Hotel de Hambourg. Justizrath Piglosiewiß, aus Posen,
Palmbaum, Major von Konsepp, aus Brandenburg.
Meteorologische Beobachtungen.
«Bo enegt, Particulier, nebst Ge-
Fagow, aus Mirow. Ma
V
Dennewihß und Frau
Nachmittags | Abends | Nach einmaliger
2 Ubr.
1843,
29, Juli. |
Morgen S 6 Ubr.
| | | |
10 Ubr.
Beobachtung.
Luftdruck .... [335,93 Par.|336 02" Par. 334 81” Par. | Quellwärme 8 5° I.
. [4 13,9 R. |- O2 R. -F 15 3 R.) Flusswärme 41 R. 91° R.|+ S2 R.-+ 97° R.| Bodenwärme R R
*&() pCt. | 12 pt. 3:3 pCt. | Ansdünstuncg 0,019, Rh.
| halbbedeckt. reguig, | Niederscblag 0,024 Rh.
Wind | SW. | S. | SSW. | VWärmewechsel +1 (87
Wolkenzug... — | NW. | —- + 13,0° R. Tagesmittel : 335 59 Par... 4-147° R... -+ 9,0° R... 69 pct. SW.
Luftwärme .. Thaupunkt ... E
Dunstsättigung |
Wetter
trüb.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 26. Juli. Niederl. wirkl. Sch. 537. Kanz-Bill. —. 5% Span. 18S. 3% do. 27. Pass. —. Ausg. —. ZinslI. - Preuss. Pram. Sch, —. Pol. —. Oesterr. 109. 4% Russ. Hope 89 f «
Antwer pen, 29: Juli, Zinal, 9, Neue Aóúl, 18;
Hamburg, 28. Juli. Bank- Actien 1645. Eogl. Russ. 111 r 5
London, 25 Juli. Cons. 3% 93, Belg. 104. Neue Anl. 185. Pas- sive 4%. Ausg. Sch. 10%. 25% Holl. 3%. 5% 100%, 5% Port: i 3% — Russ, 1143. Bras. 74%. Chili 95. Colomb. 24x. Mex. 30%. Peru 175. P aris, 25. Jul. 5% Rente fin cour. 121. 70. 3% Rente fin cour. 80. 15. 5% Neapl. au compt. 106. 50. 5% Span. Rente 27.
W ien, 25. Juli. 5% Met. 110%. 4% 1007. Actien 1622. Anl. de 1834 142%. de 1839 111%.
üÄonigliche Schauspiele. Montag, 31. Juli, Jm Schauspielhause: Der Heiraths - An trag auf Helgoland. Lebendes Bild in 2 Abth., von L, Schneider. Nach dem ersten Akte: Pas de deux, ausgeführt von Dlle, Nielsen und Herr Lefebvre, vom Königl. Theater zu Kopenhagen, Hierauf: Der Soldat aus Liebe. Pantomimisches Ballet in 1 Akt, von Hoguet. Musik von H. Schmidt. (Dlle, Nielsen und Herr Lefebvre werden hierin zum erstenmale in einem Pas Bearnais auftreten.) Dienstag, 1. Aug. Jm Schauspielhause : Der Militair-Befehl. Hierauf: Drei Genre-Bilder. 1) Eine Nacht in Venedig. 2) Ein \chottischer Clans-Häuptling und sein Sohn, 1715. 3) Der Kur= märker und die Pikarde. 1815. Mittwoch, 2. Aug. Jm Opernhause: Die Räuber, Trauer- spiel in 5 Akten, von Schiller, (Herr Döring, vom Königl, Hof Theater zu Hannover: Franz Moor, als erste Gastrolle.) Dounerstag, 3. Aug. Kein Schauspiel,
Verantwortlicher Redacteur Dr. J, W. Zinkeisen, Gedrukt in der De ckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei, Beilage
5% do. 1003;
Engl.
Pass. 43.
3% 763. Bank-
Me 31.
205
Beilage zur Allg
JulandD.
Landtags - Angelegenheiten.
Rhein-Provinz.
Düsseldorf, 8. Juli, Vierzigste und einundvierzigste P l e- Sißung. i G 7 Nach Eröffnung der Sißung veranlaßte der Herr Landtags - Marschall die Verlesung zweier Adressen an Les Konigs Majestät, betreffend „den ckcchuß des Ackerbauces“ und „die Nevision des Gewerbcsteue Geseizes,“ Beide Adressen wurden von der Plenar-Bersammlung genehmigt,
Es wird hierauf die in der vorigen Si1ßung abgebrochene Berathung über die Allerhöchste Proposition+ „Entwurf des gemeinen preußischen Berg-
nar
rechts‘ wieder aufgenommen.
Der Neferent verliest den §. 10. i S E j
6. 10, Bon eden Berg - ZSigenlqume und außer den gefeßlichen Ab gaben Nezeßgelder als “nertenntniß der Berghoheit zu zahlen, welche un theilbar auf dem ganzen Berg-Eigenthume haften,
Der Ausschuß bemerkt, er sei cinverstanden und finde es angemessen Se. Majestät um eine baldige Nevision der Bergwerksteuc1 Gesetze allerun- terthänigst zu bitten, :
§. 11, Aus alles aus verliehenen Bergwerken gewonnene Gold und Silber hat der Staat ein Borkaufsrecht, Dies bleibt auch hinsichtlich dex jenigen auderen Mineralien bestehen, für welche dasselbe durch besondere Verordnungen festgestellt ist.
Der Ausschuß beantragte, den Nachsaz: „Dies bleibt auch hinsicht id 26, U streichen, — Em Abg, der Städte: Er glaube, daß cs der Privat - Zndustrie Nachtheil bringe, wenn das Vorkaufsreczt vom Staate in Anspruch genommen werde; auch beschräuke dieses Recht die reie fügung über das Eigenthum, Der Referent: Für Gold und Silber hgbe immer nach dem allgemeinen Landrechte das Vorkaufsrecht bestanden, ; sei deshalb eingeführt, um dem Staate dies Material für scine Münzstät ten zu sichern. — Der vorige Abg. der Städte: Wenn Jemand ein werk habe und scine Abgaben davon zahle, so müsse es ihm freistehen, auch nicht zu verkaufen. Er bitte, sich darüber auszusprechen, Alles, was Ei genthum sei, müsse auch als Eigenthum behandelt werden können, und bitte er den Neferenten , der mit der französischen Bergwerks - Geseßgebung bekannt sei, zu sagen, ob dies Verfahren auch auf der linken Nheinscite üblich sei, — Der Referent; Das Verfahren finde allerdings dort nicht statt. — Der vorleßte Redner: Diese Frage scheine ibm aber von großer Wichtigkeit für die obschwebende Berathung. — Der Referent+ Es bestehe als Onus der Konzession, welche nux unter dieser Bedingung erworben Ein Abgeordneter der Städie nimmt Veranlassung, hierauf zu
Ber
D (1A
werde. bemerken, daß darüber schon früher abgestimmt worden sei, daß der rechten Nheinjecite keine größere Lasten auferlegt würden, als der linken, daher woh|
S Dat Daß ns |
auch hier diese Bitte ausgesprochen werden könne. der rechten Rheinseite eine Beeinträchtigung gegen die linke herrsche. Das Prinzip sei einmal anerkannt, daher unterstüze er den Autrag, der im Sue dieser Gleichstellung erscheinen müsse, — Ein Abgeordneter desselben Stan des: Er wolle noch anführen, daß, wenn der Staat die Konzession ertbeil und dadurch diesen Anspruch gewinne, es auch viele Bergwerke gebe, die schon seit Jahrhunderten bestehen, denen also diese Kouzession zum Eigen! thum geworden sei. Jm Jutcresse des ungeschmälerten Eigenthumes bitt er daher, diesen Paragraphen zu streichen, Ein Abgeordneter der Nitterschaft äußert: Dem Staate müsse aber die Gelegenheit nicht benommen werd en, sich das nöthige Gold und Silber für seine Münzen zu beschaffen, Ein “Abgeordneter der Städte bemerkt, daß die Münze sich immer im Vortheil besindez diejelbe zahle 135: Rthlr. für die feine Mark Silber, prâge sie aber zu 14 Nihlr. aus, also habe der Berg-Eigenthüner au jeder Mark ® Nthlr, Verlust , denn der Preis, den die Münze zahle, wechsele, je nachdem dgs Metall gesucht sei oder nicht. — Der Referent: Der Ausschuß habe vor- geschlagen, daß der Nachsaßz gestrichen werde, also habe das Vorfaufsrecht nur auf Gold und Silber Bezug. Was ihn betreffe, so cikläre er sich nicht dagegen und mögen sich die übrigen Ausschußglieder definitiv aussprechen, Das Wegfallen dieser Bestimmung fei eine Zckadhe, die für den Staat kei nen Nachtheil habe, oder doch nur cinen sehr geringfügigen
Ourch Abstimmung wird der §. 11 von dex Plenar -Versammlung abgelehnt.
§. 12, Wem das Bergregal in einem bestimmten ein bestimmtes Objekt zusteht, dem kommen gegen Eniri | / brachten Abgaben alle darunter begriffenen nicht ausdrücklich ausgenom menen Nechte des Staates il, i: 5
§. 13. Doch bleibt der Juhaber des Bergregals bet de! L seiner Nechte den Landesgeseßen und den für deren Ausführung ergehenden Anordnungen der oberen Stgaatsbehörden unterworfen. A i
§+ 14. Unterläßt er, nußbare Mineralien aufzusuchen oder nachge suchte Schürfscheine zu geben, Muthungen anzunehmen und Berlethungen 0 fönnen die Nachsenden sich an die Bergbehoö1de wendon, unte Bestimmung eiter angeme}enen (grit Aufforderung keme «Folge geleistet, so tritt Schürfscheins und zux Bex
odér auf der herge
Ausubung
L
í
zut ertheilen, welche den Jnhagber des Nechts dazu auffordert, das Necht des eibung wieder Kraft. ; A er r s A Der Ausschuß Thlägt hierbei hinter „ keine ¿Folge O Ein und die Weigerung nicht rechtlich begrundet, Jo nit in
Q ( A Wird diejer + _ = L ALTS 111 P Staats zux Ertheilung emes
[Waltung vort diesem Falle“ 2c. 3 Necht zun B dl G. 2 Jst nicht das Bergregal, sondern nu E E bau innerhalb eines gewissen Bezirks, oder auf km E E mehrere Mineralien an einzelne Personen oder C en (Spezial Berglehen , jus excludendi alios), 10 gebühnt den DEHNEEnen, wenu ihm nicht ausdrücklich größere Nechte | zug8recht zum Bergbau vor Anderen innerhalb des Bozitl L §6.46, Suchen Andere Schürfscheine in dem aus]cchliezend berechtig ien Bezirke nach, so fordert die Bergbehörde den aus}chlteßcud Berechtigten mit 3 Monat Fristbestimmung zur Erklärung auf, ob er die L irsversuche selbst anstellen wolle, und ertheilt den Zchürfschein an 4E /, E O der Berechtigte gax nicht oder verneinend erklärt, jedoch S E darauf zu begründende Verleihung im allgemeinen Juterche des Publi lums licgt. .
Bei den übrigen dieser vorhergehenden Paragraphen [aud D {uß nichts zu crinnernz dieselben werden mit der genannten Einschaltung des Ausschusses ad §. 14 von der Plenar - Versammlung angenommen,
g. 17, Die vom Staate besoldeten Berg -, Hütten - Un „Dalinen- Beamten, deren Frauen und unter väterlicher Gewalt R E nd von der Erwerbung des Berg- und Hütten-Eigenthums ausge]chlossen und müssen, wenn ihuen solches durch Erbschaft oder Sen g ao, h dessen binnen 6 Monaten wieder entäußern, widrigenfalls E S hastation gebracht wird, und wenn diese keinen Erfolg at, dem Staate anheimfällt,
“Einem Abgeordneten der Landgemcinden stck Beamten etwas zu hart verfahren werde; denn, ven m e f Gewalt flehenden Kinder ein Eigenthum erwerben, 0 el sie durch den Staat gezwungen werden , dasselbe zu veräußern. C rale L Ander aus der ersten Ehe übrig; jeßt eröffnete sich ihnen eiue S1 e Berg- Eigenthum, so müßte dasselbe nach G. 17 vertaust werden. — Ler Referent :
Y 1 44 m v bewilligt stud, nux ein Vorx
É 4 Le
and der Aus
\eint es, daß hier gegen die wenn die unter väterlicher
j der Leitung sei aber nicht von allen Ausschuß Mitgliedern, sondern auf den | Vorschlag der Beiräthe gebilligt worden, Die Aussicht sei nicht für hinrei- chend erkannt worden, Diese habe blos einen passiven, jene aber den för- derlichen aktiven Sinn, — Der Referent führt an: Es würde zweckmäßig sein, die Sache nicht weiter zu berühren, da dieser Gegenstand bei den G§. 69 und 70 zur Sprache kommen würde. — Ein Abgeordneter der Städte sagt: Wenn man gerccht scin wolle, so müsse der Paragraph weg- fallen, Es sei einmal als Grundsaß aufgestellt, in feinerlei Weise das Eigenthum zu beschränken, — Ein Abgeordneter der Nitterschaft begreift nicht, warum man den Staat mchr beschränken wolle, als den Privaten. Es stehe jedem frei, seinen Beamten Bedingungen aufzulegen, also müsse es dem Staate auch freistehen.
Ein Abgeordneier der Städte: Es solle der Beamte A., seine Kinder B. genannt werden ; nun frage er, wie könnten die Verhältnisse vou A. Ein- luß auf die Verhältnisse von B. haben? Sollten die Verhältnisse von B. darum eine Aenderung erleiden, weil sie die Kinder von Bergbeamten seien, jo würde das großes Unrecht sein, — Ein Abgeordneter der Nitterschaft : Ss liege dies in den Familien-Berhältnissen, und seien die Kinder dem Ver hältnisse des Vaters immer unterworfen,
E Abstimmung ergiebt die Annahme des §. nah dem Entwurfe.
S, 8, 19, 20 und 21 werden unverändert angenommen,
d 2. edes Bergwerk (Zeche oder Grube) wird in einhundert acht
undzvanzig Kuxe getheilt; jeder Kure kann in zebn gleiche Unterabtheilun gen getheilt werden; jede andere und weitere Theilung ist unzulässig.
Das Motiv liege flar vor Augen: der Staat wolle Herhdleg, daß die Beamten von ihrer Stellung einen Gebrauch A cl dem allgemeinen Wohle zum Nachtheil gereiche, und müsse man! pn L cil lrn — Cin Abgeordneter der Städte findet die Bemerkung L v AEA Redners sehr richtigz der Staat habe ein leichtes Spiel. wenn Wth a i ois, die Leute aus den Revieren zu versezen, Wenn, Mee Tel anden seien, die ein Berg - Eigenthum besißen, |° t M a ungerecht , diese aus der Stellung des Vaters e avh ee empsinden: zu lassen. Er trage daher darauf an, ie zu „streichen, L Ein Abgeordneter der Städte bemerkt! Liter Paragraph vange mit der Frage über die Leitung zusammen. Habe der Staat die Leitung, so sci es g r die Aussicht, so sei wenig daran ge
es ganz angemessen, habe er aber nut n S A A | ge legen, E Ein anderer Abgeordneter dieies Standes: Vie Nothwendigkeit
Ein Abgeordneter der Landgemeinden fragt den Neferenten, tvarum die alte Eintheilung in Kure beibehalten worden sei, und warum man nicht dem Eigenthümer freie Haud gelasson habe, eine beliebige Eintheilung zu machen. - Der Referent erwiedert: Es würde nur Verwirrung geben, „weil auf dem rechten Nhein - Ufer bisher überall nach diesen Sy steme die Eintheilung der Berg-Antheile stattgefunden habe, Ferner sei es im „Zuterejje des Staates und der Grube, die Antheile uicht zul seh zu zersplittern. Es scheine übrigens nur gleichgültig, ob man diese oder eine andere Abtheilung mache. E Die Vertheilung sei groß genug. Wäre die “113g! noch großer, Jo wurde es zu großer Unbequemlichkeit führen, venn die Detheiligten Zusammenberufen iverden sollten; dann sci es auch zum A ES SEYLalleS 1er, da bel so ger(nger Betheiligung kein gehöriges Q A bestehen fönne, — Der vorlebte Nedne1 sührt an: Der San Vaude nic tals stimmberechtigt befähigt zu sein, es fönne dies nr wie ver den Actien eingerichtet werden, wo auch Mehrere zusammen Lercnug! eine Stimme besißen, Es scheine nicht dafür zu sprechen, daß überhaupt cine Zabl genommen werde. Der Referent: Auf bestehende Ne Jer Uuctsicht dabei zu nehmenz wenn eine Grube in 1280 Theile Jet Jet, Jo musje das als hinreichend erscheinen, und sci ihm eine solche Theilung auf dem linken Nhein-Ufer gar nicht bekaunt, i
Merauf wnd §. 22 angenommen,
__§, 23. Gewerken, welche weniger als einen Kux besigen, haben bei allen gemein}chastlichen Beschlüssen der Gewerkschaft fein Stimmrecht auch ml in denjenigen Fällen, für welche die Heseße cine Spezial - Vollmacht erTorber, es M O lich die Besißer von Änthcilen, welche zusammen nmndestens M Verhältnite e eiter gemeinsamen Stimme vereinigen, g. Ie S Nou f Aliteigenthümer unter sich sind nah dem anter ihnen bestehenden Vertra: é, und in dessen Ermangelung nach den all gemeinen Grundsaben Lm gemeinschaftlichen Eigenthume, zu beurtheilen.
Der Ausschuß [agt folgenden Zusaß vor: „Zum Zweck der Aufhe- bung der Gemeinschaft kann jedoch fein Miteigenthümer die Subhastation des ganzen Bergwerks fordern.“ E
Beide Paragraphen werden mit dem Zusaße des Ausschusses ange- nommen, : :
6, 25, Bes D
C 94 Ve ch-Îe
6. 2 i ließt die nah den stimmfähigen Kux-Antheilen zu berech nende Mehrheit der Gewerken ‘eine Berfügung über die Substanz, \o wie über den Haushalt und Betrieb betreffende Verhältnisse der Zeche, welcher andere Gewerken widersprechen, so steht der Berg-Behörde die Beurtheilung und Bestimmung darüber zu, ob der Beschluß zum gemeinschaftlichen Besten
gereiche und des Widerspruchs ungeachtet in Ausführung gebracht werden olle, und es ijt die Berufung auf gerichtliches Verfahren gegen die Be- stimmung der Berg-Behörden unzulässig. —
Der Ansschuß beantragt folgenden Zusaß: „Bei Consolidationen zwoier oder mehrerer Grubenfelder ift jedoh eine Mehrheit von zwei Drit theilen der Stimmbercchtigten erforderlich,“ — Ein Abgeordneter der Land- Gemeinden bemerkt: enu die Gerichte nicht interveniren dürften, so scheine E S A „Lillkür vicl Naum gewährend. — Der : tit Mb 40 A a os AnshqDerhältnissen des Bergbaues auf der S on Ee que R alie; hâtten: sich der *lusicht völlig ange!chlossen, daß diese Bestimmung sich sehr wohlthätig bewährt habe. (Es seien viele ¿Falle denfbar, wo die Minorität G o Majorität sehr übervortheilt werden lonne, Der Rekurs auf ridtliches Berfahren sei hier nicht zweckimäßig, indem es sich hier meiste “2 e nische Verhältuisse handle, wo der Nichter kein selbstständic I it O) ivinnen kônue, — Der vorleßte Redner wundert sich, vom Neihe E Bee Aeußerungen zu hören, da dersclbe die Geseße der linken Rhèinseite so e nau kenne, Es geschehe hier auch, daß die Behörden in dergleichen R zunächst entschieden, den Gerichten aber stehe immer die leßte Instanz E Dieselben werden hinlänglih durch Sachkenner aufgeklärt, um As richtiges Urtheil in der Sache zu haben. Er wünsche Fälle ange= führt zu hören, wo dies auf dem linlen Nhein - Ufer nicht geschehen sei. * Ein Abgeordneter der Städte: Er halte dasür, daß man der Verwaltung nicht cine gerichtliche Macht einräumen müsse. Es sei immer möglich, daß die Gerichie durch Experten vollkommen aufgeklärt würden, und man sei auf der linken Rheinfeite vollkommen damit zufrieden, — Der Neferent : Die Verhältnisse seien schr verschieden. Nach dem Prinzip auf der rechten Nheinseite habe Jeder das Recht, eine Konzession zu verlangen, und könne ihm dieselbe in keinem Falle verweigert werdenz auf der linken Nheinseite fonne der Staat aber die Konzession geben oder nicht geben, ohne über die Gründe Nechenschaft schuldig zu sein. Es komme dabei zur Frage. ob die Person, welche die Konzession nachsucht, Kenntnisse und Mittel besitze. Auf der linken Nheinscite beständen die Gewerkschaften verhältnißmäßig aus wenigen Personen, auf der rehten aber aus sehr vielen Betheiligten, die sich um nichts bekümmerten, mit dem Bergban gewöhnlich nicht bekgunt lvaren, und welchen in der Disposition dieses Paragraphen ein weseutlicher Schuß geboten würde, — Ein Abgeordneter der Städte: Wenn der Ne serent sich hauptsächlich auf das Bestehende süße, so mache er darauf guf merhjam, daß dasselbe niht maßgebend sein könne. Die Beschwerde der Provinz äußere sich gerade in der Beziehung, weshalb ein neues Geselz darüber erwartet werde. Er trage daher darauf an, daß diese Bestimmung fortfalle, — Der Referent: Er babe sich keinesweges für das Bestehende ertlârt, sondern nur der bestehenden Verhältnisse erwähnt, welche nicht ohne großen Nachtheil über den Haufen geworfen werden können, — Ein Ab geordneter der Landgemeinden: Allerdings können Uebelstände dadurch ein treten, aber wir beruhigen uns immer lieber mit Ausspruch der Gerichte. — Ein Abgeordneter der Städte; Da kein öffentliches Verfahren beim Berg gerichte bestehe, so sei es immer besser, dem Urtheil der Exverten , als dem der Behörde anheimgegeben gegeben zu sein. — Der Referent ist der Ansicht, daß dadurch unendliche Prozesse vermieden würden z seinerseits wolle er sich nicht widerseßen, wenn in leuter nstanz eine Berufung auf die Ge richte vorbehalten bliebe; aber die Behörde sci gewiß am zweckmäßigsten die erste Jnstanz. ; L
Ein Abgeordneter der Ritterschaft äußert: Das Prinzip, in letzter Jn- stanz, die Gerichte entscheiden zu lassen, sei im Entwurf, so viel es thunlich überall festgehalten ; im vorliegenden Falle habe aber die Erfahrung gelehrt, daß bei kleinen Antheilen, um Prozesse zu verhüten, man diesen Weg, der nichts koste, vorziehez auch bestehe in der Berufung ans Ministerium immer noch etne Zustanz,
Der Paragraph wird nach dem Vorschlage des Ausschusses angenom-
Eben so nah seiner ursprünglichen Fassung §, 26, welcher also heisit : S. 26. Die Hypotheken- Gläubiger und Realberechtigten müssen sich ciner sollen Bestimmung unterwerfen, ohne daß es ihrer Zuziehung bedarf Sollen jedoch insbesondere bei Consolidationen, in Folge der Verfügung über die Substanz Kapital - Entschädigungen an den einen oder den anderen Gruben - Eigenthümer gezahlt werden, so ist in Ansehung der auf seinem
nun.
Bend ‘Eigenthum haftenden Hopotheken und Realberechtigungen in gleicher «irt zu verfahren, wie dies ín den §§, 248 — 251 in Betreff der Kapital- Entschädigung des Grund-Eigenthümers vorgeschrieben worden ist, _ §9. 27, Der Eigenthümer der Oberfläche und derjenige, welchem er seine Zustimmung ertheilt hat, bedürfen zur Aufsuchung der zum Bergregal gehörenden Mineralien keine Erlaubniß d-r Berg - Behörde (Schürfschein ) anderen Personen ertheilt die Berg- Behörde nur dann einen Schürfschein, L der Grund Eigenthümer zum eigenen Schürfen zuvor mit Bestim-= i Pitter p 4 a C 2E c S1 2 Á Ee t Dit: Prâklusivfrist von der Berg - Behörde vorgefor= Der Ausschuß schlägt vor, den Nachsaß : „Anderen Personen 2c.“ zu streichen. _Ein Abgeordneter der Städte äußert ; Also hiernach solle Ande- ren ein Schürfschein ertheilt werden , die nicht Grund - Eigenthümer seien. Es sci nicht zu verkennen, daß diese Bestimmung des Bergwerks - Geseßes sehr hart sei, Er stelle den Antrag, das Ganze stehen zu lassen, wenigstens sei dies für größere Komplexe beizubehalten, Wenn einer käme, um zu schürfen , sollte nicht der Eigenthümer zuerst aufgefordert werden, ob er die Konzession wolle, — Der Neferent: Es handle sih nicht um die Konzes= sion, jondern um das Schürfreht. Der Schus, den dieser Paragraph für die Erlangung ciner Konzession gewähre, sci nur ‘illusorisch. És fönne z. B emand eine Fläche von 100 Morgen haben und ein anderer Grund -Be- ißer nur 1 Morgen daneben, Letterer könne auf scinem Grund-Eigenthume schürfen, ein Mineral entdecéen, und könne der große (Grundbesißer dann nicht verhindern, daß dem kleinen Nachbar die Konzession auf sein, des Nachbars, ganzes E'genthum ertheilt werde, Hierauf wird von der Plenar= Otrsammiung der Paragraph nach der Fassung des Ausschusses angenom- men. §. 28 bis 36 incl. werden mit den verhältnißmäßig wenig bedeuten= den Veränderungen des Ausschusses angenommen, Bei §. 28 fallen dem- zusolge die Worte „nach Ablauf dieser dreimonatlichen Frist““ wegz in §, 29 ivird hinter „eingeschlossen“ eingeschaltet: „bergfrei“’; in §, 30 werden die ckvorte: „Die Erklärung des Grund-Eigenthümers gegen die Berg-Behörde selbst schürfen zu wollen, ist einem Schürfscheine gleich zu achten““, gestrichen in N E wird nah dem Worte „Schürfen“ cingeschaliet: „binnen vier Wochen““, | __§. 37, Ueber die Bestellung und den Betrag der Sicherheit bestimmt die Berg - Behörde ohne Zulassung des gerichtlichen Verfahrens. Auch der Betrag der Entschädigung wird von der Berg - Behörde durch ein Nesolut scstge)ebt, gegen welches den Juteressenten entweder der Nekurs an die vor- ge}|eßte Behörde oder die Berufung auf ein gerichtliches Verfahren freisteht. _ Cin Abgeordneter der Landgemeinden wünscht zu erfahren, wie es sich mit Z§. 37 verhalte, da versichert worden sei, der gerichtliche Rekurs werde immer vorbehalten, dies sei aber nah dem ersten Satze nicht der Fall z vorauf ertviedert wird: Es heiße: „entweder der Rekurs oder Berufung auf gerichtliches Verfahren,“ Man könne also Eines oder das Andere wählen. — Ein Abgeordneter der Landgemeinden glaubt, daß dic Berg- Behörde nicht im Stande scin werde, die Caution festzustellen. — Der daß es sich gerade umgekehrt verhalte; da es
Referent behauptet dagegen, eine technische Sache sci, könne nur die Berg - Behörde urtheilen, welcher Schaden zu erwarten sei, und daher vermöge auch sie nur dic Cautíon richtig festzustellen. Der §, 37 wird angenommen. ' § 38. Ein Vorzugsrecht auf die Verleihung cines dem Berg - Negal gehörenden Minerals haben: 1) der Eigenthümer der Oberfläche und der welchem er seine Zustimmung ertheilt hat, als Finder auch ohne Schürf- scheine, so lange sein Recht nicht nach §. 28 erloschen is; 2) der mit cinem Schürfscheine versehene Finder; 3) der zufällige Finder, wenn der Grundeigenthümer zur Muthung mit einer dreimonatlicheu Präfklusivfrist von der Berg-Behörde vergebens aufgefordert wordcn ist; 4) der Erb- und (Grubenstöllner beim Entdecken durch Ueberfahrenz 5) die Grube die auf E E Feldes Finder geworden iz alle diese in noch nicht ver ly ente ColS pr + y SCC; t Z vet A ( T E O dern; 6) bei auflässigen Gruben derjenige, welcher sie frei ge Ein Abgeordneter der Städte führt gan: Es sei hier Bezug genom- men auf den §. 28, hier sei eine Frist von 3 Monaten hestimmts aber der Nachsaß in §. 20 sci gestrichen, weil der Grundceigenthümer ‘feines Schürfscheines bedürfe. Wenn nun dies vorausgegangen, so müsse hi r vorgesehen werde vie 3 Ne ÁTA e Ah z ; D Le ergelehen werden, wie das Recht dessen, der ein Recht zum Schürfen habe, fonstatirt werde, — Der Neferent bittet demnach den leßten Redner näher anzugeben, von welcher Alinea an er redez worauf derselbe ie- dert; Er spreche von Alinea 1, bier stehe: M 13 Aer l Derselbe erwie- loschen“; nah Modification von §, 28 bestebe E A LON Necht nicht A e also wicder eine Frist angenommen werden, sonst “e R D E da. — Ein Abgeordneter der Nitterschaft sagt: Ju S. 38 heiße es: L ai Schürfschein habe nur ein Jahr Gültigkeit. — Nefcrent schlägt vor, daß hinter den Worten „ertheilt hat“ iîn der zweiten Zeile eingeschaltet werde : „wenn von diesem die Erklärung bei der Behörde, schürfen zu wollen, er folgt ist. — Der Herr Landtags-Marschall: Es müsse der Redaction über- lassen bleiben, dies umfassender auszudrücken. Der §. 38 wird mit dem Amendement des Referenten angenommen. §, 39 wird unverändert angenommen. §. 40, Das Vorzugsrecht erlischt, wenn dasselbe nicht innerhalb ciner Woche, nachdem ein Fremder anf den Fund oder auf die freigemachte Grube Muthung eingelegt hat, von dem eigenen Finder durch Muthung in Anspruch genommen wird. Der Ausschuß irägt auf folgende Fassung an: Das Borzugsrecht erlischt, wenn dasselbe nicht innerhalb Jahresfrist i S Entdeckung oder der Bekanntmachung der Frei-Erklärung auflässiger A S wenn ein Dritter innerhalb dieser Frist darauf Anspruch macht, nl Ne Wochen nacl erfolgter Aufforderung durch Muthung vom ersten öder în Anspruch genommen wird. e mit nid O Fassung des Ausschusses, die §§, 41 bis 47 incl. wird hinter dem Wut deutenden Veränderungen angenommen, n §, 42 C Die U ge ohnort noch „Stand“ hinzugeseßt. Mineralien gchören dem Muthet ub B Bersüeysardeiten v Mute die Veileibung einst: “Uer, wenn er auf den Grund der Muthung or Mea il e: ; s aufe f unst die Fassung dabin veróndertz , Die bei ven Schürfer oder Muther Bonn nicht „gewonnenen Mineralien gehören dem chchurser E t früber erworbene Rechte entgegenstehen,“ S. 49 wird unverändert angenommen, i (Schluß folgt,) ———— 44 A \ ‘ - v _ Könnern, 2 1, Zuli, (Hall. Cour.) Heute waren hier die Geistlichen der Diözese Könnern, denen sih auch auswärtige Gäste angeschlossen hatten, zur Cphoral=Konferenz vor dem neuen General Supermtendent der Provinz Sachsen, Dr, Möller, versammelt. Die hier von Einzeluen ausgedrückten Fragen, Wünsche, Besorgnisse wur den mit voller Freiheit erörtert und in wahrhaft evangelischem Geiste gelöst. Am Schlusse der Konferenz überrashte Alle die Nachricht daß für den Monat August Allerhöchsten Orts Ephoral - Synoden, zunächst nur aus Geistlichen bestehend, angeordnet seien, deren Pro totolle bereits im Monat September an das bobe ressortirende Mi- nisterium eingesandt sein müßten. A :
i Köln, 22. Juli. (Rh. u. M. Z.) Seit einer Woche arbeitet
die überaus künstliche, von Herrn Regierungs - Rath Zwirner erfun= dene Lokomotive auf einer hoh in der Luft angebrachten Eisenbahn um die riesenhaften Bauquadern des Süd-Portals des Doms aufzu seßen, welche sih dadurch rasch in ihren Lagern aufschihten. Zwei Knaben reichen vollkommen hin, die größten Lasten s{uell hin und her zu bewegen. — Jn diesem Augenblicke steigen die Baugerüste an der Kirche Groß = Martin auf, nachdem die zerstörte schottische Kapelle, der älteste um 690 erbaute Theil dieser Kirche, wieder stylgemäß her=- gestellt ist, Leider is das Hauptschiff der Kirche in jüngster Zeit mehrfah zerborsten, weil es dur die Abtragung des Kreuzgauges auf der Nordseite stübenlos gemacht worden.