1843 / 32 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

23. Juli. (Düss. Z.) Der sogenaunte Thieberg bierselbst sprindt in die Ems. erpals ber hiesigen Mühlen, vor. Úm nun dieses Hinderniß der S ifahrt zu beseitigen, wird am ent egengesebten reten Ufer unterhalb der Mühlen ein Kanal aus der ms in den Strom oberhalb derselben gegraben, und natürlich an beiden Mündungen mit Schleusenwerk versehen, Dieses Werk soll wohl dadur nöthig geworden sein, daß die angelegte Schleuse ihren Erwartungen nit entsprohen haben mag. 5s möchte bei dieser Gelegenheit au untersuht werden, ob uiht mit Erfolg bei Greven aus der Ems ein Kanal bis in den alten Münsterschen Kanal gegra- ben und nun die Aa bei Münster von ihrem Eintritt in die Stadt fanalisirt und in diesem Kanal bis an die Ems fortgeführt werden könnte, Dadurh würde das so bedeutende Münster der Stapelplaßz der Emsschifffahrt im Jnnern von Westphalen, wie es bereits der Siß des ganzen Banquier=Geschäftes dieser Provinz ist,

Auslaud.

Deutsche Bundesstaaten.

Bayern, Vamberg, 19. Juli, (Karlsr. Z) Früher habe ih Jhnen berichtet, daß im uahen Nürnberg eine Weibsperson, Namens Ramstock, die betagte Wittwe Bayer ermordet habe. Der Prozeß der Mörderin is nun zu Ende, Es wurde ihr zwar von dem Ge richte das Todesurtheil gesprochen, allein die Guade Sr. Majestät hat die Sentenz in lebenslängliche Kettenstrafe und öffentliche Aus stellung umgewandelt. Am 413. Zuli wurde die berüchtigte Mörderín am Pranger ausgestellt; auf ihrem Gesichte malte \ich ihre Seele: sie benahm si bei der Ausstellung ungemein frech, Sie war feines weges abgemagert durch Kerkerkost und Kerkerluft. Sie ist eine Frau von etwa 40 Jahren und ziemlich groß. Jn Verein mit ihrem ver storbenen Manne hatte sie früher {on mehrere Mordthaten be gangen, die unentdeckt geblieben waren, bis der Mord der Wittwe Bayer sie in die Hände der Gerechtigkeit führte. Die Ramstock er mordete in Gemeinschaft mit ihrem Manne die Wittwe Bayer die dem sauberen Ehepaare ein Legat in ihrem Testamente ange- wiesen hatte und wahrscheinlich zu lange ihm lebte während einer Bachanalie. Nach der That wurde der Leihnam der Wittwe zer- stücktt, der Kopf in eine Kloake des Rathhauses, Arme und Beine in verschiedenen Zwischenräumen in die Peguiß, die Eingeweide in eine andere Kloake geworfen, und als noch vor der Entdeckung des Mordes der Mann starb, nach dem Geständniß der Verbrecherin durch einen in der Hölle gewürzten Trauk seiner theuren Ehehälfte hatte sie sogar die Frechheit, ihm noch die lebten Bruchstücke des Körpers mit in den Sarg zu geben, wo man dieselben bei der nach herigen Ausgrabung fand,

Sachsen. Leipzig, 25. Juli, (Magd. Z) Die Lausiber Leinenweber \ind jeßt, da das Weben der slachsenen Tuche \o schlecht bezahlt wird, gezwungen, mehr als früher vom Tagelohn in land wirth\haftlihen Arbeiten zu leben, aber leider wird ihre Handarbeit in diesem Geschäfte wenig gesucht. Diese Leute sind so genügsam, daß man sie nicht klagen hört, bis ihr jährlicher Erwerb unter 50) bis 60 Rihlr, sinkt. Jeßt müssen wegen des niedrigen Flahs- und Lin nenpreises in der Oberlausiß die Flachsfelder immer mehr verschwinden, Seitdem gehen die Leinweber zum Wollweben über, welche Arbeit aber auch bereits \chlechten Lohn gewährt. Am meisten leiden die Köper- und die Scheckenweber. Schecken nennt man alles Zeug, was nicht geradezu bunt ist, aber grau in grau, s{chwarz in {warz spielt, Anfangs hat ten die Schecken starken Absaß, weil der Weber dabei weniger auf merksam zu sein brauchte; aber als die Arbeit dünner und leichter und von sehr Vielen gefertigt wurde, so fiel auh hier der Lobu unter den gerin fen Saß, dessen eíne Familie uiht aller Bildung entbehreuder Menschen zu ihrer Erhaltung bedarf. So leben in jener gewerb fleißigen Provinz jebt viele Tausende ohne Arbeit, und mag man sich wundern, daß noch immer der Diebstahl aus Noth so selten ist.

Württemberg. Caltvy, 19. Juli. (Schw. M.) Nach dem Vor= gange anderer Städte hat sih auch hier die Mehrzahl der angesessenen Kaufleute der an die Regierung zu richtenden Bitte um Verminde= rung der Märkte und Beschränkung des Hausirhaudels angeschlossen, und dabei mit Darlegung der Gründe die Ueberzeugung ausgespro- chen, daß beide Uebelstände nicht nur höchst nachtheilig auf deu Wohlstand der angesessenen Handels = und Gewerbsleute einwirken, sondern auch in mehrfacher Beziehung den Juteressen der nicht ge werblihen Stände und besonders der Landleute \{chnurstraks entge gen sind,

Baden, Karlsruhe, 23. Juli. (K. Z.) Nah einer Be fanntmachung des Ministeriums des Großherzogl, Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten vom 11ten d, M, wird, gemäß einer

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zwischen den hohen Rheinufer-Staaten getroffenen Verabredung, die Rheinschifffahrts= Centralkommission in diesem Jahr vom 415, August bis Mitte September in Mainz versammelt sein,

Dänemark.

Kopenhagen, 24, Juli, Der intendirten Stiftung einer Gesellschaft unter dem Namen eines skandinavischen Vereins ist nah dem Juhalt der Gesebe, die vorläufig für diese Gesellschaft an- genommen worden, und nach den übrigen vorliegenden Umständen, nicht erlaubt worden, sich zu fonstituiren, Wider dies Verfahren der Kanzlei haben die anwesenden Mitglieder der provisorischen Verwal tung Protest eingelegt und angezeigt, mit einer Beschwerde darüber bei dem Könige einfommen zu wollen,

Vereinigte Staaten von Uord - Amerika

© New-Yorfk, 1. Juli, Der Staats=Secretair des Schaßes hat mit seinem projektirten Anlehen von 7 Millionen Dollars den vollständigsten Erfolg erlangt, Bekanntlich hatte der lebte Kongreß an die Ertheilung der Vollmacht dazu die Bedingung geknüpft, daß es nur dann realisirt werden dürfe, wenn die Zoll-Einkünfte für die Bestreitung der Ausgaben des Schaßes unzureichend sein würden, Da dieser Fall uun eingetreten, so knüpfte der Staats-Secretair sofort Unterhandlungen an, um die erwähnte Summe sich zu verschaffen, und dieselben haben das erwinschteste Resultat geliefert, Dieser Er

| folg giebt einen neuen Beweis von dem herrshenden Ueberflusse an

Kapitalien und der allmäligen Wiederherstellung des Kredits der Union; aber nicht minder geht daraus auch die nicht sehr erfreuliche Thatsache hervor, daß dem eigentlichen Handel nur ein geringer An theil von der eingetretenen günstigen Reaction zu Gute gekommen ist, welche in einigen Monaten dem Geldmarkte die ganze Thätigkeit

| wieder gegeben hat, welche er seit dem Jahre 1837 verloren batte.

Denn wenn sich der Schaß in die Nothwendigkeit verseßt sah, ein Anlehen zu machen von 7 Millionen, d. i. des vollen Drittheils seines Geldbedarfs, so folgt daraus, daß die Quantität der vom Auslande eingeführten Waaren sehr gering gewesen sein muß, und diese in den Einfuhren eingetretene Stockung datirt sich so weit zurück, das man unbedenklih daraus ließen darf, daß die von früher {hon vorhan- denen Vorräthe keinen Absaß ins Junere fanden.

Insofern also gehen aus eben der Thatsache, über welche die Journale seit einigen Tagen schou in Freude und Jubel ausbrechen, eben nicht sehr günstige Entdeckungeu hervor, wie wenig man guch geneigt sein mag, die Bedeutung und Wichtigkeit der Thatsache anu sich zu bestreiten. Montag den 26sten war der durch den Staats Secretair festgeseßte Tag zur Eröffnung der ihm versiegelt zugekom menen Angebote, und die Zahl derselben war so groß, daß keine Rede is von einer Nothwendigkeit, Agenten nah Europa zu schicken, um die Kapitalisten der dortigen Geldmärkte zur Betheiligung einzuladen und vielleicht eine Weigerung derselben nah Hause zu bringen, Ju den Büreaus des Finanz-Ministeriums selbs wurde die Eröffnung der Angebote vorgenommen, Der Staats-Secretair hatte im voraus er flärt, er werde den Angeboten von Amerikanern den Vorzug geben, Zudem man mit denjenigen begann, welche Angebote für die am we nigsten beträchtlichen Summen machten , wurden so etwa 400,000 Dollars verschiedenen Personen zugeschlagen, Die Vilanz, die sich auf 6,600,000 Dollars belief, wurde von dem Hause Ward, Prime und King von New-York übernommen, das von einer großen Anzahl von Kapitalisten und Banquiers mit Vollmachten versehen war. Das Anlehen wurde zu dem Preise von 5 pCt. gemacht, und der Schah hat an den ersten Unterzeichnungen von 400,000 Dollars eine Prä

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mie von 27 und von 17 pCt, an dem Reste erlangt.

Um die ganze günstige Bedeutung dieses Geschäftes zu wür digen, genügt es, daran zu erinnern, daß faunt einige Monate vor= über sind, seit der Staats-Secretair der Finanzen auf allen Geldmärkften der alten Welt sene Anerbietungen von 6 und selbst 7 Prozeut für ein Anlehen von sechs Millionen hatte machen lassen, und daß er, nachdem er überall abgewiesen worden war, sich gezwungen gesehen hatte, diese sech3 Millionen gewissermaßen Dollar für Dollar zu bettelu und sich allen Anforderungen der Darleiher zu fügen. Dies mal waren es die Kapitalisten, die sich von ihm das Geseh vor schreiben lassen mußten. Die Unterhandlung des Anlehens hat auch auf den Stand des srüheren einen günstigen Einfluß geäußert, denn dieses hob sich hon an der Börse vom 28, auf den Cours von 117,

Aus einer zu Philadelphia vorgenommenen gerichtlichen Unter suchung geht hervor, daß der mit Aburtheilung des Capitains Mackenzie beauftragt gewesene Martialgerihtshof in Betreff der Hinrichtung des jungen Spencer auf der Brigg „Somers“ sein freisprehendes Urtheil über alle Haupt- Anklagepunkte mit 9 Stim men gegen 3 und niht mit 7 gegen 5 gefällt hatte, wie mehrere amerifanische Blätter leßtere Ziffer behauptet hatten.

Unter den Fragen internationaler Natur, welche durch den lebten Vertrag zwischen Herrn Webster und Lord Ashburton ihre Lösung erhalten haben, befindet sich auh die der Auslieferung nicht poli

tischer Verbrecher, die von dem einen Lande nah dem anderen sich flüchten, um den Verfolgungen der Gerichte si zu entziehen. Dieser Theil des Vertrags is zum ersten Male in Anwendung gebracht worden gegen eine Schottin, Namens Christina Gilmour, und zwar sind Folgendes die näheren Thatumstände: Am 13. Januar starb in dem Dorfe Jmhannon in Schottland der Pächter John Gilmour. Der Tod desselben war ganz unerwartet plöblih eingetreten, und einige Gerüchte waren in Umlauf gekommen, welche des Verstorbenen Frau beschuldigten, ihren Gatten ermordet zu haben. Allein diese Gerüchte waren zu wenig laut geworden und \o unbestimmt und vag geblieben, daß die Behörde darauf hin nihts unternehmen fonnte, Unversehens aber im Monat April war des Verstorbenen Wittwe aus Schottland verschwunden, nachdem es ihr gelungen war, den Nachlaß ihres Mannes in Geld zu verwandeln. Jhre Flucht machte nun erustlihen Verdacht rege und gab den früheren Gerüch ten neue Konsistenz. Die Behörden konnten nun nicht länger unthä tig die Sache mit ansehen, John Gilmours Leichnam wurde am 22, April ausgegraben, einer ärztlichen Untersuhung unterworfen, und das Resultat der Autopsie der Aerzte war die Erklärung, daß Vergiftung durch Arsenik vorliege.

Ungesäumt wurden nun die geeigneten Schritte zu gerihtlicher Verfolgung der Wittwe gethan, und nachdem man die Gewißheit e langt hatte, daß sie die Richtung nah Liverpool eingeschlagen hatte, mußte man natürlih zu der Annahme kommen, daß sie nach den Bereinigten Staaten entflohen war. Demzufolge kam mit dem lebten Dampfschiffe aus Englaud ein mit allen nöthigen Vollmachten in ge höriger ¿Form ausgestatteter Commissair zu Boston an, von wo er sich unverzüglich hierherbegab. Auf sein Verlangen wurden sogleich die umfassendsten Nachforschungen vorgenommen, die anfangs ohne alles Resultat bleiben zu wollen schienen, als endlich die Wittwe Gilmou auf einem von- Liverpool angekommenen Paketboote entdeckt wurde. Sogleich verhaftet, wird sie nun nach England zurückgeführt, nachdem die geseßlich vorgeschriebenen und vertragsmäßig stipulirten Förmlicl-= keiten erfüllt sind, um vor dem fompetenten Richter in der Heimat für das Verbrechen, dessen sie beschuldigt wird, Rede zu stehen,

M e x t o:

_ Paris, 24. Juli. Der Aufstand der dreitausend Judianer, die in der Nachbarschaft von Chilapa und Puebla erschienen sind und, nachdem sie wegen Mangels an Artillerie auf die Belagerung dieser Städte verzichtet haben, das umliegende Land verwiisten, soll im Grunde nicht bloße Plünderung und Raubsucht, sondern politische weite zum Ziele haben. Sie haben si zu Gunsten des Föderativ systems gegen das System der Ceutralisation erklärt. Diese Ein mischung der Ureinwohner vou Mexiko in die bürgerlichen Zwistig leiten der spaunishen Amerikaner, welche das Land eroberten, if eine historische Thatsache, die uicht ohne Bedeutung i, Wenn diese Race jich diese Einmischung zur Gewohnheit machte, so könnte dadurch, daß sle auf ihre numerishe Stärke und auf ihr Anciennetätsrecht bauend den ihr gebührenden Einfluß reklamirte, die ganze Gestalt der Dinge in Mexiko eine wichtige und tiefgehende Aenderung er leiden. :

Wie dem auch set, die mexifanishe Regierung mißt der födera listischen Presse eine Art Mitschuld bei den verschiedenen Bewegun gen im Lande bei, und Santang scheint entschlossen, zu deu strengsten

| Maßregeln seine Zuflucht zu nehmen, um den Feuerheerd der Revo

lution zu ersticken, So versichern wonigstens briefliche Nachrichten aus Veracruz vom 4, Juni, Ex wollte Herrn Olaguibel, den Heraus geber der Estaundarte, verhaften lassen, und als dieser, etwas dag von merfend, fklüglicherweise die Stadt verlassen hatte, erschien ein höherer Polizei-Beamter bei dem Drucker des genannten Journals, Herrn Vicente Torres, um ihn festzunehmen und eiue Haussuchung bei ilm vorzunehmen. Aber Herr Torres war dem Beispiele des Redacteurs gefolgt und hatte si in Sicherheit gebracht, während das Blatt der Estandarte sast ganz unbedruckt nur mit der Anzeige erschien daß es in Folge dieser inquisitorischen Maßregeln gezwungen sei sein Er scheinen einzustellen. : i ; / :

T! «N 10 T gr y "4

Die mexifauishe Presse erörtert jehr lebhaft die Vorschläge welche Santana durch Herrn Robinson, einem der texianischen Ge sangenen, an Texas gemacht haben foll. Texas würde nach denselben seine vollständige Unabhängigkeit, seine eigene Legislatur und seine besonderen Geseße unter der Bedingung erhalten daß es die Dber = Herrlichkeit von Mexiko auerkenut, Die föde ralistische Presse greift diese Art vou Ausgleichung aufs lebhafteste an, tndem sie behauptet, dadurch würde ein auflösendes Prinzip in der Republik Merikto eingeführt werden, wenn man einer Provinz ein besonderes Privilegium gäbe, Die für die Centralisation id er- klärenden oder der Regierung ergebenen Journale autworten mit Wärme auf diese Einwürfe und erÉlâren, daß in dem Falle, wo Texas diese Anerbietungen verwerfen würde, die Regierung bereits die kräf tigsten Anstalten und Rüstungen gemacht habe zu einem (Finfalle in das Herz des rebellischen Landes.

U S A T au M I B:

Allgemeiner Auzeiger.

Bekanntmachungen.

[1390] Sprzedaz konicczna,. Sad Liemsko-miejski w Trzemesznie, w YVielkim Laud Xicstwie Poznarskim. : Posiadtoéc mtyna, Jozefowi Szadkowskiemu i jego matZonce nalezaca, Wee wsil Goryszewie , powiatu Mogilinskiego, pod Nr, 2 potoZona, sadownie 052a4- cowana na T340 tal, wedle Laxy, mogacéj by Przej- rzanéj wraz z wykazem h m i U w Registraturze, ma byc dnia 8, Lutego 1844, przed potudnicm Ls o godzinie 10 téj w micjscu zwyktem posiedz i‘ dana.

ypotecznym 1 warunkami

den Taxe, soll

len sadowych SPrze-

Nothwendiger Verkauf, und Stadtgericht zu Trzemeszuo im (Großhe1

Das den Joseph Sadkotwskischen Eheleuten zugehö rige, im Dorfe Goryszewo, Mogilnoer Kreises, sub No, 5 gelegene Mühlen - Grundstück, gerichtlich abge- schäßt auf 7340 Thlr,, zufolge der nebst Hypotheken- schein und Bedingungen in der Negistratur einzusehen

am s, Februar 1844, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

zur öffentlichen Kenntniß gebracht,

26, April 1843,

zogthum Posen,

und wird solches andurch zu Jedermanns Nachachtung Lengenfeld im Königlich Sächsischen Boigtlande, den

Herrschaftlich Förstersche Gerichte daselbst, Friedrich Wilhelm Kunze, Gerichts-Direftor,

z.11 überlassen, waoraul ich Sammler und Licbhaber aufmerksam zn machen mir erlaube. Berlin, den 28, Juli 1843.

Julius Kuhr

Kunsthandlung Linden

[1389] Kunst

stich

(Kreuzabnahme),

[7007 Ln us Qa dam g uf die von dem hiesigen MaschinenBe ißer Herr Johann Heinrich Schneider bei uns eingervidte Sn rate haben wir zu dessen Vermögen den“ Kon. furs-Prozeß eröffnet, i :

Es werden deshalb sämmtliche bekannte und unbe-

geladen, den 11, Oktober 1843

an hiesiger geordneter Gerichtsstelle in Person oder durch gebörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen bei Strafe des Ausschlusses von die- ser Konkursmasse und bei Verlust der Wiedereinsezung in den vorigen Stand gehörig zu liquidiren und zu bescheinigen, hierüber mit dem curator litis et bono- rum Und nah Befinden unter sich der Priorität hal- ber binnen sechs Wochen rechtlich zu versahren, zu be- schließen und den 29, November 1843

die

der Publication

der Publication eines Präklusiv Bescheids, die Außen- gebliebenen betreffend, su pocna publicati sich zu gewärtigen, sodann aber den 13, Dezember 1843 den zu Treffung eines Vergleichs anderweit persönlich oder fannte Gläubiger genannten Herrn Schneiders hierdurch | dur gehörig instruirte Bevollmächtigte vor uns an Gerichtsstelle zu erscheinen, der Gütepslegung unter der Verwarnung, daß die, welche nicht erscheinen oder sich nicht bestimmt erklären, ob sie dem Vergleiche beitreten Fine E, O D getde angesehen werden, l ¿ ) O aver diejen Termine nis zu Stande fommen sollte, des

den 25, Januar 1844

eines Locations-Urtels sub poecna

publicati g wärtig zu sevn,

Auswärtige haben Bevollmä ti inf- tiger Ladungen bei 5 Thlx, Sine be T aa

nete, das Seitenstück zum

bildende Kunstblait 50 ecben bei ist, unverzüglich ausgeliefert und

daß ein Vergleich in

FI. 110 für 4 - FI, 220 sür 1

e anher zu bestellen,

Literarische Anzeigen. [1376] ia Au Cg C.

Den Kunstfreunden und meinen skribenten auf den vorzüglichen klassischen Kupser

La discesa della Croce

ema vos Damiel di Vollerra, gestochen von P. Toschi.

insbesondere zur Nachricht, dass dieses ausgezeich- 4 . . L L SpasImo dI e laphadl eda v « A - « 1 SICINa ua Raphael. Toschi mir eingetrossen den answärtigen Herren Subskribenten eiligst zugesandt werden wird. Da ich gleich beim Erscheinen des Spasimo auf cine sehr bedeutende Anzahl der ersten Abdrücke dieser neuen Platte unterzeichnete, s0 bin ich im 7 .

A - ay Z _ Stande, noch einige SU bscriptions- Exemplare zu den Subscriptions-Preisen von resp, Fl. 55 für 41 Exempl. mit der Schrift, mit angelegter Schrist und vor aller Schrift

In der G, Braun schen Hofbuchhandlung in Karls

ies d S. ruhe is erschienen und bei (E, D. Mittler in Berlin (Stechbahn 3), Posen und Bromberg, zu haben : E

Leitfaden beim ersten Unterricht in der Geschichte in vorzugsweise biographischer Behandlung, Von Dr, Joseph Beck, Professor am Lyceum zu Nastatt, Zweite durchaus verbesserte und vermehrte Aus- gabe, Preis 10 Sgr,

geehrten Sub-

[93 b] / : N So chen emphingen wir unsere Subseriptions A drücke des wohlgelungenen Kunstblattes: 9 4 NAC: ] u]: ( » » i La Discesa della Croce i Kreuz-Abnahme), nach Daniel di Volterra » ge- stochen v. P. Tosclui. (Pendant zu Baphael’s „Kreuztragung Christi“ : Die bei uns subskribirten Exemplare sind den verehrlichen Subskribenten sogleich übersandt und

besitzen wir noch einige in den ersten A b- drücken. die wir noch zum Subscriptions-

Preise von 31 Thlr, 20 Sgr. erlassen können. Gebrüder Rocca,

Königsstr. 17.

Allgemeine

Das Abonnecmentk beträgt: 2 Rfhlr. sür { Iahr. 4 Rthlr. - 2 Jahr. 8 Rihlr. - 1 Jahr. lu allen Theilen der Monuardhie ohne Preiserhöhuug. Insertions-Gebühr sür den aum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Preußische Zeitung.

Alle Post - Austallen des In- und Auslandes nehmen Seslel- lung auf dieses Slalt an, sür Scrlin die Expedition der Allg. Þreussischen Zeitung: Fricdrichsslrasse Ür. 72.

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Widerspruch mit der angeführten Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 1. Juli 1821 bewillige derselbe nur cine Feldesgröße von 50 Lachtern, mit 90 Lach- tern Vierung, gleich 2500 C]Lachtern, mithin noch viel weniger, als der älteren Zeit nothwendig erschien, und wie die clevisch-märkische Berg - Ord- nung es bestimmte. Wenn nun auch der §. 51 in Aussicht stellt, bis

| 900,000 []VLachter Feldesgröße zu erlangen, welches übrigens nicht so bedeutend von der Bewilligung der Königlichen Kabinets-Ordre vom 1. uli abweiche, so hange diescs von der Willkür der Beamten ab, Ein schlechtes Geseß sei besscr, wenn es sich bestimmt ausdrücke, als das Bessere, wenn Willkür bei diesem möglich sei. Jn das (Sesctliche werde sich Jeder lieber fügen, als in die Willkür der Beamten, wogegen die hohe Stände-Versauni- lung sich schon öfter angesprochen habe. 3

In halt.

Nmtlicher Theil. E i 7

ÄInland. Landtags-Angelegenheiten. Nhein Provinz. Fort sezung der Verhandlungen über das Bergrecht. Berlin, Widerle- gung des Gerüchts über beabsichtigte Beschränkungen der Gewerbe- freiheit. Von der Saale. Das Ausschlachten der Güter. Koblenz. Ankunft Sr. Excellenz des Staats-Ministers Freiherrn von Bülow.

Deutsche Bundesstaaten. Baver n, München. Kammer-Ve1r handlungen über den Staatshaushalt. Baden. Feier des fünfund zwanzigjährigen_ Bestehens der Verfassung, Grh. Medcklenburg Z2ch werin, Sch werin, General Versammlung der Berlin Hamburger Cisenbahn-Gesellschaft. Freie Städte, Schreiben aus Frauk furt a. M, (Personal- Nachrichten ; Börsez Aerndte.)

Frankreich, _Paris, Unterhaudlungen über eine telegraphische Korre spondenz zwischen Dover und Calais, Zusammenberufung der Ge-

“neral-Conseils. Vermischtes. i

Großbritanien und Jrlaud. nischer Ehen in Jrland.

Spauien. Paris, J elegraphische Nachrichten aus Spanien, Die Trup pen Seoane's fraternisiren mit den Jusurgenten unter Narvaez; Zurbano ist entfommen, scin Sohn und Scoane sind gefangen. Espartero in Cordova, Abseßung der Junta von Barcelena, van Halen mit seinen Truppen vor Cadix zurückgewiesen. Bricfe aus Madrid, (Ereig- nisse in und um Madrid vom 15ten bis zum 19, Juli.) und Paris. (Näheres über Narvaez Operationen vor Madrid z; Pläne der Christinos z die Vermählungs-Frage, Fortdaueruder Zwiespalt unter der Bevölfe- rung von Barcelona; Monjuich hält sich; Stimmung in den Nord-Pro- vinzen; Ungewißheit über den Stand der Dinge im Süden; Lage von Madrid.) i :

Er habe 1m Widerspruch mit dem Scparat-Votum die Ueberzeugung, daß die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 4. Juli 1821 erst erlassen fei, nachdem sachkundige hochstchende Be- amte das Sachverhältniß geprüft haben, und so viel ihm befannt, werde jede Veränderung von den unteren und höheren Beamten geprüft, bevor cine Kabinets - Ordre ertrahirt werde. Wenn diese Behörden gefun- den haben, daß die bestimmte Feldesgröße zum nußbringenden Bergbau nöthig sei, warum die Feldesgrößen \o beschränken, daß gar kein Bergbau mehr möglich sein könne? Was das Separat - Votum über die Partei losigkeit der obersten Behörde sage, erkenne er an, allein wenn ein Unter- beamter Uebergriffe mache, so werde er auch Entschuldigungsgründe zu sindeu wissen die obersten Behörden seien nicht anu Ort ‘und Stelle uud lassen sich von den Unterbeamten Bericht erstatten, die daun ihre Entschul digungsgründe besser wissen geltend zu machen, als die gekränkten Gewer- len ihre Klagen. Sei aber das vom Ausschuß in §. 51 angenommene Feldesmaß wirklich nicht für jede Art von Bergbau nöthig, \o werde es leicht jen, cine besondere Bestimmung zu erlassen und sie diesem Gesetze einzuverleiben ; wolle eine hohe Stände Bersammlung den §. 50 dahin S amendiren, daß die Feldesgrößen so festgestellt werden, als es die Kabinets- As 7 : : ; Didre vom 1, Juli 1821 bestimme, so habe cer dagegen nichts zu erinnern, Beilag c. Inland, Landtags-An gelegenheiten. Nhein-Pro- | daß dasselbe denmach amendirt werde und §. 51 seine ¿assung behalte, wie im vinz, Verhandlungen über einen Antrag in Bezug auf die katholischen | Cutwurf. Ein Abgeordneter der Landgemeinden kann sich hiermit nicht cinver- Kirchen - Vorstände und das katholische Kirchen - Vermögen im Bergischen | standen erklären. Er habe si dagegen erklärt, daß dem Beamten die Leitung und über einen Antrag wegen Aufhebung oder Modification des Gesezes übertragen werden müsse. Bei den Konzessionen sci es ein Anderes, hier müsse vom 7, Februar 1835 in Betreff der Gast - und Schenkwirthschaften, | der Staat am besten beurtheilen können, wie groß die Feldesgrößen sein N öln, Gedächtnißfeier des Vertrages von Verdün, diiftenz der vorige Redner spreche von einer Feldesgröße von 300,000 Die Katholiken int Weener. / L] Lachtern, aber §. 50 spreche von 2500 [] Lachtern, die jedoch auf 500,000 Zur Biographie des Vice Admirals und gegcuwärtigen französishen Ma- | YLachter ausgedehut werden können, wenn es der Muther verlange. Wenn rine-Ministers Baron von Mackau. cs im Interesse des Staats liege, müsse er auch die Größen beschränken können, daher sei es besser, dieselben durch Konzessionen zu bestimmen. Es könne eine solche unbedingte Bestimmung ost sehr nachtheilige Einwirkungen haben, und er trage darauf an, daß die §§. 50 und 51 beibehalten würden. Der erste Nedner: Es handle sih hier nicht um Verleihungen, die das Geselz auf der linken Nheinseite erkenne, sondern es sei ein Necht, welches in der Grafschaft Maik, Essen und Werden bestehe, daß auch ein freies Feld gemuthet werden könne , und dieses nicht von der Behörde verweigert werden dürfe. Es sei unstatihaft, hier cine Feldes- größe, die durchaus feinen Bergbau zuläßt, zu substituiren, Rechte zu ent- ziehen, und Beamten - Willkür eintreten zu lassen. Früber haben kleinere Felder, aber doch immer weit größere, als wie im §. 50 bewilligt, ausge- Es reicht, weil mon die Kohlen nicht tiefer förderte, als dasselbe mit einer Winde zu bewirken warz jeßt aber, wo durchgängig Tief-Bau stattfinde, I il O ZU b ting an welcher eine Auslage von circa eintausend Thalern erfordere, könne er nicht ab-

benen Stifter, Se. Majestät den hochseligen König ¿Frtedrich Wil sehen, warum man cin Feld gesetzlich so beschränken wolle, daß dasselbe ganz un- belm L, am 3, August Mittags um 12 Uhr in ihrem großen Hör= bauwürdig sei. Schuß müsse im Geseh gegen die Willkür der Beamten sein. saale eine Gedächtuißfeier begehen uud der unterzeichnete Rektor zu Der Neferent bemerkt: Wenn der Staat die Unzulänglichkeit schon dadurch diesem Zwecke einen deutschen Vortrag halten, anerkannt, daß er dic Kabinets-Ordre von 1821 erlassen habe, so sei dies Die Eingeladenon werden hierdurh ganz ergebenst ersucht, die | "t speziell für die Ruhr geschehen, und müsse=doch die Tendenz bei Ab- P G Eingange vorzuzeigen, fassung des Gesehes dahin gehen, nicht einzelne Fälle aufzunehmen, son- uen Zuge] I ee De O N \ | dern nur Prinzipien festzustellen. Beim Gang- und Flöß-Bergbau bestän- Vie Herren Skudirenden haben den Zutritt auf Dorzeigung 1h= | den ganz verschiedene Verhältnisse, man hätte denn müssen für alle Gattun-

rer Erkennungs-Karte. gen von Bergbau besondere Kategorieen feststellen. Die Erfahrung beweise, Berlin, am 1. August 1843. daß Grubenfelder gemuthet würden, auch wo nicht die Absicht sei, schwung-

Der Rektor der Universität. haften Bergbau zu treiben, sondern nur ein Scheinbau, unm Andere zu

von Raumer. verhindern, Wenn nur das Minimum verlangt werden könne, so sei da-

durch (Gelegenheit gegeben, diesem Uebel zu begegnen. An einem Punkte tönne ein kleineres Feld genügen, an einem anderen Punlte nicht, warum alsy mehr geben , als zu einem nußzbringenden Bau erforderlich sei, indem die Allgemeinheit immer darunter leiden müsse? Ju keinem Staate bestehe ein solches Gesetz, wonach cin so großes Feld unbedingt als Necht in An- spruch genommen werden könnez überall habe der Staat zu beurtheilen, | wie viel Feld zu ertheilen zweckmäßig sei. Derselbe verliest demnach cinc |

London, Legalisirung presbyteria-

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Ven Ober - Landesgerichts - Assessor Kanins ki zu Braunsberg zum Land= und Stadtgerichts-Rath bei dem Land- und Stadtgerichte zu Eibing zu ernennen, E

Die Universität wird zur daukbaren Erinnerung an ihren erha

WUchtamtlicher Theil.

ÎInlaud. Laudtags-Angelegenheiten.

Stelle aus einem französischen Bergwerks-Schriftsteller, wonach dem Staate nach dem Bergwerks-Gesez von 1810 unbedingt die Befugniß zustehe, wie

viel Feld er ertheilen wolle, Es handle sich darum, ob dem Einzelnen Willkür zu gestatten sei der Gesammtheit gegenüber, oder ob es nicht an- gemessen sci, dem Staate die Befugniß der Entscheidung über die Feldes

größe zu überlassen, da der Staat ganz parteilos sei. Ein Abgeordneter der Städte: Der Referent gebe an, daß man \ich große Felder zuweisen lassen würde, deren man nicht bedürfe, und dadurch das Feld zum Nach- theil Anderer sperre, Wenn er sich nun ein Feld zum Bergbau zumessen lasse, fo müsse ex auch den Bau beginnenz Fristen würden nur ziveimal Derselbe habe sich auf ein Gesel, das in Paris erlassen sei, berufen, Wir hätten die Königliche Kabinets-Ordre für uns, und sehe er nicht ab, warum die Stände in einem pariser Geseß Veranlassung finden sollten, zu nehmen, was erstere bewilligt habe, Der Referent: Man könne ein großes Feld verlangen und nur cinen kleinen Bau darin treiben, Die Bestimmung, daß der Staat über die Feldesgröße entscheide, bestehe fast überall. Es handle sich darum gar nicht, erworbene Nechte zu lränlen, sondern nux um díe Ausdehnung erst zu ertheisender Privilegien, Ein Abgeordneter der Städte: Gebe cs Bergbau, der ein kleineres Feld erfordert, so möge immer dafür ein neues Geseß erlassen werden. Bei uns kenne man jeßt nur Tiefbau, der ein aus- gedehntes Feld bedinge. Man lasse uns mindestens, was wir haben. Jeder, der im Staate wohne, sei berechtigt , Bergbau zu treiben, und müsse ihm das freie Feld, welches er muthe, zugemessen werden, Es sei also ein ge- meinsames Cigenthum, was beschränkt werden solle, Um jeder Willkür und Begünstigung zu begegnen, bitte er, daß nah dem Antrage des Ausschusses abgestimmt werde. s ;

Es wurde nach einiger Erörterung über die Fragestellung vorgezogen, zuerst den Vorschlag des Ausschusses zur Abstimmung zu bringen z dieselbe ergab die Annahme diescs Vorschlags, wonach also §. 50 wegfällt und §. 51 die Fassung des Ausschusses erhalten soll.

Dic §§. 52 bis 59 werden unverändert augenommen, nur wird in dem leßten nah dem Antrage des Ausschusses das Wort „allgemeinen“ vor: „geseßlichen“ gestrichen.

§. 60. Bei nothwendigen Theilungen des Bergeigenthums, nament- ltch in Erbtheilungs - und Kaduzirungsfällen, wird der nach §. 22 nicht

NHein-Provinz.

Düsseldorf, 8. Juli. Vierzigste und einundvierzigste Ple- nar-Sißung. (Fortsezung.) E

§. 90, Das Recht des Muthers erstreckt sih auf folgende Feldes- größen: 1) bei der Längen - Vermessung auf cin Feld von 90 Lachtern Lange, nebst einer horinzontalen Vierung von 50 PLachtern, die an der Oberfläche winkelrecht gegen das Streichen der Fundlagerstätte gemessen wird, und den darin vorkommenden Lagerstätten bis in die ewige Teufe folgt; 2) bei der gevierten Vermessung auf ein Feld von 50 Lachtern lang und 50 Lachtern breít oder 2500 Quadrat- Lachter mit senkrechten Begrän- zungs-Ebenen bis in die ewige Teufe. Die Vermessung nach der einen oder anderen Art is der Bestimmung der Bergbehörde überlassen.

F, 01. Auf Verlangen des Muthers kann die Feldesgröße ausgedehut werden: 1) bei den Feldern nach der Längenmessung bis zu 1000 Lachtern mit horizontaler Vierung bis zu 500 Lachternz 2) bei Feldern nach der gevierten Vermessung bis zu 500,000 Quadrat - Lachtern. Die Größe und Begränzung der Felder, so wie die Vermessung nach der cinen oder aude- ren Art ist der Bestimmung der Bergbehörde überlassen.

Der Ausschluß beschloß mit 7 gegen 3 Stimmen, daß der §. 50 ganz wegfallen solle, und daß demgemäß §. 51 folgende Fassung erhalten solle:

Auf Verlangen des Muthers soll die Feldergröße , venn das Feld frei ist, ausgedehut werden 1) (wie im Entwurf), 2) (desgleichen). Die Be- gränzung der Felder, so wie die Vermessung nach der cinen oder der ande- 1en Art is der Bestimmung der Bergbehörde überlassen.

Ein Separat-Votum trage darauf an, daß §§. 50 und 51 so belassen werden möchten, wie sie der Entwurf vorschreibe. Ein Abg. der Städte: Zur Erklärung, weshalb der §. 50 vom Ausschusse nicht angenommen, habe er anzuführen, daß die ältere Berg-Ordnung von Cleve und Mark 602 Lach- ter mit einer Vierung von 7 Lachtern nah dem derzeitigen Bedürfniß dem Muther bewilligte, Bei der Entwickelung des Bergbaues und der vermehrten Aus- fuhr habe man kostbare Bauten vorgenommen, wozu die kleinen Felder nicht zu- f } reichten. Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 1. Juli 1821 sei diesem Bedürf- | theilbare Rest, wenn sih die Juteressenten darüber nicht binnen sechs Mo- niß durch Bestimmung von größerer Feldeslänge abgeholfen worden, nämlich | naten nah der Aufforderung gültig vereinigen, von der Bergbchörde bei Längen - Vermessung 602 Lachter mit 500 Lachtern Vierung, gleich | 1) ganz oder mindestens in Zehntheilen eines Kurxes zur nothwendigen 300,000 [JVPachterrn bei Geviert-Bermessung, 1200 Lachter à 14 []Lachter, Subhastation ausgeseßt und dem Ankäufer zugeschrieben : 2) weun sich kein gleich 235,000 []Lachter. Hätte man diese Feldes - Verhältnisse în §. 50 | Käufer findet, den meistbetheiligten Jnteressenten in zehn Theilen zuge- gefunden, so würde der Ausschuß sich zufrieden erklärt haben, Allein im | schrieben z 3) bei gleicher Betheiligung mehrerer auf dieselbe Weise unter

sechs Monat bewilligt.

Berlin, Dienstag den [sea August

1843.

ihnen verloost, Die Kosten des Verfahrens werden von den Interessen nach Verhältniß ihrer Antheile eingezogen, wenn der Kaufpreis zu 1 dazu nicht hinreichte.

__ Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Hier sci nun die Folge der Eintheilung in Kuxe ersichtlich : die nicht thcilbaren Rechte müssen verkauft werden; warum aber sollen sie dieselben nicht beibehalten? Es sei dies gerade eine Bestimmung, wie die, welche das Parzelliren verbietet, Der Referent: Auf dem rechten Rheinufer bestehe kein Gesellschafts - Kontrakt, wie da, wo französische Bergwerksgeseßze gelten. Unter dem Letten hatten sich nur Gesellschaften gebildet , welche in der Negel aus einer kleineren Anzahl von Personen bestehen. Eine Theilung des Bergwerks-Eigenthums, wie auf dem rechten Rheinufer , sei ganz unbekannt, Es sei daselbe Ver- hältniß wie bei Actien - Gesellschaften, wo auch eine Unter - Abtheilung der Actien nicht stattfinde. Die Zahl von 1280 Theilhabern für ein Bergwerk sei doch gewiß schon sehr ansehnlich ; die Theilung müsse aber eine Gränze haben, sonst sei es allzu shwierig, wo nicht unmöglich, die Betheiligten in legaler Weise zusammenzuberufen.

Hierauf wird von der Plenar-Versammlung der §. 60 angenommen.

Die §§. 61 bis 68 incl. werden angenommen z nur wird in §, 62 statt: „vor der Zuschreibung““ gesetzt: „vor dem Antrage auf Zuschreibung“, und §. 03 statt: „vor erfolgter Zuschreibung“: „vor erfolgtem Antrage auf Zuschreibung. ““

§. 09, Jeder Beliehene muß sein Berg - Eigenthum, den (Grundsäßen der Bergbaukunde und Bergpolizei gemäß, unter der Aufsicht und Dircction der Bergbehörde benußten.

Der Ausschuß schlägt folgende Fassung vor :

Jeder Belichene muß sein Berg - Eigenthum unter der Aufsicht und so weit es in bergpolizeilicher und staatswirthschaftlicher Hinsicht nothwendig ist, unter der Leitung der Bergbehörde benußen.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden bemerkt: Hier stehe man an dem Punkte, der in der früheren Berathung suspendirt worden sci, nämlich, daß die Behörde nicht die Leitung der Benußung haben solle, denn darunter fönne sie Alles verstehen. Er \chlage vor, nur zu seßen: „Jeder Beliehene muß sein Berg - Eigenthum unter der Aufsicht der Bergbehörde benuyen.“ Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Es sei dies wohl nur, um den Raubbau zu verhüten, festgeseßt, und um das allgemeine Interesse des Staats zu sichern, Der vorlezte Redner sagt: Sein Vorschlag sei auch nicht gegen das allgemeine Juteresse. Der Private werde wohl selbst wissen, daß es in seinem Vortheil liege, den Bergbau nur nachhaltig zu betreiben, er wisse, daß der Raubbau nicht anhalte. Er, der Redner, könne nur Nachtheile in dieser Bestimmung erhalten. Wenn ein Bergwerk z. B. in vierzig Jahren abgebaut werden könnte, würden durch Beamte vielleicht achtzig Jahre erforderlich zum Ab- bauen sein, um nur im Amt zu bleiben, das aber würde gewiß gegen das Staats-Interesse sein, Der Referent: Die Sache sei sehr cinfach, die Versammlung habe sih nur über den Grundsay zu entscheiden, ob der Pri-

vate nach sciner Meinung, nah seiner Willkür die Schätze ausbeuten dürfe, oder ob er sie im Înteresse der Allgemeinheit ausbeuten müsse. Es habe sich erfahrungsmäßig herausgestellt, daß Aufsicht allein nicht ausreiche ; die

Erfahrung spreche so evident, daß die Theorie nicht dagegen ankommen könne. Es sei bekannt, daß das Gese von 1810, das auf der linken Rhein-

seite maßgebend sci, nicht ausreiche, um die staatswirthschaftlichen Zwecke zu sichern: deshalb habe man die Polizei - Vorschrift von 1813 zu Hülfe nehmen müssen. Auch hätte man in Frankreich und Belgien das Bedürfniß neuer Bestimmungen darüber gefühlt, und führt derselbe den oben erwähn- ten Schriftsteller vom Fache wiederholt als Autorität an und verliest daraus mehrere dahin bezügliche Stellen, Nachdem ein solcher Mangel an den bestehenden Gesezen erkannt worden sei, würde es bedenklich sein, eine solhe mangelhafte Bestimmung in ein neues Gesetz aber- mals einzuführen. Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Es sei ihm nicht klar geworden, ob der Herr Nefcrent habe sagen wollen, daß auf dem linken Rhein - Ufer diese Beschränkungen auch stattfänden, Es scheine ihm, daß hier niht unbedingt der Staat die Leitung habe, sondern nur befugt sei, wo es polizeilich nothwendig werde, diese Leitung zu über- nehmen, Er möchte doch nicht gern haben, daß eine Beschränkung auf der rechten Nheinsceite gelte, die nicht auf der linken auch stattfände. Der Referent : Das französische Gese gehe von der Ansicht aus, daß es mög- lich wäre, bei der Konzessions-Ertheilung solche Vorschristen zu machen, welche das staatswirthschaftliche Juteresse vollklommen sicherstellen. Es sei dies eine neue Ansicht gewesen, die 1810 aufgestellt worden, sich aber als unhalt- bar erwiesen habe. Jede Lagerstätte werde erst nah dem völligen Abbau genau bekannt, daher sei es unmöglich, vorher zu bestimmen, wie es auf Jahrzehende, Jahrhunderte und Jahrtausende gehalten werden solle. Es sei ihm keine Konzession bekannt, wo nicht an dieser Bestimmung wesentliche Ab- änderungen hätten getroffen werden müssen; und der Staat habe überall nachgeben müssen, weil er sih überzeugt habe, daß die Vorausfestseßzung hâu- fig auf einem Jrrthum beruht hätte. Um dieser Lücke im Gesebe zu begeg- nen, habe die Administration in Frankreich und Belgien sich nicht anders zu helfen gewußt, als dadurch, daß sie die Polizei-Vorschriften so weit ausgedehnt, um einen Theil des staatswirthschaftlichen Zweckes damit zu erreichen, Er bemerke ferner, daß im Entwurf, wie ihn der Ausschuß amendirt habe, die Leitung nur den Zweck habe, den Raubbau zu verhindern, in allen anderen Fällen sei es nicht als Leitung anzuschen, denn die Führung des Betrie- bes bleibe dem Privaten ganz allein vorbehalten. Ein Abg. der Landge=- meinden : Er bitte den Herrn Referenten um eine Definition des Raubbaues. Der Referent : Es sei dies solcher Bau, der aus momentaner Gewinnsucht unternommen werde und der zur Folge habe, daß ein Theil oder das Ganze der Mineralien künftig nur mit Mühe oder gar nicht mehr gewonnen wer- den könne. Es seien Fälle vorgekommen, daß die Gerichte ganz einseitig entschieden hatten, so daß diese Abhülfe sich als unzureichend erwiesen habe. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Die Leitung sei kein zu großer Ein- fluß auf die Eigenthumsrechte, dieselbe solle nur da eintreten, wo sie sich als nothwendig herausstellez es sei vorauszuseßen, daß der Staat nur da cingreife, wo es unumgänglich sei.

Der §. 69 wird darauf nach der Fassung des Ausschusses angenommen.

Dic §§, 70, 71 und 72 werden nach der Fassung des Ausschusses, die

folgenden §§. bis 78 incl. unverändert angenommenz für 79 wird wieder die Fassung des Ausschusses vor gen

F. 80. Der Haushalt der Gruben bleibt den Berg-Cigenthümern oder den Gruben-Vorständen unter bloßer Kontrole der Berg-Behörde überlassen, insoweit nicht die der Berg-Behörde nach §§. 69 und 70 zustehende Aufsicht und Direction, und die Sicherung der Abgaben und Rechte der Freikux- Besißer cine weitere Einwirkung nothwendig macht. Jedoch ist das Pro- dukt des Bergbaues unter den Mitgliedern der Gewerkschaften in natura ohne Genehmigung der Berg-Behörde nicht theilbar, sondern nur der Erlös in Gelde aus dem gemeinschastlihen Verkaufe. Bei den Stein- und Braun- fohlengruben is die Preis-Regulirung von der Genehmigung der Berg-Be- hörde abhängig.

Der Ausschuß schlägt folgende Fassung zu diesem §, vor:

Der vaushalt der Wien bleibt bin Berg - Eigenthümern oder den Gruben - Vorständen überlassen, insoweit nicht die der PergeL tas §§. 69 und 70 zustehende Aufsicht und Leitung und die A ends gaben und Rechte der Freikux-Besizer eine weitere Einwirkung a statt macht, Die Theilung des Produkts in natura E Steitt- und wenn sämmtliche Gewerke damit einverstanden sind,