1843 / 33 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Erzich vollendet hatten und Jerôme Bonaparte vom Kaiser Na= bs gge M anin des Linienschiffes „le Vétéran“’ ernannt wurde, beredete er seinen Freund Madckau sich mit ihm einzuschiffen. Das Linienschiff „le Vétéran“ gehörte zur Escadre, welche im Jahre 41805 unter den Befehlen des Admirals Willaumez nah den Antillen gegen die Engländer beordert wurde. Von dieser Fahrt zurügekehrt, wurde Baron Mackau zur Belohnung seines Diensteifers zum Aspi= ranten in der Marine ernanut. Jm folgenden Jahre wurde er mit dem Range eines Unter= Adjutanten dem Vice = Admiral Baudin bei- gegeben. Als solcher befehligte er, obwohl erst neunzehn Jahre, eine Section der Escadre, die zur Bewachung der Küsten in Rochefort stationirte. Jm Jahre 1810 wurde er mit einer wichtigen Mission nah der Jnsel Korsika gesendet, und erhielt demzufolge das Kom- mando der Kriegsbrigg „L'Abeille.“ Als er von seiner Sendung nah Frankreich zurücfehrte, begegnet er unterweges dem britischen Kriegsschiff „Alacrity“/, greift es an, tödtet sunfzehn und verwundet zwanzig britische Matrosen, und zieht an Bord der „Alacritg““ tri- umphirend in Bastia ein. Der damalige Kriegs = Minister Decrès trägt darauf an, daß Baron Mackau, zur Belohnung für seine Hel- denthat, das Kommando des von ihm eroberten britischen Kriegs- schiffes erhalte. Napoleon bestätigt den Antrag seines Ministers, seßt aber mit eigener Hand dem Berichte hinzu: „Quand on débute dans la carrière d’une manière aussí brillante, on ne doit Pas rester long temps dans les rangs inférieurs: le nommer lieu- tenant de vaisseau et chevalier de la légion d’honneur,“

Baron Matau crhielt also, zweiundzwanzig Jahre alt, das Kreuz der Ehren-Legion und den Rang eines Linienschiffs-Lieutenant, Aus- zeihnungen, die besonders in jener Zeit viel bedeuten. Zwei Jahre später avancirte er wegen Wegnahme mehrerer Piratenschiffe zum Fregatten-Capitain.

Unter der Restauration erhielt er anfangs das Kommando der Gabarre „le Golo“/, mit welcher er eine wissenschaftliche Reise nach der Jnsel Bourbon und Madagaskar unternahm. Der Bericht, welchen er über die Hydrographie und die Handels - Verhältnisse jener Ko- lonicen, dem Minister des Seeweesens abstattete, erwarb ihm die Beförderung zum Linienschiffs -Capitain (Oberst-Rang), als er kaum das 29ste Lebensjahr erreicht hatte. Um diese Zeit bildeten die französishen Niederlassungen am Senegal und der dortige Sklaven- handel den vorzüglichsten Stübßpunkt der Angriffe der Opposition gegen die Regierung. Baron Maau erhielt vom See-Minister von Portal den Auftrag, an Ort und Stelle eine genaue Untersuchung vorzu- nehmen. Die Meinung, welche Baron Maau von dieser Sendung zurückbrachte, war, daß Frankreich das Projekt, aus dem Lande am

212 darauf beschränken sollte, ein einfahes Handels - Comtoir daselbst zu errihten. Die Meinung des Baron Mackau wurde vom Konseil der Minister gebilligt, und dadur ersparte Frankreich mehrere Millionen, die sonst wahrscheinlich in dem Sand vom Senegal verloren gegan= gen wären.

Im Jahre 1821 erhielt Baron Mackau den Befehl der Fregatte ,-Clorinde“ von 58 Kanonen, welhe nah dem stillen Ocean abgesen= det wurde, um die wahre Lage der neu gebildeten Süd-Amerikanischen Staaten zu beobachten, und mit ihnen, in der Voraussetzung ciner bevorstehenden Anerkennung ihrer Unabhängigkeit, Handels-Verbindun- gen für Frankreich einzuleiten. Man erkennt sofort, wie s{hwierig eine solche Mission war. Baron von Maau erfüllte sie mit dem größten Glücke; denn die hohen Einfuhrs = Zölle, wodurch französische Waaren in jenen Ländern gleichsam verboten waren, wur- den ermäßigt, und die französische Flagge begünstigt. Die diploma- tische Gewandtheit, welche Baron Mockau dabei bewährte, bewog die französishe Regierung, ihn nah Haiti abzusenden, um diese Repu= blif zur Annahme der bekannten Freiheits- Ordonnanz vom 17. April 1825 zu bewegen. Der Grad eines Contre-Admirals (Maréchal de camp) belohnte den glüdcklihen Ausgang dieser delifaten Mission. Zum Direktor des Personals der Marine und zum Mitgliede des Admiralitäts=Raths erhoben, trug er sehr viel zur Eroberung von Algerien bei, wo die französische Marine si so sehr auszeichnete.

Der Krieg, welher im Jahre 1831 zwischen Holland und Bel- gten auszubrechen drohte, erforderte zum Befehl der französischen Escadre in jenen Gewässern, einen eben so erfahrenen als klugen Seemann. Baron Mackau wurde dazu gewählt, und wußte sih in seiner \chwierigen Stellung so viel Achtung zu verschaffen, daß, als die Escadre, welche er befehligte, die Garnison von Antwerpen von Dünkirchen nah Vliessingen gebracht hatte, die Holläuder ihm zu Ehren ein dreimaliges Hurrah erschallen ließen, als sie im Begriffe standen, die französischen Schiffe zu verlassen.

Kaum war Contre - Admiral Mackqu nah Cherbourg zurück- gekehrt, so erhielt er das Kommando der Station in den Autillen. Zur nämlichen Zeit erhielt das Kabinet der Tuilerieen die Nachricht, daß der französische Konsul Adolph Barrot beinahe ein Opfer der Regierung von Neu-Granada geworden wäre. Baron Mackau erhielt die Weisung, eine Untersuchung darüber anzustellen, und nach dem Resultat derselben zu handeln. Er erschien mit seiner Escadre vor Cartagena, eben als die größte Gährung und Erbitterung gegen die Fran- zosen auszubrechen drohte. Baron Mackau ließ durch den französischen Ge- \chäststräger in Bogota wegen der dem Konsul zugefügten Unbill Geuug- thuung verlangen. Auf die Weigerung der Republik, diesezu gewähren, eilte

Hand die Würde seiner Nation zu vertheidigen, Die Republik sucht zu unterhandeln; da aber Baron Mafau wohl wußte, daß dies zu nichts führen würde, erschien er mit 5 Kriegsschiffen vor Cartagena. Mit der Fregatte „l’Atalante““, die er befehligt, dringt er dur den Engpaß von Boca-Chica und macht Miene, die Stadt zu bombardiren. Diese energische Demonstration shüchtert die Regierung von Neu=Gra- nada ein, sie unterwirft sich allen Bedingungen, die Baron Maau ihr vor- schreibt, nämlih: Der Gouverneur von Cartagena kommt am Bord des französishen Contre- Admirals und thut feierlich Abbitte wegen der dem Konsul zugefügten Unbill; der Konsul wird in scinen Posten wieder eingeseßt und für jeden erlittenen Schaden entschädigt. Die Batterieen von Cartagena begrüßen die französische Flagge mit 21 Kanonenschüssen. Bevor er nach Europa zurüfehrte, besuchte er noh die Fischfang = Stationen von Saint = Pierre, Miquelon und Neufoundland.

Plözblich bricht die Gefahr eines Krieges zwischen Frankreich und Nord-Amerika aus. Frankreich, um seine Antillen besorgt, ernennt sogleih den Contre-Admiral Mackau zum General-Gouverneur jener Besibungen. Die kluge und wohlthätige Verwaltung des Baron Mackau macht sih bald auf den Antillen fühlbar. Als er nah Mar- tinique gekommen war, litt die Kolonie an einer finanziellen Krisis, welche täglich drohender wurde. Ju weniger als zwei Jahren stellte Baron Mackau die Bilanz zwischen den Ausgaben und Einnahmen vollkommen her. Als seine Gesundheit, durch das Klima erschüttert, ihu nöthigte, nah Europa zurückzukehren, votirte ihm das Kolonial- Conseil von Martinique eine Dank-Adresse, Í

Die Streitigkeiten zwischen Frankreih und Montevideo ließen Baron Mafau nicht lange ruhen. Er wurde zur Schlichtung dieses Streits nah dem Rio de la Plata beordert, Das Resultat dieser Mission wurde vom Herrn Guizot hinlänglih hervorgehoben, als er vor zwei Jahren in der Deputirten-Kammer behauptete: Ba- ron Mackau habe weit mehr von der Regierung von Buenos = Ayres erhalten, als Herr Thiers, damaliger Minister des Aeußern, ver langt hätte. i /

Nach so langen und so zahlreichen Diensten bedurfte Admiral Maau eiuer längeren Ruhe. Er erholte sih zwei Jahre in Paris von den Anstrengungen seiner mühevollen Laufbahn und verlangte erst unlängst freiwillig in den aktiven Dienst zurückzutreten. Kaum zum Befehlshaber der Escadre im Mittelmeer ernannt, wurde er durch das Vertrauen des Königs ins Kabinet berufen, eine Ehre, auf welche er, wie diese kurze biographische Skizze beweist, allerdings wohl die ge= retesten Ausprüche hatte. ;

A Lm S e TIL E 27 -Mmtec 2ER T D N E E

Senegal eine ackertreibende Kolonie zu bilden, aufgeben und sich

Seckanntmachungen.

[483] Let fement. Von dem unterzeichneten Königl, Land- und Stadt- gericht werden 1) der Johann Friedrich Klocke aus Alt Rüdunit, ge- boren am 29. April 41798, der scit dem Jahre 1816, nachdem er aus dem Feldzuge gegen Frank reich zurückgekehrt und in Neudamm bei Auslösung der Landwehr zuleßt gesehen worden, verschollen ift ; 2) die Erben der am 25. November 1837 zu Grüne- berg verstorbenen Hirten-Wittwe Kobis hierdurch aufgefordert, sich binnen Neun Monaten schrift- lich oder persönlich, spätestens aber in dem Amt 0, Dezember, 3, Vormitt 11 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube angeseßten Termine zu mel- den, thre Legitimation zu führen und weiterer Auwci sung zu gewärtigen, widrigenfalls ad 41. der Klocke für todt erflärt, ad 2, der Nachlaß als herrenloses Gut dem Königl, Fiskus zugeschlagen werden wird. Zehden, den 10, März 1843. : Königl. Land- und Stadtgericht,

[800] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 24. April 1843,

Das in der Papenstraße Nr. 22 belegene Saeuber= lichshe Grundstück, gerichtlich abgeschäßt zu 8277 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf., soll

am 1. Dezember 1843, Vormitt. ll Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Zu diesem Termine werden die unbckannten Real Prätendenten unter der Warnung der Präklusion hier- durch vorgeladen,

[1017] Oeffentliche Vorladung.

Ueber den Nachlaß des im März d. J. gestorbenen hiesigen Kaufmanns David Block is der Konkurspro- zeß eröffnet und ein Termin zur Anmeldung und Nach- weisung der Ansprüche aller unbekannten Gläubiger auf den 11. September d. J., Vormittags 11 Uhr, vor Herrn Stadtgerichtsrath Pflücker in un- serem Parteien-Zimmer anberaumt worden. :

Wer sich in diesem Termine nicht meldct, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.

Breslau, den 23, Mai 1843.

Königl, Stadtgericht, 11, Abtheilung.

[94 b] Ediktal-Ladung.

O Zur vergleihsmäßigen Vertheilung der Kausmann Carl Marquardischen Konkursmasse ist auf den 18, August d. J., Morgens 9 Uhr, terminus angeseßt, und es werden gesammte, nit präfludirte C. Mar- quardtsche Creditoren hiermit geladen, in dem anstehen- den Termin entweder in Person oder dur gehörig legitimirte Bevollmächtigte sich einzufinden, um sich zu- nächst über den ihnen vorzulegenden Theilungsplan zu erflären, dann aber dic darnach ihnen zukommenden Affkordsquoten entgegen zu: nehmen, su), Pracjudicio für die Ausbleibenden, daß sie mit allem Widerspruche gegen die Distributions - Rechnung werden vräkludirt und dic ihnen darnach zugetheilten Afkordsquoten auf ihre Gefahr und Kosten wieder ad depositum tverden genommen werden, :

Datum Greifêwald, den 22, Juli 1843,

Direktor und Assessores des Stadtgerichts. (L. S.) Dr. Teßmann,

87 b] l Die beiden Güter Secrams und Sülliß, ersteres im Zirkower, leßteres im Lanker Kirchspiele belegen, fallen

zu Trinitatis 1844 aus der Pacht und sollen entweder

zusammen oder eventualiter theilweise auf 14 nachein anderfolgende Jahre wieder verpachtet werden, wozu cin Licitgtions-Termín auf

den 4, September, des Morgens 10 Uhr, in der Fürstlichen Kanzlei im Schlosse zu Putbus an geseßt worden,

Zur Nachricht gereicht, daß diese Güter, welche an Acker, Wiese, Weide und Gärten 598 Morgen pom- mersch oder 1534 Morgen preußischen Maßes enthalten, {on von heute an in Augenschein genommen werden löónnen und daß die Pachtbedingungen zu jeder Zeit hier einzusehen sind, auch auf Verlangen abschriftlich gegen Erlegung der Schreibgebühren auf portofreie Briefe mit- getheilt werden.

Putbus, den 22, Juli 1843.

Urte Nane

[1391] Gal Lan Nachdem zu dem Vermögen des hiesigen Kaufmanns Johann Gottfried Durst, welcher seine Jnsolvenz an- gezeigt, von unterzeichnetem Landgerichte unter heutigem age der Konkurs-Prozeß eröffnet worden, so werden dessen sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger andurch geladen, in dem auf den 28. Dezember 1843 anberaumten Liquidations - Termine zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Landgerichtsstelle in Person oder durch gehörig, was ausländische Gläubiger anlangt, mittelst gerichtlicher Vollmacht legitimirte Mandatarien zu erscheinen, ihre Forderungen anzuzeigen und zu be scheinigen, mit dem bestellten Konkurs-BVertreter hierüber, auch nah Befinden unter sich über die Priorität, bin- nen sechs Wochen rechtlich zu verfahren und den 22. Tebrutar 1844 der Eröffnung eines Prä!lusiv-Bescheides sich zu verse- hen, hierauf den 9, März 1844, Vormittags um 10 Uhr, bei fünf Thalern Strafe an- dertveit in Person, oder durch gebührend legitimirte, auch zur Abschließung eines Vergleiches instruirte Bevoll- mächtigte anderweit an hiesiger Landgerichtsstelle zu er- scheinen, über einen Vergleich zu unterhandeln und nach Befinden der Abschließung eines solchen gewärtig zu sein, in dessen Entstehung aber den 16. März 1844 die Inrotulation der Aften zu Abfassung eines Loca- tions-Erkenntnisses und den 27, April 1844 die Bekanntmachung des lezteren zu erwarten, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche im Liquidations- Termine zu erscheinen und thre Forderungen anzuzeigen unterlassen, von dem gegenwärtigen Kreditwesen für ausgeschlossen, auch der ihnen etwa zustehenden Rechts- wohlthat der Wiedereinsezung in den vorigen Stand für verlustig erachtet, hiernächst die, welche in dem Ver- hörs-Termine nicht, oder nicht gehörig erscheinen , oder über einen vorzuschlagenden Vergleich keine, oder keine deutliche Erklärung abgeben, für einwislligend, die Er- kenntnisse aber in Bezug auf die in den anberaumten Publications8-Terminen bis Mittags 12 Uhr Außenblei- benden für befannt gemacht werden angeschen werden. Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Zufertigungen hier wohnhafte Bevollmächtigte zu be- stellen, und ist dic cura bonorum dem Herrn Advokat Dr. Richter, die cura litis dem Herrn Advokat Lang- bein hier übertragen worden. Wurzen, den 24, Juli 1843. Das Königl. sächsische Landgericht. von Criegern,

[1309] Vorladung.

Nachgenannte im Jahre 1821 im Königreiche Sachsen b und hierländish militairpflichtige Judividuen aben sich weder bei der im Monnt Dezember 1841 stattgefundenen Rekrutirung, noch auch später gestellt und werden, da „ihr Aufenthalt nicht zu ermitteln gewe- sen ist, in Gemäßheit §. 66 des Gesehes vom 26, Ok-

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Allgemeiner Auzeiger.

er nah den Antillen, um Anstalten zu treffen, mit deu Waffen in der

tober 1834 über Erfüllung der Militairpflicht hiermit vorgeladen, binnen einer doppelten sächsischen Frist und längstens den 6. November dieses Jahres sich bei der Obrigkeit des bei eines Jeden Namen an gegebenen Geburtsortes persönlich zu gestellen und be hufs der Erfüllung ihrer Militairpflicht anzumelden, un- ter der Verwarnung, daß, im Fall des Außenbleibens die durch freiwillige Nachgestellung ihnen ctwa zu Stat- ten fommenden Milderungsgründe keine fernere Beach tung finden können, sie vielmehr als Ausgetretene wer- den angeschen, auch nah §. 74 des gedachten Gescizes hinsichtlich ihres Vermögens, nah Verfluß eines Jah- res, von dem Tage an gerechnet, wo ste sich zur Aus- hebung persönlich hätten gestellen sollen, den Deserteurs gleich geachtet werden. Zwickau, den 8. Juli 1843, Königl, sächsische Kreis-Direction, C. C. Freiherr von Künßberg. Vere Pn 16 der abwesenden Militairpflichtigen aus dem Geburtsjahr 1821. Friedrich Louis Döring aus Chemniy, Carl August Haagen aus Chemnig, Carl August Hoppe aus Chemniy, Otto Herrmann Jhle aus Chemniy, Julius Ferdinand Löffert aus Chemniß, Carl Heinrich Metz aus Oederan, / Julius Robert Reinhardt aus Chemniß, Carl Wilhelm Schmidt aus Chemniß, August Georg Theodor Polkain aus Franlenberg, Carl Herrmann Albinus Schüße aus Chemniß, Gottlob Friedrih Berger aus Chemniß, Friedrich Wilhelm Dieße aus Chemnis, Johann Heinrich Frische aus Chemniß, Friedrich Ferdinand Grünert aus Bernsdorf, Johann Gottfried Günther aus Waldkirchen, Carl Friedrich Louis Graupner aus Cheinniß, Johaun Friedrich Henker aus Chemniß, Carl Franziska Hopfer aus Chemniß, Friedrich August Klößmann aus Abtei - Lungwiß, Julius Ferdinand Lange aus Chemniß, Benjamin Wilhelm Mehnert aus Chemniß, Carl Friedrich Trommer aus Chemni, Johann David Veit aus Chemniß, ; Georg Friedrich Werthmann aus Chemnitz, Carl Friedrih Winkler aus Chemniß, Friedrih Moriz Büschel aus Neustädtel, Carl Friedrich Kästner aus Voigtsgrün, Johann August Neichelt aus Zwickau, Carl Ferdinand Schüppel aus Heinrichsort, Friedrich Wilhelm Uhlemann aus Johannzgeorgenstadt, Johaun Anton Müller aus Neustädtel, Carl Friedrich Mehnert aus Kühnheide, Carl Robert Prißscher aus Lengefeld, Ferdinand Ludwig Hofmann aus Görsdorf, Johann Friedrih Wilhelm Schiefer aus Annaberg, Carl Wilhelm Walther aus Thum, Johann Gottfried Strobel aus Drochaus, Carl Friedrich Wolf aus Falkenstein, Carl August Burkhardt aus Noßwiß, Carl Gottlob Günther aus Reichenbach, Johann Gottfried Hahn aus Drochaus, Johann Gottlieb Lang aus Elsterberg, Carl August Mehnert aus Hammerbrück, Johann Gottlieb Pippig aus Pfaffengrün, Alexander Friedrih Runge aus Adorf, Carl Heinrich Reh aus Plauen, Franz Louis Schneider aus Reichenbach, Anton Eduard Wahl aus Reichenbach, Friedrih Wilhelm Wißgall aus Plauen,

Dampf-Pacetfahrt zwischen St Petersburg und Lübe, Die Fahrt der drei privilegirten s{chönen und großen Dampsschisfe: „Alexandra“, Capt. H. H. Schütt, „„Ni- colai 1,“, Capt, G. B. Bos, und „Naslednik““, Capt,

[581]

C. N. Heitmann, beginnt in diesem Jahre am Sonn- abend, den 6. Mai, von Lübeck, und am Sonnabend, den 13. Mai neuen Stvls, von St. Petersburg. Je- den Sonnabend geht ein Schiff von jedem der beiden Pläße abz zuleßt am 4, November von Lübeck und am 11, November neuen Styls von St. Petersburg, und demnächst noch am 11, November von Lübeck nach Reval und am 18, November von da zurü,

Die Preise der Passage sind die nämlichen, wie im vorigen Jahrez die Ein- und Ausschiffung geschieht in Kronstadt und Travemünde; die Abfahrt von Trave- münde findet um 3 Uhr Nachmittags statt. Anmel- dungen geschehen in Lübeck

im Comtoir der Dampsschifffahrts- Gesellschaft. Lübeck, im März 1843.

Packel-(Post:) Fahrt von Ham- burg nah New- Vork.

Die rühmlichst bekannten Paket - (Post -) Schiffe des Unterzeichneten werden folgendermaßen von hier abgehen :

Howard, Capt, Paulsen, 15. August, Newwton, - Wienholy, 15, September, Stephani, s Flor, 295, Oktober, Washington, Krüger, 25, November, Franklin, - Sleeboom, 15. Dezember,

und so weiter monallich in derselben Ordnung,

Bei allgemein anerkannter Vorzüglichkeit dieser Schiffe ist das Passagegeld in der Kajüte und Zwischendeck auf das billigste gestellt, und ertheilen nähere Nach- richten die bekannten Herren Agenten des Unterzeich- neien, so wie auf portofreie Anfragen

Rob. M. Sloman in Hamburg, Cigenthümer dieser Paketschiffe.

[M - +4 d S » Literarische Anzeigen. 1385 - E i Jn T Gropilusschen Buch- u. Kunst handlung, Königl, Bauschule Laden Nr. 12, ist vorräthig: V Gon elius, Sechs Entwürfe zu Darstellungen alis Tass0’'s befreitem Jerusalem. gr. Fol., weiß 3 Thlr., chin, 4 Thlr. Berlin, Verlag von G, Reimer. [1386] Ju der Herold & Wahlstabschen Buchhandlung in Lüneburg erschien so eben und ist in Berlin in der

E nslin schen Bchhdlg. (F. Müller), Breitestraße Nr. B vorräthig:

Ausgewählte Predigten schwedischer Kanzelredner des neunzehnten Jahrhunderts, Aus dem Schwedischen von M, C. Genzken, Konsistorialrathe 2c. 1x Theil. Auswahl aus den Predigten des Erzbischofs Wallin. 8, Preis 1 Thlr.

Zu dem bevorstchenden [1394]

I L Manöver iehlt die unterzeichnete Buchhandlung die in ihrem Vblage erschienenen, durch ihre Genauigkeit und Rich- tigkeit ausgezeichneten : : Spezial-Karten der Kreise Lebus, (4 T) De T TIO, 9) Sternberg und Nieder-Barnim, vom Hauptmann von Wißleben, à 10 Sgr. C, Heymann, Heil, Geiststr. 7,

Das Abonnemeñt beträgt: thlr. für 7 Iahr.

4 thlr. - # Iahr. ___ 8 Rihlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie | ohne Preiserhöhung. Insertious-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg.

Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestel- lung auf dieses BSlatt an, für Serlin die Expedition der Allg. Preussischen Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

Bexrtin Mitlweh den 2* Augusi

1843.

9:05 L

Anitlicher Theil. / Inland. Landtags-Angelegenhciten. Rhein-Provinz. Schluß der Verhandlungen über das Bergrecht, Düsseldorf.

Guyßkow's Schriften. russish-polnishen Gränze. Heimatscheine der in Nußland leben- den preußischen Unterthanen, Stettin, Eröffnung der Berlin Stettiner Eisenbahn.

Deutsche Bundesstaaten. Bayern, München. handlungen über den Staatshaushalt, Kurhessen. Behandlung des Professors Jordan. Freie Städte. Schreiben aus Frankfurt a, M, (Personalien; Börse.)

Desterreichische Monarchie. Wien, nach Js\hl.

Frankreich. Paris. Hof - Nachrichten. ZJulifeier. Jurisdic- tionsbeschränkung der muselmännischen Tribunale in Algier. Abgang Romarino's nach Portugal, Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Hoffeste z der Prinz von Joinville; Pairs-Ernennung.)

Großbritanien und Jrland. London. Parlaments - Verhandlun-

Kammer-Ver Marburg.

Abreise des Erzherzogs Karl

en. Brief aus London. (Wales und Irland.) Niederlande. Aus dem Haag. Nückehr des Königs, Die neuen Wahlen,

Schweiz, Zürich. Die Kommunisten in der Schweiz, Kreisschreiben des Regierungs-Raths bei Uebersendung des Berichts über die Kommu- nisten,

Spanien. Paris, Telegraphische Nachrichten aus Spanien. surgenten vor Saragossa zurückgeschlagen, Die Junta von Barcelona nicht abgeseßt. Schreiben aus Paris, (Zwiespalt der Christinos und der Cxaltados ín Barcelonaz die Bildung der Central-JZunten für Cata- lonien und ganz Spanien will nicht gelingen.)

Türkei, Konstantinopel, Die serbische Angelegeuheit.

Vereinigte Staaten von Nord - Amerika. Briefe aus New- York, (Reaction gegen die irländischen Neveaglers ; Unglücksfälle, Gerüchte über die Besegung der erledigten Stellen im Kabinet ; T arif- Frage z; Biddle.)

Die Bn

Beilage, Inland. Landtags Angelegenheiten, Nhein-Pro- ovinz. Schluß der Verhandlungen über die Konzession der Schenk- wirthschaften, Königsberg, Uebersicht der Wirksamkeit der Schieds männer für 1842, Magdeburg, Gustav- Adolph's Stiftung. Koblenz. Abscheulihhes Verbrehen vor den Assisen, Deutsche Bundesstaaten. Bayern, Mün hen. Postvertrag zwischen Baden und Bayern. Widerlegung eines Gerüchts über die Lage der Schul- lehrer. Württemberg. Ulm, Dampfschifffahrt auf der oberen Donau, Denkmünze des Philologen - Vereins. Spar - und Leih- bank, Hannover. Stade, Norddeutsches Sängerfest. Baden. Konstanz. Ankunft Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs Grh. Hessen, Worms. Ankunft Sr. Hoheit des Erbgroßherzogs. Darmstadt, Bekanntmachung in Bezug auf die Brodpreise. Grünberg. Aufhebung des Zunftzwanges im Bäkergewerke, Freie Stadte, Srant\lrt 4 M Die Deutsch - Ordensfkirche zu Sachsenhausen. Der Bade-Ort Soden. Anleihe. bedck, Die dreitägigen Ruhestörungen. Rußland und Polen. Skt. Peters- burg. Pensionirung von Beamten -Wittwen und Waisen, Ordens- Verleihung, Tiflis. Auswanderung der Separatisten nah Jerusa- lem, Dr, Moriß Wagner und Baron Hallberg, Großbritanien und Jrland. London, Klagen englischer Handelsschiffe über Placke- reien durch französische Kreuzer, Rebekkaiten in Wales gefänglich ein- gezogen. Der Spectator über die parlamentarische Thätigkeit der Minister, Ungünstige Handels - Berichte aus Sidney, Türkei. Konstantinopel. Aukfunft des Barons Stürmer. Vermischtes, Mexiko. Schreiben aus Paris. (Angebliche Beendigung des Streits zwischen Mexiko und Yukatan.)— La Plata-Staaten. Schreiben aus Paris. (Nosas droht abermals mit seiner Abdankungz Festigkeit des Commodore Purvis.) F

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rektor der Landesschule zu Pforta, Dr. Kirchner, den

Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife und den bei die- ser Anstalt fungirenden Professoren, Dr. Kober stein, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen ;

Wolff, Jacobi |, und

Den seitherigen Direktor des Gymnasiums in Emmerich, Dr. Lu =

cas, zum Regierungs=- und katholischen Schulrath bei dem Provinzial Schul-Kollegium und der Regierung in Koblenz zu ernennen; und

Dem Tapezier Eul zu Köln das Prädikat Hof=Tapezier zu ver=

leihen.

Königliche Bibliothek. In der nächsten Woche, vom 7ten bis 12ten k. M. findet, dem

g, AXIV. des gedruckten Auszugs aus dem Reglement gemäß, die all- gemeine Zurücklieferung aller entliehenen Bücher in die Königliche Bibliothek statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche an einem der genannten Tage, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und zwar diejenigen Entleiher , deren Namen mit einem der ersten Buchstaben des Alphabets , von A bis F, anfangen, am Moutag oder Dienstag, die Entleiher von G bis M am Mittwoch oder Donnerstag, und die übrigen am )

S

rstac Freitag oder Sonnabend, egen Zurücknahme der darüber ausgestellten Empfan g-=

ch eine zurüdckzuliefern.

Berlin, den 31, Juli 1843. : Der Königliche Geheime tai) und Ober-Bibliothekar Pert,

Abgereist: Se. Excellenz der General = Lieutenant und fom-

mandirende General des 3ten Armee-Corps, von Weyra nad Frankfurt a. d. O, ch, nah

Se. Cxcellenz der Wirklihe Geheime Rath und Land - Hofmei-=

ster im Königreich Preußen, Graf zu Dohn a-Schlobitten, nach

| Inhalt der neuesten Mittheilungen über die Landtags-Verhandlungen, Berlin. Ueber Absezung der Beamten, Von der

: Der General-Major und Juspecteur der 1sten Jngenieur - Ju spection, Breese, nah Warmbrunn.

Der General-Major und General - Adjutant Sr. Majestät des

Kaisers von Rußland, von Prittwib, nah Stettin.

|

a O Uichtamtlicher Theil. Inlaud,.

Landtags- Angelegenheiten.

Nhein- Provinz.

Düsseldorf, 8. Juli. Vierzigste und einundvierzigste Ple-

| nar-Sißung. (Schluß.)

__§, 87, Die bestehenden Knappschafts-Justitute, die Beiträge der Berg Cigenthümer und Arbeiter zu deren Kassen, so wie die Unterstüßungen, welche die Arbeiter, deren Wittwen und Waisen daraus erhalten, bleiben den Knappschafts-Ordnungen gemäß aufreht erhalten. Wo noch keine

zu entrichten, deren Höhe durch Knappschafts Ordnung bestimmt wird,

Der Ausschuß schlägt folgende Fassung vor:

Die bestehenden Knappschafts - Institute , die Beiträge der Berg-Eigen- thümer und Arbeiter zu deren Kassen, so wie die Unterstüßungen, welche die Arbeiter, deren Wittwen und Waisen daraus erhalten, bleiben den Knapp- schafts Ordnungen gemäß aufreht erhalten. Wo noch keine Knappschafts Zustitute vorhanden sind, sollen dieselben dem öffentlichen Bedürfniß gemäß eingerichtet werden, nach Anhörung der Grubenvorstände, und unter mög- lichster Berücksichtigung ihrer Wünsche, so wie unter Vorbehalt des Re- kurses an das Ministerium, Die Berg-Eigenthümer sind verpflichtet, Bei- trage zu den Knappschafts - Kassen zu entrichten , deren Höhe durch die Knappschafts - Ordnungen bestimmt sind. Aus diesen Kassen werden die §. 86 bestimmten Unterstüßungen gezahlt.

Ein Abgeordneter der Städte sagt: Von mehreren Bergwerks-Be- sißern aus Bleiberg sei bekanntlich eine Petition wegen des Knappschafts- Neglements eingegangen, worüber diese sich sehr beklagen. Er verstehe nicht viel von der Sache und bitte den Referenten, mehr zu sagen, ob cer die Klage für begründet halte, Denn so gut wie die Leute auf dem lin ken Ufer sich beklagen fönnten, eben so gut könnten auch die auf dem rechten sich beklagen, Der Referent erwiedert: Das komme hier nicht in Betracht; es sei aber die Sache im dritten Ausschusse verhandelt worden, und der Referent in dieser Sache werde ehestens vortragen, was der Aus- {uß beantragt habe. Knappschafts - Justitute seien durchaus nothwendig und nüßlich; die Bergleute, welche gewöhnlich nicht begütert werden, fallen sonst in Krankheits - und übrigen Nothfällen der Kommune zur Last. Der Referent giebt nun noch mehrfache Erläuterungen über den Zweck und

die wohlthätigen Wirkungen der Knappschafts-Kasse, worauf der §, 87 an- genommen wird, wie ihn der Ausschuß vorschlägt.

§. 88. Für Arbeiter, welche sih eine Krankheit oder den Tod vorsäßz- lich oder durch ein außer der Arbeit begangenes grobes Versehen, oder durch fortgeseßte ausschweifende Lebensweise zugezogen haben, werden feine Unter stüßungen (§§. §5 und 86) bewilligt.

Ein Abgeordneter der Ritterschaft meint: Wenn eine Familie das Un- glück habe, daß der Chef leichtsinnig oder gar bösartig sei, dann sei sie schon bestraft genug, und man müsse sie's daun nicht entgelten lassen; worauf der Neferent anführt: Dann sei cine solche Familie an die allgemeine Un- terstüßung zu verweisen; es sei nicht gerecht, daß die Knappschafts - Kasse, wo alle Knappen beitragen, zu solchen Unterstüßungen herangezogen werde, welche gar nicht in ihrer Bestimmung liegen und wodurch die Mitbetheilig- ten also in Nachtheil kommen. »

Der §. 88 wird angenommen.

Die §§, 89 bis 109 inkl, werden größtentheils unverändert angenom- menz in §. 89 wird nah dem Worte: „eines dritten““ zugeseßt: „Bei der Arbeit“; §, 91 nah „gedachten“ zugeseßt+ „in allen prozessualischen““; §. 93 hinter: „Schichtmeister““ eingeschaltet („„Nechnungsführer““), nach : „ist er“; „der Gewerkschaft und.“ §. 98 wurde der Schlußsaß:+ „Die Berg- Behörde hat gehalten werden““ ausgelassen; §. 101 hinter: „Berggläu- biger“ eingeschaltet: „worunter jedoch die im §. 104 sub Nr, 8 erwähnten späteren Hypothekenschulden nicht begriffen sind,“ /

_§e 110, Wer der Aufforderung der Berg-Behörde ungeachtet der Ver- messung des Grubenfeldes widerspricht oder im Termine der Vermessung nicht erscheint (§. 57), wird auf die §. 107 vorgeschriebene Verfahrungs- weise seines Berg-Eigenthums verlustig erklärt. : :

Der Ausschuß beantragt, hinter dem Worte „oder“ einzuschalten „zwei mal im Termine.“ Ein Abgeordneter der Städte: „Es scheine ihm, als ob der Verlust des Eigenthums hier zu leicht genommen werde, was er son bei §. 107 habe bemerken wollen *). Es fönnen sehr leiht Um- stände eintreten, daß Jemand bei dem besten Willen nicht zahlen könne, Der Referent: Dasselbe Bedenken habe auch er bei der ersten Lesung des Paragraphen gehabt, aber ein näheres Einsehen habe ihn eines Besseren überzeugt. Diese Bestimmung sei im Juteresse der Berg - Eigen- thümer selbst, indem es die leichteste Art sei, eine Konzession, die man nicht mehr betreiben wolle, ins Freie verfallen zu lassen. Eine große Anzahl Gruben fallen jährlih ins Freie und werden durch diesen ein- fachen Modus den Eigenthümern viele Mühe und Kosten gespart. Auch sei die Summe s#o unbedeutend, daß sie der Erwähnung gar nicht werth sei für solche Personen, welche einen Bergbau betreiben, Ein Abgeordneter der Städte: Je unbedeutender die Summe sei, desto härter müsse die Strafe erscheinen, nämlich der Verlust des ganzen Eigenthums. Der Referent : Er seinerseits habe nichts dagegen, wenn in §. 107 hinter dem Worte „Ver- fahren“ das Wort „nicht“ gestrihen werde. Ein Abg. der Landgemein- den; Er bemerke, daß es ganz derselbe Fall sei, wenn Jemand die Steuer rückständig bleibe. Ein Abg. desselben Standes; Daun aber verliere er sein Eigenthum nicht, Ein Abg, der Landgemeinden: Es habe der §. 107 eine bedeutende Frist aufgestellt; das Ganze erscheine als ein gegenseitiger Vertragz wer seinen Verpflichtungen nicht nachkomme, habe es sich selbst zu- zuschreiben, was crfolge. Es sei dies derselbe Fall, wie bei der Grundsteuer,

§, 110 wid mit der Einschaltung des Ausschusses angenommen.

§. 111 wird unverändert, die §§. 112, 113, 114 werden in den ab- weichenden Fassungen des Ausschusses angenommen,

__ §115. Läßt der zubußpflichtige Gewerke die ihm gestattete vierwöchent- liche Frist (§. 96) verstreichen, ohne die rtiständige und die inzwischen noch ausgeschriebene Zubuße vollständig zu berichtigen, so wird er von der Berg- behörde aufgefordert, binnen anderen vier Wochen den Zubuß - Rückstand zu en, Bleibt diese Aufforderung fruchtlos, so tritt das Verfahren F. 107 ein.

*) §. 107 lautet: Erfolgt die Zahlung bis zum Ablaufe der Frist nicht, Dekret aus, gegen welches die Berufung auf gerichtli

Elbing.

so spricht die Berg - Behörde den Verlust des d C E durch ein

es Verfahren nicht

zulässig ist,

| den Schaden-Crsaßzes,‘“

Knappschafts Institute vorhanden sind, sollen dieselben eingerichtet werden, | Die Berg-Eigenthümer sind verpflichtet, Beiträge zu den Knappschafts-Kassen 444 / U L A | durch ähnlich, wie durch Erbstollen, fremden Gruben Wasserlösung zu ver-

genommen, eben so die §§. 238 bis 253, dem Geseß-Entwurfes,

Der Ausschuß beantragt, nah dem Worte „Bergbehörde“/ einzuschal- ten: „der Antrag des Gruben - Vorstandes“. Ein Abgeordneter der Städte: Wer also seine Verpflichtung einmal nicht erfülle, verliere auf einmal Alles, ohne daß ihm eine Berufung auf den Richter zugelassen werde. Der Referent: Nur durch die Zubuße könne der Betrieb erhalten werden ; ein Gleiches finde statt bei Actien - Gesellschaften, wenn die Einzahlungen nicht gehörig geleistet werden,

Der §. 115 wird mit der Einschaltung des Ausschusses von der Plenar Versammlung angenommen.

Die Paragraphen 116 bis 223 werden von der Plenar-Versammlung angenommen; nur wird §. 123 nah dem Worte „Gewerken“ eingeschaltet :

| „nur dann persönlich und nah Verhältniß ihrer Kur - Antheile verhaftet, | wenn sie die Aufnahme derselben genehmigt haben“, wogegen der Rest des

Saßes im Entwurfe wegfällt, §, 124 wird hinter: „in den“ eingeshoben : „festgestellten““ zum Schluß gesagt: „vorbehaltlich des außerdem zu leisten- §. 125 wird zum Schluß hinzugefügt: „so lange die Gruben und Erbstollen ihre Baue und Maschinen für sih selbst gang- bar erhalten,“ Von §. 128, so wie von §. 129 wird die ganze Fassung

| verändert; in §. 139 fallen die Worte: „nach Anordnung der Behörde“

weg. ZU §, 163 wird der Zusaß gemacht: „Beruhigen sich die Parteien nicht bei der Entscheidung der Behörde, so steht denselben der Nehtsweg offen“ und zu §. 170 der Zusaß: „so lange er diese im Betriebe erhält und seine eigene Benußung nicht darunter leidet.“

§. 224. Sollen Wassererhebungs-Maschinen angelegt werden, um da-

schaffen, so muß sih der Unternehmer mit den Grund -= Eigenthümern über die Bedingungen zuvor durch einen Vertrag einigen, welcher erst durch die Bestätigung der Bergbehörde Gültigkeit erlangt. Wenn eine Grube aber zu ihrer eigenen Lösung Wassererhebungs - Maschinen angelegt hat, und sie will damit anderen benachbarten Gruben Wasserlösung Sins so sind diese auf Anordnung der Bergbehörde verpflichtet, die Lösung anzunehmen und die dafür festzuseßende Entschädigung zu zahlen.

Ein Abgeordneter der Städte führt an: Diesen Paragraphen könne er nicht annehmen, Jeder, der einen Tiefbau betreibe, habe auch wohl \o viel Geld, um sich selbs eine Dampfmaschine zur Lösung der Wasser anzu- schaffen ; für 25,000 Rthlr., die sie koste, sei er Herr und bedürfe des Nach- bars nicht. Lassen die Gewerke, welche die Lösung der Wasser einer benach- barten Grube übernommen haben , ihre Zeche ins Freie verfallen, so habe Leßterer außer dem eigenen Wasser noch die Ueberlast vom Wasser der lösenven Grube und müsse dann für Mittel sorgen, sich davon zu befreien. Wenn es der Privat-Vortheil erheishe, \o werden sich Nachbargruben über diesen Punkt \chon vereinigen, Daß sie aber von der Behörde gezwun- gen werden sollen, sei ein Unrecht, es müsse Sache der freien Uebereinkunft bleiben, Ein Abgeordneter der Ritterschaft bemerkt: Er sei zwar kein Berg mann, könne aber doch einsehen, daß, wenn eine benachbarte Grube ibre Maschine zur Wasserlösung hergebe, es doch recht sei, daß der Nuben, den man davon ziehe, auh dur ein Aequivalent ausgeglichen werde, was die Bergbehörde am besten beurtheilen könne, Der vorleßte Nedner: Die Leute werden ihren Vortheil schon besser selbst kennen und mehr einsehen, was ihnen diene, als die Bergbehörde. Er fenne einen solchen Fall, wo zwei Zechen eine Uebereinkunft der Art gemacht hatten, und wo die vom Wasser zu lösende Zeche mehrere Jahre hingehalten wurde, und sich zulebt entschließen mußte, sich selbst eine Dampfmaschine anzuschaffen, um sich ihrer Wasser zu entledigen. Dieser §. 224 sei daher wichtig, und trage er darauf an, daß die zweite Alinea desselben wegfalle. Der Neferent : Der Zweck dieses Parapraphen sei, den Bergbau zu heben, und werde eine etivaige Härte durch die Gegenseitigkeit gemildert. Es frage si hier, ob der Vortheil, der dem ganzen Bergbau erwachse, oder die geringe Beschrän

kung für den Einzelnen maßgebend sein solle, Der Herr Landtags- Marschall: Es scheine ihm, daß diese Bestimmung für die einen un- schädlich, und für die anderen von großem Vortheile sei. Ein Abgeord-

neter der Nitterschaft glaubt, es könne der Fall eintreten, daß, wenn ciner der zwischenliegenden Grubenbesigzer eigensiunig sei, die anderen dahinter-

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liegenden ebenfalls dadurch behindert würden,

Der . 224 wird nach der Fassung des Ausschusses angenommen, Die §§, 225 bis 235 werden von der Plenar-Versammlung angenommen, §. 236. Für die dem Grund Eigenthümer durch den Betrieb der Gru-

ben-, Aufbereitungs- und Zugutemachungs-Austalten verursachten Schäden namentlih an Wohn- und Wirthschaftsgebäuden, Gärten, Weinbergen, Baumpflanzungen, Wiesen (durch Verschlämmungen), Teichen, Brunnen (durch Trockenlegung) müssen die Berg - Eigenthümer besonders aufkommen und vollständigen Ersay leisten. /

§. 237, Zugleich sind die Berg - Eigenthümer für Schäden, insbeson-

dere Wasser - Entziehungen, welche niht auf dem Grund- Eigenthum, unter welchem die Grubenbaue befindlich sind, sondern auf dem Grund und Boden cines Anderen sich ereignen, nur insofern Ersaß zu leisten verbunden, als

L

der Grund - Eigenthümer, unter dessen Bodenfläche dex Bergbau betrieben

wird , wegen derselben Anlagen und Handlungen vermöge eines dem Be- schädigten auf das Grundstück des Letteren zustehenden Rechts, oder nach den allgemeinen Grundsätzen über das Verhältniß der Grund-Eigenthümer gegen einander rechtlih hierzu verpflichtet sein würde. |

Der Ausschuß beantragt, daß im §. 236 statt „dem Grund-Eigenthü-

mer“ geseßt werde: „den Grund - Eigenthümern“, und daß §, 237 ganz L in dessen Stelle aber ein ZUsab - Paragraph geseßzt werde, des Jnhalts:

Drohen Schürf-= oder sonstige Bergbau- Arbeiten, den Brunnen das

Wasser zu entziehen oder auf andere Weise den Oberflächebesizern erheb- lihen Schaden zuzufügen, so muß die Berg-Behörde auf Anrufen der Be- theiligten die Sache untersuchen, und wenn ihr die Sache begründet er- scheint, den Betrieb so lange einstellen, bis genügende, von ihr bestimmte Sicherheit geleistet ist. 5

Der Neferent bemerkt: Die Veranlassung sei die Petition der Stadt

Essen gewesen z diese sei zu spät gekommen , um als eine besondere Adresse an des Königs Majestät behandelt werden zu können, sei aber dem Aus- {uß als Material übergeben worden. Ein Abgeordneter der Ritter schaft: Jm Ausschusse sei die Rede davon geivesen, daß in der Adresse V E de, zu magen Der Referent glaubt, daß es uns nicht zustehe, bei einem Gutachten über eine Allerhö Königl. Proposi- tion eine besondere Bitte zu Fellen, nte Nest a die Sache im Ausschusse und in der Plenar - Versammlung vorgekommen, so werde nichts entgegen stehen, eine Bitte in dieser Beziehung an des Königs Majestät zu richten, falls nicht aus den schon angeführten Grün- den davon Abstand genommen werde. sammlung sich für gehörig informirt halte, jeßt schon einen Beschluß zu fassen, Ein Abgeordneter der Landgemeinden sagt: mehrere Fâlle, wo durch einen Stollenbau alle benachbarten Brunnen aus- getroccknet seien. Ein Abgeordneter der Ritterschaft ist der Ansicht, daß die Pogea bis zum Schluß der Verhandlungen verschoben werde,

Der Herr Landtags-Marschall ; Da

Es frage sih nun, ob dic Ver- Er wisse auch

Der Herr Landtags - Marschall bemerkt: Der Ausschuß werde die Sache noch einmal vornehmen, um dieselbe mehr vorzubereiten und später wieder

vorzulegen,

e §8. 2: Ausschusses att- Die §§. 236 und 237 werden nach der Fassung de Ne aphen des

Der Herr Landtags-Marschall veranlaßt nun den Referenten, den Be-