1843 / 46 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

dem Rathhause stattfand, waren nicht allein alle Stände, sondern au alle Meinungsschattirungen vertreten. Das provisorische Fest- Comité wurde bestätigt und ihm noch die sämmtlichen Bürgermeister vom Lande aus dem hiesigen Amts - Bezirke beigegeben. Dieses hat nun das Programm der Feierlichkeit zu entwerfen.

Die gestrige Abend-Reunion im Conversationshause war ungemein zahlreich und glänzend. Obwohl zu Anfange dieses Monats eine große Anzahl unserer Gäste, wie gestern der Prinz und die Prin- zessinnen von Nassau, uns verlassen haben, so strömen doch täglich so viele neue Ankommende zu, daß man die Entfernung der Abreisenden kaum bemerkt. Ju besonders großer Zahl finden sich dieses Jahr die vornehmen russishen Familien in Baden ein. Gestern Abend um 10 Uhr is auch Jhre Kaiserl. Hoheit die Großfürstin Helena von Rußland mit Höchstihren Prinzessinnen Töchtern, den Großfürstinnen Maria Elisabeth und Katharina, hier angekommen, um die Badesaison bei uns zuzubringen.

Sachsen-Altenburg. Altenburg, im August. Wäh- rend der jiebenten Versammlung deutscher Land- und Forstwirthe, welche befkanntlih vom 4. bis 10, September gehalten wird, soll außer der erwähnten Ausstellung neuer landwirthschaftliher Erzeugnisse und Geräthschaften, auch eine Preisbewerbung stattfinden für die vorzüg lichsten Pferde, Schaafe, Schweine und Rinder. An dieser Preis- bewerbung können die Bewohner sämmtlicher deutscher Bundesstaateu theilnehmen.

Holstein. Kiel, 10. Aug. (A. M.) Das 1000jährige Jubiläum des Verdüner Vertrages is beute in der beabsichtigten Weise hier gefeiert worden. Von Seiten der Universität war durch ein Programm , welches eine historishe Abhandlung des Herrn Pro-= fessor Waiß „über die Gründung des deutschen Reichs durch den Vertrag zu Verdün““ enthält, zur Theilnahme an ihrer Feier einge laden, bei welcher Herr Professor Droysen die Festrede hielt. Diejenigen, denen cs gelang, in der überfüllten Aula Plaß zu finden, sind durh jene Rede, welche die Einheit Deutschlands zum haupk \sächlihen Gegenstande hatte, in hohem Grade befriedigt worden. Das Volksfest in Düsternbrook, welchem Vormittags ein Festzug der Studirenden, bei welchem der Student Neergard eine Rede hielt, vorangegangen war, erfreute sich einer sehr zahlreichen Theilnahme. Die lange Reihe der während des Festessens ausgebrachten Toaste wurde vom Advokaten Hedde mit einem Trinkspruche auf das Wohl Sr. Majestät des Königs eröffnet. Großen Beifall fand ein vom Obergerichts - Advokaten Friederici mit populairer Beredtsamkeit aus- gebrachter Toast, welcher die politische Stellung der Herzogthümer Schleswig und Holstein gegen Dänemark mit Erwähnung der ver- chiedenen Parteiungen berührte. Der Redner, ausgehend von der dem inneren Fortschreiten der Dänen gebührenden Anerkennung, sprach den Wunsch aus, daß innerhalb der deutschen Sprachgränze die einem deutschen Volke zukommende Selbstständigkeit erreicht werden möge. Jm Allgemeinen haben die, sämmtlich von der Tribüne ge= haltenen Tischreden eben so viel Juteresse als Befriedigung erregt, nur waren wohl manche für ein Auditorium von 1200 Holsteinern aus allen Ständen etwas zu lang.

Lippe, Detmold, 9. Aug. Das neueste Stück der Gesetz= Sammlung sür das Fürstenthum Lippe enthält folgendes landesherr-= lihe Patent, die Einführung eines neuen Kriminal -Gesezbuches be- treffend:

Von Gottes Gnaden Wér Paul Alerander Leopold, regierender Fürst zu Lippe, edler Herr und Graf zu Schwalenberg und Sternberg 2c. 2E. Um einem längst gefühlten Bedürfnisse abzuhelfen, haben Wir Uns im Einverständnisse mit getreuen Ständen bewogen gesunden, das im Zahre 1840 für das Herzogthum Braunschweig erlassene Kriminal - Geseßbuch mit einigen wenigen durch die besonderen Verhältnisse und Einrichtungen gebo- tenen Abänderungen einzuführen und demselben auch für das hiesige Land Geseßesfraft zu verleihen.

Wir lassen dasselbe hierneben publiziren und verordnen folgt :

G 1 (Gesectzesfraft.

6, 2, Von diesem Zeitpunlte an treten alle in Geseßen und Vero1d- nungen enthaltene Bestimmungen außer Wirksamkeit, welche sich auf Ge- genstände beziehen, die den Jnhalt des gegenwärtigen Geseßbuches bilden.

8, 3, Es bleiben jedoch unverändert bestehen die aus dem Völkerrechte fließenden oder durch Staats-Verträge festgestellten Grundsäße über Bestrg- fung von Verbrechen, ferner alle Strafgeseze, welche sich nicht auf die im gegenwärtigen Gesezbuche mit Strafe bedrohten einzelnen Verbrechen bezie hen, namentlich also die strafrechtlichen Bestimmungen, we!che die Steuer- und Zollgeseze, die Militair-Strafgeseße, die Conscriptionsgesete, die Poli zeigeseße, die Geseze wegen Bestrafung der Forst-, Jagd - und Fischerci- Exzesse enthalten, so wie die über die Befugnisse der Steuer -, Jagd - und Forstbeamten erlassenen geseßlichen Vorschriften.

Auch die Bestimmungen des Civilrechts über die rechtlichen Folgen der Verbrechen erleiden keine Abänderung.

8, 4. Hinsichtlich der neben dem Kriminal - Geseßbuche in Kraft blei- benden Strafgeseße bestimmen Wir indeß noch Folgendes: 1) die in diesen Gesetzen angedrohten, in das Kriminal - Geseßbuch aufgenommenen Straf- arten sollen künftig auf die in dem Kriminal-Gesezbuche §§. 9 bis 13 vor geschriebene Weise vollzogen werden, und die im §. 17 vorgeschriebenen rechtlichen Folgen haben. 2) Künsftig soll statt der in den Verordnungen vom 13, Oktober 1801 und 19. Oktober 1802 angedrohten Zuchthausstra- fen, Zwangsarbeit, statt der in den Verordnungen vom 7. Januar 1794 auf die Entwendung eines Feuereimers, im Straf - Negulativ vom 1, Juli 1806 guf die Entwendung von Klafterholz, und in der Verordnung vom

zugleich, wie

Das Kriminal - Geseßzbuch erhält vom 1, Oktober 1843 an

nannten Schein-Architektur ganz entsagen, und ohne Anwendung griechischer j

Bau - Materialien und Constructionen, auch ohne wagerehte Ueberdeckung Bet Oeffnungen doch sicher sein, wenn zuweilen auch nicht im griechischen Stvle, G immer im griehischen Sinne gebaut zu haben. Schín - kel s Werke au18 den leyten Jahren seines Wirkens geben Zeugniß hier- ua sie besonders haben der Architektur unserer Zeit die Richtung vorge- zeichnet, die sie nothwendig verfolgen muß, wenn sie sich selbstständig und L n soll, Man hat dic Richtung Sch inkel's wohl mit dem Namen „der klassischen“ bezeichnet, weil sie vom Klassischen U m e dieselbe aber auch deshalb die klassische nennen, ae Lte wobl lee Le führt, denn das Klassische in der Archi- E vid Le weit ee darin: die durch das dargebotene Baumaterial R ei Zed der architeftonischen Raumbildung jedesmal bedingte Construction bei der alle Vortheile, die forigeschritene Technik und Wis- senschaft darreichen, genußt werden müssen auch in dem äußeren Habitus ihrer Theile künstlerisch so zu gestalten, daß der Zweckck ihrer (der Construc- tionstheile) Existenz an deren äußerer, \sichtbarer Fläche ganz offenkundi und schôn ausgesprochen sei, und sie so als {ön geglicderte orc anifdhe Theile eines großen organischen Ganzen erscheinen. Diese Richtun nun die wir als die allein rechte und ersprießliche bezeichnen müsen ist 3 der die neuere Architektur Berlins größtentheils ihr Gepräge verdankt nd Kie alle Schüler Schi!kel's, so wie alle die Kunstjünger, folgen, die von dicetin gleichen Geiste des vernünftigen Fortschritts in den architeftonischen Bestre= bungen beseelt sind; und wie dieselben auch an Kunstgeschik und Talent verschieden sein mögen, die Nichtung, die sie verfolgen, ertheilt ihren Productionèn schon einen Werth, den die Werke Anderer, die anderen Bahnen folgen, selbst auch, wenn ihre Urheber talentbegabter sein sollten, oft niht haben werden, da zwar verschiedete Wege zum Ziele führen kön- nen, aber einer derselbeu doch der kürzeste und daher auch der rechte sein muß, Der Verfasser des oben angezeigten Werks gehört zu der berliner Schule in der Architektur, und seine Productionen haben daher auch den

302 24. Julí 1817 auf den Garten - und Felddiebstahl geseßten Strafen, Zwangs- arbeit oder Gefängniß, nah Maßgabe der im Kriminal-Geseybuche enthal- tenen Bestimmungen erkannt, und das in den Verordnungen vom 19. Juli 1756 und 17. April 1792 verbotene Segensprechen und Schießen polizeilich mit Geld oder Gefängniß bestraft werden.

F. 5. Wegen Jujurien soll künftighin nur im Wege des Untersu- chuugs - Prozesscs und nach dessen Regeln verfahren, auch nur auf die in den §8. 198, 199, 200 und 202 des Kriminal - Geseßbuches angedrohten Strafen erkannt werden.

Glaubt der Beleidigte wegen eines durch die Jujnrie erlittenen Scha- dens dessen Ersaß fordern zu können, so bleibt es ihm unbenommen, hier- auf in dem Untersuchungs - Verfahren seinen Antrag zu richten, Das er- fennende Gericht hat über den Entschädigungs-Anspruch mit zu entscheiden, und nur dann, wenn derselbe nicht tlar sein sollte, das weitere Verfahren an das zuständige Civilgericht zu verweisen. Jnsofern das Straf Erkennt- niß sich auf den Schadensersaiz mit erstreckt, stehen dem Beleidigten deshalb die im Civil-Prozesse dem Gegenstande nach zulässigen Nechtsmittel zu.

§. 6. Auf die vor dem 1. Oktober 1843 begangenen verbrecherischen Handlungen, über welche an diesem Tage noch nicht in leßter Jnstanz er- kannt is, oder hinsichtlich deren der Verurtheilte sich niht dem Erkenntnisse erster Justanz unterworfen hat, is das Kriminal -Geseßbuch inso weit anzuwenden, als solches dem Angeschuldigten günstiger ist.

§. 7. Gleichfalls finden auf die am 1, Oftober 1843 in den Straf- Anstalten befindlichen Personen die Bestimmungen der §§. 10 bis 13 des Kriminal - Geseßbuches Anwendung; jedoch fällt bei den Zuchthaus-Sträf- lingen der cinsame Arrest und die ausgezeichnete Kleidung weg.

G. 8. Am 1. Oktober 1843 anhängige, von Amts wegen eingeleitete Untersuchungen, welche nah den Bestimmungen des gegenwärtigen (Geseb- buches nur auf Anzeige eines Betheiligten einzuleiten gewesen sein würden, und in welchen ein Erkenntniß noch niht abgegeben worden, sind nur fort zuseßzen, wenn einer der zur Anzeige Berechtigten darauf anträgt. T!€ untersuchenden Gerichte werden innerhalb 14 Tagen nah dem 1. Oftober 1843 cinen Tcrmin zur Erklärung der Betheiligten zu diescm Ende anseben,

§6, 9, Ueber die Kompetenz der Gerichte in Kriminalsachen bestimmen Wir, unter Aufhebung der in der Verordnung vom 12. Augu|sl 1817 ent- haltenen Vorschriften, Folgendes: 1) Die Aemter und Stadtgerichte be- halten in allen Kriminalsachen, wie bisher, die Vor Untersuchung. Vie weitere Untersuchung bis zum Erkenntnisse wird, wenn das begangene Ver- brechen mit keiner härteren, als einer einjährigen Freiheitsstrafe bedroht ift, fünftig gleichfalls von jenen Behörden, sonst aber vom Landes - Kriminal- gerichte geführt. Untersuchungen wegen Amtsverbrechen der im §. 248 des Kriminal - Geseßbuches aufgeführten Personen gehören jedoch ausschließlich zur Kompetenz des Kriminalgerichts. 2) Ist auf das Verbrechen eine Kri minalstrafe gesetzt, so haben die Acmter und Stadtgerichte die Akten zur Abfassung des Erkenntnisses an das Landes - Kriminalgericht einzusenden, Die Akten - Einsendung unterbleibt dagegen, wenn blos cine polizeiliche Strafe zu erkennen is. 3) Die in den Kriminalgerichten der Stadt Lemgo und des Amts Blomberg, so wie dem Militairgerichte zustehenden Befug- nisse, bleiben unverändert.

Urkundlich Unserer cigenhändi rungs-Siegels.

V Detmold, den 18. Juli 1843. Eschenburg.“

gen Unterschrift und beigedruckten Negie-

Leopold, Fürst zur Lippe. W. A.

Freie Städte. XX Frankfurt a. M., 11. Aug, Siche rem Vernehmen nah wird am 17ten d. Jhre Königl, Hoheit die Frau

dorthin sich begeben und Wilhelm und Prinz Georg zu “nach zurück sein, : og_ ie Frau “Erbgroßherzogin von Mecklenburg-Streliß werden gleichfalls auf Schloß Rumpenheim erwartet und Eintritt des Herbstes vereinigt bleiben. * Durchlaucht des Prinzen Friedrich zu Hessen

‘herzogin von Baden kehrt in den nächsten Tagen von Soden nach

Herzogin von Cambridge auf dem benachbarten Schlosse Rumpenheim ein : ‘treffen. Tags zuvor wird Jhre Durchlaucht die Prinzessin Loutse von Nassau

; auch Jhre Durchlauchten die Frau Laudgräfin Hessen werden bis dorthin von Kreuz= Jhre Hoheiten der Erbgroßherzog und die Frau i sämmtliche hohen Gäste dort bis zum Ueber die Rückkunft Seiner von Petersburg is noch nihts Bestimmtes bekannt. Jhre Königl, Hoheit die Frau Groß Karlsruhe zurück. Der längere Aufenthalt in diesem, durch sein Klima ausgezeichneten ländlichen Bade hat auf die Befestigung der Gesundheit der hohen Frau den besten Einfluß geübt.

Frankre ch.

Paris, 9. Aug. Der König und die in Paris anwesenden Mitglieder der Königlichen Familie sind gestern im Schlosse von Eu angelangt.

Die Herzogin von Orleans wird in wenigen Tagen thre Trauer ablegen.

Die Loge, welche der Herzog von Orleans in der großen Oper inne hatte, wird am nächsten Sountage seit dem Tode des Prinzen zum ersten Mal wieder geöffnet und der Prinz und die Prinzessin von Joinville in derselben erscheinen.

Die Königin Marie Christine is von dem Hofe eingeladen wor= den, einige Zeit auf dem Schlosse Eu zuzubringen. Sie wird diese Einlgdung für einen oder zwei Tage annehmen.

Briefen aus Pau zufolge, wird der Herzog von Montpensier nicht vor dem 25, dort erwartet und die Einweihung der Bildsäule Heinrich's IV. am 27. vor sich gehen. Der Herzog wird ein Ban- fett präsidiren, welches an demselben Tage in dem Park der Stadt gegeben wird.

Der Marschall Soult hat uicht in den Wunsh der Minister gewilligt, daß der Admiral Mackau ihn im Kriegs-Ministerium wäh rend seiner Abwesenheit vertrete, sondern er hat ausdriüdcklich ver- langt, daß ihm alle Depeschen nah St. Amand geschickt werden sol: len. Auch wird er weit kürzere Zeit weg bleiben, als anfänglich be-

| stimmt war,

Werth, den schon die Nichtung alle!n gewährt. Derselbe hat sich schon früher durch Herausgabe architektonischer Details (Berlin bei G. Reimer) vortheilhaft bekannt gemacht, und die uns vorliegende Sammlung von Entwürfen städtischer Gebäude - Ansichten wird seinen Ruf noch mehr begründen. Klare Anordnung, gute Proportionen und eine ge- {ickte Vertheilung und Gruppirung der Masscn wie der Oeffnun- gen die vornehmlih die Wirkung einer Architektur bedingen sind ein Hauptverdienst dieser Entwürfe. Dabei sind denn alle Motive, alle Hülfsmittel benußt, die nur immer die Monotonie der Façade brechen können, eine Monotonie, welche durch die fast immer gleichen Bedingungen cines Bürger - und Micthshauses, dur die gleichmäßige Anordnung in Größe und Höhe wenig unterschiedener Wohnrâume nothwendig hervorge- rufen werden wird. Solcher Hülfsmittel, die wir bei einigen bürgerlichen Bauten Berlins, Än der Neuzeit oft reht glücklich angewendet sehen, sind: Risalithe, Gruppirung der Fenster, theilweise Erhebung des obersten Sto- werks" zuweilen noch um Stockwerkshöhe, und daher Bildung eines thurmartigen Aufbaues und dadurch entstehende Anordnung der Dächer in verschiedenen Höhen und Abflächung derselben nach verschiedenen Seiten hin, wodur denn wieder zuweilen kleine Giebel an der Vorderfront gebil- det werden, die besonders zu einem wechselvolleren Ansehen der Façade beitragen. Kurz wir sehen bei diesen Entwürfen das malerische Prinzip thätig, das in diejer Weise und mit dem gehörigen Maße geübt einer Architektur niemals zum Tadel sondern nur zum Lobe gereichen kann, Freilih müssen dergleichen Motive in der Anordnung der Façade wenn sie nicht als cin bloßes Spiel mit Formen erscheinen sollen sich auf Bedingungen der Plan-Anordnung stüßen, wie denn Plan und Aufriß erst ein Ganzes bilden, und bei Erfindung einer Architektur immer zusammen und zu gleicher Zeit bedacht und berathen werden müssen. Jn dieser Be- ziehung hätten wir gewünscht, der Verf, hätte die Grundrisse, wenigstens die der Haupt - Etage, seinen Entwürfen von Façaden hinzugefügt, ein Mangel, den ex wohl selbst gefühlt und in dem einleitenden Vorworte zu

ck Paris, 9. Aug. Die Ernennung des General-Gouverneurs von Algerien, Generals Bugeaud, zu der Würde eines Marschalls von Frankreich, ist die wohlverdiente Belohnung langjähriger und treuer Dienste, welche dieser Mann seinem Vaterlande sowohl im Junern als nah Außen nun seit mehreren Jahren schon dur seine erfolgreiche Kriegführung gegen Abd el Kader geleistet hat. Die großen Dienste, die er in Afrika geleistet hat, konnten selbst von seinen erbittertsten Gegnern —- und er hat deren niht wenige niht in Abrede ge-= stellt werden, ja sie sind von ihnen wiederholt ausdrücklih anerkannt worden. Das hindert aber diese seine Gegner , die vorzugsweise in den Reihen der Radikalen sih finden, durhaus nicht, ein gewaltiges Geschrei gegen die Beförderung zu erheben: man sieht, sie können ihm nicht vergessen, daß er in den Jahren 1831—34 an der Spiße der National - Garde und Linie die stets von Neuem begonnenen Emeuten unerschütterlich und siegreich bekämpft hatte, daß die Sache des Geseßes und der Ordnung an ihm stets eine ihrer festesten Stüßen hatte. Dieses Geschrei der Radikalen und ihrer Organe aber macht auf die öffentliche Meinung nicht den geringsten Eindruck.

Ein Schreiben aus Algier vom 30, Juli kündet mehrere wih= tige Veräuderungen 1m ganzen Verwaltungs = Organismus der fran-

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zösischen Kolonie in Afrika an. Demnach würde der Herzog von Aumale zum General-Gouverneur von Algerien ernannt werden, | Marschall Bugeaud aber nach Frankreich zurükehren. Algerien würde | endlich einen Civil-Gouverneur erhalten, während ein General -Lieu- tenaut an die Spibe der Occupations-Armee gestellt würde. Bereits wird auch der General-Lieutenant Lamoricière als zu diesem leßteren Posten ausersehen genannt. Die hier niedergeseßte Kommission, welche mit Ausarbeitung eines neuen Organisations-Planes für Afrika beauf= tragt war, soll demnächst ihre Arbeit zur Oeffentlichkeit bringen. Wenn die bezeichneten Aenderungen vorgetommen werden, so könnte Algerien hald aus der prekären Lage, 10 der es sich bisher befand, wo nichts Stabiles, nichts Definitives bestand, hervorgehen und viel- leiht sogar in kurzer Zeit schon ein Theil der Lasten, welche die Ko- lonie bisher dem Mutterlande auferlegte, demselben abgenommen wer- den. Vou besonderer Wichtigkeit is die Einseßung eines Civil-Gon verneurs, an welchem der Unternehmungs-Geist der Kolonisten jeden falls eine Stübe finden würde, die ihm bisher fehlte.

Die neuesten Nachrichten aus Konstantinopel zeigen, daß die Ge= fahr, welche man einen Augenblick für den Bei von Tunis befürchtet hatte, nicht ernstlich war. Judeß beweisen die Berichte aus Bona vom 24, Juli, daß man von französischer Seite nicht blos zur See Vorsichts - Maßregeln durch Absendung einer Flotte von Toulon aus, die nöthigenfalls dem Bei Beistand leisten sollte, getroffen hatte, son= dern daß auch von der Landseite her von Bona aus eine Kolonne der französischen Armee der Gränze von Tunis sich genähert und dort ein Beobachtungs = Lager bezogen hatte, angeblich un- die Nomaden- Stämme daselbst zu überwachen, die bald auf der einen, bald auf der ande- ren Seite der Gränze sich herumtreiben, wobei aber wohl der Haupt- zweck gewesen sein mag, die Vorgänge zu Tunis selbst abzuwarten, und im Fall der Noth scuell bei der Hand zu scin, Am 18ten noch war das zu Bona in Garnison stehende halbe Bataillon der Jäger von Afrika zur Verstärkung der an der Gränze der Regentschaft Tu- nis im Lager stehenden Truppen abgeschickt worden, Außer den schon früher nach Tunis abgegangenen Schiffen, so wie dem Dampfschiffe „Circe““, is auch das Dampfschiff „Tounerre““, das erst fürzlih mit den Arabern, welche die Wallfahrt nah Mekla gemacht hatten, nach Algier zurückgekommen war, von dort nah Tunis abgegangen.

Der Gemeinderath von Paris hat einen Beschluß gefaßt, der niht nux für diese Hauptstadt und insbesondere für die zahlreichen Arbeiter und die ärmeren Klassen überhaupt von hoher Bedeutung ist, sondern auch auf die Landwirthschaft und den wichtigen Zweig der Viehzucht einen bedeutenden Einfluß üben muß, Bisher mußte für jeden Ochsen, der für den Verbrauch in die Hauptstadt einge führt wurde, ohne Rücksicht auf die Größe oder das Gewicht des Thieres, 45 Franks Eingangszoll an der Barriere gezahlt werden. Daß die natürliche Folge war, daß nur das größte Schlachtvieh in Paris eingeführt wurde, während das kleinere gänzlich ausgeschlossen blieb, liegt auf der Hand, so wie, daß die Viehzüchter in der Umgegend und selbs in einem sehr ausgedehnten Rayon nur ganz großes Vieh zu ziehen suchten, weil sie nur für dieses gesicherten Absaß fanden. Nach dem Vorgange von Lyon , wo man eine ähu- liche Abänderung dieses Zustandes der Dinge mit gutem Erfolge vor- nahm, hat uun der Gemeinderath von Paris beschlossen, daß nach Abfluß von sechs Monaten die Besteuerung des Schlachtviehes aller Art bei der Einfuhr in die Hauptstadt nicht mehr nah Köpfen, sondern nach dem Gewichte stattfinden soll, Diese Frist von sechs Monaten wurde zu Gunsten der Viehzüchter festgeseßt, welche bis dahin das jeßt noch nach dem bisherigen Systeme gemästete größere Schlachtvieh abseßen fünnen. Der Verbrauch an Fleisch wird voraussichtlich dadur, daß nun der große Markt von Paris auch dem kleineren Schlachtvieh ge= öffnet ist, eine beträchtliche Ausdehnung gewinnen, und die arbeitenden Klassen werden in den Stand geseßt, um billigere Preise si eine bessere Nahrung zu verschaffen, Nach dem bisherigen Systeme zahlte ein Ochse, der an sich 900 Fr. werth war, nicht mehr als ein anderer, der 300 Fr, Werth hatte, und es is begreiflich, daß bei einem sol=- hen Zustande der Dinge der leßtere vom Pariser Markte ganz aus- geschlossen war. Das Beispiel, welches jeßt Lyon und Paris gege ben haben, wird ohne Zweifel auch in den anderen Städten Nach= ahmung finden, wo ein ähnliches System besteht.

Der Herzog und die Herzogin von Nemours werden erst zwi

seinem Werke damit entschuldigt hat, daß durch eine solche Zugabe der Preis des Werkes um ein Beträchtliches erhöht worden sein würde. Judeß hat er diesem Mangel dadurch abzuhelfen gesucht, daß er dic L der zu seinen Façade-Entwürfen gedachten Grundrisse in dem beigegebe- nen erklärenden Texte wenigstens in Worten niedergelegt hat, Jeder der

mit dem Entwerfen von Façaden für Bürgerhäuser sich nur einmal Lt

igt hat, kennt die Schwieri keiten, die sich im Allgemeinen für die 9 j U derselben aus den gewöhnlich bevingten verhältnißmäßig i E ringen Stockwerkshöhen ergeben, die sich selten über 10, 11 A i erheben. Der Verfasser hat für seine Façaden Stockwerro r ibe bis 15 Fuß, zuweilen auch noch höhere angenommen z eben #0 A nbalfen stets die Façadenmauner noh um ein Beträchtliches U? v La ldi des obersten Stockwerls hinaus in die Höhe geführt, um f i Lheint Dächern, die er überall sür seine Entivürfe N b a d Sbot: einen praktikableren Bodenraum zu erhalten. Hieraus S, wir ps v, daß seine Façaden für städtische Gebäude wohlhabenderen nschens L ) net sind und auch der Aufwand von architeltonischen_ Formen ertheilt den- felben nod) mehr einen monumentalen Charakter. Die uns vorliegenden Façaden dürften also beim Bau größerer städtischer Gebäude besonders 4 Haupt - uud Residenzstädten Anwendung finden können, und werden e ) Beigabe der Details in größerem Maßstabe, bei denen wir das Stre en nach klassischen Formen und meist eine organische Folge und Anorpiung der Glieder erblien, Vielen um so willlommener sein und um so größere

Verbreitung finden. 7 Die äußere Ausstattung is dem inneren Werthe des Werkes angemessen

und würdig. Die Stein - Gravirungen des Herrn Reubke kommen in Glätte ib Reinheit der Linien fast dem Kupferstich nahe, und dürften die Anwendung dieser Darstellungsart für architektonische Werle schr empfehlen.

schen dem 15. und 20, September in Lyon erwartet, zu welcher Zeit dort auch die große Judustrie-Ausstellung stattfinden soll. Nicht blos die Munizipalität der Stadt hat bereits die bedeutende Summe von 20,000 Fr. für die zu Ehren der erwarteten hohen Gäste zu veran- staltenden Festlichkeiten votirt, sondern auch die Handels-Kammer der Stadt hat beschlossen, denselben ein eigenes Fest zu veranstalten. Die radikalen Organe von Lyon, wie der Censeur, sind darüber sehr ungehalten, allein dort wie hier wird ihre Stimme nicht mehr gehört.

m Paris, 9. Aug. Einige pariser Blätter haben von einem Manifest der Königin Marie Christine an die spanische Nation ge- sprochen, welches die Ex-Regentin zu erlassen Willens gewesen. Die- ses Gerücht ermangelt alles Grundes, da die Er-Regentin mehr als jemals auf ihrem Vorsaße beharrt, weder direkt noch indirekt in die inneren politischen Angelegenheiten Spaniens sih zu mischen. Ja es ist noch sehr zweifelhaft, ob die Königin Marie Christine cher nach Spanien zurückehren wird, als bis die Königin, ihre Tochter, von den Cortes für großjährig erflärt worden is , obgleich die Ex-= Regentin, wie mehrere Journale irrthümlih behaupten, einer besonderen Er= laubniß der Cortes gar nicht bedarf, um nach Spanien zurückzukehren. Wer nur einigermaßen die Vorgänge von Barcelona im Jahre 1840 fennt, der weiß, daß die Königin Marie Christine nur freiwillig der Regentschaft entsagte, und daß sie von Espartero selbst dringend er= suht wurde, nicht abzureisen. Eben weil aber die Er-Regentin darauf bestand, im Auslande zu leben, behauptete Espartero später, daß ihr Aufenthalt im Auslande mit der Vormundschafts-Würde unverträglich wäre, und ließ Herrn Arguëlles an deren Stelle zum Vormund der Königin Jsabella li. ernennen. Darauf erwiederte die Ex = Regentin in einer Protestation, welche sämmtlichen fremden Höfen mitgetheilt wurde, „daß, da ihr Aufenthalt in Frankreich freiwillig und nur zeitweilig wäre, die Ernennung des Herrn Arguëlles als eine un rechtmäßige Verleßung ihrer eigenen Vormundschafts-Rechte betrachtet werden müßte‘. Wenn folglich tie Königin Jsabella von den Cortes für großjährig erklärt sein wird, da gebietet der Ex-Regentin die Pflicht, ihre Vormundschafts -Rechnungen in die Hände ihrer Tochter niederzule- gen, Die persönlihe Gegenwart der Königin Marie Christine wird dann um so mehr erforderlich werden, weil die Juwelen und Schätze der Krone, welche die Er-Regeutin, die den politishen Sturm, der später über Spanien ausbrach, im Voraus ahnte, an sicherem Orte verbarg, bevor sie auswanderte, der großsährigen Königin über= geben werden sollen.

Neuesten Meldungen aus Madrid zufolge, hat das Kabinet Lo= pez die beiden Brigadiers Concha und Figueras, deren Muth und Standhaftigkeit den Sturz Espartero's vollbrachten, zu General-Lieu tenants befördert, Die Flucht des General Linage, der sih mit Espartero am Bord des britischen Kriegsschiffes „Malabar“ einschiffte, bewirkt die Erledigung zweier höchst wichtigen Militgir-Würden, welche in Spanien dem Portefeuille des Krieges vorgezogen zu werden pflegen. Dieselben sind: Die Geueral-Juspection der Jufanterie und die General-Juspection der Provinzial-Milizen. Espartero hatte die selben vereint und seinem Günstling Linage verliehen, wodur er auf die Armee und auf die National-Miliz einen überwiegenden Einfluß vor jedem eventuellen Kriegs-Minister auszuüben hoffte. Das Kabi= net Lopez hat die beiden Aemter von einander wieder getrennt und den General Figueras, den Helden von Sevilla, der als einer der ausgezeichnetsten Organisateurs in der spanischen Armee gilt, zum Ge= neral-Juspecteur der Infanterie, und den General Concha zum Gene=- ral-Juspecteur der Prövinzial-Milizen des Reiches ernannt. Um den General Figueras noch ferner auszuzeihnen, verlieh man ihm zu glei cher Zeit den Rang und Titel eines General=-Capitains von Sevilla.

Grossbritanien und Irland. Oberhaus. Sihung vom & August. Die firdlih- po=

litische Partei der Orangisten in Jrland, deren Wirksamkeit die Ge seße von 18532 und 1838 als staatsgefährlich erkannten, und durch die Aufhebung ihrer Verbindungen, der bekannten Orangen = Logen unschädlich machten, hat im Oberhause in dem Grafen von Roden noch einen sehr eifrigen Vertreter, der keine Gelegenheit vorüberge= hen läßt, um in dem Juteresse seiner fanatisch - protestantischen Brü- der in Jrland zu wirken. Derselbe legte heute den Lords eine Pe- tition von 5000 protestantischen Bewohnern der Grafschaft Down vor, worin man sih beschwerte, daß, während die Repeal - Agi tation einen ungchinderten Fortgang nehmen, Versammlungen und Auszüge halten dürfe, deu Orangisten dergleichen Prozessionen un- tersagt seien. Das lebtere Geseh gegen den Orangismus von 1838 nämlich verbietet auch die bis dahin öffentlichen Umzüge der Orangisten, welche besonders an ihrem Hauptfesttage, dem Jahrestage der Schlacht an der Boyne (12. Juli 1690), in welcher Wilhelm [Ill die jakobitishen Jrländer besiegte und dem Orangismus sein erstes Entstehen gab, üblih waren. Ein zweiter Punkt, worüber die irländischen Protestanten in ihrer Petition sich beklagten, bezog sih auf die Ausdehunng der Repeal- Bewegung, welche ihnen ernstliche Besorgnisse vor einem bevorstehenden Bürger= kriege einflößten, Der Graf Roden unterstüßte den aus diesen Be- {werden folgenden Antrag der Petenten, daß entweder das Geseh gegen öffentliche Aufzüge aufgehoben und alle Aufzüge ohne Unter= schied gestattet werden, oder die Anwendung des Berbots sich auf alle Prozessionen erstrecken solltez er unterstüßte diesen An= trag auf Grund der Gerechtigkeit, welche man Allen scchul- dig sei, und hob besonders die harten Strafen gegen die ihr Geseß verleßenden Orangisten hervor, welhe noch dazu dem Gespötte und den Herausforderungen der Katholiken ausgeseßt wären, wenn sie sich einer Uebertretung des Gescbes pflichtmäßig enthielten. Hinsichtlich der Besorgnisse vor der Ausdehnung der Repeal: Bewegung erwies der Redner das Gegründete derselben aus der unbe-= schränkten Macht der Volksleiter über die Massen, und aus deren Sprache, die Repeal und die Befreiung vom sächsischen Joch unter allen Umständen durchzuführen; er kam zuleßt so auf die Nothwendigkeit der Anwendung durchgreifender Maßregeln gegen die Volksbewegung zu sprechen und erging sih in dem schon oft wiederholten Tadel der unthätigen Re- gierungs-Politik. Judeß erkannte der Graf, nahdem er die Folgen der Repeal- Bewegung in der unter allen Klassen des Volkes herr= chenden Noth, in der Unsicherheit aller Verhältnisse und in dem fühlbarer werdenden Mangel britischer Kapitale im Lande gezeigt hatte, doch die Maßregelu der Regierung in soweit für wohlthätig an, als sie dem wirklihen Aufstande bis jeßt vorgebeugt hätten , aber er glaubte zur gänzlichen Beseitigung der Bewegung nichtsdestoweni- ger cin fräftigeres Einschreiten empfehlen zu müssen. Er belobte frühere Vice-Könige Jrlands,, welche in solchen Fällen die Yeomaunry zu den Wassen riefen, jene Klasse, die in dem Aufstande von 1798 sv große Dienste geleistet habe, und {loß mit der wiederholten Bitte das Geseh über die Prozessionen entweder aufzuheben oder in allge- meine Anwendung zu bringen. -

Der Herzog von Wellington antwortete dem Grafen, und erflärte nah vorausgeschickter Belobung des loyalen Benehmens der Orangisten in Beobachtung des Verbots der Aufzüge, das dahin be- zügliche Gesetz dahin, daß dasselbe ausdrücklich nur gegen die jähr= lichen Prozessionen der leßteren erlassen sei. Man könnte fragen: „Warum denn nicht die desfallsigen Bestimmungen auch auf die Re-

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pealers ausdehnen?‘ aber obschon er die Uebelstände, welche die gegen- wärtige, man möchte sagen verbrecherische Agitation herbeigeführt habe, erkenne, und eifrig bemüht sei, dieselben zu beseitigen, au die Regie- rung für das zuviel wie zuwenig Thun verantwortlich halte, so glaube er doch nicht, daß es geeignet sei, von den Absichten der Regierung, ob das Geset ausgedehnt oder aufgehoben werden soll, mehr zu eröffnen, als die Erklärung, daß von seiner Seite alles mögliche gethan werde, um die Regierung in Stand zu seßen, „den Frieden des Landes zu er- halten, und allen unheilvollen Folgen zu begegnen, welche aus den heftigen Leidenschaften jener Männer entstehen können, die unglüdck- licherweise die Volksmasse in Jrland leiten. He nicht die Ausdehnung und die daraus folgende möglihe Gefahr der Volksbewegung in Jrland, besonders da auch im Auslande sich Sympathieen zeigen, aber er sprach die feste Ueberzeugung aus, daß die Regierung mit ihren Maßregeln jedem Versuche der Friedens- störung vorbeugen werde, und er hielt es darum für besser, auf dem jeßigen W 2 treffen, als bis die absolute Nothwendigkeit es erforderte.

Der Graf vo n Winchelsea und der Graf von Wicklow spra chen sih zufrieden darüber aus, daß die Regierung sich der Zwangsma regeln enthalte, dagegen drücte der Marquis von Clanricarde,

Der Herzog bestritt |

Zege zu beharren, und nicht eher andere Vorkehrungen zu |

Einfuhr-Erschwerungen an dem Tage werden zurü-genommen werden- an welchem Aargau die seinigen fallen lasse, entgeguete der kleine Rath im Einverständuiß mit dem großen, daß dies von Seiten Aar= gau’s geschehen solle, sobald damit Baden vorangegangen sei. Die badische Regierung hat hierauf den 1. August als den Tag der Auf- hebung der gegen Aargau getroffenen Maßregeln festgeseßt.

S panien.

_ Madrid, 3. Aug. Der General-Capitain Figueras hat dem Kriegs - Minister einen vorläufigen Bericht über die Belagerung von Sevilla übersandt und behält sih vor, demselben später einen aus= führlicheren folgen zu lassen, Wir entnehmen daraus Folgendes : Als Sevilla sih am 18. Juli pronunzirte, verließen alle Militair= Behörden, der Generalstab, die Offiziere der Freiwilligen und die Kavallerie die Stadt; nur der General Anillo, General-Kommandant der Artillerie, und diejenigen Offiziere dieser Waffe, welche bei dem

| Arsenal, der Geschüßgießerei und der Gewehr-Fabrik beschäftigt wa=

obgleich er in diese Billigung der Regierungs-Politik mit einstimmte, | seine Besorgnisse hinsichtlih des endlichen Resultats der Repeal-Be- | wegung ausz er erwartete von der nächsten Session erfolgreichere |

Maßregeln als die diesjährige sie veranlaßt habe. folgte darauf noch mit einer längeren Rede, in welcher, wie jeßt ge- wöhnlich, er mit seiner ausgezeihneten Beredtsamkeit den Tories diente, Die Rede bezicht sih auf die nachtheiligen Folgen der Re

Lord Brougham |

ren, blieben zurück. Die einzigen Truppen, welche sich damals in der Stadt befanden, waren das erste und das dritte Bataillon des Regi= ments ¡Aragon““ und die Karabiniers. Es fehlte indeß an Munition und an Lafetten für \{weres Geschüß, und ‘zur Ausbesserung der schwachen und schadhaften Mauer hatte man weder Arbeiter. noch Material. ; 5

u, Unter „diesen Umständen ernannte die Wohlfahrts - Junta den Vtigadier ¿Figueras zum interimistischen General - Capitain und es

| wurden nun Befestigungswerke errichtet, Kugeln gegossen, ein Gene=

| ralstab gebildet, die National-Miliz

peal-Bewegung, die schon zu oft erörtert sind, als daß sie nochmals |

wiederholt werden sollten; Standpunkt, die Zustände aus ihren tiefer liegenden Ursachen her zuleiten. war, die Petition des Grafen Roden auf den Tisch des Hauses nie derzulegen.

Das Unterhaus beschäftigte sich in seiner gestrigen Mittags Sitzung mit Gegenständen von geringerem Interesse, Herr Hume

beautragte die Vorlegung des Berichts der Kommission, welche die | l , ge eim und am 19, errichtete er seine Batterieen, die, am 20., 21.

fürzlichen Zoll - Defraudationen beim londoner Zoll - Amte untersucht hat, nahm aber seinen Antrag zurück, als der Schaß-Kanzler die voreilige Publication des Berichts verweigerte, Das Haus vertagte sich übrigens shon um Uhr Nachmittags, und hielt auch keine weitere Abend-Sißung.

Loudon, 9. Aug. Se. Majestät der König von Hannover stattete am vorigen Sonnabend dem Herzog von Buckingham auf der Eisenbahn einen Besuch ab. Die Rückkehr des Monarchen in seine Staaten wird erst Ende nächster Woche statt findeu. Der Herzog von Wellington giebt noch am 12, d. ein großes Diner zu Ehren des Königs.

Der Prinz Alexander von Oranien, zweiter Sohn des Königs der Niederlande, is vorgestern aus dem Hagg hier eingetroffen.

Ute elan d e.

«C Mastricht, 9. Aug. Die Anhänger der Trennung des Herzogthums Limburg von Holland halten sich noch uicht für geschla- gen, obgleich die Sache während der leßten Versammlung der Provinzial= Stände aufgegeben wurde. Sie verfolgen ihr Pro-= jekt mit Eifer und, hauptsächlich unzufrieden mit der etwas harten Art und Weise, womit sie von dem Journal des Herzogthums behan= delt sind, welches über ihre Arbeiten Bericht erstattct, haben sich die Vertreter des Plans und einige Mitglieder der Provinzial-Stände ent- {chlo}sen, ein Journal herauszugeben, welches das Echo ihrer Gedan- ken - und Meinungen sein wird, ohne der Censur der Presse aus- geseßt zu sein. Das Mittel is nicht übel gewählt, aber wird es die Resultate liefern, die jene Herren davon erwarten? Wird dieses neue Journal die allgemeine Meinung für si haben und wird es das andere Journal zu Grunde richten? Es i sehr zu bezweifeln, daß eine ganze Bevölkerung so blind sein verde, das Gefährliche einer solchen Veröffentlichung von Seiten ciner Koterie nicht einzusehen. Das Journal, welches jeßt in Mastricht erscheint, könnte wohl bisweilen Unterricht im Atticismus nehmen, denn das fehlt ihm geradez aber es sagt doch oft treffende Wahrhei- ten, Und deshalb eben hat man es bei Gelegenheit der Artikel, welche es gegen die Trennung veröffentlichte, angeklagt, daß es an die Regie rung verkauft sei. Die ganze Frage ist reine Sache der Meinung, und ih glaube, daß, wenn das Für oder Wider ohne Vorur= theil und ohne Leidenschaft erwogen wird, die Wage sih sehr zu Gunsten der Nichttrennung hinneigen wird. Das ist es, was Privat- Interessen nie einschen wollen; davon können sich diejenigen, welche sih durch trügerische Hoffnungen verbleuden lassen, nicht losreißen. Man erwartet das in Rede stehende Journal gegen das Ende dieses Monats, wenigstens den Prospektus, den man durch Treibhaushite künstlich großzieht. :

Vor dem Schlusse der gegenwärtigen Session müssen die Gene- ralstaaten des Königreichs, die ihre Arbeiten wieder begonnen haben, sich mit mehr als 50 Geseß-Entwürfen beschäftigen; darunter sind 22, die das zweite Buch des Strafgeseßbuches festseßeu, und 7, die sih mit der Feststellung der Gerichtskosten und der Gehalte der Civil- Beamten beschäftigen. Die Veränderungen in den Zoll-Tarifen wer= den berathen und die Abgaben von Erbtheilungen werden Modisica- tionen erleiden. Die finanziellen Bedürfnisse des Königreichs werden den größten Theil der Session in Anspruh nehmen. Es i} sehr die Rede davon, die Gerichtshöfe zu vermindern, auch sollen die Pensio= nen einer neuen Prüfung unterworfen werden, eine Einkommen Steuer soll beantragt werden, und vielleicht will man noch eine Ab-= gabe von 5 pCt. auf die Zins - Coupons legen, Dies lebte Projekt möchte aber s{werlich durhgehen, weil viel große Kapitalisten dabei betheiligt sind. Auch hält man einen modifizirten Geseß-Entwurf zur Konvertirung der Rente in Bereitschaft. Jch werde seiner Zeit über die Diskussionen und die gefaßten Beschlüsse berichten.

Der Graf von Rechteren hat eine neue Brochüre über die Fi=- nanzlage des Königreiches veröffentlicht. Er besteht dringend darauf, das Grundgeseß einer Revision zu unterwerfen (was unlängst schon geschah), damit man es möglich mache, ernstliche Ersparungen herbei- zuführen, Hiermit hängt zunächst die Abschaffung der Großen Staats= stellen oder doch deren Vereinfachung zusammen; deun diese fosten sehr viel, Ju dieser Broschüre sind auch éine Menge Zahlen zusam- mengestellt, die man ohne Zweifel anfechten wird, weil bei Gelegen- heit solher Fragen die verschiedenen Parteien sih ihr Budget auf ihre Weise machen z sowohl bei dem Kapitel der Einnahmen, als dem der Ausgaben. Uebrigens hat der edle Graf zum Theil Ansichten, die niht mehr den gleichen Effekt machen, wenn es gilt, sie zur Ausführung zu bringen.

S chych weiz.

_Von der Schweizergráänze, 8. Aug. Die badish-aar- gauische Gränzsperre hat seit dem Asten d. M. wirklich aufgehört was der Nachgiebigkeit der badischen Regierung zu verdanken ist. Als diese nämli jener in Aarau zu erkennen gab, daß die badischen

auch hinderte den Lord sein gewählter | griffe widerstehen zu können

Too Do c) . ov O Ä L e, l L S Die Debatte wurde hierauf vertagt, nachdem beschlossen | die Lafetten noch nicht fertig, als van Halen am 5 Juli mit seiner

bildet, mit einem Worte ni vermehrt, 22 Frei-Bataillone ge= udet, mit einem Worte nichts unterlassen, um einem etwaigen Án=

Die ersten Befesti Arbeite ‘en indeß sten Befestigungs- Arbeiten waren indeß kaum begonnen,

Division in Alcalá de Guadaira erschien, und während er das Be-

| lagerungs- Geschüß aus Cadix erwartete, in Sevilla Einverständnisse

anzuknüpfen suchte, um daselbst Spaltungen zu erregen, was ihm in=

| deß niht gelang.

Am 18. traf das Belagerungs - Geschüß im Lager van Halen's

| und 22. ein furchtbares Feuer gegen die Stadt eröffneten, das indeß | von Sevilla aus lebhaft erwiedert wurde, Während dessen ließ van

Halen, da seine Jutriguen bei den Bürgern und den Soldaten kein Gehör fanden, dem Brigadier Figueras Auträge machen, die indeß mit Verachtung zurückgewiesen wurden. :

__ Am 23sten Mittags traf Esyartero mit seiner Division vor Sevilla ein und es befanden sich nunmehr daselbst 17 Bataillone und 9 Schwadronen mit mehr als 30 Feldgeshüßen, sechs 24 Pfün= dern und 16 Mörsern. Die Jutriguen begannen aufs Neue und da sie abermals feinen Erfolg hatten , so ließ Espartero das Feuer wieder eröffnen. Ein Versuch der Belagerer, die äußeren Werke in der Nacht zu nehmen, mißlangz ebenso mußten sie darguf verzichten, die Laufgräben weiter vorzuschieben.

Endlich am 28sten, nachdem 606 Bomben und Granaten und mehr «als 2000 Kugeln auf Sevilla geschleudert worden, hob der Feind die Belagerung auf und zog sich nach Uretra auf der Straße nah Cadix zurück, wozu ihn wohl die Ereignisse in Madrid, der Marsch des Generals Concha, so wie die Ankunft des Brigadiers Ordonez, welcher am 26sten Abends mit 800 Mann am Bord eines Dampfschiffes in Sevilla eintraf, bestimmten,

& Madrid, 1. Aug. Judem die provisorische Regierung die Cortes auf den 15, Oktober einberufen und die vollständige Er= neuerung des Senates verfügt hat, seßt sie sich zwar über den Buch= staben der Constitution hinweg, beugt aber dem Zusammentreten einer Central-Junta vor, welches von mehreren Seiten her, und namentli von der durch das Eco del Comercio vertretenen Partei in An= regung gebracht wird, Nicht die buchstäbliche Erfüllung ciner in ihren wesentlichsten Punkten noch nie beobachteteu Constitution, sondern die möglichst schleunige Herbeiführung eines deu Bedürfnissen des Landes ent= sprechenden geordneten Zustandes, ist die Aufgabe, deren Lösung die an die Spiße der Nation gestellten Mänuer vor allen Dingen zu erreichen haben. Die aufgelöste Regierung, die die strengste Beobachtung der Constitution als ihren Wahlspruch aufstellte, ging mit dem Beispiel der strafbar= sten Uebertretung derselben voran, Die Finanz = Verwaltung wurde durch Unterdrückung von Steuern und Abgaben, welche nur durch die Cortes verfügt werden konnte, in gränzenlose Verwirrung verseßt. Um einiges baare Geld aufzutreiben, gestattete der Finanz = Minister Mendizabal die Einfuhr aller verbotenen Waaren in den Hafen von Cadix gegen eine geringe Abgabe und seßte den bestehenden Zoll= Tarif zu Gunsten dieses Plabes auf verfassungswidrige Weise herab. Der daraus entspringende Vortheil fällt natürlich nur Gibraltar und soustigen nahe gelegenen fremden Stapelpläßen zu, während der übrige Handel Schaden leidet, Die Junta von Valencia hat bereits ver= fügt, daß alle dort ankommenden, voa einem anderen Hafen Spa-= niens herrührenden Ladungen nicht eher ausgeschit werden dürfen als bis sie nachgewiesen haben werden, daß sie den geseßlichen Ein gangszoll bereits entrichteten. :

Die provisorische Regierung hat endlich auch die Provinzial= Deputation von Madrid aufgelöst, und tiren ne Ma e reichsten und angesehensten hiesigen Einwohnern bestehende eingeseßt. Dies heißt das Uebel an der Wurzel angreifen. Es gehört zu den am tiefsten eingewurzelten Eigenthümlichkeiten des spanischen Volkes daß der gemeine Mann denjenigen Beamten, die er unmittelbar und täglich vor sich sieht, den Alfalden, Aguntamientos und Provinzial= Deputirten , blindlings gehorcht, während er die Minister haßt und verlacht. Dieser Gehorsam hat theils in der Vorausseßung des Bür= gers, daß er nur seines Gleichen gehorche, theils auch in dem Umstande seinen Grund, daß er gar häufig bemerkt, wie sein Alkalde den Be- fehlen der Oberen selbst Trob bietet. Die Erfahrung der lebten zehn Jahre lehrt, daß in allen politischen Stürmen diejenige Partei siegte welche die Ayuntamientos und Provinzial-Deputationen guf ihrer Seite hatte. Das Ministerium Perez de Castro begriff dieses Verhältniß und suchte deshalb durch ein von den Cortes votirtes und von der Krone sanctionirtes Geseß der Regierung einen, wenn auch nur indirekten Einfluß auf die Ernennung der Alkalden zu verschaffen. Die Freunde der Unorduung und Demokratie begriffen aber eben so wohl, daß sie verdrängt werden sollten und nahmen deshalb jenes Geseb zum Vor= wand, um die September = Revolution zu veranstalten. Seit jener Zeit blieb es das Haupt - Augenmerk der Minister Espartero's, die Aguntamientos, und vor allen das der Hauptstadt, ausschließlich" mit ihren Kreatureu ausfüllen zu lassen, und so is es zu erklären, daß cine Anzahl, den rechtlichen und bemittelten Bürgern selbst dem Na= men nah unbekannter „Patrioten“ vermittelst der erwähnten Volks =- Corporationen die unerträglihste Tyrannei nicht nur über die ihnen unmittelbar untergebeue Stadt oder Provinz, sondern als eine nach Willkür sich_ ausdehnende Gewalt, über die ganze Nation ausüben konnte, Das Ayuntamiento vou Madrid i nur zu wohl, daß mit der Herrschaft Espartero's, au seine Allgewalt wegfallen würde, und aus diesem Bewüßtsein, Unk etwa aus der Anhänglichkeit des Ayuntamiento an die Soul oder gar aus dessen ifer für Legalität, sind die Folossalen