1843 / 49 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

den, weil die statistischen Angaben von Seiten einiger Stände bis jeßt noch fehlen. Diese werden eingeladen, ihre Augaben beförder- lich einzusenden. Der Stand Glarus richtete unterm 15. Januar an die Kantone den Antrag, es möchte zur Förderung des {hweize- rishen Handelswesens eine permaneute eidgenössische Handels - Konz= mission eingeseßt werden. Die Mehrheit der Stände fand aber, daß zur Zeit die Untersuchungen über igte kommerziellen und industriellen Verhältnisse noch zu wenig vorgerüdckt seien, als daß sich von einer Berathung des von Glarus gestellten Antrags für jeßt etwas Er- sprießliches erwarten ließe. Es wurde jedo kein Beschluß gefaßt, indem weder der Antrag zur Ueberweisung an eine Spezial-Kommis sion, noch der zur Ueberweisung an die Handels-Kommission oder zur einfachen Verschiebung eine Stimmen - Mehrheit erhielt. Bei diesem Anlaß rügte die Gesandschaft von St, Gallen die bereits dur öf- fentliche Blätter geschehene Veröffentlihung der von mehreren Kan= tonen dem Vororte mitgetheilten Aktenstücke, betreffend die durch die Handels= Kommission zu erörternden s{weizerischen Handels-Verhält- nisse, als unzeitig und das Juteresse der Schweiz in dieser Angele- genheit gefährdend; für den Antrag derselben, daß die Tagsaßung die Geheimhaltung der Aften und Verhandlungen beschließen möchte, stimmten 8 Stände. i

Die Fiuanz- Verháltuisse von Mexiko.

_— Paris, 8. Aug. Während Santana der Republif Mexiko den Frieden nah außen wiederzugeben bemüht is, nachdem die Ver= suche zu Wiederunterwerfung der beiden abtrünnigen Provinzen im Norden und Süden entschieden mißlungen sind, bestrebt er sih zu- gleich, in die unter inneren Stürmen natürli in Unordnung gerathe nen Finanzen des Staates wieder einigermaßen in ein regelmäßiges Geleise zu bringen und zugleih den Aufschwung der nationalen În- dustrie zu befördern. Mehrere seiner neuesten Regierungs-Maßregeln geben davon unleugbar Zeugniß. Durch ein Dekret vom 24. Mai sind alle Auflagen auf das Quessilber, das aus den Bergwerken der Republik gewonnen wird, als abgeschafft erklärt und den vier bedeu-

318 Ein anderes Dekret vom 11. Mai is ein Anfang zu Reguli- rung der Verhältnisse der shwebenden Schuld. Diese soll in der

Weise durchgeführt werden, daß alle die vershiedenartigen und ver schiedennamigen Kredite, deren vielfältige und verwickelte Nomenkla- tur aus der Nationalschuld eine Art von unentwirrbarem Labyrinth machten, durch die Capitalisation derselben in eine einzige Kategorie vereinigt werden sollen. Nach diesem Dekret soll ein Fonds von 25 für 100 gebildet werden, die aus dem Gesammt-Ertrage der in sämmt- lichen See-Zollstätten des Landes mit Ausnahme jener von Matg- moros vorweg zu entnehmen sind. Dieser Fonds soll einzig und aus= shließlich zur Zahlung der Juteressen und allmäliger Tilgung des Kapitals der gegenwärtigen Schuld verwendet werden. Jede Zah- lung, die bisher den Staats= Kassen zugemuthet war, soll von dem Augenblicke an aufhören, ausgenommen die Auszahlung der Gehalte an die Staats-Beamten und der sonstigen Kosten der Verwaltung. Von diesen lebteren Bestimmungen is nur der für Tilgung der Schuld an England bestimmte Antheil, so wie jener, der durch den Traftat vom 15, Oktober festgeseßt wurde, die gemäß den früheren Dekreten vorweg entnommen werden sollen, ausgenommen. Das General- Staats-Schaßamt wird in der bestimmten Frist von zwei Monaten die Liquidation der genannten Schuld vornehmen, indem sie die durch Uebereinkunft ausdrücklih festgestellten Jnteressen bis zu Ende dieses Monats kapitalisirt. Für das so festgestellte Gesammt- Kapital ohne Unterschied soll vom Datum des gegenwärtigen Dekrets an eine Ver- zinsung von 6 pCt. jährlich angewiesen werden.

__ Ein Blatt von Mexiko, der Correo, findet in dieser großen Finanz-Maßregel einen glänzenden Beweis von Loyalität, und des ernstlichen Wunsches der Regierung, aus der prekären Lage heraus-= zukommen, in welcher man die Eristenz von einem Tage auf den andern fümmerlih forts{chleppte. Mexiko spricht jeßt offen die An erkennung seiner Schuld, seiner Verpflichtungen aus, erklärt feierlich vor Aller Welt, seine Verbindlichkeiten nah Kräften gewissenhaft er- füllen zu wollen, vorerst durch Sicherung der Zinszahlung von dem anerfanuten Kapital, und nahher auch durch allmälige, mit seinen

Bedingungen dieser erste Versuch zu Anwendung der wahren Grund= säße der Staats-Oekonomie gemacht werden soll ; denn davon allein wird es abhängen, ob er die Resultate hervorbringen wird , welche die mexikanische Regierung sih davon verspricht.

_ Was die allgemeine Frage der Staats - Finanzen überhaupt be- trifft, so besteht ein allgemein als gültig anerkannter Grundsaß, daß man feine Tilgungskasse begründen fann, so lange das laufende Bud- get ein Defizit aufzuweisen hat. Die an ih heilsame Maßregel aber, welche die mexikanische Regierung beschlossen hat, muß noth- wendigerweise von einer allgemeinen Darstellung und Uebersicht der Schuld, von der Festseßung eines regelmäßigen Budgets der Ein= nahmen und Ausgaben der Republik begleitet sein. Nur wenn diese beiden Bilanzen ins Gleichgewicht gebracht sind und man einen klaren Ucberblick über beide hat, wird man im Stande sein, die ganze Be- deutung und die ganze Realität der Vortheile des Dekrets würdigen zu fönnen, welches die Capitalisation und die Amortisation regelt.

Ueber die finanzielle Lage Merxiko’s läßt sich nur auf vage, un- bestimmte Notizen hin raisonniren, weil bis zu diesem Auge"" "icke die Regierung niemals zur öffentlichen Kenntniß gebracht hat, ._ ¡e viel sie eigentli s{huldig ist, wie viel sie ausgab und wie viel sie für Rechnung der Nation empfing. 4111

Darf man den Versicherungen von Personen glauben, welche wohl mit den Verhältnissen Mexiko's in diejer Beziehung veräaut sein können, so beläuft die Gesammtschuld der Republik sich auf 16 Millionen Piaster (über 80 Millionen französische Fr.). Die Summe der Juteressen nah dem Zinsfuße von 6 für Hundert würde 900,000 Piaster ungefähr betragen. Da der Reserve - Fonds von 25 pCt. ungefähr 1,600,000 Piaster ergeben soll, so würde si ein Uebershuß von 600,000 Piastern ergeben, der für die allmälige Til= gung der eingeschriebenen Schuld verwendbar sein würde,

“Es würde also der Regierung von den Zollerträgnissen , nach vorgängigem g: dieser 25 pCt,, so wie der für Tilgung der englischen Schuld bestimmten 20 pCt., ein Fonds von 55 pCt. blei- ben, um damit die Anforderungen aller Zweige des öffentlichen Dienstes zu befriedigen; außerdem würde zu ihrer Verfügung stehen der Er-

tendsten Unternehmern, die binnen Verlauf eines Jahres 2000 Centner Quecksilber aus diesen Bergwerken gewinuen würden, je 25,000 Dol-=

lars Prâmie zugesichert.

Sekanntmachungen.

[1095] E O C A M a.

Auf dem im Zauch-Belzigschen Kreise belegenen, im Hypothekenbuche des Königl, Kammergerichts Vol. Ul. pag. 313 verzeichneten, dem Johann Carl Friedrich von Thümen gehörigen Rittergute Kezin, auch Koerzin ge- nannt, haftet rubrica 111. No, 1. folgendes Juntabulgt:

3500 Thlr, Courant rückständige Kaufgelder aus dem Kauf - Kontrakte vom 12, Oktober 1776 für die von dem Kreis - Deputirten George Friedrich Wilhelm von Hacke guf Heinersdorf verkauften, zu diesem Gute gehörig gewesenen Getraide-Pächte und Geldzinsen aus Beeliß, Schlunkendorf, Kähns- dorf und Fretzdorf.

Von den auf Heinersdorf damals eingetragen gewe- senen Agnaten haben :

der Hauptmann George Erdmann von Hace,

der Major Wilhelm Ludwig von Hacke,

der Wilhelm Otto von Hacke auf Klein Vieben,

der Ernst Ehrenreich von Hace,

der Carl Gottfried von Hacke,

der Hauptmann Friedrich Dietrich von Hacte,

der Carl Fricdrich von Hacke,

der Oberst-Lieutenant Friedrich Albrecht von Hacke,

der Oberst-Lieutenant Wilhelm Friedrich von Hacke,

der Lieutenant Wilhelm Joachim Friedrich von Hacke, der Lieutenant Hans Albrecht von Hacke,

der General-Major Levin Friedrich von Hacke, gemäß gerichtlich attestirter Reverse vom 4., 5, 7. Ok- tober, 6. und 22, November 1775, 10. Januar und 4. Februar 1776 dergestalt in den Verkauf dieser Pächte konsentirt, daß dieses Kaufgeld wieder zum Lehn ange- legt und sie daran mit zur gesammten Hand aufgenom- men werden sollen,

registrirt den 17, März 1777. Da nun der Käufer diefer Pächte, der Kreis-Direktor und Amts -Hauptmann August Christian Johann von Thümen die Kaufgelder mit 3500 Thlr. feinem Ver fäufer, dem Kreis-Deputirten Georg Friedrich Wilhelm von Hacke sofort bezahlt, ohne die Löschung der Post zugleich mit nachzusuchen, jeßt aber eine löschungsfähige Quittung von den dazu verpflichteten Personen nicht zu erlangen is, weil nicht mit Gewißheit fkonstirt, ob diese Quittung von den Lehns- oder von den Allodial- Erben des Verkäufers ausgestellt werden muß, hiernächst aber noch weniger bekannt is, wer diese Lehns- und wer die Allodial-Erben geworden sind, eine vollständige Legitimation derselben wenigstens jeßt nicht mehr zu be- hafen, so werden auf den Antrag des Nitterguts-Be- sißers Johann Carl Friedrich von Thümen, als titulir- ten Besißers des verpflichteten Guts, alle diejenigen, welche an die obige Post noch als Eigenthümer, Ces- siongrien, Pfand- oder Briefs-Juhaber, oder deren Er- ben, Ansprüche zu haben vermeinen, namentlich werden aber die Lehns- und die Allodial-Erben des am 20. Ok- tober 1783 mit Tode abgegangenen Georg Friedrich Wilhelm von Hacke, so wie die Allodial-Erben des Er- steren, in sofern \ie noch glauben Ansprüche an diese Post zu haben, hierdurch öffentlich aufgefordert, sich in E H pem Kammergerichts-Referendarius Hollmann Hit M l ammergerichte auf den 29. Septem- r c., Dormittags um 11 Uhr, anberaumten Termine zu gestellen und ihre Ansvrii T Lr D n und ¡hre Ansprüche zu bescheini gen, widrigenfalls sie mit denselben abgewiesen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, dic Post für amortisirt erklärt und mit Löschun Lutselben ver-

fahren werden soll. g s

Den Auswärtigen werden die Justiz - Kommissgri j 3- 1 Ober-Landesgerichts-Rath Martins n die Justizräthe Jung und Hülsen zu Mandatarien in Vorschlag ge- bracht. Berlin, am 27. Mai 1843, g Königl, Preuß. Kammergericht.

[1089] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 27. Mai 1843.

Das hierselbst in der Alten Jakobs-Straße Nr. 2

Lee Niesölckesche Grundstück, tarirt zu 16,361 Thlr.

23 Sgr. 8 Pf., soll Schulden halber

am 16. Januar 1844, Vormittags 11 Uhr,

an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy-

pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

Hülfsquellen im Verhältniß stehende Abzahlung des Kapitals selbst. Allerdings läßt sih in dieser Maßregel die Umsicht uud die redliche Absicht der mexikanischen Regierung nicht verkennen. man ein definitives Urtheil fällt, is erst abzuwarten, unter welchen

Aber bevor

iy Allgemeiner Auzeiger.

[1305] BetkanntmacG ung. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 3. Juli 1843.

Das in der Wasmannsstraße Nr. 33 belegene Schwedtckesche Grundstück, taxirt zu 9776 Thlr. 10 Sgr,, soll Schulden halber am 20, Februar 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Der Rentier Johann George Christian Korn wird hierdurch öffentlich vorgeladen,

[1340] E 0am o

Auf den Antrag des Sund. Drovsen und des Vor- mundes des minorennen Frit Drovsen werden alle die jenigen, welche an die Verlassenschaft des hierselb ver storbenen Oekonomen Bernhard Drovsen aus irgend

cinem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche ma-

chen zu fönnen sih berechtigt halten, hierdurch geladen, solche in einem der auf den 2ten, 16teu Und Z30sten kft. Mts,, jedesmal Morgens 10 Uhr, angesezten Liquidations Termíne vor dem Waisengericht hierselbst speziell und glaubhaft auzumelden, bei Vermeidung der in termino den 13, September d. J., Morgens 10 Uhr, zu erkennenden Präklusion. Datum Greifswald, den 13, Juli 1843. S Warn geri Wt.

(L, S; Teßmann.

[M D eran m Gun 9 Breslau - Schweidniß - Freibur- ger- Eisenbahn.

Die Herren Actionaire unseres Unternehmens iverden in Gemäßheit der §§. 13, 17 und 19 unseres Statuts

hierdurch aufgefordert : die fünfle und letzte (*in-

zahlung mit vierzig Prozent eines jeden Actien- Betrags à 209 Thlr. in der Woche vom 1. bis 8. Sep- tember d. J., während der Vormittags -Stunden von 8 bis 12 Uhr, in unserem Büreau, Antonien - Straße Nr. 10, gegen Quittung des Haupt - Nendanten Herrn Plümiccke, zu leisten, Hierbei werden gegen Nückgabe der Quittungobogen dem darin benannten Actionair, oder demjenigen, welcher sih a!s dessen rechtmäßiger Besißer ausweiset, die ausgefertigten Actien nebst Zins Coupons für die Zeit vom 1, Juli c. bis ult. Dezem- ber 1849, imgleichen die Dividendenscheine bis zu dem- selben Zeitpunkte ausgehändigt werden,

Von den bei dieser leßten Einzahlung zur Anrechnung kommenden 4% Zinsen der be- reits eingezahlten 60% sür die fünf Monate vom 41. April bis ult, August Cy Per 2 Thlr., sind wegen der stattfindenden Ausgabe der Coupons für die Zinsen - Erhebung vom 1. Juli bis ult, Dezember d. J,, die 4 % Zinsen des Betrages der ganzen Actie per 200 Thlr. für die zwei Monate Juli und August mit 1 Thlr. 10 Sgr, abzu- rechnen, so daß von den erstgedachten Sie derge! per Actie nur 20 Sgr. zu vergütigen bleiben und sonach auf die jeßt ausgeschriebenen 40 Prozent jeder Actie per 200 Thlr. die Summe von

79 Thlr. 10 Sgr. Courant baar einzuzahlen ist.

Gleichzeitig machen wir hierdurch befannt, daß die- jenigen Herren Actionaire, welche ihre Actien \chon voll eingezahlt haben, die ausgefertigten Actien nebst Zins - Coupons und Dividendenscheinen für den Zeitraum vom 1. Juli c. bis ult, Dezember 1849 ge- gen Rückgabe ihrer Jnterims-Bescheinigungen in unse-

rem vorgedachten Amtslokal V0 15. Sep- fember d. j f ab in Empfang nehmen

können, Breslau, den 1, August 1843, Der Verwaltungs-Rath der Breslau-Schweidniy-Frei- burger Eisenbahn-Gesellschaft,

Rheinisch - Westindische S Compagnie.

Die Herren Actionaire werden hierdurch benachrich tigt, daß die Liquidation zum Schluß gediehen ist und daß unmittelbar nah der in kurzem vorzuneh menden Austheilung des Rest-Kapitals die Auflö- sung der Gesellschaft stattfinden soll.

Da demnach zur Abhaltung der leßten (Be-

neral-Bersammlung zu schreiten i, so

wird solche auf :

D ( aw é Sonnabend, den 2. September dieses Jahres, Nachmittags 3 Uhr, anberaumt und durch gegenwärtige Bekanntmachung nach hier zusammenberufen. Mit Hinweisung auf die Be- stimmungen in den §§. 8 und 13 der Statuten werden die Herren Actiongire eingeladen, derselben persönlich

beizuwohnen oder sih darin vertreten zu lassen. Elberfeld, 1. August 1843, Direction der Rheinisch-Westindischen Compagnie,

Preuß. Renten - Versicherungs- Anstali.

Bertram main a

Mit Bezugnahme auf den im vorigen Monat aus- gegebenen Nechenschafts-Bericht für das Jahr 1842 welcher die Jahres - Gesellschasten von 1839 bis 1842 umfaßt bemerken wir über den Stand der dies- ährigen Gesellschaft, daß die Anzahl der Ein- lagen bis heute sich auf 5148 beläuft, Zugleich ma- chen wir darauf aufmerksam, daß nach §. 10 der Sta- tuten der erste Abschnitt der diesjährigen Sammel- Periode mit dem 2. September endigt und bei später erfolgenden Einlagen und Nachtrags - Zahlungen ein Aufgeld von sechs Pfennigen für jeden Thaler entrichtet werden muß.

Berlin, den 14. August 1843, Direction der preußischen Renten-Versicherungs-Anstalt.

[140 b]

0 I-T L Tx

Packet: (Posiz) Fahrt von Ham- # burg nah New- Bork.

Die rühmlichst bekannten Packet - (Post -) Schisse des Unterzeichneten werden folgendermaßen von hier abgehen :

Newton,

Capt, Wienholhz, 15, September, Stephani, 5

Flor, 25. Olktober, Washington, - Krüger, 25, November, Franklin, - Sleeboom, 15. Dezember,

und so weiter monatlich in derselben Ordnung.

Bei allgemein anerkannter Vorzüglichkeit dieser Schiffe ist das Passagegeld in der Kajüte und Zwischendeck auf das billigste gestellt, und ertheilen nähere Nach- richten die bekannten Herren Agenten des Unterzeich- neten, so wie auf portofreie Anfragen Nob. M. Sloman in Hamburg,

Eigenthümer dieser Packetschiffe.

Aiterarische Anzeigen. Bei (E. S. Mittler in Berlin (Stech-

bahn 3) is erschienen und daselbst, so wie in allen Buchhandlungen, zu haben: [1471] Die

E á . í Rang- und Quartierliste der Königlich preußischen Armee für das Jahr 1843. Dieselbe erhält diesmal noch besonders die Anciennetäts-Liste der Generalität und

trag aller direkten Steuern und der anderen ordentlichen und außer= ordentlichen Einnahmen.

Stabs-Offiziere, sowohl der Linie als der Landwehr.

Preis 28 Sgr. [1467]

Zllustrirte Zeitung No.6., den5. August 1843, Vierteljährlicher Preis 1 Thlr. 20 Sgr., einzelne Nummern 5 Sgr.

Inhalt: O'Connell, Unser Wochenbericht. Algerien. Land und Volf. Straßen - Reinigungs- Maschine von Whitworth. Das große Norddampf- boot, Ueber die Hoffnungen deutscher Judustric auf einen Handels-Verkehr mit China. Chinesische Zahl-

mittel. Briefwechsel mit Allen für Alle.

Das Jubelfest der Königlichen Landesschule St. Asra zu Meißen. Die großen Wasser im Garten von Versailles, Ein Reisemährchen (Fortseßung). Robert Southev's Tod, Modebericht.

No. 7, den 12, August 1843.

Znhalt: Königin Victoria als Gattin und Mut- ter, Unser Wochenbericht, Eröffnung der Eisen- bahn nah Nouen., Zux Charakteristik Friedrich lau's. Untergegangene Städte in Central - Amerika, Garten-Vereine und Ausstellungen. Die Errich- tung einer Gedenkftafel an Lichtenberg's 101. Geburts- tag. Nienzi, der Leßte der Tribunen, große tragische Oper in 5 Akten, von Rich. Wagner, Ein Reise- mährchen (Forts.). Literarische Anzeigen, Mo- denbericht, Schach-Aufgabe.

Zur Einsicht der Jllustrationen sind Exemplare der Zeitung in den unterzeichneten Buchhandlungen aus- gelegt. Ï

Bestellung darauf nehmen alle Königlichen Postäm-

ter und alle Buchhandlungen, in Berlin die (3ro- piussche Buch- und Kunsihand-

lung, Königliche Bauschule, Laden Nr. 12, und in Potsdam die Buchhandlung von F. Riegel an.

[1465]

So eben is erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Berlin bei E. H Schroeder (Linden 23: Hommel’'s alphabetischer Zeugen- Katalog, mit besonderer Berücksichtigung des allgemeinen, sächsischen, preußischen und bayerischen Prozeßrechts bearbeitet von G, A, Ackermann. Königl. sächs. Appellationsrathe. gr. 8. geh, 25 Sgr.

H, M. Gottschalck in Dresden,

und 15t durch alle in Berlin durch

Nen erschien s50 eben bei m1 Buchhandlungen zu erhalten,

JuliusSpringer, Breite- Siralse No. 20: I Das Venensystem

in setnen krankhaften Vavhältintieden, Von A B j. Puchelt. Zweite Auflage. In dret Theilen. Erster Theil. 1 Thlr. 12 Sgr.

gr, 8, geh. F. A. Brockhaus.

Leipzig, 1m Juli 1843.

[1460] In der

Gropiusschen Buch- und Kunsthandlung, Königl. Bauschule Laden

Nr. 12, ist so eben angekommen:

Schnaase's Geshihte der bildenden Künste. 1, Bd, 30 Bogen. gr. 8. 3 Thlr. (Der zweite Band erscheint im Oktober c.)

Wir machen auf dieses ausgezeichnete Werk alle

Künstler, Kunstfreunde und Alle, die sich mit der Lite- ratur der Kunst beschäftigen, besonders aufmerksam.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Iahr. 4 Kthlr. - 23 Iahr. 8 Rthlr. - 1 Johr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Inserktions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Änzeigers 2 Sgr.

ATlTAEM cine

Preußische Zeitung.

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nchmen Sestel- lung auf dieses Slatt an, sür Serlin die Expedition der Allg. Preussishen Zeitung: Fricdrichchsstrasse Ur. 72,

Ne 49.

Fn @ t l.

9 : eil. : : Ñ L Ar ille Ut 6: Angelegenheiten. Rhein-Provinz. Schluß

+ - Berathungen über die Geschästs-Ordnung. Berlin. Ueber die Mbseybarfeit der Beamten, Breslau. Ankunft des Grafen Paske- witsch, Fürsten von Warschau. Probefahrt auf der Breslau - Freiburger Eisenbahn. Su E

Deutsche Bundesftaateun, Freie Städte, Hamburg. Bauten. Unglücksfall, E L |

Frankreich, Paris. Vermischtes. Brief aus Paris, dels-Verbindungen zwischen Frankreich und China.) i

Großbritanien uud Jrland. Oberhaus, Lord Brougham zieht scine Bill zur Unterdrückung der Ruhestörungen in Jrland zurück, Unterhaus. Zweite Lesung der Bill über die freie Maschinen - Aus- fuhr und dritte Lesung der schottischen Kirchenbill. London. Ver- mischtes. Schreiben aus London. (Der Vorschlag über die freie Ausfuhr der Maschinen z Arbeiter-Unruhen in Ashton; Maßregel zur Unter- drückung von Volfksbewegungen.) L

Niederlande. Schreiben aus Mastricht, (Wiedereröffnung der Ge neralstaaten; die Gesetz -Entwürfe über das Gerichtswesen und die Ab- gaben von Erbschaften; der König.)

Spaniem. Paris. Telegraphische Depeshe aus Spanien. Brief aus Paris, (Proclamation der Junta von Barcelona an die Bewohner der Provinz; die Junta von Lerida legt den Aguntamientos und Juntas ihrer Provinz Fragen zur Beantwortung vor.)

Handels- und Börsen-Nachrichten. Paris,

(Die Han-

Mittheilungen aus den Briefen des Naturforschers Dr, Wilhelm Peters aus San Paul de Loanda, Ausstellung des Vereins der Kunstfreunde im Preußischen Staate,

Beilage, Deutsche Buudesftaaten. Großherz. Hessen. Vom Taunus, Ausgleichung des Zwistes wegen der Rheinströmung. Darmstadt, Auswanderung der Separatisten. Mecklenburg- Streliß, Neu-Streliyß, Abreise Jhrer Königl, Hoheiten des Erb- großherzogs und der Erbgroßherzogin. Freie Städte. Lübe ck. Maßregeln zur Erhaltung der Ordnung. Die jüngsten Unru- hen, Nufßland und Polen. St. Petersburg. Statuten des deutschen Wohlthätigkeits-Vereins in St, Petersburg. Belanntmachung, die Zusendung von Büchern 2c. an die Kaiserliche Familie betreffend. i Frankreich. Schreiben aus Paris. (Abschäßung des Grund-

Eigenthums und die Opposition dagegenz das neapolitanisch-brasilianische |

Geschwader; Michelet und Quinet's Werk „die Jesuiten““.) Serbien. Belgrad. Der Serbische Courier über die Verbannungs-Masß- regeln. Central : Amerika. Schreiben aus Paris, (Die bel- gische Niederlassung zu Santo Thomas de Guatemala.)

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem evangelischen Pfarrer Bonnet zu St. Goar und dem | Oberförster Deubler zu Brück, Regierungs - Bezirks Köln, den | Rothen Adler-Orden vierter Klasse; desgl. dem emerit. Kantor und |

Lehrer Herrmann zu Ottweiler, und dem Chausseegeld- Erheber Boesel zu Berga in der Grafschaft Hohenstein, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. an, 17 Algust

_ Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Meccklenburg= Streliß ist nah Neu-Streliß abgereist. z

j eem O

Am 16ten d. Mts, wird auf dem hiesigen Bahnhofe der Berlin-

Berlin, Freitag den 1lZ3o August

Stettiner Eisenbahn in einem Zimmer der Hinter = Fronte des Empfangs - Gebäudes:

eine Brief- Annahme - Expedition eröffnet, bei welcher diejenigen frankirten und unfrankirten Briefe, welche auf der gedachten Eisenbahn ihre Beförderung erhalten , auf- gegeben werden fönnen.

Zu diesen Briefen, deren Annahme übrigens auch ferner, wie bisher, in dem Hof-Post-Amte und resp. in den Brief-Sammlungen Statt findet, gehören zunächst diejenigen, welhe nach den an der Eisenbahn selbst belegenen Orten bestimmt sind, ferner aber auch die Briefe nah Pommern (Vor=- und Hinter- Pommern) desgleichen am Mittwoch und Sonnabend zu dem 2ten Dampfwagenzuge die Briefe nah Dänemark, Schweden und Norwegen. Die in Rede stehende Brief =- Annahme = Expedition wird vorerst nur von 2 Uhr Nachmittags bis 8 Uhr Abends täglih geöffnet sein. Die Annahme der Kor= respondenz erfolgt daselbst:

zu- dem um 6 Uhr früh abgehenden ersten Dampfwagenzuge den |

Tag vorher bis 8 Uhr Abends, zu dem zweiten Zuge um 4 Uhr Nachmittags, bis furz vor dem Abgange desselben. Geld - und Packet -Sendungen werden in der gedachten Expe=

dition nicht angenommen und sind nah wie vor bei dem Hof - Post- |

Amte einzuliefern. Berlin, den 14. August 1843. General-Post-Amt. Angekommen: Se, Durchlaucht der Prinz Philipp von Croy, von Diüsseldorf.

Uichtamtlicher Theil.

Juland. Landtags =- Angelegenheiten.

Rhein-Provinz. S Of 15, Juli, Neunundvierzigste Plenar-Sibung, (Schluß.

Der §. 3, der Geschäfts - Ordnung LTautet: „Alle Anträge werden vor Abhaltung des Vortrags dem Landtags-Marschall schriftli mitgetheilt, welcher den Antragsteller zur Haltung des Vortrags aufruft,. Sie sind möglichst kurz zu fassen, da die weitere Ausführung der münd- lihen Berathung vorbehalten bleibt, Würd ein Antrag nah des- sen Verlesung in der Stände - Versammlung nicht mindestens von 3 Mit- gliedern unterstüßt, so ist er als abgewiesen zu betrachten und wird weder an den Ausschuß verwiesen, noch sonst weiter berücksichtigt. Unterstüzen ihn dret oder mehrere Mitglieder, jedoch mit Widerspruh von Seiten An derer, so wird ohne weitere Diskussion darüber abgestimmt, ob der Gegen- skand an den Ausschuß zu verweisen sei. Bei verneinendem Beschlusse is der Antrag als abgelehnt zu betrachten.“

Die Kommission hatte folgende Fassung vorgeschlagen : „Alle Anträge

| | | j | | | |

| |

{werden dem Herrn Landtags-Marschall schriftlich übergeben, welcher in einer )

der nächsten Plenar-Sizungen den Antragsteller zur Haltung des Vortrags aufruft, Sie sind möglichst kurz zu fassen, da die weitere Ausfüh- rung der mündlichen Verhandlung vorbehalten bleibt. Jedem Mit- gliede steht es frei, dem Antrage mit einmaliger kurzer Angabe der Gründe zu w'dersprehen und auf Verwerfung desselben anzutragen. Gegen den erhobenen Widerspruch is dem Antragsteller die Vertheidigung des Än- trages gestattet, Nachdem diese Vertheidigung stattgefunden, i} eine fer- nere Diskussion nicht zulässig, Wird diesemnach oder auch sonst überhaupt cin Antrag nicht wenigstens von 3 Mitgliedern unterstüßt, so is er als ab- gewiesen anzusehen z unterstüßen ihn 3 oder mehrere Mitglieder, \o wird er (§. 5) an einen Ausf\chuß verwiesen.“

Ein Abgeordneter der Landgemeinden schlägt vor, zu dem §,. 3 in der dritten Zeile hinter dem Worte „bleibt“ hinzuzuseßen: „Die bei dem Land-

1843.

tage eingehenden Eingaben werden in der Plenar-Versammlung, nachdem sle drei Tage zur Einsicht offen gelegen, verlesen , insofern von einem Ab- geordneten darauf angetragen wird.“

__ Die Versammlung spricht die Ansicht aus, daß dieser Zusaß dem §. 3 substituirt werde. Gleichzeitig wird der Wunsch ausgesprochen, daß mit Nücksicht auf den Beschluß des leßten Landtags und die Bestimmung des randtags - Abschieds in die Geschäfts Ordnung aufgenommen werde: daß solche Anträge, welche die Unterstüßung des Landtags gefunden, ohne sich jedoch zu einer Adresse an Se. Majestät den König zu eignen, dem Antrag- steller mit einem Auszuge aus dem Protokolle zur weiteren Beförderung an den Herrn Ober-Präsidenten zurücizugeben seien.

Der vorige Redner schlägt weiter vor, in der ersten Zeile des §. 3 das Wort „mitgetheilt“ zu streihen und dafür „angezeigt“ zu substituiren. Durch die Mittheilung der Anträge an den Landtags-Marschall könne eine Einwirkung auf den Antragsteller oder andere Mitglieder der Stände-Ver- sammlung schon vor Verlesung des Antrags veranlaßt werden.

Für dieses Amendement wird geltend gemacht, daß hon nach §. 43 des Gesezes das Wort „anzeigen“ das geeignetere und daß auf den ersten rheinischen und auf anderen Provinzial - Landtagen dieses Verfahren üblich gewesen sei,

Der Herr Landtags-Marschall macht darauf aufmerksam, daß dem bis- herigen Modus die auch bei der Abfassung des Gesezes beachtete Nücksicht zu Grunde gelegen habe, daß dem Vorsizenden hon vor der Verhandlung Gelegenheit zur vollständigen Kenntnißnahme der Anträge gegeben werden müsse.

__ Die Versammlung erklärt sich mit der vorgeschlagenen Abänderung einverstanden.

Ein Abgeordneter der Landgemeinden trägt ferner darauf an, die drei legten Zeilen des §. 3 zu streichen, weil die Erfahrung gelehrt habe, daß, wenn auch einem Antrage widersprochen werde, hierdurch jedesmal eine zeit- raubende Diskussion hervorgerufen, und es den Ausschüssen viel weniger Mühe machen werde, diejenigen Anträge, welche keiner Unterstüßung werth seien, diesemnach zu behandeln.

Der Herr Landtags - Marschall bemerkt, daß nah dem Vorschlage der Kommission bei erhobenem Widerspruche gegen einen Antrag eine kurze Disfussion, d. h. eine kurze Replik und Duylif gestatten sein solle, so wie es auch bisher in der Wirklichkeit immer geschehen sei, und daß hierin von anderen Versammlungen eine zeitersparende Einrichtung gefunden sei.

Nachdem noch angeführt, daß erfahrungsmäßig eine solche Diskussion nicht wohl in den vorgeschriebenen engen Schranken zu halten, und nach §. 40 des Gesetzes eigentlih cin jeder Antrag an einen Ausschuß zu ver- weisen sei, wird die Ansicht ausgesprochen, daß die beiden lezten Sätze des §. 3 hinwegfallen möchten.

Der §. 4 der Geschäftsordnung lautet: „Wegen Anhäufung der Ge- schäfte gegen das Ende des Landtages können Anträge nur während einer bestimmten Frist angenommen werden , welche von dem Landtags-Marschall jedesmal anzuzeigen ist.“ i :

Die Kommission schlug folgende Fassung vor: „Wegen Anhäufung der Geschäfte gegen das Ende des Landtages können Anträge oder Nachträge zu denselben nur während der ersten 14 Tage nach Eröffnung des Land=- tages angenommen tverden.“ l

Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Dieser Paragraph sei folgen=- dermaßen zu fassen: „Nur während der ersten 14 Tage seiner Zusammen-= funft können beim Landtage Anträge und Eingaben angebracht werden. Dieser Termin is vom Landtags-Kommissar vor der Eröffnung des Land- tags öffentlich bekannt zu machen.

Die Versammlung erklärt sich mit diesem Amendement einverstanden, weil manche Angelegenheiten nur am Siye des Landtages zu bearbeitei seien, weil bisher faktisch {hon ein Termin von 14 Tagen bewilligt wor- den, und weil dadurh den Mitgliedern, welche die Absicht haben, über denselben Gegenstand Anträge einzubringen , Gelegenheit gegeben sei, sich unter einander zu besprechen, ihre Jdeen auszutguschen und dadurch dem Landtage unnöthigen Zeitverlust zu ersparen.

Zum §. 5 welcher also lautet: „Für jede der Königlichen Proposi- tionen wird in der Regel nah Anleitung des §. 40 (Gesez vom 27, März 1824) ein besonderer Ausschuß ernannt. Dies \chließt jedoch nicht aus, daß verwandte Gegenstände auch an denselben Ausschuß verwiesen werden können. Zur vorgängigen Bearbeitung werden außerdem auf gleiche Weise mehrere Ausschüsse ernannt, an welche die Anträge von dem Landtags- Marschall verwiesen werden, je nachdem sie Gegenstände betreffen, welche a) zu Kirchen und Schulsachen, b) zum Justizwesen, c) zu den Finanz- sachen, d) zur Polizei, e) zum Handel und Gewerbe, l) zur Candwirthschast,

mr

Mattel nen

L S aus den

Briefen des Naturforschers Dr. Wilhelm Peters aus

San Paul de Loaganda.

__ Bereiks vor einigen Wochen hatten wir Gelegenheit, in diesen Blät- tern über den glülichen Fortgang der wissenschafilichen Reise, welche unser xandomann, der Naturforscher Herr Dr. Peters, auf Veranlassung unserer Regierung, unterstüßt von der besonderen Munifizenz Sr. Majestät des Königs, nach der Westküste von Afrika unternommen hat, einige Andeutun- gen zu geben, Gegenwärtig sind wir so glücklich, unseren Lesern einige höchst interessante Auszüge aus seinen vor kurzem hier eingetroffenen Brie= fen aus San Paul de Loanda geben zu können, welche wir der gütigen Mittheilung seiner hiesigen Freunde verdanken. j

Was l D n B Loanda, den 22, März.

C E P 1drige Lin , we er die an Q ei J Q l ab herrschte, veranlaßte den Cavitain, bis Lat. e e E zu gehen, um einen günstigen Südwestwind zu erhaschen; da derselbe aber ausblieb, so konnten wir nur langsam mit dem SO, auf Loanda zugehen wo wir am 16, März anlangten , so daß die Reise von Lissabon bis hier- her im Ganzen 84 Tage währte. Wegen Regulirung der Pässe konnte ich erst am folgenden Tage den afrikanischen Boden betreten, In der nächsten Woche geht es denn endlich dem ersehnten Ziele zu, wozu, nach des Capitains Versicherung, 14—14 Monate hinreichen werden.

Loanda, die Haupistadt und der Siß des Ober-Gouverneurs von An- gola und Benguela liegt in der Mitte zwischen den beiden Flüssen Bengo ltd Coanzo, etwa vier deutsche Meilen von jedem entfernt, auf einem san- A e falfigen Boden, in dem sih große Blöcke von festem Muschel- d Küste f es vorzüglich eine Art Arêa enthält, die sich noch lebend an o, ül A An E größte Theil der Stadt liegt im Thale, halbmond- f g ; N s p eresbucht gelagert, die nach der Seeseite hin durch eine epa 3 ea evaute, drei Legoas lange Jusel geschüßt ist. Der Hafen ist sehr si e O groß, aber nur von der Südseite her zugänglich. Die zee öffentlichen Gebäude liegen südwestlih von dem übrigen Theile der

tadt und para eine höhere und gesundere Lagez keines ist besonders aus- pte irc a V odpital ba M die Handels-Junta, die neue Mili-

- / a ericordi - ihedrale rect hübsch ausfeben, dia und die Ruinen der alten Ka

Das Junere der Häuser is wenig bequem

eingerichtet, mit Ausnahme eines chemaligen Jesuiten-Gebäudes, der Bischofs-

Wohnung, welches gegenwärtig der Secretair des Gouvernements innehat; dies is ganz nach europäischem Geschmack eingerichtet und möblixt. Alle diese Gebäude sind aus Stein und Kalk erbaut, und die ganze Stadt ent- hält über 400 Feuerstellen, Die meisten freien Neger wohnen dagegen in Baracken, die aus Holz und Stroh errichtet sind. Die Zahl der Einwohner beträgt gegen 10,000, worunter nur ungefähr 2500 Weiße.

_ Eine größere Kultur und namentlih die Anpflanzung von Bäumen ivürde gewiß sehr dazu beitragen, das Klima zu verbessern; mehr noch würde es, wie ih überzeugt bin, von seinem shlechten Rufe verlieren, wenn die Einwohner im Essen und Trinken und namentlih im Genuß des Brannt- weins und Liqueurs, mäßiger wären.

Für die Kranken giebt es zwei Hospitäler: cin Militair-Hospital, wel- ches außerhalb der Stadt liegt und 170 Betten cnthält, und das Hospital da Misericordia, welches in cinem Kreuzgange 69 Betten faßt. Beide sollen bedeutende Mittel besiven, haben aber große Mängel, die sich indeß leicht verbessern ließen. Dahin gehört namentlih, daß die Krankenzimmer im Militair-Hospital der ganzen Sonncnhize ausgeseßt sind, indem man durch nichts dafür gesorgt hat, die Sonnenstrahlen abzuhalten. Jedes Schiff, das hier anlegt, muß für jeden Matrosen 2 Milreis (etwa 35 Rthlr,) und für jeden höheren Schiffs-Beamten 6 Milreis (10 Rthlr.) an das Hospital da Misericordia zahlen, was jährlich eine beträchtliche Summe ausmacht,

Die Behandlung bei allen einigermaßen heftigen Fiebern fand ich be- ständig dieselbe; 100—200 Blutegel (die aber bedeutend kleiner sind, als die unsrigen) auf den Unterleib, und Kanthariden-Pflaster auf die Waden, den Nacken, die Brust und allenfalls auh noch auf den Rücken. Gewöhn- lich is die Wirkung dieser Mittel so stark, daß sie andere innere Mittel unnöthigt macht oder die offenbar schädlichen mit Hülfe der Natur überwin- det, Man giebt ein Decoctum hordei mit verschiedenen Syrupen oder China,

Die Haupt-Produkte des Junern sind Elfenbein und Wachs. Baum- wolle wird viel gewonnen, aber wenig Fleiß darauf verwendet, obgleich die Erfahrung einzelner thätiger Leute gezeigt hat, daß das Land nicht allein hierzu, sondern auch für die Erzeugung von Kaffee, Zucker, Reis äußerst günstig ist, Das Junere des Landes enthält viel Eisen, Kupfer, Kalk und Steinkohlen, auch vorzügliches Holz, das aber nicht benußt wird, weil Nie- mand sich damit abgegeben hat, Sägen zum Bretterschneiden einzuführen,

Bei dem gänzlichen Mangel an Fabriken sind alle Handwerks-Arbeiten für einen Europäer außerordentlich theuer; es kostet z. B, ein Paar Ln: 6— 10 Rthlr. (Stiefel giebt es gar niht)z eine einfahe grüne Bouteille 1 Rthli;z ein ganz gewöhnlicher hölzerner Stuhl 5 Rthlr, u, \, w.

Der Sklavenhandel ist, troß des Verbots und der englischen Kreuzer, noch immer der Haupt-Erwerbszweig, Der Gewinn is bei diesem schänd= lichen Handel so bedeutend, daß, wenn von drei Schiffen nux eins in Bra= silien ankommt, die Kosten gedeckt werden und noch ein beträchtlicher Ueber= chuß bleibt; denn ein Sklave kostet hier 30— 80 Milreis, in Brasilien dagegen 500 600 Milreis, Unter den hier wohnenden Europäern sind vielleicht nicht mehr als sechs, die nicht Sklavenhandel treiben. Es darf dics um so weniger befremden, da der größte Theil derselben aus Ver= brehern besteht, die, wenn man sie nicht unter die Soldaten steckt, welche sich aus ihnen rekrutiren, hier sogleich auf freien Fuß geseßt werden, Ein früherer Gouverneur hatte deshalb auch die Gewohnheit, die neu angekom- menen Verbrecher, die sich ihm vorstellen mußten, immer mit der größten Höflichkeit zu empfangen, sie zu bitten, sich niederzulassen, in der Anrede immer das Wort „Senhor““ zu gebrauchen u. s. w. Als ihm Andere dar- über Vorstellungen machten, antwortete er „Warum soll ih jeßt nicht das- selbe thun, wozu ih in sechs Monaten gezwungen bin?“ Vorgestern war ich bei cinem Obersten zum Frühstück, der mir ein höchst achtungs- werther Mann zu sein schienz später erfuhr ih aus sicherer Quelle zu mei- nem Erstaunen, daß derselbe früher als ganz gemeiner Verbrecher auf Lebens- zeit hierher verbannt worden sei,

Der Sklavenhandel wird übrigens mit den Negerstämmen auf die fried- lichste Weise betrieben; aber das Aergste hierbei ist, daß diese Wilden nicht nur ihre eigenen Angehörigen verkaufen, sondern daß auch nicht selten die Stlavenhändler ihre eigenen Kinder auf den brasilianischen Stlavenmarkt schien. Erfreulich mußte es mir daher sciu, wenigstens ein thätiges, arbeitsames Volk zu finden, welches nicht dazu zu bewegen is, freiwillig Stammgenossen zu verkaufen, Es sind dies die Cabindas, ein schöner, kräftig gebauter Negerstamm , dessen Wohnsiy am Flusse gleiches Namens, nördlich vom Zaire, is, Von diescn komut fortwährend eine große Anzahl in ihren langen, aus einem einzigen Baumstamme ve1fertigten und nit einem Segel versehenen Kanoes in die portugiesischen Hauptorte, um dex - Regierung oder Privatleuten"als Ruderer zu dienen. Js es ü j g gen, au diese Weise etwas zu erwerben, o segen e si Kanoe und rudern in ihr Vaterland zurück, um hx Glü bern und Kindern zu theilen. Viele von ihuen zie jahrelang hin und her. Sie erlernen mit Lei Sprache, die unter den Negern der Küfsl Neger - Patois, erseßt wird. Es i _in Wörterbuch hortugiessd la man hier versichert , die Veränderun}