1843 / 49 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

g) zu den Provinzial-Justituten, h) zu den Kommunal-Angelegenheiten ge- hören“, hatte die Kommission noch zugeseßt: „i) zu ständischen Angelegen- heiten, k) zur Landtags-Oekonomie u, st. w,““, wogegen nichts zu erinnern gefunden wird.

Die §8. 6, 7, 8 und 9 lauten:

g. 6. „Die Sorge für raschen und zweckdienlihen Geschäftsbetrieb im Ausschusse E dem Vorsißenden desselben ob. Er ernennt die Refe- renten, beruft die Versammlung, sorgt für deren Vollzähligkeit und bestimmt das Lokal der Sizung, welches, wenn nicht besondere Umstände, z. B. Mangel an Raum bei gleichzeitiger Sizung mehrerer Ausschüsse, ein ande- res wünschenswerth machen, der Regel nach in dem Ständehause scin wird. Der Bericht des Ausschusses wird in den meisten Fällen schriftlich erstattet und {ließt mit einem bestimmten Antrage, welcher nah dem Ergebnisse der Berathung die einhellige Ansicht aller Mitglieder, oder doch die der Mehrzahl enthalten muß; die Mitglieder, welhe in dem Antrage des Aus- schusses nicht übereinstimmen, können entweder verlangen, daß ihre Ansicht in dem Berichte angeführt werde, oder die Ausführung derselben in dem Pleno der Stände-Versammlung \sich vorbehalten. Sobald die Verhand- lung im Ausschusse beendigt is, wird von dem Vorsißenden desselben der erstattete Bericht dem Ländtags-Marschall zugestellt und der Berichterstatter namhaft gemacht; die eingegangenen Berichte werden vor der Verhandlung in der Plenar-Versammlung zur Kenntniß der Abgeordneten in dem Aus- \chußlokale aufgelegt. Nur wenn die Beschaffenheit des Gegenstandes eine schriftlihe Berichtserstattung entbehrlih macht, und in dringenden , keinen Aufschub leidenden Fällen kann mit Einwilligung des Direktors auch münd- liche Berichterstattung stattfinden.“

§. 7. „Eine itio in partes fann in den Ausschüssen nicht stattfinden.““

§. 8. „Dem Landtags - Marschall steht der Zutritt zu den Sißzungen der Ausschüsse, jedoch ohne Stimmrecht, frei.“

F. 9, „Die Plenar-Versammlungen werden von dem Landtags-Mar- schall berufen, Am Schlusse einer jeden Sizung wird gewöhnlich die nächst- folgende angesagt, unter Bezeichnung der in derselben zur Verhandlung kommenden Gegenstände.“

f Die Kommission hatte zu diesen Paragraphen nichts zu erinnern ge- unden.

Ein Abgeordneter von den Landgemeinden s{lägt vor, in der zweiten Zeile des §. 6 die Worte: „er ernennt den Referenten“, zu streichen und am Ende des ersten Absaßes hinzuzufügen: „der Ausschuß wählt den jedes- maligen Referenten.“ Dieser Zusaß sei um so nöthiger, weil der erste und zweite Stand, durch das Geseß zum Vorsize berufen, sonst auh noch das Vorrecht erlangen würde, den Referenten in seinem Sinne wählen oder auch das Referat selbs übernehmen zu dürfen. Für dieses Amendement wird angeführt, daß die Wahl des Referenten im Geseze nicht verboten sci und auch bei anderen Provinzial - Landtagen stattfinde; daß nah der Erfahrung des gegenwärtigen Landtages die bisherige Einrichtung niht zweckmäßig erscheine, weil danach der sonderbare Fall eingetreten, daß der von dem Dirigenten in seiner eigenen Person ernannte Referent cin der Ansicht der Majorität des Ausschusses zuwiderlaufendes Referat vorgetragen habez daß endlich bei einer freien Wahl des Neferenten eine Ablehnung des Referats weniger zu befürchten stehe.

Der Herr Landtags-Marschall bemerkt, daß auf den vier rheintschen Land- tagen die Ernennung der Referenten von dem Landtags-Marschall ausgegangen sei, daß er die jeßige Einrichtung aus dem Grunde eingeführt habe, weil am zweckmäßigsten demjenigen, welcher im Ausschusse den Bericht erstattet habe, auch der Vortrag in der Plenar-Versammlung zu übertragen sei; daß die Er- nennung des Referenten durch den Dirigenten mit der lollegialishen Ver- fassung der Ausschüsse und mit der Praxis aller übrigen Stände-Versamm- lungen im Einklange stehe.

Bei der namentlichen Abstimmung wird die Wahl des Referenten durch den Ausschuß von 42 Stimmen bejaht, von 19 verneint, Sodann findet es die Versammlung wünschenswerth, daß in der Regel die Wahl des Re- ferenten erst dann erfolgt, nachdem die Angelegenheit im Ausschusse vorläu- fig besprochen worden sei.

Zu §, 9 wird vorgeschlagen, das Wort „gewöhnlich“ zu streichen, weil dasselbe auch auf den zweiten Theil des Saßes, nämlich auf die Bezeich- nung der in der Sizung zur Verhandlung kommenden Gegenstände bezogen werden fönnez worauf der Herr Landtags-Marschall bemerkt, daß eine Tages- Ordnung mit einer bestimmten Reihenfolge für den rheinischen Provinzial- Landtag, welcher Tag für Tag Sitzung halte, nicht wohl aufzustellen sei, Dagegen finde er nichts dawider zu erinnern, daß am Schlusse einer jeden Sizung ein Verzeichniß der aufgelegten Ausschußberichte im Vorzimmer niedergelegt werde. ; 7 :

Ein Abgeordneter der Städte: Es komme nicht darauf an, daß Alles zur Verhandlung gebracht werde, was auf der Tagesordnung stehe, sondern nur darauf, daß nichts verhandelt werde, was nicht darauf stehe, i

Zu §. 10, welcher lautet: „Nachdem der Herr Landtags-Marschall sich überzeugt hzt, daß die Anzahl der versammelten Mitglieder hinreichend sei, um den Bestimmungen der §§. 38 und 46 des Geseßes zu genügen, wird das Protokoll der vorigen Sitzung verlesen, Die richtig befundenen Erin- nerungen gegen die Fassung desselben werden alsbald eingetragen. Die von dem Protokollführer oder anderen Mitgliedern als unrichtig angefochtenen Erinnerungen. dagegen unterliegen zunächst der Entscheidung des Hru. Land- tags - Marschalls. Kann diese Entscheidung die Beruhigung beider Theile nicht herbeiführen, so wird über die Fassung abgestimmt, welche in diesem Falle von dem Monirenden vorgeschlagen werden muß“ hatte die Kom- mission vorgeschlagen, die Anführung des §, 46 des Gesezes wegzulassen, da dieser offenbar auf zwei Drittel der Anwesenden und nicht auf zwei Drittel der Totalität sih bezieht. Der Herr Landtags-Marschall hatte fol- genden Zusaß für passend erachtet : „Verhandlungen über die Nichtigstel- lung eines Protokolls finden keine Stelle in dem Protokoll derjenigen Siz- zung, in welcher sie vorkommen.“ ; /

Wider beide Vorschläge findet sich nichts zu erinnern,

diese Hülfsbücher nur noch wenig Nußen gewähren , fann ih nicht beur- theilen ; die Hauptwörter, welche mir vorkamen, wichen jedoch nicht von dem ab, was sich im Wörterbuche angegeben findet,

Loanda, 30, März 1843.

Ueße es sich ohne See- Krankheit, ohne Moskitos und andere Be- {werden thun, so würde ih wünschen, Sie auf einen Tag in ein Land zu verseßen, welches so verschieden von unserem Deutschland is, daß alle Beschreibungen mir nichts gegen die eigene Anschauung zu sein scheinen. Die Menge \{warzer Menschen - Gestalten, das Geben, welches Sie mit dem Namen Gesang bezeichnen , würde Jhnen vielleicht eben so wenig ge- fallen, wie von solcher Gestalt ergriffen und ans Land getragen zu werden ; den neu anlangeuden Europäerinnen machte dies wenigstens einen solchen Schreck, daß sie gern gleich wieder umgekehrt wären. Kaum hat man deu Fuß ans Land gese, so erscheinen wieder zwei Schwarze mit einer Machila oder Tipoia, worin sie die Aukömmlín e dahin tragen, während der heiße Sand von unten heizt und die Sotiite daft for t daß der übrige Körper nicht erfriert, Diese Tragmaschinen bestehen ie Län en-Balken f deren Mitte entweder eine Art Hängematte befestigt is di Tot oben durch einen Schirm gegen die Sonnenstrahlen geshügi weh Tb s is ein fußloses an den Seiten durch Gardinen gegen Sonne und St b s Fd i Ba Sopha; in das man sich hineinlegt , erstere Art heißt Tipoia 7 i Ti il R hiesigen Weißen bedienen si fast aus\chließlich diefer tb L L ti c wie ih glaube, wohl mehr aus Trägheit, als weil es wi tlich \ ) gefährlich wäre, sih einige Bewegung zu Fuße zu maczen, Mix tor ien ns i dies Art des Transportes so zuwider, daß ih mich derselben tit ‘A ita Mal bedient habe, da Niemand es zuließ , daß ih meine 'latita Bewe: ger N S mte Früh Morgens und Abends sieht man einzelne Es giebt hier ein paar Kameele, die Wasser tragen; meistens i} aber

auch dies, wie alle übrige Arbeit, den Negern aufgebürdet, denn ein Por- tugiese, selbst der niedrigsten Klasse, trägt nichts, und wie in Portugal alle Arbeiten von den Galiciern (Gallegos) verrichtet werden, so hier von den Sklaven oder den freien Schwarzen. Die schlechte Behandlung, deren sie ch gegen die Leßteren bewußt sind, macht denn auch, daß sie in beständiger i urht vor ihrer heimlihen Rache L, Nichts wird aus der Apotheke t, das nicht versiegelt wäre, weil, wie man versicherte, es oft vorge- war es

eho Poúién sei, daß die mir, von sonst verständigen Leuten zu hören, welche fürchterliche Gifte be- reitet würdenz das stärkste Gift ist nah ihrer Meinung die Galle der Kro-

eger Gift héneingethan hätten. Lächerli

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Der §. 11 lautet: „Auf die stattgehabte Berichterstattung folgt un- mittelbar die darauf Bezug habende Berathung. Wer bei irgend einer Berathung vom Playe des Nescrenten aus zu der Versammlung ausführ- lich reden will, zeigt diese Berathung dem Herrn Landtags-Marschall an, welcher ihn alsbald zur Haltung des Vortrages aufruft, Wer außerdem reden will, giebt dies durch Aufstehen zu erkennen. Bei gleichzeitigem Auf- stehen mehrerer Mitglieder hat der Herr Landtags-Marschall einem dersel- ben nach seiner Bestimmung das Wort zu ertheilen. Weder von dem Plate des Referenten, noch von dem Siye aus dürfen geschriebene Reden verle- sen werden. Jeder richtet seine Rede an den Herrn Landtags - Marschall, Niemand darf von einem anderen unterbrochen werden, welhes Recht nur dem Herrn Landtags-Marschall und auch nur in dem Falle zustehet, wenn er den Nedenden an die Ordnung oder au den Gegenstand der Berathung zu erinnern für nöthig findet, ‘“

Der Ausschuß hatte folgende Fassung vorgeschlagen : „Auf die stattge- habte Berichterstattung folgt unmittelbar die darauf Bezug habende Be- rathung. Wer bei irgend einer Berathung vom Platze des Referenten aus zu der Versammlung ausführlich reden will, zeigt diese Absicht vor der Be- rathung dem Herrn Landtags - Marschall an, welcher ihn alsdann zur Hal- tung des Vortrags aufrust, Wer außerdem reden will, giebt dies durch Aufstehen zu erkennen, und seßt sich erst dann wieder, wenn er das Wort abgegeben hat. Bei gleichzeitigem Aufstehen mehrerer Mitglieder hat der Herr Landtags-Marschall cinem derselben nach seiner Bestimmung das Wort zu ertheilen. Jeder richtet seine Rede an den Herrn Landtags - Marschall ; follen einzelne Mitglieder bezeichnet werden, so sind dieselben nicht bei ihrem Namen zu nennen, sondern durch die Worte: das geehrte Mitglied aus dem 1sten, 2ten, 3ten und 4ten Stande, der frühere Nedner, der Herr An- tragsteller u. #, w, zu bezeichnen. Niemand darf von einem Anderen unter- brochen werden. Dieses Recht steht nur dem Herrn Landtags-Marschall zu, und auch diesem nur in dem Falle, wenn er den Nedner an die Ordnung oder an den Gegenstand der Berathung zu erinnern für nöthig findet, Keinem Mitgliede soll es gestattet sein, mehr als dreimal über denselben Gegen- stand das Wort zu nehmen, es sei denn zur Berichtigung oder zur Wider- legung eines Jrrthums,““

Ein Abg. der Landgemeinden vermißt in dieser Fassung eine deutliche Bestimmung darüber, daß den Rednern nah der Reihenfolge das Wort zu geben sei, und schlägt daher folgenden Zusaß vor: „Das Ausrufen der Nedner findet in der Neihenfolge statt, wie sie sich um das Wort gemeldet haben.“

Se. Durchlaucht hält diesen Zusaß für unnöthig, weil das Nähere dem Vorsißenden überlassen werden könne. : s

Ein Abg. der Städte bemerkt: Anstatt der Bezeichnung „Mitglied aus dem 1sten, 2en u. #, w. Stande“ sei passender zu sagen: aus dem Fur sten-, Nitter- u. #. w. Stande. 2 5

Ein Abg. der Landgemeinden; Der von der Kommission vorgeschlagene Schlußsaß des Paragraphen möge wegfallen. Im Zuteresse der Gründlich- feit der Berathung dürfe das mehrmalige Ergreifen des Wortes nicht ab- geschnitten werden, indem einzelne Punkte von Einem Redner mitunter bes- ser beleuchtet werden, als von allen übrigen, E : i

Ein Abgeordneter der Städte: Cs scheine zweckmäßig, die Bestimmung der §§. 11 und 12 der Geschäfts-Ordnung für die ständischen Ausschüsse in Anwendung zu bringen, welche also lauten: „Jedes Mitglied fann sprechen, so oft es ihm s erscheint z wenn Niemand weiter das Wort nimmt, #9 erklärt der Marschall die Diskussion für geschlossen, Derselbe ist auch besugt, wenn exr die Besprechung des Gegenstandes für erschöpft hält, hierauf aufmerksam zu machen. Wird jedoh der Schließung der Diskussion von wenigstens drei Mitgliedern widersprochen, so is die Frage, ob die Berathung zum Schlusse reif sei, zur Abstimmung zu bringen.“

Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Der Herr Landtags-Marschall habe bisher, wo es nöthig gewesen, demselben Redner das Wort mehr als drei mal ertheilt; wolle man den Schlußsaß der Kommission in die Geschästs- Ordnung aufnehmen, \o sei der Herr Landtags-Marschall selbst gebunden und der bisherige allgemein zufricdenstellende Zustand alterirt. Der Herr Landtags-Marschall ließt sich dieser Ansicht im Allgemeinen anz dagegen erklärt ih die Majorität für die Beibehaltung des von der Kommission vorgeschlagenen Schlußsaßes. Der von dem Herrn Landtagss-Marschall zu diesem Paragraph vorgeschlagene Zusaß: „Bei der Berathung findet nur freier Vortrag statt; wird ausnahmsweise von einem Mitgliede eine ge- schriebene Nede verlescu, so wird dieses in dem Protokolle bemerkt“, findet feinen Widerspruch.

Zu §§, 12 und 13, welche also lauten:

§. 12, „Der Herr Landtags-Marschall hat, wie im Allgemeinen, so auch insbesondere bei den Plenar -Sizungen, für den ordnungsmäßigen Betrieb der Geschäfte zu sorgen. Um den Vorschriften des §. 41 zu ge- nügen, hat er insbesondere darauf zu halten, daß kein Redender von dem Gegenstande der Berathung abschweife und sorgfältig alles vermieden werde, was einen Anderen verlezen könnte, Jedes Mitglied is seinen Erinnerun- gen unbedingt Folge zu leisten verpflichtet,“

§. 13, „Unmittelbar nach beendigter Berathung wird zur Abstimmung geschritten, Die Stellung der Frage is ein Recht und eine Pflicht des Referenten; sie werden so gestellt, daß sie mit „Ja“ und „Nein“ beant- wortet werden können. Bei stattfindendem Widerspruche gegen die Fassung einer Frage entscheidet der Landtags-Marschall.“ hatte der Herr Land- tags-Marschall zu erwägen gegn, ob nicht die Stellung der Fragen le- diglich dem Landtags - Marschalu überlassen sci, der kein anderes Jn- teresse haben könne, als eine solche Stellung der Fragen, daß durch dice- selbe die Ansicht der Versammlung am vollständigsten und am einfachsten sich aussprehe. Wenn auch hierdurh dein Landtage - Marschall eine neue Last erwachse, so werde doch auch der Geschäftsgang wesentlich dadurch verein- facht, weshalb bei allen Stände-Versammlungen dies Verfahren üblich sei. Die Versammlung lehnt diesen Vorschlag im Einverständnisse mit der

fodille, wovon man uur so viel als unter einem Fingernagel Play habe, zu geben brauche, um einen Menschen zu tödten, Eine fast eben so fürch- terliche Wirkung schreiben sie der Asche von einem verbrannten Chamäleon oder einer Kröte zu. Es ergiebt sih hieraus, wie alle Schrecken, mit denen man mir selbst in Lissabon entgegenkam, in Nichts zerfließen, Es mögen vielleicht einzelne Fälle von wirklicher Vergiftung vorkommen ; doch sind die Urheber dieser, so wie offener Mordthaten mehr Weiße, als Schwarze. Wenigstens erzählten sich die Leute mehrere Geschichten dieser Art aus kurz vergangener Zeit, wie z. B. fremde Kaufleute, nachdem sie ihre Waaren abgeseßt, zu guter leyt zu einem freundlichen Mahle eingeladen wurden und die Zahlung, statt in Golde, in einem Glase vergifteten Weins oder in einer Tasse Thee empfingen. Ein früherer Gouverneur soll sih auf diese Art selbs vergiftet haben, indem er aus Versehen das falsche Glas erhielt. Mich kümmern diese Geschichten wenig. ,

Welche Jdee- die schwarzen Bewohner von mir haben, geht daraus her- vor, daß Einige derselben, nachdem sie gehört, ich sei kein Portugiese, ihren Herren fragten, ob ih auch zu den ‘Menschenfressern gehöre? Als er dies aus Scherz bejahte, flohen sie mit großem Schrecken davon und waren {wer von dem Gegentheile zu überzeugen, so daß sie mich noch lange mit mißtrauishen Augen ansahen. R i i

Die Fabel von dem Einhorn is hier zur Wahrheit geworden, da man mit dem Namen Unicorno das Rhinoceros bezeichnet, Aus dem Horn die- ser Thiere verfertigt man Trinkgefäße, die sogleich dur Veränderung der Farbe anzeigen sollen, wenn der darin befindliche Trank vergiftet ist,

Eine Religion giebt es hier in Loanda eigentlich gar nicht; man tauft aber oft die Neger, nachdem man ihnen die Namen Jesus und Santa Maria beigebracht hat, und nennt sie dann katholische Christen. Freie Negerinnen, die sch nah europäischer Sitte kleiden, können nah einem Gesege der Donna Maria Ll. auf den Títel „Donna“ Anspruch machen, was aber noch wenig in der Praxis befolgt wird. Die Polizei wird hier von Negern un- ter dem Kommando eines Portugiesen gehandhabt, die Empaiasseiros heißen wegen eines Stückes Fell, das fe um den Kopf tragen und das meist von einer Art Schwein, Empaiassa genannt, herrührt, Die Kleidung dieser Leute is eine Jacke und ein kurzer Weiberrock, so daß wix Neulinge zuerst nicht wußten, ob es Männer oder Weiber seien. j

Eine merkwürdige Sitte unter den Cabinda- Negern is, daß sie um das Handgelenk metallene Ringe tragen, die abzulegen ihnen ihre Religion verbietetz bie Anzahl derselben is verschieden und richtet sich nah der Menge der Frauen , die eín Jeder hat. (Schluß folgt.)

Kommission ab, weil der Referent seiner Stellung nah am besten geeignet sei, die Frage zur Abstimmung zu formuliren.

Ein Antrag eines Abgeordneten der Nitterschaft, eine Bestimmung über die Reihenfolge der abzustimmenden Amendements aufzunehmen, wird als unausführbar obgelehnt.

Die §§. 14 und 15 lauten wie folgt:

§. 14. „Die Abstimmung geschicht der Regel nach durch namentlichen Aufruf, worin bei Abstimmungen, welche mehr als eine Frage enthalten, nach der Neihe der Siße fortgeschritten wird.“

§. 15. „Dem Herrn Landtags - Kommissar werden die Resultate der Verhandlungen nah dem jedesmaligen Schlusse derselben nebst den bezüg- lichen Protokollen mitgetheilt. ““

Die Konmission hatte für §. 14 folgende Fassung vorgeschlagen: Die Abstimmung geschieht entweder summarisch dur Aufstehen und Sigzenblei- ben, oder durch namentlihen Aufruf, und zwar so, daß bei jeder folgenden Abstimmung um einen Buchstaben des Alphabets fortgeschritten wird, Ge- gen diese Fassung wird nichts zu erinnern gefunden und sodann noch be- merkt, daß es keinem Mitgliede gestattet sei, ein Separat - Votum abzuge- ben, während der Abstimmung sein Votum zu motiviren oder sih der Ab- stimmung zu enthalten, Cin Vorschlag: bei der Abstimmung durch das Aufstehen jedesmal die Bejahung der gestellten Frage ausdrücken zu lassen, wird von der Versammlung abgelehnt, dagegen die Ansicht ausgesprochen, daß ein Wechsel in dem das Bejahen und Verneinen bezeichnenden Zeichen des Aufstehens und Sitenbleibens nicht vorgenommen werden möge.

Ein Antrag eines Abgeordneten der Ritterschaft, daß die Versammlung, wie es auf anderen Landtagen gebräuchlich sei, sich in ihren ersten Sizun- gen mit der Prüfung der Vollmachten der Mitglieder zu beschäftigen habe, kommt nicht zur Disfussion, weil derselbe seiner Wichtigkeit halber hätte schriftli eingereiht und vorab in einem Ausschusse berathen werden müssen,

Zum Schlusse erklärt der Herr Landtags-Marschall sich bereit, zu einer auf den Grund der stattgehabten Diskussion zu entwerfenden Geschäfts- Ordnung die weitere Genehmigung einzuholen, Es wird nachrichtlich hier- her vermerkt, daß der Herr Landtags Marschall bei den Abstimmungen über die Geschäfts - Ordnung nicht mitgestimmt hat, Die nächste Sizung wird auf den 17ten d. M, anberaumt und gegenwärtige geschlossen,

Berlin, 17. Aug. Ein benachbartes Blatt hat in diesen Ta- geu die bereits früher mehrfach besprohene Frage über die Abseßbar- feit der Beamten wieder aufgenommen und bei dieser Gelegenheit wiederholt den Saß aufgestellt, daß der Beamte des ihm gebühren- den Rechts\chubes so lange entbehre, als es niht förmlih durch das Gese ausgesprochen sei, daß er des ihm einmal verliehenen Amtes nur durch Urtheil und Recht entseßt werden könne. Den Gründen, die für diese Behauptung geltend gemacht werden, vermögen wir nicht beizutreten; wir halten es daher für Pflicht, dieselben einer ernsten Prüfung zu würdigen. i; : C6

Der Verfasser des in Rede stehenden Aufsaßes weist zuvörderst den Vergleich mit Frankreich und mit anderen constitutionellen Staa ten zurü, den die Allgemeine Preußische Zeitung aufgestellt haben soll, weil die Verhältnisse der Beamten bei uns ganz anderer Art wären, als z. B. in Frankreich, wo sie nur als die Commis der Minister betrachtet würden, deren Willen sie sich ohue Weiteres fü- gen müßten. Die Ansicht, die dieser Zurückweisung zu Grunde liegt, ist eine niht unrichtige; denn allerdings besinden sich die Ber- waltungs = Beamten bei uns in einer Stellung, die von jener, welche sie in Frankreich, großentheils auh in England und in den Vereinigten Staaten von Nord - Amerika einnehmen, wesentli verschieden is, Unsere Beamten sind nicht Diener der Minister, sondern des Königs, und eben deshalb sind sie auch dem häufigen Wechsel nicht unterworfen, der in Staaten unvermeid- lich scheint, in denen der Kampf der Parteien einen entscheidenden Einfluß auf die Grundsäße der Staats - Verwaltung ausübt. Die Allg. Preuß. Ztg. hat aber auch keine Vergleichung zwischen den Verhältnissen der Beamten in Frankreih und in Preußen ange- stellt; sondern sie hat ganz einfah die Gegensäbe, die in den Ansichten über die Stellung der Beamten vorhanden sind, einander gegenübergestellt, ohne sich auf irgend eine Erörterung dieser entge gengesebten Ansichten einzulassen. Daß unsere Beamten, weil sie Diener des Königs sind, uicht allein einer größeren Sicherheit, son dern auch einer größeren Selbstständigkeit genießen müssen, als die Beamten jener Länder, in denen sie recht eigentlich die Organe der jeweiligen oft wechselnden Juhaber der ministeriellen Portefeuilles sind, liegt auf der Handz nur läßt sich daraus kein Anspruch darauf herleiten, daß sie niht anders als durch den Spruch des Richters von ihren amt- lihen Verrichtungen zu entfernen, daß sie niht anders als dur Ur= theil und Recht absebßbar sein sollten. Auch scheint der Verfasser des angezogenen Aufsaßes auf eine solche Herleitung der von ihm gefor- derten Unabsebbarkeit der Beamten im administrativen Wege selbst Verzicht zu leisten; denn er begnügt sih, seine Forderung auf einen ganz verschiedenartigen Grund zu stüßen: die Beamten sollen deshalb einer Bürgschaft bedürfen, die sie sicher, „ganz siher““ stelle, weil sie erst „nach Vorarbeiten und Prüfungen“ in die Laufbahn gelassen wür- den, die sie sich zu ihrem Lebenszweck gemacht hätten. Wir geben zu, daß allerdings die vorhergehenden vieljährigen, mit großem Ko sten-Aufwande und nicht geringer Anstrengung verbundenen Vorar-= beiten einen billigen Anspruch auf Sicherheit der dadur zu erlau-

Ausstellung des Vereins der Kunstfreunde im Preufßischeu Staate.

Von mehreren Seiten her is der Wunsch ausgesprochen worden, daß von Zeit zu Zeit bekanyt gemacht werde, welche Kunstgegenstände zu der Ausstellung im Lokale des Vereins der Kunstfreunde, Werder- Markt 4 a. *), hinzu kommen. Diesem Wunsche gern entsprehend, begin- nen wix damit, eine Uebersicht der gegenwärtig dort Befindlichen u geben,

! Vals Eigenthum des Vereins: Erster Abdruck des Kupferstichs von Mandel, nach E. Magnus Gemälde „Kinder mit Blumen spielend ‘“, Vereinsblatt für das Jahr 1843—44, Oelgemälde: Behrendsen, Abend auf dem Riesengebirge. Hoguet, Englische Küste, Dähling, Partie aus dem Thiergarten. Gonne, Genre-BVild, Schartmann, Fruchtstück. l R

Zur Ansicht aufgestellt; 5 Radirungen von Witthöft. 3 Thon- Skizzen von Gramzow. Oelgemälde: Amberg, Faust und Gretchen, Dähling, Gebirgs-Landschaft, Hoppe, Blumen und Früchte, und ein Fruchtstück. Kloß, Spandauer Brücke, Steinthor bei Bernau, Znneze eines Klosters, Burghof. Crola, Ansicht von Wernigerode. Blick in ein tiefes Waldthal. Kohlenmeiler im Walde, Einsame L die Richter, die Cyclopen - Mauern von Norba, mit der Aussicht auf die nie Sümpfe. Hinße, Burg Rheinstein a. Nh, von Lichtenstein, 00 - haft nah Sonnenuntergang. Seiffert, Partie im Thiergarten, S At mann, zwei Blumenstücke. Ein Fruchtstück. Helfft, Agnetendorf un Thal im Riesengebirge. Fischbach. Engelmann, Hagar und Jsmael in der Wüste. Steffeck, eine Büffelkuh, ihr Kalb gegen Jagdhunde verthei- digend. Mantel, Ruine an der Saale. _Griedler, Gegend an der Elbe. Landschaft in Tirol. Eichhorn, Blick auf den Pons Aelius, die Engelsburg, S. Peter, S. Spirito und die Logen von der Via di Tor- dinone. Teich el, zwei Gemälde, Kinderspiele. Grieben, Waldgegend im Herbste, Kramer, Kindervergnügen während der Aerndte,

Berlin, den 16. August 1843. ; j Direktorium des L Kunstfreunde im preußischen

taate.

*) Die Ausstellung ist täglich von 11 2 Uhr für die Mitglieder des Vereins gegen Vorzeigung ihrer Vereins - Karte geöffnet, Fremde können durch ein Mitglied eingeführt werden.

: L ip : Thatsache, da genden Stellung gewähren; aber wir R s L i pa ungeachtet aller vorher aufzuwendenden R0| tsdienst gefehlt hat d ni ähi -bern um den Staatsdien}t gefeht Ha, noch nie an befähigten Bewer cherheit, die man mit Recht den Schluß, daß die Bürgschaften der R Verhältnissen bereits gege= wünschenswerth findet, iu den Lee ‘ai die, so viel wir wissen, ben sein müssen; und wir berufen un «enige Stellungen bei uns eine allgemein anerkaunte Erfahrung, arf "Königlichen Beamten. größere Sicherheit bieten, E Aufsates scheint dies selbst auf __ Der Verfasser 0s len: denn er sagt: „Es fann nit die keine Weise in Abrede zU F thun, als entbehrten unsere Beamten Absicht sein, den Ausspruh zu D ber“, fügt er sogleich hinzu f bierbe gehörigen Sr s ever Mo er Jeg S 2 der hierher gehörig ¿brt eben nur ein richterlihes Erkenntniß den „unserer Ansicht nas, 9 Bie hauptsächlichste Garantie.“ Warum es p Cu eee ptsächlichsten Garantie noch bedürfen soll, da die einer solhen haup!} ften doch thatsächlih bereits vorhanden sind, erforderlichen Bürgschafte! Z rid u E ird nicht gesagt. Zwar beruft man sich auf den gedruck- M E pad rf des Laudrechtes vou 1788, der feine andere Amts= C eauaa als im Rechtswege kenne; dieser Entwurf legt jedoch nur die Ansicht seiner Redaktoren dar und hat niemals geseßliche Gültigkeit gehabt, Daß jene Ansicht nach der herkömmlichen Rechts= Verfassung und nur guf diese, nicht aber auf die in der Kahinetdo Ordre vom 21. Dezember 1791 angeführten anderweitigen Motive fann es hier wesentlich ankommen feinesweges begründet war, ist bereits in dem früheren Ausfsaßbe dér Allge Pri Zi nachgewiesen worden. Einen Rechts\hubß, der den Beamten vorher nicht zuge standen, konnte natürlich der bloße Entwurf eines Geseßbuches un- möglih gewähren; und es kann daher davon, daß diejer Rechts\chußz durch die erwähute Kabinets-Ordre den Beamten wieder eutzogen worden sei, nicht die Rede sein, Der Verfasser des besprochenen Artikels trägt selbst Sorge, uns über die Grüude aufzuklä- ren, welhe die Redaktoren des Entwurfes aller Wahrscheinlichkeit nah bestimmten, den Grundsaß aufzunehmen, daß Beamte nicht ohne Urtheil und Recht abgeseßt werden sollten. Nicht volle funfzehn Jahre waren verflossen, seit Friedrich der Große in einem edelen Jrrthume, der dem Herzen des großen Monarchen ewig zum Ruhme gereichen wird, hochgestellte rihterlihe Beamte willkürlich fkassirt uud auf die Festung geschickt hatte. Die Erinnerung an einen solchen Vorgang war wohl geeignet, die Verfasser eines neuen Geseßbuches zu verlei= ten, in das entgegengeseße Aeußerste zu fallen und einen Mißgr ff zu begehen, der, wenn derselbe bleibende gesecßlihe Kraft erhalten hätte, eine geordnete Verwaltung beinahe uumöglih gemacht ha- ben würde.

Der Publizist, der den uns vorliegenden Zeitungs - Aufsaß abgefaßt hat, will nicht einräumen, daß die Amts - Entseßung zum Theil auf einem ganz auderen Gebiete liege, als auf dem des Kriminal - Richters, der grundsäßlih nur darüber zu urthei- len hat, ob cine Handlung das Strafgeseß verleßt, nicht aber darüber, was das Dienst - Jnteresse erheischt, Er nimmt an dem Worte „Dienst-Juteresse““ Austoß, obwohl der Sinn desselben unzweideutig ist ; er hofft, daß die Beamten nur wegen ihrer Hand- lungen bestraft würden, die aber freilich im Strafgesel kurz und bündig vorhergesehen sein müßten; und wenn er es auch ganz in der Ordnung findet, daß nur die vorgeseßte Behörde ein Urtheil über den Beam-= ten hat, daß nur sie seine Mängel und Fehler zu übersehen, daß nur sie die Nothwendigkeit der Ausstoßung eines unwürdigen Beamten zu ermessen vermag, so schließt dies Alles doch seiner Meinung nach teinesweges das Verlangen aus, daß eben diese Behörde klagen d bei dem Richter auftrete und dessen Spruch abwarte. Wer Gele= genheit gehabt hat, einen Blick in die Administration zu werfen, wird sich überzeugt haben, wie unmöglich es einer Behörde in vielen Fällen werden kann, alle die einzeluen Umstände, die Fahrlässigkeiten und Ver-= sehen, nicht bloß die Handlungen, sondern auch die Unterlassungen und Versäumnisse, welche die Unfähigkeit und Unbraguchbarkeit cines Beam= ten für seine Vorgeseßten ganz unzweifelhaft machen, so klar und be= stimmt dem Richter vor Augen zu legen, daß dieser, der keine Keuntuiß von dem Geschäftsgange in dem fraglihen Verwaltungs Zweige und von dessen Bedürfnissen hat, in den Stand gesebßt werde, sh nichts desloweniger ein richtiges Urtheil darüber zu bilden. Und giebt es, um ein Feld zu betreten, welches dem Standpunkte eines Richters weniger fremd i}, nicht selbst Verstöße gegen die Sitte, die das zur Amtsführung erforderliche Ansehen völlig vernichten können und doch der Art sind, daß in mauchen Fällen ein vollkommen über zeugender gerihtlicher Beweis unmöglich geführt werden kann? Soll in allen solchen Fällen der untaugliche Beamte, der das Dienst= Juteresse im höchsten Grade gefährdet, dennoch durch die Art des Rechtsschubes, welche der Verfasser des angeregten Artikels verlangt, im Amte gehalten werden? Wer das, was wir hier freilich mehr angedeutet, als ausgeführt haben, weiter verfolgt, wird sich ohne Zweifel die Scheidung zwischen dem richterlichen und dem Diszipli= nar - Strafgebiete klar machen und den wesentlichen Unterschied zwi= schen der gerichtlihen und der Disziplinar - Strafgewalt uicht verken= nen. Wir hoffen deshalb, daß unseren Ansichten eine richtige Wür= digung nicht entgehen wird, und bemerken nur noch, um jeder Mög- lichkeit eines etwaigen Mißverständnisses vorzubeugen, daß wir weit davon entfernt sind, die Meinung zu hegen, als gebühre den König- lichen Beamten nicht in der That ein wirksamer Schuß ihrer Stellung. Unsere Absicht war, die Behauptung zu widerlegen, daß den Beam- ten von dem Schube, den sie früher besessen, durch die ueue Gesehz- gebung irgend etwas entzogen worden wäre. ;

j Breslau, 14. Aug. (Schl. Z) Se. Erlaucht Graf Pas- fewitsch von Erivan, Fürst von Warschau, Statthalter des König- reichs Polen, traf heute Morgen mit Gefolge dahier ein. i i Heute Morgen um 8 Uhr wurde der erste Fahrversuh auf der Breslau - Schweidniß = Freiburger Eisenbahn gemacht, Eine Lokomo- tive aus der englischen Fabrik von Sharp, Roberts u. Comp, wurde technisch- polizeilich geprüft und führte mehrere Sachverständige nach Kanth. D ieser erste Versuch gab das erfreulihste Resultat, denn \o- wohl die Lokomotive als die Construction der Lohe- und Weistriz= Brücken und des Oberbaues bewiesen sich vortrefflih., Die genaunte Gabrif hat für die freiburger Bahn 6 Maschinen geliefert, von denen 3 bereits zusammengeseßt find. ¿

Nusland.

Deutsche Bundesstaaten.

Freie Städte. Hamb 1.2 Sdhl. pr F - Samburg, 11. Aug. (Schl. Z.) Vorgestern En d 6 Uhr ereignete sich hier ein höchst betrübender Unglüsfall. ind ge autes Haus in der Nähe des alten Jungfernstieges stürzte dérselbón. Es und begrub 15 Arbeiter unter seinen Trümmern. 413 2 aber L dit jevt todt oder” dôch tödlih verleßt hervorgezogen, ebenfalls u Se gefunden worden. Das angränzende Haus droht bede a en ned, und man fürchtet, daß auch noch mehrere an- ser dassel e ilfertigkeit und s{lechten Materialien gebaute Häu- LOOS E y E haben werden, Mehrere nah dem großen Brande Hotel e Le aute Häuser, z, B, das große und prachtvolle Streitsche enen A L Jungfernstiege, sind {on seit mehreren Monaten be- per it dem Wiederaufl au der abgebrannten drei Kirchen geht

cht so s{nell, Die Ruinen derselben sind noch nicht einmal ab-

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gebrochen und weggeräumt. Zur Bestreitung der bedeutenden Kosten, welche der Wiederaufbau dieser Kirchen verursahen wird, haben si Vereine gebildet, Der Verein zum Aufbau der Nikolai = Kirche zählt gegen 30,090 Mitglieder, von denen jedes wöchentlich einen Schilling für diesen Zweck beiträgt.

Frankrei cdch.

Paris, 12. Aug. Der Marschall Sebastiani is aus den Bädern von Ems nah Paris zurückgekehrt,

Der Präfekt des Sarthe- Departements hat den Maire von Mans, der den Herzog von Nemours auf eine so unziemliche Weise anredete, seines Amtes entbunden und dem ersten Munizipal - Rath, Herrn Basse, provisorish mit der Leitung der Geschäfte beauftragt. Die erste Handlung des neuen Maire’s war, den Redacteur des

Grossbritanien und Irland.

Oberhaus. Sißung vom 11. Aug. Lord Brougham brachte gestern unter vielen pomphaften Redensarten eine Bill zur wirksamen Unterdrückung der Ruhestörungen in Jrland ein; heute erklärt der gelehrte Lord, daß er dieselbe zurücknehme, da ein altes im Jahr 1797 vom irländishen Parlamente erlassenes Geseß noch in Kraft sei, welches die Regierung ermächtige, von den Landes- Assisen die Untersuchungen aufrührerisher Umtriebe an die oberste Behörde in Dublin zu bringen. Der Zweck dieses Geseßes stimme mit dem Zwecke der von ihm vorgeschlagenen Maßegel überein, und mache dieselbe darum überflüssig. Der Lord benubte zugleich diese Gelegenheit, über die Repeal-Umtriebe und den Agitator in gewohnter Weise heftig und bitter sih auszusprechen, und die Schuld der Geseßes-Verlezung des

Courrier de la Sarthe, welcher jene Rede abdruckte, seines |

Amtes als Unter-Bibliothekar der Stadt Mans zu entlassen. Der Moniteur veröffentlicht die Götte Liste der Subscriptionen für Guadeloupe, die 74,443 Fr. 81 Cent. beträgt. Die Gesanmmt-=

Summe aller Unterzeichnungen beläuft sich jeßt auf 3,121,838 Fr.

64 Cent.

Herr Adolph Barrot, Bruder des Herrn Odilon Barrot, wird sich als Königlicher Kommissarius nah Haiti begeben. Seine Sen- dung steht in Beziehung zu der Ausführung des Entschädigungs Traktats und zu den Handels-Verträgen, die man mit jener Republik

Lebteren, aus seinen Versuchen, die Soldaten der Armee zu verfüh-= ren, zu erweisen, Der Herzog von Wellington fand sih ver- | anlaßt in kurzen und bündigen Worten über den Zweck der Repeal= Bewegung und über den Jrrthum Lord Brougham's Folgendes zu erklären :

A „Mylords, ih war gestern nicht hier, als mein edler und gelehrter reund diese Vill einbrahie, Jch gestehe, daß es mich ein wenig úüber- - rascht hat, als ich hörte, daß der edle und gelehrte Lord diese Maßregel auf Grund einer öffentlich gethanen Ankündigung wie es in diesen Fällen | gewöhnlich ijl von einer geheimen beabsichtigten Verführung der Armee in Borichlag gebracht hat, Jch wundere mich, wie mein edler und gelehr-

abzuschließen gedenkt,

Der Abbé Lanci, einer der ausgezeichnetsten Orientalisten, Pro fessor an der Sapienza in Rom, is hier angekommen, um ein Werk drucken zu lassen, worin er alle Fehler anzeigen will, die in den ver schiedenen Bibel-Ueberseßungen begangen worden sind,

m Paris, 10. Aug. Der Moniteur veröffentliht heute eine Königliche Ordonnanz vom bten d. M., der zufolge dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten auf das Budget von 1843, ein außerordentliher Kredit von 600,000 Fr. eröffnet wird. Nach dem Wortlaut der erwähnten Ordonnanz soll dieser Kredit zu außeror dentlichen Sendungen verwendet werden. Dem Vernehmen nach soll er dazu dienen die Kosten der oftmals besprochenen Gesandtschaft nach China zu bestreiten. Mehrere Journale haben behauptet, daß die fragliche Mission fast an dem Widerstande des Kabinets von Sit. James gescheitert wäre, weil, wie andere Blätter wissen wollten, das Kabinet der Tuilerieen vom chinisishen Hof die Versicherung erhalten hätte, daß von nun an der französishe Handel in China auf gleichem Fuß mit dem englischen behandelt werden würde. Beide Angaben sind gleich unrichtig. Lord entfernt, der Sendung eines außerordentlichen Botschafters Frankreichs nah China sich zu widerseßen, versprah vielmehr Herrn Guizot jeden diesfälligen Beistand von Seiten der britischen Regieruzg. Aberdeen kennt nur zu gut den geheimen Widerwillen des Hofes von Peking, deu Europäern das himmlische Reich aufzuschließen; je ver- einter aber die europäischen Handelsmächte auf den Hof von Peking einwirken, desto leichter werden die Schrauken fallen, welche die hi nesishe Politik gegen fremde Civilisation aufrecht erhalten möchte.

Nicht minder unrichtig haben zuerst der Constitutionnel und nah ihm die übrigen Pariser Blätter behauptet, daß unsere Regie- rung auf offiziellem Wege von Seiten des Kaisers von China be- nachrihtigt worden sei, daß die Franzosen die nämlichen Handels- Begünstigungen wie die Engländer in den Häfen des himmlischen Reiches genießen sollen, Bisher besißt Frankreich nur einen einzigen Agenten für China, nämlich den Herru Ratti-Menton, und dieser is noch nicht auf seinem Posten augekommen, mithin kounte er unmöglich unserem Hof eine solhe Anzeige machen. Um jeden Zweifel zu heben, will ih die eigenen Worte des Handels-Ministers über diese Angelegenheit anführen. Da nämlich sämmtliche Handels-Kammern bei der obigen Nachricht des Constitutionnel in Bewegung ge- riethen, so ließ Herr Cunin-Gridaine einen besonderen Bericht über die zwisen Fraufreih und China anzuknüpfenden Handels - Verbin- dungen drucken und denselben den Handels-Kammern und den Mit gliedern beider Kammern zustellen,

__„ZU den früheren Aufschlüssen““, sagt der ministerielle Bericht, „welche

die Negierung über den Handel mit China in den Jahren 1837, 39 und 41 veröffentlichte, ist gegenwärtig nur ein einziges Faktum hinzuzuseßen, welches einen gewissen Charakter von Authentizität hat, Die Hong - Kauf- leute haben unter dem 24, April 1842 an die Handels - Kammer von Canton ein Schreiben gerichtet, worin angezeigt wurde, daß die französische Flagge in Betreff der Entrichtung des cum - sha, welchen fremde Kauffghrteischiffe bei ihrer Landung in Whampoa zu bezahlen haben, der britischen und nord- amerikanischen Flagge gleichge- halten werden soll, Aus dieser Citation geht hervor, daß die französische Regierung nur auf indirektem Wege, nämlich mittelst der Hong - Kaufleute, die nur als ziemlich authentisch bezeichnete Nachricht erhielt, daß die Franzosen in Betreff des cum-sha den Briten und Nord-Amerikanern gleich- behandelt werden sollen. Der cum-sha ist die Gesammtheit der Schiff- fahrts-Gebühren, welche von fremden Schiffen den chinesischen Mauth-Be- hörden entrichtet werden. Die Amerikaner und Briten bezahlten von jeher einen cum -sha von 1690 Taëls (12,605 Fr.) pro Schiff; die Franzosen hingegen 1700 Taëls oder 13,355 Fr. Die ganze den Leßteren gewährte Handels - Begünstigung besteht daher in einer Verminderung von 750 Fr, pro Schiff an dem zu bezahlenden cum-sha.”

Was nun die noch zu hoffende# Handels-Begünstigungen anbe- langt, so fährt der ministerielle Bericht fort: j E

„Alles berechtigt uns zur Hoffnung, daß Frankreich in Betreff des Handels-Tarifs die nämlichen Vortheile erlangen wird, welche Großbritanien auf dem Punkte steht, in Folge des Vertrages vom 26, August 1842 von dem Beherrscher des himmlischen Reiches zu erwirken, Die zwischen dem Kaiserlichen Commissair und dem Repräsentanten der Königin von Groß- britanien gepflogenen Unterhandlungen wegen Festsezung e ines neuen Han- dels - Tarifs dauern zwar fort, aber wir besißen bisher gar feinen näheren Aufschluß über das zu erwartende Resultat, Als das britishe Ministerium in den Sizungen des Parlaments vom 18. März und 14. April 1843 darüber interpellirt wurde, wußte dasselbe keinen anderen Bescheid zu geben, als daß die Unterhandlungen von Seiten des britischen Bevollmächtigten cifrigst betrieben wurden. Doch is zu bemerken, daß der nämliche Bevoll- mächtigte unter dem 14, November 1842 an die britischen Residenten in China eine Proclamation richtete, worin er jedem Schiffe seiner Nation verwchrte, mit Ausnahme von Canton, in den übrigen durch den Vertrag vom 26, August 1842 dem europäischen Handel geöffneten chinesischen Häfen *) zu landen, bevor der zu bestimmende neue Handels - Tarif veröf- fentliht und die betreffenden britishen Konsular-Agenten für China würden ernannt worden sein.“

„„Diese beiden Maßregeln“, sehte Herr Cunin-Gridaine hinzu, „sind allein im Stande, dem europäischen Handel mit China die nöthigen Bürgschaften zu gewähren, und jene gefährlihe Ungewißheit zu heben, welche bis zur Stunde in dem Handels-Verkehre mit dem himmlischen Reiche herrscht.“

Ih brauche niht weiter zu gehen, um Jhnen zu beweisen, daß nah der Ansicht unserer Regierung eine dauernde und regelmäßige Handels=Verbindung mit China nicht so leicht, als wie man es glaubt, zu erzielen sein wird, und daß bisher alle diesfalls genährten Hoff- nungen einer wirklich offiziellen Bestätigung von Seiten des Hofes von Peking entbehren, Der Zweck einer außerordentlichen französi- hen Botschaft nach China ist kein anderer, als die Bestrebungen der europäischen Handelsmächte zu fördern. Darum liegt es im Juter- esse A diese Botschaft eher zu begünstigen als hindern zu wollen.

*) Amoy, Fuh-choo-foo, Ning-po und Shang-haï,

Aberdeen, weit |

Lord |

ter Freund nicht erkennen konnte, daß dies das gewöhnliche Verfahren in solchen Fällen is eine öffentlihe Ankündigung eines Vorhabens, ein Verbrechen zu begehen. Das is jeut gewöhnlicher Brauch. Aber, My- ords, ich will Jhnen Etwas sagen das Volk in Irland ausplündern zum Vortheil der O'Connell-Rente und der Repeal-Steuern ist das Einez die niedere Bolksklasse dort aufzuregen, um alle möglichen Verbrechen bege- hen und alles mögliche Unheil dem Lande zufügen zu fönnen, ohne die eigene Haut zu Marfte zu bringen, ist cin zweites, aber die Armee zu ver- führen, ift ein ganz anderes Ding, das, Mylords, wie ih hoffe und ver- traue und Ew, Herrlichkeiten versprechen kann, niemals erlangt werden wird.“

_ Nach dieser Erklärung des Herzogs nahm Lord Brougham die Bill zurück und das Haus vertagte sich nah erfolgter Erledigung eines Gegenstandes von untergeordnetem Juteresse.

Unterhaus. Sibung vom 10, August, Die von der | Regierung eingebrachte Bill über die Aufhebung des Zolles für Ausführung von Maschinen, welche die Opposition als einen weiteren Schritt auf dem Wege freien Handels ansieht und ihr deshalb die aufrichtigste Unterstüßung gewährt, wurde heute zur zweiten Ver- lesung gebraht, dem Stadium einer Bill, in welchem die Haupt- Debattte über das Prinzip derselben veranlaßt wird. Herr Glad- sto ne erörterte dies Prinzip in meisterhafter Rede, und wir wollen anu derselben die ganze Frage so kurz wie möglich darlegen. Vor funfzig Jahren war die Fabrication von Maschinen in England auf einen kleinen Kreis beschränkt, und die Maschinen = Baukunst konnte deshalb damals noch gewissermaßen als eine geheime angesehen wer=- den, die, von wenigen gefannt, auf England noch allein beschränkt blieb, Das Verbot der Ausfuhr von Maschinen unter solchen Um- ständen konnte gerechtfertigt werden, und brachte auch feinen wirk- lichen Nachtheil den Juteressen des Landes. Ein halbes Jahrhundert hat indeß in diesem

Industriezweige eine mächtige Veränderung be- wirkt, Die Anzahl ausgezeichneter Maschinenbauer haben sich zu Hunder- ten vermehrt, und sie sind im ganzen Lande umher zerstreut. Nun is es ein altes Sprichwort, daß ein Geheimniß, wenn auch von Zweien doch nicht von Dreien bewahrt wird, und die Kunst, englische Maschinen zu bauen, vielen Tausend Mechanikern bekannt und in vielen Büchern und Zeichnungen erklärt, wurde deshalb bald ein Gemeingut der ganzen Welt. Wenn demnach die übrigen Nationen anfangs nicht gleich in diesem Judustriezweige mit Eugland konkurriren konuteu, so lag nicht der Grund davon in dem Mangel an Kenntnissen, sondern allein n dem Mangel an Gelb, Kohlen und vor allen an englischer Hand-Arbeit. Aber es stellte sich bald bei ihnen die Nothwendigkeit der Anwendung

| von Maschinen heraus, und Geld, Kohlen und englische Maschinisten

fanden sich; alle Prohibitiv = Geseßbe vermochten nit, der

Verbreitung englisher Maschinen vorzubeugen, und auf dem

Nil, wie guf der Themse war man bald gewohnt, das „Stop

her“, „Ease her“, „Bak her“, „Go on zu hören. * Dies

vorausgeschickt, kommt man zu folgenden Schlüssen: Fremde werden englishe Maschinen haben, sobald sie dieselben brauchen oder begehren; sie können sie haben und sie haben sie auch. Der einzige Zweck des Verbots der Maschinen-Ausfuhr is deshalb die ge- zwungene Auswanderung englischer Maschinisten und die Verlegung des Handels mit Maschinen nah dem Auslaude ein Zweck, der sicherlich niht wünschenswerth sein kann, am allerwenigsten denen, die von Môschinen Gebrauch machen, Hierzu kommt endlih noch der

Nachtheil, daß dem Lande die geschicktesten Maschinisten und mit ihnen

die Aussichten auf neue Erfindungen vermittelst deren Talente entzo=-

gen werden, Man gestatte die freie Ausfuhr der im Lande gebauten

Maschinen und man wird gewiß England zum Hauptmarkt des Ma-

shinenhandels machen, man fahre fort, sie zu verbieten, und man

vertheilt den Haudel über die Welt, Es is uit schwer zwischen bei- den zu wählen, und Herr Gladstone bewirkte, unterstüßt von den radikalen Mitgliedern Hume, Cobden, Duncan, Dr, Bow ring,

Labouchère, daß die zweite Verlesung der Bill mit 96 egen 18

Stimmen durchging. Ein Widerspruch von Seiten des Herrn H indley

machte sih bemerklich, der die Freigebung der Maschinen-Ausfuhr nux

nach vorhergegangener Aufhebung der Korngeseße zulassen wollte. Die weitere Verhandlung des Hauses bezog sih auf die Berathung

der einzelenen Klauseln der schottischen Kirchenbill im General-Comité

welche nah Verwerfung eines Antrages des Herrn Stewardt, die

Bill fallen zu lassen (mit nur 85 gegen 54 Stimmen), angenom-

men wurden.

London, 12, Aug. Das Kriegs-Sekretairat hat die amtliche Anzeige von dem gänzlichen Untergange des Transportschiffs „Alert“ erhalten, welhes von Halifax nah England unterwegs war und 200 Maun des 64sten Regiments mit 95 Weibern und Kindern und eine werthvolle Ladung Mahagony an Bord hatte. Das Schi Met L s teilen 290 alifax an einem Felsen, ohne da edoch ein Menschenleben verloren ging. f i I Lol Po, alQauE ging. Der Schaden wird auf

Von dem spanischen Conseils-Präsidenten Lopez is ein Schreiben an das Comité der Juhaber spanischer Obligationen eingegangen, woraus hervorgeht, daß derselbe die Forderungen der Jnhaber dem Finanz - Minister zur Berücksichtigung empfohlen hat. Der Brief is sehr höflih gefaßt und hat bei den Jnhabern große Freude verursacht.

© London, 41. Aug. Gestern hat das Unterhaus mit einer bedeutenden Majorität für das zweite Verlesen eines Geseßvorschla- ges entschieden, wie ihn noch vor wenig Jahren Niemand hätte vor- bringen dürfen, nämlich die Erlaubni zur unbeschränkten Ausfuhr“ aller Arten von Mas Und so weit ist es mit der Annad

rten_ chinen. der Prinzipien der Handelsfreiheit bereits gekommen, daß es ganz der Ordnung gemäß halten, eine Maßregel, man sonst den unvermeidlichen Un i prophezeit haben würde, am S; niht mehr viel über hundert Gladstone entwidelte die Gründe worin er auf einer Seite bewies,