1843 / 56 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

felrüben und deren Verarbeitung zu Rohzucker erlangte, den Verlust aufwöge, welcher für mannigfaltige Gewerbe nothwendig dadurch ent- stände, daß ihr Erzeugniß so viel weniger Absaß im Auslande fände, als bisher erfordert wurde, um den dort erkauften tropischen Zucker damit zu bezahlen. Wüchse sodann die Wohlhabenheit derjenigen, welche nunmehr das Land mit inländischem Zucker versorgten, hier= dur wirklich in solhem Maaße, daß die Vermehrung des Verbrauchs an mannigfaltigen Genußmitteln der inländischen Gewerbsamfkeit voll= ständig erseßte, was sie dur den verminderten Verkehr mit dem Auslande verlörez; \o lastete doch die Nothwendigkeit, jene se chstte- halb Millionen für den Staatsbedarf durch andere Steuern aufzu- bringen, auch ferner auf der Bevölkerung des Zollvereins. Bei jsol= hen Aussichten ist die Schonung dankbar anzuerkennen, welche der Mei- nung, die sich zu Gunsten des Runkelrübenzuckers bei noch sehr getheil

ten Stimmen entwickelt hat, dadur angedieh, daß die Regierungen der Zollvereinsstaaten sih vorerst nur von der wirthschaftlichen Bedeu-= tung des neuen Gewerbes Ueberzeugung zu schaffen versuchten, und den Verlust an Einkommen, welchen sie bereits bei der gegenwärtigen Stellung desselben erlitten, in Hoffnung eines Ersatzes durch dessen anderwärts wohlthätigen Einfluß willig ertrugen. Hiernah ward im Preußischen Staate dur eine Verordnung vom 21sten März 1840 eine Kontroll-Abgabe von der Bereitung des Runkelrübenzuckers ein-= geführt, d. i. eine solche, welche bei der Geringfügigfeit ihres Be= trages weder zur wesentlichen Erhöhung des Staats - Einkommens noch zur Belästigung des Verkehrs gereichen, sondern nur dazu dienen soll, den Zustand des Gewerbes selbst zuverläßig kennen zu lernen, Derselben gemäß war vom 1. September 1840 ab von dem im Lande aus Runkelrüben erzeugten Rohzucker eine Steuer von fünf Silbergroschen vom Centner, mithin ein Dreizigtheil dessen zu entrihten, was auf dem für die inländischen Siedereien eingehenden Rohzucker liegt. Bei den fast unüberwindlichen Schwierigkeiten, welche der Erforschung des Zuckerertrages selbst entgegenstehen, ward die Steuer nicht auf das Erzeugniß selbst, sondern auf das dazu verbrauhte Material gelegt, welches vermöge seines großen Um- fangs sich weniger der Aufsicht der Steuer-Behörden entziehen fann, und demnach angeordnet, daß vom Centner der zur Zucker-Bereitung bestimmten Runkelrüben drei Pfennige, oder ein Viertheil Sil= bergroschen erlegt werden sollten, wobei vorausgeseßt is, daß hun - dert Centner Rüben fünf Eentner Rohzucker geben. Jn Folge der hierdurch und sons noch ausserdem gewonnenen Kenntniß von dem Zustande der Runkelrüben-Zuckerbereitung, schlossen die zum großen deutschen Zollverbande vereinigten Staaten unterm ®. Mai 1841 eine Uebereinkunft über die künftige Besteurung des Zuckers über= haupt. Hiernach soll vom 1, September 1844 ab eine vollständige Gemeinschaft in der Besteurung des im Julande aus darin erzeug= ten Stoffen gewonnenen Zuckers dergestalt bestehen, daß nicht allein die Hebung nah gleichen Säßen und gleichen Verwaltungs=-Formen erfolgt, sondern auh der Ertrag derselben nah eben den Grund- säßen unter die einzelnen Regierungen vertheilt wird, wie dieses mit dem Ertrage des Einkommens von Cin-, Aus= und Durchfuhr-=Ab= gaben geschieht. Die sowohl hiernach vom inländischen, als auch außerdem vom ausländischen Zucker zu erhebenden Steuern sollen so bestimmt werden, daß ihr Ertrag zusammengenommen, auf den Kopf der Bevölkerung durchs{nittlich ebensoviel jährliches Einkommen ge- währt, als die Besteurung des Zuckers im Durchschnitte der Jahre 1838, 1839 und 1840 ergab. Welcher Antheil hieran einerseits dem aus inländishen Stoffen erzeugten, und anderseits dem ausländi= chen Zucker zugetheilt werden joll, ist mit Beachtung der billigen Ansprüche ebensowohl der Verzehrer, als der inländischen Gewerb= samkeit zu bestimmenz doch soll die Steuer vom inländischen Erzeug= nisse vom 1. September 1844 ab niemals weniger als ein Fün f- theil derjenigen betragen, welhe von gleichartigen ausländischen Zucker erhoben wird. Während der drei Jahre vom 1. September 1841 bis dahin 1844 besteuert jeder zum Vereine gehörige Staat den innerhalb seines Gebiets erzeugten Runkelrüben-Zucker zwar nach gleihförmig für den ganzen Bereich des Zoll-Vereins vereinbarten Säbetn, aber für seine cigene Rehnung und nach den besonders anzuordnenden Hebungs-Formen. Der Steuersabß ist für das erste Jahr auf ze h n Sil= bergroschen oder ein drittel Thaler für den Centner Rohzucker \est- geseßt. Dieser Saß wird in den folgenden beiden Jahren nur 1njo= fern erhöht, als das Gewicht des erzeugten Rohzukers ein Fünfthe il des inländischen Zuckerverbrauhs noch nicht erreiht, welcher sih aus der Zuckereinfuhr des nächstvorigen Kalenderjahres und der lebtjäh= rigen inländischen Zuckerbereitung zusammengeuommen ergiebt. Er= reiht das inländische Erzeugniß ein Fünftheil des hiernach zu be-=

stimmenden Verbrauchs; so soll die Steuer alsdann auf zwanzig |

Bekanntmachungen.

[541] Bekanntmachung, 5 Bei der Regulirung der gutsherrlichen und bâuer- lichen Verhältnisse der Herrschaft Marzdorff, Kreises Deutsch Crone, ist der Gutsherrschaft eine sogenannte Suyer - Normal - Entschädigung zugesprochen und die- selbe demnächst durch rechtskräftige Entscheidung dahin festgestellt worden, daß als eine jährliche Rente 1) die 19 bäuerlihen Wirthe von Marzdorff und Abbau O: jeder 9 Thlr. 17 Sgr. 1 Pf., 2) die 10 bäuerlihen Wirthe zu Lubsdorff jeder 6 Thlr, 28 Sgr. 9 Pf. und 3) die 8 bäuerlichen Wirthe zu Brunk jeder 6 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. zu entrichten haben. Das Necht der Gutsherrschaft auf diese Renten is, bei der Subhastation von Marz- dor im Jahre 1832 gusgeschlossen, dem Nachlasse des Calixtus von Grabsfi verblieben und jeßt im Wege des erbschaftlihen Liquidations - Prozesses zur nothwendigen Subhastation gestellt. Mit 4 pro Cent als Ablösungs-Kapital veranschlagt, L Ou beträgt der Taxwerth 7560 Thlr. 2 Sgr. 1 Pf. In Folge dessen is ein Bietungs - Termin auf den 30. (dreißigsten) September d. J,, Vormit- tags 11 Uhr, vor dem Herrn Ober - Landesgerichts- Rath Gerlach an hiesiger Gerichtsstelle angeseßt, Die Ade bii Swiderskischen Erben werden zu dem ange- eßten Termine hierdurch öffentlich vorgeladen, Marienwerder, den 10, März 1843. Civil-Senat des Königl. Ober-Landesgerichts,

[156 b]

[157]

[4378] Ediktal-Ladung.

Der im Frühjahr 1842 bei der Gutsherrschast von Pschow, Kreis Rybnik, als Soize er aer im Dienst gestandene frühere Privat - ecretair Riedel is wegen Üeberschreitung seiner Amtsbefugnisse von uns zur sis- falischen Be gezogen worden. Zu seiner Ver- antwortung is auf den 11, November c, in unserem Geschäftsgebäude, Verhörzimmer Nr. 2, Termin anbe-- raumt. Es wird der 2c. Riedel vorgeladen, in diesem Termine persönlich zu erscheinen, zux Einlassung und

[1495]

| Zollvereins angenommene

362

Silbergroschen oder zwei Drittel Thaler für den Centner Roh- zucker erhöht, und endlich selbst bis auf einen Thaler gesteigert wer= den, wenn die inländische Bereitung des Zuckers aus inländischen Stoffen ein Viertheil oder mehr des nach vorstehenden Bestim- mungen ermittelten Verbrauchs liefert. Jn Gemäßheit dieser Ueber- einkunft is durch die Verordnung vom 30. Juli 1841 für den Preuß. Staat die Steuer vom Runkelrübenzucker, welche bereits unterm 21. März 1840 angeordnet war, nur in soweit abgeändert worden, daß vom 1. September 1841 ab bis dahin 1842 vom Zoll-Centner der zur Zuckerbereitung bestimmten Rüben sech s Pfennige oder ein halber Silbergroschen erhoben wird, statt daß vom 1. September 1840 bis dahin 1841 nur drei Pfennige für den Centner gemeines Handelsgewicht zu entrichten waren,

Die Runkelrübe gedeiht in Deutschland so spät zu derjenigen Ausbildung, welche zur lohnenden Zuerbereitung erforderlich ift, daß die Einsammlung derselben zu diesem Zwecke niemals vor dem 1. Sep- tember beginnen fann: hierdurch wird der in der Geseßgebung des Anfang des Steuerjahres für die Berei- tung des Zuckers aus Runkelrüben begründet. Dies Gewerbe begin!t jedoch zunächst nicht sowohl mit der Erndte, als mit der Aussaat der Rüben, welche selbs im südlichen Deutschlande vor dem Ansange des Aprils nicht mit Vortheil geschehen fann, Was durch den An bau vom 1. April ab gewonnen und nah dem 1. September bis zum Eintritte des Frostes eingeärndtet wird, muß jedenfalls im Laufe des zunächst folgenden Winters verarbeitet werden, weil die Rübe mit Vortheil niht länger aufzubewahren it. So sind die Winter 1821. und 182; die Fabrikationsperiode für das Rübenerzeugniß der Sommer 1841 und 1842. Wie viele Zoll-Centner Runkelrüben zur Zuckerbereitung in diesen beiden Fabrikationsperioden im Bereiche des Zollvereins versteuert worden sind, ergiebt die folgende, aus âmt lichen Quellen gezogene Nachweisungz jedoch ist dieselbe nur für eine zur allgemeinen Uebersicht hinlängliche Näherung zu achten, weil verspätetes Einkommen von im Ganzen doch wenig erheblihen Posten aus einem Steuerjahre in das andere übergegangen ijt, Hiernach wurden zur Zuckerbereitung versteuert, Zoll-Ceutner Runkel rüben vom Erzeugnisse der Sommer Jm Preußischen Staate, und zwar in

den Provinzen Ostpreußen Westpreußen Posen Brandenburg Pommern Schlesien Sa aae . Westfalen S 9, Rhein überhaupt im Preußischen Staake Ju den Großherzoglich uud Herzoglich Süchsischen, Anhaltiuischen, Fürstlich

Sf

10,554 20,378 B02 0 g90Q 22 228,883 113,873 537,926 2,460,040

Pio 26

109,717

517,999

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Schwarzburgischen und Reussischen Landen Im Königreiche

» »

263,254 194,711 42,578 209,176 616,885 39,451

120,098

134,817 2 E Baiern 74,796

Sachsen » » Würtemberg Großherzogthume Baden Kurfürstenthume He)jen ) Oro N Ls : , Herzogthume Nassau „eee —_ E Gs / A eia S 54,680 Ueberhaupt im Bereiche des ¿Zollvereins ¡071204 i 2,491,603 Weun die Zuckererzeugung der vorstehend betrachteten zwei Be- triebsjahre verglichen werden soll, so muß zu den für die erste der- selben versteuerten E C C 5,071,2( d Zoll-Centner Nunkelrüben noch hinzugefügt werden, was gleichzeitig im Herzogthume Braunschweig auf Zucker ver- arbeitet, aber weil dieser Staat erst vom Anfange des Jahres 1842 ab dem Zollvereine bei=- trat, vorstehend nicht angeführt worden is. Es sind dies Hiernach beträgt das im Be= triebsjahre 1842 verarbeitete Ma

122 R

i be j

Allgemeiner A

Antwort auf die Anschuldigung, zur Ausführung feiner Vertheidigung dagegen und zu bestimmter Anzeige der über seine Vertheidigungsgründe etwa vorhandenen Be- i weismittel sih gefaßt zu halten, auch 3 tel, insofern selbige in Urkunden bestehen, sofort mit zur Stelle zu bringen. Insofern die Anklage seine Strafe auf Grund §. 460 Tit. 20, Th, [. All- gem. Land-Recht festgeseßt werden. Im Falle 2c. Rie- del ungehorsam in dem anberaumten Termine ausbleibt, wird die Untersuchung in contumaciam gesezt und geschlossen werden, Ratibor, den 21. Juli 1843. Das Königliche Jnquisitoriat,

Das Dampfschiff „Cammin“

27. August uach : Abgang von Stettin früh 5 Uhr und Ankunft in

Swinemünde Nachmittags 4 Uhr und

Billets à 12 Thlr. für die Doppelfahrt sind in un- serem Comtoir zu haben.

So eben ist erschienen u. b. Mit tler u, d.Stechb, zu haben : Die Schlacht bei Gr. -Be eren m, illum. Plan 5 Sgr.

Die neuesten interessantesten englischen Romane. Den Freunden einer gewählten Lektüre werden fol- r iaiiiosi

in Braunschweig erschienene Werke empfohlen : Die Lebenslotterie, pios

ton, übers, v, W, du Roi, 3 Bde,

| terial für den gegenwärtigen Be-

Gail

S E E L T C C TR A I

Der Förster. Ein Zeit- 4638, Voi M. L. Dr, V. L. Petri, 3 Bde, diese Beweismit-

3 Bde. begründet gefunden toird, ird

Die Frauenschule.

gegen ihn fort- mann. 3 Bde. Harry Lorrequer, 5 Bde. Ferner erschien so eben : Das Pfarrhaus. Verf. „der Mahleiche““, t 2 E

Wieruszew ski,

fährt am Sonntag den Swinemünde und retour.

Swinemünde gegen 10 Uhr früh.

Ankunft in Stettin gegen 10 Uhr Abds. Sv eben ist erschienen :

Der

Sauer & Sapel, Junkerstr. 1112/1113.

von Anton Nobert

Jn Joh. Þ ge der Hofbuchhandlung (E. Leibrock)

Von Lady Blessing-

reich des Zollvereins

war dasselbe dagegen nur...

derung von „oos!

nzeiger.

u, Sittengemälde a. d. J. Bovle, bearb. 9.

Tippo Saib, Sultan von My9sore. Meadows Taylor, übers, v, Dr.

Leidenschaft und Grundsaß. mier, übers. v. W, Schulze.

Von d,

einzige Tochter“. Uebers, v, W,

Verf. von „Die

S Charles O'Malley der irische goner, _ Uebers, v, C. K, Fre

Eine Familiengeschichte vom der Brautkranz“

Vorräthig in Berlin in der Ensl in { en Buchh. «. mite9, Breite Str. 23.

o 4 Pansflawismus. Eine Jumprovisation als Sendschreiben an den Grafen Adam Gurowsfki,

Mauritius. Binder,

Literarische Anzeigen. Leipigs M obe h San Jn Berlin vorräthig bei Julius - ger, Breitestraße Nr. 20.

alm*s Hofbuchhandlung in München ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen, in

Berlin bei Alexander Dunker, nil. Hofbuchhändler, Franz, Str, 21, zu haben:

.. 5,113,152 Zoll-Centner Runkelrüben Für das Betriebsjahr 1847 2,491,603 » » Es entstand also eine Vermin=

2,621,549 » » die Theilnahme der einzelnen Länder an di-sem Ge- werbe gestaltet, ergiebt sich übersichtlicher, als es die vorstehenden Zahlen vermögen, durch nachstehende Vergleichung. Von Hundert tausend Centnern Rüben, welche im Bereiche des Zollvereins

auf Zucker verarbeitet wurden, kamen durch\cnittlich in dem Betriebs jahre

Wie sich

28A1—42 1S842—A43 Jm Preußischen Staate und zwar in den Provinzen SOESHA E aae aa aa anae ¡ Westpreußen Posen Brandenburg Pommern Schlesien Sachsen Westfalen Rhein überhaupt im Preuß. Staate Jn den Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen, Anhaltinischen, Fürstlich Schwarzburgischen und Reußischen Landen Jm Königreiche Bayern » Sachsen » Württemberg Großherzogthume Baden Kurfürstenthume Hessen Großherzogthume Hessen... ----- Herzogthume Nassau. 19 E Oed - E 2,194 überhaupt 100,000 100,000 Den bei weitem größten Theil dieses neuen Gewerbes hatte sih demnach in beiden Jahren der Preußishe Staat angeeignet, nämlich im ersten über 705, im zweiten sogar über 79% auf hundert; mehr als zwei Drittheile dieses Antheils des Preußischen Staats gehörten in beiden Jahren allein seiner Provinz Sachsen. Jn Bezug auf die geographische Lage stehen mit derselben die Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen, Anhaltinischen, Fürstlich Schwarzburgischen und Reußischen Lande in der engsten Verbindung z auch diese nahmen einen im Verhältnisse ihres Umfangs ausgezeichnet beträchtlichen An theil an der Rübenzuckerbereitung, so daß die Länder zwischen dem Thüringer Walde und dem Harze nebst der zunächst nordöstlich daran grenzenden Ebene als Hauptsibß dieses Gewerbes anzusehen sind. Nächst dieser Gegend wird dasselbe noch am stärksten, doch viel minder erheblih einerseits in Schlesien, anderseits in Würtemberg und Baden betrieben. Schlesien hatte im ersten Jahre etwas mehr, im zweiten etwas weniger als zehn pro Cent desselben. Der Antheil Würtembergs liegt zwischen vier und sünf pro Cent und nähert sich demuachh der Hälfte des Schlesischen Betriebes; der Hauptsiß der Fabri ist hier die Gegend am Bodensee. Jn Baden hat dasselbe große Schwankungen erlittenz es ist vou zwölf pro Cent auf vier herabgesunken, Jm Preußischen Staate betrieben nächst Schlesien doch in viel geringerem Maaße noch Bran- denburg und Pommerit die Bereitung des Rübenzuckers, n den östlihen Provinzen, besonders aber in Ostpreußen scheint das Klima dieselbe weniger zu begünstigen z aber nächst diesem nordöstlichsten Landestheile, hat auch der westlichste, die Provinz Westfalen, nur einen sehr geringen Antheil daran genommen, und auch die Theilnahme der Rheinprovinz is in Bezug auf ihr Klima und ihren Anbgu nur un erheblih, Das Königreich Baiern ist im Verhältnisse seines Umfan ges und des günstigen Klimas seiner Maingegenden auch nur weng, nämlich nur zwischen drei und vier pro Cent, bei diesem neuen Gewerbe betheiligt, Die fernere Ausbildung desselben in den vor stehend nicht genaunten Staaten des Zollvereins scheint noch zu {chwankend, um nah den hier vorliegenden Angaben beurtheilt zu werdenz doch nahm das Herzogthum Braunschweig {ou vor seiner Verbindung mit dem Zollverein einen für seinen Umfang beträcht lichen Antheil daran, und seitdem hat si derselbe noch erheblich ver E (Schluß folgt.)

459 1,359 2,3141 2,602 4,350 9/7 )5

56,085

345

2,098

79,314

208 402 1,406 4,513 2,245 10,599 48,510 507 2,164

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70,594

5,411 3,002

4,931 4,085 1,0653

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[1498]

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Allgemeine

reußische Zeitung.

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestel- lung auf dieses Blatt an, für Serlin die Expedition der Allg. Preussischen Zeitung: Friedrichsstrasse Ur. 72.

Amtlicher Theil.

Finland. Landtags- Angelegenheiten, Rhein-Provinz. Fort- sezung der Verhandlungen über die Jrren - Anstalt zu Siegburg, Berlin, Die jüngsten amtlichen Berichte über die Verhandlungen der rheinischen Provinzial-Stände. Weitere Berichtigung in Betreff des Opernhaus - Brandes, Münster, Durchreise Sr. K, K, Hoheit des Erzherzogs Albert von Oesterreich, Köln, Durchreise Sr, Königl. Hoheit des Herzogs von Cambridge, Actien-Gesellschaft zum Bau der Köln - Mindener Eisenbahn, Schreiben aus Trier, (Getraidepreisez Landwirthschaftliches; Schifffahrt.)

Deutsche Bundesstaaten. Sachsen. Dresden. Gegenrede des Präsidenten erster Kammer. auf die Thron-Rede. Leipzig, Durchreise Zhrer Königl, Hoheit der Frau Prinzessin Albrecht von Preußen. Baden, Karlsruhe, Rückkehr Sr. Köuigl. Hoheit des Großherzogs.

Frankreich, Paris, Vermischtes, Schreiben aus Paris. (Der Graf von Syrakus erwartetz die Herzogin von Vitoria; Abbé Genoude.)

Großbritauien und Jrlaud. Oberhaus. Texianische Angelegen- heiten, Unterhaus, Erledigung mehrerer Bills in ihren leßten Sta- dien, London, Hof- Nachricht, Pater Mathew, Repeal-Ver- sammlung in Tara.

Spanien, Paris. Telegraphische Nachrichten aus Spanien+ Die Re- gierung untersagt die Versammlung der Genecral-Junten von Biscaya. Brief aus Paris. (Adresse des ersten Alkalden von Barcelona an den Minister Lopezz Espartero’s und Mendizabal’s Ankunft in Bayonne; Ernennung eines Wahl-Ausschusses in Madrid unter dem Namen „Wahl- Kommission der National-Partei““, Politische Gastmählerz die Fueristen von Biscaya.)

R Schreiben aus Lissabon, (Nachträgliches über Espartero's Ankunft.)

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika, Schreiben aus N e w- Yorfk. (Die Oregon - Frage und General Cass; Blick nah Kanadaz Tumult zu Kingston.)

Handels - und Börsen - Nachrichten, Paris, Börse,

Beilage, Juland. Breslau, Diebereien, Lebensrettung. Minden. Berichtigung eines Zeitungs-Artikels, Deutsche Bun- desfstaaten. Bayern, München. Schluß -Sizung der Kammer der Abgeordneten, Schluß der Berathungen über die Zoll - Verhält- uisse, Regensburg. Schotten - Kloster, Baden, Mosb a ch, Versammlung des Vereins zur Förderung der Staats - Arzueikunde, Braunschweig. Braunschweig. Ausfall der Messe.

Beitrag zur Begründung von Urtheilen über den Verkehr mit Zucker und dessen Surrogaten, (Schluß.) i ;

Amtlicher Theil.

Bei der heute beendigten Ziehung der 2ten Klasse 88ster Königl. Klassen-Lotterie fiel ein Gewinn von 2000 Rthlr. auf Nr. 61,879; 4 Gewinn von 1000 Rthlr. auf Nr. 40,804; 1 Gewinn von 500 Rthlr. auf Nr. 67,155; und 4 Gewinne zu 200 Rthlr, fielen auf Nr. 36,251. 53,977. 67,793 und 71,688,

Berlin, den 24. August 1843.

Königl, General=Lotterie-Direction,

Angekommen: Se. Durchlaucht der General-Major und Com- mandeur der 6ten Landwehr-Brigade, Fürst Wilhelm Radziwill, von Wrieben. i

Der Königlih dänische General = Postmeister Graf Sophus von Daneskiold-Samsoe, von Hamburg.

Abgereist: Se, Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Stephan von Oesterreich, nah Hannover.

Der Ober-Berg=- Hauptmann und Direktor der Abtheilung im Finanz-Ministerium für das Bergwerks-, Hütten- und Salinenwesen, Graf von Beust, nah Schlesien,

Uichtamtlicher Theil. Inland. Landtags - Angelegenheiten.

Nhein- Provinz.

4 Düsseldorf, 17. Juli. (Fortsetzung der funfzigsten Plenar- R ivun g.) Der gestern erwähnte Vortrag des unen, der Nitterschast “autet solgendermaßen : - z Di Miene Herren ! E E e Mitglieder der ständischen Untersuchungs - Kommission über die Beri stalt zu S haben, nachdem sie den hnen vorliegenden tem ae 14ten v. M, beendiget, Jhnen vorgetragen und dessen Dru A fe eschluß gemäß veranlaßt hatten, denselben mit einem Begleitschrei- A Herrn Dr. Jacobi zugefertigt, und nah Eingang von dessen Be- E bie Ba auf sofortige Mittheilung dieser Bemerkungen durch den Druck U andtags - Mitglieder und auf Veröffentlichung durch die Zeitungen igeiragen, Das erwähnte Begleitschreiben an den Dr, Jacobi lautet,

ie folgt: , nEw, Hochwohlgeboren beehren ih die Unterzeichneten den von ihne1 Si gersammelten Landtage erstatteten Bericht ibe Vie G L ERAN di inte "7g anliegend zur hochgefälligen Kenntnißnahme ganz ergebenst und Ber tig Anheimge en pr voi pad die ctwa zweckdienlih erscheinenden ci Erörterung da Sre ea as zu ai Part solche l e egeustandes die gebührende üdsichtigun den,

¿die Untersu ungs Kommission." gebüh erüdsichtigung finde

einer weiteren Diskussion über den Gegenstand selbs geschritten ird, glaubt die Kommission die Bemerkungen des Dr. Sacodi, naltber seit

Berlin, Freitag den 25 August

20 Jahren an der Spitze der Anstalt steht und, nah der Ansicht der Kom- mission, sein Amt mit Berufstreue, Hingebung und Eifer während eines so langen Zeitraums verwaltet hat, einer möglichst wenig zeitraubenden Prü- fung vor Jhren Augen unterwerfen zu müssen, nicht in Berücksichtigung des inneren Gehalts dieser Bemerkungen, sondern in Berücksichtigung der formell

kompetenten Quelle, aus welcher dieselben geflossen sind,

Sie bezühren theils die Berichterstaiter selbst, theils den Bericht, Auf erstere glaubt die Kommission zunächst, jedoch nur in so weit eingehen zu müssen, als sie auf die Beurtheilung des Berichts irgendwie influenziren dürften, und auf leßtere uur în so weit, als die in dem Bericht Jhnen vorgeführten, nicht widerlegten und nicht zu widerlegeuden Thatsachen durch eine weitere Erörterung nicht eher Verdunklung als Aufklärung zu befgh- ren haben, j

__Was die ersteren betri, \o bescheiden sih die Mitglieder der Kom- mission gern, daß Dr, Jacobi ihnen die Befähigung, den în Frage stehen- den Gegenstand beurtheilen zu können, überall bestreitet, und ihre Urtheile selbst der schärfsten Kritik unterwirft. Denn: / j

„Mit Worten läßt sich trefflich streiten, Mit Worten ein Svstem berciten,““

Wenn aber Dr. Jacobi gleichzeitig und wiederholt Männer, die nie und in keiner Weise in irgend einer persönlichen Beziehung zu ihm gestan- den, noch, bevor ihnen jenes Kommissorium ertheilt wurde, “irgendwie mit ihm in Berührung gekommen, die sich im Auftrage und im Juteresse der Provinz der Lösung einer ehrenvollen, aber schwierigen Aufgade, so weit es in ihren Kräften lag, unterzogen, wenn er diese Männer selbstsüchtiger und gehässiger Tendenzen beschuldiget, ohne au nur einen einzigen Grund hiefür anzuführen, noch anführen zu können, während sie die Absichten Dr, Jacobi's in feiner Weise berührten, vielmehr denselben, so weit sie es ir- gend konnten, volle Gerechtigkeit widerfahren ließen: so erachten sie es un- ter ihrer Würde, etwas Weiteres hierauf zu erwiedern, als daß diese Be- shuldigungen einen neuen Beweis liefern, welcher Mißbrauch heutzutage mit den von Herrn Dr. Jacobi ausgesprochenen hohtönenden Worten „Humanität“ und „Liberalismus“ getrieben wird, Worte, die hier, wie so häufig, im modernen Sinne nur dazu benußt werden sollen, unt mit Sforpionen zu geißeln, während der Tyrann nur mit Nuthen zu strafen wagt. Wenn aber Dr. Jacobi den Mitgliedern der Kommission weiter vorwirft, nicht ausschließlich solhe Anstalien in Vergleich gezogen zu haben, welche mit der siegburger Anstalt gleiches System theilen, auf den Besuch leßterer gar keine Zeit verwendet zu haben, und dies insbesondere Einem der Mitglieder zum Vorwurfe macht, so findet der erstere Vorwurf darin seine Widerlegung, daß die Kommission, wie sie wiederholt ausgesprochen, bei Erledigung ihres Auftrags nux Einen Zweck, nämlich den, bestmöglich Vorsorge für die Jrren der Provinz getroffen zu schen, im Auge gehalten hat, mcht aber solchen Bestrebungen das Woit reden zu müssen glaubte, welche dahin ztelen, fostbare Jrren -Heil- und Beamten - Versorgungs - An- stalten, mit der Ueberschrift „Humanität und Liberalismus“, auf Kosten der bedrückten Steuerpflichtigen zu errichten und zu erhalten, Wie leßterer Zweck zu erreichen sci, darüber fauden sie in den ihuen vorliegenden That- sachen hinreichende Belehrung, ohne sih dieselbe noch besonders von Herrn Dr. Jacobi erbilten zu müssen. Gern verzeihen sie es dagegen dem in höhere Jdeen vertiesten Gelehrten, daß er ihre stete Anwesenheit bei den Nevisionen der ständischen Verwaltungs-Kommission übersah, daß es seinem Gedächtniß gänzlich entshwunden zu sein scheint, wie das von ihm beson- ders bezeichnete Mitglied, auch außer jenen Revisionen, die Anstalt wieder- holt besuchte und bei dieser Gelegenheit den Herrn Dr, Jacobi davon zu überzeugen versuchte, daß diesem Mitgliede jede vorgefaßte Meinung gegen die Anstalt fremd sei, und dasselbe namentlich auf keinem der früheren Land- tage cine andere Aeußerung über diesen Gegenstand sich erlaubt habe, als die Aeußerung: der Landtag möge, um den stets wiederkehrenden Beschwer- den ein Ende zu machen, eine besondere Kommission mit Untersuchung der Sachlage beauftragen. Wenn endlich die Empfindlichkeit des Herrn Dr. Jacobi so weit geht, daß er in dem ihm im Zweifel über dessen Titular- Ansprüche par excès de courtoisie beigelegten Charafter eines Geheimen

Ober-Medizinal-Raths eine feindliche Absicht zu entdecken glaubte, so wissen die Mitglieder der Kommission sich auch bei diesem Bergehen von jeder bös- willigen Absicht frei, freuen sich jedoch, wenigstens in diesem einzigen Punkte mit dem Gelehrten zu sympathisiren, da seit dem Beginn des Landtags auch ihr ungusgesebtes Streben dahin gerichtet war, sh den Charakter als Ge- U Os so viel als möglich bei jeder Gelegenheit ab- zuschütteln.

Wenden wir uns nun weiter zu den Gründen, welche Herr Dr. Ja- cobi den Vorschlägen der Kommission entgegenstellt, so finden wir zunäwst, daß er den von ihr unterstellten Zweck der Anstalt: „bestmöglih Vorsorge

für die Jrren der Provinz zu treffen“, und den Vorschlag, diesen Zweck |

durch Einführung möglichster Sparsamkeit und durh Aufnahme möglichst vieler Jrren zu erreichen, als der Humanität zuwider bezeihnet. Sehen wir uns aber nach dem Beweise um, den Herr Dr. Jacobi für diese Behaup- tung einbringt, so is derselbe rein subjektiver Natur und beschränkt sich auf den apodiktischen Ausspruch, daß diejenigen, welche seine Ansicht nicht thei- len, als der Jnhumanität verfallen und unverbesserlich ihrem unglücklichen Schicksal überlassen bleiben müssen, während es für die Humanen par ex- cellence, d, h, die, welche an die Wahrheiten der Jacobischen Lehre blind- lings glauben, eines weiteren Beweises nicht bedürfe, Auf eine solche Be- weis - Theorie Seitens des gelehrten Herrn war die Kommission allerdings nicht vorbereitet, sie erachtet jedoch durch deren unerwartete Anwendung ihre Vorschläge selbst dann nicht gefährdet, wenn sie eine so ungewöhnliche Be- weis-Theorie ganz mit Stillschweigen übergeht und deren Beurtheilung aus- shließlih Anderen anheimgiebt,

Was in dem Untersuchungs-Berichte zur Unterstüßung desjenigen Ver- fahrens gesagt ist, welches die Kommission zur Erreichung des festgestellten Zweckes bei Aufnahme der Jrren für die Zukunft anzuwenden vorschlägt, ertlärt der gelehrte Herr vom Standpunkte der Wissenschaft aus für unver- ständlich und erblickt hierin die Nothwendigkeit, dasselbe zu umgehen, Ob das Gesagte aber vom Standpunkie der Laien aus, von dcnen die Kom- mission ihr Mandat erhielt, nicht eben so verständlich erscheine, als der Zweck der Jacobischen Umgehungs - Theorie, auch dieses dürfte gefahrlos, ohne weitere Beleuchtung, fremder Beurtheilung anheimgegeben werden.

Die Vorschläge der Untersuchungs - Kommission selbst betreffend, meint Herr Dr. Jacobi, der erste Vorschlag, auf Verstärkung des ständischen Ele- ments in der Verwaltungs-Kommission, sei ein durchaus müßiger, weil die- ses Clement während 20 Jahren seine Krast in hinreihendem Maße be- währt habe. Wie aber dieses geschehen, ob vielleicht dadurch, daß die kost- baren Rezepte des Herrn Dr. Zacobi honorirt werden mußten, und die jährlichen Kreditsüberschreitungen nie verhindert werden konnten, oder auf welche sonstige Weise sih jene Kraft m darüber läßt der gelehrte Herr die armen Laien ganz in der Unwissenheit, und vielleicht hätte er sie gerade über diesen Punkt am besten belehren können.

Auf den zweiten Vorschlag der Kommission, die Aufbringung der Ko- sten betreffend, läßt Herr Dr. Jacobi sich in der Hauptsache nicht ein , da es der Wissenschaft selbstredend gleichgültig sein kann, auf welche Weise ihre auf die Humanität gltagenes eie honorirt werden, wenn nur das Sala derselben gesichert bleibt. Damit aber leßteres stets erreicht werde, sollen die Gemeinden nicht allein zu den allgemeinen Unterhaltungs-Kosten, sondern auch zu den Verpflegungs-Kosten fortwährend und gleihmäßig A

werden, selbs dann, wenn sie nie in dem Falle gewesen, Herrn Dr, Jacobi

1843.

geeignetes Material zu liefern. Nach vem logischen i

n O zu liefern, Nac gischen Saß + „Gleiche Vor-

Die Rechtfertigung wit also 1e vent dene eue. B inte Mater,

mit C gesuát werden müssen Pumanints Pry E Bei Beleuchtung des dritten Vorschlac mmi c

Sag On es zunächst n “ois o bine

fs E Be habe, und hat das Unglück, um die Kommission zu beleh-

a e ein Citat zu verfallen, welces die Behauptung der Kommission u ‘er uñpartelschen und einseitigen Auffassungsweise des Herrn Dr. Ja- cobi in jeder Zeile bestätiget, wie wir aus Folgendem ersehen werden.

Sa ZUr Verpflegung männlicher Jrren hält Dr, Jacobi die barmherzigen

-hwestern zunächst aus dem Grunde niht geeignet, weil sie dieselben auf- regen, nicht bei ihnen s{lafen, niht mit ihnen im Felde arbeiten, nicht mit ihnen turnen, über Hecken und Gräben seßen, überhaupt aber sich krankhaf- ter Zügellosigkeit nicht ausseßen und den männlichen Wärterdienst nicht gänzlich entbehrlih machen, Hierauf bezeichnet die Kommission dem Herrn Dr, Jacobi als eine Haupteigenschaft der barmherzigen Schwestern die Eigenschaft, daß sie mit ihren Kräften gerade so haushälterisch umzugehen wissen, wie mit dem Gelde, Frei von allen Nebenrüsichten und Absichten, machen sie bei keiner Gelegenheit cinen größeren Aufwand, a!s ihre Kräfte, als es der Zweck erheischt, und nehmen durchaus keinen Anstand, sih auch fremder Kräfte zu bedienen, so weit es das Interesse der Sache fordert. Sie be- dienen sich daher stets männliher Wärter, die z. B, unter ihrer Aufsicht bei den Jrren schlafen, während sie selbs, wenn es nothwendig is, bei den DIten wachen, Eben so lassen sie die Kranken bei ihren Feld- und Gar- ten-Arbeiten beausfsichtigen, zu denen sie dieselben auch ohne Anwendung vont Zwangsmitteln zu vermögen wissen, Die Behauptung aber des Herrn Dr, Jacobi, daß sie die männlichen Kranken aufregen und sich franfhafter Zügellosigkeit nicht ausseßen, beweist nur, daß De. Jacobi nie sah, was einem Jeden zu sehen gestattet is, und nie hörte, was er von einem Je- den hören kann, der ihre Wirksamkeit kürzere oder längere Zeit zu beob- achten Gelegenheit hatte,

Ein einziger Besuch einer Abtheilung tobsüchtiger Jrren mit den barm- herzigen Schwestern würde ihn von dem außerordentlichen Einfluß überzeugt haben, den sie gerade vorzugsweise auf die männlichen Irren üben ein Einfluß, der sich sowohl psychologisch als durch das Aeußere ihrer Haltung und Kleidung sehr leicht erklären läßt. Dieser Einfluß erstreckt sich aber nicht allein auf die Jrren, er erstreckt sich auch auf die Wärter, die durch ihr Beispiel wie umgeschaffen erscheinen, während sie unter anderen Ver- hältnissen zu den lautesten Klagen der Aerzte fortwährend Veranlassung ge- ben, Wenn auch Dr, Jacobi dasjenige, was die Mitglieder der Kommission mit eigenen Augen gesehen, mit eigenen Ohren gehört haben, keiner Be- rücsichtigung für werth erachtet, so wird er doch die Autorität o vieler seiner Kollegen protestantischer Konfessionen nicht verwerfen können, welche sich cinstimmig dahin aussprechen, daß der Mangel an geeigneten Wärtern die größte Schwierigkeit bei der Krankenpflege abgiebt, daß es unter 90 100 Krankenwär- tern faum 5bis6 giebt, welche den billigsten Anforderungen entsprechen. Ohne weitere Bedenken weisen diese Autoritäten auf die barmherzigen Schwestern hin, und wir citiren in dieser Beziehung unter vielen anderen Schriften nur die des Dr. Ernst Horn (Nechenschaftsberiht über seine Dienstführung als Arzt des Königl. Charité-Krankenhauses zu Berlin, Seite 81, 84, 87), des Professors Moll zu Tübingen (in seinem Werke: Polizei-Wissenschaft nach den Grundsäßen des Nechtsstaates), des Dr. Caspar (Charakteristik der o e otdagernit 6 vergleichendem Hinblick auf die englische), des

r, Jacob Nöggerath (Gemeinnüßzige und unpartelische Rhein-Provinzial- Blätter 11. Bd As Heft). it ä L T S

Wenn dagegen Dr, Jacobi in jenem unglücklichen Citat seiner der Kommission bis dahin unbekannten Schrift so weit geht, die Wirksamkeit der barmherzigen Schwestern selbs bei den weiblichen Jrren aus dem Grunde zu bezweifeln, weil Vielen von ihnen die erforderliche Bildung ab- gehe, somit diese Bildung eher von besoldeten Wärterinnen erwartet, so ist es wahrscheinlih nicht das Verdienst der Kommission, wenn Dr, Jacobi \selbst auf eine so sclagende Weise die Behauptung der Kommission von der Einseitigkeit und Befangenheit seiner Auffassungsweise bestätigt,

__ Dennoch ermüdet die Kommission nicht, im Juteresse der Sache auch die weitere Behauptung des Dr. Jacobi zu widerlegen, daß die barmher- zigen Schwestern nur dort etwas leisteten, wo auch der Arzt sein Walten ihrer Herrschaft gänzlich unterordne, und daß sie ihrer Herrschsüchtigleit wegen in Deutschland und Frankreich wieder entfernt werden mußten,

Zunächst legt die Kommission dem Herrn Dr. Jacobi ein Zeugniß des

Herrn Ober-Medizinal-Raths und Krankenhaus-Arztes Dr. von Ringseis zu München vor, welches lautet, wie folgt:

¡Bekannt isst, daß die barmherzigen Schwestern in den ersten Jahren ihrer Einführung in das hiesige Krankenhaus der Stadtgemeinde jährlich 12,000 Gulden, sage zwölftausend Gulden, ersparten und zugleich die Kran- kenpflege ungemein verbesserten, Jn die Behandlung der Kranken sich ein- zumischen und selbst zu verordnen, ist ihnen durch die Ordensregel verboten und sie werden es nur da, wo die Aerzte es ihnen gestatten oder, wie das in einigen französishen Spitälern wirklich geschieht, einen Theil der Be- handlung ihnen überlassen.

„München, den 10, Mai 1843, „Dr, von NRingseis,“

Dr, Georg Adelmann, Arzt zu Fulda, entwickelt in seinen Annalen des Land-Krankenhauses zu Fulda (1840, von Seite 4 —7) alle Vortheile der Krankenpflege durch die barmherzigen Schwestern; er lobt ihre Sorg- falt, ihr Mitgefühl, ihre Wißbegierde und ihre Folgsamkeit und widerlegt die Vorurtheile, die man gegen dieselben, weil sie ein geistlihes Jnstitut sind, erhoben hat. Gleichzeitig rühmt er, bei seinen chirurgischen Operationen durch ihren Beistand sehr erleichtert worden zu sein , wobei er ausdrücklich bemerkt, daß sie stets nux nach seinen Anordnungen gehandelt hatten.

Dr, Joseph Guislain, Präsident der Medizinal-Kommission in Belgien und Professor zu Gent, schreibt unterm 15. Mai d. J. an eines der Mit- glieder der Kommission, wie folgt: La plus grande Partie des établisse- ments de bienfaisance se trouve desservie par des corporations réli- gieuses. Sur 37 établissements d'aliénés existants en Belitéue, il y en a dix la surveillance est confiée à des réligieux, onze elle est exercée par des réligieuses et seize il ne se trouve que des laïques. Les frères et les soeurs n’ont d’autre influence dans le traitement des malades que celle que leur accorde le médecin. La plus parfaite har- monie règne entre lui et ces réligieux et réligieuses, et c’est à ce com- mun accord, qu’on doit accorder en grande partie les succès obtenus dans ces établissements. Wenn dagegen Herr Dr. Jacobi zur Unter- stüßung seiner Behauptun eine Aeußerung desselben Arztes anführt, welche sich offenbar nur auf die baulichen Einrichtungen einer dieser Anstalten be- zieht, \o darf auch dieses Citat kühn dem Schicksal seiner unglüdlichen. Brüder überlassen bleiben, Die von der Kommission hier angefü Zeug nisse, ín Verbindung mit den oben bezeichneten Schri ten, it überall nihts von dem dur Dr. Jacobi ausgesprochene! das Gegentheil vorfindet, wird hinreichen, den Werth je!

enügend würdigen zu lassen, Die weitere Behaupt armherzigen Schwestern würden sowoh in Deutfi Herschsuhtigkeit w en aus den Wohl

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