1843 / 60 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Unterdrückung des Sklavenhandels zu bewirken is, Bevor wir indeß die besonderen Rechtsgründe aufstellen, welche die Vereinigten Staaten für die Unzulässigkeit des Durhsuchungs - Rechtes haben, wollen wir untersuchen, ob und wie dasselbe überhaupt in Friedenszeiten von Rechts wegen ausgeübt werden kann.

Es gab eine Zeit, da ein hoher englischer Gerichtshof durch Ver- urtheilung eines nord-amerikanishen Sklavenschiffes, welches britische Kreuzer aufgebracht hatten, den Grundsaß aussprach, daß ein Handel, den die Landesgeseße eines befrewndeten Staates verbieten, wenn er von Unterthanen desselben betrieben würde, auh von der fremden Macht ohne weiteres unterdrückt werden könne, falls diese leßte den Handel gleichfalls durch ihre Geseße verboten hätte, daß also ein Anhalten, Durchsuhen und Wegführen von verdächtigen Schissen unter befreun- deter Flagge auch ohne vertragsmäßige Uebereinkunft, auch nicht auf Grund des Kriegsrechts , feindlihe Güter in solhen Schiffen zu kon- fisziren, sondern auf Grund von Verleßung der gleichen in beiden Ländern bestehenden Munizipal = Geseße stattfinden könne; aber Herr Wheaton nennt dies Prinzip, das zuerst Sir William Grant 1811 gegen den von britishen Kreuzern aufgebrachten „Amadée“ geltend machte, mit Recht eine Usurpation rechtswidriger Machtvolkommen= heit, die peinlihen Gesebe eines anderen unabhängigen Landes aus= zuführen. Man kam auch selbst in England bald von einer solchen die Unabhängigkeit aller Staaten gefährdenden Doktrin zurück, und Sir William Scott (später Lord Stowell) seßte bei Gelegenheit der Untersuchung gegen ein von britischen Kreuzern aufgebrachtes Sklaven- \chiff, den „Le Louis“ 1817 eine gesundere Rechtstheorie an deren Stelle. Da das Urtheil des Lord Stowell in seinen Grundsäßen mit dem wenige Jahre später in dem höchsten Gerichtshofe der Vereinigten Staaten von dem Chief Justice Marshall gefällten Er- fenntnisse in Sachen aufgebrachter spanischer und portugiesischer Sklavenschiffe übereinstimmt, und Herr Wheaton uns das leßtere, das sich überdies durh scharfe und flare Deduction auszeichnet, aus= führlicher mittheilt, so wollen wir dasselbe, um die in beiden Ländern, Nord-Amerika und England, anerkannte Rechtsgrundlage des Durch= suhungs=Rechts gegen verdächtige Sklavenschisffe überhaupt zu zei-= gen, hier wiedergeben.

Der Ober-Richter Marshall beginnt mit deim Beweise, daß der Sklavenhandel dem Naturrechte zuwider sei, weil dies Recht jedem Menschen den Genuß der Früchte seiner eigenen Arbeit zuerkenne, und keinem erlaube, diese Früchte dem anderen gegen dessen Willen zu entziehen. Aber seit den frühesten Zeiten hat Krieg bestanden, und der Krieg hat Rechte geschaffen, welche von allen anerkannt wurden. Bei den gebildetsten Völkern des Alterthums bestand eins dieser Rechte darin, daß der Sieger den Besiegten zum Sklaven

“Allgemeiner

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machte. Das, was der übliche Gebrauch“ bei allen Völkern war, fonnte als dem Völkerrehte nicht widersprechend gelten, da dies auf den allgemeinen Gebrauch der Völker bajirt; denn was die Billigung Aller erhalten, muß das Geseß Aller sein. Sklaverei hatte danach seinen Ursprung in der Gewalt; aber da die Menschen übereinge- fommen waren, daß sie eine natürlihe Folge der Gewalt war, o fonnte der so dur allgemeine Uebereinkunft geschaffene Zustand der Dinge nicht ein rechtloser genannt werden.

Das Christenthum stieß diese grausame Regel um, und der Krieg gab fortan kein Recht mehr, die Gefangenen zu Sklaven zu machen, Aber dieser Sieg war nicht vollständig. Die an dem neuen Völkerrechte theilhabenden Nationen verbreiten ihre Grundsäße nicht mit Gewalt, und Afffrifa hat sie noch niht angenommen. Ju der ganzen Ausdehnung dieses ungeheuren Kontinents, soweit wir seine Geschichte kennen , besteht das alte Völkerrecht, daß Gefangene Skla ven sind. Die Frage darum is die: kann denjenigen, welche das alte Recht abgeschafft haben, gewehrt werden, seine noch bestehenden Wirkungen sich zu Nuße zu machen, indem sie die Opfer desselben, menshliche Wesen, kaufen?

Was hierauf au der Moralist antworten mag, der Jurist muß nah der rechtlichen Lösung der Frage in solchen Prinzipien suchen, welche durch die Gewohnheit geheiligt sind in dem üblichen Ver= fahren der Völker und dem einstimmigen Uebereinkommen desjenigen Theils der menschlichen Gesellschaft, als deren Mitglied er sih be trachtet und nah deren Recht gerihtet wird. Wenn man auf diesen Normal - Grundsaß das Völkerrecht basirt, so muß die Frage zu Gunsten der Rechtlichkeit des Handels als entschieden angesehen werden. Ein Jurist kann deshalb nicht sagen, daß eine Gewohnheit, also geschüßt, ungeseblich is, und das die, welche darin verharren, Strafe verwirkt haben (d. h. völkerrechtlich).

Diesen Handel zu treiben, der so durch allgemeines Ueberein fommen sanctionirt war, hatte jede Nation ein gleiches Recht. Kein Grundsaß des allgemeinen Rechts ist vollständiger anerkannt worden, als die vollkommene Gleichheit der Völker. Rußland und Genua haben gleiche Rechte. Daraus folgt, daß kein Staat dem anderen von Rechts wegen ein Geseß vorschreiben kann, Jeder giebt nur für sich allein Geseße und deren Wirksamkeit beshräuft sich au nur auf ihn allein. Ein Recht darum, welches alle nah dem Ueberein fommen aller besaßen, konnte nur dur Uebereinkunft aufhören, und dieser Handel, an dem alle Theil hatten, muß denen noch rechtli zustehen, welche nicht zu seiner Abschaffung veraulaßt werden fonu- ten. Da keine Nation einer anderen ein Geseß vorschreiben fann, so kann auch keine ein Völkerreht machen, und dies Gewerbe bleibt darum völkerrechtlich für die, deren Regierungen es nicht untersagt haben.

C I AT E

Wenn es aber weiter mit dem Völkerrehte sih verträgt, \o kan es niht an sich {on Seeräuberei sein; dazu wird es allein dur ein Statut gemacht, dessen verbindende Kraft aber über die legislgz tive Befugniß des Staates, der es giebt, nicht hinausgehen kann,

Wenn nun endlih der Sklavenhandel weder dem Völkerrecht, zuwider, noch Seeräuberei ist, so kann ein Recht, fremde Sklavey- \chiffe auzuhalten, zu durhsuhen und zur Aburtheilung in einen fren. den Gerichtshof zu bringen, in Friedenszeiten niht bestehen, sel wenn das Schiff einem Lande gehört, das den Handel verboten hz, Die Gerichtshöfe keines Landes vollstrecken die Strafgeseße eines y- deren. Es folgt daraus, daß ein fremdes, Sklavenhandel treibeudes Schif in Friedenszeit auf hoher See von einem amerikanischen Kreu- zer weggenommen und zur Verurtheilung eingebracht, dem ursprüng- lichen Eigenthümer zurüc{gestellt werden muß. :

Auf Grund solchen Urtheils wurden in Nord-Amerika spanische und portugiesische Sklavenschiffe freigesprochen, uud dieselben Prinzi- pien seit der Freisprehung des „Le Louis“ durch Lord Stowell aug in England anerkannt, i

Man erkennt danach, daß ein Durhsuhungsreht auf hoher Ee ausgeübt von bewaffneten Schiffen einer Nation gegen die inx anderen, außer im Kriege, in Friedenszeiten nur bestehen fan, wenn das zu durchsuchende Fahrzeug ein unter dem Völkerrechte verbree- rishes is, ferner daß die erwiesene rechtliche Natur des Sklaven Handels, bestimmt durch die höchsten Autoritäten, ein Durchsuchungs recht zur Unterdrückung desselben nicht anders gestattet , als durch Vertrag bedingt, der aber uur für die, welche ihn kontrahirt haben, bindend is, und endlich, daß dies Recht ohne solche Verträge von feiner Nation gegen fremde Sklavenschisse ausgeübt werden fann, ob auch diese leßtere cinem Lande gehören, dessen Munizipal-Geseßze deu Handel verbieten. / Nachdem Großbritanien zur Anerkennung dieser Doktrin gelangt war, machte es den anderen Mächten seine Vorschläge zu solche Durchsuchungs- Verträgen zur gemeinschaftlichen Unterdrückung de Sklavenhandels, erlangte von Spanien, Holland und Schweden h desfallsigen Zugestäudnisse und eröffnete auf Grund der Verträge uit diesen Ländern 1818 zuerst seine diplomatischen Verhandlungen wi den Vereinigten Staaten, um auch diese als zweit -= mächtigste See macht zu einem gleichen Schritt zu bewegen, indem es auf den bever- stehenden Kongressen zu Aachen und Verona, welche die Amerikaner nach ihrem alten Grundsaze, si, wie Herr Wheaton sagt, vou &wx undurchdringlichen Labyrinthe europäischer Politik fern zu halte nicht beschickten, die dem erklärten Zwede förderlichen Entschließunge: der übrigen europäischen Mächte erwartete.

(Schluß folgt.)

Anzeiger.

[1517] Für Kriminalisten und Gerichts-Aerzte,

Bekanntmachungen.

Nothwendiger Verkauf.

Königl. Kammergericht.

Das Vol. 111, p. 361 des Kammergerichtlichen Hy- pothekenbuhs verzeichnete Allodial-Rittergut Alt-Naunst im Oberbarnimschen Kreise der Mittelmark, abgeschäßt auf 138,091 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 5. Januar 1844, Vormittag 9 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Kammergerichts- Nath There- min, subhastirt werden,

[975]

Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 12, Juli 1843.

Das vor dem Frankfurter Thore linker Hand an der Stadtmauer belegene aus zwei verschiedenen (Grund- stücken zusammengeseßte Grundstück des Baumwollen- Waaren-Fabrikanten Carl Friedrih Leopold Böhm, in seiner jeßigen Beschaffenheit taxirt zu 14,807 Thlr. 22Sgr., soll in seiner jeßigen Beschaffenheit und seinen jeßigen Grenzmahlen, am 26. Februar 1844, Vormitt, 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hopothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

[1366]

[1362] Bekanntmachung. Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 10, Juli 1843,

Das in der Blumenstraße Nr. 71 belegene Grund- stück des Böttchermeisters Schmidt, gerichtlich abgeschäßt zu 5159 Thlr, 10 Sgr., soll am 23, Februar 1844, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

[1184] Bekanntmachung.

Das dem Buchhändler Julius Eduard Witte gehö- rige, am Wilhelmsplaß Nr. 20 belegene, in unserem Hypothekenbuche von der Stadt Vol. XI[. No, 868 verzeichnete, auf 10,337 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. abgeschäbte Grundstück nebst Zubehör, soll im Wege der nothwen- digen Subhastation verkauft werden, und ist hierzu ein Bietungs-Termin auf

den 10, Januar 1844, 11 Uhr,

vor dem Stadtgerichts-Rath Herrn Siecke im Stadtge- richt, Lindenstraße Nr. 54, anberaumt.

_Der Hyyothekenschein, die Taxe und die besondereu

Kaufbedingungen sind in unserer Registratur einzusehen,

Potsdam, den 8, Juni 1843, Königl, Stadtgericht hiesiger Residenz,

[1193] Subhastations-Patent der Königlichen Gerichts-Kommission zu Ziegenrüd.

Die den Erben des iftocbeen MaieL Besivers Christian Friedrich Penzer zugehörige, bei Ziegenrüd an der Saale gelegene sogenannte Ober- oder Fern- mühle, 14,000 Thlr. hoch gewürdert, ingleichen mehrere diesen Erben zugehörige walzende Grundstücke Ziegen- rücker Flur, 4740 Thlr, hoch abgeschäpt, sollen Schul- den halber auf den Dreizehnten Saar 1844, Vormittags

r, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden, und liegen die Tare der einzelnen Grundstücke und der neueste Hypothekenschein in unserer Registratur zur Einsicht bereit. Í Uebrigens werden alle unbekannte Real - Prätenden-

ten bei Vermeidung der Präklusion zu diesem Termin hierdurch vorgeladen,

[1509] Bekanntmachung. Am 13, September d. J., Nachmittags 4 Uhr, sollen in der Packhofs - Niederlage am Zim-

merplaz 12 Ballen havarirter Kaffee für Rehnung der Affuradeurs öffentlich verkauft werden, Stettin, den 22. August 1843. / Königliches See- und Handelsgericht,

11368] Pa am a ;

In der Subhastationssache von Plaßig wird der auf den 14, August c. unterm 31. Dezember pr. von uns an- beraumte Verkaufs-Termin hiermit auf den

13, Oktober c., 11 Uhr, zu Gemel

verlegt.

Koniíibß, den 23. Juli 1843,

Das Patrimonial-Gericht Gemel,

[1391] Edikltal-Lad wm Nachdem zu dem Vermögen des hiesigen Kaufmanns Johann Gottfried Durst, welcher seine Jnsolvenz an- gezeigt, von unterzeichnetem Landgerichte unter heutigem Tage der Konkurs-Prozeß eröffnet worden , so werden dessen sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger andurch geladen, in dem guf den 28. Dezember 1843 / anberaumten Liquidations - Termine zu rech:er früher Gerichtszeit an hiesiger Landgerichtsstelle in Person oder durch gehörig, was ausländische Gläubiger anlangt, mittelst gerichtlicher Vollmacht legitimirte Mandatarien zu erscheinen, ihre Forderungen anzuzeigen und zu be- \cheinigen, mit dem bestellten Konkurs-Vertreter hierüber, auh nach Befinden unter sich über die Priorität, bin- nen sechs Wochen rechtlich zu verfahren und den 22, Februar 1844 der Eröffnung eines Prätlusiv-Bescheides si zu verse- hen, hierauf den 9. März 1844, N Vormittags um 10 Uhr, bei fünf Thalern Strafe an- derweit in Person, oder durch gebührend legitimirte, auch zur Abschließung eines Vergleiches instruirte Bevoll- mächtigte anderweit an hiesiger Landgerichtsstelle zu er- scheinen, über einen Vergleich zu unterhandeln und nach Befinden der Abschließung eines solchen gewärtig zu sein, in dessen Entstehung aber den 16. März 1844 l die Jurotulation der Akten zu Abfassung eines Locag- tions-Erkenntnisses und den 27, April 1844 die Bekanntmachung des leyteren zu erwarten, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche im Liquidations- Termine zu erscheinen und ihre Forderungen anzuzeigen unterlassen, von dem gegenwärtigen Kreditwesen für ausgeschlossen, auch der ihnen etwa zustehenden Rechts- wohlthat der Wiedercinseßzung in den vorigen Stand für verlustig erachtet, hiernächst die, welche in dem Ver- hörs-Termine nicht, oder nicht gehörig erscheinen , oder über einen vorzuschlagenden Vergleich keine, oder feine deutliche Erklärung abgeben , für einwilligend, die Er- fenntnisse aber in Bezug auf die in den anberaumten Publications-Terminen bis Mittags 12 Uhr Außenblei- benden für bekannt gemacht werden angesehen werden. Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme fünftiger Zufertigungen hier wohnhafte Bevollmächtigte zu be- stellen, und ist dic cura bonorum dem Herrn Advokat Dr. Richter, die cura litis dem Herrn Advokat Lang- bein hier übertragen worden. Wurzen, den 24. Juli 1843. i Das Königl, sächsische Landgericht, von Criegern.

[416b]

Auf Jmyloriren Herrn Niedergerichts - Prokurators Ludwig Mollwo in cura Va weil. Nicolaus Her- mann Müller und dessen gleichfalls verstorbener Ehe- frau Charlotte Juliane Christine, geb. Giese, befindet sich hierselb ein öffentliches Proklama angeschlagen, wodurch alle Gläubiger und Schuldner des genannten am 1. August v, I, dierselbst verstorbenen Kaufmanns Nicolaus Hermann Müller und dessen am 18, Dezem- ber v, J. zu Danzig gleichfalls verstorbenen Ehefrau Charlotte Juliane Christine, geb, Giese, imgleichen die-

jenigen, welche denselben gehörende Sachen aus irgend einem Grunde, namentlich pfandweise in Händen haben, \huldig erkannt werden, spätestens am 2. Februar v. k. J. 1844, die Gläubiger, unter dem Rechtsnach- theile des Ausschlusses, an hiesiger Gerichtsstube sich an- zugeben, die Schuldner ihre Schuld, bei Vermeidung abermaliger Zahlung, an den implorantishen Curato- rem bonorum zu entrichten, die Jnhaber zum Nach lasse der gedachten Eheleute gehörender Sachen, davon, bei Verlust aller ihnen daran etwa zustehenden Rechte, eben demselben Anzeige zu machen.

Actum Lübeck im Niedergericht, den 22. Juli 1843,

In idem Wibel, Dr.

Citerarishe Anzeigen. In meinem Verlage is so eben erschienen und in L L Berlin in de, E n slinschen Buchhdlg. (3. Mille, Breite Str. 23, so wie bei

Harnecker in Frankfurt a. O., zu haben:

Deutscher Jugend-Almanach. [1516] B44

Herausgegeben von Dr, Andreas Sommer, Mit 60 Holzschnitten und 2 Stahlstichen, nach Original- Zeichnungen von Osterwald und an- deren Meistern au18geführt.

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\

mit welchem ich eine Neihe illustrirter Werke eröffne, die nah und nah den gesammten Bildungsstoff der Jugend in der ansprechendsten Form in sih aufnehmen sollen, Der Herausgeber, De, Sommer, Lehrer an der Bürger- und Realschule zu Leipzig, sucht darin jede Seite des jugendlichen Gemüths zu erfassen. Die Kirche, der wir geistig angehören, die Welt, in der wir leiblich wurzeln, die Natur, die uns umgiebt, der Leib, der uns zum Werkzeuge dient, die Geschichte, die uns den Gang der Vorsehung abspiegelt, das gemeinschaftliche deutsche Vaterland werden in irgend einem interessanten Zuge dem Kindergeiste vorgeführt, damit er begierig werde, auch die übrigen kennen zu lernen. Die zahlreichen Fllustrationen sind großentheils nach Original-Zeichnun- gen von den besten Meistern ausgeführt; die typogra- phische Ausstattung is dem Zwecke des Ganzen ange- paßt, der Preis \o billig gestellt, als es nur möglich war. Leipzig, im August 1843. B, G, Teubner,

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C ' » D sf » f » 2 Erscheinungen des Zeitgeistes und deren Wirksamkeit für Deutschlands JInteres- sen, frei beurtheilt von C. Brauns, Ritter, Dr. der Ph losophie und Professor, geh. Preis 15 Sgr.

[1515]

Ein \o eben unter dem Titel: „Des Knaben Wun- derhorn““ ershienenes Büchlein, das nichts wie eine Anthologie neuer deutscher Dichter ist , veranlaßt zu der Bemerkung, daß jene bekannte Sammlung alter deutscher Lieder, die von Ach. von Arnim & Clemens Brentano unter obigem Titel früher erschien, in einer neuen Ausgabe, nach einem von A. 9. Arnim selber noch revidirten und das Material zu einem ungedruck- ten vierten Bande enthaltenden Manuskripte abgedrucckt, baldigst herausgegeben wird. Sie wird zugleich mit den oem Wern desselben Verfassers in gros Oktav, Format wie die neue Ausgabe von Arnim's Schriften , erscheinen, und über dies eine Ausgabe in Duodez ( Format wie Schiller's Werke ) veranstaltet

werden,

Jn F. Dümmler?s Buchhandlung, U. d, Linden 1 9 erschien eben: Berner, D. Grundlinien der friminalislischen Jmputations- lehre. 1 Thlr. 15 Sgr.

Der Verfasser hat si, wie es in der Vorrede heißt, in diesem Werke die Aufgabe gestellt, die Jmputations- lehre in ihren Voraussezungen spekulativ zu begrün- den, den Begriff der Zurechnung mit möglichster Evi- denz aus seinen Momenten resultiren zu lassen, deu- selben mit gebundener Konsequenz durchzuführen, aus ihm fraft objefktiver Begriffs - Entwickelung sämmilde einzelne Lehren abzuleiten, die Aufhebungsgründe t Zurechnung nach ihrer nothwendigen Gliederung (0! zuführen, sie psvchologisch aufzuhellen, um den Muni der Aufhebung möglichst scharf und bestimmt hervor- springen zu lassen, die Lehre von Dolus und Culya als einen wahrhaft integrirenden Theil des begri}sè- mäßigen Ganzen zu erweisen, d. h. dieselbe auf der Basis des Jmputations - Begriffes selbst zu konstruiren, sie demgemäß nah ihren inneren Unterschieden umzu- gestalten, und durch dies Alles zusammengefaßt, das behandelte Fragment des Kriminalrehts als rin 11 sich geshlossenes, durchaus wissenschaftliches Glied in der Totalität der Wissenschaft vor den Augen des Le\ers auseinander zu breiten, Das leyte Kapitel berüdi- tigt ins besondere die Stellung des Gerichts-Arztes, d Nacht vom 2lsten auf den 22sten dieses ver- starb hiersclbst nah längerer Krankheit in seinem 45sen Lebensjahre der Königl. Ober-Landesgerichts-Rath Herr Johann Georg Ludwig Braun. Ausgestattel mit reichen Geistesgaben verband er mit der streng|ten Pflichitreue die reinste, liebenswürdigste Herzensgute, Das unterzeichnete Kollegium, welchem er 141 Jahre lang als Mitglied angehörte, und mit demselben ein weiterer Kreis von Freunden und Verehrern, betrauert tief den so frühen Hingang des Verewigten, Sein An- denken wird Allen, die ihn kannten, stets theuer bleibe.

(Glogau, den 23. August 1843,

“Die Mitglieder des Ober-Landesgerichts, [1519] A

Das am 20sten d. Mts. zu Dresden 1n Folge v1 Entkräftung erfolgte Ableben des Königl. preuß. Oberst a. D., Ritter des eisernen Kreuzes, Hans August von Bissing, bechren sich mit der Bitte um stille Theilnahme hierdurch ergebenst anzuzeigen

die trauernden Hinterlassenen.

5 y 6 D L - 19» Gasthofs- Verkauf.

Mein in Dommiysch an der Straße zwischen Tor gau und Wittenberg belegener Gasthof zum Sch#ß- hause, neugebaut, versehen mit doppelter Berechtigung, enthaltend 7 Wohnzimmer, 2 Tanzsäle, außerdem Stal- lung für 24 Pferde, Wagenremise , eine überbaute Kt- gelbahn, 2 Gärten, eine Scheune, Feld, soll aus freier Hand verkauft werden. #5 der Kaufsumme kann daraus stehen bleiben. Unterhäudler werden verbeten, Zah- lungsfähige Kauflustige wollen sich persönlich oder n frankirten Briefen an mich wenden. N

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[169 þ] Compagnon-Gesucc.

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Das Abounement beträgt: 2 Rthlr. sür 5 Iahr. 4 Kthlr. - 5 Iahr.

8 Kthlr. - 1 Iahr. : in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Insertions-Gebühr für pn Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestel- lung auf dieses Blatt an, sür Serlin die Expedition der Allg. Preussishen Zeitung: Fricdrichsstrasse Ur. 72.

60.

N

Inh all

eil. Amtlicher Ti Ostrheinische Eisenbahn-Gesellschaft. Wesel. Bür- gerfest. Trier. Tod des Weihbischofes Günther. Königs- berg. Festungsbau. Deutsche Bundesstaaten. Bavern. Erlangen. Jubiläum der Universität. Straubing, Feuersbrunst, W ürttemberg.Stutt- gart. Rüdkehr Sr. Majestät des Königs. Baden. Karlsruhe. Rückkehr des Großherzogs. Verfassungsfest, Kurhessen. Rum- penheim. Ankunft des Herzogs von Cambridge. S achsen-Wei- mar- Eisenach, Weimar. Rüdckehr des Großherzogs. Anhalt -

Deßau. Deßau. Empfehlung der von dem Zwickguer Verein heraus- -

gegebenen Volksschristen. s E E Y

Fraukreich. Paris, Vermischtes, Briefe gus Paris, (Espar- tero vor Havre; der Graf von Syrakus. Angeblicher mündlicher Bericht Espartero'’s über die leyten Ereignisse vor seiner Flucht; Peel über Espartero’s Stellung.)

Großbritanien und Jrland. London, Parlaments -Verhandlun- gen. Jrländische Zustände (die Zehnten und Kirchen-Ländereien). Bestätigung der Nachricht von der Hinrichtung der britischen Offiziere ín Buchara. Differenzen zwischen dem britischen Botschafter von Lissabon und der portugiesischen Regierung. :

Dänemark. Kopenhagen. Ankunft zweier Agenten des englischen Vereins gegen die Sklaverei, Vermischtes. i

Schweiz. Luzern. Die aargauische Kloster-Frage. Sitten. Der Große Rath einberufen, um sich über die Beilegung der jeßigen Wirren zu berathen.

“talien. Rom. Dekret über die Verhältnisse der Juden.

Spanien. Brief aus Paris. (Espartero in Havrez die Junta von Saragossa erläßt eine Adresse an die Regierung und ein Manifest an die Junta von Barcelonaz lehtere droht mit der Unabhängigkeits-Erklä- rung von Catalonien; Programm der Unionz die Mitglieder der Au- diencia von Saragossa durch die Junta abgeseßt; Unruhen in Oviedo und Granada.)

Portugal. Schreiben aus Lissabon. Espartero’s im Tajo.)

Griechenland. Athen. Zinszahlung.

Dat: ee aus Paris. (Neueste Nachrichten über die dortigen

ustande,

Handels- und Börsen-Nachrichten. Breslau. Oelsaamen- und Nüböl-Bericht von der oberen und unteren Oder, vom 19, August. Frankfurt a. M. und Paris. Börse, London und Kopen- hagen, Getraidepreise.

(Näheres über das Verweilen

Königliche Schauspiele. (Nathan der Weise, Herr Döring.) Zur vaterländischen Geschichte.

Beilage. Juland. Aus Hinterpommern. Prediger - Verein, Deutsche Bundesstaaten. B A R Mp n Ae vgs E tung eines Wilddiebes. Bevorstchende Rückkehr Sr. Majestät des Königs. Osnabrück, Verein zur Vorsorge für entlassene Straf= gefangene. Schweden und Norwegen. Stockholm. Verhec- rungen durch Hagelwetter. Zusammenstoßen zweier Dampfböte,

Wheaton über das Durchsuchungs-Recht. (Schluß.)

Elektrischer Telegraph.

Uebersicht der deutschen vollendeten Eisenbahnen. August 1843,

Amtlicher Theil.

Angekommen: Se. Excellenz der General = Lieutenant und kommandirende General des 6ten Armee-Corps, Graf von Bran- denburg, von Breslau.

ichtamtlicher Theil.

Inland.

__Kóln, 23. Aug. Die heute dahier gestiftete „Ostrheinische Eisenbahn - Gesellschaft“ hat sämmtliche in dem vom Herrn Finanz= Minister unterm 31. Juli d. J. an Herrn Hansemann erlassenen Reskripte aufgestellten Bedingungen genehmigt, deren wesentlichste die

F ist, daß der Staat die Zinsen des vorläufig auf 13 Millionen Rthlr. * festgeseßten Actien-Kapitals der Bahn mit 35 pCt. jährlich garantirt # und den darüber hinausgehenden Reinertrag der Gesellschaft bis zu

5 pCt. ganz, über 5 pCt, zu *; zugesteht. Da der Staat von jenen

Berlin, Dienstag den 29 August

13 Millionen 1,860,000 Rthlr. fest übernimmt und der Finanz-Minister anderweit 14 Millionen zu begeben sich vorbehalten hat, so bleiben noch 9,640,000 Rthlr. durch Unterzeihnungen zu decken.

Wesel, 20. Aug. (Nied.C,) Gestern wurde hier im Saale auf dem Lilienveen das weselsche Bürgerfest gefeiert, die Erinnerung an den 19, August 1629, an welhem Tage die spanische Herrschaft über Wesel gebrochen und diese feste Stadt von Truppen Niederlands, welches mit dem Kurfürsten von Brandenburg ein Schuß=- und Trußhz= Bündniß geschlossen hatte, beseßt wurde. : i:

Trier, 23. Aug. Gestern in den Nachmittagsstunden verkiün- digte das Trauergeläute der Glocken unserer Domkirche das gegen halbzwölf Uhr Vormittags erfolgte Ableben des Herrn Weihbischofs und Domprobstes Dr. Wilhelm Günther (geboren zu Koblenz am 31, Oktober 1763). Als Vorsteher des Archives zu Koblenz, dem er nah der Secularisation der Abtei Rommersdorf im Jahre 1805 vorgeseßt wurde, machte er sich der gelehrten Welt durch Heraus- gabe des Codex Diplomalicus Rheno-Mosellanus befannt; im Jahre 1826 wurde er zum General-Vikar der Divzese Trier und bald darauf zum Kapitular des Domstiftes, 1834 zum Bischof von Sina (in part.) und Suffragan von Trier ernannt, und im Jahre 1836, nah dem Tode des Bischofs Hommer, vom Kapitel zum Bis= thums - Verweser erwählt, welche Stelle er bis zur Wiederbesebung des bishöflihen Stuhles im vorigen Jahre bekleidete, worauf er die erste Prälatur im Kapitel, die Domprobstei, in Besiß nahm.

Königsberg, 26. Aug. Am 15ten d. M. hat die Grund- steinlegung der Kaserne auf Herzogsacker stattgefunden, die dazu be- stimmt is, einen Theil der zum Schuße unserer Stadt anzulegenden Festungswerke zu bilden, und an der seitdem tüchtig fortgebaut wird, Drei Maurermeister haben die Arbeit in Akkord, und zwar in der Art übernommen, daß sie dieselbe nach Schachtruthen bezahlt erhalten. Zur Bereitung des Mörtels aus Kalk, Ziegelmehl und Grand i} auf dem Bauplate eine einfache, aber zweckgemäße Maschine erbaut, die aus einem waagerechten, mit 6 s{rägen Schaufeln versehenen Balken besteht, der von 4 Pferden in einem etwa einen Fuß tiefen, ausge= mauerten Behälter herumgedreht wird, und wodurch viele Arbeits- kräfte erspart werden. Die hier zu errichtende und zu befestigende Kaserne wird ein Fünfeck bilden, deren Vorderfronte nah dem Walle zu die ungeheure Länge von 600 Fuß einnimmt. Die Höhe wird 3 Etagen, also etwa 40 Fuß betragenz die Fenster werden nah dem inneren Raume, die Schießscharten äßerlih angebracht, das Dach

wird gewölbt und mit Erde bedeckt,

Ausland. Deutsche Bundesstaaten.

__ Bayern. Erlangen, 24. Aug. Heute fand die feierliche Enut-= hüllung des funstvollen Standbildes statt, welche den Mittelpunkt unserer Erinnerungsfeier zu bilden bestimmt war. Beinahe in derselben Ord- ning, wie gestern der große Festzug von dem Universitäts-Ge bäude nah der Neustädter Hauptkirche bewegte, wo Herr Professor Dr. Thomasius die Festpredigt hielt, ging der Zug heute, nachdem Herr Professor Döderlein in der Aula eine Rede gehalten, nah dem Markt= plaße, wo das Denkmal errichtet is, welches Erlangen der Gnade und dem Wohlwollen Sr. Majestät des Königs Ludwig verdankt. Die Studirenden bildeten um dasselbe mit ihren Bannern einen Kreis, in dessen Mitte sich der Königlihe Commissair und sämmtliche Theilnehmer an dem Zuge begaben. Während ein von dem Kapellmeister Stunß fomponirtes Festlied gesungen wurde, streuten junge in den Landes= farben gefkleidete Mädchen Blumen am Fuße des Monuments. Plöh= lih fiel die weiße Hülle, die das Erzbild verdeckte, und die edle Ge- stalt des Markgrafen, dem die erlanger Universität ihr Dasein ver= dankt, stand in stolzem Waffenschmucke glänzend vor den Blicken der Tausende, die in lange anhaltenden Jubelruf ausbrachen. Die Bewegung, die während der Tage des Festes in der sonst so geräuschlosen Musenstadt herrsht , läßt sich leihter den= fen als beschreiben, Kommersc und Lustbarkeiten aller Art, welche eine Mittelstadt, wie Erlangen, irgend zu bieten vermag,

1843.

wechseln mit einander. Von Fremden, die an der Feier Theil neh- men, werden genannt: Dr. Abegg, Professor der Rechte aus Breslau, Dr. Hofmann, Professor der Theologie aus Rosto, Dr. Martius, Professor der Botanik aus München, Dr. Zachariä, Professor der Rechte aus Göttingen, die Professoren Chatebaux und Herrmann aus Kiel, Harleß aus Bonn, Hofrath von Hengstenberg aus Teltow bei Berlin, die Ober =Konsistorial- Räthe Faber und Dr. Grupen aus München, Justizrath und Professor Georg Puchta aus Berlin.

Straubing, 20. Aug. (Reg. Z.) Das ansehnliche Dorf Schambach bei Irlbach ist von einem wn umgreifenden Le heim= gesucht worden. Bis auf 6 Häuser und das Schloß, welhe verschont blieben, wurden alle übrigen Wohnhäuser und Gebäude, der Kirchthurm, der Pfarrhof, das Schulhaus, das Wirthshaus, im Ganzen 100 Firste, ein Raub der Flammen. Das Flugfeuer \prühte so weit in der Luft hin, daß in dem eine Stunde oberhalb Schambach im geraden Wind- striche gelegenen Dorfe Amselfing ein Haus angezündet wurde, dessen Brand man aber glückliherweise bald wieder löshte. Alle in dieser Richtung liegenden Straßen waren dicht mit Asche und Bränden be=- säet, Der Rauch verfinsterte, wie Gewitterwolken, den Himmel.

Württemberg. Stuttgart, 22. Aug, (Schw. M.) Se. Majestät der König ist gestern Nachmittags 2 Uhr von seiner Reise dur die Schweiz in erwünschtem Wohlsein hier eingetroffen.

__ Baden, Karlsruhe, 24. Aug. (F. J.) Die Großherzog- liche Familie is nun wieder, mit Ausnahme des Erbprinzen und des Prinzen Friedrih, die ihrer Studien wegen in Heidelberg bleiben, vollständig hier versammelt, nahdem Se. Königl. Hoheit der Groß= herzog gestern Abend hier cingetroffen ift.

__ Karlsruhe, 22. Aug. (Schw. M.) Auf unser Verfassungs- fest leuchtete heute ein \{öner Morgen, nachdem die gestrigen Regen= stürme kaum ein solches hatten hoffen lassen. Die Festlichkeiten felbst gingen gemäß dem bekannt gemachten Programme vor sich. Die Schloßstraße war reich mit Guirlanden, Festons, Kränzen, ausgehäng= ten Teppichen und aufgesteckten, weithin wallenden Fahnen mit den badischen Farben L Die Bildnisse, welche theils in Oelbil- dern, theils in Medaillonform sihtbar waren, waren die der Groß-= herzoge Karl und Leopold. Die Verfassungs - Säule auf dem Ron= del-Plaßb umschlang bis oben hinauf Laubgewinde, und ihren unteren Theil umgaben Zierpflanzen, Blumen und Laub. Nachdem auf dem Rondel-Plabe der Aufzug der Schulen, Zünfte u, #. w., unter Vor= tritt von Musik, erfolgt war, wurde eine Fest= Hymne von Kalli-

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woda vorgetragen und die Fest=Rede von Professor Walchner ge= halten. Hierauf bewegte sich der Zug, unter Vortragung der Verfassungs-Urkunde u. s. w., nach dem Schloßplaße, wo auf einem mit Orangeriebäumen geschmückten Auftritte sich Aehnliches wiederholte unter Lebehoch für den Stifter der Verfassung und den jeßt regierenden Großherzog. Der Lebtere war noch im Oberlande abwesend. Nach dem Schlusse dieser Feier begab man sich in die Kirchen, wohin der laute festlihe Klang der Glocken rief. Staats= und Militairdiener sah man außer den Comité - Mitgliedern nur we= nige im Zugez doch war insbesondere den Leßteren noch durch neu- lih ergangenes Reskript die Betheiligung am Zuge durch die Regie= rung freigegeben worden. (Aehnlicher Art waren die Festlichkeiten in allen übrigen Städten des Großherzogthums, weshalb wir uns e Mittheilung besonderer Beschreibungen aus jeder einzelnen enut= halten.)

Kurhessen. NRNumpenheim, 22. Aug. (Hanauer Z.) Ihre Königl. Hoheiten der Herzog, die Herzogin und die Prinzessin Marie von Cambridge sind, von London kommend, im landgräflichen Schlosse hierselbst eingetroffen.

_ Sahsen=-=Weimar-Eisenah, Weimar. (W. Z.) Se. Königl. Hoheit der Großherzog ist am 23sten d. M. aus Karlsbad wieder in der Sommer - Residenz Belvedere angelangt.

Anhalt-Deßau. Deßau, 26. Aug. Das heutige Wochen -= blatt enthält folgende Bekanntmachung des Herzoglichen Konsisto=

Königliche Schauspiele. Nathan der Weise, Herx Döring.

Nathan der Weise, am sten gegeben, hatte, wie immer, ein auf- merksames, gebildetes Publikum vélammtle das u ernsten, erhabencn Leh- Ea! die in dieser Dichtung ausgesprochen sind, mit lebhaftem Interesse folgte. £8 giebt fein deutsches Drama, welches seine Absicht, zu lehren und zu nüßen, so deutlich „ausspräche und so herrlich erreichte, als Nathan. Welch s gesunden, kräftigen Halt bietet es uns in dieser Zeit des Schwankens da Zweifelnsz wie beruhigend spricht es zu unseren Herzen und lehrt uns, Bil vor allen Dingen Menschen und n ur Menschen sein sollen, indem fti iesen hohen Beruf würdig ausübend, unsere Bestimmung vollständig al en, denn das wahre Menschenthum is das wahre Christenthum. Lessing, er mit seinem klaren Geiste weit über dem Niveau sciner Zeit stand, der ps Melchior Göße und anderen Strenggläubigen seiner Zeit in einer Fehde ‘egriffen war, aus welcher er als Sieger hervorging, und hervorgehen mußte, as wollte sein ae aat Se frei und offen vor der Welt ausspre enz er wollte es und schrieb den Nathan.

U R Geschichte von den drei Ringen ist ein unbezahlbarer Schatz, und Le Ah ausgesprochenen Wahrheiten sind ewig; sie sollten in jedem Volks- A p vorne an stehen, Mit Recht nannte ein Kritiker einst Nathan ion An N die Tragödie des menschlichen Herzens; denn was is Neli- Kähi finde: als das geistige Band zwischen dem menschlichen Herzen und Und dies Ln Wesen, welches wir mit dem Begriffe Gott umfassen? selbst dessen M Band, welches so uränfänglich is, als das ewige Wesen beû Ger L ille die Ordnung der Welten zusammenhält, wurde nur von wit d G er Menschen zu verschiedenen Zeiten, unter verschiedenen Ein- ibrem infl er Eigenthümlichkeiten dieser Zeiten aufgenommen und unter Wirkun de so ausgeprägt, daß sich dasselbe wiederum subjektiv, in der di E ah außen, auf ver|chiedene Weise äußern mußte, wenn es gleich, Eins n en ursprünglichen Wesen nah, in den Herzen aller Menschen dias ar, Dies hat uns Lessing dur seinen Nathan an dem Juden-

, dem Jslamismus und dem Christenthume versinnlichen wollen, und

deshalb aus jeder dieser Religionen ein ideelles Jndividuum aufgestellt, de- ren Herzen er, in ihren feinsten Nüancen, vor den Blicken des Zuschauers zerlegte, um uns auf diese Weise die Wahrheit seiner Jdeen darzuthun.

Alle Schauspieler, die in dem Fache der ernsten Charakter-Darstellung etwas leisten, oder zu leisten glauben, haben sih den Nathan zum Vor- wurf gewählt, und Referent, der, seines Wissens, alle deutschen Künstler dieses Genre's von einigem Rufe in dieser Rolle gesehen hat, darf behaup- ten, daß sie bei ihrer Darstellung vou dem oben angegebenen Gesichtspunkte ausgingen, wobei es denn nicht fehlen konnte, daß sie in einzelnen Nüancen von einander abwichen, und Einer Manches zur Anschauung brachte, was seine Kunst- genossen nicht gelten ließen, Der deutsche Künstler, der mit dieser Rolle am vertrau- testen und vor Allen berufen war, derselben ihr volles Recht widerfahren zu lassen, war unser unvergeßliche Lemm, der dieser Partie den Stempel der Mei- sterschaft aufgedrückt hatte, Hiernach war es verzeihlih, wenn man einiger- maßen gespannt war, wie unser Gast, Herr Döring, die Rolle darstel- len werde. Er that es mit all der Originalirät, die wir an ihm gewohnt sind, und all der Konsequenz, die diesem so seltenen Schauspieler eigen ist. Ob aber seine Weise der Auffassung durhweg die wahre ist, darüber ließe sich noch streiten. Er gab uns einen Juden, cine greise Gestalt, die in Gang, Gebehrde und Sprache uns den Juden versinnlichte, wie er unter dem Druke des Jslams und des Christenthums sich zeigen mußte. Aber diese Art und Weise der Darstellung, die es nicht vermeiden kann, den Humor, der Nathan eigenthümlich is, zu verlassen, und bis an die Gränze der Komik abzu- \{weifen, scheint mir nicht im Einklang mit der Rollez diese Abweichung wurde vorzugsweise durch den nationalen Ausdru der Wortlaute hervorgebracht , den auch Döring's großer Vorgänger adoptirt hatte, der mir aber mindestens über- flüssig, ja störend zu sein scheint, Der Charakter des Nathan isst von zu hoher geistiger Bedeutung, als daß er solcher Aeußerlichkeiten bedürfte. Jch ivürde, an Herrn Döring's Stelle, diese Form denn es ist ja nichts wei- ter als eine Form zum Opfer bringen, um einem höheren Zwecke zu genügen.

Uebrigens wurde das Drama, welches, zur Ehre unserer Bühne sei es gesagt, nie auf dem Repertoir fehlte und stets ejne seiner würdige Reprä-

sentation fand, auch diesmal befriedigend dargestellt und am Schlusse Herr Döring mit Dlle. St ih (Recha) und Herr Grua (Tempelherr) gerufen. Schloßtheater zu Charlottenburg.

Dies hübsche Theater, welches am Eingange des Königlichen Parkes von Charlottenburg liegt, öffnet sich in den Sommer - Monaten von Zeit zu Zeit, um den Bewohnern der beiden Residenzen die heiteren Spiele des Scherzes vorzuführen, wobei es denn nicht übel genommen wird, wenn sich der leichte Scherz ab und zu in einen derben Spaß verwandelt, So hatte sich auch gestern eine lachlustige Menge versammelt und nahm die Darstel- lung von Feld mann's hübschem Lustspiel „das Portrait der Geliebten“ mit lautem Beifall auf. Diesem folgte als Neuigkeit :

Die schöne Müllerin. Lustspiel in 4 Akt von Melesville und Duveyrier, überseßt von L. Schneider,

__ Dieses Lustspiel bot eine ganze Reihenfolge fomischer Situationen dar, die mitunter sogar an das Burleske hinschweiften, und die Lachlust, wenn sie sich cinige Augenblicke zu erschöpfen schien, durch ihre verzweifelte Naivetät stets von neuem anregte. Darum möchte ih dasselbe auch lieber eine Posse nennen, denn in einer solhen wird dem Verfasser, wie dem Darsteller, Manches zum Verdienst angerechnet, was in dem ees Lustspiel nur geduldet werden kann, Durch solche irrthüm- liche Benennung wird der ganze Standpunkt verrückt, von welchem aus das Gegebene zu beurtheilen is, Ein Wiybold meinte, das Stück erin- nere in einigen Scenen an eine Berliner Literatur - Epoche mit dem Motto : „Sie haben einen ungeheuren Staub ausgerührt !““ und cin Anderer sagte: „Das Ende sei vorauszusehen, denn wo, wie in der Mühle von Marlo, so viel mit Mehl um \ich geworfen würde, müsse endlich eine Ver- mählung zu Stande kommen.“ Das Publikum hat gelaa klatscht, und am Schlusse die Darsteller Herrn Rüthling un® Lavallade (Marquis und Marquise de la Gaillardu Charlotte von Hagn und Herrn L, Schneider

vorgerufen. Lepterer hat durch seine fließende Uen

Beweis seiner shriftstellerischen Gew gege

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