1910 / 30 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

deutsh-amerikanishe Handelsabkommen von 1907 am 7. August 1909 gekündigt. Es wird danah mit Ablauf des 7. Februar 1910 außer Kraft treten. Bis dahin können von den in dem Abkommen ausdrücklich aufgeführten deutshen Waren (Weinstein, Spirituosen, stille Weine und Schaumweine, Kunstwerke usw.) höhere als die daselbst vereinbarten Zölle nicht erhoben werden. Auch hat Deutschland bis dahin Anspruch auf die in dem Abkommen amerikanischerseits auf dem Gebiete der Zollverwaltungs- bestimmungen gemachten Zugeständnisse. Im übrigen sind die Vor- riften des neuen amerikanischen Zolltarifgesepes auch Deutschland egenüber am 6. August 1909 in Wirksamkeit getreten. Der neue Tarif bezeichnet die darin angegebenen Zollsäße als den Minimaltarif und bestimmt, daß die um 2 des Warenwerts erhöhten Sätze desselben den Maximaltarif darstellen. Der Minimal- tarif soll bis zum 31. März 1910 gegenüber allen Ländern Anwendung finden. Vom 1. April 1910 ab soll automatisch der Maximaltarif auf die Einfuhr aus allen Ländern angewendet werden, es sei denn, daß der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika durch eine Proklamation die weitere Verzollung der Herkünfte bestimmter Länder aus dem Minimaltarif anordnet. Dies soll der Präsident nach dem Geseß nur bezüglich solcher Staaten tun, die nah seiner Ueberzeugun iinetan tse Erzeugnisse dur Zoll- odex sonstige Bestimmungen nicht unbillig differenzieren. :

ca e amerikanische Tarifgesey enthält keine den Sektionen 3 oder 4 des Dingley-Geseßzes entsprehenden Bestimmungen, auf Grund deren die Regierung der Vereinigten Staaten einem anderen Lande besondere Zolltarifzugeständnisse gewähren könnte. Da aus den Kongreßverhandlungen über das neue Tarifgeseß ferner mit aller Deutlichkeit hervorgeht, daß der Kongreß einem von der amerikanischen Regierung etwa bei Sloñendn, Ermäßigungen des Minimaltarifs vereinbarenden Vertrage zurzeit seine Zustimmung niht_ erteilen würde, so konnte es jeßt nur darauf ankommen, eine Verständigung zu erzielen, durch welhe Deutschland der Minimaltarif gesichert wird. Abgesehen von dem Minimaltarif kamen ferner Zugeständnisse auf dem Gebiete des Zollverwaltungsverfahrens in Betracht, i Ant erster Unie die Neubewilligung der in dem Abkoinmen von 1907 unter B,C, D, E, F aufgeführten Abmachungen. Die dafelbst vereinbarte Bestimmung A mußte ausscheiden, da die in der Bestimmung A gekenn- zeichneten aren künftig nah ausdrückliher Geseßeëvorschrift nah dem Marktwert in Amerika zu verzollen sind. Jn zweiter Linie erschien eine vertragsinäßige Festlegung von Abmilderungen der neuen Vor- Len über die Angabe des (eur ginto auf den eingeführten

aren (Markierungszwang) erwünscht.

s November v. J. L aben in Washington I wegen der Neuregelung der deutsh-amerikanischen Handelsbeziehungen statt- gefunden, in denen deutscherseits die vorstehenden Vorschläge gemacht worden find. Eine Festlegung von ore bezüglich der Markierung von Waren wurde amerikanischerseits abgelehnt, eine ent- gegenkommende Praxis aber in Aussicht gestellt. Der Fortbestand der unter B bis der Note aufgeführten Vereinbarungen sowie die Ge- Erfüllung einer

währung des Minimaltarifs wurde zunächst von der aröhecen Anzahl von Forderungen abhängig gemacht. Im Laufe der Besprechungen schieden eine Meihe dieser Forderungen aus, und es

wurden in dem darauffolgenden amtlichen Schriftwechsel von der Amerikanischen Negierung die nachstehenden Forderungen aufreht erhalten : s : 1) Gewährung aller deutschen Vertragszollsäße, oder angemessene Kompensationen durch Gewährung von Zollermäßigungen über die bisherigen Vertragssäßze hinaus, E 2) Zulassung von amerikanishem Schweinefleish nah der Vor- nahme der amtlichen Trichinenschau in Deutschland, aber ohne Beibringung der gegenwärtig noch verlangten Bescheinigung über erfolgte mikroskopishe Trichinenuntersuhung in den Ver- einigten Staaten, Rindvieh

3) Zulassung von chlachtung.

Bezüglich der Punkte 2 und 3 wurde deutscherseits erklärt: Der- artige sanitäts- und veterinärpolizeiliche S Na richteten sih nach den jeweiligen Gesundheitsverhältnissen in den einzelnen Ländern. In allen Ländern und niht zum wenigsten in den Vereinigten Staaten beständen Einfuhrverbote ähnliher Art und in der Union werde von diesen Einfuhrverboten insbesondere auch Deutschland betroffen. Unter anderem sei die Einfuhr von lebendem Nindvieh aus Deutschland verboten, während sie aus anderen Ländern zugelassen sei. Die Kaiserliche Regierung könne auf die genannten beiden Forderungen im Rahmen der Tarifverhandlungen niht eingehen. Um aber einen Beweis ihrer freundschaftlichen Gesinnungen gegenüber Amerika zu geben, werde die Kaiserliche Regierung, falls die Union die Abschaffung der Trichinen- atteste gesondert zur Sprache bringe, auf eine Erledigung dieser An-

élegenbat im Sinne der amerikanishen Wünsche hinzuwirken bereit

fein, Bezüglich der Einfuhr lebenden Viehes dagegen könne die Kaiserliche Röliéuna weder ein Entgegenkommen în [usfiht stellen noch in irgendwelhe Verhandlungen eintreten.

Bezüglich der deutschen Vertragssäße sind die Verhandlungen noch nit abge\chlossen. Bei dieser Sachlage erschien es erwünscht, die im Geseßentwurfe vorgeschene Ermächtigung für den Bundesrat zu beantragen, da hierdurh die Möglichkeit geschaffen wird, nach dem

Februar den Vereinigten Staaten die bisher eingeräumten Ver- tragssähe weiter zu gewähren und bei den weiteren Verhandlungen die ollsäße des deutschen Vertragstarifs (eins{ließlih der damit im Zu- ammenhange stehenden sonstigen Vergünstigungen hinsichtlich der Ver- ¿ollung) insoweit zuzuge\tehen, als zur Erzielung eines Einverständ- nisses notwendig ist.

amerikanishem zur sofortigen

Mr. 3 des „Eisenbahnverordnungsblatts", heraus- E im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 28. Januar,

at folgenden Inhalt: Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 22. Januar 1910, betr. Prüfungsordnung.

Statistik und Volkswirtschaft.

Aus dem Bericht über die Betriebsergebnisse der ver- einigten preußishen und hessishen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1908/09. Ï Am 31. März 1908 betrug die Bahn (Cigentums)länge der in der preußisch; hessischen Betriebsgemeinschaft vereinigten Staats- eisenbahnen 35 974,10 km. Davon waren 35 746,90 km für den öffentlichen Verkehr bestimmt, und zwar 35 504,46 km Vollspur- und 242,44 km Schmalspurbahnen; nit dem öffentlichen Verkehr dienten 227,15 km Vollspur- und 0,006 km Schmalspurbahnen. Am 31. März 1909 hatten die îin der Betriebsgemeinschaft vereinigten ahnen für den öffentlihen Verkehr eine Gesamtlänge von 6373,81 km, wovon 36 132,19 km vollspurig waren. Rechnet man hierzu die Länge der von der Großherzoglichen Eisenbahndirektion in Dldenburg verwalteten, aber dem preußishen Staat gehörigen Wilhelmshaven - Oldenburger Eisenbahn mit 52,38 km, so ergibt sich eine Gesamtbahnlänge von 36 426,19 km. Diese verteilt \ih au die preußischen Provinzen, die übrigen deutschen Staaten und aok remde Staatsgebiete, wie folgt :

Snde März Ende März 1909 di i 1909 1908 mehr die östlichen Provinzen . 16 945,99 km 16468,54 km 477,45 km eUliden „1621922 1518006 13916 ,

Tbrgißen iseninan . . 32265,21 km 831 648,60 km 616,61 km

A fe deutshe Staaten 415260 , 414230 , 1030

usland L bis

1 T0 E L j " 1 "

im ganzen Eisenbahnen

Pr nen öffentlichen ehr. . , ,36426,19 km 3h 799,28 km 626,91 km.

Das verwendete Anlagekapital betrug Ende März: 1909 1908 1909

: : mehr

im Bereiche der Betriebsgemeinschaft . 10 348,94 9917,58 431,36 außerhalb der Betriebsgemeinschaft . 8,98 8,36 0,63 insgesamt preußisches Eigentum. . . 10013,01 9590,94 422,07.

Der Fuhrpark hatte am Ende des Rechnungsjahres 1908/09 bezw. 1907/08 einen Bestand von

1908 1907 Lokomotiven 18 483 17 320 Personenwagen 35 232 32 777 Gepädwagen . . - . . 10270 9 342 Güter- und Arbeitswagen 392 494 372 843.

um Vergleiche sei noch bemerkt, daß der Bestand des Fuhrparks im Wahre 1880 4419 Lokomotiven, 6896 Personenwagen, 1880 Gepäck- wagen und 88 730 Güterwagen betrug.

Die im Bereiche der reu ebelsen Cisenbahnbetriebêgemein-

schaft aufgekommenen Einnahmen {stellten sich, wie folgt: S 1908/09 1907! 1908/09 mehr (+ Einnahme : l 08 | oder weniger 23 Mill. 0/, VAU / Mill. L M 7 M 0 M lo Personen- und Ge- 2 päckverkehr t. e 1 D394) 28,24 924,1 26,83] +4 15,3 [4 291 Güterverkehr . . . . |1244,9| 65,17] 1295,5| 66,30] 50,6 |— 3,91 sonst. Einnahmen . | 125,9|__6,59|_134,3/ 6,87| 8,4 |— 6,23 Gesamteinnahme |1910,2| 100,00] 1953,9| 100,00] 43,7 |— 2,24.

Es betrug ferner die Gesamtausgabe ]1381,2| 100,00] 1319,8| 100,00] 4- 61,4 |+ 4,65, somit der i Gesamtüberschuß| 529,0| |] 6341| | —105,1 |—16,57.

Was die Eiunahmen im besonderen betrifft, so ist zu bemerken, daß diejenigen aus dem Personen- und Gepäckverkehr 15,3 Millionen Mark mehr, die aus dem Güterverkehr 50,6 Millionen Mark und die sonstigen Einnahmen 8,4 Millionen Mark weniger betrugen als die des Vrjahres. Die Gesamtausgabe p um 61,4 Millicnen Mark höher als im Vorjahre, so daß also der S E um 105,1 Millionen Mark niedriger is als im Jahre 1907/08. In

rozenten des durchschnittlichen Anlagekapitals beträgt der Betriebs- übershuß, also die Nente, für das NRechnungsja r 1908/09 4,78 gegen 6,10% für das Vorjahr 1907/08, 7,07 %/ für das Jahr 1906/07, 7,139/% für 1905/06, 6,80 9% für 1904/05, 6,77 9%/% für 1903/04, 6,229/0 für 1902/03, 6,11 %/o für 1901/02, 6,87% für 1900/01, 7,03 9/6 für 1899/1900. |

Die Güterbeförderung des öffentlihen Verkehrs im Bereiche der Pa Lewe Staatsbahnen betrug 286,17 Millionen Tonnen egen 299,42 Millionen Tonnen im Vorjahre, ist also um 13 Millionen Lotnten oder 4,42 9/0 zurückgegangen.

- 1908 mehr (+-) Es wurden befördert 198 1907 oder weniger E 000 t 1000 t 1000 t 9% 1. nah dem Nor- maltarif: 8 Eil- und Erpreßgut 2455,7 24731 174 0,70 2) Frachtgut Stückgut der all- gemeinen Stük- Male G 7 758,7 7799,33 40,6 0,52 Stücfgut der Spezialtarifklasse 3 338,4 34131 747 2,19 Frachtgut in Wagenladungen der Sade A1 2 230,2 2298,9 68,7 2,99 der Klasse B . 5 023,5 4994,1 29,4 -+ 0,59 der Spezial- tarifflasse A 2 4 709,8 48799 1701 —3/49 der s ial- tariff fle La COBILT 124717 + 1810 4 1,45 - der Spezial- tariffklasse 11 (in Ladungen von 10 000 kg) 8 033,0 88123 7792 8,84 der Spezial- tarifklasse 11 (in Ladungen von 5000 kg) 4 608,3 48735 2652 5,44 der Spezial- tarifklasse IIT 58 040,3 626371 45969 7,34 Frachtgut zusammen 106 394,9 112 179,9 5 785,0 —5,16 Il. nach Aus- . nahmetarifen 177327,4 1847690 74419 —4,03 Iund1I zusammen 286177,7 2994220 132443 4,42. Der a geen aller deutschen Eisen- bahnen betrug in Millionen Tonnen: 1908 . 1907 1908 mehr 359,3 359,2 01 Der Güterversand der norddeutschen Verkehrsbezirke

im ganzen ist von 252,7 Millionen Tonnen im Jahre 1907 auf 256,4 Millionen Tonnen im Jahre 1908, somit um 3,7 Millionen Tonnen oder 1,47 9/6 gestiegen.

In der Beförderung einzelner Warengattungen sind folgende Veränderungen eingetreten. Es wurden befördert in 1000 t:

j Warengattung mehr Warengattung weniger U es f Mo \ Ge 2a 6 O e E 28 \ Losen A Me: ax 38

C s E D E A A3 Mog A a3 488,7 | Kalk, gebrannter . - 312,4 Beh europäisdes © „._. 72,6 | Kartoffeln «4+ « «-« 185,1

ehl undMühlenerzeugnisse 27,8 | Klee „...««««« 20,6 U « e N S 00/0 Ib s d E 791,0 T e e Dl | GIATIE 20 n s a S 10,8

U O A 13,4 | Steine, bearbeitete . . . 68,2

fet D E 182 | Steine, gebrannte und rohe 897,4

2 Wolle a 19,2 | Zucker, raffiniert. , « 502.

Zur Arbeiterbewegung.

Um die infolge der Auss\perrung der Färbergesellen erfolgte Stillegung der Färberei- und Bleichereibetr iebe in ihrer Wirksamkeit zu unterstützen, haben sh, wie die „Köln. Ztg.“ aus Barmen erfährt, sämtlihe Cisengarnfabrikanten des Wuppertals verpflichtet, keinerlei Farb- oder Bleichaufträge aus- zuführen, die ihnen aus Anlaß der Stillegung der Betriebe des Ver- eins der Färberei- und Bleichereibesiger etwa zugehen, und keine Arbeiter aus den ruhenden Betrieben anzustellen. (Vergl. Nr. 29

d. Bl. j : i We en E Beilegung des Streik s bei der Firma Delta-Werk, Hugo Linder in Solingen, der nun {hon bald ünf Wochen dauert, sind, wie die „Rh.-Westf. Ztg." mitteilt, Ver- Eanklungen eingeleitet worden. In einer Sipung, an der Vertreter des Arbeitgeberverbandes, der Firma Linder, des Industricarbeiter- und des Metallarbeiterverbandes E hofft man eine Einigung wischen den beiden Parteien zu erzielen. i E n ee Ea Amiens zertrümmerten, wie ,W. T. B.“ meldet, etwa fünfzig Wollkrempler die Fenster der Tuchfabrik der

Gebrüder Saint, die mehrere Wollkrempler entlassen hatten,

und drangen in die Arbeitsräume ein, wo sie die elektrishen Lampen zerstörten, die Treibriemen zershnitten und große Verwüstungen anrichteten. Gendarmerie und berittene Jäger sind zur Wiederherstellung der Ruhe nach Harondet entsandt worden.

Kunft und Wissenschaft.

In der leßten Sitzung des Vereins für die Geschichte der Mark Brandenburg sprach Dr. Haß über die Hofbeamten und den E in der Mark Brandenburg unter Kurfürst Joachim 11. Er begann mit einer allgemeinen Charakteristik der fürstlihen Verwaltung während der territorialen Zeit, indem er nament- lich den engen Zusammenhang zwischen Hofstaats- und allgemeiner Landesverwaltung betonte, und erörterte dann näher die Organisation der Hofverwaltung sowie die Entwicklung der einzelnen Hofämter, die er bis ins 17. Jahrhundert hinein verfolgte. Die ältesten und vor- nehmsten Chargen waren die des Marschalls und der Hofmeister (Haushofmeister und Hofmeister der Kurfürstin). Den Vorrang hatte bis etwa zum Ende des 15. Jahrhunderts das Hofmeisteramt; in der A steigt jedoh der Hofmarschall zum Chef des gesamten Hof- taats einschließlich der Râte auf, bis ihm mit tem Regierungs- antritt Johann Georgs wieder ein Dberhofmeister als zum Sinbetas ebenbürtig zur Seite tritt. Zwei neue, besonders in späterer Zeit wichtig gewordene Hofämter entstanden erst während der Regierungs- zeit Joachims I11.: das des Schloßhauptmanns und des Ober- fämmerers; besonders auf das leßtere, dessen Existenz in dieser Zeit bisher unbekannt geblieben is, wurde nahdrücklich hin- ewiesen. Zu diesen höheren Hofbeamten, die meist zugleih als Räte eine wichtige Rolle in der Justiz- und Finanzverwaltung enen zählte damals auch der Hauptmann des Amts Muühlenhof, der großen Zentraldomäne, die die Naturalien für den Hofhalt sammelte und zum Teil verarbeitete. Dagegen erscheint die Stellung des Küchenmeisters und der Schenken niht mebr als so bedeutend wie zeitweise im Mittelalter. In der Mitte zwischen den obersten Hofchargen und dem niederen „Hofgesinde“ ftand der Haus- vogt; er hatte nicht e die Aufsicht über das Schloß zu führen, sondern übte auch die Jurisdiktion über die Hofbeamten und die Bewohner der Schloßfreiheit und der Burglehen aus. Abgesehen von den eigentlichen Hofbeamten, bildeten vie Umgebung des Kurfürsten eine größere Anzahl von Edelleuten, die sih ständig am Hoflager aufhielten und für ihre Dienstleistungen vollkommen Unterhalt, zum Teil auch eine Besoldung erhielten. Der Vor- tragende mate über ihre Obliegenheiten wie auch ihre Zahl und Glie- derung nähere Mitteilungen und besprah namentlich die Frage, inwieweit die im 17. und 18. Jahrhundert bestehende Unterscheidung zwischen Kammerherren (= „Kämmerern“), Kammerjunkern und Hofjunkern {on im 16. Jahrhundert vorbereitet war. Er wies dann ferner aus mehreren erhaltenen Persfonalverzeichnissen nach, daß zwar die meisten dieser Hofjunker dem Landesadel angehörten, jedoch auch mehrere nicht- märkische Familien unter ihnen vertreten waren. Noch stärker und auffallender war die Heranziehung „ausländischer“ Elemente bei den

ofbeamten. Gerade in den wichtigsten Vertrauensstellungen befanden ih lange Beit hindur zum Verdruß der Stände frembe Edel-

leute: der bedeutendste der adligen Räte, Eustachius von Schlieben, stammte aus der E der als Soldat und Diplomat gleich be- währte Hofmarschall Adam von Trott war cin Hesse, und einer der vertrautesten Kämmerer, Wolf von Closter, war aus Westfalen in die Mark gekommen. Ueber diese Männer wie auch über den Oberst- kämmerer Matthias von Saldern konnten einige harakteristishe Cinzel- heiten mitgeteilt werden. Der Vortragende zeigte dann noch, in welcher Weise die am Hof dienenden Junker vom Kurfürsten für ihre Dienste mit Angefällen, Leben, Geld und Grundbesiy belohnt wurden, wie einzelne allmählich im Hofdienst emporkamen, wie die meisten \{ließlich mit einer einträglihen Domäne versorgt wurden und wies zum Schluß darauf hin, daß diese freigebige Art des Kurfürsten, seine Beamten und Diener zu belohnen, wesentlich zu der bekannten Zerrüttung feiner Finanzen beigetragen hat. In der Diskussion wies Herr Dr. von aemmerer, anknüpfend an cine Bemerkung des Vortragenden über den innigen Zusammenhang von Hof- und allgemeiner Landes- verwaltung im 16. Jahrhundert, kurz auf die Hauptmowmente hin, durch die die heute bestehende Scheidung allmählih herbeigeführt worden ist. Als erster Schritt dazu kann die Gründung einer be- sonderen Hofstaatskasse im Jahre 1673 angesehen werden, von der dann beim NRegierungsantritt Friedrih Wilhelms 11. eine besondere ofmarschallamtsfkfasse abgezweigt wurde, wobei zugleich das hon unter. Friedri 1. organisierte Hofmarschallamt (von dem heute die gesamte Hofverwaltung ressortiert) festere Formen gewann. Mit dem Untergange des alten Staats verschwand auch die Hofstaatskasse; ein halbes Menschenalter später (1820) voll- zog sih mit der Gründung der Kronfideikommißkasse die endgültige finanzielle Trennung von Krone und Staat. Die von der Hof- verwaltung streng zu scheidenden PEAEEE gehörten im 18. Jahr- hundert zur Kompetenz des die Hoheits\achen verwaltenden Kabinetts- ministeriums; ein im Jahr 1812 gegründetes besonderes Ministerium für die Hausfachen hat nur bis zum Zusammenbruche des Staats bestanden. Das heutige Hausministerium is 1819 gegründet, hat aber seinen von den übrigen Ministerien unterschiedenen Charakter erst mit der Einführung der Verfassung erhalten, während z. B. in der vormärzlichen Zeit zeitweise die gesamte Domänenverwaltung von

ihm ressortierte.

Sodann sprach Dr. F. Arnheim über die Markgräfin Dorothea von ayreuth. Bis vor kurzer Zeit las man in {aft allen genealogischen Nachschlagewerken, sie sei 1734 gestorben Dies ist jedoch cin ÎIrrtum. Sie wurde vielmehr damals heimlich na S weden gebracht, wo sie als „Frau Oberst von Zettwiz“ n 27 Jahre lebte. Ueber ihre Schicksale, besonders ihren Aufenthalt in Schweden, gibt eine auf Archivalien beruhende kleine Abhandlung, die der s{wedische Reichsheraldiker Graf Adam Lewenhaupt 1904 in der Stoholmer illustrierten Monatsschrift „Wort und Bild“ veröffent- lichte, ret wertvolle Ausschlüße. Das sort noG vorhandene ge- drulte wnd ungedra&te Materiol Get Verl Wittenhaßft ya Jn.

Im Architektenverein in Berlin, Wilhelmstraße 92/93, wird am 7. d. M., Abends 74 Uhr, Dr. Otto ame Direktorial- assistent und Leiter der orientalishen Kunstabteilung an den König- lihen Museen in Berlin, einen Vortrag über „Haus und Ku nit

in Japan“ halten. Der Vortrag wird von zahlreichen Lichtbildern begleitet sein.

Land- und Forftwirtschaft.

Adelaide, 3. Februar. Die Blätter schäßen die südauftralische Weizenernte auf 24475 000 Bushels. Für die Ausfuhr kommt hiervon ein Quantum von 20 777 500 Bushels in Betracht. Diese Ziffern bedeuten eine Rekordernte.

Verkehrsanfstalten.

Die Eisenbahn Kristia nia—Bergen.

Unlängst ist die Eisenbahnlinie Kristiania—Be1gen in ganzen Ausdehnung eröffnet worden, womit Norwegen ein Merk absloß, das eine große nationale Bedeutung hat und für den Per- sonense, Post- und üterverkehr von weittragender Wichtigkeit ist, Denn mit dieser 492 km langen Bahn werden die durch ein mächkiges Langgebirge gs östlihen untd westlichen Teile Norwegens mit- einander verbunden. Währénd die Reise früher auf dem Seewege längs einer rauhen Küste drei Tage in Anspruch nahm, wurde d fa rt zwischen Kristiania und Bergen bereits dur den vorläufigen

etrieb der Bahn, wobei ein Umweg über das im Süben liegende Drammen gemacht werden mußte, auf 23 Stunden abgekürzt. Nah- if, dauert fe nue mo 14 Stunten unt Lie Veh Hees Z unden, ie bisheri A M G Ii ies, und die bisherige Uebernahtung

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