1910 / 43 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

gers vom Náchweis des Bedürfnisses abhängig. gemacht Die gründliche Neuordnung des Submifsionswesens muß erneut gefordert werden. Die Abänderung des § 100 a ist zur un- bedingten Notwendigkeit geworden. Seine gegenw limmsten Unzuträglichkeiten für das Handwerk und die Innungen. Die Selbsthilfe kann und foll nicht aufgehoben werden ; aber den Organifationen des Handwerks hrt kräftiuste staatliche Unterstüßung, damit sie au des Submissionswesens,

ärtige Fafsung führt zu

C den Auswüchsen zumal der ruinösen Preisshleuderei wirk- fam entgegentreten können. Der Zuschlag sollte niht dem Mindest- fordernden, sondern demjenigen erteilt werden, der dem von der ermittelten Kostenbetrage Den Anregungen der Handwerkerkreise hat g in den leßten Jahren durhweg freundli verbündeten Regierungen

ausfchreibenden am nätsten kommt. der Reichsta

reserviert verhalten. gegen manche unserer se Bedenken dürfen doch auch nicht zu weit ge- Das Verlangen der Berechtigung der Zwangs- eßung von Preisen kann um so unbedenklicher er- als die Festseßung der Mindestpreise tungsbebörde unterliegen f ewerb ein Ende bereitet werden können. roße Zahl selbständiger Gewerbe- E ozialdemokratie auf diesem Wege den Mittelstand zu vernichten sucht, fo ist das von ihrem Standpunkte sequent, denn die Zerstörung der kleinen Eristenzen dige Vorbedingung zur Errei Wir aber wollen den

Wir würdigen die Bedenken des Bundesrats Beschlüsse, aber die L werden. M nuungen zur Fest h a doch der Ge- nehmigung dur die oll; nit früher wird dem unlauteren Wettb Die Konsumvereine“ richten eine treibender zugrunde ; wenn die

aus nur fon ist die notwen demokratischen Ziele. stärksten Stüßen der blühen und gedeihen sehen. 3 D Konsumvereine, mögen sie von Arbeitern, Offizieren oder fonst wem Durchaus sympathisch ist uns auch die fich gegen die Shmukßliteratur, gegen die Schund- Diese Schundliteratur end allmählich zugrunde; und ohne die cheuungswürdige Literatur und Kunst aus Was die Arbeiterorgani- Arbeitgeberverband ihnen aus- g als einem Instrument des gewerblichen Die Verständigung auf Grund der Ver- g von Organisation zu Organisation sollte man daher nicht sonst treibt man die Arbeiterschaft mehr ellung gegen die Arbeitgeber hinein.

ng der leßten fozial- e ittelstand als eine der bestehenden Gesfellshaftsordnung wachsen, (Zurufe links.) Ich

gegründet und betrieben werden. die Resolution, Afterkunst wendet. kunst richtet uns unsere Ju t sich diefe verab den Buchhändlerläden nicht entfernen. sationen betrifft, so hat der bergische drücklih seine Anerkennun riedens ausgesprochen.

und Schmuß-

n, sondern fördern, und mehr in eine Kampfes Hierauf wird Vertagung beschlossen.

. Schluß G/, Uhr. (Interpellation der Sozia wahlrecht betreffenden Aeu geordnetenhause; Etat des

Nächste Sißzung Sonnabend 11 Uhr. gen der das Reichstags- ßerungen des Reichskanzlers im Ab- Reichsamts des Junnern.)

ldemokraten we

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 23. Sißung vom 18. Februar 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den Beginn der Si Etats der Just ng der dauernden gen Nummer d. Bl.

Es folgt das Kapitel „Besondere Gefängnisse“,

Abg. von Pappenheim (kon lichen Irren ift eins der trüb leßten Jahrzehnten die Besi anstalten umzuwandeln, baute man himmelhobe Fenster waren vergittert, die die Tobzellen glichen Aufbew, kann dem, was

g, in der zunächst die zweite verwaltung, und zwar usgaben fortgeseßt wird, berichtet worden.

Beratung des die Besprech ist in der ge

: Die Fürsorge für die unglück- tel. Es ift erfreulich, daß in den en, die Jrrenhäuser zu schritte gemacht haben. Früher die Irrenanstalten herum, die wangsjacke wurde überall rungsräumen für wilde Ti chaffen haben, nur allseitiges ntstanden, oft in einem nied- Mauern sind gefallen, und es wird bei sie niht von der Außen- Entwicklung wird nun berverwaltungsgericht getroffen rishe Irre au der mens{lichen

bedeutende Fort

die Selbstverwaltungen g Große Anstalten find ent andschaftsbilde, alle den Irren der Eindruck e

riwveckt, als ob welt abgeschnitten seien.

h Diese erfreuliche rch Entscheidungen, die das O in diese Anstalten auch verb e zum größten Teil den llen, die zum Teil enorm gefäh sen so bewahrt werden, esellshaft nicht mehr in Berühru j des neuen Strafgesezbu als bisher shaffen wird. verbrecherischen Irren wird das System der offenen emacht. Die Unterbrin Anstalten sein. pa Cen Pa daa uns{huldigen Geschöp schwersten Verbre

an hat das Bestreben zu bringen, um auf ihr

in diese Ansta!

Gesellschaft darf chen Jrren menschlichen G ch es noch unerträglichere Unterbringung der Anstalten unmöglich gung dieser Irren kann nicht Auf diese Anstalten müssen das Bestre Dasein zu erleihtern, man kann nicht en, diefen armen Teufeln zumuten, mit den menzuleben. Das wäre eine große Noheit. , die Jrren möglichst in Verkehr miteinander en Zustand in günstiger Weise einzuwirken. gung der verbrecherischen Irren würde die J lten wieder einführen. Auch ch diese Unterbringung der Verbre N rter, die mit der Gefangenwärter werden. Staates, die Un

unser vorzügliches Wärter- er herabgedrüdt n Herzen pflegen müssen, würden ist also unbedingt Aufgabe des irren Verbrecher felbst zu über- Strafgeseßbuches werden diese Be- besonders machen die §S 63 und 65

: Im Rheinlande befanden si 1907 , in Westfalen 88. waltungsbeamten zu entscheiden. en Irrtümer gegeben ist. novelle werden sich in n ergeben, die rechtzeiti en beseitigt werden Geistesfranke oder als

, Unterbringung der Bei der Reform des denken geprüft werden müssen: Twägangen ndtig.

: chmedding (Zentr. 298 irre Verbrecher in den An Unterbringung haben ledigli die Ver Es ist bedauerlich, daß gar feine Ge Bei der Ausführun dieser Hinsicht S wierigfeite führungsbestimmungen in Preu ist die Frage, ob die Leute als

der neuen S

jen. Schwierig 0 Verbrecher an- es seien Geisteskranke, der Wo sind die Anstalten, in den können, und wer hat die t nur in drei Gefängnissen ingen. Allerdings find die tet, Vorsorge für das u gewähren: aber aus steskranken unterzubringen tsheidung an- her eine geseßz- Bundesamt für das e Geisteskranke als imstande seien,

Gefängnisbeamte nennt sie Verbrecher. welche solche Personen unter Pflicht, fie unterzubringen ? die Möglichkeit, irre Verbrecher unterzubr rovinzen nach dem Dotationsges Jrrenwesen zu treffen oder Bethilfen dazu z diefer Pflicht folgt nit, daß sie jeden Gei habén. Das Oberverwaltungsgericht hat i erfaunt, daß zurzeit für manche geisteskranke Verbre e Fürforge nicht vorhanden Das L wesen hat entschieden, daß gemeingefährli ig niht anzusehen feien, i reiheit ihren Lebensunterhalt zu verdiene! ) nur mit Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit Personen, die nur geistig

Es gibt nun aber au enn die neue Strafprozeßnovelle ( en - eine große Lücke in dieser j allein oder die Provinzen allein die Für- d beide darein teilen follen. zu nit, da sonst das - Und den Provinzen allein kann man es bleibt nur die Teilung dieser Wer soll aber die Anstalten

forge übernehmen, allein empfiehlt

Irrenpflege zerrissen wegen der Kosten n Aufgabe zwischen Staat und Provinzen.

esamte Gebiet der

iht zumuten.

bauen, der Staat oder die Provinzen 2? Gebaut muß jedenfalls werden, denn Anstalten in genügender Zahl sind nicht vorhanden, und fie Lan nicht für die Unterbringung dieser Elemente. Die Ansicht des bg. von Pappenheim, daß der piotus die Baulast und die Provinzen die Kosten der Unterbringung übernehmen dohetl stimmt mit einer Petition von Landeshauptleuten aus dem Jahre 1896 überein. Jch laube, daß immerhin der Vorschlag des Abg. von Pappenheim geeignet eti kann, um aus den Schwierigkeiten herauszukommen. Diese Frage muß bald einer Löfung entgegengeführt werden; wir müssen unter allen Umständen verlangen, daß irre Verbrecher unschädlich gemacht werden. Der Redner tritt zum g far eine Vermehrung der Zahl der katholishen Geistlichen in den Gefängnissen ein.

Justizminister Dr. Bese ler:

Meine Herren! Die von dem Herrn Abg. von Pappenheim an- geregte Frage wegen Behandlung der Irren ist selbstverständlih auch vom Standpunkte meines Ressorts als eine-befonders wichtige zu be- traten, wenngleih ih selber an der Behandlung der Sache eigentlich garnicht beteiligt bin. Immerhin besteht aber auch für die Justiz- verwaltung ein großes Interesse daran, daß diejenigen Verbrecher, welche als Irre befunden werden, so sicher aufbewahrt werden, daß sie niht zu einer Gefahr für die Bevölkerung werden, wenn sie sih ihre Freiheit etwa infolge mangelnder Beaufsichtigung verschaffen. Unser Gesey sagt, daß gegen einen Geisteskranken keine Strafe zu vollstrecken ist, und selbstverständlich bestimmt das Gese auch, daß ein Geisteskranker nicht verurteilt werden kann. Wenn sih nun während einer Strafvollstreckung herausstellt, daß ein Verbrecher in Geisteskrankheit ver- fallen ist, so muß er aus der Strafhaft entlassen werden. Er wird dann der Polizei überwiesen, die das weitere zu veranlassen hat, damit er sicher verwahrt bleibt, um niht Gefahr zu bringen. Daß nun die Anstalten, die jeyt bestehen, niht ausreichen, um die genügende Sicher- heit zu gewähren, habe ih {hon oft erfahren (hört, hört !); ich habe deshalb au den dringenden Wunsch, daß alle ausreichenden Maß- nahmen getroffen werden, welche die sichere Unterbringung der Geistes- kranken gewährleisten.

Wem nach unserer jezigen Geseßgebung die Last obliegt, diese Anstalten zu schaffen und zu unterhalten, das kann ih nit erörtern, denn ih würde damit in das Ressort des Ministers des Innern übergreifen, und ich muß es ihm überlassen, Stellung dazu zu nehmen. Ih möchte aber hinweisen auf das, was der Herr Abgeordnete für die kommende Geseßgebung be- merkt hat. Da haben wir zunächst den Entwurf zu einem Straf- geseßbuch als eine gewissermaßen private Arbeit. Sie is dazu bestimmt, zunächst der Kritik ofen gelegt zu werden, und die Kritik befaßt si bekanntlih auch {on eingehend mit den neu vorgeschlagenen Bestimmungen. Später wird erst eine Kommission zusammentreten, die einen amtlichen Entwurf feststellt. Ich darf einschalten, daß diese Vorarbeit im großen und ganzen eine fehr günstige Aufnahme ge- funden hat, und ich habe darauf hinzuweisen, daß auch die hier zur Erörterung stehenden Fragen, wie ja auch der Herr Abgeordnete be- reits erwähnt hat, darin zur Lösung gestellt find.

Wir werden in der Folge, wenn diese Gedanken zu einem Gesetze sih umformen, zweierlei Arten verbrecherischer Kranker haben, erstens die vollkommen Irren und zweitens die sogenannten Minderwertigen. Diese Minderwertigen sollen nah den Gedanken des Entwurfs auch bestraft werden, aber milder als die voll Zurechnungsfähigen. Da aber auch diese Minderwertigen immerhin eine gewisse Gefahr für die Allgemeinheit in vielen Fällen bilden, so ist vorgesehen, daß auch für sie eine Unterbringung in Heil- oder Pflegeanstalten angeordnet werden kann, eine Einrichtung, die wir zurzeit noch niht haben. Es ist aber auch nach dem Gedanken des Entwurfs Vorsorge getroffen, daß alle Garantien für deren Unterbringung gegeben werden, indem es nicht wie bisher ohne weitere Kontrolle den einzelnen Be- hörden überlassen bleiben foll, die Zeit der Internierung zu bestimmen, sondern bestimmt ist, daß gegen deren Entscheidung der Rechtsweg offenstehen soll.

Wie sih das Gesetz später gestalten wird, ift noch nicht abzu- sehen; aber wenn es in dem Sinne, wie es der Entwurf vorschlägt, zu stande kommt, so erhebt ih natürlich auch ohne weiteres die Frage, wie es auszuführen sein wird, ob die jeßt bestehenden Anstalten über- haupt ausreichen könnten, um die Maßnahmen, die das Geseh vor- gesehen hat, durchzuführen. Daß sie jeßt {on mangelhaft sind, haben die Herren Abgeordneten ja anerkannt, und ih glaube das bestätigen zu müssen. Daß die Anstalten später auch noch eine weitere Aus- dehnung erfordern werden, glaube ih annehmen zu müssen, wenn eben der Entwurf Geseg wird. In welcher Weise aber im einzelnen Abhilfe für die allgemein anerkannten Uebelstände geschaffen werden soll, diese Frage wird zu erörtern sein bei der Beratung des Strafgeseßbuchs, wenn es so weit sein wird. Bleibt es bei dem Entwurf, so wird in Frage kommen, wie die einzelnen Staaten fih dazu stellen müssen. Zurzeit liegen die Verhältnisse in den einzelnen deutschen Staaten keineswegs gleihmäßig, sondern in dem einen ist es anders geregelt wie in Preußen und in einem anderen wiederum anders. Es würde dann vielleicht in Frage kommen, ob nit Füx Preußen dur ein preußi\hes Aus- führungsgeseß zum Sträfgesegbich diese ganzen Fragen und alle die in ihr liegenden Streitigkeiten zum Austrag gebraht werden müssen; so weit ih die Sache übersehen kann, würde das der richtige Weg sein, um hier Sicherheit und Ordnung zu schaffen. Darüber aber, in welher Weise das geschehen foll, Vorschläge zu machen bin ih nicht in der Lage, denn diese Bestimmungen des Ausführungsgesetzes würden im wesentlihen wohl vom Standpunkt des Ressorts des Ministers des Innern aus zu beraten sein. Jedenfalls würde aber, wenn es dazu kommt, im Staatsministerium Stellung dazu ge- nommen und dessen Entscheidung dem Geseßesvorshlag zugrunde gelegt werden. Ich kann also für heute weiter nichts sagen, als daß ih die bestehenden Uebelstände anerkenne, daß von seiten des Justiz- ressorts zurzeit ein Eingriff ausges{lossen ist, daß aber das Justiz- ressort berufen sein wird, die Frage bei der strafgeseßlichen Gesehz- gebung und ebenso bei der Ausführungsgeseßgebung nicht nur zu erwägen, fondern daran mitzuarbeiten, damit es gelingt, einen be- friedigenden Zustand zu \{hafen. (Bravo D)

Abg. vonDergen (frkons.): Daß jemand, der in geistig umnachtetem Zustand eine strafbare Hand ung begeht, nicht iat warben fann, ist selbstverständlich, aber es liegt eine Gefahr für die Allgemeinheit vor, wenn folche Perfonen sih frei bewegen können, Das Gericht muß entscheiden können, daß folche Personen für die Zeit ihrer Geisteskranfkheit untergebraht werden können, und dann muß dafür (sorgt werden, daß Anstalten dafür errichtet werden. er

taatssekretär pes Relchsiustyamts hat erklärt, daß dies Sache der Einzelstaaten sei. s müßte gefeßlih bestimmt werden, daß folche unglücklihen Personen im Interesse der Gesamtheit interniert werden können ; das dürfte aber keine Novelle zum Straf-

sein, denn diese Personen sollen nicht als su

n, sondern es müßte ein befonderes Ges e, können die irren Verbrehet Pren untergebraht werden, denn das wäre eine Härte für die a armen Geisteskranken; außerdem können die irren Verbre diesen Anstalten leiht ausbrechen. 4 stalten errihtet werden, und diese Aufgabe muß der Diese Aufgabe is ein Ausflu e Staates, deshalb muß der Staat die Kosten ü Abg. Strosser (kons.): Ich danke dem y enkfommende Haltung. Wir haben diese Frage hon wieder ß Ministerium des Innern besprochen, bis jeßt aber fein sehr gro gegenkommen gefunden. Ih weise noch darauf hin, daß die den Irrenanstalten, besonders die Frauen, sehr oft den Ueb irren Verbrecher ausgeseßt sind. Erst in leßter Zeit ging dur ein Fall, in dem eine Frau von einem irren Verbrecher überfall Verbrecher kommen sehr häu

würdig angesehen werde In den vorhandenen Y

Es müßten also befon der Justizverwaltung

ihungen der irren Ve deshalb müssen Anstalten geschaffen werden, bre ifteot U ma recher geistesfkrank wie andere jedenfalls. mehr als die anderen Irren. Sie dürfen des al der bürgerlichen Gesellschaft bleiben, der Staat muß für sie schaff tellen für Gefängnisdirektoren in agdeburg und Essen bitte ih nit allein dur Juristen es find andere Anwärter genug vorhanden. In bezug au kurrenz der Gefängnisarbeit für die freien Gewerbe ist die x unseren Wünschen {hon vielfa ent egengekommen, aber 1 chdruckgewerbe Beunruhigun Tegel errichtete Gefängnisdruerei stellt di hörden her, diese sind also dem freien Beruf verloren putation ‘des Deutschen Buchdruckereivereins hat im Jahre 1907 erklärt, daß die Tegeler Druckerei nich werfen, sondern nur für den Staat arbeiten solle, u er eine {were Schädigung des freien Gewerbes nich Tegel sollten nur die Formulare der Justizverwaltung werden, aufgeben könne er die Druckerei nicht, aber an ei derselben werde nicht gedacht. ih d dieses Etats das Aufsichtspersonal für den Betrieb in T werden. Jch frage deshalb den Minister, ob jeßt eine der Druterei geplant ist. i Geheimer Oberjustizrat Plaschke : Druckerei_ist nicht beabsichtigt. Was die Beseyung der “s Gefängnisdirektoren ko Um Juristen wird es sich

eine größere Anzahl der 1 in; aber sie sind gemeinge

Die neuen

Zeit hat im Bu

Nun soll aber nah den

neuen Stellen f darauf an, wer sih meldet. nicht handeln, weil es sih nicht „um sogenannte gehobene handelt, sondern nur um solche mit einem j Die Anzahl der katholischen Geistlichen ist allerdings Gefängnissen gering, aber es handelt sich_ dabei haup Untersuchungsgefangene, die niht an dem Gottesdienst tel brauchen, oder deren Teilnahme vom Untersuchungsrichter nl zugelassen wird. i bg. Dr. Liebknecht (Soz.): Der irre ein Geisteskranker wie jeder andere Geistesfranke. Ich f Herrn von Oerßen darin bei, daß diese Frage nicht im Frage gehört niht vor die Krimina N Wenn die Leute gemeingesa müssen sie untergebracht werden ; aber es muß dabei jede Ri mieden werden, der Gesichtspunkt der strafbaren Handlung f: völlig außer acht bleiben. Besondere Anstalten für die ver Irren halte ih nit für richtig. Es i vielleicht am zweckmäßigsten, wenn Sk verwaltungskörper dabei zusammenarbeiten. J fragen, wie weit die Vorarbeiten für die Unterstellung fängnisse unter eine Leitung gediehen Seheimer JustizratCor mann:

ehalt von 3000 bis

Verbrecher ist ebenss

zu regeln ift ; diese vor die Medizinalbehörde.

i re Auch verbrecherishe ib

enn in dem neuen die ordentlichen Gerichte über dl u bestimmen haben, Verhandlungen über die des Gefängniswesens haben stattgefunden, sind abe

Abg. Cassel (fr. Volksp.): I halte die Trennuns erishen Irren für unbedin nstalten für die irren Ver l Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) wendet sih nochm für die verbrecherischen Irren besondere ei Diese besonderen Anstalten würden leiht dazu führen: kriminalistishe Gesichtspunkte in den Vordergrund s

Bei den Remunerationen für Gefän dem Arbeitsverdienste der Gefangenen wünscht, Abg. Dr. Lie bk n echt (Soz.) Streichung dieser Ne efahr für die Gefängnis

gesprochen ist, da geisteskranker Verbrecher Strafgerichte gemeint.

und der verbre muß besondere

N zu einer großen i age Die Position wird nah der Regierungsvorlas

Beim Kapitel „Unterhaltung der Juslis

beklagt i . etizfisfali Äb. Mathis (ul.) sich über Schwerfälligkeit der justizfi® Ausführung von Bauten. E wel Das Kapitel und der Rest des Ordinaru » i n Bei den einmaligen und außerordentli gaben wünsch 2 : Meyer - Tilsit (kons.) g das alte sei hoh im Jahre 1868 ahre der neue Bau vers [agel (nl.) {ließt sich dem Wunsch und befürwortet außerdem ein neues Amtsgericht Dr.Gaigalat (kons.) tritt für die Ap ero of findlichen Teiles des Amtsgerichtsbezirts R dessen Vereinigung mit dem Amtsgerichtsbezirk Abg. Hammer (kons.) weist darauf hin, daß d erihtösgebäudes in Groß-Lichterfelde zu klein b wie die Heringe zusamnen es Gebäudè sich_ {hon nach 8 Jahren als zu e das doch am System liegen. Geheimer Oberjustizrat Fritsch betont dem rpflichtet sei, den Erweiterungöbau genüge für diesen Zweck. : erßen (frkonf.) weis : ide des Amtsgerichtsgebäudes in Luckenwalde hierauf bezügliche Petition des Ma rung niht, wie es die Kommission be rn zur Berücksichtigung zu überweisen.

Der Antrag des Abg. von Oerßen wird ang

Abg. Dr. Liebknecht (S Landgericht Berlin 1V mit 1 waltschaft und auch das Publikum seien higt worden, denn die D

Abg. von Böhlendorff-Kölpin (kon Oberlandesgerichtsbezirk Stettin fo t uud bringt eine Reihe lokaler W

¿Geheimer Oberjustizrat Frit

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(Schluß in der Dritten Beilage.)