1910 / 118 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 May 1910 18:00:01 GMT) scan diff

hohen i g uses finden wird. Jch bitte deshalb um Annahme des

M T wird ohne Debatte angenommen. Neferenten Ler! S 2d erklärt auf eine Anfrage des | Mustizminister Dr. Veseler : q „Einrichtung der Höferollen wird durch Anordnung der Justiz- bird, ei geregelt werden. Jch glaube nicht, daß es notwendig sein ulaß f Rollen zu führen. Das würde nur zu Weitläufigkeiten tan die D Ih denke, die Sache wird sih so ordnen lassen, daß Niergi Beschränkung der Löschungsmöglichkeit bei den früheren ay erkennbar mat, sodaß ohne weiteres zu ersehen ist, hei E früher Meiergut war und welches neues Anerbengut ist. Mis mir einfacher zu sein. ad Artikel 1 soll das Geseß, soweit es die Ein- igen in die Göferolle betrifft, mit dem 1. Oktober 1910, Nefere mit dem 1, Oktober 1911 in Kraft treten. leren zent Dr. Graf von Wedel-Gödens gibt anheim, den her woh n bis zum 1. April 1912 zu verschieben, da es inen p01 nicht möglich sein werde, die erforderlihen Trans- Urhzuführen.

Wstizminister Dr. Beseler: hte verkenne nicht die Berechtigung der Bedenken des Herrn Wh, itatters hinsichtlih des Zeitpunktes des Inkrafttretens des „58 wäre immerhin nit ausgeschlossen, daß in der Zeit, n der Gesetzesvorlage angegeben ist, nicht alle notwendigen ingen aur Durchführung kommen könnten, und da könnte 08 Verwirrung entstehen. Es wäre daher vielleiht rihtiger, A „n Artikel 1V statt des „1. Oktober 1910“ den „1. Ok hl Ql" und statt des „1. Oktober 1911" den „1. April 1912 18 wäre keine große Hinausschiebung, aber die Sicherheit ‘führung wäre erhöht, und ich muß anheimstellen, ob in Sinne ein Antrag gestellt wird; die Staatsregierung würde Un tinberstanden sein. Vorweg möchte ich noch bemerken, daß y Artikel V entsprechend geändert werden müßte. Vi itel IV wird mit dieser Aenderung und \ließlih das m ganzen angenommen. lh è folgt die einmalige Schlußberatung über die Novelle urter betreffend die Einseßung von Bezirkseisen- Shaatg ¡n Und eines Landeseisenbahnrats für die Vhlye tisenbahnverwaltung. Nach der Vorlage soll die Verden llode für die Beiräte von drei auf fünf Jahre usschuses

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hz 0. Und die Vermehrung der Mit liederzahl des Ausschusses gle debesenbahnrats die jeßt außer dem Vorsibenbie vier | N, dur das Geschäftsregulativ ugelassen werden.

dhuse dem Antrage des Berichterstatters Grafen von der keränd, urg-Grünthal wird die Vorlage ohne Debatte Dia L angenommen.

J Vereins titionslommission hat über eine Petition des j Vlassy r Feuerbestattung zu Hagen in Westfalen um hd emps, der Feu erbe tnA in Preußen beraten deisung Ah lt bur ihren Referenten Dr. Todsen Ueber-

Von ckLlition an die Regierung als Material.

f on : fn Antrg erren Dr. Loening und Dr. Borchers liegt ü err D au Ueberweisung zur Berücksichtigung vor.

Q ders - Aachen: Die Feuerbestattung findet die

lte G or X Feuerbee!!daft auf seiten der Kirche, und doch erfüllt gerade Wten, zur (0 voll und ganz das Wort: Von Erde bist Du ge- Ung in p, de wirst du wieder werden. Das Ergebnis der Ver- ie der calg auf die irdi hen Rückstände ist genau das gleiche,

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ne Verwesung. Die Verbrennung ist bei hoher Temperatur tigte Verwesun sprozeß, die Erdbestattung ist bei niedriger Stud ein ny am verlaufender Eng ra eß. n en entenzeit abe ih im Laboratorium bei ger tlidhen Unter- U u wiederholt Leichenteile esehen, die erst einige Tage oder o solche, die hon längere Zeit in der Erde elegen hatten. Mit b tibung dieser Objekte und der Art ihrer Bearbeitung will.ih Sie 4H Ih will nur bemerken, daß ih Gelegenheit hatte, U sungöprozeß in allen seinen Stadien kennen zu lernen. au Ihnen nun sage, daß unter all den Praktikanten im ti Hn ih der einzige war, der diesen Anblick und Geruch ver- kg ie, so werden Sie ermessen, welchen \chauerlihen und Lu Vorgängen der Amen der menschlihe Körper durch u

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tstattun aIeE! ; 5 9 ausgeseßt ist, bis endlih_ nah 40 oder 50 Jahren hi die 08 davon üb A e wir als Erde oder Asche bezeihnen. hy ling ¿tdbestattun 40 bis 50 Jahre braucht, bringt die Feuer- hle 100 l Minuten fertig. Bei einer Luifttemperatur (ener 2, vollzieht sich dieser widerlihe Fäulnisprozeß in hie, Und Sicherheit, ih möchte sagen: geradezu mit Eleganz, al, Du sauber erfüllt die Feuerbestattung das Wort der is Vings sollst wieder zur Erde werden. Die Erdbestattung h gilt llgemeine Sitte, und auch für den mens{lichen rägheitsgeseß voll und ganz. Den Anhängern ne 8 wird die Religiosität abgesprochen ¿4 Wer E, der Verbrennung en sich auf dieselben die der Verwesung. Die Naturgesetze, nah denen è auf dieser Erde vollziehen, sind Geh Gottesgesete, Ner t Feuerbestattung die religiösen Gefühle nicht ver- tn [jpiesem Saale wird si mehr von einem Droschken- en pieber bon der Schnellzugslokomotive in scine Heimat e Feuerbestattung is gewissermaßen die Schnellzugs- s èm Ziel: Du sollst wieder zu Erde werden. Täglich ernste die Zahl der Anhänger der Feuerbestattung, und ‘es t dend denkende Männer, durhdrungen von der Ueber- ì sei

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} With dh died » durchdrung ] dah i Veuerbestattung nit irreligiös „und menschen- J dag ein Dem einen mag E Gedanke der Leichenverbrennung p di Erz ober für den anderen ist der Gedanke an das Ver- : huböri 4 Und an die langsame Fäulnis noch viel {limmer. bi sh tur De Feuerbestattung müssen heute ihre verstorbenen hing tine J erbrennung außer Landes bringen; nun denken Sie, dne verböt Nehrheit der Volksvertretung fände, die die Erd- n wären wie groß der Schmerz egenen sein würde, die Mel brin 1 die Leiche eines Angehörigen zur Crdbestattung außèr : (pie als, % Und vielleicht nit einmal zugegen sein könnten. lon v wird „n Anhängern der Feuerbestattung nicht denselben Vetr a Regie radezu ein hristlihes Gebot sein, wenn wir die

) i Dr, Loen zur Berücksichtigung überweisen. (t hl, Y f - Halle: Die R N Engen v bon Fand seit vierzig Jahren, und die Zahl der Än- chz ahr zu Jahr. bin kein Fanatiker der Feuer- bener feinem Feuerde tattungsverein an, ih persön- bier cctdigt werden, wie E N e es um eine Frage, die aufs tiefste in das {ln in bel ên ein ci “icin soll der Staat mit

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iden eingreis, vetsbnlidhe F reiheit und in die tiefste Seele 8 Empfict dur eine Maßregel, die dem ästhetischen thy erge ten di des einzelnen widerspricht? In zwölf

i Ah Elms erregt E aerbestattung die Regel, und nirgends ] I haten h Larum soll ° reußen immer den anderen t wu erre eilen? (s wird ein Nuhmesblatt in der

P et dr F hauses sein, wenn es diese Petition der

ieden, baltung überweist. Das Oberverwaltungs-

es in Preußen keine gesetzliche Bestimmung

auf Grund der a gemeinen Zuständigkeit das Verbot erlassen könne. Deshalb muß die Frage gesebßlih ercgelt werden. Nah zehn oder zwanzig, an manchen Orten Klan nah fieben Jahren wird das Grab dur ein anderes erseßt, und mit den Ueberresten wird in einer Weise verfahren, die jede Pietät verleßt; an der Stelle des Grabes wird ein neues egraben, und nichts bezeichnet mehr die Stelle, wo man feine Eltern beerdigt hat. Die Feuerbestattung kann kirhlihe Gefühle nicht E Im Neuen Testament steht nichts, was die Feuerbestattung verbietet und die C attang gebietet. aut der Generalsynode ist von allen Seiten, zum Beispiel von Prof. Kühl-Königsberg, P preiger Rogge und Hofprediger Dryander, an- erkannt worden, daß die Feuerbestattung in keiner Weise gegen Gottes Gebot verstößt und mit der drisilide Lehre nicht in Widerspruch steht. Es is nur eine alte christliche Sitte, den Leib zu begraben. Wenn die Christen der ältesten Zeit die Beerdigung vorgezogek haben, fo haben fie si nur der alten jüdischen Sitte anges lossen, da unser Herr und Heiland begraben worden ist, und sie ha en die Feuerbestattung verworfen, weil damit vielfa heidnische Gebräuche verbunden waren. Die Generalsynode von 1909 hat {hon eine andere Stellung zur Feuerbestattung eingenommen als früher, sie hat zwar die Feuerbestattung nicht fördern wollen, aber doch den Geistlichen ermög- licht, bei Feierlichkeiten im Trauerhause mitzuwirken, au wenn naher die Feuerbestattung stattfindet. Das würde niht möglich sein, wenn Le gegen Sottes Wort wäre. Auch die katholische Kirche hat zwar die Feuerbe tattung verworfen, aber ausdrücklich Ausnahmen zugelassen. as Wesen der Sakramente wird dur die Veränderung ihrer Formen nit be- einträchtigt; früher fand die Taufe Bed das Éintauchen in das Wasser, jetzt dur Uebergießen mit Wasser statt. Dem Sinn der roßen Christen, díe in den ersten Jahrhunderten den Kampf um thren Glauben geführt haben und auf dem Scheiterhaufen gestorben sind, würde es nicht entsprehen, wenn man die Feuerbestattung als unchristlih bezeihnet. In der Ge enwart, wo die Kirche von allen Seiten angegriffen wird, und vielfah ihre Mitglieder ihr entfremdet werden, follte die Kirche nit solche äußerlichen Polizeigebote fördern, nur um das Alte festzuhalten, sondern auf das Wesentliche schen und damit einver tanden sein, daß der Staat tut, was dem Sinn des Volkes gerecht wird. Jch bitte, die Petition der Regierung in dem Sinne zu ü erreihhen, daß bald ein Geseß vorgelegt werden möge, das diese Frage regelt.

Herr von Köller: Der Vorredner hat in seinem Schluß- worte ausgeführt, daß mit der Ueberweisung der Petition zur Poll cir Wr die Staatsregierung ausdrücklich aufgefordert werden soll, einen Ge ebentwurf vorzulegen, welcher die Feiterbestattung in Preußen geseßlich einführt. Ich bin es vielen Leuten im Lande und auch diesem Pane schuldig, daß die beiden Reden nit unwidersprohen verhallen. Es möchte sonst der Eindruck im Lande erweckt werden, als wenn das Herrenhaus mit den Ausführungen des Herrn Loening einverstanden wäre, der soeben in sehr beredter Weise warm die Einführung der Feuerbestattung empfohlen hat. Es gibt eine große Zahl Freu scher Staatsbürger, die entsezt sein würden, wenn der preußische Landtag einer folchen Geseßesvorlage über edin ie der P feine Zustimmung erteilen würde. Jch verstehe es woh , wenn die Herren in den oßen Städten, insonderheit die Kommunalvertretungen der großen Städte forgenvoll in die Zukunft blicken, wenn sie erwägen, was s{ließlich daraus werden [ol wenn, wie in Berlin, jährli 50 000 enschen sterben. Deshalb ist man aus Plaßrücksichten und aus sanitären Gründen zu dem Gedanken gekommen, die Leichen zu verbrennen. Wenn E recht unterrichtet bin, so hat man in Berlin ausgerechnet, daß die Verbrennung der Leichen in Berlin ungefähr 3 #6 kosten würde. Da werden wir uns Le sagen können, wie das zu- gehen würde. Wo bleibt da die ürde, wenn die Leichen vielleicht eine Woche aufgesammelt werden und dann für 3 f das Stück verbrannt werden. Praktish mag das ja sein, aber s{ön ist es nicht. Ein weiteres großes Bedenken gegen die Feuerbestattung ist die kriminalistishe Frage. Wie oft kommt es vor, daß E eine spätere Untersuhung der Leiche angeordnet und dann no Gift gefunden worden ist. (Zuruf von Herrn Dr. Loenin 8 Herr

rof. Loening, ih könnte Ihnen eugen dafür nennen, z. 3, den Shef der Fustiwerwaltun in Elsaß-Lothringen, daß die krimina- ien Bedenken nicht T leiht von der Hand zu wex sind. Das Allerwichtigste ist aber die Empfindung der Volks eele. Ich will niht auf die Frage eingeben, ob die Leichenverbrennung mit der christ- lien Lehre zu vereinbaren oder ob sie eine heidnische Sitte sei. Die Bestattung in der Erde ist nit eine abfolute Borschrift der christ- lichen Reli ion. Das aber steht fest, daß die L Lng eine heidnishe Sitte war, und das lebt im Volke draußen nach, lange, lange, au heute. R würde mih über ein solhes Geseß hinweg- eßen. Aber wenn ih hinausgehen sollte auf das Land, um den

uten klar zu machen, paß sie sich verbrennen lassen sollen (Zurufe: Das sollen fie ja gar niht! Fakultative Feuerbestattung !), so würde ein Schrei der Entrüstung dur das Land gehen. Wenn nur für die roßen Städte, wo ein Bedürfnis dazu vorliegen könnte, die fakultative Feuerbestattung eingeführt würde, so hätte ih nichts da- gegen. Wenn ih in einer Stadt wohnte, die dann die S bestattun einführt, so könnte ih ja ecinfach die Stadt ver assen. Wir dürten aber auf keinen Fall die Regierung zu der Vorlage eines Geseßentwurfes auffordern, dur welchen generell die E tattung éingefährt wird. (Widerspruch. Zurufe: Das soll au gar nicht ge- schehen!) Wir“ müssen einen solchen Gesetzentwurf auf das aller- entschiedenste ablehnen. Und wenn nur eine fakultative ge bestattung angestrebt wird, so S wir erst sehen, wie der Gesehz- entwurf ausfallen wird, ehe wir fagen, ob wir demselben zustimmen

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O Graf von Zieten-Schwerin: Wenn ich den Antrag rihtig verstanden habe, so will er gar nicht die Feuerbestattung Voubtzibeg. Aber au so geht mir der Antrag auf Ueberweisung zur Berücksichtigung viel zu weit. Jh bin mit dem Vorredner der Meinung, da es die Volksseele, wenigstens die auf dem

Lande, auf das äußerste empören würde, wenn wir in Preußen ie fa i : ulassen würden. Auch die Ueber- die fakultative Feuerbestattung zulass E elde E

weisung als Material geht mir zu weit. 1 ns über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. Die reichen Leute, denen der Vorgang der Verwesung unangenehm ist, können si ja im Auslande verbrennen lassen. Das kann niemandem versagt werden. Ih gebe zu, daß vom christlihen und eigen Standpunkte aus nihts gegen das Verbrennen einzuwenden ist. Aber eine Sitte, die so fest in unserer Volksseele wurzelt, soll man nit durch die Zulassung der fakultativen Feuerbestattung durh- brechen. Der Vorredner wies auf die großen Städte hin, die ein gewisses Interesse an einer derartigen Einri tung haben. Was wird man aber auf dem Lande fagen, wenn man hört, in Berlin werden bis zu 100 Leichen angesammelt, damit man sie wöchentlich für 3 M das Stück verbrennen kann. Bei der Einführung der fakultativen euerbestattung würde der Zustand eintreten, daß ih meistens nur Leute verbrennen lassen können, die das genügende Geld dazu haben. Denen soll aber kein Vorzug gegönnt werden. Herr Dr. Neinke- Kiel: Qin Staate Friedrichs des Sen cht

das Empfinden der Volksseele dahin, daß jeder nach seiner Fasson f i werden darf Gerade weil ih selbst niht wünsche, nach meinem Tode verbrannt zu werden, halte ih es für eine Verpflichtung, den- jenigen gerecht zu werden, die nah ihrer innersten Ueberzeugung den Wunsch haben, ihren Leib der Feuerbestattung anheimfallen zu lassen. Es handelt fsih selbstverständlich nur um die fakultative Feuer- bestattung, nur um das Prinzip der Toleranz. Was den Tegenial zwischen Stadt und Land betrifft, so halte ih es für ganz Jel sff- verständlih, daß die Leute ' auf dem Lande nicht daran denken werden, sh durch Feuer bestatten zu lassen, aber es könnte E der cine oder andere gebildete Mann auh- dort den Wuns haben, in einem Krematorium beigeseßt zu as Da ist es des preußischen Staates nicht würdig, daß die Leiche cines folhen Staatsbürgers nah Sachsen-Meiningen oder Gotha gebracht werden und die Asche von dort nach Preußen zurückgebraht werden

ibt, durch welche die Feuerbestattung verboten wäre, daß aber die Poleibeb rde

muß. Es freut mi, daß au die Gegner der Feuerbestattung darin mit uns übereinstimmen, daß auf evangelischer Seite keine reli iöfen Bedenken vorliegen. „Die Erdbestattung ist jüdische, die euer- bete R rômische Sitte. Daß Christus in der Erde bestattet wurde, Oinsichtli der kriminalistishen Gründe würde ih es für erforderli balten, da die Lei enschau und die Sektion jeder zur Eine serrs bestimmten Leiche obligatorisch vorgeschrieben wird. Dann sind alle R A S Tee i, reiherr von ielmann: Ich darf die Gegner der akultativen Feuerbestattung auf eine Tatsache binweisen, die bis je k mir noch nicht genügend gewürdigt zu sein scheint. s Einbalfanteren ist bom äâsthetishen Standpunkt eine der widerwärtigsten Bestattungs- arten. Es hat si aber von altersher fein Widerspruch dagegen er- hoben. Dieselbe Toleranz muß der Staat auch der Feuerbeilattün Es kommt etwas Weiteres hinzu, worau ide slexade den Grafen Schwerin aufmerksam machen möchte. Es mehren ih in neuester Zeit ganz auffallend die Austritte aus der Landes- kirhe. Sie würden wahrscheinli einen noch größeren Umfang an- nehmen, wenn der Staat denjenigen, die ihren Leib verbrennen assen wollen, die Möglichkeit hierzu niht auch in Preußen gibt. Die Mehrheit der Synoden und auh der vangelische Oberkirchenrat haben anerkannt, ihrerseits stehe der euerbestattung nichts entgegen. Derjenige, allerdings an Zahl kleinere Teil des Volkes der die Einäscherung für sich elbst wünscht versteht aber nicht, daß das Hindernis beim Staat liegt. n den meisten deutshen Ländern geht die evangelische Geistli keit bei der Feuer! estattung und den Vorbereitungen dazu im in Preußen wird das unterbleiben müssen, weil ein Gesetz fehlt. ch fürchte, wenn dem nicht unberechtigten und nicht unästhetischen Verlangen weiter Volkskreise seitens des Staates weiter entgegen- A wird, werden die Austritte aus der preußischen Landeskirche ih ganz erbeblih mehren. Ein Antrag auf Schluß der Diskussion wirb hierauf an- genommen.

Im Schlußwort betont der Beri chterstatter, daß die Annahme

Seiden Vorredner, daß eventuell zur gemeinsamen Verbrennung e vertreten worden sei, noch sonst von jemand dies vorausgeseßt werde.

Mit geringer Mehrheit wird der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung abgelehnt, fe Poti der Antrag auf Ueber- weisung zur Berücksichtigung. Die Petition wird der Regierung als Material überwiesen.

Namens der Agrarkommission berichtet Freiherr von Tschammer und Osten über die Petition der Landwirtschaftskammer für die Provins Schleswig-Holstein zu Kiel um Ausdehnung des den

rafenverbänden und den Verbänden des alten und des befestigten C in den alten Provinzen zustehenden P räsentations- rehtes für dass errenhaus auf dieProvinzSchles- wi -Holstein. er Kommissionsantrag geht auf Ueberweisung an die taatsre A Material. Der Re eren t hebt hervor, daß die Kommission si aus der umfangreichen Begründung der Petition bauptsächlih die Darlegungen angeeignet habe, daß gegenwärtig das Zune Land gegenüber den Städten in der Vertretung im Herren- ause ganz unverhältnismäßig benacteiligt sei, und das bereits eine genügende Anzahl mit ritterschaftli en Gütera angesessener Grafen vorhanden sei, um einen Grafenverband zu bilden, nämli 23, zwei gräfliche F esibungen eingerechnet. Ferner seien 52 ideilommiß- Herren mit andtagsfähigen Gütern in der Provinz ange die unbedin te patriotische Anhänglichkeit der Pn an den pen taat habe nah den Ausführungen der Petenten hier ein

ort mitzusprechen.

Graf von iben ito: Ohne Aenderung des Geseßes kann man den wefent ihen Wünschen der Petenten u nachkommen. Jn den neuen Provinzen gibt es die angeführten Verbände nit ; Tie empfinden das als cine Zurüksezung, und es wundert mi; daß nicht auch die anderen neuen Provinzen mit ähnlichen Petitionen an den

Landtag berangetreten sind. Nach der Verordnung von 1854 ist die -

Bildung von Grafenverbänden und Verbänden des alten und be- festigten Brandbelites reglementarischer Bestimmung überla en ; iese erging 1865 für die damals vorhandenen aht 0- vinzen. Für die neuen ovinzen is feine solhe Be- stimmung ergangen. Dur „bloße Verordnung geht das au be- züglich der Grundbesißzerverbände gar nicht, denn die Verordnung bon 1865 besagt, da Aenderungen der Bestimmungen in dieser Pun nur durch E Fal sind. Für die Grafenverbände estehen aber solde eshränkungen nicht; hier hâtte die Negierung freie Hand, ofern in einer der neuen Provinzen, wozu auch We lpreußen im inne dieser Bestimmungen zu pi m ist, wenigstens zehn mit Nittergütern an esessene Grafen vorhanden sind. Den Gventualantrag der Landwirtscha tskammer, der Nittershaft einen Vertreter zu gewähren, muß ih entschieden bekämpfen.

Herr Körte: sche mi veranlaßt, den Antrag zuy stellen, die Petition als zur agb im Plenum ungeeignet zu erklären, nachdem das Haus vor drei Wochen mit überwiegender

Mehrheit dasselbe hinfichtlih der Petitionen beshlossen hat, welche *

von Städten ausge angen waren und die Aenderung des Wa lrechts betrafen. Man bat damals ausdrücklih betont, daß auch Ps von Kreisen und dergl. ebenso behandelt werden würden, wenn sie in ähnli gesetwidriger Weise sich des Petitionsrechts bedienten. Das gilt anz besonders auch von einer Landwirtschaftskammer, die keine politische Institution ist und kein Recht zu einer solchen politischen Einwirkung hat. Was würden Sie sagen, wenn morgen die Städte, die kein Re- präsentationsreht zum Herrenhause haben, eine entsprechende Petition an das Haus brächten ? : err von Köller: Es mag ja sein, daß der Fall ähn- lich liegt, wie der vor drei Wochen verhandelte ; es liegt aber doch der Unterschied vor, daß es sih hier um eine Sache handelt, die unter allen Umständen geseßlich geregelt werden muß, während die Frage der Vertretung der Städte im Perrenhause dur Königliche Kabinetts- order geregelt wird. Wäre ih wirkli inkonsegent, fo würde ih mir auch diesen Vorwurf gefallen lassen. Hat Graf Hutten-Czapski mit [ener eruffessung bezüglich der Grafenverbände recht, soll mir das um o lieber sein; mit dem alten und befestigten Grundbesi geht das nicht ohne Cet lchesänderung. Die Provinz Schleswig-Holstein, deren P edt ih bor Jahren war, hat nunmehr 40 Zahre treu zu Preußen gestanden, und wenn es mit der Geseßesänderung fo shnell nicht gehen wollte, so könnte do einer Reihe von Familien, welche seit Jahrhunderten dort ansässig sind, das Präsentationsrecht dur königlihe Verordnung verliehen werden.

err von Wedel-Piesdorf: Was Herr Körte an eführt hat, ist bis zu einem gewissen Grade berechtigt. Für die Städte besteht im § 35 der Städteordnung ein gefeßlihes Verbot, Materien in Beratung zu nehmen, die nicht in den Kreis ihrer Zuständigkeit gehören. Eine entsprehende Bestimmung besteht aber für die Land- wirtschaftskammern nicht. Deshalb kann ih die Petition nit als zur Beratung im Plenum ungeeignet erklären.

erc Körte: Ih kann den von dem Vorredner gemachten Unterschiey als zutreffend niht anerkennen. Die. Kompetenz der Landwirtschaftskammern ist geseßlih jagrenst ; diese überschreiten ihre Zuständigkeit, wenn sie si in politischen Angelegenheiten an den Landtag wenden. c x

Herr Dr. Loen ing: T kann mi der Ziosaas des Herrn von Wedel nit anschließen. s ist ein allgemeiner echtsgrundsag, daß jede öffentliche Körperschaft fi innerbalb ihrer Zuständigkeit zu halten hat, mag es sih nun um eîne Stadkperordnetenversammlung einen Magistrat usw. oder um eine Landwirtschaftskammer handeln. Das war auch die ge die vor drei Wochen Herr von Buch bier vertreten hat. Jh bin überzeugt, er würde dasselbe auch beut erklären, wenn er anwesend wäre, denn er hat damals gesagt s würde eine ähnlihe Petition auch dann zurückweisen wt L einem S ließt f R E Dos

err von Hertzber ießt fih den Aug, . Bürg its Sorte are s fih den Ausführungen des Ober-

ch von selbst, da er im jüdischen Volke lebte und starb.

en angesammelt werden sollen, weder irgendwie in der Kommission

essen. Auch -