1910 / 126 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jun 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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fürzung der Studienzeit der Juristen wird in absehbarer Zeit nicht die iede sein können. -

Graf Finck von Finckenstein kommt auf die Behandlung der geisteskranken Verbrecher zurück und bemerkt : Die geisteskranken Ver- brecher werden gewissermaßen auf die Menschheit loëgelajjen. Sie ommen zwar in Irrenanstalten, aber der Staat hat darauf keinen Cin- fluß, fondern nur die Provinzen. Kommen die Verbrecher in cine Provinzialirrenanstalt, so werden fie dort genau so gehalten wie Zuchtk-

usler Es wäre aber richtiger, wenn der Staat die Sache in die Hand nähme und neben den Zuchthäusern au Anstalten für irre Verbrecher errichtete. Der Redner bittet den Minister, diese Frage in ernste Ér- wägung zu ziehen, da sie cin lebhaftes Interesse für alle Staats- bürger habe; der Justizminister solle mit dem Minister des Innern sich in Verbindung setzen.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Jch kann nur Wort für Wort unters{reiben, was der Herr Vorredner über die Notwendigkeit gesagt bat, die All- gemeinbeit gegen geisteskranke Verbrecher zu sichern. Wenn ein Ver- brecher als geistcskrank erkannt wird, kann er nicht mehr als Sträfling behandelt werden. Kommt er infolgedessen in geminderte Aufsicht, im Vergleich zu der im Zuchthaus bestehenden, so können allerdings große Gefahren für die Allgemeinheit entstehen. Wir haben auh nicht selten von Fällen gebört, daß geisteskranke Verbrecher aus dem Irren- haus entwichen find und ihr verbrecherishes Tun fortgesetzt haben. Ich habe schon neulih Gelegenheit gehabt, mih in dem andern Hause über diese Frage zu äußern und habe da von meinem Ressortstand- vuakte aus nur erklären können, daß die Justiz es nur mit solchen Verbrechern zu tun baben kan, die geistig gesund find, denn gegen einen Geisteskrankèen eine Strafe zu vollstrecken, das geht niht an. Es handelt sh also darum, cinen Weg qu finden , um solte Verbreher, gegen die cine Strafe nicht vollstreckt werden kann, wenn sie gefährlich sind, ebenso un- \{chädlih zu machen wie einen Verbrecher, der bei seinem vollen Ver- stande is. Ih wiederhole, die Justizverwaltung ist außer Stande, etwas anderes zu tun als, nachdem cin Verbrecher als geisteskrank erkannt worden ist und sih dagegen nichts sagen läßt, ihn aus ter Strafhaft zu entlassen und ihn den Verwaltungöbehördea zu über- weisen, damit diese die zu seiner Sicherung notwendigen Maßnahmen ergreifen. Hiermit hört die Tätigkeit der Justizverwaltung auf. Natürlich hat aber auch sie ein lebhaftes Anteresse daran, daß ein folcher für geisteskrank erklärter Verbreher nachher keinen Schaden anrihtet. Jch habe daher {on Veranlassung genomtmen, mih mit dem Herrn Minister des Innern diescrhalb in Verbindung zt seyen. Nah dem jeyigen Stande der Gesepgebung, wird von vielen Seiten behauptet, müßten die Provinzen die Last tragen, während andere sagen, es sei Sache des Staats, solche verurteilten Menschen au später in Haft zu haltcn. Es wird sich die Frage nicht anders als dur die ‘Gesetzgebung lösen lassen, und bei diesen gesetgeberishen Erwägungen, die etwa anzustellen sind, mitzuwirken, das halte ich natürlich für meine Aufgabe. Indessen jeßt aus meinem Ressort heraus was ih gern täte Abhilfe zu shaffen, dazu bin ih niht in der Lage.

Herr Dr. Wagner: Ih möchte nur etwas pro domo spre Bei dem ersten juristischen Examen wird anf den ‘preufiisen Universitäten in der Nationalökonomie niht durh besondere Fachleute geprüft. Es ist immer gesagt worden, es stche dem nichts ent- gegen, daß solche Examinatoren zugezogen werden, cs ist aber bisber nichts geschehen. Jh habe hon als junger Professor angeregt, die Sache in diesem Sinne zu regeln. C muß verlangt werden, daß die jtristi hen Studenten ernstliher Nationalökonomie treiben, als es jelt ber Fall ist. Für den preußishen Studenten fommt die Staats- und Volkswirtschaft j: ut wie gar nicht in Betracht. Einfache Ar- beiter kennen die gro Berke von Brentano usw. Ein berühmter,

längst verstorbener Koll te mi einmal : hôren, was der “lintersGled pwischen E

bei Ihnen nicht Ich sollte meinen, das zu wissen, gehört zur a Slibene, Nun mat man geltend, daß die Juristen heute {on ein so großes Pensum zu bewältigen haben. Das gebe ih zu. Dann muß eben das juristishe Studium erweitert werden. Es darf nicht so weiter gehen, daß unsere jungen Juristen so geringe Kenntnisse in den Staats- wissenschaften haben. Ganz kann und darf also diese Materie nicht beiscite geschoben werden, das ist ein niht länger haltbarer Zustand. Ohne äußeren Zwang aber ist eine Aenderung nicht zu erreichen. Sn anderen deutshen Staaten, Sachsen, Bayern, ferner in Oesterreich eschieht längst, was ih wünsche, und besonders die österreichischen V aristen sind im Durchschnitt auf dem nationalökonomishen Gebiete ausgezeichnet unterrichtet. Auf die Dauer kann es bei dem bisherigen Zustande in einem so sozial angeregten Jahrhundert wie dem pvargigiten nicht bleiben.

Justizminister Dr. Beseler:

Jh stehe vollständig auf dem Standpunkt, daß eine weitgchende allgemeine wissenschaftliche Bildung für die jungen Studenten der Jurisprudenz im höchsten Grade erwünscht ist. Ich verkenne auch in keiner Weise, daß gerade die Lehren der Nationalökonomie au für diejenigen von allergrößter Bedeutung und Wichtigkeit sind, die sich dem Rechtéstudium widmen und später in dem Staatédienst angestellt zu werden wünschen. Wir haben das auch jeyt bereits im Prinzip anerkannt, denn es werden im Gesey und im Regulativ die Grund- lagen der Staatêswissenschaft als ein Teil derjenigen Materien be-

ichnet, die den Gegenstand der Prüfung bilden sollen. Aber es mag wohl scin, daß dieser Gedanke nit überall im Examen praktis ge- nügend durchgeführt wird. Sie sehen auch aus dieser Anregung des Herrn Vorredners, daß die Abkürzung des Studiums wohl nit zu erreichen sein wird. Ich könnte mir denken, daß die jeyt s{chwebenden Erwägungen dahin ausliefen, daß man sagte: das Universitätsstudium als solches foll vollkommen freigegeben werden, es soll dem Studenten nah jeder Richtung hin überlassen bleiben, ih auf der Universität eine Bildung zu verschaffen, wie er sie für richtig hält, und wir haben nur in dem Examen naher die Mög- lihfeit festzustellen, ob das, was er für richtig gehalten hat, auh für den Staat genügend sein wird. Wir werden auf ein strenges Examen binkommen, und wenn wir in dem Examen nahher die Staatêswissen- schaften, namentli Nationalókonomie, mehr in den Vordergrund rüicken werden, als es bisher geschieht, so würde ih bas begrüßen. In welcher Weise cs mögli scin wird, den Wünschen zu entsprechen, das kann ih heute nit sagen, aber daß si die Wünsche des Herrn Vorredners mit den meinigen in vieler Hinsicht begegnen, das kann i bestätigen. y vet

um Eta eriums des Jnnern he

fee Dr. i E Pia Referat hervor, daß man in der Mehrheit der Kommission die Auffassung vertreten babe, daß die Aus- dehnung der Gültigkeit der Freifahrkarten für dic s nicht ohne Gcsepesánderung olgen kann. Ferner be die Ein- gemeindungépolitik zu längeren Erörterungen Veranlassung se-

; man habe dle E ere Anhôrung der Provinziallandtage verlangt, die der Minister aber nur für besonders bedeutsame Ein- gemeindungen zugestanden wissen wolle.

Von Herrn Dr. Lene liegt zu diesem Etat der An-

trag vor: é „die Regierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher cs ermöglicht, alle noch nit verwahrlosten Kinder unter 14 Zahren, wel{che der Verwahrlosung anheimzufallen drohen, zur Fürsorge- erziehung zu überweisen.“

Herr Dr. von Dziembowski: Das Slrforgeecpcnnge gesetz hat seinen Zweck nur teilweise erreicht. Eine Veinungs- verschiedenheit über die Auslegung des Geseyes hat die Wirkung gebabt, daß die Zahl der Uleberweisungen in Fürsorge- erziehung sehr abgenommen hat. Häufig haben die Erörterungen jahrelang geschwebt, ehe die Fürfor eerziehung eingeleitet wurde, und das Kind zu seinem Rechte kam. Mit jedem Jahr wächst die daraus entstehende Gefahr: das Gescy muß also erweitert werden. Das vraftishe Ergebnis der vom Kammergeriht im Gegensaß zum Oberverwaltungsgeriht vertretenen , juristisch ja unanfecht- baren Auffassung, welhe das Moment der Armenpflege in den Vordergrund stellt, ist durchaus unerfreulich. Aus dentelben Er- wägungen kann ih auch den Antrag Lenze nur Ihrem Wohlwollen empfehlen. Anderfeits find au die Provinzen dringlih daran interessiert, zur Fürsorgeerzichung Material zu erhalten, welches noch mögli{st unverdorben und unberührt ist. Ich bitte den Minister, gesetzgeberishe Schritte einzuleiten und die ausführenden Ver- bände zur Vorberatung heranzuziehen. Jh befürworte sódann eine Fortbildung der Gesetzgebung über die den Provinzen obliegende außerordentliche Armenpflege für die Irren, Idioten, Blinden, Taub- stummen usw. Diese Geseßgebung kennt bisher nur die ge- \{lossene Anstaltspflege. Fortgesetzt wächst die Zahl der Kranken, insbesondere der Irren und Idioten, über das Verhältnis der Zu- aabme der Bevölkerung hinaus, sodaß die Provinzen immer stärker belastet werden. Müssen denn durchaus alle auf Grund des Geseyes den Provinzen Ueberwiesenen in Anstalten untergebracht werden? Man follte die Unterbringung in organisierter, kontrollierter Familien- pflege allgemein zulassen. Cinige Provinzen verfahren ja bereits danach, aber es scheint mir die geseßliche Basis zu feblen. Sedentalls müssen die Provinzialverbände von den enormen Kosten für den Bau von immer mehr großen zentralifierten Anstalten ent- lastet werden. Man könnte auch zu kleineren zentralisierten Anstalten speziell für barmlose Irre usw. übergehen. Es harren hier große Probleme der Lösung, für die es des Zusammektarbeitens der Ver- waltung mit der Aerzteshaft bedarf, ein Umstand, der durhaus für die Vereinigung der Medizinalabteilung mit dem Ministerium des Innern spricht. 5

Herr Dr. Lenyze: Zur Begründung meines Antrages möchte ih noch anéführen, taß rwoir mit unserer Gesetzgebung auf dem Gebiete der Fürsorgeerziehung mir nit ganz auf dem rihtigen Wege zu sein s{ecinen. És muß darauf Bedacht genommen werden, _die Verwahr- losung zu verhüten, also die Fürsorgeerzichung möglichst früh zu er- möglichen. Je jünger das Kind, desto besscre Wirkung verspricht die Familienerzichung, die zugleich das Kind später von dem Stigma befreit, seine Jugend in einer Erziehungsanstalt ver- bradt zu haben. Die Familienerziehung ist auch 3} mal billiger als die Anstaltserzichung. Ich will der leyteren niht das geringste nah- sagen e mühen sih nah besten Kräften ab, die Zöglinge zu ordent- lien Menschen zu mathen : aber es ist niht zu leugnen, daß die Fürsorgeecrziebung viel größere Erfolge hat, wenn „die Kinder jung dazu kommen und in Familien untergebracht werden. Der Vorredner hob bereits hervor, daß nah der jeßigen Struktur des Geseßes den noch unverdorbenen Kindern, die in böser Umgebung aufroachsen, nicht ret beizukommen ist; es ist sehr shwierig, jeyt au in Fallen, wo der Vater ein Trinker is usw., den Richter dazu zu bringen, für Fürsorgeerzichung zu entscheiden. Dié Armenverbände haben erklärt, die Erziehung sci keine Aufgabe der Armenpflege, und damit wird cin Teil der der Fürsorgeerziehung Bedürftigen ausgeshlofsen und der Zweck des Gesetzes zum Teil vereitelt. Mein Antrag soll nur ganz allgemeine Richtlinien angeben; er will nur aussprechen, daß die ab- solute „Subsidiärität“ der Fürsorgeerzichung niht mehr der maß- gebende Gesichtspunkt sein soll. Eine rechtzeitig angeordnete Fürsorge- erziehung wird die spätere Ueberweisung zur Anstaltserziehung in L lreichen Fällen überflüssig machen, und wir würden viel weniger

nstalten brauchen.

Minister des Junern von Moltke:

Meine Herren! Dem Herrn Dr. von Dziembowski und dem Herrn Antragsteller bin ih dankbar für die sahverständigen Aus- führungen und Anregungen, die sie auf dem Gebiet der Fürsorge- erziehung gegeben haben. Die von den Herren im Anschluß an die Drucksache Nr. 94 angeregten Aenderungen des Fürsorgegesetzes er- folgten Vorschläge in der Richtung der vorbeugenden Absicht des Geseyes und in der Richtung ciner rechtzeitig eintretenden Für- sorge sind auch {on der Gegenstand von Anträgen gewesen, die scitens der Provinzialverwaltungen von Sachsen und Rheinland an mi berangetretea sind. Ih werde in eine sorgfältige Prüfung der angeregten Fragen eintreten und gegebenenfalls eine geseyliche Regelung ins Auge fassen.

Dann hat Herr von Dziembowski Anregungen gegeben auf dem Gebiet der außerordentlihen Armenpflege und hat vorgeschlagen, anstelle der Anstaltspflege geeignetenfalls die Unterbringung der Geistesfranken in Familienpflege vorzuscheèn. Meine Herren, dieser Antrag licgt auf medizinaltehnishem Gebiete, auf dem ih wenigstens zurzeit nicht zuständig bin. Ic verkenne indessen keineswegs den engen Zusammenhang dieser Materie auch mit Aufgaben, die ih innerhalb meines Ressorts zu erfüllen habe, und wenn nah den ge- gebenen Anregungen zuglei eine Entlastung der Provinzialverbände ohne Schädigung der Sache erreihbar sein sollte, so würde ih das auf das freudigste begrüßen und {hon jeyt zur Unterstüßung gern bereit sein.

Graf Finck von Finckenstein: E macht kein Vergnügen, die- selbe Sache immer wieder vorbringen zu müssen. Es ist unhaltbar, daß jeder dumme Junge in Stadt und Land in Besiy eines Nevolvers sein darf, während cin Jagdliebhaber cinen Jagdschein lésen muß. Hier muß um so mehr Wandel geschaffen werden, als heute eine verderbliche Verbezung cinzelner Volklskreise um sich ge- riffen hat. Die Bevölkerung muß dic starke Hand der Regierung üblen. Wir haben mit tiefem Bedauern gesehen, daß die Polizei

uns die Sozialdemokratie auf der Straße hat gewähren lassen. Hoffentlih wird das in Zukunft vermieden; es muß den E gezeigt werden, daß sie nicht tun können, was sie wollen, ondern daß es noch eine C taatsautorität gibt. Es treibt einem die Schamrôte ins Gesicht, wenn man sieht, wie die Volksseele von gewissenlosen Agitatoren vergiftet wird. Fürst Bülow hat 1906 anerkannt, daß es die Pflicht der Regierung wäre, mit aller Macht gegen ege Bestrebungen aufzutreten; die Parteien hätten die Pflicht, die ering ihrem Kampfe gegen die E u unterstützen, die ürgerlichen Parteien arien fi p leließen, um die Sozialdemokratie einheitlich zu kämpfen.

mals waren die Nationalliberalen die Freunde des Reichskanzlers. Jett unterstützen sie die Sozialdemokraten bei den Wahlen, und sie entfalten cine Agitation, die schr viel \{limmer ist als die der Sozialdemokraten. hoffe, daß die Regierung mit voller gegen die Sozialdemokraten vorgehen wird, und des die Parteien einschen werden, daß das Staatswohl hier auf dem Spiele steht.

Herr von Buch: Ich weiß ja, daß das, was wir hier in der

rage der Gewährung Freifahrkarten sagen, vom anderen Hause fra übel aufgenommen werden wird in Mitglicd des anderen Hauses hät ja eine Kritik des Herrenhauses an den Beryaeiongen des Abgeordnetenhauses als unshicklich zurückgewiesen. Is in anderer Meinung. Beide Häuser bilden keine Versicherungsgesell schaft

egen unerwünshte Kritik. Wir sind verpflichtet, üm allgemeinen Intercfse Kritik zu üben, wo wir dies für nötig halten, wenn das andere Ds sich auf falshem Wege befindet. Es ist bei ber Wahlrechtsvorlage geradezu als cin Glück bezcichnet worden, daß Sozialdemokraten im Abgeordnetenhause sigen, weil man sich davon eine erziehlihe Wirkung versprah. Eine erzichliche Wirkung ift auch im Reichstag nit auf die Sozialdemokraten geübt worden. Im Gegenteil, auch die bürgerlichen Parteien haben fih an manches ge- wöhnt, was man früher nicht für möglich gehalten hat, man prach von cinem „Kneifen“ des Kriegsministers usw. Man us Har sein über die Gefahren, die im Parlamentariömus liegen. un man die Vorgänge in Belgien und Öesterreich verfolgt, so findet man, af die Parlamente nit selten ihre Machtbefugniste überschreiten.

uns in Preußen haben wir es in den leyten zwanzig Jahren neun erlebt, daß durch die Schuld des Abgeordnetenhauses der Etat m recztzeitig verabschiedet werden konnte. Dies zeigt, daß man fi n überall seiner Verantwortung vollständig bewußt ewesen it. Nach der Verfassung sollen alle Staatsbürger vor dem Geseye 0e scin. Das Bestreben der Abgeordneten geht aber dahin, eine erse Sonderstellung zu erringen, so noh ganz neuerdings un Nei bezüglih der Zeugnispflicht, so im A eordnetenhause bezügli der Erweiterung der Freifahrkarten. Im Abgeordnetenhause griff

Art Empörung darüber Play, daß seine Wünsche in dieser Be- ichung nit glei erfüllt wurden. Man wies, wenn au f aft, darauf hin, daß auch das Abgeordnetenhaus sich den Mini gefällig erwiesen habe. Eine solde do ut des - Politif muß n: drücklih zurückgewiesen werden. Das Herrenhaus Hat allerdings auch Freifahrkarten. Zch bin zweifelhaft, ob es richtig gewesen ist, dem Herrenhause solde zu gewähren. Zm HPerren- hause liegt die Sache aber doch anders als im Ab- geordnetenhause, denn es bezieht keine Diäten. Jedenfalls hätte id gewünscht, daß die Regelung im Abgeordnetenbause nicht im Wege der Verordnung, sondern des Gesetzes erfolgt wäre. Im Interesse des Staates und der Parlamente muß alles vermieden werden, was das Ansehen der Parlamente zu untergraben E

Graf von Zieten-Schwerin: Der frühere Präfident des Þ * hauses Graf Arnim-Boitzenburg hat sich seinerzeit den Freifahrtkarten egenüber abwehrend verhalten, ih aber später thnen geneigt Das Herrenhaus licß sih leiten von der Rückssicht auf die Not- wendigkeit, ein beshlußfähiges Haus zu sichern ; der Erfolg hat ihm ret gegeben, : z

Herr Dr. Lenze: Nachdem der Mirüfter meinem Antrage E E dürfte diesem nichts entgegenstehen : ih bitte um An- name _Der Antrag Lenye wird fast einstimmig angenommen.

Bei dent Ausgaben für die Strafanstaltsverwaltung wendet fih

Herr von Klißing gegen den bestehenden Stcasvolinig Fuer Verbrecher. Jede größere Stadt habe jet cinen größeren D ant von Gewohnheitsverbrehern. Die Polizei benuze gegen bie Ver- brecher alle möglichen Fortschritte der Technik, Photographie, Finger- abdrüdcke usw. Der Staai habe aber doch vor allem die Au zu verhindern, daß die Verbrecher rückfällig werden, daß fie zu Ge- wohnheitsverbrechern werden. Es gebe große Versicherun ell- [galten gegen Einbruch, gegen das inichlagen von Fe . eiben usw. ; eine Versicherung gegen das Shädeleinschlagen gebe eb niht. Bisher sei der Staat aus einer g Humanitätsduselei nicht energis{ch genug vorgegangen; es sei aber durhaus nit human, die Verbrecher auf dic Allgemeinheit loszulassen. Unser jeyiger Straf- vollzug entspreche niht dem völkishen pfinden.

Ueber den Etat der Handels- und Gewerbevers waltung und der Berg-, Hütten- und Salinenver- waltung hat Herr Dr. Shmieding-Dortmund das Referat. Er referiert zugleich über die Petition des ey e-r in Hattingen um Errichtung einer Gewerbeinspektion mit dem Sig in Hattingen, nicht in Witten. Die Kommission at Ueber zur Tagedorpunng empreian, Das Haus beschliezt demgemä Eine weitere Diskussion entsteht nicht. Damit ift die Einzel- beratung des Staatshaushaltsetats erledigt.

Das Etatsgeseß mit dem Etat wird in Uebereinstimmung mit E anderen Tone im ganzen endgültig augenommen, ebenso

Die Denkshr Bur rv Veränderung der Lini

ent S der eihsel - der-Wa erirats, wird auf ntrag des Berichterstatters Herrn von Klißing in

Schlußberatung durch Kenntnisnahme für erledigt

Auf Antrag der Agrarkommission, Herr von Klißing, überwe ift das us eine Petition des Baurats Ha er zu Freienwalde (Oder) namens des Lunow-Stolper Meliorationsverbandes und der Zehdener forporation um Erwirkung einer Staatsbeihilfe Ver Tits zur ernen Ï i

rr Dr. von Burgsdorff referiert namens der

kommission über die Denkschrift, betr. die Ausführung des Ansiedlungsgesetes von 1886 das Jahr 1900.

E E: g Den ür erledigt, ebenso auf Grund des Antrags der Lde den Nachweis über die im Kalenderja! s stattgehabte Aus- und S Mera, Zu den La des Staats und die Uebersicht über die Betriebsresultate ber und E r omen des Staats in den ps L

Die Kommission für Handel und erstatiet dur Herrn Dr. Wachler mündlichen Bericht über die Nachrichten von dem Betriebe der unter der preußischen Berg-, und r E stehenden Staatswerke vit Ke E ahres b

Das Haus erklärt die Nachrichten durch Kenntnisnahme

für erledigt. Jn einmaliger Schlu tung wird der 61. Bericht der des stimmung mit

Staatsschuldenkommission erledigt: au

ine Sr Tbacordueten ck e L in Ueber

em Hause der r r Hauptverwal Staats- \ulden Entlastung erteilt. : E

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Der Präsident Freiherr von Manteuffel bemerkt die nächste Sizung ganz bestimmte Mitteilien noh ilt s T werden können, man fei ja, wie in der Regel, vom anderen abhängiE das dem Herrenhaus erst wieder etwas Nahrung zuschanzen müsse. Aller Wahrscheinlichkeit nach werde die te Zusammen- kunft im zweiten Drittel des Juni stattfinden. f

Schluß nah 3!/, Uhr.

Haus der Abgeordneten. 5. Siyung vom 31. Mai 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den inn der Si gestrigen Nummer d. Bl, S A

Das Haus verhandelt über den Antrag der Abgg. Eickhoff B Volksp.) und Dr. ÿ riebbera (nil): 00

„die Königliche Staats: ordern, onderen Ausnahmefällen, in denen ie G richt L - cute urty dern fden aud, fenden Grigten elfpwert M, pur Besciniguea

ürfnisse Unterricht, die sogenannte Koedufkation, zu gestatten*.