1910 / 126 p. 24 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jun 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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13602 [21164] : /

G Die Ficna „Patent Ankauf u, Verwertungs« | Die Gesellschaft „Monopol“ Welt- Reklame esellschaft G. m. b. H. in Dortmund“ ist lt. | G. m. b. S., Berlin NW. 23, Holsteiner

Gesell} R vom 8. März 1910 in Liqui- | Ufer 12, is aufgelöst. Die Gläubiger der Ge-

dation getreten. Liquidator is Carl Conrads in sellschaft werden aufgefordert, sih bei derselben zu

Reklinghausen. melden. „Monopol“. Welt-Reklame G. m. b. H. Gläubiger der Gesellschaft wollen si innerhalb | in Liquid. Liquidator: Siegmund Salomon.

eines Jahres beim Liquidator melden. [18478]

[19990] Zufolge Rükkaufs eines Gesellshaftsanteils haben

wir unser Stammkapital um 4 30 000,— auf Deuistge Chxonoyyou-Gesel\scgast Æ 90 000,— herabgesenut. Guventuelle E m. b. H. Nürnberg. :

welhe F unbefriedigt glauben, bitten wir, F

melden. Diese Firma wurde laut Gesellschafterbe\{luß Haunover, „Handelshof“, den 21. Mai 1910. geändert in: Sprechmaschiuen- & Pl

attenver- Industrie“ Handelsgesellschaft in triebsgesellschaft W. Krauß & Nürnberg, E _ s und T ectibnlee beschlossen wurde, erhalt Brennstoffen u. Industrie-Bedarfsartikeln die Firma den Beisay i. L. G. m, b. H. um Liquidator wurde der Kaufmann Herr Die Geschäftsführer. Wilhelm Krauß in Nürnberg bestellt. W. Reese.

Wo, N Prospekt. 9 °/6 steuerfreie Marokkanisthe Staatsanleihe vom Fahre 1910

im Nominalbetrage von

Mark 81 910 440 Francs 101 124 000 Span. Pesetas 101 124 000. Sichergestellt durch den verfügbaren Teil der Zolleinkün e, durch die Einkünfte aus dem Monopol für Tabak und Kiff, die Einkünfte aus den ostafadet in den Häfen und den Sakkat, aus staatlichen Grundstücken und aus dem Auteil der Regierung an städtischen Steuern. Verlosbar zum Nennwert vom Jahre 1911 an binuen 74 Jahren. Rückzahlung auf Grund verstärkter Verlosung oder Gesamtfkfündigung bis zum 1, Oktober 1926 ausgeshlofseu.

Auf Grund der von S. M. dem Sultan von Marokko dem Kaiserlich Marokkanischen uf ciner

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minister Amin Kadi Mohammed Ben Abdesselam El Mokri erteilten Vollmacht zum Abs{chluß einer Marokkanishen Staatsanleihe hat der Finanzminister am 17. Mai 1910 mit der Staatsbank von Marokko einen Vertrag abgeschlossen, wona die Staatsbank von Marokko die 5 °/9 steuerfreie Marokkauische Staatsanleihe vom Jahre 1910 im Nominalbetrage von Mark 81 910 440 = Francs 101 124 000 Span. Pesetas 101 124000, setgeftellt dur den verfügbaren Teil der Zolleinkünfte, durch die Ginkünfte aus dem Monopol für abak und Kiff, die Einkünfte aus dem Mostafadet in den Häfen und den Sakkat, aus staatlichen Grund- stücken und aus dem Anteil der Regierung an städtischen Steuern von der Marokkanischen Regierung übernommen hat. j Der Erlös dieser Anleihe ist im wesentlichen bestimmt: zur ie \chwebender S des’ Sultans von Marokko bezw. der Marokkanischen Regierung; zur estreitung der von der Inter- nationalen Kommission von Casablanca genehmigten Entshädigungsansprüche sowie der durch die Tagung der Kommission entstandenen Kosten; zur Rückzahlung der von der Staatsbank bon Marokko gemachten Berge für die Marokkäanishe Polizei und zur Vorsorge für fernere Auslagen für diesen ees zur eschaffung der Mittel für bereits aus eführte und in der Auéführung be riffene ôffentlihe Arbeiten in den LEE von Tanger, Casablanca und Safi und für ferner geplante Arbeiten im Hafen von Larash; zur ire end S en S A ELS E RELRE bei Errichtung des Tabakmonopols. ür die Anleihe gelten folgende L immungen: j i i Dis tete Anleihe bildet eine direkte Schuld der Kaiserlich Marokkanischen Regierung. Zur Sicherung ihres Dienstes find speziell und unwiderruflih, mit Vorzugsrecht vor allen anderen Anleihen, angewiesen : E h 1) Die Nettoeingänge aus den jeßt bestehenden und künftig aufzulegenden Cinfuhr- und Ausfuhrzöllen in allen Häfen des Marokkanishen Staates, soweit diese Ein E nicht für den Dienst der 5 9/4 Anleihe vom Jahre 1904 erforderlich find, wobei jedo ferner 9 9/0 des Ueberschusses abgezogen und für die Marokkanische Regierun reserviert werden. 2) Die der Marokkanischen Regierung zufließenden Einkünste aus „Tabak und Kiff; die Marokkanishe Regierung hat die Verpflichtung übernommen, in kürzester Frist ein Monopol für Tabak und Kiff zu errichten. L ; E i 3) Die Cinkünfte aus Mostafadet (Tor- und Marktgebühren sowie andere \tädtishe Ein- nahmen) in den Hafenstädten und aus Sakkat (diverse Monopole, ausgenommen Tabak

un s » ; s

4) Die Ginkünfte aus Staatseigentum an Grundstücken und Häusern in allen Hafenstädten und in einem Umkreise von 10 Kilometern um diese Städte.

5) Der der Regierung zustehende Teil der Einkünfte aus städtischen Steuern auf Immobilien in den Hafenstädten. | Ce : : E

Sollten die für die Sicherstellung des Dienstes der Anleihe angewiesenen Einkünfte sih als nicht genügend erweisen, so verpflichtet sih die Marokkanische Regierung, die nôtigen Beträge aus der esamtheit ihrer fonstigen Einnahmen zu ergänzen; insbesondere kann zu diesem Zwecke mit Verkäufen der vorerwähnten staatlichen ü

Die für den Dienst der Anleihe bestimmten Einkünfte werden unter Ab Erhebungskosten nah Maßgabe ihres Ein angs an die Staatsbank von Marokko a geführt und bei ihr einem befonderen für den Dienst dieser Anleihe zu führenden Konto gutgeschrieben; sie können nur für den Dienst der Anleihe verwendet werden.

Sobald die für den Dienst der Anleihe bei der Staatsbank von Marokko eingezahlten Beträge eine solche Höhe erreicht haben, daß sie für das Erfordernis für Zinsen und Tilgungen Ds beide Semester, also für das ganze Jahr, gerechnet vom 1. April bis 31. März, genügen, o hören die Zahlungen an die Staatsbank für das Konto der Anleihe auf und werden dann “e dem Beginn des ersten Semesters nah Ablauf der vorbezeichneten Jahresperiode wieder aufgenommen.

Der mit der Kontrolls der Zolleingänge betraute Delegierte der Inhaber der Anleihe von 1904 wird dieselben Funktionen auH für die neue Anleihe ausüben, und zwar sowohl für die Zolleingänge, als auch für die Einkünfte aus den Mostafadet und Sakkat und aus dem Staatseigentum au Grundstücken und Häusern in den Hafenstädten. A

Auf die Eingänge aus den Cinfuhr- und Ausfuhrzöllen in den En steht den In- habern der Anleibe vom Jahre 1904 für die Verzinsun; und Tilgung der Anleibe von 1904 ein unbedingtes Vorzugsreht zu. Sollten die Bedürfnisse für den Dienst dieser Anleihe si durch eine Konvertierung oder aus irgend einer anderen Urfache vermindern, so wächst die Differenz dem für die Sicherung des Dienstes der Anleihe von 1910 ge ene Betrage zu. Nach Beendigung der Tilgung der Anleihe von 1904 werden die Nettoeinkünfte aus den Einfuhr- und Ausfuhrzöllen in den Häfen in ihrer Gesamtheit, unter Ug Zes für die Marokkanische Negierung reservierten 5 9%, mit Vorzugsreht vor allen andern nleihen zur Sicherung des Dienstes der Anleihe von 1910 verwendet werden. L i

Die Grundlagen, der Tarif und die Art der Erhebung der für die Sicherheit der gegenwärtigen Anleihe ängewiesenen Einkünfte sowie die Maßregeln für die Kontrolle bleiben unverändert in Kraft. : :

Die Obligationen der Anleihe lauten auf den Jnhaber und sind in

202 248 Abschnitte Nr. 1 bis Nr. 202-248 von Frcs. 500,— = 46 405,— = Span. Pesetas 500,— i eingeteilk Sie werden in arabischer, französischer, deutscher und spanisher Sprache aus- ns sein und die faksimilierte Unterschrift des Kaiserlih Marokkanischen Finanzministers l Mokri sowie eine handschriftliche Kontrollzeihnung tragen. : |

Die Obligationen werden mit 5 9% jährlich in hal jährlichen Terminen verzinst ; fie find mit 60 halbjährlichen Coupons versehen, die ant 1. April und 1. Oktober fällig find. Der Zinslauf der Anleihe beginnt am 1. Juni 1910. Der erste B ist am 1. Oktober 1910 fällig und umfaßt demgemäß nur 4 Monate, lautet also über t 6,75. i

Die Anleihe ist binnen 74 Jahren vom Jahre 1911 an im Wege halbjährlicher Ver- lofungen zum Nennwert zu tilgen. Die Verlosungen finden am 1. Februar und 1. August

emäß dem auf den Stütten Abehradtèn Tilgungsplan statt; die erste Verlosung erfolgt am . August 1911. Die verlosten Obligationen sind an dem nästen der Ziehung folgenden Zinstermin zur Rückzahlung fällig. |

Alle auf die Anleihe bezü lichen Bekanntmachungen, insbesondere die alsbald A der Verlosung zu vevöffentlichende B imtmadunig der Nummern der jedesmal verlosten sowie der aus vorhergegangenen Verlosungen fälligen, noh niht zur Einlösung vorgezeigten Obli- gationen, werden durch einé Anzahl ausländischer Blätter, darunter zwei in Berlin erscheinende Zeitungen und ein in Frankfürt a. M. erscheinendes Blatt, veröffentlicht. Die rückzahlbaren Obligationen müssen béi der Einlösung mit sämtlichen nah dem NRückzahlungs- termine fälligen Coupons eingeliefert werden. Der Betrag etwa fehlender Coupons wird von dem e abgezogen. ;

Die Obligationen der Anleihe verjähren 30 Jahre nah ihrem RNückzahlungstermine und die Coupons 5 Jahre nach ihrem Fälligkeitöstage.

Die Staatsbank von Marokko wird in Gemäßheit des ihr nah dem Vertrage mit der Marokkanischen Negern zustehenden Rechts verloren gegangene, gestohlene oder vernichtete Stücke dieser Anleihe Ten nachdem ihr über das Abhandenkommen der Stüte und die Rechte des Mtngliebrrs na ihrem S ausreichende Garantien und Beweise geliefert worden Ros Alle Kosten hat der Antragsteller zu trägen. :

, Bei Veröffentlichung der Ziehungslisten werden die bei der Staatsbank etwa gestellten Anträge auf Ersaß verloren gegangener, gestohlener oder vernihteter Stücke, und zwar fünf Jahre lang, vom Datum der Antragstellung an gerechnet, mitveröffentliht werden.

Rückzahlungen auf Grund verstärkter Verlosungen oder einer Gesamtkündigung sind bis zum 1. Oktober 1926 ausgeschlossen. s van

ug der

Die Zinscoupons ebenso wie die rüzahlbaren Obligationen sind nah Wahl defi Jubaber A rw akg ér Pun É Berlin und Frankfurt a. A in Mark deutscher Reichs währung, in Paris in Franks, in Madrid in spanischen Pesetas, in Tanger zum Gegen n der Franks, umgerechnet zum Vistacourse auf Paris, in den Beträgen, die dem in Ÿ Obligationen festgeseßen Wertverhältnisse entsprechen, und zwar in Tanger bei der Staatsbauk von Marokko in Berlin bei dem Bankhause Mendelssohn & Co. der Direction der Disconto-Gesellschaft - » Berliner Handels-Gesellschaft « dem Bankhause S. Bleichröder in Frautfurt a. M. bei der Direction der Disconto-Gesell\ichast in Paris bei ter Wangue de Paris et des TPays-Bas dem Comptoir National d'Escompte de Paris Crédit Lyonnais der Société Générale pour savoriser a d Société Marseillaise 2c. Y Société Générale de Crédit Industriel et Commerce Banque Impériale Ottomane

Banque Française pour le Commeree et l'Indust dem Crédit Algérien

der Banque J. Allard & Co.

Banque de l’TIndo-Chíine

Banque de l'Union Parisienne in Madrid bei der Bank von Spanien.

Bei den Stellen in Berlin und Frankfurt a. M. erfolgt ohne Berechnung von Kol oder marokkanischen Gebühren die Aushändi ung neuer Couponsbogen. '

„Im _ Fall einer Konvertierung der Anleihe werden in Frankreich, Deutschland unk Spanien Stellen für diefe Operation errichtet, welhe ih in allen drei Ländern zu gleihe Bedingungen vollziehen wird.

Die Zahlung der Zinscoupons und die Einls - ge von jeder marokkanishen Steuer erfolgen. a

Mitteilung des Marokkanischen Finanzministers an die Staatsbank von Marokko stellte die Zolleinnahmen fih wie folgt:

im Jahre 1905 auf Pes. Hassani 10 697 992, 1906 » 10362 035

sung der Obligationen wird für imme

" )

" * 1907 s" f 10 126 183, . R « 16 802 897 : e » 18449 595/— “0 A ArI0s das gegenwärtige Ergebnis der übrigen verpfändeten Einnahmequellen circa Pes. HassanlF 1 s

Der Kurs der Pesetas Hassani ist augenblicklich ungefähr 145 es. für 100 Francs.

„Die Crhebungskosten der Zolleinnahmen, wel&e im Au trage und für Rechnung dh Marokkanishen Regierung von der Staatsbank im Jahre 1909 bezahlt wurden, betrugen, zusammen mili den Ausgaben für die Kontrolle, ungefähr Pes. elan 1800 000,—. S

Die Marokkanische Staatsanleihe vom Zahre 1904 betrug ursprünglich Prancs 62 500 d Nominal, wovon ‘noch Francs 59 553 500 unverlost im Umlauf sind. Sie is mit 9% p. a. verzindlQS und bis zum Jahre 1941 zu tilgen; das Jahreserfordernis für den Dienst der Anleihe, welches d Vorzugsrecht auf die Zolleingänge sichergesteÜt ist, beläuft sih auf Francs 3 951 000.

Andère Anleihen der Marokkanishen Regierung befinden sich nit im Umlauf.

Die Marokkanische Regierung veröffentlicht fein Budget. _F

is zur Fertigstellung der definitiven Stücke werden in Deutschland mit dem deutschen Reichs stempel versehene Interimsscheine ausgegeben, die von den Berliner Subskriptionsstellen aus estellt sind, und über deren kostenfreien Umtausch in Originalobligationen, in Berlin und Frankfurt ga. ., seinerzeit F das Nähere bekannt gemaht werden wird. Diese Interims\cheine werden mit dem am 1. Öktober d. I fälligen Coupon im Betrage von 4 6,75 und mit dem Coupon per L April 1911 im Betrage von * # 10,124 versehen sein, welche bei den deutschen Zahlstellen zahlbar find; die Originalstücke werden dem 1 1 gemäß mit den Coupons per 1. Oktober 1911 und folgenden zur Ausgabe gelangen. h

; Die Notierung des Gesamtbetrages der Anleihe wird an den Börsen von Berlin, Frankfurt a. M

Paris und Madrid beantragt werden, mit der Maßgabe, daß bis zum Erscheinen der definitiven Stückt an den deutschen Plä

1 C pen nur die in Deutschland ausgegebenen Interimscheine, in Paris und Madrid nuf j die französischen Interimscheine lieferbar i sollen. L E anger, im Mai 1910.

Staatsbank von Marokko. ; Die Emission der : 59, steuerfreien Marokkanischen Staatsanleihe vom Jahre 1910 um

ominalbetrage von M 81 910 440 Fres. 101 124 000 L Span. Pesetas 101 124 000

y eingeteilt in 202 248 Abschnitte von ( 405 Frcs. 500 = Span, Pes. 500 erfolgt gleichzeitig in Deutschland, Paris, Madrid und Tanger.

Subskriptionsbedingungen. Die Subskription in Deutschland findet statt:

Dienstag, den 7. Juni 1910, in Berlin bei dem Bankhause Mendelssohn & Co. der Direction der Disconto-Gesellschaft - « Berliner Handels-Gesellschaft E dem Bankhause S. Bleichröder s in Frankfurt a. M. bei der Direction der Disconto-Gesellschaft j während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden zu nachfolgenden Bedingungen: 1) der Subskriptionspreis beträgt 96}°/9 vom Nominalbetrage in Mark, zuzügli Stü

insen à 5% vom 1. Juni c. bis zum Abnahmetage. Den Stempel der Zuteilungs- chlußnote trägt der Feuer zur Hälfte. L

2) Die Subskription erfolgt auf Grund des zu diesem Prospekt gehörigen Anmeldungs- formulares, welhes von den vorgenannten Stellen Feogen werden kann. Jeder Sub- E GNGu ist die Befugnis vorbehalten, die Subf

| i j ription au \chon v lauf der estgeseßten Frist zu {ließen und nach ihrem Ermessen den Ban iter

glih nah Schluß der“ gezeichneten Nominalbetrages E

Subskriptionsstelle als zuläfsig . 4) Die Abnahme der zugeteilten Beträge hat gegen Zahlung d if 7 { bis 29. Juni d. I. zu Aen at gegen Zahlung des Preises vom 17. Juni bis”

Zugeteilte Beträge is zu 10 Obligationen sind am 17. Zuni d.

Bei vollständiger Abnahme wird die hinterlegte K. egeben.

5) An den deutschen Plägen können nur die von den Berliner Hi [lten * Interimscheine in R ER ationen ungetausht werden. Vinsers; aube ; Der Tilgungsplan der Anleibe liegt bei den Zeichenstellen zur Einsicht auf.

erlin, im Juni 1910. Ï

Mendelssohn & Co. Direction der Disconto-Gesellschaft. F

Berliner Handels-Gesellschaft. S. Bleichröder. F

p *) Im Laufe des zweiten Semesters d. J. 1907 hat di D, fani Negi i en F is, eibe rollorganisation, mit welcher der Vertrèter der Înhaber ber K E 1004 Kea ad

uteilung zu bestimmen. Die Zuteilung erfolgt so bald wie ubskription. Ó

3) Bei der Subskription is eine Kaution von 5% des

in bar oder in folhen Effekten zu hinterlegen, die die erachten wird.

d. J. ungeteilt zu ordnen: aution verrechnet oder zurück- F

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[21483]

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