1910 / 302 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Dec 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Verseßt sind: der Ämtsgerichtsrat Siegel in Pillkallen

nah Emden und der Amtsrichter Dr. Bd vom Amts-

E Berlin-Mitte als Landrichter an das Landgericht T in erlin.

Zu Notaren sind ernannt: der Rechtsanwalt Werner in Tarnowiß und der zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgericht in Pudewiß zugelassene Gerichtsassessor H oppe.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts- anwälte Dr. Lion bei dem Oberlandesgeriht in Hamm, Papenhoff in Horst-Emscher bei dem Amtsgericht in Buer und Wagner bei dem Amtsgericht in Pudewitß.

Mit der Löschung des Rechtsanwalts Wagner in Pudewißz Uher Rechtsanwaltsliste ist zugleih sein Amt als Notar er- oschen.

Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte Hopmann aus Hamborn bei dem Ober- landesgeriht in Düsseldorf, Papenhoff aus Horst-Emscher bei dem Amtsgericht in Dorsten, agner aus Pudewiyß bei dem Amtsgericht in Schrimm, die Gerichtsassessoren Dr. Rein- hold Straube bei dem Landgericht IT in Berlin, Dr. Laufenberg und Loenarß bei dem Landgericht in Koblenz, Dr. Moers bei dem Amtsgeriht und dem Landgericht in M.Gladbach, Dr. Krefft und Dr. Seligmann bei dem Amtsgericht und der Kammer für Handelssachen in Barmen sowie beidem Landgericht in Pa Friese bei dem Amts- gericht in Zehdenick, Punge bei dem Ämtsgericht in Castrop, Maschik bei dem Amtsgericht in Lewin, Hoppe béi dem Amtsgericht in Pudewiß und der frühere Gerichtsassessor Gutacer bei dem Amtsgericht in Lichtenberg bei Berlin.

Die Amtsgerichtsräte, s Justizräte Kuckhoff in Cöln und König in Aschersleben und der Rechtsanwalt Dr. Bernholt in Ahrensburg sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs- und Baurat Huber is der Regierung in Oppeln zugeteilt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der ständige Mitarbeiter der Kaiserlichen Normaleichungs- a h Dr. Grimm ist zum Eichungsinspektor ernannt; n ijt die Stelle des Eichungsinspektors für die Provinz ommern übertragen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und i Medizinalangelegenheiten.

Bekanntmachung. /

Jch bestimme, daß die durh Bundesratsbeschluß festgeseßte deutsche Arzneitaxe 1911 mit dem 1. Januar 1911 für das Königreich Preußen in Kraft tritt.

Die amtliche Ausgabe der Arzneitaxe ist im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmer- straße 94, erschienen und im Buchhandel zum Ladenpreise von L 4 20 F für ein in Leinen gebundenes Exemplar zu be- ziehen.

Üeberschreitungen der Taxe unterliegen der Bestrafung nah § 148 Abs. 1 Ziff. 8 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich (Fassung vom 2. Juli 1900 R.-G.-Bl. S. S1 10.).

Berlin, den 21. Dezember 1910.

S Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. von Trott zu Solz.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät und Ober- arzt an der Frauenklinik und -Poliklinik der Universität zu Breslau Dr. Walther Hannes, dem Privatdozenten an der König- E Technischen Hochschule in Aachen Dr. Peter Polis, dem Observator am Königlichen Aëronautischen Observatorium in Lindenberg Dr. Otto Detens, dem Lehrer an der Akademischen Me für Musik, Ersten Armeemusikinspizienten, Musikdirektor

heodor Grawert in Berlin, dem Bildhauer Friß Klim\ch in Charlottenburg und dem Vorsteher der chemischen Abteilung der Medizinschule in Kairo Dr. W. A. Schmidt ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Königliche Akademie der Künste. Bekanntmachung.

Aus dem für das Jahr 1911 auf dem Gebiete der Malerei und Bildhauerei ausgeschriebenen Wettbewerbe um den großen Staatspreis im Betrage von je 3300 4 zu einer ein- jährigen Studienreise sind als Siéger hervorgegangen : -

der Maler Leopold Jülich, Charlottenburg,

der Bildhauer Bernhard Frydag, Grunewald. Die zu diesem Wettbewerbe eingegangenen Arbeiten werden in Ver- bindung mit den Konkurrenzarbeiten um den Karl Blechen-Preis bis 25. d. M. täglih von 10 bis 2 Uhr im Ausstellungssaal der Akademie, Pariser Plaß 4, öffentlich ausgestellt.

Berlin, den 22. Dezember 1910. Der Senat, Sektion für die bildenden Künste. C. von Großheim.

Bekanntmachung.

Der für das Jahr 1911 auf dem Gebiete der Landschafts- malerei ausgeschriebene Preis der Karl Blechen-Stiftung im Betrage von 1500 46 zu einer Studienreise nah Italien ist in dem stattgehabten Wettbewerb dem Maler Berthold Clau 8 in Charlottenburg, gegenwärtig Studierender an der akademischen Hoch- schule für die bildenden Künste dortselbst, zuerkannt worden.

Berlin, den 22. Dezember 1910. ;

Der Senat, Sektion für die bildenden Künste. C. von Großheim.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

“Der Titel j i örstern i Negierüngsbetiet Aa wurde verlichen den Förstern im Behse in Kaltenscheidt, Oberförsterei Glindfeld, und

Schulte in Himmelpforten, Oberförsterei Neheim.

Niggfamlliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 24. Dezember.

Auf Grund des § 7 Abs. 3 des Gesetzes über den Absa § von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 (Reichsgeseßbl. S. 776) hat der Bundesrat beschlossen, die e ia Bit Gesamtmenge des auf die Kaliwerks- besißer für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Dezember 1910 entfallenden Absaßes von Kalisalzen (Bekanntmachung vom 29. Juni 1910 Zentralblatt S. 280 —) auf die nach- stehenden Mengen zu erhöhen:

Inland | Ausland Doppelzentner reines Kali (K.0) Carnallit mit mindestens 9 9% und weniger als 1200 O E aa E 35 500 1 600 Nohsalze mit 12. bis 15/6 KO 1 305 700| 997 000 Düngesalz mit. 20 bis 2% O ..... 7800| 178 600 Düngesalz mit 30 bis 32% KO .. 12700| 90200 Düngesalz mit 40 bis 42 9/9 K.0 einschließlich Kalidünger mit 38% O 417 400| 179 500 Gblorfalin r E Ee Es 407 500] 1 043 600 E Kali mit über 42 % K,O 10 200| 289 000 Schweselsaure Kalimagnesa 1000| 46400 2197 800| 2 825 900 5 025 700

(Vgl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. De- Lr O Zentralblatt für das Deutsche Reih Nr. 58 UV

Der Justizminister hat unterm 15. d. M. eine all- gemeine Verfügung, betreffend die Bekämpfung strafbarer Handlungen auf dem Gebiete des Bank- und Börsen- wesens, erlassen, die wie folgt lautet:

Der Zentralverband des deutshen Bank- und Bankiergewerbes (Geschäftsstelle: Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 3 11) hat zum Schuße des Publikums gegen die Ausbeutung durch minderwertige Bankgeschäfte (sogenannte Bucketshops) eine Zentralstelle geschaffen mit der Aufgabe, das einschlägige Material zu sammeln und zu prüfen sowie die weitere Verfolgung der einzelnen Fälle, sei es durch Weiter- gabe an die zuständigen Behörden, sei es dur öffentliche Warnungen oder in sonst geeignet ersheinender Weise, zu betreiben. Die Zentral- stelle ist zur fkostenlosen Auskunfterteilung an die Behörden sowte zur Bezeichnung geeigneter Sachverständiger bereit. Die Staatsanwalt- schaften werden zu erwägen haben, ob in geeigneten Fällen von diesem Anerbieten Gebrauch zu machen ist. Die Einholung vön Auskünften bei der Zentralstelle wird insbesondere dazu führen können, daß beim Vorliegen vereinzelter, in ihrer tatsählichen Bedeutung vielleicht noch nicht erkennbarer Strafanzeigen weiteres Material beigebraht wird, welches eine Uebersicht “über das von dem Beschuldigten verfolgte geschäftlihe System gewährt und damit den Umfang und die Gemein- Ct s R Á

a die wirksame Verfolgung aller Straftaten auf dem Gebi des Bank- und Börsenwesens sowie des Handels- und Soumiilsvie, geschäfts ein besonderes Vertrautsein mit den gese lihen Spezial- vorschriften und den in Betracht kommenden tatsählihen Verhält- nissen zur Veraussezung hat, sind die Ersten Staatsanwälte anzu- weisen, auf möglichste Vereinigung der Verfolgung dieser Straftaten in der Hand eines oder, wo es der Umfang der Geschäfte erfordert mehrerer erfahrener Staatsanwälte Bedacht zu nehmen. ;

Von allen in den einschlägigen Strafsachen ergehenden Urteilen haben die Staatsanwaltschaften nah Eintritt der Rechtskraft zwei vollständige Abschriften unter Bezugnahme auf diese allgemeine Ver- fügung, jedoch ohne Anschreiben, dem Oberstaatsanwalt bei dem Kammergericht zu übersenden. .

_Am 28. d. M: ist in Berlin der vortragende Nat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Geheime Regierungsrat Hermann Schulze im 54. Lebensjahre verschieden.

Der Verstorbene hat der preußischen Staatseisenbahn- verwaltung 28 Jahre angehört und ihr in schwierigen und verantwortlichen Stellen wichtige Dienste geleistet. Nachdem er zunächst als Mitglied eines Königlichen Eisenbahnbetriebsamts mehrere Jahre beschäftigt gewesen, wurde ihm am 1. Juli 1894 die etatsmäßige Stelle eines Direktionsmitgliedes verliehen. Als folhes ist er bei den / Königlichen Eisenbahndirektionen Bromberg, Kattowiß, Magdeburg, Cöln und Hannover in hervorragender Weise tätig gewesen und bei der leßt- genannten Behörde als Oberregierungsrat auch. mit der ständigen Vertretung des Präsidenten betraut worden. Am 1. Dezember 1908 wurde Schulze zur Wahrne mung der Ge- schäfte eines Reférenten in das Ministerium der öffentlichen Arbeiten berufen und durch Allerhöchste Bestallung vom 1. März 1909 zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat ernannt. Hier hat er besonders auf dem Gebiete des Etats-, Finanz- : und S mit großem Erfolge gewirkt. Jn allen Stellungen hat der Verblichene sich dur besondere Begabung und nie ermüdenden Fleiß ausgezeichnet und sich durch seine trefflichen CiatatAn I en die Hoch- A und Zuneigung seiner Berufsgenossen erworben. Sein a Me und unerwartetes Hinscheiden wird von der Staats- eisenbahnverwaltung als ein shmerzliher Verlust beklagt.

N: 4 des 9: Jahrganges der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversiche- rung“ vom 1. Dezember 1910 bringt ein Rundschreiben ‘an die Volksversicherung, Sterbegeldversicherung oder sonstige Arten der Lebensversiherung mit kleinen Beträgen betreibenden Gesellschaften, betreffend die Rückanwendung der nah § 189 Abs. 1 Nr. 2 des Versicherungsvertragsgeseßzes zulässigen Erleichterungen auf ältere Versicherungsverträge

Es folgt eine Uebersicht über die inzwischen bewilligten Zulassungen zum Geschäftsbetrieb, über Genehmi- gungen von Bestands- und Geschäftsplanänderungen inländischer und ausländischer Unternehmungen, die Mitteilung über die Einstellung des Geschäftsbetriebes einer aus- ländischen Unternehmung und über die Bestellung Haupt- bevollmächtigter für 4 ausländische Gesellschaften.

Von den sodann abgedruckten zwei Beschlüssen lehnt der erste (Nr. 89) es ab, von seiten der Aufsichtsbehörde die wieder- E hervorgetretenen Bestrebungen von Versicherungsaußen- eamten zu unterstüßen, welche dahin zielen, daß diesen Außen- beamteu der JInkassoprovisionsbezug aus dem von ihnen zu- geführten Neugeschäft auch über die Beendigung des Ver- tretungsverhältnisses hinaus belassen werden möge.

Der zweite Beschluß (Nr. 90) betrifft die Auslegung des Begriffs aner pm eten Bert erung A Für die 20 Beamten eines Verbandes landwirtschaftliher Be nossenschaften und einer landwirtschaftilichen Geno il schaftszentralkasse sollte eine Pensionskasse A 2 werdén, wobei die Mittel in der Hauptsache von den A bänden und der Zentralkasse aufgebracht werden und leb a nicht nur für die Erfüllung der Kassenleistungen nan z Kasse als Gesamtschuldner haften, sondern auch über die E sezung in den Ruhestand und Gewährung der Pension cue \cheiden sollte. Diese Einrichtung hat das Amt nur als e besondere Ausgestaltung des Dienstvertrags, 1 als eine ‘Versicherungsunternehmung angesehen. die ge

Unter Entscheidungen der Senate werden A nehmigten gemeinschaftlihen Bedingungen von Ver A oder Vereinigungen zahlreicher Gesellschaften für die 0 fall- und Haftpflichtversicherung mitgeteilt, ina zwar Bedingungen für die Einzelunfallverf ih t in zwei Fassungen, E die Versicherung der Ver- pfliht von Betriebsunternehmern, Haus bes e rung einen und Privatpersonen und für die Versi Rol- der Haftpflicht politisher Gemeinden, für die Tye lektivunfallversicherung, für die [ebensIung ir Eisenbahn- und DampfschiffunglücksversicherU L sogenannte Wesltpolicen (Seereiseunfalluer|iPerng \hließlih für die Automobilhaftpfli tversiheruI im-

Hieran ließt sich eine Senalsentscheidung über Gs bei fang des Aus\{lusses des Versicherung \ ch1 Énslans Unfällen durch Ertrinken sowie eine in der Re A all- bestätigte Entscheidung, nah welcher bei der D versiherung mit Prämienrücgewähr A die eigenartigen, lebensversiherungähnlihen Charakters , q der Prämienrückgewähr regelnden Zusaßversicherung ersigherung vom Ne agg sene für die Lebensver|l getroffenen Vorschriften mit zu berücksichtigen sind. + darübet,

Es folgen drei Gutachten des Amtes, zunächsl aktien ob die ‘aus dem Ueberschuß einer Lebensversi era Go dem Dividendenfonds der Ver C ts- fließenden Beträge zum steuerpflichtigen Gt einkommen im Sinne des mecklenburgishen 7 Er tributionsedikts gehören, ferner über die Frage side richtung einer staatlichen Mobiliarfeu ogt rungsanstalt in Bayern und schließlich über a ate tio al chadens (Beurteilung sogenannter qu

äden). E Jn dem Abschnitte „Versicherun gswesen 0 uli lande“ wird eine auszugsweise Uebersezung des ‘iber (e 1910 in England in Kraft getretenen Gese ß es î Versicherungsunternehmungen mitgetel t. ter 1910/10

Zum Schlusse wird auf die im Wintersemes! en Vol an der Handelshohschule Berlin stattfinden? s V Fanden L Sa aus dem Gebiete - iherungswesens hingewiesen. j : de O

Jm Anhange werden 2% geri chtlih? (sicht, welt waltungsgerichtlice Entscheidungen veröffe Fragen des Versicherungsrechts betreffen.

è S. M. S- Laut Meldung des „W. T. B.* sind vorge n Hankau „Emden“ in Tsingtau, S. M. S. „Jg etroffen. und S. M. S. „Sperber“ in Daressalam eing :

Sachsen-Altenburg: hal 14 Jhre Hoheit die Prinzessin Mar Suhl n) ¿W. T. B.“ zufolge, cent Seiner Dur 2 güllihan

Prinzen Heinrich Reu ß XXXV. (Trebschen V verlobt.

Frankreich. ister!

in

Jn dem gestern im Elysée abgehaltenen M Me kündigte der Marineminister Mus de Lapeyrèrtr uge in den ersten Monaten des Jahres 1911 zwei Pan hen “rpellr divisionen Kreuzfahrten, die eine im A wur gt die andere im Mittelländischen Meer, unterneh sche Flas um die Mannschaften auszubilden und die frans?

zu zeigen. gelte a Der Senat: hal bie B Ls B med d M das provisorische Budgetzwölftel gene ebentwi! el von der Deputiertenkammer angenommenen G mati! er betreffend Herstellung und Verkauf G Feu Feuerzeuge sowie Verzollung eingeführ ¿of zeuge, zugestimmt. Od gelie _— Jn der Deputiertenkammer wurde * Freig"" Sizung die Beratung der Interpellation über de ami Nach dem Bericht des „W. T. B.“ drang Jer Kolo

in Wadai fortgeseßt. Bienaims auf eine entschiedene Kolonialpolitik. 3 ein minister Morel O der Kampf DoO Drijels [l [daten a reicher Sieg gewesen, wenn er au) mehreren tapfere \ b Leben gekostet habe. Er sei keine Ueberraschung gewesen, ur ha ito Epifode in der Bekämpfung von Räubern. Der Gou Stra Lr eb Oberstleutnant Moll ermäthtigt, gegen Massalit eine de Fests zu unternehmen unter der Bedingung, si nicht im E et m Der Abg. Augagneur \prach die Ansicht A inde! jf Wadai gezogen niht nach einem festen Plan, A M sih immer wetter in die Sache habe hineinziehen la a Bevöl nit vergessen, daß man mit einer mohammedani]® die Jul zu tun habe, deren Erregung zugenommen habe, fe S edner w zur Herrschaft in der Türkei gelangt seien. cal olitif. A eine vom Parlament vorgeschriebene feste Kolonta tifreidh au i Kolontalminister Morel führte dann aus, daß f 600 Mank de Tschadseegebiet zwei Bataillone in Stärke pon eau brau Der neuernannte Oberbefehlshaber Oberst Lars 0 E G Bataillone , « damit er zu seiner Verfügung r 300 Meint Le Oberstleutnant Moll habe bei Drijelé A die Kl ein abt. Der Minister. \sprah die Hoffnung A eau gelte in ( seine Anordnungen billigen werde. Der Oberst La 2 M S befähigter Nerwaltungsbeamter, ufgabe 9 fob habe volles Vertrauen dazu, daß Largeau feine weit E Dieser 16 an lfaabe 6 è und si auf die ihm übertragene Cy icherunV rif zu besh1änken. Der Minister {loß mik ber Bersitgte: ol (ove! gierung verfolge in den Kolonien cine E Norw ung Friedens und der Zivilifierung, weise in der t in der Diplomatie. te verlas” Darauf wurde die Weiterberalung auf heu

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