1878 / 103 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 May 1878 18:00:01 GMT) scan diff

A D e MTE É

Königliche Schanspiele, Dcnnerftag Opernhaus. 108. Vorftellung. Hamlet. Große Oper ir 5 Akien und 7 Tableaux, nah Shakespeare von Michel Carré und Jules Barbier. Deutsch von Langhans. Musik ron Ambroise Thomas. Ballet von Paul Taglioni. (Ophelia: Frl. Tagliana, vom K. K. ÖHofoperntheater in Wien, als leßte Gastrolle.) Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 118. Vorstellung. Gabriele. Schauspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. In Scene gesezt voa Regisseur Deeß. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 109. Doeeltave Made- leine. Pantomimisches Ballet in 4 Akten und 8 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. 4

Scauspielha"s. 119, Vorstellung. Die Räuber. Trauerspiel in 5. Abtheilungen von Schiller. (Carl: Hr. Beck, vom Stadttheater zu Frankfurt a. M., als Gast.) Aufang halb 7 Uhr.

Wallner-Theater. Donnerstag: Gastspiel

der Gesellschaft. des K. K. priv. Theaters an der Wien unter Mitwirkung von Josephine Ga:mezir. ¿um 2. Male: Jhr Korporal. Originglposte mit Gesang in 5 Bildern von C. Costa. Musik von C. Millöer.

Freitag u. d. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

. Yictoria-Theater. Donnerstag: Neu in Scene

geseßt: Die Rcise um die Welt in 80 Tagen. Ausstattungsstüt mit Ballet in 5 Ab- theilungen und 15 Tableaux von A. D'Ennery und Jules Verne. Musik von Debillemont. (Phileas

Fogg: Emil Hahn.)

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Donnerstag: Zweites Gastspiel des Herzogl. Mei- ningenschen Paaters: Die Räuber. Ein Schau- spiel in 5 Akten von Schiller. Anfang 6# Uhr. Ende nah 10 Uhr. L :

Freitag: Drittes Galspie des Herzogl. Mei- ningenschen Hoftheaters: Die Räuber.

—’

Residenz-Theater, Donnerstag: Benefiz des K. K. Hofscauspielers und MRegisseurs Hrn. Adolf Sonnenthal aus Wien. Auf Verlangen:

omont junior «& Risler semior. Zum

chluß: Aus der komischen Oper. Lustspiel in 1 Aft von A. Förster.

Krolls Theater. Der Garten is geöffnet.

Donnerstag: Zum Benefiz für Sigra. Emma Saurel, 33. italienische Opern- Vorstellung: La Traviata. Nach dem 2. Akt Einlage: Scene und Arie aus Faust von Gounod. Violetta und Maraarethe Sigra. Emma Saurel. Alfredo Sigr. Melchiore Vidal. Germont Sigr. Giorgio Sweet. Vorher: Concert im Garten. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Oper 7 Uhr.

Freitag: 34. italienishe Opern - Vorstellung. Lucia. Sigra. Alma Fohstrôm.

National-Theater. Donnerstag: Gastspiel des

t Ludwig Barnay. Zu einem wohlthätigen weck. Uriel Acosta.

Stadt-Theater. Donnerstag: Gastspiel des

Len Carl Mittell, des Herren Carl Pander vom esidenz-Theater zu Berlin, sowie des Hrn. W. Pregnee vom Landes - Theater zu Graz. Bei alben Kassenpreisen: 1) Wer zuleyt lacht. Schwank in 1 Akt von Marie Knauff. 2) Jm Theater-Bureau. Schwank in 1 Akt von Anno. 3) Man sucht cinen Erzieher. Lustspiel in 2 ften nach dem Französischen.

Belle-Alliance-Theater. Der Sommer-

garten ist geöffnet. Donnerstag und folgende Tage: Gewonnuene Herzen. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von Hugo Müller. Anfang 7F Uhr.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Di Martha Wenzel mit Hrn. Semi- narlehrer Paul Spcer (Zobliß in Sachsen—

Sagan).

Verehelicht: Hr. Premier-Lieutenant Ernst von Wrochem mit Frl. Anna von Westernhagen (Trier). Îe Appellationsgerichts - Referendar Dr. jur. v. Kirchenheim mit Frl. Anna Holberg (Berlin—Breslau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann und Batteriechef Langer (Oldenburg). Hrn. Regie- rungs-Asscssor Heinsius (Hannover). Hrn. Pastor Schlemmer (Droyßig). :

Gestorben: Verw. Frau General-Major Wilhel- mine Gräfin v. Linden, geb. Freiin Fuchs (Stutt- gart). Frau Geh. Ober-Rechnungs-Rath Clara Luckwald, geb. Schallehn (Potsdam). Hr. Rittergutsbesitec Oekonomie-Rath Wilhelm Rib- bah (Schulzendorf bei Wriezen). Hr. Staats- rath a. D. Freiherr August v. Hanstein-Knorr (Caffel). Hr. Dr. med. Wilhelm Eduard Schu- mann (Liegnitz). Hr. Pastor Karl Köhring (Ilfeld à. DN

Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Die Lotterie-Kollekteure M. Steindecker, S. Rosenblatt, Engers, M. Nüchtern und Zsaac Stein in Hamburg a durch das rechtskräftige Erkenntniß der Strafkammer des Königlichen Kreis- erichts hier, vom 9. Januar cr., wegen strafbaren

igennußes zu einer Geldstrafe von 300 #4 event. 30 Tagen Gefängniß verurtheilt. Da die erkannte Strafe niht hat N werden können, fo wird ersucht, von den bezeihneten Verurtheilten im Betretungsfalle die erkannte Geldstrafe einzuziehen event. dieselben verhaften und behufs Abbüßung dcr substituirten Freiheitsstrafe an die nächste Ge- riht8bchörde abliefern zu lassen, mi aber von dem Geschchenen \{leunigst zu benahrihtigen. Sthles- wig, den 3. April 1878. Der Staatsanwalt.

Oeffentliche Bartaaaas, Gegen die Weÿr- pflichtigen 1) den Knecht Wilhelm Friedrih Stark, eboren zu Plantikow am 8. Juli 1853, zuleßt in Marienau sich aufhaltend, 2) den Knecht Carl

aufbaltend, 3) den Stellmacher August Friedrich Albert Beckmann, geboren M Gließig am 22. Juli 1854, zuleßt in Zimmerhausen sich aufhaltend, 4) den Lermann Friedri Wilhelm Mai aus La- buhn, geboren zu Schivelbein am 24, Oktober 1856, ist die VuleriaGuan wegen Verleßung der Wehr- pfliht gemäß þ: 140 des Strafgescybuws eingeleitet und ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf deu 4. November d. J., Vormittags-10 Uhr, an hiesiger. Gerichtsstelle anberaumt, zu welchem die genannten Angeklagten mit der Aufforderung vor- geladen werden, die zu ihrer Vertheidigung dienen- den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solhe uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden fönnen. Gegen den Ausbleibenden wird mit der Untersuhung und Entscheidung in contumaciam ver- fahren werden. Gleichzeitig wird das Vermöge.: der vier Angeklagten hierdurch mit Arrest belegt. Greifenberg i. Pom., den 12. April 1878. König- lihes Kreisgericht. I. Abtheilung.

Subhastationen, Ange, Vor- ladungen u. dgl.

(3983] Nothwendige Subhastation.

Die dem Gasthofsbesißer Robert Hütte hierselbst aeoôrigen Grundstücke Marienburg Nr. 407 bis 411, bestehend aus dem Gasthause, genaunt zum Hochmeister, einem Wohnhause und mchreren Stallgebäuden sollen

am 9. Zuli d. J., Vormittags 10 Uhr,

an der Gerihts\t«lle im Terminezimmer Nr. 4 im Wege der Zwangs-Vollstreckung versteigert, und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

am 13. Zuli d. J., Vormittags 11 Uhr, ebendaselbst verkündet werden. : Es beträgt der Nußungswerth, nah welchem die Grundstücke zur Gebäudesteuer veranlagt worden: a. von dem Gasthause mit Hof und Garten 750 A. b. von dem dazu gehörigen Stallgebäude 120 4 c, von dem Wohnhause nebst kleinem

D A M eo 345 M. Grundsteuerpflichtige Liegenschaften gehören nicht zu den Grundstücken.

Der die Grundstücke betreffende Auang aus der Steuerrolle, die vidimirte Abschrift des rundbuh- blattes, und andere diejelben angehende Nachweisungen fönnen in unserm Bureau II1. eingesehen werden. Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetra- gene Realrechte geltend zu machen haben, werden hier- durch aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an- zumelden. :

Marienburg, den 24. April 1878. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

[3880] Proclama.

Fn dem am 19. Januar cr. eröffneten Testa-

mente der verwittweten Frau Dr. Steuer,

Henriette, geb. eonya nt, r

63,973, ist deren Sohn Richard Steuer zum Pflichttheils- erben ernaunt. Dies wird demselben hierdurch bekannt gemacht. Berlin, den 23. April 1878. Königliches Stadtgericht, IL. Abtheilung für Civilsachen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[3924] Domainen-Verpachtung. Die im Kreise Sorau belegenen Domainen-Vor- werke Sablath, Billendorf und Jehsen sollen nochmals auf die 18 Jahre von Johannis 1878 bis dahin 1896 zur meistbietenden Verpachtung gestellt werden, und zwar alternativ in der Weise, daß 1) die genannten 3 Vorwerke im Flächeninhalte

von 497,941 Hektar, darunter 379,296 Hektar

Acker und 30,978 Hektar Wiesen, als eine Ge-

sammtpyachtung ausgeboten werden, und zu-

2) die Ausbietung in zwei Pachtschlüfsel, unter leihzeitiger Vergrökerong der Pachtung Sa- blath erfolgi, ;. da . e:.talten a. das Ra Satlatt 242,835 Hektar, darunter 126,88? Hektar Uücier und 47,309 Hektar Wiesen, b. die Vorwerke Billendorf und Jehsen zu- sammen 352,054 Hektar, darunter 262,628 Hektar Ackter und 18,04 Hektar Wiesen. Hi zu ist ein Termin auf Sonuabend, den 25. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, im Megicrungsgebäude, Wilhelméplaß Nr. 19 hier- (E vor dem Regierungs-Rath Brandt anbe- raumt. Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ift für: a. die Gesammtpahtung der 3 Vorwerke (ad 1) auf 10,000 Æ, b. das Vorwerk Sablath (zu 23) auf 4300 Æ, c. die 2 Vorwerke Billeadorf und Zehsen (zu 2b) auf 7300 : festgeseßt und is zur Uebernahme dieser Pachtungen an disponiblem Vermögen erforderlich für:

a. die Gesammtpahtung - - . + 99,000 M, b. das Vorwerk Sablath . . . . 40,000 M, c. die VorwerkeBillendorfund Jehsen 60,000 Æ, über deren Besiß sich die Pachtbewerber vor dem Termin auszuweijen haben. L Die Verpachtungsbedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Kopialien iet aps ertheileu, Fönnen in unserer Domainen-Registratur und bei unserem Administrator Bullrih zu Billendorf bei Benau eingesehen werden. : Die De auaa der Vorwerke nach vorheriger Meldung bei Letterem ist gelte. (àCto.239/4.) Frankfurt a. O., den 26. April 1878, Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Pferdeverkauf. Dienstag, den 23. Juli d. J., von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst un- efähr 100 Gestütpferde, bestehend aus Mèautter- Faden (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten und Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden. Sämmtliche vier- jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 22. Juli von 7 bis 10 Uhr Morgens geritten, so- wie am 21. und 22. Juli, Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, auf Wunsch an der Hand gezeigt. Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhofe wird am 21., 22. und 23. Juli esorat sein. Trakehnen, den 27. April 1878. er Landstallmeister. von Dassel.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. #. w. von öffentlichen Papieren-

S Bekanntmachung.

Bei der heute erfolgten ersten Ausloosung der Kreisobligationeu des Kreises Carthaus sind die Nummern : Litt. A. Nr. 30 über 3000 4 und Litk, B. Nr. 114 über 1500 4 gezogen worden.

Die Inhaber dieser Obligationen werden aufge- fordert, die Kapitalbeträge gegen Rückgabe der Obli- gationen und der noch nicht fällig gewordenen Zins- coupons bei der hiesigen Kreis-Kommunal-Kasse J 1. Zuli 1878 in Empfang zu nehmen. Fehlelde Coupons werden vom Kapital ‘abgezogen.

Carthaus, den 13. Dezember 1877.

Kreis-Ausschuß des Kreises Carthaus.

[3906] Bekanntmachung.

Bei der am 12. d. Mts. stattgehabten Ausloo- sung von 5 9% auf Grund. des Allerhöchsten Pri- vilegii vom 26. November 1870 ausgegebenen Kreis- Obligationen sind O nachstehende Obli- “voi zur Tilgung im Jahre 1878 gezogen wor-

en: Litt. C. liber 50 Thlr. = 150 (A Nr. 274

986 301 302 303 305 318%321 340 357 360 362 371 375 376 403 404 412 425 433 444

ionen werden hierdurch den Inha- bern mit der S gekündigt, die Kapital- beträge am 1, Juli 1878 bei der Kreis-Kommu- nal-Kafse zu Birnbaum gegen Rückgabe der Kreis- Obligationen und der dazu gehörigen Talons, sowie der Zinscoupons Serie 11. Nr. 8 bis 10 in Empfang zu nehmen. Für etwa fehlende unentgeltlich abzuführende Coupons werden die Zinsbeträge vom Kapitale ge- kürzt werden. Folgende Nummern bereits au®gelooster und ge- fündigter Kreis-Obligationen find noch nit einge- [öft worden:

Litt. C. über 50 Thlr. = 150 A Nr. 324

332 308 325 346 434. Litt. D. über 25 Thlr. = 75 4 Nr. 714 715 717. '

Birnbaum, den 14. Dezember 1877. Der Landrath und die kreisständische Finauz- Kommissicn d:s8 Kreises Birnbaum.

[392] Geraer Bank.

Die am 29. April a. c. stattgefundene General- Versammlung unserer Actionaire hat die Gesammt- Dividende für das Geschäftsjahr 1877 auf 4 Prozent festgestellt und die sofortige Auszahlung derselben genehmigt; der am 1. ÎIuni fällige Dividendenschei1 Nr. 22 gelangt daher Es von heute ab mit

i

bei Herren Moriy Loewe & Co. in Berkin, Herrn Wilhm. Sthieß Magdeburg, E Louis Magquet " "n unferer Agentur in Leipzig, ä i Dresden, , Chemuiz, je i Glanchau und an unserer Kasse, hier, zur Einlösung. Gera, den 30. April 1878.

Die Direction.

Eisentraut. Rosshbach.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreis-Thierarztstelle des Kreises Brilon, mit welcher ein Gehalt von jährlich 600 4 ver- bunden ist, soll interimiftisch beseßt werden. Be- werber um diese Stelle haben si unter Einreichung eines Lebenslaufes und der nöthigen Atteste binnen 8 Wochen bei uns zu melden. Arnsberg, den 12. April 1878. Königliche Regierung, Abthei- lung des Juuern. Keßler.

Diese Obli

Die mit einem Einkommen von 900 4. dotirte Physikats-Stelle des Kreises Lochen ist dur den Tod des bisherigen Inhabers erledigt. Quali- fizirte Bewerber werden aufgefordert, sih unter Beifügung ihrer eugniie ans eines kurz gefaßten Lebenslanfs in 6 Wochen bei uns zu melden. Gum- binnen, den 24. April 1878. Königliche Regie- rung. Abtheilung des Junernu.

Aachener und Münchener Feuer- (3896) Versicherungs-Gesellscha\t.

Der Geschäftsstand der Gesellschaft ergiebt si aus den nachstehenden Resultaten des Rechnungs- abs{chlusses für das Jahr 1877:

Grundkapital . .. . . . . 4 9,000,000. Prämien- und Zinsen - Einnahme Ls ps d M 7,445,112. 20 Prämien-Ueberträge . . + «x» 10,367,052. 10 M 26,812,164. 30 Versicherungen in Kraft

am Schlusse des Jahres 1877 A 4,395,460,882. Die Gesellschaft übernimmt die Versicherung von Haus- und gewerblichem Mobiliar, landwirth- schaftlichen Objekten, Waaren und Maschinen aller Art und Gebäude-Versicherungen, lettere in der Stadt Berlin nur für Rohbauten. Berlin, den 1. Mai 1878. Haupt-Agentur- Burcau: Ante Lane Nr. 37, am Dönhofsplaß.

gleich

[3922] Activa.

M H

Cafsa-Conto: Baare Cassenbestände . Weehsel-Couto :

Devisen-Conto: / Bestand an Wechseln in fremder A a a A Lombard-Conto: Ausstehende Lombarddarleh:n Effecten-Conuto: Bestand an eigenen Effecten Coupons- und Sorten-Conto: P 0 v6 Conto-Corrent-Couto . : 6 Jmmobilien - Conto: Bank- ebäude . . .. E Înventar-Conto onto a nuovro: Rückständig von der Landrenten- 4 95 Noch zu empfangende Lombard- t E 95 Noch zu empfangende Effecten- zinsen E 90

Bestand an Markwechseln . . 2,144,966

629,781

446 452.

Bilanz der Geraer Bank am 831. December 1877,

# S

Per Actiencapital-Couto : Eingezahltes Actiencapital . Actien-Dividenden-Conto :

335 851

193,441 301,004

Conto präcludircter Banknoten:

regierung .

Depositen-Conto: Gin « « «ck Accept-Conto . TDratten-Conto . Reservefond-Conto . Conto à nuovo: Rückzinsen auf Wechsel .

33 956

144,000 7,500

ref pu aris : üdtstellungen ;

E Reiner Gewinn . . . . welcher von dem Aufsichtsrathe wie

._ 49/4 Dividende auf

_ Tantième an die Direction .

. Gratification an die . Vebertrag auf das Jahr 1878 .

Gera, im März 1878.

Friedri Wilhelm Mailahn, geboren zu Düsterbedck, am 17, Januar 1854, zuleßt in Piepenburg si

[10,123,453 55 | Direction der Geraer Bank.

Eisentraut. Roßbach.

Nicht erhobene Dividende pro 1873 . E BS ¿ L 1874

135 - 1 -

Bis 31. December 1877 nicht vorgekommene Banknoten. . 318 916 ab: vertragsmäßige Vergütung an die Fürstlihe Staats-

Noch zu bezahlende Depositenzinsen .

L r Vertheilung vorgeschlagen wird: 1e r en Las A apital von M 7,500,000. —.

* 10% zum Reservefond von verbleibenden . ._ 6% Tantième an den Aufsichtsrath von .

. Beitrag zum Beamten-Pensionsfond ‘nah Beamten . .

FPassiva.

A

7,500,000

4,430

726,075 772,148

26,177 540,314

30,674

170,000 E S 320,871 folgt der Generalversamm- 300,900|— 2,087/15 1,252 /30| 1,000/— 100|— 5,600|— 10,832/20

320,871 65110,123,453

20,871. 65. 20/871. 65.

8. 46 des Statuts

“Deutscher Reichs-Anzeiger

untd

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Dos Abounement beträgt 4 A 50 S für dus Vierteljahr.

\ Jusertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 S

.MZ¿ 1083.

Berlin, Donnerstag,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Rechtsanwalt und Notar , Justiz-Rath Erler zu Rastenburg, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse ; sowie dem pensionirten Förster Shröder zu Heiligenrode im Kreise Hoya, dem Kirchen- und Hospitalboten Las ch zu Span- dau und dem Lackirmeister Fischer zu Fserlohn das Allge- „meine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Nei.

Bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs sind er- nannt: der bisherige Geheime revidirende Kalkulator Frit#\ch zum Geheimen Rechnungs-Revisor, der bisherige Militär- JZntendantur-Sekretär Bährendt vom VI, Armee-Corps, der bisherige Regierun s-Hauptkassen-Buchhalter Preuß aus Königsberg i./Pr., sowie der bisherige Militär-Fntendantur- Sekretär Y lhelm vom XII. (Königlich sächsishen) Armee- Corps zu Geheimen revidirenden Kalkulatoren und der bis- herige Geheime Kanzlei-Sekretär Weiland zum Geheimen Fournalisten.

Geseßt, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver-

E der Post und Telegraphen, der Marine, des Reichs- eeres und zur Durchführung der Münzreförm.

Vom 29. April 1878.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kai u König Au NTEUNO id E E verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmun des Bundesraths und des Reichstags, E M 9 __§. 1. Der Reichskanzler wird ermächtigt, die außerordent: lihen Geldmittel, welche in dem Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1878/79 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben er Post- und Telegraphenverwaltung un Betrage N L09585 1006 . der Marineverwaltung im Betrage von 32580165 ,„, . der Verwaltung des Reichsheeres im E Ot E A . . zur Durhführung der Münzreform im Betrage von N . 25 000 000 5 im Ganzen bis zur Höhe von 76 605 265 vorgesehen sind, im Wege des bit flüssig zu machen, uud zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaf- fung jener Summe erforderlih sein wird, eine verzinsliche, nah den Bestimmungen des Geseßes vom 19. Juni 1868 (Bundes-Geseßbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzu- nehmen und Schaßanweisungen auszugeben.

8. 2. Die Bestimmungen in den 88. 2 bis 5 des Ge- seßes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und, Telegraphenverwaltung (Neih8:Geseßbl. S. 18), finden au auf die nah dem gegen- wärtigen Geseß aufzunehmende Anleihe und auszugebenden etl Se U

rfundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem Kaiserlichen Wi e Mals dis

Gegeben Berlin, den 29, April 1878.

(L. 8.) Wilhelm. Fürst von Bismarck.

8270000

Die Nummer 9 des Reihs-Geseßblatts, welcke heute aus- aegeren A fe id r. 1233 das Geseß, betreffend die Ersparnisse an dcn von Frankreih für die deutschen Riva E Reis ge- anen Verpflegungsgeldern. Vom 29. April 1878; und __Nr. 1234 das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer An- es Mao / Dee E E an Post und Telegraphen, ez Marine, de eihsheeres und zur Durcchfü Münzreform. Vom 29. deri 1878. ; M 8 Berlin, den 2. Mai 1878. Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt.

Königreich Preußen,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Os - Assessor von Woedtke Va Königs- berg i. Pr. zum stellvertretenden Mitgliede des Bezirksverwal- tungsgerichtes. in Königsberg i. Pr. für die Dauer seines

Hauptamtes am Siye des leßteren zu ernennen ; und

den ee - Räthen Eichhorn, Bossier /

E A n, M is foi Breslau, Treblin : gau un eurer in Cöln den C - heike u Rai: harakter als Ge dem Forstkassen-Rendanten und Lokal-Domänenverwalter Lm Me C LTEN a Eer als Rechnungs-Rath; gierungs-Sekretär Behring in Cösli Sha-

rakter als Kanzlei-Rath; a aua dem Obex - Zollinspektor Carl Julius "Gotthelf

nah

s Alle Post-Anftalten nehmen Kestellung an; : E “für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe- | A E P dition: 8SW. Wilhelmstr, Nr. 82, | Æ

_ den Amts - Rentmeistern Theodor Gustav Adolph Sievers in Lüneburg - und Uet Gotthard Ehlers in Harburg den Charakter als Domänen-Rath zu verleihen.

Staats - Ministerium, :

Regulativ

für den Geschäftsgang bei dem Ober - Véerwaltungs- gerichte. i

An Stelle des Regulativs für den Geschäfts ‘bei dem Ober- Verwaltungsgerihte vom 27. Dezember 1875 teetouibie nachstehenden S L ___§. 1. (Eintheilung in Senate.) Der Gerichtshof wird bis auf Weiteres in zwei Senate att B Es E Senate führen die Bezeichnung: „Erster Senat“, „Zweiter S. 2, Jedes Mitglied muß einem Senate als ständiges Mit- glied angehören und jeder Senat aus mindestens fünf ständigen, auf R ernannten Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden hbe- ehen. ___S§. 3, Die Vertheilung der Geschäfte unter die Senate erfolgt bis auf Weiteres nah Gattunzen (Gemeinde-, Kreis-, “E att ‘, Taba Aehelegeshelten: Jagdpolizei, Wasserpolizei, Gewerbepolizei, Baupolizei u. \#. w.) durch den Präsidenten; jedoch können zur Aus- gleihung der Geschäftslast unter den beiden Senaten einzelne Gat- tungen von Streitsachen, insbesondere von gewerbepolizeilichen, au nach Sprengeln der Bezirksverwaltungsgerichte vertheilt werden. ._§. 4. Die dem Präsidenten in Betreff der Bezeichnung der ständigen Mitglieder für jeden Senat und“ deren / Vertreter durch den §. 26 Absaß 3 des Geseßes vom 3. Juli 1875, sowie in Betreff der allgemeinen Vertheilung der Geschäfte unter die Senate dur den §, 3 dieses Geschästsregulativs beigelegten Be- suguise E : f ou g Put iung Lp aa d-P rosidenzen es dem Vienstalter nach, bei gleichem Dienstalter des der Ge- burt nah ältesten Mitgliedes aeübt. H Le iet N E S E die ihm elbständig, unbeschadet der Bestimmungen [20 Ï Aut 1878, i; gen des ) 29 des Gesetzes , 6. Vor ‘das Plenum gehören außer de# Angelegenheiten welche dur das. Geseß vor das Plenum vente de e e 1) die Berathung und' Beschlußfassung tber «ltyemeint Geschäfts- angelegenheitèn (Geschäfts-Revisionen der Bezirksverwagltungs- gerihte, Erlaß von Cirkularverfügungen u. \. w.); 2) die von dem Gerichtshofe zu erstattenden Gutachten, ipsbeson- dere die über legislative Angelegenheiten ; 3) die Berathung zweifelhafter und wichtiger Rechtsfragen auf Anregung des Präsidenten oder eines der beiden Senate. S. l. Jeder Senat führt ein besonderes Präjudizienbuh über die bei der Erledigung der einzelnen Sachen erfolgten Entscheidungen zweifelhafter und wichtiger Rechtsfragen in zwei gleichlautenden Cremplaren. Die Eintragung geschieht in Folge Anregung des Referenten oder eines anderen Mitgliedes auf einen zugleich den Wortlaut feststellenden Beschluß des Senats. Die Eintragung wird von einem Sekretär unter Kontrole des Referenten bewirkt. Die in das Präjudizienbuch des einen Senats eingetragenen Ent- scheidungen sind in dem anderen Senate dur dessen Vorsißenden zum Vortrag zu bringen. Ueber die Plenarentscheidungen (§. 8) wird leichfalls ein befonderes Präjudizienbuch in zwei gleichlautenden In Ne. G 9 enn in Gemäßheit des §. 29 des Geseßes vom 3. Juli 1875 eine Streitsache durch das Plenum zu entiäetan ift, S er- folgt die Entscheidung auf den Vortrag eines Referenten und eines Korreferenten, welhe der Präsident zu er- nennen hat. Die beiden Referenten dürfen nicht demselben Senate als ständige Mitglieder angehören. __§: 9. (Sihungen.) Die Sitzungen der Senate finden wöchent- lih an ein für alle Mal bestimmten Tagen statt, vorbehaltlich der Bestimmung außerordentlicher Sißungen, sofern die Umstände es erfordern. Die Plenarsißungen werden nah Bedürfniß von dem,Präsi- A E ; §. 10. (Leitung des Verfahrens.) Prozeßleitende und ähnliche Verfügungen können, sofern niht über den Widerspruch einer Partei zu entscheiden ist, oder ein besonderes Bedenken ob- waltet, oder der Vorsißende den Vortrag angeordnet hat, von dem Dezernenten, unter Zustimmung des Vorsißenden, ohne Vortrag er- anen WerieA. ; er Vortrag, wenn er erforderlich ist, wird von den Dezernenten in der Sißung des Gerichtshofes mündlich erstattet. / §. 11. Der Vorsißende leitet die Verhandlungen und Berathun- gen in den Sißungen des Gerichtshofes; er stellt die Fragen und sammelt die Stimmen. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die Stellung der Fragen oder über das Ergebniß der Abstim- mung entscheidet der Gerichtshof. ice 12, Die Abstimmungen erfolgen in der ngchstehenden Reihen-

raten Sachen

Zuerst stimmt der Dezernent - oder Referent (wenn ein folcher bestellt ist), nach dem Referenten der etwa ernannte Korreferent ; im Uebrigen bestimmt sich die Reihenfolge der Abstimmung nah dem Dienstalter als Mitglied des Ober-Verwaltungsgerihts und bei gleihem Dienstalter nach dem Lebensalter so zwar, daß das jüngste Mitglied zuerst, stimmt. Der -Senats-Präfident stimmt un- me 9s; vor dem Präsidenten ; der Präsident giebt seine Stimme zuleßt ab.

§. 13. (Im mündlichen Verfahren zu erledigende Spruch sachen.) Bei den im mündlichen Verfahren zu erledigenden Spruchsahen wird von dem Vorsißenden ein Referent und efinden ein Korreferent ernannt. Nachdem dem Vorsißenden das Referat bezw. Korreferat zugegangen if, beraumt derselbe den Termin zur mündlichen Verhandlung an; für s{leunige Sachen bleibt es jedoch dem Ermessen des Vorsißenden überlassen , den Ter- min vor Anfertigung des Referats anzuberaumen. 8. 14, Die zur mündlichen Verhandlung gelargenden Sachen

den 2. Mai, Abends.

1878,

Vor jeder Sihung hät der Vorsißendé den betreffenden Réssort- Ministern, behufs Bes{lüßnahme über die Beftellung eines n missars zur Wahrüehmung des öffentlichen Jnteresses, eîn Verzeichniß der in der Sitzung zur mündli{hen Verhandlung gelangenden wihti- geren ftreitigen Verwaltungssahen, welches die Nämen der Par- teien und eine furze Bezeichnung des Streitgegenstandes ent- hält, rechtzeitig zuzustellen. Auf Verlangen sind den Ressort- Lr arn E i O I N E ällen, in derten

onderer Kommissar ni estellt war, ri nen tht e ge A 0 L

15. Bleiben im Termine beide“ Parteien aus, so wird da Sachverhältniß durch den Referenten vorgetragen. Dei erbo nefchibt, wenn nur eine Partei erscheint; der leßteren ist nah dem Vorträge des Referentèn das Wort zu geben, Sind beidé Parkéeien exshienén, so hängt es von. dem Ermessen des Vorsitzenden ab, den Vorttäger derselben die Darstellung des Sachverhalts vorangehen bezw. diese Vorträge ergänzen zu lässen.

k; Die Berathung des Gerichtshofes beginnt mit dem Vor? trage des Referéntèn und des etwa ernannten Korreferenten. Dieselbe O ohne Zuziehung eines Protokollführers. §8. 17, Bei dén Beschlüssen, welhe auf Grund einer münd- lichen Verhandlung erlassen werden, dürfen nur Mitglieder mit- wirken, vor welchen die mündliche Verhandlung stattgefunden hat,

§. 18. Der Vorsißende verkündigt die ergangene Entscheidung durch. Vorlesung der Urtheilsformel. Nah Befinden dés Gerichts« hofes kann die Dana der Entscheidung bis auf. die nächste regelmäßige Sißzung ausgeseßt ‘werden, Zu leßterer werden die er- schienenen Parteien mündlich vorgeladen; einer Vorladung der aus- gebliebenen Parteien bedarf es nicht.

Wird die Verkündigung der Entscheidungsgründe für angemessen erachtet. fo erfolgt sie durch Vorlesung der Urtheilsgründe oder dur mündliche Mittheilung des wefentlihen Jnhalts.

Aus bejonderèn Gründen kann .der Gerichtshof beschließen, die mit Gründen versehene Ausfertigung der Entscheidung dén Parteien und dem Kommiyar zur Wahrnehmung dés“ öffentlihen Interesses an Stelle der Verkündigung zustellen zu lassen.

Vorstehende Bestimmungen finden auf Beweisbes&lüsse ent- sprechende Arens:

,_§. 19, Im Eingauge. eines jeden Endurtheils find die Mit- glieder namentli R E welche an der Entscheidung Theil gë-

O E dém Urthäile “t Ta 19 zur bezeichnen; ; uch f in _ jedem Urthèile tér Täg dee Sing 31 : in welcher die Entscheidung erfolgt ift. N E 2 N 8. 20. Für die Akten des Verwaltungsgerihts, welches in erster A entschieden hat, wird eine Ausfertigung des Endurtheils li. Außerdem wird von jedem in der Revisionsinstanz ergangenen Endurtheile dem betreffenden Bezirksverwaltungsgeriht eine Abshtift

E (Vollzich 7 A ollziehung der Urschriften der End- urtheile, Beschlüsse 2c.) Unbeschadet der Bestimmung des §. 45 des Geseßes vom 3. Juli 1875 erfolgt die Vollziehung der Urschriften der Beschlüsse des Dber-Verwaltungsgerichts, insbesondere der Endurtheile, durch diejenigen Mitglieder, welche an der Beshlüß- safsuns Dea Shilen des S I

n den Fällen des S, genügt die Vollziehung der Urschriften der Beschlüsse durch den Vorsißenden und den Dezertionien, E

Ist ein Mitglied an der Unterschrift verhindert, fo ist der Grund der Verhinderung anzugeben und von dem Vorsißenden zu beschei- nigen.

8.22 (Form der Ausfertigung der Endurtheile, Beschlüsse 2c.) Der Gerichtshof erläßt alle Endurtheile, Be- {lüsse, Verfügungen, Berichte, Requisitionen u. \. w. unter dein Namen „Königliches Ober-Verwaltungsgericht“.

Die Reinschriften werden von dem Präsidenten vollzogen.

__ Bei Endurtheilen, Beschlüssen 2c. eines Senats wird die Be- zeichnung des leßteren hinzugefügt und die Reinschrift von dem Vor- fißenden des Senats unterschrieben.

Für prozeßleitende und ähnlihè Verfügungen ist die Béeglaubi- gung dur einen Subalternbeämten genügend.

§. 23. Die förmlichen Ausfertigungen, insbesondere die der Endurtheile, enthalten neben dem“ Siegel des “Géeribtshofes ‘die Stlußformel :

«Urkundlich unter dem Siegel des Königlichen Ober-Verwaltungs- gerichts und der verordneten Unterschrift.“ : Feber Ausfertigungen der Endurtheile werden mit der Ueberschrift ersehen : „Im Namen des Königs.“

§. 24, (Sieg el.) Das Ober-Verwaltungsgericht führt ein größeres und ein kleineres Siegel, entsprechend den Siegeln, Pi A Bestimmungen untér Nr. IIl, und VII. des dur den Allerhöchsten Erlaß vom 16. August 1873 G. S. S. 397 modifizirten Reglèêments über die Anwendung des größeren, mittleren und klei- neren Königlichen Wappen8s vom 9. Januar 1817 (G. S. S. 26) von dem Dber-Tribunal geführt werden.

Die Siegel find mit dex Umschrift:

„Königlich Preußisches Ober-Verwaltungsgericht. zu versehen.

__ Das3 größere Siegel wird nur bei den förmlichen Ausfer-

tigungen, insbesondere der Endurtheile gebraucht.

i aal Präsidium bedient sich des kleineren Siegels mit der Um- rift:

ePrästdium des Königlich Preußischen Ober-Verwaltungsgerichts.*,

der Kommissar des Gerichtshofes des kleineren Siegels mit der Ums

{rift : „Königlih Preußisches Ober-Verwaltungsgéricht. : Kommissions-Siegel.“, i Pur anena eines Siegels mit dem Königlichen Adler und der ms\rift : „Sekretariat des Königlich Preußischen Ober-Verwaltungsgerichts.* 6:25, Bab iudidune der Ausfertigung nee End-

werden der Negel nach in der durch den Vorsißenden bestimmten,

Glaubißg zu Strzalkowo bei seinem Uebertritt in den Ruhe- stand den Charakter als Steuer-Rath ; sowie y

durch Aushang vor dem Sißungszimmer bekannt zu machend Reibenfolee ertediat, i bung à chenden

urtheile, Beschlüsse 2c.) Soweit niht das Gesez ein Anderes bestimmt, erfolgen die von Seiten des Ober-Verwaltungsgerihts zu bewirkenden Zustellungen in der Regel durch die Post. Steht ein