1878 / 103 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 May 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Termin oder eine Frist in Frage, so ist ein Behändigungsfchein zu

E ries Des QbeéBcccMiaaide ban Fa b rien. r-Verwaltungsge erien der : ate i und August. zt Auf den Lauf der gesezlichen Fristen sind die Ferien ohne,

_In der Ferienzeit wes die regelmäßigen Sitzungen aus; es müssen jedoch während derselben immer wenigstens fünf Mitglieder zur Erledigung \{leuniger Angelegenheiten am Sitze des Gerichts anwesend sein oder in solher Nähe desselben sih aufhalten, daß sie auf erfolgte dena ¡innerhalb 48 Stunden zu einer Sitzung er- en können. 7 27. (Beurlaubun g.) Außer der Ferienzeit darf der Prä- dent sib nicht über aht Tage ohne Urlaub des Ministers des ern vom Siße des Gerichts entfernen. Der Senats-Präsident und die anderen Mitglieder des Gerichtshofes dürfen außer der riot #ch nicht über drei Tage und jedenfalls niht an einem r die regelmäßigen Sitzungen bestimmten Tage ohne Urlaub vom Sitze des Gerichts entfernen. Die Ertheilung des Urlaubs an die- T steht bis zur Dauer von sech8 Wochen dem Präsidenten, über diese Dauer hinaus dem Minister des Innern zu. 5 S. 28. (Präfidialbefugnisse.) Dem Präsidenten liëgt die Leitung und La Pg des gesammten Geschäftsganges ob. Der E dent öffnet die unter der Adresse des Gerichtshofes eingehenden ungen, versieht dieselben mit dem Tage des Eingangs, vertheilt die Geschäfte, ernennt die Dezernenten, Referenten und Korreferen- ten, zeichnet die Konzepte aller Verfügungen u. \. w. und bestimmt die Sißungstage. Er verfügt und zwar entweder selbst oder mit * Zuziehung eines Dezernenten, in wichtigeren Fällen aber nach Be- rathung mit dem Kollegium in den das Ober-Verwaltungsgericht als solches betreffenden Angelegenheiten, fowie in allen Verwaltungs- angelegenheiten, insbesondere in denjenigen, welche das Etatswesen, die nöthigen Anschaffungen, die Erhaltung der Geschäftsräume, die Anlegung und Vervollständigung der Bibliothek und dergleichen be- treffen, und erläßt die in Bezug auf die Führung der Geschäfts- Tontrolen erforderlichen äußeren Anordnungen. Er ernennt ferner die Subaltern- und Unterbeamten, überwacht die Dienstführung der- fene vertheilt unter fie die Geschäfte, erläßt für diese Beamten ie nöthigen Justruktionen, ertheilt ihnen Urlaub und übt über sie die Disziplin (8. 169 des Zuständigkeitsgeseßes vom 26. Juli 1876). Dem Senats-Präsidenten gebührt jedoh für den von ihm gelei- teten Senat, vorbehaltlih des Aussichtsrechts des Präsidenten, die Vertheilung der Geschäfte unter die Mitglieder, die Ernennung der Dezernenten, Referenten und Korreferenten, die Zeihnung der Kon- zepte der Verfügungen u. st. w., sowie die Bestimmung der außer-

ordentlichen Sißungen. 4 i

S. 29. un des Präsidenten in den Mrs dialgeschäften.) Der Präsident wird in Verhinderungsfällen von dem Senats-Präsidenten und wenn auch dieser verhindert ist, von dem ältesten Rathe in den Präsidialgeschäften vertreten.

§. 39. (Geschäftsjahr. Geschäftsbericht.) Das Ge- schäftsjahr des N Star ns beginnt mit dem 1. De- zember und endigt mit dem 30. November.

Am Swlusfse des Geschäftsjahres hat das Ober-Verwaltungs-

ericht dem Minister des Innern eine Uebersicht der erledigten Ge- schäfte einzureichen.

Berlin, den 30. Januar 1878.

Persius,

Das vorstehende, von dem Ober-Verwaltungsgerichte entworfene Regulativ wird hiermit auf Grund des §. 30 des Geseßes vom d, Suli 1875 (Ges. Samml. S. 375) bestätigt.

Berlin, den 2. April 1878. S

Königliches Staats-Ministerium. gur von Bismarck. Dr. Leonhardt. alk, Kameke. riedenthal. von Bülow. Hofmann. Graf zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.

Finanz-Ministerium. Der Kanzlei-Diätariuus Gau is als Geheimer Kanzlei-

Sekretär bei dem Finanz-Ministerium; und ‘der im For e Förster Blumenberg als Geheimer

Sekretär im Forsteinrihtungs-Bureaut des Finanz:Ministeriüms angestellt worden!

Dem Ober-Regierungs-Rath Herrosé zu Altona ist die Stelle des Ober-Regierungs-Raths bei der Provinzial-Steuer- Direktion zu Stettin übertragen worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Ew. Excellenz theile ich Abschrift des Cirkular-Erlasses an Jämmiliche Königlichen Regierungen vom heutigen Tage (An- lage a) mit dem ergebensten Ersuchen mit, von der Einfüh- rung des neuen Hebammen-Lehrbuhs den betreffenden Orga- nen der Provinzialverwaltung gefälligst Mittheilung zu machen und deren Zustimmung zu vermitteln, daß den bedürftigen, bereits approbirten Bezirkshebammen der Provinz die Be- caffung des neuen Lehrbuhs durch Bewilligung einer Bei- hülse aus dem Hebammen-Unterstüßungsfonds, wie es auch im Jahre 1866 geschehen ist, erleichtert werde.

Zugleich schließe ich Exemplar des Lehrbuchs bei, um solches durch Vermittelung der Provinzialverwaltung dem Direktor der Hebammen-Lehranstalt in N. zugehen zu lassen.

Von dem Resultat Fhrer Bemühungen wollen Ew. Ex- cellenz mir gefälligst Mittheilung machen.

Berlin, den 20. April 1878.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten.

alf. An sämmtliche Königliche S inetiüidenten. (Anlage a)

Nachdem sih das Bedürfniß nach einem neuen Hebammen- Lehrbuch fühlbar gemacht hatte, habe ih eine Kommission von Sachverständigen mit der Bearbeitung eines solchen be- auftragt. Das hieraus N ome Lehrbuch der Ge- burtshülfe fr die preußi]schen Hebammen is gegenwärtig in meinem Austrage in Druck und Verlag der hie 8 August Hirshwaldshen Buchhandlung, Unter den Linden 68, erschie- nen, und wird hiermit bei dem Unterricht in den Hebammen- Lehranstalten von dem Beginn des nächsten Zegetuctus ab als Lehrbuch eingeführt. Auch bestimme ich, daß die mit den Bezirkshebammen vorschriftsmäßig abzuhaltenden Nachprüfun-

en so bald als möglich, jedenfalls aber nah Jahresfrist nah bn neuen Lehrbuch vorgenommen werden. :

Jh habe die Vermittelung des Herrn Ober-Präsidenten in Anspruch genommen, um die Zustimmung der Organe der Provinzialverwaltung zu vermitteln, daß den bedürftigen, bereits approbirten Omen die Beschaffung des neuen Lehrbuhs dur Bewilligung einer Beihülfe aus dem Hebammen-Unterstüßungsfonds, wie es auch im Jahre 1866 geschehen ist, erleichtert werde. Wo eine solche Beihülfe nicht eintreten kann, bleibt nur übrig, daß die bereits approbirten Bezirkshebammen L das Buch auf cigene Kosten anschaffen.

Der Preis des Lehrbuchs is auf 3,80 H festgestellt, und ist dasselbe dafür unter den bisherigen Bedingungen von der genannten Buchhandlung zu beziehen. : :

dem ih der Königlichen Regierung beikommend ein Exemplar des Lehrbuchs für Jhre Bibliothek übersende, ver-

aua e weh Eierde, e pg ortnele rg E Zu ehrbu U as Amtsbla! eunigst zu veröffentlichen. Berlin, den 20. April 1878. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelégenheiien. ga Falk. An sämmtliche Königli egierungen 2c.

Justiz-Ministerium.

Der Staatsanwalts-Gehülfe Hens{el in Roessel ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht daselbst and zuglei zum Notar im Departement des Ostpreußischen Tribunals zu Königsberg, mit Anweisung seines Wohnsißes in Rastenburg, ernannt worden.

. Ober-Rehnungskammer.

Bei der Ober-Rehnungskammer sind ernannt: die bis- rigen Geheimen revidirenden Kalkulatoren Wolf fe, osbund, Reinert, Schreiber, Netto, Schmidt, Wedding und Redlich zu Geheimen Rehnungs-Revisoren, der bisherige Appellationsgerichts - Sekretär Hampf aus Cassel, der bisherige Appellationsgerichts - Bureau - Assistent Türk aus Ratibor, der bisherige Kreis-Sekretär Schmalle aus Zielenzig, der bisherige Konsistorial-Sekretär Krämer aus Cassel, sowie die bisherigen Bureau-Assistenten Schneider und Scheurich aus Berlin zu Geheimen revidirenden Kalkulatoren.

Nachtrag

zur Sicherheitsordnung für normalspurige Eisen-

“bah nen Prenyens vom 10, Mai 1877 für die Zweigbahn

vom Bahnhofe Berlin der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn nach den A in der Gitschiner- raße.

In Gemäßheit der Einführungsbestimmung zur Sicherheits- ordnung für normalspurige Eisenbahnen Preußens vom 10.; Mai 1877 und mit Genehmigung der Königlichen Ministerien für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und des Innern, sowie unter Zu- (nua des Reichs-Eisenbahnamts tritt die vorgenannte Sicher- eitsordnung unter Aufhebung des Bahnpolizei-Reglements vom 31, Dezember 1855 für die Königliche Verbindungsbahn zwischen den Eisenbahnhöfen zu Berlin für den jeßt noch unter dem Namen „Zweigbahn“ nach den Gasanstalten in der Gitschinerstraße be- stehenden Theil dieser Bahn mit dem 15. Mai d. I. in Kraft.

Mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse der genanntén Zweigbahn werden jedo zu der Sicherheitsordnung vom 10. Mai 1877 noch folgende abändernde und ergänzende Bestimmungen getroffen:

ad §. 3. Warnungstafeln an den Wege - Uebergängen resp. Straßenkreuzungen find nicht aufzustellen. : : i i

ad 8. 4, Abtheilungszeihen und Neigungszeiger sind nit erforderlich. h L

ad S. 15. T durch die Glocke on der Lokomotive ist die Annäherung eines Zuges auch durch dem Zuge vorangehende Beamte bemerklich zu machen. ; : :

ad § 27. S. 27 der Sicherheit8ordnung vom 10, Mai 1877 findet auf der Zweigbahn keine Anwendung.

ad §. 33. An Stelle des §. 33 der Sicherheitsordnung vom 10, Mai 1877 treten die nachstehenden Bestimmungen: A

1) Die zwischen dem Bahnhofe der Niederschlesis{ch-Märkischen Eisenbahn und der Köpnicker Straße belegene Strecke der Zweigbahn darf mit Ausnabme des in die Mühlenstraße selbst fallenden Theils derselben zur Passage von Fußgängern, Reitern und Fuhrwerken überhaupt nit, die Drehbrücke über den Louisenstädtishen Kanal nur von Fußgängern benußt werden. / i

Im Uebrigen ist der Verkehr vou Fußgängern, Reitern und Fuhrwerken an jeder beliebigen Stelle gestattet, sofern niht die An- näherung eines Cen ba guges nach Maßgabe der nachfolgenden Be- ftimmungeit oder Fuch die eines Pferdebähnwagens ein Ausweichen resp. Anhalten bedingt.“ : :

2) Beim Ertönen der Lokomotivglocke resp. auf Anweisung der dem Zuge vorangehenden, sowie der sonst zur Aufficht bestellten Beamten hat Jedermann sofort das Bahnplanum zu verlassen, Fupgänger müssen mindestens 5 Schritte vom Geleise zurücktreten,

eiter und Fuhrwerke müssen Halt machen und in ausreichender Gntfernung von den Swienen abwarten, bis der Zug passirt ist, wo- bei die Pferdeführer die Pferde scharf im Zügel zu fassen, oder falls sie der Nuhe ihrer Thiere niht ganz gewiß sind, beim Kopf fo zu halten haben, daß er dem sih nöhernden Zuge zugewendet wird.

Das Ueberschreiten der Geleise vor dem in Bewegung befind- lichen Zuge ist für Fußgänger bei einer Entfernung vom Zuge von nur 20 Schritt, für Reiter und Fuhrwerke von nur 50 Schritt nicht mehr gestattet. :

3) Das Stehenlafsen bespannter Fuhrwerke ohne genügende Auf- ficht, namentlich der Droschken auf den Haltepläßen in der Nähe der

Zweigbahn, ift untersagt, ebenso ist das Abladen von Holz, Steinen"

und sonstigen hindernden Gegenständen innerhalb einer Entfernung von 2 m von der Geleismitte verboten.

. 4) Die 88. 60, 63 und 64 des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875 finden auch auf die Zweigbahn Anwendutg. 00 l i

9) Der Transport von feuergefährlihen Gegenständen, sowie von Flüssigkeiten und anderen Gegenständen, die auf irgend eine Weise Schaden verursachen können, unter anderen auch von geladenen Gewehren, Schießpulver, leiht entzündbaren Präparaten und anderen gleiher Eigenschaft ohne Beobachtung der im Betriebs- Reglement, fowie durch die besonderen Dienstvorschriften der Nieders{lesis{-Märkischen Eisenbahn gegebenen Bestimmungen, ift verboten. E gegen die vorstehenden, an Stelle des 8. 33 der Sicherheitsordnung vom 10. Mai 1877 tretende Bestim- mungen werden mit einer Geldbuße bis zu 30 Æ oder entsprechender Hasftstrafe bestraft, sofern durch das Geseß nicht eine höhere Strafe

estgesezt ist.

! fac 34. Außer den Bahnpolizei-Beamten de auch die Schußz- mannschaften berechtigt und verpflichtet, für die Beobachtung der Be- stimmungen dieses Reglements Seitens des Publikums zu sorgen.

Mit Rücksicht auf den Schiffahrtsverkehr unter den beiden Zweigbahnbrückten wird endlich noch Folgendes bestimmt:

Die Drehbrücke über die Spree ist ofen zu halten und nur dann zu gane wenn ein Eisenbahnzug erwartet wird, die Dreh- brüde über den Louisenstädtischen Kanal dagegen wird gesessen gehalten und nur dann geöffnet, wenn die Durchfahrt von Schiffen es nothwendig macht. ; . i

Die Schiffer und Kahnführer müssen, sofern ihre ahrzeuge nicht so niedrig, daß sie die festen Joche der Brücke ohne Hinderniß passiren können, unbedingt halten, wenn sie das Drehjoh der Brücke ges{lossen finden oder ihnen rothes Licht aus den Signallaternen auf der Brücke entgegenleuchtet, bis das Joh wieder geöffnet ist.

Beim Durpalfren durch das geöffnete Joch haben alle Schiffe und Kähne sich stets in der Mitte des Fahrkanals zu halten und jede Berührung und Beschädigung des Brückenjohs zu vermeiden.

Beim Passiren der Brücke dürfen ferner die Anker nicht \{leppen. Das Festhalten mit Haken oder das Einstemmen von Rudern in das Gitterwerk der Brücke und das Mauerwerk der Diebe sowie jede Beschädigung des die Fahrstraße begrenzenden Pfahlwerks ift verboten.

Berlin, den 14. März 1878. Königliches Polizei-Präsidium.

von Madai.

Königliche Direktion der Niedershlesisch-Märkischen Eisenbahn. Schwabe.

Nichtamfkliches.

Deutsches Nei.

_Treußen. Berlin, 2. Mai. Jhre Majestät die Kaiserin-Königin besichtigte in diesen Tagen das Goß- nershe Waiseninstitut, die jüdishe Alter-Versorgungsanstalt und die Nationalgalerie. :

Beide Kaiserliche Majestäten waren gestern in dem Symphoniekonzert der Königlichen Kapelle anwesend.

Heute findet im Königlichen Palais eine musikalische Abendunterhaltung statt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für LONE und Verkehr und für Justizwesen traten heute zu einer ißung zusammen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (37.)Sißzung des Reichstages bemerkte der Abg. Windthorst (Meppen) bei der dritten Berathung des Geseßentwurfs, S die

Uwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote, daß die Abgrenzung des Strafmaßes immer mit einer gewissen Willkür verbunden sei; bei der Verschiedenartigkeit der möglichen Fälle sei es aber in der vorliegenden Materie nothwendig, dem Richter eine möglichst große Freiheit zu gewähren. Man müsse das Vertrauen haben, daß er in dem konkreten E jedesmal das Richtige zu treffen wissen werde. Eine Erhö ung des Strafminimums z deshalb umsoweniger gerechtfertigt, als das deutsche Strafgesey von der Abschreckungstheorie ab- gegangen sei. Der Abg. Dr. Beseler erklärte, er halte troßdem an seinem Antrage fest. Erwäge man, da durch Uebertretungen des Einfuhrverbots dem Volke das nothwendigste Nahrungsmittel niht nur vertheuert, sondern sogar gänzlih entzogen werden könne, so erscheine selbst in dem mildesten Falle eine Gefängnißstrafe von 6 Monaten nicht zu hoh. Darauf {loß die Generaldiskussion. Jn der Spezialdiskussion knüpfte sihch eine Debatte zunächst an 8. 2 (Zuwiderhandlung aus gewinnsüchtiger Absicht), zu dem das gestern mitgetheilte Amendement Beseler und Schwarze vorlag.

Der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats-Minister Hofmann, verwahrte die verbündeten Iegierungen dagegen, als ob sie bei Gean des höheren Strafmaßes ein Miß- trauen gegen den Richterstand aussprehen wollten. Wenn auf Grund des 8. 265 des Strafgeseßbuches gegen denjenigen, welcher in betrügerischer Absicht eine gegen Feuersgefahr versicherte Sache in Brand seße, nicht unter 6 Monaten Gefängniß erkannt werden dürfe, dann involvire es gewiß kein Mißtrauen gegen den Richterstand, wenn man im vorliegenden Fall dasselbe Mini- mum des Strafmaßes feststelle. Der Abg. Dr. Löwe trat gleich- falls dafürin, daß der eigentliche Zweck der Strafbestimmung, den Kontravenienten die große Bedeutung einer Uebertretung des Einfuhrverbots zu Gemüthe zu führen, durh ein Strafmaß von 3 Monaten nicht erreiht werde, und empfahl deshalb die Annahme des Amendements. Nachdem Abg. von Grävenitz sih in gleichem Sinne ausgesprochen hatte, \hritt das Haus zur Abstimmung. Für das Amendement stimmten 107, gegen dasselbe 90 Mitglieder. Da hiernach zwei Mitglieder an der zur Beschlußfähigkeit des Hauses erforderlihen Zahl fehlten, mußten gegen drei Uhr die Verhandlungen abgebrochen werden.

On der VéUuUtigen- (38) Sißüng Des Nei ch8= tages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichskanzler - Amts, Staats - Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß die Rehnungen der Kasse der ODber-Nechnungskammer für die Zeit vom 1. April 1877 bis 31. März 1878 eingegangen. seien. Der Namensaufruf ergab die Anwesenheit von 232 Mitgliedern, das Haus war also beschlußfähig und genehmigte in dritter Berathung die 88. 2 und 4 des Geseßentwurfs, beir. die Zuwiderhand- lungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest er= lassenen Vieh-Einfuhrverbote, mit den Amendements Beseler-Shwarze, durch welche neben der Zuchthausstrafe als Strafminimum auch Gefängnißstrafe nicht unter 6 Monaten resp. einem Jahre zugelassen wird, und mit dieser Abänderung das Geseß im Ganzen. A ;

Die Zusammenstellung der Liquidationen über die aus der französischen Kriegskostenentshädigung zu erseßenden Be- träge wurde auf den Antrag des Abg. Rickert an die Rech- nungskommission verwiesen. ;

Das Haus erklärte sodann, daß durch die Vorlage der Denkschrift über die Ausführung verschiedener Gesetze, betr. die Ausnahme von Anleihen, dem Gesetze, Genüge n jd sei.

Es folgte die zweite Berathung des Gesehentwurfs, be- treffend die Gewerbegerichte. Nach einigen einleitenden Worten des Referenten Abg. Dr. Gensel motivirte der Abg. Bürgers seinen Antrag, welcher lautet :

„Der Reichstag wolle beschließen :

1) §. 1 Absay 3 zu fassen:

„Bilden mehrere Gemeinden einen Kommunalverband, fo kann die Einseßung eines gemeinschaftlichen Gewerbegerihts nah Maßgabe der Vorschriften erfolgen, nah welchen gemeinsame An- gelegenheiten des Verbandes geregelt werden. Für mehrere Ge- meinden, welche einen Kommunalverband nicht bilden, kann die Einsétßung eines gemeinschaftlihen Gewerbegerihtes durch Ver- einbarung der Gemeindebehörden erfolgen.“ .

Hierauf Absay 5 folgen zu lassen und statt Absayß 4 aufzu- nehmen:

y „S. 2a, Wird durch Beschluß der Gemeinde oder des Kom- munalverbandes der Antrag betheiligter Gewerbetreibender oder einer betheiligten Gemeinde auf Einseßung eines Gewerbegerichtes zurücgewiesen, fo steht den Antragstellern die Beschwerde bei der Vorge legen Behörde zu. : :

leselbe beschließt über das Bedürfniß des Gewerbegerichtes und stellt eintretenden Falles das Ortsstatut fest, Falls inner- halb der Frist, welche durch den auf die Beschwerde ergangenen Beschluß zu bestimmen ist, die Einseßung auf dem im §. 1 vors- geschriebenen Wege nicht erfolgt. 5

Mit der gleichen Maßgabe kann auf Antrag betheiligter Ge- werbetreibender oder einer betbeiligten Gemeinte für mehrere Ge«- meinden, welche einen gemeinschaftlihen Kommunalverband nicht bilden, durch die vorgeseßte Behörde die Ns eines gemein- schaftlihen Gewerbegerihtes beschlossen und, falls eine ereins barung innerhalb der durch den Beschluß zu bestimmenden Frist nicht erfolgt, das Statut festgestellt werden. i :

Die zuiïtändige Behörde und das Verfahren bestimmen die Landesgesetze.“

2) §. 19 zu streichen.“ ¿ ?

Der Kommissarius des Bundesraths, Geheimer Regierungs: Rath Nieberding, charakterisirte diesen Antrag dahin , daß er das Selbstverständliche sage und das Nothwendige nicht zum Aus- druck bringe, ein Fehler, welchen die Regierungsvorlage nicht habe. Obwohl man mit der Tendenz dieses Antrages einver.

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standen sein könne, sei es der Regierung aus obigen Gründen

M denselben anzunehmen.

E, ei dem Schlusse des Blattes hatte der Abg. Ricert das ort.

Die Bevollmächtigten zum demie het Page s lich bayerischer Regierungs-Rath Herrmann, Königlich säd: sisher Geheimer Finanz-Rath Zenker, Königlich sädsisher Ge- heimer Justiz-Rath Held und Großherzoglih oldenburgischer Staatsrath Selkmann, sind in Berlin angekommen.

Der General-Lieutenant von ERIERY- Comman- deur der 1. Division, hat sich na beendigtem Urlaub in seine Garnison Königsberg i. Pr. zurückbegeben.

Vayern. Augsburg, 1. Mai. (W. T. B.) Der „Allgemeinen Zeitung“ zufolge ist der Dompropst Streihele in Augsburg zum Erzbischof von Mühnchen-Freising ernannt worden.

Neuß j. L. Gera, 30. April. Als erster Gegenstand der Tagesordnung der heutigen Landtags-Sißung war die die Domänenfrage betreffende Vorlage angeseßt, welche nah sehr langer Debatte s{ließlich dem Domänenausshuß zur weiteren Erörterung überwiesen wurde. Die hierauf folgende Vorlage, betreffend die Modifikation einiger Bestimmungen des Ausführungsgeseßes vom?®21. Juni 1871 zu dem Bundesgeseß über den Unterstüßungswohnsiß vom 6. Juni 1870, fand die unveränderte Annahme des Landtags. Die Abänderungen bestimmen in der Hauptsache, daß das ganze Fürstenthum einen Landarmenverband bilden soll, dessen Funktionen der Staat übernimmt. Die Verpflihtungen und Rechte dieses Landarmenverbandes sind genau festgestellt, während der leßte Paragraph bestimmt, daß die Deputation für das Heimathwesen aus drei von dem Fürsten bestellten Mitgliedern bestehen, unter denen sich mindestens 1 richterlicher Beamter befinden soll. Der Fürst ernennt den Vorsißenden.

Elsaß - Lothringen. Straßburg, 30. April. Nachdem der Bezirkstag die ihm gemachten Vorlagen be- rathen und erledigt hat, wurde derselbe heute Nachmittag

5 Uhr geschlossen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 1. Mai. (W. T. B.) Die „Politisde Korrespondenz“ veröffentliht folgende Mel- dungen: Aus Konstantinopel vom 1. d.: General Tot- leben hat sih unmittelbar nah der Abreise des Großfürsten Nikolaus auf die Pforte begeben und daselbst mit Sadyk Pascha, Safvet Pasha und Jzzet Pascha eine längere Konferenz gehabt, welher in diplomatishen Kreisen eine große Wichtigkeit beigemessen wird. General Tot- leben soll neuerdings die Räumung von Schumla, Varna und Batum urgirt haben. Für den Fall, daß die Pforte diesem Verlangen unverzüglich nach- kommt, soll General Totleben den Rückzug der russischen Truppen bis an die befestigten Linien Tschekmedje-Ts\chataldje- Derkos in Aussicht gestellt haben. Sämmilliche diplo0- matische Missionen in Konstantinopel machten bei der Pforte gemeinschaftlihe Schritte wegen der Beseitigung der dur die Anhäufung der Flüchtlinge in der Haupt- stadt entstandenen sanitären Uebelstände. Sadyk Pascha versprach Abhülfe. Aus Bukarest vom 1. d. M.: Die rumänische Regierung ließ konstatiren, daß \ich gegen - wärtig 56 000 Russen inRumänien befänden. Weitere bedeutende Nachschübe sind im Anzuge. Die russische Diplo- matie seßt ihre Bemühungen, die rumänische Regierung zum Abschlusse einer neuen Konvention zu bewegen, fort.

Großbritannien und Jrland. London, 1. Mai. (W. T. B.) Der Staatssekretär des Jnnern, Croß, eröffnete heute in Preston den neuen konservativen Klub. Zahlreiche Parlamentsmitglieder wohnten der Cere- monie bei. Jn der bei der Eröffnung gehaltenen Rede be- tonte der Minister, daß die Regierung bei ihrem Verhalten in der orientalishen Frage beständig von dem aufrichtigsten Wunsche geleitet fei, den Frieden Europas, sowie die Ehre, die Zntegrität und die Jnteressen des Reiches aufrecht zu erhalten. Bei dem am Abend stattgehabten Festbanket hielt Croß eine Rede, worin er sagte: Es sei durchaus u nwahr, daß die Regierung die Türkei in ihren kriegerischen Gesin- nungen bestärkt habe. Alles, was England gegen- wärtig thue, betreffe die Aufrechterhaltung des Rechtes der Verträge; England bestehe auf der Aufrechthaltung der Erklärung von 1871. Alle Regierungen zollten der Billig- keit des Cirkulars des Lord Salisbury Anerkennung. Der Redner bestritt, daß die Regierung eine isolirte Politik ver- folgt habe, die Regierung habe im Gegentheil versucht, eine Uebereinstimmung der Mächte herbeizuführen. Aber man habe sich gefragt, wozu es dienen könne, die Mächte zu einer Be- rathung zu versammeln, wenn ein von ihnen unterzeichneter Vertrag dur einen der Unterzeichner in jedem Augenblick zerrissen werden könne. Ein Krieg werde dur keinen Akt Englands provozirt werden; die Forderungen Englands seien keine Erniedrigung für Rußland, der Vertrag von San Stefano müsse in seiner Gesammtheit in Be- tracht gezogen werden, der eine oder der andere Artikel möge gleihgültig sein, aber in seiner Gesammtheit sei der Vertrag verderblich. Jede Abänderung der vorhandenen Ver- träge würde aus einer in voller Freiheit eröffneten Konferen der Signatarmächte hervorgehen müssen. Der Minister wad den Liberalen vor, stets eine unbegreifliche Zuneigung für Rußland und die russishen Jnstitutionen bekundet zu haben, und sagte: Wir werden Europa, die Welt und vielleiht Ruß- land selbst zu überzeugen wissen, daß der Vertrag von San Stefano geändert werden muß. Es sei nothwendig, daß der Vertrag auf den Tisch der Konferenz niedergelegt werde, um geprüft zu werden. England werde ihn loyal behandeln, es

ebe die eingetretenen Veränderungen zu, aber es habe das eht, sie zu disfutiren. ,_ Dem „Reutershen Bureau“ wird aus Konstan- tinopel vom 1. d. M. gemeldet, daß die vom General Tot- leben mit dem englischen Flottenkommando geführten Ver- handlungen bezüglich des gleichzeitigen üdckzuges der A und der Engländer von Konstantinopel bis- her kein Resultat gten hätten. 2. Mai. (W. T. B.) Der „Times“ wird aus St. Petersburg gemeldet, daß die Pourparlers zwischen dem Londoner und St. Petersburger Kabinet über Berlin fortgesebt werden. Dem „Reutershen Bureau“ wird aus Bombay berichtet, daß die zweite Abtheilung. der Ex - pedition nach Malta dorthin abgegangen sei.

Frankreich. Ueber die Eröffnung der Welt-Aus- FELIRAC in Paris liegen folgende Telegramme des

„W. vor:

Paris, 1. Mai, Abends. Die Eröffnung der Welt- ausstellung hat dem Programm gemäß stattgefunden“ Um 2 Uhr fanden sich der Marschall Mac Mahon, die Minister und zahlreiche Mitglieder des Senats, der Deputirtenkammer und des diplomatischen Corps in dem Palaste auf dem Tro- cadero ein. Dort wurden die Mitglieder der Ausstellungs- Kommission und die Präsidenten der auswärtigen Abtheilungen vorgestellt. 100 Kanonenschüsse kündigten die Eröffnung der Aus- stellung an. Nach einer Ansprache des Handels-Ministers erklärte der Marschall Mac Mahon die Ausstellung für eröffnet. Es wurde lebhaft „Es lebe die Republik!“ Es lebe Franre E gerufen. Der Marschall Mac Mahon besuchte arauf mit einem zahlreichen Gefolge die verschiedenen Theile der Aus- stellung. Der Eröffnung wohnte troß des unsicheren Wetters ein außerordentlih zahlreihes Publikum bei. Die Stadt Paris hat ein festlihes Ansehen. Man sieht an den Häusern zahlreiche Fahnen aller Nationen. Der Zudrang von Frem- den ist sehr groß.

Ueber die Eröffnung der Ausstellung wird weiter gemeldet : Um 1 Uhr Mittags wurden die Präsidenten des Senats und der Deputirtenkammer, der König Franz von Assisi, der Prinz von Wales, der Prinz von Oranien, der Kronprinz von Dänemark, der Prinz Amadeus und Prinz Heinrich der Nieder- lande durch Ehren-Eskorten von ihren Hotels nah dem Aus- stellungspalaste geleitet. Dort stellte der Marschall Mac Mahon den Prinzen die Minister, die Beamten der Ausstellung und verschiedene hervorragende Persönlichkeiten vor. Das Schau- spiel der Eröffnung war außerordentli großartig. Die Ord- nung wurde vollkommen aufreht erhalten. Heute Abend werden Paris und verschiedene Städte Frankreichs illuminiren.

Unter den Fürstlichkeiten, welche der Eröffnung der Welt- ausstellung beiwohnten, befanden \ich auch der Erzherzog Leopold von Oesterreich und 1 N von Leuch- tenberg. Jn dem Moment, als der arschall Mac Mahon die Ausstellung für eröffnet erklärte, begann die Kaskade auf dem Trocadero zu springen. Zugleih wurden die bereit ge- haltenen Geschüße abgefeuert und die Fahne auf dem Aus- stellungspalaste aufgezogen, während die Musikcorps spiclten. Die Ausstellung gewährt einen sehr {hönen Anblick. Alle Maschinen sind in Thätigkeit. Am meisten vorgeschritten sind die Arbeiten in der englischen Abtheilung und nächstdem in der s{hweizerischen, der japanischen und der belgischen.

_— Jn der Ansprache, welche der Handels-Minister bei der Eröffnung der Weltausstellung an den Marschall Mac Mahon hielt, erinnerte er daran, daß der Gedanke der Welt- ausstellung unmittelbar, nahdem die Republik ihre definitive Bestätigung empfangen hätte, entstanden sei. Die Regie- rung der Republik habe dadurch ihre Absichten und das Ziel bezeichnet, welches sie ihren Anstrengungen und ihrer Thätigkeit habe vorzeihnen wollen. Sie habe dadurh den Glauben an die Beständigkeit und die Fruchtbarkeit der Jnstitutionen bezeugt, die das Land ih gegeben habe. Sie habe weiter dadurch ihrem Vertrauen auf die Sympathien der auswärtigen Regierungen Ausdruck gegeben. achdem der Minister auf die Arbeiten und An- strengungen hingewiesen, welhe nothwendig gewesen seien, spra derselbe zunähst den fremden Staaten seinen Dank aus, mwelhe in so großartiger Weise der Einladung Folge geleistet und ihre Kunstshäße und Jndustrieprodukte zur Ausstellung - gesandt hätten, ünd die durch ihre hervorragendsten Bürger und Fürst:zn vertreten seien. Die Ausstellung liefere den Beweis für die Stärke und die Kraft, die die Republik “nunmehr erlangt habe. Der Präsident der Republik erwiderte, daß er sih den von-dem Minister ausgedrüdten Gefühlen ans{ließe. Er wünsche ihm Glü zu dem glänzenden Resultate, das erreiht worden sei und zu dessen Zeugen er dié ganze Welt mache. Der Marschall spra sodann den fremden Nationen seinen Dank aus, welche der Aufforderung Frankreichs g.folgt seien, und erklärte darauf im Namen der Republik die Ausstellung für eröffnet. Schließlich beglückwünschte der Marschall den Organisator der Weltausstellung, den Fngenieur Kranßt.

ÎÍtalien. Nom, 1. Mai. (W. T. B.) Jn der heutigen Sibung des Senats verlangte bei der Berathung des Handelsvertrages mit Frankreich Decesare die Re- vision der Tarife. Die weitere Debatte über diesen Ge- genstand wurde auf morgen vertagt, damit die Kommission auh den von der Regierung heute L Zolltarif prüfen könne. Die von Motezemolo angekündigte Fnter- pellation über die auswärtige Politik wurde im Einverständniß mit dem Minister des Auswärtigen, Grafen Corti, auf Sonnabend vertagt.

In der Deputirtenkammer theilte Maurigi mit, daß er eine Jnterpellation einbringen werde, bezügli der Ge- rüchte über Mediationsverhandlungen der italieni- shenRegierung in der orientalischen Angelegenheit. Der Minister-Präsident Cairoli erklärte diese Gerüchte für absolut unbegründet. Da es nothwendig sei, denselben entschieden entgegen zu treten, so sei cr damit einverstanden, daß die Interpellation unverzüglich eingebracht werde. Der Minister des Auswärtigen, Graf Corti, bestätigte die Aus- führungen Cairoli’s und hob besonders hervor, daß die Ge- rüchte über Mittheilungen der Regierung an England der Be- gründung entbehrten. Die Haltung der Regierung würde immer mit den Wünschen der Nation E R L IN das

ieße, sie würde eventuellen Verwickelungen so fern als mög- ih bleiben. Nach diesen Erklärungen zog der Deputirte Maurigi seine Jnterpellation zurü.

Türkei. Konstantinopel, 1. Mai. (W. T. B.) Die englische A hat zum Zweck ckner Uebungsfahrt den Hasen von Jsmid verlassen. Dieselbe wird bei Touzla Anker werfen und in zwei Tagen nah Fsmid zurückkehren. Nach hier eingelangten Nachrichten hat der englische Konsul in Trapezunt eine Deputätion der Bevölkerung von Batum empfangen, welche ihren festen Entschluß erklärte, sih dem Einmarsche der Russen in Batum zu widerseßen, und den Schuß Englands anrief.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 1. Mai, (W. T. B.) Die „Agence russe“ schreibt: Die S itua- tion ist unverändert. Die Pourparlers zwischen den Mächten dauern fort. Jn dem Befinden des Fürsten Gortschakoff ist keine Aenderung eingetreten.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. April. (Wes. Ztg.) Der König ist gestern Vormittag von seiner

Reise nah Deutschland über Ytad wieder hier eingetroffen. Am Bahnhofe von dem Kronprinzen Gustaf, dem Herzoge von Gothland, dem Reichsmarschall und anderen In Beamten empfangen, hielt Se. Majestät sofort nah der nfunft auf dem Schlosse Staatsrath und übernahm wieder die Regierung. n Ver gestrigen Sins der Ersten Kammer des Reichstages wurde die von der Regierung und dem Kammer- aus\{usse beantragte Abänderung der jeßigen bezüglih des Skjuts- (Personenbeförderungs-) Wes*ns bestehen- den geseßlichen Bestimmungen mit 65 gegen 59 Stimmen an- enommen. Die Sache ist damit in einem dem s{hwedischen

auernstande günstigen und den Beschlüssen der Zweiten Kammer entsprechenden Sinne erledigt worden. Die 2weite Kammer erled.gte gestern den Antrag, betreffend die Revision der Kriegsgeseße. Es wurde unter Zu- stimmung des Kriegs-Ministers mit 87 gegen 84 Stimmen beschlossen, den König zu ersuchen, eine Revision der bestehen- den Kriegsgeseße veranlassen zu wollen. Die 84 Gegenstimmen erklärten sih für einen von dem Abg. Berg gestellten Antrag, welcher dahin ging, in dem Gesuche an den König den Wunsch auszusprechen, daß die namentlich für Friedenszeiten bestehen- den Strafbestimmungen gemildert, sowie daß Untergeordneten geseßliher Schuß gegen Gemwaltthätigkeiten und Tae der Vorgeseßten zugesichert werde. Der frühere norwegische Kriegs-Minister, General-Major N. Chr. Jrgens, ist am nnerpaa in Christiania im Alter von 67 Jahren ge- orben.

Amerika. Washington, 1. Mai. (W. T. B.) Die Staatsschuld der Vereinigten Staaten hat in Monat April um 3 016 000 Dollars abgenommen. Jm Staats- schaße befanden sich am 30. April 156 037 000 Dollars in Gold und 1 163 000 Dollars in Papiergeld.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Vureagu,

Si; E Donnerstag, 2. Mai. Das „Journal de St. Pétersbourg““ chandelt einige Widersprüche in der E Rede des englischen Staatssekretärs Hardy im kon- ervativen Club zu Bradford. ardy habe gesagt, die englische Regierung vertheidige die Deklaration von 1871, welche eine Vorschrist sei, die Niemand ohne Zustimmung Europas ver- leßen dürfe, und andererseits habe er gesagt, daß England seine elotte nah den Dardanellen geschickt habe, um sein Recht zu konstatiren, in den türkischen Gewässern Schiffe zu halten. Das Journal, indem es die Nede weiter analysirt, hebt her- vor, die englische Politik habe neuerdings drei Rithtungen verfolgt,“ die erste habe allein den englischen Jnteressen gegolten, die zweite den europäischen, die heutige dritte den mujelmännishen. Das Journal tritt an die Prinzipienfrage der Verträge heran und sagt : Wenn der ron den sechs Mächten abgeschlossene Vertrag während 20 FJahreri durch einen der Kontraktanten derart verleßt wird, daß dadur der Unwille Europas erregt wird, so bleiben für die anderen Unterzeichner nur zwei Entschlüsse übrig. Entweder sie vereinigen ih, um das vertragsbrüchige Mitglied zu zwingen, seinen Verpflichtungen nachzukommen, oder sie handeln gar niht und betraten sich als thren Ver- pflihtungen entbunden. Rußland hat zu drei verschiedenen Malen die Mächte zu dem ersten Entschlusse aufgefordert, Eng- land allein hat sfich dem widersezt. Nachdem der Miß- erfolg der Konstantinopeler Konferenz den zweiten Ent- {luß herbeigeführt hatte, stand es Rußland frei, allein den Weg zu verfolgen, der ihm durch seine Tradi- tionen vorgezeihnet war. Heute, wo der Krieg neue Rechte und neue Pflichten geschaffen hat, die früheren Verpflichtungen, die von Niemand eingehalten wurden, in Erinnerung zu brin- en: das überschreite die Grenzen der Vernunft. Wenn Hardy agen wollte, daß der von den sechs Mächten geschlossene Vertrag durch einen neuen, ebenfalls von den sechs Mächten geschlossenen Vertrag erseßt werden müsse, so bestreite Rußland dieses nicht, da es als dieerste Macht den Zusammentritt desKongresses verlangt habe, welchen England allein verhindert habe. Das von Hardy ver- tretene System würde bedeuten, daß die Opposition Englands genüge, um den von den sechs Mächten abgeshlo}enen und von der Türkei verleßten Vertrag nicht zu modifiziren, selbst wenn die Revision von den andern Mächten verlangt werde. Eine solche inkonstitutionelle und illegale Theorie sei unan- nehmbar.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das Königliche Polytechnikum in Dresden beging am 1, d. M. sein 50jähriges Jubiläum durch einen Festaktus.

„Verzeichniß der Leuchtfeuer aller Meere.“ Her- ausgegeben von dem Hydrographishen Bureau der Kaiserlichen Ad- miralität. Zweite neu bearbeitete Auflage. Theil 111. 1878, Gr. Lexikon 89 geh. Preis 1 K 45 4. Be.lin. R. v. Deckers V:r- lag, Marquardt u. Schenck. Die vorliegende Penang der „Leuchtfeuer aller Meere“ ist den besten vorhandenen Quellen entnommen, wobei den offiziellen Angaben der Vorzug gegeben wurde, wenn die Angaben der verschiedenen Quellen niht übereinstimmend waren. Die Leuchtfeuer sind nah den Meeren und den Küsten in derselben Aufeinanderfolge geordnet, wie fie in Nr. 1 der „Nachrich- ten für Seefahrer“ pro 1873, 1875, 1876, 1877 und 1878 unter Karteneintheilung in Titeln mit deren Grenzen veröffentlicht worden ist. Dieser dritte Theil, der soeben in 2. Auflage erschienen, ent- hâlt: Titel IX. Indisher Ocean, Titel X. Ostindischer Archipel, Titel XI1. Nördlicher stiller Ocean, Titel XIL. Südlicher stiller Ocean, Titel X1IL. Nördliches und südlihes Eismeer nebst dem be- züzlichen Inhaltsverzeichniß.

Das Maiheft der „DeutshenRunds\chau “, herausgegeben von Julius Rodenberg (Verlag von Gebrüder Paetel, Berlin) ent- hält: Nach der Niederlage (I.), Novelle von Paul Lindau. Aus dem Leben Sainte - Beuve's, von Karl Hillebrand; Eine römische Annexion, von E. Hübner; Fürst W. A. Ts\cherkasski, der Reorgani- sator Polens und Bulgariens (e) Ueber die Wahrnehmung des Unendlihen, von F. Max Müller; Esaias Tegnér, nah neuen Quellen dargestellt von Georg Brandes; Vincenzo Bellini, von Ferdinand Hiller; Die Gescbihte des alten es und ihre neueste Behandlung durch Maspero und Brugsh-Bey; Kleists zer- brocener Krug illustrirt von Menzel; Literarische Notizen; Litera-

rische Neuigkeiten. Gewerbe und Handel.

Vom Berliner Pfandbrief - Institut sind bis Ende April 1878 38 265 900 Æ 43prozentige und 8466 300 6 d5prozen- tige, zusammen 46 732 200 Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon noch 37 239 100 Æ 43 prozentige und 7 849 500 M 5 prozentige, zusammen 45 408 600 4 Psandbriefe verzinslih find. Es sind zugesichert, aber noch nit abgehoben 2598 600 #, in der Feststellung begriffen 10 Darlehns due auf Grundstücke, zum Feuerversicherungswerthe von 1721675 F; im Laufe des Monats April cr. angemeldet 9 Grundftücke mit einem Feuerversiherungswerthe von 728 800