1878 / 104 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 May 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Tollte „auf Streitigkeiten der Vorstände- der unter bffent- liher Verwaltung stehenden Vetriebzanlagen mit den in der leßteren beshäftigten Arbeitern“, die Regierung, im Falle auch das Haus diese Streichung billigen follte, die Ausschließung der öffentlichen Betriebs- anlagen von der Zuständigkeit der Gewerbegericte zwar prinzipiell niht herbeiführen könne, daß sie aber da, wo ein fahlihes Bedürfniß dafür vorliege, von den Bestimmungen des S. 3, welche in Verbindung mit dem; Bestätigungsrehte der höheren Verwaltungsbehörde. die Füglichkeit dazu gewährten, Gebrauch machen werde. Den Ab . Bürgers. wies er darauf hin, daß die Gewerbegerichte haupt\ählih den Zweck hätten, daß Sachverständige das Urtheil fällen sollen. Wenn gu diesem Zwecke die Gemeinde die Errichtung eines Gewerbegerichts für einen bestimmten Gewerbzweig beschließe, so sei für den Gesebgeber kein Grund vorhanden, diejem Beschlusse hindernd in den Weg zu treten. Einen solchen Beschluß fasse eine Kommune nur im Fnteresse der Allgemeinheit ; die Gesammt- gemeinde müßte also die Kosten, welche die Ausführung ver- ursacht, tragen. Gehe man von dieser Präsumtion ab, dann dürfe man die Kosten der Gewerbegerichte überhaupt nicht den Gemeinden, sondern nur den Gewerbtreibenden auflegen.

Der; Abg. Dr. Franz bemerkte, daß in der Kommission der Bundeskommissar die vom Redner gestellte Frage pure verneint und sich erst heute den Vorbehalt _angeeignet habe, welcher aus der Mitte der Kommission für die Streichung des §8. 21 Alinea 2 geltend gemacht sei, wonach die Regierung aus fjachlihen Gründen sich vorbehalte, von der durch 8. 3 We ge- währten Machtbefügniß Gebrauch zu machen. Er erachte diesen Vorbehalt für ungerechtfertigt und mit dem Geiste des Gesezes in Widerspruch stehend ; er kündige deshalb für die dritte Le- fung ein diesbezüglihes Amendement an. *

Derselbe Kommissar des Bundesraths entgegnete, fdaß er Jeine vom Vorredner citirte Erklärung in der Kommission bei der Diskussion des §. 3 abgegeben habe in der Vorausseßung, daß §. 21,2 aufrecht echalten werden würde. Nach der Streichung desselben habe er heute eine modifizirte Erklärung abgeben müssen. /

Der Abg. von Kkeist-Reßow hob hervor, daß die Besorg- nisse des Abg. Dr. Franz übertrieben seien. Nach der Fassung des 8. 3 sei es der Regierung ganz unmöglih, wenn sie si nit in offenbaren Widerspruch mit dem Geiste des Geseßes Jeßen wolle, ihre in 8. 21, 2 gestrichene Bestimmung gleihsam durch eine Hinterthür im §. 3 durch JInterpretationskünste wieder hineinzubringen. §. 3 mache eine sachlihe Schei- dung, während der gestrichenen 8. 21, 2 der Regierungsvor- lage nah persönlichen Momenten unterschieden habe. Der Abg. Stumm wies darauf hin, daß man nicht prinzipiell alle Staatsbetriebe unter die Kompetenz der Gewerbegerichte stellen dürfe. Ein Theil der öffentlihen Betriebsanlagen, 3. B. militärische Etablissements zur Fabrikation von Kriegs- material, Staatsdruckereien und dergl., bei denen es ih manchmal um die Bewahrung von Staatsgeheimnissen handele, fönnten nach ihrer WVBestimmung wie nach ihrer inneren Einrichtung wesentlich verschieden sein und ohne schwere Unzuträglichkeiten nicht wohl unter ein vornehmlich aus Gewerbetreibenden gebildetes Gericht gestellt werden. Chikanös werde die Regierung ihre Exemtions- befugniß niht handhaben. Der Abg. Dr. Hirsch erklärte, an nach der Auffassung seiner Partei 8. 3 keine Handhabe biete, irgend einen Staatsbetrieb von der Zuständigkeit der Gewerbe- gerichte auszuschließen. Nachdem der Referent Abg. Dr. Gensel die Vorgänge in der Kommisfion bei dieser Debatte dargestellt, führte der Abg. Dr. Lasker aus, daß die Regierung in keinem Falle durch Mißbrauch ihrer Aufsichtsrehte das dur{seßen dürfe, was sie auf gesehlihem Wege nicht habe erlangen können.

Der Präsident des Reichskanzler-Amts Staats-Minister Hofmann bemerkte hierauf, ‘es handle sich um die Frage, welche Befugniß §. 3 gebe, wenn §. 21, 2 gestrihen würde. Nehme das Haus den Vorschlag der Kommission auf Strei- chung des §. 21, 2 an, dann würde die Regierung niht bona fide handeln, wenn sie die en Betriebe als solche von der Zuständigkeit der Gewerbegerihte durch Anwendung ihrer

Aufsichtsrehte ausschließen würde. Das s{ließe aber nicht aus, daß von der Befugniß des §8. 3 Gebrauh gemacht werde, wenn die Art des öffentlichen Betriebes Anlaß dazu gebe. Es sei ein großer Unterschied zwischen §. 3 und §. 21, 2. Bei der Streichung des leßteren würden z. B. die fiskalischen Berg- werke zur Kompetenz der Gewerbegerichte gehören.

Der Abg. Dr. Franz sprach den Wunsch aus, daß die Regie- xung bis zur dritten Lesung diejenigen Staatsbetriebe auf- zähle, welhe nach ihrer Ansicht die Kriterien für die Aus- scheidung besäßen. Der Abg. von Helldorff erklärte, er gebe zu, daß der Kommissionsbericht zu Mißverständnissen Anlaß geben könne. Es gebe Fälle, wo die Ausscheidung der Staats- betriebe geboten sei. Die Erklärung des Ministers Hofmann gebe aber vollständige Garantie gegen etwaigen Mißbrauch. “Der Referent Abg. Dr. Gensel vertheidigte den Kommissions- beriht. Nach einer Bemerkung des Abg. Bürgers, daß er gemeinsame Gewerbegerichte für alle Gewerbetreibende desselben Gemeindebezirks wünsche, wurde hierauf §. 3 angenommen.

8. 4 wurde ae Debatte erledigt. Ebenso §8. 5, der die Kosten der Gewerbegerihte den Gemeinden auferlegt. 8. 6 Handelt von der Einrichtung der Gewerbegerichte.

Der Abg. Dr. Franz bezeichnete es als einen Mangel dieses Paragraphen, daß derselbe niht auch einen Stellver- treter des Vorsißenden des Gewerbegerichts bestimme und nur von ‘einem Vorsißenden und vier Beisißern rede.

Der Kommissar des Bundesraths bemerkte, daß dann dieser Stellvertreter des Vorsißenden regelmäßig an den Sizungen theilnehmen müßte, was nicht die Absicht sei.

Der Paragraph wurde unverändert genehmigt.

8. 7 bestimmt, daß Mitglieder eines Gewerbegerihtes nur Jolhe Deutsche sein können, welche das dreißigste Lebensjahr

vollendet Haben, für sich oder ihre Familien -Armenunter- ler ge aus öffentlichen Mitteln in den legten drei Jahren iht empfaugen haben und in dem Bezirk des Gerichts seit mindestens zwei Fahren wohnen oder beschäftigt sind. Das Amt der Beisißer ist ein Ehrenamt, welhes nur aus den- “selben Gründen abgelehnt werden kann, welche zur Ablehnung eines unbesoldeten Gemeindeamts berehtigen. Die Beisißer erhalten Vergütung der sten, Außerdem kann ihnen eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleiche Vergütung für „Zeitversäumniß Rgeiligt werden. i

Der - Abg. De, Franz beantragte die Worte: „oder ihre Familien“ zu streihen und statt: „in den leßten drei Jahren“ zu seßen: „in den lezten zwei an

Der Abg. Frißshe und Gen. beantragten, den Para-

graphen folgendermaßen zu fassen :

«Zum Mitgliede des Gewerbegerihts sollen nur solche Deutsche

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berufen wecden, welhe das 95. Lebensjahr vollendet haben, für fih efue fortlaufende Unterftüßung aus öffentlichen Mitteln in dem leßten 2E nit empfangen Haben und in dem Bezirk des Gewerbegerits seit mindestens einem Jahre wohnen oder beschäf- tigt sind. Die Beifißer erhalten eine für Arbeitgeber und Ar- beiter gleide Vergütung der Reisekosten und Zeitversäumniß.“

Der Abg. Grumbre@ht beantragte, den Schlußpassus des L A betreffend die Vergütung für die Versäumniß, zu

reichen.

Der Abg. Dr. Hirsh wollte die Gewährung freien Unter- rihts nit als Armenunterstüßung betrachtet wissen. Der Abg. Dr. Lasker beantragte, daß auch diejenigen als Beisißer zugelassen werden sollten, wclche die empfangene Armen- untexstüßzung erstattet hätten. Der Abg. von Helldorff führte aus, er halte das Alter von 30 Jahren bei den Beisißern der Gemwerbegerichte für absolut nothwendig, da nur ein solches Alter die erforderlihe Bildung des Charakters garantire.

enossen, müsse unbedingt ausge- schlossen werden, da bei Eiben Personen von Selbständig- keit nicht die Rede sein könne. Der Abg. Hasenclever be- zeichnete den Begriff „Armenunterstüßung“ als sehr dehnbar. Das Alter von 25 Jahren genüge, da nur Fachbildung vor- ausgeseßt werde. i

Der Kommifsax des Bundesraths \sprach für Ablehnung des Amendements Fribsche, da von den Mitgliedern der Ge- werbeg:rihte vor Allem Charakterreife verlangt werde, diese aber bei 25jährigen Personen niht immer zu finden sei. Auch die Beisißer der Schöffengerichte müßten 30 Jahre alt sein. Den Zusaß der Kommission, daß an die Beisißer eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleiche Entschädigung gewährt werden müsse, bitte er zu streichen.

Der Abg. Dr. Franz wollte die Familienunterstüßzung ausgeschlossen und die Folgen der Armenunterstüßung nur s 2 Jahre ausgedehnt wissen. Der Abg. Dr. Hirsh {chloß si diesen Ausführungen an und betonte noch, daß unbedingt fest- geseßt werden müsse, daß unentgeltliche Gewährung von Schul- unterriht nit als Armenunterstüßung ausgelegt werden dürfe. Der Abg. Rickert verwies auf das Bundesgeseß und die preußischen Geseße über die Armenunterstüßung, welche den unentgeltlihen Schulunterriht als Armenunterstüßung nicht mit aufführen. Das Amendement Hirsch sei demnach über- flüssig. Den Zusaß „oder ihre Familien“ dürfe man nicht streichen, da an dem, was die zzamilie bekomme, ja auch der Mann als Vertreter der Familie mit partizipire. Der Abg. Grumbrecht erklärte sich für Wiederherstellung der Regierungs- vorlage, da sich die als Beisißer der Gewerbegerihte fun- girenden Arbeitgeber bedanken würden, wenn man ihnen den gleichen Tagelohn gewähre, wie den Arbeitern. Dies sei ein jozialdemokratishes Prinzip, das man nit acceptiren könne. Das Alter von 30 Stbeen müsse beibehalten werden, da nur das Alter objektiv urtheile. Der Abg. Dr. Lasker be- merkte, wenn das Geseg einen Mandatszwang aus- spreche, müsse man die Gezwungenen auch entschädigen. Die gleiche Entschädigung sei nicht sozialdemokratish, da auch die Mitglieder des O Abgeordnetenhauses gleiche Entschä- digung erhielten, ebenjo die Zeugen vor Gericht. Betreffs der Armenunterstüßung müsse der E festgehalten werden, daß dieselbe keinerlei Einfluß ausüben könne, falls der Unter- stüßte das Eur apaene zurückerstatte.

Jn der Abslimmung wurde zunächst der Antrag Frißsche mit großer Majorität? abgelehnt; sodann wurde auch der erste Antrag Franz, die Worte: „oder ihre Familien“ zu streichen, abgelehnt. Die Abstimmung über den zweiten Antrag Franz blieb bei Probe und Gegenprobe zweifelhaft ; die Abstimmung durch Auszählung des Hauses ergab die Beschlußunfähigkeit desselben. Es hatten nämlich 99 Mitglieder für und 95 Mit- glieder gegen den Antrag Franz, im Ganzen also 194 Mit- glieder gestimmt. Kein Mitglied hatte sih der Abstimmung Ves Pod Die Berathung wurde deshalb um 33/, Uhr abge-

rochen.

In der heutigen (39.) Sigüung des Nei d £- tages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichskanzler - Amts, Staats - Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß die Kommission zur Vorbe- rathung des Geseßentwurfs, betreffend die Ausrüstung der deutschen Kauffahrtheischiffe mit Booten gewählt sei und sih_ wie folgt konstituirt habe: Abgg. Dr. Karsten (Vorsiß: nder), Hk E (Stellvertreter), von Reden und Dr. Dohrn (Schrift- ührer).

Die gestern wegen Beschlußunfähigkeit des Hauses nicht beendete Abstimmung über den §. 7 des Geseßentwurfs, be- treffend die Gewerbegericht*, wurde zunächst fortgeseßt. Die zu dem §. 7 vorliegenden Anträge wurden bis auf die Anträge der Abgg. Dr. Lasker und Frißsche abgelehnt.

S. 8 lautet nah der Regierungsvorlage :

Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf mindestens ein Fahr und auf höchstens fünf Jahre.

Die Berufung erfolgt durch Wahl des Magistrats, wo ein solcher nit vorhanden ist, oder wo das Statut oder die Anord- nung der Landes-Centralbehörde dies bestimmt, durch Wahl der Gemeindevertretung, in Koinmunalverbänden durch Wahl der Ver- tretung des Verbandes. Die Wahl kann in allen Fällen der Ver- tretung eines Kommunalverbandes übertragen werden. :

Die Wahl der Beisißer kann den Arbeitgebern und Arbeitern zu gleichen Theilen übertragen werden. Die zur Wahl berufenen Arbeitgeber und Arbeiker müssen volljährig und seit mindestens A ena aa dem Bezirke des Gewerbegerihts wohnhaft oder

eschôftigt sein.

Die Wahlen unterliegen der Prüfung durch die höhere Ver- waltungsbehörde. Dieselbe: hat Wahlen, welche gegen das Gesetz oder gegen die auf Grund des Geseßzes erlassenen Wahlvorschriften verstoßen, für ungültig zu erklären. Die Wahl des Vorsißenden bedarf ihrer Bestätigung.

Sind Wahlen überhaupt niht zu Stande gekommen oder wiederholt für ungültig erklärt, so ist die höhere Verwaltungs- behörde befugt, die Mitglieder zu ernennen,“

Die Kommission s{hlägt folgende Fassung vor :

„Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf mindestens ein Jahr und auf höchstens drei Jahre. Eine wiederholte Ernennung ift nicht ausges{lossen.

Die Berufung erfolgt durch Wahl des Magistrats, wo ¿ein solcher nicht vorhanden ‘ist oder wo das Statut oder die Anord- nung der Landes-Centralbehörde dies bestimmt, durch - Wahl der Gemeindevertretung, in Kommunalverbänden durch Wahl der Ver- tretung des Verbandes. Die Wahl kann in allen Fällen der Ver- tretung eines Kemmunalverbandes übertragen werden.

Die Wahl der Beisitzer kann den Arbeitgebern und Arbeitern zu rben Theilen unter möglichster Berücksichtigung der haupt- jählihen Gewerbzweige und Fabrikbetriebe übertragen werden. Die zur Wahl berufenen Arbeitgeber und Arbeiter müssen voll- jährig und seit mindestens einem Jahre in dem Bezirke de3 Ge- werbegerichts wohnhaft oder beschäftigt sein.

Die Wahlen unterliegen der Prüfung durch die höhere Ver-

Wer Armenunterstüßung

waltungsbeHörde. Dieselbe hat Wahlen, welche gegen das Gesetz oder gegen die auf Grund des Gefeßes erlassenen Wahlvorschriften verstoßen, für ungültig zu erklären.

Sind Wahlen überhaupt niht zu Stande gekommen oder wiederholt für ungültig erklärt, so ist, soweit Arbeitgeber und Arbeiter wahlberechtigt sind, zunächst die Gemeindevertretung be- fugt, die Wahl vorzunehmen. Im Uebrigen werden in den ber zeichneten Fällen die durch die Wahlen zu berufenden Mitglieder von der höheren Verwaltungsbehörde ernannt.“ :

Hierzu lagen eine Anzahl Anträge vor, und zwar zunächst von den Abgg. Ackermann und von Helldorff folgende :

„Der Pana wolle be\chlicßen : S 2 L:

Im §. 8: a. Absaß 1 statt der Worte: „auf höcstens drei Jahre“ in Gemößheit der Vorlage, die Worte: „auf höchstens fünf Jahre“ zu seten;

b. Abfaß 3 nah den Worten: „Die Wahl der Beisitzer kann“ die Worte: „den zur Vertretung des Gewerbestandes berufenen Organen oder aub* einzuschalten;

c. in demselben Absaß nah der Vorlage statt der Worte: „seit mindestens einem Jahre“ zu seßen: „seit mindestens zwei Jahren“; ¿ /

d. dem Abfayß 4 na der Vorlage die Worte anzufügen: „Die Wahl des Borsißenden bedarf ihrer Bestätigung.“

und: „Der Reichstag wolle beschließen :

Zu §8. 8. Im ersten Absatz des §. 8 die Worte: „Eine wiederholte Ernennung is niht ausgeschlossen“ zu streichen. Eventuell statt des Wortes „Ernennung* zu seßen: „Berufung“.“

ferner von dem Abg. Dr. Franz:

„Der Vorfißende wird von der Gemeindevertretung, in Kom- munalverbänden von der Vertretung des Verbandes gewählt.

Die Beisitzer werden zu gleichen Theilen von den Arbeit- gen und Arbeitern in getrennten Wahlkörpern gewählt. Wahl-

erehtigt sind alle volljährigen Arbeitgeber und Arbeiter, welche seit

mindestens einem Jahre im Bezirke des Gerichts wohnhaft oder

beschäftigt find. Die Abstimmung geschieht direkt und geheim.“ Hierzu lag vor ein Eventualantrag des Abg. Dr. Hirsch :

„Der Reichstag wolle beschließen: .

8.8 Daf 2 für dea Fall der Ablehnung des Abänderungs- antrages Dr. Franz und Genossen, Nr. 117 der Drucksachen wie folgt, zu jafsen:“

Ferner beantragte der Abg. Grumbrecht :

„a. Den dritten Absaß zu 1treihen und deshalb eine besondere Abstimmung darüber ; ;

b. im Falle der Streihung des dritten Absatzes statt des fünften Absatzes des §. 8 der Beschlüsse der Kommission den fünften Absatz der Vorlage anzunchmen.“

Die Abgg. Stumm und Dieffenbach beantragten :

„Der Reichstag wolle beschließen : ,

In §. 8 in Absay 3 Zeile 4 statt: „einem Jahre“ zu seten : „zwei Jahren“; i _ :

in Absaß 4m Schlusse folgenden Saß hinzuzufügen: „Die Wahl des Vorsißenden bedarf ihrer Bestätigung“. "

Endlich lag ein Antrag des Abg. Frißsche vor:

„An Stelle des zweiten ‘und dritten Absatzes in §. 8 zu seßen:

Die Wahl des Vorsißenden erfolgt durch die Gemeinde- Sena in Kommunalrerbänden durch die Vertretung des Ver- andes.

Die Beisißer werden zur Hälfte von den Arbeitgebern, zur Hälfte von den Arbeitern gewählt und zwar die Arbeitgeber von den Arbeitgebern, die Arbeiter von den Arbeitern. i :

An der Wahl können alle Gewerbetreibende mit gleihem Rechte Theilnehmen, welche volljährig und seit mindestens drei Monaten in dem Bezirk des Gewerbegerichts wohnhaft oder be- schäftigt sind. i : i

Die Wahl ift unmittelbar, die Abstimmung geheim.

Dem vierten Absatz dieses Paragraphen anzufügen: und un- rerzüglißh Neuwahlen anzuordnen. i

Den fünften Absaß desselben Paragraphen zu stre:chen.

In §. 10, zweiten Absaß dritte Zeile, hinter dem Worte „sind“ einzuschalten: „von dem Gewerbegeriht“ und Zeile fünf und sechs den Saß „die Verurtheilung wird durch den Vorsißenden ausgesprochen“, z 1 streichen. 0 ;

In §. 11 erste Zeile hinter dem Worte „Beisißer“ einzufügen: „der Reihenfolge nah“. : i

In §. 13 Alin. 5 Zeile 4 die Worte „der öffentlichen O. d- nung oder“ zu streichen.“ A /

Nachdem der Referent den Kommissionsvorshlag im Gegensaß zu den verschiedenen Amendements zur Annahme empfohlen, begründeten die Antragsteller ihre Anträge. (Schluß

des Blattes.)

Die Fnsinuation von Erkenntnissen preußischer Gerichte kann, nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals, vom 4. April d. F., gleichwie an die preußischen Unterthanen au an die Unterthanen der übrigen deutshen Bundesstaaten direkt durch die Post mit den üblichen Behändigungsscheinen erfolgen.

S. M. gedeckte Korvette „Gazelle“, 18 Geschüße, Kommdt. Korv. Kapt. Graf von Hacke, ist, telegraphischer Nachricht zufolge, am 2. d. Mts. Nachmittags in Plymout eingetroffen und beabsichtigt am 5. d. Mts. die Reise nah Wilhelmshaven fortzuseßen. An Bord Alles wohl.

Briefsendungen 2c. für S. M. S. „Gazelle“ sind vom 2. d. Mts. ab nah Wilhelmshaven zu dirigiren.

Sachsen-Altenburg. Altenbur ß „1. Mai. (L. Ztg.) Aus Anlaß der projektirten käuflihen Ueberlassung der Gößnißt- Geraer Eisenbahn an den Königlich sächsishen Eisenbahn- fisfus ist heute der Landtag hier zusammengetreten.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 2. Mai. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nah findet morgen ein gemeinsamer Ministerrath statt, in welchem die Ausgleichsverhand- lungen zwishen dem ungarischen und dem österreichischen Ministerium zum Abschluß kommen dürften.

W. D.) Die direkten und“ indirekten Steuern ergaben nah einér Meldung der „Polit. Korresp.“ im 1. Quartale dieses Jahres ein um 1 120 000 Fl. höheres Reinerträgniß als in der gleihen Periode des Vorjahres. Ein Telegramm der „Polit. Korresp.“ aus Athen von heute meldet: Jn Kardißa trafen die britishen Konsuln Merlin und Blunt ein und erklärten den thessalishen Fnsurgenten- Chefs, England lege ein großes Gewicht darauf, dur seine Vermittelung die Jnsurrektion beshwichtigt zu sehen; das englische Kabinet sei entshlossen, für Griechenland einzu- treten. Fn Folge dessen sei ein friedlihes Arrangement wahrscheinli. Dagegen lauten die Nachrihten aus Kreta, wo die e fortdauern, noch immer kriegerish:

(W. D. B.) Die „Polit. Korresp.“ läßt ih durh ihren St. Petersburger *Korrespondenten vom 28. v. M. berichten, es habe an diesem Tage Vormittags unter dem Vorsiß des Kaisers ein großer Ministerrath stattge- funden, in welhem wichtige Entscheidungen getroffen worden seien. Unmittelbar darauf seien Depeschen nah Wien und London expedirt worden und gelte es als ziemlich sicher, daß die gefaßten Beschlüsse höchst versöhnlicha13

und Lt igender Natur seien. Die Redaktion der „Polit. Korresp.“ bemerkt hierzu: „Jn der That hören wir, daß das St. Petersburger Kabinet neuerlih die Jnitiative zur Einleitung von Verhandlungen mit dem Londoner Kabinete in der Kongreßfrage ergriffen habe, welhe auf weiter reihenden Zugeständnissen als die bisherigen beruhen dürften.“

(W. T. B.) Wie das „N. W. Tagebl.“ (Abend- ausgabe) wissen will, ließen Gde Berichte keinen Zweifel darüber, daß eine russische Armee bei Bukarest und an der siebenbürgishen Grenzé zusammengezogen würde. Wie das „Tageblatt“ meint, ergäbe fsih hieraus für die österreichische Regierung troß ihrer freundlihen Beziehungen zu dem St. Petersburger Kabinet die Nothwendigkeit, militärishe Vor- sihtsmaäßregeln zu ergreifen. Gutem Vernehmen nach würde deshalb die Aufstellung einer österreichischen Armee in Sieben- bürgen in ernste Ce gezogen.

(W. T. E Aus Konstantinopel geht der „Polit. Korresp.“ die Meldung zu, die Verhandlungen der Pforte mit dem General Totleben wegen der Räumung von Batum, Schumla und Varna dauerten resultatlos fort, Safvet Pascha erkläre, daß auch von russischer Seite der Ver- trag von San Stefan noicht vollständig erfüllt werde. Des- ungeachtet habe die Pforte die Brigade-Generale Osman Pascha und Nehad Pascha nah Batum gesendet, der Zweck ihrer Mission sei indeß nit klar. Als Kommissarien für die neue gemischte Delimitirungskommission seien die Generale Saad Eddin und Sadik Pascha nah Skutari entsendet worden. General Totleben habe die Verhandlungen wegen gleich- zeitigen Rückzuges der beiderseitigen Streitkräfte mit dem englischen Flottenkommando wieder eingeleitet.

3. Mai. (W. T. B.) Der „Presse“ wird dur ver- läßlihe Jnformationen bestätigt, daß die Pourparlers zwischen London und St. Petersburg wieder be- E hätten. Die Verhandlungen beträfen sowohl den

ongreß, wie die militärische Demarkation Konstantinopels ; wie verlautet, habe Rußland ansehnliche Zugeständnisse ge- macht. Aus Ragusa geht dem Blatte die Meldung zu, ein österreichischer Konsular-Kawaß sei in Antivari von den Montenegrinern mißhandelt und dann von Spizzanoten über die österreichishe Grenze gejagt worden. Dex Statthalier Rodih habe sofort vom Fürsten von Mente- negro die Bestrafung der Schuldigen verlangt.

Niederlande. Haag, 2. Mai. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat heute zu der Vermählung des Prinzen Heinrich der N iederlande mit der Prin- zessin Marie von Preußen einstimmig ihre Zu- stimmung ertheilt.

Großbritannien und Jrland. London, 3. Mai. (W. T. B.) Auf einem zu Preston gestern stattgehabten Meeting hielt der Minister Croß eine Rede, in der er die am Mittwoch in dem konservativen Klub abgegebenen Erklärungen im Wesentlichen wiederholte. Der Minister betonte hierbei die Pflicht, daß alle Mittel der Diplomatie ershöpft werden müß- ten, bevor man auf den Krieg rekurrire, und wies mit Nach- druck auf das internationale europäishe Recht, sowie darauf hin, daß die bestehenden Verträge niht nah dem Gutdünken einer einzigen Macht zerrissen werden dürsten. Der Mi- nister hob dann weiter den Unterschied hervor, der zwi- schen den Vorsihtsmaßregeln Englands und kriegeri- schen Drohungen liege und {loß mit einer Bekräftigung des Wunsches Englands für die Aufrehthaltung des Friedens. Der „Times“ wird aus St. Petersburg, vom 2. Mai, gemeldet, das Gerücht, Rußland beabsichtige ein Ulti- matum an die Pforte zu rihten wegen der schleunigen Räumung Schumlas und Varnas, sei unbegründet. So lange eine berechtigte Aussicht auf eine friedliche Lösung vor- handen wäre, dürfte Rußland nichts zur Beschleunigung der Krisis thun. Aus Bukarest wird demselben Blatte, vom 2. d. M., berichtet, die Russen bestellten 80 Bahnzüge zur Rückbeförderung der Truppen in die Heimath. Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Kalkutta, vom gestrigen Tage, mitgetheilt: Der politische Agent Englands zu Bhamo in Birmah sowie zwei Sipahis sind durch Sipahi-Truppen ermordet worden. Die Mörder sind verhaftet. Das Motiv der That ijt unbekannt, doch glaubt man, daß es der Politik fern liege.

Canada. (A. A. C.) Aus Ottawa wird unterm 29. v. M. gemeldet: Das Parlament der Union wird am nächsten Freitag, den 3. Mai, prorogirt werden. Aus Montreal wird unterm 30. v. M. auf telegraphischem Wege berihtet : „Als die Mitglieder des Oran gisten-Vereins „Young Britans“ und deren Freunde gestern von einem Kon- jen: zurückfehrten, wurden sie von mehreren hundert fatho- ishen Unionisten angegriffen. Es wurden über 100 Schüsse gewechselt und ein Katholik getödtet, während mehrere andere Personen Verwundungen davontrugen. Der Vorfall hat hier große Aufregung verursacht.“

Frankreich. Paris, 3. Mai. (W. T. B.) Der Post- kongreß hat gestern untcr dem Vorsiße des General-Direkto.s der Posten, Cochery, seine Arbeiten begonnen. Die Prin- zessin von Wales und die Kronprinzessin von Däne- mark sind heute hier eingetroffen.

Versailles, ‘2. Mai.- (W. T. B.) Jn der De- putirtenkammer erklärte heute der Präsident Grévy bei Eröffnung der Sitzung, er glaube nur den einstimmigen Ge- fühlen der Kammer Worte zu leihen, wenn er der hohen Be- friedi ung und tiefen Bewegung Ausdruck gebe, die er bei der Eröf t bg der Ausstellung empfunden habe.

rankreih habe nah seinen Unglücksfällen in seinem Wohl- lande die Macht und das Mittel gefunden, zu einer solchen Feier einzuladen. (Allseitiger Beifall.) è

Türkei. Konstantinopel, 2. Mai. (W. T. B.) Jn einigen Distrikten des . Vilajets Skutari (Albanien) hat die Bevölkerung einen Protest gegen die Annexion durch Montenegro vorbereitet, der an die Mächte abge- sendet worden soll. Jn Thrazien haben neuerlich Zu- umen der Russen und Bulgaren mit den Yiuselmännern lattgefunden. Großfürst Nikolaus hat vor seiner Ab- reise Telegramme an die Fürsten von Rumänien, Ser- bien und Montenegro gerichtet, worin er denselben für die Er ihrer Truppen dankt. Ein Theil der in San Stefano stehenden russischen Truppen geht dem Ver- nchmen nach in nächster e auf die Befestigungen von Tschhataldja zurück. Jn der Richtung von Bulair „haben die Russen Verstärkungen entsendet. Der Divisions-General Schakir Pascha is zum tür- kishen Botschafter in St. Petersburg, Fürst Labanoff L russischen Botschafter in Konstantinopel ernaîtint worden. Dem

Ersteren wurde Suleiman Bey als Botschafts-Nath beigegeben. Die Russen haben Pravadi, zwischen S@umla und Varna, beseßt; in Varna befinden sich etwa noch 20 tür- fische Bataillone, ebensoviel dürften sich au noch in Shumla befinden. Heute fand im Seraskicrat Behufs Organisirung einer Vertheidigungsarmee ein Ministerrath statt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 2: Mai. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentliht eine von der Stadt Moskau aus Anlaß des 60. Geburtstages des Kaisers an Se. Majestät —gerichtete Glücckwunf\ch- adresse. Die „Agence russe“ schreibt, die Nachrichten lauteten verhältnißmäßig besser. Die Pourparlers dur die Vermittelung Deutschlands dauerten fort. Dieselben hätten sowohl die gleichzeitige Räumung der Umgebung Konstanti- nopels zum Gegenstande, als auch, soweit fie mit Oesterreich geführt würden, die das Leßtere betreffenden Fragen. Das Prinzip des Meinungsaustausches zwishen London und St. Petersburg über solche Fragen, welche England inter- esfirten, sei zugestanden. Das gichtishe Leiden des Reichs- kanzlers Fürsten Gorts hakoff hat nahgelassen. Der Fürst leidet zwar noch an Schwäche, befindet fich aber im Allge- meinen besser. Bulletins über seinen Gesundheitszustand werden iht mehr ausgegeben.

Amerika. Washington, 30. April. (Reuters Bureau.) Es ist cin Comité, beftehend aus Bankiers und Kaufleuten, welche Kongreßmitglieder sind, gebildet worden, um den Ab- P eines Handelsvertrages mit Frankreich zu ördern.

Nr. 24 des Amtsblatts der Deutschen Reichs-Po stt- und Telegraphenverwaltung hat folgenden Inhalt: Ver- fügung: vom 27. April 1878; Behandlung lose aufgefundener Packet- aufschriften.

Nr. 9 des „Armce - Verordnungsblattcs* hat fol- genden Inhalt: Begründung der Generalstabsftiftung. Errichtung einer dritten Arbeiter-Abtheilung. Auflösung der Festungsgefäng- nisse zu Coblenz, Erfurt und Stettin und dadurch bedingte Aende- rungen in der Vertheilung. des Aufsichtspersonals und der Ueber- weisung der zu Festungsgefängnißstrafe verurtheilten Mannschaften. PVelkleidungs-Kompetenzen der zur Probedienstleistung bei den Civilbehörden ohne ESehalt kommandirten Unteroffiziere. Ver- legung einzelner Königlich säsisher Truppentheile. Ergänzung bzw. Abänderung der Nachweisung der Stellen, welche zur Ertheilung von Urlaub an Beamte der Militärverwaltung berechtigt sind. Griedei8-Verpflegungs-Etats für 1878/79. Zahlung und Liquidi- rung der Pferde-Entschädigungsgelder der Lieutenants in Adjutanten- stellen. Einziehung 2c. von Noten der vormaligen Preußischen Bank. Verrechnung der Ausgaben für die Festung8gefängnisse und Arbeiter-Abtheilungen. Meldungen der Garnison - Baubeamten bei militärischen Befehlshabern x. Abschlußnummer für 1877 im Aushebungs - Bezirk Grevismühlen. Liquidirung und Verrechnung der Kosten für die Reisen und Märsche zu den topographischen Vermessungen. Berechnung der Vergütung für die von den Kavallerie-Truppentheile 1 bei Märschen 2c. benußten Krümperpferde und der ihnen eigenthümlih gehörigen Wagen zu Vorspannleistungen. Bekanntmachung der Lebens- versiherungs-Arstalt für die Armee und Marine.

Nr. 8 des „Marine-Verordnungs-Blattes“ hat fol- genden Inhalt: Abänderung der F9- 47 und 48 des Organisations- Reglements für die Werft-Divisionen. Verrechnung der Kosten der Mütßenbänder. Erläuterung. zu den Bestimmungen über die Cinreibung von Beschwerden. Konservirung der Borräthe an Unteroffizier-Abzeichen für Jacken und an Müßtenbändern. VBe- nennung der Gemeinen der Matrosen-Artillerie-Abtheilungen. «ufruf und Einziehung der von der vormaligen Preußischen Bank auégegebenen Einhundert-Marknoten. Bekanntmachung der Lebens- Versicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. Dis- lokation einer Eécadron und Verlegung von Landwehr- Bataillons-Stabsquartieren. Eine Verordnung der cngli- hen Admiralität über den Austausch von Besuchen zwi- hen Sceoffizieren und Gouaverneuren, Vize-Gouverneurecn und BVerwaltungsvorständen von Kolonien. Zusaßbestimmungen zum 8. 137 und zur Beilage 7 des Marine-Geld-VBerpflegungs-Reglements für den Frieden. Revision der Artillerie-Ausrüstung an Bord S. M. Sthiffe vor der Außerdienststelung. Vervollständigung der Meldung über die von den Kassen-Kommissionen S. M. Schiffe und Fahrzeuge gezogenen Wechsel. Sammlung von Beobachtungsdaten über kompensirte Kompasse. Gewährung der vollen Kommando- zulage an Stelle der halben Kommandozulage. Gewährung der Dienstalter- und Seefahrtszulagen an Zahlmeister-Applikanten und Torpederunteroffiziere. Personal-Veränderungen. Benachrichti- gungen.

Nr. 80 der Jahrbücher für die Deutsche Armee und Marine hat folgenden Inhalt: X. Das Potsdamer „erste Bataillon Garde“ 1740—1752. Von Ernst Graf Lippe. X1. Erinnerungen an den Donau - Feldzug von 1853—1854 nach neueren russishen Quellen. Eia Vortrag, gchalten in der militärischen Gesellschaft von A. von Drygalski, Premier-Lieutenant a. D. (Schluß). XII. F-:stung und Feld-Urmee. Bemerkungen zu dem gleihnamigen Aufsatze im zweiten Beihefte des Militär - Wochenblattes (1878). Von einem Ingenieur-Offizier. X1II. Die strategishe Bedeutung des heutigen Paris bei einem Kriege gegen Deutschland. (Mit einer Skizze.) X1IV. Aus Rüchels Nachlaß. Ein Beitrag zur Geschichte seiner Zeit. XV, Umschau in der Militär-Litcratur. XVI, Verzeichniß der bedeutenderen Aufsäße aus anderen militärischen Zeitschriften (15. März bis 15. April 1878).

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des ftatistishen Bureaus der Stadt Berlin find bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 21. April bis inc!, 27. April cr. zur Anmeldung gekommen: 313 Eheschließungen, 769 Lebendgeborene, 47 Todtgeborene, 570 Sterbefälle.

Das statistishe Werk, welches das städtische statistishe Bu- reau von Berlin, seit einigen Jahren der Direktor Nichard Böckh, alljährlih veröffentlicht, hat in dem soeben ershienenen Jahrgange 1878 (Berlin, Leonhard Simion) den Titel: „Statistisches Jah r- buch der Stadt Berlin“ angenommen, ohne den Gegenstand sei- nes Inhalts zu ändern. Der vorliegende Band beschäftigt sih mit den A Verhältnissen Berlins vorzugsweise im Jahre 1876, und zunächst mit der Bevölkerung, die sih für das Ende des ge- nannten Jahres auf 995 470 Einwohner stellte, gegen 964 240 in 1875. Eheschließungen kamen im Jahre 1876 12093 vor, d. h. 24,7 pro Mille der Bevölkerung heiratheten, wogegen im Jahre 1875 bei 14529 Ehen 30,6 pro Mille der Bevölkerung Ehen \{lossen. Ob- wohl die Zahl der Chen hiernach zurückgegangen war, stand fie doch noch immer über den Ziffern von 1872 (inkl. 1865: 25,3 pro Mille). Unter den Ehen waren 10510 oder 86,9 pro Mille Eben der gleichen Konfession, . 1583 Misctehen. Nah dem Geburtsort waren unter den Heirathenden nur 2445 geborne Berliner bzw. 3052 Ber- linerinnen, d. h. 20,22 bzw. 25,48 9/ der Heirathenden ; nur 10,47% der Ehen wurden zwischen VBerlinern und Berlinerinnen ges{lossen. DurÞh Tod wurden im Jahre 1876 5007, durch Erkenntniß 390 Ghen gelöst, gegen 5272 bzw. 539 in 1875. Im Jahre 1876 wurden 23 849 Knaben und 22417 Mädchen, zu- sammen 46 266 Kinder (47,30 pro Mille der Bevölkerung) geboren,

gegen 22 665 Knaben und 21074 Mädchen, zusammen 43 739 Kinder (46,15 pro Mille) in 1875. Unter den geborenen ware: 5989 (6,12 pro Mille der Bevölkerung) uneheliche, aegen 5841 (6,15 pro Mille) im Vorjahre. In dem Stadttheil Friedrichstadt wurden in 1876 nur 293,4 pro Mille, i! der Luisenstadt jenseits dagegen 62,3 pro Mille Kinder geboren. Von den Geborenen waren 31,4 pro Mille todt- geboren, unter den unehelich Geborenen dagegen 52,6 pro Mille. Die Sterblichkeit stan) im Jahre 1876 binter dérjenigen des Vorjahrs zurück. Es starben in 1876 (inkl. der Todtgebornen) 16 666 m., 14246 w., zusammen 30912 (31,61 pro Mille), gegen 17 865 m., 15211 w., zusammen 33076 (34,90 pre Lille) in 1875, Nach fünfjährigen Beobachtungen in den Iabren 1872—76 starben „in den Monaten Juni bis August durschnittlih 110,5, in den übrigen 9 Monaten nur 75,7 Personen tägli. Die größte Sterblichkeir trifft auf den Juli, die geringste auf den November. În den Jahren 1875 und 1876 waren 47,9 pro Mille der Gej1torbenen Kinder unter 1 Jahr; es starben im Jahre 1876 325,93 pro Mille der Gebornen im erften Lebensjahre, 61,21 pro Mille im zweiten. Von den unebelich Ge- bornen starben im ersteu Leb. nsjahre pro Mille 49,72, von den ehelichen 302,35; im zweiten 37,37 bezw. 64,96, Unter den Berstorbenen waren im Jahre 1876 173, im Jahre 1875 293 Selbstrabeter. Die Zuzüge (121 943 Personen) bildeten im Jahre 1876 12,42 9% der Be- völkerung (gegen 14,07 % in 1875), die Fortzüge (93 867 Pers.) 9,57 °/ der Bevölkerung. Unter den Anziehenden waren 10502 männl. Arbeiter, 15 459 weiblihe Dienstboten, 8137 Kleinhändler, 7176 Bauhand- werker, 4304 Metall zrbeiter; unter den Fortziehenden waren 8800 Arbeiter, 7135 weiblihe Dienstboten, 6637 Bauhandwerker, 6766 Kleinhändler, 4649 Metallarbeiter. Ücber Wohnungswesel waren bei dem städtishen Einwohner-Melde-Amt im Jahre 1876 552 364 An- und 497 623 Abmeldungen eingegangen, davon 108 268 bzw. 89 031 all-zin im Oktober. 2

Kunst, Wissenschaft und Literator.

Am 11. und 12, Juni d. J. wird die 8. Versanimlung des hansishen Geshihtsvereins in Göttinge:- 2xttfinden. Auf derselben w.1den Hr. Gymnafialdirektor Dr. Gft. Schmidt über „die Stadt Göttingen gegen Ausgang des Mittelalters“ und Hr. Staatêarchivar Wehrmann über den „Aufstand in Löbeck bis zur Rückkehr des alten Raths (1408—1416)“, sprecen, ferner Hr. Prof. Dr. Pauli hansishe Analecten aus England, sowie Se Prof. D», Frensdorff Notizen aus belgishen Städten und Stadtrecten

mittheilen. Laud- und Forstwirthschaft.

_, Aus Stade, 28. April, schreibt man dem „Hamb, Corr.“ : Die schon hin „und wieder laut gewordenen Befürchtungen, daß die im März und in der Hälfte des April d. F. gefallenen Nachtfröfte der durch die milde r oengrmerung bereits fr angeregten Vegetation erkebliche Nachtheile bereitet haben dürften, haben si nicht bestätigt. Die Rapsfelder, sowie au der Roggen auf schwerem und kompaktem Marsch- ¿und leichtem und \{lecht gedüngtem Geest- boden haben allerdings etwas gelitten, aber diese Eindrücke find durch die um die Mitte dieses Monats eingetretene fruchtbare Frühlings- witterung fast vollständig wieder verwisht, und wenn die seit etwa 8 Tagen herrs{henden Ostwinde, welche, so wohlthätig dieselben auch für die Niederungen sind, die hohe Geest nicht lange cr- tragen kann, nur nit zu lange mehr anhalten und uns feine ver- derblihen Nachtfröste bringen, so dürfen unfere Landleute wobl mit Recht ein gutes Jahr erwarten. Der Stand der Wintersaaten be- friedigt allg-mein vollständig, und die Naps- und Rübsenfelder haben sih von den nabtheiligen Einflüssen der Nachtfröste vollständig er- pee Auch der Stand des Roggens darf im Allgemeinen als cin efricdigender bezeihnet werden. Der Weizen ist natürlich noch weiter zurück, berechtigt aber durch seinen dihten Stand und dur sein gesundes und kräftiges Aussehen zu den besten Hoffnungen. Die Kleefelder haben sih bei dem milden Winter außerordentlich gut gehalten und bieten namentlich auf dem wärmerez Geestboden [on jeßt einen so seltenen Futterreihthum, daß sie unter Um- ständen son geschnitten werden kön"ten. Ebenso hat fi auc der Graswuchs bei den warmen und fruchtbaren Frühling8tagen derartig gehoben, daß manche Grundbesißer {hon vor Ostern, also etwa 4 Wochen vor der herkömmlichen Zeit ihr Vieh auf die Weide {iden konnten. Die Frühjahrsbestellung auf der Geest konnte frith- zeitig in Angriff genommen und zuleßt au rasch gefördert werden. In den Marschen konnte die Bestellung der Sonmerfelder erft später aufgenommen ‘werden, da die feuhte und bindige Beschaffen- heit des CErdreichs eine Zeitlang jede Arbeit unmöglich machte. Dga- her ist man denn auch hier noch ziemlich im Rückstande und bat bei der jeßigen trocknen Witterung vollauf zu thun. Besonders erfreulich scheinen si in diesem Jahre die Obstaussichten gestalten zu wollen.

Der „Anhalt. Staats-Anz.“ {reibt unter dem 30. April: Die Witterung war in leßter Zeit für das Gedeihen der Wintersaaten wie für die Bestellung der Sommerung außer- ordentlich günstig. Die Landleute geben sih den größten Erwar- tungen hin. Selbst in den minder begünstigten Distrikten ift die Vegetation wie sonst nicht Aafangs Juni vorgeschritten.

Nach dem socben erschienenen Katalog für die vierte Ma ftvi c hs Ausstellung in Berlin (8., 9. Mai) werden sih an derselben 197 Aussteller betheiligen, und zwar aus folgenden deutschen Staaten: Herzogthum Anhalt'4, Herzozthum Braunschweig 1, Groß- herzogthum Medcklenburg-Schwerin 14, Großherzogthum Med - lenburg-Strelit 6, Ce ogan Oldenburg 2, Köni:- rei Preußen: Provinz Brandenburg 53, Provinz Hannover 1, Provinz Ostpreußen 3, Provinz Pommern 37, Provinz Posen 24,

rovinz Sachsen 15, Provinz Schlesien 13, Provinz Sleswig-Hol- teia 2, Provinz Westpreußen 16, Königreih Sachsen 3, Herzog- thum Sachsen-Altenburg 2, Großherzogthum SawGsen- Weimar 1. Der Katalog zählt 936 Nummern: 453 Stück Rind- vieh, 230 Stück Schafvieh und 253 Stück Schweine.

Gewerbe und Handel.

Die „Leipz. Ztg.“ veröffentlicht folgenden ersten, vom 2. Mai datirten Bericht von der Messe. Nah tem höchst unerquicklichen Verlauf der jüngsten Frankfurt a. M. Leder-Messe hegte man Be- fürchtungen für den Ausfall der Leipziger Messe. Wenn nun von leßterer auch kein geradezu günstiges Resultat zu berichten ist, so war doch eine große Anzahl, allerdings meist nur inländischer Käufer am Markt, wona der Meßverkehr, troß der trüben Stim- mung zu Anfang der Messe, sih zum Sc{luß ret lebhaft gestaltete. Die Preise drückten sih besonders in geringen Qualitäten in fühlbarer Weise für die Fabrikanten, während reelle Ger- bungen und folide Sortimente gute Preise erzielten. Amerikanische Lederfor1en sind sehr vernachlässigt; die Neigung der deutschen Kon- sumenten wendet sich mehr und mehr wieder zum deutschen Fabrikat. Leider sind die Preise für das Leder-Rohmaterial außer Vec- hältniß theuer gegen die Garlederpreise. Die Zufuhren waren in ziemli allen Ledergattungen schr mäßige und entsprahen nir dem vorhandenen Bedarf. , ¿

Dem Geschäftsbericht des Berliner Spediteur-Ver- eins für 1877 entnehmen wir folgende Daten: Der Bruttoertrag im vergangenen Jahre belief fich auf 494 735 M, wovon entfallen auf Gewinn-Vortrag pro 1877 1722 M, auf Speditions-Conto 325 003 #4, auf Abroll-Conto 158 019 f, auf Agio- und Provisions- Conto 1862 46, auf Zinsen-Conto 5851 A und auf Grundstücks- ertrag-Conto 2278 (A Die Handlungsunkosten bezifferten sich auf 57 654 H, die Salaire und Löhne auf 187 689 Æ Die gesammten Ausgaben erreihten den Betrag von 373 162 „# Es verbleibt sonach ein Reingewinn von 121 573 H, der sich wie folgt vertheilt: 6 °/ Dividende 87 012 4, Reservefonds 18236 Æ, Tantième für den Auffichtsrath 9118 Æ, Tantième für die Verwaltung 6978 A und Gewinn-Vortrag. pro 1878 229 A. «

Na dem in der Generalversammlung der Arenbergschcu Bergbauges ellschaft verlesenen Geschäftsbericht betruz die För- derung im Jahre 1877 auf Schawt Prosper 1. 5 699 407 Ctr. gegen 5 593 526 Ctr. ; auf Schacht Prosper 11. 1235 140 Ctr. gegen 1088 801 Ctr. im Vorjahre. Die Selbstkosten betrugen auf Schacht 1.