1878 / 106 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 May 1878 18:00:01 GMT) scan diff

T DNERLE Le Königlicke Schauspiele, Sonntzg: Opernhaus. 111. Vorstellung. Die Zauberslöte, Oper in 3 Abtheilungen von Schiïaneder. Musik von Mozart. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. Keine Vorstellung. Montag: Opernhaus. Keine Vorstellung. Schauspielhaus. 121. Vorstellung. Die Valentine. Sa S in 5 Akten von Gustav Freytag. An- ang 7 Uhr. f Bleustagi 112, Vorstellung. Don Juan. Oper in As mit Tanz von Mozact. Anfang 7 Uhr. : Schauspielhaus: Keine Vorstellung. Valluer-Theater. Sonntag u. d. tolg. Tage: Gastspiel der Gesellschaft des K. K. priv. Theaters an der Wien unter Mitwirkung von Frau Iofefine Gal\meyvir. Jhr Korporal. Victeria-Theater. Sonntag und Montag: bileas Fogg: Emil Hahn. Die Reise um die Welt ino Tagen. Auéstattungs\tück mit Ballet in 5 Abtheilungen und 15 Tableaux von A. D'Ennery und Jules Verne. Musik von Debille- mont.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Sonntag: Fünftes Gastspiel des Herzogli Mei- ningenschen Hoftheaters: Die Räuber. Ein Schau- spiel in 5 Akten von Schiller. Anfang des Garten- concerts 5 Uhr, der Vorstellung 65 Uhr. : :

Montag: Sebstes Gastspiel des Herzoglich Mei- ningenschen Hoftheaters: Die Jiäuber.

Residenz-Theater, Sonntag: Absicds- VorsteUung des Hrn. Adolf Sonnenthal aus Wien. Fromont junior «e Risler senior. Aus

der komischen Oper. Montag: Monsie ur Alphouse, Werbeoffiziere.

Krolls Theater. Vollständige Sllumination des Gartens. Heute Sonntag Preise der Plägze. I. Parquet 3 M, 11. Parquet 2 M, Stehplat 1 M 36. italicnische Opernvorstellung, Migoletto. Nach dem 3. Akt Einlage: Scene und Arie aus „Faust“ von Gounod. Gilda und Maragarethe: Sigra. Emma Saurel. Jl Duca: Sigr. Melciore Vidal. Rigoletto: Sigr. Filixpo Giannini. Vor und nah der Oper: Großes Concert im Garten. Anfang des Concerts 4 Uhr, der Oper 64 Uhr.

Montag: 37. italienishe Opernvorfstellung. Zum Benefiz und vorleßtes Gastspiel der Sigra. Âlma Fohsfiröm: La Sonnamhula.

Natioual-Theater. Sonntag: Vorleßtes Gast- spiel des Hrn. Ludwig Barnay und Debüt des Hrn, Jügeltk. Egmont, (Egmont: Hr. Barnay, Alba: Hr. Jügelt.)

Montag: Wohlthätigkeits - Vorstellung: Letztes Auftreten des Hrn. Ludwig Barnay bei gefl. Mit- wirkung der Sigra. Emma Saurel, der Sigri. Melchiore Vidal und Giorgio Sweet und des Concertmeisters Bracale. 1) Gesangvorträge. 2) Hans Jürge. (Jürge: pr. Barnay.) 3) Gesang- worte. 4) Jutius Cäsar (Forums-Akt).: (Marc Anton: Hr. Barnay, Brutus: Hr. Jügelt.)

Stadt-Theater. Sonntag: Vorleßtes Gast-

spiel deëHrn. Carl Mittell, Gastspiel der Fr. v. Traut- mann, der Herren Carl Pander, Wm. Fliegner, so» wie des Hrn. Neuber vom Wallner-Theater. Wochen- tags-Preise. (Parquet 2 #4 2c) Der Veilchen- fresser. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Vorher: Das Lachen. Humoristische Charakter- studie, vorgetragen von Hrn. Carl Pander.

Montag: Leßte Wiederholung dieser Vorstellung. Zum leßten Male: Der Veilchenfresser.

Be!le-Alliance-Theater, Der Sommer-

garten ist geöffnet. Sonntag: Zum 5. Male: Ge- wonnene Herzen, Volksstück mit Gesang in 3 Aktcn von Hugo Müller. Vor der Vorstellung: Promenaden - Konzert. Während der Pausen: Vrillante Jllumination. Anfang des Konzerts 53, der Vorstellung 7 Uhr.

Montag und folgende Gewonnene Herzen.

Tage:

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Helene Förster mit Hrn. Sekonde- Lieutenant E. as (Görliß—Kulm).

Verehelicht: r. J. J. Hermes mit Frl. Lischen Schmiß (Prünn— Neumagen). Hr. Rittergutsbesißer Otto Post mit Frl. Martha v. Ha: (NReddies), eboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Line (Hannover). Hrn. Hauptmann und Kompagnie-

hef v. Dieskau (Darmstadt). Eine Too chter: Hrn. Rittmeister a. D. Franz v. Knobelsdorff- Brenkenhoff (Kl. Sabon). Hrn, Dr. Ferd. Efch (Merxheim a. d. Nahe).

Gestorben: Hr. Major a. D. riedrich Ernst v. Schönfels (Dr. sden). Hr. Ober-Amtmann August Friedrih Louis Marcard (Lobeofsund). Frau Landrath Marie v. Lieres u. Wilkau, geb. v. Borstell (Ploßmühle).

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stectbrief, Gege: den Kaufmann Johanu Friedrich Hermann Mittelstaedt ist’ die gerichts» lihe Haft wegen wiederholter Unterschlagung in den Akt:n Litt. M. Nr. 200 de 1876 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nit ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den 2c. Mittelstaedt im Betretungs- falle festzunehmen und mit allen bei ihm fh vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei-Direk- tion hierselbst abzuliefern. Berlin den 24. April 1878. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Un- tersuhungssahen. Deputation IV. für Verbrechen und Vergehen. Beschreibun Alter: 36 Jahre, ge: 29, Dft, 1841, Geburtsort: Marianowo, Kr. Birnbaum, Größe: 172 Centimeter, Haare: blond, - raus, Augen: blau, Augenbrauen : blond Kinn: breit,

Nase:® dick, Mund: gewöhnli, Gesichtsbildung: voll, Gesichtsfarbe: gesund, Zähne: vollständig Sprache: deutsh. Besondere Kennzeichen: Fett- leibig. Unter dem re{chten Sqgulterblait ein linscn- großer Leberfleck. ;

} Steckbrief, Gegen den Arbeiter Otto Hugo | Albert Schliefte,” geb. in Berlin am 1. Januar 1854, ist die gerihtlihe Haft wegen {weren Dieb- stabls8 aus 8. 243 des Strafgesezbu{hs beschlossen worden. Es wird ersubt, auf den 2c. Swliefke zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm \ich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefäng- niß-Inspektion abzuliefern. Der 2c. Schliefke war im hiesigen Arbeitshause detinirt und ift aus dem- selben zuglei mit dem ebenfalls dort detinirt ge- wesenen Webergesellen Heinrich Meyer aus Rothen- burg entflohen. Schlieffke hat rothes Kopfhaar, keinen Bart, rundes, volles Gesicht, gesunde Ge- sichtsfarbe und ift 5 Fuß 6—7 Zoll groß. Beson- dere Kennzeichen: ein ungewöhnlih großer Fuß von 13 Zoll Länge. Potsdam, den 24. April 1878. Königliches Kreisgcriht. Abtheilung I.

Steckriefs-Erledigung. Der unterm 15. März 1878 hinter dem Eisengießer Robert Ludwig Schliefke, geb. am 13. April 1852 zu Berlin, er- lassene Stckbrief wird hierdurch{ zurückgenommen. Potsdam, den 24. April 1878. Königliches Kreis- gericht, Abtheilung I.

Tie von uns am 27. Juli und 28. August 1874 gegen den Handelsmann Cari Springer, sowie den Schuhmacher und Handelsmann Eduard Böttcher aus Helmstedt erlassenen, am 23. 'No- vember 1875 und 14. September 1876 erneuerten Steckbriefe sind noch nicht erledigt. Halberstadt, den 24. April 1878, Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung.

Der unterm 14. April 1870 gegen den Tage- arbeiter „Zohann Anton Gorlt aus Hirsch- berg i. Sl. wegen eines wiederholten Diebstahls im III. Rückfall erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Grünberg, den 26, April 1878.

Königliches Kreiégeriht. 1. Abtheilung.

Gegen den Gott:icb Johaun Matshuck aus Sterkeninken, Kreis Insterburg, ist die gerichtliche

aft wegen Diebstahls bes{lossen worden. Seine

estnahme hat niht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den 2c. Matshuck aus Sterkeninken, Kreis Insterburg, im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen- ständen und Geldern an die Kreisgerichts-Deputation zu Broich abzuliefern. Broich, den 29, April 1878. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

ett Oeffentliche Bekanntmachung. er Buchhändler Bs Carl Nobert Bidder

un area fre iddgd aaa Georg Anton Oskar einer,

beiderseits hier, sind aus Anlaß der Fertigstellung und Veröffentlihung - der Druckschrift „Politische Gründer oder die Korruption in Deutsc{and von Dr. Rudolph Meyer, Leipzig, Verlag von E. Bidder 1877“ auf Grund der von dem Reichskanzler Fürsten von Bismar® und den Preußischen Staats-Ministern Camphausen und Dr, Falk gestellten Strafanträge wegen öffentlicher Beleidigung in Gemäßheit S8. 185, 186, 47, 73, 194 des Reichs-Strafgesetz- buchs in Verbindung mit §. 20 des MReichspreß- geseßes bez. Art. 34 der revidirten Strafhroze ordnung für das Königreih Sachsen zu Ge ängniß, und zwar Bidder in der Dauer von 3 Monaten und 3 Wochen, Leiner dagegen in der Dauer von 3 Monaten rechtskräftig verurtheilt worden, was hiermit in Gemäßheit des Erkenntnisses öffentlich

bekannt gemacht wird.

Leipzig, am 2. Mai 1878. Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht. Abtheilung I1 B. Bieler:

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dgl.

018 Oeffentliche Vorladung.

Die Kaufleute J. Frank & Söhne zu M. Glad- bach haben gegen den Manufakturwaarenhändler Salomon Rosenthal, früher hier, Schmidt ftraße Nr. 8a. bei A. Sturmann wohnhaft, eine Wecsel- klage auf Zahlung von 1300 M nebst 69% Zinsen seit 31. Oktober 1875 aus dem Wechsel vom 30. Juni 1875 angebracht.

Die Klage ist eingelcitet, und da der (efige Auf- enthalt des Verklagten Rosenthal unbekannt i t, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlihen Ver- handlung der Sache ccuf

den 7. September 1878, Mittags 12 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts - Deputation, im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu ershei- nen, die Klage zu beantwotten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu brigen " und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen wer- den kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten That- sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er- achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausge- \prochen werden.

Berlin, den 1, Mai 1878.

Königliches Stadtgericht. I. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation I1I.

Oeffentliche Ladung der I. Abtheilung des Königlichen Kreisgerichts zu Stralsund vom 16. März 1878.

Das Schiff „Marie Becker“, welches im Jahre 1867 zu Stralsund erbaut worden, ist in unser Schiffsregister unter Nr. 567 als Eigenthum einer Rhederei eingetragen und der Swiffskapitän Georg Nobert Pank zu Stralsund ist Eigenthümer dessel-

ben zu FSO- Part. Zum Zwee der ersten Eintra-

[3184]

gung von Verpfändungen werden auf Antrag des 2c. Pank die zur Eintragung berechtigten Realgläu- ! biger, soweit ihnen diese Ladung nicht direkt von

uns zugesandt ist, hiermit geladen, ihre Forderun- s N Ade Prieen in dem vor den Herrn eisgerihts- îütter au s den 4. September 1878, Vormittags 9 Uhr, an biefiger Gerichts\telle im Zimmer Nr. 44 anbe- raumten Termine ‘anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Vorzugsrecßten ausges{lofsen werden sollen. Das Präklusiv-Erkenntuiß foll in der öffentlichen Sitzung am 12. September 1878, Mittags 12 Uhr, bekannt gemacht werden.

[9396] Oeffentliche Vorladung.

Der am 22. Juli 1846 zu Lensin geborne Hermann Fricdrich Wilhelm Boelck, Sohn des Büdners“ Wilhelm Boelck und dessen Ehefrau Ernestine Caroline Friederike, gebornen Behl, welcher im Frühjahre 1867 nah Nord-Amerika und von dort nach Süd-Amerika ausgewandert, seitdem aber verschollen ift, sowie dessen unbekannte Erben und Rechtsnachfolger werden hierdurch zu dem an hiesiger Gerichtéstelle am 15. August 1878, Mittags 12 Uhr, vor dem Kreisgerichts-Rath Hek anstehenden Termine unter der Warnung vor- geladen, daß bei ihrem Ausbleiben der Verschollene selbst für todt erklärt und sein Nachlaß den nächsten bekannten Erben mit den in S8. 834 und folgende, Theil I1.,, Titel 18 Allgemeinen Land- rechts bestimmten Folgen zuerkannt werden wird. Greifenberg i./Pomm., den 23. Oktober 1877. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

[3063] Ï Die verchelichte Bäckergesell Otschick, Er- uestine geborcne Wehle, zur Zeit in Zittau, hat gegen ihren Ehemann, den Bäckergesellen Theodor Otschick zuleßt in Görliß wegen böslicher Verlassung auf Scheidung geklagt. k Zur Beantwortung der Klage und zur münd-

‘lihen Verhandlung ist ein Termin auf

den 3. September 1878, Vormittags 12 Uhr, vor dem Chegericht im hiesigen Gerichtsgebäude, Postplay 12, Zimmer Nr. 24, R anberaumt, zu welchem der Verklagte hiermit unter der Verwarnung vorgeladen wird, daß im Falle seines Ausbleibens ‘die Klagebehauptungen ¡ür zugestanden erachtet und demgemäß was Rech- tens, erkannt werden wird. Görliß, den 23. März 1878. ; Königliches Kreiëgeriht. Erste Abtheilung.

Berfäufe, Berpahtungen, Submissionen 2c.

Am Mittwo@), den 8, Mai 1878, Vormittags 10 Uhr, soll in unserer Garnison-Bäckerei Alexanderstraße Nr. 115. eine Quantität Rog- genklcie, Fußmchl uud Heusaamen 2c. gegen leih baare Bezahlung öffen1lich meistbietend ver- auft werden. Berlin, den 27. April 1878. König- lic;es. Proviaut-Amdt.

(02% TDomänen-Verpachtung. Der zur Verpachtung der Stift Neuzelleschen Domäne Seitwaun

am-25. April d. J. angestandene Termin hat nicht den gewünschte Erfolg gehabt. Es ift daher cin neuer Lizitationstermin auf den 24. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr,

in unserem Sitzungszimmer, Regierungs\tr. Nr. 25/25 hierselbst, vor dem Herrn Regier.-Affsessor Meyer anbe- raumt. Die Domäne, einschließlich der drei Vor- werke Gr. ODrenzig, Borack und Lahmo, mit einem Areal von 502 va., worunter 328 ha. Aer, 54 ha, Wiesen und 65 ha. nußbare Seen, soll auf die 18 Jahre von Johannis d. J. bis dahin 1896 ver- pachtet werden, und ist das Minimum des jähr- lihen Pachtzinses nachträglich auf 8000 4 festge-

seßt. fue Uebernahme der Pachtung ist ein dispo- nibles Vermögen von 85 000 4 erforderli, über defsen eigenthümlichen Besiß si die Pachtbewerber vor dem Termine auszuweisen haben. Die Ver- pachtungsbedingungen können in unserer Registratur eingeschen, und auf Verlangen abscriftlih mitge- theilt werden.

Frankfurt a. O., den 3. Mai 1878,

Königliche Regierung. Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen. von Selehow,.

[3784] Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs an Breanholz; für das General-Postamt, das General-Telegraphenamt und die sonstigen Post- und Telegraphenbehörden am hiesigen Orte. welcher Bedarf auf etwa 2200 Kubikmeter Kiefern-Klobenholz zu verans{lagen ift, soll für den Winter 1878/79 im Wege des Aner- bictungsrerfahrens vergeben werden.

Die Bedingungen können bei dem Portier im General-Postamt sgebäude, Leipzigerstraße Nr. 15, tägli in den Vormittazsftunden von 9 bis 12 Uhr eingeschen werden. Anerbietungen sind versiegelt mit der Aufschrift „Anerbietung wegen Lieferung von Breunholz“ bis zum 15. Juni d, «I. an das Rechnungsbureau der obersten Post- und Telegraphen- behörde abzugeben. Das Anerbietun 8verfahren wird am 15. Juni d. F. um 2 Uhr Nachmittags ge\{lossen.

Berlin, W., 24. April 1873.

Kaiserliches General-Postamt, Wiebe.

_ Verloosung, Amortisation, Zinszablung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

[4022] Bekfauntmacung.

In Gemäßheit des §. 8 unseres Reglements vom 3. September 1836 machen wir bekannt, daß die unter den Nummern 1781, 2491, 2590, 2591, 2596, 2613 und 2620 in die Berliner allgemeine Wittwen Penfigns- und Unterstüßzungs-Kasse aufgenommenen Mitglieder wegen unterlassener Berichtigung ihrer am 1. Januar cr. fällig gewordenen Beiträge von uns exkludirt worden sind.

Berlin, den 2. Mai 1878.

Direktion der Berliner allgemeinen Wittwen-- Peusions- und Unterstüßunz83-Kasse. Scholz. 6

Gutehoffnungshütte Actien-Verein für Bergbau und Hüttenbetrieb.

In der außerordentlichen Generalversammlung der Acticnaire unseres Vereins vom 21. März l. F. ist di: Reduction des Actien-Capitals unseres Vereins von 4. 30,000,000 auf 6 Millionen Mark, welche durch Abstempelung der Actien z1 geschehen hat, beschlossen worden, und ist dieser L eschluß unterm’ 6. v. Mts. in das Handelsregister einge- tragen worden.

Wir ersuchen daher die Inhaber unserer Actien, dieselben nebst einem doppelt an-efertigten Nummern=- verzeichniß bis zum 1, Juni l. J, bei der Kasse unseres Vereins behufs Abstempelung zu deponiren. Eines der Nummern-Verzeichnisse wird mit Quit- tung versehen sofort zurückgegeben; gegen Einliefe- rang desselben können vom 1, Juli l. J. ab die abgestempelten Stücke wieder in Empfa. g genom- men werden.

Oberhausen, den 2. Mai 1878.

Gutehoffnungshütte Actien-Verein für Bergbau und

Hüttenbetrieb. C, Lueg. G. Ziegler.

[4037]

Aufforderung.

Die Aktie der Union, Allgemeine Deutsche Hagelversicherungs-Gesellschaft zu Weimar,

Nr. 4331, eingetragen auf den Namen des Arztes Dr. Rupprecht in Hettstedt, ist in Verlust gerathen z

der unbekannte Jnhaber wird daher-nac 8. 3 Al. 5 der Statuten aufgefordert, seine Ansprüche bei uns

geltend zu machen. i Weimar, den 1. Mai 1878.

(H. 31833.)

Die Direktion der Umion, Allgemeine Deutsche Hagelversicherungs-Gesellschaft.

C. G. Kästner.

G. Berhuven.

[4001]

Deutsche. Nationalbank in Bremen,

Sechste ordentliche Gienmeralversammlung Mittwoch, den 5. Juni 1878,

Vermittags 11 Uhr, in Bremen, im Lokale der Bank. Tagesordnung:

1) Geschäftsbericht und Rechnungs-Abschluss pro 1877, nebst Bericht des Anufsichtsraths.. 2) Neuwahl resp, Bestätigung zweier Mitglieder des Vorstandes und eines Mitglieds des

Aufsichtsraths,

Die Herren Actionaire, welche an dieser Generalversammlung Theil zu nehmen

beabsichtigen, haben ihre Actien, versehen mit einem arithmetisch geordneten Nummert.-Verzeichnisse,

in zweifacher Ausfertigung, spätestens am 22. Mai a, c.

in Bremen an unsereß Casse,

in Berlin bei der Berlincr Ma in Frankfurt a. V. bei Herren J. J.

zu binterlegen und gleichzeitig ihre Legitimationskarten zur General Die Rückgabe der deponirten Actien erfolgt nach Der Jahresbericht kann vom 31. Mai an

genommen werden, Bremen, den 3. Mai 1878.

Der Vorstand: L. G. Dyes, stellvertretender Yorsitzender,

[4038]

Gewerkschaft Centrum.

Die Gewerken des Bergwerks Centrum beehre ih mich, zu der am Prettas, den 24. d., Morgens el Söding in Bohum anberaumten

103 Uhr, im Hôt Gewerken-Versammlung ergebenst einzuladen. Tagesordnung : 1) Bericht des Confortiums. 2) Vorlage des Statuts event. Abänderung. Z 3) Wahl eines Grubenvorstandes,

zur Genehizung oder

|

4) Wahl von Rechnungs-Revisoren.

9) Beschlußfassung über Begebung der nicht ge- i Coupon-Vertretung but Bevoll

zeichneten

mächtigte ist auf Grund notarieller oder ges

richtliher Vollmacht zulässig.

Abdruck des Statuts wird jedem eingetragenen | Gewerke zugehen.

Zeche Centrum bei Bochum, 2. Mai 1878. Der Repräsentant. E. Stolzenberg,

ndels-Gesellschaît, W’eiller Söhne,

versammlung in Empfang zu nehmen, stattgehabter Generalversammlung. bei den obengenannten Stellen in Empfang

(act. 52/5.)

chs-Anzeiger

eir Staats-Anzeiger.

M Das Abonnement beträgt 4 „« 80 3 | fär dos Vierteljahr.

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M 106.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst géruht : dem Wirklichen Geheimen Kriegsrath Bierfreund im Kriegs-Ministerium den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife ; dem Superintendenten und Pfarrer Kun e- müller zu Wehden im Kreise Lübbecke, dem Pfarrer Graeser zu Oberheldrungen im Kreise Eckartsberga, den Professoren und Gymnafsial - Oberlehrern Selckmann : und Dr. Polsberw zu Berlin, dem Gemeinde-Oberförster Del a- fsorgue zu Ahrweiler und dem pensionirten Steuer-Einnehmer Löwe zu Wriezen a./O. den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Kanzlei-Rath Hoppe zu Halle a./S., bisher zu Merseburg, dem Rentier Gustav Schilling zu Meisenheim, dem Hegemeister Knischewski zu Stablack im Kreise Pr. Eylau, dem Rentner und Weinbergsbesißer Friedri ch Gräff zu Creuznah und dem Prokuristen des Bankhauses Mendelsfohn & Comp. zu Berlin, Kaufmann Adolf Herß, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Organisten Nitsche zu Sprottau den Adler der nhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; dem chulzen Dripp zu Ruwen im Kreise Soldin, dem Kreis- boten Volckmann zu Husum und dem Mesfingfabrik- Arbeiter Werner Sous zu Buschhausen bei Aachen das Allgemeine Ehrenzeichen ; sowie dem Knecht Carl Haa zu Dargelin im Kreise Greifswald die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

At Deutsches Neich,

Se. Majestät der Kaiser haben mit der Stellver- tretung des Reichskanzlers nah Maßgabe des Geseßes vom 17. März d. J. (N. G. Bl. S. 7)

1) im Bereiche des Auswärtigen Amts:

den Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats-

Miriister von Bülow, j : / 2) im Bereiche ‘der Kaiserlichen Admiralität :

den Chef der Admiralität, Staats-Minister von S tosch, 3) im Bereiche der Post- und Telegraphen-Verwaltung:

den General-Postmeister , Wirklichen Geheimen Rath Dr. Stephan

zu beauftragen geruht.

Königreich Preuße Finanz-Ministerium. VeranutmahUng,

betreffend die Außerkurssezung verschiedener Landes-Silber- und Kupfermünzen.

Vom 22. Februar 1878.

g Grund des Artikels 8 des Münzgeseßes vom 9. Juli 1873 (Reichsgeseßbl. S. 233) hat der Bundesrath die nach- folgenden Bestimmungen getroffen: : L

§. 1. Vom 1. März 1878 gelten nit ferner als geseß- lies Zahlungsmittel :

1) die Einsechstelthalerstücke deutschen Gepräges ; 2) die Einhalb-, Einviertel- und Einachtelthalerstücke land- gräflih hessishen und kurhessischen Gepräges ; die auf Grund der Zehntheilung des Groschens ge- prägten Zweipfennigstücke und die auf Grund der Zehn- oder Zwölftheilung des Groschens geprägten Einpfen- nigstücke (1/52, 1/10- und !/12-Groschenstüce) ;

4) die nah dem Marksystem ausgeprägten ¿Fünf-, Zwei-

und Einpfennigstücke mecklcnburgischen Gepräges.

Es ist daher vom 1. März 1878 ab, außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. :

8. 2. Die im Umlaufe befindlihen Einsechstelthalerstücke deutschen Gepräges werden in der Zeit vom 1. März 1878 bis 1. Juni 1878 von den dur die Landes-Centralbehörden gu bezeihnenden Landeskassen, die im Umlaufe befindlichen unter §. 1 Ziff. bis 4 aufgeführten Münzen in der gleichen Zeit von den dur die Landes-Centralbehörden ju bezeich- nenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese Münzen geprägt haben , bezw. in deren Gebiet die- selben acseblides Zahlungsmittel sind, nah dem im ¿3 angegebenen Werthverhältnisse für Réchnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs- oder Landesmünzen umgewechselt.

Nach dem 1. Juni 1878 werden derartige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen. Í : :

S. 3. Die Einlösung der im §. 1 bezeichneten Münzen erfolgt zu dem nachstehend vermerkten festen Werthver-

hältnisse :

BU 81 Nx. 1: der Einsechstelthalerstüce u 1 R, 2:

der hessischen : B. Einhalbthalerstüdle zu 1 M50 F Reichsmünze Einviertelthalerstücke ,„ 75 , j Einachtelthalerstüe „37%, 5

zu 50 „4 Reihsmünze

Berlin, Montag,

Alle Post-Anftalten nehmen Sezftellnng on;

für Berlin außer den Post-Anstalten az die Expe-

| d dition: 8W, Wilvelmfêr. Nx. 32, 2

Zu §. 1 Nr. 3: s ñ

der Fweipfenni stüde zu L: 2 4 Reichsmünze der Ei i 4 ZU 8,1

npfennig tüde zuu y Y r. 4: t der daselbst bezeihnêtèn- Fünf-, Zwei- und Ein- pfennigstücke zu ). 5, 2, 1 Z Reichêmüngze.

S. 4. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§8. 2) findet auf dur(löcherte, und anders, als dur den ge- wöhnlichen Umlauf im Gewitht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.

Berlin, den 22. Februar 1878.

Der Reichskanzler.

Zur Ausführung der vor] enden, im Reichs-Geseßblatt Seite 3 publizirten Bekanntma Mgwird A MSROOE B Kenntniß gebracht, daß unter # voraufgeführten - bezüglichen Bedingungen die im §. 1 Nr. T2 und 3 bezeichneten Münzen nur noch bis zum 1. Juni 18 einshließlich innerhalb des preußischen Staates bei den untén namhaft gemachten Kassen nah dem festgeseßten Werthverhäl isse sowohl in Zahlung angenommen als auch gegen Reiths-, beziehungsweise Landes- münzen, umgewecselt werden, *-

a, in Berlin:

bei der S aiero, Sa M ;

bei der Staatsschulden-Tilgungskasse,

bei der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwal-

tung der direkten Steuern,

bei dem Haupt-Steueramt füx inländische Gegenstände,

bei ms Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände un Lu

bei der unter dem- Vorsteher der Ministerial-Militär- und Baukommission stehenden Kasse; -

b. in den Provinzew:

bei den Regierungs-Haüpt!*Ten, / v bei den edirte-Qauptkaletn! 1n-der Provinz Hannover, bei der Landeskasse in Sic( Ftringen, bei den Kreiskassen, bei den Kassen der Königlichen Steuer-Empfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen-Naussau und Rheinland, bei den Bezirkskassen in den Hohenzollernschen Landen, bei den Forstkassen, bei den Haupt-Zoll- und aupt-Steuerämtern, sowie bei den Neben-Zoll- und Steuerämtern. Berlin, den 3. Mai 1878, Der Finanz-Minister. Hobrecht,

Zur Erledigung des Vorbehaltes unter a. im S7 Dér Anweisung vom 26. September v. Js. für das formelle Ver- fahrèn bei der Revision der Gebäudesteuerveranlagung be- stimme ich bezügli der definitiven Ordnung und Numerirung der Gebäudebeschreibungen im Geltungsbereiche der Grund- buchordnung vom 5. Mai 1872 im Einvernehmen mit dem Herrn Justiz-Minister Folgendes :

l. Jn den städtishen Gemeindebezirken, sowie in den mehr als 50 Gebäudebesizungen umfassenden ländlichen Ge- meinde- und selbständigen Gutsbezirken können, insoweit mit Rücksicht auf die erleichterte Handhabung der Gebäudesteuer- rollen ein dringendes Bedürfniß hierzu vorliegt, die Gebäude- beschreibungen abweichend von der Reihenfolge 2c. der Be- sißungen in den bisherigen Gebäudesteuerrollen neu geord- net und numerirt werden, wobei die folgenden Grundsätze zu beachten sind:

1) Jede Gebäudebeschreibung (8. 11 der Anlage A. und S. 11 der Anlage B. zu §. 5 der Anweisung vom 26. Sep- tember v. e) erhält eine besondere Nummer, und unter derselben Nummer werden demnächst auch die dazu ge- hörigen Gebäude in die nah den Ergebnissen des Revisions- verfahrens aufzustellenden neuen Gebäudesteuerrollen eingetragen. ,

2) Die Nummern haben für jeden Gemeinde- und felb- N Gutsbezirk mit „Eins“ zu beginnen. )

o in der Provinz Westfalen und ‘der Rheinprovinz die bisherigen Gebäudesteuerrollen noch nah sogenannten Kataster- gemeinden ausgestellt sind, müssen gleihwohl die neuen Gebäudesteuerröllen nah den Bezirken der politishen Ge- meinden aufgestellt und muß demgemäß auch die Ordnung und Numerirung der Gebäudebeshreibungen bewirkt werden.

3) Jnnerhalb des Gemeinde- oder selbständigen Guts- bezirks sind die Gebäudebeshreibungen in der Reihefolge der

ausnummern, wo aber solche nit bestehen, in der

eihefolge zu ordnen, wie die betreffenden Besißungen ört- li an den einzelnen Straßen, Pläßen u. s. w. an einander liegen bezw. aur einander folgen.

Wenn die Hausnummern niht durch den ganzen Ge- meindebezirk fortlaufen, sondern für jede Straße, jeder Plaß A. nit „Eins“ beginnen, so müssen in der Regel alle an einer Straße, einem Plate A. belegenen Ce EN nume- rirt sein, bevor mit der Numerirung zu den Besißungen einer

anderen Straße 2. übergegangen wird.

E E EOY e n n A M R I E

E E

den 6. Mai, Abends.

Nach den Nummern für die Besißungen einer Straße 2c. kann jedoch eine dem muthmaßlichèn * edürfniß entsprechende Anzahl von Nummern unverwendet gelassen- werden, welche dazu bestimmt sind, um unter denselben demnächst die an der betreffènden Straße 2c. etwa neu entstehenden Gebäude- Feizungen im Fortschreibungswege in den neuen Rollen nach- zutragen.

T. Jn den Gemeinde- und selbständigen Gutsbezirken mit 50 oder weniger Gebäudebesizungen, Toivie in denje- nigen städtishen und größeren ländlichen Bezirken, in welchen kein dringendes Bedürfniß zu neuer Numerixung (zu L) vorliegt, sind für die Gebäudebeschreibungen in der Regel die Nummern, welche die Besißungen in den bisherigen Gebäude- steuerrollen führen, unverändert beizubehalten. Dabei sind die in der Nummernfolge etwa fehlénden Nummern ünbenugßt u lassen, insoweit dieselben nicht’ dazu verwendet werden, auf sie die nah den früheren Vorschriften über die: Fort- schreibung der Gebäudesteuerrollen wegen Mangels ‘an 5aum auf neue Rollennummern übertragenen Gebäude wieder zurück- geführt werden. i :

Ausnahmsweise kann jedoch auch für die Gemeinde- ünd selbständigen : Gutsbezirke mit 50 oder weniger Gebäude- besißungen eine neue Numérirüng nach dèn Vorschriften unter 1. stattfinden, wenn die bisherige Numerirung über- haupt unrichtig bewirkt gewesen ist, beispielsweise wenn die u einer Besibung gehörigen einzelnen Gebäude nit, wie es sein fol, als Unterabtheilungen der Rollennummer der E mit Buchstaben, sondern mit durch den Gemeindebezirk fortlaufenden Nummern bezeihnet oder wenn umgekehrt diè Buchstaben- bezeilhnung nicht für die einzelnen Gebäude einer Besizung, ondern für die Besißungen selbst verwendet ist, oder wenn die bisherigen Gebäudesteuerrollen nit in Uebereinstimmung mit Des fe igen Gemeinde: oder selbständigen Gutsbezirken an- gelegt find. A s Hre A OORES

l Mals muß bei der jeßigen Gelegenheit die Ordnung der 5 cNangen in den Gebäudesteuerrollen so korrekt aus- geführt werden, daß bei der zum «zahre 1895 stattfindenden zweiten Revision „der Gebäudesteuerveranlagung eine abermalige Aenderung der Nollennummern und zwar auch für die Städte nicht erforderlich wird.

IT. Wegen der Ausstellung der neuen Gebäudesteuer-

| rollen, in wel{e u. A. auch die Spalte 27 der Gebäude-

beshreibungen nach Muster 1. und IL. zu 8. 1 der Anweisung vom 26. September v. Js. aufgenommen werden wird, \0o- wie wegen Mittheilung einer Abschrift derselben und eines nah der Nummernfolge der bisherigen Rollen aufgestellten vergleihenden Nummernverzeichnisses an die Grundbuchämter wird das Erforderliche später verfügt werden.

Bezüglih der von einer Regierung angeregten Frage wegen demnähstiger Ueberführung der Revisionsergebni}se in die Grund- und Gebäudesteuer-Heberollen wird jedoch fchon jeßt bemerkt, daß es in der Absit liegt, für däs Vierteljahr

anuar t mi 1880 die Wiederholung zu den Gebäudebeschreibungen nah Muster IV. zu §. 20. a. a. O. unmittélbar als Heberolle zu verwenden.

Berlin, den 25. April 1878.

Der Finanz-Minister. Hobrecht.

Zusaß nah Düsseldorf. H Der Erwägung der Königlichen Regierung bleibt über- lassen, ob und inwieweit die vorstehenden Anordnungen au bei den von Jhr nach §. 7b. der Anweisung vom 26. Sep- tember v. J. wegen der definitiven Ordnung und Numerirung der Gebäudebeschreibungen in dem außerhalb des Geltungs- bereiches der Grundbuchordnung liegenden Theile des dgen Regierungsbezirks zu erlassenden Bestimmungen zu berücksi{h- tigen sein werden. Berlin, den 25. April 1878. Der Finanz-Minister. obret. : 1) An die Königlichen egierungen in den sechs östlichen Provinzen, fowie an diejenigen in Cassel , Münster, Minden, Arnsberg und Düsseldorf.

Von der Eeaeng zu 1.) Abschrift erhält die Va liche Regierung zur Kenntnißnahme und gleihmäßigen Beach- tung mit dem Bemerken, daß in der dortigen Provinz für diejenigen Gemeinde- und selbständigen Gutsbezirke für welche die Anlegung der Grundbücher auf Grund der Grund- und Gebäudesteuerbühher noch nicht stattgefunden hat und vorausfihtlich auch bis zum 1. Januar 1880 noch nit statt- finden wird, hinsihtlich der Ordnung und Numerirung/' der Gebäudebeschreibungen allgemein nach der Anordnung unter ì, verfahren werden kann. i

Zusaß nach Coblenz. L RA Der Erwägung der Königlichen Regierung bleibt über- lassen, ob und inwieweit die vorstehenden Anordnungen auch bei den von Jhr nach §. 7b. der Anweisung vom: 26. Sep- tember v. J. wegen der definitiven Ordnung und Nume der Gébäudebeschreibungen in dem außerhalb des Geltungs- bereiches der Grundbuchordnung liegenden Theile des dortigen