1878 / 107 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 May 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Einem behufs rstellung einer Sekundär-Eisenbahn im Guldenbachthale (im Kreise Kreuznach) von Langenlonsheim resp. Breßenheim über Strom- berg nach der Rheinböller-Hütte usammengetretenen Comité ist zu Händen der Herren Gebr. Buricelli zu Rhein- böller-Hütte die Genehmigung zur Aufnahme der bezüglichen generellen Vorarbeiten ertheilt worden.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Disse in Brakel ist zum Rechtsanwalt bei dem Appellationsgerichte in Münster und zugleich f m Notar im Departement desselben mit Anweisung seines Wohnsißes in Münster ernannt worden.

Der Referendar Prinz aus Cöln ist zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerihtshofes zu Cöln er- nannt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Jntendant der Königlichen Schauspiele, von ülsen, nah Hannover; der Unter - Staatssekretär Bitter nah Carlsbad.

Die Nummer 19 der Gesez-Sammlung, welche heute aus- gegeben wird, enthält unter ; : :

Nr. 8563 das Gesetz, betreffend die evangelische Kirchen- verfassung in der Provinz Schleswig - A und in dem Amtsbezirke des Konsistoriums zu Wiesbaden. Vom 6. April 1878, und unter : :

Nr. 8564 das Geseß, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts - Etat für das Jahr vom 1. April 1878/79. Vom 11. April 1878.

erlin, den 7. Mai 1878. Königliches Geseß-Sammlungs-Amt.

Nichtamlklichßhes. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 7. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten heute früh - dem Regiments- Exerzicen auf dem Tempelhofer Felde bei, na men demnächst in Anwesenheit Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, des Gouverneurs und des Kommandanten militärishe Meldungen, sowie darauf die Vorträge des Generals der FJnfanterie von Stosch, Chefs der Admiralität, und des General-Adjutanten von Albedyll entgegen und empfingen später in besonderer Audienz den Kaiserlich russishen General- Adjutanten und Militär-Bevollmächtigten von Reutern, den Kaiserlihen Gesandten Freiherrn von Caniß und den Ober- Präsidenten der Provinz Hannover, von Leipziger. : ; Nachmittags um 4 Ühr wurde der neu ernannte Ge- sandte der Vereinigten Staaten von Amerika, Bayard Taylor, behufs S a seiner Kreditive von Sr. Majestät in ‘Privataudienz empfangen.

Í Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen traten heute zu einer Sizung zusammen.

Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (41.) Siß ung des Neichstäges seßte das Haus in zweiter Berathung die Diskussion über -8. 107 des Gesetzentwurfs, betr. die Ab- änderungder Gewerbeordnung, nebst den dazu gestellten Anträgen Prt Der Kommissarius des Bundesratiss Geheime Regierungs-Rath Nieberding konstatirte, daß gegenwärtig, wo dur die Kommissionsbeschlüsse das Jnstitut der Arbeitsbücher -auf einen ganz anderen Boden gestellt worden sei, die ver- bündeten Regierungen in dem Amendement Stumm eine Ver- besserung gegénüber dem Kommissionsbeschlusse fänden. Der Antrag Stumm biete die Aussicht, daß wenigstens für einige Arbeitsklassen eine allgemeinere Einführung der Arbeitsbücher statthaben werde. Die Regierungen seien aud Jeßt noch der Ueberzeugung, daß die Einrichtung, sowie fie vorgeschlagen worden, sich als äußerst segensreih für die Arbeiter und das volkswirthschaftlihe Leben erwiesen hätte. Auch die Annahme des Amendements Blum erscheine der Re ierungwünschenswerth.

Der Abg. Dr. Schulze (Delißs{) erklärte sich für das Amen- dement Stumm, weil dasselbe O das Alter treffe, bis zu welchem der Arbeiter die Sel ständigkeit noch nit erreicht

abe. Der Abg. Dr. Franz erklärte sich für den Antrag

lum in der Vorausseßung, daß bald eine Enquéête über die Kinderarbeit stattfinden werde. Der Abg. von Helldorff empfahl die allgemeine Einführung obligatorischer Arbeitsbücher, worin ihm der Abg. Penzig entgegen trat. Nach einigen Bemerkun- gen des Referenten Abg. Dr. Gensel wurde der Paragraph unter Ablehnung des Amendements Ackermann mit den von den Abgg. Stymm und Dr. Blum vorgeschlagenen Aenderun- gen angenomfffen.

8. 108 enthält die Vorschriften über die Ausstellung des Arbeitsbuches für die Arbeitex unter 18 Jahren. - Die Aus- stellung soll auf Antrag oder mit Zustimmung des Vaters oder Vormundes durch die Polizeibehörde erfolgen, eventuell wird die Erklärung des Vaters durch die Gemeindebehörde ergänzt. Der Arbeiter muß nachweisen, daß er zum Besuche der Volksschule niht mehr verpflichtet sei und glaubhaft Mae, daß bisher ein Arbeitsbuch für ihn nicht ausgestellt worden.

Dieser Paragraph wurde ohne Debatte angenommen, ebenso die 88. 109 und 111.

Der §. 110 der Regierungsvorlage hatte für die Arbeiter über 18 Jahren bestimmt, daß sie die Ausstellung eines Ar- beitsbuches beantragen können. Die Kommission t diese Bestimmung gestrichen, dafür aber im §. 113a. vorgeschlagen, daß den Arbeitern ein Zeugniß über die Art und Dauer “ihrer Beschäftigung ertheilt werden solle, welches eventuell, ‘auf ihr Verlangen, auch auf ihre Führung auszudehnen sei. Dieses Zeugniß solle, wenn sich gegen seinen n nihts zu erinnern finde, fosien- und

empelsrei beglaubigt werden. Diese leßtere Bestim- ‘mung beantragten die Abgg. Dr. Buhl und Wölfel in einem besonderen §. 113b. folgendermaßen zu fassen : „Auf Antrag des Arbeiters hat die Ortspolizeibehörde die Eintragung in das Arbeitsbuch und das dem Arbeiter etwa aus- gestellte Zeugniß kosten- und stempelfrei zu beglaubigen.“

Dieser Antrag wurde angenommen. :

S. 112 regelt die Form, in welcher Seitens der Arbeit- geber die Eintragungen in die Arbeitsbüchex erfolgen müssen.

PR G S I t O E E I A I IRE E SCAB Sh s G E T Rd Es. Si A Li M N Aae ui T 25, E G E L C20 ge - ;

F - _—

Nach einigen Bemerkungen der Abgg. Kapell, Dr. Brock-

s, Dr. Franz und des Referenten Dr. Gensel wurde dieser

aragraph der Fassung der Kommission angenommen.

F. 114 regelt die Lohnzahlung der Arbeiter und verbietet jede Kreditirung von Waaren an dieselben Seitens der Ar- beitgeber. Die Kommission will dies gestatten, wenn die Waaren zu ven Anschaffungskosten verabfolgt würden. i

Der Abg. Kapell beantragte, es solle der Nachweis pr eben werden, daß der Verkaufspreis der Waaren den An- haffungspreis nicht übersteige, auch solle diese Einrichtung überhaupt nur mit Zustimmung der Arbeiter zulässig sein. Bei längeren Akkordarbeiten solle der Zahlungsmodus der gegenseitigen freien Vereinbarung unterliegen. Der Abg. Dr. Hirs führte aus, er sehe feine En von den* durh die Erfahrung bewährten Bestimmungen der Regierungsvorlage jct abzugehen. Die Zeiten der Noth, wo der Arbeitgeber gezwungen 4, E Die Arbeiter Lebensmittel herbeizushaffen, seien sehr selten. Außerdem sei der Begriff „Anschaffungskosten“ sehr dehnbar. Der Abg. Stumm - wies darauf hin, daß es eine Kon- sequenz des Antrages Kapell sei, die Löhne auch niht zur Zahlung rücksständiger Steuern einbehalten zu fönnen. Er bitte, Dia Antrag abzulehnen und durch Annahme der Kommis ionsbeshlüße cine wesentliche Verbesserung der Gewerbe-Ordnung herbeizuführen. Die Abgg. Frißsche und Dr. Hirsch traten für die Regierungsvorlage ein. Der Abg. Freiherr von Hertling erklärte, er wolle nicht ganz die Möglichkeit aus\{ließen, daß in patriarchalischer Weise der Arbeitgeber für seine Arbeiter sorge. Um aber jeden Miß- brauch auszuschließen, acceptire erx den Zusazanirag Kapell, wonach derartige Zustände nur mit Zustimmung der Arbeiter Get seien. Die Abgg. Stumm, Heyl und der Referent Dr. Genfel wandten sih nochmals gegen die Ausführungen des Abg. Dr. Hirsh und wünschten die unveränderte Annahme der Kom- missionsanträge, worin das Haus ihnen beitrat. / i

F. 119 bestimmt in der Regierungsvorlage, daß die Arbeit- geber den Arbeitern, die zum Besuch einer Fortbildungsschule verpflichtet sind, die Zeit dazu gewähren müssen. Die Kommission erweitert diese Berplliiting auf alle Arbeiter auer eon Jahren, welhe überhaupt eine Fortbildungs-

ule besuchen.

Der Abg. Stumm beantragte, die Fassung der Regie- rungsvorlage wieder herzustellen. i

Außerdem hatte die Kommission beschlossen, daß bestimmte Schußmaßregeln für Sicherheit und Gesundheit der Arbeiter vom Bundesrathe resp. der Landesgeseßgebung vorgeschrieben werden können.

Diese Bestimmungen beantragten die Abgg. Allnoch und Ge- nossen zu streihen, ein Anirag, den der Abg. Bürgers motivirte. E

Der Abg. Stumm erklärte sich gegen die Kommissions- fassung, worauf der Abg. Dr. Wehrenpfennig ausführte, er halte die Aenderungen der Kommission für besonders werth- voll. Die Regierungsvorlage habe nur Geltung für die obli-

atorishen Fortbildungsshulen, deren es in Deutschland elbst in Württemberg nur sehr wenige gäbe. Obligatorish seien in Deutschland nicht die wichtigen gewerblichen FFort- bildungsshulen, sondern nur die Söntnitagsséuten, welche die Kenntnisse der Volksschule befestigen sollten. Nach der Regie- rungsvorlage könnten vier Fünftel der deutschen Arbeitgeber 4 s vom Besuche der fakultativen Fortbikdungsschulen avyallen,

Der Präsideht dés Reichskänzler-:Amts Staats-Minister Hofmann bat dagege# um Annahme dex Regierungsvorlage ; die Fortbildungsshulen in Deutschland seien fo verschieden, daß die Kommissionsbeshlüsse in ihrer Konsequenz dahin führen müßten, eine Definition der Fortbildungss\cule in den Geseßentwurf aufzunehmen, damit den Lehrlingen die Mög- lihkeit eines Mißbrauchs abgeschnitten werde. Auch der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) sprach sih gegen die Fassung des Paragraphen durch die Kommission aus, wogegen der Abg. Dr. Lasker für den Antrag der Kommission eintrat.

95. 119 wurde unverändert angenommen. (Schluß 44 Uhr.)

In der heutigen (42.) Sißung des N ei ch 8- tages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichskanzler - Amts, Staats - Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, E der Abg. Holthof seine Fnterpellation, welche autet:

„In der dem D.utschen Reichstage unter Nr. 13 der Druck- sahen zur Kenntniß gebrachten Denkschrift des Kaiserlichen Ge- sundheitsamtes ift die Mittheilung enthalten, daß dem Herrn Reichskanzler ein Antrag auf Veranstaltung einer eingehenden Ermittelung über die Verunreinigung der Flußläufe dur KanaljauÞe und Industrie - Abfälle, weiterhin über die Einwirkung dieser Flußverunreinigungen auf die mens{h- lide Gesundheit, endli über die Mittel gegen etwa konstatirte Uebelstände und zwar hauptsächlich aus dem Grunde unterbreitet worden sei, weil diese Frage innerhalb des engeren Erhebungésbezirkes der Einzelstaaten einer befriedigenden Lösung nicht fähig sei, vielmehr zu eingreifender und umfassender Fassung im Gebiet des ganzen Reiches dringend Ae, Es ist damit anerkannt, daß die CIcRgnn über diese Angelegenheit der Kom- petenz des Reiches unterstehe. Angesichts dessen richtet dex Unter- zeichnete an den Herrn Reichskanzler die Frage:

1) Jst ihm bekannt, daß in Preußen die Angelegenheit der fLuhverunteimaung als vollkommen entschieden angesehen und diese

ntscheidung zur Grundlage administrativer Verbote und Zwangs-

verfahren gemacht wird?

2) Welche Sthritte gedenkt er gegen dieses, der Kompetenz der Reichsregierung präjudizirliche Verhalten zu thun?“ e

Der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats-Minister Hofmann, erklärte hierauf, es sei dem Reichskanzler bekannt, daß die preußische Regierung auf Grund eines Gutachtens der wissenschaftlihen Deputation für das Medizinalwesen eine allgemeine Anordnung , die Verunreinigung der Flußläufe betreffend, an die Ober - Präsidenten erlassen habe, wonah bei der Anlage von, entsprechenden städtischen Anlagen immer die Erlaubniß des Staats-Ministeriums ein- zuholen sei, und daß sie diese Einwilligung bereits ‘in be- stimmten Einzelfällen versagt habe. - Der Reichskanzler habe hierin keinen Grund gesehen, seinerseits dagegen vorzugehen, da die preußische Regierung nur von ihrem verfassungsmäßigen Rechte der Aufsicht über das Medizinal- und Veterinärwesen Gebrauch gemacht habe. Sie habe sih mit ihren Maßregeln auch nicht in O ruh - mit den Jntentionen der Reichs- regierung gesetzt, welche leßtere in absehbarer E nit in der age sein werde, einen Gesezentwurf über diese Materie vor- zulegen.

Ein Antrag auf Besprehung der Interpellation fand nicht die nöthige Unterstüßung.

Es folgte die erste Berathung des Geseßentwurfs, be-

- treffend die Revision des Servistarifs und der

Klasseneintheilung der Orie, welche der Kommissarius des Bundesraths , Geh. Ober-Regierungs-Rath Starke, mit einem Vortrage über die Entstehung und Natur dieser Vor- lage einleitete. Es ergriffen ferner hierzu das Wort die Z0gg Rickert, Frhr. von Malßahn-Gülß Uünd Dr. Schröder (Fried- berg). Die Vorlage wurde einer Kommission von 14 Mit- gliedern überwiesen. : :

E wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbe-Ordnung, fortgeseßt. Der Abg. Frißsche stellte folgenden Antrag:

„Der Reichstag wolle bes{ließen :

Bal S. 119 ift als 8. 119a. folgender neue Paragraph eins

uscMWaliten:

G 8. 1194. Wer mit Beihülfe gewerblicher Lohnarbeiter ein stehendes Gewerbe betreibt und eine Fabrik-, Werkstatt- oder Werkplaßordnung erlassen will, hat dieselbe von der Gemeinde- behörde genehmigen zu lassen. Von der Gemeindebehörde nit genehmigte Fabrik-, Werkftatt- oder Werkplaßordnungen haben für die Arbeiter keine verbindlihe Kraft. Stellen sih bei An- wendung d-rselben Uebelstände heraus, so sind sie von der Ges meindebehörde zu prüfen und abzuändern.

Die Fabrik-, Werkstatt-, bezw. Werkplaßzordnungen sind den betreffenden Arbeitern zur Kenntnißnahme und Unterzeichnung vor- zulegen. gee den Arbeiter, der nit unterzeichnet hat; ist die Fabrik-, Werkstatt-, bezw. Werkplaßordaung nit verbindlich.

aaa Fabrik-, Werkstatt-, bezw. Werkplaßordnungen müssen

entyatlten :

1) diejenigen Bestimmungen, welche auf Grund dieses Ge- seßes in den Gewerbebetrieb, für welchen die Fabrik-, Werkstatt-, bezw. Werkplaßordnung gelten soll, durch die zuständige Behörde vorgeschrieben find;

2) Anfang und Ende: a. der Arbeits\{ichten, b. der Pausen z

3) Heit und Art der Lohnzahlung ;

4) Dauer der gegenseitigen Kündigungsfristen und Art der Kündigung.

Körperliche und Freiheits\trafen, Geldbußen, sowie alle das Ehrgefühl oder die guten Sitten verleßenden Ahndungen in die Q Werkstatt-, bezw. Werkplaßzordnungen aufzunehmen, ift verdolken.

(Fin Eremvlar der' behördlich genchmigten Fabrik-, Werk« statt-, bezw. Werkplaßordnung is in jedem Arbeitsraume an 1a tain aufzuhängen, wo es jedem Betheiligten zugäng- O: U:

Gegen diesen Antrag sprachen die Abgg. Dr. Lasker und Richter (Hagen), für denselben der Antragsteller und der Abg. Rittinghausen. Schließlih wurde der Paragraph mit großer Mehrheit abgelehnt. Beim Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort.

Nach der vom Die v A S Ait auf- gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über im Monat März d. Js. beförderte Züge und deren Verspätungen wurden auf 58 größeren Eisen - bahnen Deutschlands (exkl. Bayerns), mit einer Ge- sammtlänge von 26 139,63 km, an fahrplanmäßigen Zügen befördert: 11 470 Courier- und Schnellzüge, 77 681 Personen- züge, 37413 gemishte und 68515 Güterzüge; an außer- fahrplanmäßigen Zügen : 649 Courier-, Personen- und ge- mischte, und 26 537 Güter-, Materialien- und Arbeitszüge. Jm Ganzen wurden 574 309 725 Achskilometer bewegt, von denen 159 222 086 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es ver]päteten von den 126 564 fahrplanmäßigen Courier-, Schnell-, Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 522 oder 0,41 pCt., ¿(gegen 0,38 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 0,28 pCt. im Vormonat). Von diesen Vers ätungen wurden jedoch 169 dur das Abwarten verspäteter Anschluß üge hervor- gerufen, so daß aus im“eigenen Betriebe der bétresenden Bah-

nen liegenden Ursachen 353 oon oder 0,28 pCt. (gegen

0,20 Pa im Vormonat) der beförderten Züge entstanden. Jn demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf 55 Bahnen dur im eigenen Betriebe liegende Ursachen 300 Züge, gleih 0,25 pCt., sona 0,03 pCt. weniger. Jn Folge der Verspätungen wurden 94 Anschlüsse versäumt (gegen 74 in demselben Mo- nat des Vorjahres und 81 im Vormonat).

Nath einem Rescript des Finanz-Ministers vom 15. Dezember v. J. ist die Auffassung, daß nah dem Erlaß des Stempelgeseßes vom 26. März 1873 für Lizitations- protokolle, welche die Stelle eines Pachtvertrages vertreten, niht mehr der Protokollstempel, sondern nur der tarif- mäßige Stempel von 1/z% zu verwenden sei, eine irrige. O dem §. 2 des Geseßcs vom 26. März 1873 ist der Protokoll- stempel nicht allgemein aufgehoben, sondern nur in so weit, als die im §8. 2 unter 3 erwähnten Ausnahmen nicht zutreffen, Nach diesen Ausnahmen unterliegen aber Protokolle, welche die Stelle einer nah anderweiter Bestimmung der Stempel- tarife steuerpflichtigen Verhandlung vertreten, au ferner der Stempelpflicht, und muß deshalb zu folhen Protokollen der Protokollstempel von 1,50 4 verwendet werden, wenn au der für das beurkundete Geschäft zu berehnende Werthstempel geringer sein würde.

Der Handels-Minister hat durch Erlaß vom 25. April d. J. unter Aufhebung der auf die Betriebs-Jnspektoren bezüglichen Vorschriften der Reskripte vom 17. Oktober und 21. Dezember 1875 bestimmt, daß die früher dem Betriebs- nspektor zur selbständigen Erledigung überwiesenen Geschäfte fortan auf die Eisenbahn-Kommission übergehen.

Uebertragungen von Grundstücken, welche durch schriftlichen Vertrag und dur gerichtliche Auflassungs- erklärung erfolgen, sind geseßlih nur einmal dem von Käufen und ähnlichen Uebertragungen des Eigenthümers zu entrich- tenden Stempel unterworfen. Wird zu dem der Auflassung vorangehenden schriftlihen Vertrage ein Stempel nicht ver- wendet und sodann bei der Auflassung ein geringerer Kauf- preis, als im Vertrage vereinbart war, angegeben und dessen S A beantragt, so ist, nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 11. April d. J., der Kontravenient nur zu einer rae im vierfachen Betrage der Differenz did dem zu der Auflassungserklärung liquidirten und demjenigen Stempel, welcher von dem schriftlichen Kaufvertrage zu entrihten war, zu verurtheilen.

Der Kaiserlihe Gesandte im Haag, E voir Caniß, hat einén ihm Allerhöchst bewilligten me rwöchent- lihen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fun- girt der Legations-Rath von Shmidthals als interimistischer Geschäftsträger.

Der General-Lieutenant von Neumann, Komman- dant von Berlin und beauftragt mit Wahrnehmung der Ge- ¡[s des Chefs der Landgensd'armerie, hat eine mehrwöchent- iche Dienstreise zur Jnspizirung der Gensd'armerie in den Pro- vinzen Schlesien, Posen, Ost- und Westpreußen angetreten.

In der Naht vom 4. zum 5. d. M. ist der General der Jnfanterie z. D. von Brese-Winiary, Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, im 91. Lebensjahre hierselbft gestorben.

___— Briefsendungen «c. für S. M. S. „Elisabeth“ fi d bis auf Weiteres nah Montevideo zu dirigiren. la

Posen, 6. Mai. Ja der heutigen zweiten Plenarsißun des 20. rovinzial-Landtages des Groß hen rgung Posen bildete der Landtagsmarschall vier Abtheilungen zur Vorberathung der vorliegenden Gegenstände, vertheilte die leßteren an die betreffenden Vorsißenden, beantwortete eine Jnterpellation und seßte die nächste Plenarsißung auf Dienstag, den 7. d. M., 10 Uhr Vormittags an, in welcher voraus- sichtlich sämmtliche Vorlagen zur Beschlußfassung gelangen, wonächst Nachmittags der Schluß des gegenwärtigen Landtages erfolgen dürfte.

Mecklenburg. S{chw erin, 5. Mai. (N. Pr. Ztg.) e einer gestern Abend hier eingetroffenen telegraphischen Nachricht hat si Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog Friedrih Franz von Medcklenburg-Schwerin gestern in St. Petersburg mit JFhrer Kaiserlichen Hoheit der Groß- sürstin Anastasia Michailowna von Rußland, Tochter des Großfürsten Michael Nikolajewitsch, verlobt.

Sachsen - Altenburg. Altenburg, 5. Mai. Der „Magdb. Ztg.“ wird geshvieben: Jn der gestrigen Sizung des Landtages referirte, nahdem für den Erlaß, betreffend die Ausführung der Reihs-Justizgeseße, eine besondere Kommission von fünf Mitgliedern gewählt war, Präsident Dr. Wagner über einen vor wenigen Tagen einge- gangenen Erlaß, das künftige Ober - Landesgericht zu „Jena betreffend. Nach demselben is das König- reih Preußen bezüglih seiner landräthlichen Kreise Schleu- singen, Schmalkalden und Ziegenrück dem gemeinschaftlichen thüringishen Ober-Landesgericht zu Jena beigetreten und des- halb ein bezüglicher Vertrag zwischen den betheiligten Regie- rungen abgeschlossen worden. Aus demselben ist hervor- zuheben, daß die Zahl der Rathsstellen um zwei vermehrt wird, diese zwei Stellen bei Errichtung des Gerichts und bei späteren Erledigungen auf Vorschlag Preußens beseßt werden, Preußen etwaige Bedenken gegen die Person der Vorgeschlagenen thunlichst berüdsichtigen wird, dagegen auf Mitwirkung bei der Beseßung aller übrigen Stellen verzichtet. Weiter is vereinbart: Die Beamten des Ober-Landesgerichts werden zur Versteuerung ihres Dienst- einkoinmens nah den Seuerggseben des Großherzogthums Sachsen herangezogen. Die euern fließen in die gemein- schaftlihe Kasse des Ober-Landesgerichts. Preußen führt bei Abstimmungen über die Angelegenheiten des Ober-Landes- gerichts zwei Stimmen. Leßteres verfügt und erkennt als „Das gemeinschaftliche thüringische Ober-Landesgericht“. Jn diesen Vertrag hat die Fürstlich reußishe Regierung älterer Linie (Greiz) nur unter folgenden Vorbehalten gewilligt, daß ihr bis Ende d. J. das Recht des Nücf- tritts von den betreffenden Verträgen zustehe und für den Fall, daß sie hicrvon keinen Gebrauch mache, die Befugniß eingeräumt werde, anordnen zu können, daß in den aus dem Va ata pa Reuß an das Ober - Landesgericht gelangenden Sachen der gedachte Gerichtshof als „Fürstlih reußisches älterer Linie Ober - Landesgericht“ verfüge und erkenne und seiner Unterschrift das Fürstlic reußische Siegel beigefügt werde. Jn Folge dessen haben sich für diesen Fall die anderen betheiligten Regierungen eine gleihe Befugniß vorbehalten. Tritt Reuß vom - Ver- trage zurück, so bleibt dieser und der Accessionsvertrag mit Preußen in Kraft; nur wird dann die Zahl der Räthe des Gerichts von 14 auf 13 herabgeseßt. Alle diese Vereinbarun- gen werden der Landschaft durch den bezüglichen höchsten Er- laß zur Kenntnißnahme vorgelegt. Präsident Dr. Wagner hegte Bedenken, ob nit diese Verträge, ebenso wie der Hauptver- trag, der Landschaft zur Genehmigung, nit blos zur Kennt- nißnahme vorzulegen seien, räth aber, dieses Bedenken nicht geltend zu machen, da die fraglichen Vereinbarungen völlig im Sinne des Hauptvertrags abgeschlossen sind. Er spricht ferner den Wunsch aus, es möchte wenigstens kein anderer betheiligter Staat von dem obengedachten Vorbehalte des Fürstenthums Reuß entsprechenden Gebrauch machen, und beantragt, den Höchsten Erlaß zu den Akten zu nehmen, welchem Antrage die Landschaft einstimmig beitritt. In der nun folgenden geheimen Sißung über den Erlaß, betr. den Verkauf der E U UENA Le Bahn, wurde der Antrag der Finanzkommission (Referent Abg. Laurentius) auf Geneh- migung des diesfallsigen Präliminarvertrags und der mit den Privataktionären der Eisenbahngesellschaft Gößnißtz-Gera be- züglih der Abfindung der ersteren getroffenen Vereinbarung von der Landschaft ohne Debatte einstimmig genehmigt. Darauf wurde der Landtag vertagt.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 6. Mai. (W. T. B.) Gutem Vernehmen na beabsichtigt die Regierung, an einem der nächsten Tage den Parlamenten in Wien und Pest die von den Delegationen genehmigte Kreditfo rderung von 60 Millionen als eine den Modus der Beschaffung der Kreditforderung betreffend

tivirt ist dieser Schritt der

keit defensiver Vorkehrungen i

matien (Bocche di Cattaro). ie „Polit. Korresp.“

tidt folobnde Pieltats A

i olgende Meldungen : us St. Petersburg: Die Ankun t des Londoner Botschafters, eaten SGumwaloff, erfolge niht, um dem Rei sfanzler Fürsten Gartschakoff sub- stituirt zu werden oder denselben zu erseßen, sondern auf sein eigenes Verlangen, um über die obshwebenden Verhandlungen mit England persönlich zu berihten. Aus Konstanti- n opel: Es sind Anzeichen von friedlicheren Dispositionen der Pforte wegen der Räumung der estungen vorhanden ; zunächst le Schumla geräumt werden. General Totleben ist beordert, ie Niederwerfung der Jnsurrektion in Rume- lien energisch und rasch zu bewerkstelligen. Admiral Hornby konferirte am Freitag in Therapia mit dem englischen Botschafter Lay ard unb kehrte am Sonnabend nah Jsmid zurück, wo genblidlich englishe Transportdampfer mit Kriegsmaterial Und Torpedos eintreffen. Aus Bukarest wird die anhal- tende Beförderung frischer russischer Reservetruppen von Galay nah o signalisirt. Jn leßtgenannter. Stadt werden 10 000 Mann russischer Reserve dislozirt.

7. Mai. (W. T. B.) Die „Presse“ läßt fi aus Konstantinopel melden, die forte E Je G, der Räumung Schumlas der Forderung Ruf gefügt, werde aber Varna und Batum vorläufig nicht räumen.

(W.-.T. B.) Gestern Abend versammelten sich die Klubs der Linken, des linken Centrums und der neue Fortshrittsklub mit den ruthenishen Ab- geordneten, um die Mittheilungen der Regierung in Betreff des Ausgleis mit Ungarn entgegenzunehmen. Jm Klub der Linken erklärte Finanz-Minister Baron Pretis, den Parlamenten werde im Einvernehmen mit Ungarn morgen eine Vorlage zugehen des GD, daß der Antheil beider Regie- rungen am Bankertrage für die Dauer des Bankprivilegiums zur Abschreibung der 80-Millionens{chuld verwendet werde und daß nah Ablauf des Bankprivilegiums 30 Proz. des Reftes in 50 gleichen und unverzinslihen Jahresraten von Ungarn an die im Reichsrathe vertretenen Länder entrichtet würden. Eine Anzahl weiterer Differenzen sei dur gegen- seitiges Entgegenkommen beider Regierungen geschlichtet. Der Finanz-Minister erörterte hierauf, den bereits bekannten Mit- theilungen der Journale entsprechend, die Art und Weise der Sthlichtung der einzelnen Differen en, insbesondere in Betreff der Bankfrage, der Finanzzölle, der Jndustriezölle, des Lloydvertrages, der Branntweinsteuer und der RNestitutions- frage. Bezüglich der leßteren werde von beiden Regierungen auf der den Quotendeputationen übergebenen Vorlage beharrt, ferner solle die bisherige Quote von 30 zu 70 Prozent und der Abzug eines Präzipuums von 2 Proz. zu Lasten Ungarns beibehalten werden. Die Regierung sehe ihre Thätig- keit bezüglich der Ausgleichsvereinbarungen mit Ungarn als abgeschlossen an und hoffe, daß die Gesammtheit derselben die Zustimmung des Reichsraths erlange. Die Ausgleichsverein- barungen müßten in ihrem Zusammenhang aufgefaßt werden, die Ablehnung auch nur einzelner Theile derselben würde den ganzen Ausgleich scheitern machen. Jm Klub des linken Cen- trums gab der Minister-Präsident Fürst Auersperg, im neuen eFortschritts1lub der Handels-Minister Chlumecky die nämlichen E ab.

(S. L. B.) Die Reise des Grafen S uwalo na St. Petersburg wird von den Blättern all n als ein friedlihes Symptom interpretirt. Die „Presse“ be- merkt bezüglih der bevorstehenden Vorlage wegen der B e- deckung des Kredits von 60 Millionen, daß der öster- reichischen Regierung bei eventuellen militärischen Maßnahmen offensive Aktionen und Feindseligkeiten gegen irgend eine Macht fern lägen und daß es sich nur um defensive Maßnahmen zum Schuße der Interessen der Monarchie handeln könne. Eine Beseßung Bosniens stände niht auf der Tagesordnung. Es fänden nur zwischen der Pforte und Oesterrei Verhandlun- gen wegen Repatriirung der bosnischen lüchtlinge statt. Bezüglih des „Ungarisch - österreihischen Aus- gleiches betonen die Blätter die zwingende Nothwendig- keit einer Beendigung. Die „Presse“ und das „Fremden- blatt“ heben hervor, daß der Ausgleich in seiner jeßigen Ge- stalt allen berechtigten Anforderungen genüge,. daß derselbe das eigenste Werk der parlamentarischen Vertretungen selbst sei, und daß das Scheitern desselben unberehenbare innere Krisen heraufbeschwören würde. Auch die „Neue fr. Presse“ erachtet die Annahme der vorliegenden Vereinbarungen für besser als die Fortdauer der Provisorien.

Schweiz. Bern, 6. Mai. (Cöln. Ztg.) Durch die gestrige Neuwahl des Berner Großen Rathes ist bie Tone Partei etwas verstärkt worden, indessen bleibt die Mehrheit den Liberalen.

Großbritannien und Jrland. London, 6. Mai. (W.. T: V) In dex heutigen Sißung des Unterhauses erklärte der Schatzkanzler Northcote auf eine Anfrage S ROtons, daß lebhafte Verhaûñdlungen zwischen

ngland und Rußland im Gange gewesen und noch im Gange seien; jegt in eine Diskussion darüber einzutreten, würde jedoch dem Staatsinteresse zum Nachtheil gereichen. Die Unterhandlungen wegen der Beendigung der Unruhen in Thessalien seien „dem Abschlusse nahe und er hoffe, die Pacifikation der dortigen Gebiete werde bald erzielt werden.

Fawcett und Campell griffen die Regierung wegen der Verwendung indischer Truppen in Europa an und äußerten Zweifel daran, daß dieser Schritt ein weiser sei. Ueberdies berge derselbe die Gefahr, daß die indischen Truppen auch in Eng- land verwendet werden könnten. Harcourt bezweifelte, daß die Regierung überhaupt ein Recht besessen habe, indische Truppen ohne Zustimmung des Parlaments zu verwenden. Der Schaß- kanzler Northcote vertheidigte das S ag der Regierung. Der gedachte Schritt sei zweifellos ein sehr wichtiger, aber in der That doch niht mehr und nicht weniger, als die einfache Weisung, militärishe Streitkräfte aus einem Theile des Reiches nah einem anderen Theile des Reiches zu verseßen. Dem Parlament stehe bezüglich dieses Schrittes dasselbe Necht zu, wie bezüglih aller englischen Streitkräfte, nämlich das Recht, die Kreditforderung, die in Bezug darauf eingebracht werde, zu A Im Uebrigen müsse er an seiner vor den Osterferien a gegebenen Erklärung festhalten. Die Politik der Regierun sei unverändert dieselbe, zu erhöhter Be- sorgniß liege einerlei Grund vor. Die Politik der Regierung sei auf die erbeiführung einer friedlihen und befriedigendèn Lösung der Vrientfrage gerihtet. Er könne nur wiederholen, daß er keinen Grund sehe, anzunehmen, daß jezt eine gerin- gere Wahrscheinlichkeit für eine friedliche Lösung bestehe als vorher. Jmmerhin könnte aber die Hoffnung derx Regierung etäusht werden, und deshalb seien Vor ichtsmaßregeln nöthig. ah Erledigung der auf die Entsendung indisher Truppen nah Europa bezüglichen Debatte matte der Deputirte Faw“- cett die Andeutung, daß er einen rotest gegen eine Ver- wendung indisher Truppen ohne ustimmung des Parla- ments beantragen werde, falls fein einflußreicheres Mitglied diese P übernehmen sollte.

(W. T. B.) Das L L Bureau“ meldet, der rue Botschafter, Gra Schumwaloff, werde im Laufe dieser Woche in St. Petersburg erwartet. Seiner Reise dorthin werde große Bedeutung beigelegt. Sein Auf- enthalt daselbst werde niht über 14 Tage dauern.

, 7. Mai. (W. T. B.) Die „Times“ bespricht die Reise des Grafen e nah St. Peters- burg und meint, wenn es dem_Grafen Schuwalo elingen sollte, das russische Kabinet von den wirklichen An lten der englischen Regierung und davon zu überzeugen, daß die Regierung an diesen Ansichten festhalten wolle, so würde

Aus Cattaro wird die Verwundung einer österreichischen Schildwache dur einen Montenegriner gemeldet. F

die Reise kaum ermangeln, einen für den Frieden günstigen Einfluß auszuüben. Niemand hege das Vertrauen, baß

das türkishe Re iment in Bulgarien wiederhergestellt wer- den könne, selbst niht unter den Bürgschaften, die die Konstantinopeler Konferenz vorgeshlagen habe, und Ruß- land fönne billiger Weise ver angen , ét ie Wirkungen des Krieges in vielen Punkten nicht ungeshehen gemacht werden dürften. Rußland werde es aber au nit zu s{wie- rig finden, Abmachungen Eilen, durch welche England von einem entsprehenden Einflusse auf- die Türkei nicht aus- geschlossen werde. Die englische Regierung halte noch i an diesen Ansichten fest. England sei unnah iebig im Punkte des Widerstandes gegen ein Uebergewicht Rußlands in der bereit, Vorschlägen zur Lösung irgend wel-

,

gelegt werden müsse, entspringe niht aus dem Wunsche, über

Rußland in solchen Punkten zu triumphiren, dur eibe die

Zwecke berührt würden, welche Rußland beim Beginne des rieges verkündet habe.

Frankreich, Paris, 4. Mai. Die „République français E schreibt : „Wir erhalten von allen Seiten die besten Nachrichten über die erste Einberufung der Land wehr. Am 27. April, Morgens wurden die Cadres des ersten Ba- taillons jedes der 145 Jnfanterie-Regimenter dieser Armee und die Cadres der zu der ersten Serie gehörigen Batterien von den Cadres der Jnfanterie- und Artillerie-Regimenter des aktiven Heeres auf die herzlihste Weise empfangen. Die Landwehrcadres waren vollständig erschienen, denn ein Jeder hatte dem an ihn ergangenen Ruf Ehre machen wollen. Die Offiziere aller Waffengattungen der aktiven Armee haben überall den neuen Waffengenossen die wohlwollendste Auf- nahme bereitet und ihnen unzweifelhafte Beweise lebhafter Sympathie gegeben ; dadur legten sie ihren glühenden Wunsch an den Tag, zu der Organisirung der Landwehr beizutragen, und haben seitdem keine Gelegenheit versäumt, ihm nahzukommen. Zwischen den Offizieren beider Heere stellte sih fogleih das kameradschaftlichste Verhältniß her, aus dem in allen Corvs ohne Ausnahme die vollständigste Eintracht erwuchs. Was die Mannschaft betrifft, so ging ihre Reise allenthalben mit der größten Ruhe, ohne irgend welche Störung oder Kundgebung von Statten. Jn gewissen Regimentern war nit ein Einz ger Mann ausgebäeben. Jm Allgemeinen beträgt die Zahl der Fehlenden niht 1 Prozent. Dieses Resultat ist ungemein erfreulich, weil es zeigt, wie stark in unseren Bevölkerungen das Lee Pflicht ist. Nicht weniger staunenerregend ist die Ra\chheit, mit der die Landwehrmänner gekleidet, bewaff- net und ausgerüstet wurden ; einige Stunden haben genügt, um die Bürger in Soldaten zu verwandeln und die Compagnie zu organisiren. Dann schritt man sogleih zu der “Sgt dds: der Cadres von den Truppen, und der erste Kern der Landwehr war gebildet.

So sind wir denn endlich im Besiß dieser auf dem „zweiten Plane stehenden Armee, gegen welche so viele heftige uud unpatriotische Angriffe von jenen Parteimännern gerihtet worden waren, die auch dann keine Rücksicht kennen, wenn es sich um das mäch- tigste aller nteressen, die Vertheidigung des Landesgebiets, handelt. Wie s{häßen wir uns glücklich, den Erfolg dieser Einrichtung konstatiren zu können, welche, wir können es nit genug wiederholen, einen gewaltigen Einfluß auf unsere künf- tigen Geschie üben wird. Es handelt sih hier niht um die Bildung einer für Eroberungskriege ‘bestimmten Offensiv- armee, sondern um eine Streitmacht, deren Aufgabe es ist, den heimathlichen Boden gegen fremde Eroberer zu vertheidi- gen. Die Landwehr ist im Grunde nur eine schirmende Aegide und je stärker sie ist, desto sicherer verschafft sie uns jenen Frieden, welchem die französische Republik einen so hohen Werth beimißt; denn jeßt weiß das Ausland, daß hinter ihrer aktiven eine zweite Arniee steht, die ausschließlih der Vertheidigung von Haus und Herd geweiht ist.

__ Sobald ‘die Compagnien der ersten einberufenen Ba- taillone gebildet , waren, begann der militärishe Unter- rit, welcher die Cadres wie die Soldaten aht bis zehn Stunden täglih beschäftigt. Daraus ersicht man, daß keine Zeit verloren und die Uebungsperiode gewissen- hast ausgefüllt wird. Diese zerfällt in zwei Abtheilungen : während der ersten, die noch jeßt anhält, werden die Cadres und Soldaten der Landwehr von den Cadres der aktiven Armee unter- rihtet; während der zweiten ist den Cadres der Landwehr die Leitung En Mannschaften anvertraut, so daß sie sich, indem sie ihre oldaten unterrihten, selbst im Kommando üben. N wird sich der relative Werth der Offiziere zeigen. Die

bersten der aktiven Armce O Befehl erhalten, die Land- wehr-Offiziere, die niht auf der Hue ihrer Aufgabe stehen sollten, zu bezeichnen. Einem ministeriellen Rundschreiben zu- folge müssen die Offiziere, deren Bildungsgrad als ungenü- gend befunden wird, nah der Auflösung der Serie, der sie angehören, zurückbleiben. Dieses Mittel E uns dem Zwecke nicht zu entsprehen. Auch kann es höchstens auf Sub- altern-Offiziere Anwendung finden und, ist dagegen bei höhe- ren Offizieren unausführbar. . Daher müßen die höheren Offiziere und insbesondere die Corpsbefehlshaber, deren Un- tüchtigkeit sich herausstellt, unerbittlih beseitigt werden; sonst sind die Existenz, die Lebenskraft und die Stärke der Land- Sin gefährdet. Sie ins Leben zu rufen, war aber mit solchen Schwierig eiten verbunden, daß heute zu ihrer Erhaltung die energischen Mittel nit gescheut werden dürfen.

__ Versailles, 6. Mai. (W. T. B.) Jn der Depu- tirtenkammer kündigte heute der bonapartistische Abg. Mitchell eine Jnterpellation über die Mittheilung der diplomatischen Korrespondenz an. Die Berathung hierüber ist auf Donnerstag festgeseßt worden. Der Geseßz- entwurf, betreffend die Erhöhung der Offizierspensio- nen, wurde angenommen.

…_ Italien. Rom, 6. Mai. (W. T. B.) Jn der heu- tigen Sißung der Deputirtenkammer erklärte in Beant- wortung einer Fnterpellation Nicotera's über den hier tagenden republikanishen Kongreß der Minister- Präs ident Cairoli: es sei dem Kongreß irgend eine Be- deutung nicht beizulegen ; einzelne auf demselben gefallene un- ziemliche Aeußerungen vermöhten weder die öffentlihe Ruhe B. stören, noch auch die Beziéhungen zu den auswärtigen

ächten zu trüben. Der Minister des nnern, Tae nardelli, fügte hinzu, daß das von der egierung dem Kongresse gegenüber beobachtete Verfahren den Geseken entspreche, und daß die Haltung der Regierung Anlaß gegeben abe, die starke Konsolidirung der inneren Ordnung JZtaliens ennen zu lernen. Die Mäßigung der Regierung werde der-

selben genügende Kraft und Autorität verleihen, um im Falle einer sozialen Gefahr oder der Verleßung der Gesetze me

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