1878 / 108 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 May 1878 18:00:01 GMT) scan diff

und Fa Chef, Sch{chlüpers, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr: Lt. befördert. v. Sch enck L, Premier Lieutenant vom Garde- Regt. Nr. 2, unter Kommandirung als Adjut. zur 2. Garde-

. Brig., v. Haugwiß, Pr. Lt. vom 3. Garde - Gren. Regt. oe [ker, Pr. vom Gren. Regt. Nr. 2, dieser unter Komman- dirung als Adjut. zur 14. Inf. Brig,, Taubert, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 12, ‘unter Beförderung zum überzähl Hauptmann, Pr. Lt. vom Suk: Regt. Nr. 25, unter Kommandir. als

. Schulen, Neumeister, Pr. Lt. vom

Inf. Regt. Nr. 69, unter Kommandirung als Adjutant zur 15. Jn- anterie - Brigade, v. Hornemann, Premier - Lieutenant vom fanterie - Regiment Nr. 76, unter Verseßung in das

f. Regt. Nr. 75, Lißmann, Pr. Lt. vom Inf. Reg. Nr. 93, Schulze, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 95, Becker, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 110, Lorenz, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 113, Scchoening, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 114, dieser unter Beförder. fl. Haupim.. Friedrichs, Pr. Lt. vom Inf. Regt.

117, Kunhardt v. Schmidt, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 8, dieser unter Beförder. zum überzähl. Rittm., v. Tempel boff, f Lt. vom Hus. Regt. Nr. 2, Troosft, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 8,

Galli, Adjut. zur Insp. der In

jam überzä

es

vom 2. Garde-Regt. z. F., v. Etel, Pr. Lt. von dems. Regiment, Hirsch{, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 40, Wierzbowski, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 44, v. Weddig, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 91, Werner, Pr. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 5, v. Prittwiß und Gaffron, Pr. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 6, Clüver, Pr. Lf. vom Jäger-Bat. Nr. 7, Graf v. Moltke, Pr. Lt. vom Dragoner- Regt. Nr. 6, Scheche, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regiment Nr. 15, Steffen, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 17, sämmtli vom 1. Mai cr. ab auf ein ferneres Jahr zur Dienstl. bei dem Großen Generalstab, Stern, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 75, bisher kom- mandirt zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstab, unter Be- förderung zum überzähl. Hauptm. und Aggregir. bei dem ged. Regt., vom 1. Mai cr. ab auf ein Jahr zur Dienstleist. bei dem Nebenetat des Großen Generalstabes, kommandirt. v. Woyr\ch, Pr. Lt. im 1. Garde-Regt. z. F., unter Entbind. von dem Kommdo. als Adj. der 2. Garde-Inf. Brig., Frhr. v. Lüdinghausen gen. Wolff 1. Pr. Lt. vom 2. Garde-Regt. z. F., v. Olle, Pr. Lt. vom Garde- Gren. Regt. Nr. 2, Eschenburg, Pr. Lt. vom Garde-Füs. Regt., v. Twardowski, Premier-Lieutenant - von demselben Regiment, v. Westernhagen, Prem. Lt. vom 4. Garde-Regiment z. F., arde v. Thermo, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 2, dieser unter ntbind. von dem Kommdo. als Adjut. der 14. Inf. Brig., Cre- linger, Pr. Lt. von dems. Regt., Frhr. v. Grotthuß, Pr. L. vom Gren. Regt. Nr. 7, v. Donat, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 18, v. Chamier, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 23, v. Rofainski, Ee Lt. vom Inf. Regt. Nr. 24, Zahn, Pr. Lt, vom Inf. Regt. r. 30, Junghans, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 35, dieser unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant der 15. Infanterie- Brigade, v. Alvensleben, Premier-Lieutenant vom Inf. Regt. Nr. 47, Strack, Pr. Lt. vom Infanterie-Regiment Nr. 56, v. Arnoldi, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 74, Rasmus, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 91, Ke ttler, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 95, Limb. rger, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 114, Budde, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 116, Scheele, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 117, v. Hagen, Pr. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 19, v. Bülow, Pr. Lt. vom 1, Garde-Ulan. Regt., v. Gersdorff, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 6, v. Kleist, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 7, Stumm, Pr: Lt, aggr: dem Hus. Regt. Nr. 13, Kuhn, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. Ir. 5, GCmicke, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 15, Dulißt, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 24, sämmtli vom 1. Mai cr. ab auf Bam Jahr zur Dienstleist. bei dem Großen Generalstab kom- mandirt. / Abschiedsbewilligungen. Fm aktivenHeere. Berlin, . Mai. v. Thielau, Major vom Inf. Regt. Nr. 32, mit Pens. zur Disp, gestellt. 3. Mai. Beren des, Hauptm. a. Di, | wind im 2. Garde-Landw. Regt., die Erlaubniß ‘zum Tragen der andw. Armee-Unif. ertheilt.

Königlich Bayerische Armee.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven H eere. 30. April Frhr. v. Rummel, Rittm. u. Escadr. Chef im 3. Chev. Regt., auf Nachsuchen mit Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der Unif., unter Verleihung des Charakters als Major, verabschiedet.

Im Beurlaubtenstande. 14. April. Kamm, Sec. Lt. von der Res. des 6. Inf. Regts., mit \{lichtem Abschied entlassen. 23. April. Nachgenannte Offiziere des Beurlaubtenstandes sind auf Nachsuchen verabschiedet, nämlih: Höpffner, Pr. Lt. des 10. Jäger-Bats,, v. Fabris, Sec. Lt. des Inf. Leib-Regts., Reichenberger, Sec.. Lt. des 2. Inf. Regts., Ki ck, Sec. Lt. des 3. Inf. Regts, Cramer, Sec. Lt, des 5. Infanterie-Regiments Freyber ger, Sec. Lt. des 7. Inf. Regts., Semler, Sec. Lt. des 8. Ins. Regts., Lammel, Sec. Lt. des 10. Inf. Regts, Mug- genthaler, Sec. Lt. des 11. Inf. Regts, Lorenz, Sec. Lt. des 13. Inf. Regts., Martini, Sec. Lt. des 15. Inf. Regts., Egert, Sec. Lt. des 3. Jäger-Bats., Weiß, Sec. Lf. des 8. Iäger-Bats.

Im Sanitäts-Corps. 30. April. Dr. Kuby, Stabs- arzt à la suite f. E., à la suite des Sanitäts-Corps gestellt.

XIL. (Königlich Sächsisches) Armee-Corps. April 1878.

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Im aktiven Heere. v. Winkler, Oberst und Commdr. des Inf. Regts. Nr. 104, unter Stellung à la suits des gen. Regts, zum Commdr. der Inf. Brig. Nr. 48, v. Cerrini di Monte Varchi, Oberst und Commdr. des Jäger-Bats. Nr. 12, zum Commdr. des Inf. Regts. Nr. 104, ernannt. v. Schönberg, Major und Bats. ‘Commandeur des Schütßen-Regiments Nr. 108, als Bats. Commandeur zum Jäger-Bat. Nr. 12 verseßt. v. Gersdorff, Oberst-Lt. z. D., als Landw. Bez. Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 100 angeftellt. Scchuster, Major und etatsm. Stabsoffiz. des Gren. Regts. Nr. 101, zum Bats. Commdr. beim Inf. Regt. Nr. 107, Schröder, Major und etatsm. Stabs- offiz. des Schüten-Regts. Nr. 108, Tychsen, Major und etatsm. Stabsoffiz. des Inf. Regts. Nr. 104, zu Bataillons- Commdeurs in ihrea Regimentern, v. Sichart, überzähl. Major des Inf. Regts. Nr. 104, zum etatsm. Stabs- offiz. beim Schüßen-Regt. Nr. 108, Kobßebue, überzähl. Major des Inf. Regts. Nr. 103, zum etatsm. Stabsoffiz. beim Inf. Regt. Nr. 106, v. Wittern, überzähl. Major des Inf. Regts. Nr. 107, zum etatsm. Stabsoffiz. beim Inf. Regt. Nr. 104, v. Klü ch Get, überzähl. Major des Gren. Regts. Nr. 100, zum etatsm. Stabs- offiz. beim Gren, Regt. Nr. 101, ernannt. v. Diebit#\ch, Major z. D., als Landw. Bez. Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 105 angestellt. v. Zescha u, Hauptm. und Comp. Chef im Grenadier- L: Nr. 101, zum überzöhl. Major beim Gren. Regt. Nr. 100, v. Beulwiß, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 107, Förster I. Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 103, zu überzähl. Majors bei ihren Regtrn., v. Plato, Hauptm. und Comp. Chef im Grenadier - Regiment Nr. 101 zum überzähli- en Major beim Infanterie - Regiment Nr. 104 befördert. raf Vibßthum v. Eckstä dt, Hauptm. à la suite des JIäger- Bats. Nr. 12 und DE Chef im Kadettencorps, unter Belaf}. in feiner derzeitigen Dienstleist., à la suite des Generalstabs verseßt. Baumann, Hauptm. und Intendantur-Rath, ein Patent seiner Charge verliehen. Grabowsky, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 105, unter Verleihung des Hauptmannscharakters, zum Inf. Regt. Nr. 102 verseßt. Holzhausen, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 104, der Haupt- manns{harakter verliehen. v. Bünau, Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 101, Franke, Pr. Ll. im. Inf. Regt. Nr. 102, unter Stellung à la suite ihrer Regimenter, auf dea

, unter Belafs. auf dem Etat der Escadr. Chefs, M Major und etatsm. Stabsoffiz, aberland, Major und etatsm. , zu Abtheilungs- Mansberg, Major

im Ulan. N

eld-Art. Regts. Nr. 1 Stabsoffiz. Commandeurs in ihren Regtrn., Frhr. v. und Battr. Chef im Feld-Art. Reat. Nr. 28, zum etatêm. S eld-Art. Regts. Nr. 12, Schnell, Hauptmann und m Feld-Art. Nr, 12, unter Beförderung zum Major, zum etatêm. Stabsoffizier des Feld-Art. Regts. Nr. 28 ernaant.

v. Arnim, Pr. Lt. der Re

offizier des Battr. Chef

Beurlaubtenstande. des Garde-Reiter-Rcgts., zum Rittm. der Res befördert.

Abschiedsbewilligunçczn. mann, Pr. Lt. im Fuß-Art. Landw. Fuß-Art. des 2. Brinckmann, Oberst und Commdr. des Leonhardi, Oberstlt. und Commdr. der 2. Abt Regts. Nr. +12, unter Verleihung des Obe ihrer Abschiedsgesube mit der geseßl. Pen Tragen der betreff. Regts. zur Disp. gestellt.

Im aktiven Heere. Rühle- Reat. Nr. 12, zu den Offizieren der Bats. Landw. Regts. Nr. 107 verseßt. f. Regts. N:. 102, heil. des Feld-Art. tencharafters, in Genehm. und der Erlaubniß zum Unif. mit den vorgeschriebenen Abzeichen v. Gersdorff, Oberstlt. und Commdr. des 3. Bats. Infanteric-Regiments Ne. 104, in Genehmi Abschiedsgesuches mit der geseßlichen Pension und der Er : Uni den vorçeshriebenen Abzeichen zur „Lt, und Commandeur des 2. Bats. Inf. Regts. Nr. 107, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der geseßl. Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Major und etatsm. migung seines Abs{ch laubniß zum Tragen der R zeichen zur Disp. Nr. 107, der Abschied bewilligt. Im Beurlaubtenstande. des Trains des 1, Bats. Landw. Regts. Nr. 102, Lt. der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 1 s. des Feld-Art. Regts. Nr. 12, der Abschied

Dr, Hartung, Assist. Arzt 1. Kl. Aerzten der Res. verseßt.

Herzoglich Braunschweigisches Kontingent.

Ernennungen, Beförderungen

Im aktiven Heere. 30. April. O

Nr. 92, zum Hauptm. und Comp. Chef, dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert.

unq seines

rinz Wilhelm Radziwill, Pr. Lf. von der 1. Ingen. Insp., ; | aubniß zum

e, Pr. Lt. von der 4. Ing. Insp.,, Walther, Pr. Lt. vom isenbahn-Regt., sämmtlich von -ihrem Kommdo. zur Dienstleistung

Tragen der R bei dem Großen Generalstabe entbunden. v. Zitßewitß, Pr. Lt.

Disp. gestellt. Hager, Oberst

Regts. Unif. Disp. gestellt. v. Diebit\ch, Stabsoffiz. des Inf. Regts. Nr. 106, in Geneh- gesuhes mit der geseßl. Pension und der Er- Unif. mit den vorgeschriebenen Ab- Sec. Lt. des Inf. Regts.

Wucchert, Pr. Lt. der Landw. Lorenz, Sec. 08, v. Strom-

v. Zehmen,

beck, Sec. Lt. der Re

Im Sanitäts-Corps. des Inf. Regts. Nr. 103, zu den

und Verseßungen. tto, Pr. Lt. im Inf. Regt. Braunes, Sec. Lt. in

Nichtamlklichßes. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 8. Mai. Kaiser und Köni Anhalter Bahnhofe herzogin von Baden.

Vortrag des Geheime

Se. Majestät der g empfingen heute früh 74 Uhr auf dem Hoheit die Groß- . Später nahmen Allerhöchstdieselben den n Civil-Kabinets entgegen.

Königliche

Der Äus]œuy des Bundes

raths für Zoll- und Steuerwesen trat ar 9

heute zu einer Sißung zu

Jm weiteren Verlaufe der ge Reichstages wurde die zweite entwurfs, betreffend die Ab ordnung, fort iz S. 123 zählk, die Fälle a Ablauf der verlragsmäßigen Arbeit verlassen dürfen. j Der Abg. Hasenclevex be statten, wenn der Arbeitgeber stahls, einer Unterschlagung, lihen Lebenswandels sih {hu Antrag damit, daß eine glei genommen sei, welche den A jung des Arbeiters aus diese Dr. Hammacher bemerkte, für unnöthig, während der O RüCsiht auf die

strigen (42.) Sißung z ung des Geseßz- änderung der Gewerb e- in denen die Arbeiter vor und ‘dhne Aufkündigung die

antragte, dies au dann zu ge- oder sein Vertreter eines Dieb- eines Betruges oder eines lieder- ldig machen. Er motivirte diesen he - Bestimmung in §. 122 auf- rbeitgeber zur sofortigen Entlaf- n Gründen ermähtige. er halte eine derartige B Abg. Richter (Hagen) Gleichheit Aller vor dem Gesetz

Der Kommissar des Bundesraths,

j g wies darauf hin, d {hon bestimme, daß der Arbeiter zum \ Arbeit berechtigt sei, wenn der Arbeit Uebervortheilungen gegen die Arbeite ein Unterschied zwi Erscheinung komme, so liege das darin Arbeitgeber eine persönliche Leistung durch das moralische Verhalten des flußt werden könne.

J.1 diesem Sinne äußerte

dorf, worauf der Antrag Hasenc unverändert nach den Kommis

Der Abg. estimmung ir den An-

Geheime Regierungs- Nr. 4 des 8. 123 ofortigen Verlassen der geber sih widerrechtlicher r schuldig mache. d Arbeitgeber hier zur , daß der Arbeiter dem prästiren müsse, welche ersteren erheblich beein-

sih auc der Abg. von Hell- lever abgelehnt, und §8. 123 sionsbeschlüssen angenommen

8. 124 bestimmt, daß derjenige, zum Kontraktbruch verleitet, zum Schadenersaß verpflichtet Der Abg. Wolffson beantra „Die für unbefugte Entlassu befugtes Verlassen der Arbeit zu leisten destens auf den Betrag des Lohnes festz oder Gehülfe innerhalb der auf den Ta genden 14 Tage, oder wenn das Arbeit 14 Tagen gelöst werden kann, tragsbruhes folgenden Tage a digung des Arbeitsverhältnisses

Der Antragsteller und der Ab worteten diesen Antrag mit dem sei, eine Bestimmung über den gungssumme in das Geseß au der Höhe des gehabten Schade es sih nicht empfehle, die A des Nichters zu überlassen. Der genannte Kommissar des Bundesrat den Antrag Wolffson ha klar lasse, ob er nur den denen Schadens erleichtern, darüber, daß der Kläger ein

Rath Nieberdin

schen Arbeiter un

liher Kündigung den Lehrvertrag au er zu einem anderen Gewerbe übergehen will. Der Abg. Ackermann beantragte, daß dazu die Genehmigung der Behörde erforderlich sein solle. An der Debatte hierüber betheiligten sih die Abgg. von Helldorf, Frhr. von Hertling und Dr. Lieber. Der Antrag Ackermann wurde abgelehnt und §8. 129 unver- ändert genehmigt. (Schluß des Blattes.)

welcher einen Arbeiter dem benachtheiligten Arbeitgeber

gte folgende Bestimmung:

Arbeitecs, sowie für un- de Entschädigung ist min- useßen, welchen der Geselle g des Vertragsbruches fol- sverhältniß früher als nach von dem auf den Tag des Ver- n bis zur rechtmäßigen Been- » auf Grund desselben verdient

bg. Dr. Hammacher befür- Hinweise, daß es zweckmäßig Minimalsaß der Entschädi- fzunehmen, weil der Nachweis ns stets sehr shwierig sei und bmessung lediglich dem freien Ermessen

„des Bu hs wendete gegen tsächlih ein, daß derselbe es un- weis über die Höhe des entstan- oder ob er überhaupt den Beweis en Schaden gehabt habe, erlassen

ung des 8. 124 ontraftbruchs er- n, daß an dieser i e für beide Par- li gelöst werden solle. Damit enshen zufrieden ftellen. tion des Gesetzes sein Wort ebenso

Der Abg. Most beantragte die Strei haupt, weil er darin eine Strafe des

Ver Abg. Dr. Lasker betonte dagege Stelle ein civilrehtlihes Verhältniß auf ein teien gerechte W könnten sih alle redliche

Arbeiter solle nah der Präsum

eise civilre

behörde i

Etat der Intend, verseßt. v. Malortie, Rittm. und Escadr. Chef

in Ehren halten, wieder Arbeitgeber. Wer dagegen im Namen

der Arbeiter protestire, der drüdcke den sittlihen Standpunkt des Arbeiters herab. Es sei nit verwerflih, daß der Arbeiter zur Erfüllung seines a angehalten werden solle. Nachdem noch der Abg. Dr. Lieber und der Referent Abg. Dr. Gensel für den §8. 124 gesprochen hatten, wurde der An- trag Wolffson mit 166 gegen 137 Stimmen abgelehnt und der Paragraph unverändert in der Fassung der Kommission angenommen.

Die §8. 125—131 handeln von dem Lehrlingswesen. Die Abgg. Adckermann und von Helldorf beantragtén an der Spiße dieses Abschnittes fol zenden neuen Paragraphen zu seßen :

„Vom 1. Januar 1882 ab muß derjenige, welcher als Lehrherr Lehrlinge ausbilden will, in seinem oder einem verwandten Ge- wes “e wri nas drei Jahre lang als Geselle oder Gehülfe gear-

eitet haben,“

__ Der Abg. von Helldorf erklärte, er halte eine solche Be- stimmung im Interesse der gewerblichen Weiterentwickelung des deutschen Arbeiterstandes für absolut nothwendig. Die Abgg. Grumbreht und Freiherr von Hertling bekämpften da- gegen den Antrag aus materiellen und formalen Gründen, Derselbe wurde abgelehnt. Die 88. 125 und 126 wurden ohne Debatte angenommen.

___ Ferner beantragte der Abg. Ackermann, hinter §8. 126 einen neuen Paragraphen einzuschalten , welcher den \{rift- lihen Lehrvertrag Us macht. Für diesen Antrag sprachen die Abgg. von Kleist-Reßow und Windthorst, während die Abgg. Nickert, Dr. Franz und Dr. Hirsch die Bestimmungen der Vorlage für ausreichend erklärten, um au ohne Zwang die löbliche Sitte des schriftlichen Lehrvertrages zu verallge- meinern. Auch der Antrag Ackermann wurde abgelehnt.

Die Kommission hatte einen neuen 8. 127 a. eingefügt, welcher den Lehrherrn, event. bei dem Vorhandensein von

Jnnungen und anderen gewerblichen Korporationen diese zur

Ausstellung eines Lehrbriefs für den Lehrling über die Dauer der Lehrzeit, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten, so- wie über das Betragen verpflichtet. Der A g. Dr. Reichen- sperger (Crefeld) wünschte auch eine Bestimmung in das Ge-

jeß aufgenommen zu sehen, wonach durch Fnnungsstatut

die fakultative Anfertigung eines Probestücks (Ge-

sellenstücks) vorgeschrieben werden fkann. Für diesen Antrag fsprach sich der Abg. Ackermann aus. Der Abg. Bürgers bekämpfte dagegen den ganzen 8. 127a. als nicht im Einklang stehend mit den deutschen gewerblichen Ver- hältnissen, einer Ansicht, welcher Abg. Windthorst (Meppen) widersprach. Der Abg. Demmlerx beantragte, die Jnnungen von der Ausstellung eines Lehrbriefes auszuschließen. Beide Anträge wurden abgelehnt, und §. 127a. unverändert ange- nommen. (Schluß 44 Ühr).

In der heutigen (43.) Sizung des Nei chs-

tages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichskanzler - An:ts, Staats - Minister Hofmann, und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, genehmigte das Haus ohne Debattein erster und zweiter Berathung den Geseßentwurf, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum NReichshaushalts-Etat pro 1878/79 (Berechnung der Matrikularbeiträge für die rarvaere; uge Mus seßte dann die zweite Berathunz des Geseßentwurfs , betre

rungder Gewerbeordnung mit der Diskussion des 8. 128 fort, welcher von der vorläufigen zwangsweisen Zurückführung des Lehrlings, im Falle derselbe die Lehre verläßt, handelt. Nach der Regierungsvorlage soll die Entscheidung hierüber der Polizeibehörde zustehen, nach den Kommissionsbeschlüssen soll das Gewerbegeriht und die Polizeibehörde zur Entscheidung angerufen werden können, nach einem Amendement des Abg. Allnoch soll in erster Linie hierüber das Gewerbegeriht ent- heiden, und erst, wo ein solches nicht vorhanden ist, die Polizei. Ein Antrag des Abg. Dr. Wollsson will in allen Fällen die bezügliche Entscheidung in die Hand des zuständigen Gerichts erster Jnstanz geben.

end die Abände-

Der Kommissar des Bundesraths, Geheime Regierungs-

Rath Nieberding, bemerkte, nur die Regierungsvorlage ge- währe hier den Gewerbetreibenden eine faktishe Hülfe gegen anerkannte Mißstände, während die anderen Vorschläge keine ita i Wirkung, sondern nur dekoratives Interesse haben würden.

Es sprachen hierzu die Abgg. von Kleist-Reßow, Dr. Wolff-

son, Dr. E Bürgers und Grumbrecht. §8, 128 wurde auf Antrag der Regierungsvorlage angenommen.

bgg. Dr. Buhl und Wölfel in der Fassung der

- §. 129 bestimmt , daß der n e Dn ösen kann, wenn

Die Anmeldung und Rechtfertigung der

Appellation in Strafsachen kann mündlih zu Protokoll oder sriftlich, auch ohne die Legalisirung des Schriftstücks durch einen Rechtsverständigen erfolgen. Die rechtliche Be- deutung der Appellationsanmeldung und Rechtfertigung ist, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 4. April 1878, nicht von der richtigen Wahl der tehnischen Bezeich- nungen der Rechtsmittel, sondern von der aus dem Jnhalte der Schrift ersichtlihen Absicht des Angeklagten abhängig. Wenn nun beispielsweise der Angeklagte mit Rücksicht auf das ihn verurtheilende Erkenntniß erster Jnstanz unter aus- führliher Darlegung seiner Beschwerden in einer von ihm als Nichtigkeitsbeshwerde event. Protest resp. Beschwerde bezeich: neten Schrift den Antrag stellt, das erste Urtheil zu vernichten, so hat do der Appellationsrichtér dieje Schrift als Appellation zu behandeln. „Der Jrrthum, in welchem si der Angeklagte über die Art befunden hat, wie seine Beschwerde formell zu behandeln sei, kann demselben nicht zum Nachtheil gereichen.“

Als Aerzte haben sih niedergelassen die Herren

Weber in Westerburg, Dr. Keller in Geisenheim, Dr. Sudhoff und Dr. Carl in Frankfurt a. M., Dr. Kroll in Crefeld, Dr. Shraven in Cranenburg, Dr. Lindemann in Rotthausen.

Posen, 7. Mai. Jn der heutigen 3. da des 0

20. Provinzial-Landtages des Großherzogthums sen kamen folgende Gegenstände zum Vortrage resp. Beschluß:

I. Die gestrige Jnterpellation über die Nichtaufnahme

des Fürsten Thurn und Taxis in das Mitgliederverzeihniß

ist M00 O rast pet au beantwortet, und gleichzeitig das Ver-

hältniß der Virilstimm

schaft Gee aufgeklärt worden. Il. Die von der Staats- in Aussicht genommenen Normalstädte für die Revision *

der Gebäudesteuerveranlagung sind für geeignet erahtet, und von

erechtigten aus dem Stande der Ritter-

Ausstellung provinzieller Merkmale für die Einshäßung länd- liher Wohngebäude Abstand genommen. 111, Nach der : Vorlage des Landtags - Kommissarius hat sih der Landtag mit der Einführung von Dienstsiegeln für die Provinzial- | Kommunal - Behörden einverstanden erklärt. IV. Die pro- | vinzialständishe Kommission für den Chaussee- und Wegebau ist | ermächtigt, vorbehaltlih der Genehmigung des Provinzial-Land-

tages mit den Unternehmern von Eisenbahnbauten niederer | Dung die Bedingungen zu vereinbaren, unter denen die Be- | er

un Provinzial-Chausseen zur Anlage solcher Eisenbahnen Een ist, wobei vorausgeseßt wird, daß dadur der Provinz weder Kosten noch irgend welche Lasten erwachsen

dürfen. V. Mehrere Unterstüßungszuwendungen, welche vom |

19, Provinzial-Landtage bis zum nächsten Provinzial-Landtage bewilligt wurden, sind vom 20. Provinzial-Landtage bis zum nächsten Provinzial - Landtage prolongirt. Fh Die von der Generalversammlung des landschaftlichen Kreditvereins im Großherzogthum Posen im Jahre 1877 den Provinzialständen angebotenen Gemälde: Sr. Majestät des Hochseligen Königs Friedrih Wilhelm IIT. und Sr. Majestät des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm IV. und der Por- traits der Landschasts - Direktoren sind bestens acceptirt. VII, Zur Entgegennahme der Auflassung des Stände- hauses von der General - Landschaft ist der Landtags- Marschall Freiherr von Unruhe - Bomst bevollmächtigt. VIIL, Die definitive Wahl eines Wegebauraths und ebenso die Bestimmung über die Pensionsberehtigung desselben ist bis zum nächsten ordentlihen Landtage ausgeseßt. IX. Die Wahl eines vorsißenden Direktors der provinzialständischen Kommission für den Chaussee- und Wegebau in der Provinz ist mit 28 gegen 17 Stimmen beschlossen und soll besonders erfolgen. l Bn der heutigen 4. und Schluß-Plenarsißzung des Pro- vinzial-Landtages wurde: e 2 I. zum Direktor der Provinzialständischen Kommission für den Chaussee- und Wegebau in der Provinz Posen Herr Ober-Regierungs-Rath von Massenbah mit 33 Stimmen gegen 12 unbeschriebene Wahlzettel erwählt ; : 1I. die unterm 5. Juli 1877 getroffene Wahl der Mit- glieder verschiedener Ausschüsse bis zum nächsten Landtage prolongirt. S Sodann erfolgte der Schluß des 20. Provinzial-Land- tages 3 Uhr Nachmittags in herkömmlichher Weise.

Vayern. München, 5. Mai. Die Ausstellung des Hauptetats der Militärverwaltung Bayerns für 1878/79 im Kriegs-Ministerium is}, wie die „Allg. Ztg.“ meldet, nahezu vollendet, und es soll derselbe, wie es im vorigen Fahre der Fall war, vor der Wiedereinberufung der Kammern gedruckt werden, um alsbald nah dem Wieder- zusammentritt derselben an die Kammermitglieder vertheilt wer- den zu können. Wie demselben Blatte aus Schweinfurt mitgetheilt wurde, will man auch gegen die daselbst vor meh- reren Wochen vollzogene Landtagswahl abermals eine Reklamation an die Kammer richten.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 7. Mai. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus beschloß, die Regierungsvorlage, betreffend die neue Vereinbarung über die 80-Millionen- \chuld als eine dringlihe zu behandeln und überwies die- selbe dem Ausgleichsausschusse. Von dem Abgeordneten Baron Tinti und Gen. wurde der Antrag eingebraht, das Wehr- geseß dahin abzuändern, daß die vom Kriegsdienst Befreiten eine Militärtaxe zu bezahlen haben. Vom Hause wurde hie- rauf die Spezialberathung des Afktiensteuergeseßzes fort-

e)eßt.

ge! gu (W. T. B.) Meldung der „Pol. Korr.“ aus Kon- stantinopel: Aus Varna sind einige türkishe Truppen- abtheilungen in Konstantinopel eingetroffen. Jn Betreff der sofortigen Räumung Varnas, Schumlas und Ba- tums ist noch nichts entschieden. Nah einer Meldung Samik Paschas und Vassa Effendis aus Philippopel ist die muselmännishe Fnsurrektion noch niht in der Ab- nahme.

, D M (W T V) Das ¿Frambenblatt“ spricht sih billigend darüber aus, daß die Regierung alle Vor- bereitungen treffe, um sich von den Ereignissen nicht über- raschen zu lassen. Die getroffenen Maßregeln seien rein defensiver Natur und könnten nach der ganzen Lage der Dinge auch keinen anderen Charakter tragen. Die Konzen- trirung einer respektablen Truppenmacht in Siebenbürgen sei um so nothwendiger, als es sehr wahrscheinlih sei, daß die rumänischen Truppen, wenn sie mit den Russen handgemein werden sollten, {ließlich auf siebenbürgishem Boden Schuß suchen würden. Nicht minder wichtig seien militärische Sicher- heitsmaßregeln in Cattaro, weil die Bevölkerung Albaniens der Annexion an Montenegro widerstrebe und überhaupt eine Vergrößerung Montenegros in dem Sinne des Vertrages von San Stefano die Anarchie an Oesterreihs Grenze in Permanenz erfllären wüzde.

Pest, 7. Mai. (W. T. B.) Jn der heute stattgehabten -

Parteikonferenz wurden die neuesten Vereinbarun- gen bezüglich des Las vom Minister-Präsidenten mit dem Bemerken vorgelegt, daß beide Regierungen die Vereinbarungen als den leßten Versu beträhteten und zu weiteren Versuchen nicht geneigt seien. Die Bens nahm die Mittheilung beifällig auf. Die Einbringung der Vorlage über den 60-Millionenkredit wurde vom Minister-Prä- sidenten für Dienstag angekündigt.

Schweiz. Bern, 5. Mai. Das „Journal de Genève“ enthielt kürzlich die Nachricht, daß nach eine1.1 Telegramm der „Correspondance Havas“ aus Bern der \chweizerische Bundesrath die Absicht habe, den Zusaßtvertrag vom 12. März d. J. zu dem die Gotthardbahn betreffenden ‘Vertrage vom 15. Oktober 1869 den _eidgenössishen Räthen in der diesjährigen ordentlichen Juni-Session nicht vorzu-

legen, weil bis t die Bewilligung aller Kantonal-Sub- ventionen nit zu beschaffen sein werde.

Nach Jnformationen aus verläßliher Quelle kann obige Nachricht als unbegründet bezeihnet und die bestimmte Absicht des Bundesrathes konstatirt werden, die Sn

bahn- Angelegenheit in der bevorstehenden Juni-Session

der Bundesversammlung zu unterbreiten.

Großbritannien und Jrland, London, 7. Mai. (W. T, B.) Der russishe Botschafter, Graf Shuwa-

[off, ist heutenahSt. Petersburg abgereist, nahdem derselbe vorher noch eine Unterredung mit Lord Beaconsfield gehabt hatte. Seine Nückehr Mrs wird am 22. d. Mts. erwartet. Im Unterhause kündigte heute Chamberlain eine

| Resolution folgenden Juhalts an: Das Haus theile den in

dem Rundschreiben des Marquis von alisbury aus- gedrückten Wunsch für die gute Verwaltung, den Frieden und die Freiheit der Bevölkerungen in der Türkei, erkläre sih aber gegen die von der Regierung befolgt: Politik krie ge- risher Demonstrationen und glaube, daß der obi e Zweck und eine Jeameérige friedlihe Lösung der jeßigen Schwierig- keiten am besten durch ein europäisches Konzert und eine frei- müthige Definirung der für nöthig erachteten Veränderungen des Vertrages von San Stefano gefördert werden würde. Pim (Konservativer) kündigte an, er werde eine Adres se an die Königin beantragen, worin dieselbe ersucht wird, für den Zusammentritt eines Kongresses aller unabhängigen europäischen Staaten in London zu wirken, behufs Fest- stellung der besten Mittel, um die allgemeincn Interessen Europas zu wahren und die Heiligkeit der Verträge unverletßt aufr cht zu erhalten.

8, Mai. (W. T. B.) Die dem Parlamente gestern mitgetheilte, auf Rumänien bezüglihe diploma- tische Korrespondenz enthält die Sen des rumäni- schen Ministers des Auswärtigen, Cogalnitscheanu, an die diplomatischen Agenten Rumäniens in London und St. Peters- burg, Catargi und Ghika, vom 11. resp. 5. v. M., worin gegen den Friedensvertrag von San Stefano protestirt wird, und eine Depesche Lord Salisbury’s an den diplomatischen Agenten Englands in Bukarest, Oberst Mansfield. Jn der leßteren theilt Lord Salisbury aus einer mit Catargi gehabten Unterredung mit, daß dieser die Lage Rumänièens als sih immer bedrohlicher gestaltend geschildert habe. Bes sarabien sei vollständig von den Russen ofkkupirt, und die rumänische Regierung könne jeden Augenblick genöthigt sein, sich nach der kleinen Walachei zurückzuziehen. Catargi habe ferner der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß Rumänien auf dem Kongresse vertreten sei und den festen Entschluß der rumänischen Regie- rung ausgesprochen, Rußland nicht nachzugeben. Er (Lord Salisbury) habe geantwortet, die englische Regierung lege den lebhaften Wunsch, daß die Jntegrität Rumäniens nicht verleßt werde, und werde ihr Möglichstes thun, um dem Wunsche Rumäniens nach einer Vertretung auf dem Kongresse Berücksichtigung zu verschaffen. Der „Daily T elegraph“ schreibt, die Reise des Grafen Schuwaloff sei thatsäch- lih eine Friedensmission. Graf Schuwaloff habe eine deutliche und definitive Zusammenstellung dessen, was die englishe Regierung verlange, mit sich genommen und werde versuchen, die Ansichten Englands mit den Zwecken und Ent- Thließungen des Kaisers von Rußland. zu versöhnen. Der „Standard“ äußert sih in ähnliher Weise.

Frankreich. Versailles, 6. Mai. (Journ. Off.) Der Präsident der Republik hat heute den neu ernannten außerordentlichen chinesishen Gesandten Kuo-Sung- Tao in Antrittsaudienz empfangen.

Jtalien. Rom, 8. Mai. (W. T. B.) Bei der Berathung des Fustizbudgets in der heutigen Sigzung der Deputirtenkammer wurden von mehreren Seiten An - fragen an die Regierung gerichtet, u. A. au von den Abgeordneten Lucchini und Tajani, in welchen auf die Noth- wendigkeit hingewiesen wurde, bezüglih der blos vor der Kirche geschlossenen Ehen Maßnahmen zu treffen. Jndelli beantragte die Vorlegung eines Gesetzes, welches in Gemäß- heit des Artikels 18 des Garantiegefeßes die Verwendung der Kirchengüter der Provinz Rom in einer den niederen Klerus begünstigenden Weise regelt. Der Justiz-Minister versprach, morgen zu antworten.

Der Senat seßte die Berathung des Handelsver- trages mit Frankreich fort; der Finanz-Minister wies auf die pi t ae des Vertrages hin und sprach die Hoffnung aus, daß die französishen Kammern denselben noch vor dem Schlusse des Monats erledigen würden.

Türkei. Konstantinopel, 7. Mai. (W. T. B.) Zwei türkishe Kommissare werden am Freitag nah Batum abreisen. Die Russen halten Livana in der Umgebung Batums beseßt. Jn Burgas sind neue russishe Truppen gelandet. Die Russen stehen noch in San Stefano. Schakir Pascha wird Ende dieser Woche nah St. Peters- burg abreisen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 7. Mai. (W. T. B.) Die „Agence russe“ kommt nochmals auf die St.PetersburgerKorrespondenz der,„Times“zu- rüd, in welcher die Zugeständnisse angegeben werden, zu denen Nußland angebli bereit sein sollte. Die „Agence“, welche die Angaben dieser Korrespondenz bekanntlich bereits als über- trieben bezeihnet hat, hebt andererseits hervor, daß die A n- shauungen der Kaiserlichen Regierung stets ver- söhnlicher Art gewesen seien. Rußland sei stets zu Kon- zessionen geneigt gewesen und halte niemals den Vertrag von San Stesano als sein leytes Wort betrachtet. Die Schwie- rigkeiten scien daher gekommen, daß auf der anderen Seite der gleiche Geist der Versöhnlichkeit gefehlt habe. Die gegen- wärtige Ungewißheit könne niht lange dauern. Der jeßt stattfindende Meinungsaustausch sei schon eine Besserung und ein wirklihes Anzeichen versöhnliher Gesinnungen. Nach der am nächsten Sonntage erwarteten Ankunft des Grafen S hu- waloff} werde sih die Situation voraussichtlich klären.

‘8. Mai. (W. T. B.) Die Journale heben jämmt- lih die Besserung der Situation hervor, die von der Lee des Grafen Schuwaloff zu erwarten sei. Das „J0Ur- nal de St. Pétersbourg“ bemerkt, daß der englische Staats-Sekretär Croß in seiner jüngst gehaltenen zweiten Rede sih auf einen höheren Standpunkt gestellt habe als in seiner ersten. Gleihwohl sei die Theorie unzulässig, daß der Vertrag vom Jahre 1856 für die anderen Mächte obligatorisch sei, au wenn die Türkei ihn niht eingehalten habe. Ruß- land habe im Einvernehmen mit Europa gehandelt und den Krieg nicht gegen den Willen der Mächte unternommen, da nah dem Mißerfolge der Konstantinopeler Konferenz alle Mächte und England zuerst der Pforte ihren Schuß o hätten. Das Journal wünscht s{ließlich dem Kongresse Erfolg, der, um ein dauerhaftes Werk zu schaffen, si{h von dem im Jahre 1856 ausgesprochenen Prinzipe entfernen müsse, da dieses Millionen von Christen der Raubgier und der Grau- samkeit der Muselmänner preisgegeben habe. Anderen Falles werde nur eine Uebertünhung des ohnehin wurmstichigen

zufolge reist der Fürst Lobanoff-Rostoffsky heute nah Konstantinopel, um den dortigen Botschafterposten zu übernehmen.

Schweden und Norwegen. Stockholm,4. Mai. (H. C.)

Gleichwie Dänemark, so wird auh Schweden ein Uebungs- lager, und zwar ebenfalls in der Nähe der Hauptstadt er- rihten. Es follen ca. 10 000 Mann zusammengezogen wer- den, welche vom 28. Juni bis 4. Juli Felddienstübungen vor- nehmen und dann ein Lager beziehen werden. Sowohl der Kronprinz Gustav, wie der zweite Sohn des Königs, der ia von Westergotland, werden an den Uebungen theil- nehmen.

Nr. 9 des Central - Blatts der Abgaben-, Ge-

werbe- und Handelsgeséeßgebung und Verwaltung in den Königlih Preußischen Staaten, hat folgenden Inhalt : Anzeige der in der Geseßz-Sammlung und im Reichs-Geseßblatt erschienenen Geseße und Lerordnungen. Allgemeine Verwaltungsgegenfstände : Nachweis der Ausgaben aus dem Besoltungs- und einigen anderen

onds (Kap. 7 und 8) der Hauptämter. Veränderungen in dem tande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Jn-

direkte Steuern: Verwenduñüg des Protokollstempels. Personal- nachrihten. Beilage : Vorschriften über die Verrechnung und Be- legung der aus den Fonds Kap. 7 und 8 zu bestreitenden Ausgaben der Hauptämter.

Statistische Nachrichten.

Aus den amtlichen Tabellen über die Seeeinfuhr in Stettin 1877 heben wir folgende Ziffern hervor: Soda 256 993 Ctr. (gegen 1876 + 2372 Ctr.), Knochenkohle und Knochenmehl 102 202 Ctr. (+24 163 Ctr.), Roh- und Brucheisen 1 124 828 Ctr. (+ 24 538 Ctr.), Kaolin 113.157 Ctr. (— 25 334 Ctr.), Roggen 3786 131 Ctr. (— 740 247 Ctr.), Hafer 165 762 Ctr. (— 808 317 Ctr.), Leinsaat 103 242 Ctr. (— 41917 Ctr.), Heringe 377 769 t (4+ 60434 t), Reis 129293 Ctr. (+ 14286 Ctr.), Steinkohlen 1 708 850 Ctr. (— 249 390 Ctr.), Schiefer 188 790 Ctr. (— 70 286 Ctr.), Ter- pentin und andere Harze 155 378 Ctr. (+ 19 577 Ctr.), Petroleum 594 305 Ctr. (— 26 792 Ctr.).

Die wichtigsten Ausfuhrartikel im Seehandel waren: Ab- fälle und altes Tauwerk 235 551 Ctr. (— 25 340 Ctr.), Cement 224 336 Ctr. (— 68436 Ctr.), Weizen 766 046 Ftr. (+ 638 592 Citr.), Gerste 742150 Ct-. (+ 535312 Ctr.), Heu, Stroh, See- gras 865 067 Ctr. (+ 459916 Ctr.), Blöcke von hartem Holz 955 290 Ctr. (— 130750 Ctr.) desgl. von weichem Holz 678 473 Ctr. (+ 132033 Ctr.), Boblen, Bretter, Latten 126223 Ctr. (— 18237 Ctr.), Mehl 237016 Ctr. (+ 92637 Ctr.), Salz 176 083 Ctr. (+ 25 427 Ctr.), roher und raffinirter Zucker 320 314 Ctr. (+ 5835 Ctr.), rohes und altes Bruchzink 207 466 Ctr. (— 14 348 Ctr.). A

In Stettin liefen im Jahre 1877 2098 beladene See ch{**- ein (153 weniger als im Jahre 1876), davon 393 (—117)) deutsche und 480 (—62) fremde Segelshiffe, 255 (—20) deutsche und 597 (4-26) fremde Dampfschiffe und 373 Schiffe (inkl. 335 Dampfern) aus deutshen Nord- und Ostseehäfen (-+ 20). 667 Schiffe kamen aus Großbritannien, 355 aus Rußland, 219 aus Dänemark, 104 aus Schweden, 87 aus Amerika, 78 aus Norwegen, 57 aus Hamburg, 56 aus Bremen, 47 aus den Niederlanden, 31 aus Frankrei, 12 aus Italien, 2 aus Spanien und 2 aus Ostindien. Ausgelaufen waren aus Stettin im Jahre 1877 2535 Seeschiffe (—59), darunter in Ballast 264 (—194).

Ueber die Erträgnisse der indirekten Steuern im Großherzogthum Baden im Jahre 1877 entnehmen wir der „Karlsr. Ztg.“ folgende Angaben: Die Weinsteuer ergab : 1 632 221 M. gegen 1 976 876 im Jahre 1876, mithin im Jah 1876 mehr 344 655 4 Die Biersteuer ergab: 2592586 M gegen. 2 462 346 M im Vorjahre, mithin für 1877 mehr: 130240 é. Die Branntwein- steuer lieferte: 382 175 Æ gegen 411 853 4, mithin 1877 weniger : 29 678 M Die Fleischaccise erbrachte: 617 174 A gegen 676 003 M, d. h. für 1876 mehr 58 829 4. Ferner ging an Liegenschafts, -Schen- kungs- und Erbschaftsaccise ein : 2235 148 M gegen 2452 812 M im Jahre 1876, also in leßterem Jahre mehr 217 664 & Im Ganzen zeigt sich hiernach ein Rückgang in den Erträgnissen des Jahres 1877 gegenüber jenen des Jahres 1876 Der Minderertrag beträgt bei den indirekten Steuern etwa 53 °/9 und bei der Liegen- \chafts-, Schenkungs- und Erbschaftsaccise fast 9 % des Steuer- erträgnisses des Jahres 1876. Immerhin sind jedoch die Einnahmen auch im Jahre 1877 durchweg höher, als die im Voranschlag für 1877 vorgesehenen Beträge. Die thatsählihen Einnahmen über- steigen diese Summen um 596750 A bei den indirekten Steuern und um 488887 # bei der Liegenschafts- 2c. Accise. Die Wein- accise wurde im“Jahre 1877 erhoben von 48 825 813 1 Traubenwein mit 2 -Z vom Liter und von 3 425 003 1 Obstwein mit 0,6 H vom Liter. Wein-Ohmgeld wurde entrichtet von 34 439 908 1 Trauben» wein mit 1,8 vom Liter und von 1 844 160 1 Dbstwein mit 0,66 H vom Liter. Von dem versteuerten Wein treffen im Jahre 1877 etwas über 32 1 Traubenwein und etwas über 2 1 Obstwein auf den Kopf der Bevölkerung. Die Biersteuer (20 S von je 15 1 Rauminhalt des Braugefäßes und 32 für 15 1 vom Ausland eingehenden Bieres) belastet den Liter fertigen Bieres mit 2 4. Hiernach berehnet \sich für 1877 ein versteuertes Bierquantum von rund 130 000 000 1 oder von etwas über 86 1 auf der Kopf der Bevölkerung. Die (A accise wurde im Jahre 1877 für 21525 im Inland geschlachtete Osen (mit 11 # für das Stück) und für 91 870 im Inland ge- schlachtete Rinder, Kühe und Farren (mit 4 Æ für das whgen ent- richtet. Die im Jahre 1877 vom eingeführten Fleische erhobene Steuer (4 & von è kg) entspricht einem eingeführten Fleishquantum von 162 000 kg = 3240 Centnern. Die im Jahre 1877 zum Ansaß gekommene Liegenschaftsaccise (23 °%/ des Verkaufspreises der Liegen- schaften) ergiebt sich aus einem Uebergang von liegenschaftlihem Eigenthum im Werthe von 71 432 880 «« Von der im Jahre 1877 angeseßten Erbschafts- und Schenkungsaccise im Gesammtbetrag von 449 326 M. entfallen 283 051 6 auf Erbanfälle und Schenkungen an nähere Verwandte mit einem Tarifsaß von 1F °% und nur 166 275 M. auf die Anfälle an entferntere Verwandte mit einem Tarifsaß von 5 %/. Jene Summe entspriht einem durch Erbschaft und Schenkung übergegangenen Vermögen von 16 983 060 Æ. die leßtere Summe einem solhen von 3 325 500 M. ; Le

Auf Anregung der betreffenden Sektion der österreichischen Centralfommission für die gerte Weltausstellung ist von dem Prof. Dr, Guftav Marchet eine Denkschrift über die Holzproduktion, Holz-Industrie und den Holzhandel Oesterreih-Ungarns

verfaßt worden. 2E Denkschrift bietet ein klares Bild der Be- deutung Oesterreihs als holzproduzirenden Staates, der Entwicklung und Gestaltung der österreihis{en a Industrie, sowie der Stellung, welche der österreichishe Holzhande auf dem Weltmarkte einnimmt. Wir entnehmen derselben folzende Mittheilungen : Oesterreih-Ungarn besißt eine Waldfläche von 18010 856 ha d. h. 31,05%/9 der prô- duktiven Bodenfläche und nimmt in dieser Beziehung den zweiten Rang (den ersten Rang E Rußland) unter sämmt- lihen Staaten Europas ein. iese Waldfläche vertheilt fich auf Oesterreih mit 9189741 und auf Ungarn mit 8821 115 ha. Mit Rüsiht auf den Prozentantheil, welcher der Forstkultur von der produktiven Bodenfläche eingeräumt ist, stehen Norwegen, Finnland und Schweden in erster Reihe. Dann reiht sh Rußland und Griechenland an und auf dieses folat Oeéster- reih-Üngarn. Das Gros der Waldungen der deuts{ch-ö terreichischen Reichshälfte liegt im Osten und Nordosten der Monarchie. Die

Gebäudes erfolgen. Dem „cFournal de St. Pétersbourg“

waldreichste Provinz ist Galizien ; daran {ließen fich Böhmen, Tirol

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