1878 / 118 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 May 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Um 11 nahmen Se. Majestät renden A LER des Garde - Corps, «ürttemberg, sowie des Gouverneurs und des Komma

n Berlin militäris j ie Vorträge des Chefs der Admiralität, erals der on Stosd und des General-Adjutanten von Albedy]

Um 33 Uhr Nachmittags empfingen Se. Majestät den

Vorstand der Provinzial - Synode der Provinz Brandenburg,

bestehend aus dem Präses Grafen Arnim - Boißenbur den Mitgliedern Hofprediger Kögel , Géneral von

Superintendent Jacobîi, besißer Sack und Graf Solms-Golßen.

,— Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin sind, laut Meldung des „W. T. B.“, mit Jhren Kindern gestern von Windsor in London eingetroffen. Fhre Kaiserlichen Hoheiten wohnten der gestrigen Sißung des Oberhauses bei.

un edern,

Jn der am Montag unter dem Vorsiße des Staats- Ministers Hofmann abgehaltenen Sißung des Bundes- raths wurde dem Antrage des Ausschusses für Justizwesen entsprehend der Entwurf eines Geseßes zur Abwehr sozial- demokratisher Ausshreitungen angenommen. Sodann wurden o ai zur Vertretung der Vorlage im Reichstage ge- wählt.

Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom 13. April

d. J. beschlossen: Auf Seite 270 des amtlihen Waaren- verzeihnisses zum Zolltarif, Zeile 7, 8, find die Worte : „gerissen men) oder ungerissen (ungeschnitten)“ zu str ichen, dagegen ist den Anmerkungen zu 1 unter c. folgende Anmerkung beizufügen: „Als sammetartig werden rohe oder gebleihte Gewebe nur dann behandelt, wenn sie ge- rissen (geschnitten) sind, so daß sie auf der Schauseite einen ausgearbeiteten Flor zeigen.“ Diese Vorschrift hat vom 1. Juni d. F. ab in Kraft zu treten.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (52.) Plenar- sißung des Reichstages wurde zunächst die dritte Be- orene des Gesehentwurfs, betr. die Gewerbegerichte, ortgeseßt. Der §. 8 regelt die Zusammenseßung der Gewerbegerichte. Nach den Beschlüssen der zweiten Lesung sollte die Berufung aller Mitglieder dem Magistrat anheimgegeben werden, der [leßtere aber befugt sein, die Wahl der Beisißer den Arbeitern und Arbeitgebern zu überlassen. Der Abg. Dr. Gensel bean- tragte dagegen, daß der Vorsißende des Gerichts auf den Vorschlag des Magistrats dur die Landescentralbehörde be- rufen, die Beisißer aber vom Magistrat Gt werden sollten. Der Abg. Dr. Franz sprach sh gegen diesen Antrag aus und wünschte seinerseits, daß die tit aA des Vor- ; Jen durch den Magistrat und die Wahl der Beisißer Ur, di Pynteressente, erfolge.

Ur Präsident °® Reichskanzler-Amts, Staats-Minister ere: es Vor Send Her Regierung ein Einfluß auf die nze Geseß für die E nicht gestattet werde, so sei das is Ges Mahl 3 Versi aben Regierungen unannehmbar.

ami dbto I A8 E ge hänge es ab, „pb_die Ge- “De” irs, Dreb Eber, E uno Dr Caetec Mpfahlen

gleihwohl die ndyme vi Beldhlüfe, nor matten Lesung. ad 0 Z

er Lebtere {lug 1 um ein Scheitern des Geseßes zu verhüten, den §. 8 noh einmal an die Kom- mission zurüclzuverweisen. Das Haus trat diesem Vorschlage bei und seßte bis zur Berichterstattung der Kommission die

E DELERE pes Fg aus.

odann ging das Haus zur zweiten Lesung des Geset-

entwurfs, betreffend die Revision des S erviatacies E der Klasseneintheilung der Orte, über. Nach 8. 1 der Vor- lage sollen die Tarifsäße im Allgemeinen um 337 Prozent erhöht werden. Die Kommission {lug vor, die Servis- säße für Generale, Stabsoffiziere, Hauptleute und Subaltern- offiziere, sowie für die höheren Militärbeamten unverändert nach der Vorlage zu genehmigen; die Servissäße für Unter- offiziere sollen gegen den früheren Betrag nur um 162 Prozent, die der Gemeinen um 50 Prozent erhöht werden. Die Servis- säße der Unterbeamten der Militärverwaltung sollen unver- ändert bleiben; ebenso joll eine Erhöhung der Entschädigung für Pferdestallung der Dienstpferde, niht aber der Offizier- ige En: Ä

ie gg: . Graf von Frankenberg und Graf Bethusy-

Huc beantragten, auch für die Offizierpferde eine Erböbun eintreten zu u Der Referent Abg. Nieper erklärte, die Kommission habe die wesentlichen Vortheile dieses seit 1872 verzözerten Gesetzes den Kommunen nicht vorenthalten wollen. Sie habe jedo nur die Mehrvergütung für die Kommunen, Bn aber die Erhöhung der Kompetenzen für die Offiziere, welche die Regierungsvorlage fordere, als in den Rahmen dieses Les gehörig betrachtet.

_Der ommissar des Bundesraths bemerkte, daß der Servis- tarif au für die Unteroffiziere genau nach den Anforderungen normirt sei, welche nah dem Quartierleistungsgeseß jeder Quartiergeber den verschiedenen Chargen zu gewähren habe.

Es sei also nit gerechtfertigt, daß die Kommission die Er- Yóhun des Servistarifs für die Unteroffiziere von 331/, auf 162/z Prozent herabgeseßt habe. Die Regierung habe au mit dieser Erhöhung eine Vermehrung des Einkommens der verheiratheten Unterossiziere bezweckt, um auf diese Weise die Manquements in dem Unteroffizierstande der Armee zu ver- mindern. Die Erhöhung um 75 Prozent für die Offizierpferde sei dur die Verhältnisse, namentli für Berlin, geboten. Der Wohnungsgeldzuschuß ge- Gute hierfür nit, zumal die Offiziere auch für Ausrüstung,

ufbeshlag und Bedienung ihrer Stallpferde sorgen müßten.

uch sei kein Grund Ds die Unteroffiziere in diesem Gesetze besser zu behandeln als die Offiziere. Ebenfalls bitte er die von der Regierung geforderte Erhöhung für die Ge- häftszimmer zu bewilligen.

Der Abg. Graf von Frankenberg führte aus, er vermöge ein rihtiges Prinzip in dem Kommi}sionsbeschluß nicht zu er- kennen; man bena ege die Offiziere gegen die Unter- offiziere. Bei den fizieren sei ein Nothstand vorhanden ; dieselben könnten mit der bisherigen Entschädigung für Stallung nicht auskommen. Er bitte also, seinen Antra anzunehmen. Abg. Richter (Hagen) sprach dagegen die Ansicht aus, daß es sih hier eigentli „um eine Einkommenfrage für die Offiziere

ndle und daß diese nicht bei M Gesetze, sondern bei der

udgetberathung zum Austrag gebraht werden müßte.

im Beisein des komman- August von ndanten he Meldungen Es und hörten später

fanterie

uperintendent Hollefreund, Guts-

Die

gelehnt und 8. 1 nebst dem Servistarif nah den Vorschlägen Kommission unverändert angenommen.

In Betreff der Klasseneintheilung (§8. 2) war von der Regierung g “12-9 A zwei Orte, Dresden und Boken- heim, aus der Klasse I. resp. 11. in die Klasse A. ; 15 Orte aus Klasse Il., je einen Ort aus den Klassen IIIL., IV. und V. in die Klasse |l.; 63 Orte aus den Klassen V., IV. und IIT. in Klasse I; 117 Orte aus den Klassen IŸ. und V. in Klasse T1, und 24 Orte aus Klasse V. in Klasse IV. zu verseßen.

Die Kommission hatte vorgeshlagen, noch zwei Orte Erfurt und Linden (Hannover) aus der Il]. in die I. Klasse, auf Orte aus Klasse Ul. in Klasse IT., 24 Orte aus den Klassen V. und V. in Klasse IIL, und zwei Orte der V. Klasse in Klasse IV. zu verseßen. Die Kommission {lug ferner folgende Resolution vor:

„Den Reichskanzler zu ersuchen: Diejenigen zur Zeit in der V. Servisklasse befindlichen Orte, welche nah den Grundsäßen der Klassifikation in eine höhere Klasse gestellt werden können, mit Rücksicht auf die Wobnungsgeldzuschüsse der Beamten entsprechend zu klassifiziren.“

Der Abg. Rohland beantragte, die Städte Weißenfels und Zeiß (Regierungsbezirk Merseburg) in die Klasse 1I. statt in Klasse lll, zu seßen. Der Abg. “Berger wollte die Orte Hattingen und Hörde, Regierungsbezirk Arnsberg, aus der TlI. in die IT. und Bochum aus der Il. in die 1. Klasse ver-

seßt Metal Abgg. Gerhardt, Kie-

Aehnliche Anträge stellten die pert u. A.

Der Abg. von Wedell (Malchow) erklärte, daß er und seine Partei mancherlei Wünsche betreffs der Klassifikation der Städte vorzubringen hätten, daß sie aber in Rücksicht auf die Geschäftslage des Hauses, in welher eine eingehende Prüfung der Lokalverhältnisse niht mehr möglich sei, von der Stellung von Spezialanträgen Abstand genommen hätten. Er hoffe aber au, daß das Haus im Jnteresse der ausgleihenden Gerechtigkeit die von anderer Seite gestellten Spezialanträge sämmtlith ablehnen werde. Der Referent Abg. Dr. Nieper trat der Ansicht des Vorredners bei. Die Kommission habe sih auf einige Veränderungen bei Orten beschränkt, wo die Verhältnisse ganz klar gewesen seien und die übrigen Petitionen dem Reichskanzler für die nächste Revision des Servistarifs zur Erwägung überwiesen.

Außerdem s{hreibt die Vorlage vor:

„Militäretablissements, welche außerhalb des Gemeindebezirks des Garnisfonortes liegen, zu dem sie gehören, fallen der Servisklasse des leßteren zu , sofern der Ort, in dessen Bezirk sie belegen sind, niht selbst Garnisonort is. Für die zum Zwecke der Artillerie- Schießübungen zu beschaffenden Quartierleistungen wird, sofern die davon getroffenen Ortschaften nicht einer höheren Klasse angehören, die Entschädigung der 2. Servisklasse gewährt; für vorübergehende Ouartierleistungen, insoweit dieselben die Dauer von 30 Tagen über- steigen, wird eine höhere Servisentshädigung in der Weise gewährt, daß die betreffenden Ortschaften in die nächst höhere, jedoch min- destens in die dritte Servisklafse aufrücken, die Ortschaften der höbften Servisklasse aber einen Zuscblag von 20 %%/ erhalten."

D r Abg. Graf von Frankenberg wollte diese leßtere Vorschrist nicht nur bei den Artillerieschießübungen, sondern auch bei Gelegenheit der militärishen Maßregeln, welche zum Zwecke der AbweL Fer Ninderpest getroffen, werken, gngewen- - des Frü eren - Beschtkunes des Reichstages, welcher eine dies- E E dem Reichskanzler zur Berücksichtigung über-

iesen habe.

Die Diskussion wurde ges{lc\sen und sämmtliche Antrag- steller, mit Ausnahme des Grafen von Frankenberg, zogen ihre Anträge _zurück. Demnächst wurde 8. 2 nebst der Klassi- fikation der Städte mit dem Antrage Frankenberg nach den Vorschlägen der Kommission angenommen ; ebenso die von der Kommission vorgeschlagene Resolution.

8. 3 der Regier1:ngsvorlage bestimmt, daß die Vorschrift des Servistarifgeseßes von 1868, nah welcher alle fünf Jahre eine Revision des Tarifs vorgenommen werden soll, Uet wird. Die Kommission {lug vor, diesen Paragraphen ganz zu streihen. Der Paragraph wurde gestrichen.

Um 31/2 Uhr vertagte sih das Haus.

Jn der heutigen (53.) Sißung des Neichstax cs welcher am Tische des Bundesraths der Präsident i Reichs: kanzler-Amtes Staats-Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrat beiwohnten, theilte der Prä- sident mit, daß der Entwurf eines Gesehes zur Abwehr sozial- demokratisher Ausschreitungen eingegangen sei. Derselbe hat folgenden Wortlaut :

Wir Wilhelm, von Gottes Gaaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. ®

verordnen im Namen des Reichs na rfolgt i Bundesraths und des Reichstags, was Ad s S. 1; Druckschriften und Vereine, welche die Ziele der Sozial- demokratie verfolgen, können von dem Bundesrath verboten werden. Das Verbot ijt öffentlich bekannt zu machen und dem Reichstag \o- A H a A Dad) et il, bei seinem nächsten ritt mitzutheilen. Das Verbot ift t wenn der s ige ns eringe A I a, le Verbreitung von Druckschrifte: auf öffentliche Wegen, Straßen, Pläßen oder an anderen öfentlicien Dien e von der Polizeibehörde vorläufig verboten werden, wenn die Druck- A E der A 1 ren e verfolgen. Das Ver- , wenn nmcht innerhalb vier Wochen die Druck\chri dem Bundesrath auf Grund des 8. 1 v oil heu vas „Eine Versammlung kann von der Polizeibehörde verboten oder na ihrem Beginn von dem Vertreter der Polizeibehörde auf- gelöst werden, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Annahme recht- O m daß die Versammlung Zielen der im 8. 1 bezeichneten S 4 Wer einem nah §. 1 oder §. 2 erlassenen Verbote zu- wider eine Druckschrift verbreitet, wird mit i is E Die Beschlagnahme der Druckschrift kann ohne riterliche 7 gnng orsalgen (S. 23 ff. des Gesetzes über die Presse vom

?

7. Mai

§. 5. Die Betheiligung an einem nach 8. 1 verbotenen Vereine oder an einer nah. §. 3 verbotenen elm kn wird mit Gefängniß bestraft. Gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher sich nicht sofort entfernt, sobald die Auflösung einer Versammlung auf Grund des & 3 erfolgt ist. Gegen die Vorsteher des Vereins, sowie aegen ie Unternehmer und Leiter der Versammlung und gegen Den- jenigen, ‘welcher zu einer verbotenen Versammlung das Lokal ergiebt, ist auf Gefängniß nit unter drei Monaten zu erkennen. F. 6. Dieses Geseh tritt sofort in Kraft. Dasselbe gilt für den Zeitraum von drei Fahren. Urkundlich 2c. Begründung.

Die Ausbreitung der Sozialdemokratie hat in Deutschland im

demokratische Agitation, planmäßig und dur ges{hulte Agitatoren betrieben, übt mehr und mehr ihren verderblichen , die Ges müther verwirrenden Einfluß auf die Massen der Bevölkerung aus. Um den Umsturz der bestehenden Verhältnisse und die Bildung des sozialistishen Staates herbeizuführen, ift die Sozialdemokratie uñablässig edns Unzufriedenheit in den besißz- losen Klassen zu verbreiten, dieselben gegen die besitenden Klassen aufzureizen, die überlieferten sittlichen und religiösen Anschauungen, die Vaterlandsliebe, die Pietät und die Ahtung vor dem Gesetze, überhaupt alle diejenigen Grundlagen zu untergraben, auf welchen der Staat und die Sicherheit der Gesellshaft beruhen. Die Sozialdemokratie droht das Gemeinwohl auf das empfindlichste zu s{ädigen, indem die durch ihre Agitationen hervorgerufene Beun- ruhigung und Störung des öffentlichen Friedens nicht ohne Rück- wirkung auf die Entwickelung der wirthschaftlichen Verhältnisse bleiben können.

__ Wiederholt sind die verbündeten Rezierungen an den Reichstag mit Vorschlägen herangetreten, um den Gefahren der Sozialdemokratie durch shärfere Strafbestimmungen entgegen zu wirken. Es geschah dies bei Gelegenheit der Vorlage des Gesetzes über die Presse und in der Sefsio1 1875/76 dur die Abänderungsvorschläge zum Straf- gescßbuhe. Diese Vorschläge haben die Zustimmung des Reichstags nit gefunden; die Frage aber, ob es nicht besonderer Maßnahmen bedürfe, um den Ausschreitungen und der weiteren Verbreitung der Sozialdemokratie entgegenzutreten, is damit nicht erledigt worden; dieselbe ist vielmehr fortdauernd eingehend erwogen und nunmehr aus Anlaß des vor Kurzem gegen das Leben Sr. Majestät des Kaisers verübten Attentats wiederum in den Vordergrund getreten.

fen verbündeten Regierungen glauben diese Frage bejahen zu mussen. 7

Die in Deutschland geltenden geseßlihen Vorschriften auf den Gebieten der Presse und des Vereinswesens, auf welchen sich die sozialdemokratishen Agitationen vorzugsweise bewegen, reichen, wie die Erfahrung gezeigt hat, niht aus, um diesen Agitationen mit Erfolg zu begegnen. Es bedarf kräftiger und schneller eingreifender Mittel, um den Gefahren vorzubeugen, welche aus der Verbreitung der sozialdemokrztishen Lehren dem Gemein- wesen drohen. So fern die Absicht liegt, Ver- einé- und Verfammlungörecht, sowie das Reht der freien Meinungsäußerung allgemeinen und dauernden Beschränkungen zu unterwerfen, fo erscheint es doch im öffentlichen Interesse geboten, dem Mißbrauche, welhen die Anhänger der Sozialdemokratie mit diesen Freiheiten fortgeseßt treiben, Schranken zu seßen und auf diese Weise den Bestrebungen Raum zu gewähren, welche darauf gerichtet find, durch Aufklärung und Belehrung, durch Stärkung des Sinnes für Neht und Sitte, wie durch wirthschaftlihe Verbesierungen die Wurzeln des Uebels zu beseitigen.

Solche Schranken können aber nur durch die Gesetzgebung auf- gerichtet werden und diese muß, da es sich um eine alle Bundes- staaten gleichmäßig bedrohende Gefahr handelt, von dem Reiche aus- gehen, dessen Kompetenz dazu nah Art. 4 Ziffer 16 der Reichs- verfassung keinem Zweifel unterliegt.

Auf diesen Gesichtspunkten beruhen die Bestimmungen des vor- gelegten Geseßzentwurfes.

Nach § 1 soll der Bundesrath die Ermächtigung erhalten, Druck- {riften und Vereine, welche die Ziele der Sozialdemokratie ver- folgen, zu verbieten. Die auf Grund dieser Ermächtigung erlassenen Verbote sollen der Kontrole des Reichstages unterliegen, welcher be- fugt fein soll, die Außerkraftsezung derselben herbeizuführen.

In der Presse und in dem Vereinswesen liegt der Schwerpunkt der soztialistishen Agitation.

Eine große Menge viel gelesener Blätter verbreitet die s\ozial- demokratischen Lehren täglih in allen Theilen Deutschlands und in allen Schichten der Bevölkerung. Hand in Hand mit der Presse iten AgMtrehe, Eer ERBTAOR, H End v uetetoc 2 D:

, (1 l 1E VELZID erei 1B1 oleleroe in Veut)ch- land in höherem Maße eine einheitliche Un gefcdlofens Denaniia; tion, E N E einem n Lande.

, as Verbot des Bundesrathes würde, soweit es sich auf nicht- periodishe Druckschriften erstreckt, häufig erst eintreten enl nts die Verbreitung der Drukshrift vollendet ist. Dies gilt inébesondere von Flugschriften und Broschüren, we! che auf Straßen und an öffent- lichen Orten verbreitet werden, Deshalb \{lägt der 8. 2 des Ent- wurfes vor, die Polizeibehörde für befugt zu erklären, die Verbreitung soztal-demokcatischer Druckschriften auf öffentlihen Wegen, Straßen, Pläßen oder an andern öffentlihen Orten vorläufig zu verbieten. Ein solches Verbot soll jedoch erlöschen, wenn es nit innerhalb vier Wochen von dem Bundesrathe auf Grund des 8. 1 bes enge R y

Au ie nah §8. 1 dem Bundesrathe zu gewährende Befugni zum Verbot von Vereinen würde in vielen Fällen von N Wirkung sein, wenn nicht P eidIeis den Organen der Staatsgewalt eine entsprehende Befugniß in, Bezug auf die Versammlungen beigelegt würde. , Denn,“ wenn auch Versammlungen, wclche von einem Verein veranstaltet werden, von dem Verbot des

so wird doch die Agitation

Vereins mitgetroffen werden tvürden, nicht blos in folen Versammlungen betrieben, und die Er- daß, sobald ein ialdemokratischer Verein ge-

das

fahrung lehrt, d fo

chlossen wird, die von demselben bisher betriebene Agitation in ersammlungen fortgeseßt wird, welche sih nicht immer als Vereins- versammlungen qualifiziren lassen. Es bedarf daher der im §8. 3 des Entwurfes vorgeschlagenen Bestimmung, wonach die Polizei- behörde befugt sein foll, Versammlungen im Voraus zu verbieten oder nach dem Beginn durch den von ihr entsandten Vertreter auf- zulösen, sobald Thatsachen vorliegen, welche die Annahme recht- rgen, daß die Versammlung die Ziele der Sozialdemokratie ver- Die in den 88. 4 und 5 vorgesch{lagenen Strafbestimmungen sollen die Durchführung der na den S8. 1—3 zu erlassenden Gee bote sicherstellen. :

Wenn endlich im S. 6 die Beschränkung der Gültigkeit des Gesetzes auf cinen Zeitraum von drei Jahren vorgesehen ift, fo be- ruht dies auf der Absicht, die Freiheit der Presse und des Vereins- wesens auch der Sozialdemokratie gegenüber niht länger zu be- schränken, als zur Sicherung des Staates und des öffentlichen Friedens unumgänglich nothwendig ist, und auf der Hoffnung, daß es nach Ablauf von drei Jahren eines solchen Schußes niht mehr bedürfen werde.

Das Haus trat sodann in die dritte Berathung des Ent- wurfs einer Rehtsanwaltsordnung. Gleichzeitig wur- den zur Diskussion gestellt §. 7 (Lokalisirung der Rechtsan- wälte) und 8. 103 (Beschränkungen für die jeßt amtirenden Rechtsanwälte).

Hierzu hatten die Anträge eingebracht :

Der Reichstag wolle bes{ließën :

Den S. 7 dahin zu ändern :

„Die Zulassung erfolgt bei einem bestimmten Gerichte. Kammern für Handelssachen, welche ihren Siß an einem anderen Orte als an dem des Landgerichts haben , find im Sinne dieses Geseßzes als besondere Gerichte anzusehen“, und hinter S. 7 als besonderen 8. 7a. einzuschalten:

„Der bei einem Amtsgerichte zugelassene Rechtsanwalt kann auf seinen Ites zuglei bei dem Landgericht, in dessen Bezirke das Amtzgericht seinen A hat, sowie bei den im Bezirke des Landgerichts befindlihen Kammern für Handelsfachen zugelassen werden. Die Zulassung muß erfolgen, wenn sie nah dem über- einstimmenden Gutachten des Ober-Landesgerihts und des Vor- L Anwaltskammer dem Interesse der Rechtspflege för-

rid it.“

„Ferner als Konsequenz des Antrags zu §8, 7:

Abgg. Dr. Lasker und Genossen folgende

Bei der Abstimmung wurde der Antrag Frankenberg ah-

drungen, welche - denselben früher unzugänglich waren.

Laufe der leßten Jahre immer größere Dimensionen angenomm sozialdemokratishen Lehren und Tendenzen sind in Freise les

Die fozial-

den §. 7a. der Beschlüsse] zweiter Lesung als 8. 7b., den S. 7b. als S. 7e. und den 8. 7c. als §, 7d. i beaaen ;

in §. 103 im Absay 1 den leßten Saß zu streichen.

„Endlich im §. 103 als Absaß 2 einzuschalten: :

„Dieselben sind, sofern sie die Zulassung bei dem Landgericht ihres Wohnsitzes beantragen, befugt, ihren bisherigen Wohnsitz bei-

[ten.“ E zubeha 36 Absatz 3 das Allegat 7 ec. in 74. zu berihtigen.?

Der Präsident des Reichs-Justiz-Amts, Staatssekretär Dr, Friedber F erklärte im Namen des Bundesraths den §8. 7 nah den Beschlüssen zweiter Lesung für unannehmbar; dagegen werde bei Annahme der Anträge Lasker das Zustandekommen des Gesebes gesichert sein. Aus diesem Grunde empfahl au der Abg. Dr. Lasker jeine Anträge zur Annahme. Für die- selben erklärten sich auch die Abgg. Staudy und von Hölder. Dagegen erklärten sih die Abgg. Pfafferott, Kiefer und Windt- horst. Letterer führte aus, daß der Reichstag den von den Regierungen acceptirten Vermittelungsvorschlag Lasker für unannehmbar erklären müsse, weil derselbe inkonsequent fei. Die Anträge Lasker wurden angenommen. (Schluß des

Blattes.)

Die Eintheilung des Ober-Verwaltungsgerichts in zwei Senate ist nunmehr, nahdem die erforderlichen Mittel durch den Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1878/79 bewilligt, ein Senats-Präsident und vier Mitglieder neu ernannt worden, auch die sonstigen Vorbereitungen zum Abschluß gelangt sind, zur Ausführung gekommen. 4

Seit dem 13. d. Mts. finden die regelmäßigen öffent- lihen Sißungen des ersten Senats unter dem Vorsiß des Präsidenten des Dber-Verwaltungsgerihts Persius am Mitt- woh und Sonnabend, diejenigen des zweiten Senats unter dem Vorsiße des Senats-Präsidenten Jebens am Montag und Donnerstag in den bisherigen Geschäftsräumen Mauer-

straße Nr. 63/65) statt.

Die Gesellschaft der Landwirthe Frankreihs wird ge- legentlich der Ausstellung im Palais des Trocadero einen internationalen landwirthschaftlihen Kongreß veranstalten. Derselbe wird vom 10. bis zum 20. Juni statt- finden. Die landwirthschaftlihen Behörden und die land- wirthschaftlichen Centralvereine, sowie die Mitglieder der land- wirthschastlihen Presse sind speziell zu diesem Kongresse ein- geladen worden. Nähere Mittheilungen, sowie Eintrittskarten zum Kongreß sind durch das Generalsekretariat der Société des agriculteurs de France, Paris, 1 Rue Le Peletier, zu ae, Für jede offizielle Delegation eines fremden Landes is die Ernennung eines Vize- Präsidenten und eines Sekretärs reservirt, die so er- nannten Herren bilden mit dem Bureau der Gesellschaft ber Landwirthe das Bureau des Kongresses. Der Kongreß theilt sih in 11 Sectionen, welche Ackerbau, allgemeine Viehzucht, Weinbau, Waldbau, Garten- und Obstbau, Kulturtechnik, landw. Nebengewerbe, Seiden- und Bienenzucht und landw. JInsektenkunde, landw. Geseßgebung, landw. Unterricht, Pferde- zucht umfassen. Die Redner können sih nach Belieben ihrer Muttersprache oder irgend einer anderen bedienen. Die nicht in französisher Sprache gehaltenen Reden werden in dieser Sprache resumirt, jede religiöse oder politische Diskussion ist ausgeschlossen. An diesen Kongreß werden sih Besuche der Ausstellung und landw. Exkursionen unter sahkundiger Führung anschließen. Die Verhandlungen des Kongresses sollen später ver- öffentliht werden. Das jeßt veröffentlichte vorläufige Pro- gramm der in den Sectionen zu verhandelnden Fragen um- faßt eine Reihe interessanter uyd wichtiger Punkte, unter denen wir die Besprehung internationaler Maßregeln gegen die Viehseuchen, die Phylloxerafrage, die Aufforstung als Vor- beugung gegen Uebershwemmungen, die Verwerthung der städtischen Abfallstoffe, die Dampfbodenkultur, die Anwendung von Schienenwegen in der Landwirthschaft, die Methoden der Zuckerbestimmung, die landwirthschaftliche Statistik, die Pacht- frage, hervorheven. Das Präsidium des Kongresses hat den Minister für die landwirthshaftlihen Angelegen- heiten, Dr. Friedenthal speziell eingeladen, und dieser eine ge- meinsame Vertretung der gesammten deutschen Landwirthschaft durch eine Delegation des deutschen Landwirthschastsrathes

angeregt.

Lehnt die Gläubigerschast ab, Zahlungen des Gemein- \huldners kurz vor der Konkurseröffnung anzufechten, so kann, nah einem Erkenntniß des Reihs-Oberhandelsgerichts, I. Senat, vom 19. März 1878, jeder einzelne Konkursgläubiger das Anfechtungs ret auf seine Kosten ausüben; er han- delt dabei in Vertretung der Gläubigerschaft und kann daher seine Anfehtung nur auf solhe Argumente stüßen, die der Gläubigerschaft als solher zur Verfügung stehen würden, wenn ‘diese Anfehtung übte.

Der General - Lieutenant von Werder, General- Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Militär- Bevollmächtigter in St. Petersburg, ist von St. Petersburg hier eingetroffen und im Hotel du Nord abgestiegen.

—- Der General-Lieutenant von Bülow, Fnspecteur der 2. Feld-Artillerie-FFnspektion, ist von seiner Dienstreise zur Musterung des 3. und 17. Feld-Artillerie-Regiments hierher zurückgekehrt.

—“ Der Bundesraths-Bevollmächtigte, Geheime Justiz- Rath Held aus Dresden ist von Berlin wieder abgereist. ei

Sachsen - Weimar - Eisenah. Weimar, 20. Mai. E T. B.) Jn der heutigen ersten Sißung des wieder zu- ammengetretenen Landtags gedachte der Landtags-Präsident mit warmen Worten der glücklihen Errettung Sr. Majestät des Deutschen Kaisers bei dem gegen Denselben verübten Attentat. Der Landtag beschloß, den Kaiser durch den Vorstand des Landtags beglückwünschen zu lassen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 20. Mai. (W. T. B.) Das Herrenhaus beendete heute die Generaldebatte über das Bankstatut und beschloß auf den Antrag Burgs, die Enblocannahme aller unbeanstandeten Artikel, worauf das Bankstatut 08, vollen Jnhalte nah in zweiter und dritter Lesung genehmigt wurde. Nur betreffs der Dauer des Privilegiums wurde beschlossen, daß dasselbe mit Ende 1887 ablaufen soll, statt, wie die Vorlage bestimmt hatte, mit Ende 1888. Der Finanz-Minister hatte sich mit dieser Aenderung einverstanden erklärt. s

mänishe Armee trat auf Anordnung des Fürsten Carl eine Vorwärtsbewegung gegen Osten längs der Karpathen an. Dieselbe nimmt gegenwärtig folgende Stellungen ein: Die erste Division steht bei Tirgoveschti, die zweite bei Pitetschi, die dritte bei Slatina und die vierte bei Crajowa, die Reservedivision verbleibt mit den Posfitionsgeshüßen in Kalafat. Aus Belgrad: Fürst Milan hat die in der Topola-Affaire zum Tode verurtheilten Personen begnadigt. Aus Adrianopel: Jm Rhodope-Gebirge haben neuerdings Kämpfe stattgefunden. Die Russen sollen bei Khaskioej gegen 200 Mann verloren haben.

Pest, 20. Mai. (W. T. B.) Das Oberhaus hat die Vorlage, betreffend die Bedeckung des 60- Millionen- Kredites angenommen, nachdem der Minister - Präsident b seine im Unterhause abgegebenen Erklärungen wieder- olt hatte.

Das Unterhaus hat die Verlängerung des Aus-

Schweiz. Zürich, 20, Mai. (W. T. B.) Die „Neue Zürcher Zeitung“ führt aus, daß das negative Ergebniß der gestrigen Volksabstimmung des Kantons Zürich über die Gotthardbahn - Subvention lediglich alarmirenden Zeitungsnachrihten zuzuschreiben sei, und tritt für die Ver- anstaltung eines nochmaligen Volksentscheides ein.

Großbritannien und Jrland. London, 20. Mai. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Oberhauses lenkte Lord Selborne die Aufmerksamkeit auf die Verfassungswidrigkeit, welche sich dadurch bekunde, daß indishe Truppen in Friedenszeiten außerhalb Indiens ohne Zustimmung des Parlaments verwendet würden ; der Redner unterstüßte seine Ausführungen durh Heran- ziehung mehrerer Beispiele aus der Geschichte. Der Lord- kanzler Cairns trat den Ausführungen Selborne's entge- gen und rechtfertigte das Verfahren der Regierung. Seitens der Opposition hoben Lord Bardwell und Lord Granville, indem sie das Verhalten ihrer Partei vertheidigten, hervor, daß ein Tadelsvotum von ihrer Seite niht beantragt worden sei. Lord Granville gab zu, daß es große Nothfälle gäbe, wo die Regierung auf eigene Verantwortung handeln müsse, bestritt aber, daß ein derartiger Fall gegenwärtig vor- liege. Der Premier Lord Beacons fièld vertheidigte das Verfahren der Regierung und {loß seine ARd ringen mit der Erklärung, daß der Regierung gegenwärtig die Lippen geschlossen seien, und daß dieselbe ohne Schädigung des Staats- interesses gegenwärtig ihre Politik nicht „vindiziren“ könne. Das einzige Ziel der Regierung bei allen ihren Schritten sei die Siche- rung der Segnungen des Friedens, die Wahrung der Freiheit Europas und die Behauptung der gerehten Position gewesen, welche England eingenommen habe. Die Regierung fei auch gegenwärtig noch bemüht, diese großen Ziele zu erreichen. Wenn die Zeit komme, wo die Regierung ihre Politik vindi- ziren könne, werde sih zeigen, daß, was dieselbe gethan habe, geschehen sei in dem Glauben, daß es zum Besten des Staates eshehe. Obschon angegriffen, müsse die Regierung jeßt chweigen, denn wenn sie das nit thue, dürfte das Staats- interesse nur Schaden leiden. (Lauter Beifall der Regierungs- partei.) Der Antrag Selborne's wurde damit als erledigt angeschen. , Das Haus vertagte sich auf morgen.

Die heutige Unterhaus-Sißung war stark besucht. Der Schatkanzler Northcote antwortete auf eine An- frage Ashley's, die Regierung habe ihre guten Dienste auf- gewandt, um einen Waffenstillstand zwischen den Tür- fen und den Fnsurgenten* auf Kreta herzustellen. Der- selbe erwiderte auf eine Anfrage Mac Arthems, das von dem englishen Gesandten in China, Wade, mit der chinesishen Regierung getroffene Abkommen sei von der englischen Regierung noch nit formell gebilligt ; einige Stipu- lationen desselben bedürften auch der O ung der übrigen Vertragsmächte. Auf eine bezügliche Anfrage des Deputirten Ryland erwiderte der Schaßkanzler, die Kosten für die Einberufung der Reserve beliefen sih auf 140 000 Pfd. Sterl. Der Krieg am Kap koste monatli 5000 Pfd. Sterl. für englishe Rehnung und 20 000 Pfd. Sterl. für die Rechnung der Kolonie. Man brauche für Extra-Ausgaben monatlih etwa 50 000 Pfd. Sterl. Dieser Bedarf dürfte jedoch auf 60 000 Pfd. Sterl. steigen. Der Marquis von Hartington beantragte unter dem Beifall der Liberalen seine angekündigte Resolution in Betreff der indi- hen Truppen. Der Antragsteller hob bei Begründung seiner Resolution hervor, daß er sih auf die Erörterung der konstitutionellen und der finanziellen Seite der Frage be- shränke und davon absehe, auf die Bespr.hung der Orient- politik der Regierung einzugehen, da er Angesichts der im Gange befindlihen Unterhandlungen der Regierung keine Verlegenheiten zu bereiten wünsche. Der Staatssekretär der Kolonien, Hicks Beach, beantragte das von ihm angekündigte Amendement, vertheidigte die Rector und forderte das Haus auf, durch Ablehnung der Rejolution Har- tingtons seinen Patriotismus zu bekunden und das von ihm beantragte Amendement mit größter Majorität anzunehmen, damit die Welt in Zukunft wisse, daß England in Zeiten der Gefahr stets auf ein in allen Welttheilen in si geeinigtes Reich zu rehnen habe. Nachdem noch Harcourt für die Resolution Hartingtons eingetreten war und Stanhope die Regierung vertheidigt hatte, wurde die Debatte auf morgen vertagt.

Blackburn, 20. Mai. (W. T. m yn einem heute von den Strikenden abgehaltenen großen Meeting wurde einstimmig eine Resolution angenommen, «worin die Arbeiter, unter Ablehnung der von den Arbeitgebern gemachten Vor- schläge, sih bereit erklären, eine öprozentige Lohnreduktion an- zunehmen.

Aus Port Said, vom 20. Mai, meldet „W. T. B.“ : Die Transport\chiffe „Madura“, „Hospodar“, „Camara“, „Baron Colonsay“ und „Brambletyre“ sind mit indischen Truppen hier eingetroffen und seßen die Reise nach Malta fort.

Türkei. Konstantinopel, 20. Mai. (W. T. B.) Der russishe Botschaster, Fürst Lobano ff, empfing gestern Deputirte der russishen Kolonie. Der Fürst gab seinen Frie- denswünschen und Hoffnungen Ausdruck. Das Auftreten des- selben wird von den der Pforte nahestehenden Kreisen, bei denen der Fürst zum Theil noch aus früherer Zeit her be- liebt und angesehen is, als ein versöhnlihes geschildert. Vor dem Palast von Tscheragan fand heute ein tumul- tuarisher Auflauf der Flüchtlinge statt, welhe dem

E aus Anlaß der Errettung des aisers Fürst Milan, sämmtliche Minister, die Senatoren, die Militär- und Civilbehörden und der deutsche Generalkonsul bei.

ute vom eutschen in der Kathedrale celebrirten Tedeum wohnten

Belgrad, 20. Mai. (W. T. B.) Dem

Nußland und Polen. St. Petersburg, 20. Mai.

(W. T. B.) Die „Agence Russe“ bezeichnet die Nachricht englischer Blätter von einem Ultimatum Rußlands an die Pforte wegen Räumung der Festungen als völli

unbegründet. ausgestreuten alarmirenden Gerüchten. die Kabinete Verhandlungen zu einer praktischen Lösung her- beizuführen suchten, müsse man jeden Zwischenfall vermeiden, welcher diese Versuche der Beruhigung und Versöhnung ge- fährden könnte. Ren LM T E S LOeR T TLS Des ; Â s j aisers Wilhelm ein Dankgottesdien attgefunden. gleihsprovisoriums genehmigt. Pegireide Mitglieder der deutshen Kolonie wohnten dem-

e

Die „Agence“ warnt vor den absichtlich Besonders jeßt, wo

Jn Moskau hat gestern in der evange-

lben bei.

Aus amtlichen Quellen bringt das „Journal de St. Pétersbourg“ ein Tableau der seit dem 2. März bis zum 6. April 1878 in der Monarchie aufgekommenen Zoll- revenuen. Der Ertrag belief sich auf 7 526815 R. Metall und 152 727 R. in Papier, also im Ganzen nach dem Tagescours auf 10413 281 R. in Staatspapieren, eine Summe, die für den entsprehenden Zeitraum des Vorjahres eine Zunahme von 7975838 R. aufweist. Bis zum 2. März 1878 hat die Einnahme 3 211 750 R. in Metall und 45 220 R. Papier betragen , woraus hervorgeht, daß die rößere Hälste des am 30. März einkassirten Betrages (6 446 336 R. Metall und 118496 R. Papier) dem Monat März zugerehnet werden muß. Die ersten neun Wochen des Jahres haben dur{chschnittlich 336 000 R. ergeben, die nächsten vier Wochen sind auf 824 000 R. gestiegen, und die leßte Woche hat 1 080 000 R. Metall und 334 000 R. Papier, mit- hin eine starke Progression ergeben.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 20. Mai. (W. T. AY Der Reichstag E heute einstimmig die von der Regierung zur Ausrechterhaltung der Neutralität geforderte Bewilligung eines Kredits von 2 Millionen Kronen. Jn der Zweiten Kammer inter- pellirte der Abg. Hedin * die Regierung wegen der Ge- rüchte über Unterhandlungen mit der deutschen Regierung in Betreff der Einfahrt der englishen Flotte in die Ostsee. Der Minister der Auswärtigen Angelegen- heiten erklärte, daß alle diese Gerüchte unbegründet feien. Keine Macht habe vorgeschlagen, die Ostsee als mare clausum zu betrahten. Sollte troß aller Friedensaussihten der Krieg dennoch ausbrechen, so sei die Regierung überzeugt, daß die Neutralität Schwedens auf den gleichen Prinzipien wie im Jahre 1854 anerkannt werden würde. Die von dem Fnter- pellanten erwähnten Gerüchte sammten wahrscheinlih von dem Kopenhagener Korrespondenten der „Pall Mall Gazette her,“ dessen Treiben die s{hwedi|he fowie die dänische Regierung bisher vergeblih entgegengearbeitet hätten.

Amerika. Washington, 20. Mai. (W. T. B.) Die zar Untersuchung der bei der Präsidentenwahl in Florida und Louisiana vorgekommenen Wahlfälshungen niedergeseßte Kommission ist gewählt und besteht aus 7 De- mokraten und 4 Republikanern.

Südamerika. Columbien. Der Kongreß, welcher in Bogota versammelt ist, hat einstimmig einen Geseßvor- {lag angenommen, dessen Gegenstand die Erweiterung der telegraphishen Verbindung ist, in der Art, daß Bogota dadurh nicht nur mit dem gesammten Fnnern der Republik, sondern auch mit Europa, den Vereinigten Staaten und Centralamerika ‘verbunden wird, also in Zukunft alle diese Länder in direkten Verkehr mit Deutschland treten.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

„Meyers Handlerxikon des allgemeinen Wissens“, mit technologishen und wissenschaftlichen Abbildungen und vielen Karten der Astronomie, Geographie, Geognosie, Statistik und Ge- \chichte. Zweite, umgearbeitete und vermehrte Auflage in 2 Theilen H A C 8) 50 H. (Leipzig, Verlag des Bibliographischen Instituts, z : / i

Mit den leßten Lieferungen 19 bis 24 liegt das handlihe Werkchen nunmehr auch in seiner zweiten Auflage fertig vor. Die- selbe ist in der That eine erheblih vermehrte, und zwar erstreckte sih die Vermehrung zunächst natürlih auf den Inhalt, welher um ca. 6000 neue Artikel bereichert worden ift, dann aber auch auf die mannichfaltigen Beilagen an Kärthen vyd Tabellen, welche einen ebenso eigenartigen als dankenswerthen Vorzug diejer Miniatur- Encyklopädie ausmachen. Andererseits haben die einzelnen Artikel mehr- fach eine vollständige, den seit der ersten Auflage eingetretenen Ver- änderungen entsprehende Umarbeitung erfahren, und ein Nekrolog ent- hâlt die während des Druckes eingetretenen Todesfälle, welche in den Biographien na{zutragen sind. An Beilagen 2c. bringt das Lexikon in seiner neuen Form 6 Karten zur physikalishen Geographie, 12 ebensolche zur Ethnographie und Statistik, 23 zur politischen Geo-

raphie mit alphabetischen Tabellen zur leihteren Orientirung, 6 Ge- \hichtskarten und 19 Bildertafeln in Holzshnitt und Buntdruck, außerdem aber 22 historische, statistische, Münz- 2c. Tabellen, Ueber- sichten und Verzeichnisse zur Ergänzung des Textes, die, wie son bemerkt, eine Spezialität des Werkchens sind. Cin alphabetisches Register über sämmtliche Artikel erleidtert den Gebrauch sehr wesentli.

Allen Denjenigen, welche das größere und entsprechend koftbarere Meyershe Handlexikon \sich nit anschaffen können oder wollen, dürfte au diese zweite, so schnell nothwendig gewordene Auflage des fleineren Werkes willkommen sein. Dasselbe nimmt den Ruhm in Anspruch, das erste und einzige Buch zu sein, das den ganzen menschlichen Wissensstoff der Gegenwart in so knapp gedrängter Form, auf etwa 2000 Ofktavseiten, zusammenfaßt. Daß troß dieser Ge- drängtheit des Stoffs und damit des Drucks die Shrift bei aller Kleinheit scharf und ohne Anstrengung lesbar ift, verdient noch beson- ders hervorgehoben zu werden. è

Land- und Forstwirthschaft. j J

Nachdem nunmehr die Anmeldungen für den internationa- len Markt für landwirthshaftlihe Maschinen und Geräthe, welcher vom 13. bis 17. Juni c. in Hamburg ftatt- finden wird, ges{lossen sind, kann schon jeßt die Bedeutsamkeit die- es, nit nur von deutschen, sondern au von amerikanischen, eng- lben österreichischen, französischen, \{wediscen, norwegischen und dänischen Fabrikanten reihlih beshickten internationalen Maschinen- marktes konstatirt werden. Die angemeldeten Maschinen und Geräthe werden einen Raum von 12603 qm einnehmen, wovon 2900 qm be- deckt und 9703 qm unbedeckt sein werden. Es find allein 46 Dampf- maschinen und Lokomobilen angemeldet, von denen, soweit dies bis jeßt aus den Anmeldungen zu ersehen, 20 während des Marktes

(W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ veröffentlicht fol- gende Meldungen: Aus B ukarest, 19. d.: Die ganze r u-

Sultan eine Petition überreichen wollten. Jndeß wurde noch vor Ankunft dexr Polizei die Nuhe wiederhergestellt.

werden in Betrieb geseßt werden, um 13 Dreshmaschinen verschie-