1878 / 119 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 May 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Landw. Regts. Nr. 72, diesem als Pr. Lt, Leonhardt, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 10, als Pr. Lt., Lühe, Hauptm. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regis. Nr. 38, mit Landw. Armee-Uniform, Bedau, Hauptm. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 11, mit seiner bisher. Uniform, Schuberth, Hauptm. von der Landwehr-Infanterie des 2. Bats. Landwehr-Regiments Nr. 63, mit der Landw. Armee-Unif., v. Hane, Pr. Lt. von der Ref. des Drag. Regts. Nr. 15, Rind, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 16, Walkenhaus, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Vats. Landw. Regts. Nr. 25, Klein, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 28, Grosse, Sec. Lt. von der Landw. Jaf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 29, Bar. v. Ro dde, Pr. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 18, als Rittm. mit der Landw. Armee-Uniform, Gies, Rödelius, Sec. Lts. von der Landw. JFnf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, Quedefeld, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 60, Schwarßze, Sec. Lk. von der Landw. Kav. desselben Bats., Dreher, Pr. Lt. von der Reserve des Hus. Regts. Nr. 3, ui ia: Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. . 35, mit der Landw. Armee-Uniform, Lenz, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Regts., als Pr. Lt. mit der Landw. Armee- Uniform, Salomon, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Regts., mit seiner bisherigen Uniform, Bucholz, Pr. Lt. von der Landw. Kav. desselben Regts., mit seiner bisherigen Uniform, Wendorff, Hauptmann von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 87, mit sner bisher. Unif., v. d. Hagen, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 80, mit der Landw. Armee-Unif., Eman s, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 82, Michaelis, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 95, anewadcker, Sec. Lt. voa1 der Garde-Landw. i as rt., als Pr. t, Sehmis, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 11, Schuster, Sec. Lt. von der Landw. Feld- Art. des 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 113, Bischoff, Sec. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 5, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Uniform, Datschewski, Sec. Lt. von der Landw. Fuß-Art. desselben Bats., mit der Landw. Armee-Uni- form, Adler, Sec. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 46, mit der Landw: Armee-Uniform, Kunze, Sec. Lt. von der Ldw. Fuß-Art. des 2. Bats. Lndw. Regts. Nr. 50, Berndt, Sec. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 71, Schapper, Sec. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 95, v. Graevenitz, Pr. Lt. vom 4. Garde-Gren. Landw. Regt , mit Pens, Doergens, Pr. Lt. von der Res. des Garde-Pion. Bats., der Abschied bewilligt. s Beamte der Militär-Verwaltung. Dur Allerhöchste Versügung. 3. Mai. Struwe, Zahlmstr. beim Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 55, bei seiner Verseßung in den Ruhestand der Charakter als Rechnungs-Rath verliehen. | Königlich Bayerische Armee.

Abschiedsbewilligungen. Jmaktiven Heere. 30. April. A Sec. Lt. des 7. Inf. Regts. mit \{lichtem Abschied entlassen. 11. Mai. Frhr. v. Fehenbach zu Laudenba h, Rittm. à la suite f. E., unter Charafkterif. als Major in die Ka- tegorie der mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. verabschied. Offize. teren Z n rnafos er Pr. Lt. a. D., unter die ur Disp. stehenden Offize. eingereiht. i i h Im Sanitäts-Corps. 10. Mai. Maier, Assist. Arzt 2. Kl. vom 10. Jäger-Bat., auf Nachsucben zum 2. Feld-Art. Regt. verseßt. Dr, Bierling, Assist. Ar,t 1. Kl. vom 2. Jäger-Bat., zum Stabsarzt im 3. Inf. Regt., Dr. Höhne, Assist. Arzt 2. Kl. im 8. Jäger-Bat, zum Assist. Arzt 1. Kl. befördert.

In der Kaiserlichen Marine.

Ernennungen, Beförderungen, Verseßungen 2c- Berlin, 14. Mai. v. Koppy, v. Pawels2z, v. Reiche, Holz- hauer, v. Kyckbus{, Kapitän-Lts., der 2c. Holzhauer unter Belassung im Marinestabe, zu Korvetten-Kapitäns, Frhr. v. Er- hardt, Frhr. von der Golß, v. Prittwiß und Gaffron, Rittmeyer, v. Ehrenkrook, Wilm, Nees v. Esenbeck, Valctte, Mittkèr, Lis. zur See, zu Kapitän-Lts,, Göß, La- zarowicz, v. Arend, Wittmer, Mauve, Graf v. Bau- dissin, Mittler, Holzhauer, Paleske, von der Gröben, Prehn, Ehrlich I, Unter-Lts. zur See, zu Lts. zur See, beför- dert. Sack, Kapitän-Lt. und kommandirt als Mitgli-d der Art. Prüf. Komm., in den Admiralstab, Behrenz, Lt. zur See, in den Marinestab, verseßt.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 22. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Wirk- lihen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen und empfingen den General-Lieutenant z. D. von Bredow, den Wirklichen Geheimen Rath und außerordentlichen Gesandten in München, Grafen von Werthern , den von Danzig nach Aachen verseßten Regierungs-Präsidenten Hoffmann und den Kammerherrn von Tyszka. | ; :

In dem gestrigen Bcrichte ist anstatt Bürgermeister zu lesen: Banquier Baumann aus Schkeudiß. #&z J

—— Fhre Majestät die Kaiserin-Königin empfing vorgestezn in Baden den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden nah Seiner Rückkehr aus Berlin.

Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin nahmen, laut Meldung des „W. T. B.“ aus London, gestern bei dem deutschen Botschaster, Grafen Münster, das Diner ein.

E

Die vereinigten Ausshüsse des Bundesraths h oll- und Steuerwesen und für Rehnungswcsen, sowie der usshuß für Zoll- und Steuezzpesen hielten heute Sigzungen

Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (52.) Sißung des Reichstages wurde die dritte Berathung dcr Rechts - anwaltsordnung fortgeseßt.

Im §. 12 der Regierungsvorlage war die Vorschrift ent-

lten, daß die Uung eines Rechtsanwalts dann nicht er- olgen soll, wenn bei dem betreffenden Gerichte ein Richter angestellt ist, der mit dem seine Zulassung Beantragenden verwandt ist. L

Der Abg. Struckmann beantragte die Wiederaufnahme

dieser in zweiter Lesung gestrichenen estimmung.

Das E nahm den §8. 12 wieder auf.

Die übrigen Paragraphen des Geseßes wurden ohne De- batte angenommen, mit Ausnahme der §8. 104a und 106 a.

Der erstere lautet :

„Durch landesherrliche Verordnung kann die Landes-Justiz- verwaltung auf einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Inkraft- treten dieses Geseßes ermächtigt werden, a Denjenigen, welche auf Grund dieses Geseßes zur Rehtsanwaltschaft zugelassen worden sind, die Zulassung bei einem anderen Gerichte zu versagen, wenn bei dem Gerichte, bei welchem sie zugelassen sind, Re tsanwälte zur ordnungsmäßigen Erledigung der Anwmaltsprozesse niht aus- xcihend vorhanden find; 2) den zur Zeit des Inkrafttretens

machen würde; wenn man die alten Anwälte zwingen wolle, an ihrem.jeßigen Wohnsitze drei Jahre nah dem Jnfrafttreten des Geseßes zu bleiben, so würden Stellen die jungen Anwälte niederlassen, und die alten Rechts- anwalte müßten somit die Kosten der Justizorganisation tragen. Das sei eine unbillige H

Kurlbaum 11. hielt dem gegenüber an der Ansicht der Re- gierung fest, daß sich eine geordnete Rechtspflege ohne eine jolche Bestimxzmung nicht herstellen lasse; in Preußen, besonders in den östlihen Provinzen, würde si ein Mangel an An- wälten herausstellen, der ‘die Jnteressen der Justizpflege s{hä- digen dürfte.

Annahme des §8. 104 a. ; der Reichstag, wenn ex auch die Besorg- nisse der Regierun Verantwortung nicht übernehmen.

vorhandenen Rehtsanwälte nicht eintreten werde, denn die Anwälte seien ja nicht etwa auf das an ihrem jeßigen Wohn- orte zu bildende Amtsgericht beschränkt, sondern hätten auch ein Recht bei dem betreffenden Landger:chte zugelassen zu wer- den.

doch klar gesprochen, namentlich weñn vom Regierungstisch aus

dieses Geseßes vorhandenen Rechtsanwälten (8. 103), sowie den- jent en, welche die Laa Ee vor dem bezeichneten Zeit- - punkt aufgegeben haben, sofern dieselben auf Grund dieses Geseßzes noch nit zugelassen sind, die Zulassung bei einem Gerichte, in dessen Bezirke fie zuleßt ihren Wohnfiß nicht hatten, zu versagen, wenn bei dem Landgerichte dieses Wohnsißes Rechtsanwälte zur ordnungsmäßigen Erledigung der Anwaltsprozefse nibt ausreichend vorhanden sind, Die Landesjustizverwaltung hat, bevor 1g den Ausspruch erläßt, daß bei einem Gerichte die zugelassenen Rechts- anwälte nicht ausreiben, das Ober-Landesgeribt und den Vor- stand der Anwaltskammer gutachtlih zu hören.“ ; Die Aktgg. Windthorst und Traeger sprachen sich gegen diesen Paragraphen aus, weil er die freie Advokatur illusoris{h

sih an den beliebten

ärte. Der Kommissar des Bundesraths, Geh. Ober-Justiz-Rath

Der Abg. Dr. Lasker empfahl aus diesem Grunde die

nicht theile, fönne doch eine derartige Der Abg. Dr. Wolffson machte noch darauf aufmerksam, daß eine Schädigung der jeßt

Bei der Abstimmung wurde 8. 104a abgelehnt. 8. 106a [autet:

„Durch landesherrliche Verordnung kann die Landesjustiz- vertvaltung auf einen Zeitraum von drei Jahren nach dem In- krafttreten dieses Geseßes ermächtigt werden, die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Denjenigen zu versagen, welche: im Justizdienste sich befinden, fowie Denjenigen, welche aus demselben ausgeschieden sind, ohne in einen anderen Zweig des Reichs- oder Staatsdienstes oder in ein befoldetes Gemeindeamt übergegangen oder zur Rechts- anwaltschaft zugelassen worden zu sein.“ :

Dieser Paragraph, gegen den sich der Abg. Windthorst aussprach, wurde ohne weitere Debatte angenommen.

Die Kommission hatte folgende Resolution vorgeschlagen : „den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage baldmöglichst einen Gefeßentwurf zur einheitlichen Regelung des juristishen. Prüfungs- wesens im Deutschen Reiche vorzulegen. N ;

Der Referent Abg. Dr. Wolffson sowie die Abgg. Windt- horst, Dr. Reichensperger und Dr. Gneist empfahlen die An- ee der Resolution. Das Haus genehmigte dieselbe und nahm ebenso den Antrag der Kommission, die zu diesem Geseß- entwurfe vorliegenden Petitionen für s zu erklären, an.

Damit war die dritte Lesung der NRechtsanwalts- ordnung erledigt; die Schlußabstimmung soll erfolgen, wenn eine neue Zusammenstellung mit den zuleßt genehmigten Aenderungen gedruckt ist.

Es folgte die dritte Berathung der Entwürfe eines G e- rihtsfosten-Geseßes, einer Gebührenordnung ar Gerichtsvoll A und einer Gebührenordnung für Zeugen und Éa verständige.- :

ie Abgg. Schwarz (Württemberg) und Payer erklärten

sih gegen das Gesetz, welhes nach preußischem Vorbilde die bisher in Württemberg üblih gewesenen Kostensäße unver- hältnißmäßig und unndibigerwveise erhöhe. Sie sprachen die Hoffnung aus, daß eine baldige Revision des Gesetes den eingeschlagenen Weg verlassen werde. Der Abg. Dr. Mar- quardsen beantragte, wie derselbe dies schon in zweiter Lesung gethan, die drei zur Debatte stehenden Geseße en bloc anzu- nehmen, ein Antrag, dem das Haus zustimmte. Alle drei Geseße wurden in einer Abstimmung mit großer Majorität genehmigt.

Es folgte die dritte Berathung des Gesezentwurfes, be- treffend Erhebungen über den Tabakbau, die Tabak- fabrikation und den Tabakhandel und die Feststellung eines Nachtrages zum Reichshaushalts-Etat pro 1878/79, welcher nah den Beschlüssen zweiter Lesung lautet :

8. 1. „Veber den LTabakbau, die Tabakfabrikation und den

Handel mit Tabak und Tabakfabrikaten im Reich follen unter Zuziehung von Sachverständigen nah Maßgabe der vom Bundes- rath festzustellenden und bekannt zu machenden Bestimmungen Er- E e werden, deren Resultat dem Reichstage mit- utheilen ist.“ : S. 2 (§. 10 der Negierungsvorlage): „Jn den Reichshaushalts- Etat für das Etatsjahr 1878/79 ist unter Kapitel 1 a der ein- maligen Ausgaben als Titel 12 einzustellen: Kosten der Aufnahme der Erhebungen über den Tabakbau, die Tabakfabrikation und den Tabakhandel 200 000 4 Die Mittel zur Bestreitung dieses Mehrbedarfs sind, soweit dieselben niht durch Mehrerträge bei den außer den Matrikularbeiträgen zur Reichskasse fließenden regelmäßigen Einnahmen ihre Deckung finden, durch Beiträge Us einzelnen Bundesstaaten nah Maßgabe ihrer Bévölkerung auf- zubringen.“

Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) e die Vorlage; es handle sich hier nur um eine Mehrbe astung, von Ersparnissen sei nirgend die Rede. Es sei noch nit einmal klar, was die Regierung mit den vielen auf diesem Wege erzielten Ster Ta machen wolle.

Dem gegenüber führte der Präsident des Reichskanzler- Amts aus, es handle sich hier um zwei zu trennende aen: um eine Steuerreform- und um eine Budgetfrage. Betreffs der leßteren Frage könne der Vorredner alljährlih bei der Budgetdebatte seine Ansichten über zu machende Ersparnisse geltend machen. Wenn der Vorredner - wissen möchte, was mitdem zu erwartenden vielen Geld geschehen solle, so sei auf diese Frage bereits genügend geantwortet worden: man wolle die in- direkten Steuern vermehren, um die di|ekten zu vermindern. Das sei

noch hinzugefügt worden sei, daß eine namhafte Quote der Grund- und Gebäudesteuer den Kommunen überlassen, und daß namentli die unteren Stufen der Klassensteuer thunlichst entlastet werden sollen.

Der Abg. Grumbrecht bemerkte, er halte es nicht für eine gerechte Steuervertheilung, wenn man dur den Tabak allein die Hälfte sämmtlicher Reichssteuern aufbringen wolle. Eine angemessene Besteuerung des Tabaks, etwa 15 # pro Kopf, wolle auch seine Partei, er häite aber gewünscht, daß schon heute die Regierung erklärt hätte, sie wolle das Tabaksmonopol nicht. Der Abg. Dr. Lucius erklärte, daß seine Partei für die Vorlage stimmen werde, obwohl sie in ihrer jeßigen assung ziemlich ,

wirkungslos sein werde, Sie wolle damit dokumentiren, daß

sie eine Steuerreform und in welcher Richtung sie dieselbe wolle. Die Meinung des Abg. Reichensperger ge irrig, daß nur eine Mehrbelastung mit der Steuerreform bezweckt werde, im Gegentheil beabsihtige man eine Entlastung der unbemit- telten Volksklassen. Die Antwort der Regierung auf die Frage, wozu sie das viele Geld haben wolle, sei deutlih gewesen und von der Majorität acceptirt worden, welche in zweiter Lesung für die Vorlage gestimmt habe. 4

Sodann ergriff der Präsident des Reichskanzler-:Amts noch- mals das Wort: der Abg. Grumbrecht habe selbst zu- gegeben, daß der Tabak eine Mehrbelastung von circa 60 Millionen Mark vertrage, und doch habe die Vorlage der Re- gierungen, welche nur eine Erhöhung von 30 Millionen for- dere, vielfah nit die Billigung des Hauses gefund:n.

Nach dem S@hluß der Generaldiskussion bemerkte der Abg. Grumbrecht persönlih, er habe in der Kommission für die Tabaksteuervorlage gesprochen. s

Jn der Spezialdebatte zu §. 1 bemerkte der Abg. Scipio, die vorliegende Gewerbestatistik bedürfe in Bezug auf die Tabak- fabrikation und den Tabakhandeb nur geringer Ergänzungen durch diese Enquete, dieselbe werde hauptsählih auf den Tabakbau, auf die Meinungen der Interessenten und auf die Verwendung der Surrogate zu richten sein. Das von der Regierung vorgelegte Tabaksteuergeseß leide hauptsählich an dem Mangel, daß es eine E des inländischen Tabakbaues involvire. Er hoffe, daß man auf Grund der zu veranstaltenden Enquete zu. einem rationelleren Entwurfe kommen werde. §. 1 wurde hierauf genehmigt; ebenso 8. 2 mit 141 gegen 123 Stimmen und sodann definitiv das Gesetz im Ganzen.

Ohne Debatte genehmigte das Haus in dritter Berathung den Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Spanien und die Geseßentwürfe, betreffend die Uebernahme bisher aus Landesfonds gezahlter Pensionen auf das Reich, und betresfend die Revision des Servistarifs und der Klasseneintheilung der DLTIC.

Darauf wurde die Montag abgebrochene dritte Berathung des Geseßentwurfs, betreffend de Gewerbegerichte, fort: geseßt. Es handelte sih bei dem zur Verathung stehenden 8. 8 hauptsächlih um die Frage, wie der Vorsitzende des Ge- werbegerihtes zu bestellen sei, ob durch Berufung der Landes - Centralbehörde, wie die Regierungsvorlage, oder ob auf Vorschlag des Magistrats durch Ernennung der Centralbehörde, wie der Abg. Dr. Gensel beantragte. Nach den Beschlüssen zweiter Lesung, sowie nach dem An- trage des Aba. Dr. Lieber soll die Berufung des Vorsißenden durch Wahl des Magistrats oder der Gemeindevertretung er- folgen. Da eine Einigung mit der Regierung in diesem Punkte nicht erfolgte, so war behufs einer Verständigung mit der Regierung dies Paragraph nohmals an die Kom- mission zur s{hleunigsten Berichterstattung verwiesen worden.

Der Abg. Rickert als Referent erklärte, die Kommission befür- worte unter Ablehnung des Antrages Gensel, bei den Beschlüssen zweiter Lesung stehen zu bleiben. Der Regierungskommissar habe allerdings betont, die Regierung lege ein entscheidendes Ge- wiht auf die Abänderung dieses Beschlusses. Der Arg, Dr. Gensel bemerkte, daß die Kommission die Ablchnung seines Antrages nur mit einer zufälligen Majorität von 8 gegen 6 Stimmen beschlossen habe. Er wolle sih für den- selben auf die Montgg von ihm - geltend gemachten Gründe berufen- und nur nvch anführen, da die in demselben getrof- fenen Bestimmungen ganz nah Analogie der für die Beru- fung zu den Handelsgerichten geltenden abgefaßt seien. Der Abg. von Helldorff bemerkte, er könne sih nicht der Majorität der Kommission anschließen und ein so wichtiges Geseß nicht an diesem Punkte scheitern lassen. j

Der Präsident des Reichskanzler-Amts führte aus, die Kompetenz des Vorsißenden der Gewerbegerichte sei eine so weite, daß die Regierung sih auf dessen Berufung einen Ein- fluß wahren müsse. Es handele sih hier um eine Delegation der Justizhoheit des Staats und es widerspreche allen Prin- zipien eines gesunden Staatsrechts, daß diese gustize hoheit niht in irgend einer Weise zum Ausdruck ge- bracht werden solle. Er müsse also seine gestrige Er- Élärung wiederholen, daß ein Festhalten an den Beschlüssen zweiter Lesung in diesem Punkte das Geseß für die Bundes- regierungen unannehmbar mae. Es sei übrigens keine Neue- rung, daß die Regierung jeßt das Recht der Berufung der Vorsißenden der Gewerbegerichte für sich in Anspruch nehme, sie besibe das schon nah der bestehenden Geseßgebung in der orm des Bestätigungsrechts der Ortsstatuten, durch welche die

ewerbegerichte eingerichtet werden können. :

Der Abg. Windthorst erklärte, er könne den Einwand, den die Regierung aus der Justizhoheit ableite, niht anerken- nen. Wenn Reichstag und Regierung zusammen festseßten, wie ein Gericht eingerichtet werden solle , so hätten sie damit die Justizhoheit des Reiches vollkommen gewahrt. Er bitte deshalb, bei den Beschlüssen zweiter Lesung stehen zy bleiben. Der Referent A Rickert hob hervor, er könne die Ansicht des Präsidenten des Reichskanzler-Amts nicht theilen, daß {hon im

8. 108 der Gewerbeordnung der A das von ihr a

beanspruchte Recht der Bestätigung gegeben sei. Nachdem noch der Abg. Dr. von Cuny sich im Sinne der Regierung ausgesprochen hatte, wurde dér Antrag Gensel sowie der Paragraph selbst ab- gelehnt. Da somit eine der Grundbestimmungen des Gesehes gefallen war, fo wurde die weitere Berathung abgebrochen, und nahm das Haus, dem vom Abg. Dr. Lasker gemachten Vorbehalt gemäß die Diskussion über den durch die früheren at ti beseitigten alten §. 108 der Gewerbeordnung wieder auf. j Die Kommission shlug dur den Referenten Abg. Dr. Rickert folgenden §. 120 a. vox: i A „Streitigkeiten der selbständigen Gewerbetreibenden mit ihren Arbeitern, die auf den Antritt, die Fortseßung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, auf die gegenseitigen Leistungen aus dem- selben, auf die Ertheilung oder den Inhalt der Arbeitsbücher oder Zeugnisse sih beziehen, sind, soweit für diese Angelegenheiten be- sonder: Behörden bestehen, bei diesen zur Entscheidung zu bringen. Insoweit fsol%he besondere Behörden nit bestehen, erfolg die Entscheidung durch die Gemeindebehörde. Gegen dieje Gntscheidung steht die Berufung auf den Rechtsweg binnen zehn Tagen offen; die vorläufige Vollstrekung wird durch die Berujunsg nicht aufgehalten. Durch Ortsstatut (§. 142) können an Ske i der gegenwärtig hierfür bestimmten Behörden Schiedsgerichte m! der Entscheidung betraut werden. Dieselben sind dur die Ges meindebehörde unter gleihmäßiger Zuziehung von Arbeitgebern un Arbeitern zu bilden“ : t Das Haus genehmigte diesen Zusaßparagraphen und mi demselben die Gewerbeordnungsnovelle definitiv. : Nachdem das Haus no zwei Berichte der Reichssulden! kommission für erledigt erklärt hatte, wurde die Sizung, ohne

. (Leipz. Ztg.) Gestern Abend fand

fahren der Regierung aus,

daß die Vorlage, betreffend die Uebérgangsabgabe von Essig ur Berathung pelangte, um 5 Uhr vertagt. (Nächste Sißzung onnerstag 11 Uhr.)

Der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten hat die Ober-Präsidenten durch einen Cirkularerlaß vom 10. v. M. darauf aufmerksam gemacht, daß Seitens eines Provinzia l- Museums bei Erwerbung von Alterthümern nicht die- jenigen Grenzen inne gehalten worden, welche demselben statuten- mäßig gesteckt seien. Hierdurch sei verhindert worden, daß Gegen- stände, welche einer anderen Provinz angehörten, in das zuständige Museum gelangten. Das Mißliche derartiger Uebergriffe sei unverkennbar. Die wesentliche Bedeutung der Provinzial- Alterthums-Museen liege in ihrer Beschränkung auf die Alterthümer des Kreises, den sie zu vertreten haben, und in der Fernhaltung fremder, mit diesem Kreis in keiner Beziehung stehender Elemente. Jedenfalls sei dies vorwiegend der Ge- sihtspunkt, unter dem die Staatsregierung diese Sammlungen förderte, indem sie wünschen müsse, den Provinzen ihre Lokal- alterthümer thunlichst erhalten und damit den Sinn für deren Konservirung und Studium gefördert zu sehen. Dem wider- spreche es, wenn die Leiter solcher Sammlung, sei es dur Ankäufe, sei es durch Ausgrabungen, gegenseitig in fremde Gebiete übergreifen. Es komme hinzu, daß damit eine Steigerung der Preise künstlih herbeigeführt werde, welche, zumal von den vom Staat dotirten Sammlungen, gewissenhaft zu vermeiden sei. : :

Wenn auch anzuerkennen sei, daß die Grenzen der in altcn Zeiten zusammengehörigen und eine selbständige Ent- wickelung bezeihnenden Gebiete niht überall mit denen der heutigen Provinzen, Regierungsbezirke oder Kreise zusammen- fallen, und daß fomit in manchen Fällen ein sachliches Interesse für eine Sammlung vorliegen könne, Gegenstände zu erwerben, welhe außerhalb der heutigen Provinz gefunden und entstanden sind, so könne dies doch nicht als ein häufiger Fall angesehen werden, und jedenfalls sei zu verlangen, daß die Leiter der Sammlungen alsdann sowohl mit AÄnkäufen als insbesondere auch mit Ausgrabungen nicht ohne vorherige gegenseitige Verständigung vorgehen.

Der Besißer eines Grundslücks, welcher geseßlih von der selbständigen Ausübung der Jagd auf demselLen ausge- {lossen ist, sich auch nicht im thatsählihen Besiße derselben befindet, braucht, nach einem Erkenntniß des ODber-Tribu- nals vom 25. Februar 1878, nur die Jagdausübung auf seinem Grundstück Seitens der berechtigten Jäger zu dulden, nicht aber die unbefugte Fagdausübung Unberechtigter. Der Grundbesißer ist au aus eigenem Rechte legitimirt, die Be- rechtigung der angeblichen Fagdberechtigten zu bemängeln und eine gerichtliche Entscheidung darüber zu veranlassen.

V E T E Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte japa- nishe Gesandte Siuzo Aoki hat sich im Auftrage seiner Regierung auf kurze Zeit nah Paris begeben. Für die Dauer seiner Abwesenheit ist der Legationssekretär Yoshitan e Sannomiya mit der Wahrnehmung der gesandtschaftlichen Geschäfte beauftragt. Der Bundesraths - Bevollmächte, Herzoglih sachsen- M Staats-Minister von Giseke ist von Berlin ab- gereist.

Als Aerzte haben fih niedergelassen die Herren Dr. Ed. Hoffmann in Gumbinnen, Dr. Krauspe in FJnster- burg, Heyl in Werneuchen, Dr. Rathmann in Peiß, Dr. Mahlke in Drossen, Dr. Schulze in Hannover, Ramdohr in Langenselbold, Unterarzt Pauli in Bockenheim, Dr. Oberstadt in Großenlüder und Dr. Scheidmann in Frielendorf.

Sachsen - Weimar - Eisenach. Weimar, 20. Mai. in der Schloßkapelle die feierlihe Taufe des neugebornen Prinzen des Erbgroßherzogs in Gegenwart des Großherzoglichen Hofes, der Gesandten von Preußen und Rußland, des Land- tagsvorstandes, des Offiziercorps, der höheren Staatsbeamten und der' hiesigen Gemeindebehörden statt. Der Prinz erhielt die Namen Bernhard Karl Alexander Hermann Heinrich Wilhelm Oskar Friedrich Franz Peter. Von den Fürstlichen Taufpathen waren der Großherzog und Prinz Heinrich der Niederlande persönlih anwesend.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 21. Mai. (W. T. B.) Der „Polit. Korr.“ wird aus Bukarest vom 21. d. gemeldet, a n T russishe Armee-Corps nah Bulgarien ab- rüdcken soll.

Großbritannien und Jrland. London, 21. Mai. (W. T. B.) Die amtliche „London Gazette“ macht die Verlobung des Herzogs von Connaught mit der Prin- zessin Louise Margarethe von Preußen bekannt. Lord Salisbury hat dem Herzog voñ Westminster in einem Schreiben geantwortet, daß er nicht in der Lage sei, die Deputation, die ihm eine Erklärung zu Gunsten des Friedens überreichen wolle, zu empfangen. Jn der heutigen Unterhaussißzung antwortete der General-Staatsprokurator Holker auf eine dies- bezügliche Anfrage Gourley's, es lägen keine Nachrichten vor, welche zu der Vermuthung führen könnten, daß die angeblich Seitens der russischen Regierung in Amerika gekauften

hi ffe im Kriegsfalle entgegen der Pariser Deklaration als Korsarenschiffe benußt werden würdcn. Auch wäre kein Grund zu der Vermuthung, daß Amerika die Bestimmun- gen des Washingtoner Vertrages bei Seite seßen würde. Es wäre daher unnöthig, die Frage der Verantwortlichkeit der besagten O in Erwägung zu ziehen. Bei Fort- seßung der Debatte über die ‘Resolution Hartingtons sprah sich Gladstone besonders energisch gegen das Ver- das er als eine Verleßung der Geseße und als einen gegen die Volksfreiheiten ge- rihteten Angriff kennzeihnete. Nach längerer Berathung wurde die weitere Debatte auf nächsten Donnerstag vertagt.

, 22. Mai. (W. T. B.) Se. Majestät der deuts\che Kaiser hat . dem Lordmayor von London für die ihm

_Übermittelten Glückwünsche seinen besten Dank und die

aufrichtigsten Wünsche für das wachsende Gedeihen der großen und mächtigen Korporation, an deren Spiße er stehe, tele- graphish ausgesprohen. Wie der „Standard“ erfährt, ware jeßt mehr als wahrscheinli, daß der Kongreß in der ersten Hälfte des Monats Juni zusammentrete. Die „Time s“ dagegen bestreitet, daß die englishe Regierung geneigt sei, ihre bisherigen Einwendungen gegen die Beshickung des Kon-

gresses fallen zu lassen. Der erste positive Schritt zu Gunsten des Friedens müsse sein, daß Rußland darein willige, den Kongreß unter Bedingungen zu betreten, welhe die gemein- samen Interessen sämmtlicher europäischen Mächte bei der Lö- lung der Orientfrage gestatteten. Die Mittelmeerflotte wird demnächst dur die * Korvette „Laodicea“ und durch das Thurmschiff „Slatton“ verstärkt werden. Dem „Standard“ zufolge würde das britishe Geshwader in Folge des un- geregelten Standes der Angelegenheiten in onjtantinopel wahrscheinli na der, Prinzeninsel übersiedeln.

__ (A. A. C.) Ueber den Verlauf des Kaffernkri eges liegen aus der Kapstadt folgende bis zum 30. v. M. reichende Nachrichten vor: Kreli hält sich, wie man vermuthet, in den Wäldern an der Mündung des Flusses Boshi verborgen. Eine Kolonne hat Jbeka verlassen, um \ih den Tembus in Umteutu anzuschließen, zu dem Zwecke, den Feind anzugreifen. Am 23. April fand bei Burnshill ein Gefecht statt, in welchem 34 Kaffern getödtet - wurden. Andere Kämpfe sind nicht ge- meldet. Aus Transvaal sind keine neuen Nachrichten ein- gegangen.

Frankreich. Paris, 22. Mai. (W. T. B.) Der Po st- kongreß hat den Postvertragsentwurf genehmigt. Der hiesige russische General-Konsul, Coumany, ist nah St. Petersburg berufen worden und gestern Abend von

Paris abgereist. Versailles, 21. Mai. (W. T. B.) Jn der heu- erklärte auf die Jnter-

tigen Sißung des Senats

pellation Dupanloups, betreffend die Jahrhundert- feier Voltaire's wobei derselbe namentlich auf die Herausgabe eines Buches hinwies, welches Auszüge aus den antikatholishen Schriften Voltaire's enthalte, und dem gegen- über die Anwendung des Gesetzes verlangte der Minister- präsident Dufaure: Der Gedanke der Voltairefeier sei bereits vor zwei Jahren aufgetaucht," aber erst neulih habe sich die Regierung mit der Frage des nationalen Charafters, den man der Feier habe geben wollen, beschäftigt. Fn Betreff der gedachten Schriften habe der Prokurator si bezüglich einer eventuellen gerihtlichen Verfolgung verneinend geäußert. Der Minister theile die Gesinnungen Dupanloups, aber man könne niht Voltaire vor eine Jury stellen. Man müsse übrigens anerkennen, daß Voltaire vielfache Milderungen in der Geset- gebung herbeigeführt habe. Die Werke Voltaire's seien tausend- fach publizirt, und die Regierung habe nicht geglaubt, eine neue Publikation verhindern zu sollen. Die Interpellation ist damit erledigt.

_ Türkei. Konstantinopel, 21. Mai. (W. T. B.) Der frühere Sultan Murad versichert, daß er dem gestrigen Auflaufe vor dem Palast von Tscheragan wobei gegen 25 Personen getödtet und ebenso viele verwundet wurden und wobei auch die den Pa!ast bewachenden Truppen mehrere Todte hatten vollständig fremd sei. Jn Folge einer Haussuchung, welche in der Wohnung des bei dem Zusammenstoß getödteten Anführers der Aufrührer, Ali Suavi Effendi, vorgenommen wurde, sind noch weitere Verhaftungen vorgenommen worden. Es heißt, der frühere Sultan Murad befinde si jeßt in einem Kiosk der zu der Residenz des Sultans, Yildiz Kiosk, gehöre. In Folge des gestern vor dem Palast von Tscheragan statt- gehabten Auflaufs ist der Marine-Minister Jbra him Pascha abgescßt und Vessim Pascha zum Marine-Minister ernannt worden. Wer der Nachfolger des Kriegs-Ministers Jzzet Pascha werden wird, ist noch nicht bekannt. Einer Deputation, welche, von etwa 5000 der hier weilenden Flüchtlinge ab- gesendet, bei der Pforte um Unterstüßung nahsuhte, wurde die Lieferung der regelu'äßigen Rationen zugesagt.

Nußland und Polen. St, Petersburg, 22. Mai. (W. T. B.) Wie die „Agence Russe“, so fordert auch das „Journal de St. Pétersbourg“ unter Hinweis auf eine Konstantinopeler Depeshe der „Times“ seine Leser auf, vor den pessimistishen Nachrichten aus Konstantin ope!k auf der Hut zu sein, wo man eine Verständigung Rußlands und Englands verhindern wolle. Als einen Beweis dafür führt das Blatt die mißglückte Vershwörung gegen den Sultan an. Der „Regierungsanzeiger“ meldet den morgen bevorstehenden Empfang des Schah von Persien im Kaiserlichen Palais. Derselbe publizirt ferner den Wortlaut der von den Deputirten des St. Petersburger Adels an den Deutschen Kaiser gerichteten Glückwuns}ch- adresse und den Wortlaut des darauf von Sr. Majestät ergangenen Antwortstelegramms, - ingleihen das Dankestelegramm des Großfürsten-Thronfolgers an die Kaufmannschaft in Moskau, welche für die 2wecke der Gründung einer freiwilligen Flotte 400 000 Nubel übersendet Latte,

Afrika. Egypten. Kairo, 21. Mai. (W. T. B.) Vier Dampfer mit indishen Truppen, die in Suez angekommen waren, sind heute in den Kanal eingelaufen ; ein fünfter muß Quarantaine halten, da an Bord desselben zwei Fälle von Cholera konstatirt worden sind.

Die Nr. 20 des „Central-Blatts für das Deutsche Rei ch “, herausgegeben im Reichskanzler-Amt, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs8gebiet. Finanzwesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20 000 000 A Eisenbahn- wesen: Eröffnung der Bahnstrecke Andernah-Niedermendig ; Auf- hebung der Güterftation Gevelsberg und Zusammenlezung derselben mit der Station Haufe; Eröffnung der Haltestellen Arzweiler und Mundolsheim; desgl. der Bahnstrete Tempelburg-Hammer- stein, Münz- und Bankwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reich8smünzenz; Goldankäufe der Reichsbank; Status der deutshen Notenbanken Ende April 1878; Statistik der deutschen Banknoten Ende April 1878. Zoll- und Steuerwesen: Bundes- rathsbeschluß, betreffend den Begriff sammetartiger Gewebe; Er- rihtung, Aufhebung und Umwandlung von Steuerämtern ; Nach- weisung der Einnahme an Wecselstempelsteuer im Monat April 1878. Post: und Telegraphenwesen: Abänderung der Vollzugsbestim- mung 11, Ziffer 4 zu Artikel 2 des Eisenbahn-Postgeseßes vom 20. Dezember 1875. Konsulatwesen : Todesfall ; Exequatur-Ertheilun- gen; Berichtigung.

Nr. 9 des „Archivs für Post undTelegraphie“, Beiheft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs-Post- ‘und Telegraphenverwal- tung hat folgenden Inhalt : Aktenstücke und Aufsätze: Die Zeitungs- preislisten der Reichs-Postverwaltung und ihre Bedeutung für die Geschichte des Zeitung8wesens. tatistik der s{hweizerischen Post- verwaltung für das Jahr 1876. Das österreichische Teiegraphen- wesen im Jahre 1876. Der Postdienst in Paris während des deutsch-französischen Krieges. Kleine Mittheilungen: Der neue französishe Posttarif. Die Organisation des französischen Post- und Telegraphenwe}ens. Glasgravirung durch Elektricität.

Telegraphie in der Argentinishen Republik. Aluminium-Ueberzug

Graphit und Gasretortenfohle. f I. Gaetcke. Der zweite TelegrarKL-n- kursfus für FenpeamE. Lehmann, C., Postsekretär. Verkehrs- karten der Provinzen Brandenburg und Sthlefien 2c. Journal of the American Electrical Society. Feitsriften-Ueberschau.

Nr 5 Des „Ministerial-Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Regulativ für den Sescbafte: gang bei dem Oberverwaltungsgerichte, vom 30. Januar 1878, Cirkular, das Regulativ zur Ordnung des Geschäftsganges bei den Kreisausshüssen betreffend, vom 2. April 1878, Erlaß, die Führung eines alphabetishen Verzeichnisses zu dem Ge- burts-, Heiraths-, Sterberegister betreffend, vom 7. März 1878. Verfügung, die Unzulässigkeit der Subrepartition des Beitrags cines Gutsbezirks zu den Unterhaltungskosten der Standesämter betreffend, vom 9. April 1878. Erlaß, Bemerkungen aus der Revision der StandeMmter betreffend, vom 27. April 1878. Cirkular, das Aufhören der Lieferung von Freiexemplaren der Regi-rungs-Amts- blätter an die Postämter betreffend, vom 17. April 1878. Cir- kular, die Regulirung der etatsmäßigen Fonds nach zweijährigem Durschnitt betreffend, vom 21. März 1878. Cirfu arverfügung, die Ablieferung der in Preußen aufkommenden Reichsfteuern an die Reichs- auptkasse betreffend, vom 23. März 1878, Verfügung, die L efugnisse der Polizei zur Beseitigung eines verbot- widrigen Zustandes im Wege der administrativen Exekution betref- fend, vom 25. März 1878. Cirfularverfügung, die Herausgabe eines Eisenbahn-Verordnungsblatts betreffend, vom 8. Februar 1878. Cirkular, die Beförderung der Berichte der Königlichen Eisenbahn- direktionen durch die Hand der Ober-Präsidenten betreffend, vom 30, März 1878. Cirkular, die Aufhebung der 88. 89 und 91 der Cichordnung vom 16. Juli 1869 betreffend, vom 24. April 1878. Die Herausgabe eines topographisch-statistishen Handbuhes „Das Reichs-Postgebiet“ und Bezug desselben durch die Postanstalten be- treffend, vom 10. Mai 1878. Vorläufige Instruktion zur Aus- führung des Gefeßes vom 27. Februar 1878, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Reblaus, vom 6. April 1878.

fe Telegraphendrähte, iteratur des Verkehrswesens3:

Statistische Nachrichten.

In dem jeßt h:rausgegebenen Heft 3 der Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs für das Jahr 1878 veröffentlicht das Kaiserliche statistishe Amt u. a. Vebersichten über die Auswande- rung aus dem Deutschen Reiche nach überseeischen Ländern im Jahre 1877. Danach find im gedachten Jahre von Bremen 9328 (1876: 10 972), von Hamburg 10 725 (1876: 12 706), von Stettin 75 (1876: 202) und von Antwerpen 1836 (1876: 4488), zusammen also 21 964 deutshe Auswanderer befördert worden. Im Jahre 1876 wurden im Ganzen 29 626 Personen als ausgewandert nachgewiesen, so daß in 1877 ein weiterer Rückgang der deutschen Auswanderung nah überseeischen Ländern fatigcianden hat, welcher noch mehr ins Auge fällt, wenn man auf die vorgehenden Jahre zurügeht. Es betrug nämlich die deutsche Auswanderung nah transatlantischen Pläben, soweit darüber ziffermäßige Nachrichten vorhanden sind, in den Jahren 1872: 128 243 Pers, 1873: 110414 Pers, 1874: 47623 Pers, : 1875: 32262 Pers. Dieses für Deutschland erfreulihe Resultat findet seine Erklärung hauptsächlich in den ungünstigen Aussichten, welche die Verhältnisse derjenigen beiden Staaten, welche den Strom der deutschen Auswanderung vorzugsweise auf fi gelenkt haben, der Vereinigten Stazten von Amerika und Brasilien, den Auéwanderern boten. Die Auswanderung Deutscher nah den Vereinigten Staaten ist von 22 767 Pers. in 1876 auf 18365 in 1877, die nach Brasilien von 3432 Pers. in 1876 auf 1069 in 1877 zurückgegangen. Die ver- minderte Auswanderung nach den ersteren int ‘ohne weifel eine Wir- kung der daselbst herrschenden wirthschaftlichen Krisis, während die in neuerer Zeit in die Oeffentlichkeit gelangten Nachrichten über die Bedrückung und harte Lage der- dortigen Deutschen die . Auswande- rung dahin ins Stocken gebraht haben. Nächst den beiden vorge- nannten Ländern sind die überseeishen Reiseziele deutsher Aus- wanderer hauptsächlich folgende gewesen: Westindien 243 Pers. (1876: 35), die argentinischen Staaten 87 Pers. (1876: 104), Peru 53 Perf. (1876: 34), Chile 70 Perf. (1876: 100), andere südamerikanishe Staaten 79 Pers. (1876: 566), Afrika 750 Pers. (1876: 54), Australien 1306 Pers. (1876: 1226). Eine wesentlihe Zunahme der deutshen Auswanderung mat si für 1877 nach Afrika bemerklib, auch nach Australien ist dieselbe etwas gestiegen.

Nach den Herkunftsländern vertheilen si die über Bremen, Be Stettin und Antwerpen im Jahre 1877 ausgewanderten

eutschen in folgcnder Weise: Königreich Preußen 14 666 (1876: 20 765) und zwar Provinz Preußen 2203 (1876: 5146), Branden- burq 1554 (1876: 1510), Pommern 2064 (1876 : 2984), Posen 1594 (1876: 2626), Stéhlesien 1029 (1876: 1302), Safen §31 (1876: 931), S(leswig-Holstein mit Lauenburg 1257 (1876: 1 27), Han- nover 2032 (1876: 2413), Westfalen 724 (1876: 658), essen-Nafsau 695 (1876: 770), Rheinland 781 (1876: 782), Hohenzollern 23 (1876: 26), Preußen ohne nähere Angabe der Provinz 79 (1876: 490); fodann Bayern 1559 (1876: 1858), Königreih Sachsen 776 (1876: 757), Württemberg 1032 (1876: 1061), Baden 785 (1876: 843), Hessen 500 (1876: 535), Mecklenburg-Schwerin und Streliß 452 (1876: 520), die Thüringischen Staaten 667 (1876: 312), Olden- burg 21 (1876: 325), Braunschweig 29 (1876: 138), Bremen 258 (1876: 277), Hamburg 588 (1876: 563», Elsaß-Lothringen 108 (1876 ; 158), die übrigen deutshen Staaten 523 (1876 : 256). Die im Ver- laufe der leßten fünf Jahre über die vorgenannten 4 Häfen aus- gewanderten Deutschen betragen zusammen 229 855 Köpfe oder 0,54 % der Bevölkerung des Deutschen Reichs nah der Zählung vom 1. De- zember 1875. Der stärkste Verlust (1—2%/,) findet fich in Pom- mern und Meklenburg-Schwerin, nähstdem in Posen, Schleswig- Holstein, Mecklenburg-Streliß und Bremen; es kommen dann mit nahezu 19/0 Verlust: Hamburg und die Provinzen Preußen, Han- nover und Oldenburg.

Die österreichische Staatschulden-Controlkommission hat kfürzlich den Ausweis über den Stand der österreichischen Staats s\cch{uld mit Ende Dezember 1877 veröffentliht. Derselbe umfaßt die gesammte konsolidirte Schuld, die nit gemeinsame \chwe- bende Schuld, die Grundentlastungs- und die konfolidirten Landes- schulden der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, end- lih die gemeinsame \{chwebende Staats\{huld. Davon betrug die nit rüdzahlbare fkonsolidirte Schuld Ende De- zember vorigen Jahres 2401,920 Mill. Fl, hat sih - daher im zweiten Semester 1877 um 22,9935 Mill. vermehrt. Bei der . rückzahlbaren konsolidirten Schuld ift eine Verminderung von 83,049 Mill. aus ewiesen, in- dem diese Schuld fs Ende Dezember auf 408,626 Mill. stellte. Bei der Gesammtsumme der konsolidirten Staats\{uld refsultirt sonach eine Zunahme von 19,886 Mill. Die \{chwebende nicht gemeinsame Schuld Letrug Ende December vorigen Jahres 95,604 Mill, hat fich daher im zweiten Semester 1877 um 1,092 Mill. vermindert. Die Grundentlastungs\{chulden betrugen Ende Dezember vorigen Jahres 182,756 Mill.,, haben ih daher im zweiten Semester 1877 um 3,202 Mill. vermindert. Die gemein- same s{chwebende Staats\chuld betrug Ende Dezember vorigen Jahres 345,961 Mill., hat sich daher im zweiten Semester 1877 um 1,012 Mill. vermehrt. Die Effekten der einheitlihen Staats\ huld betrugen Ende Dezember vorigen Jahres 1676,859 Mill. in Noten, 1057,471 Mill. in klingender Münze und 105,712 H Sl Gold mit einem Zinsenerfordernisse von zusammen 115,317

ill. Fl.

Nach dem neuesten Staatskassenausweise über die ungari- schen Staats-Einnahmen' und Ausgaben im ersten Quartal des Jahres 1878 betrugen für diesen Zeitraum die Gesammt- einnahmen 47792039 Fl, um 609206 Fl. mehr als in der