1878 / 153 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Theater.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.

Dienstag: Prinz Methusalem. Mittwoch: Zum 1. Male: Lockere Vögel.

Krolls Theater. Jtalicnishe Naht bei

vollständiger Illumination und bengalisher Be- Ieubtung des Gartens. Gastspiel des Hrn. Jos. Beck. Rigoletto. Vor, während und nach der Opern-Vorstellung; Großes Concert, auêgeführt von dem Musik-Corps des Garde-Füsilier-Regiments, dem Musik-Corps des Garde-Ulanen-Regiments und der Kapelle des Krollshen Theaters unter Leitung der Dirigenten C. Freese, A. Hellmuth und R. Bial. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Oper 7 Uhr, Ende des Concerts nach der Vorstellung zwei Uhr.

Industrielle Ausstellung, geöffnet von Morgens 10 Uhr bis nach Beendigung des Theaters. Entrée 50 . Von 2 Uhr ab 1 incl. Concert und Theater.

Mittwoch: Fra Diavolo.

Veoltersderfl-Theater. (Artiftishèr Direktor

W. Fuchs.) Dienstag: Blaubart. Komische Oper in 4 Akten von J. Offenbach. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Ostend-Theater. (Gr. Franffurterstr. 130.)

Dienstag: Zum 2. Male: Krisen. Jm Garten Gr. Concert. Anf. d. Conc. 63, d. Vorst. 7} Uhr.

Belle - Alliance - Theater, Dicnstag: Im

Theater: Unsere Heirathskandidaten. Im pracht-_1

vollen Sommergarten : Großes Doppelconcert. Schwe- dishes Damez-Quartett. Steyrish:8s8 Damen- Terzett. Brillante Illymination durch 15 C00 Gasflammen. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée incl. Theater 50 S.

Mittwoch: Großes Volksfest. Ermäßigte Preise. Entrée incl. Theater 30 „Z. L. Parquet 1 A u. st. w. Im Theater: Ein Trödler. Im Sommergarten: Doppelconcert u. \#. w.

Familien-Nachrichten:

Verlobt: Frl. Martha Kleiner mit Hrn. Gym- nasiallehrer Dr. Schütt (Creuzburg). Frl. Auguste Becker mit Hrn. Dr. med. Franz Bange (Marburg). Frl. Martha v. Oheimb mit Hrn. Premier - Lieutenant a, D. Georg v. Hane (Ca- menz—Kunsdorf).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Fromme (Göttingen) Eine Tochter: Hrn. Ober- Amtmann E. Wette (Dersewißz).

Gestorben: Hr. Kreisphysikcs Dr. Wiebeck (See- hausen i. d. Altm.). Hr. Major a. D. Ernst v. Bodungen (Mühlh zusen in Th.) Verw. Frau Geh. Ober-Tribunals-Räthin Christiane Puchta, geb. Stahl (Bayreuth).

Stekbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Offene Strafvollstreckungs-Nequisition, An der unverehelichteu An Christiane Marsch- ner aus Neu-Eberbach in Sachsen soll eine 30 tägige R. st-Gefängnißstrafe vollstreckt werden. Da ihr gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ift, so werden alle öffentlichen Sicherheitsbehörden hier- mit ersucht, auf die obez Genannte zu vigiliren und im Betretungsfalle Nachricht der nächsten Ge- rihtsbehörde zu geben, welche um Strafvollftreckung und Benachrichtigung au uns gleichfalls ersut wird. Grünberg, den 27. Juni 1878. Königliches Kreis- gericht. 1. Abtheilung.

Oeffentliche Vorladung, Gegen die Wehr- pflichtigen 1) den Knecht Wilhelm Friedrih Stark,

eboren zu Plantikow am 8. Juli 1853, zuleßt in

ariengu sich aufhaltend, 2) den Knecht Car! Friedrich Wilhelm Mailahn, geboren zu Düsterbeck, am 17. Januar 1854, zuleßt in Piepenburg si aufhaltend, 3) den Stellmacher August Aebri Albert Beckmann, geboren zu Gließig am 22. Juli 1854, zuleßt in Zimmerhausen \ich aufhaltend, 4) den Hermann Friedrich Wilhelm Mai aus La- buhn, geboren zu Schivelbein am 24. Oktober 1856, ist die Untersuchung wegen Verleßung der Wehr- pfliht gemäß 8. 140 des Ee None eingeleitet und ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 4. November d. J., Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsftelle anberaumt, zu welchem die genannten Angeklagten mit der Aufforderung vor- geladen werden, die zu ihrer Vertheidigung dienen- den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder folhe uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Gegen den Ausbleibenden wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam ver- fahren werden. Gleichzeitig wird das Vermöge.: der vier Angeklagten hierdurch mit Arrest belegt. Greifenberg i. Pom. den 12. April 1878, König- liches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Subhastationen, Vorladungen, Auf- gebote u. dergl.

[5796] Aufgebot.

Auf dem früher der Besiyerin des Vorwerks Elsterberg, der Wittwe Damm, Wilhelmine, geb. Krause, ebeeiges, im Grundbuche von Nichtewitz Band 111. Seite 25 Nr. 40 unter B. 3 des Titels verzeichneten Plane Nr. 83 Rehfelder Flur von 242 orgen 16 Qu. - Ruthen oder 61 Hektar 80,90 Ar Kartenblatt 6 Abschnitte 7—12 standen in Abtheilung 11. Nr. 25 aus dem Kaufvertrage vom 3. April 1862 zufolge Verfügung vom 9. August 1862, 3700 Thlr. Kaufgelder mit 44 %% Zinsen für den Amtmann Ferdinand Friße in Rehfeld ein- getragen. Von diesen 3700 Thlrr. wurden 2000 Thlr. mit dem Vorzugsrechte vor dem Ueber- reste und unter Erhöhung des Zinsfußes auf 5% e Grund der Cession vom 27. September 1862 un der Kaufgelderbelegungsverhandlung vom 4. Januar 1868 unterm 24. Januar .1868 für den Justiz-Rath Friße in Magdeburg umgeschrieben. Dieselben lr. sind Ffaun durch Erbgang auf den Intendantur-Nath Wilhelm Oscar e den Dr. Heinrich Mar Friße und Frau Mayer, geborne Fritze, in Magdeburg übergegangen und demzächst auf Grund der Cession vom 1. Sep-

tember 1871 am 19. September 1871 auf den Namen des Intendantur - Raths Wilhelm Oscar Frie umgeschrieben worden.

ei der zur Besißzzeit der Damm stattgehabten nothwcndigen Subhastation des Pfandgrundstücks sind auf die Fen der 2000 Tblr. 5338 Æ 38 entfallen, welche als überwiesene Kunigervar mit 59% Zinsen seit 25. Oktober 1876 wiederum auf das Pfandgrundftück in Abtheilung I1I1. Nr. 52 ein- getragen find.

Zu der theilweise zur Hebung gelangten Post der 2000 Thlr. hat si bei der Vertheilung der Kauf- gelder Niemand mit Ansprüchen gemeldet, auch ist das über vie Post unterm 24. Januar 1868 ge- bildete Zweigdokument nicht zu beschaffen gewesen.

Es ergeht hierdurch an alle Diejenigen, welche an den überwiesenen - Kaufgelderrückstand von 9338 38 Ansprüche geltend machen wollen, die Aufforderung, dieselben spätestens in dem vor dem unterzeichneten Richter auf '

den 3, September cr,, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine bei Vermeidung der Präklusion anzumelden.

Torgau, den 20. Juni 1878.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastatioas-Richter. Walther, Kreisgerichts-Rath.

Bekanntmachung. Der im hiesigen Garnifonhaushalte für das Jahr 1878/79 erforderliche Bedarf von ca. 550 chm Kies und ; 160 c°m Lehm soll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen sind in unserem Geschäfts-

rer on51 [F000 |

Tokale, Michaelkirbplaß-Nr.-17; einzusehen und ver--

siegelte Offerten bis 10. Zuli, Vormittags 10 Uhr,

daselbst einzureichen. Berlin, den 28. Juni 1878. Cto. 285/6.)

Königliche Garuisou-Verwaltung.

Münke. PLicddig.

[5862] Bekfanutmachung.

Für die unterzeihnete Werft sollen ca. 4500 Tonnen Swiffsmaschinenkohlen, 1600 Tonnen Koh- len für Landkessel und ca. 800 Tonnen Schmiede- koblen beschafft werden

Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Auf- {rift „Submission auf Lieferung von Stein- kohlen“ bis zu dem am 2383. Juli cr., Nach- mittags 4 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie

Anträge gegen Erstattung der Kopialien-Gebühren von 1,00 M absriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarf8angaben in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus.

Kiel, den 25. Juni 1878. Cto. 281/6.)

Kaiserlihe Werft.

Magdeburg - Rothensee- Wolmirstedter (5959) Deichverband.

Bei der am 28. d. M. stattgehabten Ausloosung der nach Maßgabe der Amortisationspläne zum 2. Januar 1879 einzulösenden 5- resp. 43 prozentigen Obligationen des Magdeburg-Rothensee-Wolmir- stedter Deichverbandes sind nachstehende Nummern gezogen worden :

1) von den 5 prozentigen Obligationen : : 15 Stück à 100 Thlr.:

Litt. A, Nr. 85 106 127 149 181 195 229 311 5951 731 766 815 819 982 996;

: 20 Stück à 50 Thlr. :

Litt, B, Nr. 6 15 44 49 55 84 106 118 132 162 169 183 194 197 259 261 268 337 352 390; 2) von den 43 prozentigen Obligationen :

5 Stück à 100 Thlr.:

Iï. Em. Nr. 31 113 196 236 290;

3 Stück à 300 M:

IIIL. Em. Nr. 12 161 181.

Die Inhaber dieset Obligationen werden ersucht, dieselben nebst den vom 2, Januar 1879 ab laufenden Zinscoupons und den Talons gegen Empfangnahme des Nennwerthes am 2. Januar k. I. an die Deichkasse hierselb Alter Markt Nr. 11 zurüdckzugeben. Für fehlende Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen hört mit dem 31. De-

“zember d. J. aüf.

Von den im vergangenen Jahre ausgeloosten Obligationen sind die Litt, A. Nr. 639 698 à 100 Thlr.

noch nicht eingclöst; es wird deshalb die Zurückgabe derselben hiermit in Erinnerung gebracht.

Magdeburg, den 29. Juni 18718. (E. 52972.)

Der Deichhauptmannu. Bötticher.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Mde t

Prioritäteubesißer 1. uud [1l. Emission der Mähr.-Schles. Ceutralbahu.

Vom K. K. Handelsgerichte in Wien werden die Besitzer der Prioritäts-Obligationen I. undI1. Emis- fion der Mähr.-S{hles. Centralbahn in Gemäßheit

des Gesezes vom 5. Dezember 1877, R. G. B. Nr. 111, eingeladen, und zwar die Befizer der Prioritäts3- Obligationen Ax. Emission am .

27. Juli 1878

und die Besißer von Prioritäts-Obligationen x. Emission am

29. Juli 1878

beidemale präzise 9 Uhr Bormittags im Saale Nr. 1 des K. K. Handels3gerihtes in Wien (I. Herrengasse Nr. 23 I. Sto) zu erscheinen.

Beide Versammlungen finden zum Zmwecke der Einvernehmung der Prioritätenbesißer über die be- antragte Einlösung der im Umlaufe befindlichen 4238 Stücke Prioritäts-Obligationen 11. Emission der Mähr.-S(lef. Centralbahn per 300 Fl. ö. W. Silber = 200 Thaler Preuß. Courr. sammt 14 Stü Coupons, deren erster am 1. Juli 1874 zahlbar war, und Talon um baare 61 Fl. ö. W. in Papier für das Stück. Alles in Allem zu dcren vollständigen Abfertigung, dann zur Wahl von je drei Vertrauens- männern und je drei Ersaßmännern, die Versamm- [lung vom 29. Juli 1878 (1. Emission) überdies zur Einvernehmung üöer die veantragle Uebernahme der im Betriebe der Mähr.-Schles. Centralbahn befind- lichen Linien sammt Refundirungsobjekt dur die Prioritätenbesißer I. Guriton im Wege eines ge- rihtlihen oder außergerichtlihen Kaufes und Bil- dung einer Aktiengesellschaft zum Betriebe derselben, Ermächtigung des Prioriläten-Kurators zur Ein- leitung der hierzu nöthigen Schritte.

Bei diesen Tagfahrten ist die Bescheinigung über den Besiß der in Frage stehenden Prioritäts-Obli- gationen durch Depotscheine über den Erlag der Prioritäts-Obligationen bei folgenden Depotstellen zu liefern, als:

für Wien Lei-den-Kassen- der Mähr.-Süjtes,

Centralbahn II. Praterstraße 32

unter Verschluß des zur gemeinsamen Vertretung Der E der E beider Ses esleuten Kurators, Herra Hof- und Gerihts-Advo- taten Dr. Carl Gaber; e s

für Dresden bei der Dresduew Bank,

für Stuttgart bei der Königl, Württen-

,_ bergischen Hofbank,

Die Depotscheine haben die Stückzahl und den Nominalbetrag der erlegten Prioritäts-Obligationen zu enthalten und werden über Obligationen jeder Emission besondere Depotscheine ausgestellt.

Der p dig bei den Depotstellen muß in An- schung der „Prioritäts-Obligationen 11. Emission spätestens bis 23. Juli 1878 in Ansehung jener 1. Emission spätestens bis 25, Juli 1878 erfolgen.

Vom K. K. Handelsgerichte Wien, am 25. Juni 1878. Wagner.

[5822]

Zusammenstellung

der Erträgnisse der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank im ersten Semester 1878.

1) Regiespesen und zwar: Â: Ea E S b. Materialien einschließlich der S E a R c, Abschreibung auf Inventar 2) Zinsen und Provisionea an Conto- orrent - Creditoren, Sparkassen- und unsere Versicherungs-Anstalten .

3) Zinsen im Geldübernahmsgescäfte . . 4) Zinsen der umlaufenden Pfandbriefe .

Ueberschuß . …. ….

. Davon wurden als Abschlags-Dividende 35 é. per Aktie, sohin auf 40,009 Stücke vertheilt und

. als Dividenden-Reserve auf das II. Se- mester 1878 übertragen . S

(Im vorigen Jahre wurden M 37,837. 28 H per Bilanz und é. 140,000. S dur WVerbuchung auf A BUterino"(Gonto, A 177,837. 28 S auf das II. Semester 1877 übertragen.)

M. S 128,220 69,011

1,400,000

197,216

M. 5 A, lehén

3,083 200,315 38

235,908, 5 a 135,054/ 8

; 5,363,322 15 5,934,599 66 1,597,216 60 Actien - Umschreibungs- aeblh endSrieäanite

Coursgewinn .

Provisionen

1,597,216,60

7,531,816,26 München, den 30. Juni 1878.

Vebertrag vom zweiten Semester 1877 . Hypotheken-Erträgnisse und zwar: Conto T. und 11. aus baaren Dar-

b. Conto If, ‘aus Pfandbriefs - Dar- lehen abzüglich des Antheiles zu M. 90,975. 61 § für den Reserve-

Wechsel-Disconto-Erträgnisse . Le Lombardgeshäfts-Erträgnisse . . . und Depositen- Erträgnisse der Reservefonds-Effecten e Effecten - Conto - Erträgnisse, Zins- und

Conto - Corrent - Erträgnifs e, Zinsen und

“M 9 478,535

6,182,102 S 6,660,638

79,103 214,693

13,443 83,354

327,601 132,646

_ TDILEIO

Bayerische Hypotheken- und Wechselbank.

Die Direktion.

Bilanz der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbauk.

Activa.

Hypotheken-Conti 1, [I und IIT, und zwar Kapitalsreste aus :

40,285 in Bayern anliegenden Darlehen.

a. Baare Daxlehen aus dem Bank-

T

b. Pfandbri-fs -Darlchen aus dem

Pfandkbriefsfonde A

M

21,932,502 268,092,918

Erstes Semester 1878. S M. S

b. Pfand

Hypothoken-Zinsen-Conto Wechsel-Conto. . . Lombard-Darlehens-Conto Effecten-Conto. .. . NReservefonds-Effecten-Conto

Del Crederec-Effecten-Counto . A Conto-Corrent-Debitoren incl. des Giro- Guthabens bei der Reichsbank und bei i M L E Häuser- und Eiurichtungs-Conto. Caf5}a-Conto . A

|

|

290,025,421 s 90

5,054,345/90 5,219,480|73.

8,448,895

4,607,881/93

theilun ® 736,414/29

7,307,859|27 654.495/18 5,396,799/18

digung .

4.. 1 714 U oro 1, i 1200, 4

4 140/000,

336,312,484/83

München, den 30. Juni 1878, Die Direktion.

Aktien-Capital-Conto . 2 D Set iede u Bear , d kauf a. Hauptreserve für Hypotheken und kauf-

WanlGe U |

rief - Spezial - Reserve für das

F aeg la R

c. Reservefond für Personal-Exigenz .

B Lg Tanto d

fandbricf-Verloosungs-Conto . . Pfandbrief-Zinsen-Conto lauf. Semester —| und für Rückstände früherer Semester . 8,860,891/96|| Del Credere-Conto der

Geld-Uebernahms-Conto“ und zwar: 2a, Depositen, zahlbar ohne Kündigung . b. Darlehen mit 3—12 monatlicher Kün-

Conto-Correut-Creditoren . . Versicherungs - Anstalten incl. des Re- servefonds er Feuerversicherungs-Anstalt

Dividenden-Conto incl, früherer Semester E Un Evertrag auf das II, Semester

(Im vorigen Jahre wurden M. 37,837. 28 S f Bilanz und urch Verbuchung auf Interims-Conto,

M. 177,837, 28 auf das II. Semester 1877 übertragen.)

FPassiva.

Mt. R k S x ; 34,285,714 30 2,571,428

1,660,942

; 428,571 4,660,942

267,202,945 1/421,842 5,539,147

Hypotheken - Ab-

ë 745,051

1,426,098

6,089,171

336,312,484

Deutscher R

und

s-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Akounemzut beträgt 4 Æ 6&9 für das Bierteljoßze,

| Insertionspreis für den Raum ziner Beuäzeile §0 De M Éd

h il

| n

| d R C für Berlin anßer. den Posi-Austaiten auh die Expe-

S Alle Poli-Anfalten nehmen Bestellung au; |

dition: 3WN. Wilßelmftr, Lir. 32. Â

M2 153.

Berlin, Dienstag,

Die gestern gemeldeten rheumatishen Beschwerden in den verleßt gewesenen Theilen haben aufgehört. Das Allgemein- befinden Sx. Majestät des Kaisers undKönigs ist be- friedigend.

Berlin, den 2. Juli 1878, Vormitiags 10 Uhr.

Dr. von Lauer. Dr. von Langenbeck. Dr. Wilms.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kreisgerichts-Rath Gerber ju Lissa den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; . dem Korvetten- Kapitän von Hippel und dem General-Kommissions-Kasscn- Controleur Heidemann zu Su i./Pom. den Rothen Adler:-:-Orden vierter Klasse; dem Konsistorial-Rath, Super- intendenten und Ober-Pfarrer Taube zu Bromberg den Kö- niglichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Amtsvogt von Stephani zu Lesum, im Amte Blumenthal, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Schullehrer Nagel zu Camberg im Untertaunus-Kreise den Adler der Fnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ; sowie dem Polizei- diener a. D. Frohne zu Stolberg îm Kreise Sangerhausen und dem Fabrikmeister Ad olph Klein zu Bergisch-Gladbach das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Herzoglich anhaltishen Geheimen Regierungs-Rath Rindfleisch, vortragenden Rath. im Herzoglichen Staats- Ministerium, den Rothen Adler-Oxden dritter Klasse; dem deutschen Minister-Residénten in Marokko, Weber zu Tanger; und dem Conservateur de la Bibliothèque Royale et. des Mu- sées Royaux, Prófesséur Fétis zu Brüssel, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; sowie dem Staatsstraßenwärter Schneider zu Bartenheim, im Bezirk Ober-Elsaß, das All- gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Neich.

Vern maun:

betreffend Normen für die Konstruktion und Aus- rüstung dex Eisenbahnen Deutschlands.

Auf Grund des Art. 42 der Reichsverfassung hat der Bundesrath nachstehende Nor men für die und Ausrüstung der Eisenbahnen

Konstruktion Deutschlands

beschlossen :

L Konstruktion der Eisenbahnen.

8. 1. Bauprojekt.

Bei der Anlage von Eisenbahnen, welche vorausfsihtlich

e mit einem zweiten Geleise zu versehen sind, ist im

auprsjekt auf Wahrung der Möglichkeit hierzu in angemesse- ner Weise Bedacht zu nehmen.

8. 2, Bauwerke.

Die Ausführung hölzerner, zum Tragen von Eisenbahn- geleisen bestimmter Brücken ist mit Genehmigung der Landes- aufsichtsbehörde nur . ausnahmsweise gestattet. Bei Brücken aus Eisen oder Stahl sind die tragenden Theile der Ueber- baukfonstruktion aus gewalztem oder geshmiedetem Material herzustellen.

8. 3. Breite des Bahnkörpers.

Die Breite des Bahnkörpers in der freien Bahnstrecke, in Einschnitten und auf Dämmen, ist so zu bemessen, daß der S@nittpunkt einer durch die Unterkante der Schienen des nächstliegenden Geleises gelegten geraden Linie und der ver- längerten Böschungsneigung mindestens 2 m von der Mitte des Geleises entfernt liegt.

8. 4. Trockenlegung des Planums.

Die Bahnkrone in Höhe der Schienenunterkante muß, außer bei eingedeihten Strecken, mindestens 0,600 m über dem höchsten Wasserstande liegen.

Die Bettung soll unter den Schienenunterlagen minde- stens 0,200 m stark und gehörig entwässert sein.

8. 5, Spurmweite.

Die normale Spurweite der Eisenbahnen soll im Lichten (zwischen den Köpfen dèr Schienen gemessen) 1,435 m betra- en. Jn stärker als nah 1000 m Halbmesser gekrümmten ahngeleisen soll diese Spurweite im Verhältniß zur Ab- nahme der Länge der Halbmesser angemessen vergrößert wer- den. Diese Vergrößerung darf jedoch das Maß von 0,030 m niht übersteigen.

8. 6. Geleislage und Krümmungen.

____Die Schienen eines Geleises sind in sicherer Lage zu_ einander festzulegen.

Die winkelrecht s liegenden Dberflächen der bei- dén Schienen eines Gekeises sollen in gerader Strecke genau in gleicher Höhe liegen.

Jn Krümmungen, mit Ausnahme der Weichenkrümmungen, soll die äußere Schiene um so viel höher liegen als die innere, daß die mit der größten Geschwindigkeit die Bahn passirenden

| Züge die Krümmungen mit Sicherheit dur{fahren können. Verschiedene Krümmungen und Querneigungen der Ge-

leise sind. stetig in einander überzuführen.

Zwischen entgegengeseßten Krümmungen einer Bahnlinie ist ein gerades Stü von solcher Länge einzulegen, - daß die Pa eteuge sanft und stetig in die andere Krümmung ein- aufen. :

Der kleinste Halbmesser der gekrümmten Geleise auf freier Bahn darf nicht unter 180 m ans sein.

Die Anwendung eines ie messexs unter 300m für Krümmungen auf freier Bahnstrecke bedarf ver Genehmigung des. Neichs-Eisenbahnamts.

| 8. 7. Gefälle, ¿ as Längengefälle einer Bahnlinie soll nicht stärker sein als 1:40. S ;

Zur Anwendung einer stärkeren Neigung als 1 : 80 ist die Genehmigung des Reichs-Eisenbahnamts erforderlich.

8. 8. Gefällwechsel.

Die Gefällwechsel auf der freien Bahnstrecke sind nah einem Kreisbogen von mindestens 5000 m Halbmesser in runden; für Strecken unmittelbar vor Bahnhöfen kann dieses Maß ‘auf 2000 m herabgeseßt werden.

Zwischen -Gegenneigungen von mehr als 1: 200, sofern die Länge einer derselben 1000 m übersteigt, is eine weniger als 1 : 200 geneigte Strecke von 480 -Län welche zur Ausründung benußt werder: kann.

8. 9, Entfernung dér Geleise.

Die Doppelgeleise auf der freien Bahnstrecke sollen von Mitte zu Mitte niht weniger als 3,500 m von einander ent- fernt sein. . Tritt zu einem Geleispaare noch ein Geleise hinzu, so ist dessen Entfernung von dem zunächst liegenden Geleise von Mitte zu Mitte zu mindestens 4 m anzunehmen.

Werden mehrere Geleispaare neben einanvder gelegt, so muß die Entfernung von Mitte zu Mitte der benachbarten Geleise je zweier Geleispaare ebenfalls mindestens 4 m be- tragen.

Die Geleise auf Bahnhöfen sollen nicht weniger als 4,500 m von Mitte zu Mitte von einander entfernt liegen, und diejenigen, zwischen denen Perrons anzulegen find, eine Entfernung von mindestens 6 m von Mitte zu Mitte haben. Bei i E Stag d. h. Stationen mit beschränktem Be- triebsdienst, kann mit Genehmigung der Landesaufsihtsbehörde von diesen Bestimmungen abgewichen. werden. :

8, 10. Form, Beschaffenheit und Befestigung der Schienen.

bef r Schienen haben aus gewalztem Eisen oder Stahl zu estehen.

Die seitlihe Abrundung des Schienenkopfes muß mit einem Halbmesser von 0,014 m beschrieben sein.

Die Neigung der Schienen nach Jnnen muß mindestens 1/9 der Schienenhöhe betragen.

Die Befestigungsmittel, als: Stühle, Schrauben, Nägel u. \. w. sollen an der Jnnenseite der Schienen eines Geleises in der Breite der Spurrinne mindestens 0,038 m unter Schie- nenoberkante liegen.

Bei Befestigung der Stoßverbindungen eines Geleises ist auf die durch die Temperatur entstehenden Veränderungen der Schienen Rücksicht zu nehmen.

8:11. Bra gay get! der Schienen.

Die Schienen, we i 1 müssen: so stark konstruirt und unterlagert sein, daß jede Stelle der einzelnen Schiene mindestens 7000 kg (140 Zollzentner) ruhende oder bewegte Last mit Sicherheit tragen kann.

8. 12. Entfernung dexr Bahnhöfe von einander und Länge derselben. :

Die Bahnhöfe sollen, Sgelcyen von Rangirköpfen und e E in keiner stärkeren Neigung als 1 : 400 liegen und mit Ausweichegeleisen für das Kreuzen und Ueberholen e n anschließenden Strecken befahrenden Güterzüge ver- ehen sein.

Die Ausweichegeleise dürfen in die stärkere Neigung der Bahn eingreifen. i i

Auf Erfordern des Reichs - Eisenbahnamtes sind tele- graphische Meldestationen und an eingeleisigen Bahnen zu- gleih Ausweichestellen anzulegen, welche leßtere die größesten au ‘der Anschlußstrecke zulässigen Züge, bis zu 120 Achsen, aufnehmen können. Jn geringerer Entfernung als 8 km kann die Einrichtung der Meldestationen und Ausweichestellen nit gefordert werden. Soweit ausnahmsweise diese Aus- weichegeleise niht mit den Bahnstationen zusammentreffen, ist mindestens ihre jederzeitige schleunige Herstellung dur

: Doppelgeleisigkeit des Planums und Kies- resp. Steinbettes

an den e B Stellen, sowie durh ausreihende zur Hand befindlihe Vorräthe an Oberbaumaterialien und Tele- graphenapparaten sicher zu stellen.

den 2, Juli, Abends.

ge einzulegen, -

che von Lokomotiven befahren - werden. _|_

1878,

8. 13. Gemeinschaftlihe Bahnhofsanlage.

Führen mehrere Eisenbahnen in einen und denfelben Bahnhof, fo sind sie derart mit einander in Verbindung zu bringen, daß der Uebergang von Zügen in der für die be- treffenden Bahnen zulässigen Maximalstärke rasch und leiht von Bahn zu Bahn erfolgen kann. Benachbarte Bahnhöfe sind nah Bedürfniß in gleicher Weise mit einander in Ver- bindung zu seßen.

8. 14. Konstruktion der Weichen.

Die Weichen in den von durchgehenden Zügen zu be- fahrenden Geleisen müssen so konstruirt sein, daß, wenn fie auch auf eine andere Fahrtrihtung gestellt find, ein Abspringen der Räder der Fahrzeuge von den Schienen nicht stattfindet.

Die Spitzen der Weichenzungen müssen mindestens 0,100 m

weit -aufschlagen. 8, 15. Drehscheiben. i

Auf allen Lokomotiv-Wechsel- und Reservestationen muß, sofern niht ausschließlich Tendermaschinen zur Verwendung kommen, mindestens eine Drehscheibe, deren Durchmesser nicht unter 12 m betragen darf, vorhanden sein. A

Die Hauptträger derselben sollen aus Schmiedeeisen oder Stahl hergestellt sein:

8. 16. Perrons.

Die Höhe der Perrons für den Personenverkehr darf ohne Genehmigung des Reichs- Eisenbahnamts nichiï mehr als 0,380 m über Schienenoberkante betragen.

Alle auf den Perrons feststehenden Gegenstände, als Säulen 2c., müssen bis zu einer Höhe. von 2,500 m über Dra mindestens 3 m im- Lichten von der Mitte desjenigen

eleises entfernt sein, für welches der Perron benußt wird.

8. 17. Abtxritte und Pissoirs.

Auf den Bahnhöfen in der Nähe der Perrons sind weithin

sichtbare Abtritte und Pissoixs* anzuordnen. 8. 18. Rampen.

Auf Bahnhöfen, wo die Ver- oder Entladung von Fayractgen oder Vieh in größerer Zahl zu erwarten steht, ind feste oder transportable Rampen, deren Höhe über Schienenoberkante nicht über 1,120 m beträgt, herzustellen oder zur schleunigen Benußung bereit zu halten.

Die Rampen sollen zur Entladung oder Beladung vor Kopf und nach der Seite benugzbar sein.

Die Ladegeleise müssen bei der Ladeweise von der Seite entweder die Vorbeiführung aller. Fahrzeuge ohne Rückbewe- gung auf diesen Geleisen oder aber die successive Vorführung von je 20 Fahrzeugen vor eintretender Rückbewegung gestatten.

Js} auf den gedahten Bahnhöfen die Anlage eines durh- laufenden Rampengeleises oder eines solchen für. 20 Wagen niht schon durch den A Verkehr geboten, so genügt es, wenn die Situirung der Laderampe in der Art erfolgt, daß das Rampengeleise für die Vorführung von mindestens 20 Wagen anstandslos verlängert werden kann.

8. 19. Gütershuppen.

Die Höhe des Fußbodens der Gütershuppen und Lade- bühnen an von Zügen zu befahrenden Geleisen soll 1,120 m über Schienenoberkante nicht übersteigen. /

g. 20. Lademaß. j

Auf den größeren Güterstationen ist eine Vorrichtung an- zubringen, mittelst welcher die erpnis l auf offenen Güter- wagen bezüglih der größten zulässigen Ausladungen kontrolirt werden können.

8 21: Wasferstattonen. i

Die für eine Bahnstrecke innerhalb eines bestimmten Mie raumes nah den jeweiligen Betriebsbedürsnissen erforderliche Wassermenge kann von der Auffichtsbehörde Vas werden. Die Wasserstationen sind angemessen _zu vertheilen. i

Jeder Wasserkrahn muß in der Minute mindestens einen ‘Kuübikineier Wasser liefern können. :

Die Ausgüsse der Wasserkrahne follen mindestens 2,850 m über Schienenoberkante liegen.

8. 02, WELTICTEEN,

Von jeder Eisenbahnverwaltung is Sorge zu tragen, daß Reparaturen an den Betriebsmitteln sicher und. shnell aus- geführt werden können.

ITL, Ausrüstung der Eisenbahnen.

8. 23. Höhen- und Breitenmaße der Lokomotiven und Wagen. :

Alle festen Theile der Lokomotiven, Tender, Personen-, Post-, Gepäck- und Güterwagen, überhaupt der die Bahn pas- sirenden Betriebsmittel dürfen höchstens die Grenzen des ums stehend beschriebenen Profils erreihen. Dasfsetve q in dèér Höhe von 0,130 m bis 0,430 m über Schienenoberkante über- all einen Spielraum von 0,050 m gegen das Normalprofil des lihten Raumes (cfr. Bahnpolizei-Reglement für die Eisen- bahnen Deutschlands) und in der Höhe von 0,430 m bis 3,200 m über Schienenoberkante eine Gesammtbreite von 3,150 m oder cine Breite von 1,575 m zu jeder Seite der Geleismitte. Von 3,200 m über Schienenoberkante vermindert sih leßtere Breite bei gradliniger Begrenzung des Profils Und zwar bis 3,700 m über Schienenoberkante bis auf 1,300 m und von 3,700 m bis 4,150 m über Schienen- -oberkante bis auf 0,850 m,