reih in den Grenzländern zu erfüllen hab-, mit militärischen Mobilmachungen und Beamten-Ernennungen abzuthun sei.
Pest, 2. Juli. Das Amtsblatt publizirt die Enthebung Perczels und die Ernennung Paulers zum Justiz-Minister. Der Kaiser hat aus diesem Anlasse Perczel die Geheimraths- würde verliehen. — Das Reskript über die Einberufung des Reichstages für den 17. Oktober ist heute an das uptstädtishe Municipium gelangt und wird in der am 10. uli stattfindenden Generalversammlung publizirt werden.
Ftalien. Rom, 28. Juni. tung meldet, sind am 26. d. M. der italienisch:österrei und Schiffahrtsvertrag vom 23. April 1867, der italienish-belgishe Handels- und Schiff- fahrtsvertrag vom 9. April 1863 und der italienisch- \chweizerishe Handelsvertrag vom 22. Juli 1868 sämmtli bis zum 31. Dezember l. J. verlängert worden.
— 3. Zuli. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Deputirtenkammer wies bei der Berathung des Ein- nahmebudgets pro 1878 und der darauf bezüglichen inanz-Minister Seismit Doda oranshläge und die von der Linken gemachten Ersparungen nah. Der Minister erläuterte sodann in seinem Exposé die angekündigten Geseßentwürfe, widerlegte die dagegen erhobenen Einwürfe und s&loß mit dem Ersuchen, die Kammer möge volles Vertrauen zu der von der Regierung in den finanziellen Angelegenheiten befolgten Die Kammer nahm im Verlaufe der Sißung mit 204 gegen 60 Stimmen eine von dem Deputirten Tajanis eingebrahte Tagesordnung an, in welcher die Zustimmung zu dem Finanzplan des Ministers ausgesprochen wird.
St. Petersburg, 1. Juli. Der „Regierungsbote“ veröffentliht eine an den V weser des Ministeriums des Auswärtigen, d. d. St. Peters- burg, den 12. (24.) Juni 1878, gerichtete Note des deut- schen Botschafters, welche in der Ueberseßung des von dem J de St. Pétersbourg“ wiedergegebenen Textes wie olgt lautet :
„Die \ympathishen Kundgebungen, welche die Nachriht von dem ersten Attentat auf die Person Sr. Majestät des Kaisers und Königs in Rußland hervorgerufen, hatten noch nit a erhabenen Souveräns gebracht werden können, ; : ruchloseres Verbrechen Se. Majestät auf das Schmerzenslager hinstreckte.
Kaum war der erste Augenblick der Bestürzung, in welche die Unthat die ganze weu oerseßte, vorüber, als von allen Punkten en ausgingen, welche, in der Form von öffent- von der lebhaften und
die Netze nur auf dem Grund und Boden des eigenen Staates au aezogen werden dürfen. rie V L e Königlich preußishe Regierung überläßt an den
hen Staat den domänenfiskalischen
treitsand, der Winsener Gemeinde Drennhausen den Hoopter Werder fiskalishen Antheils, welche beiden Werder mit Einschluß des privativen Antheils vom Hoopter Werder auf Grund
unter die hamburgishe Staatshoheit ochen nach Ratifikation dieses Ver- trages zu erfolgende Zahlung einer Kaufsumme von 5250 #4, schreibe Fünftausend zweihundert und fünfzig Mark, jedochß mit der Maß- gabe, daß der preußischen Staatsbauverwaltung das Recht vorbehalten bleibt, auf die Dauer xon 10 Jahren aus den verkauften beiden Wer- deri das zu den fisfalishen Bühnen erforderliche Belastungs- und Deckmaterial ' bei dem nach 10 Jahren erfol- genden gänzlihen Wegfalle dieses Nußzungsrehts der hamburgische Staat si verpflichtet, dem preußishen Staate eine weitere Ent- 400 M für den Kreter Werder und von oopter Werder zu zahlen. 1 her Seits darauf Gewicht ge in der zukünstigen Verfügung über den Kreter Werder nicht behindert zu sein, so verzichtet die Königlich preußische Re- gierung für den von ihr vorbehaltenen Zeitraum gegen jährlihen Abfindungssumme von 100 Æ, schreibe auf die Ausübung des ihr bezüglih des Kreter Werders noch zu- stehenden Nußtzungsrechts.
Art. VI1. Die Theilung der Räumungsverpflichtun Betracht kommenden Stromstrecke erfolgt in der Wei leßtere in zwei die ganze Strombreite umfassende gleiche Abschnitte getheilt und daß preußischer Seits die obere Hälfte und hambur- gisher Seits die untere Hälfte zur Räumung übernommen wird.
Hiernach werden zufallen :
__1) der Königlich preußischen Regierung die auf der Karte 1 be- zeichneten Strecken von c. bis d. und von f. bis h. beim sogenannten Graepel8ort vor Laßrönne und
2) dem hamburgischen Staate die Strecke von h. bis g.
Vie kontrahirenden Regierungen find darüber einverstanden, daß unter Räumungsverpflihtung nur die Pflicht zur Beseitigung der Shiffahrtshindernisse, nicht aber eigentlihe Baggerarbeiten zur Be- seitigung von Sandfeldern im Strome zu verstehen sind.
„Art. VIII. Die in dem Art. I. und 11. festgeseßten Grenzen ind, soweit ‘die Grenzlinien auf dem Festlande liegen, spätestens innerhalb 6 Monaten nach der Ratifikation dieses Vertrags durch beiderseitige Beamte auf gemeinschaftliche Kosten mit sichern Grenz- steinen oder sonstigen Grenzmerkmalen zu versehen, welhe dauernd zu erhalten sind.
Nach Ablauf von je 5 Jahren soll eine gemeinschaftliche Grenz-
lt unbeschadet bestehender auch der im §. 3 des Ver-
Unterschrift oder Facsimile der Unterschrift zweier Mitglieder des mte Jas eigenhöndige Gegenzeihnung us Kontrol-
er Zinscoupon is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht ahren na der Fälligkeit vom Schlusse des betreffen- den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
dam den Vortrag des Civil-Kabinets entge n und stattete hier Jhrer lich r von Mecklenburg-Schwerin im
elbe im Beisein i Residenten erhöchsten
wenigstens einem halben Prozent des Kapitals unter Zuwachs der
chuldvershreibungen jährli Privilegium ere landesherr en, daß ein jeder Jn- onen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne N es Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu
vorbehaltlich der der Inhaber der taats nicht über-
en, begab
fen von den amortifirten Königlichen mit der r ine Obligati
s nach Berli roßherzogin-Mutte Schlosse einen Besuch ab. mittags um 4 Uhr des Staats-Ministers von
der Vereinigten Hofe ernannten behufs Ueberreihu demnächst den Altgrafen von S m Se. Kaiserliche Mutter im Schlosse das Diner ein.
Sich Mitt
reter Werder oder
Wirkung ert egenüber, sowie
empfing Höchstderse ülow den zum Minister- Mexiko am hiesigen All | errn Gabino Barreda in besonderer Audienz ng seines Beglaubigungsschreibens und
machen befugt i
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigun Obligationen eine Gewährleistung Seitens des nomme
n.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen In eben Berli /
23 Au x ¿ Friedrich W Graf Eulenburg.
Provinz Hannover. / Obligation der Provinz Hannover.
dieses Vertrages für die Fo Staaten von
Provinz Hannover. fallen werden, gegen die 4
T zur Obligation der Provinz Hannover. II, Emission.
. Es ¿ Mark Reichswährung à ..,. Prozent Zinsen.
Der Inhaber-dieses Talons empfä
der Obligation der Provinz Hannover für die Jahre 18 .…. bis 18...
Hannover, den
Hierauf na liche Hoheit bei der Großherzogin- Wie die amtliche #2 g / ungarische Sr. Majestät des Königs. ntnehmen und daß elm, Kronprinz.
aybach. Hobrecht.
gen dessen Rückgabe zu .te Serie Zinscoupons
is iner Sitzung zu- bei der ständischen Hauptkasse zu Der Bundesrath trat heute zu eine ßung 5
schädigung und zwar von 350 H. für den
5 “i Da indeß amtlihen „London Gazette
d. Windsor, den uslieferungs-
Inhalt einer in der lihen Verordnung die britishen Ausl! j d 1873 auf die Kolonie Victoria aus-
veröffentlihten König 16. Mai d. J., gesebße von 1870 un gedehnt worden.
— Jn einer Un meister zu Königsberg we jüdischen Lehrl ostpreußische Tribu Grund des 8. 71 Geldstrafe verurt dische Juden . dür lih des Ministers als Synagogenbe Lehrlinge und Dien l \hreitung dieses Verbots zieht fremden Juden, gegen leßtere, chs Wochen in den die
ten des-Direktorium der Provin : (Lrodenes Siegel.) i: Unterschrift oder Facsimile der Unterschrift zweier Mitglieder des
Landes-Direktoriums und eigenhändige Gegenzeihnung eines Kontrol-
z Hannover.
Finanzfragen der
ahlung einer s die Richtigkeit seiner
N; Mark Reichswährung. undert Mark
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums it tersuchung wider einen jüdishen Bäer- gen Annahme eines ausländischen hne besondere Konzession hatte das nigsberg den Bäckermeister auf des Geseßes vom 23. Juli 1847 zu einer Dieser Paragraph lautet: „Auslän- fen ohne eine gleiche Genehmi des Jnnern — weder als te, noch als Gewerbsgehülfen, Gesellen, stboten angenommen werd gegen die
(Amtsblatt für Hannover vom . .. und Geseß-Sammlung pro 1878. C VIDE- M0 )
Auf Grund des Beschlusses des elften Provinzial-Landtages der mber 1877 wegen Aufnahme einer ekennt ih das Landes- annover Namens dieser Provinz dur ltige, Seitens dés Gläubigers unkündbare f. Reichs-
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Staatsvertrag ¿wis{en Preußen und Hambur über die Landesgrenze auf ünd an der El in der Borghorster Bucht und über beiden domänenfiskalishen Werder, des Kreter- und Hoopter-Werders.
Nacbdem eine Regelung der Grenz- und anderer Verhältnisse preußishe Amt Winsen a. d. L. den hamburgischen Gebietstheile ergedorf berührenden Strecke des Elbftroms , haben die Bevollmächtigten der betheiligten
nal zu Kö
rovinz Hannover, vom- 28. Septe 5 di Politik haben. uld von 7 500 000 Æ Reichêwährung b be, über die direktorium der Provinz für jéden Inhaber Ver\chreibun währung, we Die Rückzahlun vom Jahre 188 Tilgungsfonds von wenig wachs der Zinsen von aßgabe des von dem provinz bes{losénèn Tilgungsplanes.
gung — näm-
Bauverpflichtung Rabbiner nohch
den Verkauf der
en. Die Ueber- nländer und die sofern sie sich bereits länger seitigen Staaten aufgehalten eine fisfalishe Geldstrafe von 30 bis 300 Thlrn. oder Gefängnißstrafe nah sich.“ Auf die vom legte Nichtigkeitsbeshwerde vernichtete das durch Erkenntniß vom 24. Mai 1878 das pra den Angeklagten frei, da jene bständigkeit des
eihs-Gewerbe-
zu einer Darleh,is\{Uuld von e mit. . . Prozent fährlih zu verzinsen ist.
g der ganzen Schuld von 7 500000 #6 geschieht ab aus einem zu diesem Bebufe stens einem halben Prozent jährlih unter den getilgten Schuldverschreibungen nah ialständishen Verwaltungsaus\{usse
Die Folgeordruñg det Einlösung der Schuldverschreibun osung erfolgt vom Jahre 1 den Jahres durch das Landesdirektorium. rovinzial - Landtage wird jedoch das Recht vorbehalten, gungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstä ährlihe Tilgung bereits vor dem Jahre 1885 b owie sämmtliße noch umlaufende Schuldverschre „ Dezember 1896 zu kündigen. Die ausgeloosten, igten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer eträge, fowie des Termins, än wélchem die öffentli bekannt geinacht. mindestens dem Zahlungsterniine Königlich Preußi- , in dem „Amtsblatte für Hannover“, dem den „Hamburger Nachrichten“ und in der Falle des Eingehens eines der leßteren drei Blätter hat an dessen Stélle der provinzialftändische Verwaltungs- aus\{uß ein anderes zu wählen und die Wahl in den übrigen vor» genannten Vlättern bekannt zu machen Bis zu dem Tage, tvo ift, wird es in halbjährl 1. Juli, — von heuté an gere{net, mi gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals loße Rückgabe der augaeceht i m der nah dem Eintritte des Fälligkeitstexmins folgenden eit und außerdem bei denjenigen Bankhäusern, welche in den R BULE A E ( alben Jahres na er Fälligkeit. t der zur Empfangnahme ‘dés Kapitals prüfettirter Swuld- reibung sind au die dazu gehörenden Zinêcoupons dér späteren Für die fehlenden Zinscoupons
Nufßland und Polen.
auf der einerseits. das Königlich und andererseits die der Landherrnschaft Be: für angemessen erachtet i Regierungen, nämli / : Königlich preußischer Seits:
der Regierungs-Rath Richardi zu Lüneburg und der Regierungs- und. Baurath Hoebel eb:ndaselbft, sowie abseiten der freien und Hansestadt Ham
der erste Beamte der Landherrnshaft Bergedorf,
zu Hamburg, und
der Deich-' und fih in Gemäßheit stsezungen über 2 nde am heutigen Tage diestn Vertrag vorbehältlih der abgeshlossén und nebst den dazu gehörigen, (eine Utbersichtskarte Nr. I. farten Nr. Il. und 111.) eigenhändig unterzeichnet beziehungsweise
Als Strcmsträken, auf welche diese Grenzfeststellung Betracht, welche einerseits das Vinsen a. d. L. und andererseits die gegen- der hamburgishen Landherrnschaft
diejenige Stromstrecki, welche rechts\eitig die von Gebiets- theilen des Königlich preußishen Kreises Herzo Ganeinde Gee|thaht u den preußischen Gebietstheile des Amts Winsen be-
e rechtsseitig längs des hambur-. E liccruben Æeevruribnas führt und linksfeitig die preußischen Gebietstheile des Amts Winsen
‘Art. 11. Auf der im Art. 1. sub 1 erwähnten Stromstrecke verläuft die zukünftige Landesgrenze in der Mitte des Elbstromes und zwar dergestalt, daß von den beidèn an dem rechtsseitigen Ufer belegenen, auf der Karte I, mit a. und b. bezeichneten Endpunktken der bereits früher festgestellten Festklandsgrenzen zwischen der enkla- virten“ hamburgishen Gemeinde Geesthaht und dex anstoßenden preußis{hen Gebietstheileti des Kreises Herzogthum Lauenburg eine Linie rechtwinklich auf die Normaluferlinie gezogen und bis în die Mitte fortgeführt wird, fo daß die künftige Hoheitsgrenze in die mit c. und d. bezeichnete Linie fällt, welhe von den im 20, Dezember 1867 festgestellten Normaluferlinien gleih weit absteht.
Auf der in Art T. sub 2 erwähnten Stromstrccke verläuft am rechten Elbufer die bereits anderweit festgestellte Festland8grenze zwischen dem preußischen und dem hamburgishen Gebiete bei dem Punkte e. der Karte 1. Von ‘hier aus wendet sich die künftige Landesgrenze mittelst rechtwinklicher Verlängerung bis zur Mitte des Stromes bei dem Punkte f., um fodann bis zum Punkte g. der Karte zu ver- Taufen, ‘von wo ab fie’ \sich;, mit der bereits laut Protokolls vom 18. September 1854 geregelten Srerzhusie tviden dem K eußisd aken und der hamburgishen Ochsenwärder Kir{wärder Freiheit fluchtrecht verbindet.
E E 6s die Habin streitige vet der, R e R pie
ird diefelbe' na aßgabe ' der hierin festgestellten Hoheitsgrenze sowie ‘untér dein Gesichtspunkté, daß jeder der beiden Me Theile auf der seiner Hoheit unterliegenden resp. Stromstrecke die nöthigen Korrektionsarbeitén auf eigene Kosten auszuführen und zu untexhalten haben wird, dahin geregelt, daß die Koften für die Her- stellung und Unterhaltung der in. der Karte I. mit 1 und 2 bezeih- Buhnen von der Königlich preußischen Regierung, und die Kosten für die Herstellung und Unterhaltunz' ‘der mit 3 und: 4 be- zeineten Buhnen, sowie der ebendaselbft mit A. und B. eingetrage- C N von der freien und Hansestadt Hamburg zu über-
Da. die Kosten für die Herstellung der Buhnen 3 und 4 und laut getroffener Vereinbarun glich preußischen Regierung vorschüssig gelei el h ¡der hamburgis{e i : ation dieses E DAA L R R
reußischen Re Die am reten *
egenüber liegen
verhältnißmäßige Bäckermeister einge Ober-Tribunal eite Erkenntniß und f Anç mebestimmung, insoweit sie die Sel ebetriebes betrifft, durch S. 41 der ordnung aufgehoben worden sei.
— Der Kaiserliche Botschafter Graf zu Münster ist nah London zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.
— Der Kaiserliche Minister-Resident von Holleben ist auf seinen Posten in Buenos-Aires zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Mission wieder übernommen.
— Als Aerzte haben si niedergelassen: Dr. Stahl in Eltville, Dr. Meß in St. Goarshausen, A ba, Direktor Dr. Ripping und erster As in der neuen Jrren-Anstalt zu Düren,
durch das Loos bestimmt. ab in dem Monate Mai je
Die Uuslo lle zur Kenntniß meines
Dr. Lamprecht als schon ein neues, noch
renzinspektor Schuback ebendaselbst,
der desfalls früher gepflogenen Verhandlungen und folgende Bestimmungen verständigt und zu d Ratifikation diesem Vertrage anliegen- und zwei Spezial-
revision eintreten.
Art. Ix. Vorstehender Vertrag Privatrechte und Konzessionen, namentli trags vom 20. Dezember 1867 erwähnten Berechtigung zur Ent- nahme der für die Korrektionsarbeiten erforderlichen Erde.
“Mit der Ratifikation des Vertrages treten alle über die streitigen Grenzverhältnisse und die Ausübung der Hoheitsrechte auf der betreffenden Stromstrecke früher ges{lossenen Vereinbarungen, insoweit also auch der fog. Winsener Vertrag vom 9. April 1756, außer Kraft.
Zur Urkunde dessen ist dieser Vertrag nebst den anliegenden drei Grenzkarten zweifach ausgefertigt.
So geschehen Hambur
(L. 8.) Ricbhardi Königlicher Regierungs8-
(L. 8.) G. Hoebel, Königlicher Regierungs- und Baurath.
fangen, nas um fowie due KEN Rußlands Kundg:bun lichen Gebeten, Adressen oder Telegrammen, i actungsvollen Zuneigung des russishen Volkes für die Person mei- Souveräns Zeugniß ablegten.
Die ersten Körperschaften des Reichs, die Armee, die Marine, die Behörden, Privatpersonen jeglichen Berufs, hohe Würdenträger und Bauern, Alle waren einmüthig in dem Ausdrucke ihrer Ent- rüstung und ihrer Wünsche für die Erhaltung eines so kostbaren
ebenso beredten wie spontanen Bezeugungen der Sympa- beils direkt, theils durch Vermittelung der russischen Bot- erlin oder der deutschen in St. Petersburg an ihre hohe erihtet worden; ‘es ist unglückliher Weise bis jeßt sie Sr. Majestät dem Kaiser vorzulegen, dessen lute Gemüthsruhe erheisht, aber Se. Ka und Königliche Hoheit der Kronprinz hat nommen und mich zu beauftragen geruht, zeichnern den Ausdruck der hohen Genu Dankbarkeit zu übermitteln, mit welcher seines erhabenen Vaters ihn erfüllt haben. Ich ergreife die Gelegenheit 2c.
Dieselbe Nummer des amtlichen Blatts veröffentlicht die Reglements, betreffend die freiw Miliz, welche unter dem 30. Mai d. J. dem Kaiser genehmigt den alle Per
eù, Nummern und B
etfolgen soll, den 3-Grenzkarten
So ihura nes erhabenen einen Monat „Deutschen Reicths- n Staats-Anzeiger“ «Hannoverschen Cour «Weserzeitung“.
untezlegel.- Art. 1.
fi bezieht, kommen diejent Königlich preußische 2 iegenden Gébietsthelle berühren, und zwr:
rzt Jacob in Schup- istent Dr. Bartens
ebruar 1877. Dr. Rabbery in
8.) H. O. Lamprecht, Beamter der Landherrenschaft
dorf (L. 8.) D. A. Schubadck, Deich- und Grenz-Inspektor.
thie find t \chaft in B Bestimmung g unmöglich gewesen, Zustand eine abso
g, den 28. F L
um Lauenburg Rath. Erster
umsch{lossene hamburgische linksseitig die
gegenüber egen L 2) diejenige Stromstrecke Confluuität bis
lt das Kapital zu entrichten Fanuar und am t .…. Prozent jähelich in
vtfel-&Gilt-
annover, und zwar
olchergesta
erminen am 2. Die Zweite Kammer
Sachsen. Dresden, 2. Juli. rer Geseh-
nahm in ihrer heutigen Sizung den Bericht ih sdeputation über das bezüglih des Ausführungs- dem Gerichtsverfassungsgeseße stattge- fahren entgegen. Bezüglich der §8. 7b. und ihter bis zu einer Gehaltsklasse von ch dem Dienstalter und Disziplinarverfahren gegen eamte) ist eine Vereinigung zu Stande gekommen, Kammer ihre Zustimmung gab. Die von der beschlossene Bestimmung dagegen, daß die Mit- richts nicht an eine andere ist von der Deputation der den. Obwohl der Staats-Minister f die prinzipiellen Bedenken aufmerksam machte, welche gegen die Aufnahme einer solchen Bestimmung in das indem dadurch das Recht des Richters aner- das Jnteresse des
Kenntniß von densel ihren Urhebern und Unter- thuung und der lebhaften ré Geflihle fürdie Person
eseßes zu abte Vereinigungsver 9 (Aufrüc 6000 é na rihterlihe B welcher di
Dem Stadtrathe der Gemeinde Prüm ist ‘die Geneh- migung zur Anfertigung der generellen Vorarbeiten für eine Sekundär-Eisenbahn von Gerolstein resp. Jünke- rath über Prüm nah Bleialf ertheilt worden.
Fubtkasse zu
nannten Blättérn wsöffentli v. Shweinigh.“
edoch nur während Ministerium des Fnnern.
Durch die auf den Bericht des Königlichen Staats-Mini- in beglaubigter Abschrift beiliegende rdre vom 7. d. M. ist genehmigt worden:
__ 1) daß der Stadtbezirk Bielefeld aus dem Verbande des bisherigen Kreises Bielefeld ausscheide und einen besonderen e d bes H
aß der nah Ausscheidung des Stadtbezirks verblei- bende Theil des bisherigen Kreises Bielefeld als selbständiger Landkreis mit dem Sitze des Landrathsamts in Bielefeld fort -
illige Flotten- von Sr. Majestät Durch Nr. 10 der- sonen der - freiwilligen Flotten-Miliz Reglements und den für den Dienst in der Kriegs- flotte bestehenden Geseßen unterstellt.
Amerika. Washington, 27. Juni. (per Kabel.) Das Treffen mit den Jndianern in Ore Curryscreek, 45 Meilen west
Oberst Barnard überrumpelte mit der 250 hut der Kolonne des Generals Howard die 40 derselben todt auf dem Playe blieben. si zuvörderst in östlicher Richtung nah 60 Meilen östlich vom Lager
später aber sammelten sie sih wieder. tete, daß ihm 700 Jndianer gegenüber- rwartet, General werde mit dem
sämmtliche Kolo- ständig. Die Region ndianer beseßt
glieder des Ober-Landesge Stelle verseßt werden kön Ersten Kammer von Abeken au
igkeitstermine zurückzuliéfêèrn. wird der Betrag vom Kapitale ‘abgezogen.
Die gekündigten Kap nah dem Rückzghlungstertnite“ ni
steriums ergangene,
Allerhöchste worden sind.
selben wer
abgelehnt wor den Marine-
e, welche innerhalb zehn Fahren t erhoben ‘twerden, sowie die inner- L dem Ablaufe des“ Kalenderjahres ihrer Fällig- Fa ; Us érhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Provinz Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichtet Sw{uldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift ‘déx ‘501 Hi h DO 128 der A ibe, Fdrilie, vont . Novemb:r ezw. demnächst nah L8. 838 ff. der Civilprözeß- ordnung für das Deutsche Reich (Meicbage D, Br? Seite 33) / Zinscoupons können weder aufgeboten ‘noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ab- lauf der- vierjährigen Verjährungsfrist bei- dem Landesdirektorium an- meldet und den stattgehabten Besiß durch Vorzeigung der Schuld- verschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nit; vorgekommenen Zinscóupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit: dieser: -Schuldypersthreibung coupons bis zum Schlusse | des Jahre weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden außs-
Vertrage vom Gesetz sprächen, kannt werde, sein persönliches Jnteresse Über en, blieb die Kammer gegen 1 Stimme bei ihrem usse stehen.
Darmstadt, 3. Juli. (W. T. B.) Der Landtag ist heute von dem Großherzoge mit einer rede geschlossen worden. Jn derselben wird her- ch das Zusammenwirken der Stände mit und die Einrichtungen des diejenigen bezügli des öffentlichen Unterrichts, ergänzt und verbessert worden seien. Der Groß- herzog hege die Hoffnung, solhes in weiterem Umfange zu erreichen, wenn die durch den orientalischen Krieg erzeugte igung dur den Frieden beseitigt sei und die Gewerbe In dem festen Anschlusse an das Deutsche Reih und an dessen ehrwürdiges Haupt, das kaum einer {weren Gefahr entgangen, un Leitung des Reiches, sowie durch die Theilnahme der Staats- bürger an der Pflege des öffentlichen Wohles werde es ge- lingen, die vielfah betrübenden Erscheinungen der Gegenwart zu überwinden.
l on am leßten Dienstes zu se [ih voin h
früheren Bes Sonntag fand bei
von Harney, statt. Mann starken Vor Jndianer, wobei
Die Jndianer zogen ihrer Feste, von Harney, zurü Oberst Barnard beri ständen, und bat um Verstärkung. Man e der in Eilmärshen vorrückt ,
zu Oberst Barnard st Harney, wo
ürgerlichen Prozeßordiung vom 3) daß die neue Kreisbildung auf Grund der Bestim- mungen des anliegenden Planes für die Bildung des Stadt- kreises Bielefeld, des Statuts für die Verwaltung der gemein- samen Kreisinstitute und der Matrikel für den gemeinsamen Wegeverband erfolge, mit der Maßgabe, daß die Beschlüsse des „gemeinsamen Kreisaus)chusses“ und der „gemeinsamen Kreisvertretung“ zu ihrer Ausführung der Genehmigung der Staatsbehörden insoweit bedürfen, als dies nah Kreisordnung vom 13. Juli 1827 hinsihtlich der Beschlüsse der einzelnen Kreistage der Fall ist. dem beiliegenden V. Nachtrage vom 6. Dezember pr. bezw. Februar cr. zusammengestellten Abände- rungen des Statuts der Kreis-Sparkaässe zu Bielefeld vom
die Allerhöhste Genehmigung erhalten.
die sämmtlichen Anlagen des gefäll vom 1. März cr. wieder beis{hließe, ersuche ih ergebenst, hiervon die Königliche Regierung in Minden, die Ung De S SER L “oie voi und den Magistrat Q ielefeld unter Mittheilung einer Abschrift Allerhöchsten Erlasses vom 7. d. M. n I ien, und wegen der Ausführun nordnungen zu tré das Amtsblatt
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vorgehoben, daß dur dem Steingebirge ,
der Regierung die Geseßgebung Landes, insbesondere au
lih preußischen Dver H is dahin streitige Bauverpflichtung in der orster Bucht betrifft, so
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dianer umzingeln das Lager in Zuflucht gesucht haben, voll des Steingebirges, welhe 2000 ;ÿ i uneben und eignet sich vortrefflih für einen De rüden in zwei Kolonnen vor: General Howard Indianer, während Major Egbert mit der an- deren Kolonne \sih 100 Meilen östlih vom Steingebirge bewegt die Jndianer daran zu verhindern, in Jdaho die Kolonisten noch zahlreicher sind.
Der amtliche er Jndianer-
find zehn Zalhjahrige Zins- . ausgegeben. För. d Zugleih haben die in nisten eine
Arsgabe einer neuen Zinscoupons-Serie erfolgt bei der N aaa ptkasse zu ‘Hannover gegen Abliéferuig des der älteren erie beigédrudckten! Tálons. Beim Vexlusté des Talons
Si A Zita H. R E E E
Zinöcoibóne in dem Vertrauen auf die E i ie Truppen erfolgt die Aushändi “
haber ‘der: Schuldv im Westen der
23. Dezember 1846
ung der neuen Zinscoupons-Serie an dem Jt (Et erilter tar See M Lan ¿S zwischen dem- InHaher dés; Tal. der Schuldverschreibung Niter- Bis qu
erden die Cou ‘der hierdurch eingegangenen Verbflihtungen
annover mit ihrem gesammten Verrmiögen,
er ihr nach dem Geseße vom 7. März 1868 (Ges. S. S. 497) aus ährenden Jahresrenten,
Dessen zu Urkund ir di Unterschift L ivil, haben wir diese Ausfertigung unter unserer Hatitióvex, dén! Ds Ländes-Direktorium der (Trdckenés ‘Siegel des: Latdes-Direktoriums:) weier Mitglieder des: Lndes-Direktoriums ning ‘eines Kontrolbeamten.)
Indem i en Berichts
w. 2c. ganz und bemüht ist,
einzudringen, wo Yo rk, 27. Juni. rals Howard meldet, daß
alo Horn getödtet worden ift,
det-der Richter; bis zu verabreidt.
Lad G E Et E E: ctc
der Coupirungen 44. und B. (0. vucpslicblet fo vexpfa 4 Wochen nah Rat legung Seitèns. der burg der Königli Art. I1V,
Bericht des Gene
haftet He Tv L n d namen au mit O (Ges. S. S. 223) und vom 8. Juli 1875 - den Einnahmen des Staatshaushalts zu gew e mit’ ihrer S
Staat, diese Kosten innerhalb es aus spezielle Rebnuüngs- au-Verwaltung zu Magde- O caiden t i ufer ‘bei der! Borghorster belegeñeii resp. ‘vom hambüurgischen Gébiete“ und Theilen e Meisen Liuenburg ums{lossenen Wethsel- und Stover Werder, von welchen der erstere Jahr um Jahr von den, Hufnerúi der hamburgischen Ge- meinde Geesthaht. und-, den Interessenten der preußischen Gemeinde nußt wird, werden hambur | {her Hoheit \tehènd, ausdrü ih der hambux
_ Oesterreich-Ungarn, Wien, 2, Juli. Der Kaiser ist heute von Pest nah Wien zurücgekehrt.
Juli. (W. T. B.) Wie auch der „Polit. Konstantinopel Di i : Pforte die Kongreß-Delegirten angewiesen, einer Dkkupation Bosniens zuzustimmen. Da jedoch die Pforte die Dauer der Okkupation, die Truppen- zahl und das Gebiet der Offupation vertragsmäßig abgegren Polit. Korresp.“ hinzufügt, die i chtigt werden. — Aus Athen wird der genannten Korrespondenz berichtet: Zum Nachfolger des bisherigen Kriegs-Ministers is "General Soutzos er-
„__ (W. T. B.) Dem „Fremdenblatti“ zu- folge werven sich demnächst im Ganzen 7 Divisionen auf dem Kriegsfuß befinden, um Grenzen den Verhältnissen entsprehend mit imponirender Madht zu beginnen. Das gedachte Blatt bedauert die wider- der Pforte, in deren Jnteresse es gerade sterreih über die Modalitäten des Ueber- hen Behörden bt hervor, ituation
| in Kenntniß zu seßen, dieser Kreistheilung die erforder- effen, au dieselbe demnächst dur as ] er Königlichen Regierung zu Minden ge- fälligst zur öffentlihen Kenntniß zu bringen.
1E
Berlin, den 21. Juni 1878,
Deéèr Minister des Jnnern. Eulenburg. ber-Präsidenten, Wirk- ath, Herrn von Kühlwettér,
Korresp.“
meldet wird, Deutschen
*“ hat folgenden Inhalt: der Eisenbahn Sig- 8. Juni 1878: P x. im Verkehr des Weltpost-
s8-Blattes“ hat fol- etrieb der Maschinisten 8 91 des Strafvoll- r die Kaiserlihe Marine. — Benußung der Anrechnung der Dauer in den Jahren 1877 und 1878 als rungen des Re- und in Dienft Dezember 1873. — Proviant- S. M. Schiffe und Fahr- ng der Zahlungs 2c. Ordres d Stations-Intendanturen Seitens der Kassen- Vorrath an Wecselformularen bei Yokohama. ment über die Geldverpfl
Bevorzugung deutscher Kohlen. — Preise lien in überseeishen Orten am 1. Januar 1878.
„Amtsblatts der Post- und Telegraphenverwaltung PBerfügung vom 1. Juli 1878: Eröffnun — Bescheidung vom
hätte die
maringen-Balingen. b.rechnung für nachgesandte Briefe
— Nr. 12 des „Marine-Verordnun genden Inhalt: Geseh, betr auf Seedampfschiffen. - redungs-Reglements fü nnoncen-Erxpedition Reise S. M. S. „Gazelle“ in den pensionsberechtigende Dienstzeit. — Abände glements über die Geldverpflegung der
estellten Schiffe im Frieden vom 9. Ausrüstung. — Geldbeshaffun m Auslande.
18...
rovinz Hannover. bcl Gen Stove „weh unter König kannt. Demzufol E all
14 : K ReT des ban
ger eus als _Hier - aner- hamburgishe Staät, für den en Grundsteuer a
uenz diéfes Zugeständnisses wird preußischerseits das
Ducht Halegen, ant eid Unte n ien T in der Borghorster „zur Zei zwei! preußisch) ter j ;
Elhwerder, welche | na Feststellung. der n Unterthanen gehörigen
hamburgischen Hoheit unterworfen werden,
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wünsche, so dürften, wie die
(Eigenhändige Unterschrift Bedingungen s{hwerlih berü
und Gêgenzei Provinz Hannover.
zur Obligation. :
e verpflichtet
ährlich die end den Gewerbe
An den Königlichen eritigung des
Hûlfte der pr lichen Gehéimen
in e co R on .… Seri inz, s T Provinz, Hannover.
A S6A Mart Reichswährun
„Invaliden-Dank.“ —
ie Aktion jenseits der Marinetheile
Prozent Zinse
Der Inhaber dieses- Zinse ‘ und später
Nichtamtliches. Deutsches Neich. Berlin, 4. Juli.
steuer heranzuzi
flihtung der teucr ‘wég. _ Art. V. ‘Die vöorbez die: Ausübung der
punkte an, ivo die ( hrei ist, fállt die bisherige Ver- r Zahlüng der preußischen Grund-
/ eihneten Hoheitsgrenzen sollen zuglei{ für J 8übur Zagd und Fischerei maßgebend sein, jebodo ie en beiderseitigen Fi eas E E ets soweit die Fischerei
i rieben wird, die ung über di Breite des Elbstromes. auszudehnen, es As Beschrän ung,
n dessen Nück- sen der vorbe-
.… « . Pfennigen bei der ständi-
strebende Haltu läge, sih mit gangs friedlih zu verständigen und die politi entsprechend zu instruiren. — Die „Press e“ daß die Schwierigkeiten der auswärtigen für Oesterreich erst jegt in vollem Ernste begönnen; es solle Niemand glauben, daß die Kulturmission, welche Dester-
Kommissionen. —
Marine-Lazareth
Anhanges D. #3
gung der Marinetheile und in Dienft 9, Dezember 1873,
für Proviant und Materia-
— Einstellung
Préèußen. hre Majestät die Kaiserin-Königin besuhte Fhre Königli it di Großherzögin-Mutter von Medtleibuen Ls melde beute
weiter reift.
— Se. Kaiserliche und Königli Kronprinz nahm gestern Vormittag im
schen, Hauptkässe zu Hannover. Dn age, au e
as Laades-Direltorium der Provinz Hannover.
(Trockenes Sieasl) 4 Danndter
-Sthwerin, wélche heute
mit, großen N
o eit der Balais bei
folher Seeleute, welche früher als Kadetten in der Kaiserlihen-Ma- rine gedient haben. — Benathrichtigung der Werft-Divisionen Sei- tens der Sciffskemmandos über an Bord befindliche Garantie- Maschinisten und kontraktlich engagirte Personen. — Verbleib der Akten des Uebungsges{waders nach Auflösung des Geschwader- Kommandos. — Auflösung der Torpedoversuhs- und Prüfungs- kommission. — Verpflegungszuschu3 für das IT, Quartal des Etats- ahres 1878/79. — Patriotishe Gaben zur Unterstützung der Hinter- liebenen der mit S. M. S. „Großer Kurfürst“ Verunglückten. — Kontrole des Kohlenverbrauchs an Bord S. M. Stiffe und e zeuge. — Rettungsgeräthe und Rettungsstationen der Gesellschaft zur Rettung Swiffbrüchiger an der deutschen Küste. — Personalverände- rungen. — Benachrichtigungen.
Statistische Nachrichten.
__ Der 1X. Jahrgang (1876) des Statistishen Jahrbuchs für das Großherzogthum Baden ift in 3 Abtheilungen mit 95 Tabellen erschienen. Die erste enthält in 21 Tabellen zunächst die Uebersicht der Bevölkerung nah der Volkszählung vom 1. De- zember 1875, sowie über die Getrauten, Geborenen und Gestorbenen 1876 und den Verlust und die Erwerbung der Staatsangehörigkeit 1876. Nath einer weiteren Zusammenstellung über Größe und Preife der im Jahre 1876 veräußerten landwirthschaftlichen Liegenschaften (mit Aus\{luß der Baupläge) differirt der gezahlte durchs{chnittliche Preis pro ha Aer von 765 # (Amt N. Blasien) bis 5628 M (Amt Weinheim), Garten 3277 4 (Amt Schopfheim) bis 9240 (Amt Ettenheim), Wiese 1138 4 (Amt Triberg) bis 6129 #6 (Amt Bruchsal), Rebland 1150 A (Amt Wertheim) bis 13 921 4 (Amt Kreiburg), Wald 240 K. (Amt Buchen) bis 2034 4 (Amt Bühl). Im Großherzogthum ftellten sich im Durchschnitt die Preise pr. ba Aer auf 1993 #. (gegen 2199 #6 in 1875), Garten 5422 M (1875: 5548 M), Wiese 2702 M (1875: 2651 6), Reb- land 5049 A (1875: 6057 A), Wald 1023 M (1875: 1117 Æ). Die Zahl der Beitreibungen betrug im Großherzogthum 1876: 94 510 (1875: 78 996) Zahlungsbefehle, 704 (665) vollzogene Liegen- \haftsvollstre{ungen und 1848 (1609) vollzogene Fahrniß- und Halmfrüchtevollstrekungen. Ganten wurden 712 (1875: 512) er- öffnet. Civilprozesse 34257 (1875; 30896) durch die Amts- gerichte erledigt. An Pfandurkunden wurden 8809 über 44 637 149 M ausgestellt (1875: 8156 über 39196911 4) An richter- lihen Unterpfändern wurden 29 432 über 25829 190 Æ (1875: 24427 über 20685318 A) bestellt. Die fsteuerbaren Kapitalien erreihten im Jahre 1876: 2657 903399 ä, gegen 2605 820908 # in 1875, die steuerfreien Kapi- talien des Staats 56 383 137 M. gegen 56 483 953 M. in 1875. Die Brutto steuererträge der direkten Steuern waren 1876 (im Vergleich mit 1875) Grund-, Gefäll- und Häusersteuer 6 018 272 M. (5 936 680 4), Gewerbesteuer 2275 979 M (2 206 471 Æ), Kapital- rentensteuer 1035019 6 (1004 760 M4), Klassensteuer 533 081 pn 728 M), im Ganzen 9 862351 Æ (9 616 639 6). Die indirekten Steuern ergaben: vom Wein 1155289 M (1229 603 # Accife, 817 146 (717771) Æ Ohmgeld, 1634 (1636) H Aversum. 9808 (2810) Æ Patentzebühr für Weinlagerkeller; 2241 816 (2275 546) A vom inländishen und 220 530 (240 853) # vom eingeführten Bier; 149 472 (162 N 4 vom inländishen und 962 381 (245 786) vom eingeführten Branntwein; 664 528 (623 876) 4 von im Inlande geschlachtetem Vieh, 11 480 (10 856) MÆ. von eingeführtem Fleis; 2452 814 (2394 552) M Liegenschafts-, Swhenkungs- und Erbschaftsaccise; im Ganzen 7 979 893 U 905 846) M indirekte Steuern. An Justiz- uud Polizeigefällen: 164 300 (157287) # Stempelmarken, 1319913 (1213 147) Æ Gerichts- und Administrativsporteln 2c, 1590693 (1517 269) # Rechts- Polizeiverwaltungs\porteln und 291456 (232 863) Hunde- taxen. An Forstgericht8gefällen 2c. 163 162 (127 861) #; an Steuerstrafgefälen 95404 (87391) Æ Die gesammten Steuereinnahmen betrugen brutto 22080761 #, gegen 91494 369 A in 1875, 20313 322 Æ in 1874, 20 500153 Æ in 1873, 19 775 138 M in 1872, 17 644 349 MÆ in 1871, 17085 939 H. in 1870. — An Gewerbelegitimations\{cheinen wurden von den Bezirksämtern (und den Bürgermeisterämtern) im Jahre 1876 ausgestellt 1846 für inländishe Handelsreisende, 1 für ausländische, 20 (und 75) für Verbreitung von Schriften 2c., 3 (und 222) für Gegenstände des Wochenmarktverkehrs, 527 für Musikaufführungen, Swhaustellungen und dergl., (außerdem wurden 1936 derartige Scheine verlängert), 9808 für sonstige Fälle und 51 für Erzeugnisse der Jagd.
Ende 1876 bestanden 104 Sparkassen mit 161341 Spar- büchern, auf welhe 106 687781 H gutgeshrieben waren, gegen 95 523 673 Æ Ende 1875. An Vorschußvereinen waren im Sahre 1876 99, mit 51035 Mitgliedern, thätig (gegen 97 Vereine mit 43 108 Mitgl. in 1875), die in 78761 Posten 39 117 937 #. Vorschüsse gewährten (1875: 33 834488 # in 67 629 Posten) und ein Kontokurrent von 294 409 064 MÆ (1875: 287 674 434 4) um- sezten. Die Aktiva und Passiva balanzirten mit 40 187 824 M. Unter den Passivis waren 9 287 905 #4 Geschäftsantheile der Mite- glieder und 1073854 F Reservefonds (fegea 8 071 970 bezw. 991 724 M. in 1875). Die Tagelöhne stellten sich im Jahre 1876 im DurwWschnitt, ohne Kost, für Männer im Sommer auf 226 Z (120—400 S), im Winter auf 166 -§ (85—300 3), gegen 223 bezw. 164 Z in 1875; für Frauen auf 143 4 (69— %0 S im Sommer, 100 &HZ§ (35 — 200 s) im Winter, gegen 142 bzw. 100 „Z in 1875; mit Kost für Männer auf 135 bzw. 91 S (gegen 134 bzw. 90 S in 1875), für Frauen auf 83 bzw. 56 4 (gegen 82 bzw. 56 S in 1875). Waldarbeiter vers diénten (ohne Kost) beim Holzs{chlagen im Sommer 236 -§, im Winter 192 4, bei Waldkulturen die Männer 179 .Z, die Frauen 182 S. Die Licdlöhne betrugen auf das Jahr für einen Knecht 195 M (96—350 6), für eine Magd 122 (50—220 M), gegen 194 bzw. 120 Æ in 1875. Die Gebäudeversicherung umfaßte im Jahre 1876: 534919 Gebäude (darunter 157778 aus Stein, 155 818 aus Ziegeln, 221 323 aus Holz) mit einem Anshlage von 1957 595 024 M (1875 : 525 548 Gebäude zu 1 191553 825 M.) und einer BecftSerneemee (für 169 120 Verträge von 1 031 147 339 (gegen 1 008 667 272 Æ in 1875).
Dunst, IVis}enschaft und Literatur.
Bonn, 1. Juli. Die Accademia dei Lincei in Rom hat den dur seine tb en auf dem Gebiete altitalischer Dialekte verdienten Proos der Philologie an der hiesigen Universität, Dr. rau) Bücheler, zum auswärtigen Mitgliede ernannt. Die 1875 gegründete philologis-histori] é Klasse, welcher der Er- nannte angehört, zählt überhaupt zwanzig Mitglieder. Das Diplom ift von Quintino Sélla und dea Drófesoten Dominico Carutti und Pietro Blaserna unterzeichnet.
A 29. Juni Die Pariser Geographifch e Geselle \cha ft vertheilte gestern in dem großen Saale der Sorvonne ihre Jahrespreise. Den Vorsi führte der Admiral La Roncière le
oury. Die große goldene Medaille erhielt der Afrika- reisende Stanley, der in einem englishen Vortrage noch einmal das Resultat aues merkwürdigen Entdeckungen in Central-Afrikaæ darlegte. Goldene Medaillen wurden Hrn. Vivien de Saint Martin für die Arbeit eines 75jährigen, ganz der Wissenschaft ge- weihten Lebens, und dem Dr. Har mand fär seine unter vielsahen Gefahren unternommene Durhforschung von mbodscha, Laos und anderen Gegenden Hinterindiens zu Theil.
— Eine für Gabelsbèergersche Stenographen interessante Neuig* keit auf lit Aen Gebiete ist soeben im Selbstverlage des Hers ausgebers, Emil Trachbrodt in Leipzig erschienen und betitelt sich: "Sllustrirte eitung für Gabelsbergershe Steno-
raphen“. Dieselbe erscheint heftweise in der Stärke von 12 Seiten n Folio und bietet, na dem 1. Hefte zu urtheilen, neben eleganter äußerer Ausstattung sowohl eine fesselnde Lektüre, als au vortreff.