Augen fallende Marke des zulässig niedrigsten Wasserstandes angebracht sein; ; i
3) mit wenigstens zwei vorschriftsmäßigen Sicherheits- ventilen, von welchen das cine so eingerichtet sein soll, daß die Bang desselben niht über das bestimmte Maß gestei- gert werden kann. Die Belastung dieser icherheitsventile if derartig einzurichten, daß denselben eine vertikale Bewegung von 3 mm möglich ist;
4) mit einer Vorrichtung (Manometer), welche den Druck des pfes zuverlässig und ohne Anstellung besonderer Proben fortwährend erkennen läßt. Auf&den Zifferblättern der Manométér:. muß dié’ größte zulässige «Dampfspannung dur eine in die Augen fallende Marké*bezeichnet fein ;
5) mit einer Dampfpféife.
8. 12. Alle nit in Arbeitszügen gehende Wagen sollen auf Federn ruhen, mit E | pag x eas und an beiden Enden mit L Buffern versehen sein. i
Sämmtliche Räder müssen mit Spurkränzen versehen sein.
Bei Lokomotiven und Tendern muß die Stärke s{miede- eiserner Radreifen mindestens 22, diejenige stählerner min- destens 19 mm betragen; bei Wagen können \{hmiedeeiserne Radreifen bis auf 19 mm, stählerne bis auf 16 mm abgenugt
Wer
ben. Sämmtliche Fahrzeuge müssen sich in doppelter, von ein- ander unabhängiger eise so mit einander verbinden lassen, daß “beim Bruch“ irgend““eines“ Theiles“ der angefpannten Kuppelungsvorrihtung die Sicherheitskuppelung in Wirksam- keit tritt:
Ob! umd unter-welchen Bedingungen einzelne: Theile / der Hauptkuppelungsvorrihtung zugleich für die Sicherheitskuppe- lung verwendet werden ; dürfen, unterliegt «der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. : ;
Alle Kuppelutigen: und Verbindungsvorrihtungen müssen, wenn sie ‘heräbhängen, beim niedrigsten: zulässigen: Buffer- stande noch mindestens 75 mm von der Schienenoberkante entferut bleiben.
8. 13. ‘Jn jedem: Zuge müssen außer den-Bremsen am Tender oder an der Lokomotive so viele kräftig. wirkende Bremsvorrihtungen angebraht und bedient sein, daß durch die leßteren bei Neigungen der Bahn
bei Personenzügen, bis einshließlich 1/500 der 8. Theil,
1" 1" 300 . u I "n
u "n 1/ 200 # . 1 I 8.
7) "n 1/ 100 . "i 1 1s
"n 1 1/50 n . 1 U 5.
1 1 1/40 "i . 1 u 4. 1" der Räderpaare gebremset werden kann. Gemischte Züge, welche mit der Geschwindigkeit der Personenzüge fahren, sind hierbei als Personenzüge zu behandeln.
Erstreckt sich die: stärkste Neigung zwischen zwei Statio- nen ‘auf - eine Bahnlänge von weniger als 1000 m, so ist für die Berechnung der Bremsenzahl nicht diese, sondern die nächst geringere Neigung dieser Strecke maßgebend.
Bei Güterzügen kann die Zahl der zu bedienenden Bremsen
auf Neigungen bis einschließli 1 : 60 auf den 6. Theil,
Und auf Neigungen bis einsGRebl 1: 40 auf den 5. Theil der Räderpaare herabgeseßt werdên, wenn
1) die Fahrgeshwindigkeit vôn-18 km pro Stunde Fahr- zeit nicht überschritten wird, i 9) die Stärke des Zuges 80 Achsen nicht übersteigt,
3) dur geeignete Kontrolapparate die Fahrgeshwindig- keit des Zuges genau festgestellt wird.
Bei Berechnung der Zahl der Bremsen wird hierbei eine unbeladene Achse gleich einer halben beladenen Achse gerechnet.
Für Bahnstrecken mit Neigungen von e als 1:40 sind für das Bremsen der Züge von den Aufsihtsbehörden besondere Vorschriften zu erlassen.
8. 15. Sämmtliche Personen-, Post- und Gepäckwagen, sowie die als Schlußwvagen laufenden Güterwagen sind mit den erforderlichen Signallaternenstüßen zu versehen, welche \o anzubringen sind, daß dieselben entweder zur Seite des Wagens oder über die Dee desselben hervorragen.
Der Abstand der Oberkante dieser Stüßen über Schienen- oberkante darf im ersteren Falle höchstens 3,000 m, im leßteren höchstens 3,600 m betragen, während die Mitte -(Vertikalachfe)
bei Güterzügen, der 12. Theil,
der Stüßen im ersteren Falle höchstens 1,400 m, | im leßteren" höchstens 1,200 m von der Mitte des Wagens entfernt sein darf. ° Die Laternenstiütßen müssen einen quadratisch:ckonischen
Querschnitt im Lichten von 0,046 m oberer und:0,035 9 unterer Länge und Breite bei -0,076 m Höhe derselben--erhalten“und diagonal zur Achse des Wagens, gestellt werden, Der größte Querschnitt des. Lateritenkästens, dessen: Seitenflähen parallel den Wagenflächen liegén müssen,- darf nicht über 0,250 m Breite und 0,280 m- Höhe betragen, und derjenige .des Laternenauf- N nux ‘0,140 - Bréîte und 0,120 m Höhe abên.-
_§._17,- Feder Wagen ist von Heit. zu. Zeit- einer: gründ- lichen. Revision zu unterwerfen, bei welcher. die; Achsen, Lager und Federn .abgenómmen. werden müssen. Diese Revision hat spätestens zwei Jahre nach, der ersten Jngébrauchnahme oder nah. der leßten Revision zu erfolgen, bei , den Personen-, Gepä&- und Postwagen. jedoch - spätestens “nah jedesmaliger Zurü@légung eines Weges ‘von 30 000 km,
8, 18. Jeder Wagen muß Bezeichnungen erhalten, aus weléhéii zu '@jehèn ‘ist
a. die Eisenbahn, zu welchét ér gehört;
b. bie Ordiungsnütimiér;' unter welcher ‘èr- in ‘den Werk- stätteriz und ‘Revisiötisregistern “ eführt wird; -
c. dasegenct Gericht“ ciisGließli@ der Achsen und Räder; G E Kadegéeivitht, mit'welhèm’ êr belästét wer-
en darf;
e. das Dátüm- der lézten' Revision:
Jeder Personenwagèn:söll Merkmale: erhalten; welche dem Reisenden: |das-Auffinden: der: Wagenklasse, wie: der benußten Wagenakhtheilung erleichtern: j
Antherbeutschen Bahnen: ani 00: Wagen können; von der? Verwaltung - der ;ranshließenden deutschen Bahn, sofern dieselben-;;von : der- übernchmendew Verwaltung: für: betriebs- sicher;:cerahtet, ohne: ! Rüclsicht} auf: die: Bestunmungen der 88. 17 und 18 in den Betrieb, genommen und auf andere deutshe Bahnen übergeführt werden. Durch Staatsperträge in dieser, Medie ung. getroffene. Bestimmungen...werden- hier- DUL M Au S étgeleisigén. B hustrécken sollen die Zü
‘ Auf -doppelgeleisigên. Bahnstréclen „sollen die Züge das in, ibres Fabttricht g rets. liegénde- Geleise befahren. Bereits bestehende Ausnahmen: dürfen. bis. auf Weiteres
be ibehalien werde.
Au sind Ausnahmen zulässig bei Geleissperrungen und
p bey ree 2 A nah vorgängiger Verständigung der bena-
Stationen, sowie unter Verantwortlichkeit des dienst-
thuenden Stationsbeamten bei Doppelstrecken in den Bahn-
öfen, für Hülfslokomotiven und für Lokomotiven, welche zum achschieben eines Zuges gedient haben (siehe 8. R
8. 23. - Mehr als 150 Wagenachsen sollen in keinem Eisenbahnzuge gehen. Personenzüge sollen nit über 100 Wagen- asen stark sein. Militärzüge und solche Güterzüge, welche streckenweise zur Pm mitbenußt werden, dürfen mit Rücksicht auf ihre geringe Geshwindigkeit ausnahmsweise bis- 120 Wagenachsen stark fein. ;
8. 24. Unter Beobachtung der im §8. 26 vorgeschriebenen Geschwindigkeit ist die Fahrt mit dem Tender voran bei fahr-
lanmäßigen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Zügen nur in Ausnahmefällen, im übrigen aber allgemein gestattet. /
Entsprechend fkonstruirte Tenderlokomotiven dürfen bei allen Zügen auch auf freier Bahn vor- und rückwärts laufen.
8. 25. Kein Zug darf vor der im_ veröffentlichten Fahr- plan bekanntgegebenen Zeit von einer Station abfahren.
Die Abfahrt darf nicht erfolgen, bevor alle auf den Langseiten der Wagen befindlichen Wagenthüren ges{hlossen sind und das für die Abfahrt bestimmte Signal gegeben ist.
Züge, wohin: au leer gehende Lokomotiven zu renen, dürfen einander nur in Stationsdistanz E i
8. 26. Die größte ulässige Fahrgeshwindigkeit wird bei Neigungen von nicht mehr als 1 : 200 und Krümmungen von nicht weniger als -1000 m Halbmefser:
für Personenzüge auf 75 km in der Stunde oder 1250 m
in der Minute; i für Güterzüge auf 45 km in der Stunde oder 750 m in der Minute;
für Arbeitszüge:
a, im allgemeinen auf 30 km in der Stunde oder 500 m in der Minute ; j
b. wenn- die sämmtlichen in denselben laufenden Wagen den Bestimmungen im 8. 12 entsprechen, auf 45 km in der
tunde oder 750 m in der Minute festgeseßt. : g :
Unter besonders günstigen T R Le kann für Per- sonenzüge mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde eine größere Geschwindigkeit bis zu 90 km in der Stunde oder 1500 m in der Minute zugelassen werden. :
Auf Bahnstrecken, welche stärkere Neigungen als 1 : 200 und Krümmungen von weniger als 1000 m Halbmesser haben, müssen die Geshwindigkeiten angemessen verringert werden. Dem Fahrpersonal find diese Strelen unter Angabé der zu- lässigen Geschwindigkeiten zu bezeichnen.
Personenzüge, welhe dur Lokomotiven befördert werden, deren sämmtliche Achsen vor der Feuerbuchse liegen, dürfen im Allgemeinen nicht schneller als 45 km in der Stunde oder 750m in der- Minute fahren, jedoch sind mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde größere Geschwindigkeiten zulässig.
Die größte Geshwindigkeit leer fahrender Lokomotiven mit dem Schornstein voran wird im Allgemeinen auf 40 km in der Stunde und jur Lokomotiven, welche für Beförderung von Personenzügen konstruirt sind, sofern deren Achsen nicht sämmtlich vor der Feuerbu{hse liegen, auf 50 km festgeseßt. Größere Geschwindißkeitèn können mit Genehmigung der Auf- sihtsbehörde gestattet: werden.* H ;
Lokomotiven mit dei Tender voran dürfen nicht schneller als 30 km in der Stunde fahren, einerlei, ob dieselben Zügé befördern oder leer fahren (cfr. 8. 24).
Bei [den Probefährten- der Lokomotiven kann von den die Fahrgeschwindigkeit einzeln fahrender Lokomotiven beshränken- den Vorschriften Abstand genommen werden.
Langsamer muß gefahren werden : i
a. wenn Menschen, Thiere oder Hindernisse auf der Bahn bemerkt werden ; (
b. dur Weichen gegen die Spißen derselben und über Drehbrücken; ,
c. wenn das Signäl zum Langsamfahren gegeben wird.
n allen diesen Fällen muß so langsam gefahren werden, als die Umstände zur Vorbeugung einer möglichen Gefahr es erfordern. /
8. 27. Bei der Einfährt- aus Haupt- in Zweigbahnen und umgekehrt, sowie überhaupt. bei dem Uebergange aus einem
Géleise in das andere muß so langsam gelan werden, daß
der Zug auf einer Länge von 200 m zum Stillstand gebracht werden kann.
Bahnkreuzungen in gleicher Ebene der Schienen außerhalb der Stationen (8. 3) dürfen. von den Zügen erst passirt wer- den, nachdem die leßteren vorher zum Stillstande gebracht sind und. .von- den Aufsichtsbeamten die Erlaubniß zum Passiren ertheilt ist. j
Bei der Kreuzung einer Hauptbahn durch eine. Bahn von untergeordneter Bedeutung genügt es, wenn .im Einverständ- niß mit der Aufsichtsbehörde die Verpflihtung des Anhaltens vor. der Dur(hkreuzung lediglih den Zügen der leßteren Bahn auferlegt wird. /
8. 28. Bei denjenigen Personenzügen, bei welchen eine Geschwindigkeit von 60 km in der Stunde und darüber zur Anwendung kommen oll, r sich die Betriebsmittel in A vorzugsweise tüchtigen Zustande befinden. Außerdem müssen:
a. die Fahrzeuge Un e (0E "mit dem Tender 0 |
fest gekuppelt sein, daß sämmtliche Zug- und Bufférfedern etwas „angespannt sind;
b. die nah §8. 13 (siehe auh_8. 33) erforderlichen. ge- bremsten Rädérpaare: um einés. vermehrt sein.
8. 29. Die schnellfahrenden Züge, jowie die Cte lge der Alléxhöchsten und: Höchsten Herrschaften haben behufs bé- sonders. pünkllicher. Besörderung überall den Vorrang vor den andéren, Zügen. i
Inwieweit Eilgut mit den im §. 28 nähex bezeichneten Zügen befördert werden darf, bestimmt die Aufsichtsbehörde.
8. 33. Bei Bildung eines jeden Zuges muß sorgfälti daráuf gehaltén werden, daß die im 8. 13 (siche auh L 98) vorge{chriebene, Anzahl von Bremsen W in _felbigem befindet und n leßteré angemessen: vertheilt. sind, Bei: Neigungen von; mehr, als. 1 : 200 soll-der leßte Wagen eine Bremse haben.
Bevor der Zug die Abgangsstation verläßt, ist derselbe zu revidiren und darauf zu A daß die Wagen: unter 0d und der Tender, mit dem näch] M B in doppelter Weise. gehörig „perkuppelt (siehe, 8. 12), die Verbindung zwischen den Schaffnersigen. und der Dampffeife (8. 48) her- géstellt, die Belastung in den einzelnen Wägen thunlichst gleich- mäßig-vertheilt, die nöthigen Fahrsignäle und; Latèxrnên ‘an- gebracht und die porgeschriebenen Bremsen angemessen . ver- theilt ind. - Diese Nori nn “ 154 unterwegs bei feder Novändo-
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rung in der Zusammenseßung des Zuges und so oft der Aufenthalt es gestattet, zu wiederholen.
Jn den Personenzügen müssen die Zughaken soweit zu- santinengezogen jen, daß die Federbuffer der Wagen im Zu- stande der Ruhe sih berühren (siehe übrigens §. 28). Fn ge- mischten Zügen sind Wagen mit ungewöhnlicher uppelung niht unmittelbar vor und auch nicht unmittelbar hinter die Personenwagen zu stellen.
8. 34. Jn jedem zur Beförderung von Passagieren be- stimmten Zuge muß mindestens ein Wagen ohne Passagiere zunächst auf den Tender gen. Unter besonderen Verhält- nissen kann hiervon in ei Inen Fällen mit Zustimmung des Reichs-Eisenbahn:Amts- Abstand genommen werden. i
Bei der dem Postwagen zu ‘gebenden Stellung ist, soweit der Bahnbetrieh dies gestattet, auf die Bedürfnisse des Post- dienstes Rücksicht zu nehmen, ebenmäßig ist die Verwendung des Postwagens als Schußwagen thunlichst zu vermeiden.
8. 42. Die Zugführer, Schaffner und Bremser müssen ein Nothsignal an den Lokomotivführer geben können.
8. 46. Die jedesmalige Stellung der Weichen in den Hauptgeleisen der Bahnhöfe muß dem Lokomotivführer auf 150 m Entfernung fkenntlih sein. Die hierzu dienenden Signale müssen dergestalt mit den Weichen verbunden sein, daß sie entweder mit denselben zugleih ihre Stellung ändern, oder nur nach rihtiger Einstellung der Weichen als Fahr- signal erscheinen können. :
Auf die württembergischen Bahnen finden diese Bestim- mungen bis auf Weiteres nur mit den Modifikationen An- wendung, welche das dort bestehende Sen nan nach dem A der Königlih württembergishen Aufsichtsbehörde erfordert.
Bevor das Signal zur Ein- oder Durchfahrt für den an- fommenden Zug gegeben wird und vor der Abfahrt eines jeden Zuges is nahzusehen , ob die Bahnstränge, welche der Zug zu durchlaufen hat, frei und die betreffenden Weichen ne gestellt sind (siehe §. 1 al, 2). : -
uf denjenigen Stationen, auf welchen eine Verbindung des Wärterpostens am Bahnhofs-Abschlußtelegraphen mit der Station durch elektrishe Blockapparate oder Sprechappa- rate oder auf irgend einem anderen mechanischen oder elektri- schen Wege nicht besteht, sind von dem dienstthuenden Sta- tionsbeamten für die Einfahrt der Züge optische Signale am Telegraphenmast zu geben. ,
Für die Weichen in den Hauptgeleisen ist eine normale Stellung als Regel vorzuschreiben. L L
Zu den Hauptgeleisen sind alle diejenigen Geleise zu rechnen, welhe in Ausführung des fahrplanmäßigen Fahr- dienstes von Baynzügen- durhfahren oder benußt werden.
8. 48. Das Begleitpersonal darf während der Fahrt nur einem, für die Ordnung und Sicherheit des Zuges vorzugs- weise verantwortlihen Beamten untergeordnet und muß \o vertheilt sein, daß dadur die Uebersicht über den ganzen Zug mit: Erkennung der Signale und die Verständigung des Be- gleitpersonals mit dem: Lokomotivführer“ ermöglicht wird. Zur. Verständigung zwischen -Zugpersonal und Lokomotivführer joll bei allen Zü en eine mit der Dampfpfeife der Lokomotive oder mit einem Wecker an der Lokomotive verbundene Zugleine oder eine andere geeignete Vorrichtung anaran sein, welche bei Personenzügen über den ganzen Zug, bei gemischten Zügen über sämmtliche beseßte Personenwagen und bei Güterzügen legi bis zum wachthabenden Fahrbeamten geführt
ein muß. | 8, 52. Zur Bedienung der Lokomotive muß dieselbe mit einem Führer und einem Heizer beseßt sein.
Die Führung der Lokomotiven darf nur folhen Personen übertragen werden, welche mindestens 21 Jahre alt und un- bescholtenen Rufes sind und ihre Befähigung als Lokomotiv- führer unter Beachtung der vom Bundesrat darüber erlasse- nen Vorschriften nachgewiesen haben. :
Die Heizer müssen mit der Nano der Lokomotiven mindéstens ‘soweit vertraut sein, um dieselben erforderlichen- falls {till-’ oder zurücfstellen zu könnén. / :
8, 53. Die Eisenbahnreisenden und das sonstige Publi: fum müfßsen den allgemeinen Anordnungen nachkommen, welche von der Bahnverwaltung behufs Aufrechterhaltung der Ord- nung innerhalb des Bahngebiets und beim Transport der Personèn und Effekten getroffen werden und haben den dienst- lichen Anordnungen, der in Uniform befindlichen oder mit einém Dienstabzeichen- oder mit einer besonderen Legitimation versehenen Bahnpolizeibeamten (8. 66) Folge zu leisten.
. 66. Zur Ausübung der Bahnpolizei sind zunächst folgende Eisenbahnbeamte berufen :
N Betriebsdirektoren und Ober-Fngenieure,
9) Ober-Betriebsinspektoren,
3) Betriebsinspektoren und |Betriebs-Bau -Jnspektoren lan reer an E E Transport-Fnspektoren und deren
istenten);,
4) Eifenbahn-Baumeister; Abtheilungs - Baumeister « und Jngenieure, /
5) ait n g und Betriebscontroleure,
erner:
6) Stationsvorsteher (Stationsmeister, Bahnhofsinspekto- ren, Bahnhofsverwalter), ;
7) Stationsaufseher (Bahnhofsaufseher) und Stations- assistenten (Bahnhofs-Jnspektionsassistenten),
—— 8) Bahnmeister und Hülfsbahnmeister, ——
9) Weichensteller (Weichenwärter, Stationswärter und j
Hülfsweichenwärter), 10) Ober-Bahnwärter, Bahnwärter (Brücen-, Schlag-, Signal-, Streckenwärter) und Hülfsbahnwärter E aue: 11) R Ober und Zugmeister (Zugführer, zug- führende S@Whäffner, Ober-Schaffner), 12) Paetiteister (Güterschaffner, Gepäcschaffner), 13) Schaffner (Personenschaffner, Conducteurè), 14) Rangirmeister (Oberkoppler, Schirrmeister),
el MWagénwärter und Bremser (Schmierer, Zugsöler),
16) Thürhüter (Portiers, Perrondiener),
17) Nachtwäthter. : 4 Die Bahnpolizeibeamten müssen bei Ausübun ihres
Dn die vorgeschriebene Dienstuniform oder das festgestellte
Dienstabzeichen tragen oder mit einer Legimation versehen sein.
8. 68. Alle' zur Ausübung der Bahnpolizei berufenen Beamten müssen mindestens 21 Fahre alt und unbescholtênen Rufes sein, lesen und schreiben können und die sonst zu ihrem besonderen Dienst exforderlihen Eigenschaften besißen. Diese müssen bezügli der im 8. 66 Nr. 6—17 aufgeführten Bahn: polizeibeamten den vom Bundesrath darüber er assenen Be- stimmungen êntsprechen. e
Die Bahnpolizeibeamten werden von der A e Be- hörde vereidet. S ung auf die
ihnen übertragenen Dienstverrihtungen dem Publikum gegen- über in die Rechte der öffentlichen Polizeibeamten.
Die Offiziere und Mannschaften der militärischen For- mationen für Eisenbahnzwecke find von obigen Vorschristen über: das Alter und die Becidigung ausgeschlossen.
IT. Der §8. 74 R folgenden Zusaß als Alinea 4:
Für die an den Grenzen Deutschlands gelegenen Strecken, welche von ausländishen Bahnverwaltungen betrieben werden, fönnen Ausnahmen bezüglih dieses Reglements und der Signalordnung für die Eisen ahnen Deutschlands von der be- treffenden Landesregierung unter Zustimmung des Reichs- Eisenbahnämts bewilligt werden.
Berlin, den 12. Juni 1878. ; er Reichskanzler. von Bismarck.
Königreich Preufßen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Geheimen expedirenden Sekretär, Rehnungs-Rath Wieland vom Kriegs-Ministerium, bei dem Ausscheiden aus d; Ses den Charakter als Geheimer Rehnungs-Rath zu verleihen.
Berlin, den 8. Juli 1878,
Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl*von Preußen ist im Allerhöhsten Austrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs zur Feier des 25 jährigen Regierungs- jubiläums Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen-Weimar nah Weimar abgereist.
Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Am Schullehrer-Seminar zu Delißsch ist der Lehrer Nen L aus Liebenwerda als Hülfslehrer angestellt worden. er praktishe Arzt Dr. Baum zu Aachen ist zum Kreis- Wundarzt des Landkreises Aachen ernannt worden.
Bekanntmachung.
n den in dem Monat Mai d. J. abgehaltenen Turn- lehrerinnen - Prüfungen haben das Zeugniß der Befähigung zur Sens des Turnunterrihts an Mädchenshulen erlangt :
1) Benicken, Lehrerin zu Nordhausen, P 9) Bernhardi, Sophie, zu Standemin bei Belgard in ommern, 3) Brehmer, Lehrerin zu Berlin, 4) Le Clerc, desgl. daselbst, 5) Cochius, Gemeindeschullehrerin daselbst, 6) Diedicke, Therese, zu Wittenberg, 7) Dippe, Anna, zu Tilsit, 8) Dreist, Handarbeitslehrerin aus See-Buckow i. Pom., jeßt zu Prenzlau, 9) Duchstein, desgl. zu Berlin, E Eckhardt, Hedwig, zu Graudenz, 11) Fröhlich, Gemeindeschullehrerin zu Berlin, 12) Gehrke, Lehrerin daselbst, P Gerth, Gemeindeschullehrerin daselbst, 14) Geßler, Lehrerin daselbst, 15) Göße, Handarbeitslehrerin daselbst, 16) Grant ow, Bertha, zu Seehausen i. d. Altm., 17) Grünewald, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 18) Hahnrieder, Theone, zu Meseriß, 20 Hartung, Lidy, aus Erfurt, jeßt zu Arnstadt i. Thür., 20 N aat Elise, zu Berlin, 21) Hummit\ch{ch, Emma, Kindergärtnerin daselbst, 22) Hummits, Anna, Kindergärtnerin daselbst, ) Karges, Lehrerin daselbst, 24) Kessel, Handarbeitslehrerin daselbst, 25) Knab, Hedwig, daselbst, 26) Kolberg, Martha, geb. Hempel, zu Stettin, 27) Krakow, Lehrerin zu Berlin, z. Z. in Weimar, 28) Krgu se, desgl. zu Berlin, 29) Krebs, desgl. daselbst, 30) Krüger, Hedwig, zu Nordhausen, 31) Lahndt, Lehrerin zu Berlin, 32) Lamp, desgl. zu Kiel, 33) Lang, Elisabeth, zu Graudenz, ¿N Lange, Lehrerin zu Berlin, di A Lemke, Olga, aus Berlin, jeßt zu Kulm a. d. eihsel, 5B Leonhardy, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 37) Lingner, desgl. daselbst, an Lüd1cke, Julie, zu Halle a. d. S,., 39) Maa dck, Sophie, zu Berlin, n Meyer, Marie, zu Wittstock i. d. Ostpriegniß 41) Müller, Klara, Handarbeitslehrerin und Kinder- gärtnerin zu Berlin, pr Müller, Anna, Handarbeitslehrerin daselbst, 43) Müller, Marie, zu Zahrensdorf bei Boizenburg a. d. Elbe, Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin, 44) Najork, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 45) PIEort, Leber va 46 abe au desgl. zu Tilsit, 47) Püschel, Handarbeitslehrerin zu Nordhausen, 48) Pugtke, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 49) Rä hmeél, Gemeindeschullehrerin daselbst, 50) Ribbach, Elise, zu Nordhausen, 51) Riedel, Elise, zu cletuen 52) Rolle, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 53) Rother, Bernhardine, zu Rawitsch, 54) Sandau, Gemeindeschullehrerin zu Berlin, 55) Schulze, Handarbeitslehrerin dafelbst, 56) Schumann, desgl. zu Hildesheim, 57) Steinbrück, Gemeindeschullehrerin zu Berlin, 58) Surel, Handarbeitslehrerin daselbst, 59) Textor, Lehrerin weil 60) Ungewitter, Gemeinde chullehrerin daselbst, n Unruh, Hedwig, daselbst, 62) von Usedom, Lehrerin daselbst, 63) Volkmann, Handarbeitslehrerin daselbst, 64) Wedde, Lehrerin daselbst, 65) Werther, Blanka, zu Nordhausen, 66) Wormann, Lehrerin zu Berlin, 67) Zimmermann, Handarbeitslehrerin daselbst, 65 oozmann, desgl. daselbst, 69) Zucker, Bertha, Lehrerin daselbst.
f sammilänge von 26 320,50 km, an
Jn denselben Prüfungen hat das Zeugniß beschränkter Befähigung zur Ertheilung des Turnunterrihts an Mädchen- schulen erlangt :
70) Zudcker, Jda, Lehrerin zu Berlin.
Ueber den Grad der Befähigung geben die von der Prü- fungskommission ausgestellten Zeugnisse Auskunft.
Berlin, den 3. Juli 1878.
Der Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. Jn Vertretung : Sydow.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Der Thierarzt erster Klasse Johann Paul Schieckart zu Neurode ist zum kommissarischen Kreisthierarzt des Kreises Glatz ernannt worden.
Nichtamtliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 8. Juli. Jhré Majestät die Kaiserin-Königin empfing vorgestern den Besuch Jhrer Königlichen Hoheiten des Prinzen Carl und des Prinzen Friedrich Carl und geleitete Beide zu Sr. Majestät dem Kaiser und König.
__ Gestern wohnte Jhre Majestät die Kaiserin-Königin mit G Königlichen Hen der Großherzogin von Baden dem ottesdienste in der Garnisonkirhe bei. hre Majestät hat Jhren Ober-Hofmeister, den Grafen Nesselrode, nah Weimar gesendet, um Allerhöchstdieselbe bei dem morgen stattfindenden Jubiläum Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen zu vertreten.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam gesiern Vormittag um 11 Uhr mit dem Prinzen Heinrih von Potsdam nah Berlin und fuhr vom Bahnhof sofort zu Sr. Majestät dem Kaiser und König. Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrih kehrte um 1 Uhr nach Potsdam zurü.
Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz begab Sih um 3 Uhr Nachmittags mit den zu den Höchsten Herrschaften ge- ladenen Kongreß-Bevollmächtigten und deren zur Zeit hier anwesenden Gemahlinnen, sowie den übrigen geladenen Gäjten nach Wannsee.
Jhre Kaiserlihe und Königlihe Hoheit die Kronprinzessin erwartete daselbst mit dem Prinzen Hein- ri die Gesellschaft.
Nah einer längeren Dampsfschiffahrt und daran sih an- \chließender Spazierfahrt dur die Königlihen Gärten wUrde in Sanssouci das Diner eingenommen. =
Die Höchsten Herrschaften ke von dort nah dem Q Palais die geladenen Gäste um 9 Uhr nach Berlin zurü.
_ Von den Kongreßbevollmächtigten ließen Fürst Bismarck zürst Gortschakoff, Earl Beaconsfield und Herr von Oubril ih entschuldigen. L Jhre Durchlaucht die Fürstin Bismarck mit ny Gräfin“ *Bismarck hatten der Einladung Folge gegeben.
Außer an- die Genannten waren Einladungen an den Minister des Königlichen Hauses, Freiherrn von Sleiniß nebst Gemahlin, den Hofmarschall Grafen von Perponcer mit Gemahlin und die General-Adjutanten Graf von der Golß und Graf von Brandenburg ergangen.
L D Bundesrath hielt am Sonnabend, den 6. Juli, eine Plenarsißung unter Vorsiß des Präsidenten des Reichs- fanzler:-Amts, Staats-Ministers Hofmann.
Es wurden Ausschußberichte erstattet über: a. Erhebungen, betreffend dieSteuerfreiheit von Spiritus zu gewerblichen Zwecken. Es soll eine Kommission mit derartigen Erhebungen betraut wer- den, welche besteht aus einem Vorsißenden und einem Beamten des Reichskanzler-Amts, 3 höheren Steuerbeamten, welche von Preußen, Sachsen und Hessen vorgeschlagen werden, zwei Chemikern, einem Vertreter der Branntwein verwendenden Großindustrien, sowie einem Vertreter der Branntwein- fabrikation und des Branntweinhandels; — b. die steuerliche Behandlung der Abraumsalze. Es wurden die Vorausseßungen bestimmt, unter denen Abraumsalzke und andere Produkte der Salzbergwerke, sei es ohne vor- herige Vermahlung, sei es im vermahlenen Zustande, sei es na vorheriger Denaturirung steuerfrei abgegeben werden dürfen; — c. die Ausprägung von Kronen at echnung der Reichsbank. Es soll die Ausprägung von Kronen ver tärft, dagegen diejenige von Doppelkronen vermindert werden.
Endlich wurde eine an den Bundesrath gerihtete Eingabe des Papierfabrikanten Behrend in Varzin, betreffend die zoll- amtlihe Behandlung von {wedischem Packpapier, vorgelegt und dem betreffenden Ausschusse überwiesen.
— Nach der vom e O erdtenilibtee Nas aus: gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über im Monat Mai d. J. beförderte Züge und deren Verspätungen wurden auf 58 größeren Eisen- bahnen Deutschlands (exkl. Bayerns), mit einer Ge- ( ahrplanmäßigen Zügen efördert : 12 221 Courier- und Schne uge, 80 397 Per)onen- üge, 38 321 gemischte und 67180 Güterzüge; an außer- fa rplanmäßigen Zügen : 2042 Courier-, Personen- und ge- mischte, und 31 787 Güter-, Materialien- und Arbeitszüge. Jm Ganzen wurden 569 493 932 Achskilometer bewegt, von denen 175 068 514 Acskilometer auf die Ba Hüge mit Personenbeförderung entfallen. s verspäteten von den 130 939 fahrplanmäßigen Courier-, Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 428 oder 0,33 pCt., (gegen 1,00 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 0,48 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 163 dur das Abwarten verspäteter Ans@luß Üge hervor- gerufen, so daß aus im eigenen Betriebe der betreffenden Bah- nen liegenden Ursachen 265 Verspätungen oder 0,20 pCt. (gegen 0,32 pCt. im Vormonat) der beförderten Züge entstanden. Jn demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf 55 Bahnen os im eigenen Betriebe liegende Ursachen 688 Züge, leih 0,55 pCt., sonach 0,35 pCt. E In Folge der erspätungen wurden 91 Anschlüsse versäumt (gegen 139 in demselben Monat des Vorjahres und 87 im Vormonat).
— Jn den deutschen Münzstätten -sind bis z::m 29. Juni 1878 eprä gt worden, an Goldmünzen: 1 216 817 600 / Doppelkronen, 365 296020 #6 Kronen,
27 969 845 A halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 290 632 940 M; an Silbermünzen : 71 652 415 6 5-Martiüde, 97 918 334 M 2-Markstücke 148 847 743 M6 1-Markftüde, 71 486 388 M 50-Pfenn , 835717718 M4 20 S 20-Pfennigstücke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen s: 1 610 083 465 M, an Silbermünzen: 425 622 598 6.
— Der Kaiserliche Gesandte Freiherr von Canigt is nach dem Haag zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dor- tigen Gesandtschaft wieder übernommen.
— Der Präses der Ober-Militärexaminations-Komzzision, General-Major des Barres, hat eine Dienstreife nah Neisse, Anklam, Erfurt, Engers und Meß angetreten.
__ Oesterreich-Ungarn. Wien, 7. Juli. (W.T.B.)Die amt- lihe „Wiener Zeitung“ veröffentliht ein Kaiserliches Handschreiben an den Minister-Präsidenten Für- sten Auersperg, in welchem der Kaiser sih die Shlußfassung über das Entlassungsgesu ch des Ministeriums vorbehält. Der Minister des Fnnern, Frhr. v. Lasser, wird von seinem Posten enthoben und Fürst Aersperg mit der Lei- gung des Ministeriums des Jnnern bis zur Verfügung des Kaisers über das Entlassungsgesuch des Gesammt-Ministeriums. beauftragt. — Ein weiteres Kaiserlihes Handschreiben an den Frhrn. v. Lasser enthebt denselben, unter dem Aus- druck des Bedauerns, auf sein Ansuchen von seinem Amte als Minister des Fnnern und genehmigt die Verseßung desselben in den Ruhestand, unter Vorbehalt seiner Wiederverwendung. Gleichzeitig wird dem Minister das Großkreuz des St. Ste- A verliehéèn und Frhr. v. Lasser als lebenslängliches
itglied in das Herrenhaus berufen.
Großbritannien und Jrland. London, 7. Juli. (W. T. B) Wie der „Observer“ meldet, hat der Schazkanzler Northcote eine Anzahl hervorragen- der P, der konservativen Partei zu“ einer Versammlung eingeladen, welhe morgen Nachmittag im Aus- wärtigen Amte stattfinden soll. Die konservativen Vereine Londons haben beschlossen, dem Earl Beaconsfield bei seiner Rückehr von Berlin einen festlihen Empjsang zu bereiten und demselben eine Adresse zu überreihen. — Jn den Gewässern von Cypern kreuzen gegenwärtig die Panzerschiffe „Fnvincible“ und „Raleigh“: das Ge- schwader des Admirals Hay befindet sih bei Larnaka.
— 8. Juli. (W. T. B.) Earl Beaconsfield wixd am Freitag hier zurückerwartet. — Der Schaßkanzler Northcote hat sich durch einen Stoß gegen ein Fenster leiht die Stirn verleßt und muß sih einige Tage der Ge- schäfte enthalten.
Frankeich. Paris, 8. Juli. (W. T. B.) Bei den gestern stattgehabten Ergänzungswahlen zur Depu- tirtenkammer wurden 17 Republikaner und 3 Konservative gewählt. Jn zwei Fällen sind engere Wahlen nothwendig.
__ Italien. Rom, 6. Juli. (W. T. B.) Jn der heu-
tigen Sißung der Deputirtenkammer erklärte der Mi- nister des Fnnern, Zanardelli: die Regierung be- dauere, auf die gestern angekündigten Jnterpellationen bezüglich der orientalischen Frage mit Rücksicht auf die Verhandlungen des Kongresses niht antworten zu können. Sie könnte indessen beweisen, daß sie ihre Pflichten niht vergessen habe und den Prinzipien treu geblieben sei, welche die Grundlage der Existenz Jtaliens bilden.
Türkei. Konstantinopel, 6. Juli. (W. T. B.) Zwei englische Panzerschiffe sind in den Gewässern von eret eingetroffen. — Die Abreise des englishen Bot- \chastssekretärs Baring nach Kreta ist verschoben worden. 4 O „Reutershen Bureau“ wird aus Konstan: tinopel, vom 6. Juli, gemeldet : Russische und türkische Kommissare, unter welchen leßteren sich Kamil Pascha und Reschid Pascha befinden, werden die unverzüglihe Räu mung von Varna und Schumla bewerkstelligen.
Die Skupt-
Kragujewaß, 5. Juli. (W. T. B.) \schtina ist heute eröffnet worden.
_ — 7. Juli, (W. T. B.) Die Skuptschtina hat heute ihr Bur eau konstituirt und Matic zum Präsidenten, Vasiß zum Vize-Präsidenten gewählt. Der Fürst hat diese Wahlen bestätigt. Die neugewählten Deputirten wurden mittelst Handgelöbnisses verpflichtet. Der Wahlprüfungs= Aus\{huß hat die Annullirung der Wahl Garaschanins wegen dabei vorgekommener Geseßwidrigkeiten beantragt.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 7. Zuli. (W. T. B.) Die „Agence Russe“ veröffentlihi ein Tele- gramm aus Berlin vom gestrigen Tage, Abends 7 Uhr, nah welch.m die Batum-Angelegenheit in der Sonn- abend-Sizung des Kongresses um einen Schritt weiter ge= braht worden ist, und daß hiernach zu hoffen jei, die nädite Sigung am Montag werde eine befriedigende Lösung der Pa herbeiführen. Der von der russishen Regierung ver- olgte Zweck sei, aus Batum einen im Wesentlichen für den Handel bestimmten Hafen zu machen.
Dänemark. Kop enhagen, 8. Quit. (L V) Der General Grant ist gestern hier angekommen.
Amerika. New-York, 7, Juli. (W. T. B.) Die Nachrichten über den Krieg mit den Fndianern sind ernster Natur. Die Jndianer dringen nach Nordén vor; eine starke Kolonne versuchte den Fluß Columbia zu überschreiten. Die Stadt Canyoncity (?) is von den Jndiänern ‘umzingelt und das ganze Gebiet in größter Beunruhigung.
Afrika. Egypten. Alexandria, 2. Juli. (Reu- ters Bureau.) Jn Verfolg des Gésuches der nquete:Kom- mission ‘hat der Khedive ein Verzeihniß des ihm und seinér Familie E Grundbesißes eingereiht. Derselbe be=- läuft sich auf ca. 910,000: Acres. .— Die Regelung der „Daira“ - Angelegenheiten ist nun beinahe beendet. — Dem Monatisausweis über die Egyptishe Staatss chuid Sitige find-165,000 Pfd. St. für den Dienst der Unificirten Schuld, 515,000 Pfd. St. für Rechnung der kurzen - Darlehen und 55,000 Pfd. St. für die privilegirte Schuld einkassirt worden.
Nr. 27 des „Justiz - Ministerial - Blatts“ enthält: Allgemeine Verfügung vom 27. Juni 1878, betreffend die o lassung italienisher und belgisher Staatsängehßörigen zur CEhe- \{ließung und einen Aufsaß über das Erforderniß der landesherrlichen Genehmigung zur Annahme an Kindesstatt- (im Gebiet der Ver- ordnungen vom 26. Juni und 4. Septemb?er 1867).