1878 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Th eat gr.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Donnerstag: Zum 8. Male: Lockdere Vögel. Freitag: Zum 9. Male: Lockdere Vöge

Krolls Theater. Domino. Oper

Donnerstag: Der shwarze in 3 Akten von Auber. Bei friiger Mitterung: Große Jllumination dea. Gartens. Vor und nach der ellung: Großes Garten - Concert. Anfang 6, der Oper 7 Uhr, Ende “oan na er Oper 11 U e. Industrielle ung, g n von Mor 19 Uhr bis Abends 9 Uhr. Entrée 50 s. on 2 Uhr ab 1 M incl. Concert und Theater. “pen Opernvorstellung. . onnabend: Nur bei {öner und warmer Wit- terung: Erste italieuishe Nacht.

F oltersdorfl-Theater. (Artistisher Direktor

W. Fuchs.) Donnerstag: Der travestirte Tann- häuser. Zukunftsposse mit Vérgndgener Musik und gegenwärtigen Gruppirungen in 3 Akten von Carl Binder.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Ostend-Theater. (Gr. Frayffurterstr. 130.) Donnerstag: Gastspiel der K. K. Hosburashaue pieler Frau Ma1ie Swoboda und Hrn. Carl Wiene.

roblematische Existenzeun (Article 47). Großes Garten-Concert. JUlumination.

Belie-Alliance-Theater, Donnerstag u. folg. Tage: 8 Yangicrngiit, Bauernkomödie mit Ge- sang in ften von L, Anzengruber. Großes Doppel - Concert. Schwedisches Damen-Quartett. Steyrish:s8 Damen-Terzett. Brillante JUumination durch 15000 Gasflammen. Anfang des Concerts L De, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée incl. Theater

0. A: Freitag: Großes Triple-Concert. (3 Musikchöre : Ruscheweyh, Baumgarten und Herold.)

Familien: achrichten.

Verlobt: Frl. Elma v. Plocki mit Hrn. Dr. med. Georg Hantel ius, Frl. Auguste Richter mit Hrn. Gerichts-Assessor Arnold Pritsch (Margonin). Frl. Clotilde Daniel mit Hrn. General - Lieutenant z. D. v. Pape (Görliß Dessau). Frl. Elsbeth v. Rudolphi mit Hrn. eau Graf v. Görß - Wrisberg (Braun- chweig).

Wexehtidt: Hr. Apotheker N. H. Reuland mit Frl. Marie Dewies (Schweich Ründe-

roth). : Ein Sohn: Hrn. Dr. Steinhardt (Rawitsh). Hrn. Premier-Lieutenant Staabs (Jauer). Eine Tochter: Hrn. Rittmeister und Escadron - Chef v. Rochow (Brandenburg A, D: OL Hrn. Regierungs - Assessor und N v. Hartmann (Hannover). Hrn. Korvetten-Kapitän Koester (Kiel).

Gestorben: Ms Assistenz-Arzt Friedrih Schulz (Münster i. W.). Hr. Justiz-Rath Benedict Mensing (Bonn). Hr. Apotheker Wilhelm Couvreux (Biesenthal). Frau Geh. Justiz- Rath Emma v. Rabenau, geb. v. Schweinitz (Naumburg).

[6114] In der Prozeßsache des Kaufmanus Angust Radieke hier, elciorstraße Nr. 30, wider den Kausmann Paul Perschke hier, R. 840. 78 V,, ift dem Kaufmann Paul Pershke hier, Lichtenberger- straße Nr. 5, auf den Antrag des Kaufmanns August Radicke hier, Melchiorstraße Nr. 30, im Wege des \{leunigen Arre})les bis auf Weiteres die Zeichnung der Firma Perschke & Radicke untersagt worden. Berlin, den 5. Juli 1878. Königliches Stadtgericht. 1. Abtheilung für Civilsachen, Prozeßdeputation V.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[6115] Hannoversche Staatsbahn.

Es sollen êétwa 200 gusrangirte noch brauchbare Sahtzachsen, sowie verschiedene Ahs\haste, Radsterne und Radreifen verkauft werden.

Termin:

Donnerstag, den 25. Juli 1878, | Gens 10 Uhr, im maschinentechnis{en Bureau Königlicher Eisen- bahn-Direktion.

Bon Letterem können Bedingungen gegen Ein- sendung von 50 S bezogen werden.

Hannover, den 5. Juli 1878. Masthinentechnisches Bureau Königlicher Eisenba!; n-Diréktion. Overbeck.

[6096] Fraukfurt-Bebraer Eiscubahn.

allsige Offerten mit der Aufs{rift „Submission auf beiten für das Garnifon-Lazareth zu Prenzlau“ daselbft portofrei und versiegelt einzure Tind. Die Bedingungen, Berechnungen, Kosten-Anshläge und Zeichnungen liegen im Geschäftszimmer des Lazareths bis zu obigem Termine zur Einsicht aus, ev. können dieselben gegen Erstattung der Kopialien von dort bezogen werden. renzlau, den 4. Juli 1878. Königliches Garnisoun-Lazareth.

[6092] Bekanntmachung. Im Auftrage der Königlichen Intendantur 8. Armee - Corps zu Coblenz foll die Ausführung der Erd-, Maurer- und Steinmeßarbeiten, sowie die Lieferung der erforderlichen Mätérialien zum Neu- bau der Kaserne Nr. T. zu Aachen in öffentlicher Submission vergeben werden. a. Die Arbeiten sind veranschlagt : I. Erdarbeiten 83,080 # S II. Maurerar- beiten …. . 103,758 , 91 „, 106,838 Æ 91 S

III, Steinmetarbeiten - . . . 26,388 54 , H. Die Materialien sind veranschlagt : I. Kalk in gelöshtem Zustande . 17,6404 H L Sa s a MAiE 7 e ITI \carfer Sand A 1,297. 50. * Jaewöhnl. Sand 11,220. —. 12,517 50 ,

IV. Blend- und Formziegecl für das anze Casernement . . . . 84, L Q Zeichnungen, Kostenanshläge und Bedingungen liegen auf dem Bureau d:r unterzeichneten Verwal- tung zur Einsicht ofen, leßtere beiden können au gegen Erstattung der Kopialiengebühren bezogen werden.

Franco - Offerten sind bis zum 27. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, versiegelt und mit ent- E Aufschrift versehen, an die unterzeichnete

erwaltung einzureihen, an welchem Termine die- selben in Gegenwart der etwa erschienen Submit- tenten geöffnet werden.

Aachen, den 6. Juli 1878.

Königliche Garnison-Verwaltung.

[5735] Submission.

Bei der hiesigen Männer-Strafanstalt werden für circa 210—405 Gefangene, von denen bisher 10 20 mit Böttcherei, 40—80 mit Bürstenbinderei, 15—25 mit Cartonagearbeit, 20—40 mit Düten- kleben, 35—70 mit Garnspulen, 10—20 mit Holz- \{chneiden, 7—15 mit Mattenweberei, 8—15 mit Müßenschirmarbeit, 15—30 mit See 15— 30 mit Schneiderei, 20 40 mit Möbelschreinereci, 15—20 mit Weberei beschäftigt waren, Jndustrie- arbeiten, am liebsten wieder die voraufgeführten, ge- sucht, welche am 1. Oktober cr. beginnen können, die Weber werden jedoch erst am 15. Oktober cr. disponibel. j :

Hierauf Reflektirend: werden erfucht, ihre \chrift- lichen Offerten versiegelt mit der Aufschrift :

„Submission auf Judustriearbeit“ bis spätestens den 24. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, an die unterzeichnete Direktion einzusenden, zu welcher Stunde die Offerten in Gegenwart etwa anwesender Submittenten geöffnet werden.

Die zu erlegende Kaution beträgt mindestens die Summe der dreimonatlichen Lohnzahlung für die zugewiesene Arbeiterzahl.

Die allgemeinen Bedingungen können beim hie- figen Arbeits-Inspektor eingesehen oder abschriftlich

egen Erstattung von 1 # 50 S daselbst in Grnttétis genommen werd?n. Cöln, den 24. Juni 1878. Die Direktion.

AVochen-Answeise der deutschen SZettelbanken.

[6117 } - Wothen-Uebersicht

der Württembergischen Notenbauk vom 7, Zuli 1878.

* Activa.

Metalle ss Bestand an Reichskafsenscheinen . an Noten anderer Banken n een «Ls an Lombard-Forderungen A Seen. ¿a 393,746 89 an sonstigen Aktiven TOS/TOR D

Fassîva. |

Das Grundkapital . 9,000,000 IEC T IETVCIONE a a ei 352,552 19 Der Betrag der umlaufenden | R O aae o e L LOTCOOO S Die sonstigen täglich fälligen Ver- | B a s 222,265 20 Die an eine a sfrist ge- j bundenen Verbindlichkeiten . . , 109,600|— Die T1oustiaen Pen... « »y 425,680/82 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wewbseln 4 672,950. 31.

M | 9,684,615 46 124,395 1,648,300 18,263,768 24 389/500

Zur Vergebung der Eisenconstruction und des dazu gehörigen Bohlenbelags für eine Fußgänger- brüdcke auf Bahnhof Bebra, rot. 28 500 kg Schmiede- eisen, 950 “kg Gußeisen und 190 qm Bohlenbelag enthaltend, ist bei unterzeihneter Dienststelle Ter- win fa 20, d. Mts3., Bormittags 115 Uhr, estgeießt.

Reflektanten wollen ihre Offerten nah dort ein- senden und find „Zeichnungen, Preisverzeichniß 2c. von da gegen Erftattung der Kopialien zu beziehen.

Fulda, den 6. Juli 1878.

Königlihe Bau-Juspection Il].

[6067] Bekanntmachung.

Die zum Neubau eines Garnison-Lazareths hier- selbst erforderlih. werdenden Erd- und Maurer- Arbeiten, sowie Steinmeß-, Zimmer- und Staaker-, Titchler-, Schlosser- und Schmiede-, Glaser-, Schicferdecker-, Klempner-, Döpfer-, Maler- und Anstreicher- und Asphalt-Arbeiten, incl. Lieferung der Materialien, zusammen verauschlagt zu 199 240 M., sollen im Wege der öffentlihen Submission vergeben werden, wozu Termin auf

Montag, d. 22. Juli cr., Mittags 12 Uhr, im Geshä1tszimmer des unterzeichneten Läzareths an-

Stand vom 2. Juli 1578, Acetiva. ¡ 857 031.

«0 00 : 26,600, 347,400.

6120] etall-Bestand Reichskassensgcheine Noten anderer Bazken, L Wechsel-Bestand, É Cie Me O GE T Lombard-Forderungen. . . , y 1,982,043. Effecten-Bestand Z cil

n 6,021,909.

Sonstige Activa , « #6. 10,500,000. 300,918. 3,345,800.

2,271,709.

1,585,100. —. 340,920. 25.

FPassiva, Grundkapital e o L E R E Umlaufende Noten . ... . 4 Sonstige täglich fällige Verbind- BUELE É E " eine Kündigungsfrist geiun- dene VorbinMlichkeiten S DONADPO LABHVA o e o

Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlands zahlbaren Wechseln. .. . #4 645,494: Braunsehweizg, den 7, Juli 1878. Die Birection. Bewig, Stübel,

beraumt worden ist, bis zu welchem Zeitpunkte ‘des-

Brauns8€enWei gische Banz 4

. [5769]

Status der Chemuißer Stadtbauk | in’ Chemuiß

am 7. Zuli 1878.

Activa.

1) Cafsa J Tia bestand é. 306,793. 03. Bestand an Reichskafsen- s S ftand an

ten an- derer Banken 120,300. —.

B stand an Wechseln. . . 3 stand an Lombardforde-

CReR S 123,167. 95.

L Bestand an Effekten . . . 169,410. 80. 5) Bestand an foustigen Ak-

tiven . Í e S090, 19.

510,000. —. 95,706. 33.

483,300. —. 97,362. 44.

6101]

10,780. —.

M 437,873. 03. e 3,390,148, 93.

Passftva. 6). Das Grundkapital . . . M T Er Sea onns E 8) Der Betrag der umlaufeu- 9) Die j0 stigen li fälligen e sonstigen gen Verbindlichkeiten S 10) Die an eine Kündigungsfrist ebundenen Verbindiih- “E E ae p10, 100000, —, g Die sonstigen Passiven . , 68,389, 12. eiter begebene und zum Incafso gesandte, im Inlande zahlbare Wechsel 4 467,230. —.

[N19] Stand der Badischen Banki

am 7. Juli 1878. Activa.

3,316,578 18,605 120,300 14,065,924 1,135,960 39,182 1,285,561 19,978,112

Metallbestand

Reichs kassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestand , s Lombard-Forderungen . Effekten . Sonstige Activa .

Ka 228 uu R

F assiva.

Grundecapital Reservefonds . Umlaufende Noten . .. ,., Täglich fällige Verbindlichkeiten*) An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten . . . SONELIZS TASSV A. . ao o o

A

Die zum Incass0 gegebenen noch nicht fälligen deutschen Wechsel betragen M 1,214,940. 24 S.

*) Wovon A. 46,080. S in per 1. Oktober 1875 eingerufenen Gulden-Noten.

Ö S 223 s D

A 79,989/13 339,459/67

19,978,112/40

Verloosung, Amortisation, Finszahlung u. # w. von öffentlichen Papieren.

Aufkün digung der ausgeloosten Kreis- [6116] obligationen des Kreises Oels. Bei der heut im Beisein der Kreiskommission und eînes Notars stattgefundenen Verloosung der auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Oktober 1865 und 27. November 1873 ausgefertigten und am 2. Januar 1879 einzulösenden Kreisobli- gationen des Kreises Oels sind nachstehende Num- mern gezogen worden und zwar: a. von den unterm 2. Januar 1866 ausge- fertigten Kreisobligationen, Läïtt. A. a 1500 M:

Nr. 40, Ltt. C. à 300 M: Nr. 78 121 240 245 249 268 und 301. Ltt. D. à 150 M: Nr. 49 61 78 und 91. Litt. E. à 25 M: Nr. 38.

b. von den unterm 22. Jauuar 1874 aus- geieeaten Kreisobligationen. Ltt. ©. à 300 M: Nr. 76 100 und 107. Ltt. D. à 150 M: Nr. 7.

Lâtt. E. à 25 M: e359;

Die Besitzer dieser zum 2. Januar 1879 hierdurch gekündigten Obligationen werden daher aufgefordert, den Nennwerth gegen Rückgabe der Obligationen nebst den zu den vorstehend sub a. gedahten Obli- gationen gehörigen Zinscoupons Serie III. Nr. 7— 10 nebst Talons und den zu den sub b. bezeichneten Obligationen geyör gen Talons und Zinscoupons vom 2. Januar 1879 ab bei der hiesigen Kreis- Kommunal-Kasse in Empfang zu nehmen.

Eine weitere Verzinsung der ausgeloosten Obli- gationen findet von dem letztgedachten Tage ab nicht

Näh. P

statt, und wird der Werth der etwa nicht zurück- gelieferten Coupons von den Kapitalien. in Abzug

gebracht. uni 1878.

Oels, den 24. Der Königliche Landrath. v. Rosenberg.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreiswundarztstelle ves Kreises Waren- dorf ist vakant. Qualifizirte Bewerber um di-se Stelle werden hicerdurch aufgefordert, fich unter Ein- reihung ihrer Approbation als Arzt. Wundarzt und Geburtshelfer, des Fähigkeitszeugnisses zur Verwal- tung einer Physikats\telle, sowie fonstiger über ihre bisherige Wirksamkeit sprehender Zeugnisse und eines autführlichen Lebenslaufs bis zum 15. nästen Monats bei uns zu melden. Münster, den 4. Juli 1878, Königlihe Regierung, Abtheilung des Junern,

Die Kreis-Thierarztstelle des Kreises Saar- lonis ift erledigt. ewerber um dieselbe wollen ih innerhalb se{ch{s Wochen bei uns melden. Trier, den 2. Juli 1878. Königliche Regierung, Ab- theilung des Junern. von Krosigk.

[5274]

Ordentliche Gencralversammlung der Act.- Ges. Tubalkain für Bergvau u. Hüttenbetrieb zu Remagen, eg-Ses Coblenz. Mit Bezug auf Tit, IT. 8. 24 des Sfatuts, bechren wir uns, die Actionaire zur ordentlichen Generalversammlung auf Samstag, den 27. Juli a. e., im Geschäfts- lokale in Remagen , Morgens 9F Uhc, ergebenst einzuladen.

Tagesorduung. a. Geschäftsberiht pr. Jahr 1877. b, Wabl eines Verwaltungsrathsmitgliedes lt. 8 38 des Statuts. c. Decharge-Ertheilung des Verwaltungsrathes. d. Wahl zweier Rechnungsrevisoren. Remagen, im Juni 1878. Der Verwaltungsrath.

[5894] Alfstaden, Actien-Gesellschaft für Bergbau.

Der Verwaltungsrath ladet die Herren Aktionäre zur Theilnahme an einer außerordeutlicheu

General-Versammlung ein, welhe am

24. Juli, um 11ck Uhr Vormittags,

Un FRIREN Hof in Düsseldorf, stattfinden ird. Tagesordnung :

1) Antrag auf Ausgabe von Prioritätsaktien,

2) Prüfung und Genehmigung der Abänderung mehrerer Paragraphen der Statuten.

3) Ernennung von Verwaltungéräthen und Auf- sichtskommissarien an Stelle der zurück- tretenden Mitglieder.

Alstaden b. Oberhausen, den 29. Juni 1878.

Für den Verwaltungsrath:

L. Trasenster. N. Dath,

[6064

] Glückstadt - Elmshorüer Eisenbahu.

Das in der am 27. Juni d. J. abgehalten:n ordentlichen -Generalversammlung aufgenommeae Protokoll kann von einem jeden fi legitimirenden Aktionär oder Quittungsinhaber im Bureau der Gesellschaft vom 9. d. M. an den Wochentagen von Morgens 9 bis 12 Uhr entgegea genommen werden.

Glüdfstadt, den 6. Juli 1878.

E Borsißender des Aufsichtsraths.

Cigarren-Sabrik

[5941] Bremen.

Cigarren im Preise von 44 bis 409 Reichsmark, Preis-Courante auf Verlangen gratis und franco.

C E A Schreibunterricht ertheilt A H. StrahlendorfM Hof-Kall,,

: s Schreiblehrer a. Kadetten - Korps, a. d. Handels\chule d. Lette-Vereins, sowie mehrerer Militairschulen, Neue Roßstraße Nr. 17, [I., rosp. [5803]

[6068] Œin Geometer,

welcher auch im Katasterwesen firm, sucht

dauernde Stellung. Offerten beliebe man in der a Annoncen-Expedition von Nudolf Mosse in

Breslau suvd Nr. 2221 niederzulegen.

D. Rhein D, Leipzig D. Neokar v. Maln

Europa und Amerika find bevollmächtigt

14. Juli nach New-York 17. Juli nach Baltimore 21. Zuli nach New-York 28. Jult nah New-York

via Antwerp

f Zur Ertheilung von Passagescheinen für obige Damyxfer, sowie für jede andere Linie zwischen

D. Kronprinz Fr. Wilh. 25. Juli. Die Direction des Norddeutsechen Lioyd in Bremen.

Xorddeutscher LIoy d. Postdampfschifffahrt

von Bremen nach New -York und Baltimore,

D. Baltimore D, Mosel

D. Oder

D. Berlin

31. Juli nach Baltimore 4. August nah Mere 11. August nah New-York 14. August nach Baltimore

Johanning & Behmer in Serlin- Louisenplag 7, von Bremen nach Bahia, Rio, Montevideo ua

Buenos Áyres

en 1nd Lissabon

D. Köin 25. August.

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N

fia

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preuß!

und

er Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 A 50 S für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer.Druckzeile 30

2

M G1.

Obgleich die von den Unterzeichneten Geg enen Bulletins glülicher Weise von einem fast stetigen allmählichen Fortschritte der Genesung Sr. Majestät des Kaisers und Königs berihten konnten, so geben dieselben doch in ihrer Eigenschaft als fragmentarishe Aneinanderrxeihungen kein vollcs Bild von dem Gesammtzustande des Hohen Patienten, wie man aus den Mittheilungen selbst sonst sehr zuverlässiger Zeitungen ersieht. Wir halten es daher an der Zeit, wieder einmal, wie s{hon früher, -eine Ergänzung unserer Berichte zu ver- öffentlichen. E S

Daß die Genesung verhältnißmäßig nur langsam vor- schreitet, wird Denjenigen nicht überraschen, welcher den nicht unerheblichen Blutverlust, den tiefershütternden Eindruck auf das Gemüth und somit auf die Nerven, den hiermit in Ver- bindung stehenden Verlust des Appetits für längere Zeit, die ahlreihen mit Schmerzen und großen Unbequemlichkeiten ver- inüpsten Wunden, endlich bei Allem diesem das vorgeschrittene Lebensalter Sr. Majestät in Erwägung zieht. :

Das Allgemeinbefinden des Hohen Patienten kann jeßt insofern als ein befriedigendes bezeihnet werden, als die wesentlichen Organe des Körpers in ihrer Thätigkeit ungestört sind, obgleih die Kräfte ihren erreihbaren Höhepunkt bei Weitem noch niht wieder gewonnen haben.

Die Fähigkeit des Gehens ist, wiewohl hon das Auf-

I je U] und Absteigen einiger weniger Treppenstufen möglich gewesen, doch immker noch von relativ geringer Ausdauer. Die Wun- den, welche in E überwiegenden Mehrzahl die Arme, bezw. Schultern betrafen, sind zwar sämmtlih geheilt, allein die Arme und Hände, deren Beweglichkeit ebenfalls gange Fort- schritte zeigt, sind theils in Folge von Verleßungen von Muskel- substanz und Nervenzweigen, theils in Folge des für die Heilun der Wunden nothwendigen mehrwöchentlihen Ruhestandes no immer nit vermögend, den zahlreichen Verrichtungen zu dienen, zu welchen die genannten Körpertheile in dem gewöhn- lichen Lebensverkehre S werden, so daß z. B. die Nahrungsaufnahme noch nicht ohne fremde Beihülfe möglich ist. Mit aller Zuversicht steht jedoch unter Gottes fernerem Beistande zu hoffen, daß unter dem Einflusse einer längeren Zeit, der allmählichen aktiven und passiven Uebung, owie anderer noch nothwendigen Maßnahmen auch die jeßt noch En Uebelstände in erfreuliher Weise ihr Ende finden werden. Berlin, den 11. Juli 1878. : Dr. von Lauer. Dr. von Langenbeck. Dr. Wilms.

Der befriedigende Zustand Sr. Majestäi des Kaisers und Königs hat keine Unterbrehung erlitten. Berlin, den 11. Juli 1878, Vormittags 10 Uhr. Dr, von Lauer. Dr, von Langenbeck. Dr. Wilms.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst gerußt: ‘dem Kreisgerichts-Rath von Busse zu Guben den Rothen Adler-Drden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisgerichts-Rath Buckow zu Belzig und dem Regierungs- Sekretär a. D. Wiederhold zu Erfurt den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; dem Kreisgerichts-Rath Con sbru ch zu Paderborn den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Porträt- und Historienmaler Freyberg zu Berlin den König- lichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Shußmann

Eckel zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Neich.

Se. Majestät der Kaiser haben den Gemeinderath Theodor Crecely, Meßger zu Drulingen, im Bezirk e zum Bürgermeister dieser Gemeinde zu ernennen geruht.

Königreich Preufßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Regierungs-Rath Jonas zu Münster zum Ober- Regierungs-Rath zu ernennen.

Berlin, den 11. Juli 1878. Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen isst, von Weimar kommend, hier wieder ein- getroffen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

__ Der Altona-Kieler Eisenbahngesellschaft ist „die Geneh- migung zur Ausführung der generellen Vorarbeiten für eine Eisenbahn minderer Ordnung von Blan- kenese nach Wedel ertheilt worden.

Justiz-Ministerium. “Der Referendar Dr. jur. Becker aus Düsseldorf ist zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerihtshofes zu Cöln ernannt worden.

V4 Ÿ.

E A p ps m Tai ma E L E É T L T T A A D A ft i P I 9 M E R I R I I I E I

Berlin, Donnerstag, W

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung anz M

| für Berlin außer ‘dén Post-Anstalten auh die Expe- h

dition: 8SW. Wilhelmstr. Nx. 32.

BekanntmaGung. Die Aufnahmeprüfung im hiesigen Lehrerinnen-Seminar wird .am 16. und 17. September d. Fs. abgehalten werden. Aspirantinnen, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben, oder doch bis zum 1. Oktober d. J. vollenden, haben ihre An- meldungen an den Herrn Seminär-Direktor Supprian, Schüßenstraße 8, zu rihten und denselben beizufügen : 1) einen Lebenslauf, ; 2) den Geburtsschein,

3) das Zeugniß über empfangene Schulbildung oder

private Vorbereitung, j ;

4) ein Führungsattest, j

5) ein ärztlihes Attest über normalen Gesundheits- zustand, ausgestellt von einem zur Führung eines Dienstsiegels berehtigten Arzte.

Berlin, den 3. Juli 1878. Königliches Provinzial-Schulkollegium. Reichenau.

Polizeiverordnung. Auf Grund der 88. 5, 6 und 11 des Gesezes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 verordnet das Polizei- Präsidium, nah Berathung mit dem Gemeindevorstande, für den Polizeibezirk von Berlin, was folgt:

Für die Dauer der durch die Kaiserlihe Verordnung

vom 26. Juni d. J. Geichzgosezptal S. 131) eingeführten Paß- pflichtigkeit der in der Stadt Berlin ankommenden Fremden und Neuanziehenden werden die Vorschriften der O VIore Qn über das Meldewesen in Berlin vom 18, Juni 1876 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam S. 279) dahin abgeändert : L Kd ir

- 1, ‘Meldungen in Bezug auf. Reuanziehende.

Soweit die Vorschriften der §8. # bis 11 und 24 jener Verordnung sich auf die Meldung Neuanziehender beziehen, treten nachstehende Bestimmungen anderen Stelle.

8. 1. Jede von auswärts neu anziehende Person, welche de Wohnung nimmt oder in einer Wohnung oder Schlaf- telle aufgenommen wird, ist binnen 24 Stunden nah dem Beziehen der Wohnung oder nah der- Aufnahme in die Woh- nung oder Schlafstelle bei dem Polizei-Revierbureau, in dessen Bezirke die Wohnung oder Schlafstelle belegen ist, nach dem Mans Il, der Polizeiverordnung vom 18. Funi 1876 zu melden.

8. 2. Zur Meldung verpflichtet ist der Hauseigenthümer bezw. der Hausverwalter. Er hat dabei den Paß oder die Paßkarte des Neuanziehenden mit vorzulegen oder anzuzeigen, daß derselbe solhe Papiere nicht besißt.

8. 3. Der Neuanzichende ist verpflichtet, dem Hauseigenthümer bezw. dem Hausverwalter alle zur vors@Uftamäßigen Er- füllung dieser Verpflichtung (8. R erforderlichen Een zu machen, demselben auch seinen Paß oder seine Paßkarte zur Vorlegung bei dem Polizei-Revierbureau zu übergeben.

8. 4. Neben der Meldung durch den Hauseigenthümer bezw. den Hausverwalter hat der Neuanziehende fich selbst ges oder shriftlich binnen 3 Tagen nah dem Beziehen

er Wohnung oder nah der Aufnahme in die Wohnung oder Schlafstelle bei dem Polizei-Revierbureau zu melden, über seine und seiner Angehörigen persönlichen und Militärverhält- nisse Auskunft zu geben und im Falle des Anzuges aus einem anderen Gemeindebezirke des preußishen Staates ein Attest der Behörde des leßten Wohnsißes über die ea erfolgte Abmeldung bezw. über seine Steuerverhältnisse (Abzugsattest) zu überreichen. :

11, Meldungen in Bezug auf Reisende.

8. 5. Zu melden ist nach Maßgabe der Vorschriften in den §8. 12 bis 18 der Polizeiverordnung vom 18. Funi 1876 binnen der vort bestimmten Frist die Ankunft von Reisenden auch dann, wenn dieselben in einem Verwandtschafts- oder Schwägerschastsverhältnisse zu demjenigen stehen, bei welchem sie abgestiegen find. :

8. 6. Gastwirthe, Jnhaber von Hotelgarnis und andere Personen, sobald sie Reisende aufgenommen ‘haben, sind ver- pflihtet, bei der von ihnen nah den §8. 12 bis 17 der Polizei- verordnung vom 18. Juni 1876 innerhalb der dort bestimm- ten Frist zu erstattenden Meldung bei dem Polizei-Revier- bureau den Paß oder die Paßkarte des Reisenden mit vorzu- D H oder anzuzeigen, daß- derselbe solhe Papiere nicht enßi. : f

8. 7. Der Reisende ist verpflichtet, dem Gastwirthe, Jn- haber eines Hotelgarni oder demjenigen, welher ihn sonsi aufgenommen hat, seinen Paß oder seine Paßkarte zur Vor- legung bei dem Polizei-Revierbureau zu übergeben.

8. 8. Uebertretungen dieser Polizeiverordnung unter- liegen einer Geldstrafe von 5 bis 30 M

Berlin, den 9. Juli 1878. Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.

den 11. Juli, Abends.

187TS,

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 11. Juli. Fhre Majestät die Kaiserin-Königin hat, nahdem Alerhöhstderselben der stenographische Bericht über die Verhandluvgeti ves Ende April d. J. abgehaltenen Verbandstages der Frauen-HÜlFs=- und Pflegevereine Deutschlands überreicht worden, das nachfolgende Handschreiben ‘erlassen, dur welches die Jelilage aufg unter dem rothen Kreuze Angesichts der ernsten

eitlage. aufgefordert werden, zu einer möglist umfassenden Ns ihres Wirkungskreises die geeigneten Séthritte zu thun:

„Der Mir überreihte Bericht über die Verhandlungen des IL Verbandstags deutscher Frauen-Hülfs- und Pflegevereine in Dresden gewährt Mir die Veranlassung nicht nur zum Ausdruck Meiner Dankbarkeit, sondern auch zur Darlegung Meiner Wünsche für ihr ferneres Gedeihen.

Die {were Prüfung, welche auf Uns lastet. hat dem Vör- stande des Verbandstags der deutschen Frauenvereine, des Vater- ländischen Frauenvereins, sowie zahlreichen ‘Landes- und Zweig- vereinen nah und fern, Veranlassung gegeben, ih Mir gegenüber in theilnehmendster Weise zu äußern und Jh fühle Mich verpflichtet auszusprechen, wie tröstlih dem Kaiser jedes Zeichen dieser treuen Gesinnung gewesen ist. Wenn Jch nun hierbei auch Meinen Pper- \fönlichen Dank herzlich wiederhole, so kann Jch nicht umhin, bei dieser Gelegenheit Mich an die Frauen Deutschlands zu wenden, mit denen Ich Mich verbündet fühle zum gemeinsamen Werke in Gegenwart und Zukunft. |

Die tiefe Bewegung, von wel@her das deutsche Volk ergriffen ift, fordert Uns auf, das Uns angewiesene Gebiet, nämlich die Familie, die Erziehung, das häusliche Leben, die Ausübung der Barmherzig- feit in allen Kreisen der Natioa mit dem Ernst zu pflegen, welcher den Gefahren entspricht. Ueber alle hemrmenden Verschiedeuheiten und Gegensäte hinweg, ist Unsere gemeinsame Aufgabe, die Gottes- furt zu stärken, die sittlihen Grundlagen zu befestigen und allen Nothleidenden zu belfen. Jn der Gliederung der Frauenvereine er- blie Jch ein geeignetes Mittel hierzu; Jh wünsche, daß das Netz der Vereine sich fortwährend erweitere und daß feine Lücken mit Anspannnng aller Kräfte ergänzt werden. Gewiß werden die Vereine mit der Mir bekannten Hingebung dieser Aufforderung entsprethen und Unsere große nationale Arbeit mit Gottes Hülfe vollführen.“

Berlin, den 2. Juli 1878.

Augusta.

In Folge dieses hohbedeutsamen Erlasses ist der Vorstand des Vaterländischen Frauenvereins hierselbs|st gestern zu einer Sißung zusammengetreten, um die der Allerhölsten Fnitiative GittO Heben ANGETedAA zu beshließen. Das Handschreiben Fhrer Majestät der Kaiserin und Königin wird sämmtlichen Frauen- vereinen Preußens und der übrigen deutschen Staaten in

eeigneter Weije mitgetheilt werden. Jn den außerpreußifschen

Gebieten wird die Begründung neuer Vereine dem ständigen Ausschusse überlassen werden, der nah den Beschlüssen von Dresden als Centralorgan für die Leitung der Vereins- angelegenheiten zu fungiren hat, und dem auf diese Weise Gelegenheit gegeben wird, seine Thätigkeit miï einem höchst erfreulichen Akte zu beginnen. Was Preußen anbetrifst, so beabsihtigt man, unter Mitwirkung geeigneter Persönlichkeiten, durch Anschreiben und Veröffentlihungen in denjenigen Be- zirken, wo die Wirksamkeit der Vaterländischen Frauenvereine bisher noch keine Stätte gefunden hatte, neue Zweigvereine ins Leben zu rufen.

Der §. 55 des Strafgesetbuches, wonach Kinder vor vollendetem zwölften T ONee strafrehtlich nicht verfolgt werden dürfen, ist durch das Reichsgeseß vom 26. Februar 1876 dahin ergänzt worden, daß gegen Kinder, wle das sechste aber noch niht das zwölste Lebensjahr vollendet haben, nach Maßgabe der landesgeseßlihen Vorschriften , die zur Besserung und Beaufsichtigung geeigneten Maßregeln getroffen werden können. Jn Folge dessen ist das in Num- mer 15 der Geseßsammlung publizirte Gese vom 13. März De h, O die Unterbringung verwahrloster Kinder, er-

angen, welhes am 1. Oktober d. F in Kraft tritt. Zur usführung desselben hat der Minister des JFnnern ‘die Mitwirkung der Behörden seines Ressorts in Anspruch genom- men und in dieser L in einem Cirkularerlaß vom 14. v. M. Folgendes bemerkt: : :

Das Geseß vom 13. März d. J. giebt die Ermächtigung, Kinder des vorerwähnten Alters, welche eine strafbare Handlung begangen haben und im Zustande der Verwährlosung \si{h- be- finden, durch Unterbringung in einer geeigneten Familie oder in einer Erziehungs- oder Besserungsanstalt vor dem mora- lishen Untergange zu bewahren.

Die Entscheidung darüber, ob die Nothwendigkeit einer solchen Zwangserziehung vorhanden ist ngt nah §. 1 des Gesezes davon ab, ob „die Únterbrin- gung mit Rücksiht auf die Beschaffenheit der strafbaren

L an n m t i L O 0E N