New-York, 11. Juli, (W, T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New - York 114, de. ix Petroleum in New-York 107, do. în Phi's- 0. rohes Petrolenm 84, do. Pips line Certificzais 108.00 Meil 4 D. 00 C. Rother Winterweizen 1 D, 14 C. Mais (1!
Now-Orleans 11. delphia !
mixzed} 48 C. Zucker (Fair rofining Mascoradoe) 16. Schbmals (Marke Wilcox) 7é, do. Fairbanks clear) 55 C. Getreidefracht 52.
gow er
selben Woche v. J, Hier gelten
7}. Kaffee f } T4. Speck
Lammzin» 66,50 à 67,00 pr.
Berlin, 11. Jali. (Wochezberickt
Ele 2A W200 nte. das
über 8-1, Kohlen 2nd Metalle von M, Löwenberg, vereidetem Bakler und ‘ias: r bein Königlichen Stadtgericht.) Auf dem Eisen- und Metallmarkt hat sich in der beendeten Woche nichts geändert, die Umsätze bleiben beschränkt und die Preise sind nicht besser., auf dm Glasgower Markt ists auch nicht lebhafter, Verschiffangs- eisen notirt unverändert, Warrants etwas niedrieger, 49/9 Cassa pro Tons. Middlesbro-Eisen hält sich. Die Verschiffnngslisten in Glas-
Roheisen :
ben für die letzte Woche 3800 Tons weniger als in der
Roheisen 3,20 à 3,60 und englisches Eisenbahnechienen zum Verwalzen in gauzen Längen 3,50 à 3,70, Walzeisen 7,00 à 7,25 und Bleche 10,00 à 12,00 pro 50 Kilogr. Kupfer rubig, gute und bessere Sorten [58 «i | engl, und austral, 69,50 à 73,00, Mansfelder 72
Ziun unverändert, Banca 70,00 à 70,25 und prima englisches
beste Mark-n achlssischer Hüttenzink 18,00 à 18,75 pro 50 Kilogr. Blei ruhig, Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 16,30 à 16,50 pro 50 Kilogr. Kohlen und Koks angeboten, englische Schmiede- Kohlen nacb Qualität bis 51,00 pro 40 Hektoliter, und WesifHischar Schmelzkoks 1,00 à 1,15 pro 50 Kilogr. frei hier.
und beste Marken schottisches 2,590 à 2,65 pro 50 Kilog. 3,00 à 3,20, zu Bauten
bedeutend. „50 à 73,00 pro 50 Kilogr.
Rindvieh waren Handel und Preise flau. ca. zwei Drittel des Auftriebs.
zielten Montagspreise,
s
Verkauft wurden nur Für Schweise und Hammel war fast gar keine Nachfrage; dia wenigen verkanften Stücke er- Das Geschäft in Kälbern,- bei denen nur 35—45 S per 1 Pfd, Schlachtgewicht bezahlt wurde, war ganz un-
50 Kilogr. Zink fest, gute und
Schlesischer
288 Rinder, 524 Schweine, 685
Berliner Viehmarkkt. 12, Juli.
Zum Verkan! standens : Kälber uud 786 Hammel, — Ip
Berlin, Spiritus, per 10,000 ‘/g nach Tralles ine Haus geliefert, waren aus hiesigern Platze
am 5, Juli 1878 Rmk. 53,0
11. Juli, Die #arktpreise des
6, ” ” - 53,2
s G 93,2— 53,1
9. s 53, 1—52,9 10. 9 92,3— 92,8 11, ° " 53,2
ohne Fagss,
Dis Aeltesten der Kaufmanunsecbaft von Berlin,
Th e at er.
Friedrich-Filkelmstädtizches Theater,
Sonnabend: Lockere Vögel. Sonntag: Loere Vögel.
Krolis Theater. Sonnabend: Fra Diavolo. / günstiger Witterung: Große Illumination des Gartens. Vor und nah der Vorstellung: Großes Garten-Concert. Oper. 7 Uhr, Ende des Concerts
Oper în 3 Akten von Auber. Bei
Anfang 6, der nach der Oper 11 Uhr.
Industrielle Ausstellung, geöffnet von Morgens 10 Uhr bis Abends 9 Uhr. Entrée 50 §. Von
2 Uhr ab 1 incl. Concert und Theater.
Sonntag : Der shwarze Domingo, Vollständige
SZllumination. Doppel-Concert.
F oitersderf-Theater. (Artistischer Direktor | folgender Anmeldung aber den si legitimirenden
W. Fuchs.) Sonnabend: Der travestirte Tann- 3 Akten von Carl
äuser. Zukunftspofse in inder.
Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
üstend-Theater. (Gr. Frankfurterstr. 130.)
Sonnabend: Gastspiel der K, K. Hofburgschau- ieler Frau Marie Swoboda und Hrn. Carl Wiene. 4 mge me Existenzen (Article 47). Er. ofcœrt, Sllumination.
Bettn-4Tiance-Theater. Sonnabend: 3.8. M.: "8 Zungferugift. Im prachtvollen Sommergarten : Großes Dopyel-Concert. — Steyrischcs Damen- Terzett. — Schwedishes Damen-Quartett. — Brillante JUumination durch 15 000 Gastflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Sonntag: 's Jungferngift,
Familien-Nachrichten.
Verlobt: Fel. Lina Selwig mit Hrn. Buch- bändler Georg Eyraud (Calrörde—Neuhaldens- [leben). — Verw. Frau Agnes Michaux, geb. Baien mit Hrn. Dr, Paul Langer (Samter—
rieg). :
Verehelicht: Hr. lage vater Walther
- Oltsh mit Frl. Marie Krebs (Guadenfrei— Ulbersdorf).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Schoe- ning (Konstanz). — Ein Sohn und eine Tochter: Hrn. Pastor Recke (Spandau). — Eine To chter: Hrn. Lieutenant Honig I. (Met).
rn. Premier-Lieutenant und Bezirks-Adjutant erzer (Görliß). — Hrn. Regierungs- und Bau- rath Hoebel (Lüneburg).
Gestorben: Verw. Frau Direktor Petry, geb. Culmann (Gebroth). — Hr. Kreisgerihts-Direktor a. D. Otto Polenz (Glaß). — Frau Schul- direktor Johanna Borrmann, geb Kopp (Grau-
denz). — Hr. Ober-Roßarzt Winckler (Berlin).
Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen.
[6185] Urtheil, In Untersuchungssachen gegen Ernst Baron von Linden und Be J: Sthabelißz in Zür wegen Hochverraths, Beleidigung des Kaisers und des Reichskanzlers. Auf Grund des Wahrspruhs der Geschworenen und nah den anliegenden Entscheidungsgründen er- fennt der Schwurgerichtshof zu Recht: I. die Angeklagten Baron Ernst von Linden, I. Schabeliß, Beide in Zürich, werden
1) wegen der in gemeinsamer Ausführung und durch die Presse verübten Aufforderung zum Hochverrathe unter mildernden Umständen;
2) wegen der in gleiher Weise verübten Beleidi- gungen im Sinne des R.-St.-G. 8. 185, 186, 187 des Reichskanzlers Fürsten Bismarck mit Bezug auf dessen Beruf — und zwar
I. Scabeliß unter mildernden Umstän- den bez. des S. 157 bestraft, und zwar:
s. Baron von zinden mit Festungshaft von zwei Jahren sech8s Monaten, sowie mit Ge-
__ _tânani® von les Monaten; :
b. F. S mit Festungshaft von einem Jahr und drei Monaten, sowie mit Ge- fängniß von drei Monaten.
IL. Dieselben werden zur Tragung der Kosten des Strafverfahrens, je zur Hälfte, haftbar für das Ganze, sowie ein jeder in die seines Strafvollzugs verurtheilt. :
Ti]. Alle Exemplare der Drudckschrift „Der euro- päische Krieg. Ein Mahnruf an die westeuropäischen Staaten, Von einem deutshen Staatsmanne.
üri. Verlagsmagazin 1877“, sowie die zu ihrer
erstellung bestimmten Formen sind unbrauchbar
zu machen. ; g
IV. Dem beleidigten Reichskanzler Fürsten Bis- marck wird die Befugniß zugesprohen, die Ver- urtheilang der Schuldigen innerhalb drei Monaten in der Karlsruher Zeitung und dem Reichs-Anzeiger a O der Schuldigen öffentlich bekannt zu machen.
V. R. W. Mannheim, den 27. März 1878. Großh. Bad. Kreis- und Hofgericht Schwurgericht.
E Li, O.
Suvhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
[6177] Edictalladung.
Nachdem der Kurator für die weiland Wittwe des Majors a. D. Otto zu Harpstedt, Luise Marie Conradine, geb. Buschmann daselbt, Muühleabesißer H. Freese alldort, zum Zwecke der Ermittelung etwaiger Erbberehtigten den Er:aß einer Ediktalladung beantragt hat, werden Alle, welche bezügli des Nachlaffes der weiland Majorin Otto Erbrecte zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis spätestens am
Sonnabend, den 7. September d. Z., : j Morgens 10 Uhr, in dem dieserhalb angeseßteu Termine anzumelden, widrigenfalls die Erbschaft, wenn ih kein Erbe | melden sollte, für erbloses Gut erklärt, bei er-
Erben ausgeantwortet werden soll. Freudenberg, den 2. Juli 1878. Königliches Amtsgericht. [6166] : L ang, Die verwittwete Unteroffizier Lehmanu, Eleo- nore, geb. Teschner z: Guben hat in ihrem Testameute vom 7. Mai d. J. de publ, den 24. Juni d. J. ihren Sohn, den Handlungsgehülfen Robert Lehmann, dessen Aufenthalt zur Zeit un- bekannt ist, zum Erben auf den Pflichttheil einge- seßt, was demselben hiermit öffentli bekannt ge- macht wird. Gub: n, den 27, Funi 1878. Königliches Kreisgericht. I1. Abtheilung.
[6106]
Aufforderung.
Nach der von der Besaßung des in das hiesige Schiffsregister eingetragenen deutschen Dampfschiffes Africa vor dem hiesigen Handelsgerichte abgelegten Verklarung, hat dasselbe auf seiner Reise von Etn nah Lübeck am 23 v. M., nachdem Packerort Thurm um 92 Uhr in S. z. O. §2 O. p. C. 7 M. gesehen war, Nachts 123 Uhr bei dickem Nebel ein fleineres Segelshiff} mit zwei Masten, dessen Bauart, Namen und Nationalität nicht er- kannt wurde, angesegelt. Das Segelschif, * dessen abgebrohener Bug|priet im Buy des Dampfers stecken blieb, ift alsbald nach der Kollision im Nebel vershwunden.
Auf Grund des 8. 16 des Gesetzes, betreffend die Untersuhung von Seeunfällen, vom 27. Juli 1877 wird dieser Vorgang zur öffentlihen Kunde gebracht mit dem Ersuchen an diejenigen Behörden und Per- sonen des Jn- und Auslandes, welche über das Segelschiff und dessen Besaßung Auskunft zu geben vermögen, davon dem unterzeichneten Amte thunlichst bald Mittheilung zu maten. (H. 01624 b.) Lübeck, den 6. Juli 1878.
Das Seeamt.
Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.
Pferdeverkauf. Dienstag, den 23. Juli d. J., von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst un- efähr 100 Gestütpferde, bestehend aus Mutter- fvien (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten und Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden. Sämmtliche vier- jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 22. Juli von 7 bis 10 Uhr Morgens geritten, \o- wie am 21. und 22. Juli, Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, auf ‘Wunsch an der Hand gezeigt. Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhofe roird am 21., 22. und 23. Juli gesorgt sein. DTrakehnen, den 27. April 1878. Der Landstallmeister. von Dassel.
[6182] Submission.
Lieferung von 425 Tausend Ziegeln für die Pfeiler- bahnen A, Bahnhof Wedding. Bedingungen liegen täglich von 9—1 Uhr im Baubureau, Leipzigerstraße Nr. 125 IL, aus, woselb auch Submissionsofferten zu entnehmen find. Termin Sonnabend , - den 20. Juli dv. J., 11 Uhr Vormittags, in dem ge- nannten Bureau. (à Cto. 87/7.) Berlin, den 11. Juli 1878.
Der Abtheilungs-Baumeister. Grapow.!
[5891] Die auf verschiedenen Bahnhöfen der Westfä- lischen Eisenbahn lagernden alten eisernen Ober- baumaterialien, als Schienen, Laschen 2c., follen im Wege des öffe. tlihen Aufgebots verkauft werden. Die Os liegen in unserm Central- Bureau und auf den Stationen Warburg, Pader- born, Soest Cam, Münster, Rheine, Leer und Emden zur Einsicht aus, werden auch auf frankirte, an den Bureauvorsteher von Griesbach hier zu rich- tende Schreibe: gegen Einsendung der Kopialien ad 50 S in 2 Exemplaren mitgetheilt. Gebote, zu welchen die Anlage der Verkausfs- bedingungen als Formular zu benußten ist, sind ver- {lossen und mit der Aufschrift : „Angebot auf Ankauf alter eiserner Oberbau- j Materialien“ bis zu dem am 30, Zuli cr., Vormittags 11 Uhr, in unserem Central-Bureau hier anstehenden Ter- mine, ia welhem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Bicter eröffnet werden, portofrei an
An Zinsen .
[6178] Berg. - Märk .- Eisenbahn.
s E In der hiesigea Central- Werkstätte tehen circa 100 Stück alte Wagen- Rädersäße, deren Verkauf im Wege der öffentlichen Submission in 10 Loosen an den Meistbietenden erfolgen soll.
Offerten, welche mit der Aufschrift „Ankauf alter Rädersäße“ verschen sein müssen, sind bis ps 29. d. Mts3., Vormittags 11 Uhr, porto- rei und versiegelt an den unterzeichneten Maschinen- meister einzureichen. Von demselben können au die Verkaufsbedingungen gegen Ecstattuag der Kopia- lien bezogen werden.
Witten, den 10. Juli 1878.
Der Königliche S Maschinenmeister. iedrich.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlicher Papieren.
[6181] Bekanntmachung. Gemäß §. 130 Th. 1. Titel 51 Allgem. Gerichts- ordnung wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Kur- und Neumärkishe Neue Pfandbrief Nr. 66 841 lber 200 Thaler dur rechtskcäftiges Erkenntniß des hiesigen Königlichen Stadtgerichts vom 9, Mai 1878 für vernichtet erklärt worden ist. Bercliu, den 8. Juli 1878. (à Cto, 85/7.) Kur- und Neumärkische Haupt - Ritterschafts- Direktion, von Klüßow. von Tettenborn. von Pfuel.
[6170] Bekanntmachung.
Bei der stattgehabten Ausloosung der Obli- gationen der hiesigen neuen städtischen Auleihe erster Emission sind folgende Nummern gezogen worden :
Litt. A. Nr. 37 über 2000 Æ,
Litt, B. Nr. 37 über 1000 Æ,
[6184]
Feuer-ASSCCUuranz-
| Litt. C. Nr. 53 und 120 über à 500 4, Litt. D, Nr. 14 und 23 über à 200 M
Diese 43 prozentigen Elbinger Stadt-Obligationen werden den Inhabern mit der Aufforderung hier- durch gekündigt, die entsprechende Kapitalabfindung vom 1. Fmas 1879 ab bei der hiesigen Kämmereikasse gegen Rückgabe der obigen Obli- gationen nebst Koupons und Talons in Empfang zu nehmen. | Elbing, den 9. Juli 1878.
Der Magistrat.
[6171] : Dekanutmachung. Zur Amortisation der gemäß Allerhöchsten Pri- vilegiums vom 20. Mai 1874 ausgegebenen 43pro- zentigen Kreisobligationen des Kreises Haders3- leben, I. Emission, im Betrage von 300 000 4, sind für das Jahr 1878 die nachstehenden Apoints ausgeloost : Serie I., Litt. A., Nr. 2 und 24 zu je 1000 A Serie 1, Litt, B,, Nr. 4 und 5 zu je 500 M, Serie I., Litt, C., Nr. 22 zu 200 4.1
Diese Obligationen werden hiermit gekündigt und die Inhaber derselben aufgefordert, vom 2. Januar 1879 ab den Nennwerth derselben nebst den bis zum 31. Dezember 1878 fälligen Zinsen gegen Rück- gabe der Obligationen mit den Coupons und Talons
ei der Kreis-Kommunalkasse zu Hadersleben oder bei der Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen pri «gi zu Berlin (W. Wilhelmsplaß 6) zu erheben.
Der Betrag etwa fehlender, nah dem 1. Januar
1879 fälliger Zinscoupons wird von dem Kapital- betrage abgezogen, und findet von diesem Tage ab die weitere Verzinsung der ausgeloosten Kapitalien nicht statt. Bemerkt wird hierbei noch, daß von den für das Jahr 1877 zur Rückzahlung am 2. Januar 1878 ausgeloosten Kreisobligationen bis jeßt noch un- eingelöft find:
Die Oblizationen Serie I., Litt, B.,, Nr. 18
über 500 4, und Serie 1, Läitt. C, Nr. 36
über 200 M. i Hadersleben, den 8. Juli 1878.
Der Königliche Landrath. v. Rosen.
BEILANZ-KATRACT
des
Vereins in Altona
vom Jahre 1875s.
EINNAHME. «4 An Prämien vom Jahre 1876. . M 85441, 25 „ Prämien für mehrjäh-
rige VYersicherungen aus früheren Jahren „ 7169. 23
: M. » An Prämien von im Jahres 1877 auf 26547 Policen
neten 6113220023. 230074. 72 ab Reass6- curanz Uu,
Stornos ., 13157490. „, 23098.15
t 100062533. E
17363
» Zucchuss aus dem Reservefonds ; 1121
”
»
318072132 Der Reservefond betrug ,
H, Stoppel. Gustav Wall,
E, W, Móller,
G6. H. Sieveking jun,, G. Dibbern. H. W. Nopitsch.
gez- K. Stoessert. gez. Zentner. gez. wr. Beer,
uns einzusenden. Münster, Eisenbahn-Direktion.
Johs. Dubbers. Gustav
Für 168 Sehädenm bezahlt als: 13 im Königreich Baiern und
2 im Staato Bremen . . 48. 4 im Königreich Dänemark 2 im Staate Hamburg
8 in der Provinz Hannoyer
gezeich- 2 i » 1 im Grossherzogthum-WMeck-
1 im Königreich Würtemberg 30. 18 in der Provinz Schleswig-
117 in den alten Provinzen ‘des
abzüglich Netto-
Provenue und durch Rückver- sicherung gedeckt „ 1338180 13649. 14
Für unabgemachte Schäden pro1877 ausgesetzt
»„ Prämien-Antheile pro 1878 A6 76697. 88 bis 1887 ind. ,
O A » Absch:eibung auf das Grandeigenthum
AUSGABE.
der Rheinpfalz . M 10187, 1810. 2679. 6858. 149, 50
183. —
Hessen-Nassau ,„
lenburg-Schwerin
Holstein , » 32169, 26
._» 106294. 05 13 409, 24
M. 267. 34
Königreichs Preussen ,
6. 1116760
| 14800 Unkosten durch vorstehende
Schäden veranlasst M. 5349. 05 durch Rückversicherung und div. Compagnien ersetzt , „ 1095.90
do. do. do, 1879
nach Abzug der darauf haftenden Kosten und der auf Rückversicherung ent- fallenden Prämie Ca Ee
Provision und Courtage, Unkosten der
Agenten, Organisations-, Administra-
tions- und sonstige Kosten .
des Vereins .
é . ult, Dezember 1877: Æ 309601. 35. Die Sicherheit des Vereins betrug ult. Dezember 1877;
Altona, den 26. Juni 1878, Die administrirende Direction : Jens Eschels.
KReyidirt und mit den Büchern des Vereins übereinstimmend befanden. Altona, deu 28. Juni 1878.
Fr. Hammerich. Bevisoren, Altona, den 4. Jali 1878, Die Ober - Direction:
„ 1859560. 50.
Ul. F. Claren.
p. t. Vorsitzender. Ernst Dreyer. Y, Lankenau,
Mourier. Otto Meyer. (H, 12650)
Kartof-1]- (100 Liter à 1009/6), trei hier
Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
À Das Abonnement beträgt 4 (A 50 S für das Vierteljahr.
N
M 163.
ussihtlich in dem Befinden Sr. Majestät des aut F unb t ö Af wesentliche Veränderungen in es nächsten Zeit nicht zu erwarten sind, so werden tägliche Bulle- tins nicht mehr ausgegeben werden. Berlin, den 13. Juli 1878, Vormittags 10 Uhr.
Dr. von Lauer. Dr. von Langenbeck. Dr. Wilms.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht : :
J öchstihre Genehmigung zu: ertheilen zur Anlegung des vem Postrath Oxiord, Vorsteher des Haupt-Telegraphen- amts zu Bexrlin, verliehenen Kaiserlih rujssichen St. Annen- Ordens dritter Klasse, sowie zur Anlegung des dem Dan Dixektor Seidel zu Königsberg i. Pr. und dem Telegraphen-
Sekretär Dyhrx zu Berlin e Nit Kaiserlich russischen
St, Stanislaus-Ordens dritter Klasse. — E
Deutsches Nei.
Se, Majestät der Kaiser und König haben im i des elbe den bisherigen Vize-Könsul Freiherrn von Lamezan in Odessa zum Konsul in Helsingfors zu ex- nennen geruht. :
m Kaufmann Siegfried Loewenthal ist Namens des Aeittes u Exequatur als persisher Konsul in Frank- furt a. M. ertheilt worden.
Rewchwtsanwalts8ordnung. Vom 1. Julï 18378.
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König ¿n 2c, y Es dag t des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Erster Abschnitt. j Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. 8. 1. Zur Me Iean a Ian D zugelassen werden, wer ie Fähigkei ihteramt erlangt haft. “e M G90 e Sébioteit zum Richteramt in einem Bundesstaat erlangt bat, kann in jedem Bundesstaate zur Rehtsanwaltshaft zu- a Ln erber den Antrag auf Zulassung entfcheidet die Landes- 0 aiv E ‘EntsGeidung ist der Vorstand der Anwaltskammer gut- Gt H E gi Rechtsanwaltschaft befähigt ist, muß zu der- selben bei den Gerichten des Bundesstaats, in .welhem er die zum Richteramte befähigende Prüfung bestanden hat, auf seinen Antrag den. it Uy Ret guf Zulassung bei einem mehreren Bundesstaaten ge- meinschaftlihen Gerichte wird dadurch begründet, daß der Antrag- steller in einem E any die zum Richteramte befähigende
ü b den bat. j Me Sena Ane nah den vorstehenden Vorschriften berechtigten Antragstellers darf nur aus den in diesem Geseße bezeichneten Grün- tis ele e ß versagt werden :
, 5. Die Zulassung mu N E
Î wenn der Antragsteller in Folge strafgerichtlihen Urtheils die Fähigkeit zur ibt bi öffentliher Aemter dauernd verloren hat
it nicht besißt; S : B (8 der Antraglieller na ege E Urtheils
d isanwaltschaft ausgeschlossen ill; i : — 3) Genn der Antragsteller in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen eshränkt ift ; i L
4) wenn der Antragsteller ein Amt bekleidet oder eine Beschäf- tigung betreibt, welche nach den Geseßen oder nah dem Gutachten des Vorstandes der Anwalisfammer 2 fo R der Recbtsanwaltschaft nicht vereinbar sind;
5) wenn der Antragsteller nach dem Gutachten des Vorstandes der Änwaltskammer fih eines Verhaltens s{uldig gemacht hat, welches die Aus ens von der Rechtsanwaltschaft bedingen würde;
6) wenn der Antragsteller nach dem Gutachten des Vorstandes der Anwaltskammer in Folge eines körperlichen Gebrechens oder wegen eingetretener Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung der P eines Rechtsanwalts dauernd unfähig ist.
8, 6. Die Zulassung kann versagt werden: :
1) wenn der Antragsteller, nachdem er die Fähigkeit zur Rects- añwaltschaft erlangt hatte, während eines Zeitraumes von drei Jahren weder als Rechtsanwalt zugelassen ift, noch ein Reichs-, Staats- oder Gemeindeamt bekleidet hat, noch im Justizdienst oder als Lehrer des Rechts an einer deutschen Universität 4 tig gewesen ift;
2 wenn der Antragsteller in Folge strafgerihtlichen Urtheils e Fähigkeit zur Bekleidung öffentliher Aemter auf Zeit ver- or tte; /
N gegen den Aûtragsteller, welcher [rater Re(htsanwalt ewesen ist, innerhalb der leßten zwei Jahre im ehrengerichtlichen Verfahren Ry ees odex ul Geldstrafe von mehr als einhundert- ünfzi nt worden ist.
E f R den nah §8. 4 bere{tigten Antragsteller wegen
einer strafbaren Handlung, welche die Ünsähi keit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann, die fentliche Klage erho-
2, 2,8 die Set eiens über die Zulassung bis zur Beéndigung er Unkterjuhung auszu]eßen. |
S. ge Die Bula aua erfolgt bei einem bestimmten Gerichte.
Kammern für Handelssachen, welche ihren Siß an eineii gide-
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 «5
Berlin, Sonnabend,
—§. 11 Tft der Rechtsanwalt bei einem Landge
24 / | T M- | für Berlin außer den Post-Anstalten auh die Expe- 8
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; #
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
ren Orte, als an dem des Landgerichts haben, sind im Sinne dieses Geseßes als besondere Gerichte rver ¿L ils L . 9. Der bei einem Amtsgeri zugelassene Recht8anwa bs e rie Antrag zuglei bei dei Landgerichte, in dessen Be- zirke das Amtsgericht seinen Sih hat, sowie bei den im Bezirke des Landgerichts befindlichen Kammern für Handelssachen zugelassen wer- den. Die Zulassung muß erfolgen, wenn sie nah dem Üübereinstim- mend:n Gutachten des Ober-Landesgerihts und! des Vorstandes der Anwaltskammer dem Interesse der Rechtspflege förderlich ift.
8, 10. Der bei einèm Kollegialgerihte" zugélassene Rechtsanwalt ist auf seinen Antrag zuglei bei einem anderen, ian dem Orte seines Wohnsißes befinpLihea ollegialgerichte zazulasjsen, wenn das Ober- Landesgericht durch Plenarbe\chluß die Zulassung dem Interesse der Rechtspflege für förderlich erklärt. :
Erklärt das Ober-Landesgericht die Z Anzahl von Rechtsanwälten für förderlih und beantragt innerhalb einer bekannt zu machenden vierwöhigen Frist eine größere Anzahl von Rechtsanwälten ihre Zulassung, fo entscheidet unter den Antrag- stellern die Landesjustizverwaltung.
úlafsuñg einer bestimmten
welches zum Bezirk eines mehreren Bundesftaäten gemeinscaftlihen Ober-Landesgerichts gehört, - fo kann er zuglei bei dem leßteren zu- Eisen werden, auch wenn dasselbe. an einem anderen Drte seinen Siy hat.
8. 12. Auf Antrag eines Landgerichts können bei demselben Rechtsanwälte, welche bei einem benachbarten Landgerichte zugelassen sind, widerruflich zugelassen werden, wenn nach dem Gutachten des Ober-Landesgerichts die Zulassung zur ordnungsmäßigen Erledigung der Anwaltsprozesse erforderlich ist. ; j
8. 13. Die Zulassung bei dem im Antrage bezeichneten Gerichte darf wegen mangelnden Bedürfnisses zur Verméhrung der Zahl der bei demselben zugelassenen Rechtsanwälte nit versagt werden.
* 8. 14, Die Zulassung bei dem im Antrage bezeichneten Gerichte fann versagt werden, wenn bei demselben ein Richter angestellt “ift, mit welchem der Antragsteller in gerader Linie verwandt oder ver- \{chwägert oder. in der Seitenlinie im zweiten Grade verwandt. oder vershwägert ist, au wem vie Ehe, zur welche die Schwägerschaft begründet wird, -nicht mehr besteht. i
8. 15. Die Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem anderen
ichte kann versagt werden: ; ; SEN wenn gegen den Anträgsteller innerhalb der renen zwei Jahre im ehrengerichtlihen Verfahren auf Verweis oder auf Geldstrafe von mehr als einhundertfünfzig Mark erkannt ist;
2) wenn gegen den Antragsteller die Klage im ehrengerihtlichen Verfahren erhoben ift. j
. 16. Der Bescheid, Meer euen Ie Ne beantragte
ung versagt, muß den Grund der Versagung angeben. Bul i B lafena nach dem Gutachten des Vorstandes der Anwaltskammer aus einem der im §. 5 Nr. 4, 5, 6 bezeihneten Gründe versagt, so ist auf Verlangen des Antragstellers über den Grund. der Versagung im ehrengerichtlichen Verfahren zu entscheiden.
Das Verlangen muß bei der Landesjustizverwaltung innerhalb der Frist von einer Woche seit der Zustellung des Bescheides ange- braht werden. D
Die Landesjustizverwaltung hat den rechtzeitig gestellten Antrag dem Vorstande der Anwaltskammer zu übersenden. E.
8. 17. Nach dec ersten Zulassung hat der Rechtsanwalt in einer öffentlichen per des Gerichts, bei welchem er zugelassen ist, fol-
id zu leisten: , h : A An ore bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die Pflichten gn S gewissenhaft zu erfüllen, so r mir Gott helfe.“ : j S. S Der Mebtocmntalt m pu A des Gerichts, bei er zugelassen ist, seinen Wohnsiß nehmen. ; ) di t e A Orte im Sinne dieser Vorschrift als ein Ort anzusehen sind, bestimmt die Landesjustizverwaltung.
Dieselbe kann einem bei einem Amtsgerichte zugelassenen Rechts- anwalte gestatten, an einem anderen Orte innerhalb des Amts- gerihtsbezir?s seinen Wohnsiß zu nehmen.
Ft der Rechtsanwalt bei mehreren Gerichten zugelassen, so muß er im Falle des §. 9 am Orte des Amtsgerichts, im Falle des §. 11 am Orte des Landgerichts seinen Wohnsiß nehmen. :
Die Mehrkoften, welche bei der Vertretung einer Partei vor einem Kollegialgerichte dur einen bei demselben zugelassenen Rechts- anwalt dadurch entstehen, daß der leßtere seinen Wohnsiß niht am
Orte des Gerichts hat, ist die Gegenpartei zu erstatten nit ver-
p 0, Ist der Metal an i Ort s ee bei bieten l lassen ist, nit wohnhaft, so muß er bei diese o E in dem Ne desselben wohnhaften ständigen Zustellungs- ächtigt tellen. e O ustellungsbevollmäctigten kann aud die Zustellung von Anwalt zu Anwalt wie an den Rehtsanwalt selbst erfolgen.
Ist eine Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten am Orte des Gerichts nicht au R 9s, so kann sie an den Rechtsanwalt durch Ansa E Be tai Gericht ist eine Liste der bei demselben zuge- lassenen Gs zu führen. In der Liste ist der Wöhnsiß der M Retteaaueait den Eid geleistet und seinen Wohnsiß in Gemäßheit des §. 18 genommen, so ist er in die Liste einzutragen. Veränderungen des Wohnsißes hat derselbe unverzüglich anzuzeigen.
Mit der Eintragung beginnt die Befugniß zur Ausübung der
tshaft. . E aan find von dem Gericht 4 Kosten des Rechts- anwalts durch den „Deutschen Reichs-Anzeiger“ bekannt zu maten.
G 31; Die gulafsung muß zurückgenommeh werden :
1) wenn der Rechtsanwalt s9uen obnsit (§8. 18) binnen drei Monaten seit Dns des die Zulassung aus\prechenden Beschei- des nicht genommen hat; :
2 de tsanwalt den Wohnsiß (8. 18) aufgiebt;
3) wenn nach der Zulassung si ergiebt, daß sie in Gemäßheit
H as 444 don mitlon dés J. o Nr, 1, 2 hütie versagt werden mien,
den 13, Juli, Abends.
richte zugelaffen, —
1878.
Die Zurücknahme kann im Falle des §. 5 Nr. 1 unterbleiben, wenn der daselbs bezeichnete Versagungsgrund nicht mehr co
Die Zulassung bei einem Gericht, an dessen Orte der Rechts- anwalt nicht wohnhaft ift, muß zurückgenommen werden, wenn der Rechtsanwalt einen Monat lang versäumt. hat, einen dort wohnhaf- ten Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen.
; 22. e Zulassung fann zurückgenommen werden, wenn der Rechtsanwalt in Bala gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über fein Vermögen beschränkt ift.
§.-23. Die Zurücknahme der Zulassung erfolgt dur die Lanbes- justigrtewgng D Anhörung des Rechtsanwalts und des Vor- tandes der Anwaältskammer. i N Ein die Zulaffung zurücknehmender Bescheid muß, den Grund
ücnahme angeben. : i q N E Seri E Rechtsanwalt oder giebt er die Zulassung auf oder wird - die Zulassung ‘zurückgenommen oder verliert der Rechts- anwalt in Folge BrLoRis dia ANGEeH je ea e ReGtss nwalts{chaft, so ift die Eintragung in der Liste zu 5 4 E e ist: von dem Gerichte durch den ¿Deutschen Reichs-
Anzeiger“ bekannt zu machen.
8. 25, Die Stellvertretung eines an der Ausübung feines Be- rufs zeitweise verhinderten Rechtsanwalts kann nur einem Rechts- anwalt oder einem Rechtskundigen, welcher mindestens zwei Jahre im Vorbereitungsdienste beschäftigt worden ift, Me werden.
Insofern die Stellvertretung nicht von einem bei demselben Ge- richte zugelassenen Rechtsanwalt übernommen wird, darf die Be- stellung des Stellvertreters nur durch Anordnung der Landes-Justiz-
rwáältung erfolgen. i T Auf die f Absab 1 bezeichneten Stellvertreter, auch wenn die- selben niht Rechtsanwälte sind, finden die Vorschriften des È 143 Abs. 1, 2 der Civilprozeßordnung nicht Anwendung. Das leihe gilt für die im Justizdienste befindlichen Rechtskundigen, welhe min- destens zwei Jahre im Vorbereitungédienste beschäftigt worden fri wenn sie einen Rechtsanwalt, ohae als dessen Stellvertreter bestellt zu sein, in Fällen vertreten, in denen eine Vertretung dur einen Rechtsanwalt nicht geboten ist, oder wenn sie unter Beistand des Rechtsanwalts die Ausführung der Parteirehte übernehmen.
weiter Abschnitt. Rechte und Pilidten der Rechtsanwälte.
“ 8. 96. Auf Grund der Zulassung bei einem Gericht ist der églccmcali Suse in den Sachen, auf welche die Strafprozeßord- nung, die Civilprozeßordnung und die Konkursotdnung Anwendung finden, vor jedem. Gericht innerhalb des Reichs Vertheidigungen zu führen, als Beistand aufzutreten und, insoweit eine Vertretung dur Anwälte nicht geboten ist, die Vertretung zu übernehmen. :
8. 27. Insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ift, kann nur ein bei E L zugela ener Rechtsanwalt die tung als ProzeßbevouUmächtigter übernehmen, E vée ! bitea Verhandlung, eins{hließlich der vor dem Prozeßgericht erfolgenden Beweisaufnahme, kann jedoch jeder Rechts- S die Ausführung der Parteirehte und für den Fall, daß der bei dem Prozeßgerichte zum Prozeßbevollmächtigten bestellte Rechts- anwalt ihm die Vertretung überträgt, auch diese übernehmen . 28. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, seine Berufsthätigkeit vewißenbaft auszuüben und durch sein Verhalten in Ausübung des Berufs sowie S desselben sich der Achtung würdig zu zeigen, ie sein Beruf erfordert. Ó d E d. Ler Siaainal muß, wenn er ih über eine Woche hinaus von seinem Wohnsitze entfernen will, für setne Stellvertretung orgen, auch dem Vorsißenden des Gerichts, bei welchem er zu ten [e sowie dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er seinen Wohnsiß hat,
i achen und den Stellvertreter benennen. : : A gg ¿fe Rechtsanwalt, dessen Berufsthätigkeit in Anspruch genommen wird, ist verpflichtet, wenn er den Antrag nicht annimmt, die Ablehnung ohne Verzug zu erklären, widrigenfalls er den durch die Verzögerung erwachsenen Schaden zu erseßen hat.
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Der Rechtsanwalt hat seine Berufsthätigkeit zu ver-
ne wenn sie für eine pflihtwidrige Handlung in Anspruch ge- wird; E
199 wenn sie von ihm a eti Ae ae bereits einer an- tei im entgegen geseßten Interesse gewährt m;
Pert Pa m e I cînér rellen Angelegenheit gewähren soll,
an deren Entscheidung er als Richter theilgenommen hat.
8, 32, Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, vor Empfang seiner Auslagen und Gebühren die Handakten dem Auftraggeber
“herauszugeben. —
ie Pflicht zur Aufbewahrung der Handakten erlischt mit Ablauf von Kar Sabté nach Beendigung des Auftrags und {on vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Auftraggeber, zur Empfang- nahme der Handakten aufgefordert, sie nicht binnen sechs8 Monaten na erhaltener Aufforderung in Empfang genommen hat.
, 33. Außer den in der Civilprozeßordnung bezeichneten Fällen hat das Prozeßgericbt, insoweit eine Vertretung dur Anwälte ge- boten ist, einer Partei auf Antrag einen Rechtsanwalt zur Wahr- nehmung ihrer Rechte beizuordnen, wenn die Partei einen zu ihrer Vertretung geneigten Anwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsvertheidigung niht muthwillig oder aussichtslos erscheint.
8. 34. Einer Partei, welcher das Armenrecht bewilligt ist, kann au, insoweit eine Vertretung dur Anwälte niht geboten ist, zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte von dem rozeßs geri{ht cla Rechtsanwalt auf Antrag beigeordnet werden.
8 35. Gegen die Entscheidung, durch welche die Beiordnung eines Mg n maar n steht der Partei die Beshwerde
r Civilprozeßordnung zu. E L BE° Bie Antwcalil das beizuordnenden Rechtsanwalts erfolgk dur den Vorsitzenden des Gerichts aus der Zahl der bei diesem zu- tsanwälte. i gelassenen ie Verfü ung steht der Partei und dem Vecbtsanwalte die Beschwerde nad Maßgabe der Civilprozeßordnung zu.
8. 37. Die Mehrkosten, welche bei der Vertretung einer armen Partei durch den ihr. beigeordneten Rechtsanwalt dadur entstehen, daß der letztere seinen Wohnsiß nit am Orte des Gerichts hat, it die Geaenpartei zu erstatten nit verpflichtet,