1878 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jul 1878 18:00:01 GMT) scan diff

. 38. Im Falle des §8. 33 kann der beigeordnete Rebtsanwalt

ebernahme der Vertretung davon abhängig machen,

gezah

d ordnung maßgeben Js deni jen ordnung die Bestellung des Vertheidigers durch den Vo Landgerichts oder den A

Siße des Gerichts wohnhaften Rechtsanwälten die innerhalb des Be-

irks Reiseko en und Tagegelder für die Reise nah dem Sitze des Gerichts haben dieselben keinen Anspruch. Ein nach §. 12 widerruflich zugelafsener Rechtsanwalt kann in Ermangelung von Rechtsanwälten, welche im Bezirke des Gerichts wohnhaft sind, in den Fällen des §. 144 der Strafprozeßordnung zum Vertheidiger bestellt werden. : f 40. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, den im Vorbereitungs- dienste bei ihm beschäftigten Rechtskundigen Anleitung und Gelegen- heit zu prafktishen Arbeiten zu geben.

Dritter Abschnitt.

Anwaltskammern. F. 41. Die innerhalb des Bezirks eines Ober-Landesgerichts zugelassenen Rechtsanwälte bilden eine Anwaltskammer. Die Kammer hat ihren Siß am Orte des Ober-Landesgerichts. & 42. Die Kammer hat einen Vorständ von neun Mitgliedern. urch die Geschäftsordnung kann die Zahl der Mitglieder bis

auf fünfzehn erhöht werden.

"S. 43. Der Vorstand wird durch die Kammer gewählt.

ählbar sind die Mitglieder der Kammer. «

Nicht wählbar sind:

1) diejenigen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind;

2) diejenigen, gegen welche im ehrengerictlichen Verfahren oder wegen einer strafbaren Handlung, welche die Unfähigkeit zur Beklei- E Ever Aemter zur Folge haben kann, die öffentlihe Klage erhoben ift;

3) diejenigen, gegen welche im ehrengerihtlichen Verfahren auf Verweis oder auf Geldstrafe von mehr als einhundertfünfzig Mark etbcils auf die Dauer von fünf Jahren nach der Rechtskraft des

eils.

Verliert ein Mitglied des Vorstandes die Wählbarkeit, so \chei- det dasselbe aus dem Vorstande.

&. 44. Die Wahl des Vorstandes erfolgt auf vier Jahre, jedoch mit der Maßgabe, daß alle zwei Jahre die Hälste der Mitglieder, bei ungerader Zahl zum ersten Male die größere Zahl ausscheidet. ie Es ersten Male Ausscheidenden werden durch das Loos be-

mmt.

Eine Ersaßwahl für ein vor dem Ablaufe der Wahlperiode aus- seidendes Mitglied erfblgt für den Rest derselben. Leb §. 45. Die Wahl zum Mitgliede des Vorstandes darf ab-

ehnen :

1) wer das fünfundsechszigste Lebensjahr vollendet hat;

2) wer die leßten vier Jahre Mitglied des Vorstandes ge- wesen ist, für die nächsten vier Jahre.

Das freiwillige Ausscheiden eines Mitgliedes - bedarf der Zu- stimmung des Vorstandes.

F. 46, Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vor- fißenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen stellvertretenden Schriftführer.

F. 47. Das Ergebniß der Wahlen wird der Landesjustizverwal- tung und dem Ober-Landesgericht angezeigt und von dem leßteren auf Kosten der Anwaltskammer dur den „Deutschen Reichs-Anzeiger“ bekannt gemacht.

§. 48. Der Kammer liegt ob:

1) die Feststellung der Geschäftsordnung für die Kammer und den Vorstand; : des für die ge- wandes und die

._ 2) die Bewilligung der Mittel zur Bestreitun meinschaftlihen Angelegenheiten erforderlichen Auf Bestimmung des Beitrages der Mitglieder ;

3) die Prüfung und Abnahme der Seitens des Vorstandes zu legenden Rechnung.

. 49. Der Vorstand hat

1) die Aufficht über die Erfüllung der den Mitgliedern der Kammer obliegenden Pflichten zu üben und die ehrengerihtliche Strafgewalt zu handhaben ; ini a E

2) Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer auf Antrag zu vermitteln;

3) Streitigkeiten aus dem Aufiragsverhältnisse zwischen einem Mitgliede der Kammer und dem Auftraggeber auf Antrag des letz- teren zu vermitteln ;

4) Gutachten, welche von der Landesjustizverwaltung, sowie solche, welche in Streitigkeiten zwischen einem Mitgliede der Kam- mer Via Auftraggeber von den Gerichten erfordert werden, zu erstatten ;

9) das Vermögen der Kammer zu verwalten und derselben übèr die Verwaltung jährlich Rechnung zu legen.

Der Vorstand kann die in Nr. 2, 3 bezeichneten Geschäfte ein- zelnen seiner Mitglieder übertragen.

8. 50. Der Vorstand sowie die Kammer ist bere{ti t, Vor- stellungen und Anträge, welche das Interesse der Rechtspflege oder C betreffen, an die Landetjustizverwaltung zu richten,

D 2 Vile Geschäfte des Vorstandes werden von den Mit- gliedern unentgcltlih geführt; baare Auslagen werden ihnen erstattet.

S. 92. Der Vorsißende beruft die Versammlungen der Kammer und des Vorstandes und führt in beiden den Vorsiß.

Die Berufung der Kammer muß erfolgen, wenn zehn Mitglieder derselben, die Berufung des Vorstandes, wenn zwei Mitglieder des- selben unter Angabe des zu verhandelnden Gegenstandes \chrifilich darauf antragen. Dur die Geschäftsordnung kann die Zahl der Mitglieder, auf deren Antrag die Berufung der Kammer erfolgen muß, erhöht werden. Die Kammer kann auf e e des Vor- Se an jeden innerhalb des Ober-Landesgerihts-Bezirks belegenen

rt, welcher der Siß eines Landgerichts ift, berufen werden.

9,90. Die Versammlungen der Kammer werden mittels sfent- licher Bekanntmachung in den durch die Geschäftsordnung bestimm- ten Blättern oder mittels \chriftliher Einladung der Mitglieder be- Gül Berufung des Vorstandes erfolgt mittels \riftlicher

Die öffentliche Bekanntmahung muß spätestens am fünften Tage vor der Versammlung erfolgen.

Die \{riftliche inladung von Mitgliedern, welche nicht am

Size der Kammer wohnen, gilt als bewirkt, wenn das Einladungs- [Preihen spätestens am fünften Tage vor der Versammlung einge- rieben zur Poft gegeben ist. __ Bei der Berufung der Kammer muß der Gegenstand, über welchen in der Versammlung ein Beschluß gefaßt werden soll, - bekannt gemacht werden. Ueber andere Gegenstände, mit Ausnahme des An- trags auf abermalige Berufung der Kammer, darf ein Beschluß nicht oes deni Beschlüsse der K dd

._ 54, e Beschlüsse der Kammer und des Vorstandes werden B naloluter Stimmenmehrheit gefaßt. Das Gleiche gilt für die

aÿlen. ;

Im Falle der Stimmengleihheit entscheidet die Stimme des n ie bel da ane 2 it beth iligten Mitglieder sind

le bet etner Angelegenheit betheiligten Mitglieder sind von der Beshlußfafiung über dieselbe autgeslofen.

F. 99, Zur Beschlußfähigkeit des Vorstandes ist die Theilnahme der geit der Mitglieder roe eL O,

, Die Beschlüsse des Vorstandes können mittels \{riftlicher Ab- stimmung gefaßt werden sofern niht ein Mitglied mündliche Abstim-

ein nah en Soeseisien der Gebührenordnung zu bemessender B ein

. 39. Für die Verpflichtung des Rechbtsanwalts, in Strafsachen die s u führen, sind die Beftimmungen der Strafprozeß-

d. enigen Fällen, in welchen nach §. 144 der Strafprozeß- fte henden des mtsrihter zu erfolgen hat, ftehen den am

elben wohnhaften und bei demselben zugelassenen glei. Auf

Fährschiffes aus F 0 Von Dagebüll zweimal tägli des Fährschiffes. A der Ueberfahrt ungefähr 14 Stunde.

früh von Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges) ;

(nach Ankunft der um 1130 Abends aus F sonenpost). Von Hoyer nach Sylt täglih mittelst des Dampfsciffes „Germania“. abhängig. An den Tagen: 15.—24., 30. und 31. Juli, 1.—7.,, 14.— 22., 29. —31. August if

zuge 6 Uhr früh aus H Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden.

Geestemünde (Bremerhafen) einerseits, Helgoland anderer- seits gestalten wie folgt:

9 Uhr Vormittags; von Helgoland: Freitag in den Morgenstunden.

Eisenbahnzuges von Bremen (in Geestemünde 8 Uhr 43 Min. Vm.); von Helgoland: Mit dem Dampfschiffe von Hamburg erhalten agte t 4 Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welhe am Ab vor dem Abgange des Schiffes in oder von weiterher eingetroffen sind, gangstages hier eingelieferten und die mit dem Nahtperfonenzuge von Berlin und dem Kurierzuge von Hannover nah Hamburg ge- langenden Briefsendungen. \

die bis zum. Abend vor der Abfahrt in Geestemünde angelangten Post- sendungen, sowie die am Abgangstage mit dem ersten Zuge von Han- nover eintreffenden 1 a e nach Helgoland weitergesandt.

.

È: 56. Ueber die in einer Dersgmimstina gefaßten Beschlüsse und die Ergebnisse der Wahlen ist ein Protokoll aufzunehmen, welches von dem Vorsißenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. . 57, Der Vorsitzende hat den geschäftlichen Verkehr der Kam- mer und des Vorstandes zu vermitteln, die Besblüfse derselben zur Acpfbrung zu bringen und die Urkunden im Namen derselben zu vollziehen. Die Kassengeschäfte [legen dem Schriftführer ob; er is zur Prpsangnahme von Geld berechtigt und vertritt die Kammer in rozessen. : L: 98. Die Mitglieder der Kammer haben auf die in Gemäß- heit des §. 49 Abs, 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 ergehenden Ladungen u erscheinen, die verlangten Aufs{lüsse zu ertheilen und den zu die- Fei wee erlassenen Anordnungen Folge zu leisten. ur Erzwingung einer solchen Anordnung können Geldstrafen bis zum Gesammtbetrage von dreihundert Vèark festgeseßt werden. Fer BEELRs einer Strafe muß deren \{riftliße Androhung vor- angehen. Gegen die Anordnungen oder Sea esepungen eines beauf- anen Zes des Vorstandes findet Beschwerde an den Vor- and ftatt. §. 59. Die Aufsicht über den Geschäftsbetrieb des Vorstandes steht dem Präsidenten des Ober-Landesgerichts zu. Derselbe entschei- det über Beschwerden, welhe den Geschäftsbetrieb des Vorstandes betreffen. Für die Aufsiht und die Beshwerden sind die landes- eseßlihen Vorschriften maßgebend, welche die Aufsicht und die Be- chwerden über den Geschäftsbetrieb der Gerichte regeln. Geseßwidrige Beschlüsse oder Wahlen der Kammer oder des Vorstandes können von dem Ober-Landesgericht aufgehoben werden. S. 60. Die Verhandlungen und Erlasse der Kammer und des Vorstandes, sowie die an dieselben gerichteten Erlasse und Eingaben find, foweit dieselben niht eine Beurkundung von Rechtsgeschäften enthalten, frei von Gebühren und Stempeln. S. 61, Der Vorfißende hat jährlih der Landesjustizverwaltung und dem Ober-Landesgericht einen \chriftlihen Bericht über die Thä- tigkeit der Kammer und des Vorstandes zu erstatten. (Schluß folgt.)

Das im Jahre 1861 in Medford erbaute, bisher unter niederländisher Flagge gefahrene I „Flevo“ von 1177,96 britischen Registertons Ladungsfähigkeit hat durch den Üebergang in das Eigenthum der Rheder Siedenburg, Wendt & Co. zu Bremen und Genossen unter dem Namen „Anna“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümer Bremen zum Heimathshafen gewählt haben, ist am 21. v. Mts. vom Kaiserlihen Konsulate zu Amsterdam ein Flaggenattest ertheilt worden.

Berlin, den 12. Juli 1878. Der Reichskanzler. Jn Bs:

BeTaänntmacGung.

Die Postverbindungen nah den Badeorten auf den Inseln Po (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten sich während der Monate Juli und August wie folgt:

A. Nah Föhr (Wyk). 1) Von Husum nah Föhr mittelst des Dampfschiffes „Wyk- par am 16., 18., 20., 22, 23., 24., 25., 27. und 30. Juli, 12 05 ( 6, 7., 8,, 10.,, 13.,, 15., 17,, 20./.22., 24., 27., 29. und 31. August. An den Tagen: 16., 18., 20., 22.—25., 30. Juli, 1,, 3., 5.—8., 13,, 15, 17., 20., 22., 29, und 31. August ift Wyk bei Benußung des Eisenbahnzuges 6 Uhr früh àus Hamburg an demselben age zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 3 Stunden. 2) Ueber Dagebüll nach Föhr: a, Von Flensburg nah DagebüU Personenpost tägli 113° Abends (nach Ankunft des 5% Nm. aus Hamburg abfahrenden Eisenbahn- zuges), in Dagebüll 72 früh; b. Von Tondern über Deezbüll nach Dagebüll A Mere

Prager, täglih 1245 Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von amburg abfahrenden Eisenbahnzuges), in Deezbüll 3 # Nm. Die eiterfahrt von Deezbüll richtet sich nach dem Abgange in mittelst gang vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer

B. Nah Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer. Von Tondern nach Hoyer: i: a, Personenpost täglich 1200 Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr

b, Post- mittelst Tr a erto e (an gu ensburg abgeheaden Per-

Der Abgang des Schiffes ift vom Eintritt der Fluth

t Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahn- amburg an demselben Tage zu erreichen.

Kiel, den 11. Juli 1878. Kaiserliche Ober-Postdirektion.

baden mittelst besonderer Eingabe

Königreich Preußen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Am Sophien-Gymnasium zu Berlin ift die Beförderung

des bisherigen ordentlichen Debeers Dr. Bölke zum Ober-

lehrer,

an der Friedrihs-Realshule zu Berlin die Beförderung des bisherigen ordentlichen Lehrers Dr. Symons zum Ober- migt worden.! E

lehrex gene d-i m Justiz-Ministerium. _—

Dem Advokat-Anwalt Knors o in Düsseldorf ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienste ertheilt.

Der Tribunals-Rath Hardt in Königsberg und der Rechts- anwalt und Notar Pauli in Breslau find gestorben.

Finanz-Ministerium. Bekanntmachung.

Jn Folge eines DE [usses des Bundesraths werden fol- gende Bestimmungen erlassen :

1) Nah der in der Bekanntmahung vom 26. Januar 1874 unter Nummer 1 ertheilten Vorschrift findet beim Export von Branntwein in Fässern die Ermittelung des Nettogewichts auf Grund dessen die Steuervergütung berehnet wird, dur Abzug einer Normaltara von dem dur Verwiegung festzu- stellenden Bruttogewicht statt, welche für Fässer bis zu 7 Cent=- ner Bruttotewis 22 Prozent und für Fässer über 7 Cent- ner Bruttogewicht 20 Prozent beträgt.

Diese Normaltara kommt nur noch bei den bis Ende Oktober d. J. zur Abfertigung gelangenden Branntweinexporten zur Anwendung; dagegen beträgt bei- den vom 1. No- vember d. ab abzufertigenden Branntwein- exporten die Normaltara :

für Fässer bis zu 5 Centnern Bruttogewicht;: 21 Prozent

für Fässer über 5 Centner bis zu 8 Centner Bruttogewicht: 18 Prozent,

für Fässer über 8 Centner Bruttogewicht: 17 Prozent.

2) Die übrigen Bestimmungen der Bekannt- nas 8 vom 26. Januar 1874 bleiben auch fernerweit in Kraft.

_3) Die Vorschriften für die Feststellung des Nettogewichts beim Export von Branntwein in Fässern, wie dieselben vom 1. November d. F. ab gelten, kommen von demselben Zeit- punkt ab auch für die Feststellung des Nettogewihhts bei der Erhebung der Uebergangsabgabe von Branntwein in Fässern zur Anwendung.

Berlin, den 8. Zuli 1878.

er D Mer. obrecht.

Belauntmacbuung,

betr. die Ausreichung der neuen Zinécoupons zu den Obligationen d:5

vormals Landgräflib hessischen 5 prozentigen Staatsanlehens von I. 150 009, d. d. 1. August 1859.

zu dem vormals Landgräflih hessischen

9 prozentigen Staatsanlehen von Fl. 150 000, d. d. 1. August 1859

Ser. II1. Nr. 1—8, wovon Ser. IlI. Nr. 1 am 1. Februar 1879

fällig wird, nebst Talons werden vom 15. Fuli ab gegen Rück-

gabe der alten Talons bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse in

Wiesbaden ausgereicht werden.

Es können diese Coupons auch durch die sämmtlichen übrigen

Königlichen Regierungs-Hauptkassen, durch die Königlichen Bezirks-

Peeien in Hannover, Lüneburg und Osnabrück sowie dur die önigliche Kreiskasse in Frankfurt a/M. und dur die Königliche

Steuerkasse in Homburg bezogen werden.

Wer die neuen Coupons dur eine dieser Kassen beziehen will,

hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse

einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung

versehen, soglei zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen

Coupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind

bei den gedachten Kassen unentgeltlih zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er-

Die neuen Coupons

langung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Talons ab- handen

ekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Staats- \chulddokumente an das Elite cia Metungs-Pelsidinen zu Wies- einzureichen.

Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen

Coupons zu erse

en. Wiesbaden, d 22. Juni 1878. Der Regierungs-Präsident. von Wurmb.

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen zwischen Hamburg und

sih in der Zeit vom 16. bis eins{ließlich 31. Juli,

A. Zwischen Hamburg und Helgoland (Toi „Cuxhaven“) Dienstag , Ss, und Sonnabend um ontag, Mittwoch und

en Geestemünde (Bremerhafen) und el g oland (Dampfschiff „Nordsee“) von Geestemünde: Jeden Sonnabend nach Ankunft des ersten

von Hamburg: B. Zwi Jeden Montag in den Vormittagsstunden.

O zur Post eingeliefert

owie die am Morgen des Ab-

Mit dem Dampf\chiffe von Geestemünde (Bremerhafen) werden

Hamburg, den 11. Juli 1878.

Im aktiven Hauptm. und Comp. Chef vom Füs. Regt. Nr. 38, à la suite des Megts. E

unter

seinem Kommdo. als Adjut. beim Regt. aggregirt. Gren. Regt. Nr. 109, zum Pr. Lt. befördert. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 109, ein Patent seiner Charge verliehen.

Lin, 4. Fuli mit \{lichtem Abschied entlassen. 6. Juli.

end zu Thaler, Sec. Lt. des

Lt. des 2. Feld-Art. Regts., nachgesuchte Abschied bewilligt.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Heere. Berlin, 6. Juli. Frhr. v. Krane,

i v. Hugo, Pr. Lt. vom Leib-Gren. Regt. Nr. 109, eförderung zum überzähl. L, und unter Belassung in

ouvernement von Meß, dem Waenker v. Dankenschweil, Sec. Lt. vom Schaible, Hauptm.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber- Nothnagel, Sec. Lt. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 6, Thilo, Major D., zuleßt Hauptm. in der 5. Gensd. Brig., mit der Erlaubniß um ferneren Tragen der Unif. des Inf. Negts. Nr. 29, zur Disp.

: Doi Bayerische Armee. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 2. Juli. 7. Inf. Regts, auf Nachsuchen verab-

2. Juli. Ehemann, See. wegen beabsichtigter Auswanderung der

gestellt,

chiedet. Im Beurlaubtenstande.

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

ab zur Versendung gelangt, enthält unter

Die Nummer 23 des Rcichs-Geseßblatts, welche von heute

Nr. 1258 die Rehtsanwaltsordnung. Vom 1. Zuli 1878. Berlin, den 13.

es Post-Zeitungs-Amt. d

mung verlangt.

Kronprinzessin bei dem heutigen Diner zum S

Nichtamlliches.

Deutsches Neiech.

Preußen. Berlin, 13. Juli. hre Majestät

uli 1878. die Kaiserin-Königin e Aüerhöhstihren Hofstaat mit. i

em Dienjt bei Jhrer Kaiserlichen und p ei Hoheit der

[usse des Kon-

Kaiserli

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Ç+ 4+ refes beauftragt.

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Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag den Kaiserli russischen General-Adjutanten Grafen Perowski, den Kaiserlich deutschen Botschafter Prinzen Heinri V1I. Reuß, sowie gegen Abend den Reichskanzler Fürsten von Bismarck. E

Se. Kaiserliche Hoheit übernachtete im Neuen Palais bei

Potsdam.

Die Schlußsißung des Kongresses und die R, des Friedensvertrages finden heute um 21/2 Uhr im Palais des Reichskanzlers statt.

Am 11. d. M. is in Cypern der P des Sultans, betreffend die Uebergabe der Jnsel an Eng- land, verlesen und in Folge dessen die englishe Flagge aufgezogen worden.

Die im amtlichen Theile veröffentlihte Bekannt- machung des Finanz-Ministers vom 8. d. Mts., betreffend die Abänderung der Normaltara beim Export von Branntwein in Fässern und die Anwendung dieser Tara bei Erhebung der Uebergangsabgabe von dem in Fässern ein- gehenden Branntwein, tritt mit dem 1. November d. J. in Kraft. Nach einem Cirkularerlaß des Finanz-Ministers vom 8. d. M. sind die Bestimmungen auch schon bei der Abfer- tigung desjenigen Branntweins zu beachten, welcher vor dem 1. November d. J. zur Ausfuhr "angemeldet, dessen Menge und Stärke aber erst an diesem Tage oder später amtlich er-

ittelt wird. 7 Nach der Bestimmung zu Nr. 2 der Bekanntmachun behält es unter Anderem auch dabei das Bewenden, da von der Ermittelung des Nettogewichts durch Abzug der Normaltara Abstand genommen werden kann, wenn das Ge- wicht des leeren Fasses durch amtliche Eichung festgestellt und dasselbe durh Einbrennen auf dem Fasse von dem Eichamt ersichtlich gemacht worden ist. Die in dieser Hinsicht erlassenen Cirkularverfügungen vom 16. September und 18. Dezember 1874, sowie vom 1. Juli v. J. bleiben demnach auch ferner in Krast. : ; i Betreff der Ermächtigung, die Entleerung der Fässer Behufs Ermittelung der wirklich vorhandenen Branntwein- mengen anzuordnen, verbleibt es bei den Anordnungen zu Nummer 3 und 4 der Cirkularverfügung vom 26. Januar 1874.

Die durch Verfügung vom 4. Juni 1874 zum amt- lihen Gebrauch eingeführten Conradischen Tabellen zur Be- stimmung der Litermengen des Branntweins nach Gewicht werden für die vom 1. November d. F. ab gültigen Normal- tarasäße umgerechnet und neu im Druck erscheinen.

Jn einem Cirkular-Erlasse vom 1. März 1877 hat der Minister des Fnnern darauf hingewiesen, daß die An- träge der Provinzialbehörden auf Abordnung eines Seitens des Ministers zu ernennenden Kommissarius für die Termine zur mündlihen Verhandlung vor dem Ober-Verwaltungsgerichte behufs Vertretung einer öffentlichen Behörde oder Wahrnehmung des öffentlichen

nteresses (§. 44 Abs. 1 und 2 des Geseßes vom 3. Zuli 1875) ih auf die Fälle von eigenthümliher Beschaffenheit oder be- sonderer prinzipieller Wichtigkeit zu beschränken haben.

Troßdem sind dem Minister in neuerer Zeit von Land- räthen direkte Anträge auf Abordnung eines Kommissarius in Verwaltungsstreitsachen zugegangen, welche nur von unter-

eordneter Bedeutung waren. Der“ Minister hat daher die egierungs-Präsidenten durch Cirkular-Reskript vom 20. Mai d. 53s. veranlaßt, den Landräthen ihres Bezirkes den FJnhalt des oben erwähnten Cirkular-Erlasses mit dem Bemerken in Erinnerung zu bringen, daß Anträge auf Abordnung eines Kommissarius in den im Erlasse bezeihneten Fällen dem Minister nicht direkt, sondern durch Vermittelung des Regierungs-Präsidenten vorzulegen sind.

In den deutschen Münzstätten sind bis z::m 6... Juli: 1878 - gépra gt worden, an Goldmünzen : 1219 412 820 # Doppelkronen, 365 296020 Á# Kronen, 27 969 845 M halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung : 293 228 160 M; an Silbermünzen : 71 652 415 4/6 #Markstüde, 98 011 812 /6 2-Markstücke, 148 847 743 #6 1-Markstüke, 71 486 388 6 60-Pfennigstüde, 35717718 4 20 S 20-Pfennigstücke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen betrug: 1 612 678 685 4, an Silbermünzen: 425 716 076 46 20 „S.

Die Verfolgung eines auf eigenem Fagdrevier ange- schossenen Wildes ad einem fremden FJagdrevier ist, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals, vom 14. Juni 1878, wegen unbefugter Ausübung der Jagd aus 8. 292 Str. G. B. zu bestrafen, selbst wenn das angeschossene Wild im fremden Jagdreviere in Folge des Schusses verendet.

Der kommandirende General des lll, Armee - Corps, General der Eg von Groß- gen. von Schwarz- hoff, ist von Jüterbog zurückgekehrt.

Der Chef-Präsident der Ober-Rehnungskammer, Wirkliche Geheime Rath von Stünzner, hat einen mehr- wöchentlichen Urlaub angetreten und fs zunächst nah Sievers- dorf bei Briesen in der Mark begeben.

S. M. Glattdecks-Korvette „Augusta“, 10 Geschüße, Kommandant Korvetten-Kapitän Hassenpflug, hat am 11. Juli cr. von Nagasaki die Heimreise angetreten.

Bayern. München, 12. Juli. (W. T. B.) Die De- legirtenversammlung der bayerishen Altkatho- ties hat einstimmig beschlossen, durh den Ausschuß des bayerischen Landesvereins zur Unterstüßung der katholischen Reformbewegung der Staatsregierung folgende Erfklä- rung zu überweisen : :

Angesichts der NERLS welche die 5. Synode der Alt- fatholiken Deutschlands in der Pfingstwoche d. J. gefaßt hat, findet sich der Aus\huß veranlaßt, seine bereits bei zwei früheren Gelegenheiten (nämli vor der Bischofswahl im Mai 1873 und bei der Beschickung der ersten Synode im Mai 1874) vorgetragenen, inhaltlih übereinstimmenden Erklärungen au jeßt zu wiederholen und zu erklären, daß die Beschlüsse jener Synode, welche nah der gegenwärtigen Lage der Staats- geseh ebung einer Durchführung in Bayern nicht fähig sind, als für fink bayerischen Altkatholiken bindend niht zu be- rachten sind.

Die Erklärung befindet ih bereits in den Händen der Staatsregierung. : l

183. Juli. (W. T. B.) Die Kammer der Reichs- räthe hat in ihrex heutigen Sizung den Gesezentwurf, be-

. G E S I I L S Be S (E E E P E E P

treffend die Niedersezung eines Aus\{chusses zur Vor- berathung des Einfü rungdgestzes zu den Rei chs- ju sgeseßen, in der von dem Abgeordnetenhause be-

hlossenen Fassung angenommen.

Sachsen. Dresden, 12. Juli. Die Zweite Kammer hat in ihrer heutigen Sißung die Petitionen von 119 land- wirthschaftlihen Vereinen, die E far anß von Spiritus und Gewährung von Steuerfreiheit für denselben betreffend, auf Antrag der Finanzdeputation nach dem Vorgange der Ersten Kammer der Staatsregierung zur Kenntnißnahme über- wiesen. Ebenso trat die Kammer dem Beschlusse der Ersten Kammer bei, die Petitionen von 91 landwirthschaftlichen Ver- einen um Einführung von Schußzöllen für die Landwirth- haft wegen mangelnder Begründung auf sich beruhen zu lassen und dieselben Petitionen insoweit sie die Beseitigung der Grundsteuer verlangen, durch die bei Gelegenheit der Be- rathung des Königlichen Dekrets, die Reform der direkten Steuern betreffend, gefaßten Beschlüsse für erledigt zu erklären. Zur Erledigung des erst gestern Abend zur Vertheilung ge- langten Berichts der Ver G Finanzdeputationen über das Königliche Dekret, den Ankauf verschiedener Privat- eisenbahnen betreffend, wurde die nächste Sizung auf Montag anberaumt.

Großbritannien und Jrland. London, 12. Juli W. T. B.) .Das „Reutershe Bureau“ meldet aus arnaca (Stadt auf der Südostküste von Cypern), daß Sami Pascha, als Vertreter der Pforte, und der Botschaftssekretär Baring, als Vertreter Englands, gestern unter enthusiasti- hen Kundgebungen der Bevölkerung die Besißnahme von Cypern durch England proklamirt haben. Im Unterhause erklärte heute auf eine Anfrage Dilke's der Schaßka nzler Northcote: unzweifelhaft werde von der Regierung sehr bald die Bewilligung eines mit der türkischen Konvention im Zusammenhang st:ehenden Kredites beantragt werden. Nachrichten zufolge, welche das „Reutersche Bureau“ aus Montreal von gestern er- hielt, sind in ganz Kanada wegen der für den 12. d. M. beabsichtigten orangistishen Demonstration umfassende militärishe Vorsichtsmaßregeln getroffen worden, da die Spannung zwischen Katholiken und Orangisten einen äußerst beunruhigenden Charakter angenommen hat. Jn Quebecck sind bereits Waffenläden von der erregten Menge geplündert worden. E /

(E. C.) Die Admiralität hat der egyptis chen Regierung den neuen eisernen Kriegsdampfer „Hazar“ abgekauft und läßt n ee taufen. Ange- stellte der Chathamer Werft haben ihn in Hull besichtigt und lassen ihn seefertig machen, damit er unverzüglih im Truppen- dienste zur Verwendung komme. Der Kolonial-Mi- nister Sir Michael Hicks-Beach empfing am 10. eine Abgesandtschaft aus Transvaalien, die eine Denk- {rift überreichte, in welcher gegen die britishe Einverleibung protestirt wird. Der Minister versprah eine \{riftlihe Er- widerung.

Frankreich. Paris, 12. Juli. (W. T. B.) Durch dem Marine - Ministerium zugegangene Nachrichten wird gemeldet, daß in Neu-Kaledonien ein Aufstand der Einge- borenen ausgebrochen ist und daß demselben 89 Personen, darunter ein Oberst, zum Opfer gefallen sind. Der Gouver- neur von Neu - Kaledonien hat zwar angezeigt, daß-er Herr der Lage sei; indeß hat das Marine-Ministeriuum demselben doh die Absendung von Verstärkungen aus Saigun und von Frankreich selbst telegraphisch angezeigt und ihm zugleich die größte Energie anempfohlen.

Italien. Rom, 12. Juli. (W. T. B.) Bei der heutigen Berathung des Budgets für das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten im Senate ærklärte der Minister Baccarini auf eine den Berliner Kongreß betreffende Anfrage Caracciolo’'s: die Mächte hätten für den Augenblick noch das Geheimniß zu wahren, das betreffs der Kongreßverhandlungen beschlossen worden jei, und man dürfe keinesfalls ein Urtheil fällen, bevor man das Werk des Kon-

resses kenne. Uebrigens erinnere er an die Worte des Minister-Präsidenten Cairoli in der Sißzung vom 4. Mai d. J-, daß die italienishe Regierung den Grundprinzipien des natio- nalen Rechtes treu bleiben werde. Sobald es der Regierung möglich sei, werde dieselbe das Parlament informiren. Auf eine Anfrage Pepoli's, betreffs des französishen Han- delsvertrags erwiderte Baccarini: Jtalien sei bereit, die Handelsvertrags-Verhandlungen mit Frankreih wieder aufzu- nehmen und erwarte die Vorschläge der französishen Regierung«

Türkei. Konstantinopel, 12. Juli. (W. T. B.) Die heute Morgen erschienenen Fournale veröffentlihen die englisch-türkishe Konvention. Der gestrige außer- ordentliche bâfiiet De L hat sih auch mit der griechischen Frage beschäftigt. Die hiesigen griechischen Kaufleute sind ehr erbittert über die Haltung Englands in der griechi- schen Frage und haben ein ihnen von dem hiesigen englischen Handelsstande angebotenes Banket abgelehnt. :

Die Wiener „Politische Korrespondenz“ bringt folgende Meldungen: Aus Konstantinopel vom 12. Juli: Gestern und vorgestern fanden hierselbst langwierige Verhand- lunge:t des M inisterrathes wegen der Cession Cyperns an England statt. Der zur Zeit in Kreta weilende englishe Botschaftssekretär, Baring, hat sich im Auitvuge des Botschafters Layard von dort nach Cypern begeben. : /

Aus Athen vom 12. Juli: Der englische Kon- sul in Kanea hat von seiner LUO den Auftrag erhalten, der kretensishen Nationalversammlung die Einführung von Reformen unter Garantie Englands anzubieten; man glaubt indeß, daß das Anerbieten zurück-

ewiesen werden dürfte. ,

f ragujewaß, 12. Juli. (W. T. B.) Die S kup- ia at nah erger Debatte den von der Majorität es Ausschusses vorgelegten Adreßentwurf einstimmig an- genommen, nahdem der Minister Gruic der Skupschtina empfohlen hatte, aus Opportunitätsrücsihten und im eiue des Landes die eventuellen auf Serbien bezüglichen Beschlüsse

des Kongresses niht anzugreifen.

Amerika. New-York, 10. Juli. (per Kabel.) Der Ge- neral Howard berichtet, daß er in Ost-ODregon ein Zu- ammentreffen mit den Jndianern gehabt und sie in

kein Mann seiner Truppen gefallen sei, läßt aber die Ver- luste auf Seiten der Jndianer unerwähnt.

12. Juli. (W. T. B.) Der Scaßsekretär Sherman hat dem Syndikate für die amerikanische Anleihe gestern die Anzeige gemacht, daß er einer neuen Anleihe niht bedürfe, weil er einen genügenden Betrag ge- münzten Goldes im Schaße habe, um die Wieder- aufnahme der Baarzahlungen bewirken zu können. Auch ein weiterer Verkauf von Staatsshuld-Obligationen werde zu diesem Zwecke niht mehr stattfinden.

Australien. Hawaiisce nseln. Honolulu, 4. Juni. Am 25. v. M. traf S. M. S. „Leipzig“, von Guaymas kommend, hierselbst ein und seßte ain 2. d. M. seine Fahrt nah Yokohama fort. : i

Am 28. v. M. hatten der Kommandant und die Offiziere eine Audienz bei Sr. M. dem König Kalakaua, der darauf am 1. d. M. dem Schiffe einen Besuch abkattete. Auf seinen Wunsch ließ Korvetten-Kapitän Paschen am 31. v. M. dur einen Theil der Mannschaft Exercitien und eine Parade am Lande vornehmen.

Die Nr. 28 des „Central-Blatts für das Deutsche Rei ch “, herausgegeben im Reichskanzler-Amt, hat folgenden Inhalt : Allgemeine Verwaltungssahen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reich8gebiet. Münz- und Bankwesen: Uebersiht über die Ausprägung von Reichsmünzen; Goldankäufe der Reibs8bank. Zoll- und Stcuerwesen: Bekanntmachung zur Ausführung des Ge- seßes, betreffend den Spielkartenstempel; Bundesrathsbes{luß, betreffend Abänderung der Grundsäße für die Fixation der Brau- steuer; S einer Uebergangsstelle; Aufhebung eines Untersteueramts; Nachweisung der Einnahme an We(hselstempel- steuer in den Monaten April bis Juni 1878. Posi- und Tele- graphenwesen: Uebersicht über die während des zweiten Vierteljahres 1878 eingerichteten und aufgehobenen Postanstalten; desgl. LTele- graphenanstalten. Marine und Schiffahrt : Erscheinen des fünften Verzeichnisses der Ergänzungen und Aenderungen im internationalen Signalbuhe und des zweiten Nachtrags zur amtlichen Liste der Sbiffe der deutschen Kriegs- und Handelsmarine. Eisenbahn- wesen: Eröffnung der Haltestelle Tetingen an der Strecke Forbach- Mey für den Personenverkehr und Eröffnung der Station Altenessen der Bergish-Märkischen Eisenbahn für den Güterverkehr. Kon- sulatwesen: Ernennungen. Nr. 16 des „Armee-Verordnungsblattcs* hat folgenden Inhalt: Geset, betreffend die Gewährung einer Ehrenzuïlage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71. Vom 2. Juni 1878. Dislokation der 4. Escadron 2. Brandenburgischen Ulanen-Regiments Nr. 11. Nachsuchung von Patenten durch Offiziere. Dislokation des 2. Bataillons 6. Pommerschen Infanterie-Regiments Nr. 49. E Aufbewahrung und Einsendung von Offizierspatenten. Die bei Dienstreisen von dem Orte des Dienstge\häfts Behuss der persön- lichen Unterkunft gemachten Touren. Pferde-Gntshädigungsgelder der Lieutenants in Adjutanteustellen. Anweisung der Kosten für den Eisenbahntransport der Pferde rationsberehtigter Offiziere bei Verseßungen in einen anderen Corpsbereich. Feststellung der Bau- Revisionsprotokolle durch den Intendantur- und Baurath. Druck- fehlerberihtigung. i E Nr. 28 des „Justiz-Ministerial-Blatts*“ enthält eine allgemeine Verfügung vom 3. Juli 1878, betreffend die Mits theilung der Untersuhungsakten über Münzverbreßen und Münz- vergehen an den Herrn Finanz-Minister.

Landtags- Angelegenheiten.

Schweidniß, 13. Juli. (W. T. B.) Bei der heute hier stattgehabten Ersaßwahl zum Abgeordnetenhause erhielten Amtshauptmann Bollert 231 Stimmen, Staatsanwalt Mantell 159 Stimmen und Baron Richthofen-Barzdorf 34 Stimmen. Amts- hauptmann Bollert ist somit gewählt.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von der im Verlage der Hinstorffs{en Hofbuchhandlung zu Wismar erscheinenden Volksausgabe der sämmtlihenWerke von Frit Reuter Lieferung 75 S) ist der V. Band (Lieferung 17—20) ausgegeben worden. Derselbe enthält: „Dörhläuchting“ und „de meckelnbörgshen Montehi un Capuletti oder de Reis’ nah Kon-

antinopel.“ E

: Die dur ihre Leistungen auf dem Gebiete der Vervielfälti- ung von Werken der Malerei, der zeichnenden Künste und der Skulptur weitberühmte Photographische Gesellschaft hier- selbst (Krausenstr. 36 am Dönhofsplaß , in Wien: Kolowratring 6), hat soeben den Katalog ihres Kunstverlages für das Jahr 1878 ausgegeben. Derfelbe enthält ein vollständiges Verzeichniß der von der Photographischen Gefellshaft verlegten Kunstblätter (moderne Bilder, direkt nach den Originalen photographirt, und klassische Bilder nach Zeichnungen), Praht- und Sammelwerke, und Galerie- werke (in Photographien nach den Originalgemälden alter Meister), nebst Angabe der Preise für die verschiedenen Formate. Namentlich verdient die leßtgenannte Abtheilunz der Galeriewerke die Beachtung aller Kunstfreunde, insofern darin zu dem Abonnement auf eine Sammlung von ca. 130 Blättern nach den {önsten Originalen unserer durchaus noch nicht ihrer Bedeutung nah hinlänglih gewürdigten Berliner Galerie eingeladen wird. Bei dem Rufe, den si die Photographische Gesellschaft durch Mea Ee unretouchirte Repro- duktionen nah den Originalgemälden der bedeutendsten europäischen Galerien in den Kreisen der Kunstliebhaber aller Länder erworben hat, darf man (wie die bisher publizirten Blätter au {on bewei- sen) ein Prachtwerk ersten Ranges erwarten. Die weiter verzeichne- ten Publikation:n der vorzüglichsten We.ke der Dresdner Galerie, der Uffizien und des Palazzo Pitti in Florenz, der National-Galerie zu London und des Louvre in Paris (direkt nach den Originalen) haben, wie \{on bemerkt, im Jn- und Auslande volle Anerkennung gefunden. Fn der vorhergehenden Abtheilung des Katalogs sind ferner in Gestalt von Sammelwerken die photographi\ Lari Vervielfältigungen der Kunstschäße des Königlichen Kupferstichkabinets: die Sammlungen von Rembrandt- schen Radirungen (176), von Dürerschen Zeichnungen, Kupferstichen und Holzschnitten (nach den Originalen), ferner die Kollektionen aus der Nationalgalerie 2c. Ot. deren Preise gegenüber den früher üblichen As tionen als sehr mäßig zu bezeichnen sind. Unter der Rubrik „Verschiedenes“ endlich finden {ih Ansichten von Berlin, Skulpturen aus den Berliner Museen, A. v. Werners Fries zur Siegessäule u. v. a. notirt. Der umfangreiche Katalog ift sehr elegant ausgeftattet und enthält auf reich ornamentirten itel- blättern zu den Panplobtkaitnugan vier vorzüglich ausgeführte Photc- graphien in Visitenkarten-Format als Proben. Y

Christiania, 9. Juli. Die norwegishe Erpedition nach dem Atlantishen Ocean, welhe mit dem Dampfer „Vöringen“ am 15. Juni Bergen verließ, ist laut hier eingegan- genem Telegramme gestern in Hammerfest eingetroffen. Die er- zielten Resulate werden als befriedigend bezeihnet. Die Grenze zwishen dem warmen Golfstrome und dem Polarstrome ist sehr genau festgestellt worden. Professor Nordenskj öld weilt gegen- wärtig in hiesiger Stadt auf dem Wege nah Lromsoe, wo er sich an Bord des Éxpeditionsdampfers „Vega“ begeben wird.

Gewerbe und Handel.

das Gebirge getrieben habe. Die Depesche fügt hinzu, daß

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31, März 1878 beendete Geschäft E Bs [ella

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